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Vollständige Version anzeigen : HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte



Rutt
21.06.2012, 10:28
16.06.2012

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

Auch ein daraufhin eingelegter Widerspruch brachte keine Einsicht bei der Behörde, weshalb die Betroffene mit Hilfe eines Anwalts das Sozialgericht Karlsruhe einschaltete. Das Gericht zeigte Erbarmen und urteilte, dass eine einarmige Leistungsbezieherin nach dem SGB II aufgrund einer Verletzung des verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben kann, weshalb das Jobcenter trotz der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung die ALG-II-Leistungen nicht sanktionieren darf. Schließlich habe die Klägerin „einen gewichtigen Grund“, die Auflagen des Jobcenters nicht einzuhalten, wie die Richter mit dem Urteil Aktenzeichen: S 4 AS 2005/11 entschieden.

Im konkreten Fall hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau geklagt, deren linker Unterarm vor einiger Zeit bereits operativ entfernt wurde. In einer Eingliederungsvereinbarung hatte sie sich gegenüber dem Leistungsträger verpflichtet, mindestens zwei Bewerbungen je Monat an potentielle Arbeitgeber zu versenden. Weil der Gesundheitszustand der Klägerin sich verschlechterte, konnte die Frau die Auflagen „mehrfach nicht einhalten“, weshalb das Jobcenter die Ansicht vertrat, nunmehr den gesamten Hartz IV-Regelsatz für drei Monate komplett zu streichen. In dem Bescheid hieß es, die Leistungsbezieherin habe „keine Eigenbemühungen für einen neue Arbeitsstelle nachgewiesen“. Lediglich Lebensmittelgutscheine wurden der schwerkranken Frau seitens des Jobcenters zugebilligt.

Während der Verhandlung vor Gericht berichtete die Betroffene, dass auch ihr verbliebener rechter Arm große Gesundheitsprobleme verursache. Daher habe sie sich einer weiteren Operation am rechten Arm unterziehen müssen. Weil der linke Arm bereits fehlt und der rechte Schmerzen und neurologische Empfindungsstörungen verursacht, konnte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Aussagen wurden durch mehrere Gutachten durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Zudem leide die Klägerin Schäden an der Wirbelsäule, wie ein Orthopäde feststellte.

Nach all dem Vorgetragenen konnten die Sozialrichter nicht anders, als alle Sanktionen als rechtswidrig einzustufen. Da die Hartz-IV-Bezieherin nur noch ein Arm hat und zudem unter schweren Gesundheitsproblemen des anderen Arms leidet, kann sie ohne Hände keine Bewerbungen schreiben. Das Jobcenter wurde dazu verurteilt, alle gekürzten Leistungen zu erstatten. (sb)
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-arme-bewerbungen-schreiben-900978.php

Die EGV (Eingliederungsvereinbarung) ist garantiert unter Druck zustande gekommen, so sind sie,
die Sachbearbeiter der Job(Mob)center, das habe ich als Beistand von ALG2ern oft genug erlebt.


mfg
rutt

-jmw-
21.06.2012, 10:59
Was hier fehlt, ist eine Sanktion des Sachbearbeiters, der offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, daher ungeeignet ist für die Stelle und sofort entlassen werden sollte.
(Kann ja dann ALG II beantragen...)

Brutus
21.06.2012, 11:01
Kann ich voll verstehen, wenn der BRD-Staat an Behinderten spart. Er braucht das Geld viel notwendiger für Asylanten, Migranten, Zigeuner und Kan.aken aus aller Herren Länder. Die Zuwanderer, Straßenräuber, Totschläger, Messerstecher und Mörder erfüllen schließlich eine unerhört wichtige Aufgabe: die BRD fit zu machen für Globalisierung und multikulturelle Gesellschaft sowie endlich dem demokratischen Gedanken zu seiner vollen Verwirklichung zu verhelfen.

Siegfriedphirit
04.07.2012, 20:34
Die Jobcenter wählen aus sehr vielen Bewerbern mit Zeitverträgen , die Jenigen aus, die am herzlosesten mit ihren Klienten umspringen können. Da ist kein Platz für Weicheier. Da musste selbst einen Kienten ohne Arme zu Maßnahmen schicken, wie schreibe ich eine erfolgreiche Bewerbung. Und macht er das nicht- bekommt er das Geld gestrichen-das man woanderst für eine Bankenrettung oder eine Diätenerhöhung braucht.Den Staat stören nicht die vielen Hartzer so fast 7 Millionen nee! nur, das die Geld haben wollen, weil das so im Grundgesetz steht...das hätte man so schön unter den "bedürftigen Millionären " aufteilen können.

Brotzeit
04.07.2012, 20:50
16.06.2012

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem................t.


mfg
rutt


Merke :

Gegenüber einem Beamten bist du immer ein Lügner und Simulant!

Paul Felz
04.07.2012, 20:55
Man kann auch ganz ohne Arme Bewerbungen schreiben.

Rockatansky
04.07.2012, 20:56
Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

Was für DRECKSÄUE ! :kotz: Abschaum!

Rockatansky
04.07.2012, 21:02
... Zitat ...
Kann ich nicht widersprechen, der Ironie! ;)

Antisozialist
04.07.2012, 21:51
16.06.2012

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

Auch ein daraufhin eingelegter Widerspruch brachte keine Einsicht bei der Behörde, weshalb die Betroffene mit Hilfe eines Anwalts das Sozialgericht Karlsruhe einschaltete. Das Gericht zeigte Erbarmen und urteilte, dass eine einarmige Leistungsbezieherin nach dem SGB II aufgrund einer Verletzung des verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben kann, weshalb das Jobcenter trotz der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung die ALG-II-Leistungen nicht sanktionieren darf. Schließlich habe die Klägerin „einen gewichtigen Grund“, die Auflagen des Jobcenters nicht einzuhalten, wie die Richter mit dem Urteil Aktenzeichen: S 4 AS 2005/11 entschieden.

Im konkreten Fall hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau geklagt, deren linker Unterarm vor einiger Zeit bereits operativ entfernt wurde. In einer Eingliederungsvereinbarung hatte sie sich gegenüber dem Leistungsträger verpflichtet, mindestens zwei Bewerbungen je Monat an potentielle Arbeitgeber zu versenden. Weil der Gesundheitszustand der Klägerin sich verschlechterte, konnte die Frau die Auflagen „mehrfach nicht einhalten“, weshalb das Jobcenter die Ansicht vertrat, nunmehr den gesamten Hartz IV-Regelsatz für drei Monate komplett zu streichen. In dem Bescheid hieß es, die Leistungsbezieherin habe „keine Eigenbemühungen für einen neue Arbeitsstelle nachgewiesen“. Lediglich Lebensmittelgutscheine wurden der schwerkranken Frau seitens des Jobcenters zugebilligt.

Während der Verhandlung vor Gericht berichtete die Betroffene, dass auch ihr verbliebener rechter Arm große Gesundheitsprobleme verursache. Daher habe sie sich einer weiteren Operation am rechten Arm unterziehen müssen. Weil der linke Arm bereits fehlt und der rechte Schmerzen und neurologische Empfindungsstörungen verursacht, konnte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Aussagen wurden durch mehrere Gutachten durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Zudem leide die Klägerin Schäden an der Wirbelsäule, wie ein Orthopäde feststellte.

Nach all dem Vorgetragenen konnten die Sozialrichter nicht anders, als alle Sanktionen als rechtswidrig einzustufen. Da die Hartz-IV-Bezieherin nur noch ein Arm hat und zudem unter schweren Gesundheitsproblemen des anderen Arms leidet, kann sie ohne Hände keine Bewerbungen schreiben. Das Jobcenter wurde dazu verurteilt, alle gekürzten Leistungen zu erstatten. (sb)
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-arme-bewerbungen-schreiben-900978.php

Die EGV (Eingliederungsvereinbarung) ist garantiert unter Druck zustande gekommen, so sind sie,
die Sachbearbeiter der Job(Mob)center, das habe ich als Beistand von ALG2ern oft genug erlebt.


mfg
rutt

Ich finde an dieser Geschichte merkwürdig, dass die Betroffene erst nach der dritten Kürzung einen Widerspruch eingelegt haben soll.

Möwe
05.07.2012, 16:08
Ich finde an dieser Geschichte merkwürdig, dass die Betroffene erst nach der dritten Kürzung einen Widerspruch eingelegt haben soll.

hätte sie gleich zu Beginn ein Attest vorgelegt und damit dem Jobcenter mitgeteilt, dass sie nicht arbeitsfähig ist, sondern krank, wäre es zu keiner Sanktion gekommen. Auch nicht, wenn sie gleich Widerspruch eingelegt hätte. Hat sie aber nicht, und da das Jobcenter nicht hellsehen kann, ist es dann wohl passiert. Sie hatte Glück, das Gericht hat ihren Fehler wieder ausgebügelt und Gnade vor Recht ergehen lassen. Das nächste Mal wird sie hoffentlich gleich die AU einreichen, um sich erneuten Ärger zu ersparen. Glück gehabt.

Hier der Fall, wie er der Wirklichkeit entspricht. Der Eröffnungsartikel ist etwas aufgemotzt worden.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15752

Rockatansky
05.07.2012, 16:19
Der Eröffnungsartikel ist etwas aufgemotzt worden.
Ah ja...

verlogen linke Art...

Volker
05.07.2012, 18:21
Die Jobcenter wählen aus sehr vielen Bewerbern mit Zeitverträgen , die Jenigen aus, die am herzlosesten mit ihren Klienten umspringen können. Da ist kein Platz für Weicheier. Da musste selbst einen Kienten ohne Arme zu Maßnahmen schicken, wie schreibe ich eine erfolgreiche Bewerbung. Und macht er das nicht- bekommt er das Geld gestrichen-das man woanderst für eine Bankenrettung oder eine Diätenerhöhung braucht.Den Staat stören nicht die vielen Hartzer so fast 7 Millionen nee! nur, das die Geld haben wollen, weil das so im Grundgesetz steht...das hätte man so schön unter den "bedürftigen Millionären " aufteilen können.


Na ja, wenn es wirklich so ist, wird ja sicherlich bald das Grundgesetz geändert !

Volker
05.07.2012, 18:22
Man kann auch ganz ohne Arme Bewerbungen schreiben.


Donnerwetter, wie das ?

Xarrion
05.07.2012, 18:29
Wenn ich jetzt schreibe, was ich von diesen überheblichen Behörden-Fuzzis halte, werde ich bestimmt gesperrt.
Naja, kann sich wohl jeder denken, was ich von diesen Typen halte.

Rumburak
05.07.2012, 18:37
Was hier fehlt, ist eine Sanktion des Sachbearbeiters, der offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, daher ungeeignet ist für die Stelle und sofort entlassen werden sollte.
(Kann ja dann ALG II beantragen...)

Sehr richtig! Dieses bescheuerte Rindvieh würde ich Bewerbungen schreiben lassen, bis die Finger bluten!

Landogar
05.07.2012, 18:48
Der Halbbruder einer Bekannten von mir ist seit Geburt halbseitig gelähmt und war längere Zeit arbeitslos, da der Arbeitgeber in der Krise pleite ging. Er wurde in dieser Zeit genötigt, haufenweise Bewerbungen für Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze zu schreiben, für die er rein körperlich völlig ungeeignet war. Der Megaklopper war eine Ausbildungsstelle zum Fernfahrer, gefolgt von Altenpflege und Lagerfachkraft. Völliger Blödsinn also für einen körperlich Schwerbehinderten, aber er musste sich darauf bewerben, unter Androhung von Sanktionen. Er hat sich natürlich völlig verarscht gefühlt. Als ob man ihm seine Behinderung nochmal extra unter die Nase reiben reiben wolle. Mittlerweile ist er in einem Callcenter untergekommen.