Vollständige Version anzeigen : Fall jessica
Ich habe es jetzt erst mitbekommen - bin aber echt geschockt was Eltern anrichten können!!!
absolut pervers, ja.
Lebenslang ins Gefängnis wäre, meiner Meinung nach, eine gerechte Strafe. Und wirklich lebenslang.
H.P.Lovecraft
25.08.2005, 12:44
Ja, aber bitte in eine Hochsicherheitseinrichtung mit den wirklich "schweren Jungs" bzw "Mädels" zusammen und dort bitte schön nicht isoliert sondern schön mit allen zusammen.
Kinderquäler (Kinds-, mörder, vergewaltiger) etc haben dann "richtig viel Spaß" !
Oder besser gesagt, die anderen haben dann sehr viel Spaß mit denen.....
Das sind beileibe keine Einzelfälle und müßte auch mehr in de Öffentlichkeit diskutiert werden.Damit so etwas nie wieder geschieht,das hat kein Mensch verdient.Ein kleines Kind schon gar nicht.
Ich bin dafür, dass man sie therapiert und ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg finanzielle und therapeutisch unter die Arme greift. Diese armen Menschen sollten sicher mit dieser Tat auf ihre sozialen Mißstände aufmerksam machen. Die armen Eltern!
Ich bin dafür, dass man sie therapiert und ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg finanzielle und therapeutisch unter die Arme greift. Diese armen Menschen sollten sicher mit dieser Tat auf ihre sozialen Mißstände aufmerksam machen. Die armen Eltern!
Dann lies dir mal den entsprechenden Artikel in Spiegel online durch.
Erbarmen mit den Erbarmungslosen
Von Gisela Friedrichsen
Die Eltern der verhungerte Jessica sind der lebendige Beweis dafür, dass Menschen zu allem fähig sind. Ob sie jemals begreifen werden, welche Schuld sie auf sich geladen haben, weiß niemand.
Hamburg - Es gibt Strafprozesse, vor denen man sich als Beobachter fürchtet. Dass der Mensch zu allem fähig ist, dass es also das noch nie dagewesene allergrausamste Verbrechen nicht gibt, weil sich Dutzende ähnlicher allergrausamster Verbrechen schon ereignet haben und immer wieder ereignen - das ist bekannt. Und doch schiebt man dieses Wissen als ein hypothetisches gern beiseite, man will es nicht wahrhaben.
Mit Marlies S., 36, und Burkhard M., 49, aber betraten heute Nachmittag zwei Personen den Schwurgerichtssaal im Hamburger Landgericht, die gleichsam der lebendige Beleg dafür sind, dass der Mensch zu allem fähig ist. Sie haben ihrer Tochter, geboren am 25. August 1997, so lange nichts oder viel zu wenig zu essen und zu trinken gegeben, bis Jessica am 1. März dieses Jahres starb. Sie haben das Kind allein in einem kalten, kahlen Zimmer über fünf Jahre hinweg dahinvegetieren lassen, ohne frische Luft, ohne Licht, ohne Zuwendung, ohne alles, was ein kleiner Mensch zum Gedeihen braucht. Das verwahrloste, bis auf Haut und Knochen abgemagerte Geschöpf, das sich nicht im Entferntesten so hatte entwickeln können wie ein normales Kind, wog gerade noch 9,5 Kilo - so viel etwa wie Ein- bis Zweijährige.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern Mord durch Unterlassen vor. Als Mordmerkmale nannte Staatsanwalt Bernd Mauruschat Grausamkeit und Verdecken einer anderen Straftat - die Quälerei sollte nicht auffliegen, man ließ das Kind lieber sterben. Wie muss man sich Eltern vorstellen, die so mit ihrem Kind umgehen? Burkhard M., ein fast schüchtern wirkender Mann mit leerem, verstörtem Blick, die spärlichen weißen Haare am Hinterkopf zu einem dünnen Pferdeschwanz zusammengefasst, will oder kann sich zur Tat nicht äußern. Seine Anwältin, Johanna Dreger-Jensen, trägt vor, wegen seiner "in sich gekehrten, wenig dynamischen Grundpersönlichkeit" schaffe ihr Mandant es nicht, vor der Öffentlichkeit im Gerichtssaal zu sprechen. Er sei jedoch bereit, falls sich im Lauf der Hauptverhandlung Fragen ergäben, diese gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen zu beantworten.
M. wurde von Norbert Leygraf begutachtet, zu ihm hat er offenbar Vertrauen gefasst. Doch Leygraf ist keine Verhörsperson und kein Ermittler. Und der Vorsitzende Gerhard Schaberg setzt sich mit seiner Kammer nicht über einen vermittelnden Psychiater mit Angeklagten auseinander. M. wird sich also nicht davor drücken können, so schwer es ihm fallen mag, über seine Tochter Jessica und deren elendes Sterben sprechen zu müssen. Und davon, wie er sich weigerte, den langen Leidensweg des Kindes wahrzunehmen.
Die Mutter Marlies S. scheint schon einen Schritt weiter zu sein. Sie wolle sich, so kündigte es ihr Verteidiger Manfred Getzmann an, zu ihrer Schuld bekennen, sie wolle diese nicht auf Dritte abwälzen und nichts beschönigen. "Sie erwartet kein Verständnis, wofür es kein Verständnis geben kann", so Getzmann. Doch wenn Strafe einen Sinn haben solle, dann den, dass Kindern, "die nicht auf der Sonnenseite unserer Gesellschaft leben", künftig nicht ein ähnliches Schicksal widerfahre wie Jessica.
Marlies S. hat eine Kapuze tief ins Gesicht gezogen, sie verbirgt sich hinter ihren Händen, als sie in den Saal geführt wird. Jedes Augenpaar, das sich auf sie richtet, scheint sie als vernichtende Anklage zu empfinden. Es ist still im Saal. Wie kann eine Mutter so etwas tun? Mutterliebe ist nicht angeboren. Es gibt Frauen, die sind so beschädigt durch ihr eigenes Leben, an Gefühlen so verarmt und verkrüppelt, dass sie beim Anblick ihres Neugeborenen nichts empfinden. Das Wimmern eines Säuglings alarmiert sie nicht, es löst nicht die Bereitschaft zu Trost, Zuwendung und Zärtlichkeit in ihnen aus sondern eher Ekel, Abwehr und Ärger. Marlies S. ist von Hans-Ludwig Kröber begutachtet worden. Er wird erklären können, welche Ereignisse und Umstände im Leben von Marlies S. und welche ihrer Eigenschaften sie daran gehindert haben mögen, ein normales mütterliches Verhalten zu entwickeln. Doch die Frage, warum der eine Mensch so etwas tut, der andere jedoch nicht, obwohl er unter vergleichbaren Bedingungen aufwächst, wird auch Kröber nicht beantworten können.
Marlies S. hat ihren ersten Sohn zur Adoption freigegeben. Die nächsten beiden Kinder, um die sich zu kümmern sie ebenfalls nicht in der Lage war, überließ sie dem Vater. Diese drei Kinder hatten das Glück, dass sie von anderen Personen Liebe und Fürsorge erfuhren. Für Burkhard M. aber war Jessica offenbar wie für die Mutter nichts als ein ungeliebter Störenfried, dessen Bedürfnisse, ja dessen irgendwann dramatischen Mangelzustand wahrzunehmen er sich weigerte.
Der Fall Jessica ist grausam. Andreas Marneros, der forensische Psychiater von der Universität Halle-Wittenberg, hat in seinem Buch "Schlaf gut, mein Schatz" über Eltern geschrieben, die ihre Kinder getötet haben - aus Liebe, aus Verzweiflung, aus Rache, aus Verwirrung, durch Misshandlung. Er erzählt auch über einen kleinen Jungen, den seine Eltern auf dem Dachboden einsperrten und dort jämmerlich zugrunde gehen ließen. Im Alter von drei Jahren konnte er noch nicht richtig laufen, kaum sprechen. Wie Jessica war er "zurückgeblieben", man kümmerte sich einfach nicht mehr um ihn. Es war fast so, als ob er gar nicht existierte.
Er schlief viel, resigniert, entkräftet, ohne Hoffnung. Und wenn er schlief, bekam er nichts zu essen. Und weil er nichts zu essen bekam und immer schwächer und hoffnungsloser wurde, schlief er immer mehr. Die Eltern betraten irgendwann sein Zimmer nicht mehr, wahrscheinlich, weil sie seinen Anblick nicht ertragen konnten, sie horchten nur draußen, ob er sich regte. Und wenn nicht, gingen sie wieder.
Es muss ähnlich wie bei Jessica gewesen sein. Oder war es bei ihr noch viel grausamer? Eltern, die mit Kindern so umgehen, wirken verstörend. Sie flößen Furcht ein, dass Menschen so sein können. Sie lösen bitterböse, erbarmungslose Emotionen aus. Doch wenn sie je erkennen sollten, welche Schuld sie auf sich geladen haben - der Strafprozess kann dabei ein erster Schritt sein -, gibt es keinen Grund mehr für Verdammungsurteile. Dann bleibt nur noch Erbarmen mit Menschen, die sich die Hölle selbst geschaffen haben.
Man steht schon verständnisvoll in den Startlöchern. :(
Diese miesen Schweine, zu feige waren sie, ihrem Kind in die Augen zu schauen, als sie umbrachten.
Komisch, ich bin zwar eigentlich konsequent gegen die Todesstrafe, aber diese beiden wollte ich verhungern lassen. X(
Gothaur
Jodlerkönig
25.08.2005, 14:40
hinrichten, verscharren und nicht noch der allgemeinheit kosten aufbürden...fäääädisch
Orgonator
25.08.2005, 14:40
Mal eine Verständnisfrage:
Sind die Eltern jetzt besser oder schlechter als die, die Kinder vergewaltigen?
Und welche Strafe wäre für wen angemessen?
Jodlerkönig
25.08.2005, 14:44
Mal eine Verständnisfrage:
Sind die Eltern jetzt besser oder schlechter als die, die Kinder vergewaltigen?
Und welche Strafe wäre für wen angemessen?
ich denke mal, das jede tat für sich mal erst alleine steht und nicht gegeneinander aufgerechnet bzw. verglichen werden kann, jedenfalls nicht so.
weg mit dem pack, das sich an kindern vergreift....die größte sauerei in diesem staat ist, das man für raubkopien mehr strafe bekommt als für eine kinderschändung !
Orgonator
25.08.2005, 14:46
die größte sauerei in diesem staat ist, das man für raubkopien mehr strafe bekommt als für eine kinderschändung !
Da merkt man, wie wenig Ahnung du von der Materie hast...
Sophisticated
25.08.2005, 14:49
Komisch, ich bin zwar eigentlich konsequent gegen die Todesstrafe, aber diese beiden wollte ich verhungern lassen. X(
Gothaur
Verdient hätten sie es. Quid pro quo. Das sind doch keine Menschen!
mfG
Praetorianer
25.08.2005, 15:00
Mal eine Verständnisfrage:
Sind die Eltern jetzt besser oder schlechter als die, die Kinder vergewaltigen?
Und welche Strafe wäre für wen angemessen?
Ähm ... ohne irgendwie den sexuellen Missbrauch von Kindern verharmlosen zu wollen, hier geht es aber um Mord - barbarischen grausamen Mord!
Die Frage sollte sich erübrigen! Da ich in Menschen nicht reingucken kann, kann ich sie in der Weise nicht beantworten, die Tat allerdings ist noch verabscheuungswürdiger!
Orgonator
25.08.2005, 15:45
Ähm ... ohne irgendwie den sexuellen Missbrauch von Kindern verharmlosen zu wollen, hier geht es aber um Mord - barbarischen grausamen Mord!
Die Frage sollte sich erübrigen! Da ich in Menschen nicht reingucken kann, kann ich sie in der Weise nicht beantworten, die Tat allerdings ist noch verabscheuungswürdiger!
Und was ist mit denen, die die Kinder nach dem sexuellen Missbrauch töten?
Ist das weniger barbarisch oder grausam?
Also was ist jetzt noch verabscheuungswürdiger? Und welche Strafe ist noch schlimmer als die Todesstrafe? Und wen sollte man jetzt hinrichten? Und wie?
Die Frage erübrigt sich also keineswegs, nur weil du nicht darauf antworten kannst.
Praetorianer
25.08.2005, 15:50
Und was ist mit denen, die die Kinder nach dem sexuellen Missbrauch töten?
Ist das weniger barbarisch oder grausam?
U. U. nicht, je nachdem wie sie sie ermorden, kann es sogar schlimmer sein, wie z.B. der Detroux-Fall!
Also was ist jetzt noch verabscheuungswürdiger? Und welche Strafe ist noch schlimmer als die Todesstrafe? Und wen sollte man jetzt hinrichten? Und wie?
Nicht dergleichen, ich bin tendenziell gegen die Todesstrafe!
Allerdings hätte auch ich wohl dasselbe Problem, dass lebenslange Haft eben nicht mehr steigerbar ist, ich hätte also kaum Möglichkeiten zwischen einem 5-fachen und einem 12-fachen Kindermörder einen Unterschied zu machen, aber das ist nun mal so!
Die Frage erübrigt sich also keineswegs, nur weil du nicht darauf antworten kannst.
In die Menschen reingucken kann niemand!
Jodlerkönig
25.08.2005, 15:55
Und was ist mit denen, die die Kinder nach dem sexuellen Missbrauch töten?
Ist das weniger barbarisch oder grausam?
Also was ist jetzt noch verabscheuungswürdiger? Und welche Strafe ist noch schlimmer als die Todesstrafe? Und wen sollte man jetzt hinrichten? Und wie?
Die Frage erübrigt sich also keineswegs, nur weil du nicht darauf antworten kannst.
...........es ist nicht weniger oder mehr barbarisch......aber es ist eine andere tat...eigentlich nicht so sehr schwer zu begreifen....ich würde für beide taten die täter hinrichten und verscharren lassen !!
WALDSCHRAT
25.08.2005, 15:56
Lebenslang -aber wirklich lebenslang- wäre adäquat. Nicht daß dieses Pack nach 8 Jahren durch einen guten Psycho wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird.
Gruß
Henning
Orgonator
25.08.2005, 16:07
ich würde für beide taten die täter hinrichten und verscharren lassen !!
Zum Glück hast du nix zu sagen :D
Zum Glück hast du nix zu sagen :D
Zum Glück für die Täter und unser Rechtssystem habe ich auch nichts zu sagen.
Wenn ich von solchen Taten höre, dann werde ich zum Befürworter des "Elternführerscheins".
Kann doch nicht sein, daß so kranke Typen Kinder kriegen.
Orgonator
25.08.2005, 16:11
Zum Glück für die Täter und unser Rechtssystem habe ich auch nichts zu sagen.
Dann tu was dagegen, engagier dich in der Politik und in Kinderschutzvereinen und verschwende deine Zeit nicht in diversen Foren!
Die Welt wird es dir danken :D
Sophisticated
25.08.2005, 16:22
Dann tu was dagegen, engagier dich in der Politik und in Kinderschutzvereinen und verschwende deine Zeit nicht in diversen Foren!
Die Welt wird es dir danken :D
Und wieder ein lut'ger Provokateur mehr in diesen Reihen...
Bush hat alles gesagt - manche Strafen sind eben nicht mehr zu steigern. Zwei Mal hinrichten scheint nicht unbedingt sinnvoll und viel mal Lebenslänglich ist allenfalls für Hindus interessant.
Aber wenn es ein Fegefeuer geben sollte schmoren sie dort auf alle Ewigkeit.
mfG
Orgonator
25.08.2005, 16:25
Aber wenn es ein Fegefeuer geben sollte schmoren sie dort auf alle Ewigkeit.
Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär...
Ich würde jedenfalls nicht drauf wetten!
Sophisticated
25.08.2005, 16:25
Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär...
Ich würde jedenfalls nicht drauf wetten!
Tja, diese Frage werden wir heute wohl nicht mehr klären können.
mfG
Orgonator
25.08.2005, 16:27
Tja, diese Frage werden wir heute wohl nicht mehr klären können.
mfG
Dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen ;)
WALDSCHRAT
25.08.2005, 16:34
Zum Glück für die Täter und unser Rechtssystem habe ich auch nichts zu sagen.
Wenn ich von solchen Taten höre, dann werde ich zum Befürworter des "Elternführerscheins".
Kann doch nicht sein, daß so kranke Typen Kinder kriegen.
Es ist die Erziehung der Eltern, die hier fehlte.
Dein letzter Satz ist eine sehr konservative Position - jedoch - wer will ihnen das verbieten?
:)
Die Idee, alle Auswüchse unserer Gesellschaft mit "Führerscheinen" in Zukunft in den Griff bekommen zu wollen zeugt für mich von Deinem Willen, weiteren staatlichen Dirigismus einzuführen.
Meinst Du ernsthaft, daß die "Hundeführerscheine" irgendetwas zum Positiven bewegt haben?
Es verhält sich m.M.n. genauso, wie mit den Waffenscheinen. Wer als Verbrecher eine Wumme braucht, bekommt sie auch heute noch. Ohne
Schein.
Und wenn ein Zuhälter seinen Pitti als Statussymbol braucht, na, dann bekommt er ihn auch. Ohne Kampfhundführerschein.
Gruß
Henning
Es lässt tief blicken, ist aber typisch für Hundebesitzer, bei einem solchen Thema von Hundeführerschein herumzufaseln.
Zu den "Eltern".
Solche erbärmlichen Kreaturen wird es immer wieder geben. Man kann dies nur schlecht, oder vielmehr fast gar nicht, verhindern. Jedoch sollte ein solches Verbrechen dementsprechend hart bestraft werden. Leider kann eine Strafe aber keine weitere Tat verhindern. Einige Menschen sind eben grausam.
Jodlerkönig
25.08.2005, 18:15
Dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen ;)
wat willst du dann hören......ich hab auf eine eindeutige frage eine eindeutige antwort gegeben.....was du letztendlich willst, gibst du nicht zum besten, beurteilst aber andere..........irgendwie dumm.......und ich würde die trotzdem alle hinrichten lassen....wenn ich nur dran denke das eines der opfer eines meiner kinder wäre....
und wenn du bei sowas einen auf verständnisvoll machst...bist entweder selbst ein kinderschänder oder du hast keine kinder und glaubst immer ans gute selbst in so einem tier...
Orgonator
25.08.2005, 18:28
und ich würde die trotzdem alle hinrichten lassen....wenn ich nur dran denke das eines der opfer eines meiner kinder wäre....
Dann würdest du dich selbst hinrichten lassen?!?
und wenn du bei sowas einen auf verständnisvoll machst...bist entweder selbst ein kinderschänder oder du hast keine kinder und glaubst immer ans gute selbst in so einem tier...
Ja, dann bin ich wohl selbst ein Kinderschänder.
Laberkopp du...
Der Patriot
25.08.2005, 18:49
Solche Leute sind Abschaum.
luftpost
25.08.2005, 19:08
Wie kann man so etwas machen? Wer kann seine Tochter so behandeln??
krank.
Das Ende
25.08.2005, 19:53
Hier wäre ein öffentliche Hinrichtung interessant. :D
Aber Wir leben hier ja nicht nach dem Motto Auge um Auge Zahn um Zahn.
Ich bin gegen die Todesstrafe, nur sollte man hier genauer in die Ursachenforschung gehen.
Aber so wie ich das sehe geht das eh nicht, oder es kommt wieder die arme arme Kindheit der Eltern zum tragen.
Jodlerkönig
25.08.2005, 20:05
jedenfalls wird sich mal wieder nur darüber unterhalten, was mit den tätern passieren soll.....die opfer werden fast immer in den hintergrund gerückt. ein geschändetes kind oder ein getötetes kind hat ja keine rechte ...
aber ein täter hat anspruch auf eine einzelzelle bei tägl. verpflegung.
und das witzige ist, die täter genießen noch den schutz durch den staat.....diesen schutz bräuchten unsere kinder, damit es keine wiederholungstäter gibt gehören die einfach weggeräumt bzw. für immer weggesperrt.....
Ersttäter kann man leider nicht verhindern...
Mal eine Verständnisfrage:
Sind die Eltern jetzt besser oder schlechter als die, die Kinder vergewaltigen?
Und welche Strafe wäre für wen angemessen?
Gegenfrage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Hier geht es jetzt definitiv um Jessica, und deren "Eltern".
Gothaur
Zum Glück hast du nix zu sagen :D
Sprich doch mal für das Kind und seine Qualen, und nicht nur für die "Eltern".
Das wäre doch mal was, im Namen des toten Kindes sprechen, das hilflos keine Chance hatte.
Die Eltern hatten diese aber, die hatten immer zwei Möglichkeiten, denn sie hätten es auch lassen können, oder etwa nicht?
Gothaur
ortensia blu
25.08.2005, 20:38
Mal eine Verständnisfrage:
Sind die Eltern jetzt besser oder schlechter als die, die Kinder vergewaltigen?
Und welche Strafe wäre für wen angemessen?
Gibt es besseren oder schlechteren menschlichen Auswurf?
Lebenslanges sorgenfreies Leben mit Rundumversorgung auf Kosten der Gesellschaft, ist keine angemessene Strafe.
Ersttäter kann man leider nicht verhindern...
Völlig falsch. Hätte das Jugendamt entpsrechend reagiert, wäre das nicht passiert.
Du forderst Opferschutz etc., aber einen konstruktive Vorschlag zum SChutz vor Ersttätern habe ich von dir noch nicht gesehen, du willst nur alle Täter hinrichten lassen, echt mal ne super Idee, aber was will man auch von einem Menschen wie dir erwarten, der manche Menschen mit Tieren gleichsetzt.
Wie bereits erwähnt, du hast keine Ahnung.
Und es ist rein logisch, für Kinderschänder etc. Einzelhaft festzulegen. Stellt euch mal vor, ein Kinderschänder wird im Gefängnis misshandelt. Wie bestraft man den Täter? Und bevor jetzt hier jemand sowas sinnfreies wie "garnicht" sagt, sollte man doch bedenken, dass es in jedem Fall ein Verbrechen bleibt, unabhängig vom Opfer.
Soetwas zu fordern ist einfach barbarisch; Leute, die das tun, sind meiner Meinung nach entweder sadistische Asoziale, oder einfach nur dumm.
Mauser98K
25.08.2005, 22:47
Ich bin dafür, dass man sie therapiert und ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg finanzielle und therapeutisch unter die Arme greift. Diese armen Menschen sollten sicher mit dieser Tat auf ihre sozialen Mißstände aufmerksam machen. Die armen Eltern!
Das sehe ich genauso.
Die Therapie sollte zunächst aus täglich 12 Stunden Steinbruch, Straßenbau oder Waldarbeit unter beständiger Motivation durch die Peitsche und den mannscharfen Rottweiler bestehen.
Nachts gibt es dann soziales Training in einer Sammelzelle mit 20 zärtlichkeitsbedürftigen Mithäftlingen.
Das finanzielle Unter die Arme greifen sollte 5 € täglich nicht überschreiten.
Nach 30 Jahren Therapie dürften die "Eltern" dann als geheilt entlassen werden.
Das Ende
25.08.2005, 22:54
Das sehe ich genauso.
Die Therapie sollte zunächst aus täglich 12 Stunden Steinbruch, Straßenbau oder Waldarbeit unter beständiger Motivation durch die Peitsche und den mannscharfen Rottweiler bestehen.
Nachts gibt es dann soziales Training in einer Sammelzelle mit 20 zärtlichkeitsbedürftigen Mithäftlingen.
Das finanzielle Unter die Arme greifen sollte 5 € täglich nicht überschreiten.
Nach 30 Jahren Therapie dürften die "Eltern" dann als geheilt entlassen werden.
Das hört sich gut an. Aber nehmen die uns nicht unsrere Arbeitsplätze weg? :D
ortensia blu
25.08.2005, 22:58
Völlig falsch. Hätte das Jugendamt entpsrechend reagiert, wäre das nicht passiert.
Du forderst Opferschutz etc., aber einen konstruktive Vorschlag zum SChutz vor Ersttätern habe ich von dir noch nicht gesehen, du willst nur alle Täter hinrichten lassen, echt mal ne super Idee, aber was will man auch von einem Menschen wie dir erwarten, der manche Menschen mit Tieren gleichsetzt.
Wie bereits erwähnt, du hast keine Ahnung.
Man kann Menschen sehr wohl mit Tieren vergleichen. (Gegen Mäuschen, Bärchen, oder Häschen gibt's selten Einwände).
"Er [der Mensch] nennt‘s Vernunft und braucht’s allein, nur tierischer als jedes Tier zu sein.", sagt Mephisto in Goethes Faust.
Und es ist rein logisch, für Kinderschänder etc. Einzelhaft festzulegen. Stellt euch mal vor, ein Kinderschänder wird im Gefängnis misshandelt.
...... Ja und? Für den "armen Kinderschänder hätte ich keinen Funken Mitleid. Hatte er Mitleid?
Wäre er nicht zu feige, würde er sich selbst umbringen. Damit würde er der Gesellschaft einen Gefallen erweisen und sie von einem Asozialen befreien.
Und der letzte Teil meiner Frage?
Wie bestraft man den Täter? Und bevor jetzt hier jemand sowas sinnfreies wie "garnicht" sagt, sollte man doch bedenken, dass es in jedem Fall ein Verbrechen bleibt, unabhängig vom Opfer.
Soetwas zu fordern ist einfach barbarisch; Leute, die das tun, sind meiner Meinung nach entweder sadistische Asoziale, oder einfach nur dumm.
...... Ja und? Für den "armen Kinderschänder hätte ich keinen Funken Mitleid. Hatte er Mitleid?
Willst du deine Gefühle zum Maßstab machen?
Wäre er nicht zu feige, würde er sich selbst umbringen. Damit würde er der Gesellschaft einen Gefallen erweisen und sie von einem Asozialen befreien.
Das könnte ich über dich auch sagen, denn wer Mitmenschen zum Suizid auffordert hat einen ziemlich gestörten sozialen Charakter.
erdbeere
26.08.2005, 07:49
Ich kenn ja eine Jessika die ich über alles hasse und als ich das gelesen hab,
hatte ich zuerst Schadenfreude, weil ich mir vorgestellt hab, wie es wär,
wenn der Jessika das passiert wär (heheheh)
Aber die echte tut mir natürlich leid.
Ka0sGiRL
26.08.2005, 08:35
Das könnte ich über dich auch sagen, denn wer Mitmenschen zum Suizid auffordert hat einen ziemlich gestörten sozialen Charakter.
Ortensias Empfinden gegenüber Tätern, deren Taten so grausam und menschenverachtend sind, dass es einem absolut fassungslos macht, ist mehr als verständlich.
Wenn du mehr Mitleid für die Täter als für ihre Opfer aufbringst, ist das schon reichlich grotesk, aber dass du glaubst, du könntest anderen, deren Mitgefühl sich auf die Opfer konzentriert, irgendwelche Charakterstörungen attestieren ist frech und unverschämt.
Dann tu was dagegen, engagier dich in der Politik und in Kinderschutzvereinen und verschwende deine Zeit nicht in diversen Foren!
Die Welt wird es dir danken :D
Woher, weisst Du, daß ich das NICHT tu?
Was tust Du eigentlich?
Achso... dachte ich mir...
ortensia blu
26.08.2005, 10:40
Zitat von Chaos
Wie bestraft man den Täter? Und bevor jetzt hier jemand sowas sinnfreies wie "garnicht" sagt, sollte man doch bedenken, dass es in jedem Fall ein Verbrechen bleibt, unabhängig vom Opfer.
Soetwas zu fordern ist einfach barbarisch; Leute, die das tun, sind meiner Meinung nach entweder sadistische Asoziale, oder einfach nur dumm.
Zitat von ortensia blu
...... Ja und? Für den "armen Kinderschänder hätte ich keinen Funken Mitleid. Hatte er Mitleid?
Willst du deine Gefühle zum Maßstab machen?
Zitat von ortensia blu
Wäre er nicht zu feige, würde er sich selbst umbringen. Damit würde er der Gesellschaft einen Gefallen erweisen und sie von einem Asozialen befreien.
Das könnte ich über dich auch sagen, denn wer Mitmenschen zum Suizid auffordert hat einen ziemlich gestörten sozialen Charakter.
Bei dir scheint ein Mangel an Einfühlungsvermögen für die Opfer vorzuliegen und womöglich auch ein genereller Mangel an Gefühl und Rechtsempfinden.
Scheinbar besorgt um das Wohlergehen verkommener, gesellschaftschädigender Subjekte, sprich: Täter, spielst du dich als "moralische" Instanz auf, die sich nicht zu schäbig ist, Menschen mit natürlichem Empfinden verächtlich zu machen: "sadistische Asoziale, dumm, gestörter sozialer Charakter".
Solche Pseudomoralisten und Pharisäer mit völlig verschobenen Wertmaßstäben, kann ich beim besten Willen nicht ernstnehmen.
Bei dir scheint ein Mangel an Einfühlungsvermögen für die Opfer vorzuliegen und womöglich auch ein genereller Mangel an Gefühl und Rechtsempfinden.
Ich denke Menschenrechte gelten, wie der Name schon sagt, für alle Menschen. Das ist mein Rechtsempfinden. Zweifellos ein anderes als das deinige.
Und das Opfer wird nicht dadurch, dass der Täter nach der Tat getötet wird, dadurch wird die Tat nicht rückgängig gemacht und gegen Ersttäter ist diese Maßnahme absolut sinnlos.
Nur, weil ich
Meiner Meinung ist hier klar: Prävention stat Exekution.
Scheinbar besorgt um das Wohlergehen verkommener, gesellschaftschädigender Subjekte, sprich: Täter, spielst du dich als "moralische" Instanz auf, die sich nicht zu schäbig ist, Menschen mit natürlichem Empfinden verächtlich zu machen: "sadistische Asoziale, dumm, gestörter sozialer Charakter".
Menschenrechte - auch Täter sind Menschen - Menschenrechte gelten auch für Täter.
Um meine Ausführungen zu erklären:
sadistisch heißt, sich an den Qualen anderer zu erfreuen. Andauernd liest man hier Beiträge wie: "Hoffentlich werden sie im Knast so richtig schön misshandelt". Ebenso wünschen sich viele, dass die Täter bin an ihr Lebensende leiden sollen, was ja wohl in keinster Wiese sozial ist, denn auch Täter sind Teil der Gesellscahft, ob nun erwünscht, oder nicht.
Außerdem hat unsere Gesellscahft die Menschenrechte akzeptiert und befürwortet, die abzulehnen, ist ein Verhalten gegen die Gesellschaft, sprich a-sozial.
"Dumm" begründe ich damit, dass durch die Forderung nach Gewalt gegen die Täter andere Häftlinge selbst zu Tätern werden, doch viele wollen nicht, dass diese taten dann geahndet werden, Begründung: "Die haben es nicht anders verdient", somit wollen sie einen Freibrief zum Foltern und sogar zum Töten ausstellen, und wer soetwas in einem Rechtsstaat in der heutigen Zeit wirklich tun will, ist in meinen Augen nunmal dumm.
Ferner solltest du beachten, dass ich die verschiedenen Ausdrücke jeweils durch ein "oder" getrennt habe, sprich sie sind nicht alle auf dich bezogen.
Du spielst dich für die Täter gleichermaßen als moralische Instanz auf. forderst sie zum Selbstmord auf, das ist nunmal nicht sozial und ebenso schäbig.
Wer die Menschenrechte nicht mag, kann ja in ein Land auswandern, in welchem sie nicht geachtet werden. Keiner zwingt die "Normalen", hier zu leben, wo ihnen das Rechtssystem offensichtlich nicht gefällt.
Denn eine Änderung unseres Rechtsystems in die Richtung, die hier leider von vielen favorisiert wird, ist glücklicherweise ziemlich unwahrscheinlich.
Durch deine menschenfeindlichen Forderungen bist du ebenso eine Gefahr für die Gesellschaft.
Solche Pseudomoralisten und Pharisäer mit völlig verschobenen Wertmaßstäben, kann ich beim besten Willen nicht ernstnehmen.
Wenn du die Menschenrechte als verschobene Wertemaßstäbe siehst, liebe Ortensia, wieso lebst du dann noch hier, in einem Staat, der es sich zur Aufgabe macht, selbige zu achten und zu schützen?
Du hast etwas gegen die Menschenrechte, die elementarer Bestandteil der Wertevorstellungen unserer Gesellschaft sind, soll ich dich also ernst nehmen?
Wenn du mehr Mitleid für die Täter als für ihre Opfer aufbringst, ist das schon reichlich grotesk, aber dass du glaubst, du könntest anderen, deren Mitgefühl sich auf die Opfer konzentriert, irgendwelche Charakterstörungen attestieren ist frech und unverschämt.
Mitleid mit den Opfern ist etwas anderes als die Forderung der Todesstrafe für die Täter. Meiner Meinung nach hilft es den Opfern mehr, sich darauf zu konzentrieren, solche Taten garnicht erst geschehen zu lassen.
Ich habe natürlich Mitleid mit den Opfern solcher Menschen, aber ihnen daher Misshandlung und tot zu wünschen ist der falsche Weg, denn dadurch werden die Täter wiederum zu Opfern. Mitleid mit diesen ist jedoch nicht vorhanden, unabhängig von den Taten, denen sie zum Opfer fallen, diese werden einfach relativiert durch die Verbrechen, die diese begangen haben.
Mitleid sollte Mitleid sein und nicht als Aufruf zur Gewalt gegen Täter missbraucht werden. Mir ist es ziemlich egal, was ihr den Tätern wünscht, jedoch nicht das, was ihr für sie fordert.
Ortensias Empfinden gegenüber Tätern, deren Taten so grausam und menschenverachtend sind, dass es einem absolut fassungslos macht, ist mehr als verständlich.
Verständlich ist es natürlich, keine Frage, aber das Verständnis endet an dem Punkt, an dem man anfängt, grausame und menschenverachtende Forderungen zu stellen. Diese Leute befinden sich auf dem gleichen Nievau wie der Täter. Gleiches mit gleichem vergelten ist übrigens im Islam sehr beliebt. Leute, die so etwas fordern, sollten darüber nachdenken, zu konvertieren.
ortensia blu
26.08.2005, 19:48
@ Chaos
Du schreibst:
"Wenn du die Menschenrechte als verschobene Wertemaßstäbe siehst, liebe Ortensia, wieso lebst du dann noch hier, in einem Staat, der es sich zur Aufgabe macht, selbige zu achten und zu schützen?"
Lies noch einmal ganz langsam und aufmerksam, was ich geschrieben habe. Vielleicht begreifst du dann, worauf sich mein Vorwurf, du hättest verschobene Wertmaßstäbe, bezieht.
Du gehst hier mit "Menschenrechten" hausieren und meinst den Schutz der Täter. Die Bevölkerung hat ein Recht auf Sicherheit und ein Recht auf den Schutz ihrer Kinder.
Ein Schwein, das sich an kleinen Kindern vergreift und so abartig veranlagt ist, daß es ihm Freude und Lust bereitet, hilflose, naive Geschöpfe zu quälen, zu mißbrauchen oder zu ermorden, hat m.E. seine menschliche Würde verloren und selbst in den Schmutz getreten. Er hat es nicht verdient, daß die Gesellschaft lebenslang für seine Kost und Logis in einer unserer recht angenehmen Haftanstalten aufkommt.
Ich mache hier von meinen Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch und verbitte mir, von jemand, der Schwierigkeiten hat, dieses Menschenrecht zu akzeptieren, übel beschimpft zu werden.
Zur Erinnerung:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Der Patriot
26.08.2005, 19:53
Kranke Schweine aufzuhängen ist nicht gegen die Menschenrechte. Sondern bedeutet Sicherheit für die Menschen und Gerechtigkeit.
Du gehst hier mit "Menschenrechten" hausieren und meinst den Schutz der Täter. Die gesetzestreue Bevölkerung hat aber ein Recht auf Sicherheit - auch die ihrer Kinder. Ein Schwein, das sich an kleinen Kindern vergreift und so abartig veranlagt ist, daß es ihm Freude und Lust bereitet, hilflose, naive Geschöpfe zu quälen, zu mißbrauchen oder zu ermorden, hat seine m.E. seine menschliche Würde vorloren und selbst in den Schmutz getreten. Er hat es nicht verdient, daß die Gesellschaft lebenslang für seine Kost und Logis in einer unserer recht angenehmen Haftanstalten aufkommt.
Die Täter sind Menschen, ganz egal, ob sie über Würde verfügen, oder nicht. Das tolle an den Menschenrechte ist ja, dass sie für alle Menschen gelten.
Daher fordert jemand, der die Todesstrafe für Kinderschänder will, die Verletzung der menschenechte. Punkt. Das ist nunmal so.
Hinrichtung im Rechtsstaat ist btw teurer als lebenslange Haft.
Du hast doch schon richtig erkannt, dass Kinderschänder so "veranlagt" sind, Kinder zu vergewaltigen. Jedoch ist es mir ein Rätsel, wie du dann noch behaupten kannst, sie hätten sich "selbst in den SChmutz getreten".
Dieser "Veranlagung ist übrigens nicht angeboren, nur so zur Info.
Sie wurden zu dem gemacht, was sie sind. Es ist nicht so, dass sie sich das ausgesucht hätten.
Der SChutz der Gesellschaft ist durch Inhaftierung von Kinderschändern zur Genüge gewährleistet. Deutsche Gefängnisse sind u.A. die ausbruchsichersten der Welt.
Todesstrafe für Sexualverbrechen alleine ist sowieso unsinnig. Da ist es doch noch wahrscheinlicher, dass der Täter seine Opfer nach der Vergewaltigung tötet, um nicht entdeckt zu werden.
Der "Abschreckung" ist die Todesstrafe hier auch nicht dienlich, weil es sich um Triebtäter handelt.
@ Patriot:
Du behauptest, Menschen zu töten, verstoße nicht gegen die Menschenrechte. Merkst du eigentlich, was für nen Schwachsinn du erzählst?
Feldmarschall
26.08.2005, 20:25
Für solche Triebtäter und ähnliches Gesocks soll der deutsche Steuerzahler sein Geld hergeben. Damit der sein Essen und Trinken bekommt, immer schön ein weiches Bettchen hat, alles schön gewaschen bekommt etc. Ne, von mir aus sollte solche aufgehängt werden, dann ist Ruhe mit dem und der Staat kann sich ne Menge Geld sparen. Das gesparte Geld kann man dann in sinnvoller Projekte stecken, wie Drogenprävention etc. Damit ist dann gleich mehreren geholfen.
Der Patriot
26.08.2005, 20:39
Eine Hinrichtung ist kein Mord. Sondern ein gerechtes Urteil.
Das Leben eines Menschen wird mit Gewalt beendet.
Das widerspricht den Menschenrechten.
ortensia blu
26.08.2005, 22:38
Die Täter sind Menschen, ganz egal, ob sie über Würde verfügen, oder nicht. Das tolle an den Menschenrechte ist ja, dass sie für alle Menschen gelten.
Daher fordert jemand, der die Todesstrafe für Kinderschänder will, die Verletzung der menschenechte. Punkt. Das ist nunmal so.
Weil du das sagst?
Demokratien können die Todesstrafe für Schwerverbrecher oder Terroristen auch wiedereinführen.
Es gibt Menschen, die ihr Recht auf Leben verwirkt haben, angesichts ihrer Verbrechen.
Deiner Meinung nach mußte es sich auch um schwere Menschenrechtsletzungen handeln, als man die Nazischergen zum Tode verurteilte. Hitler wurde leider nicht ermordet, bevor er seinen Plan, die jüdische Bevölkerung auszurotten, umsetzen konnte. Würde man deinem orthodoxen Menschenrechtsdogma folgen, würde seine Ermordung ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung darstellen.
Chaos hätte um das Leben des Führers gekämpft und jeden, der seinen Tod befürwortete als "Asozial" beschimpft.
Ich bringe dieses drastische Beispiel in der Hoffnung, daß dir vielleicht ein kleines Lichtchen aufgeht und einsiehst, daß deine dogmatische Position unhaltbar ist.
Hinrichtung im Rechtsstaat ist btw teurer als lebenslange Haft.
Das könnte man auch billiger haben. Verteuert wird es nur durch verblendete "Gutmenschen", deren Organsiationen und Rechtsanwälte.
Du hast doch schon richtig erkannt, dass Kinderschänder so "veranlagt" sind, Kinder zu vergewaltigen. Jedoch ist es mir ein Rätsel, wie du dann noch behaupten kannst, sie hätten sich "selbst in den SChmutz getreten".
Vielleicht habe ich das falsch formuliert: Sie sind der letzte Dreck! Sie haben weder Achtung vor sich selbst, noch vor dem Leben anderer.
Wenn man davon ausgeht, daß der Mensch in gewissem Rahmen freie Entscheidungen treffen kann, dann hätten sie etwas gegen ihre perversen Phantasien unternehmen müssen, bevor sie sie in die Tat umsetzten.
Menschen haben, wenn sie nicht geisteskrank sind, die Fähigkeit ihre Gedanken selbst zu steuern und ihre Triebe zu kontrollieren.
Wenn sie das nicht können, stehen sie auf einer Stufe mit den Tieren.
Dieser "Veranlagung ist übrigens nicht angeboren, nur so zur Info.
Sie wurden zu dem gemacht, was sie sind. Es ist nicht so, dass sie sich das ausgesucht hätten.
Aber selbstverständlich - sie sind unschuldig - die Ärmsten. Sie hatten eine schlimme Kindheit, wurden geprügelt, oder mißbraucht.! Die Gesellschaft, oder wer auch immer, trägt die Schuld.
Der SChutz der Gesellschaft ist durch Inhaftierung von Kinderschändern zur Genüge gewährleistet. Deutsche Gefängnisse sind u.A. die ausbruchsichersten der Welt.
Sag' mal, auf welcher Wolke lebst du eigentlich? Sie werden per Gerichtsbeschluß entlassen, selbst gegen den Widerstand aller Experten, die sie für nicht therapierbar erklären. Kaum in Freiheit, schnappen sie sich das nächste Opfer.
Manchmal landen sie in der geschlossenen Psychiatrie. Von dort ist schon mehr als einem die Flucht gelungen, in einem Fall sogar mit Hilfe einer verliebten Therapeutin.
Feldmarschall
26.08.2005, 23:21
Weil hier manche meinen Psychatrie etc. sei nicht sicher:
Die mögen recht haben, mein alter Herr arbeitet jetzt schon 30 Jahre darin, aber die wollen gar nicht abhauen, wozu auch. Um da reinzukommen haben die sich ja angestrengt. Die haben Fernseher, warmes Bettchen, totales Luxusessen (das kann sich kaum ein Normalbürger leisten), bewachter Ausgang, Besuchzeiten etc. Ich sag euch was:
Denen geht es zu gut! Härtere Maßnahmen sind unabdingbar!
Orgonator
26.08.2005, 23:45
Warum sollte man kranke Menschen noch zusätzlich bestrafen, indem man ihnen nicht die beste Nahrung und Pflege zukommen lässt?
Wer in einer Psychatrie sitzt ist KRANK und gehört gesundgepflegt! Und wir alle sollten unseren Teil dazu leisten!
Demokratien können die Todesstrafe für Schwerverbrecher oder Terroristen auch wiedereinführen.
Demokratien allgemein ja, solange nicht im Grundgesetz explizit das Gegenteil steht, wie etwa im GG der BRD.
Es gibt Menschen, die ihr Recht auf Leben verwirkt haben, angesichts ihrer Verbrechen.
Deine Meinung. Zum Glück nicht die des Gesetzgebers.
Menschen verwirken Menschenrechte, das ist schon ein Widerspruch in sich, zumal die Menschenrechte Allgmeingültigkeit beanspruchen, für alle Menschen.
Deiner Meinung nach mußte es sich auch um schwere Menschenrechtsletzungen handeln, als man die Nazischergen zum Tode verurteilte. Hitler wurde leider nicht ermordet, bevor er seinen Plan, die jüdische Bevölkerung auszurotten, umsetzen konnte. Würde man deinem orthodoxen Menschenrechtsdogma folgen, würde seine Ermordung ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung darstellen.
ungeachtet der Tatsache, dass die allgmeine Erklärung der Menschenrechte, wie wir sie heute kennen, erst nach dem 2. Weltkrieg entstand, muss man diese Frage mit Ja beantworten.
Zweifellos wäre es wünschenswert, dass er getötet worden wäre, sogar sinnvoll.
Chaos hätte um das Leben des Führers gekämpft und jeden, der seinen Tod befürwortete als "Asozial" beschimpft.
Nein, natürlich nicht. Denn immerhin ist eine Diktatur wie diese eine nicht tolerierbare Staatsform, daher wurde auch nach dem 2. WK. das Recht auf Wiederstand in unsere Verfassung aufgenommen.
Widerstand gegen einen totalitären Staat ist immer zu unterstützen, auch wenn es nicht so im Gesetzbuch steht. Es ist in diesem Fall rein logisch.
Zumal ein totalitärer Staat sowieso kein "richtiges" Rechtssystem besitzt.
Ich bringe dieses drastische Beispiel in der Hoffnung, daß dir vielleicht ein kleines Lichtchen aufgeht und einsiehst, daß deine dogmatische Position unhaltbar ist.
Dieses Beispiel passt zwar nicht zum Thema, weil es sich um völlig unterschiedliche Fälle handelt, aber es gibt prinzipiell immer eine Alternative zum Töten.
Warum sollte meine Position also unhaltbar sein?
Das könnte man auch billiger haben. Verteuert wird es nur durch verblendete "Gutmenschen", deren Organsiationen und Rechtsanwälte.
natürlich, wozu brauchen wir Berufung und Revision, das stört doch nur und hält alles nur unnötig auf, und wenn es mal ein paar Unschuldige erwischt isses ja auch nicht schlimm, oder wie soll ich das jetzt verstehen?
Vielleicht habe ich das falsch formuliert: Sie sind der letzte Dreck! Sie haben weder Achtung vor sich selbst, noch vor dem Leben anderer.
Hübsche Speklation, ein Beleg wäre schön.
Wenn man davon ausgeht, daß der Mensch in gewissem Rahmen freie Entscheidungen treffen kann, dann hätten sie etwas gegen ihre perversen Phantasien unternehmen müssen, bevor sie sie in die Tat umsetzten.
Unglücklicherweise gibt es psychische Störungen, die genau das verhindern.
Menschen haben, wenn sie nicht geisteskrank sind, die Fähigkeit ihre Gedanken selbst zu steuern und ihre Triebe zu kontrollieren.
richtig.
Wenn sie das nicht können, stehen sie auf einer Stufe mit den Tieren. Nein, die Menschenrechte betreffen alle Lebewesen der Spezies Mensch, egal, welche Behinderungen sie aufweisen.
Aber selbstverständlich - sie sind unschuldig - die Ärmsten. Sie hatten eine schlimme Kindheit, wurden geprügelt, oder mißbraucht.! Die Gesellschaft, oder wer auch immer, trägt die Schuld.
Von Unschuld habe ich nirgends gesprochen. Und es ist wissenscahftlich bewiesen, dass der Großteil aller psychischer Erkrankungen auf traumatische Ereignisse in der Kindheit zurückzuführen sind.
Aber es ist absoluter SChwachsinn, dass "die Gesellschaft" die SChuld tragen würde. Das ist viel zu schwammig formuliert. Ich würde in diesem Fall den SChuldbegriff nicht verwenden, sondern eher sagen, dass die taten vieiler Menschen dazu beigetragen haben, dass sich ein Mensch so entwickelt hat, dass er Kinderschänder wird. Schuldzuweisungen sind in diesem Fall sehr problematisch.
Sag' mal, auf welcher Wolke lebst du eigentlich? Sie werden per Gerichtsbeschluß entlassen, selbst gegen den Widerstand aller Experten, die sie für nicht therapierbar erklären. Kaum in Freiheit, schnappen sie sich das nächste Opfer.
Wenn dem so wäre, dann scheint eine Reform nötig zu sein, die besagt, dass Triebtäter nicht entlassen werden, wenn begründete Wiederholungsgefahr besteht und dies von Experten bestätigt wird.
Manchmal landen sie in der geschlossenen Psychiatrie. Von dort ist schon mehr als einem die Flucht gelungen, in einem Fall sogar mit Hilfe einer verliebten Therapeutin.
Ist auch schon oft genug bei "normalen" Verbrechern im Gefängnis vorgekommen. Wie soll man deiner Meinung nach dagegen vorgehen?
Der Patriot
27.08.2005, 00:27
...zumal die Menschenrechte Allgmeingültigkeit beanspruchen, für alle Menschen.
Leeres Gefassel von Abtreibungsbefürwortern.
Leeres Gefassel von Abtreibungsbefürwortern.
Der mensch erlangt Rechtsfähigkeit bei der Geburt.
Also gelten die Menschenrechte auch erst ab der Geburt.
aber das ist hier nebensächlich.
John Donne
27.08.2005, 03:07
Der mensch erlangt Rechtsfähigkeit bei der Geburt.
Also gelten die Menschenrechte auch erst ab der Geburt.
aber das ist hier nebensächlich.
Das ist so nicht ganz richtig. Erbe kann man beispielsweise auch werden, wenn man zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht lebt, aber gezeugt ist.
Erscheint es nicht absurd, Ungeborenen also beispielsweise das Erben zu erlauben, die wesentlich elementareren Menschenrechte aber gänzlich abzusprechen?
Im Übrigen sehen auch die Hüter des GG das gänzlich anders:
Der Gesetzgeber erfüllt seine Pflicht, das ungeborene menschliche Leben zu schützen, nicht ein für allemal dadurch, daß er ein Gesetz zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs erläßt, welches diesen Schutz bezweckt und nach seiner - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Einschätzung auch geeignet erscheint, das vom Grundgesetz geforderte Maß an Schutz zu gewährleisten. Er bleibt vielmehr aufgrund seiner Schutzpflicht weiterhin dafür verantwortlich, daß das Gesetz tatsächlich einen - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessenen und als solchen wirksamen Schutz vor Schwangerschaftsabbrüchen bewirkt. Stellt sich nach hinreichender Beobachtungszeit heraus, daß das Gesetz das von der Verfassung geforderte Maß an Schutz nicht zu gewährleisten vermag, so ist der Gesetzgeber verpflichtet, durch Änderung oder Ergänzung der bestehenden Vorschriften auf die Beseitigung der Mängel und die Sicherstellung eines dem Untermaßverbot genügenden Schutzes hinzuwirken (Korrektur- oder Nachbesserungspflicht).
Diese Verpflichtung folgt auch daraus, daß der Gesetzgeber von Verfassungs wegen grundsätzlich gehalten ist, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes sobald als
möglich zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 337 (351)).
Weiterhin bleibt erneut festzustellen, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte keine rechtsverbindlichen, sondern lediglich empfehlenden Charakter hat. Man lese dazu u.a. die Präambel dieser Erklärung:
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
[..]
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
(Hervorhebungen von mir)
Anderenfalls müßten auf der Stelle diverse Grundgesetzänderungen erfolgen. Ein Beispiel ist etwa Art. 5 GG, in dem Absatz (2) Einschränkungen der Meinungsfreiheit findet, die sich in der Form nicht im Pendant der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (dort ist es Artikel 19) finden.
Anders ausgedrückt: Das GG setzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht in allen Punkten um. Vertraglich gebunden hat sich Bundesrepublik Deutschland nicht an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern in den 1960er Jahren durch internationale Pakte entsprechenden Inhalts.
Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre zu diesen Pakten kompatibel, würde aber eine Grundgesetzänderung verlangen.
Grüße
John
Moselfranke
27.08.2005, 03:35
hinrichten, verscharren und nicht noch der allgemeinheit kosten aufbürden...fäääädisch
Völlig richtig!
Und wer gegen die Hinrichtung protestiert,wandert 10 Jahre ins Zuchthaus.
Der Patriot
27.08.2005, 07:21
Der mensch erlangt Rechtsfähigkeit bei der Geburt.
Also gelten die Menschenrechte auch erst ab der Geburt.
aber das ist hier nebensächlich.
Menschenrechte gelten ab dem Zeitpunkt der Existenz, des Menschseins. Wer jemanden tötet, insbesondere wenn das Opfer ein Kind hat kein Recht mehr auf Leben.
Warum meinst du das deine Ansichten mehr Geltung haben als meine?
Ich habe nur die Ansichten des Gesetzgebers genannt.
Volle Rechtsfähigkeit bekommt ein Kind erst mit der Geburt.
Denn das Töten eines ungeborenen Kindes gilt nicht als Mord, sondern als Schwangerschaftsabbruch, mit deutlich geringererm Strafmaß.
@Strasserist
du meinst diesen Schwachsinn doch nicht ernst, oder`?
ortensia blu
27.08.2005, 18:30
Warum sollte man kranke Menschen noch zusätzlich bestrafen, indem man ihnen nicht die beste Nahrung und Pflege zukommen lässt?
Wer in einer Psychatrie sitzt ist KRANK und gehört gesundgepflegt! Und wir alle sollten unseren Teil dazu leisten!
Du bist witzig! Ja, dann leiste mal!
An anderer stelle brüstet du dich als Faulenzer und Sozialschmarotzer.
Jetzt redest du plötzlich von "WIR" - und das aus dem Munde eines asozialen Egozentrikers.
:rofl:
WALDSCHRAT
27.08.2005, 19:39
Warum sollte man kranke Menschen noch zusätzlich bestrafen, indem man ihnen nicht die beste Nahrung und Pflege zukommen lässt?
Wer in einer Psychatrie sitzt ist KRANK und gehört gesundgepflegt! Und wir alle sollten unseren Teil dazu leisten!
Wie willst Du unheilbar Kranke gesundpflegen?
Henning
Wie wollst Du unheilbar Kranke gesundpflegen?
Wie willst du wissen, dass Kinderschänder unheilbar krank sind?
Es gibt genug erfolgreiche Therapien, die das Gegenteil bewiesen haben.
WALDSCHRAT
27.08.2005, 19:54
Du, ich hebe den Opferschutz über den Täterschutz! Auch den potentiellen Opferschutz!
Es kann in meinen Augen nicht angehen, daß man Kinderschänder mit einem guten Psycho nach 6 oder 8 Jahren wieder auf die Gesellschaft losläßt. Da ist mir der Schutz möglicher neuer oder weiterer Opfer rechtlich höherwiegend als die neue Freiheit des ehem. Täters.
Daher sollte man sie in meinen Augen für immer und ewig wegknasten.
Gruß
Henning
Und was ist mit Mördern und Gewaltverbrechern?
Warum steht da bei dir der potenteille Opferschutz nicht an erster Stelle?
Denn diese werden ohne psychiatrische Gutachten wieder entlassen.
Ist dir da der Schutz möglicher neuer oder weiterer Opfer nicht rechtlich höherwiegend als die neue Freiheit des ehem. Täters?
Warum sollte man die nicht für immer wegknasten?
Glaubst du etwa, die werden weniger häufig rückfällig?
WALDSCHRAT
27.08.2005, 20:13
@Chaos
Bei Mördern würde ich das Gleiche verlangen! Bei Gewaltverbrechern ginge es mir um die Tatsache, ob es gegen Sachen oder Personen gegangen ist!
Gruß
Henning
Ich meinte schon gegen Personen, sonst wäre es ja Sachbeschädigung.
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