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Vollständige Version anzeigen : INFO: Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen!?



Houseworker
14.06.2012, 20:26
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen!
Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung:

Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext.
Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen.
Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht/seite-1

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht/seite-2

siehe auch:

Urheberrecht: Schwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht v. 13. 06. 2012

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht-gesetzentwurf

romeo1
14.06.2012, 21:49
Was für ein Schwachsinn. Das ist lediglich eine neue ABM für raffgierige Anwälte. Den Schwachköpfen, die dieses Gesetz erbrochen haben wünsche ich eine ausgiebige multikriminelle Bereicherung - einfach so, weil sie es verdient haben.

Argutiae
15.06.2012, 00:37
Hoffen wir mal, dass er verfassungswiedrig ist ..

MANFREDM
15.06.2012, 13:10
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen!
Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung:

Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext.
Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen.
Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.

Wenn jemand Werbung auf seiner Internetz-Seite einblendet, handelt er gewerblich.


Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht.

Raczek
16.06.2012, 09:57
Was für ein Schwachsinn. Das ist lediglich eine neue ABM für raffgierige Anwälte. Den Schwachköpfen, die dieses Gesetz erbrochen haben wünsche ich eine ausgiebige multikriminelle Bereicherung - einfach so, weil sie es verdient haben.

Hier werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. In Zeiten sinkender Zeitungsauflagen neue Einnahmequellen erschließen -nämlich die Abmahnung von jedermann- und freilich der Kampf gegen unabhängige Blogs und Alternativinformationsquellen, die man nun per Abmahnungen in Grund und Boden klagen will.

Das schwindende Informationskartell der Systemmedien soll jetzt offenbar aktiv zurückerkämpft werden!

BRDDR_geschaedigter
16.06.2012, 11:06
Was für ein Schwachsinn. Das ist lediglich eine neue ABM für raffgierige Anwälte. Den Schwachköpfen, die dieses Gesetz erbrochen haben wünsche ich eine ausgiebige multikriminelle Bereicherung - einfach so, weil sie es verdient haben.

SO ein Unsinn das sind doch keine Schwachsköpfe. Das ist pure Absicht.

Das Internet ist denen sowieso ein Dorn im Auge, mit solchen Gesetzen kann man die Blogger immer mehr abwürgen.

Gehirnnutzer
16.06.2012, 21:51
Wenn jemand Werbung auf seiner Internetz-Seite einblendet, handelt er gewerblich.

MANFREDM, das ist so nicht ganz richtig. Das Problem worum es hier geht, liegt in der Definition "Gewerbe" verborgen.

Gewerbe
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet zivilrechtlich das die Tätigkeit darauf abzielt mehr Einnahmen zu erzielen, als zur Kostendeckung nötig sind. Es ist nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, sondern eine Absicht dazu besteht. Sofern bei einer Einnahmeart die Möglichkeit besteht, mehr Einnahmen, als zur Kostendeckung notwendig sind, zu erzielen, ist für das Zivilrecht die Absicht gegeben und somit liegt ein Gewerbe vor.

Wenn jemand also eine kostenpflichtiges Angebot nutzt, das durch Zulassung von Werbeeinblendungen kostenfrei wird, betreibt rein zivilrechtlich gesehen kein Gewerbe. Das Problem wird aber sein, das die Verlage, sollte das Gesetz verabschiedet werden, dies wider besseres Wissen nicht ohne Verfahren akzeptieren werden und auf die Angst des Nutzers setzen werden, bzw. dies die beauftragten Anwälte tun.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Die erwähnte Anwaltschaft weiß genau, das die potentielle Gegnerschaft zu 80% ein Einkommen und Vermögen hat, das zu gering ist um sich auf ein Verfahren einzulassen, aber zu hoch für Prozesskostenhilfe ist.