Alfred Tetzlaff
20.05.2012, 11:57
Auch für ein leerstehendes Ferienhaus ist die GEZ-Gebühr in voller Höhe zu entrichten. Der Vermieter eines solchen Domizils darf jedenfalls keine zeitlich beschränkte Anmeldung nur während der Gäste-Belegung vornehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden (Az. 4 LC 141/10).
http://www.regiotrends.de/de/gut-zu-wissen/index.news.171582.gez-gebaeuehr-auch-faeuer-leerstehendes-ferienhaus-rechtens---richter-technischer-aufwand-zum-wiederanschluss-der-tv-technik-gering.html
Dieses Urteil ist für mich unverständlich. Auch wenn der Inhaber eines leerstehenden Ferienhauses die Geräte bei sich zu Hause lagert, wird die volle Gebühr fällig.
http://www.regiotrends.de/de/gut-zu-wissen/index.news.171582.gez-gebaeuehr-auch-faeuer-leerstehendes-ferienhaus-rechtens---richter-technischer-aufwand-zum-wiederanschluss-der-tv-technik-gering.html
Dieses Urteil ist für mich unverständlich. Auch wenn der Inhaber eines leerstehenden Ferienhauses die Geräte bei sich zu Hause lagert, wird die volle Gebühr fällig.