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Vollständige Version anzeigen : Ex-Justizminister Schelter zu Bewährungsstrafe verurteilt



Sterntaler
14.05.2012, 16:05
http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article106306564/Ex-Justizminister-Schelter-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html

na, wenn das mal nicht ein Gefälligkeitsureil ist. :))



Brandenburgs Ex-Justizminister Kurt Schelter ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.



Der ehemalige Brandenburger Justizminister Kurt Schelter (65) ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht sprach den Politiker am Montag des Betrugs, der Steuerhinterziehung und der falschen eidesstattlichen Erklärung schuldig.


http://www.morgenpost.de/img/bilder/crop106232388/1580696024-ci3x2l-h307/Brandenburgs-Ex-Justizminister-Schelter-gesteht-im-Betrugsprozess.jpg

Gehirnnutzer
14.05.2012, 20:32
http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article106306564/Ex-Justizminister-Schelter-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html

na, wenn das mal nicht ein Gefälligkeitsureil ist. :))

http://www.morgenpost.de/img/bilder/crop106232388/1580696024-ci3x2l-h307/Brandenburgs-Ex-Justizminister-Schelter-gesteht-im-Betrugsprozess.jpg

Ist kein Gefälligkeitsurteil, richtet sich nach § 370 AO und dem Urteil des Bundesgerichtshofes 1 StR 416/08 aus dem Jahre 2008.

§ 370 legt den Strafrahmen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für einfache Fälle fest, für schwere Fälle ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorgesehen.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil folgende Richtlinien festgelegt:

Bei einer Jahressteuerschuld

bis 50.000 € normalerweise Geldstrafe
ab 50.000 € Freiheitsstrafe auf Bewährung (bis zu 1 Jahr, es gelten die Bestimmung von § 56 Absatz 1 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html))
ab 100.000 € Freiheitstrafe (§ 56 Absatz 2 StGB kann in Einzelfällen zu Anwendung kommen)
ab 1.000.000 € mindesten 2 Jahre Gefängnis (keine Anwendung § 56 Absatz 2 StGB bei Mindeststrafe.

Alles im Rahmen der Richtlinie, also kein Gefälligkeitsurteil.

Im Übrigen bleibt die Steuerschuld trotz Strafe bestehen und es wird gegen das Vermögen des Schuldners vollstreckt.

Sterntaler
14.05.2012, 20:35
behält er seine Beamtenpension? Ist irgend wie lustig wenn ein ehemaliger Minister für Justiz verurteilt wird :lach: Ich werde mal nachforschen um wie viel es ging, darüber der Meineid, so viel ich weiß ist da eine höhere Strafe vorgesehen.

Gehirnnutzer
14.05.2012, 21:37
behält er seine Beamtenpension? Ist irgend wie lustig wenn ein ehemaliger Minister für Justiz verurteilt wird :lach: Ich werde mal nachforschen um wie viel es ging, darüber der Meineid, so viel ich weiß ist da eine höhere Strafe vorgesehen.

Es ging um falsche eidesstattliche Erklärung, das ist Verstoß gegen § 156 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html), wird geringer bestraft als Meineid § 154 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html).

MANFREDM
15.05.2012, 07:44
...
Alles im Rahmen der Richtlinie, also kein Gefälligkeitsurteil.

Im Übrigen bleibt die Steuerschuld trotz Strafe bestehen und es wird gegen das Vermögen des Schuldners vollstreckt.

Für Herrn Schelter dürfte interessanter sein, ob er seine Beamtenpension behält.

Gehirnnutzer
18.05.2012, 20:48
Für Herrn Schelter dürfte interessanter sein, ob er seine Beamtenpension behält.

Hat etwas gedauert, aber ich habe folgendes herausgefunden:

1. Weder Bundesbeamtenbesodungsgesetz, BeamtVG und entsprechende Bundesverordnungen, noch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen auf Länderebene enthalten Rechtsgrundlagen zur völligen Streichung von Ruhestandsgeldern. Übergangsgelder können jedoch zurückgefordert werden.

2. Die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder enthalten die Möglichkeit, auf die Anrechnung von zusätzlichen Einkünften teilweise oder ganz zu verzichten. Zum einen ist es eine festgeschriebener Verzicht, wenn die Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Hinzukommt eine Kannbestimmung zum freiwilligen Verzicht auf Anrechnung. Diese Verzichtsmöglichkeiten würden im Falle des Justizministers wegfallen, das heißt, die verantwortlichen Behörden müssen zusätzliche Einkünfte des Ex-Justizministers jetzt zu 100% anrechnen.

3. Im Falle der Steuerschulden gibt es eine kleine negativ-Auswirkung. Solange die zu viel gezahlten Ruhegehälter und Übergangsgelder nicht zurückgezahlt sind, kann die zuständige Finanzbehörde nicht gegen die pfändbaren Teile der Einkünfte Schelters vollstrecken, sondern die Besoldungsbehörde erhält diesen Anteil.

4. Im Gegensatz zu einer normalen Privatperson kann sich Schelter nicht mit einer Privat-Insolvenz aus der Affäre ziehen.

Mehr habe ich leider nicht herausgefunden.