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Vollständige Version anzeigen : Ist Mord gleich Mord?



Alfred Tetzlaff
14.05.2012, 12:29
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.

bernhard44
14.05.2012, 12:32
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.

von der Definition her ja! Nur die Motive mögen sehr unterschiedlich und in einigen Fällen sogar nachvollziehbar sein!
Die Unterschiede zwischen Mord und Totschlag sind oft nur juristische Spitzfindigkeiten und Resultat der Verteidigung oder eben der Anklage!

Rockatansky
14.05.2012, 12:37
war Mord aus Rache... die Fehde spielt da sicherlich noch eine Rolle.

Wenn so eine heute einen bestimmten Vergewaltiger ihrer Tochter von einer Gruppe töten würde,... dann... umgekehrt?
Das gehört ja hier nicht hin. ;)

bernhard44
14.05.2012, 12:38
...wat is los?

Rockatansky
14.05.2012, 12:42
na, ein Rachedelikt kann, konnte schon anders bewertet werden (in dem damaligen Fall), wie die erste Tat.



Fall Marianne Bachmeier
Und wenn es heute so einen Fall gäbe - in einer politisch unkorrekten Konstellation, dann wär was los ...

-jmw-
14.05.2012, 12:49
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist i.d.R. ein Totschlag, zu einem Mord wird sie durch besondere Eigenschaften.
Im oben genannten konkreten Fall stellt sich die Frage, wie weit Rache ein niedriger Beweggrund ist; auch, wie weit "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, der dem Gericht ermöglicht, nach Gesamtwürdigung auf minderschweren Totschlag zu erkennen.

-jmw-
14.05.2012, 12:50
Die relevanten Regelungen:


§ 211
Mord.(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.



§ 212
Totschlag.(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.



§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags.War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Rockatansky
14.05.2012, 12:56
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist i.d.R. ein Totschlag, zu einem Mord wird sie durch besondere Eigenschaften.
Im oben genannten konkreten Fall stellt sich die Frage, wie weit Rache ein niedriger Beweggrund ist; auch, wie weit "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, der dem Gericht ermöglicht, nach Gesamtwürdigung auf minderschweren Totschlag zu erkennen.

Ja, und in dem Fall Bachmeier haben die Juristen eben sicherlich die Pein und das Leid der Mutter mit in ihr Urteil einfließen lassen, die unter dem Verlust ihres Kindes litt...

Es gibt bei Rachefällen je nachdem durchaus auch mal mildere Strafen...

Expice
14.05.2012, 12:57
Die Frage ist doch wieso soetwas passiert.
Weil wir kein vernünftiges Justizsystem haben. Ich wurde mal mit einem deutschen Freund einfach so und ohne vorwarnung von 6 Jugendlichen angegriffen.
Der Kampf hat bis zum hören von Sirenen gedauert.
2 Türken die auf der anderen Straßenseite standen haben die Personen erkannt und sind mit der Polizei mitgefahren und diese wurden gefasst.
Nach 1 Jahr vor Gericht bin ich fast vom Stuhl gefallen!
20 Stunden Sozialarbeit obwohl unzählige Zeugen den Angriff als hochgefährlich und brutal beschrieben haben.
Weil ich mich aber relativ gut verteidigen konnte und zurückgeschlagen habe kam dieses milde Urteil.

Was soll man daraus lernen? Wenn du angegriffen wirst nimm die Arme hoch und lass es dir richtig besorgen!
Wenn du nicht im Krankenhaus landest dann brauchst du keine Anzeige erstatten.
Wenn du aber jemanden Verprügeln willst bitte sehr. 20 Stunden... pff...

btw: Deren Vorstrafenliste war länger als manch ein Filmabspann. Überwiegend Betrug, Klau, Raub.

-jmw-
14.05.2012, 13:02
@ Expice

Monopole führen zu schlechterer Leistung bei erhöhten Preisen.
Wo's also die Überraschung? ;)

Rockatansky
14.05.2012, 13:05
Monopole?
also von Privatisierung der Justiz und Exekutive würde ich gar nix halten...
wie soll das auch gehen? :dunno:

Expice
14.05.2012, 13:07
@ Expice

Monopole führen zu schlechterer Leistung bei erhöhten Preisen.
Wo's also die Überraschung? ;)

Hätt ich gewusst wies ausgeht hätt ich mir viel Zeit gespaart und würd garkeine Anzeige erstatten.
Naja lieber die Kiffer und Dealer verfolgen und in Knast werfen. Sind ja viel schlechtere Menschen.

War so töricht zu glauben, dass Versöße gegen das Grundgesetz besonders geahndet werden.
Naja § 1 ist wohl nicht so wichtig.

Rockatansky
14.05.2012, 13:09
Es ist eine Unsitte in Deutschland, dass Gewaltdelikte weniger bestraft werden, oftmals, als Finanzdelikte.

-jmw-
14.05.2012, 13:12
Monopole?
also von Privatisierung der Justiz und Exekutive würde ich gar nix halten...
wie soll das auch gehen? :dunno:
Na, jedenfalls nicht so einfach, dass ich es hier in zwei, drei Sätzen hinschreiben kann. :)

-jmw-
14.05.2012, 13:17
So ist es leider manchmal, ja. :(


Hätt ich gewusst wies ausgeht hätt ich mir viel Zeit gespaart und würd garkeine Anzeige erstatten.
Naja lieber die Kiffer und Dealer verfolgen und in Knast werfen. Sind ja viel schlechtere Menschen.

War so töricht zu glauben, dass Versöße gegen das Grundgesetz besonders geahndet werden.
Naja § 1 ist wohl nicht so wichtig.

Trantor
14.05.2012, 13:39
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist i.d.R. ein Totschlag, zu einem Mord wird sie durch besondere Eigenschaften.
Im oben genannten konkreten Fall stellt sich die Frage, wie weit Rache ein niedriger Beweggrund ist; auch, wie weit "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, der dem Gericht ermöglicht, nach Gesamtwürdigung auf minderschweren Totschlag zu erkennen.

hmm hätte es jetzt genau andersherum ausgedrückt,
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist idR Mord, und die unabsichtlich Tötung, also ohne konkrete Tötungsabsicht ist Totschlag.

Trantor
14.05.2012, 13:46
Die Frage ist doch wieso soetwas passiert.
Weil wir kein vernünftiges Justizsystem haben. Ich wurde mal mit einem deutschen Freund einfach so und ohne vorwarnung von 6 Jugendlichen angegriffen.
Der Kampf hat bis zum hören von Sirenen gedauert.
2 Türken die auf der anderen Straßenseite standen haben die Personen erkannt und sind mit der Polizei mitgefahren und diese wurden gefasst.
Nach 1 Jahr vor Gericht bin ich fast vom Stuhl gefallen!
20 Stunden Sozialarbeit obwohl unzählige Zeugen den Angriff als hochgefährlich und brutal beschrieben haben.
Weil ich mich aber relativ gut verteidigen konnte und zurückgeschlagen habe kam dieses milde Urteil.

Was soll man daraus lernen? Wenn du angegriffen wirst nimm die Arme hoch und lass es dir richtig besorgen!
Wenn du nicht im Krankenhaus landest dann brauchst du keine Anzeige erstatten.
Wenn du aber jemanden Verprügeln willst bitte sehr. 20 Stunden... pff...

btw: Deren Vorstrafenliste war länger als manch ein Filmabspann. Überwiegend Betrug, Klau, Raub.

Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben eines Menschen werden im Vergleich zu anderen Delikten, bei weitem zu gering geahndet.
Kommen dazu auch noch "mildernde Umstände", wie Alkoholmisbrauch psychische Labilität, kultureller Hintergrund oder dir berüchtigte schwere Kindheit ist man sich vor Strafverfolgung wenn man nicht gerade jemanden totschlägt ziemlich sicher, auch im Wiedeholungsfall.
Anwälte wissen das es ist für sie deswegen ein leichtes mildernde Umstände nachzuweisen, der Lerneffekt für den Schläger bleibt meistens aus, bis eben uU wirklich mal einer draufgeht und dann ist die Überaschung in den Medien wieder groß.

schastar
14.05.2012, 13:49
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.

Ganz klar ein Fehlurteil, sie hätte wegen Mordes verurteilt werden müssen.

-jmw-
14.05.2012, 14:07
hmm hätte es jetzt genau andersherum ausgedrückt,
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist idR Mord, und die unabsichtlich Tötung, also ohne konkrete Tötungsabsicht ist Totschlag.
Juristisch gesehen ist das nicht korrekt.
Auch ein Totschlag geschieht absichtlich.
Er wird zum Mord dadurch, dass besondere Eigenschaften vorliegen, z.B. Habgier, besondere Brutalität odgl.

Besteht keine Tötungsabsicht, haben wir es je nach dem mit einer Fahrlässigen Tötung, einer Körperverletzung mit TOdesfolge odgl. zu tun, nicht aber mit einem Totschlag.

Rockatansky
14.05.2012, 14:12
Ganz klar kein Fehlurteil
Ja, KEINES!


sie hätte wegen Mordes verurteilt werden müssen.
Eben nicht.

Trantor
14.05.2012, 14:33
Juristisch gesehen ist das nicht korrekt.
Auch ein Totschlag geschieht absichtlich.
Er wird zum Mord dadurch, dass besondere Eigenschaften vorliegen, z.B. Habgier, besondere Brutalität odgl.

Besteht keine Tötungsabsicht, haben wir es je nach dem mit einer Fahrlässigen Tötung, einer Körperverletzung mit TOdesfolge odgl. zu tun, nicht aber mit einem Totschlag.


ah, ok akzeptiert, dann habe ich es mit fahrlässiger Tötung verwechselt.

schastar
14.05.2012, 14:48
Ja, KEINES!

Eben nicht.

Es war ganz klar Mord. Bei demjenigen der ihr Kind getötet hat beleibt es fraglich, ist mir aber auch egal.

schastar
14.05.2012, 14:56
§ 211
Mord.(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Ich denke da hat sie das meiste davon erfüllt.


§ 212
Totschlag.(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
.

Affenpriester
14.05.2012, 14:58
war Mord aus Rache... die Fehde spielt da sicherlich noch eine Rolle.

Wenn so eine heute einen bestimmten Vergewaltiger ihrer Tochter von einer Gruppe töten würde,... dann... umgekehrt?
Das gehört ja hier nicht hin. ;)

Mord aus Rache kann u.U. auch als vorübergehende Affekthandlung ausgelegt werden. Also eine Kurzschlusshandlung, auch wenn sie geplant ist.
Das sind juristische Tricks. Aber normal gilt:
Mord ist eine geplante Tötung, entweder aus niederen Motiven heraus, aus Mordlust oder sonstwas. Wenn du es planst, Beweise vernichtest und/oder die Tat verschleierst, wird es dir sofort als Mord ausgelegt.

Daher gibt es juristisch wie faktisch keinen Selbstmord. Zum Mord gehören immer Opfer und Täter, der Täter kann aber schlecht gleichzeitig Opfer sein. Da kommt mir immer ein Schmunzeln ins Gesicht, wenn Leute von Selbstmord reden, sogar selbsternannte Experten. Der Fachbegriff ist Suizid. Nur Trottel und Deutsche haben den Begriff Selbstmord kultiviert.

Mord ist, wenn Person A die Person B umbringt und es vorher geplant hat, was zu beweisen wäre. Jede bewusste Handlung die dazu führt, dass die Tat vertuscht werden soll, sorgt dafür dass es zum Mord wird, selbst wenn es Totschlag war.
Viele Leute die aber wegen Totschlag sitzen, haben einen Mord begangen, der muss aber zweifelsfrei bewiesen werden. Die Absicht dahinter zumindest, und das wird schwer. Für Mord gibt es lebenslänglich, nichts weiter, Mord heisst automatisch 15+ Jahre.
Viele sitzen 30 Jahre oder länger, selbst wenn sie keine Sicherheitsverwahrung bekommen haben. Die Juristerei ist schon ein ganz eigenes Ding.

Alfred Tetzlaff
14.05.2012, 16:31
Genau genommen hatte Frau Bachmeier einen Unschuldigen zur Strecke gebracht. Denn solange ein Angeklagter nicht verurteilt wurde gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Nur hatte er keine Gelegenheit mehr seine Unschuld zu beweisen.
Mit dem verhafteten unschuldigen Schüler in Emden verhielt es sich ebenso. Man stelle sich einmal vor, die hätten den Jungen vor Gericht gestellt und er wäre von der Meute vor der Verurteilung gelyncht worden.

latrop
14.05.2012, 16:46
hmm hätte es jetzt genau andersherum ausgedrückt,
Die absichtliche Tötung eines Menschen ist idR Mord, und die unabsichtlich Tötung, also ohne konkrete Tötungsabsicht ist Totschlag.

Quatsch :

Mord ist Mord, unabsichtliche Tötung ist auch Mord.

Alles andere ist Korinthenkackerei von bekloppten Juristen.

Trantor
14.05.2012, 17:40
Quatsch :

Mord ist Mord, unabsichtliche Tötung ist auch Mord.

Alles andere ist Korinthenkackerei von bekloppten Juristen.

Vllt solltest du mal ein wenig über die Tischkante hinaus denken....
Die Unterschiedlichen Bezeichnungen decken ein unterschiedliches Strafmaß ab, mM nach zurecht.

Es ist ein Unterschied ob jemanden bei einem im Streit, bei Handgreiflichkeiten durch eine Sturz so schwer verletzt wird das er stirbt (Fahrlässige Tötung) oder zB
eine Frau die mehrmals über einen längeren Zeitraum vergewaltigt wird ihren Peiniger tötet (Totschlag) oder
jemand langfristig einen Mord plant durchführt um zB an desssen Vermögen zu kommen odwer zwecks sexueller Befriedigung.

Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir das diese Fälle unterschiedlich zu behandeln sind, und dementsprechend auch das Strafmaß unterschiedlich zu sein hat, und dementsprechen es sinnvoll ist unterschiedliche Bezeichnungen zu wählen. Wenn du das anders siehst ist dein Gerechtigkeitssinn, sofern vorhanden, eben nicht im Konsens mit einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.

Trantor
14.05.2012, 17:48
Mord aus Rache kann u.U. auch als vorübergehende Affekthandlung ausgelegt werden. Also eine Kurzschlusshandlung, auch wenn sie geplant ist.
Das sind juristische Tricks. Aber normal gilt:
Mord ist eine geplante Tötung, entweder aus niederen Motiven heraus, aus Mordlust oder sonstwas. Wenn du es planst, Beweise vernichtest und/oder die Tat verschleierst, wird es dir sofort als Mord ausgelegt.

Daher gibt es juristisch wie faktisch keinen Selbstmord. Zum Mord gehören immer Opfer und Täter, der Täter kann aber schlecht gleichzeitig Opfer sein. Da kommt mir immer ein Schmunzeln ins Gesicht, wenn Leute von Selbstmord reden, sogar selbsternannte Experten. Der Fachbegriff ist Suizid. Nur Trottel und Deutsche haben den Begriff Selbstmord kultiviert.

Mord ist, wenn Person A die Person B umbringt und es vorher geplant hat, was zu beweisen wäre. Jede bewusste Handlung die dazu führt, dass die Tat vertuscht werden soll, sorgt dafür dass es zum Mord wird, selbst wenn es Totschlag war.
Viele Leute die aber wegen Totschlag sitzen, haben einen Mord begangen, der muss aber zweifelsfrei bewiesen werden. Die Absicht dahinter zumindest, und das wird schwer. Für Mord gibt es lebenslänglich, nichts weiter, Mord heisst automatisch 15+ Jahre.
Viele sitzen 30 Jahre oder länger, selbst wenn sie keine Sicherheitsverwahrung bekommen haben. Die Juristerei ist schon ein ganz eigenes Ding.

Oder Selbsttötung, aber nicht alle Menschen sind Juristen insofern sind es sicher keine Trottel wenn sie diesen eingebürgerten Begriff benutzen und hey vllt ist es einem Schizophrenen doch schonmal gelungen sich selbst zu ermorden...

Sathington Willoughby
14.05.2012, 18:04
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.

Und sie handelte nicht aus niederen Motiven heraus.

Efna
14.05.2012, 18:04
Und sie handelte nicht aus niederen Motiven heraus.

Naja Rache gilt aber als niederer Beweggrund....

Sathington Willoughby
14.05.2012, 18:04
Genau genommen hatte Frau Bachmeier einen Unschuldigen zur Strecke gebracht. Denn solange ein Angeklagter nicht verurteilt wurde gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Nur hatte er keine Gelegenheit mehr seine Unschuld zu beweisen.
Mit dem verhafteten unschuldigen Schüler in Emden verhielt es sich ebenso. Man stelle sich einmal vor, die hätten den Jungen vor Gericht gestellt und er wäre von der Meute vor der Verurteilung gelyncht worden.

Soweit ich mich entsinnen kann, lag im Fall Bachmeier aber ein Geständnis vor.

Sathington Willoughby
14.05.2012, 18:06
Naja Rache gilt aber als niederer Beweggrund....

Gut, aber nachvollziehbare Rache.

Alfred Tetzlaff
14.05.2012, 18:08
Und sie handelte nicht aus niederen Motiven heraus.

Das ist mir klar. Nur wie verhält es sich dann mit Ehrenmorden bei einigen "Neubürgern"? Nach deren Verständnis ist Blutrache durchaus eine ehrenvolle Handlung.

Alfred Tetzlaff
14.05.2012, 18:10
Soweit ich mich entsinnen kann, lag im Fall Bachmeier aber ein Geständnis vor.

Ich weiß es nicht mehr. Müsste ich erst einmal nachschauen.

Efna
14.05.2012, 18:15
Gut, aber nachvollziehbare Rache.

Nachvollziehbar ist es sicherlich, aber juristisch bleibt es ein niederer Beweggrund. Ein höherer Beweggrund wäre zum Beispiel wenn du jemanden umbringst um dadurch andere Menschenleben zu retten. Also nicht aus Motiven handelt um sich selber einen gefallen zu tun.

Swetlana
14.05.2012, 18:15
Die Frage ist doch wieso soetwas passiert.
Weil wir kein vernünftiges Justizsystem haben. Ich wurde mal mit einem deutschen Freund einfach so und ohne vorwarnung von 6 Jugendlichen angegriffen.
Der Kampf hat bis zum hören von Sirenen gedauert.
2 Türken die auf der anderen Straßenseite standen haben die Personen erkannt und sind mit der Polizei mitgefahren und diese wurden gefasst.
Nach 1 Jahr vor Gericht bin ich fast vom Stuhl gefallen!
20 Stunden Sozialarbeit obwohl unzählige Zeugen den Angriff als hochgefährlich und brutal beschrieben haben.
Weil ich mich aber relativ gut verteidigen konnte und zurückgeschlagen habe kam dieses milde Urteil.

Was soll man daraus lernen? Wenn du angegriffen wirst nimm die Arme hoch und lass es dir richtig besorgen!
Wenn du nicht im Krankenhaus landest dann brauchst du keine Anzeige erstatten.
Wenn du aber jemanden Verprügeln willst bitte sehr. 20 Stunden... pff...

btw: Deren Vorstrafenliste war länger als manch ein Filmabspann. Überwiegend Betrug, Klau, Raub.



Da hatten Sie noch riesen Glück, auch wenn man Sie erschlagen hätte, wären die Strafen der BRD- Richter nicht härter ausgefallen. Es ist wie einer Zeitschleife ....Deutsche waren in den zwanziger Jahre auch Freiwild, nationale Deutsche erst Recht.

Expice
14.05.2012, 18:23
Da hatten Sie noch riesen Glück, auch wenn man Sie erschlagen hätte, wären die Strafen der BRD- Richter nicht härter ausgefallen. Es ist wie einer Zeitschleife ....Deutsche waren in den zwanziger Jahre auch Freiwild, nationale Deutsche erst Recht.

Naja... Glück haben die Jungs gehabt, weil wir eigendlich mit 10 Mann unterwegs waren und uns für 15 Minuten getrennt hatten.

Sathington Willoughby
14.05.2012, 19:06
Das ist mir klar. Nur wie verhält es sich dann mit Ehrenmorden bei einigen "Neubürgern"? Nach deren Verständnis ist Blutrache durchaus eine ehrenvolle Handlung.
AUs deren SIcht ist das sicherlich so, doch aus unserer nicht. Ehre und Kultur sind sehr relativ und bei verschiedenen Völkern, wie wir wissen, oft diametral entgegengesetzt.

Nachvollziehbar ist es sicherlich, aber juristisch bleibt es ein niederer Beweggrund. Ein höherer Beweggrund wäre zum Beispiel wenn du jemanden umbringst um dadurch andere Menschenleben zu retten. Also nicht aus Motiven handelt um sich selber einen gefallen zu tun.

Man könnte ja sagen, dass sie weitere Morde verhindert hat.

Efna
14.05.2012, 19:08
Man könnte ja sagen, dass sie weitere Morde verhindert hat.

Das ist höchst spekulativ und ich bezweifle das es ihr Motiv war und um das geht es ja....

Sathington Willoughby
14.05.2012, 19:10
Das ist höchst spekulativ und ich bezweifle das es ihr Motiv war und um das geht es ja....

Natürlich, das Motiv war Rache, nachvollziehbar.
Es wäre halt ein Nebeneffekt gewesen.

-jmw-
14.05.2012, 19:58
Quatsch :

Mord ist Mord, unabsichtliche Tötung ist auch Mord.

Alles andere ist Korinthenkackerei von bekloppten Juristen.
Die meisten Gesellschaft zu den meisten Zeiten an den meisten Orten sahen das anders.
Du vertrittst nicht nur eine gegenwärtige, sondern eine ganz allgemeine Minderheitenmeinung hier.
Solltest nochal drüber nachdenken. :)

latrop
14.05.2012, 20:39
Vllt solltest du mal ein wenig über die Tischkante hinaus denken....
Die Unterschiedlichen Bezeichnungen decken ein unterschiedliches Strafmaß ab, mM nach zurecht.

Es ist ein Unterschied ob jemanden bei einem im Streit, bei Handgreiflichkeiten durch eine Sturz so schwer verletzt wird das er stirbt (Fahrlässige Tötung) oder zB
eine Frau die mehrmals über einen längeren Zeitraum vergewaltigt wird ihren Peiniger tötet (Totschlag) oder
jemand langfristig einen Mord plant durchführt um zB an desssen Vermögen zu kommen odwer zwecks sexueller Befriedigung.

Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir das diese Fälle unterschiedlich zu behandeln sind, und dementsprechend auch das Strafmaß unterschiedlich zu sein hat, und dementsprechen es sinnvoll ist unterschiedliche Bezeichnungen zu wählen. Wenn du das anders siehst ist dein Gerechtigkeitssinn, sofern vorhanden, eben nicht im Konsens mit einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.

Gerechtigkeitssinn ?

Mörder ist kein Mörder.
Ich darf mal lachen.
Wenn einer deine Frau oder deine Kinder tot schlägt, dann möchte ich dich mal sehen.
Ach, und bei gewissen Ausländern machst du auch Unterschiede ? Auch wenn sie dich tot trampeln wollen ?
Du Kuschler.

Sicher - anschließend Urlaub mit Kegelbahn und Kino.

latrop
14.05.2012, 20:41
Die meisten Gesellschaft zu den meisten Zeiten an den meisten Orten sahen das anders.
Du vertrittst nicht nur eine gegenwärtige, sondern eine ganz allgemeine Minderheitenmeinung hier.
Solltest nochal drüber nachdenken. :)

Lese mal meine # 42

Die Minderheit seid ihr und ihr wollt uns nur euren .........Gerechtigkeitssinn einreden.

-jmw-
14.05.2012, 20:52
Lese mal meine # 42

Die Minderheit seid ihr und ihr wollt uns nur euren .........Gerechtigkeitssinn einreden.
Ich kenne persönlich niemanden, von dem ich sagen kann, ich wüsste, er sei dagegen, zu differenzieren.
Mir fällt auch spontan keine entwickelte Rechtsordnung ein, die darauf je verzichtet hätte.
Gegenlautende Beispiele höre ich mir gerne an!

(Nur am Rande: In einer Demokratie ist es legitim, wenn eine Minderheit eine Mehrheit bequatscht und so etwas durchsetzt. Selbst dann, hättest Du recht, wär also nix dran auszusetzen.)

Nachtrag: Letztlich kann ich Deine Position auch verstehen und hab darüber auch schon nachgedacht, denn, immerhin, was soll sich das Opfer eines Verbrechens interessieren für die Motive des Täters?
Darum mag sich die Polizei kümmern, zwecks Nützlichkeit bei der Ermittlung.
Dem z.B. körperverletzten Opfer kann es wurscht sein, ob ein wütender Fremder es aus Frust verdrischt oder ob jemand im Gedränge es "nur" ausversehen anrempelt und es stürzt.
Ich fand damals und finde die Frage heute noch rechtstheoretisch nicht einfach zu beantworten.
Mein bisheriger Stand ist, dass es dazu keine echte Lösung gibt, sondern man vorgehen muss nach dem Prinzip der Opportunität bzw. der Praktikabilität: Was ist lebensnäh?er

latrop
14.05.2012, 20:57
Ich kenne persönlich niemanden, von dem ich sagen kann, ich wüsste, er sei dagegen, zu differenzieren.
Mir fällt auch spontan keine entwickelte Rechtsordnung ein, die darauf je verzichtet hätte.
Gegenlautende Beispiele höre ich mir gerne an!

(Nur am Rande: In einer Demokratie ist es legitim, wenn eine Minderheit eine Mehrheit bequatscht und so etwas durchsetzt. Selbst dann, hättest Du recht, wär also nix dran auszusetzen.)

Kommt darauf an, mit wem du Umgang pflegst.

Gottfried
14.05.2012, 20:57
Monopole?
also von Privatisierung der Justiz und Exekutive würde ich gar nix halten...
wie soll das auch gehen? :dunno:

Es gibt nichts, was der Markt nicht effizienter organisieren könnte als der Staat.

Trantor
14.05.2012, 21:04
Gerechtigkeitssinn ?

Mörder ist kein Mörder.
Ich darf mal lachen.
Wenn einer deine Frau oder deine Kinder tot schlägt, dann möchte ich dich mal sehen.
Ach, und bei gewissen Ausländern machst du auch Unterschiede ? Auch wenn sie dich tot trampeln wollen ?
Du Kuschler.

Sicher - anschließend Urlaub mit Kegelbahn und Kino.

Wenn du bereit bist auf das was ich geschrieben habe argumentativ einzugehen dann schreibe es ansonsten darfst du mich gerne ignorieren.

-jmw-
14.05.2012, 21:07
Kommt darauf an, mit wem du Umgang pflegst.
Ich glaub, ich hab einen relativ normalen Verwandten- und Bekanntenkreis.
Ist jemand nix bzw. niemand spezielles drunter.

Gothaur
14.05.2012, 21:12
von der Definition her ja! Nur die Motive mögen sehr unterschiedlich und in einigen Fällen sogar nachvollziehbar sein!
Die Unterschiede zwischen Mord und Totschlag sind oft nur juristische Spitzfindigkeiten und Resultat der Verteidigung oder eben der Anklage!
Ein ganz entscheidender Aspekt war aber gerade in dem Fall, daß die Justiz sich vorgeführt fühlen mußte, und das ihr legitimes rechtmäßiges Gewaltmonopol durch Bachmeier erheblich verletzt wurde.
Kann mich noch sehr an die Geschichte erinnern. Die Justiz reagierte damals schnell, unnachgibig und entschlossen. Das das Urteil späterhin entsprechend revidiert und abgemildert wurde, war eigentlich eher verwunderlich.
Gruß

latrop
14.05.2012, 21:32
Wenn du bereit bist auf das was ich geschrieben habe argumentativ einzugehen dann schreibe es ansonsten darfst du mich gerne ignorieren.

Typisch, du willst Recht haben oder ignoriert werden ?
Solche Leute braucht das Land.

Trantor
14.05.2012, 22:13
Typisch, du willst Recht haben oder ignoriert werden ?
Solche Leute braucht das Land.

Nein ich will nur Diskussionen mit Leuten führen die auch bereit sind auf Argumente einzugehen und dementsprechend zu antworten.

latrop
14.05.2012, 22:15
Nein ich will nur Diskussionen mit Leuten führen die auch bereit sind auf Argumente einzugehen und dementsprechend zu antworten.

Die Argumente sind bekannt :

ich will Recht haben.

Trantor
14.05.2012, 22:19
Die Argumente sind bekannt :

ich will Recht haben.

Wenn du in diesem Statment was ich geschrieben habe:


Vllt solltest du mal ein wenig über die Tischkante hinaus denken....
Die Unterschiedlichen Bezeichnungen decken ein unterschiedliches Strafmaß ab, mM nach zurecht.

Es ist ein Unterschied ob jemanden bei einem im Streit, bei Handgreiflichkeiten durch eine Sturz so schwer verletzt wird das er stirbt (Fahrlässige Tötung) oder zB
eine Frau die mehrmals über einen längeren Zeitraum vergewaltigt wird ihren Peiniger tötet (Totschlag) oder
jemand langfristig einen Mord plant durchführt um zB an desssen Vermögen zu kommen odwer zwecks sexueller Befriedigung.

Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir das diese Fälle unterschiedlich zu behandeln sind, und dementsprechend auch das Strafmaß unterschiedlich zu sein hat, und dementsprechen es sinnvoll ist unterschiedliche Bezeichnungen zu wählen. Wenn du das anders siehst ist dein Gerechtigkeitssinn, sofern vorhanden, eben nicht im Konsens mit einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.

wirklich keinerlei Argumente entdeckst die es sinnvoll erscheinen lassen zwischen Mord Totschlag und fahrlässiger Tötung zu differenzieren sondern nur "ich will Recht haben" dann kann ich mich nur wiederholen, lass uns das beenden, du hast Recht, und ich meine Ruhe.

Affenpriester
15.05.2012, 02:42
Oder Selbsttötung, aber nicht alle Menschen sind Juristen insofern sind es sicher keine Trottel wenn sie diesen eingebürgerten Begriff benutzen und hey vllt ist es einem Schizophrenen doch schonmal gelungen sich selbst zu ermorden...

Selbsttötung kann man auch sagen, stimmt. Schizophrenie, daran hab ich noch gar nicht gedacht, die eine Persönlichkeit tötet die andere...

Affenpriester
15.05.2012, 03:41
Ich kenne persönlich niemanden, von dem ich sagen kann, ich wüsste, er sei dagegen, zu differenzieren.
Mir fällt auch spontan keine entwickelte Rechtsordnung ein, die darauf je verzichtet hätte.
Gegenlautende Beispiele höre ich mir gerne an!

(Nur am Rande: In einer Demokratie ist es legitim, wenn eine Minderheit eine Mehrheit bequatscht und so etwas durchsetzt. Selbst dann, hättest Du recht, wär also nix dran auszusetzen.)

Nachtrag: Letztlich kann ich Deine Position auch verstehen und hab darüber auch schon nachgedacht, denn, immerhin, was soll sich das Opfer eines Verbrechens interessieren für die Motive des Täters?
Darum mag sich die Polizei kümmern, zwecks Nützlichkeit bei der Ermittlung.
Dem z.B. körperverletzten Opfer kann es wurscht sein, ob ein wütender Fremder es aus Frust verdrischt oder ob jemand im Gedränge es "nur" ausversehen anrempelt und es stürzt.
Ich fand damals und finde die Frage heute noch rechtstheoretisch nicht einfach zu beantworten.
Mein bisheriger Stand ist, dass es dazu keine echte Lösung gibt, sondern man vorgehen muss nach dem Prinzip der Opportunität bzw. der Praktikabilität: Was ist lebensnäh?er

Lebensnah ist es jedenfalls nicht dass wenn ich jemanden ohrfeige, er unglücklich stürzt und sich das Genick bricht, ich für Mord in die JVA einziehe. Wer nicht zwischen Mord und Totschlag differenzieren möchte oder kann, der hat ein grundlegendes Problem mit Rechtsstaatlichkeit. Ich kann die eine Tat doch nicht mit Mord gleichsetzen, mit jemandem der seinen Vater umbringt weil er enterbt wurde, z.B.. Die Differenzierung gab es schon immer und das ist auch gut so, nur muss in einem Rechtsstaat Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. Und daher sitzen viele Mörder nur für Totschlag.

Irratio
15.05.2012, 03:43
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.
Juristisch und ethisch dürften die Motive noch eine Rolle spielen.

Im Allgemeinen gilt: Für beliebige A ist A = A.

Irratio.

Registrierter
15.05.2012, 07:05
Die relevanten Regelungen:


§ 211
Mord.(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 212
Totschlag.(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags.War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

"Relevant" heisst hier aber nur für Deutsche.
Wenn man zu zweit , zu dritt oder mit acht Mann einen Deutschen tötet, weil man sich gerade beleidigt fühlte oder weil der Deutsche einen anguckte, dann kommt man in aller Regel mit Bewährung davon, wenn man kein Deutscher ist und dem Kulturkreis des gelobten Südlandes entstammt.

Selbstverständlich gehört der Deutsche, der sich gegen den Angriff von acht Mann wehrt, sodass einer der südländischen Angreifer zu Tode kommt, für mehrere Jahre hinter Gitter.
Brachte er doch dem Fundament der BRD, der Umvolkung erheblichen Schaden bei.

MERKE:
Grundregeln der BRD-Agenda des Bevölkerungsaustausches: (vulgo Umvolkung)

Toter Deutscher: Gut (da Umvolkung beschleunigt wird)
Toter Südländer: Gaaaaaanz böse (da Bevölkerungsaustausch ausgebremst wird)

Deutsche sollen gefälligst verschwinden und möglichst viel abtreiben.
Südländer sind von der BRD erwünscht und sollen möglichst viele deutsche Frauen schwängern.

-jmw-
15.05.2012, 16:34
Lebensnah ist es jedenfalls nicht [...]
Dazu tendiere ich auch, ja.

Don
15.05.2012, 18:31
Nachvollziehbar ist es sicherlich, aber juristisch bleibt es ein niederer Beweggrund. Ein höherer Beweggrund wäre zum Beispiel wenn du jemanden umbringst um dadurch andere Menschenleben zu retten. Also nicht aus Motiven handelt um sich selber einen gefallen zu tun.

In einer Gesellschaft die es einer Mutter durch Mordanklage verwehrt jemandem das Licht auszublasen der ihr Kind bestialisch abschlachtete will ich nicht leben.
Selbst Staatsanwalt und Richter schienen das damals so zu sehen.

Gladio
15.05.2012, 18:32
Nachvollziehbar ist es sicherlich, aber juristisch bleibt es ein niederer Beweggrund. Ein höherer Beweggrund wäre zum Beispiel wenn du jemanden umbringst um dadurch andere Menschenleben zu retten. Also nicht aus Motiven handelt um sich selber einen gefallen zu tun.

Sofern die Rache menschlich verständlich ist ist sie im Sinne des §211 StGB kein niedriger Beweggrund (ganz herrschende Meinung). Du brauchst dich hier nicht als fachkundig aufspielen wenn du in Wirklichkeit keine Ahnung hast.


Ganz klar ein Fehlurteil, sie hätte wegen Mordes verurteilt werden müssen.

Nach welchem Recht? Sicher nicht nach dem Deutschen.


§ 211
Mord.(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Ich denke da hat sie das meiste davon erfüllt.


§ 212
Totschlag.(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
.

Nein, hat sie nicht. Niedrige Beweggründe liegen nicht vor, siehe oben.
Das Einzige was noch in Frage kommen würde ist die Heimtücke. Das ist grds. vertretbar, der BGH ist offenbar einer anderen Auffassung gefolgt.


Es war ganz klar Mord. Bei demjenigen der ihr Kind getötet hat beleibt es fraglich, ist mir aber auch egal.

Nein, da ist überhaupt nichts fraglich.

Glücklicherweise wird hier nur von langjährig ausgebildeten Juristen Recht gesprochen. Unglaublich wie sich die Leute anmaßen mit ihrem halben juristischen Halbwissen zu urteilen.

Don
15.05.2012, 18:33
Lebensnah ist es jedenfalls nicht dass wenn ich jemanden ohrfeige, er unglücklich stürzt und sich das Genick bricht, ich für Mord in die JVA einziehe. .

Das ist ein weites Feld, würde der alte Briest sagen.

Gladio
15.05.2012, 18:34
In einer Gesellschaft die es einer Mutter durch Mordanklage verwehrt jemandem das Licht auszublasen der ihr Kind bestialisch abschlachtete will ich nicht leben.
Selbst Staatsanwalt und Richter schienen das damals so zu sehen.

Wie oben schon gesagt, menschlich verständliche Rache ist kein niedriger Beweggrund iSd § 211 StGB, also kein Mordmerkmal. Efna hat einfach keine Ahnung.

schastar
15.05.2012, 18:56
....
Glücklicherweise wird hier nur von langjährig ausgebildeten Juristen Recht gesprochen. Unglaublich wie sich die Leute anmaßen mit ihrem halben juristischen Halbwissen zu urteilen.

von eingebildeten Juristen, mehr schon auch nicht. Sonst würden auch nicht Tag für Tag Fehlurteile korrigiert werden.

Humer
15.05.2012, 19:49
Es ist eine Unsitte in Deutschland, dass Gewaltdelikte weniger bestraft werden, oftmals, als Finanzdelikte.

In Bezug auf den Schutz des Eigentums ist das BGB weitaus diffrerenzierter als beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Ein Juristenwitz dazu: Herr A schlägt Herrn B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel ?

Nationalix
15.05.2012, 20:30
Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.

Ich kann mich an den Fall noch gut erinnern. Frau Bachmeier hat völlig richtig gehandelt. Ich als Richter hätte sie freigesprochen.

Alfred Tetzlaff
15.05.2012, 20:40
Vom Geführl her hätte ich es auch getan, aber wir leben ja nicht im Wilden Westen.

Nationalix
15.05.2012, 20:49
Vom Geführl her hätte ich es auch getan, aber wir leben ja nicht im Wilden Westen.

Manchmal richtig bedauerlich.

Efna
15.05.2012, 20:54
In einer Gesellschaft die es einer Mutter durch Mordanklage verwehrt jemandem das Licht auszublasen der ihr Kind bestialisch abschlachtete will ich nicht leben.
Selbst Staatsanwalt und Richter schienen das damals so zu sehen.

Strafbar ist es und das zurrecht, den wenn Selbstjustiz die Regel wäre dann würde das Chaos herrschen...

CarlCarlsen
15.05.2012, 23:51
In Bezug auf den Schutz des Eigentums ist das BGB weitaus diffrerenzierter als beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Ein Juristenwitz dazu: Herr A schlägt Herrn B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel ?

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist ja auch in großem Umfang Aufgabe des Strafrechts. Daß die Regelungen des BGB zu Sachen derart umfangreich sind (wenn man so will), liegt einfach daran, daß die möglichen Verbindungen zu und Aktionen in Bezug auf Sachen vielfältiger sind als mit Blick auf Personen, soweit deren körperliche Unversehrtheit betroffen ist.

Der Witz ist aber gut, geb ich zu. :D


Mord aus Rache kann u.U. auch als vorübergehende Affekthandlung ausgelegt werden. Also eine Kurzschlusshandlung, auch wenn sie geplant ist.
Das sind juristische Tricks. Aber normal gilt:
Mord ist eine geplante Tötung, entweder aus niederen Motiven heraus, aus Mordlust oder sonstwas. Wenn du es planst, Beweise vernichtest und/oder die Tat verschleierst, wird es dir sofort als Mord ausgelegt.

Eine Affekthandlung, die einen Schuldausschließungsgrund (§ 20 StGB) darstellt liegt allerdings nur vor, wenn der Täter in dem Zeitpunkt der Tat keinen anderen Weg mehr sah als die Tötung (Mord oder Totschlag). Das wird naturgemäß vor allem an Indizien festgemacht, die da u.a. wären: Erinnerungslücken in Bezug auf das Tatgeschehen, Apathie nach der Tat und weitere; auch kann es passieren , daß der Täter auch seinen gewohnten Alltag fortsetzt, als würde er seiner Tat gar nicht gewahr. Mit juristischen Tricks hat das nichts zu tun, auch wenn die Kriterien, nach denen eine Handlung als eine solche im Affekt eingeordnet wird, natürlich alles andere als leicht nachzuvollziehen sind.

Was die Abgrenzung von Mord und Totschlag anbelangt, so hat diese nichts mit der Planung der Tat zu tun. Diese Unterscheidung wurde 1941 abgeschafft. Man entschied sich damals für das heutige Modell, das für einen Mord eben die in § 211 StGB aufgezählten Merkmale verlangte. Das mit der Bewisvernichtung unterschriebe ich so pauschal auch nicht Zwar ist Verdeckungsabsicht ein Mordmerkmal, allerdings bezieht sich das auf eine andere Tat, die dem Mord vorausgeht. Vllt. hast Du da Urteile, die eine derartige Beurteilung nahelegen. Fände ich interessant.

Nachtrag: Wenn Du mit der Planung allerdings das Vorsatzerfordernis meinst, § 15 StGB, hast Du recht. Planung hört sich nur so langfristig an.

Helgoland
16.05.2012, 13:48
Grundsätzlich ist jede Tötung eines Menschen aus ethisch-moralischer Sicht eine fragwürdige Angelegenheit, ganz gleich an wem und aus welcher Motivation heraus. Da aber der kategorische Imperativ nicht unbedingt zur Grundausstattung des menschlichen Geistes gehört, Intellekt und Emotion selten Hand in Hand gehen, hängt die Bewertung eines solchen Vorgangs im Wesentlichen vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters ab. Dieser variiert allerdings je nach dem Grad der Betroffenheit. Es gibt ja immer wieder künstlich Empörte, die grundsätzlich ein Problem damit haben, wenn wieder einmal ein Schurke abgelebt wurde (in Ländern mit der Todesstrafe)), welche aber vermutlich keine Sekunde zögern würden, den Zeigefinger krumm zu machen, hätte besagter Schurke ein Mitglied des eigenen sozialen Umfeldes auf dem Gewissen.
Dieser Tage wird erneut über sogenannte „ordentliche“ Gerichte fabuliert, vor die jeder potentielle Kandidat gefälligst zu stellen ist. Was sind „ordentliche“ Gerichte? Staatlich legitimierte Richter in den USA, China, Saudi-Arabien oder sonst wo, die am Fließband Todesurteile verhängen und vollstrecken lassen, oftmals an Menschen, deren Schuld alles andere als erwiesen ist? Vor allem stellt sich aus logischer Sicht die Frage, was ein todeswürdiges Verbrechen ist. Die Tötung eines Menschen, um an dessen Eigentum zu gelangen oder ihn einfach nur aufgrund anderer Überzeugungen mundtot zu machen, was Despoten im Allgemeinen zu tun pflegen? Oder die Entsendung von Soldaten, andere Menschen zu töten, um wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen? Wer ist der Täter… der Richter, der Henker oder Beide? Ganz abgesehen davon, dass in der Geschichte der Menschheit „ordentliche“ Gerichte stets instrumentalisiert wurden. Ein vollstrecktes Todesurteil hat nämlich die unangenehme Eigenschaft, nicht revidierbar zu sein, was den Vorsatz begünstigt, vollendete, unumkehrbare Tatsachen zu schaffen. Ist ein Raubmörder härter zu bestrafen als jemand, der Flugzeuge losschickt, um ganze Städte nebst Einwohner „plattzumachen“? Vor allem: Wer entscheidet das und nach welchen Kriterien? Entweder man lehnt die Vernichtung menschlichen Lebens grundsätzlich ab und billigt nur IHM dieses Recht zu, oder man akzeptiert die individuelle Handhabung desselben. Alles dazwischen ist blanke Polemik.