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Vollständige Version anzeigen : Pro und contra Kopfnoten



Berwick
13.05.2012, 08:09
Pro und contra Kopfnoten ........


Da vielleicht nicht jeder weiß, was mit "Kopfnote" gemeint ist, hier erst mal etwas Info zur Sache:



Kopfnoten nennt man die Schulnoten, die etwas anderes als die Leistung in den einzelnen Fächern bewerten. Dazu gehören unter anderem Mitarbeit und soziales Verhalten. Die Kopfnoten werden im Allgemeinen vom jeweiligen Klassenlehrer auf Basis der Einschätzungen der Fachlehrer erstellt oder aber in der Zeugniskonferenz beschlossen. Sie sind üblicherweise nicht relevant für die Versetzung. Der Begriff Kopfnote leitet sich aus der Tatsache ab, dass früher diese Noten oberhalb der restlichen Noten, also im Zeugnis-Kopf, zu finden waren.


Mehr darüber: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfnote

Berwick
13.05.2012, 08:13
Heute ist ja nun Wahl in NRW.

Dazu lese ich gerade dieses - aus dem Jahre 2010:


Bei der ersten Runde der Koalitionsverhandlungen haben sich SPD und Grüne in NRW am Dienstag auf Reformen bei Bildung und Mitbestimmung verständigt.

Ab 2011 würden die Kopfnoten zur Bewertung des Sozialverhaltens wieder abgeschafft.


http://www.express.de/politik-wirtschaft/koalitionsverhandlungen-rot-gruen-schafft-kopfnoten-ab,1884846,4352796.html

Imho ist diese Abschaffung der sehr sinnvollen "Kopfnoten" eine echt dümmlich-doofe gutmenschlich politisch korrekte Aktion.

Für mich wäre das ein Grund, diese Kraft-Henne NICHT zu wählen.

konfutse
15.05.2012, 17:14
Die Schule hat keinen Erziehungsauftrag (mehr). Deshalb muss die Leistung objektiv bewertet werden, was die Heranziehung von Kopfnoten zur Leistungsbewertung ausschließt. Kommt all denen entgegen, die für mehr Freiheit und Selbstverantwortung und den Rückzug des Staates sind. Ich bins übrigens nicht. Wenn also jemand Kopfnoten vermisst, sollte er seine Meinung zu Freiheit, Selbstverantwortung und Rolle des Staates damit in Übereinstimmung bringen, ansonsten das Ganze widersprüchlich wird.

Berwick
16.05.2012, 13:49
Deshalb muss die Leistung objektiv bewertet werden, was die Heranziehung von Kopfnoten zur Leistungsbewertung ausschließt.

Wieso?

Noten für Leistung gibt es in den einzelnen Fächern.

Die Kopfnoten sind was anderes.

konfutse
16.05.2012, 20:14
Wieso?

Noten für Leistung gibt es in den einzelnen Fächern.

Die Kopfnoten sind was anderes.
Kopfnoten bewerten das Verhalten der Schüler, haben also mit Bewertung von Lernleistung nichts zu tun. Sie haben erzieherischen Charakter und die Schule hat keinen Erziehungsauftrag mehr wie früher.

Berwick
16.05.2012, 21:45
die Schule hat keinen Erziehungsauftrag mehr wie früher.

Echt nicht mehr?

Volker
17.05.2012, 11:00
Echt nicht mehr?


Donnerwetter, da wär ick ja och nich druff jekommen ......

konfutse
22.05.2012, 13:34
Echt nicht mehr?
Ich kenne ihn nicht.

Berwick
23.05.2012, 07:13
Wen kennst du nicht?

Den Erziehungsauftrag?

lupus_maximus
23.05.2012, 08:05
Wen kennst du nicht?

Den Erziehungsauftrag?
Wieso werden dann unsere Kinder von den Leerern zu Kommunisten verzogen?

Berwick
23.05.2012, 08:29
Werden sie das denn?

konfutse
23.05.2012, 17:15
Wen kennst du nicht?

Den Erziehungsauftrag?
Ja, den kenne ich nicht. Wenn, dann muss der in irgendendeiner Vorschrift stehen.

Pillefiz
23.05.2012, 17:46
wenn ich mir die Kinderlein so ansehe, scheint niemand mehr einen Erziehungsauftrag zu haben

Don
23.05.2012, 18:02
Die Schule hat keinen Erziehungsauftrag (mehr). Deshalb muss die Leistung objektiv bewertet werden, was die Heranziehung von Kopfnoten zur Leistungsbewertung ausschließt.

Wohl mal wieder eine 6 kassiert, wie?

konfutse
23.05.2012, 18:08
Was eiert ihr so rum? Bringt doch mal ne verlässlich Quelle für den Erziehungsauftrag oder stochert ihr etwa im Nebel? Ich habe gesucht und bin beim BVerfG fündig geworden, dass in verschiedenen Urteilen von einem Erziehungsauftrag der Schule sprach, der das Erziehungsrecht der Eltern nicht einschränkt. Aber wo steht der nun genau und was beinhaltet er? Los, ihr werdet doch eure Behauptung untermauern können. Eine Richtung habe ich euch doch eben gezeigt.

jack000
23.05.2012, 18:23
Kopfnoten sind theoretisch i.O., allerdings ist das Problem dass diese völlig willkürlich vergeben werden können => Daher nicht brauchbar.

Ein messbare Alternative mit genügend Aussagekraft wäre das Hinzufügen der unentschuldigten Fehltage, sowie die Häufigkeit des Zuspätkommens im Zeugnis.

Jule
23.05.2012, 18:37
Was eiert ihr so rum? Bringt doch mal ne verlässlich Quelle für den Erziehungsauftrag oder stochert ihr etwa im Nebel? Ich habe gesucht und bin beim BVerfG fündig geworden, dass in verschiedenen Urteilen von einem Erziehungsauftrag der Schule sprach, der das Erziehungsrecht der Eltern nicht einschränkt. Aber wo steht der nun genau und was beinhaltet er? Los, ihr werdet doch eure Behauptung untermauern können. Eine Richtung habe ich euch doch eben gezeigt.

Du hast teilweise Recht!

Das BverfG hat mehrmals von einem "Erziehungauftrag der Schule" geredet, wenn es eine Urteilsbegründung abgegeben hat, wie bspw. hier:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html

Das stimmt!

Dass es nirgends festgeschrieben ist, wie der Erziehungsauftrag der Schule auszusehen hat, stimmt aber nicht ganz!

So sagte das BverfG bspw. in folgendem Urteil http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602.html "Vielmehr habe die Schule den Erziehungsauftrag, die Heranwachsenden auf das vorzubereiten, was ihnen in der Gesellschaft begegne"

Das ist allerdings ziemlich nichts sagend! Auch eine etwas schwammige Antwort: Die „gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule
[…] ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen
Zusammenwirken zu erfüllen.“ (BVerfG 1972)
Quelle: http://www.abc-der-ganztagsschule.de/Erziehungsauftrag.html

Dann wird das ganze aber noch etwas deutlicher:

„gemeinsame[n] Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat“ und „in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen“ ist.
Unterricht und Erziehung sind untrennbar miteinander verbunden, denn Unterricht findet in einer Gemeinschaft statt und diese Gemeinschaft braucht Regeln für den Umgang miteinander"

Nun ist es aber so, dass pure Begründungen, lose Sätze kein "Urteil" sind!

Also hast du schon recht!

konfutse
23.05.2012, 19:23
Du hast teilweise Recht!

Das BverfG hat mehrmals von einem "Erziehungauftrag der Schule" geredet, wenn es eine Urteilsbegründung abgegeben hat, wie bspw. hier:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html

Das stimmt!

Dass es nirgends festgeschrieben ist, wie der Erziehungsauftrag der Schule auszusehen hat, stimmt aber nicht ganz!

So sagte das BverfG bspw. in folgendem Urteil http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602.html "Vielmehr habe die Schule den Erziehungsauftrag, die Heranwachsenden auf das vorzubereiten, was ihnen in der Gesellschaft begegne"

Das ist allerdings ziemlich nichts sagend! Auch eine etwas schwammige Antwort: Die „gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule
[…] ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen
Zusammenwirken zu erfüllen.“ (BVerfG 1972)
Quelle: http://www.abc-der-ganztagsschule.de/Erziehungsauftrag.html

Dann wird das ganze aber noch etwas deutlicher:

„gemeinsame[n] Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat“ und „in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen“ ist.
Unterricht und Erziehung sind untrennbar miteinander verbunden, denn Unterricht findet in einer Gemeinschaft statt und diese Gemeinschaft braucht Regeln für den Umgang miteinander"

Nun ist es aber so, dass pure Begründungen, lose Sätze kein "Urteil" sind!

Also hast du schon recht!
Die Frage ist aber, woraus das BVerfG das ableitet. Muss ja in irgendeinem Gesetz mehr oder weniger deutlich stehen. Ich habe in Erinnerung, dass nach der Wende gesagt wurde, die Schule hätte keinen Erziehungsauftrag mehr. Das haben mir auch Lehrer meiner Kinder persönlich so gesagt.

Pillefiz
23.05.2012, 19:27
Kopfnoten sind theoretisch i.O., allerdings ist das Problem dass diese völlig willkürlich vergeben werden können => Daher nicht brauchbar.

Ein messbare Alternative mit genügend Aussagekraft wäre das Hinzufügen der unentschuldigten Fehltage, sowie die Häufigkeit des Zuspätkommens im Zeugnis.

unentschuldigte Fehlstunden stehen drin, jedenfalls bei einer mir bekannten Schülerin. Im letzten Halbjahrszeugnis waren es 67, ohne dass irgendwer deswegen auch nur 1mal zuhause angerufen hat....

Argutiae
23.05.2012, 19:31
Kopfnoten sind theoretisch i.O., allerdings ist das Problem dass diese völlig willkürlich vergeben werden können => Daher nicht brauchbar.

Ein messbare Alternative mit genügend Aussagekraft wäre das Hinzufügen der unentschuldigten Fehltage, sowie die Häufigkeit des Zuspätkommens im Zeugnis.
Das erste gibt es schon, das 2 wäre nicht wirklich brauchbar. Ampeln, unfälle, vor allem die Öffis, wie soll man da nie zu spät kommen? ^^

jack000
23.05.2012, 19:40
Das erste gibt es schon,
Gut zu wissen.


das 2 wäre nicht wirklich brauchbar. Ampeln, unfälle, vor allem die Öffis, wie soll man da nie zu spät kommen?
Es geht nicht um "nie zu spät kommen", sondern um die Härtefälle. Kein Arbeitgeber, der z.B. einen Auszubildenden sucht, wird sich um 3, 5 oder 7 mal zu spät kommen im Zeugnis interessieren. 30,50 oder 70 mal zu spät kommen kann keine externen Gründe mehr haben.

Jule
23.05.2012, 20:09
Die Frage ist aber, woraus das BVerfG das ableitet. Muss ja in irgendeinem Gesetz mehr oder weniger deutlich stehen. Ich habe in Erinnerung, dass nach der Wende gesagt wurde, die Schule hätte keinen Erziehungsauftrag mehr. Das haben mir auch Lehrer meiner Kinder persönlich so gesagt.

Ach, darum gings dir!

Das wird von den Kultusministerien der Länder beschlossen.

Dies wird immer ständig aktualisiert!

2003 gabs glaube die letzte Konferenz der verschiedenen Kultusministerien, bezüglich der Definition des Erziehungsauftrags

Bei dem Erziehungsauftrag geht es aber eher darum, dass Eltern und Lehrer zusammen arbeiten, und somit einen zufriedenstellenden Erziehungsauftrag leisten können!

hier der Beschluss: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04-Elternhaus-Schule.pdf

Gruß Julia

konfutse
23.05.2012, 20:41
Ach, darum gings dir!

Das wird von den Kultusministerien der Länder beschlossen.

Dies wird immer ständig aktualisiert!

2003 gabs glaube die letzte Konferenz der verschiedenen Kultusministerien, bezüglich der Definition des Erziehungsauftrags

Bei dem Erziehungsauftrag geht es aber eher darum, dass Eltern und Lehrer zusammen arbeiten, und somit einen zufriedenstellenden Erziehungsauftrag leisten können!

hier der Beschluss: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04-Elternhaus-Schule.pdf

Gruß Julia
Hab's mal kurz überflogen. Darin ist der Erziehungsauftrag etwas schwammig formuliert, aber vorhanden. Also haben Kopfnoten doch ihre rechtliche Berechtigung.

Affenpriester
23.05.2012, 20:43
Ich kenne ihn nicht.

Den gibt es aber noch. Wir nennen es heute "Bildungsauftrag" und trichtern den Kindern bestimmte historische Geschichten ein. Das kann man durchaus "Erziehung" nennen.

Argutiae
23.05.2012, 21:12
Es geht nicht um "nie zu spät kommen", sondern um die Härtefälle. Kein Arbeitgeber, der z.B. einen Auszubildenden sucht, wird sich um 3, 5 oder 7 mal zu spät kommen im Zeugnis interessieren. 30,50 oder 70 mal zu spät kommen kann keine externen Gründe mehr haben.
Wobei, da fällt mir ein: Lehrer schreiben die Stunden, die man zu spät kommt, bei Extremfällen durch aus auch. Auch die Fehlstunden werden mit auf´s Zeugnis gesetzt. Je nach Lehrer.

jack000
23.05.2012, 21:39
Wobei, da fällt mir ein: Lehrer schreiben die Stunden, die man zu spät kommt, bei Extremfällen durch aus auch. Auch die Fehlstunden werden mit auf´s Zeugnis gesetzt. Je nach Lehrer.

Gut zu wissen :)