PDA

Vollständige Version anzeigen : Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD



Seiten : [1] 2

Registrierter
04.05.2012, 03:41
Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
von Harald Beck
s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!
weiter:
http://finanzamt.name/2011/05/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/steuerpflicht-der-brd-von-harald-beck-ohne-gewahr/

und:
http://www.seelenkrieger.org/?p=6725
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/10/keine-steuerpflicht-in-der-brd-–-von-harald-beck-ohne-gewahr/

Nikolaus
04.05.2012, 03:51
Das ist ja mal eine erfreuliche Neuigkeit!

Uri Gellersan
04.05.2012, 08:25
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei grundverschiedene Dinge.

gert_ii
04.05.2012, 08:33
Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?

-jmw-
04.05.2012, 10:19
Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?
Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.

malnachdenken
04.05.2012, 10:51
Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.

Was sagen eigentlich die Habsburger dazu, daß Sie ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund einfach so die Kaiserkrone nicht mehr tragen?

Registrierter, Du glaubst das Deutsche Reich von 1871 existiert noch? Das ist ja wohl Unsinn, denn auch dieses ist verfassungsrechtlich schon falsch, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation durfte rechtlich gesehen garnicht aufgelöst werden. Oder wo steht entsprechender Paragraph im Reichsdeputationshauptschluss?

Ausonius
04.05.2012, 10:59
Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
von Harald Beck
s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!
weiter:
http://finanzamt.name/2011/05/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/steuerpflicht-der-brd-von-harald-beck-ohne-gewahr/

und:
http://www.seelenkrieger.org/?p=6725
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/10/keine-steuerpflicht-in-der-brd-–-von-harald-beck-ohne-gewahr/

Falls du überhaupt Steuern zahlst, probiers halt und erzähl uns dann von deinen Erfahrungen.

konfutse
04.05.2012, 11:58
Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.
Da gelten wohl auch noch die ungeschriebenen Gesetze der germanischen Stämme?

Gottfried
04.05.2012, 12:00
Falls du überhaupt Steuern zahlst, probiers halt und erzähl uns dann von deinen Erfahrungen.

Probier das Umsatzsteuerkarussell aus. Vorsteuer in Deutschland kassieren, ab nach Bulgarien. Dort die Behörden schmieren, falls ermittelt wird. Das klappt ganz sicher. Du wirst leben, wie ein kleiner König.

-jmw-
04.05.2012, 12:39
Was sagen eigentlich die Habsburger dazu, daß Sie ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund einfach so die Kaiserkrone nicht mehr tragen?
Das weiss ich nicht, aber ich find's auch ungeheuerlich! ;) :D

-jmw-
04.05.2012, 12:40
Da gelten wohl auch noch die ungeschriebenen Gesetze der germanischen Stämme?
Dann zahle ich halt 'ne Flat-Tax in Hühnern, klingt doch gut! :)

Bergischer Löwe
04.05.2012, 12:53
Was sagen eigentlich die Habsburger dazu, daß Sie ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund einfach so die Kaiserkrone nicht mehr tragen?

Registrierter, Du glaubst das Deutsche Reich von 1871 existiert noch? Das ist ja wohl Unsinn, denn auch dieses ist verfassungsrechtlich schon falsch, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation durfte rechtlich gesehen garnicht aufgelöst werden. Oder wo steht entsprechender Paragraph im Reichsdeputationshauptschluss?

So ist es. Franz informierte die Kurfürsten und den Reichstag nicht von der beabsichtigten Kronniederlegung und löste dazu noch das HRR auf. Beides war zum Zeitpunkt der Erklärung

"....Daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen...."

juristisch unhaltbar. Somit wären formaljuristsch alle nachfolgenden Staatsgründungen ebenfalls anfechtbar und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation besteht bis zum heutigen Tage.

lupus_maximus
04.05.2012, 14:08
So ist es. Franz informierte die Kurfürsten und den Reichstag nicht von der beabsichtigten Kronniederlegung und löste dazu noch das HRR auf. Beides war zum Zeitpunkt der Erklärung

"....Daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen...."

juristisch unhaltbar. Somit wären formaljuristsch alle nachfolgenden Staatsgründungen ebenfalls anfechtbar und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation besteht bis zum heutigen Tage.
Für den Freistaat Germanien ist keine Steuerpflicht vorgesehen und Beamte durchzufüttern wird auch abgelehnt!

Bruddler
04.05.2012, 14:17
"Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD"

Das versuche ich schon seit Jahren meinem Finanzamt zu erklären, bisher leider erfolglos....;(

lupus_maximus
04.05.2012, 14:22
"Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD"

Das versuche ich schon seit Jahren meinem Finanzamt zu erklären, bisher leider erfolglos....;(
Dies funktioniert nur, wenn du eine eigene kleine Privatarmee hast. Gegen dieses Argument kommen sie nicht an!
Also praktisch dasselbe machen wie die Ersatzdeutschen, die wissen auch wo das Haus des Finanzbeamten wohnt!

Alter Stubentiger
04.05.2012, 17:00
"Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD"

Das versuche ich schon seit Jahren meinem Finanzamt zu erklären, bisher leider erfolglos....;(

Das wird auch so bleiben. Die machen sich schon über die "Reichsbürger" lustig die da vereinzelt Ärger machen. Sollen diese Querulanten doch auswandern. Nach Neuschwabenland oder so.

Shahirrim
04.05.2012, 17:03
Der Fiskus bittet zur Kasse! Er bittet also. Werden sie gebeten?


Wer Ausstiegsmöglichkeiten sucht, der sollte Andreas Clauss youtuben!

Don
04.05.2012, 17:34
So ist es. Franz informierte die Kurfürsten und den Reichstag nicht von der beabsichtigten Kronniederlegung und löste dazu noch das HRR auf. Beides war zum Zeitpunkt der Erklärung

"....Daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen...."

juristisch unhaltbar. Somit wären formaljuristsch alle nachfolgenden Staatsgründungen ebenfalls anfechtbar und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation besteht bis zum heutigen Tage.

Für mich nicht. Ich bin nach wie vor Untertan des Götz von Berlichingen und führe treu sein Vermächtnis weiter.

malnachdenken
04.05.2012, 17:54
Für den Freistaat Germanien ist keine Steuerpflicht vorgesehen und Beamte durchzufüttern wird auch abgelehnt!

Jetzt redest Du schon bestimmt 5 Jahre von diesem Freistaat. Und es kommt nichts, stattdessen nur Sprüche Deinerseits. Übst wohl schon als angehender Politiker :))

lupus_maximus
04.05.2012, 18:02
Jetzt redest Du schon bestimmt 5 Jahre von diesem Freistaat. Und es kommt nichts, stattdessen nur Sprüche Deinerseits. Übst wohl schon als angehender Politiker :))
Stimmt, ich schreibe schon länger davon!
Ist dir aber auch aufgefallen, daß deine Sorte keinerlei Aussichten hat, jemals Bürger dieses Freistaates zu werden?
Sozialisten und Kommunisten haben keinerlei Aussicht jemals Freideutscher zu werden!
Dies geht ja auch nicht, wir können keine Technik-Feinde gebrauchen!

malnachdenken
04.05.2012, 18:05
Stimmt, ich schreibe schon länger davon!
Ist dir aber auch aufgefallen, daß deine Sorte keinerlei Aussichten hat, jemals Bürger dieses Freistaates zu werden?

Wie denn auch, wenn Dein Freistaatgestammel eben nur Gestammel bleibt.

kotzfisch
04.05.2012, 18:12
Zur Vermeidung künftiger Steuern, wäre es schön, wenn Registrierter sein Theoriengebäude vor Gericht durchsetzte.
Da bin ich dabei.

lupus_maximus
04.05.2012, 18:13
Wie denn auch, wenn Dein Freistaatgestammel eben nur Gestammel bleibt.
Du mußt mich mit einem Linken verwechseln, ich habe noch nie gestammelt!

Ich verwende noch das astreine Deutsch der Vor68er-Aera!
Dies ist übrigens für Schüler und Lehrlinge der Nach68er-Aera vorgesehen. Diese Aera beginnt dann, wenn die Ersatzdeutschen mit den Politikern in Deutschland aufgeräumt haben. Diese linken Herrschaften wissen noch garnicht, daß sie eigentlich Todeskandidaten sind!

HansMaier.
04.05.2012, 18:14
Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?

Du irrst da. Laut Bundesverfassungesgericht besteht das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von
1937. Es ist nur handlungsunfähig nicht untergegangen.
Das wird in Bälde alles wieder auf die Tapete kommen, nach dem Teuro...
MfG
H.Maier

malnachdenken
04.05.2012, 18:15
Du mußt mich mit einem Linken verwechseln, ich habe noch nie gestammelt!

Ich verwende noch das astreine Deutsch der Vor68er-Aera!
Dies ist übrigens für Schüler und Lehrlinge der Nach68er-Aera vorgesehen. Diese Aera beginnt dann, wenn die Ersatzdeutschen mit den Politikern in Deutschland aufgeräumt haben. Diese linken Herrschaften wissen noch garnicht, daß sie eigentlich Todeskandidaten sind!

Und wieder nur Gerede. "...dann, wenn...", sagt eigentlich schon alles. Du hast mein Beileid.

malnachdenken
04.05.2012, 18:16
Du irrst da. Laut Bundesverfassungesgericht besteht das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von
1937. Es ist nur handlungsunfähig nicht untergegangen.
Das wird in Bälde alles wieder auf die Tapete kommen, nach dem Teuro...
MfG
H.Maier

Du hast doch sicherlich einen Link zu besagtem Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts?

lupus_maximus
04.05.2012, 18:19
Und wieder nur Gerede. "...dann, wenn...", sagt eigentlich schon alles. Du hast mein Beileid.
Es freut mich immer, wenn Halbtote mich betrauern!

Shahirrim
04.05.2012, 18:20
Zur Vermeidung künftiger Steuern, wäre es schön, wenn Registrierter sein Theoriengebäude vor Gericht durchsetzte.
Da bin ich dabei.

Wieso? Diese Schiedsgerichte erkennt man ja dadurch an, wenn man mit ihnen was durchsetzen will. So wird das nichts. So geht es:


http://www.youtube.com/watch?v=MplnxI5trs4

HansMaier.
04.05.2012, 18:21
Du hast doch sicherlich einen Link zu besagtem Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts?

Obwohl ich sicher bin, das Du das schon weisst, oder Dir es selbst leicht hättest ergooglen können. Rotlinker...

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.


http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

MfG
H.Maier

malnachdenken
04.05.2012, 18:24
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“,

Das ist der wichtige Teil.

malnachdenken
04.05.2012, 18:25
Es freut mich immer, wenn Halbtote mich betrauern!

Wo bleibt Deine gute Stube? Und wie lange willst Du noch von Deinem Freistaat nur reden?

lupus_maximus
04.05.2012, 18:28
Wo bleibt Deine gute Stube? Und wie lange willst Du noch von Deinem Freistaat nur reden?
Bis ich die Lösung gefunden habe!

malnachdenken
04.05.2012, 18:30
Bis ich die Lösung gefunden habe!

Ah ja. Das wird dann wohl eine Weile dauern.

-jmw-
04.05.2012, 18:52
Was überhaupt soll der juristische Firlefanz?
In der historischen Rückschau ist (mindestens) die Hälfte der Weltgeschichte "illegal"!
Wenn wir zu dem Schluss kämen, die Bundesrepublik Deutschland sei zwar nicht als juristische Entität, sondern als Modell gescheitert, dann ersetzten wir sie halt.
Inklusive einer neuen Legalität!
Wenn wir dann ausdrücklichen Bezug nähmen auf das Deutsche Reich oder den Deutschen Bund oder das Sacrum Imperium, dann würde diese neue Traditionslinie auch ihre rechtlich-politischen Wirkungen haben.

HansMaier.
04.05.2012, 19:05
Was überhaupt soll der juristische Firlefanz?
In der historischen Rückschau ist (mindestens) die Hälfte der Weltgeschichte "illegal"!
Wenn wir zu dem Schluss kämen, die Bundesrepublik Deutschland sei zwar nicht als juristische Entität, sondern als Modell gescheitert, dann ersetzten wir sie halt.
Inklusive einer neuen Legalität!
Wenn wir dann ausdrücklichen Bezug nähmen auf das Deutsche Reich oder den Deutschen Bund oder das Sacrum Imperium, dann würde diese neue Traditionslinie auch ihre rechtlich-politischen Wirkungen haben.

Ja, wir könnten das wohl alles tun, sobald wir Atomwaffen haben...
MfG
H.Maier

-jmw-
04.05.2012, 19:27
Das samt Rückhalt im Volke und Rückversicherungsvertrag mit Russland wäre wohl notwendig, ja.


Ja, wir könnten das wohl alles tun, sobald wir Atomwaffen haben...
MfG
H.Maier

HansMaier.
04.05.2012, 19:33
Das samt Rückhalt im Volke und Rückversicherungsvertrag mit Russland wäre wohl notwendig, ja.

Ja. Und wenn Deutschland und Russland zusammenarbeiteten, wäre das so förderlich, wie es das auch früher schon war.
Mit Putin könnte das gehen, der ist prodeutsch. Nun, nach dem Finanzcrash und der Währungsreform werden die Karten hier neu gemischt. Ich freu mich schon...:D
MfG
H.Maier

lupus_maximus
04.05.2012, 19:33
Ja, wir könnten das wohl alles tun, sobald wir Atomwaffen haben...
MfG
H.Maier
Wir können uns aber nur private Atomwaffen zulegen, diese Regierung will ja keine haben!

HansMaier.
04.05.2012, 19:35
Wir können uns aber nur private Atomwaffen zulegen, diese Regierung will ja keine haben!

Ach, ne neue Regierung haben wir schnell, ich weiss auch schon wohin mit der Alten...:D
MfG
H.Maier

-jmw-
04.05.2012, 20:28
Moskau ist deutschlandfreundlich, wenigstens nicht deutschlandunfreundlich, ja.
Berlin aber nicht.
Daran wird man arbeiten müssen.


Ja. Und wenn Deutschland und Russland zusammenarbeiteten, wäre das so förderlich, wie es das auch früher schon war.
Mit Putin könnte das gehen, der ist prodeutsch. Nun, nach dem Finanzcrash und der Währungsreform werden die Karten hier neu gemischt. Ich freu mich schon...:D
MfG
H.Maier

-jmw-
04.05.2012, 20:28
Ach, ne neue Regierung haben wir schnell, ich weiss auch schon wohin mit der Alten...:D
MfG
H.Maier
Nach Sachsen, Uran abbauen für unsere neuen A-Waffen! :D

Registrierter
04.05.2012, 23:57
Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[7]):

Das Deutsche Reich existiert fort
...
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Registrierter
05.05.2012, 00:02
Was überhaupt soll der juristische Firlefanz?
In der historischen Rückschau ist (mindestens) die Hälfte der Weltgeschichte "illegal"!
Wenn wir zu dem Schluss kämen, die Bundesrepublik Deutschland sei zwar nicht als juristische Entität, sondern als Modell gescheitert, dann ersetzten wir sie halt.
Inklusive einer neuen Legalität!
Wenn wir dann ausdrücklichen Bezug nähmen auf das Deutsche Reich oder den Deutschen Bund oder das Sacrum Imperium, dann würde diese neue Traditionslinie auch ihre rechtlich-politischen Wirkungen haben.

auf den Hodensack bezugnehmen?

Sacrum=Hodensack

Nikolaus
05.05.2012, 02:46
Das Deutsche Reich existiert fort Es hat aber sehr lange nichts mehr von sich hören lassen. Meinst du, da könnten auf einmal Steuernachforderungen kommen? In Reichsmark womöglich?

schastar
05.05.2012, 04:25
Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
von Harald Beck
s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!
weiter:
http://finanzamt.name/2011/05/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/steuerpflicht-der-brd-von-harald-beck-ohne-gewahr/

und:
http://www.seelenkrieger.org/?p=6725
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/10/keine-steuerpflicht-in-der-brd-–-von-harald-beck-ohne-gewahr/

Die Krux an der Sache ist die Tatsache dass genau jene welche darüber entscheiden ob du Steuern zu zahlen hast oder nicht, und diese Entscheidung dann auch durchsetze (Politiker/Legislative, Judikative und Exekutive) selber von diesen Steuereinnahmen leben.

malnachdenken
05.05.2012, 07:50
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[7]):

Das Deutsche Reich existiert fort
...
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Registrierter, Du vergisst immer die wichtigste Passage des Textes (aus Deinem Link):

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich.“

-jmw-
06.05.2012, 13:52
auf den Hodensack bezugnehmen?

Sacrum=Hodensack
Grosses Latinum, wie? :D

kotzfisch
06.05.2012, 15:24
Alles Quark, was Registrierter hier von sich kackt: Ich muß trotzdem Steuern zahlen.Da gehen mir seine
amateurhaften, in juristischem Deutsch gehaltenen Dilettantereien am Arsch vorbei.

Staatsrechtlerei auf Klippschulniveau.Peinlich.

GSch
06.05.2012, 15:37
Laut Bundesverfassungesgericht besteht das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von
1937.

Dass das Deutsche Reich fortbestand, hat das Gericht 1973 wirklich gesagt. Inzwischen hat sich das Thema erledigt, denn die Bundesrepublik ist heute vollidentisch mit dem früher als Deutsches Reich bekannten deutschen Nationalstaat. Das Urteil von 1973 behandelte in erster Linie das Verhältnis zur DDR, und das Thema ist vom Tisch.

Dass das Deutsche Reich 1973 in den Grenzen von 1937 fortbestand, hat das Gericht aber nie gesagt. Eher das Gegenteil.

schwedeii
06.05.2012, 17:05
Es ist immer das gleiche, laber laber. Die BRD ist nun mal anerkannter souveräner Staat, wenn auch wirtschaftlich abhängig. (Welcher Trottel gründet schon in einem Land eine Erdölbasierte Wirtschaft, wenn da gar keine Erdölvorkommen da sind. Und obwohl entsprechende Technologien existieren, um uns aus diesem Klammergriff zu befreien, werden diese nicht genutzt.). Die BRD ist nunmal der Nachfolger des Deutschen Reichs, ob es Euch nun passt oder nicht.
Übrigens, Ihr Habt Recht, das Grundgesetz ist keine Verfassung und war aber, laut Art 146 des GG offensichtlich dazu gedacht, den Weg in die Demokratie zu erleichtern. Der wurde aber nie vollendet. Warum auch, da kann man doch so schön drin rumkritzeln als Politiker.
Schaut mal in die Politische Vergangenheit zurück, wann immer das Verfassungsgericht in Karlsruhe sagte, so geht das nicht, wurde erst einmal daran gdacht, das Grundgesetz zu ändern, statt die Gesetzgebung anzupassen. "Verfassungsfeindlicher" geht es kaum.

dZUG
06.05.2012, 21:05
Auf der einen Seite haben diese Banditen was gegen Schweizer Bankkonten und auf der anderen Seite gibt es die EU Niederlaßungsfreiheit. So hat ein Pharmakonzern einen Briefkasten in Dänemark aufgemacht.
Hier ist es in Ordnung.
Ich lebe ein paar hundert Meter von der Schweizer Grenze weg und hier zahlen die Schweizer keine Mehrwertsteuer :hihi: Ausfuhr Bescheinigung. Des weiteren Zahlen alle Ausländer im Ausland keine Mehrwertsteuer wie die Deutschen.
Da gabs mal die Reimport in der EU.
Ihr müsst bloß schauen was ein in Deutschland produziertes Auto in der BRD kostet und welche Ausstattung, und die Preise mit den USA vergleichen. Wir Subventionieren praktisch alle um Arbeiten zu dürfen.
Auch zahlen wir Subventionen um im Ausland was zu verkaufen.
Das ist die BRD :D :D :hihi: :D
Keine Rechte, keine Pflichten :hihi:

Volkov
07.05.2012, 14:44
Klingt ganz Amerikanisch: es gibt zwar kein Gesetz, dass zur Zahlung von Einkommenssteuer verpflichtet, aber tut man es nicht wird masn trotzdem mit Sanktionen und Strafen bedroht. Hm...interesant.

Gottfried
07.05.2012, 14:59
Klingt ganz Amerikanisch: es gibt zwar kein Gesetz, dass zur Zahlung von Einkommenssteuer verpflichtet, aber tut man es nicht wird masn trotzdem mit Sanktionen und Strafen bedroht. Hm...interesant.

Selbst, wenn es ein Gesetz gibt...

Steuern sind Enteignungen. Und Enteignungen müssen laut Grundgesetz entschädigt werden.

Man müsste also bei jeder Steuererklärung den gleichen Betrag wieder als Entschädigung erhalten mit der Folge, dass die Steuern auf 0 gehen.

Und zweitens gibt es, bzw. gab es in Deutschland ein Wehrverweigerungsrecht, aber trotzdem werden mit Steuermitteln Auslandseinsätze finanziert - auch mit den Steuern der Wehrdienstverweigerer.

Auch das halte ich für juristisch eigentlich nicht haltbar.

konfutse
07.05.2012, 16:06
Selbst, wenn es ein Gesetz gibt...

Steuern sind Enteignungen. Und Enteignungen müssen laut Grundgesetz entschädigt werden.

Man müsste also bei jeder Steuererklärung den gleichen Betrag wieder als Entschädigung erhalten mit der Folge, dass die Steuern auf 0 gehen.

Und zweitens gibt es, bzw. gab es in Deutschland ein Wehrverweigerungsrecht, aber trotzdem werden mit Steuermitteln Auslandseinsätze finanziert - auch mit den Steuern der Wehrdienstverweigerer.

Auch das halte ich für juristisch eigentlich nicht haltbar.
Das wird hier immer abenteuerlicher.

Volkov
07.05.2012, 16:31
Selbst, wenn es ein Gesetz gibt...

Steuern sind Enteignungen. Und Enteignungen müssen laut Grundgesetz entschädigt werden.

Man müsste also bei jeder Steuererklärung den gleichen Betrag wieder als Entschädigung erhalten mit der Folge, dass die Steuern auf 0 gehen.

Und zweitens gibt es, bzw. gab es in Deutschland ein Wehrverweigerungsrecht, aber trotzdem werden mit Steuermitteln Auslandseinsätze finanziert - auch mit den Steuern der Wehrdienstverweigerer.

Auch das halte ich für juristisch eigentlich nicht haltbar.

Naja, alles was absetzbar ist holt man sich auch zurück, mach ich ja auch seit neuerdings.Den gleichen betrag zurückerhalten geht nicht, weil sonst kann der Staat ja mit nix mehr arbeiten.

Im Prinzip kann man deinem beitrag zustimmen, nur würde, wenn man tiefer gräbt, einiges dann im Staat hinken und es würden wieder alle nur meckern und motzen. Des Deutschen liebstes Hobby. :D

Gottfried
07.05.2012, 16:59
Naja, alles was absetzbar ist holt man sich auch zurück, mach ich ja auch seit neuerdings.Den gleichen betrag zurückerhalten geht nicht, weil sonst kann der Staat ja mit nix mehr arbeiten.

Im Prinzip kann man deinem beitrag zustimmen, nur würde, wenn man tiefer gräbt, einiges dann im Staat hinken und es würden wieder alle nur meckern und motzen. Des Deutschen liebstes Hobby. :D

Je höher die Steuern sind, desto weniger Anreiz gibt es, auf dem freien Markt tätig zu sein.

Je größer die soziale Gleichheit, desto schlechter ist das Gesamtergebnis.

Soziale Gleichheit ist zwar gut gemeint, aber in Wirklichkeit überhaupt nicht erstrebenswert.

Ronald Reagan erklärt Dir, warum.

http://www.youtube.com/watch?v=KBXQhs6kwYc

Wenn man allen Studenten nach einem Durchschnittswert die gleichen Noten gibt, hat man zwar Gleichheit, aber das Gesamtergebnis wird schlechter sein, als wenn jeder nach seiner Leistung bewertet wird.

Auf hohe Steuern bezogen: je höher die Steuern sind, desto größer ist zwar die soziale Gleichheit, aber der Lebensstandard wird insgesamt geringer sein, als wenn es gar keine oder nur sehr geringe Steuern gibt.

Schattenschach
07.05.2012, 18:01
Find ich gut.
Kann ich jetzt die offensichtlich rechtswidrig einbehaltenen Steuern inkl. Zinsen einklagen ohne dass der Staatsanwalt einen Lachkrampf bekommt?

Gottfried
07.05.2012, 18:11
Find ich gut.
Kann ich jetzt die offensichtlich rechtswidrig einbehaltenen Steuern inkl. Zinsen einklagen ohne dass der Staatsanwalt einen Lachkrampf bekommt?

Nein, kannst Du nicht, da

1) der Staat eine Räuberbande ist
2) das Justizsystem komplett in staatlicher Hand ist

Selbst bei geltender Rechtslage ist es teilweise schon sehr schwer und langwierig, einbehaltene Steuern zurückzubekommen, wenn sich das Finanzamt quer stellt.

Schattenschach
07.05.2012, 18:14
Nein, kannst Du nicht, da

1) der Staat eine Räuberbande ist
2) das Justizsystem komplett in staatlicher Hand ist

Selbst bei geltender Rechtslage ist es teilweise schon sehr schwer, einbehaltene Steuern zurückzubekommen, wenn sich das Finanzamt quer stellt.
Aber im TV heisst es doch immer "Rechtsstaat"!? ?(

Apollyon
07.05.2012, 18:23
Aber im TV heisst es doch immer "Rechtsstaat"!? ?(

Im TV heißt es auch Demokratie !

jack000
07.05.2012, 18:36
Wenn ich nun nicht mehr an die BRD Steuern zahlen muss => sehr gut :)
Aber kommt dann nicht das Deutsche Reich und hält die Hand auf? Wie hoch sind denn die Steuern jetzt?

kotzfisch
07.05.2012, 18:43
Bullshit.Verweigere mal Deine Steuern- hirnverbrannter Quatsch von Registrierter!

Gottfried
07.05.2012, 18:45
Aber im TV heisst es doch immer "Rechtsstaat"!? ?(

Der größte Alptraum, der einem passieren kann, ist doch, in Konflikt mit diesem Rechtsstaat und seinen 10.000 Gesetzen zu kommen.

Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.

Da würde ich lieber an Krebs erkranken.

ada
07.05.2012, 18:49
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei grundverschiedene Dinge.

Sicher nur als Alleinstehender durchzustehen.
Aber die Chancen sind mal nicht so klein.
Eigentlich haben alle Beamten keinen gültigen Geltungsbereich!
Die Richter unterschreiben in der Regel keine Anweisungen gegen den Bürger mehr, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen und dafür ihren Job verlieren oder in den Knast gehen könnten.
Trotzdem schaffen es jüdische Richter in Zusammenarbeit mit ihren Kippa-Trägern, Stammes-Politikern und Medienhuren das es genauso gehandhabt wird.
Bis hin zum meist evangelikalen,protestantischen Klerus.

Warum? Weil Aufgeklärte und Andersdenkende sofort in die rechtsradikale Ecke gedrängt und medial geteert und gefedert werden.
Oft schon aufgrund der Einflüsse die die Propaganda im eigenen Hause hinterlassen hat.Denn selbst Familien Mitglieder sind meistens von ihrer Gehirnwäsche geprägt.
Geprägt durch die jüdische Frankfurter Schule, ihren Propaganda Medien, ihren über 600 Hollywood Holocaust Filmen sowie Pornographie, Horror
und "you-name-it", die nur dafür da sind um von dem wahren Holocaust, begangen vom Weltjudentum, abzulenken.

Ihre angeblich unfehlbare Holocaust Religion hingegen ist das einzige religiöse Dogma das sie gegen ihren gemeinsamen Feind
den Nichtjuden vereint.So zumindest laut Theodor Herzl,Ronald Lauder und ihren Rabbinern.

konfutse
07.05.2012, 19:25
Wenn ich nun nicht mehr an die BRD Steuern zahlen muss => sehr gut :)
Aber kommt dann nicht das Deutsche Reich und hält die Hand auf? Wie hoch sind denn die Steuern jetzt?
Siehste: Es ist völlig egal, wem du deine Steuern gibst - irgendeiner hat immer Anspruch darauf. Und im Gegenzug hast du immer Anspruch auf Leistungen daraus.

jack000
07.05.2012, 20:29
Siehste: Es ist völlig egal, wem du deine Steuern gibst - irgendeiner hat immer Anspruch darauf. Und im Gegenzug hast du immer Anspruch auf Leistungen daraus.

Das sehe ich genauso, deswegen frage ich mich welchen Vorteil sich die BRD-Gegner davon versprechen wenn das Deutsche Reich nun gilt.

konfutse
07.05.2012, 20:31
Das sehe ich genauso, deswegen frage ich mich welchen Vorteil sich die BRD-Gegner davon versprechen wenn das Deutsche Reich nun gilt.
Das liegt doch auf der Hand: Es ist der Zeitgeist.

Gehirnnutzer
07.05.2012, 22:58
Bullshit.Verweigere mal Deine Steuern- hirnverbrannter Quatsch von Registrierter!

kotzfisch, so hirnverbrannt ist das Ganze gar nicht, denn es generiert zusätzlich Einnahmen für das FA in Form von Säumniszuschlägen, Zinsen und Vollstreckungskosten.:D

Gottfried
08.05.2012, 02:34
kotzfisch, so hirnverbrannt ist das Ganze gar nicht, denn es generiert zusätzlich Einnahmen für das FA in Form von Säumniszuschlägen, Zinsen und Vollstreckungskosten.:D

Es gibt aber streng genommen wirklich keine Steuerpflicht, denn im Sozialstaat wird ja niemand gezwungen, Geld zu verdienen.

Ok, ein paar Steuern wie die Grundsteuer oder Zweitwohnsitzsteuer fallen immer an, aber das sind ja nur wenige 100 Euro im Jahr.

Falls in Frankreich dieser Sozialist tatsächlich Einkommen mit 70 % besteuern wird, würde ich allen Wohlhabenden einfach mal den Tipp geben, ein Sabbatjahr zu machen und das süße Leben zu genießen. Es lohnt sich.

Gottfried
08.05.2012, 02:47
Wenn ich nun nicht mehr an die BRD Steuern zahlen muss => sehr gut :)
Aber kommt dann nicht das Deutsche Reich und hält die Hand auf? Wie hoch sind denn die Steuern jetzt?

Es kommt darauf an. Es gibt in der BRD interessante Steuerlücken.

Z. B. kann man auch als Wohlhabender ca. 8000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Dann hat man einen Einkommenssteuersatz von 0 % und kann dann eine Nichtveranlagung bei der Abgeltungssteuer beantragen. Zins- und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften sind dann komplett steuerfrei.

Affenpriester
08.05.2012, 02:55
Zur Vermeidung künftiger Steuern, wäre es schön, wenn Registrierter sein Theoriengebäude vor Gericht durchsetzte.
Da bin ich dabei.

Und ich garantiere dass er keine Chance hat. Kein Jurist wird einen Pfennig auf seine Thesen geben...

Nikolaus
08.05.2012, 03:29
Es kommt darauf an. Es gibt in der BRD interessante Steuerlücken.
Z. B. kann man auch als Wohlhabender ca. 8000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.Einkommen unter dem Grundfreibetrag ist steuerfrei. Einkommen darüber muß versteuert werden. Egal ob wohlhabend oder nicht. Wo soll da die Steuerlücke sein?

kotzfisch
08.05.2012, 06:52
Und ich garantiere dass er keine Chance hat. Kein Jurist wird einen Pfennig auf seine Thesen geben...


So ist es- Bullshit Bingo!

kotzfisch
08.05.2012, 06:56
Einkommen unter dem Grundfreibetrag ist steuerfrei. Einkommen darüber muß versteuert werden. Egal ob wohlhabend oder nicht. Wo soll da die Steuerlücke sein?

Gerechtigkeitslücken meint er- Schlupflöcher und undurchsichtige Abschreibungsmöglichkeiten, die so vielfältig sind,
dass nichtmal Fachleute richtig durchblicken.Tue Du die Unübersichtlichkeit, Kompliziertheit und Ungerechtigkeit des
deutschen Steuerrechts nicht so lapidar ab.80% der weltweiten Steuerliteratur erscheint auf deutsch!

zwoologe
08.05.2012, 09:07
die brd kann überhaupt nicht identisch mit dem deutschen reich sein. das deutsche reich ist ein handlungsunfähiger staat und die brd ist nur eine verwaltung die nach wie vor von fremdmächten als treuhandverwaltung deutschlands aufrechterhalten wird.

artikel 133 gg: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

eine verwaltung nach artikel 133 gg kann überhaupt kein staat sein. eine brd ist bei den vereinten nationen nicht gelistet kann also völkerrechtlich nicht anerkannt sein. die brd war bis 1990 völkerrechtlich anerkannt.

wir sind noch immer besetzt!
artikel 120 gg:
1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

da die brd keine steuern FORDERN darf, wird es eben so gemacht das wir es der brd SCHENKEN. macht das steuereintreibende konstrukt fehler und verursacht schäden an personen und sachen, so haftet das konstrukt nach schenkungsrecht.

Nikolaus
08.05.2012, 12:38
Gerechtigkeitslücken meint er- Schlupflöcher und undurchsichtige Abschreibungsmöglichkeiten, die so vielfältig sind,Klar gibt es die. Aber nicht die von Gottfried behauptete.

schastar
08.05.2012, 12:59
Zur Vermeidung künftiger Steuern, wäre es schön, wenn Registrierter sein Theoriengebäude vor Gericht durchsetzte.
Da bin ich dabei.

ich hab es schon mal mit nicht zahlen versucht, da wurde mir dann vom Staat angedroht die Steuern gerichtlich eintreiben zu lassen. War also das genaue Gegenteil.

Gottfried
08.05.2012, 14:12
Klar gibt es die. Aber nicht die von Gottfried behauptete.

Natürlich. 8000 Euro kann man sich als Geschäftsführergehalt auszahlen. Der Rest bleibt in der Firma und wird mit dem Körperschaftssteuersatz von 20,5 % besteuert.

Da man nur 8000 in der Einkommenssteuer angibt, kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien lassen.

Was willst Du mir überhaupt von Steuern erzählen?

Glaubst Du, Du stehst mit mir auf Augenhöhe, oder was?

Gottfried
08.05.2012, 14:24
ich hab es schon mal mit nicht zahlen versucht, da wurde mir dann vom Staat angedroht die Steuern gerichtlich eintreiben zu lassen. War also das genaue Gegenteil.

Dann würde ich dem Staat einfach androhen, den Wohnsitz zu verlagern.

Was macht der Staat dann?

Wir sind von lauter Steueroasen umgeben. Man muss nicht mal eine Fremdsprache lernen, um dort zu leben.

Je nach Einkunftsarten kann man eine Menge Steuern sparen.

Einkaufen oder Verwandte in Deutschland besuchen kann man ja jederzeit weiterhin.

Nikolaus
08.05.2012, 14:39
Natürlich. 8000 Euro kann man sich als Geschäftsführergehalt auszahlen. Der Rest bleibt in der Firma und wird mit dem Körperschaftssteuersatz von 20,5 % besteuert.
Da man nur 8000 in der Einkommenssteuer angibtWenn man sich nur 8000.- als Gehalt auszahlt, hat man auch nur ein Einkommen von 8000.-.

Gottfried
08.05.2012, 14:47
Wenn man sich nur 8000.- als Gehalt auszahlt, hat man auch nur ein Einkommen von 8000.-.

Falsch.

Don
08.05.2012, 18:53
Wenn man sich nur 8000.- als Gehalt auszahlt, hat man auch nur ein Einkommen von 8000.-.

Das Finanzamt lacht.

Allerdings lacht es auch über ein Geschäftsführergehalt von 8 T p.a.. Und dreht jeden Kieselstein um.

Nikolaus
08.05.2012, 20:07
Natürlich. Ich lache ja auch über Gottfrieds ominöses Steuersparmodell.

Gottfried
08.05.2012, 20:21
Das Finanzamt lacht.

Allerdings lacht es auch über ein Geschäftsführergehalt von 8 T p.a.. Und dreht jeden Kieselstein um.

Ich glaube nicht, dass das Finanzamt lacht.

http://www.youtube.com/watch?v=-h6pxfLD9oY

Gottfried
08.05.2012, 20:22
Natürlich. Ich lache ja auch über Gottfrieds ominöses Steuersparmodell.

Du bist eine Dummschwuchtel, wie alle Pauper. Euch sollte man sämtliche Wahl- und Bürgerrechte aberkennen, wie es in der Ur-Form der Demokratie üblich gewesen ist.

Gehirnnutzer
08.05.2012, 21:55
die brd kann überhaupt nicht identisch mit dem deutschen reich sein. das deutsche reich ist ein handlungsunfähiger staat und die brd ist nur eine verwaltung die nach wie vor von fremdmächten als treuhandverwaltung deutschlands aufrechterhalten wird.

artikel 133 gg: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

eine verwaltung nach artikel 133 gg kann überhaupt kein staat sein. eine brd ist bei den vereinten nationen nicht gelistet kann also völkerrechtlich nicht anerkannt sein. die brd war bis 1990 völkerrechtlich anerkannt.

wir sind noch immer besetzt!
artikel 120 gg:
1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

da die brd keine steuern FORDERN darf, wird es eben so gemacht das wir es der brd SCHENKEN. macht das steuereintreibende konstrukt fehler und verursacht schäden an personen und sachen, so haftet das konstrukt nach schenkungsrecht.

1. Zwoologe, lese mal die Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat mal vollständig und nicht nur seine allgemeinen Aussagen über Fremdstaatmodalitäten, dann wirst du nämlich auf einen ganz wichtigen Satz stossen, nämlich den das es nicht darum geht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Reorganisation schafft Abhilfe bei mangelnder Organisation.

2.a) Staaten sind Rechtssubjekte, Rechtsubjekte können Rechte und Pflichten von anderen Rechtssubjekten übernehmen, das ist sogar im Rahmen der Grundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität auch notwendig.
b) In die Vereinten Nationen können nur originäre staatliche Völkerrechtssubjekte als Mitglieder aufgenommen werden, das sind Staaten. Wenn die Bundesrepublik also kein Staat ist oder war und somit kein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt, wieso konnte sie dann auch nach UN-Angaben am 18.09.1973 (http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116) aufgenommen werden.


3. Du bist also der Meinung, weil der Bund den Kampfmittelräumdienst finanziert, ist die Bundesrepublik kein Staat? Streichen wir doch den Artikel des GG, dann wünsche ich dir nur, das man bei dir zu Hause keine Fliegerbombe findet, deren Beseitigung du dann selber bezahlen musst oder das BUMM in Kauf nehmen.

konfutse
09.05.2012, 13:33
Natürlich. Ich lache ja auch über Gottfrieds ominöses Steuersparmodell.
Bevor du dich weiter verhaspelst gucke mal in den § 44a Einkommenssteuergesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html).

Mark Mallokent
09.05.2012, 14:18
Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
von Harald Beck
s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!
weiter:
http://finanzamt.name/2011/05/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/steuerpflicht-der-brd-von-harald-beck-ohne-gewahr/

und:
http://www.seelenkrieger.org/?p=6725
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/10/keine-steuerpflicht-in-der-brd-–-von-harald-beck-ohne-gewahr/

Erklär das meinem Finanzamt. :]

kotzfisch
09.05.2012, 15:46
Erklär das meinem Finanzamt. :]


und meinem.Billige Revisionistenschwuchtel, die sich das ausgedacht hat.
Merke: Nazis sind allesamt schwule Weicheier.

haihunter
09.05.2012, 16:33
Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?

Der Typ ist ein Ewig-Gestriger. Der ist Lichtjahre von der Realität entfernt, wie alle Rechtsextremisten. Ich hoffe mal, er hört jetzt auf, Steuern zu zahlen. Würde für ihn sicherlich recht interessant werden. :))

Registrierter
09.05.2012, 20:19
Erklär das meinem Finanzamt. :]

Nein, dass musst DU schon selber Deinem FA erklären.
Ich kenne Menschen, die mit diesem Argument seit Jahren keine Steuern zahlen und ungeschoren sind.

Mark Mallokent
09.05.2012, 20:21
Nein, dass musst DU schon selber Deinem FA erklären.
Ich kenne Menschen, die mit diesem Argument seit Jahren keine Steuern zahlen und ungeschoren sind.
Menschen, die keine Steuern zahlen, kenne ich auch. :rolleyes: Die gibt es reichlich. Das Finanzamt bohrt nur da nach, wo es - aller Wahrscheinlichkeit nach - was zu holen gibt.

Registrierter
09.05.2012, 20:26
Menschen, die keine Steuern zahlen, kenne ich auch. :rolleyes: Die gibt es reichlich. Das Finanzamt bohrt nur da nach, wo es - aller Wahrscheinlichkeit nach - was zu holen gibt.

Lenk nicht vom Thema ab.

pw75
09.05.2012, 20:30
Probier das Umsatzsteuerkarussell aus. Vorsteuer in Deutschland kassieren, ab nach Bulgarien. Dort die Behörden schmieren, falls ermittelt wird. Das klappt ganz sicher. Du wirst leben, wie ein kleiner König.

ekelhafte Einstellung....das eigene Land ficken aber auf Muschkoten motzen...

Mark Mallokent
09.05.2012, 20:38
Lenk nicht vom Thema ab.

Tu ich nicht. Ich biete lediglich eine alternative Deutung für ein von dir benanntes Phänomen an. :]

Ausonius
09.05.2012, 20:40
Der Typ ist ein Ewig-Gestriger. Der ist Lichtjahre von der Realität entfernt, wie alle Rechtsextremisten. Ich hoffe mal, er hört jetzt auf, Steuern zu zahlen. Würde für ihn sicherlich recht interessant werden. :))

Das traut er sich eh nicht, bzw. zählt er vielleicht auch zu den Leuten, die sowieso keine direkten Steuern zahlen müssen. Ein Laberkopf klassischen Zuschnitts.

kotzfisch
09.05.2012, 20:42
Nein, dass musst DU schon selber Deinem FA erklären.
Ich kenne Menschen, die mit diesem Argument seit Jahren keine Steuern zahlen und ungeschoren sind.


Warum zahlst Du dann noch welche?
Lachhafter Unsinn.

kotzfisch
09.05.2012, 20:43
Wichtigmacherei eines Ewigzukurzgekommenen.

Don
09.05.2012, 20:43
Nein, dass musst DU schon selber Deinem FA erklären.
Ich kenne Menschen, die mit diesem Argument seit Jahren keine Steuern zahlen und ungeschoren sind.

Du hast irgedwo im Weltnetz gelesen daß es solche Menschen gibt, meinst du.
Die kenne ich auch. Sie zeigen angeblich zum Beispiel bei Verkehrskontrollen Reichsführerscheine vor und verweigern erfolgreich Bußgeldzahlungen.

Der einzig vorstellbare Grund für diesbezüglich nicht ganz ausgeschlossene Erfolgsfälle sind vernünftige Statsanwälte, die dem Steuerzahler Unterbringungskosten in geschlossenen Anstalten ersparen wollen.
Wir brauchen überhaupt nicht über Reichnachfolge und ähnlichen Scheiß diskutieren. Merk's dir: ein Staat der sich als solcher deklariert und über die Machtmittel verfügt dies durchzusetzen ist einer. Punkt.

zwoologe
09.05.2012, 21:07
1. Zwoologe, lese mal die Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat mal vollständig und nicht nur seine allgemeinen Aussagen über Fremdstaatmodalitäten, dann wirst du nämlich auf einen ganz wichtigen Satz stossen, nämlich den das es nicht darum geht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Reorganisation schafft Abhilfe bei mangelnder Organisation.

ja die rede von carlo schmid ist mir bekannt und deckt sich mit meiner einstellung , das deutschland handlungsunfähig ist und von einer fremden macht verwaltet wird, nach wie vor.



2.a) Staaten sind Rechtssubjekte, Rechtsubjekte können Rechte und Pflichten von anderen Rechtssubjekten übernehmen, das ist sogar im Rahmen der Grundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität auch notwendig.
b) In die Vereinten Nationen können nur originäre staatliche Völkerrechtssubjekte als Mitglieder aufgenommen werden, das sind Staaten. Wenn die Bundesrepublik also kein Staat ist oder war und somit kein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt, wieso konnte sie dann auch nach UN-Angaben am 18.09.1973 (http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116) aufgenommen werden.

die brd war bis 1990 bei der UN gelistet. 1973 liegt vor 1990. deutschland ist der staat und die brd ist NUR dessen verwaltung. aus diesen grunde ist bei der UN seit 1990 ein GERMANY gelistet. wäre die brd der staat so würde er auch als solches bei der UN gelistet. wenn du einen pass besizt, dann wirst du auf dem deckel den reichsadler von 1937 entdecken, welcher unser staatswappen darstellt. schlägst du deinen pass auf findest du das bundeswappen vor. eines von beiden ist ein staatssymbol und das andere nur ein firmenlogo.



3. Du bist also der Meinung, weil der Bund den Kampfmittelräumdienst finanziert, ist die Bundesrepublik kein Staat?

nein, das habe ich so nicht behauptet und einen kampfmittelräumdienst habe ich nie erwähnt.



Streichen wir doch den Artikel des GG, dann wünsche ich dir nur, das man bei dir zu Hause keine Fliegerbombe findet, deren Beseitigung du dann selber bezahlen musst oder das BUMM in Kauf nehmen.

welchen artikel des gg meinst du? beziehst du dich auf den artikel 120 , in dem es um die besatzungskosten geht oder um artikel 133 wo von einer verwaltung des vereinten wirtschaftsgebietes die rede ist? einen anderen artikel habe ich nicht genannt.

zwoologe
09.05.2012, 21:17
warum wir keine steuern zahlen müssen:

1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55,
274/301!

2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
ist - § 415 AO!

3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19
Abs. 1 GG!

4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs.
1 GG!

5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat –
siehe hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu § 353 StGB!

8. Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – Art. 120 GG!

9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden –
Afghanistan/Kundus/ISRAEL

10. Weil damit die Steuern (UNSER GELD) nicht dem Gemeinwohl dienen!

11. Weil Sie bis Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!


Steuern...WO ? (fehlender Geltungsbereich der AO) http://www.youtube.com/watch?v=VLGPBIkCZmk

zwoologe
09.05.2012, 21:41
Du hast irgedwo im Weltnetz gelesen daß es solche Menschen gibt, meinst du.
Die kenne ich auch. Sie zeigen angeblich zum Beispiel bei Verkehrskontrollen Reichsführerscheine vor und verweigern erfolgreich Bußgeldzahlungen.

es sind wohl eher die gemeint die sich nach einer un-resolution in staatliche selbsverwaltung begeben haben. verstöße gegen das owig kann man locker abschmettern. wo das owig gilt kannst du im § 5 (räumlicher geltungsbereich) nachlesen.

§ 5
Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

gesetze die nicht ausreichend bestimmt sind , sind aus gründen der rechtssicherheit nichtig. das gesetz in dem drin stand das das owig überall in der brd gilt wurde mit der streichung der vorschaltgesetze/einführungsgesetze aus den gesetzbüchern entfernt. jetzt hat es seinen geltungsbereich nur noch auf schiffen und flugzeugen, die bestimmte vorraussetzungen erfüllen. wer an das OA geld zahlt , der tut das freiwillig.



Merk's dir: ein Staat der sich als solcher deklariert und über die Machtmittel verfügt dies durchzusetzen ist einer. Punkt.

nein, wir haben keinen staat nur eine verwaltung eines handlungsunfähigen staates. diese verwaltung hat zumindest eine staatliche ordnung, aber sie ist nicht der staat. das handeln dieser verwaltung ist nur mit dem polizeiknüppel gedeckt.
man lese den neuen beamteneid und man stellt dabei fest das sie ihren eid auf und für die brd und sonst garnichts ablegen. nicht für deutschland und nicht für sein volk.

Gottfried
09.05.2012, 21:46
ekelhafte Einstellung....das eigene Land ficken aber auf Muschkoten motzen...

Ich scheiße auf dieses Land.

pw75
09.05.2012, 21:53
Ich scheiße auf dieses Land.

ich weiß...

Gehirnnutzer
09.05.2012, 22:06
ja die rede von carlo schmid ist mir bekannt und deckt sich mit meiner einstellung , das deutschland handlungsunfähig ist und von einer fremden macht verwaltet wird, nach wie vor.



die brd war bis 1990 bei der UN gelistet. 1973 liegt vor 1990. deutschland ist der staat und die brd ist NUR dessen verwaltung. aus diesen grunde ist bei der UN seit 1990 ein GERMANY gelistet. wäre die brd der staat so würde er auch als solches bei der UN gelistet. wenn du einen pass besizt, dann wirst du auf dem deckel den reichsadler von 1937 entdecken, welcher unser staatswappen darstellt. schlägst du deinen pass auf findest du das bundeswappen vor. eines von beiden ist ein staatssymbol und das andere nur ein firmenlogo.

Zwoologe, dann erkläre doch mal den Widerspruch deiner Behauptung zu den Bestimmungen der UN. Es ist ein Fakt, das die Bundesrepublik Deutschland 1973 in die UN aufgenommen worden ist. Es ist ein Fakt, das die Bestimmungen der UN nur die Aufnahme von originären staatlichen Völkerrechtssubjekten zulässt. Es ist Fakt das nur Staaten originäre staatliche Völkerrechtsubjekte seien können, Verwaltungen aber nicht.






nein, das habe ich so nicht behauptet und einen kampfmittelräumdienst habe ich nie erwähnt.



welchen artikel des gg meinst du? beziehst du dich auf den artikel 120 , in dem es um die besatzungskosten geht oder um artikel 133 wo von einer verwaltung des vereinten wirtschaftsgebietes die rede ist? einen anderen artikel habe ich nicht genannt.

Es ist richtig, das du den Kampfmittelräumdienst nicht erwähnt hast, den habe ich erwähnt, weil ich im Gegensatz zu dir Gesetze richtig lese und Dinge nicht nach Wunschdenken ignoriere.

Es heißt nämlich nicht "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen" sondern "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

Der Artikel 120 GG existiert nicht wegen Besatzungkosten noch, sondern wegen die Kriegsfolgelasten. Zu den Kriegsfolgelasten gehören nicht nur Renten, Entschädigungen etc. pp. sondern auch die Kosten der Beseitigung gewisser Hinterbleibsel des 2. Weltkrieges, Blindgänger und Munition. Da die Beseitigung dieser Kampfmittel in den Bereich Sicherheit und Ordnung gehört, der Ländersache ist, wird der Kampfmittelräumdienst von den jeweiligen Ländern organisiert, finanziert wird er aber vom Bund. Die Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist der Artikel 120 GG und die darauf basierenden Gesetze.

Registrierter
09.05.2012, 22:18
Tu ich nicht. Ich biete lediglich eine alternative Deutung für ein von dir benanntes Phänomen an. :]

Du stocherst im Nebel.
Scheint weit verbreitetes Bedürfnis hier im Forum zu sein.

Wie wärs mit ner IG Nebelstecher?

Registrierter
09.05.2012, 22:19
Warum zahlst Du dann noch welche?
Lachhafter Unsinn.

Lachhaft sind mal wieder deine Kurzschlüsse.
Aber ist der Ruf erst ruiniert...

Gehirnnutzer
09.05.2012, 23:55
warum wir keine steuern zahlen müssen:

1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55,
274/301!

Und warum ergibt sich daraus die fehlende Steuerpflicht? Sorry, auch wenn „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“ im deutschen Recht nur zwischen Kaufleuten gilt, hat das stillschweigen hier eine andere Bedeutung. Zu Durchsetzung der durch das GG geboten Rechtsordnung benötigt der Staat Finanzmittel. Die Erzielung dieser Finanzmittel kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die bekannteste Möglichkeit sind eben Steuern. Da das Grundgesetz in den Artikeln 105ff eben die finanzverfassungsrechtlich Grundlagen für Steuern als eine Einnahmequelle legt, fällt schon aus Gründen der Rechtslogik eine die Steuerpflicht nichtig machende Grundrechtsverletzung weg.
Nun Geld gehört zu den vertretbaren Sachen (§91 BGB) ist also Eigentum und man könnte theoretisch Steuern als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Absatz 3 GG sehen, da aber der Staat ohne Finanzmittel die Grundrechte auch dieses nicht gewährleisten kann, ist vereinfacht gesehen, die Gewährleistung der Grundrechte eine Entschädigung im Sinne Artikel 14 Absatz 3 GG bzw. das Zahlen von Steuern ein Gebrauch im Sinne Artikel 14 Absatz 2 GG.

2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
ist - § 415 AO!

Mein lieber zwoologe, da du so schön auf das Grundgesetz verweist, empfehle ich dir die Lektüre des Artikel 82 Absatz 2 GG

(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

Nun, die Abgabenordnung wäre also gemäß Artikel 82 Absatz 2 GG so oder so inkraft getreten, jedoch gab es eine Bestimmung, die das Inkrattreten der AO geregelt hat, nämlich ein Gesetz.
Werden umfangreiche Rechtsvorschriften geändert, in diesem Fall die RAO, geschieht dies meist durch Einführungsgesetze, die Übergangsregelungen zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität enthalten. Werfe doch mal einen Blick auf Artikel 102 des EGAO (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf).




3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19
Abs. 1 GG!

4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs.
1 GG!

Keine Grundrechtsverletzung, kein Verstoß gegen das Zitierverbot.

5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat –
siehe hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

Du solltest dich mal über den Begriff Geltungsbereich informieren, es gibt den persönlichen, den sachlichen und den räumlichen Geltungsbereich. Das dumme an den verschiedenen Geltungsbereichen ist, aus ihnen kann jeder andere Geltungsbereich abgeleitet werden.


7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu § 353 StGB!

Schöner Irrtum, mein lieber zwoologe, denn auf was die Steuer erhoben wird, regelt die jeweilige gesetzliche vorgeschrieben Bemessungsgrundlage der Steuer. Ich zitiere mal aus § 10 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ustg_1980/gesamt.pdf):

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

Sind die Ausgaben nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten, dann greift §353 StGB, aber nicht in Falle der MwSt.




8. Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – Art. 120 GG!

Schon wieder ignorierst du die Kriegsfolgelasten. Die Besatzungskosten sind erledigt, jedoch nicht die Kriegsfolgelasten.

9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden –
Afghanistan/Kundus/ISRAEL

Ich wusste gar nicht, das persönliche subjektive Meinungen über Steuerpflicht entscheiden.

10. Weil damit die Steuern (UNSER GELD) nicht dem Gemeinwohl dienen!

Die Gewährleistung der Grundrechte dient also nicht dem Gemeinwohl?



Ach, probiert doch den Mist aus. Ich empfehle euch dann aber, schafft euch ein P-Konto an und denkt, wenn ihr Gewerbetreibende seid, daran, das FA kann euch im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Gewerbeerlaubnis entziehen.

Mark Mallokent
10.05.2012, 08:04
Du stocherst im Nebel.
Scheint weit verbreitetes Bedürfnis hier im Forum zu sein.

Wie wärs mit ner IG Nebelstecher?
Und du irrst orientierungslos im Nebel herum. ;(

zwoologe
10.05.2012, 10:03
Es ist Fakt das nur Staaten originäre staatliche Völkerrechtsubjekte seien können, Verwaltungen aber nicht.

aus diesen grunde ist die brd weder ein staat noch in der un gelistet. davor war die brd als nichtstaat trotzdem in der un gelistet.





Es ist richtig, das du den Kampfmittelräumdienst nicht erwähnt hast, den habe ich erwähnt, weil ich im Gegensatz zu dir Gesetze richtig lese und Dinge nicht nach Wunschdenken ignoriere.

ich ignoriere nichts vorsätzlich, viel eher liegt es wohl daran das nicht immer alles leicht verständlich für mich ist.



Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm

§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 1. BesatzRAufhG 2. BesatzRAufhG 4. BesatzRAufhG 3. BesatzRAufhG

Es werden aufgehoben:

1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

gehirnnutzer: wenn man etwas aufhebt was schon aufgehoben wurde, führt man es wieder ein, durch die doppelte verneinung.



Es heißt nämlich nicht "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen" sondern "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

ok, ich füge die kriegsfolgelasten, und all das was sich in diesen begriff verbirgt, in meine argumentation mit ein. es ist aber trotzdem kein versehen das dort noch besatzungskosten erwähnt werden. diese besatzungskosten sind kein rudiment.



Der Artikel 120 GG existiert nicht wegen Besatzungkosten noch, sondern wegen die Kriegsfolgelasten. Zu den Kriegsfolgelasten gehören nicht nur Renten, Entschädigungen etc. pp. sondern auch die Kosten der Beseitigung gewisser Hinterbleibsel des 2. Weltkrieges, Blindgänger und Munition. Da die Beseitigung dieser Kampfmittel in den Bereich Sicherheit und Ordnung gehört, der Ländersache ist, wird der Kampfmittelräumdienst von den jeweiligen Ländern organisiert, finanziert wird er aber vom Bund. Die Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist der Artikel 120 GG und die darauf basierenden Gesetze.

wir hatten 4 bereinigungen vom besatzungsrecht, nach dem kahlschlag steht nur noch das nötigste in den gesetzen. die besatzungskosten hätten sie garantiert herrausgenommen. meine meinung.

die haben ja sogar den geltungsbereich des gg entfernt, artikel 23 gg alte fassung und einfach einen neuen artikel 23 gg geschaffen. dabei ist schon mal nicht zulässig den neuen artikel ebenfalls 23 zu nennen. 23a oder ähnlich wäre ok gewesen. jetzt steht nur noch in einer preämble wo das gg scheinbar gilt. preämblen haben aber keine gesetzeskraft und dadurch hat das gg dejure keinen geltungsbereich mehr.

ich will mich nicht mit dir streiten, momentan bin ich dieser auffassung und erhebe keinen anspruch auf richtigkeit.

kotzfisch
10.05.2012, 10:03
Es ist, wie Mark, Don und Ich bemerkt haben: Bullshit, der nichts bringt.
Die BRD gibt es, sie zieht Steuern ein und das ganze Lamento ist also
100 % umsonst und sinnlos.

Lächerlich.

malnachdenken
10.05.2012, 10:49
aus diesen grunde ist die brd weder ein staat noch in der un gelistet.

Willst Du uns einen Bären aufbinden?

Deutschland ist selbstverständlich bei der UNO gelistet: http://www.un.org/en/members/index.shtml

zwoologe
10.05.2012, 13:43
Willst Du uns einen Bären aufbinden?

Deutschland ist selbstverständlich bei der UNO gelistet: http://www.un.org/en/members/index.shtml

habe ich was anderes behauptet? ?(?(

Don
10.05.2012, 16:24
das handeln dieser verwaltung ist nur mit dem polizeiknüppel gedeckt.
.

Das gilt für die Verwaltung ausnahmslos jeden Staates.

malnachdenken
10.05.2012, 20:16
habe ich was anderes behauptet? ?(?(

Du schriebst:



aus diesen grunde ist die brd weder ein staat noch in der un gelistet.

zwoologe
10.05.2012, 21:09
Du schriebst:
aus diesen grunde ist die brd weder ein staat noch in der un gelistet.


ja, das ist so richtig. deutschland ist ein staat und in der un gelistet. die BRD aber ist überhaupt kein staat sondern nur eine verwaltung der siegermächte, die einen staat (unseren staat deutschland) der immer noch handlungsUNFÄHIG ist, mit einer staatlichen ordnung NUR simuliert. daher wirst du eine BRD bei un.org nicht vorfinden.
brd ist nicht gleich deutschland und deutschland ist nicht gleich die brd.

Gehirnnutzer
10.05.2012, 22:05
ich ignoriere nichts vorsätzlich, viel eher liegt es wohl daran das nicht immer alles leicht verständlich für mich ist.

Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm

§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 1. BesatzRAufhG 2. BesatzRAufhG 4. BesatzRAufhG 3. BesatzRAufhG

Es werden aufgehoben:

1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

gehirnnutzer: wenn man etwas aufhebt was schon aufgehoben wurde, führt man es wieder ein, durch die doppelte verneinung.

ok, ich füge die kriegsfolgelasten, und all das was sich in diesen begriff verbirgt, in meine argumentation mit ein. es ist aber trotzdem kein versehen das dort noch besatzungskosten erwähnt werden. diese besatzungskosten sind kein rudiment.

wir hatten 4 bereinigungen vom besatzungsrecht, nach dem kahlschlag steht nur noch das nötigste in den gesetzen. die besatzungskosten hätten sie garantiert herrausgenommen. meine meinung.

die haben ja sogar den geltungsbereich des gg entfernt, artikel 23 gg alte fassung und einfach einen neuen artikel 23 gg geschaffen. dabei ist schon mal nicht zulässig den neuen artikel ebenfalls 23 zu nennen. 23a oder ähnlich wäre ok gewesen. jetzt steht nur noch in einer preämble wo das gg scheinbar gilt. preämblen haben aber keine gesetzeskraft und dadurch hat das gg dejure keinen geltungsbereich mehr.

ich will mich nicht mit dir streiten, momentan bin ich dieser auffassung und erhebe keinen anspruch auf richtigkeit.

Zwoologe, Recht ist recht komplex und wie bekannt abstrakt. Zum verstehen reicht es manchmal nicht, nur das einzelne Gesetz und seine direkten Rechtsfolgen zu betrachten, sondern man zusätzlich die indirekten Rechtsfolgen und die Wechselwirkungen zwischen den Gesetzen und zusätzlich die rechtstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität mit einbeziehen.
Natürlich ist es auch wichtig, wie sich bestimmte Rechtsbegriffe definieren.

Kommen wir zunächst mal zu deinen Bedenken wegen den Aufhebungsgesetzen.

Nun die Anwendung von Gesetzen hat Rechtsfolgen, das können z.B. Gerichtsurteile sein, Ansprüche und Erfüllungspflichten etc. pp.. Auch ist es möglich, das die Rechtsfolgen eines Gesetzes die Anwendung anderer Gesetze auslösen, die auch wieder Rechtsfolgen haben. Wird ein Gesetz gestrichen, verlieren seine Rechtsfolgen ihre Grundlage, das hat natürlich seine Folgen.
Nehmen wir mal an auf Grund eines Gesetzes werden dir 20.000 € Schadenersatz zugesprochen. 10 Jahre später wird diese Gesetz aufgehoben, was theoretisch zu Folge hätte, das die Rechtsgrundlage für den Schadenersatz, den du deswegen erhalten hast, auch erlischt. Du müsstest die 20.000 € zurückzahlen. Das würde gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtssicherheit verstoßen.
In solchen einfachen Fällen, wie die des Beispiels, gibt es eine einfache Lösung für dieses Problem, die Aufhebung gilt erst ab den Zeitpunkt an dem sie beschlossen wurde.
Schwieriger wird es, wenn ein Gesetz Rechtsgrundlage für etwas ist, was selber Rechtsfolgen verursacht, die wiederum andere Rechtsfolgen verursachen etc. pp., das kann vereinfacht dargestellt z.B. die Rechtsgrundlage eines Gerichtes sein. Die Nichtigkeit von Urteilen kann zur doppelten Strafverfolgung etc. pp. führen, was sich natürlich nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbaren lassen.
Ein weiterer Aspekt ist die Rechtskontinuität oder anders ausgedrückt das Gebot der Folgerichtigkeit. Staatliches Handeln muss logisch, konsequent und schlüssig sein. Staatliches Handeln verletzt diese Gebot dann, wenn z.B. plötzlich das Gegenteil einer schon längere Zeit geltenden Rechtsnorm gilt, ohne das sich der Kurswechsel rechtfertigen lässt.
Die genannten Grundsätze sind auch auf das Besatzungsrecht anzuwenden, was eben zu solchen Dingen wie die Aufhebungsgesetze führt, auch dann, wenn die eigentliche Rechtsgrundlage, das Besatzungsrecht selber, keine Gültigkeit mehr hat.

Kommen wir nun nochmal zum Artikel 120 GG. Es ist durchaus logisch, das man annimmt, das wenn die Besatzungskosten nicht mehr bestehen, man den Passus ja streichen könnte. Nur gibt es da zwei Problem, Rechtsfolgen die noch Nachwirken und die Vorschriften zur Änderung des GG (Artikel 79). Nun 2/3 Mehrheiten sind nicht einfach zu erreichen und insbesondere dann, wenn im Grunde genommen Einigkeit herrschen müsste, neigen Politiker dazu, gerade bei relativ unbedeutenden Entscheidungen ihre Stimme an Forderungen zu binden, die mit der eigentlichen Sache nichts zu tun haben.

Der räumliche Geltungsbereich ist eine nette Sache, nur vergessen viele Leute, das er auf verschiedene Weise definiert wird. Eins möchte ich vorher positiv anmerken, du gehörst zu den wenigen, die sich über die rechtliche Bedeutung eine Präambel bewusst sind, auch wenn du daraus die falschen Schlussfolgerungen ziehst.
Räumliche Geltungsbereiche von Gesetzen werden auf verschiedene Weise definiert, z.B. kann er aus dem persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich abgeleitet werden. Richtig ist auch, das der räumliche Geltungsbereich durch eine Rechtsnorm definiert werden, wie z.B. durch den ursprünglichen Artikel 23 GG. Eine weitere Art der Definition ist die durch Anerkennung (Ratifikation, Beitritt, Anerkennungserklärung, Rechtsakt etc.).
Die Krux an der Behauptung, der Geltungsbereich sei mit der Streichung des ursprünglichen Artikels 23 GG erloschen, ist der Umstand das keine der Weisen Ausschliesslichkeit besitzt. Auch wenn der ursprüngliche Artikel 23 gestrichen worden ist, die Rechtswirkung der Ratifikationen durch die Bundesländer, die Beitrittserklärung der DDR und der Rechtsakt der Inkraftsetzung des GG in den neuen Bundesländern bestehen fort. Der räumliche Geltungsbereich des GG ist also auch durch Anerkennung definiert, darauf beruht nämlich die einleitende Gültigkeitsfeststellung der Präambel.
Zwoologe, werfe mal einen kleinen Blick auf die Verfassung der Vereinigten Staaten, du wirst keine direkte Definition ihres räumlichen Geltungsbereiches finden und nur die Gründerstaaten sind genannt, trotz dem stellt kein amerikanischer Bürger in Alaska oder Hawai die Geltung der Verfassung in Frage.

Gehirnnutzer
10.05.2012, 22:11
ja, das ist so richtig. deutschland ist ein staat und in der un gelistet. die BRD aber ist überhaupt kein staat sondern nur eine verwaltung der siegermächte, die einen staat (unseren staat deutschland) der immer noch handlungsUNFÄHIG ist, mit einer staatlichen ordnung NUR simuliert. daher wirst du eine BRD bei un.org nicht vorfinden.
brd ist nicht gleich deutschland und deutschland ist nicht gleich die brd.

Klick mal auf Germany bei dem Link von malnachdenken, da steht:


The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.

Zwoologe, du ignorierst wieder mal etwas, die Aufnahme der BRD und der DDR im Jahre 1973 durch die UN ist dort auch belegt. Fakt ist, aufgenommen werden können nur originäre staatlich Völkerrechtssubjekte.
Wie erklärst du den Widerspruch, denn wenn die BRD kein Staat war, hätte es keine Aufnahme geben können.

malnachdenken
11.05.2012, 06:14
ja, das ist so richtig. deutschland ist ein staat und in der un gelistet. die BRD aber ist überhaupt kein staat sondern nur eine verwaltung der siegermächte, die einen staat (unseren staat deutschland) der immer noch handlungsUNFÄHIG ist, mit einer staatlichen ordnung NUR simuliert. daher wirst du eine BRD bei un.org nicht vorfinden.
brd ist nicht gleich deutschland und deutschland ist nicht gleich die brd.

Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland der weltweit anerkannte deutsche Staat "Deutschland".

Sortiere Dir mal Deine Gedanken, dann würdest Du auch nicht so wirr schreiben.

Sterntaler
11.05.2012, 07:26
Klick mal auf Germany bei dem Link von malnachdenken, da steht:



Zwoologe, du ignorierst wieder mal etwas, die Aufnahme der BRD und der DDR im Jahre 1973 durch die UN ist dort auch belegt. Fakt ist, aufgenommen werden können nur originäre staatlich Völkerrechtssubjekte.
Wie erklärst du den Widerspruch, denn wenn die BRD kein Staat war, hätte es keine Aufnahme geben können.


The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.

was da steht ist Müll, denn nach wie vor stehen im BRD GG entsprechende Besatzungsstatus Vorbehalte und:


Schäuble: Wir waren nie souverän



http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M55d3c4039c6.0.html?PHPSESSID=8a5b58ddc21 ce5808eb786babcc79cca

Gehirnnutzer
11.05.2012, 09:17
was da steht ist Müll, denn nach wie vor stehen im BRD GG entsprechende Besatzungsstatus Vorbehalte und:



http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M55d3c4039c6.0.html?PHPSESSID=8a5b58ddc21 ce5808eb786babcc79cca

Interessant mein lieber Sterntaler, das du mit der Jungen Freiheit verlinkst, denn die Journalisten und Redakteure verstehen im Gegensatz zu dir, die tatsächliche Bedeutung Schäubles Aussage. Sie stellen die Souveränität nicht in Frage.
Denn wenn du deine Focus mal vom Artikel löst, wirst du auf der Rechten Seite eine kleine Umfrage der JF finden "Bedroht der ESM die deutsche Souveränität?". Eine Frage, die unlogisch ist, wenn wir im rechtlichen Sinne nicht souverän wären.

Sterntaler
11.05.2012, 09:20
Interessant mein lieber Sterntaler, das du mit der Jungen Freiheit verlinkst, denn die Journalisten und Redakteure verstehen im Gegensatz zu dir, die tatsächliche Bedeutung Schäubles Aussage. Sie stellen die Souveränität nicht in Frage.
Denn wenn du deine Focus mal vom Artikel löst, wirst du auf der Rechten Seite eine kleine Umfrage der JF finden "Bedroht der ESM die deutsche Souveränität?". Eine Frage, die unlogisch ist, wenn wir im rechtlichen Sinne nicht souverän wären.


das ist Richtig, auf die Frage nach der Souveränität, wurde von Schäuble richtiger weise geantwortet, das die BRD noch nie Souverän war. Wenn diese Nicht Souverän ist, kann diese natürlich nicht gefährdet werden, das ist doch logisch. ;)


Das ist wie bei einer Nichtjungfrau, die nicht ihre Jungfräulichkeit verlieren kann. :D

malnachdenken
11.05.2012, 09:42
Schäuble: Wir waren nie souverän

Die Rede Schäubles geht übrigens umfassender, als die o.g. Abkürzung darstellt:


[...]Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist - spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.

Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Das wusste übrigens das Grundgesetz, das steht schon in der Präambel 1949 – das Ziel, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. [...]
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54180/DE/Presse/Reden-und-Interviews/20111118-European-Banking-Congress.html


Demnach sind alle EU-Staaten nicht mehr voll souverän, eben weil sie europäische Probleme auch europäisch lösen wollen und nicht mehr in "Konkurrenz der einzelnen Regelungsmonopole der Nationalstaaten".

Sterntaler
11.05.2012, 09:48
Und? Das ist jedem klar, Schwerpunkt liegt auf das "noch nie"

malnachdenken
11.05.2012, 09:59
Und? Das ist jedem klar, Schwerpunkt liegt auf das "noch nie"

Schwerpunkt liegt auf die Begründung: man will keine nationalstaatlichen Alleingänge zur Lösung europäischer Probleme, weil diese sich als nicht geeignet gezeigt hatten.

Sterntaler
11.05.2012, 10:01
Schwerpunkt liegt auf die Begründung: man will keine nationalstaatlichen Alleingänge zur Lösung europäischer Probleme, weil diese sich als nicht geeignet gezeigt hatten.

Schwerpunkt liegt im "Noch nie" , das andere ist in diesem Kontext des Themas, irrelevant.

malnachdenken
11.05.2012, 10:05
Schwerpunkt liegt im "Noch nie" , das andere ist in diesem Kontext des Themas, irrelevant.

Wie Du meinst. Selektives Lesen kann man niemandem verbieten.

Gehirnnutzer
11.05.2012, 11:33
das ist Richtig, auf die Frage nach der Souveränität, wurde von Schäuble richtiger weise geantwortet, das die BRD noch nie Souverän war. Wenn diese Nicht Souverän ist, kann diese natürlich nicht gefährdet werden, das ist doch logisch. ;)


Das ist wie bei einer Nichtjungfrau, die nicht ihre Jungfräulichkeit verlieren kann. :D

Schön wie du einen Teil meines Postings ignorierst.

Wenn die Frage der Jungen Freiheit lautet "Bedroht der ESM die deutsche Souveränität" geht auch die JF von der Souveränität Deutschlands aus.
Hat Deutschland keine Souveränität, braucht man die Frage nicht stellen, denn etwas, was nicht vorhanden ist, kann auch nicht potentiell bedroht werden.

Sterntaler
11.05.2012, 11:38
Schön wie du einen Teil meines Postings ignorierst.

Wenn die Frage der Jungen Freiheit lautet "Bedroht der ESM die deutsche Souveränität" geht auch die JF von der Souveränität Deutschlands aus.
Hat Deutschland keine Souveränität, braucht man die Frage nicht stellen, denn etwas, was nicht vorhanden ist, kann auch nicht potentiell bedroht werden.

irgendwie hast du einen ganz anderen Artikel im Blick ?(



Schäuble stellte die These auf, Deutschland sei kein souveräner Staat, obwohl er offiziell seit 1955 beziehungsweise seit 1990 als solcher gilt. Schäuble sagte wörtlich: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Als Beleg führte er unter anderem das Grundgesetz heran, in dem das Staatsziel so definiert sei: „gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa sein“.

Der Euro nur ein Test?

Demnach wäre Deutschland erst souverän, wenn es in einem vereinten Europa aufgegangen ist. Nach dieser völligen Neuinterpretation des Grundgesetzes bezeichnete Schäuble Souveränität als „absurd“. Er sagte wörtlich: „Das (Regelungsmonopol des Nationalstaats) war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrundeliegt – mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist.“

Gehirnnutzer
11.05.2012, 12:06
irgendwie hast du einen ganz anderen Artikel im Blick ?(

Nein, ich schrieb das die Junge Freiheit die Frage stellt in deinem Link. Wenn dein Blick in Höhe "Der Euro nur ein Test" etwas nach rechts wandert wirst du die Frage sehen.

Sterntaler
11.05.2012, 12:19
Nein, ich schrieb das die Junge Freiheit die Frage stellt in deinem Link. Wenn dein Blick in Höhe "Der Euro nur ein Test" etwas nach rechts wandert wirst du die Frage sehen.

das ist keine Feststellung, sondern eine Umfrage. Ansonsten kannst du lja die dortige Redaktion anschreiben und dir das erklären lassen, warum die Frage so gestellt ist, das ist mir nicht bekannt, da ich nicht dort die Webinhalte erstelle.

Gehirnnutzer
11.05.2012, 12:51
das ist keine Feststellung, sondern eine Umfrage. Ansonsten kannst du lja die dortige Redaktion anschreiben und dir das erklären lassen, warum die Frage so gestellt ist, das ist mir nicht bekannt, da ich nicht dort die Webinhalte erstelle.

Das es eine Umfrage ist, habe ich nicht verneint, nur stellt sich diese Frage nur auf einer Grundlage, nämlich wenn man von der Souveränität ausgeht. Das ist ist kausale Logik, dafür brauch man keine Redaktion anschreiben.

Sterntaler
11.05.2012, 13:06
Das es eine Umfrage ist, habe ich nicht verneint, nur stellt sich diese Frage nur auf einer Grundlage, nämlich wenn man von der Souveränität ausgeht. Das ist ist kausale Logik, dafür brauch man keine Redaktion anschreiben.

such dir eine Mögliche Antwort aus:



Ja, Deutschland muß selbst entscheiden können, was es mit seinen Steuergeldern macht.
Ja, die Nationalstaaten verlieren damit die Kontrolle über ihr Haushaltsrecht.
Nein, die Rettung hochverschuldeter Euro-Mitgliedsstaaten nützt uns mehr als sie uns schadet.
Nein, die Europäische Union hat die deutsche Souveränität doch schon lange ausgehebelt.



Umfragen sind kein Statement.

zwoologe
11.05.2012, 14:54
Klick mal auf Germany bei dem Link von malnachdenken, da steht: The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.

ich kenne diese stelle ganz gut. da steht das die brd und ddr , mitglieder der un, sich zu einen (angeblich) souveränen (hahaha) staat zusammenschloßen. wie diese staat heißt steht schon mal nicht mit dabei. ok, müssen sie auch nicht hinschreiben weil man ja auf den namen des staates klicken muss um diesen hinweis lesen zu können. :)
nur, ich muss dabei auf germany klicken, nach einer BRD habe ich mich dort schon vor geraumer zeit halb totgesucht.



Zwoologe, du ignorierst wieder mal etwas, die Aufnahme der BRD und der DDR im Jahre 1973 durch die UN ist dort auch belegt. Fakt ist, aufgenommen werden können nur originäre staatlich Völkerrechtssubjekte.
Wie erklärst du den Widerspruch, denn wenn die BRD kein Staat war, hätte es keine Aufnahme geben können.

wir hatten einen anderen status bis 1990. deswegen sehe ich da keinen widerspruch wegen der aufnahme bei der un. wenn wir, wie du sagst, nicht mehr besetzt sind, dann hat sich unser status doch geändert? im übrigen waren die beiden deutschen konstrukte reine verwaltungs- und wirtschaftszonen der siegermächte, jedoch als staaten anerkannt, aus welchen gründen auch immer. ich bestreite das die BRD als staat ab 1990 noch in der un gelistet wird.

ich habe aber einen eintrag bei den NGO´s gefunden, der mittlerweile beseitigt wurde. ich habe aber einen videobeitrag darüber gemacht und ihn auf meinen youtube channel hochgeladen. bervor ich den link setze noch zwei erklärungen zu dem video.

ich habe natürlich fehler gemacht! :)
ich habe einen ngo eintrag BUND gefunden und dachte es wäre der bund, der in artikel 133 genannt wird. es ist aber der bund für umwelt und naturschutz. ich weise im video auch darauf hin das ich diesen fehler germacht habe.
ausserdem überprüfe ich eine adresse die scheinbar nicht existent ist......weil dort noch die alten plz stehen.
das video hatte ich mit geschmackvoller musik untermalt und die contentmafia sperrte dieses video sofort. :)
youtube bot mir aber freie musik an mit der ich die audiospur neu bespielen konnte. leider hatte ich keine möglichkeit vorher reinzuhören. die ersten beiden tracks waren so schrecklich das ich froh war wenigstens beim dritten versuch etwas normales erwischt zu haben. mein tipp: ton aus :)

http://www.youtube.com/watch?v=HUqZciK9Oew

zwoologe
11.05.2012, 15:00
Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland der weltweit anerkannte deutsche Staat "Deutschland".

natürlich ist die brd nicht der weltweitanerkannte staat deutschland, die brd ist nur die verwaltung des handlungsunfähigen deutschen staates. :)




Sortiere Dir mal Deine Gedanken, dann würdest Du auch nicht so wirr schreiben.

hinweis den für danke. :P

zwoologe
11.05.2012, 15:09
Zwoologe, Recht ist recht komplex und wie bekannt abstrakt. Zum verstehen reicht es manchmal nicht, nur das einzelne Gesetz und seine direkten Rechtsfolgen zu betrachten, sondern man zusätzlich die indirekten Rechtsfolgen und die Wechselwirkungen zwischen den Gesetzen und zusätzlich die rechtstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität mit einbeziehen.
Natürlich ist es auch wichtig, wie sich bestimmte Rechtsbegriffe definieren.

Kommen wir zunächst mal zu deinen Bedenken wegen den Aufhebungsgesetzen.

Nun die Anwendung von Gesetzen hat Rechtsfolgen, das können z.B. Gerichtsurteile sein, Ansprüche und Erfüllungspflichten etc. pp.. Auch ist es möglich, das die Rechtsfolgen eines Gesetzes die Anwendung anderer Gesetze auslösen, die auch wieder Rechtsfolgen haben. Wird ein Gesetz gestrichen, verlieren seine Rechtsfolgen ihre Grundlage, das hat natürlich seine Folgen.
Nehmen wir mal an auf Grund eines Gesetzes werden dir 20.000 € Schadenersatz zugesprochen. 10 Jahre später wird diese Gesetz aufgehoben, was theoretisch zu Folge hätte, das die Rechtsgrundlage für den Schadenersatz, den du deswegen erhalten hast, auch erlischt. Du müsstest die 20.000 € zurückzahlen. Das würde gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtssicherheit verstoßen.
In solchen einfachen Fällen, wie die des Beispiels, gibt es eine einfache Lösung für dieses Problem, die Aufhebung gilt erst ab den Zeitpunkt an dem sie beschlossen wurde.
Schwieriger wird es, wenn ein Gesetz Rechtsgrundlage für etwas ist, was selber Rechtsfolgen verursacht, die wiederum andere Rechtsfolgen verursachen etc. pp., das kann vereinfacht dargestellt z.B. die Rechtsgrundlage eines Gerichtes sein. Die Nichtigkeit von Urteilen kann zur doppelten Strafverfolgung etc. pp. führen, was sich natürlich nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbaren lassen.
Ein weiterer Aspekt ist die Rechtskontinuität oder anders ausgedrückt das Gebot der Folgerichtigkeit. Staatliches Handeln muss logisch, konsequent und schlüssig sein. Staatliches Handeln verletzt diese Gebot dann, wenn z.B. plötzlich das Gegenteil einer schon längere Zeit geltenden Rechtsnorm gilt, ohne das sich der Kurswechsel rechtfertigen lässt.
Die genannten Grundsätze sind auch auf das Besatzungsrecht anzuwenden, was eben zu solchen Dingen wie die Aufhebungsgesetze führt, auch dann, wenn die eigentliche Rechtsgrundlage, das Besatzungsrecht selber, keine Gültigkeit mehr hat.

Kommen wir nun nochmal zum Artikel 120 GG. Es ist durchaus logisch, das man annimmt, das wenn die Besatzungskosten nicht mehr bestehen, man den Passus ja streichen könnte. Nur gibt es da zwei Problem, Rechtsfolgen die noch Nachwirken und die Vorschriften zur Änderung des GG (Artikel 79). Nun 2/3 Mehrheiten sind nicht einfach zu erreichen und insbesondere dann, wenn im Grunde genommen Einigkeit herrschen müsste, neigen Politiker dazu, gerade bei relativ unbedeutenden Entscheidungen ihre Stimme an Forderungen zu binden, die mit der eigentlichen Sache nichts zu tun haben.

Der räumliche Geltungsbereich ist eine nette Sache, nur vergessen viele Leute, das er auf verschiedene Weise definiert wird. Eins möchte ich vorher positiv anmerken, du gehörst zu den wenigen, die sich über die rechtliche Bedeutung eine Präambel bewusst sind, auch wenn du daraus die falschen Schlussfolgerungen ziehst.
Räumliche Geltungsbereiche von Gesetzen werden auf verschiedene Weise definiert, z.B. kann er aus dem persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich abgeleitet werden. Richtig ist auch, das der räumliche Geltungsbereich durch eine Rechtsnorm definiert werden, wie z.B. durch den ursprünglichen Artikel 23 GG. Eine weitere Art der Definition ist die durch Anerkennung (Ratifikation, Beitritt, Anerkennungserklärung, Rechtsakt etc.).
Die Krux an der Behauptung, der Geltungsbereich sei mit der Streichung des ursprünglichen Artikels 23 GG erloschen, ist der Umstand das keine der Weisen Ausschliesslichkeit besitzt. Auch wenn der ursprüngliche Artikel 23 gestrichen worden ist, die Rechtswirkung der Ratifikationen durch die Bundesländer, die Beitrittserklärung der DDR und der Rechtsakt der Inkraftsetzung des GG in den neuen Bundesländern bestehen fort. Der räumliche Geltungsbereich des GG ist also auch durch Anerkennung definiert, darauf beruht nämlich die einleitende Gültigkeitsfeststellung der Präambel.
Zwoologe, werfe mal einen kleinen Blick auf die Verfassung der Vereinigten Staaten, du wirst keine direkte Definition ihres räumlichen Geltungsbereiches finden und nur die Gründerstaaten sind genannt, trotz dem stellt kein amerikanischer Bürger in Alaska oder Hawai die Geltung der Verfassung in Frage.

ich denke du hast mit dem meisten recht, jedoch befürchte ich das du zu gutgläubig unserem rechtsystem gegenüber stehst. ich meine das nicht böse, sondern vielmehr so das du von der richtigkeit und ehrlichkeit unserer gesetzgeber und deren gesetzen scheinbar ziemlich überzeugt bist und nichts darauf kommen läßt.

aber immerhin hast du mir wirklich ausführlich material geliefert und ich werde bestimmt das eine oder andere dadurch anders sehen und verstehen.

malnachdenken
11.05.2012, 17:37
ich kenne diese stelle ganz gut. da steht das die brd und ddr , mitglieder der un, sich zu einen (angeblich) souveränen (hahaha) staat zusammenschloßen. wie diese staat heißt steht schon mal nicht mit dabei. ok, müssen sie auch nicht hinschreiben weil man ja auf den namen des staates klicken muss um diesen hinweis lesen zu können. :)
nur, ich muss dabei auf germany klicken, nach einer BRD habe ich mich dort schon vor geraumer zeit halb totgesucht.

Du musst auch auf France klicken, um überhaupt auf die RF zu kommen.

Was du treibst, ist doch Wortklauberei bar jeder Vernunft und Realität.



ich bestreite das die BRD als staat ab 1990 noch in der un gelistet wird.

Bestreiten kannst Du was Du willst. Es hat jedoch in diesem Fall nichts mit der Realität zu tun und tut auch nichts zur Sache.


Zitat:
Germany
The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.
http://www.un.org/en/members/index.shtml

zwoologe
12.05.2012, 09:34
Was du treibst, ist doch Wortklauberei bar jeder Vernunft und Realität.

das höre ich mir sehr gerne von leuten an, die den u n t e r s c h i e d zwischen einen staat und einer verwaltung nicht verstehen. :]

deine in der ganzen welt anerkannte brd hat nur in 28 ländern botschaften/auslandsvertretungen. 28 x botschaft der bundesrepublik deutschland.
dagegen stehen aber 116 deutsche auslandsvertretungen/botschaften. 116 x deutsche botschaft.

http://www.youtube.com/watch?v=m5M9aePOxrk&feature=BFa&list=UUsmRLMdywpqBnDd1z_VBwIw <---- BRD - Auslandsvertretungen

Django
12.05.2012, 11:05
Habe gerade eben meinen Gewerbesteuerbescheid bekommen. Nun muß ich Vorrauszahlungen auf noch nicht vereinnahmte Erträge für das nächste Geschäftsjahr leisten. Dafür muss ich einen Kredit aufnehmen, um diese Steuern zu zahlen. Es ist auch immer wieder interessant zu beobachten, daß solche Bescheide pünktlich vor dem Wochende im Briefkasten landen, so können Sie einem noch richtig an die Karre pissen, dabei geht dem bezahlten Büttel wahrscheinlich noch einer ab.

Gehirnnutzer
12.05.2012, 12:25
das höre ich mir sehr gerne von leuten an, die den u n t e r s c h i e d zwischen einen staat und einer verwaltung nicht verstehen. :]

deine in der ganzen welt anerkannte brd hat nur in 28 ländern botschaften/auslandsvertretungen. 28 x botschaft der bundesrepublik deutschland.
dagegen stehen aber 116 deutsche auslandsvertretungen/botschaften. 116 x deutsche botschaft.

http://www.youtube.com/watch?v=m5M9aePOxrk&feature=BFa&list=UUsmRLMdywpqBnDd1z_VBwIw <---- BRD - Auslandsvertretungen

Schönes Video, nur zur dumm, das es im simple Internettexte geht, nicht um Tatsachen.

Artikel mit Teilbild der Deutschen Botschaft China (http://www.faz.net/aktuell/politik/china-in-deutsche-botschaft-geflohener-nordkoreaner-durfte-ausreisen-161005.html).

Schöne gelbe Plakette "Bundesrepublik Deutschland Botschaft".

Auch interessant, die selbe Plakette direkt auf der Seite der Deutschen Botschaft in Luxemburg (http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/02/Botschaft.html).

Erklär mir bitte auch mal warum die Adresse der Deutschen Botschaft in Wellington "Embassy of the Federal Republic of Germany" lautet und nicht "Embassy of Germany" (http://www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/02/Botschaft__HptB.html).

Ähnliches auf der Botschaftsseite Riga (http://www.riga.diplo.de/Vertretung/riga/de/02/Oeffnungszeiten/Oeffnungszeiten.html) und die Plakette ist auch wieder da.

Sorry zwoologe, aber mit dem Video hast du deiner Argumentation einen Bärendienst erwiesen.

Der Hohlkopp, der das Video erstellt hat, hat weder nachgedacht, noch hat er sich informiert und dadurch Dingen eine Bedeutung zugewiesen, die sie gar nicht haben.

Wie können die ganzen Auslandsvertretungen jeder für sich durchgehen, das Ergebnis wäre das gleiche. Weder halte ich das für notwendig, noch habe ich heute die Lust dazu.
26565

zwoologe
12.05.2012, 17:52
Schönes Video, nur zur dumm, das es im simple Internettexte geht, nicht um Tatsachen.

das alles sind kleine hinweise im großen puzzel.
es ist eine firma die sich um die internetauftritte kümmert und der grund warum die bezeichnung der botschaft von der firma nicht einheitlich durchgestylt wurde liegt darin, das die brd nur in 28 ländern anerkannt wurde. die restlichen 116 erkennen nur deutschland an.
das es am ende zu einer brd führt ist doch logisch und kein widerspruch. schließlich ist die brd der verwalter des ganzen.


§ 15 gerichtsverfassungsgesetz ist weggefallen.........da stand drin das gerichte staatsgerichte sind.
die staatshaftung für beamte ist 2007 wegefallen. ein beamter muß aber mit einer staatshaftung ausgestattet sein um beamter sein zu können.

http://www.chaco-pur.info/abruf/BRD-Info.pdf <-- merkblatt für alle anständigen verwaltungsbeamten der brd

Gehirnnutzer
12.05.2012, 21:52
das alles sind kleine hinweise im großen puzzel.
es ist eine firma die sich um die internetauftritte kümmert und der grund warum die bezeichnung der botschaft von der firma nicht einheitlich durchgestylt wurde liegt darin, das die brd nur in 28 ländern anerkannt wurde. die restlichen 116 erkennen nur deutschland an.
das es am ende zu einer brd führt ist doch logisch und kein widerspruch. schließlich ist die brd der verwalter des ganzen.


§ 15 gerichtsverfassungsgesetz ist weggefallen.........da stand drin das gerichte staatsgerichte sind.
die staatshaftung für beamte ist 2007 wegefallen. ein beamter muß aber mit einer staatshaftung ausgestattet sein um beamter sein zu können.

http://www.chaco-pur.info/abruf/BRD-Info.pdf <-- merkblatt für alle anständigen verwaltungsbeamten der brd

Zwoologe, jetzt wirds langsam dämlich. An jeder deutschen Botschaft hängt das gelbe Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesrepublik Deutschland Botschaft, das ist klar belegt.

Jetzt eklär mal bitte den Widerspruch zwischen der Plakette und deiner Aussage!! Ich bin gespannt.

zwoologe
13.05.2012, 09:37
Zwoologe, jetzt wirds langsam dämlich. An jeder deutschen Botschaft hängt das gelbe Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesrepublik Deutschland Botschaft, das ist klar belegt.

Jetzt eklär mal bitte den Widerspruch zwischen der Plakette und deiner Aussage!! Ich bin gespannt.

wie ich bereits schrieb ist es kein widerspruch wenn eine brd plakette an einer deutschen botschaft hängt. deutschland ist nicht handlungsfähig und wird von der brd nur verwaltet. weil die brd den deutschen handlungsunfähigen staat verwaltet führt auch alles was deutschland betrifft zu einer brd. die brd usurpiert den deutschen staat.

beantworte du mir wieso wir 116 deutsche botschaften und nur 28 bundesdeutsche botschaften haben. bestimmt unterliegt die bezeichnung der botschaft der künstlerischen gestaltungsfreiheit, eben so wie beim bundesadler?

hast du dir mal das verlinkte merkblatt für verwaltungsbeamte der brd angesehen?

Gehirnnutzer
13.05.2012, 12:47
http://www.chaco-pur.info/abruf/BRD-Info.pdf <-- merkblatt für alle anständigen verwaltungsbeamten der brd

Kommen wir nun mal zu diesem Schriftstück. Der Verfasser hat absolut keine Ahnung von Recht und Bedeutung von Rechtsnormen.

Beschäftigen wir uns einfach mit einem Teil seiner Aussagen.

Er erwähnt so schön das Bundesbeamtengesetz § 185, nur zu dumm, das BBG geht nur bis § 147 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html).

Der liebe Artikel 133 GG, nur zu dumm, wenn man nicht weiß was Rechtsnachfolge bedeutet. Rechtsnachfolge bedeutet der Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere Person.
Sie geschieht durch Vertrag oder ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich ob es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handelt, entscheidend ist die Rechtsfähigkeit.
Nun das vereinigte Wirtschaftsgebiet war, wie richtig erkannt eine administrative Verwaltungseinheit, aber gleichzeitig eine Gebietskörperschaft, die ihre Rechtsfähigkeit durch Besatzungsrecht erhalten hat, eine juristische Person.
Bevor es weitergeht, eine kleine Erläuterung über den rechtlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache, Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Kleines Beispiel: Ein Vermieter ist der Eigentümer einer Wohnung, ihm gehört die Wohnung, er kann sie verkaufen etc. pp.. Der Mieter ist der Besitzer, das er die tatsächliche Herrschaft über die Wohnung hat, weil er sie nutzt.

Nun das vereinigte Wirtschaftsgebiet hat das Eigentum der Gebietskörperschaften des Deutschen Reiches und des Deutschen Reiches selber verwaltet. Zu diesem Zweck hat es Verträge geschlossen, administrative Rechtsakte erlassen und auch Eigentum erworben. Diese Verträge sind rechtlich keine Verträge zwischen Person X und dem Deutschen Reich oder seinen Gebeitskörperschaften, sondern Verträge mit dem vereinigten Wirtschaftsgebiet (juristische Person). Das erworbene Eigentum war auch keine Eigentum des deutschen Reiches, sondern Eigentum des vereinigten Wirtschaftsgebiet.
Das Eigentum ist ohne Rechtsnachfolge kein Problem, weil in solchen Fällen das Eigentum automatisch an den Staat fällt. Verträge sind da etwas anderes, ohne Rechtsnachfolge erlöschen diese Verträge, es müssten wenn notwendig neue Verträge ausgehandelt werden, durch Rechtsnachfolge entfällt das.
Mit erlöschen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, wären auch die adminitrativen Rechtsakte nichtig -> fehlende Rechtssicherheit und Rechtskontinuität.

Der ersteller beruft sich so schön auf die Urteile des BVerfG, jedoch gibt er nicht die volle Aussage wieder, es heißt nämlich "die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat mit ihm identische.............................". Wenn etwas identisch ist, handelt es sich weiterhin um die selbe Rechtssubjekt, eine Rechtsnachfolge ist nicht notwendig.
Alle Rechte und Pflichten, die das Deutsche Reich getragen hat, trägt automatisch auch die Bundesrepublik, weil identisch.

Kommen wir nun zu dem Schreiben innerhalb dieses schönen Schriftstückes. Es ist doch verwunderlich, das diejenigen, die etwas belegen wollen, niemals die vollen Schriftstücke beilegen, um jeden Zweifel an der Authentizität auszuräumen. Könnte es vielleicht sein, das die dem markierten Satz nachfolgenden Erläuterungen, die gesamte Behauptung ad absurdum führen.

Dann der BRD GmbH-Stus. Ich empfehle mal sich ein Handelsregisterauszug zu besorgen, mal die Bestimmungen des HGB, des GmbHG und der HRV zu lesen. Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH existiert zwar und sie bietet im Auftrage des Bundesfinanzministeriums Finanzdienstleistungen an.
Gemäß HRB-Auszug gehört Bundesrepublik Deutschland zu den Gesellschaftern der GmbH. Seltsame Logik, etwas ist Gesellschafter von sich selber und ist nach dem GmbHG, das die Rechtsgrundlage für die Gründung der GmbH ist, nicht möglich. Ausnahme wäre die Unternehmergesellschaft, nur dummerweise müsste sie mit dem Zusatz UG mbH firmieren und auch so im Handelregister eingetragen sein und was noch viel dümmer ist, die Möglichkeit eine UG zu schaffen gibt es erst seit 2008.

Nette Sache das mit dem Insolvenzverfahren, wenn man schon drüber schreibt, sollte man sich auch über die Insolvenzordnung informieren.

1. Die Insolvenzeröffnung muss veröffentlicht werden. Eine entsprechende Veröffentlichung mit dem angegebenen Aktenzeichen ist nirgendwo zu finden, nicht bei den IHKs und auch nicht beim verantwortlichen Insolvenzgericht.

2. Im Eröffnungsbeschluss wird auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, an den sich jeder Gläubiger mit seinen berechtigten Forderungen wenden muss. Das wäre übrigens auch beim Stillstand der Rechtspflege der Fall. Dessen Name muss auch veröffentlicht werden.

3. Den Antrag auf Insolvenzeröffnung können nur der Schuldner selber oder seine Gläubiger stellen. Nun es ist unwahrscheinlich anzunehmen das die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH den Antrag gestellt hat. Gläubiger können den Antrag stellen, wenn sie belegbare, nichtbediente fällige Forderungen gegenüber dem Schuldner haben.


Kommen wir nun mal zum Artikel 38 Absatz 1 GG. Wenn die Wahlen der Bundesrepublik dagegen verstoßen, das haben die Wahlen in der Weimarer Verfassung gegen Artikel 17 dieser Verfassung verstoßen.
Unmittelbar heißt, das die Stimme des Wähler direkt über den Wahlvorschlag entscheidet und nicht dazwischen-geschaltete Wahlmänner. Da die Landeslisten sind Wahlvorschlag für die Zweitstimme und somit trifft die Wählerstimme unmittelbar darüber eine Entscheidung.

Wann kommt endlich mal etwas intelligentes, durchdachtes, an den rechtlichen Zusammenhängen orientiertes Pamphlet, das nicht auf wiederholt widerlegten Pseudo-Rechtsauslegungen beruht oder die simpelsten Gesetze ignoriert und auf purer Unlogik basieren.

malnachdenken
14.05.2012, 10:09
das höre ich mir sehr gerne von leuten an, die den u n t e r s c h i e d zwischen einen staat und einer verwaltung nicht verstehen. :]

deine in der ganzen welt anerkannte brd hat nur in 28 ländern botschaften/auslandsvertretungen. 28 x botschaft der bundesrepublik deutschland.
dagegen stehen aber 116 deutsche auslandsvertretungen/botschaften. 116 x deutsche botschaft.

http://www.youtube.com/watch?v=m5M9aePOxrk&feature=BFa&list=UUsmRLMdywpqBnDd1z_VBwIw <---- BRD - Auslandsvertretungen

Du behauptest Deutchland wäre nicht bei der UN gelistet. Ich zeige Dir anhand einer Primärquelle, daß Du falsch liegst.

Und als Gegenargument bringst Du jetzt ein mit Musik untermaltes youtube-Video? Ist das Dein Ernst?

Wenn Du von Deiner Botschafts-These so überzeugt bist, kannst Du sicherlich ebenso Primärquellen liefern. Wenn dem so nicht ist, fasse ich zusammen, daß Du kein ernstzunehmender Diskussionspartner bist.

zwoologe
14.05.2012, 14:45
Du behauptest Deutchland wäre nicht bei der UN gelistet. Ich zeige Dir anhand einer Primärquelle, daß Du falsch liegst.

junge, du mußt meine beiträge besser lesen. deutschland ist bei der un gelistet und ich habe in bezug zu deutschland nie was anderes behauptet. ich sagte: die BRD , B R D, BBBBBBBBB RRRRRRRR DDDDDD <--- bundesrepublik deutschland ist nicht gelistet.




Und als Gegenargument bringst Du jetzt ein mit Musik untermaltes youtube-Video? Ist das Dein Ernst?

du hast nichts verstanden. :rofl::rofl:



Wenn Du von Deiner Botschafts-These so überzeugt bist, kannst Du sicherlich ebenso Primärquellen liefern. Wenn dem so nicht ist, fasse ich zusammen, daß Du kein ernstzunehmender Diskussionspartner bist.

deine analyse von dem was du nicht verstanden hast läßt dich zu diesen schluss kommen.

malnachdenken
14.05.2012, 14:51
junge, du mußt meine beiträge besser lesen. deutschland ist bei der un gelistet und ich habe in bezug zu deutschland nie was anderes behauptet. ich sagte: die BRD , B R D, BBBBBBBBB RRRRRRRR DDDDDD <--- bundesrepublik deutschland ist nicht gelistet.

Daß Du Wortklauberei betreibst, habe ich bereits festgestellt. Und jetzt wiederholst Du sie wieder.
Was ist eigentlich mit Frankreich? Oder der Schweiz? Treibst Du da die gleiche Wortklauberei? Die FR und SE sind auch nicht gelistet.



du hast nichts verstanden. :rofl::rofl:

deine analyse von dem was du nicht verstanden hast läßt dich zu diesen schluss kommen.

Wieder keine Argumente. Wen willst Du damit überzeugen?

zwoologe
14.05.2012, 14:55
Kommen wir nun mal zu diesem Schriftstück. Der Verfasser hat absolut keine Ahnung von Recht und Bedeutung von Rechtsnormen.

Beschäftigen wir uns einfach mit einem Teil seiner Aussagen.

Er erwähnt so schön das Bundesbeamtengesetz § 185, nur zu dumm, das BBG geht nur bis § 147 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html).

wenn du schon so da ran gehst, sollte ich dich mit vorsicht genießen.

denn wenn du richtig schauen würdest, dann hättest du dieses auch gefunden:

Rechtsstellung der bei Inkrafttreten des BBG vorhandenen Beamten und Wartestandsbeamten BBG § 178
Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Dienste des Bundes oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts stehenden Beamten und Wartestandsbeamten gilt folgendes:
1. Beamte auf Lebenszeit erhalten die Rechtsstellung eines Beamten auf Lebenszeit nach diesem Gesetz.
2. Beamte auf Widerruf erhalten die Rechtsstellung eines Beamten auf Widerruf nach diesem Gesetz, soweit sie nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 zum Beamten auf Probe ernannt werden.
3. Wartestandsbeamte gelten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes als nach § 36 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

(Übergangsvorschrift) BBG § 179

(weggefallen) BBG §§ 180 bis 182

Zusicherungen, Vereinbarungen, Vergleiche BBG § 183
(1) Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten eine höhere als nach dem Besoldungsrecht zulässige Besoldung oder eine über dieses Gesetz hinausgehende Versorgung verschaffen sollen, sind unwirksam. Das gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.
(2) Vereinbarungen, die in Dienstverträgen nach § 8 des Übergangsgesetzes über die Rechtsstellung der Verwaltungsangehörigen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 23. Juni 1948 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 54) getroffen worden sind, bleiben unberührt.

(Übergangsvorschrift) BBG § 184

Reichsgebiet BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

(weggefallen) BBG § 186

Zuständigkeiten für bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts BBG § 187
(1) Ist Dienstherr eines Beamten eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, so kann die für die Aufsicht zuständige oberste Bundesbehörde in den Fällen, in denen nach diesem Gesetz oder dem Beamtenversorgungsgesetz die oberste Dienstbehörde die Entscheidung hat, sich diese Entscheidung vorbehalten oder die Entscheidung von ihrer vorherigen Genehmigung abhängig machen; auch kann sie verbindliche Grundsätze für die Entscheidung aufstellen.
(2) Für bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Behörden nicht besitzen, tritt für die in diesem Gesetz oder dem Beamtenversorgungsgesetz einer Behörde übertragenen oder zu übertragenden Zuständigkeiten die zuständige Verwaltungsstelle.

Wirksamkeit der Ernennung ohne deutsche Staatsangehörigkeit BBG § 188
Ist bei einem Bundesbeamten in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Berufung in das Beamtenverhältnis die deutsche Staatsangehörigkeit des Bewerbers zu Unrecht angenommen worden, so steht dieser Mangel der Wirksamkeit der Ernennung nicht entgegen.

Mitglieder des Bundesrechnungshofes BBG § 189
Für die Mitglieder des Bundesrechnungshofes gilt dieses Gesetz, soweit im Bundesrechnungshofgesetz nichts Abweichendes bestimmt ist.

Polizeivollzugsbeamte BBG § 190
Für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Auswärtiger Dienst BBG § 190a
Für Beamte des Auswärtigen Dienstes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Angestellte und Arbeiter im Bundesdienst BBG § 191
Die Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts stehenden Angestellten und Arbeiter werden durch Tarifvertrag geregelt.

(Änderung von Rechtsvorschriften) BBG §§ 192 bis 198

etc..... nur ein kleiner auszug.

für den rest werde ich mir heute abend zeit nehmen. :]

zwoologe
14.05.2012, 15:19
Daß Du Wortklauberei betreibst, habe ich bereits festgestellt. Und jetzt wiederholst Du sie wieder.
Was ist eigentlich mit Frankreich? Oder der Schweiz? Treibst Du da die gleiche Wortklauberei? Die FR und SE sind auch nicht gelistet.

ich sags mal so, im grunde hast du recht wenn du mir andere republiken nennst und darauf hinweist das sie ohne republik gelistet sind wie deutschland. dazu kann ich dann sagen, es gibt aber auch republiken die dort gelistet sind. da ist irgendwie schon mal keine einheitlichkeit darin zu finden. bis 1990 waren wir aber als BRD dort gelistet, weil die brd die 3 punkte erfüllte um als staat anerkannt zu werden. 1. eine verfassung 2. ein staatsgebiet und 3. ein staatsvolk. da das grundgesetz aber nach 1990 seine geltung verlor (artikel 23 gg a.f wurde gestrichen und etwas später durch einen neuen artikel 23 ersetzt, dessen inhalt 100% von dem abweicht was vorher im artikel 23 stand.) und niemand die staatsangehörigkeit BRD erlangen oder besitzen kann, sind es schon zwei punkte die aktuell nicht erfüllt werden. die brd hat keine gültige verfassung und besitzt kein staatsvolk. deutschland hat ein staatsgebiet, ein staatsvolk und eine gültige verfassung. es müßte glaube ich die weimarer verfassung sein, die wurde nie völkerrechtlich ausser kraft gesetzt. nach dieser verfassung richten sich zum beispiel alle die sich nach un-resulotion in staatliche selbsverwaltung begeben haben.deutschland heute ist als staat aber handlungsunfähig und nicht voll souverän. das ist so seit dem wir besetzt wurden und hält bis heute an. deutschland wurde von den besatzern in 3 verwaltungen aufgeteilt. brd, ddr und die ostgebiete. mit dem GG hat man ein besatzungsstatut über eine gültige verfassung gestülpt.

malnachdenken
14.05.2012, 15:36
ich sags mal so, im grunde hast du recht wenn du mir andere republiken nennst und darauf hinweist das sie ohne republik gelistet sind wie deutschland. dazu kann ich dann sagen, es gibt aber auch republiken die dort gelistet sind. da ist irgendwie schon mal keine einheitlichkeit darin zu finden. bis 1990 waren wir aber als BRD dort gelistet, weil die brd die 3 punkte erfüllte um als staat anerkannt zu werden.

Nein, Westdeutschland wurde als Bundesrepublik Deutschland gelistet, weil es Usus war, daß Deutschland auch die Gebiete der DDR umfasst. Seit 1990 sind Westdeutschland und DDR zusammen, genauer, DDR hat sich Westdeutschland angeschlossen. Und nun musste man nicht mehr bei der UN unterscheiden zwischen DDR und BRD, sondern fasst beide als Deutschland zusammen. So steht das auch in der von mir verlinkten Liste.


1. eine verfassung 2. ein staatsgebiet und 3. ein staatsvolk. da das grundgesetz aber nach 1990 seine geltung verlor (artikel 23 gg a.f wurde gestrichen und etwas später durch einen neuen artikel 23 ersetzt, dessen inhalt 100% von dem abweicht was vorher im artikel 23 stand.) und niemand die staatsangehörigkeit BRD erlangen oder besitzen kann, sind es schon zwei punkte die aktuell nicht erfüllt werden.

Natürlich kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Du hast doch sicherlich auch eine. Ich habe eine.


die brd hat keine gültige verfassung
Doch, nennt sich Grundgesetz.


und besitzt kein staatsvolk.

Doch, nennen sich Deutsche.



deutschland hat ein staatsgebiet, ein staatsvolk und eine gültige verfassung. es müßte glaube ich die weimarer verfassung sein, die wurde nie völkerrechtlich ausser kraft gesetzt. nach dieser verfassung richten sich zum beispiel alle die sich nach un-resulotion in staatliche selbsverwaltung begeben haben.deutschland heute ist als staat aber handlungsunfähig und nicht voll souverän. das ist so seit dem wir besetzt wurden und hält bis heute an. deutschland wurde von den besatzern in 3 verwaltungen aufgeteilt. brd, ddr und die ostgebiete. mit dem GG hat man ein besatzungsstatut über eine gültige verfassung gestülpt.

Und wie sieht es heute aus? Keine Besatzer mehr. Punkt.

Die Leute, die sich in "staatliche Selbstverwaltung" begeben haben, sollen doch mal erklären, wie sie das gemacht haben und welche Bewandnis dies im Alltag für sie hat.
Der User Registierter ist ja auch so ein Fan davon, auch um die Steuern zu umgehen. Mehr als youtube-Videos und Internetseite veroinken konnte er nicht zu dem Thema beitragen. Vorallem auch nicht, daß er selbs dies machen würde, was ja eigentlich konsequent wäre. Scheinbar gibt es da doch so einige Probleme sich als Reichsbürger auszugeben.

Gehirnnutzer
14.05.2012, 18:00
wenn du schon so da ran gehst, sollte ich dich mit vorsicht genießen.

denn wenn du richtig schauen würdest, dann hättest du dieses auch gefunden:
nur ein kleiner auszug.

für den rest werde ich mir heute abend zeit nehmen. :]

Mein lieber Zwoologe, mir sind auch die von dir aufgeführten Paragraphen bekannt, nur sind das Paragraphen der nicht mehr gültigen Fassung des BBG. Das gültige BBG ist das BBG vom 05.2.2009 in der Fassung vom 15.03.2012. Dieses BBG hat nur 147 Paragraphen und mit dem habe ich verlinkt.

Das BBG auf das du verweist, ist das BBG vom 1.1.1977, in der Version vom 31.03.1999 aufgehoben durch das BBG vom 5.2.2009. Es ist bekannt, das der Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V. auf seiner angeblich aktuellen Seite www.beamte-online.de auf das BBG von 1977 verweist (http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583), ohne darauf hinzuweisen, das dieses Gesetz nicht mehr gültig ist.
Das liegt daran, das ein Großteil der Mitglieder dieses Vereins gegen das aktuelle BBG geklagt haben bzw. immer noch klagen.

Warum soll ich mich zu nicht mehr gültigen Paragraphen äußern. Aber ich will ja nicht so sein, schließlich sollst du nicht unwissend sterben. Bis 2009 war es notwendig einen Verweis auf das Reichsgebiet von 1937 im Gesetz zu haben, denn die Regelungen des BBG betrafen nicht nur Bundesbeamte, sondern auch ehemalige Reichsbeamte und deren Angehörige (z.B. betroffen waren Pensionsregelungen, Beamtenstatus auf Lebenszeit aus dem Reichsdienst etc. pp) Durch den Verweis aufs Reichsgebiet erreichte man Rechtsicherheit und Rechtskontinuität und verhinderte, das z.B. ehemalige Reichsbeamte aus Österreich Ansprüche nach dem BBG gegenüber der Bundesrepublik geltend machen konnte.
Die Sache ist zwar weit aus komplexer, als es mit diesen einfachen Beispielen darstellbar ist, jedoch habe ich keine Lust, wegen nicht mehr gültigen Paragraphen eine Doktorarbeit zu schreiben.

zwoologe
15.05.2012, 11:54
Nein, Westdeutschland wurde als Bundesrepublik Deutschland gelistet, weil es Usus war, daß Deutschland auch die Gebiete der DDR umfasst. Seit 1990 sind Westdeutschland und DDR zusammen, genauer, DDR hat sich Westdeutschland angeschlossen. Und nun musste man nicht mehr bei der UN unterscheiden zwischen DDR und BRD, sondern fasst beide als Deutschland zusammen. So steht das auch in der von mir verlinkten Liste.

bei diesen vorgang sind ddr und brd aber auch erloschen. die ddr schließt sich der brd an welche im gleichen zuge mit aufgelöst wurde.
nur "uns zur liebe" wird diese brd-simulation noch betrieben.




Natürlich kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Du hast doch sicherlich auch eine. Ich habe eine.

ich bin deutscher staatsbürger, ich habe aber aktuell keinen gültigen nachweis darüber. hast du eine staatsangehörigkeitsurkunde als
beleg der deutschen staatsangehörigkeit oder nur einen pass der bundesrepublik deutschland?
ja du kannst natürlich die deutsche staatsbürgerschaft erlangen aber keine einer bundesrepublik deutschland. es hatte mal jemand versucht die staatszugehörigkeit BRD zu erwerben und hat ein antwortschreiben bekommen wo dieses auch klargestellt wurde.

http://rsv.daten-web.de/Germanien/keine_BRD-Staatsbuergerschaft_LK_Demmin.pdf <---der letzte satz auf seite nummer eins sagt es ganz deutlich und unmisverständlich: Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.



Doch, nennt sich Grundgesetz.

es besitzt aber keinen gesetzlichen geltungsbereich mehr seit 1990.




Doch, nennen sich Deutsche.

deutsche staatsangehörigkeit ist möglich, staatsangehörigkeit bundesrepublik deutschland unmöglich.





Und wie sieht es heute aus? Keine Besatzer mehr. Punkt.

die besatzung wird auf einer anderen ebene weitergeführt.



Die Leute, die sich in "staatliche Selbstverwaltung" begeben haben, sollen doch mal erklären, wie sie das gemacht haben und welche Bewandnis dies im Alltag für sie hat.
Der User Registierter ist ja auch so ein Fan davon, auch um die Steuern zu umgehen. Mehr als youtube-Videos und Internetseite veroinken konnte er nicht zu dem Thema beitragen. Vorallem auch nicht, daß er selbs dies machen würde, was ja eigentlich konsequent wäre. Scheinbar gibt es da doch so einige Probleme sich als Reichsbürger auszugeben.

das problem mit der staatlichen selbsverwaltung nach un-resolution ist, dass nicht jeder in der lage dazu ist dieses zu tun. du mußt völlig unabhängig und autark leben können um das zu meistern. du verlierst alle plichten gegenüber der BRD hast aber auch keine rechte mehr der BRD gegenüber. das heißt keine sozialen leistungen oder gesetzliche krankenversicherung, kein rentenanspruch etc.
du siehst also, staatliche selbstverwaltung ist zwar eine gute medizin, sie bekommt aber den meisten eher bitter. da du dich auch zur natürlichen person erklären musst, wirst du sofort dein bankkonto verlieren. bei diesen selbstverwaltungsgeschichten gibt es auch hippis, alternative, linke, rechte..... aus diesen grunde würde ich diese nicht immer mit reichsbürger betiteln.

zwoologe
15.05.2012, 12:14
Mein lieber Zwoologe, mir sind auch die von dir aufgeführten Paragraphen bekannt, nur sind das Paragraphen der nicht mehr gültigen Fassung des BBG. Das gültige BBG ist das BBG vom 05.2.2009 in der Fassung vom 15.03.2012. Dieses BBG hat nur 147 Paragraphen und mit dem habe ich verlinkt.

das pdf ist aus der zeit wo das bbg noch umfänglicher war, aus diesen grunde möchte ich die diskussion bitte ohne bbg weiterführen, ich habe damit kein fundament.



Das BBG auf das du verweist, ist das BBG vom 1.1.1977, in der Version vom 31.03.1999 aufgehoben durch das BBG vom 5.2.2009. Es ist bekannt, das der Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V. auf seiner angeblich aktuellen Seite www.beamte-online.de auf das BBG von 1977 verweist (http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583), ohne darauf hinzuweisen, das dieses Gesetz nicht mehr gültig ist.
Das liegt daran, das ein Großteil der Mitglieder dieses Vereins gegen das aktuelle BBG geklagt haben bzw. immer noch klagen.

danke für den hinweis, das wußte ich noch gar nicht. vieles schwebt also zurzeit. sehr interessant. :]



Warum soll ich mich zu nicht mehr gültigen Paragraphen äußern. Aber ich will ja nicht so sein, schließlich sollst du nicht unwissend sterben.

das will ich auf keinen fall. :knie: ;)



Bis 2009 war es notwendig einen Verweis auf das Reichsgebiet von 1937 im Gesetz zu haben, denn die Regelungen des BBG betrafen nicht nur Bundesbeamte, sondern auch ehemalige Reichsbeamte und deren Angehörige (z.B. betroffen waren Pensionsregelungen, Beamtenstatus auf Lebenszeit aus dem Reichsdienst etc. pp) Durch den Verweis aufs Reichsgebiet erreichte man Rechtsicherheit und Rechtskontinuität und verhinderte, das z.B. ehemalige Reichsbeamte aus Österreich Ansprüche nach dem BBG gegenüber der Bundesrepublik geltend machen konnte.
Die Sache ist zwar weit aus komplexer, als es mit diesen einfachen Beispielen darstellbar ist, jedoch habe ich keine Lust, wegen nicht mehr gültigen Paragraphen eine Doktorarbeit zu schreiben.

den doktor hast du doch schon, wenn auch ehrenhalber.

hast du eigentlich schon bezug genommen zu meinen aussagen wegen § 15 GvG (wegegfallen) gerichte sind staatsgerichte und das 2007 die staatshaftung für beamte wegefallen ist? wir haben also keine staatlichen gerichte und keine staatlichen beamte.

malnachdenken
15.05.2012, 12:28
bei diesen vorgang sind ddr und brd aber auch erloschen. die ddr schließt sich der brd an welche im gleichen zuge mit aufgelöst wurde.
nur "uns zur liebe" wird diese brd-simulation noch betrieben.

Was soll denn bitteschön eine BRD-Simulation sein?
Die Bundesrepublik wurde nicht aufgelöst. Wenn dem so wäre, würde an ihrer Stelle etwas naderes sein. Ist es aber offensichtlich nicht.


ich bin deutscher staatsbürger, ich habe aber aktuell keinen gültigen nachweis darüber. hast du eine staatsangehörigkeitsurkunde als
beleg der deutschen staatsangehörigkeit oder nur einen pass der bundesrepublik deutschland?
ja du kannst natürlich die deutsche staatsbürgerschaft erlangen aber keine einer bundesrepublik deutschland. es hatte mal jemand versucht die staatszugehörigkeit BRD zu erwerben und hat ein antwortschreiben bekommen wo dieses auch klargestellt wurde.

http://rsv.daten-web.de/Germanien/keine_BRD-Staatsbuergerschaft_LK_Demmin.pdf <---der letzte satz auf seite nummer eins sagt es ganz deutlich und unmisverständlich: Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.

Es gibt ja auch nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Und keine extra für die Bundesrepublik Deutschland, weil es keine weitere benötigt. Die Staatsangehörigkeit ist deutsch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Punkt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

es besitzt aber keinen gesetzlichen geltungsbereich mehr seit 1990.

Natürlich. Schau mal in den einzelnen Verfassungen der deutschen Länder. Da steht, daß das Grundgesetz für eben jene gilt.


deutsche staatsangehörigkeit ist möglich, staatsangehörigkeit bundesrepublik deutschland unmöglich.
Weil diese Unterscheidung irrelevant ist. Die Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Staat.


die besatzung wird auf einer anderen ebene weitergeführt.
Die da wäre?


das problem mit der staatlichen selbsverwaltung nach un-resolution ist, dass nicht jeder in der lage dazu ist dieses zu tun. du mußt völlig unabhängig und autark leben können um das zu meistern. du verlierst alle plichten gegenüber der BRD hast aber auch keine rechte mehr der BRD gegenüber. das heißt keine sozialen leistungen oder gesetzliche krankenversicherung, kein rentenanspruch etc.
du siehst also, staatliche selbstverwaltung ist zwar eine gute medizin, sie bekommt aber den meisten eher bitter. da du dich auch zur natürlichen person erklären musst, wirst du sofort dein bankkonto verlieren. bei diesen selbstverwaltungsgeschichten gibt es auch hippis, alternative, linke, rechte..... aus diesen grunde würde ich diese nicht immer mit reichsbürger betiteln.

Und inwiefern erkennt diese Selbstverwaltung der deutsche Staat an? Welche Staatsangehörigkeit haben diese Selbstverwalter?

kotzfisch
15.05.2012, 12:58
Der ganze Strang ist Schwachsinn.

zwoologe
15.05.2012, 13:21
Was soll denn bitteschön eine BRD-Simulation sein?
Die Bundesrepublik wurde nicht aufgelöst. Wenn dem so wäre, würde an ihrer Stelle etwas anderes sein. Ist es aber offensichtlich nicht.

die brd ist nur eine verwaltung, wie bisher, und diese verwaltung simuliert die staatlichkeit aber nur durch eine staatliche ordnung und stellt aber selber keinen völkerrechtlichen staat da.

http://www.youtube.com/watch?v=ZLYO05RMzrc&feature <--- ulrich maurer die linke über das was wir sind und wo wir sind





Es gibt ja auch nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Und keine extra für die Bundesrepublik Deutschland, weil es keine weitere benötigt. Die Staatsangehörigkeit ist deutsch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Punkt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

eine verwaltung ist eine verwaltung und ein staat ist ein staat.



Natürlich. Schau mal in den einzelnen Verfassungen der deutschen Länder. Da steht, daß das Grundgesetz für eben jene gilt.

wenn das GG aber nicht mehr bestimmt das es überhaupt noch in deutschland als verfassung gültig ist, können sich die verfassungen der deutschen länder auch genauso auf micky maus berufen.



Weil diese Unterscheidung irrelevant ist. Die Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Staat.

die bundesrepublik deutschland ist nur die v e r w a l t u n g des deutschen staat.



Die da wäre?

wir sind nicht souverän. also stehen wir unter bevormundung einer fremden macht. die besatzung finded durch die BRD selbst statt.




Und inwiefern erkennt diese Selbstverwaltung der deutsche Staat an? Welche Staatsangehörigkeit haben diese Selbstverwalter?

rechtlich gesehen muss die brd die selbsverwaltungen zulassen. es führt aber immer wieder zur problemen mit der polizei, da diese die rechtslage überhaupt nicht verstehen. das wird aber auch seitens der brd billigend in kauf genommen. die alten hasen bei der polizei, die schon zu mauerzeiten im dienst waren, kennen sich da aber noch bestens aus. diese trifft man aber nicht mehr sehr häufig. anfangs hat die brd alle ausgerufene StaSeve bekämpft und unterdrückt. mit willkür und rechtsverdrehung.

wenn du dich selbstverwaltest bist du dein eigener staat und stehst der brd exterritorial gegenüber. den staat kannst du nennen wie du es willst. der name darf nicht schon in besitz von einen anderen staat sein. du bist aber kein outlaw oder sowas. du musst dich nach wie vor an das für dich geltende deutsche recht halten. deutsche gesetze , ausgenommen die brd-gesetzgebung.
die selbstverwaltung endet erst damit, wenn staatliche stellen wieder in kraft treten und sie begint mit dem ausfall staatlicher stellen.

du siehst also, die staatlichen stellen fehlen bis dato. wäre es nicht so, gäbe es hier kein anwendungsgebiet für die entsprechende un-resolution mit anspruch auf die staatliche selbstverwaltung.

malnachdenken
15.05.2012, 13:29
die brd ist nur eine verwaltung, wie bisher, und diese verwaltung simuliert die staatlichkeit aber nur durch eine staatliche ordnung und stellt aber selber keinen völkerrechtlichen staat da.


Wo besteht denn jetzt in der Realität genau der Unterschied zwischen Deiner sogenannten Simulation und einem "echten" Staat?


http://www.youtube.com/watch?v=ZLYO05RMzrc&feature <--- ulrich maurer die linke über das was wir sind und wo wir sind


Auf Videos gehe ich nur in Ausnahmefällen ein. Hier nicht.


eine verwaltung ist eine verwaltung und ein staat ist ein staat.

Wenn man es genau nimmt, ist jeder Staat nur eine Verwaltung. Er verwaltet die Gesetze und hält die Ordnung aufrecht. Oder wie unterscheidet sich bspw. der französische Staat in seinen Aufgaben von dem deutschen Staat?


wenn das GG aber nicht mehr bestimmt das es überhaupt noch in deutschland als verfassung gültig ist, können sich die verfassungen der deutschen länder auch genauso auf micky maus berufen.

Das ist doch völlig unseriös, was Du da schreibst. Ergo, nicht brauchbar für die Thematik.


die bundesrepublik deutschland ist nur die v e r w a l t u n g des deutschen staat.
s.o.



wir sind nicht souverän. also stehen wir unter bevormundung einer fremden macht. die besatzung finded durch die BRD selbst statt.

Jetzt wirst Du konfus.


rechtlich gesehen muss die brd die selbsverwaltungen zulassen. es führt aber immer wieder zur problemen mit der polizei, da diese die rechtslage überhaupt nicht verstehen. das wird aber auch seitens der brd billigend in kauf genommen. die alten hasen bei der polizei, die schon zu mauerzeiten im dienst waren, kennen sich da aber noch bestens aus. diese trifft man aber nicht mehr sehr häufig. anfangs hat die brd alle ausgerufene StaSeve bekämpft und unterdrückt. mit willkür und rechtsverdrehung.

wenn du dich selbstverwaltest bist du dein eigener staat und stehst der brd exterritorial gegenüber. den staat kannst du nennen wie du es willst. der name darf nicht schon in besitz von einen anderen staat sein. du bist aber kein outlaw oder sowas. du musst dich nach wie vor an das für dich geltende deutsche recht halten. deutsche gesetze , ausgenommen die brd-gesetzgebung.
die selbstverwaltung endet erst damit, wenn staatliche stellen wieder in kraft treten und sie begint mit dem ausfall staatlicher stellen.

du siehst also, die staatlichen stellen fehlen bis dato. wäre es nicht so, gäbe es hier kein anwendungsgebiet für die entsprechende un-resolution.

Klingt nicht sehr überzeugend. Nochmal die Frage: welche Staatsangehörigkeit besitzen diese Selbstverwalter?

zwoologe
15.05.2012, 22:09
Wo besteht denn jetzt in der Realität genau der Unterschied zwischen Deiner sogenannten Simulation und einem "echten" Staat?

in einen echten staat gibt es zum beispiel staatliche gerichte, gesetzliche richter mit bestallungsurkunden, beamte mit amtsausweisen, richterliche unterschriften unter urteilen und verfügungen.

in diesen unseren simulierten staat haben wir keine staatlichen gerichte, keine echten richter weil sie keine bestallung nachweisen können, keine echten beamte weil diese sich nur mit einen DIENSTAUSWEIS ausweisen können. haftbefehle , durchsuchungsbefehle werden ohne richterliche unterschrift ausgeführt.




Auf Videos gehe ich nur in Ausnahmefällen ein. Hier nicht.

der inhalt ist auch sehr unbequem für dich. :]




Wenn man es genau nimmt, ist jeder Staat nur eine Verwaltung. Er verwaltet die Gesetze und hält die Ordnung aufrecht. Oder wie unterscheidet sich bspw. der französische Staat in seinen Aufgaben von dem deutschen Staat?

ein staat hat auch eine verwaltung, richtig, aber der staat ist dieser verwaltung auch übergeordnet und nicht umgekehrt wie hier bei uns.




Das ist doch völlig unseriös, was Du da schreibst. Ergo, nicht brauchbar für die Thematik.

auf schwache argumente gehe ich nur in ausnahmefällen ein, hier nicht.




s.o.

du auch. :)




Jetzt wirst Du konfus.

aber total.





Klingt nicht sehr überzeugend. Nochmal die Frage: welche Staatsangehörigkeit besitzen diese Selbstverwalter?

die deutsche staatszugehörigkeit natürlich. ist übrigens nicht aus dem knigge übernommen, dass du meine fragen nicht beantwortest aber selber ständig welche stellst. das wird von wo anders herkommen. nochmal die frage: hast du eine staatsangehörigkeitsurkunde oder nur einen reisepass der bundesrepublik deutschland?


Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ <---- Bayerisches Staatsministerium des Innern


Reisepass beantragen (Berlin)

Voraussetzungen

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Für Minderjährige
ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet.
quelle: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/121153/

Gehirnnutzer
15.05.2012, 22:37
hast du eigentlich schon bezug genommen zu meinen aussagen wegen § 15 GvG (wegegfallen) gerichte sind staatsgerichte und das 2007 die staatshaftung für beamte wegefallen ist? wir haben also keine staatlichen gerichte und keine staatlichen beamte.

Fangen wir mit § 15 GvG an, ein Überbleibsel aus dem Reichsgerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1877 und nur von deklatorischen Charakter, den du Natur der Gerichte ergibt sich aus dem GG (Artikel 92 bis 104) und diversen Bundes- und Landesgesetzen.

Warum sollte die Staatshaftung für Beamte 2007 weggefallen sein, das wäre mir neu, denn Artikel 34 GG (http://lexetius.com/GG/34) wurde weder gestrichen noch seit 1949 geändert.
Weggefallen ist nicht, sondern einfach dargestellt, es wurde der Rückgriff geändert. Der Staat haftet nicht mehr, wenn der Beamter vorsätzlich eine Pflichtverletzung begeht und jemanden dadurch schädigt oder die Pflichtverletzung eine Straftat ist. In diesen Fällen liegt die Haftung bei dem verantwortlichen Beamten.
Handelt der Beamte nur fahrlässig, so ist die Haftung des Staates abhängig von gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung (Gerichtsentscheidung).
Ansonsten gilt die Gehilfenhaftung entsprechend.
Was einige als Wegfall der Staatshaftung auslegen, ist der Umstand, das die Haftung ausgeschlossen ist, wenn der Verletzte durch Einlegung von Rechtsmitteln den Schaden hätte abwenden können.

derRevisor
15.05.2012, 22:46
Das wird auch so bleiben. Die machen sich schon über die "Reichsbürger" lustig die da vereinzelt Ärger machen. Sollen diese Querulanten doch auswandern. Nach Neuschwabenland oder so.

Man muss das Übel an der Wurzel packen und nicht davor fliehen. Es sollten also alle Finanzbeamten umgehend liquidiert werden.

zwoologe
15.05.2012, 23:02
Fangen wir mit § 15 GvG an, ein Überbleibsel aus dem Reichsgerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1877 und nur von deklatorischen Charakter, den du Natur der Gerichte ergibt sich aus dem GG (Artikel 92 bis 104) und diversen Bundes- und Landesgesetzen.

Warum sollte die Staatshaftung für Beamte 2007 weggefallen sein, das wäre mir neu, denn Artikel 34 GG (http://lexetius.com/GG/34) wurde weder gestrichen noch seit 1949 geändert.
Weggefallen ist nicht, sondern einfach dargestellt, es wurde der Rückgriff geändert. Der Staat haftet nicht mehr, wenn der Beamter vorsätzlich eine Pflichtverletzung begeht und jemanden dadurch schädigt oder die Pflichtverletzung eine Straftat ist. In diesen Fällen liegt die Haftung bei dem verantwortlichen Beamten.
Handelt der Beamte nur fahrlässig, so ist die Haftung des Staates abhängig von gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung (Gerichtsentscheidung).
Ansonsten gilt die Gehilfenhaftung entsprechend.
Was einige als Wegfall der Staatshaftung auslegen, ist der Umstand, das die Haftung ausgeschlossen ist, wenn der Verletzte durch Einlegung von Rechtsmitteln den Schaden hätte abwenden können.

schau dir bitte dieses an: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Staatshaftung.pdf

Gehirnnutzer
15.05.2012, 23:34
in einen echten staat gibt es zum beispiel staatliche gerichte, gesetzliche richter mit bestallungsurkunden, beamte mit amtsausweisen, richterliche unterschriften unter urteilen und verfügungen.
in diesen unseren simulierten staat haben wir keine staatlichen gerichte, keine echten richter weil sie keine bestallung nachweisen können, keine echten beamte weil diese sich nur mit einen DIENSTAUSWEIS ausweisen können. haftbefehle , durchsuchungsbefehle werden ohne richterliche unterschrift ausgeführt.
der inhalt ist auch sehr unbequem für dich. :]
ein staat hat auch eine verwaltung, richtig, aber der staat ist dieser verwaltung auch übergeordnet und nicht umgekehrt wie hier bei uns.
.................................................. ................................

Och zwoologe, manche Dinge, die du hier aufführst, zeugen nur von eins, nämlich Unwissenheit über die rechtlichen Bestimmungen.

1. Richter können keine Bestallungsurkunde nachweisen, weil sie nicht bestallt werden, sie werden ernannt (DRiG §§8 -12 (http://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html#BJNR016650961BJNE007100666)) und erhalten eine Ernennungsurkunde. Zum Thema Bestallungsurkunde empfehle ich dir mal einen Blick auf § 1791 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1791.html). Ein Richter kann einen in bestimmten Fällen zwar bevormunden, mit Vormundschaft hat das aber nichts zu tun.

2. In welchem Gesetz steht, das jeder Beamter einen Dienstausweis haben muss?
Eine Ausweispflicht hat immer eine Rechtsgrundlage, mein lieber zwoologe, die man belegen kann.

3. Informiere dich mal über die Arten von Haftbefehlen. Ein Vollstreckungshaftbefehl kann von der Staatsanwaltschaft erlassen werden (§ 457 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__457.html)).

4. Nicht nur Richter können eine Durchsuchungsanordnung (Durchsuchungsbefehl) erlassen (§ 105 Absatz 1 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html)).

6. Staatsangehörigkeit
Der Sinn des Satzes des Bayrischen Staatsministeriums entgeht dir, weil du nicht die Rechtsgrundlage für den Reisepass durchgelesen hast. Werfe mal einen kleinen Blick auf § 1 Absatz 4 Passgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html).

7. Souveränität
Zwoologe, es ist immer die Frage ob es um die Souveränität im Sinne des Völkerrechts geht oder um die Souveränität der staatlichen Entscheidungen. Zwar resultiert das eine aus dem anderen, jedoch kann das eine durch verschiedene Umstände eingeschränkt sein, freiwilligen Einschränkungen unterliegen, ohne das das andere seine Gültigkeit verliert.

Gehirnnutzer
15.05.2012, 23:58
schau dir bitte dieses an: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Staatshaftung.pdf

zwoologe, ebtschuldige bitte, du kommst immer wieder mit dem gleiche Müll bzw. mit Müll der auf diesem aufbaut.

1. Besatzungsrecht gibt es nicht mehr, es gibt nur noch im Rahmen der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität übernommene Bestimmungen im Bundesrecht, von denen einige nach und nach aufgehoben worden sind.
Habe ich dir schon mal erklärt in diesem Thread.

2. Das GG hat trotz Aufhebung des ursprünglichen Artikel 23 GG noch einen Geltungsbereich. Auch in diesem Thread dir erklärt.

3. Zusätzlich Information, die Haager Landkriegsordnung gilt nur für Parteien, die sich im Kriegszustand befinden. Kriegszustand wird entweder durch Erklärung oder durch Friedensvertrag bzw. friedensvertragliche Regelungen beendet. Entsprechende Erklärungen haben die Alliierten bis 1955 abgegeben und entsprechende Regelungen liegen mit diversen Verträgen vor.

4. Was die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist und das sie nicht identisch mit dem Gesellschafter dieser GmbH Bundesrepublik Deutschland ist, habe ich dir auch erklärt in diesem Thread.

Zwoologe, unlogisch sind die Verfasser solcher Schreiben auch, sie bestreiten die Gültigkeit des Grundgesetz, berufen sich aber auf das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG und auf andere Gesetze. Tschuldigung, hat das GG keine Gültigkeit, hat auch das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG keine Gültigkeit und allen anderen Gesetze auch nicht, denn deren Rechtsgrundlage ist das GG.

malnachdenken
16.05.2012, 08:09
I. in einen echten staat gibt es zum beispiel staatliche gerichte, gesetzliche richter mit bestallungsurkunden, beamte mit amtsausweisen, richterliche unterschriften unter urteilen und verfügungen.

II. in diesen unseren simulierten staat haben wir keine staatlichen gerichte, keine echten richter weil sie keine bestallung nachweisen können, keine echten beamte weil diese sich nur mit einen DIENSTAUSWEIS ausweisen können. haftbefehle , durchsuchungsbefehle werden ohne richterliche unterschrift ausgeführt.

Magst Du diese Behauptungen auch belegen? Also sowohl diejenige unter I und II ?




der inhalt ist auch sehr unbequem für dich. :]
Das kann ich nicht beurteilen, weil ich youtube-Videos nur sehr selten anerkenne. Das muss jetzt nicht wegen dem Inhalt sein, sondern weil ich es grundlegend für einen schlechten Stil halte.


ein staat hat auch eine verwaltung, richtig, aber der staat ist dieser verwaltung auch übergeordnet und nicht umgekehrt wie hier bei uns.

Das sieht in der Praxis genau wie aus? Du redest zwar andauern von dem Unterschied Verwaltung und Staat, kannst aber den Unterschied nicht genau erklären.



auf schwache argumente gehe ich nur in ausnahmefällen ein, hier nicht.

Ja, Deine Micky Maus ist wirklich kein starkes Argument, da hast Du recht.



die deutsche staatszugehörigkeit natürlich. ist übrigens nicht aus dem knigge übernommen, dass du meine fragen nicht beantwortest aber selber ständig welche stellst. das wird von wo anders herkommen. nochmal die frage: hast du eine staatsangehörigkeitsurkunde oder nur einen reisepass der bundesrepublik deutschland?

Eine Staatsangehörigkeitsurkunde müsste ich wohl erst beantragen, ansonsten besitze ich jeweils einen Deutschen Personalausweis und Deutschen Reisepass.
Und nun?

Alter Stubentiger
16.05.2012, 18:01
Man muss das Übel an der Wurzel packen und nicht davor fliehen. Es sollten also alle Finanzbeamten umgehend liquidiert werden.
Ist schon erstaunlich welche Sprüche hier unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit durchgehen.

Untergrundkämpfer
16.05.2012, 18:09
... vollzitat ...

:umkipp:

Jetzt mal ganz ehrlich Registrierter, hast Du nichts besseres zu tun? Deine Standpunkte und Ansichten in allem Ehren. Aber schadest Du Dir und Deinen Standpunkten mit solchen Beiträgen nicht eher?

derRevisor
16.05.2012, 19:29
Ist schon erstaunlich welche Sprüche hier unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit durchgehen.

Was gibt es da denn zu kritisieren? Du erhebst Partei für "Menschen", die ihre hilflosen Mitmenschen aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bestehlen, erpressen, nötigen und diese so um die Früchte ihrer ehrlichen Arbeit bringen. Liquidation ist für diese Sorte "Mensch" recht human, du hättest dich aber z.B. über Folter und Liquidation zu Recht aufgeregt.

dZUG
16.05.2012, 23:33
Ihr geht zum Wählen, dass ist der Fehler.
Es werden Parteien erfunden (neuerdings: eine Banditen Partei :hihi:).
Es geht nicht um Parteien, sondern darum, dass ihr ein X macht.
Die Patei ist vollkommen schnurz... Wenn weniger wie 50% zur Wahl gehen ist der Spuk vorbei.
Der Verarschungsfaktor ist mittlerweile so groß (Banditen-Partei :hihi:), dass es schon auffällt.
Eine Banditen Partei, die einen Rechtsstaat vorgaukelt :hihi:
Also ich gehe nicht mehr wählen, so blöd kann keiner sein.

Registrierter
17.05.2012, 00:06
:umkipp:

Jetzt mal ganz ehrlich Registrierter, hast Du nichts besseres zu tun? Deine Standpunkte und Ansichten in allem Ehren. Aber schadest Du Dir und Deinen Standpunkten mit solchen Beiträgen nicht eher?

Wenn Du das Zitat löscht, wie soll ich dann Bezug darauf nehmen?

Alter Stubentiger
17.05.2012, 08:17
Was gibt es da denn zu kritisieren? Du erhebst Partei für "Menschen", die ihre hilflosen Mitmenschen aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bestehlen, erpressen, nötigen und diese so um die Früchte ihrer ehrlichen Arbeit bringen. Liquidation ist für diese Sorte "Mensch" recht human, du hättest dich aber z.B. über Folter und Liquidation zu Recht aufgeregt.

Das ist jetzt der 2.te Mordaufruf. Sei froh daß ich kein Moderator bin.

Die Meinungsfreiheit deckt sowas nicht ab. Schon gar nicht wenn man sowas in der Öffentlichkeit macht wo andere sich vielleicht angesprochen fühlen könnten sowas in die Tat umzusetzen. Es ist deine Pflicht mit deiner Meinungsfreiheit verantwortlich umzugehen.

kotzfisch
17.05.2012, 08:27
Na, Stubentiger, jetzt mach hier mal nicht den Blockwart, auch wenn Revisor meilenweit neben der Spur ist.

Gehirnnutzer
17.05.2012, 09:03
Das ist jetzt der 2.te Mordaufruf. Sei froh daß ich kein Moderator bin.

Die Meinungsfreiheit deckt sowas nicht ab. Schon gar nicht wenn man sowas in der Öffentlichkeit macht wo andere sich vielleicht angesprochen fühlen könnten sowas in die Tat umzusetzen. Es ist deine Pflicht mit deiner Meinungsfreiheit verantwortlich umzugehen.

Mein lieber Stubentiger, die Meinungsfreiheit deckt eine ganze Menge ab, selbst solche Aussagen, denn es kommt nicht nur auf den Inhalt sondern auch auf den Kontext an. Liquidieren in Sinne von Töten kann man nur konkrete Personen oder Personengruppen. Zusätzlich ist liquidieren ein abstrakter Begriff mit mehreren konkreten Bedeutungen.
Finanzbeamter ist zunächst auch nur der abstrakte Begriff für einen Beruf und einen Status, in dem du diesen Beruf und Status abschaffst, liquidierst du ihn.
Hätte der Revisor gesagt, die Finanzbeamten des FA Aschaffenburg gehören liquidiert, dann handelt es sich um einen Mordaufruf, weil er eine konkrete Personengruppe benannt hat.

Alter Stubentiger
17.05.2012, 11:47
Mein lieber Stubentiger, die Meinungsfreiheit deckt eine ganze Menge ab, selbst solche Aussagen, denn es kommt nicht nur auf den Inhalt sondern auch auf den Kontext an. Liquidieren in Sinne von Töten kann man nur konkrete Personen oder Personengruppen. Zusätzlich ist liquidieren ein abstrakter Begriff mit mehreren konkreten Bedeutungen.
Finanzbeamter ist zunächst auch nur der abstrakte Begriff für einen Beruf und einen Status, in dem du diesen Beruf und Status abschaffst, liquidierst du ihn.
Hätte der Revisor gesagt, die Finanzbeamten des FA Aschaffenburg gehören liquidiert, dann handelt es sich um einen Mordaufruf, weil er eine konkrete Personengruppe benannt hat.

Hmm. Ich weiß nicht ob man sich auf solche Spitzfindigkeiten zurückziehen sollte. Aber du mußt wissen wem du die Stange hälst.

Alter Stubentiger
17.05.2012, 11:52
Na, Stubentiger, jetzt mach hier mal nicht den Blockwart, auch wenn Revisor meilenweit neben der Spur ist.

Vielleicht besinnt er sich ja. Meine Meinung das solche Aussagen nichts in einem öffentlichen Forum zu suchen haben macht mich nicht zum Blockwart. Es ist schlicht meine Meinung. Wenn du seine unangemessene Meinung respektierst wirst du ja wohl auch die Meinige ertragen können oder?

Gehirnnutzer
17.05.2012, 11:56
Hmm. Ich weiß nicht ob man sich auf solche Spitzfindigkeiten zurückziehen sollte. Aber du mußt wissen wem du die Stange hälst.

Stubentiger ich halte niemanden die Stange, ich habe dir nur die Sachlage erläutert.

Außerdem glaube ich, das derRevisor trotz seiner Aussage kaum meuchelnd durch das nächste FA zieht.:D

kotzfisch
17.05.2012, 12:56
Vielleicht besinnt er sich ja. Meine Meinung das solche Aussagen nichts in einem öffentlichen Forum zu suchen haben macht mich nicht zum Blockwart. Es ist schlicht meine Meinung. Wenn du seine unangemessene Meinung respektierst wirst du ja wohl auch die Meinige ertragen können oder?

Selbstverständlich! Und Du meine!
Das ist eine gute Übung in Großmut.

Alter Stubentiger
17.05.2012, 14:10
Stubentiger ich halte niemanden die Stange, ich habe dir nur die Sachlage erläutert.

Außerdem glaube ich, das derRevisor trotz seiner Aussage kaum meuchelnd durch das nächste FA zieht.:D

Zugegeben. Kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. :)

kotzfisch
17.05.2012, 16:39
Nein kaum- der will nur spielen.

brd2go
21.05.2012, 20:22
Hier wird das Thema politisch bearbeitet:

http://www.youtube.com/watch?v=2IRnDOtu1z8


(http://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE)
http://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE


(http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ)
http://www.youtube.com/watch?v=7Z3xBRDyoEQ

brd2go
21.05.2012, 20:36
Artikel 146 GG
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und nun erklär mir bitte einer hier, wann das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschliessen durfte!!??

Ohne Friedensvertrag keine Verfassung, daher noch heute lediglich ein GG!!

Nikolaus
21.05.2012, 22:55
Ohne Friedensvertrag keine Verfassung, daher noch heute lediglich ein GG!!Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Ich glaub das wurde hier schon ein- bis zweimal erwähnt.

Gehirnnutzer
22.05.2012, 00:05
Artikel 146 GG
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und nun erklär mir bitte einer hier, wann das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschliessen durfte!!??

Ohne Friedensvertrag keine Verfassung, daher noch heute lediglich ein GG!!

Klein Info für dich:
Eine Verfassung wird über ihre Aufgabe definiert, nicht über ihre Bezeichnung (siehe z.b. Dänemark), ihre Form (siehe Großbritannien) oder ihre Zustandekommen (siehe oktroyierte Märzverfassung Österreich).

Die Idealvorstellung einer Verfassung stellt keine Anforderung an ihr Zustandekommen, sie stellt die Bedingung der Zustimmung des Volkes, wobei damit nicht nur die direkte Zustimmung, sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter gemeint ist.
Das GG ist durch freigewählte Länderparlamente ratefiziert worden, die Beitrittserklärung der DDR ist durch eine freigewählte Volkskammer erfolgt etc. pp.

Der Artikel 146 GG hat keinen Einfluss auf die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht. Er ist vergleichbar mit den Revisionsparagraphen der eidgenössischen Verfassung der Schweiz, zusätzlich war er moralisch gesehen eine Ausdruck des Wiedervereinigungsgebotes.

Diese ganzen falschen Rechtsinterpretationen sind nur Ausdruck einer Unfähigkeit, der Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.

Es gibt genug richtige reale Argumente für eine neue Verfassung, mit denen man Menschen überzeugen könnte, aber das wäre ja mühsam, man müsste sich ja mit den Wünschen der Menschen beschäftigen und müsste bereit sein, Kompromisse einzugehen, die der eigenen politischen Vorstellung zu wieder wären.

Raczek
22.05.2012, 00:19
Diese ganzen falschen Rechtsinterpretationen sind nur Ausdruck einer Unfähigkeit, der Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.

Es gibt genug richtige reale Argumente für eine neue Verfassung, mit denen man Menschen überzeugen könnte, aber das wäre ja mühsam, man müsste sich ja mit den Wünschen der Menschen beschäftigen und müsste bereit sein, Kompromisse einzugehen, die der eigenen politischen Vorstellung zu wieder wären.

Damit ist alles wesentliche gesagt!

brd2go
22.05.2012, 06:35
@Gehirnnutzer (http://politikforen.net/member.php?111984-Gehirnnutzer)

Na dann legt uns hier doch mal den "Friedensvertrag" als Grundlage für eine "Verfassung" vor!
Frage: Wer hat Dir diese Gehirnwäsche verpasst? - Wir sind hier nicht in der Schule!!

"Die Rechtslage in der BRD"http://www.youtube.com/watch?v=ka7esG6mano


Gregor Gysi im Bundestag über Art.146 GGhttp://www.youtube.com/watch?v=YNF2v-r39PE

brd2go
22.05.2012, 06:46
@Gehirnnutzer (http://politikforen.net/member.php?111984-Gehirnnutzer)

Sorry, für meinen vorlauten Kommentar! - Du meinst bestimmt die Reichsverfassung von 1871.

Nikolaus
22.05.2012, 14:32
[h=1]@Gehirnnutzer (http://politikforen.net/member.php?111984-Gehirnnutzer)
[SIZE=2]
Na dann legt uns hier doch mal den "Friedensvertrag" als Grundlage für eine "Verfassung" vor! Man braucht keinen Friedensvertrag für eine Verfassung.
Nicht mal für den Frieden braucht man ihn.

haihunter
23.05.2012, 12:07
Ist schon erstaunlich welche Sprüche hier unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit durchgehen.

Ja, leider.

haihunter
23.05.2012, 12:14
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Ich glaub das wurde hier schon ein- bis zweimal erwähnt.

Ich frage mich auch immer wieder, wie man daran zweifeln kann!

Affenpriester
23.05.2012, 12:33
Man braucht keinen Friedensvertrag für eine Verfassung.
Nicht mal für den Frieden braucht man ihn.

So ist es.

brd2go
23.05.2012, 12:56
@Nikolaus (http://politikforen.net/member.php?122365-Nikolaus)
@GoodFellas (http://politikforen.net/member.php?121749-GoodFellas)

Na dann ist ja alles super gut! - Aber trotz allem noch eine Frage: Wer sponsort euch, dass ihr hier solch einen Mühl verbreitet?

Gottfried
23.05.2012, 13:02
Stubentiger ich halte niemanden die Stange, ich habe dir nur die Sachlage erläutert.

Außerdem glaube ich, das derRevisor trotz seiner Aussage kaum meuchelnd durch das nächste FA zieht.:D

Aber Du musst zugeben, dass der Gedanke daran einen gewissen Charme hat.

Affenpriester
23.05.2012, 13:03
@Nikolaus (http://politikforen.net/member.php?122365-Nikolaus)
@GoodFellas (http://politikforen.net/member.php?121749-GoodFellas)

Na dann ist ja alles super gut! - Aber trotz allem noch eine Frage: Wer sponsort euch, dass ihr hier solch einen Mühl verbreitet?

Wer hier den "Mühl" verbreitet, wäre dabei noch final zu klären. Nur weil jemand andere Ansichten hat oder zu anderen Schlüssen kommt, muss er also örtlich oder behördlich finanziert sein?
Eine sonderbare Art, den Gegenüber diskreditieren zu wollen.

Don
23.05.2012, 17:45
@Nikolaus (http://politikforen.net/member.php?122365-Nikolaus)
@GoodFellas (http://politikforen.net/member.php?121749-GoodFellas)

Na dann ist ja alles super gut! - Aber trotz allem noch eine Frage: Wer sponsort euch, dass ihr hier solch einen Mühl verbreitet?

Die Mühlerinnung.

FranzKonz
23.05.2012, 17:48
Stubentiger ich halte niemanden die Stange, ich habe dir nur die Sachlage erläutert.

Außerdem glaube ich, das derRevisor trotz seiner Aussage kaum meuchelnd durch das nächste FA zieht.:D

Wäre auch nicht sinnvoll. Da darf man nicht auf der Ebene übelriechender Beamter tätig werden, da muß man schon eine Etage höher meucheln. Ist vielleicht nicht ganz so einfach, dafür ist der Spaßfaktor höher!

zwoologe
28.05.2012, 09:52
Eine Staatsangehörigkeitsurkunde müsste ich wohl erst beantragen, ansonsten besitze ich jeweils einen Deutschen Personalausweis und Deutschen Reisepass.
Und nun?

damit hast du keinen nachweis darüber das du deutscher staatsbürger bist. obwohl du einen deutschen pass hast, den man nur erlangen kann wenn man die deutsche staatsbürgerschaft besitzt. besitzt du also einen deutschen pass, den man nur erlangt wenn man die deutsche staatsangehörigkeit besizt, kannst du dich damit nicht als deutscher staatsbürger ausweisen. wenn du diesen widerspruch nicht erkennst , dann weiß ich auch nicht.

zwoologe
28.05.2012, 10:19
zwoologe, ebtschuldige bitte, du kommst immer wieder mit dem gleiche Müll bzw. mit Müll der auf diesem aufbaut.
2. Das GG hat trotz Aufhebung des ursprünglichen Artikel 23 GG noch einen Geltungsbereich. Auch in diesem Thread dir erklärt.

hör mal, ich weiß ganz sicher das wir keinen staat haben, das wir immer noch in einer art nachkriegsordnung leben und kein land oder eine nation sind wie frankreich.

ich weiß auch ganz sicher, das unsere rechtslage eine völlig andere ist als uns suggeriert wird. diese gesetze die angewendet werden sind unbestimmt und nicht verständlich. das müssen sie aber sein ansonsten sind sie nichtig. wenn sich die länder auf das gg berufen hat es dadurch keinen geltungsbereich. der geltungsbereich muss in den gesetzen selbst vorhanden sein. in jeder agb steht drinnen, wann, wo zwischen wen und für wen was wie lange gilt etc.






3. Zusätzlich Information, die Haager Landkriegsordnung gilt nur für Parteien, die sich im Kriegszustand befinden. Kriegszustand wird entweder durch Erklärung oder durch Friedensvertrag bzw. friedensvertragliche Regelungen beendet. Entsprechende Erklärungen haben die Alliierten bis 1955 abgegeben und entsprechende Regelungen liegen mit diversen Verträgen vor.

du vergleichst äpfel mit birnen wenn du einen waffenstillstand mit einen friedensvertrag vergleichst. wir haben keinen friedensvertrag und unterliegen immer noch der feindstaatenklausel.



4. Was die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist und das sie nicht identisch mit dem Gesellschafter dieser GmbH Bundesrepublik Deutschland ist, habe ich dir auch erklärt in diesem Thread.

du hast mir deine sicht darüber dargelegt, ja.



Zwoologe, unlogisch sind die Verfasser solcher Schreiben auch, sie bestreiten die Gültigkeit des Grundgesetz, berufen sich aber auf das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG und auf andere Gesetze. Tschuldigung, hat das GG keine Gültigkeit, hat auch das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG keine Gültigkeit und allen anderen Gesetze auch nicht, denn deren Rechtsgrundlage ist das GG.

falsch gesdeutet! es ist kein widerspruch! wir sagen ja das gg ist erloschen, doch die sagen nein das gilt noch halten sich aber jedoch in keiner weise daran. ok, wenn sie sagen das es noch gilt dann soll es bitte schön auch VON DENEN so gelebt werden. aus diesen grunde ist es kein widerspruch. im übrigen gibt es mittlerweile genügend videomaterial aus sogenannten "ämtern" wo gerichtsvollzieher VERHANDLUNGEN eröffnen wollen. da wird die gewaltenteilung einfach frech aufgehoben. was glaubst du wie diese rechtspfleger austicken wenn du es ihnen klarmachst das sie gar keine verhandlung eröffen dürfen und sich damit strafbar machen? eine verhandlung kann nur von einen richter eröffnet werden.

Pillefiz
28.05.2012, 13:29
[....].

und was machen wir jetzt mit der Erkenntnis? Irgendwas anfechten wird schlecht möglich sein, denke ich

Gehirnnutzer
28.05.2012, 13:49
hör mal, ich weiß ganz sicher das wir keinen staat haben, das wir immer noch in einer art nachkriegsordnung leben und kein land oder eine nation sind wie frankreich.

ich weiß auch ganz sicher, das unsere rechtslage eine völlig andere ist als uns suggeriert wird. diese gesetze die angewendet werden sind unbestimmt und nicht verständlich. das müssen sie aber sein ansonsten sind sie nichtig. wenn sich die länder auf das gg berufen hat es dadurch keinen geltungsbereich. der geltungsbereich muss in den gesetzen selbst vorhanden sein. in jeder agb steht drinnen, wann, wo zwischen wen und für wen was wie lange gilt etc.........................................

Ich suggeriere gar nichts mein lieber, Zwoologe. Im Gegensatz zu dir, halte ich mich an die Gebote der Rechtslehre, Rechtsauslegung Rechtshierachie, Rechtslogik. Aber wir können uns mal die Dinge mit deiner Logik betrachten.

1. Geltungsbereich des Grundgesetzes
Nun nach deiner Aussage ist kein Geltungsbereich mehr definiert. Gut dann kannst du sicherlich auch erklären, warum die amerikanische Verfassung in allen Bundesstaaten der USA obwohl nur die 13 Gründerstaaten direkt erwähnt sind?

2. Welche Norm schreibt vor, wie eine Verfassung auszusehen hat, wo ist sie hinterlegt und wer hat sie verfasst?

3.Du bestehst darauf, das der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag ist, weil er nicht so benannt wurde. Nun du legst wert auf Begrifflichkeiten, nun dann setzen wir das mal auch für andere Fest.
In der Zeit von 1951 bis 1955 haben die Alliierten rechtliche bindende Erklärungen über die Beendigung des Kriegszustandes abgegeben.
Warum heißt es denn in diesen Erklärungen State of War, Guerre aber nicht Armistice( englisch und Französisch für Waffenstillstand)?

4. Kommen wir noch mal auf die Bundesrepublik Finanzagentur GmbH zurück. Wie jede andere Kapitalgesellschaft unterliegt sie der Publizitätspflicht nach § 325 HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html). Auf der Seite des Bundesanzeigers (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=9481e626af43446bd694 15c121e2fb4d&global_data.designmode=eb&genericsearch_param.fulltext=Bundesrepublik+Deutsc hland+Finanzagentur+GmbH&genericsearch_param.part_id=&%28page.navid%3Dto_quicksearchlist%29=Suchen) kann man ganz bequem die Jahresabschlüsse und Finanzberichte der Jahre 2010 und davor abrufen.

Du kannst ja sicherlich erklären, warum Bilanz und GuV von z.B. 2010, nicht die gleiche Positionen wie der Bundeshaushalt hat und auch nicht vom Volumen mit den Bundeshaushalt übereinstimmen?


im übrigen gibt es mittlerweile genügend videomaterial aus sogenannten "ämtern" wo gerichtsvollzieher VERHANDLUNGEN eröffnen wollen. da wird die gewaltenteilung einfach frech aufgehoben. was glaubst du wie diese rechtspfleger austicken wenn du es ihnen klarmachst das sie gar keine verhandlung eröffen dürfen und sich damit strafbar machen? eine verhandlung kann nur von einen richter eröffnet werden.

Mein lieber Zwoologe, austicken tut jeder, wenn ihm einer unnötige Arbeit verschafft. Eine kleine Auseinandersetzung mit Verfahrensrecht, StPO, ZPO, Insolvenzordnung, Rechtsbehelfsvorschriften etc. pp. würde dir aufzeigen das mit Verhandlungen Verfahrensbestandteile sind. Eine Verhandlung braucht keine richterliche Eröffnung, das Verfahren, dessen Bestandteil die Verhandlung ist, braucht abhängig von der Verfahrensart, einen richterliche Eröffnungsbeschluss bzw. einen gerichtlichen Titel. Ein Gerichtsvollzieher vollstreckt z.b. solche Titel.

Je nach Verfahren und Verfahrensart, können Widersprüche und Einwendungen auch formlos erfolgen und ohne Prüfung von Inhalt und Berechtigung aus einem simplen Rechtsverfahren ohne richterliche Beteiligung ein Klageverfahren mit Richterzwang machen. Wenn du also einen armen Rechtspfleger voll laberst und anmekerst, muss er dies, auch wenn es absoluter Stuss ist, als Widerspruch oder Einwendung werten und das Verfahren gemäß den Vorschriften auf eine andere Ebene leiten.

malnachdenken
28.05.2012, 16:11
damit hast du keinen nachweis darüber das du deutscher staatsbürger bist. obwohl du einen deutschen pass hast, den man nur erlangen kann wenn man die deutsche staatsbürgerschaft besitzt. besitzt du also einen deutschen pass, den man nur erlangt wenn man die deutsche staatsangehörigkeit besizt, kannst du dich damit nicht als deutscher staatsbürger ausweisen. wenn du diesen widerspruch nicht erkennst , dann weiß ich auch nicht.

Vor ausländischen Behörden reicht es als Nachweis für meine Staatsbürgerschaft aus.

Wie machen das eigentlich US-Amerikaner? Die haben an sich ja keinen Personalausweis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis#USA

Sind das dann auch keine US-Amerikaner?

GSch
28.05.2012, 16:45
im übrigen gibt es mittlerweile genügend videomaterial aus sogenannten "ämtern" wo gerichtsvollzieher VERHANDLUNGEN eröffnen wollen. da wird die gewaltenteilung einfach frech aufgehoben. was glaubst du wie diese rechtspfleger austicken wenn du es ihnen klarmachst das sie gar keine verhandlung eröffen dürfen und sich damit strafbar machen? eine verhandlung kann nur von einen richter eröffnet werden.

[Hervorhebungen hinzugefügt] Wer den Unterschied zwischen einem Gerichtsvollzieher und einem Rechtspfleger nicht kennt, der möge sich doch bitte aus der Materie heraushalten.

zwoologe
29.05.2012, 14:46
und was machen wir jetzt mit der Erkenntnis?

keine ahnung, was machst du denn mit den informationen aus zeitungen und nachrichten?



Irgendwas anfechten wird schlecht möglich sein, denke ich

der bock ist nur der gärtner solange der garten ahnungslos ist.

zwoologe
29.05.2012, 14:58
Vor ausländischen Behörden reicht es als Nachweis für meine Staatsbürgerschaft aus.

im eigenen land dagegen nicht?



Wie machen das eigentlich US-Amerikaner? Die haben an sich ja keinen Personalausweis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis#USA

die amis haben ID-card´s und pässe. warum schlägst du den bogen nun zu den personalausweisen?



Sind das dann auch keine US-Amerikaner?

vielleicht? es gibt zwei USA systeme. das eine sind die United states of america, die nation mit ihren bundesstaaten die jeder gelehrt bekommt und dann haben wir noch die United states corp. die flagge der corp. sieht aus wie die der usa, nur hat diese einen goldenen rahmen. der goldene rahmen steht für britische admineralität. das wissen aber nicht viele. eine solche flagge mit goldenen rahmen findest du in jeden us-gericht und im oval office natürlich.

zwoologe
29.05.2012, 15:02
[Hervorhebungen hinzugefügt] Wer den Unterschied zwischen einem Gerichtsvollzieher und einem Rechtspfleger nicht kennt, der möge sich doch bitte aus der Materie heraushalten.

danke für deinen einwurf. heute weiß man eben nicht mehr genau ob der jenige gerichtsvollzieher oder nur ein rechtspfleger darstellt, da diese als privatpersonen anzusehen sind die in einer firma arbeiten. anwälte sind zumindest noch volljuristen.

zwoologe
29.05.2012, 15:19
Ich suggeriere gar nichts mein lieber, Zwoologe.

wieso du? bist du die zurzeit gesetzgebende gewalt?



Im Gegensatz zu dir, halte ich mich an die Gebote der Rechtslehre, Rechtsauslegung Rechtshierachie, Rechtslogik. Aber wir können uns mal die Dinge mit deiner Logik betrachten.

das gebot der rechtssicherheit ist nicht gegeben. die gesetze sind nicht mehr eindeutig auslegbar sondern colorable auslegbar.



1. Geltungsbereich des Grundgesetzes
Nun nach deiner Aussage ist kein Geltungsbereich mehr definiert.

nach meiner aussage und dem grundgesetz selbst. das grundgesetz selbst kann keinen geltungsbereich mehr aufweisen.



Gut dann kannst du sicherlich auch erklären, warum die amerikanische Verfassung in allen Bundesstaaten der USA obwohl nur die 13 Gründerstaaten direkt erwähnt sind?

wenn in der ami verfassung drin steht das sie wo gilt, dann können sich andere ami staaten diese verfassung mitgeben. ich sehe da kein problem aber auch keinen zusammenhang mit deutschland.
es sind zwei völlig unterschiedliche systeme, nicht wahr?



2. Welche Norm schreibt vor, wie eine Verfassung auszusehen hat, wo ist sie hinterlegt und wer hat sie verfasst?

eine verfasssung wird vom volk bestimmt. der inhalt kann beliebig sein denn das volk selbst will das was in der verfassung drinsteht.



3.Du bestehst darauf, das der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag ist, weil er nicht so benannt wurde. Nun du legst wert auf Begrifflichkeiten, nun dann setzen wir das mal auch für andere Fest.
In der Zeit von 1951 bis 1955 haben die Alliierten rechtliche bindende Erklärungen über die Beendigung des Kriegszustandes abgegeben.
Warum heißt es denn in diesen Erklärungen State of War, Guerre aber nicht Armistice( englisch und Französisch für Waffenstillstand)?

zum einen sind deine 2+4 verträge nur verträge die die aliierten mit sich selbst getätigt haben zum anderen stellen diese keinen friedensvertrag da. einen friedensvertrag mit allen ländern kann nur das deutsche reich oder sein tatsächlicher rechtsnachfolger DEUTSCHLAND abschließen. deutschland aber ist noch immer unter verwaltung gestellt, handlungsunfähig und nicht souverän.

GSch
29.05.2012, 18:46
zum einen sind deine 2+4 verträge nur verträge die die aliierten mit sich selbst getätigt haben zum anderen stellen diese keinen friedensvertrag da. einen friedensvertrag mit allen ländern kann nur das deutsche reich oder sein tatsächlicher rechtsnachfolger DEUTSCHLAND abschließen.

Wer keine Probleme hat, der macht sich welche. Es gibt viele Wege, einen Krieg zu beenden, nicht nur einen formellen Friedensvertrag. Nach deiner Logik hätte es nach 1945 auch keine Kriege mehr gegeben, weil niemand eine Kriegserklärung abgegeben hat.

Man kann einen Krieg durch einseitige Erklärung beenden, wenn die Gegenseite nicht widerspricht und auch tatsächlich nicht mehr gekämpft wird.

Oder durch die Wiederaufnahme diplomatischer und auch sonst normaler Beziehungen.

Oder durch den Abschluss von Verträgen, die ihrer Natur nach einen Krieg ausschließen. Beispiele dafür wären Währungsunionen oder militärische Verteidigungsbündnisse.

Kein Land dieser Welt sieht sich heute noch als im Krieg mit Deutschland befindlich. Falls doch, welches bitte?

Da der Krieg seit mindestens 35 Jahren zu Ende war, brauchte der 2-plus-4-Vertrag wirklich kein klassischer Friedensvertrag zu sein. Er regelte einfach die immer noch offenen Fragen in Bezug auf Deutschland als Ganzes, wie ja auch der volle Name sagt.

GSch
29.05.2012, 18:48
eine verfasssung wird vom volk bestimmt. der inhalt kann beliebig sein denn das volk selbst will das was in der verfassung drinsteht.

Unwahr. Es gibt keine Norm dafür, wie eine Verfassung entstehen muss. Sie kann durchaus auch diktatorisch verordnet werden (wie z. B. 1871). Wichtig ist, dass der Staat danach funktioniert.

zwoologe
29.05.2012, 21:32
Man kann einen Krieg durch einseitige Erklärung beenden, wenn die Gegenseite nicht widerspricht und auch tatsächlich nicht mehr gekämpft wird.
Oder durch die Wiederaufnahme diplomatischer und auch sonst normaler Beziehungen.

Oder durch den Abschluss von Verträgen, die ihrer Natur nach einen Krieg ausschließen. Beispiele dafür wären Währungsunionen oder militärische Verteidigungsbündnisse.

Kein Land dieser Welt sieht sich heute noch als im Krieg mit Deutschland befindlich. Falls doch, welches bitte?

vorrausgesetzt die betreffenden kriegsparteien handeln es aus. in unseren fall haben sie (die sieger) nicht mit uns verhandelt sondern nur mit sich selbst. die brd wurde einst von den aliierten gegründet, als wirtschafts und ertragszone, eine von deutschen administrierte verwaltung im auftrag von nichtdeutschen die bei allem das letzte wort haben. die brd ist nicht und war nie der rechtsnachfolger des deutschen reiches und kann daher auch keine gültigen verträge abschließen die das deutsche reich und dessen terretorium betreffen.
alle länder die gegen deutschland im 2wk gekämpft haben befinden sich uns gegenüber IMMER NOCH nur in einer waffenruhe. deutschland unterliegt der uno- feindstaatenklausel <--- warum wenn wir doch einen echten frieden haben?!



Da der Krieg seit mindestens 35 Jahren zu Ende war, brauchte der 2-plus-4-Vertrag wirklich kein klassischer Friedensvertrag zu sein. Er regelte einfach die immer noch offenen Fragen in Bezug auf Deutschland als Ganzes, wie ja auch der volle Name sagt.

weißt du denn überhaupt was passiert wenn wir einen echten friedensvertrag haben? die UNO müßte nach ihrer eigenen charta DICHT MACHEN! unsere gegener aus dem 2wk müssten ihre kriegsverbrechen gegen deutschland öffentlich eingestehen.
das ist alles zu unbequem, genauso 1990 als die brd nicht abtreten wollte und uns um unsere verfassung gebracht hat. diese menschen die in unseren namen verträge abschließen waren bei der sogenannten wiedervereinigung bereits arbeitslos!
ein gewisser artikel aus dem grundgesetz hätte nämlich sofort umgesetzt werden müssen.........aber wer sägt schon gerne am eigenen fetten ast herrum.
der fisch stinkt sogar aus dem wasser herraus. man läßt eben alles in einen schwebezustand und läßt uns dabei in einer scheinwelt leben.

zwoologe
29.05.2012, 21:45
Unwahr. Es gibt keine Norm dafür, wie eine Verfassung entstehen muss. Sie kann durchaus auch diktatorisch verordnet werden (wie z. B. 1871). Wichtig ist, dass der Staat danach funktioniert.

möglich. völkerrechtlich gesehen wird ein staat vom volk gemacht und nicht von den banken und konzernen denen wir seit geburt an dienen. wenn das volk den staat macht so macht es auch seine verfassung und es macht das der staat dem menschen dient die in diesen staat leben und nicht umgekehrt wie es aktuell gelebt wird.
wie das von tyrannen gehandhabt wird ist klar: entweder stülpt man dem volk sein eigenes ding über ohne mitsprache und so, oder man tut so als würde das volk was zu melden haben inkl. wahlen die nichts verändern. im falle der brd wählen wir nur einen firmenvorstand oder eine neue geschäftsführung.

merke: hast du schriftverkehr mit behörden bekommst du ein GESCHÄFTSZEICHEN. aktenzeichen gibts bei uns in der firma (brd) schon lange nicht mehr.

malnachdenken
30.05.2012, 12:08
im eigenen land dagegen nicht?

Brauchte ich bislang nicht mit etwas anderem, als meinem Ausweis oder Pass.


die amis haben ID-card´s und pässe. warum schlägst du den bogen nun zu den personalausweisen?

Amis haben eher Steuernummern, da steht nichts von Beweis einer Staatsbürgerschaft.


vielleicht? es gibt zwei USA systeme. das eine sind die United states of america, die nation mit ihren bundesstaaten die jeder gelehrt bekommt und dann haben wir noch die United states corp. die flagge der corp. sieht aus wie die der usa, nur hat diese einen goldenen rahmen. der goldene rahmen steht für britische admineralität. das wissen aber nicht viele. eine solche flagge mit goldenen rahmen findest du in jeden us-gericht und im oval office natürlich.

Ist das die selbe Kerbe, wie die, daß Deutschland eine Gmbh sein soll? Wenn ja, halte ich das für den gleichen Quatsch.

zwoologe
30.05.2012, 12:32
Ist das die selbe Kerbe, wie die, daß Deutschland eine Gmbh sein soll?

das ist doch schwachsinn. deutschland ist keine gmbh aber dessen treuhandsverwaltung die BRD ist eine gmbh.


Wenn ja, halte ich das für den gleichen Quatsch.

du hast mir heute bewiesen das du diese sachlage weder erkennst noch beurteilen kannst.

GSch
30.05.2012, 16:05
vorrausgesetzt die betreffenden kriegsparteien handeln es aus.

Wie ich schon so richtig sagte, reichen manchmal sogar einseitige Erklärungen.


alle länder die gegen deutschland im 2wk gekämpft haben befinden sich uns gegenüber IMMER NOCH nur in einer waffenruhe.

Nun sag doch mal konkret, welches Land dieser Welt sich heute noch im Krieg mit Deutschland sieht und woran man das merkt.


weißt du denn überhaupt was passiert wenn wir einen echten friedensvertrag haben? die UNO müßte nach ihrer eigenen charta DICHT MACHEN!

Ohne Zweifel kannst du mir den Artikel der UN-Charta sagen, in dem das steht.

GSch
30.05.2012, 16:07
merke: hast du schriftverkehr mit behörden bekommst du ein GESCHÄFTSZEICHEN. aktenzeichen gibts bei uns in der firma (brd) schon lange nicht mehr.

Du hast nicht den Schimmer einer Ahnung vom Innenleben einer ordentlichen deutschen Behörde. Selbstverständlich gibt es Aktenzeichen, die sind aber mehr für den internen Gebrauch. Im Außenverkehr bekommt der Vorgang ein Geschäftszeichen. Weil es ein Amtsgeschäft ist.

GSch
30.05.2012, 16:09
die amis haben ID-card´s und pässe.

ID cards (Personalausweise) haben sie ja gerade nicht. Und Pässe nur, wenn sie ins Ausland reisen.

Gehirnnutzer
30.05.2012, 19:12
möglich. völkerrechtlich gesehen wird ein staat vom volk gemacht.

Wo steht das im Völkerrecht? Du wirst ja sicherlich eine Quelle nennen können.

Gehirnnutzer
30.05.2012, 19:40
damit hast du keinen nachweis darüber das du deutscher staatsbürger bist. obwohl du einen deutschen pass hast, den man nur erlangen kann wenn man die deutsche staatsbürgerschaft besitzt. besitzt du also einen deutschen pass, den man nur erlangt wenn man die deutsche staatsangehörigkeit besizt, kannst du dich damit nicht als deutscher staatsbürger ausweisen. wenn du diesen widerspruch nicht erkennst , dann weiß ich auch nicht.

Mein lieber Zwoologe, du solltest einmal schön ins Passgesetz schauen, nämlich den § 1 Absatz 4 Passgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html)


(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der amtliche Pass kann auch

1.
Diplomaten im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959) und Konsularbeamten im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) und deren Familienangehörigen sowie
2.
sonstigen Personen, die im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Ausland tätig sind und deren Familienangehörigen, ausgestellt werden,

wenn diese nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.

Du bekommst keinen Pass wenn du nicht deutscher Staatsbürger bist oder nicht Diplomat der Bundesrepublik bist oder im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik handelst oder Familienangehöriger solcher Personen bist.

Er kann alleine nur die Vermutung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, weil er auch einem ganzen bestimmten Personenkreis außer deutschen Staatsbürgern ausgestellt wird. Pass und der zusätzliche Nachweis, das man nicht zu besagten Personengruppe gehört, haben die ein ähnliche rechtliche Nachweiswirkung wie die Staatsbürgerschaftsurkunde.

Zwoologe, wann muss man eine Staatsbürgerschaft nachweisen?

Gehirnnutzer
30.05.2012, 20:00
das ist doch schwachsinn. deutschland ist keine gmbh aber dessen treuhandsverwaltung die BRD ist eine gmbh.

Interessant, zwoologe, nur zu dumm das im Gesellschaftervertrag eine anderer Unternehmenszweck steht.

Ach übrigens:

Wer hat dann die Bundesrepublik vor dem 12.10.2004 (Eintragungsdatum in das Handelsregister) treuhänderisch verwaltet?

Nur zur info, eine GmbH wird erst durch Eintragung in das Handelsregister rechtsfähig.

zwoologe
30.05.2012, 21:22
Wie ich schon so richtig sagte, reichen manchmal sogar einseitige Erklärungen.

manchmal? hier nun nicht. Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.

Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich.






Nun sag doch mal konkret, welches Land dieser Welt sich heute noch im Krieg mit Deutschland sieht und woran man das merkt.

du ignorierst die uno-feindstaatenklausel in der das handlungsunfähige deutschland steckt. zu deiner frage die sich nichtmehr stellt, konkret:
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):

Australien, Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Costa- Rica, Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi- Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger





Ohne Zweifel kannst du mir den Artikel der UN-Charta sagen, in dem das steht.

ich ziehe diese aussage erst einmal zurück.

zwoologe
30.05.2012, 21:41
Interessant, zwoologe, nur zu dumm das im Gesellschaftervertrag eine anderer Unternehmenszweck steht.

Ach übrigens:

Wer hat dann die Bundesrepublik vor dem 12.10.2004 (Eintragungsdatum in das Handelsregister) treuhänderisch verwaltet?

Nur zur info, eine GmbH wird erst durch Eintragung in das Handelsregister rechtsfähig.

die haben etwas marodes genommen und in eine gmbh umgewandelt und sie in bundesrepublik deutschland finanzagentur gmbh umbenannt.

GSch
30.05.2012, 22:03
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand.

Die UN-Charta sagt nichts dergleichen, wie du ja inzwischen offenbar selbst erkannt hast. Falls doch, dann zeig mir mal, wo in der UN-Charta die 47 Staaten genannt werden.


Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):

Australien, ... , UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger.

Das Gesetz sagt nichts dergleichen. Ist dir eigentlich nicht aufgefallen, dass auch die USA die USA als Oberbefehlshaber anerkennen? Im Übrigen war das SAHEF kein Organ der Amerikaner, sondern das gemeinsame Oberkommando der Briten und Amerikaner. Es ist nicht bekannt, dass sich seine Majestät der König jemals den aufrührerischen Kolonien unterworfen hat.

Gehirnnutzer
30.05.2012, 23:01
die haben etwas marodes genommen und in eine gmbh umgewandelt und sie in bundesrepublik deutschland finanzagentur gmbh umbenannt.

zwoologe, belege, das besagte GmbH Deutschland verwaltet!!!!


Erkläre wieso die Bundesrepublik Gesellschafter von sich selber sein kann!!!

Erkläre, wieso die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse, die jedem zugänglich sind, nicht dem Bundeshaushalt entsprechen, die Bilanzsumme nicht mal dem Wert der deutschen Goldreserven entspricht und z.B. für 2010 einen Gewinn nachweist, obwohl wir jedes Jahr ein Defizit im Haushalt haben.

Efna
30.05.2012, 23:19
Registrierter, Du vergisst immer die wichtigste Passage des Textes (aus Deinem Link):

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich.“

Was eigentlich nichts weiter heisst als das die Bundesrepublik deswegen kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann, weil sie das deutsche Reich ist.

Affenpriester
30.05.2012, 23:47
Was eigentlich nichts weiter heisst als das die Bundesrepublik deswegen kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann, weil sie das deutsche Reich ist.

Eben, genau das heisst es.

Odin
30.05.2012, 23:57
Die Unverständigen sind nichts weiter als die Gefangenen in der Höhle. Platon - der mir wie ein ungezogener Sohn ist - hat die brdlinge sehr treffend in seinem Gleichnis beschrieben.

zwoologe
31.05.2012, 11:01
dann zeig mir mal, wo in der UN-Charta die 47 Staaten genannt werden.

Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren – also primär Deutschland (genau genommen das Deutsche Reich) und Japan.

(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 (artikel 53 un charta) bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

das waren eben nunmal 47 staaten die als unterzeichner dieser charta mit deutschland im feindzustand standen und dank fehlenden firedensvertrag noch bis heute stehen.



Das Gesetz sagt nichts dergleichen. Ist dir eigentlich nicht aufgefallen, dass auch die USA die USA als Oberbefehlshaber anerkennen? Im Übrigen war das SAHEF kein Organ der Amerikaner, sondern das gemeinsame Oberkommando der Briten und Amerikaner. Es ist nicht bekannt, dass sich seine Majestät der König jemals den aufrührerischen Kolonien unterworfen hat.

das gesetz sagt genau wie du auf meine lösung kommst. siehe oben artikel 53.

zwoologe
31.05.2012, 11:11
zwoologe, belege, das besagte GmbH Deutschland verwaltet!!!!


Erkläre wieso die Bundesrepublik Gesellschafter von sich selber sein kann!!!

Erkläre, wieso die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse, die jedem zugänglich sind, nicht dem Bundeshaushalt entsprechen, die Bilanzsumme nicht mal dem Wert der deutschen Goldreserven entspricht und z.B. für 2010 einen Gewinn nachweist, obwohl wir jedes Jahr ein Defizit im Haushalt haben.


erkläre du mir lieber mal warum man in der brd in staatliche selbstverwaltung nach un-resulution gehen kann wenn hier , deiner meinung nach, alle staatlichen stellen vorhanden sein sollen? es ist klar geregelt das man dieses nur "bei wegfall der staatlichen stellen" tun kann. hier müßte es jetzt klick bei dir machen.

übrigens: ich belege nicht mal halbe brötchen auf kommando.

zwoologe
31.05.2012, 11:18
Was eigentlich nichts weiter heisst als das die Bundesrepublik deswegen kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann, weil sie das deutsche Reich ist.

in seiner räumlichen ausdehnung aber nur teilidentisch mit dem deutschen reich (in de3n grenzen von 1937) weil ostdeutschland noch immer von polen verwaltet wird. ich bezweifle das ein besatzungskonstrukt das deutsche reich sein soll.

oder, wenn die brd das deutsche reich ist, warum sind wir dann nicht souverän?

zwoologe
31.05.2012, 12:03
amtsgericht luckenwalde - gerichtsverhandlung ohne richter

http://www.youtube.com/watch?v=dNvfQ0pHzXE

so arbeitet unsere brd-justiz.

verhandlung bei einer gerichtsvollzieherin

http://www.youtube.com/watch?v=jZ7ZGhAbncw

gerichtsvollzieher party

http://www.youtube.com/watch?v=nAg21F7vUM8

zwoologe
31.05.2012, 13:44
StaSeVe - Erfolgreiche Abwehr einer Plünderungsmaßnahme in Zwickau am 23.04.2012

ein lehrstück!!

http://www.youtube.com/watch?v=bCzAJ4ApXDU

Wo KEIN Staat da kein Gerichtsvollzieher

http://www.youtube.com/watch?v=8VD8EulfmEE

Efna
31.05.2012, 14:05
in seiner räumlichen ausdehnung aber nur teilidentisch mit dem deutschen reich (in de3n grenzen von 1937) weil ostdeutschland noch immer von polen verwaltet wird. ich bezweifle das ein besatzungskonstrukt das deutsche reich sein soll.

oder, wenn die brd das deutsche reich ist, warum sind wir dann nicht souverän?

Das sie Gebietsmässig nicht mehr das ist wie 1871 ändert daran, die Grenzen Deutschland haben soich eh ständig geändert. Doch die Bundesrepublik ist Identisch mit den Deutschen Reich, nicht mehr besagt der Beschluss. Was bedeutet das dads deutsche Reich weder untergegangen ist noch handelungsunfähig ist, sondern das das deutsche Reich in form der Bundesrepublik fortbesteht.

zwoologe
31.05.2012, 14:25
Das sie Gebietsmässig nicht mehr das ist wie 1871 ändert daran, die Grenzen Deutschland haben soich eh ständig geändert. Doch die Bundesrepublik ist Identisch mit den Deutschen Reich, nicht mehr besagt der Beschluss. Was bedeutet das dads deutsche Reich weder untergegangen ist noch handelungsunfähig ist, sondern das das deutsche Reich in form der Bundesrepublik fortbesteht.

die bundesrepublik existiert dejure aber nicht mehr, denn: Sie (die BRD anmrk. zwoo) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363))



Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. interner Link Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363))

wenn aber die brd seit 1990 nicht mehr existiert (fehlender geltungsbereich des gg <--- fundament der BRD) , kann sie HEUTE nicht mehr identisch sein mit dem deutschen reich. endlich kann etwas das nicht ist nicht sein. :]

als fazit: bis 1990 stimmte deine auffassung noch, da gebe ich dir recht.

also ist die HEUTIGE brd weder rechtsnachfolger noch identisch oder sonstwas.

GSch
31.05.2012, 16:57
(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 (artikel 53 un charta) bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

das waren eben nunmal 47 staaten die als unterzeichner dieser charta mit deutschland im feindzustand standen und dank fehlenden firedensvertrag noch bis heute stehen.

Nirgends werden in der UN-Charta irgendwelche Staaten namentlich genannt. Deutschland könnte heute seine ehemaligen Kriegsgegner (so weit noch existent) selbst als Feindstaaten ansehen und behandeln, weil man ja 1973 die UN-Charta unterschrieben hat.

Sagst du mir nun mal, welcher Staat dieser Welt sich heute noch als im Krieg mit Deutschland befindlich ansieht? Oder wann sich die Sowjetunion den USA unterworfen hat?

GSch
31.05.2012, 16:58
erkläre du mir lieber mal warum man in der brd in staatliche selbstverwaltung nach un-resulution gehen kann wenn hier , deiner meinung nach, alle staatlichen stellen vorhanden sein sollen? es ist klar geregelt das man dieses nur "bei wegfall der staatlichen stellen" tun kann.

Man kann ja auch nicht. Das ist alles so rechtsverbindlich wie die Proklamation eines Faschingsprinzen.

Gehirnnutzer
31.05.2012, 18:10
die bundesrepublik existiert dejure aber nicht mehr, denn: Sie (die BRD anmrk. zwoo) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363))



wenn aber die brd seit 1990 nicht mehr existiert (fehlender geltungsbereich des gg <--- fundament der BRD) , kann sie HEUTE nicht mehr identisch sein mit dem deutschen reich. endlich kann etwas das nicht ist nicht sein. :]

als fazit: bis 1990 stimmte deine auffassung noch, da gebe ich dir recht.

also ist die HEUTIGE brd weder rechtsnachfolger noch identisch oder sonstwas.

Nett, zwoologe, wir kennen deine Behauptung bezüglich des Geltungsbereiches. Wir wissen auch, das du nicht akzeptierst, das Geltungsbereiche auch vollkommen rechtsgültig auf andere Weise definiert werden können, aber wir lassen das beiseite und beschäftigen uns mal mit deiner Behauptung und den Widersprüchen, die sich daraus ergeben.

Ein Widerspruch ergibt sich mit dem Völkerrecht. Deutschland ist immer noch Mitglied der UN und wie schon in diesem Thread mehrmals verlinkt, als Mitgliedsstaat, mit dem Verweis auf die historische Entwicklung durch die Wiedervereinigung.

Wenn also die Bundesrepublik Deutschland als Staat erloschen ist, wieso kann sie Mitglied der UN sein, wenn nur Staaten Mitglied der UN sein können?

Beantworte die Frage und komm nicht mit deinem Nichtmitgliedschaftsgefasel der Bundesrepublik, denn das ist schon hier im Thread mehrmals durch die offiziellen Seiten der UN widerlegt worden.

Erklär bitte mal den Umstand, das das GG im Saarland galt und immer noch gilt, obwohl das Saarland nie im ursprünglichen Artikel 23 GG erwähnt wurde?

Übrigens würde ich mal einen kleinen Blick auf Artikel 143 GG werfen. Ginge es nach deiner Behauptung bezüglich des Geltungsbereiches, so wäre das Grundgesetz in den in Artikel 3 genannten Gebieten immer noch in Kraft und eben nicht vollkommen erloschen. Auch ein Widerspruch zu deiner Aussage, den du zu erklären hast.

malnachdenken
01.06.2012, 06:28
erkläre du mir lieber mal warum man in der brd in staatliche selbstverwaltung nach un-resulution gehen kann wenn hier [...]


Rechtlich genauso relevant, als wenn Du Dich zum Kaiser von Rüsselsheim erklären würdest.

Diese "Selbstverwaltungs"-Heinis sind ganz traurige Personen, die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.

zwoologe
01.06.2012, 15:20
Nirgends werden in der UN-Charta irgendwelche Staaten namentlich genannt. Deutschland könnte heute seine ehemaligen Kriegsgegner (so weit noch existent) selbst als Feindstaaten ansehen und behandeln, weil man ja 1973 die UN-Charta unterschrieben hat.

auf die staaten und deren zahl kommst du wenn du nachforschst.



Sagst du mir nun mal, welcher Staat dieser Welt sich heute noch als im Krieg mit Deutschland befindlich ansieht? Oder wann sich die Sowjetunion den USA unterworfen hat?

du musst mich mit irgend einen orakel verwechselt haben.

zwoologe
01.06.2012, 15:22
Rechtlich genauso relevant, als wenn Du Dich zum Kaiser von Rüsselsheim erklären würdest.

Diese "Selbstverwaltungs"-Heinis sind ganz traurige Personen, die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.

du hast dich doch schon längst disqualifiziert. du staatsbürger bundesrepublik deutschland du.....

zwoologe
01.06.2012, 15:40
Nett, zwoologe, wir kennen deine Behauptung bezüglich des Geltungsbereiches. Wir wissen auch, das du nicht akzeptierst, das Geltungsbereiche auch vollkommen rechtsgültig auf andere Weise definiert werden können, aber wir lassen das beiseite und beschäftigen uns mal mit deiner Behauptung und den Widersprüchen, die sich daraus ergeben.

lustig. das grundgesetz selbst hat keinen geltungsbereich. aber irgendwelche skat und dart regeln sagen aber das es für das gesammte tunier gilt. schön.



Ein Widerspruch ergibt sich mit dem Völkerrecht. Deutschland ist immer noch Mitglied der UN und wie schon in diesem Thread mehrmals verlinkt, als Mitgliedsstaat, mit dem Verweis auf die historische Entwicklung durch die Wiedervereinigung.

Wenn also die Bundesrepublik Deutschland als Staat erloschen ist, wieso kann sie Mitglied der UN sein, wenn nur Staaten Mitglied der UN sein können?

das ist kein widerspruch, es ist nur dämlich deutschland mit der brd gleichzusetzen. es ist auch dämlich so zu tun als würde ich leugnen DEUTSCHLAND sei mitglied in der un. bis 1990 war eine bundesrepublik deutschland dort gelistet (frg). da aber der geltungsbereich des gg gestrichen wurde hat die brd, die sich ja im handeln nur auf den geltungsbereich des gg beschränkt hatte dejure aufgelöst. hätte die brd noch gültigkeit hätten wir einen eintrag bei der uno FRG. die brd ist weg und dafür haben wir dort deutschland stehen. deutschland ist ein staat, die brd ist nur eine verwaltung, hirni.



Beantworte die Frage und komm nicht mit deinem Nichtmitgliedschaftsgefasel der Bundesrepublik, denn das ist schon hier im Thread mehrmals durch die offiziellen Seiten der UN widerlegt worden.

besser du parkst deinen daumen rektal, denn die un-seiten haben hier überhaupt nichts belegt.



Erklär bitte mal den Umstand, das das GG im Saarland galt und immer noch gilt, obwohl das Saarland nie im ursprünglichen Artikel 23 GG erwähnt wurde?

hirni, das saarland tut so als wäre dass gg gültig und deswegen geben sie sich das gg.

was ist mit berlin? berlin war nie bestandteil der brd. bitte leugne dieses. gesetzesblätter kommen auch heute noch aus bonn.



Übrigens würde ich mal einen kleinen Blick auf Artikel 143 GG werfen. Ginge es nach deiner Behauptung bezüglich des Geltungsbereiches, so wäre das Grundgesetz in den in Artikel 3 genannten Gebieten immer noch in Kraft und eben nicht vollkommen erloschen. Auch ein Widerspruch zu deiner Aussage, den du zu erklären hast.

moment, ich schauhe mir den artikel 143 an und frage mich dabei warum ich das überhaupt mache, denn das gg ist erloschen.

malnachdenken
01.06.2012, 17:59
du hast dich doch schon längst disqualifiziert. du staatsbürger bundesrepublik deutschland du.....

Keine Argumente? Nichts Neues bei Dir.

zwoologe
01.06.2012, 21:18
für alle (ausser malnachdenken) eine sehr gute erklärung was hier in der brd-firma/treuhand/gmbh (what ever) wie geregelt wird, was wir dartsellen, was die darstellen und so weiter und so fort. das video zeigt die englischen verhältnise zwischen firma und volk schön auf und liefert diverse parallelen zu unseren brd system. in beiden fällen, uk und brd, sind gerichte firmen die profit generieren müssen! in beiden fällen fehlt die legitimität für diese handlungen. sie arbeiten mit unserer freiwilligkeit in allen belangen, suggerieren dabei aber eine gesetzliche pflicht. bei uns nennen sie es eu-richtlinien <--- die aber keine gesetzeskraft haben.

www.youtube.com/watch?v=WTB2eJ3w0oQ

GSch
01.06.2012, 21:21
auf die staaten und deren zahl kommst du wenn du nachforschst.

Alles klar. Du verfügst über keinerlei Belege.


du musst mich mit irgend einen orakel verwechselt haben.

Das kann schon mal passieren. Die haben auch immer so zweideutige Äußerungen von sich gegeben, und wenn es nicht stimmte, war der Fragesteller schuld.

Gehirnnutzer
01.06.2012, 21:40
das ist kein widerspruch, es ist nur dämlich deutschland mit der brd gleichzusetzen. es ist auch dämlich so zu tun als würde ich leugnen DEUTSCHLAND sei mitglied in der un. bis 1990 war eine bundesrepublik deutschland dort gelistet (frg). da aber der geltungsbereich des gg gestrichen wurde hat die brd, die sich ja im handeln nur auf den geltungsbereich des gg beschränkt hatte dejure aufgelöst. hätte die brd noch gültigkeit hätten wir einen eintrag bei der uno FRG. die brd ist weg und dafür haben wir dort deutschland stehen. deutschland ist ein staat, die brd ist nur eine verwaltung, hirni.


Interessant zwoologe, nur steht deine Aussage im Widerspruch zu den Angaben auf der UN-Seite (http://www.un.org/en/members/index.shtml), ich zitiere:


The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.

Nun, die simple Aussage ist, das beide deutschen Staaten ab den 03.10.1990 wiedervereinigt einen souveränen Staat formen. Wichtig ist aber das wie (rot makierter Teil), das steht nämlich acession, was übersetzt Anschluss, Beitritt bedeutet. Das steht nicht, das beide deutschen Staaten zu einem neuen deutschen Staat fusionierten. Aus der Sicht der UN ist Deutschland also die Bundesrepublik.

Die UN schein also, wie klar durch den Link belegt, die Sache vollkommen anders zu sehen als du und eine gewisse Klientel.

zwoologe
01.06.2012, 21:56
Alles klar. Du verfügst über keinerlei Belege.

ihr logenknechte habt alle was gemeinsam, euch fehlt das lux zum fiat.



Das kann schon mal passieren.

sprach die stimme aus dem oz als du auf den kopf fielst.
bist du schon öffters über die feindstaatenklausel gestolpert? versuch das nächste mal im fallen etwas davon mit zu nehmen. :rofl:




Die haben auch immer so zweideutige Äußerungen von sich gegeben, und wenn es nicht stimmte, war der Fragesteller schuld.

solange dich die NICHTEINDEUTIGKEIT der brd gesetze NICHT stört, kann ich deinen snsorischen sinn für zweideutigkeit nur als inaktiv betrachten.

zwoologe
01.06.2012, 22:09
Interessant zwoologe, nur steht deine Aussage im Widerspruch zu den Angaben auf der UN-Seite (http://www.un.org/en/members/index.shtml), ich zitiere:



Nun, die simple Aussage ist, das beide deutschen Staaten ab den 03.10.1990 wiedervereinigt einen souveränen Staat formen. Wichtig ist aber das wie (rot makierter Teil), das steht nämlich acession, was übersetzt Anschluss, Beitritt bedeutet. Das steht nicht, das beide deutschen Staaten zu einem neuen deutschen Staat fusionierten. Aus der Sicht der UN ist Deutschland also die Bundesrepublik.

Die UN schein also, wie klar durch den Link belegt, die Sache vollkommen anders zu sehen als du und eine gewisse Klientel.


das ist ja alles schön und gut, jedoch steht da auch das wir souverän sind. wir sind aber nicht souverän.
das hat der schäuble selbst erklärt, nicht uns, aber den bankengesoxx bei diesen europäischen bankenkongress. er fügte noch an, das es ihn verwundern würde, dass diese tatsache nie den weg in die schulbücher oder medien geschafft hätten. witze kann er also auch machen.

die ddr hat sich also etwas angeschloßen, was bei anschluss schon nicht mehr existierte. an diesen tage haben ddr und brd aufgehört zu existieren.
erst löste sich die brd auf und die ddr schloß sich an der brd in das nichts zu folgen.


ich will damit sagen, was die uno behauptet stimmt eben nicht immer.

GSch
01.06.2012, 23:47
ich will damit sagen, was die uno behauptet stimmt eben nicht immer.

Wohl war, dass man so manches UN-Papier am besten in der Pfeife raucht. Dann sollte man aber die Feindstaatenklausen auch gleich dazustopfen, denn die ist in der Sache hinfällig, seit Japan Mitglied wurde. Inzwischen ist sie auch von der UN-Vollversammlung als veraltet und nicht mehr anwendbar erklärt worden.

Gehirnnutzer
02.06.2012, 01:38
das ist ja alles schön und gut, jedoch steht da auch das wir souverän sind. wir sind aber nicht souverän.................................


zwoologe, Schäuble hat nicht gesagt, das wir nicht souverän sind, sondern das Deutschland zu keinem Zeitpunkt seid dem 8.Mai 1945 mehr voll souverän gewesen ist. Er spricht nicht von fehlender Souveränität sondern nur von dem "Fehlen" eines Teils der Souveränität. Übrigens ein Zustand, den Deutschland mit allen Mitgliedern der EU teilt.

malnachdenken
02.06.2012, 09:15
das ist ja alles schön und gut, jedoch steht da auch das wir souverän sind. wir sind aber nicht souverän.
das hat der schäuble selbst erklärt, [...]

Schäuble erklärte vorallem, daß man sich in Europa und Deutschland dazu entschloss nicht mehr alles im nationalstaatlichen Alleingang zu machen, weil die Geschichte zeigte, daß dies nichts bringt. Souveränität, im Sinne von "Jeder macht alleine was er will." war gemeint.

zwoologe
03.06.2012, 11:08
nehmen wir mal an ich würde hier und heute klipp und klar beweisen das die bundesrepublik deutschland eine firma ist. würdet ihr das dann einsehen und euch selbst eingestehen das ihr bisher in einer (was den staat angeht) scheinrealität gehalten wurdet?

wie sieht es damit aus?

wie müßte ich das beweisen? was soll ich zeigen?

GSch
03.06.2012, 21:02
nehmen wir mal an ich würde hier und heute klipp und klar beweisen das die bundesrepublik deutschland eine firma ist. würdet ihr das dann einsehen und euch selbst eingestehen das ihr bisher in einer (was den staat angeht) scheinrealität gehalten wurdet?

wie sieht es damit aus?

wie müßte ich das beweisen? was soll ich zeigen?


Tja, wenn du das selbst nicht weißt ... aber benutz doch mal die Suchfunktion und schau dir die n Male an, die das hier schon "bewiesen" worden ist. Vielleicht bringt es dir was.

zwoologe
04.06.2012, 06:41
Tja, wenn du das selbst nicht weißt ... aber benutz doch mal die Suchfunktion und schau dir die n Male an, die das hier schon "bewiesen" worden ist. Vielleicht bringt es dir was.


ich wollte wissen was ein beweis waere den ihr annehmen wuerdet und ob
dann einsicht einkehren wuerde.

also, was waere das fuer ein beweis ? ich habe das gefuehl das ihr
euch davor drueckt meine rein hypotetische frage zu beantworten.

Fipse
04.06.2012, 15:13
ich wollte wissen was ein beweis waere den ihr annehmen wuerdet und ob
dann einsicht einkehren wuerde.

also, was waere das fuer ein beweis ? ich habe das gefuehl das ihr
euch davor drueckt meine rein hypotetische frage zu beantworten.

Ich steige mal einfach in die Diskussion mit ein: Beweise es doch bitte :)