Untergrundkämpfer
26.04.2012, 06:17
"Extremismusklausel" ist rechtswidrig (http://www.mdr.de/sachsen/extremismusklausel104_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html)
Die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden rechtswidrig. Damit gaben die Richter am Mittwoch einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums, Akubiz, Pirna statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ließ das aber eine mögliche Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
Das Interesse an dem öffentlich geführten Prozess war enorm. Rund 100 Menschen verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal, viele von ihnen saßen auf dem Fußboden. Vor Prozessauftakt hatten mehrere Demokratievereine vor dem Gerichtsgebäude gegen die umstrittene Demokratie-Erklärung protestiert.
Verein wurden 600 Euro Fördermittel verwehrt
Der Pirnaer Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" für den Druck von Flyern. Das Gericht bewertete den Zuwendungsbescheid mit Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis als rechtswidrig. Die vorgegebene Erklärung sei demnach zu unbestimmt.
Klausel ist Initiative des Bundes
Die rechtswidrige Klausel geht auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zurück. Vereine, die sich gegen Extremismus oder Islamismus engagieren, müssen bisher eine Demokratieerklärung unterschreiben, um vom Bund gefördert zu werden. Geprüft werden zudem Kooperationspartner. Auch Sachsen verlangt die Erklärung als Voraussetzung für die Landesförderung. Ursprünglich hatte der Freistaat den Wortlaut der Erklärung aus dem Schröder-Ministerium übernommen, die Klausel aber nach massiven Protesten entschärft. Innenminister Markus Ulbig sagte: "Wir haben uns in Sachsen bewusst für eine andere Lösung entschieden, in der wir nur auf das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung setzen."
Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kerstin Köditz, sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für die Bundesministerin Schröder und Sachsens Innenminister Markus Ulbig. "Was der gesunde Menschenverstand schon längst wusste, hat heute erstmals ein Gericht bestätigt", sagte Köditz. "Ich wünschte mir, dass mehr zivilgesellschaftliche Projekte in Sachsen ähnlich couragiert gehandelt hätten wie das Akubiz."
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßte das Urteil und forderte rasche politische Konsequenzen. Der jugendpolitische Sprecher Henning Homann erklärte, die Klausel habe bereits "massiven Schaden" angerichtet, weil sie die Vereine unter Generalverdacht gestellt habe. Der Sozialdemokrat Karl Nolle forderte Ulbig auf, Konsequenzen zu ziehen. "Allein der ideologischen Starrsinnigkeit von Schwarz-Gelb ist es geschuldet, dass Sachsen als einziges Bundesland eine rechtlich und politisch widersinnige Demokratieerklärung fordert. Die Praxis in Sachsen erinnert an finsterste, vordemokratische Zeiten."
Die Fraktion von Bündnis 90/Grünen forderte, die Klausel ersatzlos zu streichen. Zudem sollten sich Schröder und Ulbig bei den Betroffenen entschuldigen, heißt es in einer Pressemitteilung. Zugleich warnten sie vor zu früher Freude. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden. "In der mündlichen Begründung wurde die Rechtswidrigkeit der so genannten Extremismusklausel insbesondere an der Unbestimmtheit festgemacht", heißt es weiter. Unklar sei noch, ob sie auch einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung darstellt"
Dresdner Urteil könnte weitreichende Folgen haben
Der Erfolg vor Gericht kann nach Ansicht von Akubiz-Vorsitzenden Richter Signalwirkung für andere Vereine haben. Der Verein war der erste in ganz Deutschland, der gegen diese Erklärung vorgegangen ist.
Auch auf das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" könnte das Urteil aus Dresden Auswirkungen haben. Nach der Einführung der Klausel in die Förderrichtlinien des Bundes hatte es in Sachsen eine heftige Debatte um ihre Übernahme in die Richtlinie des Landes geben. Dabei ging es um die Erklärung an sich, die sonst nur von Beamten, Soldaten oder von Einbürgerungswilligen verlangt wird, vor allem aber um den zweiten Satz zu den Partner einer Initiative. In einer früheren Fassung waren in Sachsen die Empfänger einer Förderung verpflichtet worden, auch ihre Projektpartner auf "extremistische Strukturen" zu überprüfen. Das hatten Rechtsexperten jedoch als eindeutig verfassungswidrig eingestuft.
Die Klausel im Wortlaut:
"Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben."
Um wieviel wollen wir wetten das im Falle eines Falles dieses Urteil nicht für national gesinnte Vereine gilt? ;)
Die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden rechtswidrig. Damit gaben die Richter am Mittwoch einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums, Akubiz, Pirna statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ließ das aber eine mögliche Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
Das Interesse an dem öffentlich geführten Prozess war enorm. Rund 100 Menschen verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal, viele von ihnen saßen auf dem Fußboden. Vor Prozessauftakt hatten mehrere Demokratievereine vor dem Gerichtsgebäude gegen die umstrittene Demokratie-Erklärung protestiert.
Verein wurden 600 Euro Fördermittel verwehrt
Der Pirnaer Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" für den Druck von Flyern. Das Gericht bewertete den Zuwendungsbescheid mit Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis als rechtswidrig. Die vorgegebene Erklärung sei demnach zu unbestimmt.
Klausel ist Initiative des Bundes
Die rechtswidrige Klausel geht auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zurück. Vereine, die sich gegen Extremismus oder Islamismus engagieren, müssen bisher eine Demokratieerklärung unterschreiben, um vom Bund gefördert zu werden. Geprüft werden zudem Kooperationspartner. Auch Sachsen verlangt die Erklärung als Voraussetzung für die Landesförderung. Ursprünglich hatte der Freistaat den Wortlaut der Erklärung aus dem Schröder-Ministerium übernommen, die Klausel aber nach massiven Protesten entschärft. Innenminister Markus Ulbig sagte: "Wir haben uns in Sachsen bewusst für eine andere Lösung entschieden, in der wir nur auf das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung setzen."
Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kerstin Köditz, sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für die Bundesministerin Schröder und Sachsens Innenminister Markus Ulbig. "Was der gesunde Menschenverstand schon längst wusste, hat heute erstmals ein Gericht bestätigt", sagte Köditz. "Ich wünschte mir, dass mehr zivilgesellschaftliche Projekte in Sachsen ähnlich couragiert gehandelt hätten wie das Akubiz."
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßte das Urteil und forderte rasche politische Konsequenzen. Der jugendpolitische Sprecher Henning Homann erklärte, die Klausel habe bereits "massiven Schaden" angerichtet, weil sie die Vereine unter Generalverdacht gestellt habe. Der Sozialdemokrat Karl Nolle forderte Ulbig auf, Konsequenzen zu ziehen. "Allein der ideologischen Starrsinnigkeit von Schwarz-Gelb ist es geschuldet, dass Sachsen als einziges Bundesland eine rechtlich und politisch widersinnige Demokratieerklärung fordert. Die Praxis in Sachsen erinnert an finsterste, vordemokratische Zeiten."
Die Fraktion von Bündnis 90/Grünen forderte, die Klausel ersatzlos zu streichen. Zudem sollten sich Schröder und Ulbig bei den Betroffenen entschuldigen, heißt es in einer Pressemitteilung. Zugleich warnten sie vor zu früher Freude. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden. "In der mündlichen Begründung wurde die Rechtswidrigkeit der so genannten Extremismusklausel insbesondere an der Unbestimmtheit festgemacht", heißt es weiter. Unklar sei noch, ob sie auch einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung darstellt"
Dresdner Urteil könnte weitreichende Folgen haben
Der Erfolg vor Gericht kann nach Ansicht von Akubiz-Vorsitzenden Richter Signalwirkung für andere Vereine haben. Der Verein war der erste in ganz Deutschland, der gegen diese Erklärung vorgegangen ist.
Auch auf das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" könnte das Urteil aus Dresden Auswirkungen haben. Nach der Einführung der Klausel in die Förderrichtlinien des Bundes hatte es in Sachsen eine heftige Debatte um ihre Übernahme in die Richtlinie des Landes geben. Dabei ging es um die Erklärung an sich, die sonst nur von Beamten, Soldaten oder von Einbürgerungswilligen verlangt wird, vor allem aber um den zweiten Satz zu den Partner einer Initiative. In einer früheren Fassung waren in Sachsen die Empfänger einer Förderung verpflichtet worden, auch ihre Projektpartner auf "extremistische Strukturen" zu überprüfen. Das hatten Rechtsexperten jedoch als eindeutig verfassungswidrig eingestuft.
Die Klausel im Wortlaut:
"Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben."
Um wieviel wollen wir wetten das im Falle eines Falles dieses Urteil nicht für national gesinnte Vereine gilt? ;)