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Vollständige Version anzeigen : Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen



Nanninga
12.04.2012, 15:21
Unschuldig verurteilt – und zur Kasse gebeten

Eine Berlinerin saß nach einem Fehlurteil 888 Tage im Gefängnis. Nun soll sie 32 000 Euro bezahlen – für den Nachweis ihrer Unschuld.

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/639162/Potsdamer Neueste Nachrichten

Diese (un)verantwortlichen Juristen sollten öffentlich gehängt werden, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. :-<

Nachbar
12.04.2012, 15:23
Ich geFindet 1 Mistake :) Der Inhalt des Einleitungstextes ist als Unterhaltung gedacht.

Nanninga
12.04.2012, 15:26
Ich geFindet 1 Mistake :) Der Inhalt des Einleitungstextes ist als Unterhaltung gedacht.

Wie meinen?

Geronimo
12.04.2012, 15:29
Wie meinen?

Gar nicht drauf eingehen. Der Typ hat einen an der Klatsche.

Zum Thema. Ja, das ist ein unglaublicher Skandal. Aber, du wirst gleich genug Verteidiger "unseres Rechtsstaates" hier begrüßen dürfen. Die das zwar alles milde kritisieren werden, aber es dann doch nicht sooooo schlimm finden. Jede Wette.

Strandwanderer
12.04.2012, 15:29
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.

Nanninga
12.04.2012, 15:31
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.

Dann sollen sie es dem Staatsanwalt und dem Richter eben vom Gehalt abziehen, anstatt die Frau zu bestrafen, die sie in die Hand dieser Hebräer getrieben haben.

Pappenheimer
12.04.2012, 15:32
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.

Alfred
12.04.2012, 15:50
Diese (un)verantwortlichen Juristen sollten öffentlich gehängt werden, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. :-<

Das gibt es nur in der BRD....Scheisspack in Roben, unter langen Haaren der Gestank von 40 Jahren.

Alfred
12.04.2012, 15:51
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.

„Wie soll jemand, der als lebenslänglich Verurteilter um seine Freiheit kämpft, marktgerechte Kosten mit Sachverständigen aushandeln?“ - Aus dem Artikel im Eingangsbeitrag.


Oder in Haft bleiben wenn sie niemanden findet? Nö...finde ich nicht. Die Richter sollten den Schaden den Sie anrichteten jetzt auch begleichen, samt Rentenansprüchen und Entschädigung. Dies wäre ein mehr als nötiges Signal.

Nanninga
12.04.2012, 16:37
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.

Vielleicht solltest du erstmal den Artikel lesen, auf den du Bezug nimmst? Es geht nicht um Anwaltrechnungen, sondern um die Rechnungen des Gutachters. Diesen mußte die Frau beauftragen, weil die Staatsanwaltschaft offenbar ein Gefälligkeitsgutachten eingeholt hatte, um die unschuldige Frau ins Gefängnis zu bringen.

Es ist in dem Zusammenghang die Höhe der Rechnung völlig gegenstandslos und wenn es fünf Millionen wären, Verursacher dieser Kosten sind kriminelle Staatsanwälte und zumindest fahrläßige Richter.

So ein primitives Schwein von Staatsanwalt hat sein Recht auf Menschenwürde irreversibel verwirkt und du meckerst genau wie er an dem Opfer rum, was verzweifelt um sein Leben kämpfte.

Nationalix
12.04.2012, 16:47
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.

Es ist ja auch so ungemein einfach, aus der Gefängniszelle heraus Preisverhandlungen mit Gutachtern zu führen. :rolleyes:

Brotzeit
12.04.2012, 16:59
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.


Ach ?
Ich soll meinen Anwalt nach dem Preis aussuchen ?
Gelle ?
Wenn hier ein Beamter im Rahmen seines "Dienstes zum Wohle des Volkes" einen Fehler gemacht hat und dadurch ein Bürger ; der kleinste Teild es Volkes unschuldig in den Knast kommt .........
Dann ist es Aufgabe des Staates für den der Beamte tätig ist diesen zur Verantwortung für die Folgen des Fehlurteils im Namen des Volkes zur Verantwortung zu ziehen!
Wir sind das Volk ; der Staat...

Wenn du einen Prozess gewinnst und du kompetente Fachleute ( RA´s & GA´s) involvieren musstest ..........
Wer zahlt deine Rechungen ?
Seit wann hat ein vom Staat zu Unrecht verurteilter Bürger die Kosten des Nachweises für seine Unschuld zu bezahlen ?
Du glaubst auch das Werkzeug aus China für 44,99 € wäre genauso gut wie das von z. B. Makita für 450 € ...

Gottfried
12.04.2012, 17:22
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.

135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.

Strandwanderer
12.04.2012, 18:02
135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.

Das sollte in diesem Fall auch nicht die Sorge der unschuldig Verurteilten sein.

Ihr sind die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen.

Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.

Brotzeit
12.04.2012, 18:27
Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.


Wie die in dem Fall durch geführt wordne und ausgegangen ist ...........

Es ist nicht nachvollziehbar und dem Souverän und Bürger nicht vermittelbar , daß ein von einem Richter zu unrecht verurteilter Bürger irgendwelche Kosten für das anerkannte Fehlurteil tragen soll!

pw75
12.04.2012, 18:30
888 Tage mal 11 Euo = 9768 € ...


32 000 - 9768= 22 232€ noch offen...

Geronimo
12.04.2012, 19:04
888 Tage mal 11 Euo = 9768 € ...


32 000 - 9768= 22 232€ noch offen...

Wobei die Haftentschädigung allerdings nicht für so einen Mist drauf gehen sollte! Sondern für einen schönen Erholungsurlaub oder den Start einer neuen Existenz. Die Kosten müssen KOMPLETT von der Schweinejustiz übernommen werden. Fertig!
Ob die sich dann hinterher mit irgendwelchen Gutachtern streiten, sollte der armen Frau am A.... vorbei gehen dürfen!

pw75
12.04.2012, 19:05
Wobei die Haftentschädigung allerdings nicht für so einen Mist drauf gehen sollte! Sondern für einen schönen Erholungsurlaub oder den Start einer neuen Existenz. Die Kosten müssen KOMPLETT von der Schweinejustiz übernommen werden. Fertig!



bin ich der gleichen Meinung...

und natürlich, dass 11E Entschädigung einfach nur Witz sind.

Geronimo
12.04.2012, 19:06
bin ich der gleichen Meinung...

und natürlich, dass 11E Entschädigung einfach nur Witz sind.

Ein ganz übler Witz sogar!

hephland
12.04.2012, 19:36
schweinejustiz!

Gawen
12.04.2012, 19:59
Die Versager in Robe sollten die Gutachterkosten mal lieber mit den eingesparten Haftkosten verrechnen.


Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen betrugen in Bayern 2010:

a) Tages-Haftkosten: 72,45 EUR

b) Baukostensatz: 9,74 EUR

Insgesamt: 82,19 EUR

10 Jahre = 3650 Tage =~ 300.000 €

Paul Felz
12.04.2012, 20:15
135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
Nein, das ist im mittleren Bereich. Der schwachsinnige Richter geht wohl nach der JVEG. Das gilt aber nur für vom Gericht bestellte Gutachter, nicht für privat beauftragte Sachverständige.

Da ist zwischen 60 und 250 Euro üblich. Für Brandsachverständige ist 135 €/h netto am unteren Ende. Zudem gibt es davon nicht allzuviele. Soll der schwachbegabte Richter doch einen nenen, der geringeren Stundenlohn hat.


Aber selbst dann: woher weiß der denn, wieviele Stunden der berechnet? Ob 10 h x 100 Euro oder 100 h x 10 Euro ist nicht wirklich ein Unterschied.

Gottfried
12.04.2012, 20:19
Wobei die Haftentschädigung allerdings nicht für so einen Mist drauf gehen sollte! Sondern für einen schönen Erholungsurlaub oder den Start einer neuen Existenz. Die Kosten müssen KOMPLETT von der Schweinejustiz übernommen werden. Fertig!
Ob die sich dann hinterher mit irgendwelchen Gutachtern streiten, sollte der armen Frau am A.... vorbei gehen dürfen!

Von der Schweinejustiz --> und die holt es sich vom Steuerzahler.

Geronimo
12.04.2012, 20:22
Von der Schweinejustiz --> und die holt es sich vom Steuerzahler.

Ja leider. Aber die Frau hat das 1000mal verdient! Leider können ja nicht die Richterspackos mit ihren Gehältern für solche Fehlurteile herangezogen werden. Ende der Diskussion.

Xarrion
12.04.2012, 20:43
Ja leider. Aber die Frau hat das 1000mal verdient! Leider können ja nicht die Richterspackos mit ihren Gehältern für solche Fehlurteile herangezogen werden. Ende der Diskussion.

Es kann nicht mehr lange dauern, bis uns der Nutzer Stadtknecht erklärt, daß das alles gemäß Paragraph Soundso völlig rechtmäßig abgelaufen ist, und mithin den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen ist.

Geronimo
12.04.2012, 20:44
Es kann nicht mehr lange dauern, bis uns der Nutzer Stadtknecht erklärt, daß das alles gemäß Paragraph Soundso völlig rechtmäßig abgelaufen ist, und mithin den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen ist.

Ja natürlich. Oder siehst du das etwa anders, du unbotmäßiger Untertan?

Paul Felz
12.04.2012, 20:46
Es kann nicht mehr lange dauern, bis uns der Nutzer Stadtknecht erklärt, daß das alles gemäß Paragraph Soundso völlig rechtmäßig abgelaufen ist, und mithin den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen ist.
Da wird er aber an mir scheitern :D

schastar
12.04.2012, 20:47
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.

Nein, der darf so sein.

Xarrion
12.04.2012, 20:48
Ja natürlich. Oder siehst du das etwa anders, du unbotmäßiger Untertan?

Nönö, ich sehe das genauso. Es ist alles in bester Ordnung. Die Beamten halten sich nur an geltendes Recht. Sind eben die Besten der Besten.
Niemals würde ich Unwürdiger es wagen, anderer Meinung zu sein. Nie, nicht, niemals.

Naja, oder so ähnlich. :D:D:D

Paul Felz
12.04.2012, 20:49
Nein, der darf so sein.

Schrieb ich ja oben schon. Ist frei vereinbar. Es steht nicht dabei, ob die Märchensteuer darin enthalten ist.

Paul Felz
12.04.2012, 20:49
Nönö, ich sehe das genauso. Es ist alles in bester Ordnung. Die Beamten halten sich nur an geltendes Recht. Sind eben die Besten der Besten.
Niemals würde ich Unwürdiger es wagen, anderer Meinung zu sein. Nie, nicht, niemals.

Naja, oder so ähnlich. :D:D:D

Nenn die Paragraphen :D

Xarrion
12.04.2012, 20:51
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.

Dann sieh Dir mal die Stundensätze von wirklich guten Rechtsanwälten an.
Mit 135 Euronen kommst Du da nicht weit.

Xarrion
12.04.2012, 20:52
Nenn die Paragraphen :D

1 bis Unendlich.:]

konfutse
13.04.2012, 16:45
:

Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.
Du kannst erklären, wie man im Gefängnis eingesperrt einen preiswerten Gutachter findet?

Strandwanderer
13.04.2012, 18:06
Du kannst erklären, wie man im Gefängnis eingesperrt einen preiswerten Gutachter findet?



Du bist nicht in der Lage zu verstehen, was ich mit dem Begriff "Ausnutzung einer Zwangslage" zum Ausdruck gebracht habe?

Brotzeit
13.04.2012, 23:15
Nönö, ich sehe das genauso. Es ist alles in bester Ordnung. Die Beamten halten sich nur an geltendes Recht. Sind eben die Besten der Besten.
Niemals würde ich Unwürdiger es wagen, anderer Meinung zu sein. Nie, nicht, niemals.

Naja, oder so ähnlich. :D:D:D


§1:
Der Beamte hat immer; überall und prinzipiell Recht!

§2:
Sollte der Beamte mal nicht Recht haben; tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft!

Landogar
14.04.2012, 00:08
Wäre die Frau nicht zu Unrecht verurteilt worden, dann wären diese Kosten auch nicht entstanden. Punkt. Unfassbar, was sich das Gericht da herausnimmt. Hoffentlich kommt da noch ne klare Ansage aus Karlsruhe.

Paul Felz
14.04.2012, 00:14
Wäre die Frau nicht zu Unrecht verurteilt worden, dann wären diese Kosten auch nicht entstanden. Punkt. Unfassbar, was sich das Gericht da herausnimmt. Hoffentlich kommt da noch ne klare Ansage aus Karlsruhe.

Blättert doch mal zurück: die Kosten der gutachter sind preiswert! Soll der Richter mal "billigere" Gutachter finden. Viel Spaß. (Wohlgemerkt, für sich privat, nicht vom Gericht beauftragt)

Pappenheimer
14.04.2012, 02:31
Ich wuerde die Sache mal etwas anders sehen: Die Frau hat sich von einem Gutachter mit absolut unueblichen Stundensaetzen abzocken lassen und das Gericht hat dies richtig erkannt und die Zahlung verweigert. Was ist daran falsch? Vor dem Gesetz ist jeder gleich, egal ob er im Knast sitzt oder nicht, will heissen auch jemand der im Knast sitzt sollte sich notfalls mit Hilfe eines Anwalts erkundigen wie hoch die ueblichen Stundensaetze fuer Gutachter sind und solche Abzocker in die Wueste schicken. Dass die Frau in einer Notlage war kann ich so nicht erkennen, auch wenn es sarkastisch klingt, dieses Frau hatte genug Zeit sich diesbezueglich zu informieren.

konfutse
15.04.2012, 16:19
Du bist nicht in der Lage zu verstehen, was ich mit dem Begriff "Ausnutzung einer Zwangslage" zum Ausdruck gebracht habe?
Was hätte die Frau dem entgegensetzen können? Noch länger unschuldig im Knast ausharren bis sich mal ein preislich genehmer Gutachter findet?

Strandwanderer
15.04.2012, 16:23
Was hätte die Frau dem entgegensetzen können? Noch länger unschuldig im Knast ausharren bis sich mal ein preislich genehmer Gutachter findet?

Ich geb's auf.

Du bist offensichtlich nicht in der Lage, einen in normalem Wortschatz verfaßten Satz zu verstehen, selbst nachdem ich zentrale Begriffe darin noch einmal hervorgehoben habe.

fatalist
15.04.2012, 16:29
Was hätte die Frau dem entgegensetzen können? Noch länger unschuldig im Knast ausharren bis sich mal ein preislich genehmer Gutachter findet?

Tut das weh, was Du hast?

LERNE ZU LESEN germane

FranzKonz
15.04.2012, 16:32
Wäre die Frau nicht zu Unrecht verurteilt worden, dann wären diese Kosten auch nicht entstanden. Punkt. Unfassbar, was sich das Gericht da herausnimmt. Hoffentlich kommt da noch ne klare Ansage aus Karlsruhe.

Das ist zweifellos richtig. Man beachte in diesem Zusammenhang, daß im Strafprozeß eine Privatperson gegen den Staat antreten muß. Der Staat hat praktisch unbegrenzte Mittel zur Verfügung, die Privatperson im Zweifelsfalle erst mal gar nichts.

konfutse
15.04.2012, 16:41
Ich geb's auf.

Du bist offensichtlich nicht in der Lage, einen in normalem Wortschatz verfaßten Satz zu verstehen, selbst nachdem ich zentrale Begriffe darin noch einmal hervorgehoben habe.
Warum bist du so hartleibig? Kann schon sein, dass die Gutachter ihre Zwangslage ausgenutzt haben. Die Höhe des Stundessatzes zu beurteilen maße ich mir nicht an. Auch wenn er mir nicht zu hoch vorkommt. Ich sehe nur die eingeschränkten Möglichkeiten und deren Drang, diese Zwangssituation gegen den Widerstand des übermächtigen Rechtsstaates schnellstens zu beenden.

Wie sähe denn die Lösung aus? Die Frau, der Unrecht angetan wurde bleibt auf den Kosten des Nachweises des Unrechts sitzen? Hat nicht der Prozessgegner dem Prozessgewinner seine Kosten zu erstatten?

Strandwanderer
15.04.2012, 16:45
Warum bist du so hartleibig? Kann schon sein, dass die Gutachter ihre Zwangslage ausgenutzt haben. Die Höhe des Stundessatzes zu beurteilen maße ich mir nicht an. Auch wenn er mir nicht zu hoch vorkommt. Ich sehe nur die eingeschränkten Möglichkeiten und deren Drang, diese Zwangssituation gegen den Widerstand des übermächtigen Rechtsstaates schnellstens zu beenden.

Wie sähe denn die Lösung aus? Die Frau, der Unrecht angetan wurde bleibt auf den Kosten des Nachweises des Unrechts sitzen? Hat nicht der Prozessgegner dem Prozessgewinner seine Kosten zu erstatten?

Antwort auf den letzten Satz: generell ja.

In diesem Fall geht es allerdings um den gesetzlichen Begriff der "Angemessenheit" der Aufwendungen, die gegeben sein muß.

Und diese wird die Frau gerade wegen ihrer Zwangslage vermutlich nachweisen können.

konfutse
15.04.2012, 16:51
Antwort auf den letzten Satz: generell ja.

In diesem Fall geht es allerdings um den gesetzlichen Begriff der "Angemessenheit" der Aufwendungen, die gegeben sein muß.

Und diese wird die Frau gerade wegen ihrer Zwangslage vermutlich nachweisen können.
Wollen wir es hoffen. Allerdings ist das wieder mit Geld verbunden was sie nicht hat.