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Vollständige Version anzeigen : Internet-Pranger in Belgien



coldcase
10.04.2012, 20:30
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826627,00.html

Immer diese Vergleiche mit der Stasi und der NS-Zeit, als hätte es damals schon Internet gegeben.

Paul Felz
10.04.2012, 20:34
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826627,00.html

Immer diese Vergleiche mit der Stasi und der NS-Zeit, als hätte es damals schon Internet gegeben.

Trotz scharfer Proteste osteuropäischer Regierungen, der EU-Kommission und des EU-Parlaments ist die "Meldestelle für Störungen durch Osteuropäer" nach wie vor online.
Na dann kann es ja nur richtig sein.

Das sind eben Illegale, die sich logischerweise nur durch Kriminalität ernähren können.

Siddhartha
10.04.2012, 20:57
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826627,00.html

Immer diese Vergleiche mit der Stasi und der NS-Zeit, als hätte es damals schon Internet gegeben.

Wenn der Nachbar schwarz arbeitet sollst Du ihn anzeigen. Wenn Du für die Finanzbehörden Daten in der Schweiz klaust gibt's sogar Geld vom Staat. Je verdorbener der Staat, desto bizarrer die Gesetze.

Der gute alte Laotse hat es auf den Punkt gebracht:
"Der beste Führer ist der,
dessen Existenz gar nicht bemerkt
wird,
der zweitbeste der, welcher
geehrt und gepriesen wird,
der nächstbeste der, den man fürchtet
und
der schlechteste der, den man
hasst.
Wenn die Arbeit des besten
Führers getan ist, sagen die Leute:
»Das haben wir selbst getan«. "

MANFREDM
10.04.2012, 20:59
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826627,00.html

Immer diese Vergleiche mit der Stasi und der NS-Zeit, als hätte es damals schon Internet gegeben.

Die Anzeige von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist Bürgerrecht.

Skaramanga
10.04.2012, 23:15
Oder sogar Pflicht. Es gibt Straftaten, deren Nichtanzeige strafbar ist (§ 138 StGB)! Dazu gehören u.a. Hoch- und Landesverrat sowie Menschenhandel (Schlepper, Schleusertätigkeit). Auf den Internet-Pranger und angezeigt gehören also auch Politiker und Funktionäre, die sich solcher Tatbestände verdächtig machen. Das wird eine lange Liste. Die Anzeigepflicht besteht übrigens auch schon wenn diese Straftaten nur geplant sind.

Tibor
10.04.2012, 23:34
Oder sogar Pflicht. Es gibt Straftaten, deren Nichtanzeige strafbar ist (§ 138 StGB)! Dazu gehören u.a. Hoch- und Landesverrat sowie Menschenhandel (Schlepper, Schleusertätigkeit). Auf den Internet-Pranger und angezeigt gehören also auch Politiker und Funktionäre, die sich solcher Tatbestände verdächtig machen. Das wird eine lange Liste. Die Anzeigepflicht besteht übrigens auch schon wenn diese Straftaten nur geplant sind.

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