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Vollständige Version anzeigen : Die Kriegspropaganda der Regierung Israels: Verstoss gegen den ICCRP Pakt ?



dye
06.04.2012, 11:17
Die Regierung Israels hat vor 2 Monaten öffentlichen einen möglichen Angriffskrieg gegen den Iran angekündigt. Israel hat 1966 den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCRP) unterzeichnet und 1991 ratifiziert. Der Artikel 20 dieses Paktes enthält folgende Verpflichtung:


Artikel 20
1. Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
2. Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.

Article 20
1. Any propaganda for war shall be prohibited by law.
2. Any advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence shall be prohibited by law.

http://www.igfm.de/Internationaler-Pakt-ueber-buergerliche-und-politische-Rechte.143.0.html

http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm


Der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) auch Zivilpakt (deutsch: IPBPR, englisch: ICCPR) genannt, trat am 23.03.1976 in Kraft. Er ist einer der im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Er garantiert die sogenannten Rechte der ersten Generation. Darunter fallen das Recht auf Leben, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen sowie ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sprache. Im Rahmen des IPBPR ist der UN-Menschenrechtsausschuss eingerichtet worden. Ihm obliegt die Prüfung und ggf. Durchsetzung, der im Pakt aufgeführten Rechte in den Vertragsstaaten.

Die offzielle und öffentliche Ankündigung eines möglichen Angriffskrieges durch die Regierung Israel ist meiner Meinung nach ein klarer Verstoss gegen den
Artikel 20. Die Vertragsparteien des ICCRP Paktes sollten daher von den in Artikel 41 gesetztlich legitimierten Möglichkeiten Gebrauch machen und den Verstoss
Israels durch die Nichteinhaltung des Artikel 20 einer Feststellung überprüfen. Israel muss vor der Weltöffentlichkeit zu einer Stellungnahme gezwungen werden.


Artikel 41

(1) Ein Vertragsstaat kann aufgrund dieses Artikels jederzeit erklären, dass er die Zuständigkeit
des Ausschusses zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen anerkennt, in denen ein
Vertragsstaat geltend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen aus diesem
Pakt nicht nach. Mitteilungen aufgrund dieses Artikels können nur entgegengenommen und
geprüft werden, wenn sie von einem Vertragsstaat eingereicht werden, der für sich selbst die
Zuständigkeit des Ausschusses durch eine Erklärung anerkannt hat. Der Ausschuss darf keine
Mitteilung entgegennehmen, die einen Vertragsstaat betrifft, der keine derartige Erklärung
abgegeben hat. Auf Mitteilungen, die aufgrund dieses Artikels eingehen, ist folgendes Verfahren
anzuwenden:
a) Ist ein Vertragsstaat der Auffassung, dass ein anderer Vertragsstaat die Bestimmungen dieses
Paktes nicht durchführt, so kann er den anderen Staat durch schriftliche Mitteilung darauf
hinweisen. Inner halb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung hat der Empfangsstaat
dem Staat, der die Mitteilung übersandt hat, in bezug auf die Sache eine schriftliche Erklärung
oder sonstige Stellungnahme zukommen zu lassen, die, soweit es möglich und angebracht ist,
einen Hinweis auf die in der Sache durchgeführten, anhängigen oder zur Verfügung stehenden
innerstaatlichen Rechts behelfe enthalten soll.
b)Wird die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der einleitenden Mitteilung
bei dem Empfangsstaat zur Zufriedenheit der beiden beteiligten Vertragsstaaten geregelt, so
hat jeder der beiden Staaten das Recht, die Sache dem Ausschuss zu unterbreiten, indem er
diesem und dem anderen Staat eine entsprechende Mitteilung macht.
c) Der Ausschuss befasst sich mit einer ihm unterbreiteten Sache erst dann, wenn er sich
Gewissheit verschafft hat, dass alle in der Sache zur Verfügung stehenden innerstaatlichen
Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des
Völkerrechts eingelegt und erschöpft worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren bei der
Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange gedauert hat.
d) Der Ausschuss berät über Mitteilungen aufgrund dieses Artikels in nichtöffentlicher Sitzung.
e) Sofern die Voraussetzungen des Buchstaben (c) erfüllt sind, stellt der Ausschuss den
beteiligten Vertragsstaaten seine guten Dienste zur Verfügung, um eine gütliche Regelung der
Sache auf der Grundlage der Achtung der in diesem Pakt anerkannten Menschenrechte und
Grundfreiheiten herbeizuführen.
f) Der Ausschuss kann in jeder ihm unterbreiteten Sache die unter Buchstabe (b) genannten
beteiligten Vertragsstaaten auffordern, alle erheblichen Angaben beizubringen.
g) Die unter Buchstabe (b) genannten beteiligten Vertragsstaaten haben das Recht, sich vertreten
zu lassen, sowie mündlich und/oder schriftlich Stellung zu nehmen, wenn die Sache vom
Ausschuss verhandelt wird.
h) Der Ausschuss legt innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der unter Buchstabe (b)
vorgesehenen Mitteilung einen Bericht vor:
i) Wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe (e) zustande gekommen ist, beschränkt der
Ausschuss seinen Bericht auf eine kurze Darstellung des Sachverhalts und der erzielten
Regelung;
ii) wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe (e) nicht zustande gekommen ist, beschränkt
der Ausschuss seinen Bericht auf eine kurze Darstellung des Sachverhalts; die schriftlichen
Stellungnahmen und das Protokoll über die mündlichen Stellungnahmen der beteiligten
Vertragsparteien sind dem Bericht beizufügen.
In jedem Falle wird der Bericht den beteiligten Vertragsstaaten übermittelt.
(2) Die Bestimmungen dieses Artikels treten in Kraft, wenn zehn Vertragsstaaten Erklärungen
nach Absatz 1 abgegeben haben. Diese Erklärungen werden von den Vertragsstaaten beim
Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der den anderen Vertragsstaaten Abschriften
davon übermittelt. Eine Erklärung kann jederzeit durch eine an den Generalsekretär gerichtete
Notifikation zurückgenommen werden. Eine solche Zurücknahme berührt nicht die Prüfung einer
Sache, die Gegenstand einer aufgrund dieses Artikels bereits vorgenommenen Mitteilung ist;
nach Eingang der Notifikation über die Zurücknahme der Erklärung beim Generalsekretär wird
keine weitere Mitteilung eines Vertragsstaates entgegengenommen, es sei denn, dass der
betroffene Vertragsstaat eine neue Erklärung abgegeben hat.


Article 41

1. A State Party to the present Covenant may at any time declare under this article that it recognizes the competence of the Committee to receive and consider communications to the effect that a State Party claims that another State Party is not fulfilling its obligations under the present Covenant. Communications under this article may be received and considered only if submitted by a State Party which has made a declaration recognizing in regard to itself the competence of the Committee. No communication shall be received by the Committee if it concerns a State Party which has not made such a declaration. Communications received under this article shall be dealt with in accordance with the following procedure:
(a) If a State Party to the present Covenant considers that another State Party is not giving effect to the provisions of the present Covenant, it may, by written communication, bring the matter to the attention of that State Party. Within three months after the receipt of the communication the receiving State shall afford the State which sent the communication an explanation, or any other statement in writing clarifying the matter which should include, to the extent possible and pertinent, reference to domestic procedures and remedies taken, pending, or available in the matter;
(b) If the matter is not adjusted to the satisfaction of both States Parties concerned within six months after the receipt by the receiving State of the initial communication, either State shall have the right to refer the matter to the Committee, by notice given to the Committee and to the other State;
(c) The Committee shall deal with a matter referred to it only after it has ascertained that all available domestic remedies have been invoked and exhausted in the matter, in conformity with the generally recognized principles of international law. This shall not be the rule where the application of the remedies is unreasonably prolonged;
(d) The Committee shall hold closed meetings when examining communications under this article;
(e) Subject to the provisions of subparagraph (c), the Committee shall make available its good offices to the States Parties concerned with a view to a friendly solution of the matter on the basis of respect for human rights and fundamental freedoms as recognized in the present Covenant;
(f) In any matter referred to it, the Committee may call upon the States Parties concerned, referred to in subparagraph (b), to supply any relevant information;
(g) The States Parties concerned, referred to in subparagraph (b), shall have the right to be represented when the matter is being considered in the Committee and to make submissions orally and/or in writing;
(h) The Committee shall, within twelve months after the date of receipt of notice under subparagraph (b), submit a report:
(i) If a solution within the terms of subparagraph (e) is reached, the Committee shall confine its report to a brief statement of the facts and of the solution reached;
(ii) If a solution within the terms of subparagraph (e) is not reached, the Committee shall confine its report to a brief statement of the facts; the written submissions and record of the oral submissions made by the States Parties concerned shall be attached to the report. In every matter, the report shall be communicated to the States Parties concerned.
2. The provisions of this article shall come into force when ten States Parties to the present Covenant have made declarations under paragraph I of this article. Such declarations shall be deposited by the States Parties with the Secretary-General of the United Nations, who shall transmit copies thereof to the other States Parties. A declaration may be withdrawn at any time by notification to the Secretary-General. Such a withdrawal shall not prejudice the consideration of any matter which is the subject of a communication already transmitted under this article; no further communication by any State Party shall be received after the notification of withdrawal of the declaration has been received by the Secretary-General, unless the State Party concerned has made a new declaration.

http://www.igfm.de/Internationaler-Pakt-ueber-buergerliche-und-politische-Rechte.143.0.html

http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm

kotzfisch
06.04.2012, 11:25
Das ist doch lediglich Geschwätz.Fast jedes Land der Welt könntest Du mit diesem banalen Blabla verklagen- viel Spaß dabei.

dye
06.04.2012, 11:38
Das ist doch lediglich Geschwätz.Fast jedes Land der Welt könntest Du mit diesem banalen Blabla verklagen- viel Spaß dabei.


Wenn Du nur in der Lage bist nichtssagende aber dafür behindernde und störende Spamms in den Thread einzustreuen, verziehe Dich aus dem Thread!

Wer über dieses Thema diskutieren will, kann das sachlich machen. Israel hat bereits 1966 den ICCRP Pakt unterzeichnet und 1991 ratifiziert. Die Ankündigung der Regierung Israels vor 2 Monaten bezüglich des möglichen Angriffskrieges gegen den Iran kann ein Verstoss gegen den Artikel 20 der ICCRO Verpflichtung sein und daher ist zu prüfen ob die Regierung in Israels gegen eigene Gesetze verstossen hat die das Verbot im Sinne von Artikel 20 regeln und die Umsetzung internationalen Rechtes sicherstellen.

1) haben sich sich Zionisten der Regierung Israels über nationales und internationles Recht gestellt und damit gegen den Artikel 20?

2) sind die Zionisten damit Krieghetzer und Rechtsbrecher im Sinne des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte?

3) werden die anderen Vertragspartner Israel rechtlich zu einer Stellungnahme zwingen und sich genug Vertragspartner dafür finden?

fatalist
06.04.2012, 11:44
Israel ist schuldig und wird hiermit zwangsaufgelöst.
Die USA werden mit der Durchführung dieser Zwangsauflösung beauftragt.
Alle Sepahrden ab nach Spanien, alle Aschkenasen ab nach Sibirien.
Die arabischstämmigen Israelis dürfen in Palästina bleiben.
Das Staatsvermögen Israels wird an Deutschland zurückgegeben.

Alles richtig?

Cinnamon
06.04.2012, 11:56
Auch dieser Vertrag ist nur solange verbindlich, als dies opportun ist. Staaten lassen sich nicht anketten, wenn sie einen Krieg im eigenen nationalen Interesse zu führen beabsichtigen. Trenn dich vom Gedanken, dass das Völkerrecht mehr ist als ein Papiertiger.

dye
06.04.2012, 11:57
Israel ist schuldig und wird hiermit zwangsaufgelöst.
Die USA werden mit der Durchführung dieser Zwangsauflösung beauftragt.
Alle Sepahrden ab nach Spanien, alle Aschkenasen ab nach Sibirien.
Die arabischstämmigen Israelis dürfen in Palästina bleiben.
Das Staatsvermögen Israels wird an Deutschland zurückgegeben.

Alles richtig?

Israel sollte sich von Innen heraus selbst auflösen und die Regierung absetzen, da sich die Regierung als Kriegstreiber betätigt hat, was letzlich zum
Schaden des Israelis werden kann und die gesamte Welt in Unsicherheit versetzt. Die Überwachung und Koordination dieser Massnahmen sollte von den Vereinten Nationen unter Leitung der Volksrepublik China durchgeführt werden. Staaten wie die USA und auch die meisten Staaten in Europa sind in der Angelegenheit befangen und damit ungeeignet. Die arbaischen Länder ebenfalls. Alle anderen Länder dürfen lediglich Vorschläge unterbreiten. Über die Einbeziehung dieser Vorschläge entscheiden nur die Vereinten Nationen mit einer besonderen Stimmgewichtung Israelis und der Chinesen.

Die ICCRP Staaten sollten Israel zu einer Stellungnahme zwingen. Das ist rechtlich möglich. Es geht um nichts mehr und um nichts weniger als um den Weltfrieden. Kriegshetzer wie Israel haben im 21. Jahrhundert keine Platz mehr.

dye
06.04.2012, 12:04
Auch dieser Vertrag ist nur solange verbindlich, als dies opportun ist. Staaten lassen sich nicht anketten, wenn sie einen Krieg im eigenen nationalen Interesse zu führen beabsichtigen. Trenn dich vom Gedanken, dass das Völkerrecht mehr ist als ein Papiertiger.

Wenn ich das täte geriete mein positives und optimistisches Weltbild in Verzerrung. Das ganze Leben ist Kampf. Dazu gehört auch der Kampf für die Einhaltung und Durchsetzung von Rechtsnormen die auf Papier geschrieben stehen.


Bei unserer Geburt treten wir auf den Kampfplatz und verlassen ihn bei unserem Tode

Jean-Jacques Rousseau


Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf

Rudolf von Jhering

Raczek
06.04.2012, 12:09
....kann ein Verstoss gegen den Artikel 20 der ICCRO Verpflichtung sein....

So what? Ich verstehe diese nervige Paragraphenreiterei nicht. Staaten sind grundsätzlich rechtssouverän -falls du verstehst was das heißt- und letztendlich ist jede Ratifizierung oder Zusage überstaatlichen Rechts eine bloße Absichtserklärung, so gut wie nie einklagbar -häufig selbst wenn in nationales Recht gegossen- und damit tatsächlich nicht das Papier wert auf dem es steht. Alles Schönwettergesetze um es kurz zu machen, nichts aber was der Durchsetzung vitaler nationaler Interessen im Zweifel entgegenstehen könnte. Bestes Beispiel bleibt das Kriegsvölkerrecht, dass in wirklich jedem Konflikt einer permanenten Verletzung ausgesetzt ist. Was passiert dagegen? Gar nichts! Bestraft werden maximal die Verlierer eines Konflikts. Früher hat man diese üblicherweise erschlagen, heute gibt es dafür den IGH in Den Haag, der aber nichts weiter als eine Farce bleibt.

dye
06.04.2012, 12:14
So what? Ich verstehe diese nervige Paragraphenreiterei nicht. Staaten sind grundsätzlich rechtssouverän -falls du verstehst was das heißt- und letztendlich ist jede Ratifizierung oder Zusage überstaatlichen Rechts eine bloße Absichtserklärung, so gut wie nie einklagbar -häufig selbst wenn in nationales Recht gegossen- und damit tatsächlich nicht das Papier wert auf dem es steht. Alles Schönwettergesetze um es kurz zu machen, nichts aber was der Durchsetzung vitaler nationaler Interessen im Zweifel entgegenstehen könnte. Bestes Beispiel bleibt das Kriegsvölkerrecht, dass in wirklich jedem Konflikt einer permanenten Verletzung ausgesetzt ist. Was passiert dagegen? Gar nichts! Bestraft werden maximal die Verlierer eines Konflikts. Früher hat man diese üblicherweise erschlagen, heute gibt es dafür den IGH in Den Haag, der aber nichts weiter als eine Farce bleibt.

Selbstverständlich sind in diesem Thread auch die Sichtweisen von Pessimisten erwünscht. Es sollte allerdings dabei die Diskussion über die Rechtsnormen des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) nicht aus dem Fokus geraten oder der Bestand dieser Rechtsnorm ausgeblendet werden. Staaten die sich in diesem Vertrag verpflichet haben sollten Vertagstreu zeigen. Die Bedeutung des ICCPR Kontraktes wird schon in der Präambel deutlich:


Präambel ICCPR

Die Vertragsstaaten dieses Paktes, In der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, In der Erkenntnis, daß sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten, In der Erkenntnis, daß nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der bürgerliche und politische Freiheit genießt und frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte genießen kann, In der Erwägung, daß die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern, Im Hinblick darauf, daß der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten Vereinbaren folgende Artikel: 1-53

http://www.igfm.de/Internationaler-Pakt-ueber-buergerliche-und-politische-Rechte.143.0.html

Kontrakt ist Kontrakt! Staaten die eine deratige Verpflichtung und vertragliche Vereinbarung nicht einhalten wollen müssen den Pakt nicht zeichnen und
ratifizieren. Israel hat den Pakt aber schon 1966 unterzeichent und 1991 ratifiziert. Deshalb sollte Israel von den anderen Vertragspartnern zu einer konkreten Stellungnahme im Hinblick auf einen begangenen Verstoss gegen den Artikel 20 gedrängt werden und das vor den Augen der ganzen Weltöffentlichkeit. Der Iran hat den ICCRP Pakt ebenfalls unterzeichnet und ratifiziert. Der Rechtsgleichheit halber sollte die Regierung des Irans auch auf einen Verstoss gegen den Artikel 20 überprüft werden. Wenn es schon klar geregelte rechtliche Möglichkeiten gibt einer Eskalation im Nahen Osten entgegenzuwirken, spricht nichts dagegen sondern alles dafür das diese rechtlichen Möglichkeit auch gezielt genutzt werden.

Raczek
06.04.2012, 12:41
Die Bedeutung des ICCPR Kontraktes wird schon in der Präambel deutlich:

Er hat keine Bedeutung, da seine Bestimmungen nicht einklagbar sind. Gesetze bzw. Vertragsbestimmungen die nicht einklagbar sind, bleiben wirkungslose Absichtserklärungen. Das ist übrigens kein Ausdruck von Pessismus, sondern Hinweis auf die tatsächliche Rechtslage und damit reelle Bedeutung solcher Vertragswerke.


Wenn es schon klar geregelte rechtliche Möglichkeiten gibt einer Eskalation im Nahen Osten entgegenzuwirken, spricht nichts dagegen sondern alles dafür das diese rechtlichen Möglichkeit auch gezielt genutzt werden.

Das ist reichlich naiv zu glauben. Es gibt keine Möglichkeit, da A) kein Kläger und Staatsanwalt B) kein Richter C) nichtmal Rechtscharakter vorhanden, was wiederrum Ursache für A) und B) ist.

Wie gesagt, belangloses Papierwerk, dass noch nichtmal zum moralischen Druck taugt.

dye
06.04.2012, 12:50
-Vollzitat-

Du hast keine Ahnung von der rechtlichen Materie. Lese den Art 41 und 42 des ICCRP Vertrages. Israel kann rechtlich zu einer Stellungnahme gezwungen werden und das vor den Augen der gesamten Weltöffentlichkeit. Es müssen sich nur Vertragspartner aus dem ICCRP Kontrakt dazu bereiterkären und das Verfahren einleiten. Das Einstreuen von unwahren Tatsachenbehauptungen verbitte ich mir. Die Kriegstreiberei Israels ist besonders in den letzten 2 Monaten deutlich geworden. Dem muss mit allen rechtlichen Mitteln entgegengewirkt werden. Die Kriegspropanda wird zudem auch von konkreten Vorbereitungen begleitet. Weder Kriegspropaganda noch Krieg sind eine Lösung für die Konflikte im Nahen Osten:


Frau Lagarde, Chefin des IWF, sagte vor etwa 2 Wochen. "Wir befinden uns in einer Situation wie vor dem 2. Weltkrieg."

Mediale Kriegsvorbereitungen

Spätestens wenn Henryk M. Broder in Deutschland geehrt wird, ist klar, dass die Hetze für einen neuen Krieg auch bei uns angekommen ist. Broder ist Aktivist auf der fremdenfeindlichen Plattform PI-News und betreibt mit anderen Autoren das ätzende Hetzblog "Die Achse des Guten". Seine Schriften dienten dem norwegischen Psychopaten Breivik als Inspiration.

Aufrüstung in Nahost

Nicht nur in den Medien wird aufgerüstet. Die Streitkräfte der NATO in Nahost und Israels werden in letzter Zeit stark ausgebaut.

1. Der US-Flugzeugträger USS John C. Stennis (CVN-74) wird im November in den Arabischen Golf verlegt. Die bisher dort stationierte USS George H. W. Bush wird vor der Küste Syriens positioniert.

2. Im September wurden die ersten der neuen Super-Bunker-Buster Bomben der US Air Force übergeben. Diese 15 Tonnen schweren Bomben sollen die ausgebauten Bunkeranlagen des Iran zerstören können. Sie sind 4x schwerer als die bisherigen Bunker-Buster und sollen mit B52-Bombern ans Ziel gebracht werden.

3. Im Herbst werden von der NATO gemeinsam mit der israeleischen Luftwaffe in großen Manövern typische Angriffsmuster trainiert. Die Zusammenarbeit soll intensiviert werden.

4. Die folgende Karte zeigt die Umschließung des Iran mit amerikanischen Stützpunkten: US Basen Iran

5. Deutschland wird im kommenden Jahr ein weiteres U-Boot der Dolphin Klasse an Israel liefern. Dieses U-Boot wird zu 1/3 vom deutschen Steuerzahler finanziert (135 Millionen Euro) und nur zu 2/3 von Israel bezahlt. Es kann mit Atomraketen bestückt werden. Damit verstößt Deutschland gegen die eigenen Gesetze zum Export von Rüstungsgütern. Deutsche Waffen dürfen nicht in Krisengebiete exportiert werden. Nahost ist derzeit DAS Krisengebiet in der Welt.

6. Georgien wird von den USA für 5 Milliarden Dollar militärisch aufgerüstet. Der aktuelle Militär Etat der USA enthält für Georgien ein extra Programm. Die strategische Lage von Georgien zwischen Russland und Iran ist sehr bedeutsam.

7. In Katar sammeln sich etwa 25.000 Söldner, um Syrien anzugreifen (wie in Libyen). 9.000 US-Söldner und Geheimdienstoffiziere wurden bereits nach Israel verlegt.

Auch die Gegenseite rüstet auf:

1. Als Antwort auf die Verstärkung der amerikanischen Flotte in Nahost mit dem Flugzeugträger USS John C. Stennis wurde der russisiche Flugzeugträger Kusnezow und mehrere U-Boote ins östliche Mittelmeer verlegt und in syrischen Häfen stationiert.

2. 3 Millionen russische Gasmasken wurde nach Nahost geliefert (mit biologischen und chemischen Filtern).

3. Die Luftabwehr in Syrien und Iran wurde mit neuester russischer Technik ausgestattet.

4. Nach unbestätigten Angaben soll China dem Iran militärische Unterstützung zugesagt haben, im Falle eines amerikanisch-israelischen Angriffs soll auch nukleare Unterstützung eine Option sein. Zudem ist China nach eigenen Angaben in der Lage, das amerikanische GPS-System regional auszuschalten, was die US-Flottenverbände nahezu blind macht.

5. Russlands Militär trainiert in einem groß angelegten Manöver die Reaktionen bei einem Angriff auf den Iran.

6. Außerdem wurde mit Barnaul-T ein neues Luftabwehr-Führungssystem in Südrussland installiert.

7. Im Falle einer Verschärfung der Sanktionen droht Iran mit einer Sperrung der Straße von Hormous. Durch diese Schiffahrtsroute kommen 40% der Öllieferungen in die westlichen Industriestaaten. Um der Drohung Nachdruck zu verleihen finden gegenwärtig mehrere große Manöver der iranischen Streikräfte an der Straße von Hormous statt.

Terroranschläge

Mehrere Terror-Anschläge im Iran bzw. gegen Wissenschaftler, die für den Iran gearbeitet haben, werden dem Mossad zugeschrieben. Außerdem hat der US-Senat den Geheimdiensten seit 2008 mehr als 400 Mio. Dollar für verdeckte Operationen im Iran zur Verfügung gestellt.

1. Physik-Prof. Massud Ali Mohammadi starb im Januar 2010 in Teheran durch eine ferngezündete Bombe.

2. Am 29. November 2010 stirbt der iranische Atomwissenschaftler Majid Shahriari bei einem Anschlag.

3. Der iranischen Physiker Abbasi Davani überlebt die Maschinengewehrsalve eines Killerkommandos schwer verletzt.

4. Am 1. August 2011 wird der Leiter des iranischen Drohnenprogramm, Reza Baruni, durch eine Bombe in seinem Haus getötet. Unter Leitung von Baruni konnte der Iran militärische Drohnen entwickeln, die den modernsten US-Produkten gleichwertig sind. Als Iran im März eine eigene Tarkappendrohne vorstellte sagte US-Verteidigungsminister Robert Gates vor dem Senat: "Iran hat Drohnen und das ist eine Sorge, denn es handelt sich um einen Bereich, wo sie uns Schwierigkeiten bereiten können."

5. Fünf russische Atom-Wissenschaftler (u.a. Chefdesigner Sergei Rizhov, Gennadi Benyok, Nicolai Tronov, un der oberste russische Nuklearexperte Andrei Tropinov) sterben bei einer Explosion einer russischen Tupolev TU-134. Die Experten waren auf dem Weg zur iranischen Nuklearanlage Bushehr.

6. Der iranische Raketenexperte Brigadegeneral Hassan Tehrani Moqadam von der Imam-Hussein-Universität starb am 12. November 2011durch eine Bombe.

Krieg im Cyberspace

Über den bereits laufenden "Krieg im Cyberspace" ist nur die Spitze des Eisberges bekannt.

Die Experten der USA und Israels sollen mit der hochentwickelten Cyber-Waffe Stuxnet gezielt die Nuklearanlagen in Bushehr angegriffen und das Nuklearprogramm des Iran wirksam verzögert haben. Laut den von Wikileaks veröffentlichen Cable hat die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin, die auch den Bundestag und die deutsche Regierung berät, den US-Offiziellen den Einsatz von Cyberwaffen empfohlen. In der Zwischenzeit empfahl XXXXXXXXXXXX, dass eine Politik der verdeckten Sabotage (unerklärliche Explosionen, Unfälle, Computerhacken etc.) würde effektiver sein, als ein militärischer Angriff, dessen Auswirkungen in der Region verheerend sein könnte."

Im Dezember 2011 konnte eine Cyber Warface Group des Iran eine der besten amerikanischen Drohnen übernehmen und zur Landung auf iranisichem Gebiet zwingen. Die US-Army war perplex. Dieser Drohnentyp ist sehr gut gegen Angriffe auf die Kommunikationsverbindungen geschützt. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang mit der Viren-Infektion des amerikanischen Command-and-Control Centers für Drohnen in der Creech Air Force Base?

Ein Vergleich

Iran: Der Iran soll ein militärisches Nuklearprogramm verfolgen. Diese Ambitionen werden seit 10 Jahren immer wieder als Motiv für einen Angriff der NATO und Israels kolportiert. Bisher konnte die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) unter Führung von von Mohammed el-Baradei bei ihren Kontrollen keinen Nachweis für militärische Ambitionen erbringen. Mit dem Führungswechsel änderten sich die Berichte und es gibt Andeutungen, Möglichkeiten, angebliche Anzeichen für Kooperationen aber nach wie vor keine konkreten Beweise.

Das Atomkraftwerk in Buschehr ist ein Leichtwasserreaktor, der ausschließlich zivilen Zwecken dient. Iran hat den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet, erlaubt Kontrollen der IAEA und hat völkerrechtlich das Recht, Atomenergie für zivile Zwecke zu nutzen.

Israel: besitzt illegal ca. 300 Atomsprengköpfe, hat den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, erlaubt keine Kontrollen der IAEA und droht Nachbarstaaten offen mit seinem Atomwaffenpotential. Ein hoher israelischer Regierungsbeamter hat im März 2011 gesagt, Israel hätte vom US-Präsidenten Obama Garantien bekommen, die USA würden die strategischen und abschreckenden Fähigkeiten Israels aufrechterhalten und sogar verbessern.

Iran: der Präsident der Ahmadinedschad soll mit der Vernichtung Israels gedroht haben. In der Süddeutschen Zeitung findet man eine Auseindersetzung mit der falschen Übersezung. Ahmadinedschad sagte, "dass die widerrechtliche Besetzung der heiligen Stätte Jerusalem Geschichte sein wird". Über den Staat Israel hat er auch im Kontext des falsch übersetzten Zitates nicht gesprochen.

Israel: hat mehrfach offen mit nuklearen Angriffen auf den Iran gedroht. Beispielsweise sagte der Danny Yatom, ehemaliger Chef des Mossad:
"Wenn die Welt darin versagt sich der Herausforderung zu stellen, dann wird Israel sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnehmen. Was das bedeutet könnt ihr euch selber denken."

Seit den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen und nach internationalem Recht ist das Aufrufen zu einem Angriffskrieg und das Führen so eines Krieges ein Verbrechen.

Krieg ist keine Lösung!



https://www.awxcnx.de/gedanken-iran.htm

Raczek
06.04.2012, 13:36
Israel kann rechtlich zu einer Stellungnahme gezwungen werden und das vor den Augen der gesamten Weltöffentlichkeit.

Das sind wirklich bemerkenswert strenge Sanktionierungsmittel. Bleibt die Frage, wer setzt den Zwang um?

Die Antwort kennen wir Beide, oder?

dye
06.04.2012, 16:15
Das sind wirklich bemerkenswert strenge Sanktionierungsmittel. Bleibt die Frage, wer setzt den Zwang um?

Die Antwort kennen wir Beide, oder?

Die Länder welche direkt oder indirekt von der Ankündigung des israelischen Angriffskrieges betroffen sind oder mit hineingezogen werden könnten, müssen umgehend die Stellungnahme Israels erzwingen. Bei diesen Ländern handelt es sich um Iran als direktes Ziel des Agressors Israel sowie allen Staaten die Israel umgeben: Ägypten, Jordanien, Syrien und der Libanon. Alle vorgenannten Staaten haben den ICCPR Vertrag unterzeichnet und ratifiziert, können daher von Israel vor den Augen der Welt eine Stellungnahme rechtlich erzwingen. Vertragsverpflichtungen müssen auch von Israel eingehalten werden. Die Zionisten geniessen keinen Sonderstatus der Vertragsbruch rechtlich zulässt.

dye
06.04.2012, 22:20
Israel hat vor etwas mehr als 2 Monaten in der Weltöffentlichkeit einen Angriffskrieg gegen den Iran offiziell angekündigt und das sogar unter Angabe eines festen Zeitfensters. Das ist die konkrete Ankündigung eines Verstoss gegen internationales Völkerrecht und ein Vertragsverstoss gegen den ICCRP Pakt. Die Zions hatten sich die dreiste Vorgehensweise wohl als Einschüchterung gedacht und nicht damit gerechnet wie das negative feedback in der Weltöffentlichkeit ausfällt. Die Zions stehen jetzt vor der Welt mit heruntergelassener Hose als Agressor da. Mam sollten den Zionisten die Erklärungen die sie unterzeichnet und raratifiziert haben an den verbohrten Kopf tackern, damit sie endlich begreifen wozu sie sich verpflichtet haben und keine Rechtsverstösse mehr begehen.

Die UN Generalversammlung hat bereits 1974 den Begriff der Agression exakt definiert:



Generalversammlung A/RES/3314 (XXIX)
14. Dezember 1974

Definition der Aggression

Die Generalversammlung, nach Behandlung des Berichts des gemäß ihrer Resolution 2330 (XXII) vom 18. Dezember 1967 eingesetzten Sonderausschusses zur Frage der Definition der Aggression über die Arbeit seiner siebenten Tagung vom 11. März bis 12. April 1974, der den vom Sonderausschuss im Konsens angenommenen und zur Verabschiedung durch die Generalversammlung empfohlenen Entwurf der Definition der Aggression enthält, zutiefst davon überzeugt, dass die Annahme der Definition der Aggression zur Stärkung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beiträgt,

1. billigt die Definition der Aggression, deren Wortlaut dieser Resolution als Anlage beigefügt ist;

2. dankt dem Sonderausschuss zur Frage der Definition der Aggression für seine Arbeit, die zur Ausarbeitung der Definition der Aggression geführt hat;

3. fordert alle Staaten auf, sich aller Angriffshandlungen und jeder anderen Anwendung von Gewalt zu enthalten,
die im Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend
freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen stehen;

4. lenkt die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf die nachstehende Definition der Aggression und empfiehlt dem
Rat, sich gegebenenfalls von dieser Definition leiten zu lassen, wenn er im Einklang mit der Charta feststellt, ob eine Angriffshandlung
vorliegt.

ANLAGE

Definition der Aggression

Die Generalversammlung, gestützt auf die Tatsache, dass eines der grundlegenden Ziele der Vereinten Nationen darin besteht, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen sowie Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken, unter Hinweis darauf, dass der Sicherheitsrat nach Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen feststellt, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt, und dass er Empfehlungen abgibt oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen, sowie unter Hinweis darauf, dass die Staaten nach der Charta verpflichtet sind, ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen, um nicht den Weltfrieden und die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gefährden, eingedenk dessen, dass diese Definition nicht so auszulegen ist, als beeinträchtige sie in irgendeiner Weise den Geltungsbereich der Bestimmungen der Charta über die Aufgaben und Befugnisse der Organe der Vereinten Nationen, sowie in der Erwägung, dass die Aggression die schwerste und gefährlichste Form der rechtswidrigen Anwendung von Gewalt ist, die unter den Bedingungen, die durch die Existenz von Massenvernichtungswaffen aller Art geschaffen wurden, die mögliche Gefahr eines weltweiten Konflikts mit all seinen verheerenden Folgen mit sich bringt, und dass daher der Begriff der Aggression nunmehr definiert werden sollte, in Bekräftigung der Pflicht der Staaten, keine Waffengewalt einzusetzen, um Völker ihres Rechtes auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit zu berauben oder die territoriale Integrität zu verletzen,
erneut erklärend, dass das Hoheitsgebiet eines Staates nicht dadurch verletzt werden darf, dass es, und sei es nur vorübergehend, Gegenstand militärischer Besetzung oder sonstiger Gewaltmaßnahmen wird, die ein anderer Staat unter Verletzung der Charta ergreift, und dass es nicht durch Anwendung oder Androhung derartiger Maßnahmen Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat werden darf, sowie in Bekräftigung der Bestimmungen der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, davon überzeugt, dass die Annahme einer Definition der Aggression eine abschreckende Wirkung auf einen potenziellen Angreifer haben wird, dass sie die Feststellung von Angriffshandlungen und die Durchführung von Maßnahmen zu ihrer
Unterdrückung vereinfacht und dass sie ferner den Schutz der Rechte und rechtmäßigen Interessen des Angegriffenen und die Hilfeleistung an diesen erleichtern wird, in der Auffassung, dass die Frage, ob eine Angriffshandlung begangen worden ist, zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprüft werden muss, dass es aber trotzdem wünschenswert ist, Grundprinzipien zu formulieren, die für eine solche Feststellung als Orientierung dienen können, nimmt die folgende Definition der Aggression an:

Erläuterungen zu den Artikeln 3 und 5 finden sich in Ziffer 20 des Berichts des Sonderausschusses zur Frage der Definition der Aggression (Official Records of the General Assembly, Twenty-ninth Session, Supplement No. 19 (A/9619 mit Corr.1)). Stellungnahmen zur Definition sind in den Ziffern 9 und 10 des Berichts des Sechsten Ausschusses (A/9890) enthalten. A/RES/3314 (XXIX)

Artikel 1

Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.

Erläuterung: Der Begriff "Staat"

a) wird in dieser Definition unabhängig von der Frage der Anerkennung und unabhängig davon verwendet, ob ein
Staat Mitglied der Vereinten Nationen ist;
b) schließt in dieser Definition gegebenenfalls auch den Begriff "Gruppe von Staaten" ein.

Artikel 2
Wenn ein Staat als erster Waffengewalt unter Verletzung der Charta anwendet, so stellt dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Angriffshandlung dar, wiewohl der Sicherheitsrat im Einklang mit der Charta zu dem Schluss gelangen kann, dass die Feststellung, es sei eine Angriffshandlung begangen worden, angesichts anderer erheblicher Umstände nicht gerechtfertigt wäre, wie unter anderem in dem Fall, dass die betreffenden Handlungen oder ihre Folgen nicht schwerwiegend genug sind.

Artikel 3

Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer
Kriegserklärung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:

a) die Invasion oder der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates oder jede,
wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt,
oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;
b) die Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebietes eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen
Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
d) der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder auf die See- und Luftflotte
eines anderen Staates;
e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit Zustimmung eines anderen Staates auf dessen Hoheitsgebiet
befinden, unter Verstoß gegen die in dem entsprechenden Abkommen vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung
ihrer Anwesenheit in diesem Gebiet über den Ablauf des Abkommens hinaus;
f) die Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass
dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen,
wenn diese mit Waffengewalt Handlungen gegen einen anderen Staat ausführen, die auf Grund ihrer Schwere den
oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran.

Artikel 4

Dies ist keine erschöpfende Aufzählung von Handlungen; der Sicherheitsrat kann feststellen, dass andere Handlungen
nach den Bestimmungen der Charta eine Aggression darstellen.

Artikel 5

1. Keine Überlegung irgendwelcher Art, sei sie politischer, wirtschaftlicher, militärischer oder sonstiger Natur, kann
als Rechtfertigung für eine Aggression dienen. A/RES/3314 (XXIX)

2. Ein Angriffskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden. Eine Aggression führt zu völkerrechtlicher Verantwortlichkeit.

3. Ein sich aus einer Aggression ergebender Gebietserwerb oder besonderer Vorteil ist nicht rechtmäßig und darf
nicht als rechtmäßig anerkannt werden.

Artikel 6

Diese Definition ist nicht so auszulegen, als erweitere oder beschränke sie in irgendeiner Weise den Geltungsbereich
der Charta, einschließlich ihrer Bestimmungen über Fälle, in denen die Anwendung von Gewalt rechtmäßig ist.

Artikel 7

Diese Definition, insbesondere ihr Artikel 3, kann in keiner Weise das sich aus der Charta herleitende Recht auf
Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit von Völkern beeinträchtigen, die dieses Rechts gewaltsam beraubt wurden
und auf die in der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit
zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen Bezug genommen wird, insbesondere nicht
von Völkern unter kolonialen oder rassistischen Regimen oder anderen Formen der Fremdherrschaft; noch das Recht dieser
Völker, im Einklang mit den Grundsätzen der Charta und in Übereinstimmung mit der genannten Erklärung für dieses Ziel
zu kämpfen und Unterstützung zu suchen und zu erhalten.

Artikel 8

Bei ihrer Auslegung und Anwendung sind die vorstehenden Bestimmungen aufeinander bezogen, und jede Bestimmung
ist im Kontext der anderen Bestimmungen auszulegen.

opppa
07.04.2012, 08:56
Wenn Du nur in der Lage bist nichtssagende aber dafür behindernde und störende Spamms in den Thread einzustreuen, verziehe Dich aus dem Thread!

Wer über dieses Thema diskutieren will, kann das sachlich machen. Israel hat bereits 1966 den ICCRP Pakt unterzeichnet und 1991 ratifiziert. Die Ankündigung der Regierung Israels vor 2 Monaten bezüglich des möglichen Angriffskrieges gegen den Iran kann ein Verstoss gegen den Artikel 20 der ICCRO Verpflichtung sein und daher ist zu prüfen ob die Regierung in Israels gegen eigene Gesetze verstossen hat die das Verbot im Sinne von Artikel 20 regeln und die Umsetzung internationalen Rechtes sicherstellen.

1) haben sich sich Zionisten der Regierung Israels über nationales und internationles Recht gestellt und damit gegen den Artikel 20?

2) sind die Zionisten damit Krieghetzer und Rechtsbrecher im Sinne des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte?

3) werden die anderen Vertragspartner Israel rechtlich zu einer Stellungnahme zwingen und sich genug Vertragspartner dafür finden?

Na ja, wenn der Fisch hier nicht mehr kotzen darf, muß ich Dir, um hier von Dir nicht auch noch gebannt zu werden, insoweit zustimmen, daß es von den Israelis unverschämt und widerrechtlich ist, daß sie sich konstant weigern, den Haßtiraden aus Teheran zu folgen und als sich nicht, wie es sich (lt. Koran) für Dhimmis gehört, dem Druck der rechtgläubigen Mohammedaner ergeben.

Wir sollten also (korangemäß) darauf hinarbeiten, daß die Israelis demnächst Kollektivselbstmord begehen, damit auch in Israel der rechte Glaube Einzug halten kann.

(Ironie Ende!)

:D

PS
Hast Du schon eine Fatwah gegen Kotzfisch ins Rollen gebracht?

Buella
07.04.2012, 09:45
Israel ist schuldig und wird hiermit zwangsaufgelöst.
Die USA werden mit der Durchführung dieser Zwangsauflösung beauftragt.
Alle Sepahrden ab nach Spanien, alle Aschkenasen ab nach Sibirien.
Die arabischstämmigen Israelis dürfen in Palästina bleiben.
Das Staatsvermögen Israels wird an Deutschland zurückgegeben.

Alles richtig?

Vielleicht sollten für die Frechheiten und Gräuel der Zionisten Gedenkstätten errichtet werden?
Wer die zahlt, dürfte demnach klar sein!

:O

dye
07.04.2012, 11:51
So what? Ich verstehe diese nervige Paragraphenreiterei nicht. Staaten sind grundsätzlich rechtssouverän -falls du verstehst was das heißt- und letztendlich ist jede Ratifizierung oder Zusage überstaatlichen Rechts eine bloße Absichtserklärung, so gut wie nie einklagbar -häufig selbst wenn in nationales Recht gegossen- und damit tatsächlich nicht das Papier wert auf dem es steht. Alles Schönwettergesetze um es kurz zu machen, nichts aber was der Durchsetzung vitaler nationaler Interessen im Zweifel entgegenstehen könnte. Bestes Beispiel bleibt das Kriegsvölkerrecht, dass in wirklich jedem Konflikt einer permanenten Verletzung ausgesetzt ist. Was passiert dagegen? Gar nichts! Bestraft werden maximal die Verlierer eines Konflikts. Früher hat man diese üblicherweise erschlagen, heute gibt es dafür den IGH in Den Haag, der aber nichts weiter als eine Farce bleibt.

Der IGH in Den Haag hat zwar mit Spätzündung unter erheblicher Zeitverzögerung die ersten Urteile bei Rechtsverstössen gefällt. Der erste Schritt zur Durchsetzung international geltenden Rechts ist damit getan. Staaten wie Israel die weiter behaarlich gegen internationales Recht oder internationale Pakte verstossen obwohl sie sich zur Rechtseinhaltung und Vertragstreue verpflichtet haben, wird eine schwere Zeit bevorstehen. Die Regierung Israels muss daher öffentlich angeklagt werden. Auch wenn der Prozess Jahrzehnte lang andauern kann, deeskaliert das die angespannte Lage und verhindert damit einen möglichen Angriffskrieg seitens Israel im Nahen-Osten. Wer schon vor dem Internationalen Gerichtshof steht, wird sich genauer überlegen während der laufenden Verhandlungen einen Angriffskrieg vorzubereiten, anzukündigen oder sogar durchzuführen.

navy
09.04.2012, 10:32
Israel, interessieren nicht einmal die UN Resolutionen! Was solls. Israel ist fest in Hand einer kriminellen Russen Bande. Die Ober Schicht ist vollkommen korrupt, was Nichts Neues ist.

dye
09.04.2012, 12:39
Netanjahu hat einen besonderen Regierungsstil erfunden (oder angenommen)
Die Panikmacher

Am Jahrestag von Ben Gurions Todestag, dem 1. Dezember, wurde eine Gedenkfeier an seinem Grab in Sde Boker abgehalten, in dem Dorf in der Negevwüste, wo er in seinem Ruhestand lebte. Es gibt dort keinen Friedhof – nur sein Grab und das seiner Frau Paula. Die Zeitungen veröffentlichten ein Bild von Binjamin Netanjahu, wie er unter einem großen Foto des verstorbenen Führers eine Rede hält und gedankenvoll in die Ferne schaut. Ein kleines Detail auf diesem Bild zog meine Aufmerksamkeit auf sich: Netanjahu trug eine Kippa.

Warum? Ben Gurion war ein überzeugter Atheist. Er weigerte sich, eine Kippa zu tragen, nicht einmal bei Beerdigungen. (Obwohl ich selbst ein überzeugter Atheist bin, trage ich zuweilen bei Beerdigungen aus Rücksicht auf die Gefühle anderer eine Kippa.) Dieser Ort war aber weder eine Synagoge noch ein Friedhof. Weshalb – um Himmels willen – trägt dieser Mann eine schwarze Kippe auf seinem Kopf? Für mich ist dies ein Zeichen dafür, was ich die Re-Judaisierung Israels nenne.

ZIONIMUS war u.a. eine Revolte gegen die orthodoxe jüdische Religion, die mit der Diaspora verbunden war und die Zionisten verächtlich „Galut“ (Exil) nannten. All die Gründerväter des Zionismus – Theodor Herzl, Max Nordau, Chaim Weizmann, Ze’ev Jabotinky und der Rest – waren überzeugte Atheisten.

Weshalb gab Ben Gurion den Religiösen aber doch zwei autonome Bildungssysteme, die vom Staat finanziert werden? Warum stellte er Schüler aus religiösen Seminaren („Yeshivot“) vom Militärdienst frei?

Leute in meinem Alter können sich an die Situation damals erinnern. Ben Gurion, wie alle von uns, glaubte, dass die jüdische Religion dabei sei, auszusterben. Einige alte Leute, die Jiddisch sprachen, beteten noch in den Synagogen, aber mit der Zeit würden sie verschwinden. Wir die jungen, neuen Israelis waren säkular, modern, frei von diesem alten Aberglauben.

Nicht in seinen dunkelsten Alpträumen ( oder Tagträumen) hätte sich Ben-Gurion eine Zeit vorstellen können, in der religiöse Schüler, von denen einige in ihren Schulen nicht die grundlegendsten, modernen Fähigkeiten erlernen, etwa die Hälfte der israelisch-jüdischen Schüler darstellen. Oder dass die Anzahl religiöser Drückeberger der Armee mehrere Divisionen vorenthält.

Nach und nach übernimmt die religiöse Gemeinde den Staat. Die religiösen Siedler, die religiösen, anti-arabischen Pogromisten, ihre Verbündeten und ultra-rechten Kollaborateure gewinnen täglich mehr Positionen. Die Armee hat gerade jetzt veröffentlicht, dass 40% in den Kursen für Offiziers-Kandidaten eine Kippa tragen. Als 1948 unsere Armee entstand, sah ich keinen einzigen Kippa tragenden Soldaten, geschweige denn einen solchen Offizier. Aber die Gefahr der Re-Judaisierung geht weit über die politische Sphäre hinaus.

LASSEN SIE mich eine Metapher aus der Natur übernehmen.

Das Wichtigste in der Natur ist das Überleben. Es gibt da viele verschiedene Strategien des Überlebens, und die Natur duldet sie alle – so weit sie erfolgreich sind. Die Gazelle überlebt durch Wegspringen. Wenn sie in Gefahr ist, flieht sie. Sie ist sehr erfolgreich. Tatsache: Die Gazellen haben überlebt. Der Löwe hat durch Kämpfen überlebt. Wenn er in Gefahr ist, greift er an. Dies hängt von seinen Zähnen und Krallen ab. Tatsache: die Löwen haben überlebt. Juden haben durch Fliehen überlebt. Sie waren darin sehr erfolgreich. Nach Tausenden von Jahren grausamster Verfolgungen, Pogrome und des Holocaust sind sie noch da. Ihre Zerstreuung in der Welt förderte diese Überlebenstaktik. Bei der kleinsten Gefahr flohen sie von einem Land ins andere.

Juden haben keine Taj Mahals oder majestätische Kathedralen gebaut. Ihre Schätze sind heilige Texte, Literatur und Musik – Dinge, die man im Kopf behalten und mitnehmen kann, wenn man auf der Flucht ist.

Wie einige Tiere in der Natur spüren Juden die geringste Gefahr von weitem. Es ist wie ein rotes Licht, das in ihrem Kopf aufleuchtet. Es geht an, wenn noch niemand anderes die Bedrohung spürt. (Tatsächlich würde ich heute nicht mehr leben, wenn mein Vater nicht vom ersten Tag des Naziregimes die Gefahr gespürt hätte und sich mit seiner Familie auf die Flucht begeben hätte, während er von fast allen um uns herum gescholten wurde.)

Der Zionismus wollte die Gazelle in einen Löwen verwandeln. Er sagte: nicht mehr fortlaufen. Wenn wir in Gefahr sind, werden wir kämpfen. Es ist nicht mehr der feige Jude der antisemitischen Karikatur. Ab jetzt ist es der heldenhafte Israeli, aufrecht und stolz. Und es scheint menschlich zu sein: wir überkompensieren die Vergangenheit. Wir sind aggressiv, militaristisch, ja, sogar brutal geworden. Die Unterdrückten wurden die Unterdrücker. Juden pflegten zu sagen: „Wenn es nicht mit Gewalt geht, dann versuch es mit dem Gehirn.“ Israelis sagen: „Wenn es nicht mit Gewalt geht, versuche es mit mehr Gewalt.“ (Ich muss gestehen, dass ich diesen Satz vor vielen Jahren als Scherz geprägt habe. Leider ist es kein Scherz mehr.)

DOCH IN letzter Zeit scheint es mir, als ob der alte Jude nicht verschwunden sei. Er hat sich nur innerhalb des Israeli versteckt. Er ist mit seinem kleinen roten Licht noch immer da. Wie fand ich das heraus? Indem ich nur Binjamin Netanjahu mit oder ohne Kippa zuhöre.

Netanjahu hat einen besonderen Regierungsstil erfunden (oder angenommen): Er spielt mit der Angst der Leute. Seitdem er an die Macht zurückkam, behandelt er uns mit einer endlosen Reihe von Ängsten. Panikmache ist die Regel des Tages – eines jeden Tages.

Zu Beginn war es Barack Hussein Obama, der uns zu bestrafen drohte, wenn wir nicht unser heiliges Recht aufgäben, Siedlungen überall im Land zu bauen, das uns Gott persönlich verheißen hat. Leider kapitulierte Obama sehr schnell, also wurde eine neue Bedrohung benötigt. Kein Problem. Mahmoud Abbas, gestern noch ein „gerupftes Hühnchen“, verwandelte sich in einen brüllenden Tiger und bat die UN, den Staat Palästina als Mitglied aufzunehmen. Wie jeder weiß, ist das eine tödliche Bedrohung für Israel. Sie wurde nur durch Obamas (ja, desselben Hussein Obamas) Versprechen, sein Veto zu Gunsten Israels einzusetzen, abgewandt. Aber die Palästinenser sind trotzdem von der UNESCO akzeptiert worden – also ist die schreckliche Gefahr noch nicht gebannt.

Dann kam der Arabische Frühling. Netanjahu war es vom ersten Moment an klar – sogar noch bevor der große und ruhmreiche Freund Mubarak in den Glaskäfig gesteckt wurde – dass dies eine tödliche Gefahr darstellt. Nun ist es unheimlicher Weise bestätigt worden: der Islam, der gefährliche Islam wird Ägypten übernehmen.

Wie uns Netanjahu bei jeder Gelegenheit erzählt, ist der Islam eine mörderische, antijüdische Religion. Es gibt keine moderaten Islamisten – sie sind alle darauf aus, uns ins Meer zu werfen. Sogar unsere frühere Verbündete, die Türkei.

Und sie gewinnen nicht nur in Ägypten. Diese schrecklichen Islamisten haben schon in Marokko und Tunis gewonnen und sind dabei, auch in Libyen, Jordanien, Jemen, Syrien zu gewinnen. Unsere „Villa“ ist nicht mehr nur von einem Dschungel umgeben, sondern von einem Dschungel voll gefährlicher islamistischer Raubtiere. Wie entsetzlich!.

Dann wurde gerade zur rechten Zeit eine andere schreckliche Gefahr aufgedeckt: die Menschenrechtsorganisationen bedrohen die bloße Existenz Israels. Sie sind Teil einer weltweiten antisemitischen Verschwörung. Fakt: sie werden von ausländischen Regierungen finanziert. Ein neues Gesetz musste in Eile gegen sie verabschiedet werden. Zum Glück wurden vor kurzem solche Gesetze in einigen früheren sowjetischen Ländern verabschiedet. So erhielt unser moldawischer Außenminister (oder eher unser Außenminister aus Moldawien) Avigdor Lieberman den Text von seinem großen Freund Alexander Lukaschenko, dem vorbildlichen Demokraten aus Weißrussland, und dem andern bekannten Demokraten Vladimir Putin.

All diese großen Gefahren reichten aus, um das plötzliche Auftauchen des sozialen Protestes auszulöschen, aber sie sind nichts, verglichen mit der schrecklichen, überwältigenden Gefahr: die iranische Bombe. Die iranische Atombombe bedeutet einen zweiten Holocaust, nichts weniger. Nur die starke Führung von Binjamin Netanjahu kann uns gerade noch rechtzeitig davor retten.

Gegenüber solch einer schrecklichen Gefahr stellt keiner die relevante Frage: warum sollte ein iranischer Führer ein Land angreifen, das selbst eine Menge Atombomben besitzt und die Fähigkeit hat, bei einem „zweiten Schlag“ den ganzen Iran zu zerstören. Die deutsche Regierung liefert uns gerade ein sechstes U-Boot genau für diesen Zweck.

Die iranischen Führer mögen ja religiöse Fanatiker sein. Aber auch wir haben eine Menge von diesen, und sie sind ein Teil unserer Regierungskoalition. Gerade jetzt ist das Land in einem Aufruhr, weil die Rabbiner verlangen, dass religiöse Soldaten jede militärische Feier verlassen sollen, wenn es weiblichen Soldaten erlaubt wird, dort zu singen. „Die Stimme einer Frau ist ihr sexueller Teil“, behauptet ein heiliger Text. Und ein prominenter Rabbiner hat gerade verkündet, dass ein religiöser Soldat eher einem Exekutionskommando gegenüberstehen sollte, als einer singenden Frau zuhören. (Ich habe das nicht erfunden.)

Aber der Iran beherrscht unsern öffentlichen Diskurs. All die roten Lichter blinken wie verrückt. Der Jude in uns ist tödlich erschrocken. Die Gazelle sagt: Lauf weg!. Der Löwe sagt: Greife an!

DIE BIBEL sagt uns im hebräischen Original: „Wohl dem, der sich immer fürchtet!“ (Spr.28,14) Aber ständige Angst ist ein schlechter Ratgeber, um Deine Angelegenheiten zu richten, um so mehr, wenn es sich um die Politik eines Staates handelt. Aber es mag gute Politik sein, wenn man sein eigenes Volk in Schach hält, während man die Demokratie, die Gleichheit und die Menschenrechte unterminiert.

Also lasst uns den Ghettojuden in uns befreien und wegschicken. Und wenn wir schon dabei sind, lasst uns die Panikmacher auch hinauswerfen. (PK)

(von Uri Avnery) aus dem Englischen: Ellen Rohlfs, vom Verfasser autorisiert


http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17280

dye
09.04.2012, 14:58
http://www.youtube.com/watch?v=gsDVoY0j2aw&feature=related