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Vollständige Version anzeigen : Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?



Rumburak
29.03.2012, 00:08
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Nikolaus
29.03.2012, 02:24
bitte nicht schon wieder einen neuen Lynchthread

Rikimer
29.03.2012, 03:55
Da der Staat das Recht und damit die Macht immer oefters an andere Gruppen abgibt, faengt ein Mensch selbstverstaendlich darueber an zu denken. Naemlich die Selbstjustiz.

MfG

Rikimer

schastar
29.03.2012, 04:08
Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.

Bruddler
29.03.2012, 04:27
Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.

Gut, gut, gut, aber in Anbetracht, dass unsere Kuscheljustiz bestimmte Tätergruppen immer wieder verhätschelt, könnte man schon auf gewisse Gedanken kommen....

Rikimer
29.03.2012, 05:07
Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.
Wuerden wir in einem idealen, gesunden System leben, so muessten wir ueber so etwas erst gar nicht nachdenken.

Allerdings ist die BRD alles andere als ein normaler Staat.

MfG

Rikimer

schastar
29.03.2012, 05:09
Gut, gut, gut, aber in Anbetracht, dass unsere Kuscheljustiz bestimmte Tätergruppen immer wieder verhätschelt, könnte man schon auf gewisse Gedanken kommen....

Gedanken sind frei, solange man diese für sich behält.
Daß es zu manch unschönen Gedanken kommen kann, vor allem wenn man selber betroffen ist, keine Frage.
Aber wir sind immer noch Menschen und daher in der Lage vernünftig und wohlüberlegt zu handeln.

schastar
29.03.2012, 05:11
Wuerden wir in einem idealen, gesunden System leben, so muessten wir ueber so etwas erst gar nicht nachdenken.

Allerdings ist die BRD alles andere als ein normaler Staat.

MfG

Rikimer

Das System BRD mag vieles sein, gerecht ist es nicht. Aber welches ist es?

Staatenloser
29.03.2012, 05:16
Selbstjustiz ist ein dehnbarer Begriff, und muss ja nicht immer gleich mit körperlichem Schaden an einer Person verbunden sein.
Für Lernresistente muss ich nicht immer gleich die Polizei rufen.
Da ist Fantasie und Kreativität gefragt.
Aber der Gedanke an Selbstjustiz formt sich schon häufig in Worte...

fatalist
29.03.2012, 05:26
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Der Staat schafft gerade das Vaterland ab, er gibt Deutschland preis.
Durch Massenmigration, und durch Protektion von Verbrechen durch Migranten (Kuscheljustiz)

Der Staat bekämpft somit das deutsche Volk.

Wie kann man da fragen, ob Selbstjustiz moralisch vertretbar sein?
Sie ist Pflicht!

Rikimer
29.03.2012, 05:30
Das System BRD mag vieles sein, gerecht ist es nicht. Aber welches ist es?

Die Frage ist nur, wie weit das Pendel zu einer Seite ausschlagen kann, bevor es wieder mit voller Wucht in die andere Richtung zu schlagen beginnt. Wie lange der Druck im Kessel unter Kontrolle gehalten werden kann, bevor es explodiert. Wie lange ein auf Luegen und immer mehr auf Einschraenkung, Unrecht etc. aufgebautes System bestehen kann?

MfG

Rikimer

schastar
29.03.2012, 05:43
Die Frage ist nur, wie weit das Pendel zu einer Seite ausschlagen kann, bevor es wieder mit voller Wucht in die andere Richtung zu schlagen beginnt. Wie lange der Druck im Kessel unter Kontrolle gehalten werden kann, bevor es explodiert. Wie lange ein auf Luegen und immer mehr auf Einschraenkung, Unrecht etc. aufgebautes System bestehen kann?

MfG

Rikimer

Eine berechtigte Frage, aber auch dann sind wir immer noch Menschen und daher in der Lage vernünftig und wohlüberlegt zu handeln. Und das sollte man dann auch.

McDuff
29.03.2012, 06:06
Wenn das staatliche Gewaltmonopol und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht mehr gewährleistet sind, dann ist ordnungserhaltendes Eingreifen des Bürgers sein garantiertes Recht.

SAMURAI
29.03.2012, 06:20
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Der Staat schafft gerade das Vaterland ab, er gibt Deutschland preis.
Durch Massenmigration, und durch Protektion von Verbrechen durch Migranten (Kuscheljustiz)

Der Staat bekämpft somit das deutsche Volk.

Wie kann man da fragen, ob Selbstjustiz moralisch vertretbar sein?
Sie ist Pflicht!

Kindermörder und Vergewaltiger gehören mit dem nächst Zaunpfhal ins Jenseits befördert.

Heiliger
29.03.2012, 06:37
Die Wut darüber wäre zu groß! Würde jemand eines meiner Kinder etwas in der Richtung antun, würde ich nicht mein Leben lang trauern können und das Schwein läuft draußen rum und genießt das Leben! Nein, dieses Leben und seiner nächsten wäre verwirkt! Egal welche Strafe da auch auf mich zukommen sollte...!

Ich frage mich sowieso wo die Eltern, Geschwister der Vergewaltigten und ermordeten Kinder sind? Ihnen wird das liebste genommen und man schaut dem Täter bei einer Verhandlung noch ins Gesicht!

Bei dem Anblick alleine würde ich schon überkochen...

Paul Felz
29.03.2012, 06:50
Wuerden wir in einem idealen, gesunden System leben, so muessten wir ueber so etwas erst gar nicht nachdenken.

Allerdings ist die BRD alles andere als ein normaler Staat.

MfG

Rikimer
Insbesondere kein Rechtsstaat ---> Selbstjustiz

torun
29.03.2012, 07:08
Die Wut darüber wäre zu groß! Würde jemand eines meiner Kinder etwas in der Richtung antun, würde ich nicht mein Leben lang trauern können und das Schwein läuft draußen rum und genießt das Leben! Nein, dieses Leben und seiner nächsten wäre verwirkt! Egal welche Strafe da auch auf mich zukommen sollte...!

Ich frage mich sowieso wo die Eltern, Geschwister der Vergewaltigten und ermordeten Kinder sind? Ihnen wird das liebste genommen und man schaut dem Täter bei einer Verhandlung noch ins Gesicht!

Bei dem Anblick alleine würde ich schon überkochen...

Wessen Nächste ?

MANFREDM
29.03.2012, 07:13
Hier dürfen ja viele geistig Behinderte mal wieder Dampf ablassen.

MorganLeFay
29.03.2012, 07:17
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?
Nachvollziehbar ja, aber nicht legitim. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Tantalit
29.03.2012, 07:17
Natürlich ist Selbstjustiz legitim, sie ist das regulativ in einem vollkommen verkommenem Rechtsstaat, der die Deutschen nicht mehr achtet und schützt.

Ruepel
29.03.2012, 07:17
Da das BRD Justizsystem mit seiner Rechtssprechung die Opfer verhöhnt und die Täter belohnt,halte ich Selbstjustiz für dringend angebracht.

Paul Felz
29.03.2012, 07:20
Da das BRD Justizsystem mit seiner Rechtssprechung die Opfer verhöhnt und die Täter belohnt,halte ich Selbstjustiz für dringend angebracht.

Jein. Es liegt natürlich an der Rechtsprechung und damit an der Regierung. Man sollte die Selbstjustiz demnach auf die regierung anwenden. Das könnte man - theoretisch - in der Wahlkabine. Dazu sind die Wähler aber zu dumm. Dummen möchte ich aber keine Selbstjustiz überlassen.

Pythia
29.03.2012, 07:26
Das System BRD mag vieles sein, gerecht ist es nicht. Aber welches ist es?Da kein System Allen gerecht werden kann, bin ich für Selbstjustiz, falls ich dazu greife. Bei Anderen bin ich kritischer. Allerdings war ich in Caracas schonmal 8 Tage im Knast, da ich das Recht selbst korrigierte. "Falta de respeto en frente de und juez" wurde mir vorgeworfen. Mißachtung des Gerichts. Meine Untat: aktive Ausführungs-Verhinderung einer richterlichen Entscheidung.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Aber ich würde es jederzeit wieder tun. Die 8 Tage dafür saß ich lachend ab. 4 Wochen hätte ich auch belächelt, mußte ich aber nicht, da ich einen guten Anwalt hatte. Manche Tat ist eben ihre Strafe wert. Marianne Bachmeier hatte weniger Glück, nachdem sie den Möder ihrer Tochter abgeknallt hatte. Aber ein milderes Urteil hätte der BRD gewiß viele Nachahmungs-Taten beschert.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Marianne Bachmeier http://www.wdr.de/tv/wdr-dok/sendungsbeitraege/2011/0902/img/2bachm160.jpg saß zwar nur 3 Jahre ab, starb jedoch 10 Jahre später im Alter von nur 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs. Eins spricht jedoch sehr gegen Selbstjustiz: weit mehr Fehlurteile als vor Gericht sind garantiert.

Schattenschach
29.03.2012, 07:31
Ihr wollt gar nicht in so einer Gesellschaft leben, egal was Ihr hier von euch gebt.
Dazu kommt, dass die meisten von Euch nicht mal hingucken können, wenn ein Huhn geschlachtet wird, geschweige denn ein Kalb.
Und da wollt ihr Anarchie in der guten alten Bundesrepublik Deutschland?
Dass ich nicht lache.

Doc Gyneco
29.03.2012, 08:06
Kindermörder und Vergewaltiger gehören mit dem nächst Zaunpfhal ins Jenseits befördert.

Ein Bekannter hat meine Tochter missbraucht !

Und ich bereue es heute noch sehr, dass ich damals auf legal gemacht habe, anstatt Selbstjustiz zu machen !

Denn mit Selbstjustiz hätte diese Drecksau sich nicht mehr an anderen Mädchen vergehen können.

X(X(X(

SAMURAI
29.03.2012, 08:24
Ein Bekannter hat meine Tochter missbraucht !

Und ich bereue es heute noch sehr, dass ich damals auf legal gemacht habe, anstatt Selbstjustiz zu machen !

Denn mit Selbstjustiz hätte diese Drecksau sich nicht mehr an anderen Mädchen vergehen können.

X(X(X(

Dieser Dreck gehört unwiederbringlich abgeräumt.

Superbeowulf
29.03.2012, 08:48
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Von mir ein ganz klares Nein. :dagegen:
Menschlich kann ich den "Wunsch" nach Selbstjustiz nachvollziehen, vor allem wenn es sich auch noch um Angehörige von Opfern handelt. Aber hier muss ganz klar der Staat das letzte Wort haben und Selbstjustiz notfalls mit Gewalt unterbinden.

Schau, selbst Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Zeugen, Gutachter usw. usf. haben es oft sehr schwer die Schuld bzw. die Schuldfähigkeit eines Menschen nachzuweisen. Ein Angehöriger mit dem Wunsch nach Vergeltung oder ein Lynchmob können das garantiert nicht besser beurteilen. Deshalb bin ich auch gegen die Todesstrafe. Die Gefahr einen Unschuldigen hinzurichten ist viel zu groß. Bei nicht wenigen Gefangenen wurde erst nach vielen Jahren die Unschuld nachgewiesen. Die Gefahr einen Unschuldigen zu töten ist die Todesstrafe nicht wert.

Dann ist da noch das Problem mit der Anarchie: Wenn einer anfängt Selbstjustiz zu üben, also Recht und Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen, dann werden das bald auch alle anderen für sich einfordern. Von da an kann niemand mehr seines Lebens sicher sein, weil jeder für sich in Anspruch nimmt zu entscheiden was strafbar ist und wie man es zu bestrafen hat. Ansätze dieses rechtstaatlichen Anarchismuses erleben wir bereits heute.

Dazu zählen u.v.a. Ehrenmorde, Morde von Links- und Rechtsextremisten oder sogar Umweltaktivisten, die das Recht in die eigenen Hände nehmen und für sich in Anspruch nehmen privates oder öffentliches Eigentum zerstören zu dürfen. Letzteres wird leider durch die Gesellschaft und die linksgrünen Medien geduldet. X(

Die Rechtssprechung mag uns nicht immer gefallen, aber die Alternative wäre noch viel schlimmer. Es wäre die Hölle auf Erden.

Superbeowulf
29.03.2012, 09:03
Gut, gut, gut, aber in Anbetracht, dass unsere Kuscheljustiz bestimmte Tätergruppen immer wieder verhätschelt, könnte man schon auf gewisse Gedanken kommen....

Das ist leider wahr. Je nachdem welcher Zeitgeist gerade dominiert, haben gewisse Tätergruppen einen Gesinnungsbonus, obwohl die Rechtssprechung ihnen ihre Verbrechen verbietet. Würde man z.B. Linksextreme und Umweltaktivisten konsequent verfolgen und für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen, hätten wir nicht den (linksextremen) Ökoterrorismus, den wir heute haben.

Dummerweise ist dieses Elend immer noch besser als die Hölle der Anarchie.

Weiter_Himmel
29.03.2012, 09:13
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Ich halte Selbstjustiz für nachvollziehbar und verständlich wenn der Gesetzgeber keine angemessenen Strafen ausspricht.Ein Beispiel hierfür sind die äußerst niedrigen Strafen bei schwerer Körperverletzung und sexuellen Übergriffen insbesondere im Jugendstrafrecht.Bei ersteren Beispiel würde ich Selbstjustiz so nachvollziehbar sie emotional auch ist ablehnen da man ja dafür in der Regel lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung bekommt was eine angemessene Strafe ist.

Daphne
29.03.2012, 09:59
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Grundsätzlich ist Selbstjustiz in vielen Fällen ein nachvollziehbarer Gedanke.
Und ich schließe nicht aus dass es eines Tages auch dazu kommen wird ..... schon allein angesichts der lächerlichen Kuschelurteile die in Deutschland selbst bei schweren Verbrechen inzwischen gesprochen werden.
Warum sollte da nicht doch einmal ein Vater, eine ganze Familie, die Nerven verlieren und den Vergewaltiger der Tochter oder den Totschläger ihres Sohnes auf offener Strasse lynchen?
Im ersten Moment mag der Gedanke an Rache, an Lynchjustiz, an vermeintlich gerechte Strafe etwas befreiendes, ablenkendes haben.
Das große Erwachen .... auf gleicher Stufe mit dem Täter zu stehen, die strafrechtliche Verfolgung, das Urteil, kommen mit Sicherheit.
Eine tragfähige Justiz, weg von den Kuschel-wir-dürfen-dem-armen-Täter-doch-seine-Zukunft-nicht-verbauen-Urteilen wäre der bessere Weg um im wahrsten Sinn des Wortes Recht zu sprechen und somit Opfer und Angehörige emotional zu entlasten.

Brotzeit
29.03.2012, 10:18
Innerhalb meines Hauses gibt es keine Selbstjustiz und einen Henker!. ........

-jmw-
29.03.2012, 10:30
Hier dürfen ja viele geistig Behinderte mal wieder Dampf ablassen.
Klingt, als wäre es in irgendeiner Weise moralisch fragwürdig, geistig behindert zu sein. X(

Superbeowulf
29.03.2012, 10:34
Das große Erwachen .... auf gleicher Stufe mit dem Täter zu stehen, die strafrechtliche Verfolgung, das Urteil, kommen mit Sicherheit.
Eine tragfähige Justiz, weg von den Kuschel-wir-dürfen-dem-armen-Täter-doch-seine-Zukunft-nicht-verbauen-Urteilen wäre der bessere Weg um im wahrsten Sinn des Wortes Recht zu sprechen und somit Opfer und Angehörige emotional zu entlasten.

Das kommt darauf an, welches Ziel die Justiz verfolgen soll. Soll sie den Angehörigen und Opfern primär "Satisfaktion" verschaffen, dann liegt der Fokus hauptsächlich auf der Bestrafung der Täter.

Wollen wir hingegen ein Rechtssystem, in dem die Täter wieder zu produktiven und rechtschaffenen Mitgliedern der Gesellschaft werden, die keine Gefahr mehr darstellen, dann muss der Fokus auf der "Resozialisierung" liegen - sofern das noch möglich ist.

-jmw-
29.03.2012, 10:36
Ihr wollt gar nicht in so einer Gesellschaft leben, egal was Ihr hier von euch gebt.
Dazu kommt, dass die meisten von Euch nicht mal hingucken können, wenn ein Huhn geschlachtet wird, geschweige denn ein Kalb.
Und da wollt ihr Anarchie in der guten alten Bundesrepublik Deutschland?
Dass ich nicht lache.
Manchmal seid ihr Staazis doch zu putzig!
Für eine Anarchie gilt nachwievor das klassische lockesche Argument betreffend die Schwierigkeit der Richterschaft in eigener Sache: Dass nämlich um Fehlurteile zu vermeiden man sich klugerweise an eine anerkannte Autorität wendet.
In einer Anarchie ist Selbstjustiz also möglich, aber weder zwingend noch ratsam.
Möglich ist dort sogar eine Selbstjustizrate von genau null.
Im Staate jedoch geht das nicht, dort muss es immer ein gewisses Mass an Selbstjustiz geben, ja, sie gehört sogar zum Kern der Staatlichkeit, denn: In jedem Gerichtsverfahren, in dem der Staat Kläger und/oder Beklagter ist, wird das Urteil gefällt von, na?, wem? - richtig, vom Staate selber, nämlich von einem staatlichen Gericht.

Wir sehen hier also: Staazis sind immer für Selbstjustiz, Anarchisten nicht notwendig.

:]

dye
29.03.2012, 10:43
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Völlig unabhängig davon ob sich Menschen in Extremsituationen befinden wo sie selbst oder für andere handeln müssen, bestehen in Bezug auf konkrete Gefahrenabwehr und verübte Selbstjustiz oft Irrtümer die sich nachhaltig in den Köpfen der Menschen verankert haben. Der Gesetzgeber deckt mit den Rechtsnormen der Notwehr und der Nothilfe einen Bereich ab, der in das Feld der Selbstjustiz übergehen kann. Wenn jemand selbst an Leib und Leben bedroht ist oder sieht wie andere in dieser Notlage sind, kann handeln und den Täter abwehren. Wenn der Täter dabei veletzt wird oder stirbt ist das nicht nur Gefahrenabwehr sondern faktisch auch eine Bestrafung des Täters. Dabei darf es aber nicht zu einer Überschreitung kommen und die Abwehrhandlung muss verhältnismässig sein. Da Menschen aber im Affekt dazu neigen die Verhältnismässigkeit nicht mehr sachgerecht beurteilen zu können, kommt es in vielen Fällen dann später zu langwierigen Gerichtsverfahren die nicht selten mit einer Verurteilung des Gefahrenabwehrers enden. Hinzu kommt noch das der Täter dessen Straftaten abgewehrt wurde dann selbst verletzt wurde und dann sogar versucht Schadenersatzansprüche wegen Notwehr-/ Nothilferüberschreitung gegen den Abwehrer und Helfer in einem dem Strafverfahren begleitenden Zivilprozess durchzusetzen.

Beispiel: Wenn jemand direkt sieht wie sich ein Täter ein Kind vornimmt, es vergewaltig und dabei den Mund zuhält besteht die Gefahr das dieses Kind stirbt. Wer dann eingreift und den widerlichen Täter dabei verletzt oder sogar tötet wird später selbst vor Gericht gestellt und auf Nothilfeüberschreitung überprüft. Wahrscheinlich wenn der Täter überlebt und durch die Abwehrmassnahme dauerhaft verletzt wurde, wird dieses menschliche Dreckstück sogar noch Schadenersatz gegen den Nothelfer versuchen durchzusetzen. Ich halte es in dieser Lage für angebracht den Täter deshalb sogleich am Tatort im Zuge der Nothilfe für das Opfer zu töten. Einen deratigen Bastard noch am Tatort umzubringen zieht keine langwierigen Schadenersatzprozesse nach sich. Dabei muss allerdings eine Bestrafung wegen Nothilfeüberschreitung billigend in Kauf genommen werden. Das gibt wahrscheinlich dann einige Jahre auf Bewährung aber die Täterbestie ist für allezeiten aus der Gesellschaft entfernt.

Für mich persönlich habe ich schon seit vielen Jahren unabhängig von der Rechtslage entschieden wenn ich erkenne wie einen mir nahestehenden Mensch oder ein hilflosen Menschen der im Umfeld meines direkten Fokus mit Schaden an Leib und Leben bedroht ist, dem Täter sofort das Genick breche oder einen Schuss in den Kopf verpasse. Dann erwartet mich zumindest kein Schadenersatzprozesse seitens dieses Täterdreckstückes. Derartigen menschlichen Abschaum in der Notsituation sofort zu töten ist auch für den Staat und damit die gesamte Gesellschaft wirtschaftlicher. Ein Nothelfer der derartig vorgeht wird in solchen Situationen dann nicht nur Gefahrenabwehrer für das Opfer sondern auch zum Richter über den Täter. Falls eine solche Situation in meinem Leben eintreten sollte, werde ich beides sein und habe mich darauf gedanklich vorbereitet, da Eintrittsfall dieser Extremsituation keine Zeit mehr für denken bleibt, sondern sofortiges handeln notwendig ist.

Daphne
29.03.2012, 10:46
Das kommt darauf an, welches Ziel die Justiz verfolgen soll. Soll sie den Angehörigen und Opfern primär "Satisfaktion" verschaffen, dann liegt der Fokus hauptsächlich auf der Bestrafung der Täter.

Wollen wir hingegen ein Rechtssystem, in dem die Täter wieder zu produktiven und rechtschaffenen Mitgliedern der Gesellschaft werden, die keine Gefahr mehr darstellen, dann muss der Fokus auf der "Resozialisierung" liegen - sofern das noch möglich ist.


Die Justiz sollte tatsächlich Opfer und den Angehörigen mit dem Verbrechen angemessenen Urteilen eine "Satisfaktion" verschaffen ..... auch der Gesellschaft die ja auf Rechtsstaat und seinen niedergeschriebenen Gesetzen und Urteilen setzt.
Aber genau diese Gesetze werden von der Justiz immer öfter außer Kraft gesetzt.
Ich nenne es gerne Bewährung in der Bewährung in der Bewährung .... eine Verhöhnung von Opfern, Angehörigen und Gesellschaft.
Aber genau diese endlosen Bewährungen werden von vielen Tätern nicht als Chance gesehen sich über die eigene Zukunft Gedanken zu machen, aktiv zu werden, an ihrer Resozialisierung zu arbeiten, sich anzustrengen sondern als eine Form von Freispruch ..... also kann das Vergehen ja nicht so schlimm sein wenn man nicht in den Knast muß.
In deutschen Gefängnissen haben die Inhaftierten sehr viele Möglichkeiten aktiv an ihrer "Resozialisierung" zu arbeiten .... sei es durch Schulbesuch und nachträglichen Schulabschluß, Berufsausbildung, therapeutische Angebote. Vielen Inhaftierten bieten sich Chancen die sie kostenlos nutzen können ..... vorausgesetzt sie wollen es.

Schwarzer Rabe
29.03.2012, 10:50
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Absolut! Wird meine Familie bedroht oder körperlich- oder anderweitig angegangen, dann kläre ich dies selber. Ich brauche keine Polizei oder Ordnungsamt, ich kaufe mir meine Rächer dann einfach und fertig!

Zinsendorf
29.03.2012, 11:02
Innerhalb meines Hauses gibt es keine Selbstjustiz und einen Henker!. ........
Kann man nur bekräftigen; alle, die ich kenne lehnen es ab, die Strafverfolgung selbst zu organisieren und durchzuführen, weil eben z. Bsp. die Inhaftierung usw. ihrem Haus sehr aufwendig ist, wenn ,an mal vom Stubenarrest absieht!
Aber auch bei anderen in Deutschland erlaubten Strafarten wird es mit der Umsetzung schwierig, schon allein die U-Haft in meinem Keller, ganz zu schweigen vom Realisieren der Geldstrafen!
Im übrigen gilt nach wie vor:
"Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils Herrschenden"
- ich bilde mir nicht ein zu herrschen, nicht ´mal im eigenen Haus!:]

Schattenschach
29.03.2012, 11:26
In einer Anarchie ist Selbstjustiz also möglich, aber weder zwingend noch ratsam.
Möglich ist dort sogar eine Selbstjustizrate von genau null.


Ja Cowboy, möglich ist alles.
Möglich ist sogar auch, dass du Oberschlaumeier endlich mal was handfestes von dir gibst, ohne immer unverbindlich um das Kernargument deines Gegenübers zu kreisen, damit du für dich eine Fluse entdeckst, die du dann zur Diskussion bringen kannst. Letzteres bringt nur dir und deiner Eitelkeit was, ersteres uns allen und ein hoffentlich "konstruktives" Gespräch.
Nur, wenn dir nichts Handfestes einfällt, dann warte geduldig auf eine günstige Gelegenheit, damit es nicht so aufgesetzt aussieht, oder lass es ganz bleiben. Zum Korinthenkacken hab ich keine Zeit.

Superbeowulf
29.03.2012, 11:30
Ich brauche keine Polizei oder Ordnungsamt, ich kaufe mir meine Rächer dann einfach und fertig!

Ich fürchte Polizei und Ordnungsamt werden das etwas anders sehen. Wenn du selbst zum Richter und Henker wirst bzw. dir deine Henker kaufst, landest dein Gegner zwar im Sarg, aber du im Knast. Würdest du das wirklich wollen?

Schwarzer Rabe
29.03.2012, 11:31
Ich fürchte Polizei und Ordnungsamt werden das etwas anders sehen. Wenn du selbst zum Richter und Henker wirst bzw. dir deine Henker kaufst, landest dein Gegner zwar im Sarg, aber du im Knast. Würdest du das wirklich wollen?

Das wird nicht passieren. ;)

-jmw-
29.03.2012, 11:46
Damit bin ich einverstanden und werde Deiner Bitte nachkommen.


Ja Cowboy, möglich ist alles.
Möglich ist sogar auch, dass du Oberschlaumeier endlich mal was handfestes von dir gibst, ohne immer unverbindlich um das Kernargument deines Gegenübers zu kreisen, damit du für dich eine Fluse entdeckst, die du dann zur Diskussion bringen kannst. Letzteres bringt nur dir und deiner Eitelkeit was, ersteres uns allen und ein hoffentlich "konstruktives" Gespräch.
Nur, wenn dir nichts Handfestes einfällt, dann warte geduldig auf eine günstige Gelegenheit, damit es nicht so aufgesetzt aussieht, oder lass es ganz bleiben. Zum Korinthenkacken hab ich keine Zeit.

Superbeowulf
29.03.2012, 11:50
Das wird nicht passieren.

Soll das ein Scherz sein? Tut mir leid, aber ich fürchte mein Ironiedetektor ist heute kaputt. ?(

Schwarzer Rabe
29.03.2012, 11:54
Soll das ein Scherz sein? Tut mir leid, aber ich fürchte mein Ironiedetektor ist heute kaputt. ?(

Alles eine Frage des Preises! ;)

Sterntaler
29.03.2012, 12:16
Selbstverständlich ja.

Houseworker
29.03.2012, 12:17
Persönliche Sicherheit ist ein Bürgerrecht!
Der Staat ist schon lange nicht mehr in der Lage seine Bürger zu schützen!

Schwarzer Rabe
29.03.2012, 12:18
Persönliche Sicherheit ist ein Bürgerrecht!
Der Staat ist schon lange nicht mehr in der Lage die Bürger zu schützen!

Richtig! Bevor ich i-welchen dickbäuchigen Kaffeebullen was erzähle, handle ich lieber!

Akra
29.03.2012, 12:29
Wie denkt ihr?

Nein Selbstjustiz ist nicht legitim und zu Recht strafbar.

Es ist aber eine persönliche Entscheidung ob man die Bestrafung für sein Verhalten akzeptieren kann oder ob man mit der Angst und der Vezweifelung, verursacht durch die Ungerechtigkeit des Systems, leben will.

Ich wüßte ich könnte keine Nacht rühig schlafen wenn mein Kind vergewaltigt oder ermordet wurden wäre und der Täter frei rumläuft. Andere Menschen sehen dies vielleicht anders.

Ekelbruehe
29.03.2012, 12:48
Wenn die Familie gemeuchelt wird und der Staat Witzstrafen ausspricht, dann geht kein Weg an Selbstjustiz vorbei.

Die Moslemaffen haben ja auch ihren eigen Rechtsstaat, für die ist die BRD nur ein Sozialhilfeabgreifstaat.

Die kriegen Kohle für lau, Gemüseladen, Döner, alles nur Geldwäsche.

Libero
29.03.2012, 12:56
Selbstjustiz ist ein Menschenrecht dass irgendwann an staatlichen Institutionen delegiert worden ist. So lange diese der Gerechtigkeit nachkommen sollte Selbstjustiz nicht erlaubt sein. Versagt aber die staatliche Justiz, oder schlimmer sie macht gemeinsame Sache mit den Kriminellen, dann greift das Prinzip der Vendetta wieder.

Gärtner
29.03.2012, 12:56
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?
Aus der Sicht eines Opfers oder betroffenen Angehörigen auf jeden Fall verständlich, aber im Sinne der salus publica niemals legitim.

Das Szenario steht mir vor Augen und möchte nie wahr werden: Den Mörder eines Anverwandten, eines Kindes zumal, würde ich ohne die Spur eines Bedauerns zur Rechenschaft ziehen. Aber mir wäre ebenso klar, damit gegen die Rechtsordnung verstoßen zu haben, weshalb ich die logischerweise daraus resultierende Strafe ohne Klage annehmen und antreten würde.

Akra
29.03.2012, 13:15
Aus der Sicht eines Opfers oder betroffenen Angehörigen auf jeden Fall verständlich, aber im Sinne der salus publica niemals legitim.

Das Szenario steht mir vor Augen und möchte nie wahr werden: Den Mörder eines Anverwandten, eines Kindes zumal, würde ich ohne die Spur eines Bedauerns zur Rechenschaft ziehen. Aber mir wäre ebenso klar, damit gegen die Rechtsordnung verstoßen zu haben, weshalb ich die logischerweise daraus resultierende Strafe ohne Klage annehmen und antreten würde.

Absolut verständlich

Wobei man sich natürlich eingestehen muß, beurteilen kann man dies erst wenn man sich in der Situation befindet. Dann kommen auch noch andere Fragen hinzu. Wie zum Beispiel: Kann ich das Opfer, zum Beispiel mein Kind, 10 Jahre allein lassen indem ich ins Gefängnis gehe? Habe ich überhaupt den Mut für solch eine Tat? usw. usw.

Alfred
29.03.2012, 14:34
Aus der Sicht eines Opfers oder betroffenen Angehörigen auf jeden Fall verständlich, aber im Sinne der salus publica niemals legitim.

Das Szenario steht mir vor Augen und möchte nie wahr werden: Den Mörder eines Anverwandten, eines Kindes zumal, würde ich ohne die Spur eines Bedauerns zur Rechenschaft ziehen. Aber mir wäre ebenso klar, damit gegen die Rechtsordnung verstoßen zu haben, weshalb ich die logischerweise daraus resultierende Strafe ohne Klage annehmen und antreten würde.

Dieses Urteil gibt jedem der Selbstjustiz fordert das Moralische Recht dazu.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2232702/Toedliche-Flucht-nach-U-Bahn-Schlaegerei-Bewaehrungsstrafen.html

Diese Justiz ist ein Unrecht und hat das Rechtsprechen verlernt. Daher ist jeder Bürger der selbst recht spricht ein Ehrenhafter Mensch.

Rikimer
29.03.2012, 14:35
Ihr wollt gar nicht in so einer Gesellschaft leben, egal was Ihr hier von euch gebt.
Dazu kommt, dass die meisten von Euch nicht mal hingucken können, wenn ein Huhn geschlachtet wird, geschweige denn ein Kalb.
Und da wollt ihr Anarchie in der guten alten Bundesrepublik Deutschland?
Dass ich nicht lache.

Rechtsanarchie duerfen wir schon jetzt in der BRD bewundern, werter Teilnehmer.

MfG

Rikimer

Erik der Rote
29.03.2012, 14:36
wenn es gegen die eigene Familie geht ist sie sogar geboten !

Pythia
29.03.2012, 16:44
Persönliche Sicherheit ist ein Bürgerrecht! Der Staat ist schon lange nicht mehr in der Lage seine Bürger zu schützen!Kein Staat war je in der Lage seine Bürger voll umfassend zu schützen! Oft genug sogar zerren Staaten ihre Bürger aus ihrem rechtlich vorbildlichem Leben und setzen sie übelsten staatlichen Verbrechen aus, da der Staat ultimativ Verbrechen zum Staatsmonopol machen will. Aber auch in solchen Staaten hat Selbstjustiz den gleichen Nachteil wie in Rechts-Staaten: mehr Fehlurteile, da Selbstjustiz keine Objektivität zuläßt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Daher befürworte ich Selbstjustiz nur für mich, und ich würde sogar Selbstmörder bestrafen, wenn ich könnte, womit wir wieder bei der Realität sind, da Alle ihr eigenes Urteil als zuverlässiger halten als jedes andere Urteil. Es ist ja schließlich eine oft gehörte Ansage: "Warte mal, laß mich erst mal mein ein eigenes Urteil dazu bilden!"
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2011/May/ZUG-ICEK.JPG

Houseworker
29.03.2012, 16:53
Kein Staat war je in der Lage seine Bürger voll umfassend zu schützen! Oft genug sogar zerren Staaten ihre Bürger aus ihrem rechtlich vorbildlichem Leben und setzen sie übelsten staatlichen Verbrechen aus, da der Staat ultimativ Verbrechen zum Staatsmonopol machen will. Aber auch in solchen Staaten hat Selbstjustiz den gleichen Nachteil wie in Rechts-Staaten: mehr Fehlurteile, da Selbstjustiz keine Objektivität zuläßt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Daher befürworte ich Selbstjustiz nur für mich, und ich würde sogar Selbstmörder bestrafen, wenn ich könnte, womit wir wieder bei der Realität sind, da Alle ihr eigenes Urteil als zuverlässiger halten als jedes andere Urteil. Es ist ja schließlich eine oft gehörte Ansage: "Warte mal, laß mich erst mal mein ein eigenes Urteil dazu bilden!"
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2011/May/ZUG-ICEK.JPG

Mit der Solidarität für den Deutschen ist es vorbei.
Während "verunglückte Ausländer" im Regelfall Lichterketten und Flüsse voll Tränen spendiert bekommen,
ist man bei deutschen Opfern als erstes darauf bedacht, keine große Sache daraus zu machen,
sondern möglichst zu vertuschen!
Die Deutschen lassen sich von den Gutmenschen am Nasenring führen!

lupus
29.03.2012, 18:42
Ich würde nicht lange fragen, sondern handeln, wenn ich betroffen wäre.....
Lasst das ein, zwei, dreimal passieren und der Staat würde sicherlich anfangen
mal um zu denken. Ein versuch wäre es wert. Schliesslich ist der Täter selber
Schuld, wenn Ihm der lynchtod ereilt. Wer beim Opfer keine Gnade kennt, kann
keine Gnade erwarten....jedenfalls nicht von mir.
Der Staat sollte Gerechtigkeit walten lassen und unschuldige vor den Lynchmord
bewahren, dies geht aber nur, wenn er bei überführte Täter recht sprechen tut.
Genau aber das geschieht im weitläufigen Sinne nicht mehr.

Gehirnnutzer
31.03.2012, 07:08
Ich würde nicht lange fragen, sondern handeln, wenn ich betroffen wäre.....
Lasst das ein, zwei, dreimal passieren und der Staat würde sicherlich anfangen
mal um zu denken. Ein versuch wäre es wert. Schliesslich ist der Täter selber
Schuld, wenn Ihm der lynchtod ereilt. Wer beim Opfer keine Gnade kennt, kann
keine Gnade erwarten....jedenfalls nicht von mir.
Der Staat sollte Gerechtigkeit walten lassen und unschuldige vor den Lynchmord
bewahren, dies geht aber nur, wenn er bei überführte Täter recht sprechen tut.
Genau aber das geschieht im weitläufigen Sinne nicht mehr.

Eine schöne Argumentation, die durchaus auf berechtigter Kritik an der Strafbemessung diverser Richter beruht, aber ihr lasst mehrere gravierende Punkte vollkommen unbeachtet.

Selbstjustiz hat das Problem, das sie sich zu sehr von Emotionen und menschlichen Vorurteilen lenken lässt, als von Beweisen und deren Bedeutung. Hinzukommt das viele Menschen eine falsche Ansicht darüber haben, was ein bestimmter Beweis bedeutet.
Nehmen wir doch mal zwei Arten von Beweisen, wo von viele ausgehen sie seien ein ultimativer Beweis der Schuld, das Geständnis und die DNA-Spur.

-Geständnis
Natürlich kann der Schuldige seine Tat gestehen, jedoch gibt es diverse Möglichkeiten das ein Unschuldiger eine Tat gesteht die er nicht begangen hat, Angst, psychische Labilität, Schutz eines anderen, falsche Annahme das man eine Straftat begangen hat, obwohl es ein Unfall war etc. pp. Erst wenn andere Beweise den Inhalt eines Geständnisses zusätzlich bestätigen, kann es eine Schuld belegen.

- DNA-Spur
Eine DNA-Spur belegt zunächst nur, das eine bestimmte Person Kontakt zu dem Opfer hatte. Erst durch weitere Beweise und Analysen, die ausschließen das die Spur durch eine andere als mit der Tat verbundenen Handlung an den Körper des Opfers gelangt ist.

Das sind nur zwei Beispiele von vielen.

Eine Sache klammert auch vollkommen aus, nämlich was geschehen soll, wenn durch Selbstjustiz ein Unschuldiger umkommt, denn das hat nichts mehr mit Recht zu tun. Diese Menschen haben eine Mord begangen und egal ob nun aktiv beteiligt oder nicht, sie sind dementsprechend zu bestrafen, auch wenn die Handlung nicht aus kriminellen Interesse stattfand, sondern Folge mangelnde Sorgfalt ist. Der Gerechtigkeitswunsch kann hier auch nicht strafmildernd geltend gemacht werden, weil sie dem Unschuldigen elementare Rechte verweigert haben.

Im Übrigen ist Selbstjustiz der falsche Weg, weil sie keine Lösung für das Problem ist, denn sie setzt an einem Punkt an, wo das Problem, das ihr kritisiert noch gar nicht besteht. Es ist aber auch kein Wunder, das ihr zu solchen Schlüssen kommt, weil ihr euch gar nicht wirklich mit dem beschäftigt, was ihr kritisiert.
Das Problem unseres Justizsystem ist nicht die Schuldfrage, denn die wird immer einwandfrei geklärt, sondern es ist die Strafbemessung.

Die Lösung des Problems kann also auch nur dort ansetzen, wo Punkte die Strafbemessung betreffen.

Wer also das Problem lösen will muss da ansetzen.

Tantalit
31.03.2012, 07:55
Klar, Gott schütze den der meine Familie angreift.

pw75
31.03.2012, 09:01
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?


Legitim nicht wirklich aber nachvollziehbar!

Rumburak
31.03.2012, 14:35
Legitim nicht wirklich aber nachvollziehbar!

Ja. Ich hab mich da wirklich unglücklich ausgedrückt.

lupus
31.03.2012, 14:35
Eine schöne Argumentation, die durchaus auf berechtigter Kritik an der Strafbemessung diverser Richter beruht, aber ihr lasst mehrere gravierende Punkte vollkommen unbeachtet.

Selbstjustiz hat das Problem, das sie sich zu sehr von Emotionen und menschlichen Vorurteilen lenken lässt, als von Beweisen und deren Bedeutung. Hinzukommt das viele Menschen eine falsche Ansicht darüber haben, was ein bestimmter Beweis bedeutet.
Nehmen wir doch mal zwei Arten von Beweisen, wo von viele ausgehen sie seien ein ultimativer Beweis der Schuld, das Geständnis und die DNA-Spur.

-Geständnis
Natürlich kann der Schuldige seine Tat gestehen, jedoch gibt es diverse Möglichkeiten das ein Unschuldiger eine Tat gesteht die er nicht begangen hat, Angst, psychische Labilität, Schutz eines anderen, falsche Annahme das man eine Straftat begangen hat, obwohl es ein Unfall war etc. pp. Erst wenn andere Beweise den Inhalt eines Geständnisses zusätzlich bestätigen, kann es eine Schuld belegen.

- DNA-Spur
Eine DNA-Spur belegt zunächst nur, das eine bestimmte Person Kontakt zu dem Opfer hatte. Erst durch weitere Beweise und Analysen, die ausschließen das die Spur durch eine andere als mit der Tat verbundenen Handlung an den Körper des Opfers gelangt ist.

Das sind nur zwei Beispiele von vielen.

Eine Sache klammert auch vollkommen aus, nämlich was geschehen soll, wenn durch Selbstjustiz ein Unschuldiger umkommt, denn das hat nichts mehr mit Recht zu tun. Diese Menschen haben eine Mord begangen und egal ob nun aktiv beteiligt oder nicht, sie sind dementsprechend zu bestrafen, auch wenn die Handlung nicht aus kriminellen Interesse stattfand, sondern Folge mangelnde Sorgfalt ist. Der Gerechtigkeitswunsch kann hier auch nicht strafmildernd geltend gemacht werden, weil sie dem Unschuldigen elementare Rechte verweigert haben.

Im Übrigen ist Selbstjustiz der falsche Weg, weil sie keine Lösung für das Problem ist, denn sie setzt an einem Punkt an, wo das Problem, das ihr kritisiert noch gar nicht besteht. Es ist aber auch kein Wunder, das ihr zu solchen Schlüssen kommt, weil ihr euch gar nicht wirklich mit dem beschäftigt, was ihr kritisiert.
Das Problem unseres Justizsystem ist nicht die Schuldfrage, denn die wird immer einwandfrei geklärt, sondern es ist die Strafbemessung.

Die Lösung des Problems kann also auch nur dort ansetzen, wo Punkte die Strafbemessung betreffen.

Wer also das Problem lösen will muss da ansetzen.



Nein... so einfach ist es nicht, das du meinst ich hätte mir keine Gedanken gemacht und es gibt genügend Geschichten, die deine Erklärung
durchaus bestätigen. Trotzdem muss irgendwann ein Zeichen gesetzt werden, wenn das Gesetz und die Anwender der Gesetze nicht
in Ausreichenden Maße der Strafe genüge getan wird. Es werden zu viele gründe gesucht um den Täter zu entlasten, das ist für mich auch
nicht Tragbar. Auch die Verhältnismässigkeit wird zu oft missachtet. nach dem Motto ...die kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.
Wie gesagt... ich kann deinen Einwand folgen, nur sollte man mehr bemüht das Gesetz richtig und gerecht anzuwenden, denn dafür sind
sie gemacht worden.

pw75
31.03.2012, 14:39
Ja. Ich hab mich da wirklich unglücklich ausgedrückt.

Aber man weiß wie Du es meintest!

Ich kann jede Mutter verstehen die den Mörder ihres Kindes im Gerichtssaal erschießt oder Kopf abreißt!

derRevisor
31.03.2012, 14:43
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Selbstjustiz muss in diesem Unrechtsstaat erste Bürgerpflicht sein, da es mittlerweile vollkommen klar ist, dass dieser Staat für das beanspruchte und bezahlte Gewaltmonopol keine Gegenlesitung erbringt. Dieser Staat kann weder seine Bürger schützen, noch läßt er bei Verbrechen Gerechtigkeit walten. Im Gegenteil, die gleichgeschaltete Gesinnungsjustiz hat sogar ethnische Deutsche für nichtethnische "Deutsche" und sonstige Einwohner quasi für vogelfrei erklärt und verfolgt und sühnt hier selbst schlimmste Kapitalverbechen nur noch marginal und widerwillig.

Wenn ich z.B. eine Tochter hätte, die den mittlerweile alltäglichen Gangrapes zum Opfer fallen würde, würden diese Subjekte (nachdem sie, wie üblich, auf Bewährung freigelassen wurden) in einem feuchten Kellerloch zuerst gegenseitig ihre Schwänze essen und anschließend die Welt unter grausamsten Schmerzen verlassen. Das wäre alles, wofür ich dann noch leben würde.

Außerdem ist dies eine grundsätzliche Frage. Ich bin ein freier Mann und akzeptiere die Herrschaft des Staates über mich nur durch dessen ausgeübte Gewalt, gegen die ich schutzlos bin. Wenn dieser Staat nun meint mir meine Gerechtigkeit vorenthalten zu müssen, so hole ich diese auch gegen dessen Widerstand und ungeachtet der Konsequenzen einfach selbst.

Hexenhammer
31.03.2012, 19:27
Hängt den Strangstarter! Vierteilt ihn und verfüttert ihn an die Schweine!

Gehirnnutzer
31.03.2012, 20:17
Selbstjustiz muss in diesem Unrechtsstaat erste Bürgerpflicht sein, da es mittlerweile vollkommen klar ist, dass dieser Staat für das beanspruchte und bezahlte Gewaltmonopol keine Gegenlesitung erbringt. Dieser Staat kann weder seine Bürger schützen, noch läßt er bei Verbrechen Gerechtigkeit walten. Im Gegenteil, die gleichgeschaltete Gesinnungsjustiz hat sogar ethnische Deutsche für nichtethnische "Deutsche" und sonstige Einwohner quasi für vogelfrei erklärt und verfolgt und sühnt hier selbst schlimmste Kapitalverbechen nur noch marginal und widerwillig.

Wenn ich z.B. eine Tochter hätte, die den mittlerweile alltäglichen Gangrapes zum Opfer fallen würde, würden diese Subjekte (nachdem sie, wie üblich, auf Bewährung freigelassen wurden) in einem feuchten Kellerloch zuerst gegenseitig ihre Schwänze essen und anschließend die Welt unter grausamsten Schmerzen verlassen. Das wäre alles, wofür ich dann noch leben würde.

Außerdem ist dies eine grundsätzliche Frage. Ich bin ein freier Mann und akzeptiere die Herrschaft des Staates über mich nur durch dessen ausgeübte Gewalt, gegen die ich schutzlos bin. Wenn dieser Staat nun meint mir meine Gerechtigkeit vorenthalten zu müssen, so hole ich diese auch gegen dessen Widerstand und ungeachtet der Konsequenzen einfach selbst.

Was bist du bereit hinzunehmen, wenn deine Selbstjustiz-Handlung einen Unschuldigen trifft?

Gawen
31.03.2012, 20:20
Was bist du bereit hinzunehmen, wenn deine Selbstjustiz-Handlung einen Unschuldigen trifft?

Das selbe, was die offizielle Justiz hinnehmen müsste?

Oasenfritz
31.03.2012, 20:28
"...Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim? .."

Nein.
Und jeder, der Selbstjustiz verübt, darf nicht jammern, wenn er plötzlich mit dem angeblich so schwachen Staat konfrontiert wird und der ihm zuhause morgens die Haustür aufsprengt und eine Knarre an den Kopf hält, bevor die Handschellen klicken.

Ihr Helden könnt es ja mal versuchen.

henriof9
31.03.2012, 20:39
Gedanken sind frei, solange man diese für sich behält.
Daß es zu manch unschönen Gedanken kommen kann, vor allem wenn man selber betroffen ist, keine Frage.
Aber wir sind immer noch Menschen und daher in der Lage vernünftig und wohlüberlegt zu handeln.

Nun, wenn ich 100%ig wüßte wer mir meinen Angehörigen genommen hat und ich zusehen müßte wie der Täter evtl. nur Bewährung bekommt oder nach kurzer Zeit wieder draußen wäre, würde ich " vernünftig und wohlüberlegt handeln ". :)

Gottfried
31.03.2012, 21:33
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Schau mal ins Grundgesetz. Dort wird Selbstjustiz unter bestimmten Bedingungen legitimiert. Und ich denke, diese Bedingungen sind inzwischen gegeben.

Gottfried
31.03.2012, 21:36
Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.

Aus welchem guten Grund?

Wenn die Justiz einem Monopolisten überlassen wird, kann dabei nichts gutes herumkommen, wie man im Fall Dutroux sieht.

http://www.youtube.com/watch?v=XKn2fRWMobg

Wer rächt also die Opfer, wenn es der Staat nicht tut?

Rikimer
01.04.2012, 01:36
"...Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim? .."

Nein.
Und jeder, der Selbstjustiz verübt, darf nicht jammern, wenn er plötzlich mit dem angeblich so schwachen Staat konfrontiert wird und der ihm zuhause morgens die Haustür aufsprengt und eine Knarre an den Kopf hält, bevor die Handschellen klicken.

Ihr Helden könnt es ja mal versuchen.
In manchen Faellen kann man, aufgrund des Niederganges des Westens, solche Massnahmen des Staates gegenueber der eigenen Person durchaus verantworten. Schliesslich wissen wir alle aus Erfahrung mit der BRD, das der Taeterschutz gross, das Opfer dagegen klein geschrieben wird. Insbesondere dann, wenn es sich beim Taeterkreis um Migranten aus dem islamischen Kulturkreis, beim Opfer um Europaer handelt.

MfG

Rikimer

schastar
01.04.2012, 04:00
Nun, wenn ich 100%ig wüßte wer mir meinen Angehörigen genommen hat und ich zusehen müßte wie der Täter evtl. nur Bewährung bekommt oder nach kurzer Zeit wieder draußen wäre, würde ich " vernünftig und wohlüberlegt handeln ". :)

Wenn du das machst, lasse bei deinen Überlegungen niemanden aus, auch nicht diejenigen deren Aufgabe es wäre recht zu sprechen.

schastar
01.04.2012, 04:02
Aus welchem guten Grund?

Wenn die Justiz einem Monopolisten überlassen wird, kann dabei nichts gutes herumkommen, wie man im Fall Dutroux sieht.

http://www.youtube.com/watch?v=XKn2fRWMobg

Wer rächt also die Opfer, wenn es der Staat nicht tut?

Einer der wohlüberlegt und vernünftig handelt?

Thomas1734
01.04.2012, 07:22
Selbstjustiz oder Notwehr?

Hier mal eine wahre Begebenheit, wie man als Unbeteiligter in Unannehmlichkeiten geraten kann, die auch noch richtig viel Ärger machen können,
Aber wie gut es sein kann, wenn man auch viele Freunde und gute Kollegen/innen hat!

Nach diesem Beitrag soll jeder für sich entscheiden, ob Selbstjustiz angebracht war, oder ob man es hätte als Notwehr auslegen sollen.

Sachverhalt: Eine Familie bekommt oftmals Bestelltes und dies nicht nur aus Versandhäusern. Da der Paketboote heutzutage nur noch kurz klingelt, dann eine Paket-Benachrichtigungs-Karte in den Briefkasten wirft, ist für den Paketdienst die Paketauslieferung somit beendet und der Empfänger/Kunde kann sich nun kümmern.

Vorausgesetzt er/sie wissen überhaupt davon und haben eine reale Chance den Irrtum aufzuklären!

Tatsache ist, dass diese Pakete auch stets bei der Post abgeholt wurden, aber der "Briefkasten-Inhaber" dem die Benachrichtigung zugestellt wurde nichts davon wusste.
Seltsam? Nein - weil noch vor einem Jahr operierte in Deutschland bundesweit eine Bande von Betrügern, die sich auf Kosten der Paketkunden als falsche Empfänger an diesem Bestell-Gut bereicherten. Ja es war sogar ein Polizist im oberen Rang dabei!!!

Nun passierte es, dass es für die Betreffenden teuer zu werden drohte, zu Mahnungen und letztlich auch Vollstreckungen kam. Weder von Gerichten und Polizei wurde zu dieser Zeit wirklich ernsthaft etwas unternommen, geschweige auf ernst zu nehmende Hinweise von Bürgern reagiert. Typisch deutscher Bürokratismus, denn so lange kein Politikerkind in die Jauchengrube fällt ändert sich auch nichts in diesem Lande.
__________

Nun aber stand bei unserer bekannten Familie (Kollegen aus dem selben Betrieb) wieder ein "Russland-Inkasso-Termin" an. Wir alle 62 Kolleginnen und Kollegen wollten nun unbedingt helfen und dem Inkasso, dieser eigentlich die verworrene Sachlage längst kannte, einen unvergesslichen Auftritt bereiten. Wir brannten förmlich vor Sehnsucht auf diese Bekanntschaft.

Das Warten hat sich ja auch dann gelohnt, obwohl es bereits nach 18.00 Uhr war - fuhr eine S-Klasse Limousine vor und 4 muskelbepackte - in Lederol gekleidete - Herren stiegen aus, gingen zielsicher auf die Haustür zu, traten diese einfach nach dem 2. Klingeln ein und erlebten etwas, was ihnen mit großer Sicherheit absolut unvergesslich in Erinnerung bleiben wird. Möglicherweise sogar zur Arbeitsaufgabe ihres Berufsgebietes Inkasso-Dienst bewegen würde, weil man diesen Inkasso-Dienst hiernach eben auch nie wieder in der weitläufigen Gegend gesehen hat.
__________

Und so lief das dann ab:.....

...als es im Haus von Sekunde zu Sekunde turbulenter zuging, der - erste Trupp im Haus begann mit seiner Arbeit - es fiel leider auch gleich nach dem Eintreten dieser 4 Herren das Licht aus, auch die eingetretene Tür schloss sich wieder wie von Geisterhand bewegt, obwohl danach immer noch Schreie nach draußen drangen, so war doch vernehmlich, dass im Haus eine handfeste Aussprache statt fand.

...gleichzeitig begann der gut durch organisierte "private Abschlepp-u. Bergungsdienst" auf dem Vorhof zum Haus zu arbeiten und schaffte den Dienstwagen dieser 4 ungebetenen Besucher weg, welcher PKW noch am selben Abend 120 km entfernt auf einen gesperrten Parkplatz in einer Großstadt abgestellt wurde. Das Alibi war es den Beteiligten schon wert.

...nach ca. 30 Minuten wurde es dann auch ruhiger im Haus und man begann damit, psychologische Arbeit und erste Hilfe zu leisten, oder auch umgekehrt - je nach Notwendigkeit. Damit war die Arbeit der Haustruppe vorerst beendet und die "Kundschaft" wurde an den nächsten Trupp übergeben.

Dieser Bürger- u. Freiwilligen-Trupp brachte diese Herren auch noch gleich nach Hause und man nahm an das könnte vielleicht so ca. 250 km entfernt gewesen sein. Besser weiter als näher dachte man sich und so fuhr man eben los. Vom Ausfliegen aus dem Lande wollte man absehen, obwohl einer dabei war, da hätte man meinen können, dieser habe zu lange in der Sonne gelegen oder gar dieses Gen bereits vor seiner Jobaufnahme beim Russland-Inkasso-Dienst gehabt. Aber nach Odessa wollten wir dann doch kein Flieger buchen, weil die russischen Maschinen sind manchmal so unsicher.... .

Zugleich aber fuhr man auch mit einer richtig gut ausgewählten Handwerker-Mannschaft auch in Richtung Russland-Inkasso-Firmen-Zentrale, mit einem VW-T5. Natürlich hatten alle vorschriftsmäßig Arbeitsschutzkleidung inkl. Schutzhelm dabei an und auch reichlich Arbeitsgerät und Motivation war auch mit an Bord.

Seit diesem Abend, nach dieser so spannenden Nacht gab es keinen Russland-Inkasso-Dienst mehr weit und breit, der "Dienstwagen" wurde nie abgeholt und stand letztlich Wochen später zur Versteigerung und niemals mehr hat man etwas von diesen dubiosen Gestalten gesehen oder gehört.

Nicht einmal die Staatsmacht in Form der Polizei oder Gerichte war nötig, auch wurden eine Menge Steuergelder gespart - um diese "unangenehme" Problematik aus der Welt zu schaffen. Am nächsten Morgen war sogar die eingetretene Haustür wieder repariert und sah wie neu aus, PKW-Spuren von möglichen Besuchern gab es keine mehr und durch die Hilfe der vielen Frauen sah es in der Wohnung mit Tagesanbruch fein und sauber aufgeräumt aus.
Niemand hätte auch nur einen Gedanken daran verschwendet, dass dort wenige Stunden zuvor eine "Hausschlacht" stattgefunden hatte. Ich glaube selbst die Spurensicherung der Kripo hätte nichts gefunden, soviel Reinigungsmittel kam zum Einsatz. Es roch jedenfalls so, als ob das Haus inkl. Wohnräume neu und heute erstmals bezogen werden sollten.

Nun stellt sich die Frage:....war es Notwehr und eben nötiges Handeln zur Vermeidung weiteren unnötigen Ärgers und Kosten für den Steuerzahler?

Bruddler
01.04.2012, 07:30
Hört sich ein wenig nach "Räuberpistole" an..... ;)

Thomas1734
01.04.2012, 07:36
...ist leider keine Räuberpistole und fand vor ca. 1 Jahr statt, weil - in Anlehnung an diese verschickten ungebetenen Postsendungen, welche dann später auch für richtig Ärger bei den Betroffenen sorgten - von einem hochrangigen Polizisten organisiert (Mobbing) wurden, welcher daraufhin dann nicht nur versetzt wurde, sondern endlich auch seinen Job los war.

Übrigens die Familie die es betraf war eine Polizisten-Familie. Das zeitnahe und in Abfolge "Zusammentreffen" aller Umstände und Beteiligten war echt gut durchorganisiert!

harlekina
01.04.2012, 07:39
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Nein. Das würde uns trotz aller Gräueltaten um Jahrhunderte zurückwerfen.

Thomas1734
01.04.2012, 07:42
Nachtrag:....BILD Sachsen,Polizei suspendiert Mobbing-Chef
Der Leitende Polizeidirektor W. G. (57) hat jetzt seinen Stabschef R. S. (40) suspendiert. Gegen den Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Mobbing in 60 Fällen und Körperverletzung (BILD berichtete). So soll der Polizist einem Untergebenen nachts Taxen geschickt, auf seinen Namen Unterhosen, Taschenlampen, Paketsendungen und Dampfreiniger bestellt haben.

(Anmerkung) Genau drei Jahre hat es gedauert, seit dem fünf Taxen vor das Haus des Polizeihauptkommissars W.W. und dann in der Folge hunderte Unterhosen und Taschenlampen, Paketsendungen und sogar Urlaubsreisen auf dessen Namen bestellt wurden. Schon früh war klar von welchem Dienstapparat die Bestellungen ausglöst wurden. Jahrelang wurde R. S. trotz schwerer Anschuldigungen und zahlreicher Indizien von seinen Vorgesetzten (bis hin zum Landespolizeipräsidenten) gedeckt. Erst mehrere Veröffentlichung in der Presse und eine neuer Chef in einer neuen Polizeistruktur haben letztlich Veränderungen und die lange überfällige Suspendierung gebracht)

Zwischenzeitlich handelte man innerhalb der Kollegen - erfolgreich!

Mütterchen
01.04.2012, 07:45
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Ich denke, dass ich gegen Selbstjustiz bin. Was mich nicht daran hindern würde, sie anzuwenden.

henriof9
01.04.2012, 09:32
Wenn du das machst, lasse bei deinen Überlegungen niemanden aus, auch nicht diejenigen deren Aufgabe es wäre recht zu sprechen.

Nö, mit denen hätte ich ja keine Rechnung offen.
Das unsere Gesetze so sind wie sie sind, dafür können die auch nichts.

Heiliger
01.04.2012, 10:12
Wenn du das machst, lasse bei deinen Überlegungen niemanden aus, auch nicht diejenigen deren Aufgabe es wäre recht zu sprechen.

Du hast vollkommen Recht! Auch denen müsste man massiv auf den Zahn fühlen. Kommt darauf an, wie weit die Wut, nach der Selbstjustiz, noch reicht!

Cinnamon
01.04.2012, 10:23
Kindermörder und Vergewaltiger gehören mit dem nächst Zaunpfhal ins Jenseits befördert.

Ich würde gern wissen, ob du auch so redest, wenn du der angebliche Vergewaltiger oder Kindermörder und eigentlich unschuldig wärst. Selbstjustiz ist aus sehr gutem Grund verboten und gehört härtestens bestraft. Ich würde den Pranger und eine hohe Gefängnisstrafe für angemessen halten.

Cinnamon
01.04.2012, 10:24
Das wird nicht passieren. ;)

Warum nicht?

Schwarzer Rabe
01.04.2012, 10:26
Warum nicht?
.;)

Heiliger
01.04.2012, 10:29
Ich würde gern wissen, ob du auch so redest, wenn du der angebliche Vergewaltiger oder Kindermörder und eigentlich unschuldig wärst. Selbstjustiz ist aus sehr gutem Grund verboten und gehört härtestens bestraft. Ich würde den Pranger und eine hohe Gefängnisstrafe für angemessen halten.

Es geht ja um Selbstjustiz nach einer völlig laschen Verurteilung! Und nicht um sofortige Rache an jemanden, den man meint er war es...!

Antisozialist
01.04.2012, 10:41
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?

Und was ist, wenn Sie versehentlich den Falschen lynchen?
Überlassen Sie die Aufklärung und Bestrafung lieber dem Staat.

derRevisor
01.04.2012, 10:52
Was bist du bereit hinzunehmen, wenn deine Selbstjustiz-Handlung einen Unschuldigen trifft?

Dumme Frage, die sich, unabhängig von der Legitimationsfrage, jedem Richter und Henker stellt.

SAMURAI
01.04.2012, 10:57
Ich würde gern wissen, ob du auch so redest, wenn du der angebliche Vergewaltiger oder Kindermörder und eigentlich unschuldig wärst. Selbstjustiz ist aus sehr gutem Grund verboten und gehört härtestens bestraft. Ich würde den Pranger und eine hohe Gefängnisstrafe für angemessen halten.

Pranger und echtes Lebenslang wären durchaus die finale Methode.

schastar
01.04.2012, 11:02
Nö, mit denen hätte ich ja keine Rechnung offen.
Das unsere Gesetze so sind wie sie sind, dafür können die auch nichts.

Gesetze fallen nicht vom Himmel, die werden von Menschen gemacht, von Menschen angewendet und durchgesetzt.

Casus Belli
01.04.2012, 11:07
In der Gefahr für das eigene Leib und Leben ist die Notwehr auch eine Art persönliche Selbstjustiz, daher kann man davon reden das es in bestimmten Fällen sogar Lebenserhaltend ist. Es ist der ganz natürliche Selbsterhaltungstrieb.

Casus Belli
01.04.2012, 11:12
Gesetze fallen nicht vom Himmel, die werden von Menschen gemacht, von Menschen angewendet und durchgesetzt.

Vor allem in einem Staat in dem Justitia ihre Augen nichtmehr verbunden hat.

http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/19/3568/18963685/justitia-358265-2305.jpg

Trashcansinatra
01.04.2012, 12:02
Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

Wie denkt ihr?


LIBER LXXVII - Liber Oz


Das Gesetz der Starken:
das ist unser Gesetz
und die Freude der Welt.
AL. II. 21

Tu was du willst, sei das ganze Gesetz. AL. I. 40
Du hast kein Recht denn deinen Willen zu tun.
Tue dies, und keiner soll nein sagen.AL. I. 42 - 3
Jeder Mann und jede Frau ist ein Stern. AL. I. 3

ES GIBT KEINEN GOTT AUSSER DEM MENSCHEN

1. Der Mensch hat das Recht, nach seinem eigenen Gesetz zu leben -
zu leben, wie er will,
zu arbeiten, wie er will,
zu spielen, wie er will,
zu ruhen, wie er will,
zu sterben, wann und wie er will.

2. Der Mensch hat das Recht, zu essen, was er will,
zu trinken, was er will,
zu wohnen, wo er will,
sich auf dem Antlitz der Erde
umherzubewegen, wie er will.

3. Der Mensch hat das Recht, zu denken, was er will,
zu sagen, was er will,
zu schreiben, was er will,
zu zeichnen, malen, schnitzen,
ätzen, formen, bauen, was er will,
sich zu kleiden, wie er will.

4. Der Mensch hat das Recht, zu lieben, wie er will,
"erfüllt euch nach Willen in Liebe, wie ihr es wollt,
wann, wo und mit wem ihr wollt." - AL. I. 51

5. Der Mensch hat das Recht, jene zu töten, die ihm
diese Rechte streitig machen wollen.

"die Sklaven sollen dienen." - AL. II. 58

"Liebe ist das Gesetz, Liebe unter Willen." - AL. I. 57


http://diekeltischekraehe.blogspot.com/p/liber-lxxvii-liber-oz.html

Dies ist kein Freibrief für antisoziale Ausbrüche.

Dies ist lediglich eine radikale Verdeutlichung des kategorischen Imperativs, wer andere nicht so behandelt wie er gerne behandelt werden möchte "jeder Mann und jede Frau ist ein Stern" - und wenn dieses sogar noch gesetzlich gedeckt wird (Zumutbarkeitsregelungen am Arbeitsmarkt, finanzielles Raubrittertum, Vollzugsdefizit staatlicher Kontrollorgane in den soeben beschriebenen Angelegenheiten), dann wird an der Anwendung von Selbstjustiz (oder zumindest von "zivilem Ungehorsam") in manchen Dingen wohl unumgänglich sein.

Der User Lobo hat hierzu die entsprechende Signatur im Profil.

Gehirnnutzer
01.04.2012, 13:50
Dumme Frage, die sich, unabhängig von der Legitimationsfrage, jedem Richter und Henker stellt.

Nur stehen Richter und Henker am Ende eine Ermittlungskette an dem viele Personen beteiligt sind.

Selbstjustiz beruht in den meisten Fällen nicht auf einer Ermittlungskette, sondern auf persönlichen Annahmen und Emotionen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, das Ermittlungsarbeiten fehlerhaft waren, ist die Wahrscheinlichkeit dafür weit geringer als bei Selbstjustiz, die auf Laienbewertung und Laienentscheidung beruht.

Es ist nun mal so und das wird in diversen Diskussionen hier immer bewiesen, das der Laie einzelne Spuren und Beweise als Schuldbeleg sieht, die alleine gar nicht die Schuld belegen können.

Selbstjustiz dient in erster Linie nicht, die Tat zu ahnden, sondern eher das Gefühlschaos der Menschen, die eine Straftat an Personen ihres Umkreises erfahren mussten, zu bereinigen.

Ein Ermittler, der einen Verdächtigen hat, muss Beweise, Spuren und Indizien immer in beiden Richtungen untersuchen und bewerten, jeder Laie, du eingeschlossen wird Beweise, Spuren und Indizien nur in eine Richtung untersuchen und bewerten, nämlich in der Form, das sie unabhängig von der tatsächlichen Schuld, die Schuld der Person, die man verdächtigt belegt.

henriof9
01.04.2012, 15:51
Gesetze fallen nicht vom Himmel, die werden von Menschen gemacht, von Menschen angewendet und durchgesetzt.

Richtig, aber Deine Frage galt ja nicht der Politik und der Gesetzgebung sondern den Ausführenden dieser Gesetze. :]
Und deren Spielraum ist eben begrenzt, durch die Gesetzgebung.

derRevisor
01.04.2012, 16:02
Nur stehen Richter und Henker am Ende eine Ermittlungskette an dem viele Personen beteiligt sind.

Selbstjustiz beruht in den meisten Fällen nicht auf einer Ermittlungskette, sondern auf persönlichen Annahmen und Emotionen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, das Ermittlungsarbeiten fehlerhaft waren, ist die Wahrscheinlichkeit dafür weit geringer als bei Selbstjustiz, die auf Laienbewertung und Laienentscheidung beruht.

Es ist nun mal so und das wird in diversen Diskussionen hier immer bewiesen, das der Laie einzelne Spuren und Beweise als Schuldbeleg sieht, die alleine gar nicht die Schuld belegen können.

Selbstjustiz dient in erster Linie nicht, die Tat zu ahnden, sondern eher das Gefühlschaos der Menschen, die eine Straftat an Personen ihres Umkreises erfahren mussten, zu bereinigen.

Ein Ermittler, der einen Verdächtigen hat, muss Beweise, Spuren und Indizien immer in beiden Richtungen untersuchen und bewerten, jeder Laie, du eingeschlossen wird Beweise, Spuren und Indizien nur in eine Richtung untersuchen und bewerten, nämlich in der Form, das sie unabhängig von der tatsächlichen Schuld, die Schuld der Person, die man verdächtigt belegt.

Das ist unstrittig. Wenn nun aber am Ende dieser Ermittlungskette eben Bewährungsstrafen für Gangrapes, Mord und Totschlag stehen, so muss ich dem Recht dann nachträglich und final Genüge tun.

Selbstjustiz dient daher nicht, wie fälschlicherweise von dir unterstellt, der niederen Triebbefriedigung, sondern entspringt der Gerechtigkeit.

Rumburak
01.04.2012, 16:36
Und was ist, wenn Sie versehentlich den Falschen lynchen?
Überlassen Sie die Aufklärung und Bestrafung lieber dem Staat.

Es müßte natürlich eindeutig bewiesen sein. Was ist, wenn der Vergewaltiger deines Kindes nach wenigen Jahren auf freien Fuß kommt?

Gehirnnutzer
01.04.2012, 16:56
Das ist unstrittig. Wenn nun aber am Ende dieser Ermittlungskette eben Bewährungsstrafen für Gangrapes, Mord und Totschlag stehen, so muss ich dem Recht dann nachträglich und final Genüge tun.

Selbstjustiz dient daher nicht, wie fälschlicherweise von dir unterstellt, der niederen Triebbefriedigung, sondern entspringt der Gerechtigkeit.

Falsch Revisor, denn hier entspringt die Selbstjustiz der Unzufriedenheit und als fehlerhafte Lösung mehrerer Probleme. Denn wenn du die Legitimation von Selbstjustiz an der Strafbemessung festmachst, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Denn auch wenn unsere Richter Strafen mit der vollen Härte des Gesetzes verhängen würden, ist trotzdem bei einigen Menschen Unzufriedenheit damit vorprogrammiert.

Nehmen wir mal einen Totschlag im Affekt an, der Richter verhängt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Jeder rational denkende Mensch der keinen Bezug zu dem Opfer hat, würde diese Strafe durchaus als angemessen und gerecht ansehen, die Angehörigen des Opfers aber nicht, sie sehen Mord, die emotionalen Gründe dazu sind durchaus verständlich. Würden nun die Angehörigen zur Selbstjustiz greifen, hätte dies wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eine emotionale Handlung.

schastar
02.04.2012, 03:39
Richtig, aber Deine Frage galt ja nicht der Politik und der Gesetzgebung sondern den Ausführenden dieser Gesetze. :]
Und deren Spielraum ist eben begrenzt, durch die Gesetzgebung.

auch deren Spielraum ermöglicht es die Höchststrafe zu verhängen und sie nicht frei zu lassen obwohl deren Schuld bewiesen ist.

henriof9
02.04.2012, 07:23
Falsch Revisor, denn hier entspringt die Selbstjustiz der Unzufriedenheit und als fehlerhafte Lösung mehrerer Probleme. Denn wenn du die Legitimation von Selbstjustiz an der Strafbemessung festmachst, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Denn auch wenn unsere Richter Strafen mit der vollen Härte des Gesetzes verhängen würden, ist trotzdem bei einigen Menschen Unzufriedenheit damit vorprogrammiert.

Nehmen wir mal einen Totschlag im Affekt an, der Richter verhängt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Jeder rational denkende Mensch der keinen Bezug zu dem Opfer hat, würde diese Strafe durchaus als angemessen und gerecht ansehen, die Angehörigen des Opfers aber nicht, sie sehen Mord, die emotionalen Gründe dazu sind durchaus verständlich. Würden nun die Angehörigen zur Selbstjustiz greifen, hätte dies wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eine emotionale Handlung.

Wobei sich dabei dann aber die Frage stellt, warum soviel rumlaveriert wird.
Warum nennt man es Totschlag im Affekt wenn es Mord ist ?
Ein Sexualtäter, der sein Opfer danach ermordet macht das letztlich nicht im Affekt sondern er tut es knallhart kalkuliert eben damit er vom Opfer nicht identifiziert werden kann.

Das ist etwas anderes als z.B. eine Auseinandersetzung mit einer Keilerei, wo ein falscher Schlag zum Tode eines Menschen führt.
Und mal ehrlich, für einen Mord, ob nun im Affekt oder nicht sind lumpige 10 Jahre nicht wirklich viel.

Daphne
02.04.2012, 08:18
Nö, mit denen hätte ich ja keine Rechnung offen.
Das unsere Gesetze so sind wie sie sind, dafür können die auch nichts.

Unsere Gesetze dürften grundsätzlich für ein angemessenes Strafmaß ausreichen.
Aber wenn diese Gesetze immer wieder zugunsten der Täter massiv verbogen und wenn aus Mord plötzlich nur noch Körperverletzung mit Todesfolge und Bewährung geurteilt wird, ist nicht auszuschließen dass doch irgendwann jemand zur Selbstjustiz greift.
Dieses Risiko sollten allerdings die Staatsanwälte und Richter auch bedenken wenn sie wieder mal einen Totschläger mit Bewährung laufen lassen.

henriof9
02.04.2012, 08:22
Unsere Gesetze dürften grundsätzlich für ein angemessenes Strafmaß ausreichen.
Aber wenn diese Gesetze immer wieder zugunsten der Täter massiv verbogen und wenn aus Mord plötzlich nur noch Körperverletzung mit Todesfolge und Bewährung geurteilt wird, ist nicht auszuschließen dass doch irgendwann jemand zur Selbstjustiz greift.
Dieses Risiko sollten allerdings die Staatsanwälte und Richter auch bedenken wenn sie wieder mal einen Totschläger mit Bewährung laufen lassen.

Das ist ja das, was ich meine.
Wenn ein Gesetz soviel Spielraum zuläßt kann man zwar erbost auf die Richter sein, letztlich ist es aber der Gesetzgeber der diesen Spielraum ermöglicht.
Andererseits muß man aber auch sehen, daß nicht jeder Mord auch wirklich ein Mord ist sondern eben eine Affekthandlung bzw. Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.

Gehirnnutzer
02.04.2012, 09:02
Wobei sich dabei dann aber die Frage stellt, warum soviel rumlaveriert wird.
Warum nennt man es Totschlag im Affekt wenn es Mord ist ?
Ein Sexualtäter, der sein Opfer danach ermordet macht das letztlich nicht im Affekt sondern er tut es knallhart kalkuliert eben damit er vom Opfer nicht identifiziert werden kann.

Sorry, henriof, du scheinst etwas missverstanden zu haben, es ging nur um ein allgemeines Beispiel für die Problematik die ich angesprochen habe. Was du aufführst ist kein Totschlag, sondern Mord (Mordmerkmal Verschleierung einer Straftat).
Es ging einfach nur darum aufzuzeigen, das die Ansichten über eine angemessene Strafe auseinander gehen, je nach Bezug zum Opfer.


Das ist etwas anderes als z.B. eine Auseinandersetzung mit einer Keilerei, wo ein falscher Schlag zum Tode eines Menschen führt.
Und mal ehrlich, für einen Mord, ob nun im Affekt oder nicht sind lumpige 10 Jahre nicht wirklich viel.

Henriof, das was du da schilderst kann abhängig von den Tatumständen Totschlag im Affekt, juristisch minderschwerer Fall von Totschlag sein.

Im Grunde genommen wollte ich nur darauf hinaus, das die Ansichten über eine gerechte Strafe selbst bei den Bürgern variieren können, eben ein Problem, das bei dem Legitimationsansatz von derRevisor besteht.

Tantalit
02.04.2012, 09:05
Sorry, henriof, du scheinst etwas missverstanden zu haben, es ging nur um ein allgemeines Beispiel für die Problematik die ich angesprochen habe. Was du aufführst ist kein Totschlag, sondern Mord (Mordmerkmal Verschleierung einer Straftat).
Es ging einfach nur darum aufzuzeigen, das die Ansichten über eine angemessene Strafe auseinander gehen, je nach Bezug zum Opfer.



Henriof, das was du da schilderst kann abhängig von den Tatumständen Totschlag im Affekt, juristisch minderschwerer Fall von Totschlag sein.

Im Grunde genommen wollte ich nur darauf hinaus, das die Ansichten über eine gerechte Strafe selbst bei den Bürgern variieren können, eben ein Problem, das bei dem Legitimationsansatz von derRevisor besteht.

Deshalb sollte man das Urteil bei Mord auch den Angehörigen des Getöteten überlassen, die Richter werden von viel zu viel Gefühlsduselei verwirrt.

henriof9
02.04.2012, 09:41
Deshalb sollte man das Urteil bei Mord auch den Angehörigen des Getöteten überlassen, die Richter werden von viel zu viel Gefühlsduselei verwirrt.

Soweit will ich nun wirklich nicht gehen, auch wenn ich selbst evtl. auf meine Art für Gerechtigkeit sorgen würde.
Wenn wir das nämlich machen würden, wären wir selbst ja nicht besser als Jene, die z.B. Ehrenmorde begehen oder Blutrache betreiben.

Es würde völlig ausreichen, wenn es Strafen gäbe, welche nicht durch Tricks und Auslegungssache geschmälert werden und wenn es ein angemessenes Strafmaß wäre.
Für einen Mord eine lebenslange Strafe zu verhängen und diese nach 15 Jahren zu revidieren wird weder dem Opfer noch dem Gerechtigkeitsempfinden gerecht.

Nicht Sicher
02.04.2012, 10:00
Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.

Das ist nichts weiter als eine hohle Phrase. Leider.

Volker
02.04.2012, 16:41
Wobei sich dabei dann aber die Frage stellt, warum soviel rumlaveriert wird.
Warum nennt man es Totschlag im Affekt wenn es Mord ist ?
Ein Sexualtäter, der sein Opfer danach ermordet macht das letztlich nicht im Affekt sondern er tut es knallhart kalkuliert eben damit er vom Opfer nicht identifiziert werden kann.

Das ist etwas anderes als z.B. eine Auseinandersetzung mit einer Keilerei, wo ein falscher Schlag zum Tode eines Menschen führt.
Und mal ehrlich, für einen Mord, ob nun im Affekt oder nicht sind lumpige 10 Jahre nicht wirklich viel.


Ja, schon richtig, aber 10 Jahre wird er niemals bekommen. Jugendstrafrecht ( darunter wird er wohl fallen ) gibt nur 10 Jahre als Höchsstrafe her. dann kommen die
strafmildernden Umstände, wie zum Beispiel, er sei bis zum 9. Lebensjahr Bettnässer gewesen und so weiter.
Das Urteil wird lauten : zwischen 6 und 7 Jahren Gefängnis....

Swetlana
02.04.2012, 16:47
wenn sich jemand an , meinen Lieben oder meinem Hund zu schaffen machen würde, leider ist mir vom Regime verboten mich näher darüber auszulassen.........

Volker
02.04.2012, 16:49
Falsch Revisor, denn hier entspringt die Selbstjustiz der Unzufriedenheit und als fehlerhafte Lösung mehrerer Probleme. Denn wenn du die Legitimation von Selbstjustiz an der Strafbemessung festmachst, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Denn auch wenn unsere Richter Strafen mit der vollen Härte des Gesetzes verhängen würden, ist trotzdem bei einigen Menschen Unzufriedenheit damit vorprogrammiert.

Nehmen wir mal einen Totschlag im Affekt an, der Richter verhängt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Jeder rational denkende Mensch der keinen Bezug zu dem Opfer hat, würde diese Strafe durchaus als angemessen und gerecht ansehen, die Angehörigen des Opfers aber nicht, sie sehen Mord, die emotionalen Gründe dazu sind durchaus verständlich. Würden nun die Angehörigen zur Selbstjustiz greifen, hätte dies wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eine emotionale Handlung.


Das ist doch purer Unsinn, dieses Beispiel ! 10 Jahre für Totschlag im Affekt, da ist ja wohl eher mit Bewährung zu rechnen ....

Gehirnnutzer
02.04.2012, 17:39
Das ist doch purer Unsinn, dieses Beispiel ! 10 Jahre für Totschlag im Affekt, da ist ja wohl eher mit Bewährung zu rechnen ....

Kein Unsinn, Totschlag im Affekt ist ein minder schwerer Fall von Totschlag bedroht mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren (§ 213 StGB). Bis maximal 2 Jahre wird eine Freiheitsstrafe bei Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt. Ist die Strafe höher, keine Bewährung.

Volker
02.04.2012, 17:46
Kein Unsinn, Totschlag im Affekt ist ein minder schwerer Fall von Totschlag bedroht mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren (§ 213 StGB). Bis maximal 2 Jahre wird eine Freiheitsstrafe bei Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt. Ist die Strafe höher, keine Bewährung.


Ja doch, weiss ich doch auch alles ! Aber zeig mir doch einen einzigen Fall , in dem ein Totschlag im Affekt 10 Jahre eingebracht hat, kannste nicht, gibt es nicht, okay ?

Superbeowulf
03.04.2012, 11:58
Hier ein kleiner Beitrag für alle, die Selbstjustiz für legitim halten: http://www.welt.de/print/die_welt/article106149296/Emden-Wer-rief-auf-zur-Lynchjustiz.html

Denkt daran: Das nächste mal könnte es euch treffen.