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Vollständige Version anzeigen : Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?



lupus_maximus
23.03.2012, 13:14
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?

Brotzeit
23.03.2012, 13:22
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?

Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................

Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
nicht nutzen!

lupus_maximus
23.03.2012, 13:30
Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................

Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
nicht nutzen!
Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!

Stadtknecht
23.03.2012, 13:56
Ihr könnt natürlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.

Sinnvoll ist das allerdings nur, wenn der Täter feststeht.

Hinzu kommt, daß Ihr auf Eurem Schaden sitzen bleibt, wenn der Täter kein Geld hat.

Als Vermieter ist man heute der in den Popo gekniffene und als Straftäter ohne Geld hat man Narrenfreiheit.

lupus_maximus
23.03.2012, 14:01
Ihr könnt natürlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.

Sinnvoll ist das allerdings nur, wenn der Täter feststeht.

Hinzu kommt, daß Ihr auf Eurem Schaden sitzen bleibt, wenn der Täter kein Geld hat.

Als Vermieter ist man heute der in den Popo gekniffene und als Straftäter ohne Geld hat man Narrenfreiheit.Wir wollen aber diese Täter raushaben! Nach meiner Ansicht kann man den Vermieter haftbar machen, wenn er den Täter weiterhin in der Wohnanlage wohnen läßt! Praktisch zur Verhinderung weiterer Taten! Sonst bekommen wir das Problem nie in den Griff!

Stadtknecht
23.03.2012, 14:53
Wir wollen aber diese Täter raushaben! Nach meiner Ansicht kann man den Vermieter haftbar machen, wenn er den Täter weiterhin in der Wohnanlage wohnen läßt! Praktisch zur Verhinderung weiterer Taten! Sonst bekommen wir das Problem nie in den Griff!

Wenn sie Sachbeschädigungen begehen, kannst Du ihnen fristlos kündigen.

Brotzeit
23.03.2012, 15:05
Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!

Mein Hintergedanke war / ist , daß es meiner Meinung nach sicherlich nicht so ohne Weiteres möglich ist, ohne Weiters einfach eine Freifläche mit Hilfe von Videotechnik (mit)zu scannen ................
Was ist da mit dem Datenschutz ??????

Ruepel
23.03.2012, 15:59
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?

Kauf ein Zielfernrohr nebst Zubehör.

lupus_maximus
23.03.2012, 16:34
Wenn sie Sachbeschädigungen begehen, kannst Du ihnen fristlos kündigen.Es sind hier über 300 Wohnungen. 2/3 gehören einer Gesesllschaft, 1/3 verschiedenen Eigentümern. Die Unruhestifter sind aber gewöhnlich bei den verschiedenen Eigentümern, die denen aber nicht kündigen wollen. Wenn die aber auf Video sind und der Eigentümer kündigt denen nicht, werden der oder die Eigentümer zur Haftung herangezogen, diesen Vorschlag werde ich dann machen!
Es ist nicht weiter hinnehmbar von den anderen Mietern, für deren Mieter die Vandalenkosten mitzuzahlen!

AntiDenkMal
23.03.2012, 16:48
Es ist nicht weiter hinnehmbar von den anderen Mietern, für deren Mieter die Vandalenkosten mitzuzahlen!

In welcher Position bist Du denn eigentlich? Eigentümer oder Mieter?

Na es wird doch sicher sowas wie eine Eigentümerversammlung geben wo man das Thema ansprechen kann.

Die Schäden gleichmäßig verteilen auf alle Eigentümer geht natürlich nicht, insbesondere wenn die Verursacher feststehen.

Konsequent gegen die Randalierer Anzeige erstatten - das ist der strafrechtliche Teil.

Zivilrechtlich: Auch wenn bei denen nichts zu pfänden ist, kann man trotzdem das Konto pfänden lassen. Auf Dauer ist das für die Leute kein schöner Zustand und sie zahlen irgendwann :)

Außerdem den Fall einfach an die Schufa melden :)

Irgendwann wird den Leuten ihre Bonität wichtiger sein als sinnloses Randalieren.

konfutse
23.03.2012, 17:00
Ich bin geneigt anzuraten, Russen oder Albaner mit der Problemlösung zu beauftragen.

mick31
23.03.2012, 17:10
Einfach den Kerl im dunklen abpassen, Pfefferspray ins Gesicht damit er keine Personenbeschreibung abgeben kann, dann ein paar auf Maul das er 4 Wochen im Krankenhaus liegt.
Der macht sowas bestimmt nicht mehr.

lupus_maximus
23.03.2012, 17:27
Einfach den Kerl im dunklen abpassen, Pfefferspray ins Gesicht damit er keine Personenbeschreibung abgeben kann, dann ein paar auf Maul das er 4 Wochen im Krankenhaus liegt.
Der macht sowas bestimmt nicht mehr.Tut mir leid, aber ich möchte keine Russen oder Albaner als Hilfstruppen im Haus. Wahrscheinlich kommt man dann nur vom Regen in die Traufe!
Ich bin dort Mieter, aber auch der technische Dienst.

konfutse
23.03.2012, 17:30
Tut mir leid, aber ich möchte keine Russen oder Albaner als Hilfstruppen im Haus. Wahrscheinlich kommt man dann nur vom Regen in die Traufe!
Ich bin dort Mieter, aber auch der technische Dienst.
Dann nimms selbst in die Faust. Mit guten Worten wirst du nichts und mit dem Gesetz wenig erreichen. Solche Leute kann man nur rausekeln oder muss denen den Platz überlassen.

lupus_maximus
23.03.2012, 17:48
Dann nimms selbst in die Faust. Mit guten Worten wirst du nichts und mit dem Gesetz wenig erreichen. Solche Leute kann man nur rausekeln oder muss denen den Platz überlassen.
Ich will die nicht rausekeln, sondern mit legalen Mitteln rauswerfen, mehr nicht!

konfutse
23.03.2012, 18:03
Ich will die nicht rausekeln, sondern mit legalen Mitteln rauswerfen, mehr nicht!
Dein Ansinnen in Ehren, aber ich denke, daraus wird nichts. Der Vermieter ist für Beschädigungen oder Belästigungen durch seine Mieter nicht haftbar zu machen. Man kann vielleicht den Druck auf ihn erhöhen, seine Mieter mittels Abmahnungen rauszukündigen. Da sollte sich aber die restliche Eigentümergemeinschaft einig sein.

laurin
23.03.2012, 21:10
Wir wollen aber diese Täter raushaben! Nach meiner Ansicht kann man den Vermieter haftbar machen, wenn er den Täter weiterhin in der Wohnanlage wohnen läßt! Praktisch zur Verhinderung weiterer Taten! Sonst bekommen wir das Problem nie in den Griff!

Ausziehen, Lupus. Selbst wenn du schon 20 Jahre dort wohnst.
Such dir eine neue Bleibe, nimm die Nachbarschaft vorher genau unter die Lupe und erspar dir weitere 20 Jahre Nervenkrieg.

Laurin

lupus_maximus
24.03.2012, 05:59
Ausziehen, Lupus. Selbst wenn du schon 20 Jahre dort wohnst.
Such dir eine neue Bleibe, nimm die Nachbarschaft vorher genau unter die Lupe und erspar dir weitere 20 Jahre Nervenkrieg.

LaurinDies ist ja das Problem!
In Europa wird die Nachbarschaft immer blöder, egal wo du hinziehst. Dies wird ja von den kommunistischen Regierungen in Europa durchgezogen, obwohl die Verantwortlichen dafür auch nicht intelligenter sind!

Blödheit ist mittlerweile Trumpf in Europa!
Je blöder jemand ist, um so größere Chancen hat derjenige auf einen Ministersessel!

Stadtknecht
24.03.2012, 07:31
Es sind hier über 300 Wohnungen. 2/3 gehören einer Gesesllschaft, 1/3 verschiedenen Eigentümern. Die Unruhestifter sind aber gewöhnlich bei den verschiedenen Eigentümern, die denen aber nicht kündigen wollen. Wenn die aber auf Video sind und der Eigentümer kündigt denen nicht, werden der oder die Eigentümer zur Haftung herangezogen, diesen Vorschlag werde ich dann machen!
Es ist nicht weiter hinnehmbar von den anderen Mietern, für deren Mieter die Vandalenkosten mitzuzahlen!

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das rechtlich durchsetzbar ist. Aber versuchen solltest Du es allemal.