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Vollständige Version anzeigen : Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt



dye
23.03.2012, 07:57
Weil laut Wulff der Islam zu Deutschland gehört, wurde eine Gesetzesändung vorgenommen. Konnte bis 2010 jeder in Deutschland ein Bibel, Tora oder auch einen Koran kaufen und damit machen was er wollte, so ist das seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr der Fall. Meiner Meinung nach verstösst die Gesetzesänderung gegen Grundrechte. Bücher sind Sache über die der Eigentümer Verfügungsgewalt hat. Wenn ich ein Buch scheisse finden, kann ich es wann und wo vernichten wie ich will und wie mir beliebt. In meinem Garten will ich im zur Osterzeit ordnungsrechtlich erlaubten Osterfeuer soviele Korane werfen und verbrennen wie es nur eben geht. Als Heide darf ich mir für das Osterfeuer Brennmaterial auswählen wie ich will. Ich bin rechtlich überfragt ob diese Gesetzesänderung überhaupt zulässig war? Die Religionsvertreter haben mal wieder Interessen durchgesetzt, die gegen Grund- und Freiheitsrechte verstossen, um die religiöse Symbolik zu schützen. Was für eine kranke Welt! Religionsfreiheit sollte abgeschafft werden. Es sind doch alles kranke Spinner, egal ob Christen, Juden oder Moslems. Ein Ausgabe des Grundgesetzes, das STGB oder das Buch - Mein Kampf- darf natürlich jeder weiter öffentlich und privat verbrennen wie er will. Nur die Täuschungs- und Lügenwerke der Kirchen und besonders der Moslems werden mit Spezialgesetzen geschützt. Wenn das so weitergeht werden irgendwann die Moscheen brennen, weil diese Gesetzesänderungen gezielt in Bezug auf den Koran vorgenommen worden sind, weil islamistische Lobbyisten Druck gemacht haben.


Koran-Verbrennung in Deutschland ab sofort strafbar, § 167 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Die Bundesregierung hat angesichts der Probleme des amerikanischen Präsidenten Barack Obama mit der geplanten Koran-Verbrennung in den USA entschlossen gehandelt und mit einer kurzfristigen Gesetzesinitiative ähnliche Probleme in Deutschland ausgeschlossen. Ein persönlicher Gesetzesentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Bundespräsident Christian Wulff kurzfristig übermittelt und noch am heutigen Freitag in einem persönlichen Gespräch innerhalb der den Bundesorganen zustehenden Sofortkompetenz für umgehend wirksam erklärt. § 167 StGB, Störung der Religionsausübung, wurde nunmehr um Absatz 1 Nr. 3 wie folgt ergänzt: "Wer eine Schrift einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.


http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2010/09/koran-verbrennung-in-deutschland-ab.html

fatalist
23.03.2012, 08:01
Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

Da hat er auch dich verarscht, dye :)
Nimms locker!

Chronos
23.03.2012, 08:11
Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

Da hat er auch dich verarscht, dye :)
Nimms locker!
Dieser Entwurf der CSU-Fraktion, den Besitz des Korans unter Strafe zu stellen, ist aber mindestens genauso bescheuert, wie das Verbot von Verbrennungen.

Was in diesem Land langsam abgeht, hat überhaupt nichts mehr mit Freiheit zu tun.

Ich möchte sämtliche Bücher, die es gibt, erwerben und bei mir ins Regal stellen können. Genauso möchte ich als Privatmann all jene Bücher, bei denen ich den entsprechenden Wunsch verspüre, im Kamin oder im Gartengrill verheizen können.

Das alles geht diesen Diktatur-Staat einen Dreck an.

dye
23.03.2012, 08:18
Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

Da hat er auch dich verarscht, dye :)
Nimms locker!

Da Wulff nicht mehr durch die Immunität geschützt ist sollte die Staatsanwaltschaft den Typen richtig unter die Lupe nehmen. Nicht nur die bisherigen Anfangsverdachtsmomente sondern auch die Verbindungen zum ZDM nebst anderen einflussreichen Moslems in Deutschland prüfen. Wulff hat sich aller Wahrscheinlichkeit von den Moslems bestechen lassen. Jeder weis wie es bei Geschäften mit Moslems läuft. Es sollten alle Geldströme überprüft werden die zwischen Wulff, seiner Familie, seinen Freunden als Strohmänner und auch den einflussreichen Moslems ermittelbar sind. Wahrscheinlich hat sogar irgendein Moslemdreckstück mit goldenen Eiern über eine Dritte Person Geld gezahlt welches dann cash oder bei grösseren Summen im Tarnmantel angeblicher "private" Kredite erfolgte. Wulff hat mit Sicherheit geldwerte Vorteile durch den ZDM oder muslimische Geschäftsleute gehabt.

Das sollte alles schonungslos aufgeklärt werden. Die Moslems kaufen sich Einfluss in unserer westlichen Gesellschaft durch Bestechung. Das sind Moslems aus den Herkunftsländern ohne Ausnahme gewohnt. Wenn weiter durch Bestechung aus Kreisen des Islams auf den Gesetzgeber Einfluss genommen wird, kann das fatale Folgen für die westliche Gesellschaft haben. Auch die Konten der Grünen und Linken sollten auf mögliche Bestechungsgelder aus den Kreisen der Islamisten schonungslos überprüft werden. Wer als Ungläubiger für den Islam eintritt, ist in 9 von 10 Fällen vom Islam gekauft und im 10. Fall hat irgendeine Muslima ihm das Gehirn weggefickt und damit zur Konvertierung vorbereitet.

Strandwanderer
23.03.2012, 08:28
Vollzitat

Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

Noch . . .

dye
23.03.2012, 08:35
Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

Noch . . .

Du kannst einem auch jeden Spass verderben! Hast aber Recht. Diese Gesetzesänderung gibt es nicht ein. Der § 167 STGB hat weiterhin nur 2 Absätze. Jeder darf also auf seinem privaten Grundstück unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und auch in der Öffentlichkeit z.B. im Park mit einem aus dem Koranbuch herausgerissenen Seiten sein Grillfeuer anzünden. Das ist nicht strafbewährt. Ausserdem sind Korane im Sonderangebot billiger als Grillanzünder! :))

Die Verbrennung und Vernichtung von Koranbüchern ist in Deutschland nicht verboten!

Bald ist Ostern und Angrillzeit. Es geht nichts über Schweinelendchen, Schweinerippchen oder Schweinestaek auf Holzkohlenfeuer! :D

fatalist
23.03.2012, 09:22
Die Verbrennung und Vernichtung von Koranbüchern ist in Deutschland nicht verboten!

Bald ist Ostern und Angrillzeit. Es geht nichts über Schweinelendchen, Schweinerippchen oder Schweinestaek auf Holzkohlenfeuer! :D

Korankohlenfeuer statt Holzkohlenfeuer, dann passt es ;)

Auch wenn das nur ne Glosse ist, möglich wäre sie in der BRD...

Chronos
23.03.2012, 09:22
Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

Noch . . .
Tja, da bin ich wohl auf einen Scherz reingefallen. :=

Aber mal ehrlich: Würde es noch überhaupt jemanden wundern, wenn solcher Schwachsinn Realität wäre?

In diesem Land - und vor allem mit den schrägen Vögeln, die sich bei uns Politiker nennen - ist doch mittlerweile alles denkbar und möglich.

Heiliger
27.03.2012, 08:00
Tja, da bin ich wohl auf einen Scherz reingefallen. :=

Aber mal ehrlich: Würde es noch überhaupt jemanden wundern, wenn solcher Schwachsinn Realität wäre?

In diesem Land - und vor allem mit den schrägen Vögeln, die sich bei uns Politiker nennen - ist doch mittlerweile alles denkbar und möglich.

Also mich hätte es nicht gewundert wenn es stimmte! Aber müsst ihr hier noch umsetzbare Beispiele vorbringen?

Ernshaft, in deinen Räumlichkeiten darfst du verbrennen was du möchtest, aber mache das mal öffentlich, dann ist der Ofen ganz schnell aus!:(

konfutse
27.03.2012, 17:13
Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

Da hat er auch dich verarscht, dye :)
Nimms locker!
Datum der Meldung: Freitag, 10. September 2010

Gehirnnutzer
28.03.2012, 20:22
Datum der Meldung: Freitag, 10. September 2010

konfutse, ein kleiner Blick ins Internet (http://dejure.org/gesetze/StGB) reicht, ansonsten kannst du dir ja ein aktuelles StGB kaufen.

Wenn also die letzte Änderung des StGB vom 6.12.2011 stammte, müsste gemäß dem Blog vom 10.09.2010 der entsprechende § 167 besagte Änderung enthalten. Auch im Bundesgesetzblatt ist nichts zu finden und das wäre zwingend notwendig für die Rechtskraft.

konfutse
28.03.2012, 20:26
konfutse, ein kleiner Blick ins Internet (http://dejure.org/gesetze/StGB) reicht, ansonsten kannst du dir ja ein aktuelles StGB kaufen.

Wenn also die letzte Änderung des StGB vom 6.12.2011 stammte, müsste gemäß dem Blog vom 10.09.2010 der entsprechende § 167 besagte Änderung enthalten. Auch im Bundesgesetzblatt ist nichts zu finden und das wäre zwingend notwendig für die Rechtskraft.
Meine Worte. Das ist eine Falschmeldung.