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Vollständige Version anzeigen : Der Aufstand in Syrien, warum sie der syrische Staat zu Recht wehrt...



Untergrundkämpfer
21.03.2012, 13:52
... und weshalb so etwas auch in der BRD ohne weiteres möglich ist.

Werte Mitforisten, ich möchte einmal die Gelegenheit nutzen und hier ein paar Parallelen zur deutschen Geschichte aufzeigen.

Ich beginne mit Teil I

Nun, sollte man sich fragen was zur Zeit überhaupt in Syrien los ist. Seit dem Frühling 2011 kommt es in Syrien im Rahmen des so genannten Arabischen Frühlings zu Demonstrationen, auf denen die Teilnehmer politische Freiheit und den Sturz der Regierung von Präsident Bashar al-Assad fordern. Sie fordern also schlicht nichts anderes als den Sturz der regulären und international anerkannten Regierung des Staates Syrien und die Abschaffung des politischen Systems in Demokratische Sozialistische Republik Syrien. Das ist derzeit ein gesicherter Fakt und wird für gewöhnlich mit dem Begriff Hochverrat1 übersetzt. Dessen Definition jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein kann.

In diesem Zusammenhang ist es sehr interessant was in anderen Ländern passieren würde, wenn Demonstraten auf Großveranstaltungen das gleiche fordern würden. Da die meisten Leser dieses Forums aus der Bundesrepublik Deutschland stammen schauen wir doch einmal gemeinsam auf die einschlägige Rechtslage in der BRD zu diesem Thema.

Sachverhalt:

Die Gruppierung XY ist mit der Politik der Bundesregierung unzufrieden und fordert sowohl deren sofortige Absetzung, als auch die Abschaffung der parlametarischen Demokratie als politisches Sytem der BRD. Daraufhin wurde diese Gruppe, die sich sowohl aus religiösen Aktivisten als auch aus Nationalisten zusammensetzt, durch die Bundesregierung verboten. Da diese mit ihren Forderungen gegen die Gesetze des Staates BRD verstösst.2 Daraufhin geht die Gruppe XY ins Ausland und lässt sich von verschieden Staaten unterstützen, bleibt aber weiterhin in der BRD aktiv.

Im weiteren Verlauf geschieht, das die Gruppe XY eine Großdemonstration organisiert und gemäß dem Versammlungsgesetz der BRD anmeldet. Diese wird jedoch verboten, da die Gruppe in der BRD mittlerweile verboten wurde.3 Die Demonstration findet jedoch trotz Verbot statt und lockt mehrere zehntausen Teilnehmer an. Dies gefällt weder der Bundesregierung, noch den örtlichen Parteien. So wird, durch die politischen Entscheidungsträger, die Polizei angewiesen die Demonstration aufzulösen. Da die Teilnehmer nach mehrfachen Aufforderungen seitens der Polizei nicht das Feld räumen, werden durch die Polizeikräfte unmittelbare Zwangsmassnahmen durch körperliche Gewalt durchgeführt. Dazu sind sie gemäß den Gesetzen der BRD berechtigt. Dies wiederum schmeckt den Demo-Teilnehmern überhaupt nicht und sie setzen sich massiv zur Wehr. Anfangs mit blanken Fäusten und einfach Schlagwaffen, doch nach einigen Handgemengen gelangen sie in den Besitz von polizeilichen Handfeuerwaffen. Weiterhin schließen sich den Demonstranten immer mehr unzufriedene Bürger an, die auch vereinzelt Schußwaffen mitbringen. Daraufhin entwickeln sich erste Schußwechsel zwischen Demo-Teilnehmern und der Polizei. Die Bundesregierung lässt die Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren nach den §§ 127,129 und 129a StGB4 einleiten. Mittlerweile können sich die örtlichen Polizeikräfte nicht mehr ihrer Haut erwehren und rufen die Bundespolizei zu Hilfe. Auch hierzu sind sie gem. den Gesetzen der BRD berechtigt. Jedoch können auch die Einsatzkräft der Bundespolizei die Lage nicht zu ihren Gunsten ändern.

1
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

2
Art. 9 GG (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. I. V. m. § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der BRD:

(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung
1. des Vereinsvermögens,
2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,
zu verbinden.


3

§ 1
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
(2) Dieses Recht hat nicht,
1.
wer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
2.
wer mit der Durchführung oder Teilnahme an einer solchen Veranstaltung die Ziele einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder Teil- oder Ersatzorganisation einer Partei fördern will,
3.
eine Partei, die nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, oder
4.
eine Vereinigung, die nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten ist.

4
§127 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__127.html), § 129 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html),§ 129a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html)

Ende Teil I

Untergrundkämpfer
21.03.2012, 14:11
Teil II

Dadurch und der Tatsache geschuldet das die Gruppe XY in der Zwischenzeit die bewaffneten Demonstraten zur nationalen Befreiungsarmee erklärt hat entschließt sich die Bundesregierung die unmittelbare Gewalt über die Stadt und das Bundesland auszuüben und setzt Art. 37 GG (Bundeszwang) in Kraft. 5 Zusätzlich entschließt sich die Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im inneren gem. Art. 87a Abs. 4 GG 6. Zusammen mit Einheiten der Länderpolizeien und der Bundespolizei rückt die Bundeswehr in die Stadt ein. Es kommt zu schweren kämpfen mit vielen Toten auf beiden Seiten.

Durch die Ereignisse vor Ort und durch die geschickte Medienarbeit der Gruppe XY ist man auch im Ausland aufmerksam geworden. Die internationalen Nachrichtenagenturen schicken umgehend Reporter aus um Berichte zu erstellen und die Massenmedien überschlagen sich mit Horrormeldungen, die jedoch nicht vor Ort verifizierbar sind. Bundeskanzler lässt auf Zivilisten schießen, Bundeswehr tötet unschuldige Zivilisten, Massaker in Bärstadt, Massenerschießungen durch Regierungstruppen in Blaudorf. Die UNO berät über die Situation und will auf Druck der VR China eine Resolution erlassen, in der das Vorgehen der Bundesregierung verurteilt wird und der BRD-Regierung mit militärischen Massnahmen gedroht wird. Sollte weiterhin gegen Zivilisten vorgegangen werden. Diese Resolution kommt allerdings durch das Veto der USA, die sich als Schutzmacht der BRD-Regierung sehen, nicht zustande.

5

Art 37
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

6

Art 87a
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Ende Teil II

Untergrundkämpfer
21.03.2012, 14:17
Teil III

Wer jedoch glaubt das dies in Deutschland nicht möglich wäre und vollkommen ausgeschlossen ist, der irrt. Denn in der jüngsten Geschichte Deutschland gab es bereits mehrere solcher und ähnlicher Vorfälle. Hier eine Auswahl:

Die Revolution von 1918/19 (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/revolution/index.html)


Ende September 1918 gaben die deutschen Militärs den Krieg verloren. Die Leiden des Ersten Weltkrieges entluden sich in vielen Staaten Europas in revolutionären Erschütterungen. Auch im Deutschen Reich verstärkten Hunger und Entbehrung zusammen mit der Enttäuschung über die militärische Niederlage demokratische und sozialistische Bestrebungen. Der monarchische Obrigkeitsstaat zerfiel ohne große Gegenwehr Anfang November 1918. Der Thronverzicht von Kaiser Wilhelm II. und die Ausrufung der Republik am 9. November entsprachen den politischen Wünschen vieler Deutscher. Trotz aller Bemühungen um Eindämmung revolutionärer Bestrebungen nahm die nahezu friedliche Revolution eine blutige Wendung, als die radikale Linke eine sozialistische Rätediktatur nach dem Vorbild der russischen Oktoberrevolution mit Gewalt erzwingen wollte. Anhänger einer parlamentarischen Demokratie entschieden den Machtkampf bis Frühjahr 1919 aber für sich.
http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/ba112647_1/200x.jpg

Ruhraufstand

Die wenige Tage dauernde Niederschlagung des Aufstands im Ruhrgebiet war begleitet von einem Höchstmaß an Grausamkeit auf beiden Seiten, dem etwa 1.000 Aufständische und über 200 Reichswehrsoldaten zum Opfer fielen.

Der Ruhraufstand, auch Märzaufstand oder Ruhrkampf genannt, war ein Aufstand linksgerichteter Arbeiter des Ruhrgebiets im März 1920

„Erringung der politischen Macht durch die Diktatur des Proletariats“

In Folge dieser Erklärung und im Rahmen des Generalstreiks versuchten einige Arbeiter im regionalen Maßstab die Regierungsgewalt zu übernehmen. In den größeren Orten des Ruhrgebietes übernahmen spontan gebildete lokale „Vollzugsräte“ die politische Macht. Sie wurden meist von der USPD dominiert, die KPD war ebenfalls mit dabei. Aber auch die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) war vertreten. Arbeitersoldaten wurden aufgestellt, die die Städte kontrollierten.

Der Roten Ruhrarmee, deren Stärke aus den später abgegebenen Gewehren auf etwa 50.000 Angehörige geschätzt wurde, gelang es, binnen kürzester Zeit die bewaffneten Ordnungskräfte im Revier zu besiegen.

Am 17. März 1920 griffen Einheiten der Roten Ruhrarmee bei Wetter eine Vorhut des Freikorps Lichtschlag unter Hauptmann Hasenclever an, der sich auf Nachfrage als Anhänger der neuen Kapp-Regierung zu erkennen gegeben hatte. Sie erbeuteten die Geschütze, nahmen 600 Freikorpsangehörige gefangen und besetzten Dortmund.

Am 20. März 1920 bildete sich in Essen der Zentralrat der Arbeiterräte, die in Teilen des Ruhrgebiets die Macht übernahmen. Auch in Hagen gab es eine Zentrale.

Die Zitadelle Wesel wird am 24. März angegriffen.

Dem Ultimatum der ins Amt zurückgekehrten Regierung, bis zum 30. März bzw. 2. April Streik und Aufstand aufzugeben, kamen die Arbeiterräte nicht nach.

Ende Teil III

Untergrundkämpfer
21.03.2012, 14:22
Teil IV:

Fazit:

Das was die syrische Regierung vollzieht ist nichts anderes als die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder herzustellen. Etwas, was zu den grundlegenden Aufgaben eines jeden Staates gehört und vollkommen legitim und rechtmässig ist. Das Recht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verteidigen und wiederherzustellen hat jeder Staat der Welt und betrifft eine innere Angelegenheit des betroffene Staates.

Somit lässt sich feststellen, das jede einseitige Einmischung des Auslands auf seiten der Aufständischen der illegalen Unterstützung krimineller Banden ist und somit einen grundlegenden Gesetzesbruch im Bereich des eigene nationalen, als auch de internationelen Rechtes darstellt und schlichtweg Kriegstreiberei darstellt.

Ende

-jmw-
21.03.2012, 21:33
Das ist durchaus eine Möglichkeit, die Sache zu sehen, ja.

gert_ii
28.08.2012, 20:56
Dass der syrische Staat zu Recht wehrt erkennt man im Wesentlichen an seinen Gegnern.
Die militärisch bedeutendste Gruppe ist die Gruppe der bewaffneten Deserteure. Wovon bewaffnete Deserteure leben ist seit Jahrtausenden bekannt. Es sind Plünderungen und mit Erpressung verbundene Entführungen. Auch in Syrien leben die bewaffneten Banden von Deserteuren nicht von freiwilligen Spenden oder eigener Arbeit.
Die 2.-stärkste Gruppe sind die militanten Vertreter der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit. Von Ihnen gehen die meisten Massaker an der Zivilbevölkerung aus. Ihr Ziel ist es einen sunnitischen Staat zu errichten und ihre Massaker so zu gestalten, dass die anderen Bevölkerungsgruppen das Land weitestgehend verlassen. Sie sind am meisten am Sturz Assads interessiert und wegen ihrer "nationalistischen" Haltung auch die größte Gefahr für Syrien und den Weltfrieden.
Als dritte Gruppe gelten die islamistischen Kreise. Diese verleugnen zwar die Macht Allahs indem sie meinen, sie seien Allahs Werkzeuge und was wäre das schon für ein Gott, der solche Werkzeuge gebrauchen könnte. Allerdings wollen sie einen Gotteststaat schaffen, der natürlich nicht von Gott, sondern von ihnen geführt würde. Ihre Gefährlichkeit ergibt sich aus ihrem Extremismus, ihrer Verlogenheit und ihrem Einfluss auf die Muslime.

Keine dieser Gruppen strebt mehr Demokratie an als Assad. Allerdings sind dessen Demokratiebestrebungen auch nicht sehr überzeugend. Allerdings hat er erste Schritte unternommen.

Dafür gibt es bei den Syrern noch eine Gruppe, die Assad bekämpft, die sogenannte "Auslandsopposition". Diese gibt vor, für Demokratie zu sein und ist es vielleicht auch. Allerdings ist sie in Syrien völlig einflusslos und wird von den genannten 3 Gruppen in Syrien nur missbraucht um das Assad-Regime zu dikreditieren und möglichst zu schwächen.

Zusätzlich gibt es noch eine beispiellose Medienkampagne, deren Lügen schon so offensichtlich sind, dass man sich nur noch fremdschämen kann. Das letzte was ich heute gesehen habe war die Aussage eines "Rebellen", dass die Scharfschützen des syrischen Militärs seine Kämpfer nicht treffen könnten und stattdessen Zivilisten erschössen. Wie man solch offensichtlichen Blödsinn in Deutschlands staatlichen Sendern ausstrahlen kann erschliesst sich mir nur, wenn ich daran denke, dass jeder soviel lügen darf wie er möchte. Ausserdem erinnert es natürlich stark an die Meinungsmanipulation im letzten Georgienkonflikt, in dem der Aggressor Georgien als Opfer dargestellt wurde. Das misslang damals. Gestern in Lybien und heute in Syrien klappt die Verdrehung der Tatsachen schon wesentlich besser.

umananda
28.08.2012, 21:41
Dass der syrische Staat zu Recht wehrt erkennt man im Wesentlichen an seinen Gegnern.
(...) .

Er liegt mir fern, diesen Satz zu bemängeln, denn immerhin habe ich ihn entziffern können. Jeder wähnt sich im RECHT. Ob Rebell oder Präsident. Aber es geht gar nicht um RECHT, sondern es geht lediglich um eine unweigerliche Entwicklung der Ereignisse. Dieser Bürgerkrieg hat Syrien zerstört. So oder so ... daran kann niemand mehr etwas ändern.

Jede Seite greift nach einem Strohhalm. Die iranischen Elitetruppen sind nichts anderes als Baschar al-Assad letzte Hoffnung. Aber er hat verloren, genauso wie die Rebellen oder Deserteure ... es ist einerlei.

Servus umananda