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Vollständige Version anzeigen : 2000 Gefangene verbüssen eine lebenslange Haftstrafe



Gehirnnutzer
20.03.2012, 12:19
Rund 2000 Gefangene verbüßen derzeit in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe. (http://www.derwesten.de/panorama/rund-2000-strafgefangene-verbuessen-lebenslange-haftstrafe-id6211320.html)
Nun ist allen bekannt, das in unserem Rechtssystem lebenslang nicht tatsächlich lebenslang bedeutet, sondern eine Mindesthaftdauer von 15 Jahren, wenn nicht eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, mit anschließender Strafaussetzung auf Bewährung (Bewährungsdauer 5 Jahre). Sicherheitsverwahrung ist für die Betrachtung der lebenslangen Haft irrelevant, da sie kein Strafinstrument ist.

Die durchschnittliche Haftdauer bei lebenslanger Haft liegt bei 17 bis 19 Jahren, wurde eine besondere schwere der Schuld festgestellt 20 bis 23 Jahre.

Die Ursache, das in unserem Rechtssystem lebenslang nicht tatsächlich lebenslang bedeutet, liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090430_2bvr200908.html).

Wenn man sich nicht von primitiven Rachegefühlen leiten lässt und auch das in Artikel 1 GG festgelegte Prinzip der Menschenwürde achtet, so sind die Feststellungen diese Urteils logisch und nachvollziehbar, jedoch die daraus resultierende Lösung unzureichend.

Mal abgesehen davon, das man auf Grund fehlender Aufklärung einen Widerspruch mit dem Rechtsempfinden des Bürgers erzeugt, hat man entgegen der Aussagen im Urteil das dem Strafzweck dienende Verhältnis zwischen Schuld und Sühne fast vollkommen außer acht gelassen.

Es ist absolut unzureichend, das eine längere Mindesthaftdauer von der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld abhängig ist und schwer mit dem Rechtsempfinden des Bürgers vereinbar.

Meiner Meinung nach hätte man ein Tat abhängiges Stufensystem der Mindesthaftdauer einführen müssen, nach dem Muster 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich, 30 bis lebenslänglich und zumindest bei der untersten Stufe eine Einflussnahme auf die Bewährungsentscheidung durch die Angehörigen des Opfers.

Eine Einflussnahme von nicht beteiligten Bürgern halte ich aber nicht für sinnvoll, denn das würde zu Entscheidungen auf Grund niedriger Emotionen oder Barnabasurteilen führen.

Wichtig ist es jedoch, den Bürger umfassen aufzuklären.

Was haltet ihr davon und wie könnte man eurer Meinung nach dem Urteil des BVerfG und dadurch der Menschenwürde und dem Rechtsempfinden des Bürgers gerecht werden.

Houseworker
20.03.2012, 13:05
Du hast die freigelassenen verurteilten Schwerstverbrecher des "arabischen Frühlings" nicht berücksichtigt, welche sich bei uns jetzt in totaler Freiheit zuhauf tummeln und nun richtig austoben können!

Sofern die bei uns nach einer Tat ertappt werden, erwarten sie "Kuschelkurse".

Alfred
20.03.2012, 13:13
...[ Vollzitat ]...

Ich finde es muss der Bürger die Grenzen der Strafen oder deren Höhe festlegen da er ja mit den Auswirkungen der Kriminalität leben muss. Deine Meinung das man die Bürger nicht daran beteiligen sollte kann ich nicht Verstehen.

Dies auch noch mit dem Satz..:" Eine Einflussnahme von nicht beteiligten Bürgern halte ich aber nicht für sinnvoll, denn das würde zu Entscheidungen auf Grund niedriger Emotionen oder Barnabasurteilen führen." zu unterstreichen zeigt deine Bürgerfeindliche Einstellung.

Die Justiz einen Landes hat den Willen des Bürgers umzusetzen, und nichts anderes. Das nennt man dann Demokratie.

Houseworker
20.03.2012, 13:18
Ich finde es muss der Bürger die Grenzen der Strafen oder deren Höhe festlegen da er ja mit den Auswirkungen der Kriminalität leben muss. Deine Meinung das man die Bürger nicht daran beteiligen sollte kann ich nicht Verstehen.

Die Justiz einen Landes hat den Willen des Bürgers umzusetzen, und nichts anderes. Das nennt man dann Demokratie.

Eben, das Urteil wird ja auch "Im Namen des Volkes" gesprochen, geht aber meistens am Volkes Willen vorbei. ;)

Alfred
20.03.2012, 13:20
Eben, das Urteil wird ja auch "Im Namen des Volkes" gesprochen, geht aber meistens am Volkes Willen vorbei. ;)

Vom Volk hat sich die Justiz längst Verabschiedet. Es ist nur eine Floskel. Irgendwo war es verlinkt. Und eine Justiz dir ihr eigenes Volk ablehnt ist keine Justiz sondern eine Verbrecherbande. Und die Justiz der BRD hat mehr Blut an ihren Händen als alle Freisslers unserer Geschichte zusammen.

Houseworker
20.03.2012, 13:27
Vom Volk hat sich die Justiz längst Verabschiedet. Es ist nur eine Floskel. Irgendwo war es verlinkt. Und eine Justiz dir ihr eigenes Volk ablehnt ist keine Justiz sondern eine Verbrecherbande. Und die Justiz der BRD hat mehr Blut an ihren Händen als alle Freisslers unserer Geschichte zusammen.

Das muß an einer internen Dienstanweisung liegen!

Alfred
20.03.2012, 13:28
Das muß an einer internen Dienstanweisung liegen!

Ich denke es liegt auch am Hass der Richer auf die eigene Bevölkerung. Meinetwegen Halb Hass, Halb Anweisung zum Hass.

Houseworker
20.03.2012, 13:36
Ich denke es liegt auch am Hass der Richer auf die eigene Bevölkerung. Meinetwegen Halb Hass, Halb Anweisung zum Hass.

Es liegt nicht am Hass. Sie sind obrigkeitshörig. Die Richter sind schon längst nicht mehr frei in ihren Entscheidungen.
Außerdem haben sie das traurige Schicksal von Richterin Heisig stets im Gedächtnis.

Alfred
20.03.2012, 13:38
Es liegt nicht am Hass. Sie sind obrigkeitshörig. Die Richter sind schon längst nicht mehr frei in ihren Entscheidungen.
Außerdem haben sie das traurige Schicksal von Richterin Heisig stets im Gedächtnis.

Richter wie Riehe(Köln) oder Katz(Hamburg) sind Geistige Terroristen deren Urteile schon vor dem Tragischen Ende Frau Heisigs für Entsetzen sorgten.

Houseworker
20.03.2012, 13:40
Richter wie Riehe(Köln) oder Katz(Hamburg) sind Geistige Terroristen deren Urteile schon vor dem Tragischen Ende Frau Heisigs für Entsetzen sorgten.

Ich kannte von Hamburg nur Richter "Gnadenlos" Schill! ;)

Alfred
20.03.2012, 13:41
Ich kannte von Hamburg nur Richter "Gnadenlos" Schill! ;)

Und der wurde gegangen und hat Aufenthaltsverbot in der BRD. Nur zu Prozessen darf er ins Land.

Houseworker
20.03.2012, 13:48
Und der wurde gegangen und hat Aufenthaltsverbot in der BRD. Nur zu Prozessen darf er ins Land.

Wir brauchen wieder mehr von der Sorte "gnadenlose Urteile". Ob sich die Justiz überhaupt nochmal besinnt, und ihren eigentlichen Auftrag wahrnimmt?
Wie kann es sein, daß allein in Berlin 657 Intensivstraftäter mit Migrantenhintergrund frei rumlaufen dürfen? Jeder einzelne von denen hat ein ellenlanges Vorstrafenregister aufzuweisen. Das ist eine Schande.

Houseworker
20.03.2012, 13:58
Buschkowsky:

Im Jobcenter Neukölln sind 90 Prozent der Kunden unter 25 Jahren ohne weitere Qualifikation objektiv nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig haben wir hier in Berlin 1000 freie Ausbildungsplätze.

Viele Kinder kennen niemanden mehr, der regelmäßig zur Arbeit geht. Das Geld kommt vom Amt. Da steht bei vielen zuhause außer den Schülern morgens keiner auf, sagen die Lehrer.

Wir haben die Menschen 20 bis 25 Jahre an das Sozialsystem gewöhnt. Jetzt beherrschen sie das professionell.

http://www.deutschlandwoche.de/2010/07/22/heinz-buschkowsky-wenn-es-so-bleibt-wird-in-15-bis-30-jahren-das-sozialsystem-zusammenbrechen/

Auch das ist eine Ursache der hohen Kriminalität! Null Bock auf Nichts!

Alfred
20.03.2012, 14:11
Wir brauchen wieder mehr von der Sorte "gnadenlose Urteile". Ob sich die Justiz überhaupt nochmal besinnt, und ihren eigentlichen Auftrag wahrnimmt?
Wie kann es sein, daß allein in Berlin 657 Intensivstraftäter mit Migrantenhintergrund frei rumlaufen dürfen? Jeder einzelne von denen hat ein ellenlanges Vorstrafenregister aufzuweisen. Das ist eine Schande.

In Berlin sind es knappe 13000 Tausend Intensivtäter. Diese Zahl wurde im Rahmen der Vorfälle um Frau Heisig bekannt. Dann änderte man recht schnell die Zählweise.

MorganLeFay
20.03.2012, 14:20
Strangeroeffnung

Ich finde die Idee mit der Abstufung von Mindeststrafen sehr sinnvoll, da "lebenslang" relativ schwammig daherkommt. Hier gibt es die "indeterminate sentence", die grundsaetzlich mit einer Mindestzeit im Gefaengnis verbunden ist, was vom Sprachgebrauch irgendwie klarer ist.

Siddhartha
20.03.2012, 14:24
...Eine Einflussnahme von nicht beteiligten Bürgern halte ich aber nicht für sinnvoll, denn das würde zu Entscheidungen auf Grund niedriger Emotionen oder Barnabasurteilen führen.

Wichtig ist es jedoch, den Bürger umfassen aufzuklären.

Was haltet ihr davon und wie könnte man eurer Meinung nach dem Urteil des BVerfG und dadurch der Menschenwürde und dem Rechtsempfinden des Bürgers gerecht werden.

Ich bin auch für mehr Einflußnahme der Bürger auf Gesetzgebung und Strafen. Die Gerichte müssen dann auf dieser Grundlage unabhängig entscheiden. Das wird seit Jahrhunderten erfolgreich in der Schweiz genau so gehandhabt.

Alfred
20.03.2012, 14:29
Ich finde die Idee mit der Abstufung von Mindeststrafen sehr sinnvoll, da "lebenslang" relativ schwammig daherkommt. Hier gibt es die "indeterminate sentence", die grundsaetzlich mit einer Mindestzeit im Gefaengnis verbunden ist, was vom Sprachgebrauch irgendwie klarer ist.

Ich darf anmerken das bei den Opfern Lebenslang immer Lebenslang bedeutet? Ich finde eine Justiz bei der die Täter eine geringere Strafe als die Opfer erhalten ist keine Justiz.

Houseworker
20.03.2012, 14:58
In Berlin sind es knappe 13000 Tausend Intensivtäter. Diese Zahl wurde im Rahmen der Vorfälle um Frau Heisig bekannt. Dann änderte man recht schnell die Zählweise.

Ich gebe zu, ich habe die frisierten Zahlen einer öffentlichen Bekanntgabe entnommen.
13.000 dürfte bereits auch schon wieder überholt sein.

Houseworker
20.03.2012, 15:03
Ich darf anmerken das bei den Opfern Lebenslang immer Lebenslang bedeutet? Ich finde eine Justiz bei der die Täter eine geringere Strafe als die Opfer erhalten ist keine Justiz.

Bei der Justiz steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern den Intensiv-Täter mit kostenintensiven Maßnahmen,
wie Kampfsport oder pädagogischen Stuhlrunden freundlich mild zur Besserung zu bewegen.
Klappt das nicht, wird der Vorgang, notfalls bis ins Rentenalter wiederholt. Irgendwann darf man ja schließlich auf Einsicht hoffen!

Commodus
20.03.2012, 15:37
Dies auch noch mit dem Satz..:" Eine Einflussnahme von nicht beteiligten Bürgern halte ich aber nicht für sinnvoll, denn das würde zu Entscheidungen auf Grund niedriger Emotionen oder Barnabasurteilen führen." zu unterstreichen zeigt deine Bürgerfeindliche Einstellung.

Die Justiz einen Landes hat den Willen des Bürgers umzusetzen, und nichts anderes. Das nennt man dann Demokratie.

So ist es. Ich will dem Gehirnnutzer nichts bösartiges unterstellen, aber er lässt sich unterschwellig vom elitärem Gehabe verleiten. Selbige Vorhergehensweise kann man wunderbar bei der Volksentscheid-Thematik beobachten.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 16:32
Und der wurde gegangen und hat Aufenthaltsverbot in der BRD. Nur zu Prozessen darf er ins Land.

Demnach müsste Schill seine deutsche Staatsbürgerschaft abgegeben haben, denn ein bundesweites Aufenhaltsverbot\Einreiseverbot gibt es nur im Ausländerrecht.

Alfred
20.03.2012, 17:42
Demnach müsste Schill seine deutsche Staatsbürgerschaft abgegeben haben, denn ein bundesweites Aufenhaltsverbot\Einreiseverbot gibt es nur im Ausländerrecht.

Und in der Praxis.

Alfred
20.03.2012, 17:46
Wenn man sich nicht von primitiven Rachegefühlen leiten lässt und auch das in Artikel 1 GG festgelegte Prinzip der Menschenwürde achtet, so sind die Feststellungen diese Urteils logisch und nachvollziehbar, jedoch die daraus resultierende Lösung unzureichend.



Die Trauer von Angehörigen die einen Menschen verloren haben als "von primitiven Rachegefühlen leiten" ist schon ein starkes Stück. Das Artikel 1 GG diese Menschen nicht vertritt ist noch schlimmer. Nicht die Opfer sind Primitiv mit ihrem ruf nach Gerechtigkeit und Strafe, es sind die Täter.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 17:57
So ist es. Ich will dem Gehirnnutzer nichts bösartiges unterstellen, aber er lässt sich unterschwellig vom elitärem Gehabe verleiten. Selbige Vorhergehensweise kann man wunderbar bei der Volksentscheid-Thematik beobachten.

Commodus, das ist kein bürgerfeindliches Gehabe noch ein elitäres Gehabe, sondern es ist die Berücksichtigung von Defiziten und menschlichen Eigenheiten.

Zu den Defiziten gehören der Unwille sich zu informieren, fehlende Orientierung an Fakten, etc. pp., emotionale Beurteilung.

So leid es mir tut, aber Houseworker und Alfred liefern den Beweis dafür. Bei aller berechtigten Kritik, sie richten sie in die falsche Richtung, der Gesetzgeber hat ausreichende Strafrahmen geschaffen, die Strafbemessung, also wie weit der Strafrahmen ausgenutzt wird, obliegt den Richtern, wenn diese also die Möglichkeiten nicht ausschöpfen, da wo es geboten ist, muss sich die Kritik gegen sie richten.

Warum schöpfen die Richter die Strafenrahmen nicht aus, ganz einfach weil sie eine falsche Gewichtung vornehmen und darin gleichen sie ihren Kritikern, wie z.B. Houseworker und Alfred.

Ein Strafsystem hat folgende Aufgaben, nämlich ein Fehlverhalten zu ahnden, die Schuld zu sühnen und den Straffälligen zu resozialisieren, damit er wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.

Unsere Richter machen den Fehler, die Resozialisierung zu sehr in den Vordergrund zu stellen, was einem sinnvollen Strafsystem eigentlich nicht gerecht werden kann, umgekehrt kann es aber einen sinnvollen Strafsystem nicht gerecht werden, wenn man die Resozialisierung komplett ignoriert, wie es Alfred und Houseworker tun.

Hinzukommt, das es zu einer zivilisierten Gesellschaft und einem gerechten Strafsystem gehört, das ein Täter, egal was er getan hat, ein gewisses Mass an Rechten behält und nicht zum vollkommen rechtlosen Objekt gemacht wird.

Rechtsprechung ist mit einer dreiteiligen Verantwortung verbunden, der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Verantwortung gegenüber den Opfern von Straftaten, aber auch mit der Verantwortung gegenüber dem Täter/Angeklagten/Verurteilten.

Ich bin nicht dagegen, das der Bürger in der Rechtsprechung partizipiert, nur muss sich der Bürger dann der eben genannten Verantwortung bewusst sein und sie vollständig achten nicht nur teilweise.

Ich bezweifle nicht, das sich Menschen wie Arnold oder Houseworker, die ich damit nicht angreifen will, sich der Verantwortung bewusst sind, jedoch mit dem achten aller Teile dieser Verantwortung haperst.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 17:58
Die Trauer von Angehörigen die einen Menschen verloren haben als "von primitiven Rachegefühlen leiten" ist schon ein starkes Stück. Das Artikel 1 GG diese Menschen nicht vertritt ist noch schlimmer. Nicht die Opfer sind Primitiv mit ihrem ruf nach Gerechtigkeit und Strafe, es sind die Täter.

Ich spreche nicht von den Angehörigen, sondern von unbeteiligten Dritten.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 18:00
Und in der Praxis.

Alfred, dann kannst du das sicherlich für alle zugänglich und nachvollziehbar belegen.

Alfred
20.03.2012, 18:05
Alfred, dann kannst du das sicherlich für alle zugänglich und nachvollziehbar belegen.

Natürlich....er kann nicht nach Deutschland Einreisen ausser zu einem Prozeß. Die genauen Dokumente wird niemand von uns zu sehen bekommen.

Alfred
20.03.2012, 18:08
Ich spreche nicht von den Angehörigen, sondern von unbeteiligten Dritten.

Also von den Bürgern dieses Landes denen du "von primitiven Rachegefühlen leiten" unterstellst durch deinen Beitrag? Ich kenne jedenfalls keinen besseren Richter in dieser Zeit als den Bürger. Denn der muss bisher die lächerlichen Urteile ausbaden die von der, den Bürger ablehnenden Justiz, verbreochen werden. Denn Primitiv sind die Kriminellen, niemals aber die Nichtkriminellen.

Houseworker
20.03.2012, 18:08
Natürlich....er kann nicht nach Deutschland Einreisen ausser zu einem Prozeß. Die genauen Dokumente wird niemand von uns zu sehen bekommen.

Ja sauber, die eignen Landsleute werden des Landes verwiesen. Moslemische Straftäter haben Daueraufenthaltsrecht!
Armes, irres Deutschland!!!

Alfred
20.03.2012, 18:27
@Gehirnnutzer

Schon wieder hat sich ein Teil der Richterschaft mit Kriminellen Verbündet, diesmal mit einer Bande von Massenvergewltigern. *Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?123128-Paderborn-Zwei-13-j%C3%A4hrige-M%C3%A4dchen-mehrfach-vergewaltigt-Bew%C3%A4hrungsstrafen&p=5242850#post5242850)* Und da wunderst du dich über den mehr als Beschissen zu bezeichnenden Ruf der Justiz?

Wieviele Menschenleben will man noch Opfern? Wieviele bis auch du einsiehst das die Justiz der BRD ein Krimineller Schweinestall ist dessen Vertreter für Zigtausendfachen Terror nichts als die härteste aller Strafen verdient haben.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 18:30
Natürlich....er kann nicht nach Deutschland Einreisen ausser zu einem Prozeß. Die genauen Dokumente wird niemand von uns zu sehen bekommen.

Sorry, Alfred, ich habe dich nach einem Beleg gefragt, nicht um die Wiederholung einer Behauptung kombiniert mit einer weiteren Behauptung.

Zu mindestens müsstest du eine belegbare Quelle für deine Behauptung haben.

Alfred
20.03.2012, 18:32
Sorry, Alfred, ich habe dich nach einem Beleg gefragt, nicht um die Wiederholung einer Behauptung kombiniert mit einer weiteren Behauptung.

Zu mindestens müsstest du eine belegbare Quelle für deine Behauptung haben.

Naja, mir gibt die Realität recht. :)

Quo vadis
20.03.2012, 18:51
5-10 Jahre für reine Meinungsdelikte ist ja fast lebenslänglich nach brd Gusto.

Houseworker
20.03.2012, 18:54
Schill machte sich wegen teils drakonischer Strafen einen Namen als „Richter Gnadenlos“.

2001 erzielte er bei der Bürgerschaftswahl überraschend 19,4 Prozent der Stimmen und wurde unter Bürgermeister Ole von Beust (CDU) Innensenator.
Im August 2003 wurde Schill von dem Hamburger Regierungschef entlassen, da er für das Amt „charakterlich nicht geeignet“ sei.

Anmerkung von mir:
Schill galt als Rechtspopulist und ihm wurde nachgesagt, daß er Ausländer härter bestrafte, als einheimische Deutsche. Deshalb wurde er auch Richter Gnadenlos genannt.
Außerdem deckte er die Homosexualität des Bürgermeisters Ole v. Beust auf.

Nach seinem Ausstieg aus der Politik lebte Schill in Brasilien, Ende vergangenen Jahres kehrte er kurzfristig nach Hamburg zurück, weil sein Reisepass abgelaufen war. Bei der Gelegenheit trat er auch als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft auf.

Quelle: WO 11.03.2008

Gehirnnutzer
20.03.2012, 19:04
Naja, mir gibt die Realität recht. :)

Wenn dir die Realität recht geben würde, könntest du die Sache auch belegen.

Alfred
20.03.2012, 19:15
Wenn dir die Realität recht geben würde, könntest du die Sache auch belegen.

Herrlich.....du kennt die beiden Wörter Theorie und Praxis? Ich kann auch nicht die Dokumente einsehen in denen steht das Richter Vergewaltiger von Kindern laufenlassen sollen. Aber trotzdem lassen die Richter Vergewaltiger von Kindern laufen. Nicht nur die bei denen nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet worden ist, sondern auch jene die als Gefährlich gelten.

Alfred
20.03.2012, 19:15
5-10 Jahre für reine Meinungsdelikte ist ja fast lebenslänglich nach brd Gusto.

Hätte Herr Mahler ein Kind Vergewaltigt, er wäre zu einer Bewährungsstrafe Verurteilt worden.

Nationalix
20.03.2012, 19:26
Und der wurde gegangen und hat Aufenthaltsverbot in der BRD. Nur zu Prozessen darf er ins Land.

Öhm, ist Schill nicht deutscher Staatsbürger? Dann kann er doch kein Aufenthaltsverbot haben.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 20:45
Öhm, ist Schill nicht deutscher Staatsbürger? Dann kann er doch kein Aufenthaltsverbot haben.

Kann er auch nicht, Nationalix. Im Übrigen, selbst wenn man, was oft vorkommt, das jemand einen Rechtsvorgang falsch auslegt, wäre zu mindestens im Netz die Aussage wiederholt zu finden, das ist aber nicht der Fall.
Jede Suchmaschine wirft als Ergebnis einer Suche nach Aufenthaltsverbot in Zusammenhang mit Ronald Schill nur diesen Thread oder seine Gesetzesvorlage im Hamburger Senat aus.

Es ist ungewöhnlich, denn jede noch so verrückte Behauptung hier im Forum, die rechtlich nicht möglich ist und nicht den Tatsachen entspricht, war bisher in verschiedenen Quellen im Netz zu finden.

Gehirnnutzer
20.03.2012, 20:52
Hätte Herr Mahler ein Kind Vergewaltigt, er wäre zu einer Bewährungsstrafe Verurteilt worden.

Mir geht dieses Horst Mahler Geseiere langsam auf die Nerven. Man kann zwar Kritik an den § 130 StGB üben, jedoch den normalen Vorgang, das wenn jemand in verschiedenen Verfahren wegen der gleichen Delikart verurteilt wird, aus Summe der in den Urteilen verhängten Strafen eine Gesamtstrafdauer gebildet wird, als Sonderbehandlung Mahlers zu beschreiben, hat nichts mehr mit Kritik zu tun.

Alfred
20.03.2012, 21:34
Öhm, ist Schill nicht deutscher Staatsbürger? Dann kann er doch kein Aufenthaltsverbot haben.

Er ist aber aus diesem Land rausgeekelt worden, das kam man mit einem Aufenthaltsverbot gleichsetzen. Dazu die Mordaufrufe gegen ihn....

Gehirnnutzer
20.03.2012, 22:52
Er ist aber aus diesem Land rausgeekelt worden, das kam man mit einem Aufenthaltsverbot gleichsetzen. Dazu die Mordaufrufe gegen ihn....

Alfred, etwas als staatliche Handlung hinzustellen, was kein staatliche Handlung ist und dies zu wiederholen, definiere ich als bewusste absichtliche Lüge zur Meinungsmanipulation.

Weißt du, was mich daran ankotzt, es ist die gleiche Handlungsweise, die ihr den Medien vorwerft. Wenn man eine Handlungsweise kritisiert, dann darf man nicht zur selben Handlungsweise greifen, damit verliert man die Berechtigung zur Kritik.

Alfred
21.03.2012, 15:12
Alfred, etwas als staatliche Handlung hinzustellen, was kein staatliche Handlung ist und dies zu wiederholen, definiere ich als bewusste absichtliche Lüge zur Meinungsmanipulation.

Weißt du, was mich daran ankotzt, es ist die gleiche Handlungsweise, die ihr den Medien vorwerft. Wenn man eine Handlungsweise kritisiert, dann darf man nicht zur selben Handlungsweise greifen, damit verliert man die Berechtigung zur Kritik.

Nein, die Bürger fangen immer öfter an etwas zu hinterfragen. Das ist etwas ganz anderes.

Senator74
21.03.2012, 16:32
Alfred, etwas als staatliche Handlung hinzustellen, was kein staatliche Handlung ist und dies zu wiederholen, definiere ich als bewusste absichtliche Lüge zur Meinungsmanipulation.

Weißt du, was mich daran ankotzt, es ist die gleiche Handlungsweise, die ihr den Medien vorwerft. Wenn man eine Handlungsweise kritisiert, dann darf man nicht zur selben Handlungsweise greifen, damit verliert man die Berechtigung zur Kritik.

Das nennt sich dann wirkliche LOGIK!

Volker
21.03.2012, 16:42
Eben, das Urteil wird ja auch "Im Namen des Volkes" gesprochen, geht aber meistens am Volkes Willen vorbei. ;)


So ist es ! Das Recht ist das Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse !

Volker
21.03.2012, 16:48
Wenn dir die Realität recht geben würde, könntest du die Sache auch belegen.



Sei doch bloß nicht so hartnäckig .....

Volker
21.03.2012, 16:50
Herrlich.....du kennt die beiden Wörter Theorie und Praxis? Ich kann auch nicht die Dokumente einsehen in denen steht das Richter Vergewaltiger von Kindern laufenlassen sollen. Aber trotzdem lassen die Richter Vergewaltiger von Kindern laufen. Nicht nur die bei denen nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet worden ist, sondern auch jene die als Gefährlich gelten.


Oh Gott, sind wir jetzt endlich wieder bei den Kinderschändern angekommen ?

Volker
21.03.2012, 16:55
Er ist aber aus diesem Land rausgeekelt worden, das kam man mit einem Aufenthaltsverbot gleichsetzen. Dazu die Mordaufrufe gegen ihn....


Au ja, ich hatte Aufenthaltsverbot für das demokratische Berlin ! Verordnet von der roten Hilde 1961, wer findet mich ?

Alfred
21.03.2012, 17:01
Das nennt sich dann wirkliche LOGIK!

Nein, das nennt man Realitätsverdrängung. Wer den Fall Schill verfolgt hat der sieht es anders. Alle Parteien machten ihn ständig Madig weil er Versuchte das Netzwerk aus Korruption und Kriminalität der anderen Parteien in Hamburg aufzubrechen.

Houseworker
21.03.2012, 18:00
Auch wenn Alfred ein wenig dick aufgetragen hat, bezüglich der Ausweisung, so hat er aber doch recht, daß gegen Schill in Hamburg ein regelrechtes Kesseltreiben stattfand. Ich lebte zu der Zeit in Hamburg und habe das deutlich mitgekriegt. Hamburg ist in der Hinsicht ein Dorf.

Es fing damit an, daß Schill kriminelle Ausländer hart bestrafte, er wollten diesen Sumpf trockenlegen, was dem roten Senat garnicht gefiel. O.v.B. versuchte ihn aus dem Rathaus zu ekeln, was ihm erst mal nicht gelang.
Das war erst möglich, als Schill den braven Biedermann als homosexuellen freudigen Partygänger entlarvte, das war natürlich damals top-secret und damit erhielt Schill den Gnadenschuß. Die ganze Politmauke hatte sich da gegen Schill zusammengerottet.

Brathering
21.03.2012, 18:08
Meiner Meinung nach hätte man ein Tat abhängiges Stufensystem der Mindesthaftdauer einführen müssen, nach dem Muster 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich, 30 bis lebenslänglich und zumindest bei der untersten Stufe eine Einflussnahme auf die Bewährungsentscheidung durch die Angehörigen des Opfers.

Scheitert im Fall Ehrenmord und ähnliches :]

Pegasus
21.03.2012, 18:23
Mir geht dieses Horst Mahler Geseiere langsam auf die Nerven. Man kann zwar Kritik an den § 130 StGB üben, jedoch den normalen Vorgang, das wenn jemand in verschiedenen Verfahren wegen der gleichen Deliktart verurteilt wird, aus Summe der in den Urteilen verhängten Strafen eine Gesamtstrafdauer gebildet wird, als Sonderbehandlung Mahlers zu beschreiben, hat nichts mehr mit Kritik zu tun.Was dann, angesichts der zu tausenden auf freiem Fuß befindlichen Intensivstraftäter.

Gehirnnutzer
21.03.2012, 19:24
Was dann, angesichts der zu tausenden auf freiem Fuß befindlichen Intensivstraftäter.


Lese mal mein Posting richtig, der ist klar in zwei teile getrennt. Zu deiner Information, wird ein Intensivtäter in mehreren Verfahren wegen der gleichen Deliktart verurteilt, wird auch bei ihm eine Gesamtstrafe gebildet.

Wenn dieser Intensivtäter sich in einem Verfahren in Kiel, in einem Verfahren in Hamburg und in einem Verfahren in Hannover wegen Körperverletzung verantworten muss und er wird in Kiel zu 3 Jahren, in Hamburg zu 4 Jahren und in Hannover zu 5 Jahren verurteilt, dann sitzt er 12 Jahre, auch wenn die Höchsstrafe für Körperverletzung 5 Jahre ist.

Schauen wir uns doch mal Horst Mahlers Gerichtsgeschichte an:

2009 Verurteileung durch das Landgericht München II wegen Verstoßes gegen § 130 Absatz 3 in Tatmehrheit mit Verstoßes gegen § 130 Absatz 5. Zwei Straftaten mögliche Gesamtstrafe (8 Jahre) Urteil 6 Jahre.

2009 Landgericht Potsdam Verurteilung wegen Volksverhetzung in 15 Fällen + offene Bewährungsstrafen aus den Jahren 2005 (Hamburg) und 2002 (Mainz) = 2 Jahre 4 Monate
weitere Verurteilung wegen Volksverhetzung in 4 Fällen 2 Jahre 10 Monate.

6 Jahre + 2 Jahre 4 Monate + 2 Jahre 10 Monate = 11 Jahre 2 Monate (Presse und Anhänger runden das immer auf 12 Jahre)

Also noch mal, diese Summierung der Strafen aus verschiedenen Verfahren, ist keine Sonderbehandlung, das ist ein ganz normaler Vorgang, unabhängig vom Tatbestand weswegen die Person verurteilt wurde.

Den Tatbestand der Volksverhetzung als solchen, kann man kritisieren, wie ich schon gesagt habe, die Summierung der Strafen aus verschiedenen Verfahren hat aber nichts mit diesem speziellen Tatbestand zu tun.

Gehirnnutzer
21.03.2012, 19:29
Scheitert im Fall Ehrenmord und ähnliches :]

Brathering, einen bewiesenen Ehrenmord würde ich persönlich immer mit der höchsten Stufe bestrafen und das für jeden, dessen Beteiligung bewiesen werden kann, unabhängig ob er selbst die Tat ausgeführt hat oder nicht.
Die Problematik beim Ehrenmord ist, das man zwar dem Täter die Mordhandlung nachweisen kann, aber leider nicht immer die Beteiligung von anderen Angehörigen bei Planung und Durchführung.

Pegasus
21.03.2012, 20:30
Lese mal mein Posting richtig, der ist klar in zwei teile getrennt. Zu deiner Information, wird ein Intensivtäter in mehreren Verfahren wegen der gleichen Deliktart verurteilt, wird auch bei ihm eine Gesamtstrafe gebildet.

Wenn dieser Intensivtäter sich in einem Verfahren in Kiel, in einem Verfahren in Hamburg und in einem Verfahren in Hannover wegen Körperverletzung verantworten muss und er wird in Kiel zu 3 Jahren, in Hamburg zu 4 Jahren und in Hannover zu 5 Jahren verurteilt, dann sitzt er 12 Jahre, auch wenn die Höchsstrafe für Körperverletzung 5 Jahre ist.

Schauen wir uns doch mal Horst Mahlers Gerichtsgeschichte an:

2009 Verurteileung durch das Landgericht München II wegen Verstoßes gegen § 130 Absatz 3 in Tatmehrheit mit Verstoßes gegen § 130 Absatz 5. Zwei Straftaten mögliche Gesamtstrafe (8 Jahre) Urteil 6 Jahre.

2009 Landgericht Potsdam Verurteilung wegen Volksverhetzung in 15 Fällen + offene Bewährungsstrafen aus den Jahren 2005 (Hamburg) und 2002 (Mainz) = 2 Jahre 4 Monate
weitere Verurteilung wegen Volksverhetzung in 4 Fällen 2 Jahre 10 Monate.

6 Jahre + 2 Jahre 4 Monate + 2 Jahre 10 Monate = 11 Jahre 2 Monate (Presse und Anhänger runden das immer auf 12 Jahre)

Also noch mal, diese Summierung der Strafen aus verschiedenen Verfahren, ist keine Sonderbehandlung, das ist ein ganz normaler Vorgang, unabhängig vom Tatbestand weswegen die Person verurteilt wurde.

Den Tatbestand der Volksverhetzung als solchen, kann man kritisieren, wie ich schon gesagt habe, die Summierung der Strafen aus verschiedenen Verfahren hat aber nichts mit diesem speziellen Tatbestand zu tun.
Und während man bei Meinungsdelikten die ganze Härte des Gesetzes auffährt, wird bei migrantären Intensivbereicherern eine Bewährungsstrafe nach der anderen ausgeurteilt - ungeachtet der Vorstrafen.
Und mit beinahe stoischer Penetranz (bitte entschuldige) versuchst Du das den Leuten als demokratisches Rechtssystems schönzureden.

Nur ein kleines Beispiel:

...Traurige Berühmtheit erlangte dieses türkische Goldschätzchen durch den Beinahe-Totschlag an dem deutschen Familienvater Waldemar W., den er zur Weiberfastnacht 2007 so sehr schlug, daß er ins Koma fiel. Waldemar W. erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und trug bleibende Schäden davon. Sein Leben wurde von dem gewaltverliebten Türken zerstört.
Der sogenannte Koma-Schläger, der sowohl vor wie auch nach dieser Tat für zahlreiche andere Verbrechen verantwortlich ist, wurde von der Kölner Polizei als Intensivtäter geführt. Das hielt jedoch Jugendrichter Michael Klein nicht davon ab, ihn mit Urteil vom 5. Februar 2009 wieder einmal laufen zu lassen.
Verhandelt wurden diesmal zwei Körperverletzungen. Am 23. Juni 2008, nur drei Wochen nach der Verurteilung in erster Instanz, hatte Erdin Hayriye einen 22-Jährigen an derselben Stelle niedergeschlagen, an der er 2007 Waldemar W. ins Koma prügelte. Und am 10. August 2009 hatte der Türke im Bahnhof Deutz ein Männerpaar als „schwule Säue“ beschimpft und schlug auf sie ein. Einen der beiden biss dieser tollwütige menschliche Straßenköter so sehr, daß eine große Narbe zurückblieb.

Alles diese Gewalttaten verübte der türkische Gewohnheitsverbrecher während der Bewährungszeit. Angesichts der Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft nun 15 Monate ohne Bewährung forderte, weil Erdin Hayriye eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, hatten wohl jene, die noch an einen Rechtsstaat glauben, gehofft, daß es jetzt endlich einmal dazu kommt, die tickende Zeitbombe Hayriye für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.
Doch weit gefehlt, Jugendrichter Michael Klein schaffte es tatsächlich, das Schandurteil des Skandalrichters Hans-Werner Riehe argumentativ noch zu toppen, der es seinerzeit im Verfahren gegen Hayriye wegen des fast totgeschlagenen Waldemar W. bei einer „Schuldfeststellung“ mit Auflagen beließ, statt eine Strafe festzusetzen.

http://sites.google.com/site/gewaltgegendeutsche/bewaehrung-fuer-tuerkischen-koma-schlaeger-erdin-hayriye

Das Net ist voll davon (http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=intensivtäter+berlin&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest)

Gehirnnutzer
21.03.2012, 22:00
Und während man bei Meinungsdelikten die ganze Härte des Gesetzes auffährt, wird bei migrantären Intensivbereicherern eine Bewährungsstrafe nach der anderen ausgeurteilt - ungeachtet der Vorstrafen.
Und mit beinahe stoischer Penetranz (bitte entschuldige) versuchst Du das den Leuten als demokratisches Rechtssystems schönzureden.

Nur ein kleines Beispiel:

http://sites.google.com/site/gewaltgegendeutsche/bewaehrung-fuer-tuerkischen-koma-schlaeger-erdin-hayriye

Das Net ist voll davon (http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=intensivtäter+berlin&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest)

Pegasus, vergleiche nicht Erwachsenenstrafrecht mit Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist eine verquere Sache, weil die Richter zu sehr einen Erziehungsgedanken folgen als dem Strafgedanken.
Meiner Meinung nach hat mit Volljährigkeit das Erwachsenenstrafrecht zu gelten und ab 16 Jahren, die Option Erwachsenenstrafrecht (z.B. bei Wiederholungstätern) anzuwenden.

Im Übrigen ist es mit der Bewährung so eine Sache, hier gibt es klar einen Fehler im System. Denn ob bei erneuter Straffälligkeit eine Bewährung aufgehoben wird, liegt im Ermessen des Richters. Hier muss es klar sein, begeht der Verurteilte eine erneute Straftat, egal ob nun Verbrechen oder Vergehen, egal ob zur ursprünglichen Straftat, wo die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde, besteht oder nicht, ist die Bewährung aufzuheben.

Grundsätzlich, auch wenn es die Gefängnisse belasten würde, darf es meiner Meinung, nur beim erstmaligen begehen einer Straftat möglich sein, die gesamte Strafe zur Bewährung auszusetzen.

RUMPEL
21.03.2012, 22:32
Rund 2000 Gefangene verbüßen derzeit in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe. (http://www.derwesten.de/panorama/rund-2000-strafgefangene-verbuessen-lebenslange-haftstrafe-id6211320.html)
Nun ist allen bekannt, das in unserem Rechtssystem lebenslang nicht tatsächlich lebenslang bedeutet, sondern eine Mindesthaftdauer von 15 Jahren, wenn nicht eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, mit anschließender Strafaussetzung auf Bewährung (Bewährungsdauer 5 Jahre). Sicherheitsverwahrung ist für die Betrachtung der lebenslangen Haft irrelevant, da sie kein Strafinstrument ist.

Die durchschnittliche Haftdauer bei lebenslanger Haft liegt bei 17 bis 19 Jahren, wurde eine besondere schwere der Schuld festgestellt 20 bis 23 Jahre.

Die Ursache, das in unserem Rechtssystem lebenslang nicht tatsächlich lebenslang bedeutet, liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090430_2bvr200908.html).

Wenn man sich nicht von primitiven Rachegefühlen leiten lässt und auch das in Artikel 1 GG festgelegte Prinzip der Menschenwürde achtet, so sind die Feststellungen diese Urteils logisch und nachvollziehbar, jedoch die daraus resultierende Lösung unzureichend.

Mal abgesehen davon, das man auf Grund fehlender Aufklärung einen Widerspruch mit dem Rechtsempfinden des Bürgers erzeugt, hat man entgegen der Aussagen im Urteil das dem Strafzweck dienende Verhältnis zwischen Schuld und Sühne fast vollkommen außer acht gelassen.

Es ist absolut unzureichend, das eine längere Mindesthaftdauer von der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld abhängig ist und schwer mit dem Rechtsempfinden des Bürgers vereinbar.

Meiner Meinung nach hätte man ein Tat abhängiges Stufensystem der Mindesthaftdauer einführen müssen, nach dem Muster 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich, 30 bis lebenslänglich und zumindest bei der untersten Stufe eine Einflussnahme auf die Bewährungsentscheidung durch die Angehörigen des Opfers.

Eine Einflussnahme von nicht beteiligten Bürgern halte ich aber nicht für sinnvoll, denn das würde zu Entscheidungen auf Grund niedriger Emotionen oder Barnabasurteilen führen.

Wichtig ist es jedoch, den Bürger umfassen aufzuklären.

Was haltet ihr davon und wie könnte man eurer Meinung nach dem Urteil des BVerfG und dadurch der Menschenwürde und dem Rechtsempfinden des Bürgers gerecht werden.

Unfug! Rüber runter! Basta! :))

Gehirnnutzer
21.03.2012, 22:56
Unfug! Rüber runter! Basta! :))

RUMPEL in diesem Thread geht es nicht um die Todesstrafe, sondern um die Modifizierung der gesetzlich möglichen Höchsstrafe.

RUMPEL
22.03.2012, 11:54
RUMPEL in diesem Thread geht es nicht um die Todesstrafe, sondern um die Modifizierung der gesetzlich möglichen Höchsstrafe.

Egal. Die Rübe muss runnär :))

Volker
22.03.2012, 16:23
Und während man bei Meinungsdelikten die ganze Härte des Gesetzes auffährt, wird bei migrantären Intensivbereicherern eine Bewährungsstrafe nach der anderen ausgeurteilt - ungeachtet der Vorstrafen.
Und mit beinahe stoischer Penetranz (bitte entschuldige) versuchst Du das den Leuten als demokratisches Rechtssystems schönzureden.

Nur ein kleines Beispiel:

http://sites.google.com/site/gewaltgegendeutsche/bewaehrung-fuer-tuerkischen-koma-schlaeger-erdin-hayriye

Das Net ist voll davon (http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=intensivtäter+berlin&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest)


Ja, Ja, so issa eben, vielleicht glaubt er es wenigstens, was er uns weissmachen will ?...