PDA

Vollständige Version anzeigen : Die Waffen des Staates gegen Migrationsgegner und Islamkritiker



fatalist
20.03.2012, 09:43
finden sich im Strafgesetzbuch und werden nicht etwa gegen kriminelle Migrantenclans wie die MIRIS angewendet, sondern sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.

Es ist geradezu erstaunlich, oder eben gerade nicht, dass der § 129a Bildung einer terroristischen Vereinigung inzwischen ein ähnlicher Meinungstotschläger ist wie der § 130 Volksverhetzung.

Aus §129a STGB http://lexetius.com/StGB/129a#2 seit 2003 erweitert:

1§ 129a. Bildung terroristischer Vereinigungen.
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. 2Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. 3Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3. 4(weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) [1] Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [2] Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Diese "nette" Paragraph war bis 1976 gar nicht existent, wurde dann für die RAF "wieder erschaffen":

§ 129a. Bildung terroristischer Vereinigungen.
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord, Totschlag oder Völkermord (§§ 211, 212, 220a),
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b oder
3. gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 324
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

Nach ca. 10 Verschärfungen ist §129a STGB mittlerweile das perfekte Instrument, jedweden Widerstand gegen die Umvolkung auch strafrechtlich zu fassen, und genau deshalb wurde er auch zur Allzweckwaffe ausgebaut.

Den Rest erledigt dann §130... http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html ,
der eine ähnliche Karriere hingelegt hat.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,...

Was hat das bitte noch mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn ich die Menschenwürde eines einzelnen Negers nicht mehr durch Forenbeiträge wie bspw. "Was willst Du Schwarzer überhaupt hier, Du gehörst nicht nach Deutschland" verletzen darf, ohne dafür wegen Volksverhetzung bis zu 3 Jahre Bau zu bekommen?

Gar nichts. :no_no:

Sobald es jemanden nicht mehr passt, sind die Folterwerkzeuge alle schon bereitet.
Die weisungsgebundenen Staatsanwälte warten nur auf den Startschuss.

Ist das noch immer "Der freieste Staat auf deutschem Boden, den es jemals gegeben hat"???

torun
20.03.2012, 09:47
finden sich im Strafgesetzbuch und werden nicht etwa gegen kriminelle Migrantenclans wie die MIRIS angewendet, sondern sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.

Es ist geradezu erstaunlich, oder eben gerade nicht, dass der § 129a Bildung einer terroristischen Vereinigung inzwischen ein ähnlicher Meinungstotschläger ist wie der § 130 Volksverhetzung.

Aus §129a STGB http://lexetius.com/StGB/129a#2 seit 2003 erweitert:

1§ 129a. Bildung terroristischer Vereinigungen.
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. 2Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. 3Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3. 4(weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) [1] Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [2] Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Diese "nette" Paragraph war bis 1976 gar nicht existent, wurde dann für die RAF "wieder erschaffen":

§ 129a. Bildung terroristischer Vereinigungen.
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord, Totschlag oder Völkermord (§§ 211, 212, 220a),
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b oder
3. gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 324
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

Nach ca. 10 Verschärfungen ist §129a STGB mittlerweile das perfekte Instrument, jedweden Widerstand gegen die Umvolkung auch strafrechtlich zu fassen, und genau deshalb wurde er auch zur Allzweckwaffe ausgebaut.

Den Rest erledigt dann §130... http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html ,
der eine ähnliche Karriere hingelegt hat.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,...

Was hat das bitte noch mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn ich die Menschenwürde eines einzelnen Negers nicht mehr durch Forenbeiträge wie bspw. "Was willst Du Schwarzer überhaupt hier, Du gehörst nicht nach Deutschland" verletzen darf, ohne dafür wegen Volksverhetzung bis zu 3 Jahre Bau zu bekommen?

Gar nichts. :no_no:

Sobald es jemanden nicht mehr passt, sind die Folterwerkzeuge alle schon bereitet.
Die weisungsgebundenen Staatsanwälte warten nur auf den Startschuss.

Ist das noch immer "Der freieste Staat auf deutschem Boden, den es jemals gegeben hat"???

Wer das glaubt, der glaubt auch der Weihnachtsmann wohnt am Nordpol !

JensVandeBeek
20.03.2012, 09:51
Deutschland hat alle benötigen Gesetze. Was fehlt Politiker mit dicken Eiern die diese Gesetze rigoros anwenden um Deutschland aller Art von "Schädlingen" zu befreien!

Alfred
20.03.2012, 10:04
Deutschland hat alle benötigen Gesetze. Was fehlt Politiker mit dicken Eiern die diese Gesetze rigoros anwenden um Deutschland aller Art von "Schädlingen" zu befreien!

Die werden doch durchgesetzt.....der Biodeutsche Schädling verschwindet doch immer schneller.

Strandwanderer
20.03.2012, 10:20
:
Dei deutschen und fremden Betreiber der Umvolkung sollten sich besser in Acht nehmen, daß nicht die Bestimmungen des Völkerstraffgesetzbuches auf sie angewandt werden:

"VStGB § 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

ein Mitglied der Gruppe tötet,
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."

frundsberg
20.03.2012, 10:22
finden sich im Strafgesetzbuch und werden nicht etwa gegen kriminelle Migrantenclans wie die MIRIS angewendet, sondern sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.

...

Ist das noch immer "Der freieste Staat auf deutschem Boden, den es jemals gegeben hat"???

Damit ist gemeint, daß sich dieser Staat die größten Freiheiten gegen "sein" Volk rausnehmen darf, wie nie ein anderer vor ihm. Das ist damit gemeint. Wenn ein System einen Krieg gegen das eigene Volk führt, dann sind die Staats- und Volksinteressen verschieden. Solcheart Freiheit nimmt dieser Vasallen- und Besatzerstaat sich raus. Jedenfalls interpretiere ich die Bundesrepublik und ihre hohlen' Phrase - und Werbeslogans in diesem Kontext.

Oasenfritz
20.03.2012, 12:05
finden sich im Strafgesetzbuch und werden nicht etwa gegen kriminelle Migrantenclans wie die MIRIS angewendet, sondern sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.
............................................
Ist das noch immer "Der freieste Staat auf deutschem Boden, den es jemals gegeben hat"???

Diese Deutschen, die sich meist im Kollektiv unter den Fahnen der NPD gegen Islamisierung und "Verausländerung" stellen und die diesen angeblich freiesten deutschen Staat ( der er in der Tat nicht ist) ABSCHAFFEN wollen und durch eine Diktatur ersetzen wollen, sollten aber auch nicht ständig lamentieren, daß die Staatsorgane eben dieses Staates gegen sie vorgehen, um genau diesen Putsch zu verhindern! Andersherum würde es in deren Staat ja auch nicht anderst laufen, oder?!

In der Tat aber war m.E. bspw. die 1. deutsche Demokratie , die Weimarer Republik, ein liberalerer und souveränerer Staat als es die heutige Republik ist.

Kater
24.03.2012, 07:42
@torun: Und für so einen Pipifax zitierst Du einen ganzen Text?

fatalist
24.03.2012, 08:12
Diese Deutschen, die sich meist im Kollektiv unter den Fahnen der NPD gegen Islamisierung und "Verausländerung" stellen und die diesen angeblich freiesten deutschen Staat ( der er in der Tat nicht ist) ABSCHAFFEN wollen und durch eine Diktatur ersetzen wollen, sollten aber auch nicht ständig lamentieren, daß die Staatsorgane eben dieses Staates gegen sie vorgehen, um genau diesen Putsch zu verhindern! Andersherum würde es in deren Staat ja auch nicht anderst laufen, oder?!


Gibt es die hierzuforum?
Leute die einen Führerstaat wollen, oder eine Diktatur?
Wenn es die hier gäbe, würde die "Freiheit der Weltanschauung" des GG für die nicht gelten?
Will die NPD eine Diktatur?
Gar einen Führerstaat?

Kein Argument ist zu billig, um nicht in einem Schachtelsatz verwurstet zu werden :)

Volkov
24.03.2012, 08:55
Die werden doch durchgesetzt.....der Biodeutsche Schädling verschwindet doch immer schneller.

Er lässt es sich ja mit sich machen. Wer nicht verschwindet passt sich an.

Gehirnnutzer
24.03.2012, 09:55
finden sich im Strafgesetzbuch und werden nicht etwa gegen kriminelle Migrantenclans wie die MIRIS angewendet, sondern sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.


fatalist, um einen Straftatbestand zu erfüllen, müssen die Bedingungen dieses Straftatbestandes erfüllt sein und die Ermittlungsbehörden müssen dies auch beweisen. Eine Vereinigung muss gewisse Strukturen hinsichtlich Planung, Organisation etc. aufweisen um eine Vereinigung nach § 129a sein. Die bloße Häufung von krimineller Energie in einem Familien-Clan reicht nicht aus, man muss den Miris entsprechende Strukturen nachweisen. Im Übrigen, woraus schließt du, das der § 129a StGB gegen die Meinungsfreiheit gerichtet ist? Aus dem bloßen Umstand das er nicht gegen die Miris angewendet wird, oder weil du wieder Gesetze ließt ohne die Gramatik zu beachten.
Du markierst so schön ",die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern", ignorierst aber die Satzteile davor, die mit diesem Teil zusammengehören".
"oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern,.....

Sorry, fatalist, aber wenn man Gesetze kritisieren will, sollte man sie richtig lesen. So und nur erkläre noch mal, warum § 129a gegen die Meinungsfreiheit verstößt, denn es erschließt sich mir nicht, was die in Absatz 2 Nummer 1 bis 5 genannten Straftaten mit der Meinungsfreiheit zu tun haben.

fatalist
24.03.2012, 10:28
sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.

Nix Meinungsfreiheit, es geht um das was ich zitiert habe.
War mir fast klar, dass Du es nicht raffen würdest...

Nachbar
24.03.2012, 10:37
Nachbar5554

Die Minderheit hat sich dem - erkennbaren - Willen der Mehrheit zu fügen.
Migranten haben sich ohnehin dem Willen des Landes, in welchem sie leben, einzugliedern, andernfalls macht es keinen Sinn, in diesem zu leben Eine Staat-im-Staate-Bildung darf es nicht geben, auch nicht dann, wenn er sich durch Zentralräte repräsentiert.

Und Deutschland gehört sicher nicht zu den Staaten, in welchem man sich nicht entfalten könnte, auch wenn die nationale Politik sehr zu wünschen lässt, z.B. bei der Umsetzung der EU-Erlasse bzw. Richtlinien in nationales Recht. Der Konspirativismus ist in Deutschland tatsächlich stärker ausgeprägt als anderswo, übertroffen nur noch durch Staaten wie China und Co.

Gehirnnutzer
24.03.2012, 13:07
sie sind zur Anwendung gegen diejenigen Deutschen gedacht, die sich der Umvolkung durch Massenmigration und dem darauf folgenden Genozid an den Deutschen entgegenstellen werden.

Nix Meinungsfreiheit, es geht um das was ich zitiert habe.
War mir fast klar, dass Du es nicht raffen würdest...

Ich kann, wenn ich Dinge aus dem Zusammenhang reiße und dementsprechend zitiere, jedes Bild erzeugen das ich will, nur hat das mit Tatsachen und Wahrheit nicht viel zu tun.
Mein liebe fatalist, die greifst die Teile aus dem Gesetz raus, ohne nicht mal den Satz zu beachten, dessen Teil sie sind.

Du interpretierst einfach die Worte "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern", als rechtliche Erlaubnis und Grundlage für den Staat, entsprechendes mit seiner Bevölkerung zu tun. Tatsächlich steht aber in dem Gesetz, das Personen die sich organisieren und die in den Nummern 1 bis 5 genannten Straftaten mit dem Ziel die Bevölkerung einzuschüchtern, die wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen des Staates zu zerstören etc. pp. planen und ausübern, sich strafbar machen und mir 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Du führst so schön die Miris auf, vergisst aber etwas grundlegendes, was in jedem Rechtsstaat gilt und nichts mit einer Umvolkungsagenda zu tun hat, es reicht nicht, das etwas nach etwas ausschaut, sondern es muss bewiesen werden, das etwas etwas ist. Solange man dem Miri-Clan entsprechende Strukturen einer Vereinigung im Sinne des § 129 StGB nicht nachweisen kann, kann man den Paragraphen auch nicht anwenden, sondern muss sich mit der Verfolgung der Einzelstraftaten begnügen.

Bahnfreund
24.03.2012, 16:09
Die ganze Sache fing schon 1999 an, als die Grüne Pest die sich ökologisch und pazifistisch nennt unter dem Vorwand humanistischer Erwägungen ein Bombenteppich in Belgrad ausrollte.....

..zeitgleich musste aus humanistischen gründen halb Albanien hier mit Geld und Versorung in Obhut genommen werden.

Oasenfritz
24.03.2012, 16:38
Gibt es die hierzuforum?
Leute die einen Führerstaat wollen, oder eine Diktatur?
Wenn es die hier gäbe, würde die "Freiheit der Weltanschauung" des GG für die nicht gelten?
Will die NPD eine Diktatur?
Gar einen Führerstaat?

Kein Argument ist zu billig, um nicht in einem Schachtelsatz verwurstet zu werden :)

Die NPD will vordergründig erstmal "deutsche Selbstbestimmung". Im Klartext heißt das bei der NPD, daß alle echten "Bluts-Deutschen" mit Ariernachweis wählen dürfen, und zwar die NPD! Die NPD will einen Ein-Parteienstaat, der von ihr regiert wird, denn nur die NPD weiß, was gut ist für das "echte Deutschland" ! :] Der Alleinanspruch der Partei auf die Führung des dt. Staates gleicht also durchaus dem der SED und der NSDAP. Das Problem ist nur, daß die NPD derzeit real keine Chance hat, dieses Ziel zu erreichen und sich deshalb bedeckt halten muß mit ihren Zielen. :tooth:

In der parteieigenen Zeitung "Deutsche Stimme" kann man sich darüber aber recht gut selbst ein Bild machen..............

Oasenfritz
24.03.2012, 16:43
Die ganze Sache fing schon 1999 an, als die Grüne Pest die sich ökologisch und pazifistisch nennt ..........

Ausgerechnet eines der Gründungsmitglieder der "Ur-Grünen-Pest" ist der Biobauernjunker Baldur Springmann gewesen, ein Alt-Nazi, der später die ÖDP mitgründete und dann noch einen rechtslastigen Ökologieverein gründete, als ihn die Normalmitglieder überall rausdrückten wegen seiner politischen Einstellung.
Herbert Gruhl dagegen, ebenfall Mitbegründer der Grünen, war "lediglich" patriotisch und seine grünen Themen eher "vaterlandsbezogen".

Insofern ist die "Grüne Pest" auch von "Rechts" gemacht......:D

Gehirnnutzer
24.03.2012, 17:50
Die NPD will vordergründig erstmal "deutsche Selbstbestimmung". Im Klartext heißt das bei der NPD, daß alle echten "Bluts-Deutschen" mit Ariernachweis wählen dürfen, und zwar die NPD! Die NPD will einen Ein-Parteienstaat, der von ihr regiert wird, denn nur die NPD weiß, was gut ist für das "echte Deutschland" ! :] Der Alleinanspruch der Partei auf die Führung des dt. Staates gleicht also durchaus dem der SED und der NSDAP. Das Problem ist nur, daß die NPD derzeit real keine Chance hat, dieses Ziel zu erreichen und sich deshalb bedeckt halten muß mit ihren Zielen. :tooth:

In der parteieigenen Zeitung "Deutsche Stimme" kann man sich darüber aber recht gut selbst ein Bild machen..............

Oasenfritz, was die NPD will, ist irrelevant, weil sie das nicht demokratisch erreichen kann, dazu sind entweder Grundgesetzänderungen notwendig oder eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG. Grundgesetzänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit in beiden Häusern. Im Bereich des theoretisch möglichen wäre zwar eine alleinige 2/3 Mehrheit im Bundestag, dann wäre da aber immer noch der Bundesrat. Die NPD könnte sich kaum solange demokratisch an der Regierungsmacht halten, bis sie in beiden Häusern über entsprechende Mehrheiten verfügt, dazu ist ein Teil ihrer momentanen Wählerschaft zu ungeduldig.
Für eine neue Verfassung braucht die NPD entweder genug Bürger, damit verfassungs-gebende Maßnahmen eingeleitet werden, oder da nach momentaner Rechtsauffassung eine neue Verfassung mit einer Änderung des Grundgesetzes gleich kommt, wieder die 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern. Natürlich kann man Rechtsauffassungen beeinflussen, z.B. durch die Zusammensetzung der Richterschaft des Bundesverfassungsgerichtes, die werden abwechselnd von Bundesrat und einem an der Wahlausschuss des Bundestages, dessen Zusammensetzung, der des Bundestages entspricht. Sieht ja noch einfach aus, wäre da nicht wieder die besagte 2/3 Mehrheit, mit der ein Richter gewählt werden muss. Tja und dann muss ja noch das Volk zustimmen.

Die NPD kann auf demokratischen Wege nichts erreichen, so mit ist sie keine Bedrohung. Gewaltbereite rechtsextremistische Gruppen, bzw. rechtsextremistische Terroristen wird es auch ohne NPD geben und sie kann man nicht mit Parteiverboten bekämpfen.

Oasenfritz
24.03.2012, 19:44
.................Die NPD kann auf demokratischen Wege nichts erreichen, so mit ist sie keine Bedrohung. Gewaltbereite rechtsextremistische Gruppen, bzw. rechtsextremistische Terroristen wird es auch ohne NPD geben und sie kann man nicht mit Parteiverboten bekämpfen.

Danke für die Ausführung!

Ich sehe allerdings in der NPD auch keine akute Bedrohung für unsern Staat. Ich wollte nur darstellen, was die NPD eigentlich will.
Die Meinungsfreiheit steht für mich da drüber und ich gestehe jedem Mitbürger zu, daß er sich bei der NPD engagieren kann, aus welchen Gründen auch immer. Gleiches gilt übrigens für "Ewiggestrige" in der MLDP usw.....Oft sind solche "Extrempolitischen Phasen" ja auch nur bestimmten Lebensphasen zugeordnet. Ein 20-jähriger Marx-Verfechter kann durchaus mit 60 zum FDPler mutieren.........
Wenn wir alle nur noch mainstream denken würde, dann wäre es schlecht bestellt um die Fortentwicklung der Menschheit!

Sprecher
24.03.2012, 19:50
Die NPD will vordergründig erstmal "deutsche Selbstbestimmung". Im Klartext heißt das bei der NPD, daß alle echten "Bluts-Deutschen" mit Ariernachweis wählen dürfen, und zwar die NPD! Die NPD will einen Ein-Parteienstaat, der von ihr regiert wird, denn nur die NPD weiß, was gut ist für das "echte Deutschland" ! :]

Soso das hast du vermutlich im Parteiprogramm gelesen :rolleyes:

Oasenfritz
24.03.2012, 19:52
Soso das hast du vermutlich im Parteiprogramm gelesen :rolleyes:

Ha, ja genau............ Die Leserbriefe in der "Deutschen Stimme" sind nur eine Quelle dafür..............:D

fatalist
02.07.2013, 06:49
Polizeigewerkschaft fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen

BDK-Vize Wilfried Albishausen fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen


BERLIN. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich dafür ausgesprochen, Islamfeindlichkeit als gesonderten Straftatbestand statistisch zu erfassen. Als Vorbild könne „der Umgang mit antisemitischen Taten dienen“, sagte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Wilfried Albishausen der Welt. Diese würden bereits jetzt schon gesondert erfaßt.

Bei islamfeindlichen Taten müsse es dagegen ein genaueres Hinschauen geben. Bislang würden diese von der Polizei nur der sogenannten Haßkriminalität zugeordnet. Zu dieser zählen alle Straftaten, die sich gegen das Geschlecht, die Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung eines Menschen richten. http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M543a7901911.0.html

Eine konsequente Entwicklung, siehe den Eröffnungsbeitrag dieses Stranges: Es wird Realität, wie es prognostiziert wurde. Seit Jahren war absehbar, dass der ständig verschärfte § 130 STGB Volksverhetzung der Totschläger der Meinungsfreiheit werden würde.

Das tritt jetzt ein, auch als Folge des NSU-Märchens...

Migrations- und Islamisierungsgegner werden als Volksverhetzer bestraft werden, und kommen in einer "NAZI-Datei".

Stürzenberger wird ja längst vom Verfassungsschutz beobachtet, und das ist nur der Anfang... der neofaschistische Orwellstaat kommt mit riesigen Schritten.

Commodus
02.07.2013, 07:34
§130


(1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Warum gehen die rechte Perteien eigentlich nicht vor Gericht?


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Als Teil einer Bevölkerung, als Gruppe, spätestens jedoch als Einzelner, wird/ist man der willkürlichen Beschimpfungen, der böswilligen Verächtlichung und Verleumdung sowie der zum Hass aufgestachelte Bevölkerung ausgesetzt. Und das sogar von Teile der Verfassungsorgane initiiert, geplant und unterstützt.

fatalist
02.07.2013, 07:42
Ich will keine Massenmigration von Negern und Muslimen nach Deutschland, das ist Volksverhetzung, wenn es der Falsche sagt.
Das ist echte Gesinnungsjustiz, mit Hilfe von Gummiparagraphen wie § 130 STGB.


Wenn BMI Friedrich sagt, er will keine Massen von Zigeunern in Deutschland, dann ist das okay.
Wenn ein "Rechter" das sagt, wird es ihm als Volksverhetzung ausgelegt.