Ruediger
28.02.2012, 10:21
Hallo,
Weiß jemand, wie aktuell das hier noch ist? Oder gibt es schon gesetzliche Änderungen?
Abzocke gibt es überall. Auch die Kommunen zocken ab.
Die meist stark verschuldeten Kommunen wälzen, seit längerem schon, die Kosten von Pflege und Instandhaltung ihrer Straßen, nach den geltenden Kommunalabgabengesetzen, auf die Grundstückseigentümer ab.
Diese Kosten für die Grundstückseigentümer ergeben sich nur dann, wenn, durch die Sanierung, ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil entstehen würde.
Das Recht die Straße zu benutzen, um das eigene Grundstück zu erreichen, wird bereits mit der Bezahlung des Erschließungsbeitrages erworben. Und das muss niemals wieder erneut bezahlt werden.
Da man, durch eine Sanierung, Umbau oder Reparatur, keine wirtschaftlichen Vorteile erkennen kann, ist eine Abwälzung der Kosten auf die Bürger nicht rechtens. Selbst wenn man eine Straße so verändert, dass sie verkehrsberuhigt oder in anderer Weise Bürgerfreundlicher umgebaut wird, ist es den Anliegern nicht zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen für einen Straßenausbau, der ihnen keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Wie es aber leider oft schwammig, eigennützig und gesetzeswidrig heißt, entstünden „Möglichkeiten wirtschaftlicher Vorteile durch Inanspruchnahme der Straße“ .
Hierbei handelt es sich natürlich um eine willkürlich falsche Auslegung der Paragrafen.
Straßen können von allen Bürgern benutzt werden und müssen folglich aus Steuern finanziert werden Da die Straßen auch von allen Bürgern benutzt werden, und daher vielen anderen Bürgern „wirtschaftliche Vorteile“ bieten könnten, ist es unlogisch eine Sanierung einzig und alleine auf die Anlieger abzuwälzen. Da kann man ja froh sein, wenn man nicht alleine an einer viel befahrenen ausgebauten Straße wohnt.
Außerdem verstößt solch ein Verhalten der Kommunen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Was sagen aber die Juristen zu dem Kommunalabgabengesetzen? Nichts. Denn jeder Streit den sie ausfechten, ist bares Geld. Die zahlreichen sich wiederholenden Standardverfahren gegen die Straßenbaukosten stellen eine dauerhaft sprudelnde Einnahmequelle dar. Die Fachanwälte für Verwaltungsrecht werden deshalb kaum Interesse zeigen, diesen Zustand zu verändern.
Weiß jemand, wie aktuell das hier noch ist? Oder gibt es schon gesetzliche Änderungen?
Abzocke gibt es überall. Auch die Kommunen zocken ab.
Die meist stark verschuldeten Kommunen wälzen, seit längerem schon, die Kosten von Pflege und Instandhaltung ihrer Straßen, nach den geltenden Kommunalabgabengesetzen, auf die Grundstückseigentümer ab.
Diese Kosten für die Grundstückseigentümer ergeben sich nur dann, wenn, durch die Sanierung, ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil entstehen würde.
Das Recht die Straße zu benutzen, um das eigene Grundstück zu erreichen, wird bereits mit der Bezahlung des Erschließungsbeitrages erworben. Und das muss niemals wieder erneut bezahlt werden.
Da man, durch eine Sanierung, Umbau oder Reparatur, keine wirtschaftlichen Vorteile erkennen kann, ist eine Abwälzung der Kosten auf die Bürger nicht rechtens. Selbst wenn man eine Straße so verändert, dass sie verkehrsberuhigt oder in anderer Weise Bürgerfreundlicher umgebaut wird, ist es den Anliegern nicht zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen für einen Straßenausbau, der ihnen keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Wie es aber leider oft schwammig, eigennützig und gesetzeswidrig heißt, entstünden „Möglichkeiten wirtschaftlicher Vorteile durch Inanspruchnahme der Straße“ .
Hierbei handelt es sich natürlich um eine willkürlich falsche Auslegung der Paragrafen.
Straßen können von allen Bürgern benutzt werden und müssen folglich aus Steuern finanziert werden Da die Straßen auch von allen Bürgern benutzt werden, und daher vielen anderen Bürgern „wirtschaftliche Vorteile“ bieten könnten, ist es unlogisch eine Sanierung einzig und alleine auf die Anlieger abzuwälzen. Da kann man ja froh sein, wenn man nicht alleine an einer viel befahrenen ausgebauten Straße wohnt.
Außerdem verstößt solch ein Verhalten der Kommunen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Was sagen aber die Juristen zu dem Kommunalabgabengesetzen? Nichts. Denn jeder Streit den sie ausfechten, ist bares Geld. Die zahlreichen sich wiederholenden Standardverfahren gegen die Straßenbaukosten stellen eine dauerhaft sprudelnde Einnahmequelle dar. Die Fachanwälte für Verwaltungsrecht werden deshalb kaum Interesse zeigen, diesen Zustand zu verändern.