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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig



henriof9
24.02.2012, 09:50
gerade in N-TV

Karlsruhe beschränkt Nutzerdatenspeicherung

- Verwendung von Kommunikationsdaten beschränkt
- informationelle Selbstbestimmung wird verletzt

SAMURAI
24.02.2012, 10:45
Urteil in Karlsruhe


Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,817300,00.html)

http://cdn3.spiegel.de/images/image-320302-breitwandaufmacher-tvxl.jpg (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,817300,00.html)




Pin-Nummern, Passwörter, Nutzerdaten: Deutsche Ermittler und Behörden greifen derzeit zu unbeschränkt auf solche Informationen zu - das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verweisen auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. mehr... (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,817300,00.html)

Das ist eine Ohrfeige für die Politik.:))

MANFREDM
24.02.2012, 12:54
gerade in N-TV

Karlsruhe beschränkt Nutzerdatenspeicherung

- Verwendung von Kommunikationsdaten beschränkt
- informationelle Selbstbestimmung wird verletzt

Solange die Nutzer selbst Ihre Daten bei Google und Facebook einstellen, ist das wirkungslos.

Registrierter
24.02.2012, 13:09
Urteil in Karlsruhe



Das ist eine Ohrfeige für die Politik.:))




Das ist nur eine Maske, die man dem System verpasst, damit es sich als freie demokratische Gesellschaftsordnung zeigen und hinter der Maske freudig weiter seine Bürger drangsalieren kann.

tosh
24.02.2012, 13:53
Bereits 2010 wurde ja das alte Gesetz von den Richtern als nichtig abgeschossen. Einzelheiten dazu:

B]Was das Urteil wirklich bedeutet[/B]

Von Christian Stöcker

Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil des Verfassungsgerichts.

Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?

Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden.

Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."

Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden - so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.

Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?

Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:

getrennte Speicherung
asymmetrische Verschlüsselung
Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung

Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.

Wer darf die Daten nutzen und wann?

Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.

Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen....
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html

tosh
24.02.2012, 14:00
Was Joachim Gauck zur Vorratsdatenspeicherung sagte

Joachim Gauck hat im Jahr 2010 die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als hysterische Welle bezeichnet......
http://www.golem.de/news/ueberwachung-was-joachim-gauck-zur-vorratsdatenspeicherung-sagte-1202-89906.html

Das paßt doch dazu, daß er die alten SASI-Mitarbeiter in der Gauck-Behörde weiter beschäftigt hat und gegen das Gesetz zu ihrer Entfernung aus dem Amt war, da "die sich so gut mit der Materie auskennen"!

fatalist
24.02.2012, 14:18
GAuck ist ein Stasi-Spitzel, der hätte sich auch im 3.Reich wohlgefühlt.
Mehr muss man garnicht wissen über IM Larve: Er ist Pfarrer ;)

dorbei
24.02.2012, 15:33
Der deutsche Rechtsstaat ist intakt.

Lehel
24.03.2012, 21:13
Europa ist ein relativ sicheres Pflaster ich brauche keine Überwachung und Bevormundung durch die Bundesregierung und die EU. Weil einige ausländische „Fachkräfte“ oder psychisch Kranke ab und an Amok laufen oder eine Hand voll rechter Mordbuben, die im Untergrund ihre Taten planen Morde begehen, besteht kein Grund alle Deutschen zu überwachen. Solche Taten können nicht verhindert werden da es keine 100% Sicherheit gibt.

Grüne und Piraten sind vielleicht ein Garant gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber haben dafür Defizite in anderen Politikfeldern.

Wenn Methusalem und neues Schlossgespenst von Bellevue Gauck das besser weiß dann kann ich ja beruhigt weiterschnarchen.

konfutse
24.03.2012, 21:41
Solange die Nutzer selbst Ihre Daten bei Google und Facebook einstellen, ist das wirkungslos.
Wirkungslos für die Deppen die meinen, wer nichts verbrochen hat, hat nichts zu verbergen.

Raczek
25.03.2012, 21:00
Solange die Nutzer selbst Ihre Daten bei Google und Facebook einstellen, ist das wirkungslos.

Nö wieso? Die tun das schließlich freiwillig, es ist ihre legitime Entscheidung. Hier geht es aber um informelle Selbstbestimmung, genauer um den Schutz vor Spitzelbehörden die sich ohne dein Wissen und ohne deine ausdrückliche Bekundung, deiner Daten bemächtigen.

MANFREDM
26.03.2012, 07:34
Nö wieso? Die tun das schließlich freiwillig, es ist ihre legitime Entscheidung. Hier geht es aber um informelle Selbstbestimmung, genauer um den Schutz vor Spitzelbehörden die sich ohne dein Wissen und ohne deine ausdrückliche Bekundung, deiner Daten bemächtigen.

Genau das machen z.B. Facebook oder Google, die sich ohne Dein Wissen und ohne Deine ausdrückliche Bekundung, Deiner Daten bemächtigen. Wenn du so blöd bist, dort Daten abzuliefern.

McDuff
26.03.2012, 07:45
Was interessiert die Kommissare der EUDSSR unser Grundgesetz?