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Vollständige Version anzeigen : Höchstes deutsches Gericht erlaubt Holocaustleugnung



fatalist
24.02.2012, 07:03
.. und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN :cool2:

http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html

23.2.2012
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
http://www.domradio.de/CoMET/Bild/thumbs/200_19663.jpg

Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp)

Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:

Thema soll hier nicht der HC sein, das wäre verboten, denn wir sind hier ja "öffentlich" :eek:


Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?

http://1.bp.blogspot.com/-LEA-3PJg1rE/T0chEGmNN4I/AAAAAAAACMc/O_RrjQGJZ0I/s200/Bananenrepublik-BRD-240x300.jpg

Vosskuhle zum Bundespräsidenten wählen, auf das es ein bekloppter Jurist weniger dort in Karlsruhe wird?

Commodus
24.02.2012, 07:10
Nun ... ich könnte mit Knobloch bei einem 4-Augen-Gespräch den HC leugnen und sie müsste in die Tischkannte beissen. Ist doch schon mal was. Generell muß die Aufklärungsarbeit im Einzelnen erfolgen (leider).

Ruepel
24.02.2012, 07:24
Steter Tropfen höhlt den Stein.

Deutschmann
24.02.2012, 07:28
... Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf ...

Der Mann ist 88. Und der schreibt noch Aufsätze?

Deutschmann
24.02.2012, 07:29
Nun ... ich könnte mit Knobloch bei einem 4-Augen-Gespräch den HC leugnen und sie müsste in die Tischkannte beissen. Ist doch schon mal was. Generell muß die Aufklärungsarbeit im Einzelnen erfolgen (leider).

Das ist nicht das Thema. Man muss sich aber mal vor Augen halten dass sich die betroffenen jetzt sogar in einen privaten Meinungsaustausch einmischen.

Brotzeit
24.02.2012, 07:34
Das ist die zweite ökologische Lichterkette , die ich heute fordere ..............

Wann kapiert diese Minderheit , daß sie nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fällt; sie Menschen sind wie Du und ich auch , die am Morgen er scheissen gehen und sich dann die Hände waschen?

fatalist
24.02.2012, 07:40
Leute, Meinungsfreiheit gibt es oder eben nicht.
Ist wie schwanger...

Es ist doch völlig bekloppt, dass ich in einem Privatgespräch den Holocaust leugnen darf, hier im Forum aber nicht.
Das muss doch jedem auffallen, dass das völlig bekloppt ist.

Wie viel Juristenvorlesungen muss man eigentlich gehört haben, damit einem dieser eklatante Widerspruch nicht mehr auffällt?
Vosskuhle for President, Beklopptenrepublik BRD :)

Cinnamon
24.02.2012, 08:00
Der Mann ist 88. Und der schreibt noch Aufsätze?

Autobahn, Autobahn.

Registrierter
24.02.2012, 08:32
Der Mann ist 88. Und der schreibt noch Aufsätze?

Darf man in der BRD eigentlich 88 sein?
Warum ist das nicht verboten?

Brutus
24.02.2012, 09:00
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.

Ich verstehe die Aufregung von Jüdischem Weltkongress und Charlotte Knobloch nicht? Der Holocaust ist das am besten erforschte und bewiesene Ereignis der Geschichte. Wenn ich Funktionärsjude wäre, wäre ich über jeden Holocaust-Leugner dankbar. Den würde ich mitsamt seiner kruden Thesen in die Öffentlichkeit zerren und ihn im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit meinen Fakten und Argumenten derart fertig machen, daß er seine Aufsätze und Bücher vor lauter Scham und Verzweiflung frißt.


Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien

Was und vor allem wen meint Frau Knobloch, wenn sie von *unseren* rechtsstaatlichen Prinzipien spricht?

fatalist
24.02.2012, 09:07
Ich verstehe die Aufregung von Jüdischem Weltkongress und Charlotte Knobloch nicht? Der Holocaust ist das am besten erforschte und bewiesene Ereignis der Geschichte. Wenn ich Funktionärsjude wäre, wäre ich über jeden Holocaust-Leugner dankbar. Den würde ich mitsamt seiner kruden Thesen in die Öffentlichkeit zerren und ihn im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit meinen Fakten und Argumenten derart fertig machen, daß er seine Aufsätze und Bücher vor lauter Scham und Verzweiflung frißt.



Was und vor allem wen meint Frau Knobloch, wenn sie von *unseren* rechtsstaatlichen Prinzipien spricht?

Die rechtsstaatlichen Prinzipien, die im Verena Becker-Prozess für Jedermann sichtbar sind, nur leider juckt es niemanden.
"Unsere" ist Zwiesprech aus dem Wahrheitsministerium. Denk an Orwell und Ivor Benson.

Israel wird sie ja wohl kaum meinen ;)

Brutus
24.02.2012, 09:16
Die rechtsstaatlichen Prinzipien, die im Verena Becker-Prozess für Jedermann sichtbar sind, nur leider juckt es niemanden. "Unsere" ist Zwiesprech aus dem Wahrheitsministerium. Denk an Orwell und Ivor Benson.

Den Benson kenn' ich noch nicht, muß erst Ulrich Fleischhauers Gerichtsgutachten (!) über die Echtheit der Protokolle zu Ende lesen. Sollte für jeden gehirngewaschenen und hysterisierten BRDling Pflichtlektüre sein:

http://www.archive.org/download/AlfredRosenberg-DieProtokolleDerWeisenVonZionUndDieJuedische/AlfredRosenberg-DieProtokolleDerWeisenVonZionUndDieJuedischeWeltpo litik1933143S.ScanFraktur.pdf



Israel wird sie ja wohl kaum meinen ;)

Dazu sag' ich jetzt nichts. :whis:

Außerdem hat ein Gericht neulich höchstamtlich festgestellt, daß die BRD keine Judenrepublik ist, und den Angeklagten wegen Volksverhetzung verurteilt. Recht so. Was unser Recht ist, muß unser Recht bleiben.

Raczek
24.02.2012, 09:23
Erstaunlich mit was sich das BVerfG so beschäftigen muss. Offenbar sind hochdotierte Landes- und Oberlandesrichter nicht in der Lage einfache Gesetzesvorschriften zu lesen und zu verstehen


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

henriof9
24.02.2012, 09:24
Leute, Meinungsfreiheit gibt es oder eben nicht.
Ist wie schwanger...

Es ist doch völlig bekloppt, dass ich in einem Privatgespräch den Holocaust leugnen darf, hier im Forum aber nicht.
Das muss doch jedem auffallen, dass das völlig bekloppt ist.

Wie viel Juristenvorlesungen muss man eigentlich gehört haben, damit einem dieser eklatante Widerspruch nicht mehr auffällt?
Vosskuhle for President, Beklopptenrepublik BRD :)

Nein, und Du stellst Dich jetzt dümmer als Du bist.
Die Gedanken sind frei, und was Menschen denken und sich im privaten Bereich unterhalten beleidigt ja per se noch niemanden eben weil es nicht öffentlich ist.
Schreibst Du aber das Gleiche in einem öffentlichen Bereich, und das Internet gehört dazu, kann es immer jemanden geben der sich beleidigt oder was auch immer fühlt.
Das ist kein Widerspruch sondern, zum Glück, die Verhinderung von Gedankenpolizei und privater Meinungsäußerung.

JensVandeBeek
24.02.2012, 09:30
Es ist keine Leugnung wenn man von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht. Dadurch können die Tatsachen die wirklich stattfanden sowieso nicht geändert werden. Ein richtige Entscheidung des Gerichts, wenn es doch keine Rückzieher kommt.

fatalist
24.02.2012, 09:48
Nein, und Du stellst Dich jetzt dümmer als Du bist.

Nein, der Mann ist in zwei Instanzen verurteilt worden.
Und nochmal NEIN, es sind Hunderte Leute wegen Volksverhetzung im privaten Kreis bereits verknackt worden.
Ich bin so blöd, ich weiss nicht mal, wieviele Leute in einem Raum noch "privat" sind, und ab wann es "öffentlich" wird.

Ist gar dieses Forum ein privater Raum der Besitzer, oder könnte man einen solchen privaten Raum hier irgendwo definieren?

Da siehst Du mal, wie blöd ich bin.

Du bist hingegen schlau !!!

Cinnamon
24.02.2012, 10:39
Das ist nicht das Thema. Man muss sich aber mal vor Augen halten dass sich die betroffenen jetzt sogar in einen privaten Meinungsaustausch einmischen.

Hm, kommt nur mir der Gedanke, dass wir demnächst vielleicht ganzganzganz demokratische Spitzel bekommen, die entsprechende Informationen dann - gegen eine gewisse materielle Gegenleistung - an entsprechende Stellen melden, damit man die Leute, die im privaten Kreis sagen, was man nicht sagen darf, bestrafen kann? Erfahrung damit hat man ja in Deutschland genug. Gestapo und Stasi hatten ja ihre inoffiziellen Mitarbeiter, die dann sogar die eigenen Familienmitglieder ans Messer geliefert haben, wenn sie nicht regimetreu waren.

Gehirnnutzer
24.02.2012, 10:47
.. und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN :cool2:

http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html

23.2.2012
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
http://www.domradio.de/CoMET/Bild/thumbs/200_19663.jpg

Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp)

Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:

Thema soll hier nicht der HC sein, das wäre verboten, denn wir sind hier ja "öffentlich" :eek:


Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?

http://1.bp.blogspot.com/-LEA-3PJg1rE/T0chEGmNN4I/AAAAAAAACMc/O_RrjQGJZ0I/s200/Bananenrepublik-BRD-240x300.jpg

Vosskuhle zum Bundespräsidenten wählen, auf das es ein bekloppter Jurist weniger dort in Karlsruhe wird?

fatalist, man merkt, das du dich nicht mit dem Recht beschäftigt hast, müsstest du zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Die Juristen haben ganz einfach nach dem Gesetzestext entschieden.

Erstmal ganz allgemein:

Um einen Stragesetz zu verletzen, musst du den im Strafgesetz aufgeführten Tatbestand erfüllen.
Wann ein Tatbestand erfüllt ist, ergibt aus verschiedenen Möglichkeiten:

a) aus dem Gesetzestext selber
b) aus dem Gesetzestext unter Hinzuziehung allgemeiner juristischer Definitionen (z.B. Glückspiel, Mord)
c) aus dem Gesetzestext und der bisherigen Rechtsprechung
d) aus mehreren Gesetzen und Rechtsnormen.
e) alles zusammen.

Ein Tatbestand kann aus mehreren Teilen bestehen, die jeder für sich erfüllt sein müssen. Ist ein einzelnes Teil nicht erfüllt, ist der Tatbestand als solcher auch nicht erfüllt.

Kleines Beispiel

§ 285 Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

1. Der Paragraph verweist auf einen anderen Paragraphen in dem das unerlaubte Glücksspiel definiert wir. Ich gehe jetzt nicht auf die Rechtsprechung ein, in der der Begriff "öffentlich" definiert wird, sprengt den Rahmen.

2. Er bezieht sich auf die juristische Definition des Glücksspiels.
Glücksspiele sind Spiele deren Verlauf maßgeblich vom Zufall bestimmt ist. Das ist die allgemeine Definition vom Glücksspiel. Die juristische Definition erweitert diese Definition um den Punkt "Einsatz der einen Vermögenswert" darstellt. Ohne Einsatz kein Glücksspiel im juristischen Sinne.

Also:
- ohne Einsatz, keine Verletzung des Gesetzes
- ohne öffentliches Glückspiel, keine Verletzung des Gesetzes
nur wenn beides gegeben ist, ist der Tatbestand erfüllt.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Solange du nicht rot und blau zusammen erfüllst, spielt es überhaupt keine Rolle, ob deine persönliche Meinung rot entspricht.

Nichts anderes sagt das Urteil in diesem Fall aus.

Wenn also der Widerspruch besteht, den du schlussfolgerst, fatalist, dann besteht er nicht erst durch das Urteil, sondern durch das Gesetz selber.

Betrachtet man sich die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB so ist dieser Widerspruch nicht auf den § 130 StGB begrenzt.

Mit Einführung besagter Absätze wurde im Grunde genommen kein neuer Straftatbestand geschaffen, sondern nur das Strafmaß erhöht und die Verfolgung von einen Antragsdelikt auf ein Offizialdelikt gewandelt.
HC-Leugnung wurde auch schon vor diesem Absätzen verfolgt, nämlich als Beleidung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Toter etc. pp., Straftatbestände nach § 185 ff. StGB.

Rein logisch müsste also der Widerspruch dann auch für diese Paragraphen gelten.

Commodus
24.02.2012, 11:16
fatalist, man merkt, das du dich nicht mit dem Recht beschäftigt hast,[...]

Genau das hat aber jener Richter, dessen Urteil durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist, wohl auch nicht getan. Woraus sich die Fragen ergeben: Sind Richter bei der Urteilsverkundung auch nur politisch angehauchte Menschen und missbrauchen bewusst ihre anvertrauten Befugnissen? Wo bleibt die "blinde Justizia"? Oder muß man Richter gelegentlich das Erlernte nachprüfen lassen?

Cinnamon
24.02.2012, 12:03
fatalist, man merkt, das du dich nicht mit dem Recht beschäftigt hast, müsstest du zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Die Juristen haben ganz einfach nach dem Gesetzestext entschieden.

Erstmal ganz allgemein:

Um einen Stragesetz zu verletzen, musst du den im Strafgesetz aufgeführten Tatbestand erfüllen.
Wann ein Tatbestand erfüllt ist, ergibt aus verschiedenen Möglichkeiten:

a) aus dem Gesetzestext selber
b) aus dem Gesetzestext unter Hinzuziehung allgemeiner juristischer Definitionen (z.B. Glückspiel, Mord)
c) aus dem Gesetzestext und der bisherigen Rechtsprechung
d) aus mehreren Gesetzen und Rechtsnormen.
e) alles zusammen.

Ein Tatbestand kann aus mehreren Teilen bestehen, die jeder für sich erfüllt sein müssen. Ist ein einzelnes Teil nicht erfüllt, ist der Tatbestand als solcher auch nicht erfüllt.

Kleines Beispiel

§ 285 Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

1. Der Paragraph verweist auf einen anderen Paragraphen in dem das unerlaubte Glücksspiel definiert wir. Ich gehe jetzt nicht auf die Rechtsprechung ein, in der der Begriff "öffentlich" definiert wird, sprengt den Rahmen.

2. Er bezieht sich auf die juristische Definition des Glücksspiels.
Glücksspiele sind Spiele deren Verlauf maßgeblich vom Zufall bestimmt ist. Das ist die allgemeine Definition vom Glücksspiel. Die juristische Definition erweitert diese Definition um den Punkt "Einsatz der einen Vermögenswert" darstellt. Ohne Einsatz kein Glücksspiel im juristischen Sinne.

Also:
- ohne Einsatz, keine Verletzung des Gesetzes
- ohne öffentliches Glückspiel, keine Verletzung des Gesetzes
nur wenn beides gegeben ist, ist der Tatbestand erfüllt.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Solange du nicht rot und blau zusammen erfüllst, spielt es überhaupt keine Rolle, ob deine persönliche Meinung rot entspricht.

Nichts anderes sagt das Urteil in diesem Fall aus.

Wenn also der Widerspruch besteht, den du schlussfolgerst, fatalist, dann besteht er nicht erst durch das Urteil, sondern durch das Gesetz selber.

Betrachtet man sich die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB so ist dieser Widerspruch nicht auf den § 130 StGB begrenzt.

Mit Einführung besagter Absätze wurde im Grunde genommen kein neuer Straftatbestand geschaffen, sondern nur das Strafmaß erhöht und die Verfolgung von einen Antragsdelikt auf ein Offizialdelikt gewandelt.
HC-Leugnung wurde auch schon vor diesem Absätzen verfolgt, nämlich als Beleidung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Toter etc. pp., Straftatbestände nach § 185 ff. StGB.

Rein logisch müsste also der Widerspruch dann auch für diese Paragraphen gelten.

Das Problem, dass ich hier sehe ist auch weniger die Strafbarkeit der Auschwitzleugnung selbst als vielmehr der Versuch, diese Strafbarkeit auch auf Privatgespräche und privaten Briefwechsel zu erweitern. Und natürlich die Skandalsierung einer entgegengerichteten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts im Sinne von Nulla Poena sine lege durch den JWC. Denn letztlich redet der JWC und insbesondere dessen Vizepräsidentin Knobloch hier dem Hineingehen des Staates in eine von Art. 1 geschützte Sphäre das Wort.

Nur zeigt das Urteil mehrere Fehleinschätzungen auf, denen viele Rechtsorientierte unterliegen:

1. Das Urteil beweist, dass der ZdJ und der JWC letztlich nur ganz gewöhnliche Lobbyorganisationen ohne faktische Macht sind.
2. Das Urteil beweist, dass unsere Justiz in letzter Konsequenz unabhängig arbeitet und insbesondere das BVerfG allein der Verfassung verpflichtet ist.
3. Das Urteil beweist, dass politisch Andersdenkende durch die Verfassung genauso geschützt sind wie der Mainstream.

OneDownOne2Go
24.02.2012, 12:33
Der §130 StGB nimmt in gewisser Weise schon eine Sonderstellung ein.

Zur Bestätigung seiner Verfassungs-Konformität musste das BVerfG einige Volten schlagen, die in der Feststellung gipfeln, dass der 130 zwar in seiner expliziten Ausrichtung gegen den Verfassungsgrundsatz der Allgemeingültigkeit verstoße, dies aber durch die besondere historische Situation gerechtfertigt sei.

Dies gilt nicht für z.B. die §§185 ff StGB, und es ist zu hoffen, dass das generell für sonst keinen Paragraphen des StGB gilt.

fatalist
24.02.2012, 12:40
http://kompakt-nachrichten.de/2012/02/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/#more-16266

„Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu s c h ü t z e n d e s R e c h t s g u t der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe!“ Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Becshluß:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweißt eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“ Zur Erläuterung für diejenigen, denen Professor Faurisson kein Begriff ist, sei gesagt, daß er sich seit Jahrzehnten wissenschaftlich mit der These des Vergasens von Menschen in NS-Konzentrationslagern befaßt hat und zu dem Ergebnis kommt, daß dies ein Lügenmärchen sei. Für Interessierte im Internet alles leicht zu ergoogeln.

Für Deutschland bedeutet dies, daß das 1984 unter Bundesminister Engelhard eingeführte „Gesetz gegen die Auschwitzlüge“ durch Neufassung des Paragraphen 130 nunmehr Makulatur ist. Es verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht!

Absatz 49 und Fussnote 116 aus diesem Dokument sind gemeint:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf


49. Laws that penalise the expression of opinions about historical facts
116
are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States
parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The
Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous
opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right
of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom
of expression they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or
required under article 20

116 ist die Fussnote:
116
So called “memory-laws”, see Faurisson v. France, No. 550/93.

Gehirnnutzer, ich warte ;)

Commodus
24.02.2012, 12:46
Wenn das stimmt Fatalist, dann könnte man einen rießen Faß aufreissen :cool2:

fatalist
24.02.2012, 12:52
Wenn das stimmt Fatalist, dann könnte man einen rießen Faß aufreissen :cool2:

Sie werden uns sagen, dass das unverbindlich sei... warte es ab.
Kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Brathering
24.02.2012, 12:53
Dieser Gummiparagraph gehört eh entfernt.

Brutus
24.02.2012, 12:54
Sie werden uns sagen, dass das unverbindlich sei... warte es ab.
Kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

:top:

Seit wann scheren sich Verbrecher, noch dazu wenn wir es in Gestalt der *Demokraten* mit dem kriminellsten Drecksgeschmeiß aller Jahrtausende zu tun haben, um Recht und Gesetz?

Trotzdem sind solche Urteile und Stellungnahmen wie die des UN-Menschenrechtskomitees eine große Hilfe, weil sie dazu beitragen, daß BRD und westlich-usraelische Staatengemeinschaft als das erkannt werden was sie sind, ein gigantischer Verbund des organisierten Verbrechens.

OneDownOne2Go
24.02.2012, 12:55
Ganz egal, welche Winkelzüge dazu nötig sind, der 130 bleibt uns erhalten, das sehe ich leider auch so.

fatalist
24.02.2012, 13:10
:top:

Seit wann scheren sich Verbrecher, noch dazu wenn wir es in Gestalt der *Demokraten* mit dem kriminellsten Drecksgeschmeiß aller Jahrtausende zu tun haben, um Recht und Gesetz?

Trotzdem sind solche Urteile und Stellungnahmen wie die des UN-Menschenrechtskomitees eine große Hilfe, weil sie dazu beitragen, daß BRD und westlich-usraelische Staatengemeinschaft als das erkannt werden was sie sind, ein gigantischer Verbund des organisierten Verbrechens.

Absolut richtig.

100.000 Leute müssten dafür ne Demo machen und alle müssten den HC leugnen. Um des Prinzips willen, für die Meinungsfreiheit.
Nur so MACHT man Politik. mit MACHT eben...

FranzKonz
24.02.2012, 13:10
...
Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht. [/I]

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:
...

Die Argumentation ist durchaus schlüssig. Der §130 betrifft die Volksverhetzung, eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe ist nun mal nicht das Volk.

fatalist
24.02.2012, 13:13
Die Argumentation ist durchaus schlüssig. Der §130 betrifft die Volksverhetzung, eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe ist nun mal nicht das Volk.

Ein einzelner kann das Volk verhetzen.
Denk nochmal scharf nach.

FranzKonz
24.02.2012, 13:19
Ein einzelner kann das Volk verhetzen.
Denk nochmal scharf nach.

Wenn ein Einzelner das Volk verhetzt, wird er nach wie vor verurteilt, das ist nicht die Frage. Wenn aber ein Einzelner einem Einzelnen gegenüber seine Meinung äußert, verhetzt er nun mal nicht das Volk.

Ekelbruehe
24.02.2012, 13:19
Das Ganze wird noch viel schlimmer werden.
Wir sind quasi von Juden und Moslems umzingelt, dazu kommt das rotgrüne Spektakel und unser Holocaust ist besiegelt.

Fein gemacht, ihr dreckigen Volksverräter.

Brutus
24.02.2012, 13:20
Absolut richtig. 100.000 Leute müssten dafür ne Demo machen und alle müssten den HC leugnen. Um des Prinzips willen, für die Meinungsfreiheit.

Ausgezeichnet!



Nur so MACHT man Politik. mit MACHT eben...

Wir sehen hier jeden Tag, wie wenig sich die Leute für ihre Befreiung interessieren. Wenn man nicht mittendrin statt nur dabei wäre, würde man's nicht glauben. Ich komme mir inzwischen wirklich vor wie unter Adolf Hitler. Um mich herum lauter obrigkeitshörige Mitläufer und Denunzianten, die sich für alles mögliche interessieren, aber nicht dafür, was aus ihnen, ihrem Land und ihren Kindern wird.

Dabei war es noch nie so leicht, wenigstens für sich persönlich aus der Systemjauche herauszufinden. Es reichen ein paar Bewegungen mit PC-Maus und Zeigefinger.

fatalist
24.02.2012, 13:20
Wenn ein Einzelner das Volk verhetzt, wird er nach wie vor verurteilt, das ist nicht die Frage. Wenn aber ein Einzelner einem Einzelnen gegenüber seine Meinung äußert, verhetzt er nun mal nicht das Volk.

so ist es richtig.
Aber Recht ist es trotzdem nicht... es gibt kein Richtiges im Falschen

fatalist
24.02.2012, 13:24
Wir sehen hier jeden Tag, wie wenig sich die Leute für ihre Befreiung interessieren. Wenn man nicht mittendrin statt nur dabei wäre, würde man's nicht glauben. Ich komme mir inzwischen wirklich vor wie unter Adolf Hitler. Um mich herum lauter Mitläufer und Denunzianten, die sich für alles mögliche interessieren, aber nicht dafür, was aus ihnen, ihrem Land und ihren Kindern wird.

Die meisten haben keine Kinder, und auch meine Kinder leben nicht (mehr) in Deutschland...

Du musst Dir nur anschauen, welche Themen hier Hunderte Seiten lang diskutiert werden, und Du weisst dass Du vergebens schreibst.
Wolfgang Eggert hatte Recht: TV-konsumierende Fickfressmaschinen ohne Verstand...

Deutscher Patriot
24.02.2012, 13:28
Ich verstehe das ganze Theater ohnehin nicht. Den Holocaust gab es, das ist Tatsache. Wenn aber jemand meint es hätte ihn nicht gegeben, ist das ganz allein seine Sache. Ich kann ihn meinetwegen als Idiot bezeichnen oder mir kann es am Arsch vorbei gehen, aber warum sollte ich ihm verbieten, das zu glauben. Noch übertriebener ist es ihn deswegen zu kriminalisieren.

Brutus
24.02.2012, 13:30
Die meisten haben keine Kinder, und auch meine Kinder leben nicht (mehr) in Deutschland... Du musst Dir nur anschauen, welche Themen hier Hunderte Seiten lang diskutiert werden, und Du weisst dass Du vergebens schreibst.

Darüber mache ich mir keine Illusionen. Ich schreibe, um mir nicht eines Tages vorwerfen lassen zu müssen oder mir selbst vorwerfe, ich hätte nicht alles in meinen, wenn auch bescheidenen Möglichkeiten stehende getan, gegen den größten Verbrecherstaat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat, bescheidenen Widerstand zu leisten. Luther wollte ein Apfelbäumchen pflanzen, ich versuche es auf meine Weise.


Wolfgang Eggert hatte Recht: TV-konsumierende Fickfressmaschinen ohne Verstand...

Wofgang hat in vielem Recht. Wo's bei mir aufhört, ist, was die Leute so toll daran finden, ein Leben als Freßfickmaschinen zu führen? Macht das Spaß, ist das unterhaltsam? Mich ödet das nur an. Bestenfalls stellt sich bei mir Langeweile ein.

cruncher
24.02.2012, 14:04
A
Nur so MACHT man Politik. mit MACHT eben...


Genau, und deshalb ändert sich nichts.

Nach dem Völkerrecht existiert das DR immer noch, aber wo ist seine Macht?

Entfernungsmesser
24.02.2012, 14:30
Der Mann ist 88. Und der schreibt noch Aufsätze?

Gibt es denn kein Gesetz, das Menschen mit 87 Jahren und 364 Tagen befiehlt Selbstmord zu begehen??

88 = Reichsautobahn...

Gehirnnutzer
24.02.2012, 14:38
49. Laws that penalise the expression of opinions about historical facts
116
are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States
parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The
Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous
opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right
of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom
of expression they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or
required under article 20

116 ist die Fussnote:
116
So called “memory-laws”, see Faurisson v. France, No. 550/93.

Gehirnnutzer, ich warte ;)

fatalist, man merkt, das meine Erklärungen an dir vorbei gehen. Wenn du mein vorheriges Posting verstanden hättest, dann wüsstest du, das die die Entscheidung keinen Einfluss auf den § 130 StGB hat.

Vielleicht merkst du den Unterschied, wenn ich Absatz 3 § 130 StGB dem französischen Gesetz gegenbüberstelle:



Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.



Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, definiert in Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals, festgehalten im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art. 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter französischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgeführt wird, „soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis oder Bußgeld bestraft werden.“

Im Gegensatz zum französischen Gesetz stellt der Absatz 3 des § 130 StGB nicht Äußerung als solches unter Strafe, sondern nur dann, wenn sie in einer Weise geschieht, die den öffentlichen Frieden stört.
Ein ganz feiner Unterschied mit großen Auswirkungen.

Der Artikel auf den du dich beziehst, zeigt auf, das hier Journalisten wieder schlechte Recherche betrieben habe und des Englischen nicht mächtig sind.

Das UN-Menschenrechtskomitee ist eigentlich der UN Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee). Als UN-Vertragsorgan ist es seine Aufgabe die Überwachung und rechtliche Würdigung der Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm) durch die Vertragsstaaten.

Dieser Vertrag leitet sich aus den Menschenrechten ab. Für unsere Betrachtung ist der Artikel 19 des Vertrages wichtig, der die freie Meinungsäußerung behandelt. Einschränkungen der Meinungsäußerung sind zum Schutze des Rufes andere, der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zulässig (Artikel 19 Absatz 3).

Der § 130 StGB oder besser gesagt seine Absätze 3 und 4 gehen also konform mit der Feststellung des Ausschusses, da sie nicht die wie das französische Gesetz, die Äußerung als solche unter Strafe stellen, sondern sie nur unter Strafe stellt, wenn sie in einer bestimmten Form getätigt wird.
Die Absätze stellen zwar eine Einschränkung dar, jedoch ist diese Einschränkung rechtlich zulässig, da sie einem gemäß Artikel 19 Absatz 3 zulässigen Zweck dient.

Wer nicht die Formulierung von Gesetzen beachtet, kann ganz schnell zu Fehlschlüssen kommen.

Gehirnnutzer
24.02.2012, 15:09
Genau das hat aber jener Richter, dessen Urteil durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist, wohl auch nicht getan. Woraus sich die Fragen ergeben: Sind Richter bei der Urteilsverkundung auch nur politisch angehauchte Menschen und missbrauchen bewusst ihre anvertrauten Befugnissen? Wo bleibt die "blinde Justizia"? Oder muß man Richter gelegentlich das Erlernte nachprüfen lassen?

Nicht unbedingt Commodus, du vergißt, das Richter auch nur Menschen sind. Es gibt zwar Regeln, die die Form der Rechtsauslegung bis zu einem bestimmten Punkt vorgeben und festlegen, jedoch gibt es immer einen Punkt wo der Richter nach seinem Ermessen entscheiden muss und keine Hilfestellung hat, insbesondere da, wo der Gesetzgeber keine klaren Linien geschaffen hat. Diese Linien entstehen dann erst durch die Rechtsprechung über den Instanzenweg selber.

Ich habe vorhin das Beispiel mit dem Glückspiel und dem Einsatz, der einen Vermögenswert darstellt gebracht.

Wann stellt etwas einen Vermögenswert dar? 1€ ist für einen Millionär ein Wert, den er nicht mal wahrnimmt, für den Bettler auf der Straße bedeutet dieser 1 € aber schon Reichtum. Erst verschiedene Urteile haben dann die Grundlage geschaffen, das für den juristischen Bestand des Glückspieles Beträge über 50 Cent einen Einsatz darstellen.

Commodus
24.02.2012, 15:20
Es gibt zwar Regeln, die die Form der Rechtsauslegung bis zu einem bestimmten Punkt vorgeben und festlegen, jedoch gibt es immer einen Punkt wo der Richter nach seinem Ermessen entscheiden muss und keine Hilfestellung hat, insbesondere da, wo der Gesetzgeber keine klaren Linien geschaffen hat. Diese Linien entstehen dann erst durch die Rechtsprechung über den Instanzenweg selber.

Ich habe vorhin das Beispiel mit dem Glückspiel und dem Einsatz, der einen Vermögenswert darstellt gebracht.

Wann stellt etwas einen Vermögenswert dar? 1€ ist für einen Millionär ein Wert, den er nicht mal wahrnimmt, für den Bettler auf der Straße bedeutet dieser 1 € aber schon Reichtum. Erst verschiedene Urteile haben dann die Grundlage geschaffen, das für den juristischen Bestand des Glückspieles Beträge über 50 Cent einen Einsatz darstellen.

Das liegt wohl das Problem. Gesetze müssen glasklar formuliert sein und verstanden werden. Es darf keinen Raum für "Vorgaben zur Auslegung" geben. Gleiches gilt für das Strafmaß. Und unabhängig sollte die Justiz auch endlich mal sein, nicht nur auf dem Papier.

Cinnamon
24.02.2012, 15:25
Nicht unbedingt Commodus, du vergißt, das Richter auch nur Menschen sind. Es gibt zwar Regeln, die die Form der Rechtsauslegung bis zu einem bestimmten Punkt vorgeben und festlegen, jedoch gibt es immer einen Punkt wo der Richter nach seinem Ermessen entscheiden muss und keine Hilfestellung hat, insbesondere da, wo der Gesetzgeber keine klaren Linien geschaffen hat. Diese Linien entstehen dann erst durch die Rechtsprechung über den Instanzenweg selber.

Ich habe vorhin das Beispiel mit dem Glückspiel und dem Einsatz, der einen Vermögenswert darstellt gebracht.

Wann stellt etwas einen Vermögenswert dar? 1€ ist für einen Millionär ein Wert, den er nicht mal wahrnimmt, für den Bettler auf der Straße bedeutet dieser 1 € aber schon Reichtum. Erst verschiedene Urteile haben dann die Grundlage geschaffen, das für den juristischen Bestand des Glückspieles Beträge über 50 Cent einen Einsatz darstellen.

Stimmt schon. Aber selbst ohne Hilfestellung muss einem doch auffallen, dass die Weitergabe eines Dokumentes im privaten Rahmen keine öffentliche Handlung darstellt.

Denkpoli
24.02.2012, 15:58
Nicht unbedingt Commodus, du vergißt, das Richter auch nur Menschen sind. Es gibt zwar Regeln, die die Form der Rechtsauslegung bis zu einem bestimmten Punkt vorgeben und festlegen, jedoch gibt es immer einen Punkt wo der Richter nach seinem Ermessen entscheiden muss und keine Hilfestellung hat, insbesondere da, wo der Gesetzgeber keine klaren Linien geschaffen hat. Diese Linien entstehen dann erst durch die Rechtsprechung über den Instanzenweg selber.

Sorry, aber das ist in diesem Fall nur eine Ausrede!
Die Übertragung einer Information von einer Person zur anderen ist die am wenigsten verbreitende Informationsübermittlung überhaupt. Wäre diese verboten, wäre der Paragraphenteil "öffentlich oder in einer Versammlung" absolut nutzlos.

Großadmiral
24.02.2012, 16:14
fatalist, man merkt, das meine Erklärungen an dir vorbei gehen. Wenn du mein vorheriges Posting verstanden hättest, dann wüsstest du, das die die Entscheidung keinen Einfluss auf den § 130 StGB hat.

Vielleicht merkst du den Unterschied, wenn ich Absatz 3 § 130 StGB dem französischen Gesetz gegenbüberstelle:





Im Gegensatz zum französischen Gesetz stellt der Absatz 3 des § 130 StGB nicht Äußerung als solches unter Strafe, sondern nur dann, wenn sie in einer Weise geschieht, die den öffentlichen Frieden stört.
Ein ganz feiner Unterschied mit großen Auswirkungen.

Der Artikel auf den du dich beziehst, zeigt auf, das hier Journalisten wieder schlechte Recherche betrieben habe und des Englischen nicht mächtig sind.

Das UN-Menschenrechtskomitee ist eigentlich der UN Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee). Als UN-Vertragsorgan ist es seine Aufgabe die Überwachung und rechtliche Würdigung der Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm) durch die Vertragsstaaten.

Dieser Vertrag leitet sich aus den Menschenrechten ab. Für unsere Betrachtung ist der Artikel 19 des Vertrages wichtig, der die freie Meinungsäußerung behandelt. Einschränkungen der Meinungsäußerung sind zum Schutze des Rufes andere, der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zulässig (Artikel 19 Absatz 3).

Der § 130 StGB oder besser gesagt seine Absätze 3 und 4 gehen also konform mit der Feststellung des Ausschusses, da sie nicht die wie das französische Gesetz, die Äußerung als solche unter Strafe stellen, sondern sie nur unter Strafe stellt, wenn sie in einer bestimmten Form getätigt wird.
Die Absätze stellen zwar eine Einschränkung dar, jedoch ist diese Einschränkung rechtlich zulässig, da sie einem gemäß Artikel 19 Absatz 3 zulässigen Zweck dient.

Wer nicht die Formulierung von Gesetzen beachtet, kann ganz schnell zu Fehlschlüssen kommen.

Da stellt sich nur die Frage ab wann stört eine Äußerung den öffentlichen Frieden?

FranzKonz
24.02.2012, 16:22
so ist es richtig.
Aber Recht ist es trotzdem nicht... es gibt kein Richtiges im Falschen

Es ist eben nicht strafbar eine Meinung zu haben, es ist auch nicht strafbar eine Meinung zu äußern, aber ein paar Meinungen darf man eben nur im privaten Kreise äußern, weil sonst der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte.

Ich verstehe absolut nicht, was daran nicht zu verstehen wäre.

Geronimo
24.02.2012, 16:24
Es ist eben nicht strafbar eine Meinung zu haben, es ist auch nicht strafbar eine Meinung zu äußern, aber ein paar Meinungen darf man eben nur im privaten Kreise äußern, weil sonst der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte.

Ich verstehe absolut nicht, was daran nicht zu verstehen wäre.

Ahso. Ich werde mich vor Gericht auf den alten Konz berufen. Der hat geschrieben, Herr Vorsitzender, im privaten Kreis, also am Stammtisch meiner Stammkneipe, hätte ich den hohlen Klaus leugnen dürfen.:]

Gehirnnutzer
24.02.2012, 16:28
Das liegt wohl das Problem. Gesetze müssen glasklar formuliert sein und verstanden werden. Es darf keinen Raum für "Vorgaben zur Auslegung" geben. Gleiches gilt für das Strafmaß. Und unabhängig sollte die Justiz auch endlich mal sein, nicht nur auf dem Papier.

Du verlangst unmögliches Commodus, glasklar kannst du Gesetze nur dann formulieren, wenn du schon im voraus jeden möglichen Fall und jeden möglichen Umstand berücksichtigen könntest. Das kann keiner.

Kann Justiz wirklich unabhängig sein? Eine Abhängigkeit besteht immer, nämlich die von den Gesetzen.
In welchen Bereichen besteht denn Abhängigkeit der Justiz in Deutschland.

Gehirnnutzer
24.02.2012, 16:32
Stimmt schon. Aber selbst ohne Hilfestellung muss einem doch auffallen, dass die Weitergabe eines Dokumentes im privaten Rahmen keine öffentliche Handlung darstellt.

Juristische und rechtliche Definitionen sind nicht immer gleich dem, was wir Ottonormalverbraucher sehen, siehe Steuerfreiheit von Lottogewinnen.

Gehirnnutzer
24.02.2012, 17:08
Da stellt sich nur die Frage ab wann stört eine Äußerung den öffentlichen Frieden?

Nehmen wir einfach die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB und die Art, wie die HC-Leugnung vor deren Einführung verfolgt wurde.

Dann kann man folgende Fragen stellen:

Können Beleidigungen den öffentlichen Frieden stören?

Können Verleumdungen den öffentlichen Frieden stören?

Es gibt dabei drei möglich Antworten, ja, nein oder kommt darauf an.

Defakto würde jeder hier die Frage anders beantworten. Selbst ein und die selbe Person könnte die Fragen unterschiedlich beantworten, es hängt davon ab, ob diese Fragen allgemein, also abstrakt gestellt werden oder in Verbindung mit Umständen, die die gefragte Person betreffen.

Nun überall in gilt eigentlich der Grundsatz, das das Grundrecht der freien Meinungsäußerung dort seine Grenzen findet, wo es die Grundrechte anderer verletzt. Selbst in den USA ist dies so, nur das man diese Verletzungen dort kaum oder gar nicht strafrechtlich verfolgt, sondern dies eine zivilrechtliche Würdigung empfängt. Du wanderst wegen einer "verletzenden" Meinungsäußerung nicht in den Knast, aber im Falle eines Falles kann deine Brieftasche bluten bzw. die Äußerung kann dich ruinieren.

Ich bin der Meinung, das man nicht im voraus festlegen kann, ob eine Meinungsäußerung jemanden in seinen Grundrechten "verletzt", sondern das es im Einzelfall zu prüfen ist. Daher bin ich dafür, das man im Falle der HC-Leugnung zur ursprünglichen Art der Strafverfolgung zurückkehrt, also die eines Antragsdeliktes. Gleichzeitig kann man eine dem individuellen Fall gerecht werdende Gewichtung der Grundrechte durchführen.

Ob jemand den HC leugnet oder nicht, ist egal, bezichtigt er dabei jemanden der Lüge, des Meineides oder einer anderen Straftat, so muss er die gegenüber dieser Person oder deren Angehörigen, wenn sie es fordern, beweisen. Kann er dann die Lüge, den Meineid etc. nicht beweisen, hat er die Klappe zu halten.
Erstattet keiner Anzeige, so verletzt die Meinungsäußerung keine Grundrecht von anderen. Erfolgt eine Anzeige, ist festzustellen ob eine Verletzung besteht oder nicht und entsprechend zu handeln.

Meines Erachtens kann man nur so zum einen der freien Meinungsäußerung gerecht werden und zum anderen den Grundrechten mit denen die Meinungsäußerung in Wechselwirkung steht.

Großadmiral
24.02.2012, 17:19
Nehmen wir einfach die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB und die Art, wie die HC-Leugnung vor deren Einführung verfolgt wurde.

Dann kann man folgende Fragen stellen:

Können Beleidigungen den öffentlichen Frieden stören?

Können Verleumdungen den öffentlichen Frieden stören?

Es gibt dabei drei möglich Antworten, ja, nein oder kommt darauf an.

Defakto würde jeder hier die Frage anders beantworten. Selbst ein und die selbe Person könnte die Fragen unterschiedlich beantworten, es hängt davon ab, ob diese Fragen allgemein, also abstrakt gestellt werden oder in Verbindung mit Umständen, die die gefragte Person betreffen.

Nun überall in gilt eigentlich der Grundsatz, das das Grundrecht der freien Meinungsäußerung dort seine Grenzen findet, wo es die Grundrechte anderer verletzt. Selbst in den USA ist dies so, nur das man diese Verletzungen dort kaum oder gar nicht strafrechtlich verfolgt, sondern dies eine zivilrechtliche Würdigung empfängt. Du wanderst wegen einer "verletzenden" Meinungsäußerung nicht in den Knast, aber im Falle eines Falles kann deine Brieftasche bluten bzw. die Äußerung kann dich ruinieren.

Ich bin der Meinung, das man nicht im voraus festlegen kann, ob eine Meinungsäußerung jemanden in seinen Grundrechten "verletzt", sondern das es im Einzelfall zu prüfen ist. Daher bin ich dafür, das man im Falle der HC-Leugnung zur ursprünglichen Art der Strafverfolgung zurückkehrt, also die eines Antragsdeliktes. Gleichzeitig kann man eine dem individuellen Fall gerecht werdende Gewichtung der Grundrechte durchführen.

Ob jemand den HC leugnet oder nicht, ist egal, bezichtigt er dabei jemanden der Lüge, des Meineides oder einer anderen Straftat, so muss er die gegenüber dieser Person oder deren Angehörigen, wenn sie es fordern, beweisen. Kann er dann die Lüge, den Meineid etc. nicht beweisen, hat er die Klappe zu halten.
Erstattet keiner Anzeige, so verletzt die Meinungsäußerung keine Grundrecht von anderen. Erfolgt eine Anzeige, ist festzustellen ob eine Verletzung besteht oder nicht und entsprechend zu handeln.

Meines Erachtens kann man nur so zum einen der freien Meinungsäußerung gerecht werden und zum anderen den Grundrechten mit denen die Meinungsäußerung in Wechselwirkung steht.

Sehe ich ähnlich allerdings ist es doch schon der Kern des Problems das durch diesen Paragrafen der Öffentliche Friede und nicht die Ehre einer Einzellperson geschützt wird. Ergo ist es im vorhinein kaum absehbar ob eine Äußerung die Öffentliche Ordnung stört bzw hierzu geeignet ist.

cruncher
24.02.2012, 17:41
Sehe ich ähnlich allerdings ist es doch schon der Kern des Problems das durch diesen Paragrafen der Öffentliche Friede und nicht die Ehre einer Einzellperson geschützt wird. Ergo ist es im vorhinein kaum absehbar ob eine Äußerung die Öffentliche Ordnung stört bzw hierzu geeignet ist.



Das Ganze ist noch viel einfacher im Hinblick auf den 130er.

Aussage eines Staatsanwaltes:

Vor einem deutschen Gericht wird nie mehr über die Zahl der HC Opfer diskutiert werden.

Deshalb

6 - 3 = 6

schastar
24.02.2012, 17:51
.. und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN :cool2:

http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html

23.2.2012
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
http://www.domradio.de/CoMET/Bild/thumbs/200_19663.jpg

Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp)

Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:

Thema soll hier nicht der HC sein, das wäre verboten, denn wir sind hier ja "öffentlich" :eek:


Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?

http://1.bp.blogspot.com/-LEA-3PJg1rE/T0chEGmNN4I/AAAAAAAACMc/O_RrjQGJZ0I/s200/Bananenrepublik-BRD-240x300.jpg

Vosskuhle zum Bundespräsidenten wählen, auf das es ein bekloppter Jurist weniger dort in Karlsruhe wird?

Dazu fällt mir ein:

##edit##

Gehirnnutzer
24.02.2012, 18:10
Sehe ich ähnlich allerdings ist es doch schon der Kern des Problems das durch diesen Paragrafen der Öffentliche Friede und nicht die Ehre einer Einzellperson geschützt wird. Ergo ist es im vorhinein kaum absehbar ob eine Äußerung die Öffentliche Ordnung stört bzw hierzu geeignet ist.

Nun Großadmiral, ich würde sagen, das im Bereich HCL nicht generell der öffentlich Friede gestört werden kann, es in Einzelfällen sicherlich möglich ist. Im Grunde genommen sind die Absätze 3 und 4 zwei Dinge in einem einmal Totschlag-Argument und zum anderen Schlupflochschliesser.

Ich denke das Gesetze wie der § 130 Absatz 3 und 4 StGB im Übrigen nicht das eigentliche Problem sind, sondern nur das Symptom eines Fehlers.

Es ist doch so, wir alle sind immer schnell bereit unsere Rechte einzufordern, dabei vergessen wir sehr schnell, das jedes Recht nicht nur mit Pflichten verbunden ist, sondern auch mit Verantwortung. Wir haben die Verantwortung, das wenn wir unsere Rechte benutzen, dies nie dazu dienen darf, anderen zu schaden.

Sloth
24.02.2012, 18:27
.. und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN :cool2:

http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html

23.2.2012
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
http://www.domradio.de/CoMET/Bild/thumbs/200_19663.jpg

Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp)

Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:

Thema soll hier nicht der HC sein, das wäre verboten, denn wir sind hier ja "öffentlich" :eek:


Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?

http://1.bp.blogspot.com/-LEA-3PJg1rE/T0chEGmNN4I/AAAAAAAACMc/O_RrjQGJZ0I/s200/Bananenrepublik-BRD-240x300.jpg

Vosskuhle zum Bundespräsidenten wählen, auf das es ein bekloppter Jurist weniger dort in Karlsruhe wird?
Sollte der Mann Recht haben mit seinen Aussagen, sehe ich kein Grund, rechtlich einzuschreiten. Eine Lüge aufrecht zuerhalten, um ein ganzes Volk zu erpressen und sich zu Nutze zu machen, wäre wohl auch ein sehr schlimmes Verbrechen. Die rechtsstaatlichen Prinzipien von Frau Knobloch decken sich nicht mit denen der Meinungsfreiheit, wobei eine historische Recherche natürlich nichts mit Meinung zu tun hat. Der Holocaust ist entweder Fakt oder nicht, Meinungen kommen erst nach der Bestandsufnahme und sind nicht Teil derselben.
Eine Nichtexistenz von Gaskammern ist allderings nicht gleichbedeutend mit einer Nichtexistenz des Holocausts!

dimu
24.02.2012, 18:31
Genau, und deshalb ändert sich nichts.

Nach dem Völkerrecht existiert das DR immer noch, aber wo ist seine Macht?

die macht wurde dem reich mit allen zur verfügung stehenden mitteln genommen.
das reich wurde getötet und seine bevölkerung total verblödet. das war und ist den totschlägern ein höllisches vergnügen.
weil das so hervorragend gelungen ist, tötet man das tote noch töter. allabendlich im tv zu sehen.
ja, es macht den tötern spass und laune, die leiche noch nachhaltig zu schänden, zu entehren
und schamlos als trophäe zur schau zu stellen.

das wiederum zeigt, was für abgrundtiefe geschichtsfälschende halunken diese töter sind.
für ihre heroischen taten gibt es erstklassige auszeichnungen - auch das bundesverdienstkreuz mit vertrocknetem eichenlaub und
entschärften schwertern in rostblech, bröselbronze, neusilber oder katzengold, je nach erfolgreicher tötungsorgie.
diesen simsalabim tragen die henker mit großem stolz, so, wie der kaiser seine neuen kleider trug.

der tötungsmaschinerie meine hochkarätige tötliche verehrung.

schastar
24.02.2012, 19:32
Vielleicht haettest Du schreiben sollen, hat es SO nicht gegeben.

Das hab ich nicht geschrieben. Die geb. Edith Renate Ursula Rosh, eine Möchtegernjüdin, ließ es in großen Buchstaben verkünden.

zitronenclan
25.02.2012, 00:49
Das hab ich nicht geschrieben. Die geb. Edith Renate Ursula Rosh, eine Möchtegernjüdin, ließ es in großen Buchstaben verkünden.

Ja dann...

fatalist
25.02.2012, 05:13
@Gehirnnutzer

es stimmt, dass ich Deine Ergüsse nur überfliege und sie daher auch gar nicht verstehen kann.
Ich sage Dir auch warum ich sie nicht wirklich lese:
Sie sind irrelevant.

Solange ich nicht öffentlich, zum Beispiel hier in diesem Forum, die massgeblichen Zeugenaussagen, auf denen die HC-Geschichtsschreibung ausschliesslich beruht, zitieren und meine Meinung dazu äussern darf, solange ist mir die Juristenkacke grad egal.

Sie vernebelt nur das Hirn und lenkt ab: Meinungsfreiheit gibt es in der BRD nicht.
That´s it.

Harry Krischner
25.02.2012, 05:47
[...]http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html[...]

Der Text erfüllt erwartungsgemäß meine Drei-Kriterien-Liste.

[x] empört
[x] beschuldigt*
[x] fordert



*Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf"

fatalist
25.02.2012, 06:34
Der Text erfüllt erwartungsgemäß meine Drei-Kriterien-Liste.

[x] empört
[x] beschuldigt*
[x] fordert



*Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf"

Sehr gut beobachtet und auf das Entscheidende runtergebrochen.

Wenn der ZDJ, die ADL oder die Forumszions und Hasbaras empört sind, wurde etwas richtig gemacht.
Ein Naturgesetz ist das ;)

FranzKonz
25.02.2012, 07:01
Ahso. Ich werde mich vor Gericht auf den alten Konz berufen. Der hat geschrieben, Herr Vorsitzender, im privaten Kreis, also am Stammtisch meiner Stammkneipe, hätte ich den hohlen Klaus leugnen dürfen.:]

Wenn Du Dich auf den ollen Konz berufst, hast Du schon verloren. Wenn schon, dann mußt Du Dich auf das oben angeführte Urteil des BVerfG berufen. Also notier' Dir das Aktenzeichen. ;)

Nikolaus
25.02.2012, 14:32
Sollte der Mann Recht haben mit seinen Aussagen, sehe ich kein Grund, rechtlich einzuschreiten.Auch wenn er nicht Recht hat, gibt es keinen Grund für eine Strafverfolgung. Es ist nicht illegal, Unrecht zu haben.

Esreicht!
25.02.2012, 15:20
Du verlangst unmögliches Commodus, glasklar kannst du Gesetze nur dann formulieren, wenn du schon im voraus jeden möglichen Fall und jeden möglichen Umstand berücksichtigen könntest. Das kann keiner.

Kann Justiz wirklich unabhängig sein? Eine Abhängigkeit besteht immer, nämlich die von den Gesetzen.
In welchen Bereichen besteht denn Abhängigkeit der Justiz in Deutschland.


Bei politischen Prozessen in der Abhängigkeit der wahren Deutschlandmacher, deshalb auch Freislersche Willkür-Urteile! X(

Erklär doch mal, warum ein Fritjof Meyer (Ex-Spiegel-Redakteur) straflos Ausschwitzzahlen mit 356 000 beziffern darf und Zündel mit denselben Zahlen dafür in den Knast wandert?(

und erklär doch mal, weshalb Mahler wegen einer Geschichtsinterpretation 12 Jahre einsitzen muß und sich die Kanzlerin nur über die Strafen von Chinas Dissidenten aufregt?:umkipp::-<




kd

Brutus
25.02.2012, 15:38
Bei genauerer Betrachtung sagt das höchste deutsche Gericht, *ich darf im Sch...haus oder an der Pissrinne schlecht über den Führer reden, selbst wenn mir jemand zuhört*. Über so etwas regen sich Jüdischer Weltkongreß und Charlotte Knobloch auf!

Interessant in zweierlei Hinsicht. Erstens, was das Verständnis dieser Herrschaften von Meinungsfreiheit und Toleranz betrifft und zweitens dahingehend, weshalb sie sich so schnell echauffieren, wo doch kein Ereignis der Weltgeschichte so gut erforscht und so unwiderleglich bewiesen wurde, wie gerade der Holocaust?

Prometheus
25.02.2012, 15:50
Ach die Knoblauch hetzt doch gegen jeden, der nur etwas negatives über Israel sagt oder Holocaustvergleiche bringt. Das ist nichts neues. Nur dass sie hier geltendes deutsches Recht angreift, um ihr Klientel besser zu schützen zeigt schon wohin die Reise ihrer Meinung nach hingehen sollte.

Nikolaus
25.02.2012, 16:19
und erklär doch mal, weshalb Mahler wegen einer Geschichtsinterpretation 12 Jahre einsitzen muß und sich die Kanzlerin nur über die Strafen von Chinas Dissidenten aufregt?:umkipp::-<Das ist leicht zu erklären. Mahler sitzt ein wegen Volksverhetzung, Chinas Dissidenten dagegen wegen Regierungskritik.

Strandwanderer
25.02.2012, 16:24
[ . . . ]
Was und vor allem wen meint Frau Knobloch, wenn sie von *unseren* rechtsstaatlichen Prinzipien spricht?


Sie will damit sicher zum Ausdruck bringen, daß in Zukunft auch die obersten Richter der BRD direkt vom ZdJ ernannt werden sollen.


Vereidigung derselben zweckmäßig in Yad Vashem.

Freier Beobachter
25.02.2012, 16:26
Das ist leicht zu erklären. Mahler sitzt ein wegen Volksverhetzung, Chinas Dissidenten dagegen wegen Regierungskritik.

Volksverhetzung? Wieso ist die Anzweiflung von verfälschten Tatsachen und einseitiger Erzählung Volksverhetzung?

Esreicht!
25.02.2012, 16:26
Bei genauerer Betrachtung sagt das höchste deutsche Gericht, *ich darf im Sch...haus oder an der Pissrinne schlecht über den Führer reden, selbst wenn mir jemand zuhört*. Über so etwas regen sich Jüdischer Weltkongreß und Charlotte Knobloch auf!

Interessant in zweierlei Hinsicht. Erstens, was das Verständnis dieser Herrschaften von Meinungsfreiheit und Toleranz betrifft und zweitens dahingehend, weshalb sie sich so schnell echauffieren, wo doch kein Ereignis der Weltgeschichte so gut erforscht und so unwiderleglich bewiesen wurde, wie gerade der Holocaust?

Bei genauerer Betrachtung hat Netanyahu vor der UN mit gefälschten Auschwitzplänen (Geschenk von der BILD-Zeitung) die gesamte Welt vorgeführt!


Rede in New York
Netanjahu zeigt Uno-Plenum Baupläne von Auschwitz...

http://cdn2.spiegel.de/images/image-17969-panoV9free-lkog.jpg
...
Es war ein starker Auftritt im Uno-Plenum am Donnerstag. Benjamin Netanjahu hielt die Baupläne des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau hoch, die er Ende August in Berlin überreicht bekommen hatte. "Ist das eine Lüge?", fragte er die Delegierten. ...

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,651139,00.html

JA, der angebliche Auschwitz-Bauplan ist eine dreckige Lüge, die vom Natanyahu-Komplizen SPIEGEL kolportiert wird:



...
Himmler-Unterschrift gefälscht?

Die von «Bild» gross als Neuentdeckung gepriesenen Auschwitz-
Pläne hätten somit keine Bedeutung für die wissenschaftliche
Forschung, betont van Pelt. Bei der als «Gaskammer
» bezeichneten Skizze handle es sich vielmehr um eine
Entlausungszelle.Weiter bezweifelt der Experte auch die Echtheit
der Signatur von SS-Führer Heinrich Himmler auf einem
der Dokumente. Er habe bis jetzt noch auf keinem entsprechenden
Bauplan eine ähnliche Unterschrift vorgefunden.
Gemäss «Bild» wurden die Dokumente bei der Entrümpelung
einer Berliner Wohnung gefunden. Sie datieren vom 8. November
1941. Die Pläne würden «einmal mehr belegen, dass
der fabrikmässige Massenmord an den europäischen Juden
nicht erst mit der so genannten Wannsee-Konferenz im Januar
1942 beschlossen wurde, sondern weitaus früher», schreibt
die deutsche Boulevardzeitung...

http://www.bildblog.de/wp-content/2008/mysteries_magazin.pdf

Praetorianer
25.02.2012, 16:27
Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?


Wo ist das Problem, du darfst eben eine eigene Meinung haben, aber nicht zum Rassenhass aufstacheln. Wer also glaubt, den Holocaust habe es nicht gegeben, darf seine Meinung eben nicht öffentlich verbreiten.

Brutus
25.02.2012, 16:30
Sie will damit sicher zum Ausdruck bringen, daß in Zukunft auch die obersten Richter der BRD direkt vom ZdJ ernannt werden sollen. Vereidigung derselben zweckmäßig in Yad Vashem.

Damit die Damen und Herren um Andreas Votzkuhle herum nicht auf die Idee kommen, ihren Judeneid zu brechen, sind bestimmt einige Filmaufnahmen und Photos in den Schubladen, die zeigen, wie sie sich in dunklen belgischen Verliesen verlustieren.

Vor seinem Urteil in Sachen Bailout ist das BVerfG zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg gereist, um sich dort kundig zu machen. Von Luxemburg ist es nur ein Katzensprung bis nach Brüssel. Was die hohen Herrschaften in Brüssel so treiben, sollte seit Dutroux bekannt sein. Sogar Walter K. Eichelburg macht eigenartige Andeutungen über das Freizeitverhalten von Manuel Barroso, Chef der EU-Kommission und damit auch Chef von Andreas Votzkuhle.

Wie der Herr so's G'scherr, das war gestern, Heute ist alles anders. Klar doch, alles anders.

Syntrillium
25.02.2012, 16:32
Wo ist das Problem, du darfst eben eine eigene Meinung haben, aber nicht zum Rassenhass aufstacheln. Wer also glaubt, den Holocaust habe es nicht gegeben, darf seine Meinung eben nicht öffentlich verbreiten.

hi,

richtig und im privaten Bereich darf man schwafeln was man will und auch aufschreiben, auch wenn es nicht genehm ist.

mfg

Brutus
25.02.2012, 16:34
Bei genauerer Betrachtung hat Netanyahu vor der UN mit gefälschten Auschwitzplänen (Geschenk von der BILD-Zeitung) die gesamte Welt vorgeführt!

Netanjahu hat der Welt vorgeführt, wem die UNO dient, und von wem sie ins Leben gerufen wurde. Schon der Völkerbund, Vorgänger der UNO, war eine rein zionistische Initiative, (Fleischhauer, unter Berufung auf einen zionistischen Führer).

Revisionisten erkennen auf dem Photo sofort, daß Netanjahu die wer-weiß-wievielte Kopie des originallosen Wannseeprotokolls in der Hand hält, worauf vermutlich der IMT-Ankläger Robert M. W. Kempner zwei, drei handschriftliche Zeilen draufkopiert hat. Aber sonst ist natürlich alles echt. Ich schwöah, Alda, vor allem das Offenkundige, das ist ganz besonders echt. Keine Kopie, kein Nachbau nirgendwo.

Arnold
25.02.2012, 16:46
.. und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN :cool2:

http://www.domradio.de/aktuell/80054/huerden-fuer-tatbestand-der-volksverhetzung.html

23.2.2012
Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
http://ww.domradio.de/CoMET/Bild/thumbs/200_19663.jpg

Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp)

Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:

Thema soll hier nicht der HC sein, das wäre verboten, denn wir sind hier ja "öffentlich" :eek:


Thema soll hier sein: Wäre Deutschland ohne solche bekloppten Juristen besser dran, und wie kann man das erreichen?

http://1.bp.blogspot.com/-LEA-3PJg1E/T0chEmNN4I/AAAAAAAACMc/O_RrjQGJZ0I/s200/Bananenrepulik-BRD-240x300.jpg

Vosskuhle zum Bundespräsidenten wählen, auf das es ein bekloppter Jurist weniger dort in Karlsruhe wird?


Das Bundesverfassungsgericht ist ein weises Gericht! Es schützt die Privatsphäre der Bürger vor Eingriffen des Staates. Bürger, die es wünschen, in privatem Kreis sei es Bildungsbürger, sei es Idioten sein zu wollen, haben das Recht dazu. Das ist ihre freie Entscheidung gemäß ihrer Persönlichkeit und von staatlicher Kontrolle und Einwirkung frei.

Nur die Idioten, die ihre kruden Ideen in die Öffentlichkeit glauben tragen zu müssen, werden mit der Härte des Gesetzes konfrontiert.

Auf diese Weise ist allen Bürgern unseres Staates sehr gut gedient.

Swetlana
25.02.2012, 16:59
Nein, der Mann ist in zwei Instanzen verurteilt worden.
Und nochmal NEIN, es sind Hunderte Leute wegen Volksverhetzung im privaten Kreis bereits verknackt worden.
Ich bin so blöd, ich weiss nicht mal, wieviele Leute in einem Raum noch "privat" sind, und ab wann es "öffentlich" wird.

Ist gar dieses Forum ein privater Raum der Besitzer, oder könnte man einen solchen privaten Raum hier irgendwo definieren?

Da siehst Du mal, wie blöd ich bin.

Du bist hingegen schlau !!!

Es gibt hier Idioten, die behaupten es würde sich keine BRD-Dienststelle für unserer Forum interessieren, das HPF wäre viel zu unbedeutend, E-Mails können ruhig gelesen werden......

Swetlana
25.02.2012, 17:03
Der §130 StGB nimmt in gewisser Weise schon eine Sonderstellung ein.

Zur Bestätigung seiner Verfassungs-Konformität musste das BVerfG einige Volten schlagen, die in der Feststellung gipfeln, dass der 130 zwar in seiner expliziten Ausrichtung gegen den Verfassungsgrundsatz der Allgemeingültigkeit verstoße, dies aber durch die besondere historische Situation gerechtfertigt sei.

Dies gilt nicht für z.B. die §§185 ff StGB, und es ist zu hoffen, dass das generell für sonst keinen Paragraphen des StGB gilt.

Solche Sondergesetze gibt es nur in orientalischen Regimen, Gottesstaaten und in der BRD

Swetlana
25.02.2012, 17:09
Absolut richtig.

100.000 Leute müssten dafür ne Demo machen und alle müssten den HC leugnen. Um des Prinzips willen, für die Meinungsfreiheit.
Nur so MACHT man Politik. mit MACHT eben...

Der Deutsche neigt nicht zum revoluzzen, er ist ein verträglicher, auf sein individuellen Freiraum bedachter friedlicher Mensch.
Wenn die Fremden nicht mit 1000.000 Leutchen auf der Straße stehen ( was ich mir eher vorstellen kann ) wird es keiner in der BRD machen.

Brutus
25.02.2012, 17:10
Solche Sondergesetze gibt es nur in orientalischen Regimen, Gottesstaaten und in der BRD

Tolle Parallele!

Im inquisitorischen Mittelalter gab es sie auch, aber das weiß ja jeder, oder sollte es zumindest. Ich gäb' was drum, zu wissen, ob es in den alten orientalischen Despotien ähnliche Gesetze gegeben hat wie den 130er. Bin mir sicher, daß, kann aber im Moment kein Beispiel nennen. Ich denke an Gesetze wie, *Kopf ab* wenn ein Untertan sich den Haremsdamen des Paschas ungefragt nähert, oder sich nicht rechtzeitig vor dem Despoten in den Staub wirft. Kopf ab bei einem falschen Blick auf Haremsdamen wird bei Montesquieu, erwähnt.

Greifington
25.02.2012, 17:11
Das ist leicht zu erklären. Mahler sitzt ein wegen Volksverhetzung, Chinas Dissidenten dagegen wegen Regierungskritik.

Volksverhetzung scheint mir in Deutschland ein ähnlich "dehnbarer" Begriff zu sein wie Regierungskritik in China.

Greifington
25.02.2012, 17:15
Der Deutsche neigt nicht zum revoluzzen, er ist ein verträglicher, auf sein individuellen Freiraum bedachter friedlicher Mensch.
Wenn die Fremden nicht mit 1000.000 Leutchen auf der Straße stehen ( was ich mir eher vorstellen kann ) wird es keiner in der BRD machen.

Solange der Wanst voll ist, ein bisschen Luxus und Unterhaltung geboten wird, ist eine Revolution so gut wie ausgeschlossen, das ist nicht nur in Deutschland so, sondern überall. Da ist es auch völlig egal wie düster die Zukunft aussieht, die meisten Menschen sind eh nicht in der Lage sich tiefergehend mit abstrakten Dingen zu beschäftigen, die denken allerhöchstens von 12 bis Mittag. Das ist auch was uns (und dem Rest Europas) letztlich das Genick brechen wird.

Swetlana
25.02.2012, 18:36
Solange der Wanst voll ist, ein bisschen Luxus und Unterhaltung geboten wird, ist eine Revolution so gut wie ausgeschlossen, das ist nicht nur in Deutschland so, sondern überall. Da ist es auch völlig egal wie düster die Zukunft aussieht, die meisten Menschen sind eh nicht in der Lage sich tiefergehend mit abstrakten Dingen zu beschäftigen, die denken allerhöchstens von 12 bis Mittag. Das ist auch was uns (und dem Rest Europas) letztlich das Genick brechen wird.

Ich meinte eher den Volkscharakter der Deutschen unterscheidet sich zB. von dem der Franzosen gewaltig in Hinsicht auf Umstürze. Revolutionen werden zwar künstlich angezettelt laufen sich in Deutschland ohne viel Blutvergießen schnell auseinander.
In Russland oder Frankreich waren sie extrem blutig.
Sie erinnern sich eventuell an Lenin und die Bahnsteigkarte der Deutschen. Der Strolch kannte die Deutschen gut. Haben wir Berlin- haben wir Deutschland, haben wir Deutschland dann haben wir Europa.
Die Deutschen haben trotz ihrer Trägheit, letztlich die Pläne der Feindmächte durchkreuzt somit Europa gerettet.

Nikolaus
25.02.2012, 18:38
Volksverhetzung? Wieso ist die Anzweiflung von verfälschten Tatsachen und einseitiger Erzählung Volksverhetzung?Anzweiflung von verfälschten Tatsachen ist ja keine Volksverhetzung.

Brutus
25.02.2012, 18:39
Volksverhetzung scheint mir in Deutschland ein ähnlich "dehnbarer" Begriff zu sein wie Regierungskritik in China.

Das ist auch Sinn der Sache, einen Paragraphen zu schaffen, mit dem die Staatsmafiabande machen kann, was sie will. Läuft so ähnlich wie früher bei Majestätsbeleidigung.

Xarrion
25.02.2012, 18:44
Das ist auch Sinn der Sache, einen Paragraphen zu schaffen, mit dem die Staatsmafiabande machen kann, was sie will. Läuft so ähnlich wie früher bei Majestätsbeleidigung.

:top:

Gehirnnutzer
25.02.2012, 18:45
Bei politischen Prozessen in der Abhängigkeit der wahren Deutschlandmacher, deshalb auch Freislersche Willkür-Urteile! X(

Erklär doch mal, warum ein Fritjof Meyer (Ex-Spiegel-Redakteur) straflos Ausschwitzzahlen mit 356 000 beziffern darf und Zündel mit denselben Zahlen dafür in den Knast wandert?(

und erklär doch mal, weshalb Mahler wegen einer Geschichtsinterpretation 12 Jahre einsitzen muß und sich die Kanzlerin nur über die Strafen von Chinas Dissidenten aufregt?:umkipp::-<


Kaltduscher, dein Posting beweist, das du das Urteil worüber wir diskutieren nicht verstanden hast, geschweige das was der § 130 StGB unter Strafe stellt und abgesehen von den Zahlen, den Aufsatz Meyers nicht kennst.

Es geht beim § 130 StGB nicht um Zahlen oder die Kritik daran. Der Tatbestand des § 130 Absatz 3 StGB wird erfüllt, wenn zwei Dinge gegeben sind:

1. Der HC muss gebilligt, verharmlost oder verleugnet worden sein.

2. Das ganze muss in einer Art und Weise geschehen sein, die den öffentliche Frieden stört.

Ist eins von beiden nicht gegeben, ist auch der Tatbestand des § 130 StGB nicht gegeben.

Mit Zahlen selber wird der Punkt 1 nicht erfüllt, es kommt darauf an zu welchen Zweck und wie die Zahlen verwendet werden. Im Gegensatz zu Zündel oder Mahler hat Meyer in seinem Aufsatz und in Aussagen klargestellt, das seine Untersuchungen vollkommen unabhängig von den Zahlen eins verifizieren, das Ausschwitz ein Ort des Grauens, der Barbarei und Schauplatz eines unmenschlichen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und die Menschheit war.
Zündel und Mahler hingegen zweifeln das Geschehen als solches an und üben deswegen Kritik an den Zahlen.

Ein feiner Unterschied mein lieber Kaltduscher.

Gehirnnutzer
25.02.2012, 18:47
Solche Sondergesetze gibt es nur in orientalischen Regimen, Gottesstaaten und in der BRD


Ist dem so Swetlana (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Holocaustleugnung)?

Swetlana
25.02.2012, 18:53
bitte mal das Gehirn nutzen

Nicht Sicher
25.02.2012, 19:22
Bei genauerer Betrachtung hat Netanyahu vor der UN mit gefälschten Auschwitzplänen (Geschenk von der BILD-Zeitung) die gesamte Welt vorgeführt!



JA, der angebliche Auschwitz-Bauplan ist eine dreckige Lüge, die vom Natanyahu-Komplizen SPIEGEL kolportiert wird:

Das erinnert mich jetzt aber an die Bekenner DVDs der NSU, die man auch passender weise "gefunden" hat.

Marwitz
25.02.2012, 19:50
Das ist leicht zu erklären. Mahler sitzt ein wegen Volksverhetzung, Chinas Dissidenten dagegen wegen Regierungskritik.


:hihi::hihi::hihi::D:lol:

Ein Komiker ich lach mich schlapp :hihi:

Irmie
25.02.2012, 19:57
Wie verhetzt man ein Volk, wenn viele Menschen bereits erwachsen (erwacht) sind, selbstverantwortlich sind und niemandem schaden wollen und eben gesunden Menschenverstand haben? Da beeindruckt auch nicht die schlimmste volksverhetzende kriegsliebende Tagesschau.

Dieses Wort Volksverhetzung klingt wie Hexenverbrennung oder so oder Lynch-Mord. Warum werden solche Worte benutzt die alles schlimmer machen als es ist.

bismarke
25.02.2012, 20:05
Leute, Meinungsfreiheit gibt es oder eben nicht.
Ist wie schwanger...

Es ist doch völlig bekloppt, dass ich in einem Privatgespräch den Holocaust leugnen darf, hier im Forum aber nicht.
Das muss doch jedem auffallen, dass das völlig bekloppt ist.

Wie viel Juristenvorlesungen muss man eigentlich gehört haben, damit einem dieser eklatante Widerspruch nicht mehr auffällt?
Vosskuhle for President, Beklopptenrepublik BRD :)

weil dritte im privaten vieraugengespräch davon nichts erfahren. hingegen können im forum dritte mitlesen.

Irmie
25.02.2012, 20:52
Ich habe gestern auf Twitter gelesen, das es Leute ganz furchtbar finden, dass Menschen in Deutschland im Privatbereich ihre Zweifel aussprechen duerfen. Ich meine was soll denn das? Willen wir wieder Hexenverbrennungen einfuehren?

Siehe, wir als Nicht-Historiker und "einfache" Menschen haben weder die Zeit noch die Expertise um die ganzen Geschichte des Krieges ueber Jahre zu beobachten und auf Wahrheit zu analysieren. Wir brauchen Menschen die das von Generation zu Generation machen um der wirklichen tiefen Hintergrunds-Wahrheit auf die Spur zu kommen. Es ist normal, dass ein Normal-Buerger dort Zweifel meldet, wo er/sie weder dabei waren noch selber mit-untersuchen konnten.

Worauf es wirklich ankommt ist die tiefe Liebe zur Menschheit, Menschlichkeit und Empathie fuer alle Leidenden Wesens egal wer und was es ist, ob Mensch oder Tier. Was wir brauchen ist Toleranz, Gespraech, Vertrauen und keine neue Inquisition.

Wir haben ein Recht darauf die Geschichtee Deutschlands dazu zu benutzen um uns spirituell und menschlich weiter zu entwickeln und um das Beste in uns heraus zu holen... dazu gehoert auch das Wissen um tiefere Hintergrunds-Wahrheit. Was am Interessantesten ist, ist ja noch immer das was wir nicht wissen duerfen, weil sich dann wahrscheinlich rausstellen wuerde, dass es keine Allein-Schuld gibt, was ja wirklich totaler dummer Quatsch ist.

ich weiss nicht, kennt Ihr das Buch von Howard Zinn ,"A People's History of the United States?" Er beschreibt wie die Geschichte u.a. als Waffe benutzt wird. Ich konnte das Buch nur zum Teil lesen, denn es war so blutig das es mir schlecht wurde. Auch wurde ich traurig und fuehlt dass ich belogen wurde, auch in den USA... Deshalb finde ich Deutschland braucht einen Howard Zinn. Ich wuensche es Deutschland vom Herzen, denn die Geschichte darf nicht als Waffe benutzt werden. Sie muss dafuer benutzt werden um bessere Menschen zu werden.

Da wir nicht die ganze Wahrheit wissen duerfen, sollten wir uns frei entscheiden im HIER und JETZT gluecklich zu sein so gut wie es geht. Die Welt wird eben gluecklicher wenn wir gluecklich sind. Wir Schulden es den Opfern aller Kriege das wir gluecklicher sind. Unsere aller Ahnen wollten, dass die Zukunft der gesamten Menschheit gluecklicher ist. Das spueren viele. Wir sollten uns die Liebe einreden lassen und Keine Schuldkomplexe.... Der Staat und die Geheimlogen sollten in Zukunft ihre dummen Kriege intern fuehren und uns als Mensch in Ruhe lassen. Lass andere denken was sie wollen. Wir brauchen sie nicht um im HIER als ganzer Mensch zu sein. :2faces:

Take it easy - Say not to Dogma, Inquisition and Witch-Hunting.
Lasst alles Leben leben. Mehr Liebe und nie wieder Krieg.

Gawen
25.02.2012, 22:13
Ist dem so Swetlana (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Holocaustleugnung)?

Nenn uns mal einen Staat ausser der BRD, der ein Sonderstrafgesetz gegen bestimmte Meinungsäußerungen hat, obwohl Sondergesetze in diesen Staat gegen die Verfassung verstossen. :D

Gehirnnutzer
26.02.2012, 00:35
Nenn uns mal einen Staat ausser der BRD, der ein Sonderstrafgesetz gegen bestimmte Meinungsäußerungen hat, obwohl Sondergesetze in diesen Staat gegen die Verfassung verstossen. :D

Das ist deiner Meinung, die Meinung der Instanz, die darüber zu entscheiden hat, hat die Absätze 3 und 4 als verfassungskonform erklärt.

Im Übrigen brauchen wir hier nicht über Verfassungskonformität diskutieren, weil es nicht darum geht. Es geht auch nicht mal um die Forderung nach freier Meinungsäußerung, sondern darum der HC-Leugnung genauso, wie es der Staat tut, eine Sonderstellung zu geben.

Defakto ist es so, das die freie Meinungsäußerung überall ihre Grenzen hat, nämlich da wo durch sie die Rechte andere verletzt werden. In den Fällen wo das geschieht, wird die Meinungsäußerung in jeden individuellen Fall auf den Prüfstand gestellt und es wird individuell in jedem Fall für sich geprüft, welches Recht höher wiegt.
Keinem anderen Zweck dienen die Straftatbestände der Verleumdung etc. oder weil immer so schön auf die USA verwiesen wird, die zivilrechtliche Behandlung von Meinungsäußerungen unter der Prämisse slander and libel.

Aus Diskussionen wie dieser wird aber klar, das hier die Vertreter der angeblichen freien Meinungsäußerung im Bezug auf die HC-Leugnung, eben diese Äußerung nicht dieser Prüfung unterziehen wollen. Sie wollen die HC-Leugnung genauso über die Rechte anderer stellen, wie der Staat die Strafverfolgung der HC-Leugnung über das Recht der freien Meinungsäußerung.

Das ist beides nicht richtig

Wenn ich mich auf die freie Meinungsäußerung berufe, muss ich auch die Verantwortung für meine Äußerungen übernehmen. Das ist aber etwas, was die HC-Leugnungs- bzw. die HC-Kritiker-Klientel nicht will.

ErhardWittek
26.02.2012, 00:38
Ich verstehe die Aufregung von Jüdischem Weltkongress und Charlotte Knobloch nicht? Der Holocaust ist das am besten erforschte und bewiesene Ereignis der Geschichte. Wenn ich Funktionärsjude wäre, wäre ich über jeden Holocaust-Leugner dankbar. Den würde ich mitsamt seiner kruden Thesen in die Öffentlichkeit zerren und ihn im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit meinen Fakten und Argumenten derart fertig machen, daß er seine Aufsätze und Bücher vor lauter Scham und Verzweiflung frißt.

:top::rofl::lach:



Was und vor allem wen meint Frau Knobloch, wenn sie von *unseren* rechtsstaatlichen Prinzipien spricht?
Frag Soshana, die kann es Dir erklären.


Fuer mich persoenlich ist das das Schicksal Ihres Volkes. Alles ist am Ende in G-ttes Hand. Aber vielleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn eine deutsche Juedin an der Staatsspitze Ihrem Volk wieder mehr Zuversicht und Selbstvertrauen geben kann.
http://www.politikforen.net/showthread.php?119870-die-Affaire-Wulff-Aufstieg-und-Fall-des-Bundespr%E4sidenten&p=5171813#post5171813
Beitrag #4186

ErhardWittek
26.02.2012, 01:10
Tolle Parallele!

Im inquisitorischen Mittelalter gab es sie auch, aber das weiß ja jeder, oder sollte es zumindest.
Ebenso zur Zeit der europaweiten Hexenverfolgungen zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert.

Götz
26.02.2012, 06:42
Das Bundesverfassungsgericht ist ein weises Gericht! Es schützt die Privatsphäre der Bürger vor Eingriffen des Staates. Bürger, die es wünschen, in privatem Kreis sei es Bildungsbürger, sei es Idioten sein zu wollen, haben das Recht dazu. Das ist ihre freie Entscheidung gemäß ihrer Persönlichkeit und von staatlicher Kontrolle und Einwirkung frei.

Nur die Idioten, die ihre kruden Ideen in die Öffentlichkeit glauben tragen zu müssen, werden mit der Härte des Gesetzes konfrontiert.

Auf diese Weise ist allen Bürgern unseres Staates sehr gut gedient.

Wie in der Sowjetunion, da durfte auch jeder eine Meinung haben, sie sogar sagen, wenn sie mit der Parteilinie übereinstimmte...

fatalist
26.02.2012, 07:34
Wenn ich mich auf die freie Meinungsäußerung berufe, muss ich auch die Verantwortung für meine Äußerungen übernehmen. Das ist aber etwas, was die HC-Leugnungs- bzw. die HC-Kritiker-Klientel nicht will.

Dieser Satz ist totaler Schwachsinn.

Mist, eigentlich wollte ich doch diese Ergüsse gar nicht mehr lesen ...

Großadmiral
26.02.2012, 09:40
Das Ganze ist noch viel einfacher im Hinblick auf den 130er.

Aussage eines Staatsanwaltes:

Vor einem deutschen Gericht wird nie mehr über die Zahl der HC Opfer diskutiert werden.

Deshalb

6 - 3 = 6

Weil für das Völkerstrafgesetzbuch nicht die Anzahl der Opfer relevant ist sondern die Intention ergo ist es für die Frage ob etwas ein verstoß gegen den § 130 StgB ist irelevant wieviele Opfer es gab. Problematischer ist die Frage worin sich rechtfertigen verherrlichen und billigen außdrücken können und in wie weit es absehbar ist ob dies dann Strafrechtlich relevant ist.

Gawen
26.02.2012, 12:13
Das ist deiner Meinung, die Meinung der Instanz, die darüber zu entscheiden hat, hat die Absätze 3 und 4 als verfassungskonform erklärt.

Eben genau das nicht, die haben den 130er ausdrücklich zum überverfassungsmäßigen Quasi-Naturrecht gemacht, weil er halt offenkundig nicht in den Verfassungsrahmen passte. :D

"Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung des nationalsozialistischen Regimes in den Jahren zwischen 1933 und 1945 Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html


Wo gibt es also noch einen demokratischen Rechtsstaat, der solche quasireligiösen Gesetze produziert? ;)

Nikolaus
26.02.2012, 13:43
Was mich viel mehr interessieren würde:
Warum seid ihr eigentlich so versessen darauf, den Holocaust zu leugnen?
Denn, mal Hand aufs Herz, daß er stattgefunden hat, wißt ihr doch ganz genau.

Brutus
26.02.2012, 13:52
Was mich viel mehr interessieren würde:
Warum seid ihr eigentlich so versessen darauf, den Holocaust zu leugnen?
Denn, mal Hand aufs Herz, daß er stattgefunden hat, wißt ihr doch ganz genau.

Natürlich wissen wir das ganz genau, wir sind doch keine Engländer, die erhebliche Zweifel anmelden, wie aus den Leserkommentaren dieses Artikels aus dem Telegraph zu ersehen ist, von denen nicht wenige in der OMF-BRD schnell hinter Schwedische Gardinen führen würden, sofern es die besatzergestuerte Hurenpresse überhaupt wagte, sie zu veröffentlichen.

http://www.telegraph.co.uk/education/educationnews/8976283/Stop-teaching-about-the-holocaust-so-that-children-see-Germany-in-a-better-light-says-Lord-Baker.html


Gilad Atzmon hat auch so seine Zweifel:



Gilad Atzmon: "Quand j'étais jeune et naïf, j'étais convaincu que ce qu'on nous disait de notre passé juif "collectif" avait réellement eu lieu. Je croyais à tout: le Royaume de David, Massada, et puis à l'Holocauste – le savon, les abats-jour, la marche de la mort, les six millions. Le fait est qu'il m'en a pris de nombreuses années pour comprendre que l'Holocauste, le cœur même de la foi juive contemporaine, n'était pas du tout un narratif historique, car les narratifs historiques n'ont pas besoin de la protection de la loi ni de celle des politiciens." http://blanrue.blogspot.com/2012/02/gilad-atzmon-quand-jetais-jeune-et-naif.html

Nikolaus
26.02.2012, 14:14
Natürlich wissen wir das ganz genauUnd warum zum Teufel wollt ihr es dann unbedingt leugnen?

Brutus
26.02.2012, 14:17
Und warum zum Teufel wollt ihr es dann unbedingt leugnen?

Tut doch niemand. Du phantasierst einfach nur blühenden Unsinn zusammen.

Gawen
26.02.2012, 14:19
Was mich viel mehr interessieren würde:
Warum seid ihr eigentlich so versessen darauf, den Holocaust zu leugnen?
Denn, mal Hand aufs Herz, daß er stattgefunden hat, wißt ihr doch ganz genau.

Ernsthafte Frage: Warst Du dabei oder bist Du so wie jeder Nachgeborene auf Sekundärquellen für Dein "Wissen" angewiesen?

Ich z.B. habe eine natürliche Abneigung gegen Denkverbote aller Art und bilde mir grundsätzlich eine eigene Meinung. Und ärgere mich immer, wenn ich im Meinungsbildungsprozess von Zensoren behindert werde. Und es ist mir dabei völlig egal, ob die Zensoren nur gutes wollen.

Nikolaus
26.02.2012, 14:33
Tut doch niemand. Du phantasierst einfach nur blühenden Unsinn zusammen.
Niemand will ihn leugnen? Tatsächlich? Da habe ich aber einen ganz anderen Eindruck.

Brutus
26.02.2012, 14:38
Niemand will ihn leugnen? Tatsächlich? Da habe ich aber einen ganz anderen Eindruck.

Du läufst ja auch schwer neben der Spur.

Nikolaus
26.02.2012, 14:39
Ernsthafte Frage: Warst Du dabei...?Das verstehst du unter einer ernsthaften Frage? Also gut: Ich war nicht dabei und ich wurde auch nicht selbst umgebracht. Und ich habe auch keine Primärquelle, die mir berichtet hat, daß sie umgebracht wurde.
Meine Frage steht immer noch: Warum bist du so scharf darauf den Holocaust zu leugnen?
Oder behauptest du jetzt auch, daß Holocaustleugner meiner blühenden Phantasie entspringen?

Gawen
26.02.2012, 14:43
Meine Frage steht immer noch: Warum bist du so scharf darauf den Holocaust zu leugnen?
Oder behauptest du jetzt auch, daß Holocaustleugner meiner blühenden Phantasie entspringen?

Es gibt schon selten dämliche Verleumder! :D

Ich bestehe bloß darauf mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in 100% aller Fälle ausüben zu können.

Und ich bestehe darauf in einem Rechtsstaat zu leben, der keine überpositives Sonderrecht für irgendetwas etabliert.


Und bevor ich was zum Holocaust sage (Du könntest mich ja mal fragen was ich zu diesem Komplex denke, statt pauschal herumzuverleumden):

Definier doch mal diesen zivilreligiösen Begriff endlich. Was umfasst der Begriff Holocaust für Dich inhaltlich? ;)

dZUG
26.02.2012, 14:52
Also ich glaub ich mache mich schon strafbar,
wenn ich mir überlege ob es überhaupt was zu leugnen gibt.

Auf der anderen Seite ist man ein Nazi (und das Antinazi-gesetz der Sheaf tritt ein)
Auf der anderen Seite ist man ein HC-Leugner.

Jeder der auch nur auf den Gedanken kommt macht sich schon strafbar.
Egal wie man es sieht der Deutsche ist so oder so schuldig, da gibt es keinen Mittelweg.
Verherlichung oder Leugnung, wie hätten sie es gerne :hihi: :hihi: :hihi:

Nikolaus
26.02.2012, 14:55
Und bevor ich was zum Holocaust sage (Du könntest mich ja mal fragen was ich zu diesem Komplex denke, statt pauschal herumzuverleumden)Ich frage dich: Warum sind Holocaustleugner so scharf aufs Leugnen, obwohl sie wissen, daß er stattgefunden hat?

Nikolaus
26.02.2012, 14:56
Verherlichung oder Leugnung, wie hätten sie es gerne :hihi: :hihi: :hihi:
Weder Verherrlichen noch Leugnen des Holocaust. So hätten wirs gerne.

Swetlana
26.02.2012, 14:57
Was mich viel mehr interessieren würde:
Warum seid ihr eigentlich so versessen darauf, den Holocaust zu leugnen?
Denn, mal Hand aufs Herz, daß er stattgefunden hat, wißt ihr doch ganz genau.

Warum stiften Sie scheinheilig die Foristen hier zu Straftaten an ? in welchen Auftrag handeln sie ? ES ist den BEWOHNERN IN BUNZELHAUSEN VERBOTEN DARÜBER ZU DISKUTIEREN !

Gawen
26.02.2012, 15:00
Ich frage dich: Warum sind Holocaustleugner so scharf aufs Leugnen, obwohl sie wissen, daß er stattgefunden hat?

Keine Ahnung, ich kann nicht mal den Begriff "Holocaustleugner" verarbeiten, weil ich nicht mal eine endliche Definition des Begriffs Holocaust kenne. :D
Ich könnte Dir nicht mal sagen, ob ich ein Holocaustleugner bin, weil mir die oben genannte Definition nicht klar ist.

Die ganzen Moralprediger verwenden den Begriff Holocaust doch ähnlich schwammig, wie "der liebe Gott".

Grenz es mir doch mal ab: An was muß man denn glauben, um kein Holocaustleugner zu sein?

Gawen
26.02.2012, 15:06
Warum stiften Sie scheinheilig die Foristen hier zu Straftaten an ? in welchen Auftrag handeln sie ? ES ist den BEWOHNERN IN BUNZELHAUSEN VERBOTEN DARÜBER ZU DISKUTIEREN !

Lass ihn doch, er ist doch bloß eines von diesen lustigen Schafen, die ihren Verstand an der PC-Garderobe abgegeben haben und nicht mal definieren können, was sie verurteilen wollen in ihrem Herdentrieb... ;)

Freier Beobachter
26.02.2012, 15:08
Keine Ahnung, ich kann nicht mal den Begriff "Holocaustleugner" verarbeiten, weil ich nicht mal eine endliche Definition des Begriffs Holocaust kenne. :D
Ich könnte Dir nicht mal sagen, ob ich ein Holocaustleugner bin, weil mir die oben genannte Definition nicht klar ist.

Die ganzen Moralprediger verwenden den Begriff Holocaust doch ähnlich schwammig, wie "der liebe Gott".

Grenz es mir doch mal ab: An was muß man denn glauben, um kein Holocaustleugner zu sein?

Holocaust heißt Feuertod und den haben mehr deutsche Zivilisten in dem Bombenhagel der Angriffe auf die Wohnbezirke erleiden müssen als Juden. Das ist unbestreitbar. allerdings hatten die alliierten Angriffe ein "militärisches Ziel" und sind daher kein Völkermord.

Du musst alles glauben um den Holocaust nicht zu leugnen, angefangen damit das die Deutschen ein Tätervolk sind bis dahin, das wir auf ewig mit der Schuld leben müssen, generationenlang. Das sind die Geschichtsdogmen, festgesetzt und über jeden Zweifel erhaben. Um mal zu zitieren:

Der Sieger wird nie gefragt werden, ob er die Wahrheit gesagt hat.

Nikolaus
26.02.2012, 15:14
Warum stiften Sie scheinheilig die Foristen hier zu Straftaten an ? in welchen Auftrag handeln sie ? ES ist den BEWOHNERN IN BUNZELHAUSEN VERBOTEN DARÜBER ZU DISKUTIEREN !Es ist nicht verboten, über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung zu diskutieren

dZUG
26.02.2012, 15:14
Weder Verherrlichen noch Leugnen des Holocaust. So hätten wirs gerne.

Geht aber nicht, weil sich der Richter selber strafbar macht, wenn er im Name des Volkes (welches Volkes auch immer) das Urteil verkündet. :hihi: :D
Ist so, da ist kein salomonisches Urteil möglich :D :D :D

Nikolaus
26.02.2012, 15:16
Holocaust heißt FeuertodMag sein. Es geht hier aber um den Holocaust, mit dem der Massenmord der NAZIS an Juden bezeichnet wird.

Nikolaus
26.02.2012, 15:18
Geht aber nicht, weil sich der Richter selber strafbar macht, wenn er im Name des Volkes (welches Volkes auch immer) das Urteil verkündet. Niemand wird verurteilt, wenn er den Holocaust weder leugnet noch verherrlicht.

fatalist
26.02.2012, 15:19
Mag sein. Es geht hier aber um den Holocaust, mit dem der Massenmord der NAZIS an Juden bezeichnet wird.

Nein, darum geht es nicht.
Siehe Eingangsbeitrag.

Du willst hier eine verbotene Diskussion anzetteln, und das wird Dir Vollpfosten nicht gelingen :)

Nikolaus
26.02.2012, 15:23
Nein, darum geht es nicht.
Siehe Eingangsbeitrag.Um welchen Holocaust geht es im Eingangsbeitrag?

Nikolaus
26.02.2012, 15:24
Du willst hier eine verbotene Diskussion anzetteln, und das wird Dir Vollpfosten nicht gelingen :)Wie schon gesagt: Eine Diskussion über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung ist nicht verboten.

dZUG
26.02.2012, 15:25
Der Richter schon weil er es zugibt und somit die NaziZeitverherlicht.
Dieses Gesetzt ist übrigens älter :D

Harry Krischner
26.02.2012, 15:32
Wie schon gesagt: Eine Diskussion über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung ist nicht verboten.

Wir dürfen also darüber diskutieren, was unsere Eltern- und Großelterngeneration zur Gewalt motiviert hat, nicht jedoch über die geschichtlichen "Fakten"?

Nikolaus
26.02.2012, 15:39
Wir dürfen also darüber diskutieren, was unsere Eltern- und Großelterngeneration zur Gewalt motiviert hat, nicht jedoch über die geschichtlichen "Fakten"?
Holocaustleugnung ist nicht die Gewalt deiner Großeltern.

Swetlana
26.02.2012, 16:28
Es ist nicht verboten, über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung zu diskutieren

selbst deutschen Verteidigern vor BRD-Gerichten werden unter Strafandrohung daran gehindert, die Beweggründe ihrer Mandanten zu erörtern.

Nicht Sicher
26.02.2012, 16:32
Holocaustleugnung ist nicht die Gewalt deiner Großeltern.

Stimmt, es ist ein Gedankenverbrechen der heutigen Generationen. Sagte das jüdische Wahrheitsministerium.:no_no:


Wie schon gesagt: Eine Diskussion über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung ist nicht verboten.

Diese Rabulistik kennt man doch irgend woher...

Gawen
26.02.2012, 16:35
Mag sein. Es geht hier aber um den Holocaust, mit dem der Massenmord der NAZIS an Juden bezeichnet wird.

Es geht in dem Fred hier um die juristische Würdigung von Meinungsäußerungen.

Und wenn wir uns auf die Definition Holocaust = "Tötung großer Gruppen von Juden wegen ihrer jüdischen Volkszugehörigkeit durch Nazis" einigen können, dann bin ich z.B. kein Holocaustleugner.

Arnold
26.02.2012, 16:36
Solange der Wanst voll ist, ein bisschen Luxus und Unterhaltung geboten wird, ist eine Revolution so gut wie ausgeschlossen, das ist nicht nur in Deutschland so, sondern überall. Da ist es auch völlig egal wie düster die Zukunft aussieht, die meisten Menschen sind eh nicht in der Lage sich tiefergehend mit abstrakten Dingen zu beschäftigen, die denken allerhöchstens von 12 bis Mittag. Das ist auch was uns (und dem Rest Europas) letztlich das Genick brechen wird.


Das Volk auf diese Art und Weise zu beschimpfen, ist dumm!

Menschen haben genau aus diesem Grunde staatliche Gemeinschaften gegründet, um in Frieden und gerecht verteiltem Wohlstand leben zu können.

Die stetige Sehnsucht nach "Revolution" zeigt ein erhebliches Maß an kindlichem Gemüt, wenn diese Forderung für Deutschland erhoben und mit einer angeblich "düsteren Zukunft" begründet wird, aber auch, weil über eine Gestaltung der Zukunft nach der Revolution keinerlei konkrete Vorstellungen entwickelt wurden!

Gawen
26.02.2012, 16:37
Wie schon gesagt: Eine Diskussion über die wahren Beweggründe der Holocaustleugnung ist nicht verboten.

Dazu solltest Du einen eigenen Thread aufmachen.

Welche "wahren Beweggründe" bildest Du Dir denn ein?

Arnold
26.02.2012, 16:48
Wie in der Sowjetunion, da durfte auch jeder eine Meinung haben, sie sogar sagen, wenn sie mit der Parteilinie übereinstimmte...


Was hat das mit der Sovjetunion zu tun?

In Deutschland ist Meinungsfreiheit verfassungsmäßig garantiert, die Ausübung dieses Freiheitsrechtes wird eben nicht, wie in der Sovjetunion, verhindert.

Holocaustleugnung aber ist keine "Meinung", sondern die Leugnung von Tatsachen zu bestimmten Absichten, die nicht selten einer niederen Gesinnung entspringen und auch die Freiheitsrechte anderer Menschen einschränken wollen. Das aber ist ein Missbrauch der Meinungsfreiheit! Warum sollte sich unser Gemeinwesen einen solchen Missbrauch gefallen lassen?

Arnold
26.02.2012, 16:56
(...)
Ich bestehe bloß darauf mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in 100% aller Fälle ausüben zu können.

Und ich bestehe darauf in einem Rechtsstaat zu leben, der keine überpositives Sonderrecht für irgendetwas etabliert. (...)


Dann ist doch alles klar: du hast deine Rechte wahrgenommen, dich genaustens informiert, weißt also, dass das furchtbare Verbrechen des sog. Holocaust stattgefunden hat, und leugnest ihn auch nicht.

Was willst du also noch?

Arnold
26.02.2012, 16:59
Warum stiften Sie scheinheilig die Foristen hier zu Straftaten an ? in welchen Auftrag handeln sie ? ES ist den BEWOHNERN IN BUNZELHAUSEN VERBOTEN DARÜBER ZU DISKUTIEREN !


Worüber darf man nicht "DISKUTIEREN"?

Arnold
26.02.2012, 17:01
Keine Ahnung, ich kann nicht mal den Begriff "Holocaustleugner" verarbeiten, weil ich nicht mal eine endliche Definition des Begriffs Holocaust kenne. :D
Ich könnte Dir nicht mal sagen, ob ich ein Holocaustleugner bin, weil mir die oben genannte Definition nicht klar ist.

Die ganzen Moralprediger verwenden den Begriff Holocaust doch ähnlich schwammig, wie "der liebe Gott".

Grenz es mir doch mal ab: An was muß man denn glauben, um kein Holocaustleugner zu sein?


Diese gespielte Einfalt langweilt mächtig! X(

Commodus
26.02.2012, 17:03
Das aber ist ein Missbrauch der Meinungsfreiheit! Warum sollte sich unser Gemeinwesen einen solchen Missbrauch gefallen lassen?

Weil sowas wie ein Meinungs-Mißbrauch nicht wirklich existent ist. Sowas dummes gibt es nicht. Eine freie Meinung aufgrund eines angeblichen "Meinungs-Mißbrauchs" zu verbieten, ist ein grober Mißbrauch der Meinungsfreiheit.

Ich kann ja sogar straffrei behaupten: "Die Amis sind zu unserer Befreiung des Nationalsozialismus marschiert." Ich darf also den wahren geschichtlichen Hintergrund bewusst und bar jeglicher Realitäten leugnen. Und das obwohl ich somit das Ansehen aller durch den Bombenholocaust ermordeten Menschen durch den Schmutz ziehen würde.

Die Türken dürfen hier in Deutschland ihren Genozid an den Armenier leugnen, die Kommunisten (also alle Linken) dürfen die Millionenfachen Greuel ihres verehrten Stalin leugnen ... etc. etc. etc.

Seltsame "Meinungs-Mißbrauchs-Deutung" die hier betrieben wird!

Gawen
26.02.2012, 17:04
Diese gespielte Einfalt langweilt mächtig! X(

Zeig, was Du kannst!

Grenz es uns doch mal ab: An was muß man denn nun mindestens glauben, um kein Holocaustleugner zu sein? :D

Gawen
26.02.2012, 17:08
Was hat das mit der Sovjetunion zu tun?

In Deutschland ist Meinungsfreiheit verfassungsmäßig garantiert, die Ausübung dieses Freiheitsrechtes wird eben nicht, wie in der Sovjetunion, verhindert.

Holocaustleugnung aber ist keine "Meinung", sondern die Leugnung von Tatsachen

Die Leugnung einer behaupteten Faktizität ist auch eine Meinungsäußerung.

Meinungen müssen nicht wahr und auch nicht intelligent sein, frag mal das BVerfG. Auch irrige Meinungen sind normalerweise vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. ;)

Greifington
26.02.2012, 17:09
Das Volk auf diese Art und Weise zu beschimpfen, ist dumm!



Deine Schallplatte leiert allmählich ein wenig.



Menschen haben genau aus diesem Grunde staatliche Gemeinschaften gegründet, um in Frieden und gerecht verteiltem Wohlstand leben zu können.

Die stetige Sehnsucht nach "Revolution" zeigt ein erhebliches Maß an kindlichem Gemüt, wenn diese Forderung für Deutschland erhoben und mit einer angeblich "düsteren Zukunft" begründet wird, aber auch, weil über eine Gestaltung der Zukunft nach der Revolution keinerlei konkrete Vorstellungen entwickelt wurden!

Ja und eben dieser Frieden und Wohlstand wird soeben das Klo hinuntergespült, und da sind die Menschen größtenteils selber dran schuld.

Eine "Revolution" wäre es in Deutschland ja schon wenn die Bevölkerung mal das Hirn einschalten, den Arsch hochbekommen und zumindest den gröbsten Abschaum aus den Parlamenten jagen würde.
Konkrete Vorstellungen von einem "neuen" Deutschland habe ich übrigens sehr wohl, sogar in mehrfacher Ausführung, da mach dir mal keine Gedanken.

Arnold
26.02.2012, 17:12
Weil sowas wie ein Meinungs-Mißbrauch nicht wirklich existent ist. Sowas dummes gibt es nicht. Eine freie Meinung aufgrund eines angeblichen "Meinungs-Mißbrauchs" zu verbieten, ist ein grober Mißbrauch der Meinungsfreiheit.


Solche Irrtümer kommen immer dann zustande, wenn man sich z. B. mit solchen Begriffen nicht ernsthaft auseinandersetzt, sondern einfach vom Hörensagen her sich etwas zusammenreimt.



Ich kann ja sogar straffrei behaupten: "Die Amis sind zu unserer Befreiung des Nationalsozialismus marschiert." (...)


Sicher, das wäre möglich, weil es ja nicht völlig falsch ist.



Die Türken dürfen hier in Deutschland ihren Genozid an den Armenier leugnen, die Kommunisten (also alle Linken) dürfen die Millionenfachen Greuel ihres verehrten Stalin leugnen ... etc. etc. etc.

(...)


Tatsächlich? Wie sind denn deswegen angestrengte Prozesse ausgegangen?

Irmie
26.02.2012, 17:20
Die Leugnung einer Tatsache ist auf Unwissenheit begruendet. Die Menschen haben aber ein Recht frei und ungestraft Fragen zu stellen. Verbieten macht immer alles schlimmer. Die meissten Mesnchen haben die Geschichte doch nur missionarisch vorgekaut bekommen. Es ist als ob man missioniert wird. Entweder du glaubst oder Du musst "sterben" (im Knast)??? so sollte das nicht sein.

Selbst wenn Menschen an die schrecklichen Tatsache nicht "glauben" koennen (was ja auch kein spiritueller Glauben/Religion ist, wenn die Tatsache des Leidens bringt uns ja nicht naeher zu "Gott" (?) noch wird die Welt besser von ewiger Negativitaet), dann sollte dieser Person keine Nachteile entstehen. Das Unvorstellbare Leid kann man so nicht glauben, es ist zu schlimm - eben unvorstellbar. Krieg an sich ist unvorstellbar fuer mich und glauben kann ich daran nicht. Ich kann nur im Hier und Jetzt Gutes tun und zuhoeren, egal was es ist (ohne recht haben zu wollen/muessen).

Wenn von deutschen Menschen (denn das sind sie ja immer noch) verlangt wird sich politisch korrekt zu verhalten, dann ist das falsch, denn die meissten koennen das nicht. So was ekelt die meißten eher an. Sie sind koennen nur frei sein in ihrem Drang sich mitteilen zu wollen auch und wenn freies Reden verboten und falsch wird dann wird mehr darueber geredet. Man sollte die Menschen einfach lassen und eher das was Ignorante ist eben ignorieren. Mich stoert das nicht - eher aber echte verbale Gewalt und Gewalt/Krieg ueberhaupt. Ignorant sind schließlich alle Menschen, besonders Politiker die Krieg verherrlichen/vorbereiten und andere zwingen dran teilzunehmen weil sie selber ein gutes Leben haben.

Es muss erlaubt sein was Falsches zu sagen. Das ist Redefreiheit.

Die Schlimmste ist fuer mich heute zu die Befuerchtung dass es anscheinend Menschen gibt die ganz gezielt auf WW-3/Apokalypse hinarbeiten, gerade weil wir um unsere leidvolle Vergangenheit wissen. Wir haben aus all dem Leid nichts gelernt. Ich finde so was sollte verboten werden. Dies sind die eigendlichen Menschen die hinter Gitter gehoeren, denn sie planen die Zerstoerung des gesammten Planeten, und das isst nun mal wirklich verbrecherisch.

Es ist eher wichtig respektvoll mit dem Leid der Menschen umzugehen. Mit ein bischerl Liebe und Empathie wird die Welt besser.

Auf jeden Fall hat der Mensch auch ein Recht sich negativer Propaganda zu entziehen. So was ist einfach nicht gesund.

Unsere "Alle Irrten Maechte" sind die eigendlichen lieblosen Ignoranten.

Arnold
26.02.2012, 17:22
Die Leugnung einer behaupteten Faktizität ist auch eine Meinungsäußerung.


Sicher. Darum geht es aber nicht. Im konkreten Falle geht es aber um die Leugnung einer bewiesenen Faktizität!



Meinungen müssen nicht wahr und auch nicht intelligent sein, frag mal das BVerfG. Auch irrige Meinungen sind normalerweise vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. ;)


Ich verstehe. Um beim konkreten Sachverhalt zu bleiben: geistige Unzurechnungsfähigkeit kann diesbezügliche Irrtümer entschuldigen und vor Strafverfolgung schützen.

Möchte sich denn hier jemand darauf berufen?

Esreicht!
26.02.2012, 17:28
Was hat das mit der Sovjetunion zu tun?

In Deutschland ist Meinungsfreiheit verfassungsmäßig garantiert, die Ausübung dieses Freiheitsrechtes wird eben nicht, wie in der Sovjetunion, verhindert.

Holocaustleugnung aber ist keine "Meinung", sondern die Leugnung von Tatsachen zu bestimmten Absichten, die nicht selten einer niederen Gesinnung entspringen und auch die Freiheitsrechte anderer Menschen einschränken wollen. Das aber ist ein Missbrauch der Meinungsfreiheit! Warum sollte sich unser Gemeinwesen einen solchen Missbrauch gefallen lassen?

Oh Mann, in einer Demokratie ist die Freiheit der Geschichte die Freiheit aller. Mißbraucht wird die Geschichte von jenen, die jegliche freie Geschichtsforschung verhindern!


Die Welt| Dokumentation
20.10.2008

Gegen die Geschichtspolizei

Letzte Woche tagten europäische Historiker im französischen Blois auf Einladung des dortigen Bürgermeisters Jack Lang. Er war früher Kultur- und Unterrichtsminister. Am Ende der Konferenz verfassten die Teilnehmer einen "Appell von Blois", in dem sie sich gegen Einschränkungen ihrer wissenschaftlichen Arbeit wehren....

In einer Demokratie ist die Freiheit der Geschichte die Freiheit aller."

http://www.welt.de/welt_print/article2598739/Gegen-die-Geschichtspolizei.html


kd

Gawen
26.02.2012, 17:36
Im konkreten Falle geht es aber um die Leugnung einer bewiesenen Faktizität!

Dann frag ich jetzt nochmal: An welche "bewiesenen Fakten" muß man glauben, um kein Holocaustleugner zu sein und wo kann man die Beweisführungen nachlesen? :D


Wenn jetzt wieder keine klare Antwort kommt, dann muß ich annehmen, daß ihr Holoapostel selbst nicht wisst, woran man glauben muß und daher sicherheitshalber alles glaubt, was man euch so erzählt...

Brutus
26.02.2012, 17:39
Dann frag ich jetzt nochmal: An welche "bewiesenen Fakten" muß man glauben, um kein Holocaustleugner zu sein und wo kann man die Beweisführungen nachlesen? :D Wenn jetzt wieder keine klare Antwort kommt, dann muß ich annehmen, daß ihr Holoapostel selbst nicht wisst, woran man glauben muß und daher sicherheitshalber alles glaubt, was man euch so erzählt...

Sehr gut! Das würde mich auch interessieren. Ob er wenigstens diese Frage beantworten kann, wo er sich bei diesem Thema so stark macht? Als Geronimo von ihm wissen wollte, was Deutschland den USA und GB angetan hat, hat er gekniffen und kneift bis heute.

Natürlich gibt er auch nicht zu, daß er die Frage nicht beantworten kann. Stattdessen versucht er es mit der demokrattischen Methode des Totschweigens und hofft, daß wir es vergessen.

Bin gespannt, ob er beim Holo-Thema mehr drauf hat?

Ruy
26.02.2012, 17:45
Mit uns meint sie das deutsche Volk (einschließlich dir).




Was und vor allem wen meint Frau Knobloch, wenn sie von *unseren* rechtsstaatlichen Prinzipien spricht?

Nikolaus
26.02.2012, 18:00
selbst deutschen Verteidigern vor BRD-Gerichten werden unter Strafandrohung daran gehindert, die Beweggründe ihrer Mandanten zu erörtern.Ganz bestimmt nicht. Die wahren Beweggründe werden sie auch kaum vor Gericht zur Sprache bringen. Das wäre ja schon Mandantenschädigung.

Nikolaus
26.02.2012, 18:03
Stimmt, es ist ein Gedankenverbrechen der heutigen Generationen.Auch nicht. Gedanken interessieren niemanden.

Gawen
26.02.2012, 18:03
Ganz bestimmt nicht. Die wahren Beweggründe werden sie auch kaum vor Gericht zur Sprache bringen. Das wäre ja schon Mandantenschädigung.

Welche "wahren Beweggründe" bildest Du Dir denn ein?

Nikolaus
26.02.2012, 18:06
Es geht in dem Fred hier um die juristische Würdigung von Meinungsäußerungen.Nein, es geht hier schon ganz speziell um die Leugnung des Holocaust.
Und zwar darum, daß diese in privatem Kreis erlaubt ist.

Nikolaus
26.02.2012, 18:12
Weil sowas wie ein Meinungs-Mißbrauch nicht wirklich existent ist.Du mußt genauer lesen. Er sprach von Mißbrauch der Meinungsfreiheit. Nicht von Mißbrauch der Meinung. So was blödsinniges gibts garnicht.

Nikolaus
26.02.2012, 18:13
Grenz es uns doch mal ab: An was muß man denn nun mindestens glauben, um kein Holocaustleugner zu sein? :DDu mußt an garnichts glauben.

Gawen
26.02.2012, 18:13
Nein, es geht hier schon ganz speziell um die Leugnung des Holocaust.
Und zwar darum, daß diese in privatem Kreis erlaubt ist.

Steht halt so im Gesetz: "...öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Was nicht öffentlich oder in einer Versammlung geäußert wird, das erfüllt nicht den Tatbestand.

Arnold
26.02.2012, 18:14
Dann frag ich jetzt nochmal: An welche "bewiesenen Fakten" muß man glauben, um kein Holocaustleugner zu sein und wo kann man die Beweisführungen nachlesen? :D


Es gibt genügend gedruckte und ungedruckte Quellen aus der Zeit, (populär-)wissenschaftliche Bücher, Internetartikel und sonstige Ton- und Bildmedien, sich zu informieren. Insofern lässt die obige Frage (sh. Hervorhebung) mit dem Versuch, sich dumm zu stellen, Schlussfolgerungen zu. Über PN gebe ich gerne Einstiegshilfen, wenn gewünscht.



Wenn jetzt wieder keine klare Antwort kommt, dann muß ich annehmen, daß ihr Holoapostel selbst nicht wisst, woran man glauben muß und daher sicherheitshalber alles glaubt, was man euch so erzählt...


Der einzige, der sich um klare Stellungnahmen herumwindet, bist du, wie ich meine. Aber solche Mätzchen ziehen bei mir nicht!

Und wer nicht völlig verblödet ist, wird meiner Meinung nach aus der von mir hervorgehobenen Passage leicht erkennen können, wen man vor sich hat.

Arnold
26.02.2012, 18:17
(...) Als Geronimo von ihm wissen wollte, was Deutschland den USA und GB angetan hat, hat er gekniffen und kneift bis heute.
(...)


Ich bin nicht verpflichtet, hier das Kindermädchen zu spielen. Wer nicht in der Lage ist, sich auch einmal selbst zu informieren, der muss u. U. damit leben, dumm zu bleiben.

Gawen
26.02.2012, 18:19
Du mußt an garnichts glauben.

Grenz es uns doch mal ab: Was muß man denn nun mindestens wissen und als wahr annehmen, um kein Holocaustleugner zu sein? ;)

Nikolaus
26.02.2012, 18:19
Steht halt so im Gesetz: "...öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."
Was nicht öffentlich oder in einer Versammlung geäußert wird, das erfüllt nicht den Tatbestand.
So ist es. Es steht so im Gesetz und ich gehe damit auch vollkommen konform.

Nikolaus
26.02.2012, 18:20
Grenz es uns doch mal ab: Was muß man denn nun mindestens wissen und als wahr annehmen, um kein Holocaustleugner zu sein? ;)Wie schon gesagt: Du mußt weder irgendwas wissen noch irgendwas glauben.

Gawen
26.02.2012, 18:21
Über PN gebe ich gerne Einstiegshilfen, wenn gewünscht.

Jetzt trau Dich doch mal hier öffentlich! Oute Dein überragendes Wissen! :D

Irmie
26.02.2012, 18:21
Oh Mann, in einer Demokratie ist die Freiheit der Geschichte die Freiheit aller. Mißbraucht wird die Geschichte von jenen, die jegliche freie Geschichtsforschung verhindern! kd.

Quote,""Die Geschichte darf kein Sklave der Aktualität sein noch unter dem Diktat konkurrierender Erinnerung geschrieben werden. In einem freien Staat steht es keiner politischen Autorität zu, die historische Wahrheit zu definieren und die Freiheit der Historiker unter der Androhung von Strafen einzuschränken.

Wir rufen alle Historiker auf, ihre Kräfte in ihren jeweiligen Ländern zu sammeln und unseren Strukturen vergleichbar aufzubauen. Jeder soll unverzüglich diesen Appell unterzeichnen, um die Pläne für Gesetze zum historischen Erinnern aufzuhalten.

Die verantwortlichen Politiker - die für den Erhalt der kollektiven Erinnerung eintreten - rufen wir dazu auf, sich bewusst zu machen, nicht durch das Gesetz und für die Vergangenheit staatliche Wahrheiten aufzustellen, deren juristische Anwendung schwerwiegende Folgen für die Historiker und die intellektuelle Freiheit im Allgemeinen haben.

In einer Demokratie ist die Freiheit der Geschichte die Freiheit aller."

Dein Link ist interessant Kaltduscher: http://www.welt.de/welt_print/article2598739/Gegen-die-Geschichtspolizei.html

Es geht nicht ums vergessen wollen es geht im Hier und Jetzt empathisch leben zu duerfen und allen Menschen das Gluecklichsein zu goennen. Geschichte sollte zur Gesundung der Menschheit angewandt werden und nicht zur Bestrafung auf ewig, denn sowas bringt nur Resentments und auch einen gewissen Ekel hoch, weil es nach Faschismus, Engstirnigkeit, und nach Indoktrinierung riecht. Die Geschichte darf nicht zur Hexenjagt und intellektueller Inquisition degenerieren.

Im Hier und Jetzt sind wir frei mit dem umzugehen was gerade da ist, und koennen Empathie mit allen haben, mussen es aber nicht. Keiner ist deshalb ein schlechter Mensch.

Wir sollten uns darauf konzentrieren die Freude im Leben zu staerken die nicht auf dem Leid anderer aufbaut.


Buchempfehlung an alle Politiker und der Welt. Peter Fenner, "Reines Gewahrsein."

http://www.amazon.com/Reines-Gewahrsein-Peter-Fenner/dp/3899011465



No More Dogma-Wir alle sind selber verantwortlich fuer unsere Gefuehle, Gedanken und unser Leben. Also, dann... Leben und Leben lassen. Lasst uns Menschen und diesen Planeten in Ruhe. Wir sind es nicht die den Krieg erfunden haben (schon gar nicht wir Frauen).

Erlaube Toleranz - es gibt nur das HIER.
Wir koennen die Vergangenheit IM HIER zwar untersuchen aber Leben koennen wir in ihr nicht. Worte und Gedanken anderen aufzwingen kann man auch unter Bestrafung - letztendlich nicht. Im Erlauben liegt die Zukunft nicht im verbieten (Krieg sollte allerdings verboten werden).

"Ignoranz ist verantortlich fuer das Leiden der Menschen." Lord Buddha

Gawen
26.02.2012, 18:25
Wie schon gesagt: Du mußt weder irgendwas wissen noch irgendwas glauben.

Doch, schon, das Gesetz fordert ja historisches Wissen: "wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art".

Wo finden wir denn die verbindliche Auflistung bewiesenermassen begangener Taten?

ragnaroek
26.02.2012, 18:34
Darüber mache ich mir keine Illusionen. Ich schreibe, um mir nicht eines Tages vorwerfen lassen zu müssen oder mir selbst vorwerfe, ich hätte nicht alles in meinen, wenn auch bescheidenen Möglichkeiten stehende getan, gegen den größten Verbrecherstaat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat, bescheidenen Widerstand zu leisten. Luther wollte ein Apfelbäumchen pflanzen, ich versuche es auf meine Weise.
Bist ja diesem "fatalistischen" Fakt von Fatalist wiedermal auf übliche Art und Weise ausgewichen. So mal kurz umschrieben: Zum zwischenzeitlichen Niedergang einer Nation, der mentalen Krise eines Menschen oder auch aufgestauten Konflikten innerhalb einer Familie gibt es keine Alternative. Nach einem Gewitter ist die Luft wieder klarer, sagte mal ein vglw. einfach gestrickter Berufskraftfahrer zu mir. Fakt bleibt, dass die zunehmende Kinderlosigkeit deutscher Menschen der perfekteste Dienst am Feind ist, welchen man sich vorstellen kann. Die harten Zeiten werden kommen und ohne ausreichende Humansubstanz nicht überstanden werden.

Nikolaus
26.02.2012, 18:42
Doch, schon, das Gesetz fordert ja historisches Wissen: "wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art".Das Gesetz fordert kein Wissen. Wem das Wissen über das Verbot seiner Handlung fehlt, der geht straffrei aus.

Gawen
26.02.2012, 18:51
Das Gesetz fordert kein Wissen. Wem das Wissen über das Verbot seiner Handlung fehlt, der geht straffrei aus.

Lies mal §17 StGB. ;)

Wann ist ein Verbotsirrtum denn unvermeidbar?

Art. 103 Abs. 2 GG (nulla poena sine lege certa): Wo finden wir die Liste der "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene(n) Handlung(en) der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art", die aus StGB 130.3 ein dem Bestimmtheitsgebot genügendes Gesetz machen könnte?

Nikolaus
26.02.2012, 19:03
Lies mal §17 StGB. ;)
Wann ist ein Verbotsirrtum denn unvermeidbar?Das entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Der Narrenfreiraum ist sehr groß. Aber mit "Dummstellen" wirst du auch nicht durchkommen.

Gawen
26.02.2012, 19:14
Das entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Der Narrenfreiraum ist sehr groß. Aber mit "Dummstellen" wirst du auch nicht durchkommen.

Mit was müsste ich denn durchkommen, alter Verleumder? :D


Und wenn wir uns auf die Definition Holocaust = "Tötung großer Gruppen von Juden wegen ihrer jüdischen Volkszugehörigkeit durch Nazis" einigen können, dann bin ich z.B. kein Holocaustleugner.

CarlCarlsen
26.02.2012, 19:15
Das entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Der Narrenfreiraum ist sehr groß. Aber mit "Dummstellen" wirst du auch nicht durchkommen.

(Hervorhebung von mir)

Ganz im Gegenteil. Der "Freiraum" ist außerordentlich stark begrenzt. Die Unvermeidbarkeit wird nur angenommen, wenn der Betreffende auch bei gründlicher Prüfung nicht hätte erkennen können, daß er ein Unrecht begehen werde.

ErhardWittek
27.02.2012, 01:13
Ganz bestimmt nicht. Die wahren Beweggründe werden sie auch kaum vor Gericht zur Sprache bringen. Das wäre ja schon Mandantenschädigung.
Gäbe es nicht den 130er, der die im GG garantierte Meinungsfreiheit völlig außer Kraft setzt, hätten wir Deine Bekanntschaft mit Sicherheit erst gar nicht machen müssen.

Ich will mir lieber gar nicht vorstellen, was Du im realen Leben bist. Aber man hat schon von allerhand traurigen Existenzen gehört, die nur den ganzen Tag am Fenster rumhängen und Falschparker melden oder aufpassen, daß die Nachbarn die grünen, gelben, blauen und grauen Mülltonnen vorschriftsmäßig befüllen und ihre Kehrwoche ordentlich besorgen.

Schon möglich, daß Du auch zu diesen armen, einsamen, verbitterten Spießern gehörst, die sich dem System als willige, übereifrige Blockwarte andienen.

Nikolaus
27.02.2012, 03:48
Gäbe es nicht den 130er, der die im GG garantierte Meinungsfreiheit völlig außer Kraft setztMeinungsfreiheit ist nicht "völlig außer Kraft gesetzt", nur weil Volksverhetzung untersagt ist.

Nikolaus
27.02.2012, 03:51
Ganz im Gegenteil. Der "Freiraum" ist außerordentlich stark begrenzt.Ist er nicht. Wie man gerade hier im Forum fast minütlich sehen kann.

Rumburak
27.02.2012, 04:00
Ist er nicht. Wie man gerade hier im Forum fast minütlich sehen kann.

Darum steht der Server dieses Forums ja auch in den USA.
Was meinst du, wie das kam?:rolleyes:

Nikolaus
27.02.2012, 04:11
Darum steht der Server dieses Forums ja auch in den USA.
Was meinst du, wie das kam?:rolleyes:Keine Ahnung. Holocaustleugnung wird hier jedenfalls trotzdem nicht toleriert.

Rumburak
27.02.2012, 04:14
Keine Ahnung. Vielleicht darf man dort unbehindert den Holocaust leugnen?

Den darf hier Keiner leugnen. Also nein, darum nicht.

Nikolaus
27.02.2012, 04:25
Den darf hier Keiner leugnen.Also wird hier auch deutsches Recht eingehalten?

Rumburak
27.02.2012, 04:30
Also wird hier auch deutsches Recht eingehalten?

BRD Recht. Natürlich.
Aber die Meinungsfreiheit in sonstigen politischen Dingen, gibt es auch nur auf dem Papier und darum ist der Server umgezogen.

Zack1
27.02.2012, 04:39
MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist :keks:


Nein finde ich nicht. Da ich meine das man alles argumentativ belegen sollte:

Ich sage zu meinem Nachbarn: "Der fatalist ist ein Idiot und Dummschwätzer!"
Folgen: Keine wenn er es nicht weiterträgt. Vermtl. nicht mal wenn einer lauscht da das Gespräch nicht für seine Ohren ist.

Ich schreibe hier im Forum (Sichtbereich): "Der fatalist ist ein Idiot und Dummschwätzer!"
Folge: Ich bekomme Lob und Zustimmung von allen Seiten! :))

Nein, doofer Scherz. Ernst: Ich bekomme vermutl. eine Sperre, aber zumindest eine Ermahnung. Is nur n Beispiel! :hide:
Unterschied: "Pivat" und "Öffentlich".

Besseres Beispiel (real): Ich nenne Sarrazin im Privatgespräch "Nazi".
Ich nenne Sarrazin öffentlich in einem Forum einen "Nazi".
Das muss der Forenbetreiber löschen sobald es ihm bekannt (gemacht) wird. Weil es eine Verleumdung ist.

...und das funktioniert. Damit habe ich Beiträge in Spon löschen lassen. Eben weil die jw. Beitragsschreiber genau das (S. ist Nazi) schrieben und damit gegen , ich glaube § 186, verstießen. Der Betreiber des Forums bzw. seine Beauftragten (admins/mods) wurde es bekannt (der böse Z1:))) und mussten löschen. Sonst hätte es was zwischen die Lichter geben können. Zumal das Forum professionell ist (sein soll:hihi:).

Sollte man auch löschen wenn keine strafrechtliche / zivilrechtliche Strafe droht. Ohne gute Begründung ist das m. E. schlechter Stil. Gilt auch für die "andere" Richtung.

Gruß

Z1

Nikolaus
27.02.2012, 04:50
BRD Recht. Natürlich.
Aber die Meinungsfreiheit in sonstigen politischen Dingen, gibt es auch nur auf dem Papier und darum ist der Server umgezogen.Ja warum denn? Wenn hier trotzdem deutsches Recht eingehalten wird?

Rumburak
27.02.2012, 04:54
Ja warum denn? Wenn hier trotzdem deutsches Recht eingehalten wird?

Wegen Menschen wie dir, die anderen Menschen ihre Rechte beschneiden wollen und nur ihre Meinung als die einzig richtige anerkennen.

Nikolaus
27.02.2012, 04:59
@Zack1,
so in etwa ist es.
Auch das mit dem "schlechten Stil". Auch wenns für manche altmodisch klingt

Nikolaus
27.02.2012, 05:03
Wegen Menschen wie dir, die anderen Menschen ihre Rechte beschneiden wollen und nur ihre Meinung als die einzig richtige anerkennen.Na logisch halte ich meine Meinung für richtig und nicht für falsch. Das wäre ja paradox.
Aber das ist doch kein Grund nach Amerika umzuziehen.
Rechte beschneiden will ich auch niemandem. Auf sein Recht hat ja jeder ein Recht.

fatalist
27.02.2012, 05:12
Sehr gut! Das würde mich auch interessieren. Ob er wenigstens diese Frage beantworten kann, wo er sich bei diesem Thema so stark macht? Als Geronimo von ihm wissen wollte, was Deutschland den USA und GB angetan hat, hat er gekniffen und kneift bis heute.

Natürlich gibt er auch nicht zu, daß er die Frage nicht beantworten kann. Stattdessen versucht er es mit der demokrattischen Methode des Totschweigens und hofft, daß wir es vergessen.

Bin gespannt, ob er beim Holo-Thema mehr drauf hat?

Hat er gaaaaaanz sischer :)
weg isser... der Dummschwätzer, der hier User zur HC-Leugnung zu treiben versucht.
Gelänge es ihm, er brüstete sich sicher anderswo damit, hier "Sperren gegen Rechts" erzwungen zu haben...

fatalist
27.02.2012, 06:33
Nein finde ich nicht. Da ich meine das man alles argumentativ belegen sollte:

Ich sage zu meinem Nachbarn: "Der fatalist ist ein Idiot und Dummschwätzer!"
Folgen: Keine wenn er es nicht weiterträgt. Vermtl. nicht mal wenn einer lauscht da das Gespräch nicht für seine Ohren ist.

Ich schreibe hier im Forum (Sichtbereich): "Der fatalist ist ein Idiot und Dummschwätzer!"
Folge: Ich bekomme Lob und Zustimmung von allen Seiten! :))

Nein, doofer Scherz. Ernst: Ich bekomme vermutl. eine Sperre, aber zumindest eine Ermahnung. Is nur n Beispiel! :hide:
Unterschied: "Pivat" und "Öffentlich".

Nö, Unterschied zwischen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung.
Aber ich anerkenne, dass Du dich bemüht hast. :keks:

fatalist
28.02.2012, 07:57
http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218

Heribert Prantl ist entrüstet:

Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter. Eine Entscheidung, die verwundert und befremdet.

Hallo Herr Prantl, der Mann ist 88 und kein Neonazi.
Der ist NAZI !
Darf man in der BRD 88 sein???

Auf diese Weise wird die gesetzliche Strafnorm, wie das Juristen formulieren, "entleert": Sie steht zwar noch im Gesetz, ist aber nichts mehr wert.

Hoffe ich auch, Herr Prantl.
Sehr sogar!

Es gibt in der Tat Kritiker, welche die Meinungsfreiheit massiv gefährdet sehen durch die Bestrafung der Holocaust-Leugnung. Der Gesetzgeber hat sich aber bewusst dafür entschieden - nicht nur, um das Gedenken an die NS-Opfer zu bewahren, sondern auch, um neue Opfer zu schützen. Ausgerechnet in der Zeit nach der Aufdeckung der Neonazi-Morde schließt sich nun das Gericht diesen Kritikern an und macht der Strafbarkeit still und leise den Garaus. Die Entscheidung datiert vom 9. November 2011, erst jetzt wurde sie publik. Entschieden hat eine dreiköpfige Kammer des Ersten Senats. Berichterstatter war Johannes Masing. Er war schon 2010 verantwortlich für einen Beschluss, der die Bundeszentrale für politische Bildung rügte. Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft. Dagegen geklagt hatte der Autors des Textes - wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Karlsruhe gab ihm recht.

Ja ja, der böse NSU (Nato Secret Underground) ;)
Der 9. November ist schon ein schicksalträchtiges Datum...
Den Namen des Richters muss man sich merken: Johannes Masing. Guter Mann.

Der Herr Prantl ist stets für einen verdeckten Brüller gut:
Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft.

Würde diese System-Propagandaanstalt alle "geschichtsfälschenden Broschüren" einstampfen müssen, stände sie nackt da...

Das hat der Prantl gut erkannt :)

Buella
28.02.2012, 13:48
Holocaustleugnung bald nicht mehr strafbar? (http://julius-hensel.com/2012/02/holocaustleugnung-bald-nicht-mehr-strafbar/)

jo on Februar 27th, 2012

von Thomas Boettger
Beschlüsse der
Menschenrechtskom-mission und die Haltung der BRD

Bereits am 21. Juli 2011, von der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, fasste die Internationale Menschenrechtskonvention in Genf wichtige Grundsatzurteile zur Meinungsfreiheit und zur freien Meinungsäußerung

Human Rights Committee
One Hundred and second session
Geneva, 11-29 July 2011
(http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/GC34.pdf)

In diesen Grundsatzentscheidungen wird klar festgelegt, daß Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention, wie auch die BRD, dafür Sorge zu tragen haben, das Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, in keiner Weise eingeschränkt werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für Sondergesetze, wie man sie gegen so genannte Holocaustleugner anwendet.

Das spanische Verfassungsgericht hat diese Gesetze bereits 2007 gekippt, weil sie gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen.

Der BRD-Alltag hingegen ist ein gänzlich anderer. Im freiesten Land, das nach Lesart der so genannten demokratischen Parteien je auf deutschem Boden existiert haben soll, herrscht eine weitgehende Gesinnungsjustiz. Zum Teil werden ohne echte gesetzliche Grundlage drastischste Strafen verhängt und Urteile gesprochen, die man eigentlich anderswo zu gern als Menschenrechtsverletzungen anprangert.

...

Die von dem brd-Gesinnungstätertum gern verwendete Schlinge, welche sie großmäulig anderen (wirklichen rechtlichen Staaten) um den Hals legen, zieht sich immer enger!

:O

Friedrich.
28.02.2012, 17:29
fatalist, man merkt, das du dich nicht mit dem Recht beschäftigt hast, müsstest du zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Die Juristen haben ganz einfach nach dem Gesetzestext entschieden.

Richtig, ganz im Gegensatz zu allen anderen richterlichen Instanzen vor ihnen...

Aber mal wieder zurück zum Gesetz, du bist doch schließlich (Hobby- oder Berufs-) Jurist :)

Was halten du und deine Kollegen denn von dem §130 und seiner Formulierung:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Vor allem Leugnen ist da ein sehr schwammiger Begriff. Den HC, beziehungsweise Teile davon, zu leugnen, kann 4 unterschiedliche Formen haben:

1. Man lügt bewusst, also erfindet etwas. Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, schließt Lügen nicht mit ein, darüber brauchen wir nicht reden. Nur dann müsste die vorsätzliche Lüge vor Gericht auch nachgewiesen werden, was nicht der Fall ist..

2. Man ist, wie die meisten Menschen, ein Dummschwätzer. Kennt man ja aus allen politischen Lagern: Von nichts eine Ahnung aber zu allem eine Meinung! Wenn man diese Form der "Meinungsäußerung" unter Strafe stellt, müsste es fairerweise auch jeden vergleichbaren Unsinn aus anderen Lagern treffen...

3. Man hat sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, aber aufgrund eines Denk- oder Arbeitsfehlers aus Versehen ein falsches Ergebnis herausbekommen. Lediglich ein blöder Irrtum.

4. Man hat ganz einfach Recht.

Jetzt haben wir alles, von Lüge über Irrtum bis hin zur Wahrheit in einem einzigen Begriff vereint. George Orwell lässt mit Neusprech grüßen. So wird die Wahrheit zur Lüge und - wenn es nach hinten los geht - die Lüge zur Wahrheit. Ist ja das selbe Wort!

Und diese dummdreiste Anwendung von Neusprech finden wir ausgerechnet in einem Paragraphen des Strafgesetzes, der bestimmte verbale Äußerungen unter Strafe stellt! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Was denkt der Jurist dazu, Gehirnnutzer?

Friedrich.
28.02.2012, 17:37
Meinungsfreiheit ist nicht "völlig außer Kraft gesetzt", nur weil Volksverhetzung untersagt ist.

"Volksverhetzung" ist ein schwammiger Neusprech-Begriff, dessen Verwendung ausschließlich dazu dient, die Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen bzw. einzuschränken...

Nikolaus
28.02.2012, 17:43
"Volksverhetzung" ist ein schwammiger Neusprech-Begriff, dessen Verwendung ausschließlich dazu dient, die Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen bzw. einzuschränken...So sehen das naturgemäß Volksverhetzer. Die tatsächliche Intention ist aber schon die Einschränkung von Volksverhetzung.

Friedrich.
28.02.2012, 19:25
So sehen das naturgemäß Volksverhetzer. Die tatsächliche Intention ist aber schon die Einschränkung von Volksverhetzung.

Logik scheint echt ein natürlicher Feind von dir zu sein. Wenn der diffuse Begriff der Volksverhetzung eingeführt wurde, um damit Teile der Meinungsfreiheit zu bezeichnen und unter Strafe zu stellen, dann ist selbstverständlich die Einschränkung der "Volksverhetzung" oder freien Meinungsäußerung zu bestimmten Themen die ursprüngliche Intention!

Kurz: Da du ein Neusprech-Opfer bist, hast du mir Recht gegeben, obwohl du eigentlich widersprechen wolltest!

Aus Wikipedia:

„Neusprech“ bezeichnet die vom herrschenden Regime vorgeschriebene, künstlich veränderte Sprache. Das Ziel dieser Sprachpolitik ist es, die Anzahl und das Bedeutungsspektrum der Wörter zu verringern, um die Kommunikation der Bevölkerung in enge, kontrollierte Bahnen zu lenken. Damit sollen sogenannte Gedankenverbrechen unmöglich werden. Durch die neue Sprache bzw. Sprachregelung soll die Bevölkerung so manipuliert werden, dass sie nicht einmal an Aufstand denken kann, weil ihr die Worte dazu fehlen.

Gehirnnutzer
28.02.2012, 19:55
Richtig, ganz im Gegensatz zu allen anderen richterlichen Instanzen vor ihnen...

Aber mal wieder zurück zum Gesetz, du bist doch schließlich (Hobby- oder Berufs-) Jurist :)

Was halten du und deine Kollegen denn von dem §130 und seiner Formulierung:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Vor allem Leugnen ist da ein sehr schwammiger Begriff. Den HC, beziehungsweise Teile davon, zu leugnen, kann 4 unterschiedliche Formen haben:

1. Man lügt bewusst, also erfindet etwas. Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, schließt Lügen nicht mit ein, darüber brauchen wir nicht reden. Nur dann müsste die vorsätzliche Lüge vor Gericht auch nachgewiesen werden, was nicht der Fall ist..

2. Man ist, wie die meisten Menschen, ein Dummschwätzer. Kennt man ja aus allen politischen Lagern: Von nichts eine Ahnung aber zu allem eine Meinung! Wenn man diese Form der "Meinungsäußerung" unter Strafe stellt, müsste es fairerweise auch jeden vergleichbaren Unsinn aus anderen Lagern treffen...

3. Man hat sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, aber aufgrund eines Denk- oder Arbeitsfehlers aus Versehen ein falsches Ergebnis herausbekommen. Lediglich ein blöder Irrtum.

4. Man hat ganz einfach Recht.

Jetzt haben wir alles, von Lüge über Irrtum bis hin zur Wahrheit in einem einzigen Begriff vereint. George Orwell lässt mit Neusprech grüßen. So wird die Wahrheit zur Lüge und - wenn es nach hinten los geht - die Lüge zur Wahrheit. Ist ja das selbe Wort!

Und diese dummdreiste Anwendung von Neusprech finden wir ausgerechnet in einem Paragraphen des Strafgesetzes, der bestimmte verbale Äußerungen unter Strafe stellt! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Was denkt der Jurist dazu, Gehirnnutzer?

Nun ich könnte dir jetzt einfach folgende Frage stellen:

Was ist ehrverletzend?

Ich brauche keine Antwort, weil ich weiß, das du diese Frage in diesem Zusammenhang so nicht verstehen wirst.

Zunächst einmal, in Diskussionen wie dieser hier wird immer vom 130iger gesprochen, aber eigentlich geht es um die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB. Zwar kann man auch die Absätze 1 und 2 kritisieren, jedoch ist hier die Kritik weniger an den Inhalt gebunden, sondern daran gegen wen sie eingesetzt werden.
Ich lasse mal weitere Ausführungen zu den Absätzen 1 und 2, weil es uns um die Absätze 3 und 4 geht.

Deine Ausführungen, Friedrich, sind logisch und durchaus nachvollziehbar, aber berücksichtigen einige Aspekte nicht, die sich einem erst durch die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 erschließen.

Die Absätze 3 und 4 wurden erst 1994 auf Grund eines Urteils des BVerfG eingeführt, das heißt aber nicht, das vorher keine Verfolgung der HC-Leugnung statt fand. Vor der Einführung wurde HC-Leugnung als Verstoß gegen die §§ 185 ff StGB, also als Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Toter etc. pp. verfolgt.

Worin unterscheiden sich die Verfolgung nach 3 und 4 und die ursprüngliche Verfolgung. Zum einen, das das Strafmaß verschärft wurde, aber das ist nicht ganz so wichtig.

Bei den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB handelt es sich um Offizialdelikte, sie werden von Amtswegen verfolgt, bei den §§ 185 folgende handelt es sich um Antragsdelikte, sie werden nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt.

Etwas anders ausgedrückt, Beleidigung, Verleumdung etc. werden nur dann verfolgt, wenn ein durch die Tat möglicherweise Geschädigter das beantragt.

Beleidigungen, Verleumdungen etc. sind meinungsfreiheitstechnisch anders zu beurteilen.

Wir alle wissen, das es eine grenzenlose Meinungsfreiheit nicht gibt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet dort seine Grenzen wo es die Grundrechte anderer auf bestimmte Weise verletzt.
Es dürfte klar sein, das es sich in den meisten Fällen um ein Konflikt der Meinungsfreiheit mit der Menschenwürde handelt, daher die Frage nach der Ehrverletzung.

Nun ist es aber so, das die Meinungsfreiheit nicht immer in Fällen von Beleidigung etc. vor andern Grundrechten zurückstehen muss. In den entsprechenden Verfahren wird nicht nur überprüft ob ein Grundrecht einer Person verletzt wurde, sondern es wird auch geprüft, ob es Umstände gibt, die dafür sprechen, das die Meinungsfreiheit über dem verletzten Grundrecht des Einzelnen steht. Es erfolgt eine individuelle fall-spezifische Gewichtung der verschiedenen Grundrechte.

Das Problem der Absätze 3 und 4 ist nicht die schwamige Formulierung, sondern zwei Dinge:

a) Er setzt die HC-Leugnung allgemein schädigend und ehrverletzend, ohne dies von Fall zu Fall zu überprüfen. Er erzeugt einen Sonderstatus.

b) er lässt eine individuelle fall-spezifische Gewichtung der Grundrechte nicht zu. Eine solche Gewichtung ist aber notwendig um allen Grundrechten gerecht zu werden.

Friedrich folgende Frage bitte ich dich zu beantworten:

Entzieht die freie Meinungsäußerung grundsätzlich jedem das Recht sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen etc. pp. zu wehr zu setzen?

Nikolaus
28.02.2012, 20:09
..Einschränkung der "Volksverhetzung" oder freien Meinungsäußerung zu bestimmten Themen die ursprüngliche Intention!Eben. Mit diesem "oder" räumst du ja selbst ein, daß Einschränkung der Volksverhetzung die Intention gewesen sein kann. Und so ist es ja auch.

Ruepel
03.03.2012, 23:08
Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf einen Herrn Horst Mahler?

Houseworker
03.03.2012, 23:24
Höchstes deutsches Gericht erlaubt Holocaustleugnung.
Dann müßte noch die Islamkritik erlaubt werden! perfecto!

Houseworker
03.03.2012, 23:25
Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf einen Herrn Horst Mahler?

Wie geht?s dem eigentlich? Sitzt der jetzt echt 12 Jahre?

Ruepel
04.03.2012, 08:43
Keine Ahnung,habe keine Kontakte zu der Szene.

Volker
04.03.2012, 08:58
So sehen das naturgemäß Volksverhetzer. Die tatsächliche Intention ist aber schon die Einschränkung von Volksverhetzung.


Bist Du auch einer ? Du hetzt ja auch ständig gegen jemanden, eben waren es ja die Volksverhetzer.....

Gehirnnutzer
04.03.2012, 09:56
Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf einen Herrn Horst Mahler?

Keine Ruepel, weil es in dem Urteil um die Art und Weise ging und nicht um den Inhalt der Aussage. Im Gegensatz zu dem alten Herren hat sich Horst Mahler öffentlich geäußert.

Gehirnnutzer
04.03.2012, 09:57
Wie geht?s dem eigentlich? Sitzt der jetzt echt 12 Jahre?

Das ist die Summe von Strafen aus mehreren Verfahren, in den es um verschiedene Vergehen des gleichen Tatbestandes geht.

Gehirnnutzer
04.03.2012, 10:02
Höchstes deutsches Gericht erlaubt Holocaustleugnung.
Dann müßte noch die Islamkritik erlaubt werden! perfecto!

Houseworker, wenn ihr Gesetze mal richtig lesen würdet, auf Inhalt, Gramatik und Interpunktion achten würdet, würdet ihr erkennen, das der § 130 StGB nicht Meinungen bestraft, sondern bestimmte Arten und Weisen der Äußerung dieser Meinung.

Friedrich.
04.03.2012, 14:05
Nun ich könnte dir jetzt einfach folgende Frage stellen:

Was ist ehrverletzend?

Ich brauche keine Antwort, weil ich weiß, das du diese Frage in diesem Zusammenhang so nicht verstehen wirst.

Zunächst einmal, in Diskussionen wie dieser hier wird immer vom 130iger gesprochen, aber eigentlich geht es um die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB. Zwar kann man auch die Absätze 1 und 2 kritisieren, jedoch ist hier die Kritik weniger an den Inhalt gebunden, sondern daran gegen wen sie eingesetzt werden.
Ich lasse mal weitere Ausführungen zu den Absätzen 1 und 2, weil es uns um die Absätze 3 und 4 geht.

Deine Ausführungen, Friedrich, sind logisch und durchaus nachvollziehbar, aber berücksichtigen einige Aspekte nicht, die sich einem erst durch die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 erschließen.

Die Absätze 3 und 4 wurden erst 1994 auf Grund eines Urteils des BVerfG eingeführt, das heißt aber nicht, das vorher keine Verfolgung der HC-Leugnung statt fand. Vor der Einführung wurde HC-Leugnung als Verstoß gegen die §§ 185 ff StGB, also als Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Toter etc. pp. verfolgt.

Worin unterscheiden sich die Verfolgung nach 3 und 4 und die ursprüngliche Verfolgung. Zum einen, das das Strafmaß verschärft wurde, aber das ist nicht ganz so wichtig.

Bei den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB handelt es sich um Offizialdelikte, sie werden von Amtswegen verfolgt, bei den §§ 185 folgende handelt es sich um Antragsdelikte, sie werden nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt.

Etwas anders ausgedrückt, Beleidigung, Verleumdung etc. werden nur dann verfolgt, wenn ein durch die Tat möglicherweise Geschädigter das beantragt.

Beleidigungen, Verleumdungen etc. sind meinungsfreiheitstechnisch anders zu beurteilen.

Wir alle wissen, das es eine grenzenlose Meinungsfreiheit nicht gibt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet dort seine Grenzen wo es die Grundrechte anderer auf bestimmte Weise verletzt.
Es dürfte klar sein, das es sich in den meisten Fällen um ein Konflikt der Meinungsfreiheit mit der Menschenwürde handelt, daher die Frage nach der Ehrverletzung.

Nun ist es aber so, das die Meinungsfreiheit nicht immer in Fällen von Beleidigung etc. vor andern Grundrechten zurückstehen muss. In den entsprechenden Verfahren wird nicht nur überprüft ob ein Grundrecht einer Person verletzt wurde, sondern es wird auch geprüft, ob es Umstände gibt, die dafür sprechen, das die Meinungsfreiheit über dem verletzten Grundrecht des Einzelnen steht. Es erfolgt eine individuelle fall-spezifische Gewichtung der verschiedenen Grundrechte.

Das Problem der Absätze 3 und 4 ist nicht die schwamige Formulierung, sondern zwei Dinge:

a) Er setzt die HC-Leugnung allgemein schädigend und ehrverletzend, ohne dies von Fall zu Fall zu überprüfen. Er erzeugt einen Sonderstatus.

b) er lässt eine individuelle fall-spezifische Gewichtung der Grundrechte nicht zu. Eine solche Gewichtung ist aber notwendig um allen Grundrechten gerecht zu werden.

Friedrich folgende Frage bitte ich dich zu beantworten:

Entzieht die freie Meinungsäußerung grundsätzlich jedem das Recht sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen etc. pp. zu wehr zu setzen?

Schöner Beitrag, deshalb Vollzitat! :)

Leider hat das Forenupdate meine Antworten vernichtet, ich hau mal eine Neufassung rein:

Bekanntlich bin ich kein großer Fan der Menschenrechte. Ich halte diese Schrift für Bauernfängerei mit ungenauen Aussagen und zum Teil unhaltbaren Versprechungen.
Der gemeine linke Idealist hält die Meinungsfreiheit sehr hoch, weil er denkt, der Mensch würde von Grund auf - nur dadurch, dass man ihn sich frei entfalten lässt - zu geistigen Blüten gelangen, damit die Welt bereichern und deshalb sei jede Meinungsäußerung wertvoll und müsse respektiert werden.
Ich dagegen denke, die meisten Menschen sind, besonders in ihrer politischen Meinungsbildung, dumm oder einfach nur oberflächlich, faul, überheblich, ungenau und schlampig. Um zu wahren körperlichen wie geistigen Blüten zu gelangen, braucht ein Mensch lange Erziehung und hartes Training. Und das findet so bei uns immer seltener statt.

Demzufolge sind auch die meisten Meinungsäußerungen ziemlich beschi.. bescheiden. Bestes Beispiel sind doch die Kameraden Nikolaus und Wilhelm von Neutschding: Der eine glaubt jeden Scheiß, dem ihm seine Autoritäten eingerichtert haben und betet es willigst und unterwürfigst nach, der andere sieht hinter jedem Pfurz eine Megaverschwörung, die er dank oberflächlicher Betrachtungsweise und maßloser Spekulation zielführend ins Absurde hineinphantasiert!

Nur soll man die jetzt verbieten, nur damit Friedrich wieder an den Verstand der Menschheit glaubt? Zuerst ist es keine leichte Aufgabe, nun zu beurteilen, welche Meinungsäußerung nun erlaubt sein soll und welche nicht - mal ganz abgesehen vom Sinn und Zweck solcher Maßnahmen - Drogenverbote funktionieren ja auch nicht so richtig...
Gravierender ist jedoch, dass Meinungsverbote garantiert ausgenutzt werden, um eben nicht die dümmsten, sondern lieber die kritischsten Stimmen zum Schweigen zu bringen. Und die Wahrheit ist nun mal oft am gefährlichsten!

Nachweisliche Lügen sind übrigens keine Meinung, dazu habe ich mich bereits geäußert, von daher fällt Verleumdung sowieso raus. Anders sieht es aber bei Beleidigung und Ähnlichem aus. Hier werden Meinungsäußerungen unter Strafe gestellt.
Von daher müsste eine rechtsstaatliche Beschneidung der Meinungsfreiheit sehr verantwortungsbewusst arbeiten und garantieren, dass nur die Art und Weise der Formulierung, nicht aber der Inhalt der Äußerung selbst verboten ist.

Nur wird genau das beim § 130 nicht getan. Zuerst werden die Gegensätze Lüge, Irrtum und Wahrheit in einem Wort ("Leugnen") verschmolzen und dann wird eine bestimmte Ansicht zu diversen mehr oder weniger umfangreichen historischen Themen unter Strafe gestellt. Nach vorsätzlicher Lüge wird eben nicht geprüft

Friedrich.
04.03.2012, 14:08
Eben. Mit diesem "oder" räumst du ja selbst ein, daß Einschränkung der Volksverhetzung die Intention gewesen sein kann. Und so ist es ja auch.

Jetzt pass mal auf, mein Kleiner:

Wenn ich "dem Nikolau eine Spezialbehandlung verpassen" als Synonym für, den Nikolau grün und blau schlagen, verwende, dann ist es auch meine ursprüngliche Intention, dir eine Spezialbehandlung zu verpassen :)

Friedrich.
04.03.2012, 17:39
Jetzt pass mal auf, mein Kleiner:

Wenn ich "dem Nikolau eine Spezialbehandlung verpassen" als Synonym für, den Nikolau grün und blau schlagen, verwende, dann ist es auch meine ursprüngliche Intention, dir eine Spezialbehandlung zu verpassen :)

Wer zwei s ergänzen will, darf sie behalten! Aber vorsichtig, könnte schnell zur Volksverhetzung führen!

ArtAllm
07.03.2012, 19:33
...das 1984 unter Bundesminister Engelhard eingeführte „Gesetz ...

1984?

War das ein Zufall?

fatalist
10.04.2012, 12:39
UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE UNTERSTÜTZT FREIE HOLOCAUST-FORSCHUNG
Bernhard Schaub
19. März 2012

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde zwar am Ende des Zweiten Weltkriegs als Bündnis der Feindstaaten Deutschlands gegründet, und das hat sich formell auch bis heute nicht geändert. Trotzdem ist die UNO gegenüber den amerikanisch-zionistischen Machthabern zunehmend kritisch geworden, denn die vielen Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sind keineswegs gesonnen, sich dem Diktat von Washington und Jerusalem widerspruchslos zu beugen. Die Vereinten Nationen haben zum Beispiel die israelische Politik gegen die Palästinenser klar und wiederholt verurteilt.

Unklar war die Haltung der UN bisher in der höchst brisanten Angelegenheit der sogenannten „Holocaust-Leugnung“. In vielen europäischen Ländern werden Forscher und politische Denker, die den „6-Millionen-Völkermord in Nazi-Gaskammern“ für eine Propagandalüge der Zionisten und ihrer Alliierten halten und das auch beweisen zu können glauben, durch mediale Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung, Entlassung aus der Arbeitsstelle und oft mehrjährige Gefängnisstrafen vernichtet (s. den beiliegenden Text „Denken macht frei“). Die jüngsten Beispiele für prominente holocaust-ungläubige Entlassene sind der Medienmoderator Ken Jebsen in Deutschland und der Wiener Wirtschaftsprofessor Franz Hörmann in Österreich.

Nun wird aber bekannt, dass die UNO zu einem unerwarteten Schlag ausgeholt hat, der für die Unterdrücker der freien Forschung und Meinungsäußerung zum Genickschlag werden könnte: Vom 11. bis 29. Juli 2011 fand in Genf die 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees statt. Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Menschenrechtskonvention – also auch die BRD, Frankreich, Österreich und die Schweiz – folgenden verbindlichen Beschluss:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)


http://www.europaeische-aktion.org/Artikel/de/UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE-UNTERSTUeTZT-FREIE-HOLOCAUST-FORSCHUNG_75.html


Herrlich das Schreiben von Schaub an die BRDStaatsanwaltschaft, die gegen ihn ermittelt wegen § 130:

Bernhard Schaub


Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
Lehmann


14.08.2011


Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Verdachts der Volksverhetzung



Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr,

Da Sie, offenbar aus Angst vor Ihren Kunden, nicht einmal einen Vornamen verwenden, ist es mir leider nicht möglich, Sie mit dem korrekten geschlechtsentsprechenden Titel anzureden.

Aber kommen wir zur Sache.

Ihre Vorwürfe entbehren nicht einer gewissen Absurdität:

1. Es ist ohnehin skandalös, dass eine Demokratie, die bei jeder Gelegenheit in China, Libyen, Syrien, Iran und anderswo in missionarischem Eifer die „Einhaltung der Menschenrechte“ anmahnt, ihre eigenen Bürger bis zu zwölf Jahren hinter Gitter bringt, die nichts anderes getan haben, als eben ihr Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen (RA Horst Mahler 12 Jahre, Ernst Zündel insgesamt 7 Jahre, Studienrat Günter Deckert 5 Jahre, Dipl. Ing. Germar Rudolf 2½ Jahre usw. usf.)

2. Das Skandalöse erhöht sich aber noch, wenn nicht nur der Angeklagte, sondern auch dessen Verteidiger eingesperrt wird, weil er versucht zu beweisen, dass der Angeklagte recht hat (RA Sylvia Stolz 3½ Jahre).

3. Der Gipfel des Grotesken ist erreicht, wenn man bedenkt, dass die genannten „Übeltäter“, die sich dafür eingesetzt haben, dem deutschen Volk und seiner früheren Regierung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nun von Richtern deutscher Abstammung in einem Staat, der sich deutsch nennt, „im Namen des Volkes“ – doch wohl des deutschen? – wegen „Volksverhetzung“ verurteilt werden.

4. Das scheinbar Groteske wird allerdings sofort verständlich, wenn man weiß, dass die Bundesrepublik in Wirklichkeit kein souveräner Staat ist, sondern nach wie vor ein lediglich staatsähnliches Konstrukt, das den Deutschen zwar eine gewisse Selbstverwaltung ermöglicht, sich aber streng nach alliierten Direktiven richten muss. Und dazu gehört nun – das wissen Sie ebenso gut wie ich – dass die bundesrepublikanische Justiz darauf verpflichtet ist, die „Feststellungen“ des Nürnberger Militärtribunals fraglos zu übernehmen. Ich zitiere aus der Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 (geändert am 8. Oktober 1990), publiziert im BGBl 1990, Teil II, Seite 1398, in Kraft getreten am 28. September 1990:

ruhig alles lesen, ich hab ein paar Mal schallend gelacht :))
Guter Mann!!!

malnachdenken
10.04.2012, 12:52
4. Das scheinbar Groteske wird allerdings sofort verständlich, wenn man weiß, dass die Bundesrepublik in Wirklichkeit kein souveräner Staat ist, sondern nach wie vor ein lediglich staatsähnliches Konstrukt, das den Deutschen zwar eine gewisse Selbstverwaltung ermöglicht, sich aber streng nach alliierten Direktiven richten muss. Und dazu gehört nun – das wissen Sie ebenso gut wie ich – dass die bundesrepublikanische Justiz darauf verpflichtet ist, die „Feststellungen“ des Nürnberger Militärtribunals fraglos zu übernehmen. Ich zitiere aus der Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 (geändert am 8. Oktober 1990), publiziert im BGBl 1990, Teil II, Seite 1398, in Kraft getreten am 28. September 1990:[/I]

ruhig alles lesen, ich hab ein paar Mal schallend gelacht :))
Guter Mann!!!

Schon wieder diese alte Geschichte? Mann Leute, denkt Euch doch mal was neues aus.

Zitat:
Bei der Wiedererlangung der vollen Souveränität durch die deutsche Wiedervereinigung wurde mit den Alliierten vertraglich geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ohne Unterschied alliierte und bundesdeutsche Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze ändern, streichen oder aufheben kann, solange sie sich dabei an die Vorgaben der parlamentarischen Demokratie hält.[12] Die Urteile der Nürnberger Prozesse hätten also geändert werden können, blieben aber genau so, wie sie gefällt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Prozesse#G.C3.BCltigkeit_der_Urteile

Übrigens hat die Bundesrepublik die Urteile seinerzeit nicht anerkannt.

Elefteros
23.04.2012, 11:23
Manchmal ist es nicht schlecht, wenn man vorher liest, worüber man spricht:

Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 9.11.2011, 1 BvR 461/08
(Link zum Volltext) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html

Registrierter
17.09.2012, 03:33
UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE UNTERSTÜTZT FREIE HOLOCAUST-FORSCHUNG
Bernhard Schaub
19. März 2012

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde zwar am Ende des Zweiten Weltkriegs als Bündnis der Feindstaaten Deutschlands gegründet, und das hat sich formell auch bis heute nicht geändert. Trotzdem ist die UNO gegenüber den amerikanisch-zionistischen Machthabern zunehmend kritisch geworden, denn die vielen Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sind keineswegs gesonnen, sich dem Diktat von Washington und Jerusalem widerspruchslos zu beugen. Die Vereinten Nationen haben zum Beispiel die israelische Politik gegen die Palästinenser klar und wiederholt verurteilt.

Unklar war die Haltung der UN bisher in der höchst brisanten Angelegenheit der sogenannten „Holocaust-Leugnung“. In vielen europäischen Ländern werden Forscher und politische Denker, die den „6-Millionen-Völkermord in Nazi-Gaskammern“ für eine Propagandalüge der Zionisten und ihrer Alliierten halten und das auch beweisen zu können glauben, durch mediale Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung, Entlassung aus der Arbeitsstelle und oft mehrjährige Gefängnisstrafen vernichtet (s. den beiliegenden Text „Denken macht frei“). Die jüngsten Beispiele für prominente holocaust-ungläubige Entlassene sind der Medienmoderator Ken Jebsen in Deutschland und der Wiener Wirtschaftsprofessor Franz Hörmann in Österreich.

Nun wird aber bekannt, dass die UNO zu einem unerwarteten Schlag ausgeholt hat, der für die Unterdrücker der freien Forschung und Meinungsäußerung zum Genickschlag werden könnte: Vom 11. bis 29. Juli 2011 fand in Genf die 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees statt. Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Menschenrechtskonvention – also auch die BRD, Frankreich, Österreich und die Schweiz – folgenden verbindlichen Beschluss:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)


http://www.europaeische-aktion.org/Artikel/de/UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE-UNTERSTUeTZT-FREIE-HOLOCAUST-FORSCHUNG_75.html



United Nations CCPR/C/GC/34
International Covenant on Civil and Political Rights
49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.
(*116) The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.
Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.

(*116) So called “memory-laws”, see communication No. , No. 550/93, Faurisson v. France. See also concluding observations on Hungary (CCPR/C/HUN/CO/5) paragraph 19.
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf


Kolumne – Holocaustleugnung ist Menschenrecht
http://kompakt-nachrichten.de/2012/02/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

Rumburak
17.09.2012, 03:46
Ich leugne Nichts, aber Niemand kann mich zwingen an Etwas zu glauben!!!

Pappenheimer
17.09.2012, 06:13
Dieses Meinungsaeusserungsverbot wird sich nicht ewig halten koennen.

Registrierter
18.09.2012, 08:15
Dieses Meinungsaeusserungsverbot wird sich nicht ewig halten koennen.


Eben das hat die UNO ja damit festgestellt.
Mal sehen, wie lange das BRD-Regime dieses Verbrechen der Meinungsunterdrückung noch fortzusetzen gedenkt.

Smoker
18.09.2012, 08:20
Ich frage mich wieso man die Leute nicht das denken lassen mag was sie wollen. Wieso hat man es so nötig per Gesetz die einzigste richtige Wahrheit festzuschreiben.

tabasco
18.09.2012, 08:22
Ich frage mich wieso man die Leute nicht das denken lassen mag was sie wollen. Wieso hat man es so nötig per Gesetz die einzigste richtige Wahrheit festzuschreiben.Wer hat Dir denn das Denke verboten?

Cinnamon
18.09.2012, 08:26
Ich frage mich wieso man die Leute nicht das denken lassen mag was sie wollen. Wieso hat man es so nötig per Gesetz die einzigste richtige Wahrheit festzuschreiben.

Denken darf man, was man will. Man darf nur nicht alles sagen. Du darfst ja auch über deinen Chef denken, dass er ein Volldepp ist. Sagen darfst du es ihm nicht, zumindest nicht, wenn du nicht gefeuert werden willst.

fatalist
18.09.2012, 08:32
Ich frage mich wieso man die Leute nicht das denken lassen mag was sie wollen. Wieso hat man es so nötig per Gesetz die einzigste richtige Wahrheit festzuschreiben.

Man hat wohl falsch gedacht, aber nicht zum einzigsten Mal ;)

Schaschlik
18.09.2012, 08:49
Der Mann ist 88. Und der schreibt noch Aufsätze?

Ich bin ja schon erstaunt, dass Rechtsradikale überhaupt schreiben können, aber gleich ganze Aufsätze und sogar mit Inhalt... :hi:

truthCH
23.09.2012, 10:39
Nun ... ich könnte mit Knobloch bei einem 4-Augen-Gespräch den HC leugnen und sie müsste in die Tischkannte beissen. Ist doch schon mal was. Generell muß die Aufklärungsarbeit im Einzelnen erfolgen (leider).

Wieso leider, hat doch Untergrundfeeling ;-) Ironisch betrachtet sind wir nun die "Resistance"