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Vollständige Version anzeigen : Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?



gert_ii
12.02.2012, 21:32
Sorry, eigentlich ist es mehr eine Frage.
Nach meinen Informationen hat man sysrische Agenten festgenommen, weil sie mit geheimdienstlichen Mitteln eigene Landsleute ausspioniert haben sollen und dabei gewonnen Informationen dem syrischen Geheimdienst zukommen liessen.
Ich kann aber keinen Paragrafen in deutschen Gesetzen finden, der das auch nur verbietet. Dass das strafbewehrt ist konnte ich auch nirgends finden.
Kann mir bitte jemand mit Gestzbuch und Prargraf weiterhelfen ?
Danke
Gert_ii

gert_ii
16.02.2012, 20:28
Da ich leider weder hier noch in anderen Foren eine Antwort bekommen habe, habe ich mal folgende eMail an poststelle@generalbundesanwalt.de geschickt :
---------------------------------------------------------------------
Werte Damen und Herren,
Sie haben unter
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=14&newsid=434
veröffentlicht, dass die Festnahmen auf Grund des Verdachts der Ausforschung syrischer Opositioneller in Deutschland nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stattfanden.
Da der genannte Punkt aber nur "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" erfasst, ist also Ihre Nachricht unvollständig, da sie nicht darstellt, inwiefern die Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sein könnte.

Sollte dagegen Ihre Nachricht vollständig sein und eine Tätigkeit gegen die BRD nicht mal ansatzweise vorliegen, dann handelt es sich nach meiner Meinung um Willkürjustiz und Rechtsbeugung. Bitte informieren Sie mich, inwiefern meine Meinung irrig ist.

Mit freundlichen Grüssen
Gert Hellmann
---------------------------------------------------------------------
Mal sehen, was dabei herauskommt.

Freikorps
16.02.2012, 21:28
Ausländer auf dem Boden der BRD sind durch die Gesetze der BRD geschützt und unterliegen diesen und nur diesen. Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!

Wenn di ePolizei für jede Abhörung einen richterlichen Beschluß benötigt, kann es logischerweise nicht geduldet werden, daß irgendwelche hergelaufenen Syrer hier machen was sie wollen!

Sprecher
19.02.2012, 09:40
Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!


Ist in diesem Land aber Gang und Gäbe und wird durch die BRD-Behörden geduldet. Geheimdienste aus aller Herren Länder treiben in der BRD was sie wollen, ganz besonders natürlich die unserer "Freunde".

Gehirnnutzer
19.02.2012, 10:44
Da ich leider weder hier noch in anderen Foren eine Antwort bekommen habe, habe ich mal folgende eMail an poststelle@generalbundesanwalt.de geschickt :
---------------------------------------------------------------------
Werte Damen und Herren,
Sie haben unter
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=14&newsid=434
veröffentlicht, dass die Festnahmen auf Grund des Verdachts der Ausforschung syrischer Opositioneller in Deutschland nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stattfanden.
Da der genannte Punkt aber nur "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" erfasst, ist also Ihre Nachricht unvollständig, da sie nicht darstellt, inwiefern die Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sein könnte.

Sollte dagegen Ihre Nachricht vollständig sein und eine Tätigkeit gegen die BRD nicht mal ansatzweise vorliegen, dann handelt es sich nach meiner Meinung um Willkürjustiz und Rechtsbeugung. Bitte informieren Sie mich, inwiefern meine Meinung irrig ist.

Mit freundlichen Grüssen
Gert Hellmann
---------------------------------------------------------------------
Mal sehen, was dabei herauskommt.


Ausländer auf dem Boden der BRD sind durch die Gesetze der BRD geschützt und unterliegen diesen und nur diesen. Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!

Wenn di ePolizei für jede Abhörung einen richterlichen Beschluß benötigt, kann es logischerweise nicht geduldet werden, daß irgendwelche hergelaufenen Syrer hier machen was sie wollen!

@gertii
Der Generalbundesstaatsanwalt wird kaum in solchen Fällen verfahrensrelevante Fakten herausgeben, denn dann würde sich auch der Verfahrensgegenstand erübrigen. Informationen die Ziel geheimdienstlicher Tätigkeiten sind, wären keine solchen, wenn man sie ohne weiteres Privatpersonen zugänglich machen würde.

@Freikorps
Freikorps hier irrst du dich leider indirekt, solange nicht Belange der Bundesrepublik berührt werden, interessiert sich niemand dafür ob Ausländer ausspioniert werden oder nicht.

Die Belange der Bundesrepublik werden in solchen Fällen berührt, wenn

- die Ausländer als Informationsträger von Interesse für die deutschen Geheimdienste und das Auswärtige Amt sind, z.B. politische Lageinformationen über ein Land etc.

- die Ausländer von Bedeutung für die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands sind.

- wenn die geheimdienstliche Tätigkeit zu einer schweren Straftat führt oder sie vorbereitet, z.B. Entführung, Mord, Anschläge etc.

- wenn die betroffenen Ausländer Zeugen in Verfahren mit schwerwiegendem Inhalt deutscher Gerichte oder Zeugen in Verfahren des Internationalen Gerichtshofes sind oder waren (Zeugenschutz).

Ansonsten interessiert die geheimdienstliche Tätigkeit herzlich wenig und im Rahmen dieser Tätigkeit begangene Straftaten, werden nach normalen Straftatbeständen behandelt.

zollagent
19.02.2012, 11:58
Ist in diesem Land aber Gang und Gäbe und wird durch die BRD-Behörden geduldet. Geheimdienste aus aller Herren Länder treiben in der BRD was sie wollen, ganz besonders natürlich die unserer "Freunde".

...und wenn man dahinterkommt gibt es ein Ausweisungsverfahren. Das gilt für Verbündete genau so wie für Syrer.

gert_ii
16.03.2012, 09:32
@gertii
Der Generalbundesstaatsanwalt wird kaum in solchen Fällen verfahrensrelevante Fakten herausgeben, denn dann würde sich auch der Verfahrensgegenstand erübrigen. Informationen die Ziel geheimdienstlicher Tätigkeiten sind, wären keine solchen, wenn man sie ohne weiteres Privatpersonen zugänglich machen würde.

Kann schon sein, aber er hat die Festnahmen selbst begründet. Wenn er das tut, sollte die Begründung einen Gesetzesverstoß enthalten.
Das kann ich aber nirgends erkennen, da die Interssen der BRD eben nicht involviert sind.

cajadeahorros
16.03.2012, 09:33
...und wenn man dahinterkommt gibt es ein Ausweisungsverfahren. Das gilt für Verbündete genau so wie für Syrer.

Ach ja? Wurden, im Gegensatz bspw. zu Italien, in der BRD jemals US-Agenten ausgewiesen?

Schattenschach
16.03.2012, 09:43
Ein Land, welches seit 1945 nicht souverän ist, sucht sich nicht selber aus, wer wo spionieren und auskundschaften darf.
Folglich dürfen hier nur Geheimdienste der westlichen Siegermächte inkl. Israel befreundeter Staaten ungestraft ihrer Arbeit nachgehen.

gert_ii
16.03.2012, 09:54
Ein Land, welches seit 1945 nicht souverän ist, suc :ht sich nicht selber aus, wer wo spionieren und auskundschaften darf.
Folglich dürfen hier nur Geheimdienste der westlichen Siegermächte inkl. Israel befreundeter Staaten ungestraft ihrer Arbeit nachgehen.

Könnte schon sein, aber dann müsste es ein entsprechendes Gesetz geben. Das gibt es aber nicht. Allerdings gibt es auch für die Verhaftung ohne gesetzliche Basis Namen : Willkürjustiz, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung u.ä.

Schattenschach
16.03.2012, 10:31
Könnte schon sein, aber dann müsste es ein entsprechendes Gesetz geben. Das gibt es aber nicht. Allerdings gibt es auch für die Verhaftung ohne gesetzliche Basis Namen : Willkürjustiz, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung u.ä.

Ich denke kaum, dass in deutschen Gesetzbüchern in irgendeiner Form ausformuliert ist, dass z.B. Angehörige der in Deutschland stationierten US-Streikräfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des US-Militärs in Deutschland angeklagt werden dürfen; völlig egal, ob sie beim Schwarzfahren erwischt wurden oder einen Raubmord begangen haben.

Bezüglich deiner Frage könnte man die Angelegenheit mal umgekehrt betrachten:
Würden die deutschen Behörden genauso ermitteln, wenn CIA-Leute, hier in Deutschland, syrische Staatsbürger (von mir aus auch Agenten des syrischen Geheimdienstes) in Gefahr bringen würden, in welcher Form auch immer?

Gehirnnutzer
16.03.2012, 18:53
Ich denke kaum, dass in deutschen Gesetzbüchern in irgendeiner Form ausformuliert ist, dass z.B. Angehörige der in Deutschland stationierten US-Streikräfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des US-Militärs in Deutschland angeklagt werden dürfen; völlig egal, ob sie beim Schwarzfahren erwischt wurden oder einen Raubmord begangen haben.

Ausformuliert ist es schon, jedoch nicht in der Form, wie du behauptest, im Artikel VII [Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit, Polizeigewalt, Unterstützung bei Strafverfolgung] des Natotruppenstatutes (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm) und in den Zusatzabkommen.

Vereinfacht ausgedrückt, Deutschland verzichtet unter Vorbehalt auf die eigene Strafverfolgung in solchen Fällen, kann diesen Verzicht aber in Einzelfällen und auch gesamt jederzeit zurücknehmen. Ordnungswidrigkeiten muss jeder ausländische Soldat begleichen unabhängig von seiner Herkunft.
Bei Straftaten überlässt die Bundesrepublik den Täter der Militärgerichtsbarkeit des Entsendestaates, außer bei schweren Kapitalverbrechen. Für die Amis im übrigen eine sehr harte Angelegenheit, denn wo bei uns der Staatsanwalt Delikte wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse das Verfahren einstellt oder ein Strafbefehl mit einer geringen Geldstrafe ausstellen würde, haut der USMCJ richtig rein, mit Knast und unehrenhafter Entlassung.
Musst mal erlebt haben, wie klein, weinerlich und bettelnd selbst amerikanische Offiziere werden, wenn die Polizei oder der Zoll sie mit nem Grämmchen Hasch oder ähnlichem erwischt.

Schattenschach
17.03.2012, 01:08
Ausformuliert ist es schon, jedoch nicht in der Form, wie du behauptest, im Artikel VII [Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit, Polizeigewalt, Unterstützung bei Strafverfolgung] des Natotruppenstatutes (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm) und in den Zusatzabkommen.
Danke für die Info!


Vereinfacht ausgedrückt, Deutschland verzichtet unter Vorbehalt auf die eigene Strafverfolgung in solchen Fällen, kann diesen Verzicht aber in Einzelfällen und auch gesamt jederzeit zurücknehmen. Ordnungswidrigkeiten muss jeder ausländische Soldat begleichen unabhängig von seiner Herkunft.
Also läufts auf das hinaus, was ich meinte: Willkür.
Der Staat macht Gesetze und sucht sich selber aus wann und inwiefern er diese auch umsetzt.
Gegen den Gaddafi-Sprössling z.B. ermittelte die Münchener Justiz auch erst als Deutschland das grüne Libyen von der Freundesliste strich, obwohl er schon seit Jahren gerne mal in der 2. Reihe parkte.


Bei Straftaten überlässt die Bundesrepublik den Täter der Militärgerichtsbarkeit des Entsendestaates, außer bei schweren Kapitalverbrechen.
Kann mir kaum vorstellen, dass das grundsätzlich gilt. Auch hier wird wieder geschaut werden, wer der Typ ist, was für eine Funktion er hat und ob es möglich ist, die Sache abzuwickeln, ohne es an die große Glocke zu hängen.


Für die Amis im übrigen eine sehr harte Angelegenheit, denn wo bei uns der Staatsanwalt Delikte wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse das Verfahren einstellt oder ein Strafbefehl mit einer geringen Geldstrafe ausstellen würde, haut der USMCJ richtig rein, mit Knast und unehrenhafter Entlassung.
Musst mal erlebt haben, wie klein, weinerlich und bettelnd selbst amerikanische Offiziere werden, wenn die Polizei oder der Zoll sie mit nem Grämmchen Hasch oder ähnlichem erwischt.
Das stimmt allerdings.

Gehirnnutzer
17.03.2012, 14:43
Danke für die Info!


Also läufts auf das hinaus, was ich meinte: Willkür.
Der Staat macht Gesetze und sucht sich selber aus wann und inwiefern er diese auch umsetzt.
Gegen den Gaddafi-Sprössling z.B. ermittelte die Münchener Justiz auch erst als Deutschland das grüne Libyen von der Freundesliste strich, obwohl er schon seit Jahren gerne mal in der 2. Reihe parkte.


Kann mir kaum vorstellen, dass das grundsätzlich gilt. Auch hier wird wieder geschaut werden, wer der Typ ist, was für eine Funktion er hat und ob es möglich ist, die Sache abzuwickeln, ohne es an die große Glocke zu hängen.


Das stimmt allerdings.

Schattenschach man darf nicht immer nur nach dem Schein gehen, sondern muss sich auch mit den Hintergründen beschäftigen.

Ein Soldat steht immer in einem besonderen Rechtsverhältnis mit dem Staat, dem er dient. Diese Rechtsverhältnis ist etwas anders aufgebaut als das Verhältnis zwischen Staat und einem normalen Bürger. Teile des Bürgerrechtsverhältnisses gelten nur wenn der Bürger sich in seinem Staat aufhält, wenn er in ein anderes Land verreist, sind diese Teile für die Dauer der Reise nicht mehr gültig, die Bereiche unterliegen der Rechtsprechung des Landes in das gereist wird.
Beim Dienstverhältnis eines Soldaten gibt es aber Rechte und Pflichten, die im Dienst immer bestehen, egal wo er sich aufhält. Daraus resultieren aber manchmal Konflikte mit dem Recht des Aufnahmestaates, wenn ein Soldat dort stationiert wird.

Das betrifft so viele Bereiche, Aspekte und Länder, das man nicht alles erwähnen kann, deswegen nur 2 kleine Beispiel:

Ein in den USA stationierter Soldat unterliegt nicht der Militärgerichtsbarkeit der USA, sondern nur der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Würde ein deutscher Soldat von einem US-Militärgericht wegen einer Straftat verurteilt, müsste er die Strafe vollständig in den USA absitzen. Zu dem gibt es wenig Revisions-und Berufungsgründe in der Militärgerichtsbarkeit der USA. Wird er jedoch von der ordentlichen Gerichtsbarkeit wegen einer Straftat verurteilt, besteht bis die Möglichkeit, die Strafe in Deutschland abzusitzen und würde auch unter die deutschen Bewährungsregelungen fallen.

Das die US-Streitkräfte bei Drogenmissbrauch hart durchgreifen ist bekannt, der Sinn dahinter auch. Würde nun ein US-Soldat unter die deutsche Gerichtsbarkeit fallen, gäbe es die bereits genannten Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung. Da aber die doppelte Strafverfolgung verboten ist, hätte die US-Militärgerichtsbarkeit keine Möglichkeit mehr ihn zu belangen, was zu Unmut führen würde, oder glaubst du Menschen nehmen es so einfach hin, das sie für ein und das selbe Delikt, je nach dem wo sie stationiert sind, kräftig auf die Finger bekommen oder straffrei ausgehen.

Weitere Konfliktpunkte können z.B. Todesstrafe, unterschiedlich Führungssysteme etc. sein.