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Vollständige Version anzeigen : Warum hat Deutschland noch keinen Friedensvertrag?



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Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 17:03
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

Geronimo
04.02.2012, 17:05
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

Genau so. Frag dich lieber mal warum. Und warum die Feindstaatenklausel in der UN-Charta immer noch existiert. Fragen über Fragen, ne?

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 17:08
Wenn Du es weißt, warum schreibst du es dann nicht? Ich habe nach den Meinungen der Userschaft gefragt.

Brathering
04.02.2012, 17:14
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2+4-vertrag.pdf
Artikel 7. Theoretisch ist das der Friedensvertrag und die Rückgabe der Souverenität.

Geronimo
04.02.2012, 17:16
Wenn Du es weißt, warum schreibst du es dann nicht? Ich habe nach den Meinungen der Userschaft gefragt.

Weil das alles in diesem Forum schon gefühlte 1000mal diskutiert und beantwortet wurde. Benutze mal die Suchfunktion. Kurz: es langweilt.

ragnaroek
04.02.2012, 17:16
Genau so. Frag dich lieber mal warum. Und warum die Feindstaatenklausel in der UN-Charta immer noch existiert. Fragen über Fragen, ne? Das ist ja einer der Punkte, welche dieses Forum für mich so interessant machen. Ich hatte es echt nicht gewußt... Abgefahrene Kiste diese Sauerei. Die Masse der Deutschen weiß es immer noch nicht und zeigt auch wenig Interesse an diesen Fakten. Meine Gedanken zur Strangfrage habe ich damit schon formuliert.

Shahirrim
04.02.2012, 17:19
Das ist ja einer der Punkte, welche dieses Forum für mich so interessant machen. Ich hatte es echt nicht gewußt... Abgefahrene Kiste diese Sauerei. Die Masse der Deutschen weiß es immer noch nicht und zeigt auch wenig Interesse an diesen Fakten. Meine Gedanken zur Strangfrage habe ich damit schon formuliert.

Dass das Grungesetz keine Verfassung ist, weißt du aber, oder?

ragnaroek
04.02.2012, 17:30
Dass das Grungesetz keine Verfassung ist, weißt du aber, oder? Ja, natürlich und ansonsten weiß ich noch ne ganze Menge ;)

Pythia
04.02.2012, 17:45
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?Henry Morgenthau hatte mal Pläne für Deutschland ...
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2009/Morg-09.gif
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
So, und welches Land soll nun Deiner Meinung nach vertrauenwürdig genug sein, damit die BRD mit diesem Land einen Friedensvertrag abschließen kann? Man könnte ja mal Bhutan in Erwägung ziehen. Zumindest habe ich das Gefühl, daß Bhutan keine Vernichtung der BRD plant, aber ich kann mich natürlich täuschen. Wer weiß, was die Bhutanesen gerade in diesem Denksport-Zentrum ausbrüten:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/60/Taktshang.jpg/220px-Taktshang.jpg (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Taktshang.jpg&filetimestamp=20070114083058)

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 17:53
Niemand will Deutschland vernichten. Ich wollte darauf hinaus, ob die 2+4-Gespräche und die darauf folgenden Verträge einen Friedensvertrag ersetzen. Es geht auch um Reparationen. Kleiner Denkanstoß!

Lichtblau
04.02.2012, 19:13
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

Wo steht geschrieben das man einen braucht?

Swetlana
04.02.2012, 19:15
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

http://www.youtube.com/watch?v=tsrYpy0cuE8

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 19:21
@htc
Nirgendwo, eigentlich werden diese Art Verträge heute nicht mehr geschlossen. Sie sind kein Garant für ewigen Frieden. Das hatten wir ja nach dem Vertrag von Versailles gesehen.

Geronimo
04.02.2012, 19:23
Nirgendwo, eigentlich werden diese Art Verträge heute nicht mehr geschlossen. Sie sind kein Garant für ewigen Frieden. Das hatten wir ja nach dem Vertrag von Versailles gesehen.

Es geht schon wieder los. Das war kein "Vertrag" sondern ein DIKTAT! Oder wie nennst du das, wenn dich jemand mit der Pistole am Kopf zur Unterschrift zwingt? Solche "Verträge" sind in jedem zivilisierten Land Null und Nichtig!

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 19:26
http://www.youtube.com/watch?v=tsrYpy0cuE8

An der Aussage von Günter Verheugen ist durchaus etwas dran. Deutschland wäre im Alleingang schnell wieder isoliert.

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 19:28
Es geht schon wieder los. Das war kein "Vertrag" sondern ein DIKTAT! Oder wie nennst du das, wenn dich jemand mit der Pistole am Kopf zur Unterschrift zwingt? Solche "Verträge" sind in jedem zivilisierten Land Null und Nichtig!

Tja, wehe dem Besiegten. Damit muss sich ein Verlierer abfinden, egal wer den Krieg angefangen hatte.

Arnold
04.02.2012, 19:30
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet.


Nein. Der WK II endete mit der Kapitulation Japans.



67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?


Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Bruddler
04.02.2012, 19:32
Niemand will Deutschland vernichten. Ich wollte darauf hinaus, ob die 2+4-Gespräche und die darauf folgenden Verträge einen Friedensvertrag ersetzen. Es geht auch um Reparationen. Kleiner Denkanstoß!

Eine Kuh, die man melken will, vernichtet man nicht, jedenfalls nicht sofort.....

Commodus
04.02.2012, 19:33
Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Aha ... hört hört!

Arnold
04.02.2012, 19:33
Das ist ja einer der Punkte, welche dieses Forum für mich so interessant machen. Ich hatte es echt nicht gewußt... Abgefahrene Kiste diese Sauerei. Die Masse der Deutschen weiß es immer noch nicht und zeigt auch wenig Interesse an diesen Fakten. Meine Gedanken zur Strangfrage habe ich damit schon formuliert.


Die Feindstaatenklausel ist obsolet und damit heute kein gültiges Völkerrecht mehr.

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 19:35
Richtig @Arnold! Mit dem Strang kam ich auf die Idee, weil die Griechen und Italiener das Süppchen wieder aufkochen, weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht. Denn nach einem Friedensvertrag folgen immer Reparationsforderungen, und die sind mit den 2+4-Vereinbarungen Null und nichtig geworden.

Commodus
04.02.2012, 19:36
Die Feindstaatenklausel ist obsolet und damit heute kein gültiges Völkerrecht mehr.

Ah Verzeihung ... ich vergas, wir haben derzeit die 5. Jahreszeit

Arnold
04.02.2012, 19:36
Dass das Grungesetz keine Verfassung ist, weißt du aber, oder?


Eine der vielen Irrlehren, die unverständlicherweise und wohl nur aus staatsfeindlich-ideologischen Gründen immer noch verbreitet werden.

Das Grundgesetz ist eine vollgültige Staatsverfassung und außerdem eine der besten der Welt, wo sie hohes Ansehen genießt!

Katranka
04.02.2012, 19:40
Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Den 2+4 Vertag haben eigentlich nur die "4" mit sich selbst ausgehandelt, wie soll der denn bitte einen Friedensvertrag ersetzen? Davon mal abgesehen kann eigentlich nichts einen Friedensvertrag ersetzen.

frundsberg
04.02.2012, 19:41
Eine der vielen Irrlehren, die unverständlicherweise und wohl nur aus staatsfeindlich-ideologischen Gründen immer noch verbreitet werden.

Das Grundgesetz ist eine vollgültige Staatsverfassung und außerdem eine der besten der Welt, wo sie hohes Ansehen genießt!

Bei mir besitzt dieses nicht-deutsche GG kein Ansehen. Warum auch, schützt dieses Irrgesetz die Ordnung einer Fremdherrschaft.
Die Beseitung dieser Ordung ist per Gesetz verboten.
Die Beseitigung des deutschen Volkes wird durch diese Ordnung überhaupt gar nicht unterbunden.
Daraus schließe ich, daß dieses Gesetz (GG, siehe Definition auch Haager Landkriegsordnung)
nur dazu da ist, die Fremdherrschaft über das deutsche Volk zu verewigen.

Katranka
04.02.2012, 19:41
Eine der vielen Irrlehren, die unverständlicherweise und wohl nur aus staatsfeindlich-ideologischen Gründen immer noch verbreitet werden.

Das Grundgesetz ist eine vollgültige Staatsverfassung und außerdem eine der besten der Welt, wo sie hohes Ansehen genießt!

Das träumst aber auch nur du. Darf ich dich mal auf Artikel 146 GG hinweisen? Damit ist alles gesagt.

Arnold
04.02.2012, 19:45
Es geht schon wieder los. Das war kein "Vertrag" sondern ein DIKTAT! Oder wie nennst du das, wenn dich jemand mit der Pistole am Kopf zur Unterschrift zwingt? Solche "Verträge" sind in jedem zivilisierten Land Null und Nichtig!


Es war ein Vertrag! Niemand konnte die Vertreter der Reichsregierung zur Unterschrift zwingen - und die damaligen Alliierten haben es auch nicht! Deutschland hätte den Krieg weiterführen oder einfach kapitulieren können. Die Reichsregierung aber war klug genug, den Vertrag abzuschließen und dann nach und nach Erleichterungen der harten Vertragsbedingungen auszuhandeln. Genau so ist es dann auch geschehen. Stichworte: internationale Anerkennung Deutschlands als vollgültiges Mitglied der Weltstaatengemeinschaft (Stresemann) und abschließende Vereinbarungen über reduzierte Reparationen (Brüning; Konferenz von Lausanne).

Geronimo
04.02.2012, 19:45
Nein. Der WK II endete mit der Kapitulation Japans.





Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Wie kann man eigentlich nur so ignorant sein. Oder komplett verblödet! Unglaublich. Sach ma, willst du uns hier verarschen?

Tantalit
04.02.2012, 19:48
Eine der vielen Irrlehren, die unverständlicherweise und wohl nur aus staatsfeindlich-ideologischen Gründen immer noch verbreitet werden.

Das Grundgesetz ist eine vollgültige Staatsverfassung und außerdem eine der besten der Welt, wo sie hohes Ansehen genießt!

Kannst du das mal bitte mit Fakten belegen?

Damit das ein für allemal geklärt wird!

Alfred Tetzlaff
04.02.2012, 19:48
Mensch Indianerhäuptling, mache den Strang nicht kaputt!

Geronimo
04.02.2012, 19:48
Es war ein Vertrag! Niemand konnte die Vertreter der Reichsregierung zur Unterschrift zwingen - und die damaligen Alliierten haben es auch nicht! Deutschland hätte den Krieg weiterführen oder einfach kapitulieren können. Die Reichsregierung aber war klug genug, den Vertrag abzuschließen und dann nach und nach Erleichterungen der harten Vertragsbedingungen auszuhandeln. Genau so ist es dann auch geschehen. Stichworte: internationale Anerkennung Deutschlands als vollgültiges Mitglied der Weltstaatengemeinschaft (Stresemann) und abschließende Vereinbarungen über reduzierte Reparationen (Brüning; Konferenz von Lausanne).

Bei soviel gesammelter Niedertracht fehlen mir die Worte. I.Ü. warten wir alle noch gespannt auf deine Aufzählung des Unrechts, das Deutschland GB und vor allem den USA angetan hat, du mieser kleiner Dummschwätzer.

Arnold
04.02.2012, 19:48
Den 2+4 Vertag haben eigentlich nur die "4" mit sich selbst ausgehandelt, wie soll der denn bitte einen Friedensvertrag ersetzen? Davon mal abgesehen kann eigentlich nichts einen Friedensvertrag ersetzen.


Natürlich nicht. :rolleyes:

Deshalb wird es wohl morgen wieder zur "Front" gehen.

Dann sieg' mal schön! :D

Bruddler
04.02.2012, 19:49
Den 2+4 Vertag haben eigentlich nur die "4" mit sich selbst ausgehandelt, wie soll der denn bitte einen Friedensvertrag ersetzen? Davon mal abgesehen kann eigentlich nichts einen Friedensvertrag ersetzen.

Der sogen. "2+4 Vertag" ist lediglich ein Pseudo-Friedensvertrag, der die (deutschen) Gemüter beruhigen soll...

Erik der Rote
04.02.2012, 19:49
Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

komisch bei Schäuble ist das noch nicht angekommen !


http://www.youtube.com/watch?v=iKd4lpNR3os

Geronimo
04.02.2012, 19:50
Mensch Indianerhäuptling, mache den Strang nicht kaputt!

Das soll ein Strang sein? Mit nichts als einer dämlichen Frage im Eröffnungspost? Ohne eigene Stellungnahme - einfach nichts? Bloße dümmliche Provokation ist das. So was gehört in das Spamforum.

Katranka
04.02.2012, 19:50
Es war ein Vertrag! Niemand konnte die Vertreter der Reichsregierung zur Unterschrift zwingen - und die damaligen Alliierten haben es auch nicht! Deutschland hätte den Krieg weiterführen oder einfach kapitulieren können. Die Reichsregierung aber war klug genug, den Vertrag abzuschließen und dann nach und nach Erleichterungen der harten Vertragsbedingungen auszuhandeln. Genau so ist es dann auch geschehen. Stichworte: internationale Anerkennung Deutschlands als vollgültiges Mitglied der Weltstaatengemeinschaft (Stresemann) und abschließende Vereinbarungen über reduzierte Reparationen (Brüning; Konferenz von Lausanne).

Das Versailler Diktat wurde unter anderem unter Androhung einer massiven Hungerblockade durchgesetzt. Ist mir klar, dass du das nicht weißt, steht schließlich in keinem Schulbuch.

Commodus
04.02.2012, 19:50
Was man hier für einen Humbug lesen muß, das lässt einem die Hauptschlagader erfrieren. :rolleyes:

Das war ein Diktat. Und zwar mit dem Messer an der Kehle eines jeden Deutschen.



Unter dem Druck des drohenden Einmarsches und der trotz Waffenstillstand fortbestehenden britischen Seeblockade, die eine dramatische Zuspitzung der Ernährungslage befürchten ließ, votierte die Nationalversammlung am 23. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags.

http://de.wikipedia.org (http://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag_von_Versailles)

Arnold
04.02.2012, 19:52
Richtig @Arnold! Mit dem Strang kam ich auf die Idee, weil die Griechen und Italiener das Süppchen wieder aufkochen, weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht. Denn nach einem Friedensvertrag folgen immer Reparationsforderungen, und die sind mit den 2+4-Vereinbarungen Null und nichtig geworden.


Ergänzend möchte ich hinzufügen: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat dazu jetzt ein klares Urteil gefällt.

Bruddler
04.02.2012, 19:53
Nein. Der WK II endete mit der Kapitulation Japans.





Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Ganz Deutschland, oder besser die BRD, ist seit dem 8.5.1945 eine lupenreine Xenokratie !

Katranka
04.02.2012, 19:54
Natürlich nicht. :rolleyes:

Deshalb wird es wohl morgen wieder zur "Front" gehen.

Dann sieg' mal schön! :D

Deine Polemik kannst du dir sparen. Es gibt schlicht und einfach keinen Friedensvertrag.

Es gibt streng genommen noch nicht einmal eine Kapitulation, da nur die Wehrmacht bedinungslos kapituliert hatte. Das Recht dazu hätte nur ein vom Volk gewählter Reichspräsident gehabt, aber den gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Unterschätze mal nicht wie Bedeutung von Verträgen auf politischer Ebene.

Bruddler
04.02.2012, 19:56
komisch bei Schäuble ist das noch nicht angekommen !


http://www.youtube.com/watch?v=iKd4lpNR3os

Ein Strolch, durch und durch.....

Arnold
04.02.2012, 19:57
Bei mir besitzt dieses nicht-deutsche GG kein Ansehen. Warum auch, schützt dieses Irrgesetz die Ordnung einer Fremdherrschaft.
Die Beseitung dieser Ordung ist per Gesetz verboten.
Die Beseitigung des deutschen Volkes wird durch diese Ordnung überhaupt gar nicht unterbunden.
Daraus schließe ich, daß dieses Gesetz (GG, siehe Definition auch Haager Landkriegsordnung)
nur dazu da ist, die Fremdherrschaft über das deutsche Volk zu verewigen.


Persönliche Urteile solcher Art sind belanglos. Die Realitäten und insbesondere Freiheiten der Deutschen sind in unserem souveränen Staatswesen durch das Grundgesetz rechtlich umschrieben, garantiert und ggf. auf dem Rechtsweg einklagbar.

In Deutschland herrscht das deutsche Volk, es regiert sogar durch volksdemokratische Elemente in den Kommunen und Ländern mit, wenn es das will. Im Bund regieren die vom deutschen Volk gewählten Vertreter.

Brathering
04.02.2012, 19:58
Kannst du das mal bitte mit Fakten belegen?

Damit das ein für allemal geklärt wird!

Man hätte es auch Kochbuch nennen können, so lange es das rechtliche Fundament dieses Staates ist an dem sich alle Gesetze orientieren ist es vom Typ her eine Verfassung.

Brutus
04.02.2012, 19:59
Was man hier für einen Humbug lesen muß, das lässt einem die Hauptschlagader erfrieren. Das war ein Diktat. Und zwar mit dem Messer an der Kehle eines jeden Deutschen.

Die Seeblockade war sogar völkerrechtswidrig. Sie kostete etwa 800.000 deutschen Zivilisten das Leben. Man könnte sie auch als Hungerholocaust bezeichnen.

Die Siegerbestien drohten sogar, den Krieg wieder aufzunehmen, wenn Deutschland den *Vertrag* nicht unterschreibt, bei dem die Delegation nicht einmal am Tisch sitzen durfte, und der ultimativ zur Unterschrift quasi im Befehlston vorgelegt wurde.

Der Alleinschuldparahraph wurde durch John Foster Dulles, J.P. Morgan-Agent, eigenmächtig in den Vertrag hineingeschrieben, da er als Vorwand diente, die Reparationen abzupressen.

Damit haben wir auch die Antwort gefunden, weshalb die BRD keinen Friedensveretrag bekam: um uns auf immer und ewig für USrael und europäische Raubstaaten tributpflichtig und unter Besatzerherrschaft zu halten.

Es sollte sicher gestellt sein, daß niemals wieder ein souveränes Deutschland in den Grenzen von 1914 oder 38 zustandekommen wird. Denn zur Vernichtung des Deutschen Reiches und Ausrottung der Deutschen haben die Sieger schließlich zwei Weltkriege angezettelt, deren Ergebnis sie natürlich durch die Nachkriegsordnung sichergestellt sehen wollen.

vaater
04.02.2012, 19:59
Wie kann man eigentlich nur so ignorant sein. Oder komplett verblödet! Unglaublich. Sach ma, willst du uns hier verarschen?

Glaub ich nicht, der Arnold hat sein Wissen aus deutschen Medien und Verbildungseinrichtungen. Die Verarsche kommt von dort.
Arnolds Problem ist, dass er denen noch immer jede Lüge abkauft, gutdumm, wie er halt ist, ebenso wie die Mehrheit unserer Landsleute.
Absicht ist das sicher nicht, sie kennen und können es nicht mehr anders.

Arnold
04.02.2012, 20:00
Das träumst aber auch nur du. Darf ich dich mal auf Artikel 146 GG hinweisen? Damit ist alles gesagt.


Mit "Träumen" haben meine Ausführungen nichts zu tun, sondern mit Wissen.

Der Art. 146 GG ist mir daher bekannt. Solange das deutsche Volk mit dem Grundgesetz als Verfassung zufrieden ist - und das ist es! -, ist und bleibt das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Katranka
04.02.2012, 20:00
Persönliche Urteile solcher Art sind belanglos. Die Realitäten und insbesondere Freiheiten der Deutschen sind in unserem souveränen Staatswesen durch das Grundgesetz rechtlich umschrieben, garantiert und ggf. auf dem Rechtsweg einklagbar.

In Deutschland herrscht das deutsche Volk, es regiert sogar durch volksdemokratische Elemente in den Kommunen und Ländern mit, wenn es das will. Im Bund regieren die vom deutschen Volk gewählten Vertreter.

Und warum heißt das Grundgesetz in voller Länge "Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland" und nicht "Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland"?

Erik der Rote
04.02.2012, 20:02
Persönliche Urteile solcher Art sind belanglos. Die Realitäten und insbesondere Freiheiten der Deutschen sind in unserem souveränen Staatswesen durch das Grundgesetz rechtlich umschrieben, garantiert und ggf. auf dem Rechtsweg einklagbar.

In Deutschland herrscht das deutsche Volk, es regiert sogar durch volksdemokratische Elemente in den Kommunen und Ländern mit, wenn es das will. Im Bund regieren die vom deutschen Volk gewählten Vertreter.

und die Erde ist eine Scheibe:))

Bruddler
04.02.2012, 20:03
Persönliche Urteile solcher Art sind belanglos. Die Realitäten und insbesondere Freiheiten der Deutschen sind in unserem souveränen Staatswesen durch das Grundgesetz rechtlich umschrieben, garantiert und ggf. auf dem Rechtsweg einklagbar.

In Deutschland herrscht das deutsche Volk, es regiert sogar durch volksdemokratische Elemente in den Kommunen und Ländern mit, wenn es das will. Im Bund regieren die vom deutschen Volk gewählten Vertreter.

Wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt ? :umkipp:

Erik der Rote
04.02.2012, 20:04
Glaub ich nicht, der Arnold hat sein Wissen aus deutschen Medien und Verbildungseinrichtungen. Die Verarsche kommt von dort.
Arnolds Problem ist, dass er denen noch immer jede Lüge abkauft, gutdumm, wie er halt ist, ebenso wie die Mehrheit unserer Landsleute.
Absicht ist das sicher nicht, sie kennen und können es nicht mehr anders.

nein Arnold bekommt Geld dafür niemand ist heute von sich aus so borniert !

Libero
04.02.2012, 20:04
Einen Friedensvertrag müssen diejenigen anbieten die den Krieg angefangen haben.

Warum wollen die Deutschen keinen Friedensvertrag?

Katranka
04.02.2012, 20:06
Mit "Träumen" haben meine Ausführungen nichts zu tun, sondern mit Wissen.

Der Art. 146 GG ist mir daher bekannt. Solange das deutsche Volk mit dem Grundgesetz als Verfassung zufrieden ist - und das ist es! -, ist und bleibt das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ist aber keine Verfassung, vielleicht ein verfassungsähnliches Konstrukt. Man könnte es auch AGB, Hausordnung, Bedienungsanleitung, Beipackzettel, Gebrauchsanleitung oder sonst wie nennen, aber es ist keine Verfassung, und schon gar keine, welche sich das Volk gegeben hat, was die Grundlage für jeden demokratischen, souveränen Staat ist. Sonst wäre 146 GG vollkommen sinnlos. Etwas viel Wortklauberei, aber in solchen Fällen ist es wichtig, sehr genau zu sein.

Commodus
04.02.2012, 20:07
Denn zur Vernichtung des Deutschen Reiches und Ausrottung der Deutschen haben die Sieger schließlich zwei Weltkriege angezettelt, deren Ergebnis sie natürlich durch die Nachkriegsordnung sichergestellt sehen wollen.

Eben. Und ein weiterer Grund (einer von vielen Gründen) warum wir keinen Friedenvertrag haben, ist die Sicherstellung der festgelegten Geschichtsschreibung (Stichwort fortbestehende Rechstsgültigkeit aller Urteile der Besatzungsmächte).

Brathering
04.02.2012, 20:07
Und warum heißt das Grundgesetz in voller Länge "Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland" und nicht "Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland"?

Seien wir ehrlich, der Großteil des GG kann durch repräsentativdemokratische Mittel jederzeit nach dem Willen des Volkes geändert werden. Die aufdiktierten wenigen Sachen wie Menschenrechte und Staatsform jedoch nicht aber mit ihnen ist das Volk zu 90%+ einverstanden.
Natürlich ist es von den Besatzern vorgegeben worden, doch mittlerweile dient es als vom Volk legitimierte Verfassung.

Arnold
04.02.2012, 20:07
Kannst du das mal bitte mit Fakten belegen?

Damit das ein für allemal geklärt wird!


Traurig, dass wesentliche Sachverhalte unbekannt zu sein scheinen. Aber bitte, Lehrstunde über die Grundlagen:

"Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Die wesentlichen Ausführungen sind hervorgehoben!

Katranka
04.02.2012, 20:09
Seien wir ehrlich, der Großteil des GG kann durch repräsentativdemokratische Mittel jederzeit nach dem Willen des Volkes geändert werden. Die aufdiktierten wenigen Sachen wie Menschenrechte und Staatsform jedoch nicht aber mit ihnen ist das Volk zu 90%+ einverstanden.
Natürlich ist es von den Besatzern vorgegeben worden, doch mittlerweile dient es als vom Volk legitimierte Verfassung.

Seit wann interessieren sich unsere demokratisch gewählten Repräsentanten für den Volkswillen? Habe ich etwas verpasst?

Brutus
04.02.2012, 20:11
Das Grundgesetz ist aber keine Verfassung, vielleicht ein verfassungsähnliches Konstrukt. Man könnte es auch AGB, Hausordnung, Bedienungsanleitung, Beipackzettel, Gebrauchsanleitung oder sonst wie nennen, aber es ist keine Verfassung, und schon gar keine, welche sich das Volk gegeben hat, was die Grundlage für jeden demokratischen, souveränen Staat ist. Sonst wäre 146 GG vollkommen sinnlos. Etwas viel Wortklauberei, aber in solchen Fällen ist es wichtig, sehr genau zu sein.

Das Grundgesetz gießt die von USrael, der EU und den Besatzern ausgeübte Fremdherrschaft in Paragraphen (Artikel). Von mir aus kann man das Verfassung nennen, aber wenn man so weit geht, steht das GG rechtlich gesehen auf der gleichen Stufe wie die Lagerordnung von Auschwitz oder die von den Nazis erlassenen Regeln in den besetzten Gebieten.

Brathering
04.02.2012, 20:12
Seit wann interessiert sich unsere repräsentative Demokratie für den Volkswillen? Habe ich etwas verpasst?

Seit sie durch ihn legitimiert wird und ihn formen kann.

Ich bin eh überzeugter Antidemokrat und kann es mir erlauben zu sagen: BRD ist demokratisch. Das GG ist der Name seiner Verfassung. BRD ist souverän. :p

Katranka
04.02.2012, 20:12
Das Grundgesetz gießt die von USrael, der EU und den Besatzern ausgeübte Fremdherrschaft in Paragraphen (Artikel). Von mir aus kann man das Verfassung nennen, aber wenn man so weit geht, steht das GG rechtlich gesehen auf der gleichen Stufe wie die Lagerordnung von Auschwitz oder die von den Nazis erlassenen Regeln in den besetzten Gebieten.

Sage ich doch, im Prinzip kann man kann es nennen wie man will.

detti
04.02.2012, 20:12
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

Es kann nur ein Friedensvertrag unter Kriegsgegner geschlossen werden
und die BRD hat nie einen Krieg gegen die Alliierten geführt-ergo kein Kriegsgegner.
Kriegsgegner war das Deutsche Reich und zum Deutschen Reich gehörte auch
Ostpreussen,Schlesien usw---- und da liegt der Hund begraben,
die genannten Gauen gehören laut Völkerrecht zum deutschen Reich sind uns aber
geraubt worden und aus diesen Grunde kann kein Friedensvertrag geschlossen werden.

Grenzer
04.02.2012, 20:13
Das Grundgesetz ist aber keine Verfassung, vielleicht ein verfassungsähnliches Konstrukt. Man könnte es auch AGB, Hausordnung, Bedienungsanleitung, Beipackzettel, Gebrauchsanleitung oder sonst wie nennen, aber es ist keine Verfassung, und schon gar keine, welche sich das Volk gegeben hat, was die Grundlage für jeden demokratischen, souveränen Staat ist. Sonst wäre 146 GG vollkommen sinnlos. Etwas viel Wortklauberei, aber in solchen Fällen ist es wichtig, sehr genau zu sein.

Das Grundgesetz ist nicht viel mehr als ein Beipackzettel ,- muahaaaaaa : Dafür kriegst Du gnadenlos einen GRÜNEN ! :))

Katranka
04.02.2012, 20:14
Seit sie durch ihn legitimiert wird und ihn formen kann.

Ich bin eh überzeugter Antidemokrat und kann es mir erlauben zu sagen: BRD ist demokratisch. Das GG ist der Name seiner Verfassung. BRD ist souverän. :p

Bestimmt glaubst du auch an die Meinungsfreiheit, an die Souveränität, an die Gewissensverpflichtung der Abgeordneten und an manch andere Dinge.

Menetekel
04.02.2012, 20:14
Da gibt es noch mehr, welche sich diese Frage stellen oder schon stellten.

http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/

Auch ich gehöre zu den Wissbegierigen.
Und man wird wohl noch einige Zeit raten oder spekulieren dürfen, was dahinter steckt.
Sicher werde ich keine Klärung erleben, aber meine Nachkommen sollten eventuell das Glück haben.

Systemhandbuch
04.02.2012, 20:15
Einen Friedensvertrag müssen diejenigen anbieten die den Krieg angefangen haben.
[...]

Meinst Du jetzt Untermeyer ?

Brathering
04.02.2012, 20:16
Bestimmt glaubst du auch an die Meinungsfreiheit, an die Souveränität, an die Gewissensverpflichtung der Abgeordneten und an manch andere Dinge.

Ne, Meinungsfreiheit in der BRD? Gaaaanz gaaanz schlecht, miserabel. Gewissensverpflichtung? Nicht vorhanden und nicht in einem demokratischen System anwendbar.
Ich glaube einfach: Das Volk ist wirklich so blöd und ist Schuld an der Regierung

Bruddler
04.02.2012, 20:17
Wir haben keinen Friedensvertrag aus folg. Grund:
Ohne Friedensvertrag könnten die (westl.) Siegermächte "*bei Bedarf" in D wieder offiziell das Zepter übernehmen, ohne zuvor eine UN-Resolution einholen zu müssen .....

(* sollte in D irgendetwas aus dem Ruder laufen)

Grenzer
04.02.2012, 20:18
Es kann nur ein Friedensvertrag unter Kriegsgegner geschlossen werden
und die BRD hat nie einen Krieg gegen die Alliierten geführt-ergo kein Kriegsgegner.
Kriegsgegner war das Deutsche Reich und zum Deutschen Reich gehörte auch
Ostpreussen,Schlesien usw---- und da liegt der Hund begraben,
die genannten Gauen gehören laut Völkerrecht zum deutschen Reich sind uns aber
geraubt worden und aus diesen Grunde kann kein Friedensvertrag geschlossen werden.

Irrtum !

Das Deutsche Reich hat zwar den Krieg verloren,- und ist Dank den Alliierten seitdem handlungsunfähig ,-
aber das Deutsche Reich ist nicht untergegangen und existiert deshalb weiterhin !
( Aus der Rechtssprechung des BVG ! )

Nach dieser Rechtssprechung ist die Bundesrepublik die Fortsetzung und somit das Deutsche Reich,-
deshalb ja auch die Entschädigungen an alle Welt.

Und deshalb steht für das Deutsche Reich ( also die BRD ) ein friedensvertrag mit allen Kriegsgegenern noch aus... :)

Katranka
04.02.2012, 20:18
Ne, Meinungsfreiheit in der BRD? Gaaaanz gaaanz schlecht, miserabel. Gewissensverpflichtung? Nicht vorhanden und nicht in einem demokratischen System anwendbar.
Ich glaube einfach: Das Volk ist wirklich so blöd und ist Schuld an der Regierung

Richtig. Hinzu kommt aber noch, dass es nicht wirklich zwischen Alternativen wählen kann, was eigentlich Sinn und Zweck einer Wahl sein sollte.

Arnold
04.02.2012, 20:20
(...). Es gibt schlicht und einfach keinen Friedensvertrag.


Soso. Und was bedeutet das in der heutigen Realität? Eben. Nichts! Weil alle Beteiligten und die Weltstaatengemeinschaft sich einig sind, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag als solcher gilt. Das wurde auch oben in einem anderen Beitrag schon hinreichend erklärt.

Deine Ansicht ist also unmaßgeblich.



Es gibt streng genommen noch nicht einmal eine Kapitulation, da nur die Wehrmacht bedinungslos kapituliert hatte. Das Recht dazu hätte nur ein vom Volk gewählter Reichspräsident gehabt, aber den gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Unterschätze mal nicht wie Bedeutung von Verträgen auf politischer Ebene.


Nein, Dönitz war Regierungschef, die Kapitulation wurde also von der damaligen Reichsregierung vollzogen.

Brutus
04.02.2012, 20:20
Nach dieser Rechtssprechung ist die Bundesrepublik die Fortsetzung und somit das Deutsche Reich,-
deshalb ja auch die Entschädigungen an alle Welt. Und deshalb steht für das Deutsche Reich ( also die BRD ) ein friedensvertrag mit allen Kriegsgegenern noch aus... :)

Du bringst mich auf einen Gedanken: Da Friedensverträge zwischen Kriegsgegnern geschlossen werden, kann es mit der BRD klarerweise keinen Friedensvertrag geben, sondern nur mit dem Deutschen Reich, das zuvor in seinen Grenzen von 1938 (Münchner Abkommen) wiederhergestellt werden müßte.

Brathering
04.02.2012, 20:20
Ich frage mich ob die Japaner auch über einen mangelnden Friedensvertrag mit Russland jammer :)

Systemhandbuch
04.02.2012, 20:22
Das Grundgesetz ist aber keine Verfassung, vielleicht ein verfassungsähnliches Konstrukt. Man könnte es auch AGB, Hausordnung, Bedienungsanleitung, Beipackzettel, Gebrauchsanleitung oder sonst wie nennen, aber es ist keine Verfassung, und schon gar keine, welche sich das Volk gegeben hat, was die Grundlage für jeden demokratischen, souveränen Staat ist. Sonst wäre 146 GG vollkommen sinnlos. Etwas viel Wortklauberei, aber in solchen Fällen ist es wichtig, sehr genau zu sein.

Psssst, .... nicht so laut sagen, ... das ruft im Regelfall GSch auf den Plan !:D

Menetekel
04.02.2012, 20:23
Traurig, dass wesentliche Sachverhalte unbekannt zu sein scheinen. Aber bitte, Lehrstunde über die Grundlagen:

"Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Die wesentlichen Ausführungen sind hervorgehoben!

Das hast Du ja nun schön wiedergegeben.
Nun erkläre doch mal dem gemeinen Fußvolk, warum nun nach der Wiedervereinigung noch keine Verfassung erstellt und vom Volk gebilligt wurde.
Lag oder liegt dies nun am Fußvolk, oder an den "Vergesetzten" von diesem Fußvolk?
Würde mich in meinen alten Tagen doch brennend interessieren, damit ich nicht unbelehrt den Löffel abgebe und der über uns dann auch noch bei meinem Eintritt bei ihm sagt, ich hätte besser aufpassen müssen und mehr lernen sollen.

Katranka
04.02.2012, 20:24
Soso. Und was bedeutet das in der heutigen Realität? Eben. Nichts! Weil alle Beteiligten und die Weltstaatengemeinschaft sich einig sind, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag als solcher gilt. Das wurde auch oben in einem anderen Beitrag schon hinreichend erklärt.

Deine Ansicht ist also unmaßgeblich.
Das ist nicht meine Ansicht, sondern Stand der Dinge.


Nein, Dönitz war Regierungschef, die Kapitulation wurde also von der damaligen Reichsregierung vollzogen.

Dönitz war zwar Regierungschef, aber nicht Reichspräsident. Er hatte nicht die Befugnis zur Kapitulation.

Brathering
04.02.2012, 20:25
Das hast Du ja nun schön wiedergegeben.
Nun erkläre doch mal dem gemeinen Fußvolk, warum nun nach der Wiedervereinigung noch keine Verfassung erstellt und vom Volk gebilligt wurde.
Lag oder liegt dies nun am Fußvolk, oder an den "Vergesetzten" von diesem Fußvolk?
Würde mich in meinen alten Tagen doch brennend interessieren, damit ich nicht unbelehrt den Löffel abgebe und der über uns dann auch noch bei meinem Eintritt bei ihm sagt, ich hätte besser aufpassen müssen und mehr lernen sollen.

Das habe ich schon erklärt und es wird oft über Verfassungsänderungen abgestimmt: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Dadurch kommt die hohe Legitimation des GG als Verfassung

Brathering
04.02.2012, 20:27
Das ist nicht meine Ansicht, sondern Stand der Dinge.



Dönitz war zwar Regierungschef, aber nicht Reichspräsident. Er hatte nicht die Befugnis zur Kapitulation.

Er war auch Reichspräsident :)

Systemhandbuch
04.02.2012, 20:27
[...]Dafür kriegst Du gnadenlos einen [B]GRÜNEN ! :))

Stimmt, ... hole ich jetzt gleich nach !;)

Katranka
04.02.2012, 20:28
Wenn der 2+4 Vertrag angeblich als eine Art Friedensvertrag gilt, warum ist dann keiner der Beteiligten auf die Idee gekommen, wenigstens - rein formell -einen Friedensvertrag abzuschließen? Damit wäre die Sache doch ein für allemal vom Tisch.

Arnold
04.02.2012, 20:28
Und warum heißt das Grundgesetz in voller Länge "Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland" und nicht "Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland"?


Ganz einfach. "Der" ist ein simpler Genitivus obiectivus, "für" aber ein Dativus commodi - und das GG sollte dem neuen Staatswesen zum Vorteil dienen.

Brutus
04.02.2012, 20:29
Dönitz war zwar Regierungschef, aber nicht Reichspräsident. Er hatte nicht die Befugnis zur Kapitulation.

Kapituliert hat nur die Wehrmacht, nicht die Regierung. Dönitz als Nachfolger Hitlers hätte kapitulieren müssen, nicht Keitel. Die wirklich unvorstellbare Barbarei und Bestialität der Sieger erkennt man auch daran, daß sie den regulären Regierungschef ihres Gegners, Dönitz, verehafteten, statt mit ihm in Verhandlungen einzutreten.

Es gibt wahrlich kein Verbrechen, dessen sich die Sieger nicht in geradezu apokalyptischen Dimensionen schuldig gemacht hätten. Nicht eines!

detti
04.02.2012, 20:29
Irrtum !

Das Deutsche Reich hat zwar den Krieg verloren,- und ist Dank den Alliierten seitdem handlungsunfähig ,-
aber das Deutsche Reich ist nicht untergegangen und existiert deshalb weiterhin !
( Aus der Rechtssprechung des BVG ! )

Nach dieser Rechtssprechung ist die Bundesrepublik die Fortsetzung und somit das Deutsche Reich,-
deshalb ja auch die Entschädigungen an alle Welt.

Und deshalb steht für das Deutsche Reich ( also die BRD ) ein friedensvertrag mit allen Kriegsgegenern noch aus... :)

Gehörten die Gauen Ostpreussen und Oberschlesien nicht auch zum deutschen Reich ?
Wer also vertritt diese deutschen Länder ?
Die BRD kann niemals der Nachfolger des Deutschen Reiches sein-
a)weil wesendliche Landstriche nicht durch die BRD vertreten werden können
b) Weil die BRD kein Kriegsgegner war und nur ein Künstliches Gebilde der Siegermächte ist.
(um Deutschland besser auspressen zu können-ergo ist auch die Rechtssprechung uns von den
Allierten diktiert worden)

Katranka
04.02.2012, 20:30
Er war auch Reichspräsident :)

Richtig. Aber der Reichspräsident musste laut geltender Verfassung vom Volk gewählt werden. Hitler hat ihn zwar testamentarisch zu seinem Nachfolger als Reichspräsident ernannt, doch das widersprach der Verfassung und ist deshalb nichtig. Dönitz hatte aus diesem Grund eben NICHT das Recht zu kapitulieren.

Arnold
04.02.2012, 20:30
und die Erde ist eine Scheibe:))


Ich begreife allmählich, dass man wenig Wissen voraussetzen darf, wenn das vorhandene auf mittelalterlichem Stand zurückgeblieben ist. :))

Brutus
04.02.2012, 20:31
Wenn der 2+4 Vertrag angeblich als eine Art Friedensvertrag gilt, warum ist dann keiner der Beteiligten auf die Idee gekommen, wenigstens - rein formell -einen Friedensvertrag abzuschließen? Damit wäre die Sache doch ein für allemal vom Tisch.

Wahrscheinlich war es sogar den Siegern zu blöd, mit einem Staat einen Friedensvertrag zu schließen, mit dem sie keinen Krieg geführt haben.

Arnold
04.02.2012, 20:32
nein Arnold bekommt Geld dafür niemand ist heute von sich aus so borniert !


Darf ich diese Aussage so interpretieren, dass in diesem Strang von manchen Nutzern eine Menge Geld verdient wird? :cool:

Bruddler
04.02.2012, 20:33
Wenn der 2+4 Vertrag angeblich als eine Art Friedensvertrag gilt, warum ist dann keiner der Beteiligten auf die Idee gekommen, wenigstens - rein formell -einen Friedensvertrag abzuschließen? Damit wäre die Sache doch ein für allemal vom Tisch.

Ein echter Friedensvertrag wird in der Regel Friedensvertrag genannt und nicht "2+4 Vertrag":hihi:....

Katranka
04.02.2012, 20:33
Ganz einfach. "Der" ist ein simpler Genitivus obiectivus, "für" aber ein Dativus commodi - und das GG sollte dem neuen Staatswesen zum Vorteil dienen.

Du weißt schon, dass die Erstellung des GGs unter massiver Beteiligung der Besatzer vonstatten ging?

Arnold
04.02.2012, 20:33
Das Grundgesetz ist aber keine Verfassung, vielleicht ein verfassungsähnliches Konstrukt. Man könnte es auch AGB, Hausordnung, Bedienungsanleitung, Beipackzettel, Gebrauchsanleitung oder sonst wie nennen, aber es ist keine Verfassung, und schon gar keine, welche sich das Volk gegeben hat, was die Grundlage für jeden demokratischen, souveränen Staat ist. Sonst wäre 146 GG vollkommen sinnlos. Etwas viel Wortklauberei, aber in solchen Fällen ist es wichtig, sehr genau zu sein.


Weißt du überhaupt, wann der Art. 146 ins GG geschrieben wurde?

Brutus
04.02.2012, 20:34
Du weißt schon, dass die Erstellung des GGs unter massiver Beteiligung der Besatzer vonstatten ging?

In der Villa Rothschild!

Brathering
04.02.2012, 20:35
Ein echter Friedensvertrag wird in der Regel Friedensvertrag genannt und nicht "2+4 Vertrag":hihi:....

Oder Boxerprotokoll oder Camp David :p

Bruddler
04.02.2012, 20:35
Darf ich diese Aussage so interpretieren, dass in diesem Strang von manchen Nutzern eine Menge Geld verdient wird? :cool:

Bist Du ein Honorarschreiberling im Dienste des Systems ?

Menetekel
04.02.2012, 20:37
Ich begreife allmählich, dass man wenig Wissen voraussetzen darf, wenn das vorhandene auf mittelalterlichem Stand zurückgeblieben ist. :))

Und man begegnet auf unterschiedlichsten Wegen Menschen, welche die Weißheit mit dem Löffel einverleibt haben!

Katranka
04.02.2012, 20:38
Weißt du überhaupt, wann der Art. 146 ins GG geschrieben wurde?

Am 24. Mai 1949:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und ab 29. September 1990:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wobei mich mal interessieren würde, ob Deutschland so ohne Friedensvertrag überhaupt frei ist? Wenn dem so wäre, dürfte das Grundgesetz eigentlich nicht gelten, sondern die alte Verfassung.

detti
04.02.2012, 20:38
Richtig. Aber der Reichspräsident musste laut geltender Verfassung vom Volk gewählt werden. Hitler hat ihn zwar testamentarisch zu seinem Nachfolger als Reichspräsident ernannt, doch das widersprach der Verfassung und ist deshalb nichtig. Dönitz hatte aus diesem Grund eben NICHT das Recht zu kapitulieren.

Nur mal so als Zwischenfrage--
War die von dir genannte Verfassung nicht 1933 laut Ermächtigungsgesetz nicht ausser Kraft gesetzt worden ?

Arnold
04.02.2012, 20:39
Das Grundgesetz gießt die von USrael, der EU und den Besatzern ausgeübte Fremdherrschaft in Paragraphen (Artikel). Von mir aus kann man das Verfassung nennen, aber wenn man so weit geht, steht das GG rechtlich gesehen auf der gleichen Stufe wie die Lagerordnung von Auschwitz oder die von den Nazis erlassenen Regeln in den besetzten Gebieten.


Den Zwang, dem sich der eine oder andere Schreiber unterwirft, jeden Unsinn der Öffentlichkeit zu präsentieren, der ihm zufällig einfällt, werde ich nie verstehen.

Katranka
04.02.2012, 20:43
Nur mal so als Zwischenfrage--
War die von dir genannte Verfassung nicht 1933 laut Ermächtigungsgesetz nicht ausser Kraft gesetzt worden ?

Aus dem 1933 verabschiedeten Ermächtigugnsgesetz:

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

War also schon lange nicht mehr gültig.

Brathering
04.02.2012, 20:45
Aus dem 1933 verabschiedeten Ermächtigugnsgesetz:


War also schon lange nicht mehr gültig.


Das Gesetz wurde vom Reichstag, bei dem es sich dann aber nicht mehr um eine demokratische Institution handelte, am 30. Januar 1937 um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941, am 30. Januar 1939 bis zum 10. Mai 1943 und dann ohne Zeitbeschränkung „verlängert“. Die letzte Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes (1943) wurde nicht mehr wie 1937 und 1939 durch den nationalsozialistischen Reichstag, sondern durch einen Erlass Hitlers verfügt, in dem eine Aufhebung dieses Gesetzes auf Dauer untersagt wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Folgen_und_Ausblick

Tantalit
04.02.2012, 20:46
Traurig, dass wesentliche Sachverhalte unbekannt zu sein scheinen. Aber bitte, Lehrstunde über die Grundlagen:

"Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Die wesentlichen Ausführungen sind hervorgehoben!

Was du sagst stimmt nicht, da muß ich dich eines besseren belehren.

Artikel 146 Geltungsdauer des Grundgesetzes:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert sein Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.

Das geht aber nicht solange wir keinen Friedensvertrag mit den Alliierten haben, solange sind wir nicht souverän und nicht frei sondern ein besetztes Land in Unfreiheit.

frundsberg
04.02.2012, 20:46
Die Seeblockade war sogar völkerrechtswidrig. Sie kostete etwa 800.000 deutschen Zivilisten das Leben. Man könnte sie auch als Hungerholocaust bezeichnen.

Die Siegerbestien drohten sogar, den Krieg wieder aufzunehmen, wenn Deutschland den *Vertrag* nicht unterschreibt, bei dem die Delegation nicht einmal am Tisch sitzen durfte, und der ultimativ zur Unterschrift quasi im Befehlston vorgelegt wurde.

Der Alleinschuldparahraph wurde durch John Foster Dulles, J.P. Morgan-Agent, eigenmächtig in den Vertrag hineingeschrieben, da er als Vorwand diente, die Reparationen abzupressen.

Damit haben wir auch die Antwort gefunden, weshalb die BRD keinen Friedensveretrag bekam: um uns auf immer und ewig für USrael und europäische Raubstaaten tributpflichtig und unter Besatzerherrschaft zu halten.

Es sollte sicher gestellt sein, daß niemals wieder ein souveränes Deutschland in den Grenzen von 1914 oder 38 zustandekommen wird. Denn zur Vernichtung des Deutschen Reiches und Ausrottung der Deutschen haben die Sieger schließlich zwei Weltkriege angezettelt, deren Ergebnis sie natürlich durch die Nachkriegsordnung sichergestellt sehen wollen.

Die Siegermächte wählten Ort und Zeitpunkte, die das nationale Empfinden der Deutschen verletzen mußten. Sie eröffneten die Friedenskonferenz von Paris am 18. Januar 1919, an dem Tag, an dem 48 Jahre zuvor in Versailles das Deutsche Reich proklamiert worden war. Sie bestimmten als Ort der Unterzeichnung den Spiegelsaal von Versailles, in dem diese Proklamation stattgefunden hatte. Sie wählten als Tag der Unterzeichnung den 28. Juni 1919, den Tag, an dem fünf Jahre zuvor Erzherzog Franz Ferdinand und seine Frau in Sarajevo erschossen worden waren. Der Vertrag von Versailles wurde zum Inbegriff aller Verbitterungen und Enttäuschungen des deutschen Volkes.



Junge Offiziere des in Ulm stationierten Artillerie-Regiments 5, des Kommandeur Oberst Ludwig Beck ist, nehmen im Winter 1929/30 Beziehungen zu der NSDAP auf, für deren Programm sie sich interessieren. Sie handeln gegen den Erlaß des Reichswehrministeriums vom 31. Januar 1923, der den Angehörigen der Reichswehr ausdrücklich verbietet, eine Betätigung auszuüben oder sich an Bestrebungen zu beteiligen, die auf eine Änderung der Verfassung abzielen. Der bereits verabschiedete Oberleutnant Hans Friedrich Wend und die Hans Ludin und Richard Scheringer werden festgenommen und unter Anklage gestellt. Die Hauptverhandlung gegen sie findet vom 23. September bis 7. Oktober 1930 vor dem IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig statt.
… Die öffentliche Verhandlung wird nach dem Ausgang der Reichstagswahlen vom 14. September zur politischen Sensation. Die geladenen nationalsozialistischen Zeugen Hauptmann a. D. Wilhelm Weiß, Chef vom Dienst des Parteiorgans „Völkischer Beobachter“, Hauptmann a. D. Robert Wagner, Hauptmann a. D. Franz von Pfeffer, Führer der SA, sind bemüht, die Angeklagten, mit denen sie Kontakte unterhalten haben, nach Kräften zu entlasten. Sie betonen die Legalität der NSDAP. Dazu soll sich nach Wunsch des Rechtsanwalts Frank der Führer der NSDAP, Hitler, äußern. Er beantragt dessen Ladung. Die Reichsanwaltschaft erhebt dagegen Einspruch. Der IV. Strafsenat des Reichsgerichts verkündet jedoch folgenden Beschluß: Der Senat ist bereit, Herrn Hitler als Zeugen zu hören.
Am dritten Verhandlungstag, am 2. September 1930, erscheint Hitler, seit elf Tagen Führer der zweitstärksten Partei des Reichstags, im Zeugenstand des Reichsgerichts. Die „Frankfurter Zeitung“ berichtet darüber: …
Vorsitzender (zum Zeugen Hitler): Wie deuten Sie das Wort „deutsche nationale Revolution“?
Hitler: Der Begriff „nationale Revolution“ wird immer als ein rein politischer aufgefaßt. Für die Nationalsozialisten ist das aber lediglich eine Erhebung des geknechteten deutschen Menschen von heute.
Vorsitzender: Meinen Sie eine selbständige Bewegung oder eine von einer Partei geförderte?
Hitler: Es wird natürlich eine Bewegung immer eine Erhebung repräsentieren, sie braucht sie aber nicht vorzubereiten mit illegalen Mitteln. Wenn wir heute noch zwei bis drei Wahlen haben, dann hat auch die nationalsozialistische Bewegung im Reichstag die Mehrheit und wird dann die nationalsozialistische Revolution vorbereiten.
Vorsitzender: Sie meinen die geistige? Und wenn man darunter wir nichts.
Hitler: Deutschland ist durch Friedensverträge geknebelt. Die gesamte deutsche Gesetzgebung ist heute nichts anderes als der Versuch, die Friedensverträge im deutschen Volke zu verankern. Die Nationalsozialisten sehen diese Verträge nicht als ein Gesetz an, sondern als etwas Aufgezwungenes. Wir erkennen nicht an, künftige Geschlechter, die vollkommen unschuldig sind, damit zu belasten. Wenn wir uns dagegen mit allen Mitteln wehren, dann befinden wir uns auf dem Wege der Revolution.
Vorsitzender: Auch mit illegalen Mitteln?
Hitler: Ich setze hier voraus, daß wir gesiegt haben, dann werden wir gegen die Verträge kämpfen mit sämtlichen, vom Angesicht der Welt aus gesehen, auch mit illegalen Mitteln.
Quelle: Frankfurter Zeitung, 26. September 1930



Der britische Zeitungsverleger Viscount Rothermere veröffentlicht am 25. September 1930 in der von ihm herausgegebenen Londoner Zeitung „Daily Mail“ einen Aufsatz über den Sieg der NSDAP. Der „Völkische Beobachter“ bringt am gleichen Tage eine Übersetzung unter der Überschrift „Hitlers Sieg – Neugeburt der deutschen Nation - Eine neue Ära in der Weltpolitik“:
Der glänzende Erfolg der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei – mit anderen Worten der faschistischen Partei – bei den Reichstagswahlen vom 14. September wird nach meiner festen Überzeugung ein solch wuchtiger Markstein sein. Er wird heraustreten als der Anfang einer neuen Epoche in den Beziehungen zwischen Deutschland und der übrigen Welt. … Ein neues Deutschland ersteht vor unseren Augen. Es ist heute schon stark, es wird in wenigen Jahren noch stärker sein. Es ist heute entschlossen, es kann in kurzer Zeit herausfordernd sein. Wir können diese Bewegung nicht hindern, und es wäre nach meiner Meinung ein Fehler, wenn das britische Volk eine feindliche Haltung dagegen einnehmen würde. Wir müssen unsere Vorstellung von Deutschland ändern! Bisher hatten wir es in Erinnerung als Kriegsgefangenen. Es ist nicht frei wie andere Völker. Wir haben die Wiedergewinnung seiner vollen nationalen Freiheit von Zahlungen und Bedingungen abhängig gemacht, die wir ihm gegen seinen Willen aufzwangen. Nur unter Protest wurden die Forderungen erfüllt. Welche Gewalt könnte ihre Durchführung erzwingen? Ist es klug, auf dem letzten Buchstaben des Gesetzes ZU bestehen? Die ältere deutsche Generation war unser Feind. Sollen wir uns auch die jüngere Generation zum Feinde machen? Wenn wir das tun, so wird früher oder später ein anderes und noch schrecklicheres Erwachen über Europa hereinbrechen.



Quelle: Ernst Deuerlein, „Der Aufstieg der NSDAP 1919 - 1933 in Augenzeugenberichten“, Karl Rauch Verlag GmbH Düsseldorf, Seite 23, 327, 328, 330, 331

Erik der Rote
04.02.2012, 20:47
und hier noch mal der Souveränitätsakt der zur Gründung der DDR führte im Sinne von Arnold

Am 7. Oktober erklärt sich der 2. Deutsche Volksrat zur Provisorischen Volkskammer und setzt die Verfassung der DDR in Kraft. Damit ist die Deutsche Demokratische Republik gegründet. Der Ost-Berliner Magistrat erklärt Berlin zur Hauptstadt der DDR.
Die Verwaltungsfunktionen werden am 10. Oktober an die Provisorische Regierung der DDR übertragen. An die Stelle der SMAD tritt die Sowjetische Kontrollkommission (SKK).
Am 11. Oktober wird Wilhelm Pieck Präsident der DDR.
Am 12. Oktober wird Otto Grotewohl Ministerpräsident der DDR.
Die Volkskammer bestätigt am 12. Oktober 1949 die provisorische Verfassung der DDR.

die DDR war immer so souverän wie die BRD es war die DDR ist untergegangen, die BRD wird auch diesem Schicksal folgen !!!

Katranka
04.02.2012, 20:47
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Folgen_und_Ausblick

Ich wollte eigentlich Artikel 2 zitieren, mein Fehler:

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Tantalit
04.02.2012, 20:47
Es kann nur ein Friedensvertrag unter Kriegsgegner geschlossen werden
und die BRD hat nie einen Krieg gegen die Alliierten geführt-ergo kein Kriegsgegner.
Kriegsgegner war das Deutsche Reich und zum Deutschen Reich gehörte auch
Ostpreussen,Schlesien usw---- und da liegt der Hund begraben,
die genannten Gauen gehören laut Völkerrecht zum deutschen Reich sind uns aber
geraubt worden und aus diesen Grunde kann kein Friedensvertrag geschlossen werden.

Was sind wir denn dann eine Kolonie?

Wenn ich den Gedanken zu ende spinne kann niemand mehr auf das deutsche Reich Anspruch erheben außer in ihm geborene, die hätten dann einen Anspruch auf einen Paß als Reichsbürger und die dazugehörigen Rechte.

Wir BRDlinge wären dann so etwas wie das Personal einer Besatzungskolonie in simulierter freier Selbstverwaltung.

Brutus
04.02.2012, 20:52
die DDR war immer so souverän wie die BRD es war die DDR ist untergegangen, die BRD wird auch diesem Schicksal folgen !!!

:top:

Man mag nicht glauben, mit welcher gehirnvernagelten Verbohrtheit die Wessis sich weigern, diesen einfachen und klaren Sachverhalt zu akzeptieren. Wer verstehen will, was die BRD ist, soll sich ihre Zwillingsschwester anschauen, die DDR.

Arnold
04.02.2012, 20:53
Irrtum !

Das Deutsche Reich hat zwar den Krieg verloren,- und ist Dank den Alliierten seitdem handlungsunfähig ,-
aber das Deutsche Reich ist nicht untergegangen und existiert deshalb weiterhin !
( Aus der Rechtssprechung des BVG ! )

Nach dieser Rechtssprechung ist die Bundesrepublik die Fortsetzung und somit das Deutsche Reich,-
deshalb ja auch die Entschädigungen an alle Welt.

Und deshalb steht für das Deutsche Reich ( also die BRD ) ein friedensvertrag mit allen Kriegsgegenern noch aus... :)



Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

Katranka
04.02.2012, 20:55
Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

Wenn die BRD das "Deutsche Reich" ist, warum hat man dann dessen Verfassung eingemottet und stattdessen durch ein Behelfskonstrukt ersetzt?

Erik der Rote
04.02.2012, 20:57
Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

die BRD ist nur ein Konstrukt der westallierten Siegermächte nicht mehr und nicht weniger ! und das selbe fand auch in der sowjetischen Besatzungszone statt mit anderem Vorzeichen !

http://www.hdg.de/lemo/objekte/pict/JahreDesAufbausInOstUndWest_karikaturPielertSouver aenitaetDDR/index.jpg

Deutschland hat die Souveränität am 8 MAi 1945 verloren und nie wiedererlangt !

Sprecher
04.02.2012, 20:58
Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

Schau mal ins Grundgesetz bevor du solche Behauptungen aufstellst.
z.B. hier:

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

http://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Im Klartext: Besatzerrecht (SHAEF-Gesetze usw.) steht über dem Grundgesetz.

Arnold
04.02.2012, 21:02
Das hast Du ja nun schön wiedergegeben.
Nun erkläre doch mal dem gemeinen Fußvolk, warum nun nach der Wiedervereinigung noch keine Verfassung erstellt und vom Volk gebilligt wurde.
Lag oder liegt dies nun am Fußvolk, oder an den "Vergesetzten" von diesem Fußvolk?
Würde mich in meinen alten Tagen doch brennend interessieren, damit ich nicht unbelehrt den Löffel abgebe und der über uns dann auch noch bei meinem Eintritt bei ihm sagt, ich hätte besser aufpassen müssen und mehr lernen sollen.


Warum sollte denn eine neue Verfassung erstellt werden?

Geronimo
04.02.2012, 21:04
Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

Was ist jetzt mit dem deutschen Unrecht gegen die USA und GB, du kleiner Feigling? Oder sollte ich dich besser Lügner nennen? Du hast nichts, aber auch gar nichts drauf. Merkst du eigentlich nicht wie du gerade in der Luft zerfetzt wirst? Könntest glatt als Zweitnick unseres allseits beliebten Heringsdompteurs durchgehen.

Los. Belege deine Behauptungen von deutschem Unrecht an USA und GB. Ich warte seit vorgestern. Und nicht nur ich. Ansonsten hast du deinen Titel "Forumslügner" weg. Alles klar? Jetzt aber mal zackig.....Klär uns auf. Wir warten.

Arnold
04.02.2012, 21:05
Das ist nicht meine Ansicht, sondern Stand der Dinge.


Nein, du bist falsch unterrichtet.



Dönitz war zwar Regierungschef, aber nicht Reichspräsident. Er hatte nicht die Befugnis zur Kapitulation.


Als Nachfolger Hitlers, der die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident vereinigt hatte, war auch Dönitz beides!

Erik der Rote
04.02.2012, 21:06
zum Glück hat auch Egon BAhr am Ende seines Lebens bischen zur Klärung für die breite Masse beigetragen

So schil*derte es Egon Bahr
2009 in der „Zeit" und machte damit erstmals die Existenz der
sogenannten „Kanzlerakte "öffent*lich. Nun nimmt er hier zum zweiten
Mal dazu in einer Zeitung Stellung.

In der ‚Zeit‘ habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten
Bundeskanz*ler Willy Brandt bei Amtsantritt „drei Briefe" an die
Botschafter der West*mächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit
sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem
Geneh*migungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an
verbindlichen Vorbe*halten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren
Siegerrechte für Deutschland als Gan*zes und Berlin hatten sie
diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft
gesetzt, die sie als Ein*schränkung ihrer Hoheit verstanden.

Willy Brandt war empört.

jeder Kanzler muss die KAnzlerakte unterschreiben das kommt noch hinzu !

Sprecher
04.02.2012, 21:06
Bist Du ein Honorarschreiberling im Dienste des Systems ?

Vermutlich "arbeitet" der für so eine staatlich finanzierte Anti-Rechts-Initiative

Katranka
04.02.2012, 21:08
Als Nachfolger Hitlers, der die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident vereinigt hatte, war auch Dönitz beides!

Spielt keine Rolle, da er nicht vom Volk (!) gewählt wurde und somit nicht legitimiert war. Lies dir mal die entsprechenden Passagen aus der Verfassung, sowie Art. 2 des Ermächtigungsgesetzes von 1933 durch, den habe ich vorhin bereits zitiert.

Arnold
04.02.2012, 21:09
Wenn der 2+4 Vertrag angeblich als eine Art Friedensvertrag gilt, warum ist dann keiner der Beteiligten auf die Idee gekommen, wenigstens - rein formell -einen Friedensvertrag abzuschließen? Damit wäre die Sache doch ein für allemal vom Tisch.


Antwort: "Die Sache" ist "ein für allemal vom Tisch", erledigt und also nicht mehr existent! Wozu sollte man über "Nichtexistentes" völkerrechtliche Verträge abschließen? :rolleyes:

Bruddler
04.02.2012, 21:09
Deutschland und seine angebliche Souveränität:

Die Kanzlerakte (http://deutschelobby.files.wordpress.com/2011/10/bahr-kanzlerakte.png)

Erik der Rote
04.02.2012, 21:11
Trotz dem Buches von Komossa galt die “Kanzlerakte” immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin “ZEIT” in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte “Unterwerfungsbrief” unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.

Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.

An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.

Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, “einen solchen Unterwerfungsbrief” zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.

Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt

Sprecher
04.02.2012, 21:13
Antwort: "Die Sache" ist "ein für allemal vom Tisch", erledigt und also nicht mehr existent! Wozu sollte man über "Nichtexistentes" völkerrechtliche Verträge abschließen? :rolleyes:

Und warum existiert dann noch der GG-Artikel 139?
Erzähl uns nicht den hat man "vergessen", den Artikel mit der Erweiterung des Beitrittsgebietes hat man nämlich ratzfatz 1990 abgeschafft, da wurde komischerweise nichts "vergessen".

Erik der Rote
04.02.2012, 21:16
leider werden wir die ganze Wahrheit und dem Umfang unser Versklavung erkennen können wenn die Zeit angebrochen sein wird wo die BRD genauso wie die DDR implodiert sein wird und die geheimen Akten der jeweiligen zuständigen Insitutionen auch in den USA geöffnet werden und der Öffentlichkeit zugänglich werden !

und es wird bestimmt genauso viel JAuche hochgespült werden wie beim Ende der DDR durch die Stasiakten !

bis dahin können wir nur die Zustände beschreiben und beobachten !

Katranka
04.02.2012, 21:16
Antwort: "Die Sache" ist "ein für allemal vom Tisch", erledigt und also nicht mehr existent! Wozu sollte man über "Nichtexistentes" völkerrechtliche Verträge abschließen? :rolleyes:

Und wenn du dich noch so sehr drehst und windest, der 2+4 Vertrag ist juristisch kein Friedensvertrag. Er würde in dieser Hinsicht keiner juristischen Prüfung standhalten. Nebenbei bemerkt ist Deutschland das einzige Land der "Besiegten", welches keinen Friedensvertrag mit den Siegern abgeschlossen hat.

Erik der Rote
04.02.2012, 21:18
Wo ist den unser Held ??? Abgetaucht ! :D

Grenzer
04.02.2012, 21:18
Die Bundesrepublik Deutschland ist das "Deutsche Reich" und damit als solches voll handlungsfähig! Dieses "Reich" heißt eben heute "Bundesrepublik Deutschland". Folge: Alle Verträge der BRD sind Verträge des Deutschen Reiches, daher herrscht Frieden, Deutschland ist souverän und hat auch auf die ohnehin verlorenen Ostgebiete vertraglich und völkerrechtlich verbindlich verzichtet.

Nananaaaa ,- nicht gleich übertreiben !

Selbst unser heißgeliebter Schäuble hat kürzlich öffentlich erklärt ,- daß Deutschland bzw die BRD ab 1949 niemals souverän war !

Wir wollen doch hier nicht den Schäuble auch noch als Lügner hinstellen,-
sonst wird die ganze Regierung noch ausgedünnt wie ein Bachblüten-Auszug.... :)) :))

Katranka
04.02.2012, 21:19
Und warum existiert dann noch der GG-Artikel 139?
Erzähl uns nicht den hat man "vergessen", den Artikel mit der Erweiterung des Beitrittsgebietes hat man nämlich ratzfatz 1990 abgeschafft, da wurde komischerweise nichts "vergessen".

Dieses Relikt wollte ich auch gerade in die Runde werfen ;)


Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Tja, warum ist dieser Artikel 139, der Besatzerrecht und -willkür über alle (!) im GG verbürgten Rechte stellt, wohl noch nicht abgeschafft!?

Tantalit
04.02.2012, 21:20
Und warum existiert dann noch der GG-Artikel 139?
Erzähl uns nicht den hat man "vergessen", den Artikel mit der Erweiterung des Beitrittsgebietes hat man nämlich ratzfatz 1990 abgeschafft, da wurde komischerweise nichts "vergessen".

Artikel 139

[Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften]

Die zur "Befreiung, des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Erik der Rote
04.02.2012, 21:21
Vermutlich "arbeitet" der für so eine staatlich finanzierte Anti-Rechts-Initiative

und wird damit mehr verdienen als der Chef eines mittelständigen Unternehmens !

Arnold
04.02.2012, 21:21
Du weißt schon, dass die Erstellung des GGs unter massiver Beteiligung der Besatzer vonstatten ging?


Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit den Inhalt des Grundgesetzes erarbeitet (in Anlehnung an die deutsche Verfassungstradition!), beraten und verabschiedet.

Brathering
04.02.2012, 21:21
Dieses Relikt wollte ich auch gerade in die Runde werfen ;)



Tja, warum ist dieser Artikel 139, der Besatzerrecht und -willkür über alle (!) im GG verbürgten Rechte stellt, wohl noch nicht abgeschafft!?

Da sich noch nicht 2/3 der Abgeordneten dagegen entschlossen haben

Erik der Rote
04.02.2012, 21:25
Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit...
....unter großer Freiheit der alliierten Geheimdienste ! :D

Katranka
04.02.2012, 21:26
Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit den Inhalt des Grundgesetzes erarbeitet (in Anlehnung an die deutsche Verfassungstradition!), beraten und verabschiedet.

Und wer hat diesen parlamentarischen Rat zusammengestellt? Wurde er, so wie er bei der Erstellung des GG mitwirkte, direkt für diese Aufgabe vom Volk gewählt?

Arnold
04.02.2012, 21:26
Am 24. Mai 1949:


Und ab 29. September 1990:


Na immerhin.



Wobei mich mal interessieren würde, ob Deutschland so ohne Friedensvertrag überhaupt frei ist? Wenn dem so wäre, dürfte das Grundgesetz eigentlich nicht gelten, sondern die alte Verfassung.


Alle vernünftigen Menschen auf der ganzen Welt akzeptieren Deutschland als freien und souveränen Staat. Nur einige Deutsche nicht. Seltsam, oder?

Adunaphel
04.02.2012, 21:28
Nein. Der WK II endete mit der Kapitulation Japans.





Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Ich gehe in dem Zusammenhang nicht auf die Noten der USA, GBund Frankreichs ein,die Bestandteil derVerträge anno 55 waren. Bedenke mal folgendes:Womit hatsich die junge BRD die sog.Souveränität erkauft? Mit der Wiederbewaffnung und dem Beitritt zur NATO. Und damit wurde direkt ein Teil der gewonnenen Souveränität an eine zwischenstaatliche Organisation abgetreten.

Katranka
04.02.2012, 21:28
Da sich noch nicht 2/3 der Abgeordneten dagegen entschlossen haben

Und warum entscheiden sie sich nicht dagegen? Das wäre für einen souveränen *hust* Staat doch schon längst überfällig.

Katranka
04.02.2012, 21:30
Alle vernünftigen Menschen auf der ganzen Welt akzeptieren Deutschland als freien und souveränen Staat. Nur einige Deutsche nicht. Seltsam, oder?

Vollkommen korrekt. Ich könnte Deutschland auch als freien und souveränen Staat sehen, wenn da die BRD nicht wäre.

Adunaphel
04.02.2012, 21:30
Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit den Inhalt des Grundgesetzes erarbeitet (in Anlehnung an die deutsche Verfassungstradition!), beraten und verabschiedet.

Denkmal an den Verfassungsentwurf der herrenchiemseekonferenz.Der wurde von den Alliierten verworfen.

Brathering
04.02.2012, 21:31
Und warum entscheiden sie sich nicht dagegen? Das wäre für einen souveränen *hust* Staat doch schon längst überfällig.

Ein souveräner Mensch kann sich aus irgendwelchen Gründen auch dafür entscheiden Lakai zu spielen.
Großbritannien ist auch absolut souverän und ein willenloser Schoßhund der Vereinigten Staaten. Das gleiche trifft wohl auf die BRD zu. Wir können aber nicht behaupten, dass die Mehrheit des Volkes es nicht so will, wir wissen ja wie unrepräsentativ dieses Forum für Deutschland ist.

Erik der Rote
04.02.2012, 21:33
Na immerhin.
Alle vernünftigen Menschen auf der ganzen Welt akzeptieren Deutschland als freien und souveränen Staat. Nur einige Deutsche nicht. Seltsam, oder?

das war mit allen sowjetischen Blockstaaten einschliesslich der DDR genauso !!!

Erik der Rote
04.02.2012, 21:36
Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit...
....unter großer Freiheit der alliierten Geheimdienste ! :D

Katranka
04.02.2012, 21:36
Ein souveräner Mensch kann sich aus irgendwelchen Gründen auch dafür entscheiden Lakai zu spielen.
Großbritannien ist auch absolut souverän und ein willenloser Schoßhund der Vereinigten Staaten. Das gleiche trifft wohl auf die BRD zu. Wir können aber nicht behaupten, dass die Mehrheit des Volkes es nicht so will, wir wissen ja wie unrepräsentativ dieses Forum für Deutschland ist.

Aber man muss die Rolle des "Lakaien" nicht verbrieft und versiegelt irgendwo festhalten.

Tantalit
04.02.2012, 21:38
leider werden wir die ganze Wahrheit und dem Umfang unser Versklavung erkennen können wenn die Zeit angebrochen sein wird wo die BRD genauso wie die DDR implodiert sein wird und die geheimen Akten der jeweiligen zuständigen Insitutionen auch in den USA geöffnet werden und der Öffentlichkeit zugänglich werden !

und es wird bestimmt genauso viel JAuche hochgespült werden wie beim Ende der DDR durch die Stasiakten !

bis dahin können wir nur die Zustände beschreiben und beobachten !

Das wird nicht passieren ich hab gerade einen Bericht gelesen das man in den USA anfängt Schulkinder durch die Polizei bestrafen zu lassen die auf dem Geländer zur Sicherheit patrouilliert, bei Fehlverhalten eingreift und Strafen veranlaßt, erst Geldstrafen dann Freiheitsstrafen, schon dreizehnjährige laufen Gefahr den Rest ihres Lebens im Knast zu verbringen.

Da werden die bestimmt nichts mehr veröffentlichen was uns nützt.

Brathering
04.02.2012, 21:39
Aber man muss die Rolle des "Lakaien" nicht verbrieft und versiegelt irgendwo festhalten.

Ich konnte es nirgends finden und traf auf der Suche nur auf haltlose Verschwörungstheorien die nach 2 Blogs enden.
1950 da war die BRD sicher eine stinknormale Marionette. Aber heute ist sie theoretisch ein vollwertiger Staat, nur die Geisteshaltung des Volkskörpers unterscheidet sich von anständigen Staaten.
Umerziehung kann härter sein als tausende Paragraphen und Gesetze.

Arnold
04.02.2012, 21:39
Was sind wir denn dann eine Kolonie?

Wenn ich den Gedanken zu ende spinne kann niemand mehr auf das deutsche Reich Anspruch erheben außer in ihm geborene, die hätten dann einen Anspruch auf einen Paß als Reichsbürger und die dazugehörigen Rechte.

Wir BRDlinge wären dann so etwas wie das Personal einer Besatzungskolonie in simulierter freier Selbstverwaltung.


Ich möchte mal den Ausdruck eines anderen Schreibers hier zitieren und angesichts des zitierten Beitrages von "gehirnvernagelter Verbohrtheit" sprechen.

Also gut, dann nochmals Klartext:

1. Die BRD ist kein "Nachfolgestaat" des Deutschen Reiches.

2. DIE BRD IST DAS DEUTSCHE REICH.

3. Es gibt kein "Deutsches Reich" statt oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und daher auch keine unterschiedliche Staatsbürgerschaft!

4. Und weil die BRD das souveräne Deutsche Reich ist, ist Deutschland auch Niemandes "Besatzungskolonie"!

Towarish
04.02.2012, 21:40
Ich konnte es nirgends finden und traf auf der Suche nur auf haltlose Verschwörungstheorien die nach 2 Blogs enden.
1950 da war die BRD sicher eine stinknormale Marionette. Aber heute ist sie theoretisch ein vollwertiger Staat, nur die Geisteshaltung des Volkskörpers unterscheidet sich von anständigen Staaten.
Umerziehung kann härter sein als tausende Paragraphen und Gesetze.

Man sollte nichts für unmöglich halten, gerade bei solchen Themen.

Arnold
04.02.2012, 21:41
Wenn die BRD das "Deutsche Reich" ist, warum hat man dann dessen Verfassung eingemottet und stattdessen durch ein Behelfskonstrukt ersetzt?


Weil das Grundgesetz eine bessere, demokratischere Verfassung ist, als sie das Deutsche Reich hatte.

Tantalit
04.02.2012, 21:42
Ich möchte mal den Ausdruck eines anderen Schreibers hier zitieren und angesichts des zitierten Beitrages von "gehirnvernagelter Verbohrtheit" sprechen.

Also gut, dann nochmals Klartext:

1. Die BRD ist kein "Nachfolgestaat" des Deutschen Reiches.

2. DIE BRD IST DAS DEUTSCHE REICH.

3. Es gibt kein "Deutsches Reich" statt oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und daher auch keine unterschiedliche Staatsbürgerschaft!

4. Und weil die BRD das souveräne Deutsche Reich ist, ist Deutschland auch Niemandes "Besatzungskolonie"!

Beweise es!

Das steht ja bestimmt irgendwo oder auch nicht.

Shahirrim
04.02.2012, 21:43
Mit "Träumen" haben meine Ausführungen nichts zu tun, sondern mit Wissen.

Der Art. 146 GG ist mir daher bekannt. Solange das deutsche Volk mit dem Grundgesetz als Verfassung zufrieden ist - und das ist es! -, ist und bleibt das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Schon wieder jemand, der das GG als Verfassung bezeichnet.:-<

Selbst an staatlichen Schulen der BRD habe ich beigebracht bekommen, dass das Grundgesetz keine Verfassung, sondern ein Verfassungsersatz ist. Deswegen braucht man auch bei einer Änderung keine Volksabstimmung!

Brathering
04.02.2012, 21:44
Weil das Grundgesetz eine bessere, demokratischere Verfassung ist, als sie das Deutsche Reich hatte.

Waffengewalt also :p

Katranka
04.02.2012, 21:47
Ich konnte es nirgends finden und traf auf der Suche nur auf haltlose Verschwörungstheorien die nach 2 Blogs enden.
1950 da war die BRD sicher eine stinknormale Marionette. Aber heute ist sie theoretisch ein vollwertiger Staat, nur die Geisteshaltung des Volkskörpers unterscheidet sich von anständigen Staaten.
Umerziehung kann härter sein als tausende Paragraphen und Gesetze.

Warum gelten dann etliche im Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) vom 26. Mai 1952 stehenden Klauseln noch heute, trotz 2+4 Vertrag?

Das hier gilt nach wie vor:

Teil I - Artikel 2

1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

und das hier auch:

Teil VI - Artikel 3

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Lies dir die Artikel mal genau durch, udn noch die anderen, die ihre Gültigkeit behalten haben. Die BRD ist heute nicht weniger Marionette als vor 60 Jahren.

Shahirrim
04.02.2012, 21:47
Ganz einfach. "Der" ist ein simpler Genitivus obiectivus, "für" aber ein Dativus commodi - und das GG sollte dem neuen Staatswesen zum Vorteil dienen.

Und wieso immer die GEOGRAPHISCHE Bezeichnung Richter am Landgericht, anstelle Richter des Landsgerichts? Ganz einfach, weil der Artikel, dass die Gerichte Staatsgerichte sind, von der BRD gestrichen wurde. Die Gerichte sind seit dem nur Schiedsgerichte und die Richter Schiedrichter. Wie beim Fussball! :))

Erik der Rote
04.02.2012, 21:49
nun ich muss mich im nachhinein bei vielen Bedanken

aber zwei seien hier stellvertretend genannt !!!

natürlich 1 . das Internet (sonst würden wir immer noch total dem System und seiner NArichtenmonopol ausgeliefert sein )

und 2. der Vortrag eines unbekannten Herren im RAhmen einer Ringvorlesung in meinem Studium zum Thema UNO und Sicherheitsrat Anfang der 90er hielt

früher das war Anfang der 90er war ich muss ich zugeben ein absoluter CDU Sympathisant und ProZionist etc. !

danke noch mal alter Herr für die Aufklärung über die UNO und den Sicherheitsrat und das Veto was die USA bei einem auserwählten Wüstenstaat trotz aller Menschenrechtsverletzungen immer einlegt !!! ja ja diese Wüstenzwergstaaten haben ja auch immer so reichlich Öl und die USA denken nur realpolitisch !

dies hat er nicht explizit gesagt - wir sollten als Studenten bloß darauf achten bei welchen Staaten und Interessen die Großmächte ihr VEto einlegen um ihre Politik besser zu verstehen !

Shahirrim
04.02.2012, 21:51
Weil das Grundgesetz eine bessere, demokratischere Verfassung ist, als sie das Deutsche Reich hatte.

Verfassungsersatz, es ist keine Verfassung, egal wie oft sie das sagen. Niemand wird ihnen das bestätigen, selbst die Schulen der BRD sagen, dass das GG keine Verfassung ist!

Katranka
04.02.2012, 21:54
Weil das Grundgesetz eine bessere, demokratischere Verfassung ist, als sie das Deutsche Reich hatte.

Was für ein Schmarren, es fängt schon mal damit an, wie die Weimarer Verfassung sowie das Grundgesetz überhaupt zustande kamen. Für die Weimarer Verfasung gab es eigene Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung, bei denen sogar Frauen das volle Wahlrecht hatten! Dass es das beim Grundgesetz nicht gab hatte ich bereits erläutert.

Geronimo
04.02.2012, 21:57
Weil das Grundgesetz eine bessere, demokratischere Verfassung ist, als sie das Deutsche Reich hatte.

Hey Lügner, welches Unrecht hat Deutschland den USA angetan? Was bist du nur für ein mieser kleiner Auftragsschmierant. Erbärmlich. Hoffentlich kürzen die dir dein Zeilenhonorar! Lügner.

Brathering
04.02.2012, 21:58
Warum gelten dann etliche im Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) vom 26. Mai 1952 stehenden Klauseln noch heute, trotz 2+4 Vertrag?

Das hier gilt nach wie vor:


und das hier auch:


Lies dir die Artikel mal genau durch, udn noch die anderen, die ihre Gültigkeit behalten haben. Die BRD ist heute nicht weniger Marionette als vor 60 Jahren.

Soweit ich weiß ist das mit dem 2+4 Vertrag nicht mehr in Kraft.

Brathering
04.02.2012, 22:00
Was für ein Schmarren, es fängt schon mal damit an, wie die Weimarer Verfassung sowie das Grundgesetz überhaupt zustande kamen. Für die Weimarer Verfasung gab es eigene Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung, bei denen sogar Frauen das volle Wahlrecht hatten! Dass es das beim Grundgesetz nicht gab hatte ich bereits erläutert.

Ja, man hat sich beim GG absichtlich für weniger Demokratie entschieden und mehr Moderation des Volkswillens da man auch die Demokratie für Hitler verantwortlich machte.

Katranka
04.02.2012, 22:02
Soweit ich weiß ist das mit dem 2+4 Vertrag nicht mehr in Kraft.

Das BvG meint hierzu:

Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. [...]
(Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1981/97)

Brutus
04.02.2012, 22:03
Ja, man hat sich beim GG absichtlich für weniger Demokratie entschieden und mehr Moderation des Volkswillens da man auch die Demokratie für Hitler verantwortlich machte.

Gibt es eigentlich eine siegermächtliche Gemeinheit, ein alliiertes Verbrechen, für das nicht Onkel Adolf und seine braune Rasselbande als Rechtfertigung herhalten müssen? Abgesehen davon ist Deine Aussage blanker Unsinn und den Deutschen gegenüber eine bodenlose Frechheit.

Katranka
04.02.2012, 22:05
Ja, man hat sich beim GG absichtlich für weniger Demokratie entschieden und mehr Moderation des Volkswillens da man auch die Demokratie für Hitler verantwortlich machte.
Natürlich machte man die Demokratie dafür verantwortlich, man konnte ja nicht offen zugeben, dass Strippenzieher im Hintergrund werkelten. Ich empfehle an dieser Stelle mal als Gute-Nacht-Lektüre z.B. "Conjuring Hitler" von G. Preparata, sehr interessantes Buch.

Tantalit
04.02.2012, 22:07
Zitat Anfang:

Deutschland – ein souveräner Staat?



Zunächst einmal die Frage: Was ist Souveränität? Dazu schauen wir mal ins Lexikon. Dort steht:

Souverän - darüber befindlich; überlegen. 1. die staatlichen Hoheitsrechte unumschränkt ausübend. 2. einer besonderen Lage od. Aufgabe jederzeit gewachsen;

Souverän, der – Herrscher oder Landesherr. In einer Demokratie somit das Volk eines Landes als Gesamtheit;

Souveränität, die - Bezeichnung für die höchste unabhängige Herrschafts- und Entscheidungsgewalt eines Staates, die dessen oberste Hoheitsgewalt auf seinem Territorium sowie dessen Recht einschließt, seine Gesellschafts- und Staatsordnung, sein Verfassungs- und Rechtssystem frei und unabhängig zu gestalten sowie die Richtlinien seiner Innen- und Außenpolitik selbst zu bestimmen;



Soweit eine klare Definition des Begriffs. Aber ist Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland, gemäß dieser Definition tatsächlich ein souveräner Staat?

Ist es vielleicht nicht immer so, wie es scheint, auf dieser Welt ?





Die Bundesrepublik ist der Staat, sagt die Bundesregierung. Der Rechtstatus unseres Landes ist nach wie vor aber völlig ungeklärt, widersprechen einige Menschen im Land. Er ist alles andere als eindeutig klar und ganz anders, als wir glauben, behaupten diese Gegner der gängigen, etablierten Meinung unserer Politiker. In jedem Fall hat unsere Souveränität gegenüber den „Siegermähten“ nach wie vor sehr enge Grenzen. Das wissen viele nicht, die sich nach der US-Invasion im Irak darüber empört haben, dass den USA nicht die Überflugrechte für ihre Kriegsmaschinerie verweigert wurden. Nachstehend einige Ausführungen, die verdeutlichen sollen, wie es um Rechtstatus und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland steht.



„Schröder, tu jetzt deine Pflicht! Mach sofort den Luftraum dicht!" Dies haben viele Friedensdemonstranten nach „Ausbruch" des zweiten Irakkrieges Anfang 2003 gefordert. Obwohl die öffentliche Empörung hohe Wellen schlug, blieben der damalige Bundeskanzler sowie der Außenminister im Hinblick auf dieses Ansinnen merkwürdig stumm. Mir jedenfalls ist keine eindeutig klare Äußerung im Sinne von „Wir könnten schon, halten es aber nicht für sinnvoll" oder „Wäre gut, geht aber leider nicht weil ..“ bekannt.



Das weckte bereits damals mein Interesse für die Behauptungen, die im Internet schon lange und nicht erst seit dem kursieren: Deutschland sei gar kein souveräner Staat, wir haben noch immer keinen Friedensvertrag und Deutschland ist UN-rechtlich ein nach wie vor unter Besatzung stehender „Feindstaat“. Im Übrigen bestehe das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiter, und die Bundesregierung habe gar nicht das Recht gehabt, im Vier-plus-Zwei-Vertrag von 1990 Deutschland kurzerhand für „wiedervereinigt“ zu erklären. Bei den meisten Bundesbürgern fällt bei Begriffen wie „Oder-Neiße-Linie“, deutsche Ostgebiete", „Vertriebenenverbände“, „Grenzen von 1937“ die anerzogene Klappe. Die zu dieser Klappe gehörige Kiste riecht tausendjährig muffig und hat eine unangenehme, braune Farbe. Schon deswegen darf man sich als guter Bundesbürger nicht für den Rechtstatus Deutschlands interessieren. Aber es muss doch relativ einfach herauszufinden sein, wie es denn rein juristisch um unsere Souveränität bestellt ist, dachte ich mir jedenfalls und fing an zum Thema ausgiebig zu recherchieren.



Wie immer in der Politik ist hierfür zunächst einmal ein grundiertes Geschichtswissen erforderlich, das leider immer häufiger auch unseren Politikern fehlt. Wir Deutschen haben nach Ansicht mancher Gutmenschen nur eine sehr kurze Geschichte von lächerlichen zwölf Jahren, Punkt! Es ist beschämend wohin wir die letzten 60 Jahre mit dieser Ansicht gekommen sind. Keine Werte, keine Tugenden, keinen Stolz, aber jede Menge Borniertheit in leeren Köpfen. Dies sind übrigens auch keine Anzeichen für souveränes handeln eines Volkes, das die staatlichen Hoheitsrechte unumschränkt ausübt.

Aber zurück zur Geschichte: Es gab zunächst einmal ein Erstes und auch ein zweites Deutsches Reich. Das „Erste Deutsche Reich" bestand mehr oder weniger seit dem 8. Jahrhundert n. N. unter Karl dem Großen und hatte eine überaus wechselvolle Geschichte mit häufig wechselnden Staatszugehörigkeiten der europäischen Länder. Dieses „Alte Reich“ erlosch erst im Jahre 1806. Mit Beschluss des Wiener Kongresses gab es ab 1815 einen völkerrechtlichen Zusammenschluss souveräner Staaten, den Deutschen Bund. In einem Krieg zwischen Preußen und Österreich wurde das Kaisertum Österreich 1866 vernichtend geschlagen und erkannte im Prager Frieden die Auflösung dieses Deutschen Bundes an.

Nach einem weiteren Krieg, diesmal mit Frankreich, wurde dann am 18. Januar 1871 in Versailles das Zweite Deutsche Reich gegründet und der preußische König Wilhelm I. (1797-1888) wurde zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Unser alter Kaiser Wilhelm …, den wir einem alten Volkslied zur Folge wieder haben wollen.

Das Deutsche Kaiserreich mit der Reichshauptstadt Berlin war ein aus verschiedenen deutschen Staaten (4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer, 3 Hansestädte und das Reichsland Elsaß-Lothringen), ohne Österreich, bestehender Bundesstaat. Die einzelnen Staaten schickten ihre Vertreter in den Bundesrat, während der Reichstag von der männlichen Bevölkerung direkt mit einem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt wurde. Staatsoberhaupt und damit auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte war uneingeschränkt der Deutsche Kaiser, der gleichzeitig auch als König von Preußen residierte.



Nach dem 1. WK wurde 1918 im Zuge der Novemberrevolution in Weimar eine republikanische Verfassung mit einem gewählten Präsidenten (Friedrich Ebert, 1919) als Staatsoberhaupt in Kraft gesetzt. Diese Fortführung des Deutschen Reichs wird deshalb auch als Weimarer Republik bezeichnet. Die auch Weimarer Verfassung genannte Deutsche Verfassung wurde nie aufgehoben und galt auch nach 1933 weiter. Der Reichstag kam in dieser Zeit, im so genannten Dritten Reich, formal alle vier Jahre zusammen, um das jeweils für vier Jahre geltende Ermächtigungsgesetz zu erneuern. Interessant ist sicherlich die Tatsache, dass auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 bestimmte Teile der Weimarer Verfassung ausdrücklich übernommen wurden (s. auch im Anhang am Ende dieser Seite).



De facto ging das Dritte Reich durch den Zusammenbruch der staatlichen Strukturen bei Ende des 2. WK 1945 unter. Juristisch gesehen existierte es auch unter alliierter Besatzung weiter. 1949 genehmigten die Alliierten „Siegermächte“ die Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Den Namen Grundgesetz erhielt es, da es seither als Provisorium gilt und erst nach der Wiedervereinigung Deutschlands durch eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung abgelöst werden soll (Artikel 146 GG). Es galt zunächst nur in „Westdeutschland“ (das Gebiet das durch USA, Großbritannien und Frankreich besetzt war), da in dem Teil Deutschlands, der allgemein als „Ostdeutschland“ bezeichnet wird, der seinerzeit sowjetisch besetzten Zone (SBZ), bekanntlich die DDR gegründet wurde. Im Rahmen der sogenannten Ostpolitik schlossen die Bundesregierung und die Regierung der DDR 1972 den „Grundlagenvertrag“. Einen Vertrag der die Beziehungen zwischen beiden Teilen Deutschland regeln sollte.



Dies hielt die bayerische Staatsregierung seinerzeit für einen Verstoß gegen das im Grundgesetz festgelegte Gebot zur Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands und klagte beim Bundesverfassungsgericht. Dieser Klage verdanken war eine eindeutige rechtliche Stellungnahme, die, da sie vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht stammt, rechtlich bindenden Charakter hat und deshalb so auch heute noch gilt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR folgendes festgestellt (2 BvF 1/73):
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).



Die Bundesrepublik ist also nicht Rechtsnachfolger, sondern nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Auch die nach dem 1.WK im Vertrag (Diktat) von Versailles festgelegten „Grenzen von 1937“ (vor dem Anschluss Österreichs 1938 und der Eingliederung des Sudetenlandes 1939) gelten danach formalrechtlich weiter, da es hierzu auch in den Vier-plus-Zwei-Verträgen (Wiedervereinigung 1990), keine Regelung gibt. Im Vertrag formuliert wurde nur, dass Deutschland und Polen, die zwischen ihnen bestehende Grenze bestätigen. Bestätigen – also nicht anerkennen!



In diesem Zusammenhang ist auch ein Zitat von Otto Schily (Jurist und damaliger BRD-Innenminister) vom 23. Mai 1989 zum bundesdeutschen Rechtsverständnisses in diesem Punkt während einer ZDF-Sendung zum 40. Jahrestag des Grundgesetzes interessant: Es kann eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches - das wäre eine Wiedervereinigung - nicht geben." Offenbar ging Herr Schily seinerzeit von einer echten Wiedervereinigung aus, so wie es in den 4 plus 2 - Verhandlungen von russischer Seite angeboten worden sein soll. Einer Wiedervereinigung gemäß GG in den Grenzen von 1937, also einschließlich aller jetzt noch immer fehlenden Ostgebiete.



Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß des neu geschaffenen Artikels 23 GG der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte auf Grund des bereits erwähnten Vier-plus-Zwei-Vertrages, dem alles regelnden Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des 2. WK und den zeitweise bestehenden Teilstaaten BRD und DDR. Demzufolge hat Deutschland nun seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder erlangt. Das hört sich zunächst einmal gut an, hat aber leider einen Haken. Das Besatzungsrecht nach dem „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ – zuletzt 1954 geändert – gilt in entscheidenden Teilen weiter.

Dieser Vertrag, auch Überleitungsvertrag genannt, weil er vom Besatzungszustand zu halbwegs normalen diplomatischen Beziehungen überleiten sollte, beschnitt die Souveränität Deutschland entscheidend. Dieser Vertrag wurde mit dem Inkrafttreten des Vier-plus-Zwei-Vertrages suspendiert. Aber eine zusätzliche ,Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten, sowie zu dem Überleitungsvertrag, erklärt zwar, dass die alliierten Bestimmungen außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Dort ist festgelegt, dass bestimmte Teile dieses besatzungsrechtlichen Überleitungsvertrages erhalten bleiben – so z. B. die Artikel 1, 2 und 3 (Wortlaut im Anhang).



So steht in Artikel 2, dass alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden in Kraft bleiben. Zwar heißt es in Artikel 1, dass die Organe der Bunderepublik Deutschland befugt sind, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern. Welchen Sinn hätte aber bei einer wirklichen Änderungsmöglichkeit die Regelung des Artikels 3? Nach Artikel 3 wird die Bundesrepublik in Zukunft keine Einwendungen gegen Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Vermögen durchgeführt wurden oder werden sollen. ???



Soll das bedeuten, dass auch heute und in Zukunft die „drei Mächte“ USA, Frankreich und England jederzeit neue Regelungen beschließen können, aufgrund derer ge*gen deutsches Eigentum „Maßnahmen erhoben" werden können. Unklar bleibt irgendwie auch, ob sich dieser Artikel nur auf Vermögen bezieht, das 1954 bereits beschlagnahmt war, oder ob auch aufgrund künftiger Abkommen ( Wortlaut „... oder schließen werden“) neu beschlagnahmt werden kann. Für das in den Kriegs- und Nachkriegswirren beschlagnahmte Vermögen sind sicherlich seit 1954 die Rechtsverhältnisse geklärt worden. Aber warum gilt gerade dieser Absatz dann nach 1990 noch weiter? Haben vielleicht deshalb seinerzeit auch nur die russischen Streitkräfte Deutschland verlassen und alle anderen „durften“ bleiben?



Auch dass die Vier-plus-Zwei-Verträge nicht, wie immer wieder in Politikerkreisen behauptet wird, einen Friedensvertrag überflüssig machen, ist nicht so ganz eindeutig, wenn man sich im neunten Teil des Überleitungsvertrages den Artikel 1 (u. a.)ansieht (s. Anhang unten). Denn wenn die Formulierung „Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland“ aus dem Überleitungsvertrag bei Unterzeichnung der Vier-plus-Zwei-Verträge ausdrücklich zur Weitergeltung bestimmt werden, ist nicht davon auszugehen, dass die Vier-plus-Zwei-Verträge einen Friedensvertrag überflüssig machen. Wer anderes behauptet kann kein Deutsch.

Hinzu kommt das für Deutschland nach einer noch immer gültigen UN-Charta aus dem Jahr 1945 eine Feindstaatenklausel gilt. Danach ist ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates erlaubt, Zwangsmaßnahmen gegen solche Staaten die im Zweiten Weltkrieg gegen einen der Unterzeichnerstaaten der Charta Krieg führten und erneut den Frieden bedrohen, vorzugehen (auch der Wortlaut dieser UN-Charta ist im Anhang). Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass die UNO seinerzeit (1942) gegründet wurde, um gegen Deutschland vorzugehen.

Sind wir also nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (nicht des Reiches) 1945 in einem fast rechtslosen „Schwebezustand“ zwischen Krieg und Frieden? Unverständlicher wird das ganze noch dadurch, dass die Bundesrepublik Deutschland inzwischen seit 1973 Mitglied der UNO ist und zeitweise auch an den Sicherheitsratssitzungen teilnimmt. Oder liegt genau hier der feine Unterschied? Die Bundesrepublik Deutschland als ein Konstrukt der Westalliierten und Deutschland, das zur Zeit nur unvollständig in den Grenzen der BRD verwaltet wird?



Fassen wir kurz nochmal deutlich zusammen:

1. Streichung der Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes ( GG ), der den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt, am 31.8.1990 mit

Wirkung zum 29.9.1990.
2. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands, auch Einigungsvertrag genannt wurde am 31.8.1990 von Vertretern der BRD und der DDR unterzeichnet.
3. Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, auch 4+2 - Vertrag genannt wurde von Vertretern der BRD, der DDR und den 4
alliierten Siegermächten am 12.9.1990 unterzeichnet.
4. Beitritt der 5 neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen - Anhalt und Thüringen zur BRD am 3.10.1990.



Wie können aber die 5 neuen Bundesländer zu etwas beitreten, das seit dem 29.9.1990 gar nicht mehr existiert?







Die Recherche der betreffenden Gesetzestexte hat also bisher ergeben, dass die Souveränität Deutschlands auch 59 Jahre nach Kriegsende nicht eindeutig ist und zumindest erheblich zugunsten der so genannten „Siegermächte“ eingeschränkt ist. Die Behauptung, das Deutsche Reich existiere fort, mag auf bisher uninformierte Leser verrückt wirken, ist aber der Inhalt gültiger Rechtssprechung durch das Bundesverfassungsgericht (s. oben und im Anhang)). Die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 gelten danach ebenfalls formal noch. Wobei hierbei auch gewisse Auslegungsmöglichkeiten bestehen. Der so genannte Versailler Vertrag war ein Diktat und hat schon deshalb - nach den Normen des geltenden Völkerrechts - als rechtlich unwirksam zu gelten. Demnach muss man als Grenze für das Deutsche Reich von den Grenzen vom letzten Tag vor Ausbruch des Krieges im Jahre 1914 ausgehen. Dieser Tag ist der 31.7.1914. Geht man aber dennoch von der Rechtsverbindlichkeit des Versailler Vertrages (Diktates) aus, dann gilt folgendes: Das Gebiet des Deutschen Reiches wurde durch den vor dem Ausbruch des Krieges im September 1939 vollzogenen Anschluss Österreichs und die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete vergrößert. Das Reich erhielt dadurch jene Grenzen, wie sie am 31.8.1939 bestanden. Bei Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reiche müsste konform dieser Auffassung von diesen Grenzen (31.8.1939) ausgegangen werden. Die Aussage „Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937“ ist - aus völkerrechtlicher Sicht jedenfalls grundsätzlich falsch. Eine besondere Frage ist die Rechtslage Österreichs. Im Marz 1938 schlossen die Österreicher sich seinerzeit mit überwältigender Mehrheit dem Deutschen Reiche an. Nach 1945 wurde der Zustand von 1937 wiederhergestellt. Seitdem gibt es die Frage, ob es eine eigene österreichische Nation überhaupt gibt. Diese Frage soll hier aber nicht näher erörtert werden.



War ein Friedensvertrag vielleicht auch deshalb bisher nicht möglich (unabhängig davon – ob dieser von den BRD-Politiker überhaupt gewollt ist), weil bisher nur 3 von mindestens 3 Teilen wieder vereint sind? Denn wenn zwei von drei sich zusammentun ergibt das völkerrechtlich sicher noch keine Grundlage für einen Friedensvertrag mit 52 Nationen. Zur Erinnerung hier nochmals einen Auszug aus der Überprüfung des Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 1973 „… ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig …“.



Wir leben jedenfalls nicht im Zustand eines völkerrechtlich abgesicherten Friedens, und Deutschland gilt nach wie vor als Feindstaat für die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, obwohl es diesem zeitweise selbst angehört. Dies alles sind die Fakten, die nicht erfunden sind, sondern von jedem nachprüfbar vorhanden sind.

Warum wurden diese Informationen in den Medien bisher totgeschwiegen oder als verrücktes Gerede abgetan?





Nochmal zurück zum Grundgesetz (GG). Artikel 23 regelte seit Gründung der Bundesrepublik immer den Geltungsbereich des GG. Das ist in der aktuellen Version nicht mehr der Fall. Somit hat das Grundgesetz eigentlich keinen Geltungsbereich mehr. Bedeutet die, dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat keinen Geltungsbereich hat und somit auch nicht als souverän gelten kann?



Nachfolgend noch einige Beispiele aus dem aktuellen Tagesgeschehen, die daraufhin deuten, dass die Bundesrepublik Deutschland vielleicht kein souveräner Staat ist:



Mehr als 80 Mal sollen Flugzeuge des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA zwischen 2002 und 2004 auf den Flughafen Ramstein und Frankfurt/Main gelandet sein. Diese Landungen soll die CIA vor allem genutzt haben, um unter „Terrorverdacht" stehende Islamisten ins Ausland zu bringen. Dabei ist es der CIA aufgrund einer Direktive erlaubt, Gefangene an Länder zu überstellen, in denen auch Verhörmethoden möglich sind, die in den USA verboten sind. Aus Sicht der Vereinigten Staaten sind also die Operationen, die jetzt in Europa zum Stein des Anstoßes geworden sind, rechtens.

Dass sich diese Flüge, mit denen Verdächtige offensichtlich in Foltergefängnisse gebracht worden sind oder noch immer werden, weder mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, denen eigentlich auch die USA unterliegen, noch mit dem Nato-Truppenstatut in Übereinstimmung bringen lassen, zeigt erneut, dass aus Sicht der Vereinigten Staaten staatliche Souveränität dort endet, wo man es für die Umsetzung der eigenen Verbrechen benötigt.

All dies geschah und passiert vielleicht noch immer mit Wissen der jeweiligen Bundesregierung. Damit wird eigentlich deutlich, dass die „volle Souveränität Deutschlands", tatsächlich nicht gegeben ist. Denn Regierungen souveräner Staaten handeln unabhängig und nicht auf Befehl von „Schurkenstaaten“, die Menschenrechte mit Füßen treten.



Am Anfang dieser Seite wurde bereits erwähnt, dass die Bundesregierung in 2003 den USA nicht die Überflugrechte für ihre Kriegsmaschinerie im Irak verweigert hat. Man lehnte zwar einerseits die Beteiligung am Irak-Krieg ab, gewährte aber dennoch diese Überflugrechte. Ramstein war zu Beginn des Irak-Krieges (und ist es heute noch immer) das größte US-amerikanische Luftdrehkreuz auf europäischen Boden. Wurde dies souverän erlaubt oder hat sich hier jemand Rechte genommen, die ihm nach Überleitungsgesetzen und ähnlichem sowieso zustehen?



Bedingungslose Umsetzung von EU-Gesetzen, die eine nicht von den europäischen Völkern gewählte EU-Kommission bestimmt, sind die Regel in Europa.

Ist es souverän wenn man in Deutschland Gesetze erlässt, die ein EU-Kommissar ersonnen hat?

Übrigens gab es nach dem 2. WK die Amtsbezeichnung „Hoher Kommissar“ für die höchsten Vertreter der Alliierten. Sie übten entsprechende Kontrollrechte aus und haben quasi die Politik bestimmt.

Hat man die „Hohen Kommissare“ jetzt nur gegen EU-Kommissare getauscht? Die Bezeichnung ist fast gleich, die Arbeitsweise ist die gleiche – bestimmen wie andere sich zu verhalten haben und was andere für Gesetze zu verabschieden haben.

Demnach wäre nicht nur die Bundesrepublik Deutschland unter Besatzungsrecht. Demnach wäre inzwischen kein Land in Europa noch souverän.



Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?

Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die so unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes, ja sogar der europäischen Völker, widersprechen? - Kann man so zum Beispiel eine Politik erklären, die -

- eine EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen umsetzt?

- eine Dezimierung und Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe
unter NATO- oder UNO-Kommando durchsetzt?

- eine sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte uneingeschränkte Solidaritätserklärung mit den USA, unter Inkaufnahme einer bisher nicht
gegebenen Terror-Gefährdung der eigenen Bürger durch die Zusage von ggf. auch aktiven Kampfbeteiligungen zusagt?

- eine fortgesetzte Überschwemmung der Bundesrepublik mit Ausländern vornimmt, obwohl alle Bundeskanzler jeweils meinten, mehr
Ausländer könnten nicht verkraftet werden? Und dennoch wurde der Ausländerzustrom von ihnen nicht eingedämmt - waren also alle
Bundeskanzler unfähig oder wurden sie durch uns vorenthaltene Festlegungen hierzu gezwungen?



All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, dass wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluss eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können. Die Bundesrepublik Deutschland wurde Mitglied der UNO und in der UNO Feindstaatenliste wird Deutschland (das Deutsche Reich) als Feindstaat geführt. Daraus folgt, dass de facto ein Kriegszustand zwischen den Marionetten der Besatzer - genannt Bundesregierung - und dem Deutschen Reich und seinem Staatsvolk besteht. Des Weiteren folgt daraus, dass alle Organisationen der BRD (einschließlich der „demokratischen“ Parteien) gegenüber dem Volk im Krieg stehen. Die Politik der großen Parteien CDU und der SPD, aber auch die der anderen Systemparteien zeigt, dass diese Kreise offensichtlich zur Zerstörung des deutschen Volkes (z.B. auch durch Vermischung mit Angehörigen anderer, kulturfremder Völker) beitragen bzw. beauftragt sind. Es gibt immer weniger gesunde Familien. Die soziale Not und Gewalttätigkeiten nehmen allgemein nahezu täglich immer mehr zu. Alles in allem kann man dies auch als gezielte Zerstörungsversuche (Volksvernichtung) betrachten.



Wenn man die Recherchen, die auf dieser Seite dargestellt sind, zusammenfassend betrachtet, bleibt abschließend zu fordern, dass -

- die Feindstaatenklausel der UN zu streichen ist, da eine Erklärung dazu, dass diese „veraltet“ ist bei weitem nicht ausreicht.

- ein Friedensvertrag mit allen 52 „Feindstaaten“ des 2. WK geschlossen wird.

- Besatzungsrechte in Form von Überleitungsverträgen u. ä. ersatzlos gestrichen werden.

- sämtliche ausländische Truppen, einschließlich deren Waffen (Atom-, Gas, Chemie-), Deutschland verlassen.

- Deutschland eine Verfassung erhält, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde.

- die Geschichtsbücher wichtige Details, insbesondere der jüngeren Geschichte, nicht verdreht sondern wahrheitsgemäß darstellen.





Aber die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland nun tatsächlich ein souveräner Staat ist oder nur ein unter Fremdherrschaft stehendes Verwaltungsgebiet mit Staatssimulation für die darin lebenden Bürger ist , vermag ich nicht abschließend zu beantworten. Bilden Sie, liebe Leser, sich selbst – auch anhand dieser Seite - ein Urteil. Zu Risiken und Nebenwirkungen, die sich beim Lesen dieser Seite ergeben haben, fragen Sie bitte Ihre Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordneten. -

Sie werden garantiert keine vernünftige, noch eher gar keine Antwort erhalten.



Gefragt nach Ihrer Staatsbürgerschaft, liebe Leser, sagen Sie „deutsch“ oder „Deutschland“, damit bleiben Sie neutral wie bisher.



JKS – Terra-Kurier / 21.12.2007



Lesen Sie zum Thema auch: http://www.terra-kurier.de/KA.htm



JKS – Terra-Kurier / 06.07.2009





Zum Thema passend:

US-Armee im Land

Aus einem Briefwechsel mit dem Büro von Ministerpräsident Oettinger (Baden-Württemberg), der sich so tatsächlich zugetragen hat:



Sehr geehrter Herr Oettinger,

Wie ich dem Badischen Tagblatt vom 24.7. entnehme, wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die US-Armee in Heidelberg und Mannheim bleibt. Welche Bedeutung haben amerikanische Soldaten 64 Jahre nach Kriegsende auf deutschem Boden? In welchem anderen Land der Welt ist es denkbar, dass die Staatsführung nicht die Frage stellt nach dem Abzug der aus den USA als Besatzung nach Deutschland gekommenen Soldaten, die heute unsere Verbündeten sind? Welche Aufgaben haben Tausende ausländische Soldaten noch auf deutschem Boden, nachdem das Sowjetimperium zusammengebrochen ist? Wie hoch sind die vom Steuerzahler zu tragenden Besatzungs- bzw. Stationierungskosten?

Mit freundlichen Grüßen …





Sehr geehrter Herr S…,

die Landesregierung engagiert sich in der Tat aus einer Reihe von Gründen und nicht ohne Erfolg für den Verbleib des US-Militärs in Baden-Württemberg. Neben der freundschaftlichen Verbundenheit zu den USA und dem zwischenzeitlich tief verwurzelten Zusammenleben von Einheimischen und Militärangehörigen in den Standortkommunen sprechen auch eine Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Aspekten für einen Verbleib der Truppen in Baden-Württemberg.

Zum einen beschäftigt die US-Armee allein an den Standorten Mannheim und Heidelberg über 1.700 deutsche zivile Angestellte und ist damit ein bedeutender Arbeitgeber. Zum anderen stellen die über 14.000 Soldaten und ihre Familienangehörigen sowie die von den Streitkräften beschäftigten Dienstleistungsunternehmen mit ihrer Kaufkraft und ihren Investitionen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.

Ich darf Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln und verbleibe selbst mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Pope





Sehr geehrter Herr Dr. Pope,

leider haben Sie den Großteil meiner Fragen nicht beantwortet.

Die weltweite Militärpräsenz der USA ist nicht als Strukturhilfeprogramm für deutsche Kommunen gedacht, es geht nicht um volkswirtschaftliche Gewinn- und Verlustrechnungen. Es geht um die Souveränität. Das US-Militär bildet einen Staat im Staate, den Interessen der USA dienend. Deutschland bleibt logistische Drehscheibe der US-Weltpolitik, Planung und Führung völkerrechtswidriger Angriffskriege von deutschem- Boden aus inbegriffen.

Der US-Diplomat Richard Holbrooke sagte in einem Spiegel-Interview: „Die Soldaten sind auf deutschen Wunsch hin im Land. Deutschland zahlt eine Milliarde Dollar pro Jahr für ihren Unterhalt. Sie dienen nicht mehr der Verteidigung Ihres Landes, sondern festigen die gemeinsame deutsch-amerikanische Haltung, falls es um den Einsatz der Nato östlich und südlich von Deutschland geht.“

Mit einer Milliarde Dollar jährlich könnte man in Mannheim und Heidelberg für die arbeitslos werdenden Angestellten eine Menge tun. Trifft es zu, dass den stationierten US-Streitkräften 1.000 bundeseigene Liegenschafen mietfrei überlassen wurden?

Mit freundlichen Grüßen …



JKS – Terra-Kurier / 29.08.2009









Anhang:



Artikel 23 GG / alte Fassung

Art. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautete seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz v 23.09.1990 (BGBI 11885) wie folgt:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

(So dann später entsprechend im Saarland.)



Artikel 23 GG / Neufassung

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.





Artikel 140 GG

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 (Weimarer Republik) sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.





Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.







Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".

Der Vertrag lautet:

Artikel 1

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.

Artikel 2 ……



Dem am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich







Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR folgendes festgestellt (2 BvF 1/73):
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).



Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).







Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag") (hier nur die für den Text relevanten Artikel)



Erster Teil / ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, sofern im Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder in den in dessen Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträgen nichts anderes bestimmt ist. Bis zu einer solchen Aufhebung oder Änderung bleiben von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften in Kraft. Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden. Rechtsvorschriften, durch welche die vorläufigen Grenzen der Bundesrepublik festgelegt worden sind, oder die nach anderen Bestimmungen des Vertrags über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der Zusatzverträge in Kraft bleiben, dürfen nur mit Zustimmung der Drei Mächte geändert oder aufgehoben werden.



Artikel 2

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

(2) Alle Rechte und Verpflichtungen, die aus den Verträgen und internationalen Abkommen herrühren, die von den Besatzungsbehörden oder von einer oder mehreren der Regierungen der Drei Mächte vor Inkrafttreten dieses Vertrags für eine oder mehrere der drei westlichen Besatzungszonen abgeschlossen wurden und die in der Anlage zu der Mitteilung der Alliierten Hohen Kommissare im Namen der Regierungen der Drei Mächte an den Bundeskanzler vom Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags aufgeführt sind, sind und bleiben in Kraft, als ob sie aus gültigen, von der Bundesrepublik abgeschlossenen Verträgen und internationalen Abkommen herrührten.



Sechster Teil / REPARATIONEN

Artikel 1

(1) Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage betreffende Abkommen geregelt werden. Die Drei Mächte verpflichten sich, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik geltend zu machen.



Artikel 3

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

(2) Die Bundesrepublik wird die Bestimmungen über die Behandlung des deutschen Auslandsvermögens in Österreich hinnehmen, die in einem Abkommen enthalten sind, bei dem die gegenwärtigen Besatzungsmächte Osterreichs Parteien sind, oder die in dem zukünftigen Staatsvertrag mit Osterreich getroffen werden.

(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen





Neunter Teil / GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE

Artikel 1

Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.



Artikel 2

Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland bestätigt die Bundesrepublik, daß keine Regierungsansprüche im Namen Deutschlands wegen, Maßnahmen, welche von den Regierungen der in Artikel 1 dieses Teils bezeichneten Staaten oder mit ihrer Ermächtigung zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind, vor den Verhandlungen über die Friedensregelung erhoben werden können.



Artikel 3

(1) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten bis zum Inkrafttreten einer Friedensregelung mit Deutschland.







Text der Kapitulationsurkunde



KAPITULATIONSERKLAERUNG

1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklaeren hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenueber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkraefte und dem Oberkommando der Roten Armee.



2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich allen Behoerden der deutschen Land-, See- und Luftstreitkraefte und allen von Deutschland beherrschten Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23:01 Uhr Mitteleuropaeischer Zeit am 8. Mai einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben und sich vollstaendig zu entwaffnen, indem sie Waffen und Geraete an die oertlichen Alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von den Alliierten Vertretern zu bestimmenden Offiziere abliefern. Kein Schiff, Boot oder Flugzeug irgendeiner Art darf versenkt werden, noch duerfen Schiffsruempfe, maschinelle Einrichtungen, Ausruestungsgegenstaende, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen, technische Gegenstaende, die Kriegszwecken im Allgemeinen dienlich sein koennen, beschaedigt werden.



3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich den zustaendigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streifkraefte und Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusaetzlichen Befehle weitergeben und deren Durchfuehrung sicherstellen.



4. Diese Kapitulationserklaerung ist ohne Praejudiz fuer irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden moegen.



5. Falls das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche ihm unterstehenden oder von ihm beherrschte Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklaerung zu verhalten, werden das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkraefte alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten.



6. Diese Erklaerung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst. Allein massgebend sind die englische und die russische Fassung.





7. 5. 1945, bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Im Hauptquartier des westalliierten Oberbefehlshabers General Dwight D. Eisenhowers in Reims unterzeichnet Generaloberst Alfred Jodl die bedingungslose Gesamtkapitulation der deutschen Wehrmacht. Am 9. 5. erfolgt die Wiederholung der Unterzeichnung im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst. Die deutschen Truppen ergeben sich den Alliierten. Die Regierung Dönitz wird abgesetzt und gefangen genommen. Am 5. 6. geben die Oberkommandierenden der vier Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion die Übernahme der obersten Regierungsgewalt bekannt.





Großadmiral Dönitz, Bad Mondorf Juli 1945

Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen. Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:

1. Die Kapitulation ist von meinem Beauftragten auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ausgestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.

2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile, hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai im Geschäftsverkehr gestanden.

3. Die im Anschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebiets hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.

4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.

5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.







Die Feindstaatenklauseln sind Bestandteil der immer noch gültigen Satzung der UNO, der Charta, und zwar sind das die Artikel 53 und 107, die hier ungekürzt wiedergegeben werden. Mit den „Feindstaaten“ sind definitiv Deutschland und Japan gemeint, weil das die beiden Staaten waren, die sich im zweiten Weltkrieg mit einigen Unterzeichnerstaaten der UNO-Charta im Kriegszustand befanden.



Artikel 53

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.



Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.





Durch diese Bestimmungen, die immer noch in der Charta stehen, werden eindeutig die Mitgliedsstaaten Deutschland und Japan unter Sonderrecht gestellt. Sie erlauben anderen Staaten, ohne förmliche Zustimmung der UNO-Gremien Deutschland und Japan anzugreifen und unter Besatzung zu stellen oder zu halten.

Auch wenn diese Artikel als „obsolet“ (steht für ungebräuchlich, veraltet) erklärt wurden, sind sie eben nicht gestrichen und aufgehoben worden, was ohne weiteres möglich wäre.





Quellen für Anhang u. a. auch: http://dejure.org/

jedes gute Lexikon / oder auch Wikipedia

ein Geschichtslexikon



JKS – Terra-Kurier / 21.12.2007







Nachtrag / Ergänzung



Durch einen Leser dieser Abhandlung wurde ich darüber informiert, dass es im Zusammenhang mit 2+4-Verhandlungen eine weitere Kuriosität gegeben haben soll, die ebenfalls nicht bestätigt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist und die erneut beweist, dass die Regierenden nicht im Sinne des Deutschen Volkes handeln.

Die Geschichte ist so im Moment nicht wirklich recherchierbar, auch wenn das Internetz dies scheinbar durchaus auf der einen oder anderen Seite zu bestätigen scheint, aber die „etablierten“ Medien schweigen darüber seit 1990. Jedenfalls war mir die „Erzählung“ es wert, hier zumindest erwähnt zu werden.



Der Leser kennt jemanden, der wiederum mit einer Person befreundet ist, die ihrerseits einen russischen Dolmetscher namens Ernst Albrecht Nagorny kennt.

Dieser offizielle russische Übersetzer Ernst Albrecht Nagorny ist 1990 mit Gorbatschow in Dresden zusammen getroffen und hat ihn gefragt, ob bei der anstehenden Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland auch die unter fremder Verwaltung stehenden ostdeutschen Gebiete mit einbezogen werden sollten. Darauf soll Gorbatschow freimütig geantwortet haben: „Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen musste ich zu meinem Erstaunen feststellen, dass Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die deutschen Ostgebiete - Ostpreußen, Pommern und Schlesien - gar nicht wollten. Die Polen waren bereit gewesen, die deutschen Provinzen an Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten. „Die Deutschen akzeptieren diese Grenze“, waren seine Worte. Nur die DDR sollte angegliedert werden.“





Etwas ausführlicher aus Quelle http://www.deutscherosten.de/Gorbi!.htm :

Genscher, der „beste Außenminister, den Polen je hatte“.

1990 wurde das Nachkriegseuropa neu geordnet. Mit der Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland stand auch die Rückgabe der deutschen Ostgebiete im Raum. Hoffnung erfüllte die vertriebenen Ostdeutschen und auch die in der Heimat verbliebenen Oberschlesier. Doch schnell kam der Rückschlag: Während der Zwei plus Vier Verhandlungen habe Rußland als Gegenleistung für die Vereinigung die endgültige Abtretung des deutschen Ostens verlangt, so wurde anschließend die Weltöffentlichkeit informiert.

Doch dem Nachlaß des Russischdolmetschers Ernst Albrecht Nagorny ist folgendes zu entnehmen:

Als Gorbatschow 1990 in Dresden gefragt wurde, ob im Zusammenhang mit einer Vereinigung Mitteldeutschlands mit der BRD auch eine Angliederung der Deutschen Ostgebiete in Aussicht genommen sei, war Gorbatschows Antwort:

„Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die Deutschen Ostgebiete Ostpreußen, Pommern und Schlesien gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten. ‚Die Deutschen akzeptieren diese Grenze’, waren seine Worte. Nur die DDR sollte angegliedert werden.“

Ende aus Quelle: http://www.deutscherosten.de/Gorbi!.htm





Eine Kuriosität, die schon den Charakter einer Ungeheuerlichkeit hat, sofern dies sich tatsächlich so zugetragen hat.

Also gilt im Grunde, in Abänderung der eigentlichen Bedeutung, „noch ist Polen nicht verloren“.



JKS – Terra-Kurier / 03.03.2008





Neue Beweise !

Bei der stets gut informierten, russischen Nachrichtenagentur „Ria Novosti“ war bereits am 4. Oktober dieses Jahres ein Interview mit dem russischen Sicherheitsexperten Alexj Fenenko zu finden. Darin legt Fenenko dar, dass Deutschland noch immer nur eingeschränkte Souveränität hat und der 2+4-Vertrag die Dinge, die unsere Souveränität einschränken, bereits im Vorfeld der Vertragsverhandlung als Vertragsgegenstand ausgeschlossen wurden. Somit also im Grunde tatsächlich keine Souveränität hergestellt ist. Die o. g. Ausführungen dieses Artikels sind also durch dieses Interview nochmals bewiesen. Lesen Sie selbst:



20 Jahre Einheit: Deutschland weiter ohne Friedensvertrag

http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html

16:12 04/10/2010

Am 3. Oktober vor 20 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt.

Am 3. Oktober vor 20 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt.

Über die Wiedervereinigung Deutschlands und die heutige militärpolitische Situation im Land befragte RIA Novosti den russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko.

RIA Novosti: In diesen Tagen wird der zwanzigste Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands, ein für die ganze Welt bedeutsames Ereignis, gefeiert. In welcher Phase befindet sich die Wiedervereinigung derzeit? Verläuft sie erfolgreich? Was brachte sie - Stabilität oder Probleme?

Alexej Fenenko: Die Wiedervereinigung Deutschlands ist ein sehr interessantes Ereignis. Die Berliner Mauer fiel im November 1989. Die Wiedervereinigung geschah erst ein Jahr später - im Oktober 1990, weil dies nicht nur das Problem Deutschlands, sondern aller Siegermächte gewesen war. Es gab zwei Varianten der späteren Wiedervereinigung Deutschlands. Bei den „Zwei-plus-Vier“-Gesprächen hätten sich zwei deutsche Staaten an den Verhandlungstisch setzen und die Bedingungen der Wiedervereinigung ausarbeiten müssen. Vier Siegermächte hätten sich anschließen müssen.

Bei den „Vier-plus-Zwei“-Gesprächen sollten die vier Siegermächte die Bedingungen ausarbeiten. Die zwei deutschen Staaten sollten sich anschließen. Großbritannien und Frankreich bestanden auf der zweiten Variante. Sie waren über ein vereinigtes Deutschland sehr beunruhigt. US-Präsident George Bush verhielt sich neutral, weil er die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht verschlechtern wollte.

Nur Michail Gorbatschow, Präsident der Sowjetunion, unterstützte die Idee der „Zwei-plus-Vier“-Verhandlungen beim Treffen in Schelesnogorsk im Sommer 1990. Dort wurde beschlossen, dass die Wiedervereinigung nach dem „Zwei-plus-Vier“-Schema verlaufen wird. Die USA unterstützten sofort diese Idee und zwangen Frankreich und Großbritannien dazu, diese Variante zu unterstützen.

Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der von den zwei deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, wurden alle Probleme geregelt. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wurde die vollständige Souveränität Deutschlands wiederhergestellt: Die Siegermächte verzichteten auf ihre territorialen Ansprüche in Deutschland. Deutschland garantierte seinerseits, dass seine Grenzen endgültig seien. Dennoch blieben zwei Probleme ungelöst.

Erstens ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschaffen und gelten offiziell bis heute.

RIA Novosti: Wieso? Ist die Zeit für die Unterzeichnung der Friedensverträge noch nicht gekommen?

Alexej Fenenko: Anfang der 1990er Jahre hatten Großbritannien und Frankreich Angst vor Deutschland. Erinnernswert sind einige interessante Tatsachen aus der neusten Geschichte Deutschlands. Als Jugoslawien 1991 zerfiel, erkannte Deutschland einseitig die Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens an. Frankreich und Großbritannien stimmten dieser Entscheidung nicht zu. Im Gegenzug drohte Deutschland mit dem Ausstieg aus der
Europäischen Gemeinschaft. Danach überredeten Paris und London den US-Präsidenten Bill Clinton, die US-Militärpräsenz in Deutschland um jeden Preis zu erhalten, um die deutsche Politik zu kontrollieren.

RIA Novosti: Ist Deutschland nach wie vor eine starke Militärmacht?

Alexej Fenenko: Lassen wir uns diese Situation anders betrachten. Deutschland verfügt über alle Technologien des nuklearen Brennstoffzyklus. Eine politische Entscheidung würde ausreichen. In diesem Fall sind das keine Vermutungen von mir. Zwei frühere deutsche Verteidigungsminister hatten verkündet, dass Deutschland dies in einer konkreten Situation machen kann.

Zudem verfügt Deutschland dank Forschungstechnologien über ein großes Potential zur Entwicklung der konventionellen Streitkräfte. Darüber hinaus will es ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats werden. Russland und die USA verkündeten bereits, dass sie Deutschland dabei unterstützen werden.

Falls Deutschland ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats wird, muss man eine wichtige Tatsache berücksichtigen: Alle fünf ständigen Mitglieder sind legale Atommächte. Was geschieht mit dem Status Deutschlands? Man muss erneut betonen, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag ist. Theoretisch hat Berlin immer die Möglichkeit, sich an den Verhandlungstisch zu setzen und seine außenpolitischen Verpflichtungen zu erörtern.

RIA Novosti: Wie sieht die Situation um die US-Militärpräsenz in Europa aus, darunter in Deutschland?

Alexej Fenenko: Seit zwei Jahren ist diese Frage eine der wichtigsten in der europäischen Sicherheit. Im April des vergangenen Jahres verabschiedete der Bundestag eine Empfehlung des Kabinetts Merkel und schlug vor, die Frage über den Abzug der taktischen US-Atomwaffen aus Deutschland zu erörtern. In diesem Vorschlag gibt es zwei wichtige Aspekte. Erstens gibt es seit 1957 US-Atomwaffen in Deutschland. Das ist ein so genannter Schutzschirm der USA.

Falls Deutschland keine US-Atomwaffen braucht, braucht es auch keine Sicherheitsgarantien der Amerikaner. Das kann bedeuten, dass Berlin eine eigene Militärpolitik entwickeln will. Zweitens kann Berlin die Frage nach einem vollwertigen Friedensvertrag stellen, falls es seine militärische Selbstständigkeit ausbauen will. Diese Frage wird in Deutschland regelmäßig besprochen.

In dieser Situation verkünden die USA, dass es notwendig sei, die gemeinsame Atompolitik der Allianz zu erhalten. Die Präsenz der taktischen US-Atomwaffen sei eine Prärogative der ganzen NATO. In Wirklichkeit wird dies gemacht, um Deutschland weiter zu kontrollieren. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass Deutschland Russland sehr braucht. Es weiß gut, dass Russland als Siegermacht wohl nicht dagegen sein würde, einmal einen vollwertigen Friedensvertrag im militärpolitischen Bereich zu erörtern.

Soweit das Interview mit Herrn Alexj Fenenko.



JKS – Terra-Kurier / 22.11.2010





Schäuble redet Klartext – Deutschland ist kein souveräner Staat

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Gründung einer Fiskalunion in der Euro-Zone in den nächsten 24 Monaten angekündigt.

Ferner sagte er auf dem Frankfurter European Banking Congress, Deutschland sei kein souveräner Staat und sei es auch seit Kriegsende nie gewesen.

Diese Aussage machte er während des Kongresses vor hochrangigen Bankenvertretern und Vertretern der internationalen Hochfinanz.

Aus Quelle: http://www.jungefreiheit.de/?id=154&print=1&type=98&tx_ttnews[tt_news]=89569&no_cache=1 (dort auch mit Verknüpfung zu einem Filmmitschnitt
bei http://www.infokriegernews.de/wordpress/2011/11/20/dr-schauble-die-fiskalunion-kommt-binnen-24-monaten/ )



Anwesend waren auch sämtliche Vertreter der einschlägigen Medien aus Fernsehen, Radio und von Zeitungen. Doch berichtet wird darüber fast nichts.

Tatsache ist aber nun offiziell, dass die Aussage: „Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat“, nicht mehr als Verschwörungstheorie zu verteufeln ist.





Wie die Redaktion des TK erst jetzt erfahren hat, findet sich eine weitere Bestätigung dazu bereits in den Reden von US-Präsident Obama. Im Juni 2009 reiste er in die Bundesrepublik Deutschland und besuchte den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein und sprach dort zu den US-Soldaten: “Germany is an occupied country. And it will stay that way”. / „Deutschland ist ein besetztes Land. Und es wird auch so bleiben“. Uns allen war dies immer klar, aber wie frech dies nun offen geäußert wird, bereitet einem doch Sorge. Wie froh waren wir alle, als die Rote Armee in den neunziger Jahren Ihre Soldaten nach Hause rief und damit die entsprechenden Verträge um die Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland erfüllte. Die Hoffnung, dass die anderen Besatzer ebenso abziehen würden blieb leider bis heute unerfüllt.



JKS – Terra-Kurier / 22.11.2011 / 30.12.2011

Zitat Ende

Brathering
04.02.2012, 22:08
Das BvG meint hierzu:

(Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97)

Dabei ging es um die Rückgängigmachung aus dem Überleitvertrag geschehener Sachen, bezogen auf enteignetes Eigentum.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html

Brutus
04.02.2012, 22:11
Natürlich machte man die Demokratie dafür verantwortlich, man konnte ja nicht offen zugeben, dass Strippenzieher im Hintergrund werkelten. Ich empfehle an dieser Stelle mal als Gute-Nacht-Lektüre z.B. "Wer Hitler mächtig machte" von G. Preparata.

Die kriminelle Niedertracht der Sieger erkennt man daran, daß sie, die an Hitlers Aufstieg und dem Krieg die Alleinschuld tragen, sich hinterher hinstellen und sagen, die Demokratie (= das deutsche Volk = der Populismus) habe Hitler möglich gemacht, um mit diesem Argument, den BRDlern jede demokratische Einflußnahme vorzuenthalten - und das, nachdem sie im Namen der Demokratie zwei Weltkriege zur Vernichtung des Deutschen Reiches angezettelt haben und sich mehrfacher Völkermordaktionen schuldig machten, wovon Bombenholocaust und Vertreibung die schlimmsten sein dürften, jedoch nicht die einzigen.

Brathering
04.02.2012, 22:11
Gibt es eigentlich eine siegermächtliche Gemeinheit, ein alliiertes Verbrechen, für das nicht Onkel Adolf und seine braune Rasselbande als Rechtfertigung herhalten müssen? Abgesehen davon ist Deine Aussage blanker Unsinn und den Deutschen gegenüber eine bodenlose Frechheit.

Lass raten, waren alles die Juden ;D

Arnold
04.02.2012, 22:12
Trotz dem Buches von Komossa galt die “Kanzlerakte” immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin “ZEIT” in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte “Unterwerfungsbrief” unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.

Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.

An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.

Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, “einen solchen Unterwerfungsbrief” zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.

Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt


1. Wenn du schon wortwörtlich zitierst, dann gib doch bitte deine Zitatquelle an: http://www.mmnews.de/index.php/politik/8779-die-kanzlerakte

2. Bitte gib als Beleg an, wo Egon Bahrs angebliche Äußerungen zu finden sind.

3. Es soll ein ZEIT-Artikel existieren. Bitte gib einen Link zum Artikel im Archiv der ZEIT und die Veröffentlichungsdaten.

4. Damit sich jeder über die ominösen Vorbehalte der Alliierten vom 12. Mai 1949 ein Bild machen kann, hier der Text: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

Arnold
04.02.2012, 22:13
Und warum existiert dann noch der GG-Artikel 139?
Erzähl uns nicht den hat man "vergessen", den Artikel mit der Erweiterung des Beitrittsgebietes hat man nämlich ratzfatz 1990 abgeschafft, da wurde komischerweise nichts "vergessen".


Lies noch einmal, worum es in diesem Artikel geht.

Tantalit
04.02.2012, 22:15
Die kriminelle Niedertracht der Sieger erkennt man daran, daß sie, die an Hitlers Aufstieg und dem Krieg die Alleinschuld tragen, sich hinterher hinstellen und sagen, die Demokratie (= das deutsche Volk = der Populismus) habe Hitler möglich gemacht, um mit diesem Argument, den BRDlern jede demokratische Einflußnahme vorzuenthalten - und das, nachdem sie im Namen der Demokratie zwei Weltkriege zur Vernichtung des Deutschen Reiches angezettelt haben und sich mehrfacher Völkermordaktionen schuldig machten, wovon Bombenholocaust und Vertreibung die schlimmsten sein dürften, jedoch nicht die einzigen.


Zitat von meinem vorhergehenden Kommentar:
Im Juni 2009 reiste Barack Hussein Obama in die Bundesrepublik Deutschland und besuchte den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein und sprach dort zu den US-Soldaten: “Germany is an occupied country. And it will stay that way”. / „Deutschland ist ein besetztes Land. Und es wird auch so bleiben“. Uns allen war dies immer klar, aber wie frech dies nun offen geäußert wird, bereitet einem doch Sorge. Wie froh waren wir alle, als die Rote Armee in den neunziger Jahren Ihre Soldaten nach Hause rief und damit die entsprechenden Verträge um die Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland erfüllte. Die Hoffnung, dass die anderen Besatzer ebenso abziehen würden blieb leider bis heute unerfüllt.

Katranka
04.02.2012, 22:16
Dabei ging es um die Rückgängigmachung aus dem Überleitvertrag geschehener Sachen, bezogen auf enteignetes Eigentum.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html

Diese Teile des Überleitungsvertrages, die weiterhin gelten, beziehen sich ihrem Wortlaut nach nicht ausschließlich auf bereits enteignetes Eigentum. Hier nochmal:


Teil VI - Artikel 3

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Man beachte das "werden sollen". Und dieser Artikel gilt laut BvG nach wie vor.

Brathering
04.02.2012, 22:19
Zitat von meinem vorhergehenden Kommentar:
Im Juni 2009 reiste Barack Hussein Obama in die Bundesrepublik Deutschland und besuchte den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein und sprach dort zu den US-Soldaten: “Germany is an occupied country. And it will stay that way”. / „Deutschland ist ein besetztes Land. Und es wird auch so bleiben“. Uns allen war dies immer klar, aber wie frech dies nun offen geäußert wird, bereitet einem doch Sorge. Wie froh waren wir alle, als die Rote Armee in den neunziger Jahren Ihre Soldaten nach Hause rief und damit die entsprechenden Verträge um die Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland erfüllte. Die Hoffnung, dass die anderen Besatzer ebenso abziehen würden blieb leider bis heute unerfüllt.

Dafür gibt es keine einzige Quelle

Arnold
04.02.2012, 22:19
Und wenn du dich noch so sehr drehst und windest, der 2+4 Vertrag ist juristisch kein Friedensvertrag. Er würde in dieser Hinsicht keiner juristischen Prüfung standhalten. Nebenbei bemerkt ist Deutschland das einzige Land der "Besiegten", welches keinen Friedensvertrag mit den Siegern abgeschlossen hat.


Versuch mal, deine persönliche Rechtsauffassung bei der UNO durchzusetzen. Hier der Link, um Kontakt aufzunehmen: http://www.un.org/en/contactus/

Viel Spaß! :rofl:

Brathering
04.02.2012, 22:20
Diese Teile des Überleitungsvertrages, die weiterhin gelten, beziehen sich ihrem Wortlaut nach nicht alle ausschließlich auf enteignetes Eigentum.

Nur die Folgen gelten weiterhin, der Vertrag ist weg.

Tantalit
04.02.2012, 22:23
Dafür gibt es keine einzige Quelle

Das gesprochene Wort ist eine Quelle!

Katranka
04.02.2012, 22:24
Nur die Folgen gelten weiterhin, der Vertrag ist weg.

Nein. Der Vertrag mag zwar weg sein, Teile aus ihm gelten aber weiterhin. Das Urteil besagt eindeutig, dass jene Teile des Vertrags mit dem 2+4 Vertrag nicht aufgehoben wurden und somit gültig sind! Das betrifft also nicht nur die Folgen, sondern auch alle zukünftigen Entwicklungen.

Brathering
04.02.2012, 22:24
Das gesprochene Wort ist eine Quelle!
Hat der liebe Hussein es dir denn so zugeflüstert? Oder einer dieser Soldaten?

Arnold
04.02.2012, 22:25
Ich gehe in dem Zusammenhang nicht auf die Noten der USA, GBund Frankreichs ein,die Bestandteil derVerträge anno 55 waren. Bedenke mal folgendes:Womit hatsich die junge BRD die sog.Souveränität erkauft? Mit der Wiederbewaffnung und dem Beitritt zur NATO. Und damit wurde direkt ein Teil der gewonnenen Souveränität an eine zwischenstaatliche Organisation abgetreten.


In der damaligen Situation als Grenzstaat am sog. "Eisernen Vorhang" war der Beitritt zur NATO vernünftig, nachdem die EWG (Europäische Wehrgemeinschaft) an Frankreich gescheitert war.

In der NATO war die BRD gleichberechtigtes Mitglied.

Brathering
04.02.2012, 22:26
Nein. Das Urteil besagt eindeutig, dass jene Teile des Vertrags nicht aufgehoben wurden und somit gültig sind! Das betrifft nicht nur die Folgen, sondern auch alle zukünftigen Entwicklungen.

Bitte hör auf so grob Sachen aus dem Kontext zu reißen und zu verfälschen. Ich bin nun überzeugt du machst es aus Böswilligkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html

Erik der Rote
04.02.2012, 22:27
1. Wenn du schon wortwörtlich zitierst, dann gib doch bitte deine Zitatquelle an: http://www.mmnews.de/index.php/politik/8779-die-kanzlerakte

2. Bitte gib als Beleg an, wo Egon Bahrs angebliche Äußerungen zu finden sind.

3. Es soll ein ZEIT-Artikel existieren. Bitte gib einen Link zum Artikel im Archiv der ZEIT und die Veröffentlichungsdaten.

4. Damit sich jeder über die ominösen Vorbehalte der Alliierten vom 12. Mai 1949 ein Bild machen kann, hier der Text: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

noch fragen Kienzle http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet

jeder weis das die BRD nur ein antideutsches Konstrukt ist und bleibt !

Katranka
04.02.2012, 22:28
Versuch mal, deine persönliche Rechtsauffassung bei der UNO durchzusetzen. Hier der Link, um Kontakt aufzunehmen: http://www.un.org/en/contactus/

Viel Spaß! :rofl:

Hast du außer dümmlichem Gespamme zur Abwechslung auch mal Argumente zu bringen? Dann wäre eine Diskussion mit dir wenigstens sinnvoll.

Erik der Rote
04.02.2012, 22:29
In der NATO war die BRD gleichberechtigtes Mitglied.

Jetzt wird es aber langsam zu albern !

Tantalit
04.02.2012, 22:30
Hat der liebe Hussein es dir denn so zugeflüstert? Oder einer dieser Soldaten?

Ein Video zum Thema.
Russian Today: Bundesrepublik Deutschland ist nicht souverän!
http://www.youtube.com/watch?v=tB23xzhm4yA

Schäuble unzensiert Deutschland nicht souverän!
http://www.youtube.com/watch?v=2_F878qKb2Q&feature=related

Deutschland ist kein souveräner Staat - Russischer Sicherheitsexperte Alexej Fenenko
http://www.youtube.com/watch?v=Bs2gh1xSj6A&feature=related

Katranka
04.02.2012, 22:30
Bitte hör auf so grob Sachen aus dem Kontext zu reißen und zu verfälschen. Ich bin nun überzeugt du machst es aus Böswilligkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html

wikipedia sagt:

Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[2] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[3]

Sind wir uns soweit einig?

Adunaphel
04.02.2012, 22:33
In der damaligen Situation als Grenzstaat am sog. "Eisernen Vorhang" war der Beitritt zur NATO vernünftig, nachdem die EWG (Europäische Wehrgemeinschaft) an Frankreich gescheitert war.

In der NATO war die BRD gleichberechtigtes Mitglied.

Es geht nicht darum,ob ein Beitritt zuir NATO vernünftig war oder nicht. Es geht um die von Dir aufgestellte Behauptung, die BRD sei ein souveräner Staat.

Shahirrim
04.02.2012, 22:33
In der damaligen Situation als Grenzstaat am sog. "Eisernen Vorhang" war der Beitritt zur NATO vernünftig, nachdem die EWG (Europäische Wehrgemeinschaft) an Frankreich gescheitert war.

In der NATO war die BRD gleichberechtigtes Mitglied.

Die NATO wurde geschaffen um in Europa die Amerikaner drinnen, die Russen draußen und die Deutschen drunten zu halten. Von wegen gleichberechtigtes Mitglied! Alternativlos wäre passender.

Towarish
04.02.2012, 22:34
In der damaligen Situation als Grenzstaat am sog. "Eisernen Vorhang" war der Beitritt zur NATO vernünftig, nachdem die EWG (Europäische Wehrgemeinschaft) an Frankreich gescheitert war.

In der NATO war die BRD gleichberechtigtes Mitglied.


:lach:

Gehirnnutzer
04.02.2012, 22:36
Das BvG meint hierzu:

(Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97)

Katranka, es gibt zwei Rechtsgrundsätze, nämlich die der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität, die zu beachten sind. Wenn Gesetze und andere Rechtsnormen aufgehoben oder geändert werden, so gilt dies, wenn nicht anders beschlossen, ab dem Zeitpunkt der Änderung/Aufhebung, damit wird dafür gesorgt, das Personen, die Sicherheit haben, das Entscheidungen, die auf Grund der Rechtslage vor der Änderung/Aufhebung gefallen sind, bestehen bleiben. So vermeidet man Dinge, wie doppelte Strafverfolgung etc. Das funktioniert aber nur innerhalb eines Rechtssystems.
Haben wir es aber mit zwei verschiedenen Rechtssystemen zu tun und wird eines der beiden aufgehoben, so ist es notwendig um die Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu gewährleisten teile des aufzuhebnen Rechtssystems in das andere Rechtssystem zu überführen.

Gewisse Klientel regen sich über bestimmte Regelungen des Überleitungsvertrages auf, das liegt aber daran, das sie die Dinge mit ihre Einstellung lesen und nicht nach den allgemeinen Regeln der Rechtsauslegung.

Es heißt z.B.:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Warum die beiden Farben? Ganz einfach, weil von einer gewissen Klientel nur der blaue Teil gelesen wird und der rote Teil ignoriert wird, obwohl des Pudels Kern im roten Teil liegt. Diese Teil sagt nämlich, das die besagten Rechtsnormen wie deutsches Recht zu behandeln sind. Das bedeutet zum einen, das diese Rechtsnormen Bestandteil des deutschen Rechts sind, aber auch, das diese Rechtsnormen, wie normale deutsche Rechtsnormen durch nachfolgendes deutsche Recht aufgehoben, geändert etc. werden können.

Arnold
04.02.2012, 22:37
Denkmal an den Verfassungsentwurf der herrenchiemseekonferenz.Der wurde von den Alliierten verworfen.


Ich würde nicht "verworfen" schreiben, weil wesentlich Gesichtspunkte dieses Verfassungsentwurfes in der Arbeit des Parlamentarischen Rates (PR) eingeflossen sind und berücksichtigt wurden.

Der Konvent, ein Ausschuss sachverständiger Beamter der Landesregierungen, sollte den PR nie ersetzen, sondern ihm eine Arbeitsgrundlage schaffen. Der PR selbst bestand dann aus von den demokratisch gewählten Landtagen gewählten Vertretern.

Katranka
04.02.2012, 22:40
Katranka, es gibt zwei Rechtsgrundsätze, nämlich die der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität, die zu beachten sind. Wenn Gesetze und andere Rechtsnormen aufgehoben oder geändert werden, so gilt dies, wenn nicht anders beschlossen, ab dem Zeitpunkt der Änderung/Aufhebung, damit wird dafür gesorgt, das Personen, die Sicherheit haben, das Entscheidungen, die auf Grund der Rechtslage vor der Änderung/Aufhebung gefallen sind, bestehen bleiben. So vermeidet man Dinge, wie doppelte Strafverfolgung etc. Das funktioniert aber nur innerhalb eines Rechtssystems.
Haben wir es aber mit zwei verschiedenen Rechtssystemen zu tun und wird eines der beiden aufgehoben, so ist es notwendig um die Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu gewährleisten teile des aufzuhebnen Rechtssystems in das andere Rechtssystem zu überführen.

Gewisse Klientel regen sich über bestimmte Regelungen des Überleitungsvertrages auf, das liegt aber daran, das sie die Dinge mit ihre Einstellung lesen und nicht nach den allgemeinen Regeln der Rechtsauslegung.

Es heißt z.B.:


Warum die beiden Farben? Ganz einfach, weil von einer gewissen Klientel nur der blaue Teil gelesen wird und der rote Teil ignoriert wird, obwohl des Pudels Kern im roten Teil liegt. Diese Teil sagt nämlich, das die besagten Rechtsnormen wie deutsches Recht zu behandeln sind. Das bedeutet zum einen, das diese Rechtsnormen Bestandteil des deutschen Rechts sind, aber auch, das diese Rechtsnormen, wie normale deutsche Rechtsnormen durch nachfolgendes deutsche Recht aufgehoben, geändert etc. werden können.

Ja, sie können geändert, aufgehoben, etc. werden. Das ist mir nicht entgangen. Und? Wurden sie geändert?

Shahirrim
04.02.2012, 22:40
Ich würde nicht "verworfen" schreiben, weil wesentlich Gesichtspunkte dieses Verfassungsentwurfes in der Arbeit des Parlamentarischen Rates (PR) eingeflossen sind und berücksichtigt wurden.

Der Konvent, ein Ausschuss sachverständiger Beamter der Landesregierungen, sollte den PR nie ersetzen, sondern ihm eine Arbeitsgrundlage schaffen. Der PR selbst bestand dann aus von den demokratisch gewählten Landtagen gewählten Vertretern.

Trozdem ist es keine Verfassung, es erfüllt die rechtlichen Grundlagen nicht. Da können sie jeden Staatsrechtler fragen, auch ein zorniger Karl-Dieter Möller (ARD-Rechts"experte") musste dies beim 60. Geburtstag des Grundgesetzes gestehen, als das ein Anrufer erwähnte!

Arnold
04.02.2012, 22:42
Beweise es!

Das steht ja bestimmt irgendwo oder auch nicht.


Bücher - außer geschichtsrevisionistischen - werden hier nach meinem bisherigen Eindruck nicht empfohlen oder gelesen. Daher ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Brutus
04.02.2012, 22:44
Ja, sie können geändert, aufgehoben, etc. werden. Das ist mir nicht entgangen. Und? Wurden sie geändert?

Natürlich nicht! Das allierte Verbot, daran Veränderungen vorzunehmen, wurde in unmißverständlicher Deutlichkeit ausgesprochen:


(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.


Wäre beabsichtigt gewesen, die alliierten Rechtsverbrechen der Veränderbarkeit durch BRD-Instanzen auszusetzen, hätten die Besatzer nicht diesen Absatz verfaßt. Dann wäre er überflüssig. Gesetzestexte, erst recht solche von internationaler Bedeutung, pflegen keine überflüssigen Passagen zu enthalten.


Den Folgeabsatz ...


Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

... liest jeder, der sich nicht absichtlich blöd stellt so, daß die alliierten Gesetze als unveränderbares Implantat in BRD-Recht überführt werden und dort natürlich den gleichen Verfahrensmodalitäten unterliegen wie hausgemachte BRD-Gesetze.

Die beobachtbare Praxis bestätigt diese Annahme auf der ganzen Linie!

Außerdem wissen wir durch das singuläre Staatsverbrechen des Bailouts, daß sich die Siegerbestien ohnehin nicht an Vereinbarungen halten, sondern brutal und barbarisch wie das kein Hitler je machte, sämtliche Verträge vom Tisch fegen.

Letztlich entscheiden immer die Interessen, und welche das im Falle der Sieger sind sollte klar sein: Germany must perish!

Shahirrim
04.02.2012, 22:46
Bücher - außer geschichtsrevisionistischen - werden hier nach meinem bisherigen Eindruck nicht empfohlen oder gelesen. Daher ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Auch dort ist kein Beweis vorhanden, dass das GG eine Verfassung ist!

Arnold
04.02.2012, 22:46
Schon wieder jemand, der das GG als Verfassung bezeichnet.:-<

Selbst an staatlichen Schulen der BRD habe ich beigebracht bekommen, dass das Grundgesetz keine Verfassung, sondern ein Verfassungsersatz ist. Deswegen braucht man auch bei einer Änderung keine Volksabstimmung!


Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Der Lehrer wurde falsch verstanden.

2. Der Schüler hat - nicht ungewöhnlich - nicht aufgepasst und/oder geträumt.
3. Wenn die Aussage stimmt, dass deutsche Schulen Blödsinn unterrichten, sollte die Schule verklagt werden!

Shahirrim
04.02.2012, 22:49
Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Der Lehrer wurde falsch verstanden.

2. Der Schüler hat - nicht ungewöhnlich - nicht aufgepasst und/oder geträumt.
3. Wenn die Aussage stimmt, dass deutsche Schulen Blödsinn unterrichten, sollte die Schule verklagt werden!

Und alle Staatsrechtler gleich mit und alle Menschen der Welt. Jeder außer dir bezeichnet das GG nämlich als Verfassungsersatz! Da kannst du nunmal nichts dran ändern, dass du hier eine Lüge zur Tatsache erhebst.

Tantalit
04.02.2012, 22:49
Bücher - außer geschichtsrevisionistischen - werden hier nach meinem bisherigen Eindruck nicht empfohlen oder gelesen. Daher ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

In dem Abschließenden Zwei plus Vier Vertrag muß Deutschland jedoch auf einiges verzichten und das wohl für immer, da von Souveränität zu sprechen, ich weiß ja nicht und ob es nicht Geheimverträge irgendwo gibt, die uns weiter in unserer Souveränität beschränken weiß ja auch keiner.

Katranka
04.02.2012, 22:51
Natürlich nicht! Das allierte Verbot, daran Veränderungen vorzunehmen, wurde in unmißverständlicher Deutlichkeit ausgesprochen:



Wäre beabsichtigt gewesen, die alliierten Rechtsverbrechen der Veränderbarkeit durch BRD-Instanzen auszusetzen, hätten sie nicht diesen Absatz verfaßt. Dann wäre er überflüssig. Gesetzestexte, erst recht solche von internationaler Bedeutung, pflegen keine überflüssigen Passagen zu enthalten.

Sehe ich auch so. Wieso sollte es dann bei Gesetzestexten von nationaler Bedeutung anders sein? Weil ich gerade an Art. 139 GG denken muss, den es immer noch gibt...

Arnold
04.02.2012, 22:54
Und wieso immer die GEOGRAPHISCHE Bezeichnung Richter am Landgericht, anstelle Richter des Landsgerichts? Ganz einfach, weil der Artikel, dass die Gerichte Staatsgerichte sind, von der BRD gestrichen wurde. Die Gerichte sind seit dem nur Schiedsgerichte und die Richter Schiedrichter. Wie beim Fussball! :))


Man muss wirklich bei Null anfangen. :rolleyes:

Der Richter wird nicht vom Landgericht als Dienstherr eingestellt, als Richter des Landsgerichts, sondern vom jeweiligen Bundesland, also fungiert er als Richter des Landes am Landgericht.

Arnold
04.02.2012, 22:57
Was für ein Schmarren, es fängt schon mal damit an, wie die Weimarer Verfassung sowie das Grundgesetz überhaupt zustande kamen. Für die Weimarer Verfasung gab es eigene Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung, bei denen sogar Frauen das volle Wahlrecht hatten! Dass es das beim Grundgesetz nicht gab hatte ich bereits erläutert.


Wer hat denn beispielsweise die britische Verfassung erarbeitet?

Brutus
04.02.2012, 22:58
Sehe ich auch so. Wieso sollte es dann bei Gesetzestexten von nationaler Bedeutung anders sein? Weil ich gerade an Art. 139 GG denken muss, den es immer noch gibt...

Letztlich betreiben wir im Moment ohnehin Spiegelfechterei. Wenn's hart auf hart kommt, interessieren sich die usraelischen Weltbestien für vieles, aber sicher nicht einen Papierwisch von Anno Zopp. Dann entscheiden Atombomben, Besatzungssoldaten auf deutschem Boden, eine korrupte und kollaborierende BRD-Staatsmafia, das Erpressungspotential, das in usraelischen Schubladen schlummert, um die BRD-Puppen tanzen zu lassen (IM-Erika, Dutroux, Homo-Eskapaden etc.) sowie die Bereitschaft, das gegebene Druckpotential einzusetzen.

Seit dem Bruch zweier Völkerrechtsverträge durch USrael, EU und die BRD-Staatsmafia im Zusammenhang mit dem €urotz-Bailout haben Diskussionen über die Rechtslage der BRD etwas von der Beschäftigungstherapie einer Behindertenwerkstatt an sich, so kindisch und irrelevant sind sie.

Nur noch Irrsinn, im Rahmen eines singulär kriminellen Systems über Rechte und Paragraphen zu diskutieren. Ja, ich weiß, der Vorwurf trifft selbstverständlich auch mich. Mich sogar ganz besonders.

Shahirrim
04.02.2012, 23:00
Man muss wirklich bei Null anfangen. :rolleyes:

Der Richter wird nicht vom Landgericht als Dienstherr eingestellt, als Richter des Landsgerichts, sondern vom jeweiligen Bundesland, also fungiert er als Richter des Landes am Landgericht.

Was heißt denn das Wort ALS? Wieso IST er kein Richter?


"Meine Damen und Herren, sehen sie heute Abend!" Der Untergang: Bruno Ganz ALS Adolf Hitler.


Ist Bruno Ganz Adolf Hitler? Natürlich nicht, genau das selbe gilt für die Richter!
Lieber Arnold, das Wörtchen ALS heißt nichts anderes als, das jemand jemanden spielt!

Ich danke dir für die Bestätigung!

Katranka
04.02.2012, 23:04
Letztlich betreiben wir im Moment ohnehin Spiegelfechterei. Wenn's hart auf hart kommt, interessieren sich die usarelischen Weltbestien für vieles, aber sicher nicht für einen Papierwisch von Anno Zopp. Dann entscheiden Atombomben, Besatzungssoldaten auf deutschem Boden, eine korrupte und kollaborierende BRD-Staatsmafia, das Erpressungspotential, das in usraelischen Schubladen schlummert, um die BRD-Puppen tanzen zu lassen (IM-Erika, Dutroux, Homo-Eskapaden etc.) sowie die Bereitschaft, das gegebene Druckpotential einzusetzen.

Das sollte hoffentlich jedem klar sein. Im Zweifelsfall wäre selbst ein Friedensvertrag, wenn vorhanden, nicht einmal das Papier wert auf dem er geschrieben wurde.

Es reizte mich einfach wieder mal, mit Leuten auf sachlicher Ebene zu diskutieren, die der Meinung sind, Deutschland hätte einen Friedensvertrag, das GG wäre eine Verfassung, etc., also das übliche, was man so zu hören und zu lesen bekommt. :O

Katranka
04.02.2012, 23:08
Seit dem Bruch zweier Völkerrechtsverträge durch USrael, EU und die BRD-Staatsmafia im Zusammenhang mit dem €urotz-Bailout haben Diskussionen über die Rechtslage der BRD etwas von der Beschäftigungstherapie einer Behindertenwerkstatt an sich, so kindisch und irrelevant sind sie.

Nur noch Irrsinn, im Rahmen eines singulär kriminellen Systems über Rechte und Paragraphen zu diskutieren. Ja, ich weiß, der Vorwurf trifft selbstverständlich auch mich. Mich sogar ganz besonders.

Natürlich mag es irrelevant sein, aber sachliches Diskutieren ist eine Kunst, die meiner Meinung nach trainiert werden soll und muss. Wenn sich eine Gelegenheit anbietet, warum nicht? Vielleicht weckt man dabei sogar noch den ein oder anderen aus seinen Träumen.

Tantalit
04.02.2012, 23:10
Das sollte hoffentlich jedem klar sein. Im Zweifelsfall wäre selbst ein Friedensvertrag, wenn vorhanden, nicht einmal das Papier wert auf dem er geschrieben wurde.

Es reizte mich einfach wieder mal, mit Leuten auf sachlicher Ebene zu diskutieren, die der Meinung sind, Deutschland hätte einen Friedensvertrag, das GG wäre eine Verfassung, etc., also das übliche, was man so zu hören und zu lesen bekommt.:O

Lies dir mal den Zwei-Plus-Vier-Vertrag durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Da könnte man fast meinen wir sind souverän. Wir musten jedoch auf einiges verzichten und das wohl für immer da von Souveränität zu sprechen, ich weiß ja nicht.

Brutus
04.02.2012, 23:10
Natürlich mag es irrelevant sein, aber sachliches Diskutieren ist eine Kunst, die meiner Meinung nach trainiert werden soll und muss. Wenn sich eine Gelegenheit anbietet, warum nicht? Vielleicht weckt man dabei sogar noch den ein oder anderen aus seinen Träumen.

Selbstverständlich hast Du recht.

Katranka
04.02.2012, 23:11
Wer hat denn beispielsweise die britische Verfassung erarbeitet?

Deine Fangfragen kannst du dir schenken.

Arnold
04.02.2012, 23:12
noch fragen Kienzle http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet


Danke, Hauser, für den Link. - Keine Frage, nur noch eine Bemerkung dazu:


jeder weis das die BRD nur ein antideutsches Konstrukt ist und bleibt !

und zur Streitfrage, ob Deutschland ein souveräner Staat im Zustand des Friedens mit den anderen Staaten der Welt ist. Bahr schreibt in dem oben verlinkten Artikel:

"Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück."

Danke, Herr Bahr. Jetzt wird hoffentlich kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Frieden herrscht und Deutschland ein souveräner Staat ist!

Erik der Rote
04.02.2012, 23:15
Letztlich betreiben wir im Moment ohnehin Spiegelfechterei. Wenn's hart auf hart kommt, interessieren sich die usraelischen Weltbestien für vieles, aber sicher nicht einen Papierwisch von Anno Zopp. Dann entscheiden Atombomben, Besatzungssoldaten auf deutschem Boden, eine korrupte und kollaborierende BRD-Staatsmafia, das Erpressungspotential, das in usraelischen Schubladen schlummert, um die BRD-Puppen tanzen zu lassen (IM-Erika, Dutroux, Homo-Eskapaden etc.) sowie die Bereitschaft, das gegebene Druckpotential einzusetzen.

Seit dem Bruch zweier Völkerrechtsverträge durch USrael, EU und die BRD-Staatsmafia im Zusammenhang mit dem €urotz-Bailout haben Diskussionen über die Rechtslage der BRD etwas von der Beschäftigungstherapie einer Behindertenwerkstatt an sich, so kindisch und irrelevant sind sie.

Nur noch Irrsinn, im Rahmen eines singulär kriminellen Systems über Rechte und Paragraphen zu diskutieren. Ja, ich weiß, der Vorwurf trifft selbstverständlich auch mich. Mich sogar ganz besonders.

Gleich wird uns Arnold einen Vortrag halten wie frei, ohne Zwang und selbstbestimmt die slowakische Regierungschefin Iveta Radičová gehandelt hat als die notwendige Zustimmung zur Erweiterung des europäischen EFSF-Rettungsschirms nicht zustande kam !:))

Arnold
04.02.2012, 23:16
Trozdem ist es keine Verfassung, es erfüllt die rechtlichen Grundlagen nicht. Da können sie jeden Staatsrechtler fragen, auch ein zorniger Karl-Dieter Möller (ARD-Rechts"experte") musste dies beim 60. Geburtstag des Grundgesetzes gestehen, als das ein Anrufer erwähnte!


Aha. Und was sind "die rechtlichen Grundlagen" für eine Verfassung? Und wo sind diese für die Staaten dieser Welt allgemeinverbindlich definiert?

Geronimo
04.02.2012, 23:18
Gleich wird uns Arnold einen Vortrag halten wie frei, ohne Zwang und selbstbestimmt die slowakische Regierungschefin Iveta Radičová gehandelt hat als die notwendige Zustimmung zur Erweiterung des europäischen EFSF-Rettungsschirms nicht zustande kam !:))

Ich warte immer noch darauf das uns dieser schmutzige kleine Lügner aufklärt. Über die Verbrechen der Deutschen an den USA und GB. Ich warte jetzt den (ist nach 00.00Uhr) DRITTEN Tag darauf!!! Diese Null ist wirklich eine Lachnummer. Dagegen ist der Heringsdompteur echt ein Systemrevolutionär.:lach:

Erik der Rote
04.02.2012, 23:24
"Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück."

Danke, Herr Bahr. Jetzt wird hoffentlich kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Frieden herrscht und Deutschland ein souveräner Staat ist!

komisch wie schnell du deine Meinung änderst - vor ein paar Beiträgen hast du noch folgendes behauptet : Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht

zwischen 1955 und 1991 sind ein paar Jahre - Mister Neumalklug !

Shahirrim
04.02.2012, 23:30
Aha. Und was sind "die rechtlichen Grundlagen" für eine Verfassung? Und wo sind diese für die Staaten dieser Welt allgemeinverbindlich definiert?

Das Volk muss darüber abstimmen. Wenn man jetzt z. B. die Deutschen in einer bundesweiten Volksabstimmung befragen würde: "Soll das Grundgesetz die Verfassung der BRD werden?" und die Deutschen würden mit Ja stimmen, dann wäre es eine Verfassung. Auch wenn man nichts ändert, was drinnesteht. Das machen die Politiker nicht, denn dann muss bei jeder Verfassungsänderung nicht nur eine 2/3 Mehrheit im Bundestag her, sondern auch eine Volksabtimmung. Das wäre doch ziemlich nervig! ;)

Tantalit
04.02.2012, 23:31
komisch wie schnell du deine Meinung änderst - vor ein paar Beiträgen hast du noch folgendes behauptet : Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht

zwischen 1955 und 1991 sind ein paar Jahre - Mister Neumalklug !

Es wäre aber schon gut auch was zu abschließenden Erklärungen des Zwei-Plus-Vier Vertrages zu sagen, wenn wir schon beim Thema sind.

Erik der Rote
04.02.2012, 23:38
Es wäre aber schon gut auch was zu abschließenden Erklärungen des Zwei-Plus-Vier Vertrages zu sagen, wenn wir schon beim Thema sind.

nun eigentlich reicht es schon aus wenn man sich die Hauptpunkte des 2-4 Vertrages anschaut und das Ganze mit dem Inhalt dem man mit dem Begriff Souveränität verbindet in Übereinstimmung zu bringen


eher scheint das Wort demokratisch wirklich auf Deutsche Demokratische Republik zu zutreffen als das Wort Souveränität auf den 2+4 Vertrag ....:D

aber lest selbst

Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[22]
Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch damals nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, biologische und chemische Waffen.
Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
Die sowjetische Westgruppe der Truppen wird vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
Kernwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhält die Teile der staatlichen Souveränität zurück, die nicht bereits auf die Europäische Gemeinschaft übertragen worden sind.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Tantalit
04.02.2012, 23:39
Der "Zwei-Plus-Vier-Vertrag" kann einen Friedensvertrag nicht ersetzen!



(1) Ständig Überraschungen für den Souverän

Bei der mit dem sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" einhergehenden historisch-politischen äußerst schwierigen Staats- und Völkerrechtsproblematik im Zusammenhang mit dem "Deutschen Reich" und des seit 1945 noch ausstehenden, wenn auch ständig in Aussicht gestellten Friedensvertrages, der mit dem am 12. September 1990 sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" wohl suggeriert werden soll, scheint es eingangs sinnvoll zu sein, festzustellen, daß "Demokratie" die "Herrschaft des Volkes" bedeutet. Jedoch, so läßt uns Prof. H.H. von Arnim wissen, "das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen."(1) Er fügt hinzu: "Das Volk kann auch grundlegende Entscheidungen von nationalem Interesse, etwa über den Vertrag von Maastricht, nicht an sich ziehen", was auch für den sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag" gilt! Diese "umfassende Entmachtung des Volkes" geht auf den "Parlamentarischen Rat zurück" (von Arnim).

Gemeint ist das vom Parlamentarischen Rat auf Weisung der Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen und auf der Grundlage der (drei) "Frankfurter Dokumente"(2) und anderer Vorlagen(3) in verhältnismäßig kurzer Zeit gefertigte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"(4). Man wollte bewußt ein "Grundgesetz" und damit in der kontrollierten Frühphase jede Endgültigkeit vermeiden, um sich in freiheitlicher Zeit eine eigene Verfassung geben zu können. Bedenklich für den Abschluß eines "Zwei-plus-Vier-Vertrages" ist, daß das deutsche Volk auch im Jahre 1999 nur das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und keine eigene "Verfassung" hat die doch, wären wir wirklich ein souveräner Staat, vom "deutschen Volk in freier Entscheidung" längst hätte beschlossen werden müssen (Art. 146 GG)! Vielleicht spricht man deswegen vom sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag", weil sich hinter diesem populistischen Titel die folgenschwere Bezeichnung verbirgt: "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland!"

So wie sich der Bundesbürger überrascht zeigt, wenn er erfährt, daß der Titel des Grundgesetzes nicht "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" lautet, sondern "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", was heißt, daß sich nicht das Deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben hat, sondern andere Verantwortungsträger es für die Bundesrepublik Deutschland" bestimmten, genehmigt am 12. Mai 1949 von den drei westlichen Hohen Kommissaren, und nur so lange gelten soll, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist!" (Art. 146 GG), was bekanntlich bisher nicht geschah(!), so überrascht diesen Bürger auch, daß er nach jahrzehntelanger "In-Aussicht-Stellung" eines Friedensvertrages zufällig erfährt, daß ihm seine Volksvertreter und Staatsdiener statt dessen schon am 12. September 1990 einen "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" beschert haben, der nach allseitiger Ratifizierung durch die "Zwei-plus-Vier" (BRD -DDR -USA - GB - Fr. - Rußl.) am 15. März 1991 in Kraft trat! Und noch mehr überrascht ihn, daß Rußland auf dem ersten "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen (Politische Direktoren) am 14. März 1990 in Bonn die Forderung stellt, daß zum Abschluß der jetzt beginnenden Verhandlungen ein Friedensvertrag für Deutschland stehen müsse, was alle übrigen Delegationen, auch die Bonner Delegation, ablehnten! Bei der nachfolgenden ersten "Zwei-plus-Vier"-Außenminister-Konferenz am 5. Mai 1990 in Bonn besteht dann Konsens darüber, keinen Friedensvertrag für Deutschland zu schließen!(5)

Mit diesem Vertrag sollen die Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten abgelöst und die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat sein. Das konnte man schon im sogenannten "Deutschland-Vertrag" 1952/54 lesen. Der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" mit seinen zehn Artikeln enthält zu wenig für einen Friedensvertrag, der doch alle offenen und ungeregelten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Krieg entstanden, regeln soll. Und - wie bekundet - wollte man ja gar keinen Friedensvertrag! Bis auf Japan, das mit Rußland weiter verhandelt, sind mit kriegsbeteiligten Staaten Friedensverträge geschlossen worden. Warum eigentlich nicht mit Deutschland?

(2) Der alliierte Sonderweg von Casablanca nach Moskau

Will man die Frage, warum es eigentlich noch keinen Friedensvertrag mit Deutschland gibt, unbefangen angehen, muß man die weltgeschichtlich dunkle Zeit partiell auszuleuchten versuchen. Heute "propagierte" Geschichte sieht nach mehr als fünfzigjähriger Forschung auch auf internationaler Ebene wirklich anders aus. Der mit zahlreichen Rechtsfragwürdigkeiten gepflasterte "alliierte Sonderweg" von der Casa





Parlamentarischer Rat im Überblick

1. September 1948:

In Bonn konstituiert sich der Parlamentarische Rat. Von seinen 65 Mitgliedern entsenden CDU/CSU und SPD jeweils 27, die FDP 5, das Zentrum, die Deutsche Partei und die KPD jeweils 2 Abgeordnete. Zum Präsidenten wird Konrad Adenauer (CDU) gewählt.

15./16. September 1948:

Nachdem sich die Fachausschüsse konstituiert haben, tritt der Hauptausschuß unter Vorsitz von Carlo Schmidt (SPD) zu seiner ersten Sitzung zusammen.

7. Januar 1949:

Der Hauptausschuß lehnt das von den westlichen Besatzungsmächten und den Benelux-Staaten vorgeschlagene "Ruhrstatut" zur Bildung einer internationalen Ruhrbehörde ab.

5. Mai 1949:

Der Parlamentarische Rat billigt das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen. Die Nein-Stimmen kommen aus den Reihen der CSU, des Zentrums, der DP und der KPD. Die Bedenken richten sich unter anderem gegen die Finanzverwaltung.

10. Mai 1949:

In geheimer Abstimmung wählt der Parlamentarische Rat Bonn zur Bundeshauptstadt. Bonn erhält 33, Frankfurt am Main 29 Stimmen. Am 3. November 1949 bestätigt der Deutsche Bundestag den Beschluß des Parlamentarischen Rates.

12. Mai 1949:

Die Militärgouverneure der westlichen Alliierten Clay (USA), Robertson (Großbritannien) und Koenig (Frankreich) genehmigen das Grundgesetz. 23. Mai 1949:

Nachdem zehn von elf Landtagen (Einzige Ausnahme ist Bayern) das Grundgesetz ratifziert haben, kann es vom Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer verkündet werden und in Kraft treten.

Aus: "Das Parlament", Nr. 32-33, 21. Juli/7. August 1998, S. 3

blanca-Konferenz (Roosevelt/Churchill) am 23. Januar 1943, auf der Roosevelt die unheilvolle "bedingungslose Kapitulations"-Idee für Deutschland einfiel, bis zur Moskauer "Zwei-plus-Vier"-Konferenz der Außenminister am 12. September 1990, auf der die Unterzeichnung des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" stattfand, veränderte in 47 Jahren rechtswidrig Bestand, Identität und Rahmenbedingungen auf der Kriegsverliererseite. Daher gibt es wohl Schwierigkeiten, noch eine vom gesamtdeutschen Souverän legitimierte Verhandlungs- und Vertragsdelegation des nicht untergegangenen, zur Zeit handlungsunfähigen, aber allein zuständigen Deutschen Reiches erstellen zu können. Wenn auch schlesische Landsleute aus dem Jahre 1945 in Erinnerung haben, daß die sowjetische Besatzungsmacht auf Plakaten an Litfaßsäulen mitteilte, daß man erst nach 50 Jahren an Friedensvertragsgespräche denken könnte, schließlich wurde am 14. März 1990 in Bonn von der russischen Delegation eine solche Forderung gestellt, die dann am Widerstand der Westdelegationen (einschließlich der BRD) scheiterte, so kommen bezüglich der Haltung der Westmächte in der Frage eines immer wieder in Aussicht gestellten Friedensvertrages mit Deutschland ganz erhebliche Zweifel auf!(6) Betrachtet man rückblickend kritisch ab Casablanca alle Rechtsvorgänge in bezug auf Deutschland ("Bedingungslose Kapitulation" der Wehrmacht; Verhaftung der Reichsregierung; "Machtübernahme" mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945; GG mit ausländischen Vorlagen; "Staatsgründung" noch zur Zeit des "Kriegszustandes";"Bundeswehr" auf dringenden Wunsch der Alliierten (West), "Einbindungen" in NATO, EG, UN, durch zahlreiche internationale Verträge; Eingehenmüssen auf hohe Zahlungsverpflichtungen; umstrittene Ostverträge, "Soldaten-sind-Mörder"-Urteil; Passivität in der Asylfrage; überraschende, unvorbereitete Vereinigung BRD-DDR unter internationaler Absicherung; immer noch ohne vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung, mit geltenden UN-Feindstaatenklauseln und ohne alle offenen Fragen klärenden Friedensvertrag bei Anwesenheit fremder Truppen im Land und weiteres mehr), gewahrt man zahlreiche politische und vertragliche "Mogelpackungen", anormale Abhängigkeiten und indirekte Kontrollen, so daß die vorhin erwähnten Zweifel eher genährt als abgebaut werden. Es stellt sich nach mehr als 50 Jahren des Aufbaus, des Leistens und der Bewährung sowie angesichts der überraschenden Vereinigung von BRD und DDR mit allen sozialistischen Erblasten bei gleichzeitiger Abschaffungsabsicht der bewährten DM und trotz unfertigen Zustandes als friedensvertragsloser Staat die bevorstehende Eilüberführung in die erweiterte Europäische Union die ernsthafte Frage, ob überhaupt jemals wirklich die politische Absicht bestand, dem deutschen Volk und Reich einen Freiheit garantierenden, Gerechtigkeit gewährenden, Souveränität stiftenden, Gleichberechtigung ermöglichenden und damit Zukunft sichernden Friedensvertrag zu geben.

Der "Zwei-plus-Vier"-Vertrag kann somit weder eine "abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" sein und schon gar nicht einen Friedensvertrag mit Deutschland ersetzen! Es besteht nach wie vor ein Zustand zwischen dem Krieg von gestern und dem Frieden von morgen. Klare Verhältnisse wurden nicht geschaffen.

(3) Wo bleiben Wahrheit und Klarheit für Deutschland?

Für jeden nachdenkenden Staatsbürger bleibt es ein von anderen kaum bemerkter Ausnahmezustand, daß dem deutschen Volk seit mehr als 50 Jahren der Friedensvertrag als völkerrechtlich klare Beendigung des Kriegszustandes vorenthalten wird. Wirklich stichhaltige Begründungen gibt es nicht.

Als ein Staatsbürger am 30. Dezember 1996 in der Sache beim Auswärtigen Amt nachfragte, bekam er am 8. Januar 1997 zur Antwort: "Mit Inkrafttreten des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland am 15. März 1991 hat sich eine friedensvertragliche Regelung, wie sie noch 1972 erwartet wurde, erübrigt. In diesem Vertrag heißt es, daß die Außengrenzen des vereinten Deutschlands die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein werden und daß sie am Tag des Inkrafttretens des Vertrags endgültig sein werden".

Ein anderer Staatsbürger fragte am 10. Januar 1997 bei der Deutschen Ausgleichsbank über das "Vermögen der Provinz Ostpreußen" nach und erhielt am 14. Januar 1997 von dieser Anstalt des öffentlichen Rechts zur Antwort, daß sie "treuhänderisch im Auftrage des Bundes Vermögen für den Provinzialverband Ostpreußen verwalten. Dieses Vermögen und die daraus fließenden Erträge sind nicht disponibel, sondern nach der Gesetzesbestimmung in ihrem Bestand zu erhalten bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Dieses Amt wußte wohl 1997 nicht, daß es diese Regelung laut Auswärtigem Amt vom Januar 1997 schon seit Inkrafttreten des "Zwei-plus-Vier"-Vertrages am 15. März 1991 längst geben soll! Nimmt man die Brockhaus-Enzyklopädie (Bd. 24; 1994, hrsg., S. 651) zur Hand und liest beim Stichwort "Zwei-plus-Vier"-Vertrag im letzten Absatz: "Der Vertrag ist kein Friedensvertrag im herkömmlichen Sinn. Sofern aber ältere Verträge an den Abschluß eines Friedensvertrages Rechtsfolgen knüpfen, ist der Z-p-V-Vertrag als solcher anzusehen"!

Danach also ist er je nach Fall mal kein herkömmlicher Friedensvertrag und mal ein echter Friedensvertrag! In der Zeitung "Die Welt" vom 2. Mai 1995 liest man auf S. 8 in einem Beitrag den kleinen Absatz: "Auf Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter beschäftigt sich derzeit das Bundesverfassungsgericht damit, ob der "Zwei-plus-Vier"Vertrag der beiden deutschen Staaten mit den vier Siegermächten einem Friedensvertrag entspricht"! So klar scheint es also nicht zu sein. Die entscheidende Frage aber ist noch gar nicht gestellt: Ist die Bundesregierung überhaupt berechtigt, einen Vertrag über Deutschland als Ganzes mit endgültigen Regelungen abzuschließen, zumal das deutsche Volk als eigentlicher Souverän und Betroffener in keiner Weise beteiligt war? Kann sie auf Gebiete verzichten, die sie niemals in Besitz hatte? Da bekanntlich das Deutsche Reich laut Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 sowie mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht untergegangen ist, kann die Bundesrepublik Deutschland auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Die Bundesrepublik Deutschland ist nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich und kann daher weder über die deutschen Ostgebiete verfügen noch auf sie verzichten. Sie würde auch gegen Völkerrecht verstoßen, wenn sie die im deutschen Osten vorgenommenen Annexionen anerkennen wollte, und würde zugleich grundgesetzwidrig handeln, da laut Art. 25 GG die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und diesem vorgehen. Daher ist zu beachten, daß die Vereinigung durch den Einigungsvertrag vom 6. September 1990 sowie der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" Vorgänge waren, die auch hinsichtlich der Unterzeichnung ausdrücklich nur für West- und Mitteldeutschland stattfanden. Die vorgenannten Rechtsprobleme tangieren auch die Wiener Vertragsrechtskonvention bei Nichtbeachtung des allgemeinen Rechts bei internationalen Verträgen im Sinne von Art. 53 (Nichtigkeit). Jede zukünftige Bundesregierung kann bei erfolgten Vertragsverstößen und Völkerrechtswidrigkeiten zu jeder Zeit deutsche Rechtsansprüche geltend machen .(7)



(4) Es geht um Frieden und Gerechtigkeit für Deutschland

Aus der Fülle der fragwürdigen Rechtskonstruktionen in bezug auf Deutschland sei noch kurz das Problem der verharmlosten Gültigkeit der "Feindstaatenklauseln" (Art. 53 und 107) der UN-Charta erwähnt. Bei einer diesbezüglichen Anfrage eines Staatsbürgers an das Auswärtige Amt Ende Juni und Ende Juli 1994 antwortete dasselbe schon fast stereotyp: "Die sogenannten Feindstaatenklauseln der UN-Charta (Art. 53 und 107) sind nach Auffassung der Bundesregierung bereits mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 gegenstandslos geworden". Man braucht nur in den 7. Band der schon erwähnten Brockhaus-Enzyklopädie (S. 167; 1988) zu sehen, dann weiß man, daß es sich um eine falsche "Auffassung" handelt, die die tatsächliche Lage nur verharmlosen sollte. Es heißt dort: "... gänzlich hinfällig geworden ist sie jedoch nicht, da die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte nicht unter Berufung auf die UN-Charta in Frage gestellt werden können. Vor dem Beitritt der beiden deutschen Staaten haben die Vier Mächte in einer gemeinsamen Erklärung (am 9. November 19721) klargemacht, daß dadurch ihre Rechte und Verantwortlichkeiten nicht berührt seien"! Die Nachfrage eines Staatsbürgers am 2. Februar 1981 beim UN-Sekretariat ergab in der Antwort am 1. April 1981 die klare Aussage: "Art. 107 der Satzung wurde zwar als Übergangsbestimmung angesehen, jedoch konnte man sich bereits bei den Beratungen zum Satzungsentwurf nicht auf eine bestimmte Geltungsdauer der Vorschrift einigen. Im Zuge der Bemühungen um eine Revision der Satzung hat es Initiativen zur Streichung von Art. 107 gegeben. Erfolg war diesen Initiativen jedoch nicht beschieden. Es trifft daher zu, daß Art. 107 der Satzung weiterhin Gültigkeit besitzt"! Und so auch heute noch!

Die Tatsache, daß alle Vier Mächte ihre schon von Schönrednern als "obsolet" bezeichneten Vier-Mächte-Rechte bei den "Zwei-plus-Vier"-Verhandlungen als selbstverständliche Mitwirkungsrechte betonten, sollte man entsprechend zur Kenntnis nehmen!(8) In der Entwicklung des Rechts galten Menschenrechte stets als Freiheitsrechte! Friedensordnungen waren und sind auch stets Rechtsordnungen. Heute ist unübersehbar, daß auch in unserem Volke ein bedauerlicher Mangel an Rechtsbewußtsein entstanden ist. Selbst in Urteilen ist das erkennbar. Dabei ist das Recht ein legales Mittel zur Durchsetzung von Politik und darf nicht als "Formelkram" verkannt werden und verkommen!(9)

Als Roosevelt am 24. Januar 1943 auf der Konferenz von Casablanca bekanntgab, sein Kriegsziel sei die "bedingungslose Kapitulation" der Achsenmächte, prägte er eine Formel, die nicht der Haager Landkriegsordnung von 1907 entsprach, aber der Denkweise eines Dschingis Khans. Die Haager Landkriegsordnung sieht für den Extremfall einer Kapitulation verpflichtend vor: "Kapitulationen sollen den Forderungen der militärischen Ehre Rechnung tragen"! Die Siegermächte hielten sich nicht an dieses Gebot, sie boten "Dschingis Kahn"! Da sie sich bewußt wurden, daß keine deutsche Regierung die bedingungslose Kapitulation Deutschlands unterzeichnen würde, ließen sie kurzerhand nur eine "Urkunde über die militärische Kapitulation" unterzeichnen, um die Wehrmacht entwaffnen zu können, dann wurde ohne Skrupel die Reichsregierung verhaftet und mit der "Berliner Erklärung" vom 5. Juni 1945 in Selbstermächtigung die Macht in Deutschland übernommen. Die "Berliner Erklärung" war eine leicht veränderte Fassung der



Londoner Konferenzen und Vereinbarungen, versch. Konferenzen, die in London stattfanden, Protokolle, die in London unterzeichnet und Verträge, die dort abgeschlossen wurden:

• Londoner Viermächtekonferenz (26. Juni bis 8. August 1945) zw. Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA; schuf mit dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945 das Statut des Internat. Militärgerichtshofs und damit die Grundlage für die Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg.

• Londoner Sechsmächtekonferenz (23. Februar bis 5. März 1948) zw. Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande und den USA; einigte sich auf eine gemeinsame Ordnung für die westlichen Besatzungszonen Dtl.s und verabschiedete die Londoner Empfehlungen, die am 7.Juni veröffentlicht und deren Inhalt in die Frankfurter Dokumente (l. Juli) übernommen wurden. Diese ermächtigten die MinPräs. der dt. Länder, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

• Londoner Schuldenkonferenz (28. Februar bis 8. August 1952), Verhandlungen der BRD u.a. mit Belgien, Ceylon (heute Sri Lanka), Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Jugoslawien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Pakistan, Schweden, Schweiz, Spanien, der Südafrikanischen Union und den USA über die dt. Auslandsschulden; führte zum Londoner Schuldenabkommen.

• Londoner Schuldenabkommen, das am 27. Februar 1953 in London abgeschlossene Abkommen über die dt. Auslandsschulden. Es enthält multilaterale Vereinbarungen über die dt. Kriegsschulden bzw. der BRD (als Rechtsnachfolgerin des Dt. Reiches) und den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz u.a.; die bis 1956 beigetretenen Staaten vertraten mehr als 90% der Forderungen. Über die Nachkriegswirtschaftshilfe wurden zw. den Gläubigerländern (USA, Großbritannien, Frankreich und Dänemark) und der BRD zweiseitige Rückzahlungsverträge abgeschlossen. Die Vorkriegsschulden hatten den Gegenwert von 13,5 Mrd DM (Goldbasis); davon wurden 6,2 Mrd DM erlassen. Ebenso wurden die Nachkriegsverpflichtungen im Gegenwert von 16 Mrd DM auf 7 Mrd DM gekürzt. Diese reduzierten Beiträge bilden die Basis für die Berechnung der jährlichen Tilgung und Zinszahlung. Die Zinszahlungen (jährlich 567 Mio. DM) wurden am 1. April 1958 wieder aufgenommen. Die Fälligkeitstermine der Anleihen wurden z.T. bis 1994 hinausgeschoben. Die vom Bund zu bedienenden Auslandsanleihen des Dt. Reiches (Dawes-Anleihe, Young-Anleihe, Krueger-Anleihe) entsprechen rd. 25% der dt. Vorkriegsschulden. Weiterhin behandelte das Abkommen private Anleihen, Stillhalteschulden sowie Forderungen aus dem Waren-, Dienstleistungs- und privaten Kapitalverkehr. Das L.S. förderte die Wiederherstellung der internationalen Kreditwürdigkeit der BRD, schuf die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über die Freigabe des dt. Auslandsvermögens und war unabhängig von der etwa gleichzeitig mit Israel getroffenen Vereinbarung über eine Gesamtleistung der BRD von 3,5 Mrd. DM in Sachlieferungen. Die Verpflichtungen aus dem L.S. sind durch vorzeitige Schuldentilgung im wesentlichen seit 1980 erfüllt (sie betrugen 1997 auch noch 10,2 Mio. DM. Völkerrechtl. fragwürdig, ob BRD tats. Rechtsnachf. d."Dt. Reiches" ist. D. Verfasser)

• Londoner Neunmächtekonferenz (28. September bis 3. Oktober 1954). Belgien, BRD, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, USA beschlossen die Londoner Akte, die nach dem Scheitern des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft den Rahmen bes. für den Aufbau von Streitkräften der BRD und ihren Einbau in das westl. Verteidigungssystem neu festlegte.

• Londoner Akte, Londoner Schlußakte, die Vereinbarungen der Londoner Neunmächtekonferenz von 1954 regelt die Beteiligung der BRD und Italiens am Brüsseler Pakt (später Westeuropäische Union) und empfiehlt die Aufnahme der BRD in die NATO. Die BRD verzichtete u.a. auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen oder ferngelenkter Geschosse; sie gestaltet ihre Politik in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UNO und enthält sich aller Maßnahmen, die dem defensiven Charakter des Brüsseler Paktes und der NATO widersprechen. Das Besatzungsregime in der BRD sollte beendet und deren Souveränität anerkannt werden; ihre Regierung gilt als allein legitimierte Sprecherin ganz Deutschlands.

(Auszug aus: Brockhaus Enz. 19. Aufl., 13. Bd. Mannheim 1990; S. 521 f.)





ursprünglich vorgesehenen bedingungslosen Kapitulation Deutschlands. Dieses Vorgehen verstieß eindeutig gegen die Haager Landkriegsordnung. Lord William Strang, der von britischer Seite in der Kommission zur Vorbereitung wichtiger Papiere mitarbeitete, berichtet in seinem Buch "Home and abroad" (London 1956, S. 209 f.), daß jene Papiere so abgefaßt sein sollten, daß den Alliierten Machtbefugnisse in Deutschland eingeräumt werden, "die weit über das hinausgehen, was ihnen unter Anwendung des Völkerrechts auf Grund der Stellung von Besatzungsmächten erlaubt wäre. Die Hauptsache war, "eine deutsche Unterschrift zu erlangen"! Diese Methode zog sich mit verheerenden Folgen für das deutsche Volk durch die Jahrzehnte, so daß es zwar heute noch das Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" gibt, das aber nicht mehr handlungsfähig ist, so daß die Westmächte als Siegermächte keinen legitimen Friedensvertragspartner mehr haben. Die Vorgänge bis zum "Zwei-plus-Vier"-Vertrag sind fragwürdige Ersatzhandlungen, die rechtlich anfechtbar sind und keine rechts- und friedenssichernden Maßnahmen für die Zukunft darstellen können. Es ist der Mühe wert, aus dieser Sackgasse einen Ausweg zu finden.

Politik hat normalerweise eine sich auf Macht, Recht und Gerechtigkeit gründende Ordnung menschlichen und staatlichen Zusammenlebens zum Ziel. Sie unterliegt ethischen Normen und hat die Aufgabe, die Beziehungen der Menschen, Völker und Staaten mit Herz und Verstand gerecht und vernünftig zu regeln und der Freiheit Lauf zu sichern. "Macht hat den Sinn", so Thomas von Aquin(10), "die Gerechtigkeit zu verwirklichen"! Und der politische Praktiker weiß, "daß die Kunst des Regierens mehr Charakter verlangt als Verstand"(11)! Und "zweifellos ist es für das Wohl der Nation wichtig, daß die Regierenden Tugenden und Talente besitzen. Aber vielleicht noch wichtiger ist, daß die Regierenden keine im Gegensatz zu den Regierten stehenden Interessen haben"!(12) Diese Frage wird sich mancher Staatsbürger bei der heute undurchsichtigen politischen Gesamtlage vermehrt stellen und vielleicht an das in Kriegs- und Krisenzeiten stets bedeutungsvoll gebliebene Bibelwort (Sprüche Salomons, 14,39) "Gerechtigkeit erhöhet ein Volk"! denken, zumal es auf den bindenden Zusammenhang von Ethik und Politik hinweist. Dem Verfasser kommt bei diesen Überlegungen auch die Abschiedsbotschaft des ersten amerikanischen Präsidenten George Washington (am 17. September 1796 kundgetan) in den Sinn, in der er allen Bürgern ans Herz legt: "Wahret Ehrlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber allen Nationen; haltet Frieden und Eintracht mit allen, Religion und Anstand gebieten dieses Verhalten; wie könnte es sein, daß eine gute Politik dies nicht ebenfalls gebietet? Es wird einer friedlichen, aufgeklärten und binnen kurzem großen Nation würdig sein, der Menschheit das hochherzige und ungewohnte Beispiel eines Volkes zu geben, das immer von einem höheren Rechtsempfinden und Wohlwollen geleitet ist.... Den Satz, daß Anständigkeit immer die beste Politik ist, halte ich für ebenso anwendbar auf öffentliche wie auch auf private Angelegenheiten"!(13) Im Hinblick auf die Zukunft Deutschlands wünscht sich der Verfasser, man möge sich in Amerika auf diese Rede besinnen, im Hinblick auf Deutschland fühlt man sich an Jonathan Swifts mythischen Gulliver erinnert:



Stationen im "Zwei-plus-Vier"-Prozeß 1990

12.-14.02.: "Open-Skies"-Konferenz in Ottawa. Am Rande einer Konferenz der 23 NATO- und WVO-Staaten wird der"Zweiplus-Vier"Mechanismus (beide deutsche Staaten zusammen mit den Vier Mächten) als Rahmen festgesetzt, in dem die Aspekte der deutschen Vereinigung geregelt werden sollen.

14.03.: 1."Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Bonn. Die Politischen Direktoren diskutieren Verfahrensfragen. Die UdSSR fordert zum Abschluß der Verhandlungen einen Friedensvertrag, der von den übrigen Delegierten abgelehnt wird.

30.04.-. 2. "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Berlin. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitungen zum 1. Außenministertreffen in Bonn. Über Verfahrensfragen besteht Konsens; die UdSSR und DDR sind nicht bereit, auf die Diskussion militärisch-politischer Fragen zu verzichten. Erstmals nimmt eine Delegation der frei gewählten DDR-Regierung teil.

05.05.: 1. "Zwei-plus-Vier"-Außenministerkonferenz in Bonn. Der Wille der Deutschen zur Einheit wird von allen Teilnehmern anerkannt: Konsens besteht darüber, keinen Friedensvertrag zu schließen und Polen zum 3. Außenminister-Treffen einzubeziehen.

22.05.:"3. Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Bonn. Im Mittelpunkt stehen die Struktur des abschließenden Dokuments, hier besonders der Inhalt der Präambel: Die westdeutsche Delegation berichtet über den Stand der trilateralen Gespräche mit der DDR und Polen zur Frage der polnischen Westgrenze.

09.06.: 4. "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Berlin. Die Ausarbeitung der fünf Prinzipien" zur Behandlung der Grenzfrage bestimmt die Diskussion.

20.06.: 5."Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Bonn. Der Kompromißentwurf der fünf Prinzipien zur Behandlung der Grenzfrage" wird überarbeitet.

22.06.: 2. "Zwei-plus-Vier"-Außenministerkonferenz in Berlin. Die UdSSR legt einen Gesamtentwurf für einen Friedensvertrag vor, der unter anderem eine Übergangszeit von fünf Jahren eine Doppelmitgliedschaft Deutschlands in NATO und WVO sowie eine Gesamtstärke der Bundeswehr von 250.000 Soldaten vorsieht. Schewardnadse erklärt, daß Deutschland bis zur KSZE-Gipfelkonferenz im November 1990 seine volle Souveränität erhalten solle.

03./04.07.: 6. "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Berlin. Die Verknüpfung der endgültigen Ablösung der Vier-Mächte-Recht und -Verantwortlichkeiten mit dem Inkrafttreten eines deutsch-polnischen Grenzvertrages trifft auf heftige bundesdeutsche Kritik

17.07.: 3. "Zwei-plus-Vier"-Außenministerkonferenz in Paris. Die fünf Prinzipien zur Grenzfrage" werden festgeschrieben. Allgemein herrscht Konsens über die Hauptaspekte der deutschen Vereinigung.

19.07.: 7. "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Bonn. Hinsichtlich der "20-Punkte-Liste" besteht kaum noch Dissens.

04.-07.09.: 8. "Zwei-plus-Vier"-Beamtentreffen in Berlin. Die ausgearbeiteten Teile des abschließenden Dokuments werden diskutiert und mit den Inhalten des sowjetischen Gesamtentwurfs abgeglichen.

12.09.: 4. "Zwei-plus-Vier"-Außenministerkonferenz in Moskau. 46 Jahre nach dem "Londoner Protokoll" wird endgültig die Ablösung der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" besiegelt.

Aus: Elke Bruck/Peter M. Wagner (Hrsg.). Wege zum 2+4"-Vertrag. Die äußeren Aspekte der deutschen Einheit. München 1996, Schriftenreihe der Forschungsgruppe Deutschland Band 6.

Markus Garn: Stationen im "Zwei-plus-Vier"-Prozeß: eine Chronologie (auszugsweise). S. 182-206.

"Die Welt kann das quälende Gefühl nicht loswerden, es handele sich bei uns um einen schlafenden Riesen, der sich für eine Weile aufs Ohr gelegt hat, um bei passender Gelegenheit wieder ächzend die Glieder zu strecken, sich verwundert die Augen zu reiben und sich in die Vertikale zu begeben. Unwillkürlich fühlt man sich an Jonathan Swifts mystischen Gulliver erinnert, der ebenfalls von einer ganzen Meute von Gartenzwergen zu Fall gebracht wurde. Nur töten konnten sie ihn nicht. Sie hatten sich mit ihrem Pyrrhussieg gehörig übernommen. Der gefesselte Riese absorbierte nämlich all ihre Kräfte und ließ sie bereits bei dem Gedanken erzittern, er könnte sich eines Tages wieder befreien. Dann wäre freilich der Spuk von Jahrzehnten mit einem Schlag erstorben, und unsre Bewacher würde eine atemlose Panik ergreifen. Ergo reißt man sich gewaltig am Riemen, um diesen Riesen noch ein wenig zu bändigen. Dementsprechend konzentriert die politische Klasse die ihr noch verbliebenen Kräfte darauf, das Erwachen des vor sich dahindämmernden Riesen durch Unterdrückung aller nationalen Impulse um jeden Preis zu verhindern." (in: Gustav Sichelschmidt. Deutschland verblödet. Wem nutzt der dumme Deutsche? Arndt-Verlag, Kiel 1995, S. 24).

Literaturhinweise

1. Arnim, Hans Herbert von: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S. 335; hier auch die nachf. Zitierungen.

2. Rothstein, Siegmar. Gab es eine Alternative? Zur Vorgeschichte der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In: "aus Politik und Zeitgeschichte", Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. B 20/69 v. 17. Mai 1969, 62 S., S.5.

Feldkamp, Michael F (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 119481949. Akten und Protokolle. Bd. 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen. Boppard am Rhein 1995. LXMII + 296 S.

3. Die "Frankfurter Dokumente" haben einen längeren Vorlauf. Schon auf den Konferenzen von Casablanca (1943), Teheran (1943), Jalta (1945) und Potsdam (1945) begannen die Vorarbeiten über die Behandlung Deutschlands nach dem Sieg. Zuarbeiten und Vorlagen kamen auch von amerikanischen Universitäten (Univ. of Massachusetts, of Wisconsin und Harvard). Ein Verfassungsentwurf kam von dem in Harvard lehrenden amerikanischen Politikwissenschaftler deutscher Herkunft, Prof. Carl Joachim Friedrich (geb. 1901 in Leipzig, seit 1922 in USA, 1927-71 a.d. Harvard University, 1956-66 auch an Univ. Heidelberg, gest. 1984 in Lexington, USA), dessen Vorlage mit einigen Änderungen als GG verabschiedet werden sollte (vgl. Waldstein, Thor v.: Der lange Marsch von Casablanca nach Berlin. In. "Staatsbriefe" 4/1991, S. 3-9)

4. Vgl. Weihnacht, Paul-Ludwig. Zwanzig Jahre Grundgesetz-Probleme des Verfassungswandels. In: "aus politik und zeitgeschichte", Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B. 21/69 v. 24. Mai 1969, 14 S., S. 4f. Hierin die Passage: "Man rechnet das Grundgesetz den 'negativen Verfassungen' zu (C.J. Friedrich), weil es nicht aus einer positiven Begeisterung für eine schönere Zukunft, sondern aus dem negativen Abscheu vor einer schlimmen Vergangenheit entstand. Es war mehr Reaktion als politischer Schöpfungsakt - und hierin ein genuines Produkt der Nachkriegszeit ... Der Gedanke einer zwanzigjährigen Dauer hätte die Väter des Grundgesetzes eher erschreckt; sie wollten nur mehr eine 'Übergangszeit' überbrücken, die kurz zu halten ihr ausdrücklicher Wunsch und Wille war". Vergleiche Präambel GG a.F.! In einem FAZ-Leserbrief vom 21. August 1998, S. 10, schrieb Dr. Franz Heubl (München) als Zeit- und Erlebniszeuge: "Die Militärgouverneure wollten ein Referendum, die Ministerpräsidenten aber die Abstimmung in den Landtagen, um den provisorischen Charakter des Grundgesetzes zu unterstreichen. So sollte der Weg für das Zusammenführen des deutschen Volkes offengehalten werden". Vgl. auch Lindemann, Helmut: Das Antiquierte Grundgesetz. Plädoyer für eine zeitgemäße Verfassung. Hamburg 1966, 288 S.

5. Garn, Markus: Stationen im "Zwei-plus-Vier"-Prozeß. Eine Chronologie. In: Bruck, Elke/Peter M. Wagner (Hrsg.). Wege zum "2+4"Vertrag. Die äußeren Aspekte der deutschen Einheit. München 1996, S. 182-206 Schriftenreihe der Forschungsgruppe Deutschland, Band 6. Hrsg. Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld.

6. Schickel, Alfred. Die folgenreichste Forderung der Alliierten. Vor 50 Jahren verlangten Roosevelt und Churchill die bedingungslose Kapitulation Deutschlands. In: "Alte Kameraden", Nr. 2. Februar 1993, S. 3. - Ders.: Bedingungslose Kapitulation: Roosevelts Version war nicht unumstritten. Wie der Präsident dem Papst seine ungewöhnliche Forderung erklären ließ. In: "Alte Kameraden", Nr. 112, Januar-Februar 1994, S. 9. (Stuttgart).

Kieswetter Carsten: Der 2+4-Vertrag staats- und völkerrechtlich betrachtet. In: Staatsbriefe" 3/1991, S. 16-22. - Ders.: Der Zwei-plusVier-Vetrag neu sondiert. In: Staatsbriefe" 12/1995, S. 24-33 (München).

Münzing, Eckehard: Die Vereinigung von 1990 ohne Friedensvertrag - ein Bruch des Völkerrechts? Vor fünf Jahren wurde in Moskau der 2+4Vertrag unterzeichnet. Er besiegelte die deutsche Einheit. In: "Das Parlament", Nr. 38, S. 12 v. 15. September 1995 (Bonn).

7. Die vorstehenden Rechtsdarstellungen erfolgten in Anlehnung an die Abhandlung von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht: "Die Völkerrechtslage des vereinten Teil-Deutschlands nach dem 3. Oktober 1990. Sonderdruck i. Verlag Der Schlesier, Recklinghausen, März 1993.

8. Seiffert, Wolfgang: Die Verträge zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn unter dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie des Fehlens gemeinsamer eindeutiger Willensbekundungen in den Vertragstexten. Köln 1994, S. 16 ff.

9. Vgl. Schlee, Emil: Wissen um Deutschland. Einführende Bemerkungen zu Grundlagen der Deutschlandpolitik. Asendorf 1985. 160s.

10. Thomas von Aquin: Kommentar zum Epheserbrief 6/3. In: Pieper, Josef. Über die Gerechtigkeit. München 1953, S. 87.

11. Lawrence, Thomas Edward: Aus einem Brief an die Redaktion Times, v. 22.1.1920.

12. Torqueville, Alexis de: Demokratie in Amerika. Klassiker der Staatskunde. Bd. 5, Wien 1950, S. 17 f.

In: "Leben, Freiheit und das Streben nach Glück". Dokumente der amerikanischen Politik. Herausgegeben vom Verlagshaus der Amerikanischen Hochkommission, Schillingstraße 19, München o.J., S. 44.



Quelle:"Stimme des Gewissens", Herausgeber: Weltbund zum Schutze des Lebens, Januar / Februar 1999, S. 7 - 12

Erik der Rote
04.02.2012, 23:56
zum Thema

http://www.youtube.com/watch?v=sQ5MFtBDvI0

Tantalit
05.02.2012, 00:00
nun eigentlich reicht es schon aus wenn man sich die Hauptpunkte des 2-4 Vertrages anschaut und das Ganze mit dem Inhalt dem man mit dem Begriff Souveränität verbindet in Übereinstimmung zu bringen


eher scheint das Wort demokratisch wirklich auf Deutsche Demokratische Republik zu zutreffen als das Wort Souveränität auf den 2+4 Vertrag ....:D

aber lest selbst

Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[22]
Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch damals nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, biologische und chemische Waffen.
Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
Die sowjetische Westgruppe der Truppen wird vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
Kernwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhält die Teile der staatlichen Souveränität zurück, die nicht bereits auf die Europäische Gemeinschaft übertragen worden sind.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Ja und welche sind das, aber das ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz wenn es überhaupt einer ist.

Interessanter dürfte das hier sein.

20 Jahre Einheit: Deutschland weiter ohne Friedensvertrag

http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html

16:12 04/10/2010

Am 3. Oktober vor 20 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt.

Am 3. Oktober vor 20 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt.

Über die Wiedervereinigung Deutschlands und die heutige militärpolitische Situation im Land befragte RIA Novosti den russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko.

RIA Novosti: In diesen Tagen wird der zwanzigste Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands, ein für die ganze Welt bedeutsames Ereignis, gefeiert. In welcher Phase befindet sich die Wiedervereinigung derzeit? Verläuft sie erfolgreich? Was brachte sie - Stabilität oder Probleme?

Alexej Fenenko: Die Wiedervereinigung Deutschlands ist ein sehr interessantes Ereignis. Die Berliner Mauer fiel im November 1989. Die Wiedervereinigung geschah erst ein Jahr später - im Oktober 1990, weil dies nicht nur das Problem Deutschlands, sondern aller Siegermächte gewesen war. Es gab zwei Varianten der späteren Wiedervereinigung Deutschlands. Bei den „Zwei-plus-Vier“-Gesprächen hätten sich zwei deutsche Staaten an den Verhandlungstisch setzen und die Bedingungen der Wiedervereinigung ausarbeiten müssen. Vier Siegermächte hätten sich anschließen müssen.

Bei den „Vier-plus-Zwei“-Gesprächen sollten die vier Siegermächte die Bedingungen ausarbeiten. Die zwei deutschen Staaten sollten sich anschließen. Großbritannien und Frankreich bestanden auf der zweiten Variante. Sie waren über ein vereinigtes Deutschland sehr beunruhigt. US-Präsident George Bush verhielt sich neutral, weil er die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht verschlechtern wollte.

Nur Michail Gorbatschow, Präsident der Sowjetunion, unterstützte die Idee der „Zwei-plus-Vier“-Verhandlungen beim Treffen in Schelesnogorsk im Sommer 1990. Dort wurde beschlossen, dass die Wiedervereinigung nach dem „Zwei-plus-Vier“-Schema verlaufen wird. Die USA unterstützten sofort diese Idee und zwangen Frankreich und Großbritannien dazu, diese Variante zu unterstützen.

Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der von den zwei deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, wurden alle Probleme geregelt. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wurde die vollständige Souveränität Deutschlands wiederhergestellt: Die Siegermächte verzichteten auf ihre territorialen Ansprüche in Deutschland. Deutschland garantierte seinerseits, dass seine Grenzen endgültig seien. Dennoch blieben zwei Probleme ungelöst.

Erstens ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschaffen und gelten offiziell bis heute.

RIA Novosti: Wieso? Ist die Zeit für die Unterzeichnung der Friedensverträge noch nicht gekommen?

Alexej Fenenko: Anfang der 1990er Jahre hatten Großbritannien und Frankreich Angst vor Deutschland. Erinnernswert sind einige interessante Tatsachen aus der neusten Geschichte Deutschlands. Als Jugoslawien 1991 zerfiel, erkannte Deutschland einseitig die Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens an. Frankreich und Großbritannien stimmten dieser Entscheidung nicht zu. Im Gegenzug drohte Deutschland mit dem Ausstieg aus der
Europäischen Gemeinschaft. Danach überredeten Paris und London den US-Präsidenten Bill Clinton, die US-Militärpräsenz in Deutschland um jeden Preis zu erhalten, um die deutsche Politik zu kontrollieren.

RIA Novosti: Ist Deutschland nach wie vor eine starke Militärmacht?

Alexej Fenenko: Lassen wir uns diese Situation anders betrachten. Deutschland verfügt über alle Technologien des nuklearen Brennstoffzyklus. Eine politische Entscheidung würde ausreichen. In diesem Fall sind das keine Vermutungen von mir. Zwei frühere deutsche Verteidigungsminister hatten verkündet, dass Deutschland dies in einer konkreten Situation machen kann.

Zudem verfügt Deutschland dank Forschungstechnologien über ein großes Potential zur Entwicklung der konventionellen Streitkräfte. Darüber hinaus will es ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats werden. Russland und die USA verkündeten bereits, dass sie Deutschland dabei unterstützen werden.

Falls Deutschland ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats wird, muss man eine wichtige Tatsache berücksichtigen: Alle fünf ständigen Mitglieder sind legale Atommächte. Was geschieht mit dem Status Deutschlands? Man muss erneut betonen, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag ist. Theoretisch hat Berlin immer die Möglichkeit, sich an den Verhandlungstisch zu setzen und seine außenpolitischen Verpflichtungen zu erörtern.

RIA Novosti: Wie sieht die Situation um die US-Militärpräsenz in Europa aus, darunter in Deutschland?

Alexej Fenenko: Seit zwei Jahren ist diese Frage eine der wichtigsten in der europäischen Sicherheit. Im April des vergangenen Jahres verabschiedete der Bundestag eine Empfehlung des Kabinetts Merkel und schlug vor, die Frage über den Abzug der taktischen US-Atomwaffen aus Deutschland zu erörtern. In diesem Vorschlag gibt es zwei wichtige Aspekte. Erstens gibt es seit 1957 US-Atomwaffen in Deutschland. Das ist ein so genannter Schutzschirm der USA.

Falls Deutschland keine US-Atomwaffen braucht, braucht es auch keine Sicherheitsgarantien der Amerikaner. Das kann bedeuten, dass Berlin eine eigene Militärpolitik entwickeln will. Zweitens kann Berlin die Frage nach einem vollwertigen Friedensvertrag stellen, falls es seine militärische Selbstständigkeit ausbauen will. Diese Frage wird in Deutschland regelmäßig besprochen.

In dieser Situation verkünden die USA, dass es notwendig sei, die gemeinsame Atompolitik der Allianz zu erhalten. Die Präsenz der taktischen US-Atomwaffen sei eine Prärogative der ganzen NATO. In Wirklichkeit wird dies gemacht, um Deutschland weiter zu kontrollieren. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass Deutschland Russland sehr braucht. Es weiß gut, dass Russland als Siegermacht wohl nicht dagegen sein würde, einmal einen vollwertigen Friedensvertrag im militärpolitischen Bereich zu erörtern.

Soweit das Interview mit Herrn Alexj Fenenko.



JKS – Terra-Kurier / 22.11.2010


[B]Wir sind nicht solange nicht souverän, solange wir von ausländischen Truppen mit Atombomben besetzt sind und keinen Friedensvertrag bekommen.

Alfred Tetzlaff
05.02.2012, 00:09
Und man begegnet auf unterschiedlichsten Wegen Menschen, welche die Weißheit mit dem Löffel einverleibt haben!

...und wer die Weisheit mit Löffel gefressen hat, kann auch klug scheiß..

Gehirnnutzer
05.02.2012, 02:29
Ja, sie können geändert, aufgehoben, etc. werden. Das ist mir nicht entgangen. Und? Wurden sie geändert?

Besteht ein Bedarf dafür, Katranka?

Welche Auswirkungen hätte eine Änderung?

Welche Auswirkungen hat die nicht Änderung?

Katranka, bevor man Änderungen fordert, den Unterton entnehme ich deinem Posting, sollte man sich Gedanken über die Auswirkungen machen, nicht nur dir der eigenen Meinung nach positiven sondern auch die negativen Auswirkungen.

ragnaroek
05.02.2012, 16:19
Die Feindstaatenklausel ist obsolet und damit heute kein gültiges Völkerrecht mehr. Ich denke mal, du provozierst nur. Solch opportunistischen Müll würde wahrscheinlich noch nicht einmal Wulffi zustande bekommen. So gesehen, eine Bereicherung. Weiter so :D

detti
05.02.2012, 19:19
Das ist falsch! Die Alliierten waren an Vorgeschichte, die zum Parlamentarischen Rat führte, beteiligt und haben nur ganz allgemein gehaltene Richtlinien gegeben. Der Parlamentarische Rat selbst hat in großer Freiheit den Inhalt des Grundgesetzes erarbeitet (in Anlehnung an die deutsche Verfassungstradition!), beraten und verabschiedet.

Überprüfe mal deine Quellen und achte darauf das du dich nicht zu EINSEITIG infomierst
Ich bin Dokumente und Büchersammler und habe ganz andere Quellen als du.
Ich setze mal ein Buch ein in dem steht wie die Besatzer nach dem ersten Weltkrieg
in unserer Rechtspflege eingegriffen haben

24105

Arnold
05.02.2012, 20:05
komisch wie schnell du deine Meinung änderst - vor ein paar Beiträgen hast du noch folgendes behauptet : Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht

zwischen 1955 und 1991 sind ein paar Jahre - Mister Neumalklug !


Für die BRD schon, aber nicht für die DDR und damit Deutschland als Ganzes. Da liegt der Unterschied!

Arnold
05.02.2012, 20:07
Das Volk muss darüber abstimmen. (...)


Das ist keine notwendige und irgendwo vorgeschriebene Bedingung.

Arnold
05.02.2012, 20:11
Überprüfe mal deine Quellen und achte darauf das du dich nicht zu EINSEITIG infomierst
Ich bin Dokumente und Büchersammler und habe ganz andere Quellen als du.
Ich setze mal ein Buch ein in dem steht wie die Besatzer nach dem ersten Weltkrieg
in unserer Rechtspflege eingegriffen haben

24105


Zur Kennntis: Der Parlamentarische Rat ist eine Erscheinung der Zeit nach dem WK II, nicht nach dem WK I!!!

Erik der Rote
05.02.2012, 20:29
Für die BRD schon, aber nicht für die DDR und damit Deutschland als Ganzes. Da liegt der Unterschied!

sag mal willst du mich ärgern ! erst stimmst du Egon BAhr zu der fest behauptet das die BRD erst 1991 souverän wurde und jetzt wieder dieser HAkenschlag ! was bist du für einer ???

Arnold
05.02.2012, 20:37
sag mal willst du mich ärgern ! erst stimmst du Egon BAhr zu der fest behauptet das die BRD erst 1991 souverän wurde und jetzt wieder dieser HAkenschlag ! was bist du für einer ???


Du musst besser differenzieren: es gab seit 1949 eine BRD (souverän ab 1955) und eine DDR (nicht souverän) und Berlin (unter allierter Souveränität), aber Deutschland als Ganzes war nicht souverän. Seit 1991 gibt es wieder ein souveränes Deutschland als Ganzes, zusammengeschlossen in der BRD.

Ein wenig historisches Wissen hatte ich vorausgesetzt. Mein Fehler!

Erik der Rote
05.02.2012, 20:57
Du musst besser differenzieren: es gab seit 1949 eine BRD (souverän ab 1955) und eine DDR (nicht souverän) und Berlin (unter allierter Souveränität), aber Deutschland als Ganzes war nicht souverän. Seit 1991 gibt es wieder ein souveränes Deutschland als Ganzes, zusammengeschlossen in der BRD.

Ein wenig historisches Wissen hatte ich vorausgesetzt. Mein Fehler!

liest du das überhaupt was Egon BAhr geschrieben hat ???

Wolf Fenrir
05.02.2012, 21:52
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2+4-vertrag.pdf
Artikel 7. Theoretisch ist das der Friedensvertrag und die Rückgabe der Souverenität.

An dem Interesse und den andauernden Fragen , die in keinem TV Historie beantwortet werden merkt MAN !!! das " DIESES " Thema noch lange nicht abgeschlossen ist !!!

Wolf Fenrir
05.02.2012, 22:10
Ich würde gerne mal den so genannten 2+4 Vertrag Einsehen :] in dem auch die Deutsche Souveränität geschrieben steht?(?(?(

Dieser 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag:no_no: und deshalb gibt es auch keine Deutsche Souveränität :ohno:

WARUM heißt das 2+4 Vertrag ?(?(?( WARUM nicht Friedensvertrag ?(?(?( das hat doch Gründe :cool2:

Shahirrim
05.02.2012, 23:45
Das ist keine notwendige und irgendwo vorgeschriebene Bedingung.

Doch. Da aber für dich GG und Verfassung das selbe sind, kannst du es nicht verstehen.

detti
06.02.2012, 11:45
Zur Kennntis: Der Parlamentarische Rat ist eine Erscheinung der Zeit nach dem WK II, nicht nach dem WK I!!!

Denkst du dass das Strickmuster nach dem zweiten Weltkrieg viel anders war als nach dem ersten Weltkrieg ?
Glaubst du wirklich an dem Märchen das die BRD völlig frei entscheiden kann ?
Der einzige Unterschied besteht nach meiner Meinung in der freien Meinungsäusserung der Politiker in der jeweiligen Nachkriegszeit.
Nach dem WK I hat ein großer Teil der Politiker gegen das Unrechtdiktat der Besatzer gekämpft.
Nach den WK II haben die deutschen Politiker gemeinsame Sache mit den Besatzern gemacht.

Gehirnnutzer
06.02.2012, 12:26
Und alle Staatsrechtler gleich mit und alle Menschen der Welt. Jeder außer dir bezeichnet das GG nämlich als Verfassungsersatz! Da kannst du nunmal nichts dran ändern, dass du hier eine Lüge zur Tatsache erhebst.

Hier unterliegst du eien Irrtum Adanos. Das Problem ist nämlich folgendes:

Fakt ist, eine Verfassung definiert sich einzig und allein durch ihre Aufgabe definiert, mehr nicht.
Eine Verfassung regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt.

Ob etwas als Provisorium geplant worden ist, spielt keine Rolle. Wer die Verfassung entworfen hat, oder ob ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wurde, spielt keine Rolle. Ob die Verfassung nun Verfassung heißt oder einen anderen Namen trägt, spielt keine Rolle.

Anders lässt sich der Begriff Verfassung allgemein nicht definieren, weil sonst oktroyierte Verfassungen, Verfassungen, die nicht auf einem zentralen Dokument fussen, sondern auf der Summe der Gesetze eine Staates etc. pp. keine Verfassungen wären.

Es behauptet niemand, das Großbritannien keine Verfassung hat, das die Grundgesetze der Königreiche Dänemark und Niederlande keine Verfassung sind etc. pp.

Es ist nirgendwo festgeschrieben, wie eine Verfassung aussehen muss, es gibt jedoch Idealvorstellungen.

Das GG ist per Definition ohne Wenn und Aber eine Verfassung, jedoch entspricht es nicht bzw. teilweise nicht den Idealvorstellungen einer Verfassung.

Wolfenzeitalter
06.02.2012, 12:48
An dem Interesse und den andauernden Fragen , die in keinem TV Historie beantwortet werden merkt MAN !!! das " DIESES " Thema noch lange nicht abgeschlossen ist !!!


Sie werden sich hüten :cool:

Elmo allein zu Hause
06.02.2012, 15:50
Das hast Du ja nun schön wiedergegeben.
Nun erkläre doch mal dem gemeinen Fußvolk, warum nun nach der Wiedervereinigung noch keine Verfassung erstellt und vom Volk gebilligt wurde.
Lag oder liegt dies nun am Fußvolk, oder an den "Vergesetzten" von diesem Fußvolk?
Würde mich in meinen alten Tagen doch brennend interessieren, damit ich nicht unbelehrt den Löffel abgebe und der über uns dann auch noch bei meinem Eintritt bei ihm sagt, ich hätte besser aufpassen müssen und mehr lernen sollen.
Was denn für eine Verfassung sach mal wir "LEBEN" in der EU schon gemerkt ?!
Wenn dieses ganze Staaten Konstrukt bald vereinigt ist braucht Deutschland auch keinen Neuen Vertrag mehr ich weiß nicht manche reden hier über Dinge die so lange zurück liegen und nicht mal Aktuell sind...

Elmo allein zu Hause
06.02.2012, 15:52
Denkst du dass das Strickmuster nach dem zweiten Weltkrieg viel anders war als nach dem ersten Weltkrieg ?
Glaubst du wirklich an dem Märchen das die BRD völlig frei entscheiden kann ?
Der einzige Unterschied besteht nach meiner Meinung in der freien Meinungsäusserung der Politiker in der jeweiligen Nachkriegszeit.
Nach dem WK I hat ein großer Teil der Politiker gegen das Unrechtdiktat der Besatzer gekämpft.
Nach den WK II haben die deutschen Politiker gemeinsame Sache mit den Besatzern gemacht.
Nein der BRD kann nicht Frei entscheiden deshalb gibt es ja auch die EU.:rolleyes:

Elmo allein zu Hause
06.02.2012, 15:57
Du musst besser differenzieren: es gab seit 1949 eine BRD (souverän ab 1955) und eine DDR (nicht souverän) und Berlin (unter allierter Souveränität), aber Deutschland als Ganzes war nicht souverän. Seit 1991 gibt es wieder ein souveränes Deutschland als Ganzes, zusammengeschlossen in der BRD.

Ein wenig historisches Wissen hatte ich vorausgesetzt. Mein Fehler!

Falsch beide Staaten waren nicht Souverän bis 1991, wohl gemerkt nach aussen hin nicht Souverän.

Ab 1991 schon wurde aber dann bald zu Gunsten der EU Verträge wieder aufgehoben und ist Heute ein Fiskal Pakt.

Swetlana
06.02.2012, 16:18
An der Aussage von Günter Verheugen ist durchaus etwas dran. Deutschland wäre im Alleingang schnell wieder isoliert.

Der Deutsche begreift ES einfach nicht.......

Grenzer
06.02.2012, 16:25
[QUOTE=Wolf Fenrir;5144148

WARUM heißt das 2+4 Vertrag ?(?(?( WARUM nicht Friedensvertrag ?(?(?( das hat doch Gründe :cool2:[/QUOTE]

Weil ein Friedensvertrag vom Bundespräsident unterzeichnet werden muss ,-

http://666kb.com/i/c113f84u6mq56itwk.jpg

und wenn der da unterschreibt ,- wer soll dann seiner Unterschrift glauben ?

Der streitet doch hinterher sowieso alles ab... :)) :))

Swetlana
06.02.2012, 16:35
Den Zwang, dem sich der eine oder andere Schreiber unterwirft, jeden Unsinn der Öffentlichkeit zu präsentieren, der ihm zufällig einfällt, werde ich nie verstehen.

Sie haben es nötig von Zwängen zu schwadronieren......

Swetlana
06.02.2012, 17:04
Na immerhin.
Alle vernünftigen Menschen auf der ganzen Welt akzeptieren Deutschland als freien und souveränen Staat. Nur einige Deutsche nicht. Seltsam, oder?

Warum hört sich das von "vernünftigen Menschen" bei Ihnen so verrückt an ? Solche vernünftigen Menschen, wie Sie selbst einer glauben zu sein ?
Jeder Erdenbürger der sich für Hintergründe der Weltpolitik interessiert, weiß natürlich, das Deutschland keine in freier Selbstbestimmung gegebene Verfassung besitzt und kein souveräner Staat ist.

Volker
06.02.2012, 17:08
Eine der vielen Irrlehren, die unverständlicherweise und wohl nur aus staatsfeindlich-ideologischen Gründen immer noch verbreitet werden.

Das Grundgesetz ist eine vollgültige Staatsverfassung und außerdem eine der besten der Welt, wo sie hohes Ansehen genießt!


Donnerwetter, das ist doch mal ne klare Ansage ! Bekommst Du was dafür ?

Menetekel
06.02.2012, 17:44
Was denn für eine Verfassung sach mal wir "LEBEN" in der EU schon gemerkt ?!
Wenn dieses ganze Staaten Konstrukt bald vereinigt ist braucht Deutschland auch keinen Neuen Vertrag mehr ich weiß nicht manche reden hier über Dinge die so lange zurück liegen und nicht mal Aktuell sind...

Wenn man die Füße noch nicht auf der Erde hat, sind solche Dinge nicht verständlich.
Ging auch mir nicht anders, als ich damit beschäftigt war, Fuß zu fassen mit dieser Welt.

Elmo allein zu Hause
06.02.2012, 19:06
Wenn man die Füße noch nicht auf der Erde hat, sind solche Dinge nicht verständlich.
Ging auch mir nicht anders, als ich damit beschäftigt war, Fuß zu fassen mit dieser Welt.

Ja wer soll den abgehoben sein Merkel und Sarkozy vielleicht die leben schon lange in eine andere Welt...

Arnold
06.02.2012, 20:29
Denkst du dass das Strickmuster nach dem zweiten Weltkrieg viel anders war als nach dem ersten Weltkrieg ?


Ich denke, dass sich niemand einen Gefallen damit tut, zuviel herumzuspekulieren.



Glaubst du wirklich an dem Märchen das die BRD völlig frei entscheiden kann ?


Natürlich kann die BRD "völlig frei entscheiden". Aber die Politiker unseres Staates wären sehr dumm, die internationalen Verträge, die Deutschland geschlossen hat, nicht auch einzuhalten, nur um allen Staaten auf der Welt mal zu zeigen, wie "frei" wir Deutsche sein können, wenn wir wollen. Die BRD lebt auf keiner einsamen Insel, sondern in einer Werte-, Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft mit vielen Staaten der Erde, da ist gegenseitige Rücksichtnahme und Vertragstreue ein Gebot sowohl zwischenstaatlicher als auch menschlicher Vernunft. Im Grunde gilt für den Staat, was auch für den zwischenmenschlichen Bereich gilt: man darf seine Freiheit nur in einem Umfange ausleben, der die Freiheiten anderer Menschen nicht negativ tangiert.



Der einzige Unterschied besteht nach meiner Meinung in der freien Meinungsäusserung der Politiker in der jeweiligen Nachkriegszeit.
Nach dem WK I hat ein großer Teil der Politiker gegen das Unrechtdiktat der Besatzer gekämpft.
Nach den WK II haben die deutschen Politiker gemeinsame Sache mit den Besatzern gemacht.


Das ist eine sehr oberflächliche und einseitige Sicht der jeweiligen Nachkriegsgeschichten.

Nach dem WK I haben insbesondere die verständigen deutschen Politiker auf einen Ausgleich mit den Siegermächten ihre Politik ausgerichtet. Gerade Stresemann hat Deutschland wieder in den Kreis der angesehenen demokratischen Staaten zurückgeführt, Brünings Bemühungen haben eine abschließende Klärung der leidigen Reparationsfrage erbracht. Nicht "Kampf", sondern Bemühungen um einvernehmlichen Ausgleich brachten gute Erfolge.

Nach dem WK II gab es keinen deutschen Staat mehr. Die DDR hatte keine Wahl, die BRD schon, weil sie das Glück und die Chance hatte, dem demokratisch-freiheitlichen Westen zuzugehören. Menschenrechte, Freiheit und Demokratie für die Menschen gegen den Kommunismus zu bewahren, wäre in einem westdeutschen Alleingang nicht möglich gewesen. Die Politiker der BRD haben daher den einzig möglichen Schritt vollzogen und sich den westlichen Siegermächten als Verbündete zugesellt in der Absicht, sich gegen den Kommunismus zu behaupten und mit starken Verbündeten im Rücken die deutsche Teilung langfristig zu überwinden. So ist es dann auch geschehen. Diese Politik war vernünftig, richtig und im Interesse der deutschen Nation letztlich erfolgreich.

Arnold
06.02.2012, 20:35
Donnerwetter, das ist doch mal ne klare Ansage ! Bekommst Du was dafür ?


Wofür?

Wolfenzeitalter
06.02.2012, 20:52
Natürlich kann die BRD "völlig frei entscheiden". Aber die Politiker unseres Staates wären sehr dumm, die internationalen Verträge, die Deutschland geschlossen hat, nicht auch einzuhalten, nur um allen Staaten auf der Welt mal zu zeigen, wie "frei" wir Deutsche sein können, wenn wir wollen. Die BRD lebt auf keiner einsamen Insel, sondern in einer Werte-, Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft mit vielen Staaten der Erde, da ist gegenseitige Rücksichtnahme und Vertragstreue ein Gebot sowohl zwischenstaatlicher als auch menschlicher Vernunft. Im Grunde gilt für den Staat, was auch für den zwischenmenschlichen Bereich gilt: man darf seine Freiheit nur in einem Umfange ausleben, der die Freiheiten anderer Menschen nicht negativ tangiert.



Also kuschen , kriechen , immer schön brav die Klappe halten ; wenn die " Großen " was sagen , und man nur mitreden darf , wenn man es erlaubt bekommt gnädigerweise , abhängig sein etc .....

Völlig frei entscheiden sieht für mich anders aus .

Arnold
06.02.2012, 21:13
Völliger Unsinn sieht für mich so oder ähnlich aus:

Also kuschen , kriechen , immer schön brav die Klappe halten ; wenn die " Großen " was sagen , und man nur mitreden darf , wenn man es erlaubt bekommt gnädigerweise , abhängig sein etc .....

Völlig frei entscheiden sieht für mich anders aus .

Wolfenzeitalter
06.02.2012, 21:17
Völliger Unsinn sieht für mich so oder ähnlich aus:

Du bist nicht nur ein schlechter Lügner ; deine Parierfähigkeit wirkt auch wie aus dem Schlecker .

Geronimo
06.02.2012, 21:20
Du bist nicht nur ein schlechter Lügner ; deine Parierfähigkeit wirkt auch wie aus dem Schlecker .

Das ist ein kleiner Auftragsschmierer. Die deutsche Version der HaSSbaraten. Vermutlich vom SPD-Ortsverein WHV.:lach:

Wolfenzeitalter
06.02.2012, 21:26
Das ist ein kleiner Auftragsschmierer. Die deutsche Version der HaSSbaraten. Vermutlich vom SPD-Ortsverein WHV.:lach:

Und ein kleiner Möchtegern Münchhausen ; die Beiträge dieses " Schmuckstückes " sind oftmals haarsträubend abenteuerlich an selbigen herbeigezogen :D

Geronimo
06.02.2012, 21:30
Und ein kleiner Möchtegern Münchhausen ; die Beiträge dieses " Schmuckstückes " sind oftmals haarsträubend abenteuerlich an selbigen herbeigezogen :D

Jup. Unvergessen und ins Forumsgedächtnis eingebrannt seine überzeugende Darstellung des Unrechts, begangen von Deutschen, an den USA und GB. Ein Juwel der Forumsgeschichte. Was man wieder und wieder würdigen muß.:]

Menetekel
07.02.2012, 10:21
Ja wer soll den abgehoben sein Merkel und Sarkozy vielleicht die leben schon lange in eine andere Welt...

Wer schreib was von Abgehoben?
Ich bezog mich dabei auf das, worauf ich geantwortet habe. Nicht geschnackelt, was?
Wenn man allein zu Hause ist, kann es eben KEINER erklären, was da geschrieben steht, gelle!

Buella
07.02.2012, 11:04
Nein. Der WK II endete mit der Kapitulation Japans.





Es ist völkerrechtlich belanglos, über "Frieden" einen Vertrag abzuschließen. Es herrscht Frieden, das ist von Bedeutung! Dieser Friedenszustand ist erklärter Wille aller am WK II beteiligter Staaten und damit eine völkerrechtlich anerkannte Tatsache.

Wichtiger für Deutschland waren die wesentlichen Schritte auf dem Weg zur Wiedergewinnung der Souveränität. Für die BRD war dieser Schritt bereits 1955 erreicht, für Gesamtdeutschland mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Seitdem ist ganz Deutschland ein vollkommen souveräner Staat!

Das ist, mit Verlaub, naiver brd-Bullshit!

http://www.volksgewerkschaft.de/Fotos/kein-friedensvertrag-beabsichtigt.jpg Quelle (http://www.deutschland-debatte.de/2010/06/01/eu-die-loesung-fuer-ein-deutsches-dilemma/)

:O

LOL
07.02.2012, 11:14
Am 8. Mai wurde der 2. Weltkrieg mit einer Niederlage Deutschlands beendet. 67 Jahre danach haben wir immer noch keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Ohne Friedensvertrag ist Deutschland kein souveräner Staat. Wie seht Ihr das?

Das ist doch offensichtlich: Deutschland meint ohne explizit so genannten Friedensvertrag seine Reparationen umgehen zu können, denn bei einem expliziten Friedensvertrag wären diese fällig.

Buella
07.02.2012, 11:34
Mit "Träumen" haben meine Ausführungen nichts zu tun, sondern mit Wissen.

Der Art. 146 GG ist mir daher bekannt. Solange das deutsche Volk mit dem Grundgesetz als Verfassung zufrieden ist - und das ist es! -, ist und bleibt das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Dann weißt DU sicherlich, daß das Grundgesetz in seiner aktuellen Ausführung nicht mal mehr einen Geltungsbereich, zuvor in Artikel 23 geregelt, besitzt?

Warum heißt dieses Ding eigentlich immer noch Grundgesetz (HLKO) und nicht Verfassung?

Warum existieren in dem Provisorium Grundgesetz immer noch Artikel,welche auf Besatzungszonen hindeuten (Artikel 125)?

Warum gibt es immer noch einen Entnazifizierungs, bzw. Entmilitarisierungs- Artikel (139)?

Die niemals bestandene volle Souveränität hatte erst kürzlich der Herr Finanzminister der Geschäftsordnung Brd deutlich zum Ausdruck gebracht!

Der Artikel 146 GG ist zu einer Schnitzeljagd verkommen, um den Deutschen eine Verfassung vorzulügen!


In der Ausgabe, Stand August 1989

Artikel 146 Grundgesetz
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bonn . Rhein, am 23 Mai 1949


Dr. Adenauer
Präsident des Paralmentarischen Rates

Schönfelder
1.Vizepräsident

Dr. Schäfer
2. Vizepräsident


In der Ausgabe, Stand 1. November 1996

Artikel 146 Grundgesetz
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Neufassung durch Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages; in dessen Art. 5 wird dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, sich mit der Anwendung dieses Artikels „und in deren Rahmen einer Volksabstimmung“ zu befassen.



Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages

6. Artikel 146 wird wie folgt gefaßt: „Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“


Artikel 5 Künftige Verfassungsänderungen

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

– in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990,
– in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder,
– mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
– mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung

:O

Buella
07.02.2012, 11:47
Das ist doch offensichtlich: Deutschland meint ohne explizit so genannten Friedensvertrag seine Reparationen umgehen zu können, denn bei einem expliziten Friedensvertrag wären diese fällig.

Deutschland meint überhaupt nichts!

Offenkundig ist lediglich ein Geschäftsordnungs-Konstrukt brd zur Aufrechterhaltung einer gewissen Ordnung, welches schon seit Jahrzehnten dazu dient, deutsche Interessen mit impertinenter Ignoranz zu unterschlagen, Deutschland auszuplündern, zu zerstören, zu verblöden und umzuvolken!

Hätte Deutschland eine vom Souverän gegebene Verfassung und dementsprechend internationale Vertreter, würden diese dafür sorgen, daß oben genannte Fakten, nicht bestünden, bzw. das arbeitsscheue und schmarotzende Gesindel endlich das Arbeiten und auf eigenen Füßen stehen erlernt, statt sich der Erniedrigungs-Rhetorik hinzugeben und den Dicken zu markieren!

:O

Was dann fällig wäre, würde den arbeitsscheuen, schmarotzenden und mit Erniedrigungs-Rhetorik und -Polemik (u.A. in deutschen Foren) sich aufblasenden Friedens-Hochstaplern, erst einmal aufgerechnet! Und es würden sich so Einige dieser illustren deutschfeindlichen Hetzgesellen sauber wundern, wie sie plötzlich vor einem Hochgebirge an Schuld und Schulden gegenüber Deutschland stünden!

:O