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Vollständige Version anzeigen : Sachsenspiegel



Mütterchen
31.01.2012, 08:33
Aus meiner Tageszeitung - SAARBRÜCKER ZEITUNG, heutige Ausgabe:


Wichtigster Rechtstext des Mittelalters im Internet verfügbar

Odenburg: eine einzigartige bebilderte Abschrift des Oldenburger Sachsenspiegels, des wohl wichtigsten deutschen Rechtsbuches aus dem Mittelalter, steht nun im Internet. Die Landesbibliothek Oldenburg präsentierte am Montag die Online- Version. Damit ist die einzige mit vollständigem Text erhaltene Bildhandschrift des Werkes digital verfügbar.
Der Sachsenspiegel spiegelt das Anfang des 13. Jahrhunderts im damaligen Sachsen geltende Recht wider. Die 136 Pergamentblätter umfassende Oldenburger Abschrift fertigte ein Mönch aus dem nahen Rastede im Jahr 1336.
Zuvor war das Recht meist mündlich überliefert worden.

http://digital.lb-oldenburg.de/ssp/nav/classification/137692

Ob es darüber was zu diskutieren gibt, weiß ich nicht. :)
Ich fand es nur faszinierend und dachte, vielleicht interessiert es euch auch.

-jmw-
31.01.2012, 17:51
Danke für die Info!

Freier Beobachter
31.01.2012, 17:52
ne ich weis nicht wo man jetzt anderer Meinung als andere sein könnte, aber danke. Ist kein sinnfreier Strang wie viele andere.

Korallenviper
31.01.2012, 19:35
Wundert mich, dass menschenverachtende Textpassagen nicht geschwärzt wurden..........und wo ist die Begleitinterpretation namhafter Historiker?

Mütterchen
31.01.2012, 20:44
Danke für die Info!

Freut mich, wenn sich jemand dafür interessiert! :)

Mütterchen
31.01.2012, 20:45
ne ich weis nicht wo man jetzt anderer Meinung als andere sein könnte, aber danke. Ist kein sinnfreier Strang wie viele andere.

Bitteschön! Mir fällt übrigens selbst nicht ein, was man jetzt noch darüber diskutieren könnte! :)

Mütterchen
31.01.2012, 21:01
Meine Geschichtskenntnisse sind ja sehr vage und es fällt mir immer schwer, mir auch nur annähernd vorzustellen, wie das Leben in früheren Zeiten so war, was die Leute dachten, wieviel sie wussten, welche Rückschlüsse sie zogen und wie ihre Gesellschaft tatsächlich funktionierte. Ich bin ja mit meinen Wertevorstellungen auch gefangen durch die Gegenwart, in der ich lebe - so wie die Menschen früher eben in ihrer gefangen waren.

Im Netz habe ich noch eine Info gefunden, die ich sehr interessant fand.


Der Sachsenspiegel von Eicke von Repgow
Eike von Repgow (1180-1235), der Schöpfer des Sachsenspiegels, wurde in eine Zeit ungeheurer Mobilität hineingeboren (Kolonisation, Vielfalt religiös-monastischer Lebensformen, Kreuzzüge). Durch diese Wandlungen im Sozial- wie auch Wirtschaftsleben zerbrachen alte Strukturen. Die Unfreiheit des Menschen lockerte sich und vielerorts wurden neue Städte gegründet. Zudem erlebten die antiken Philosophen (bspw. Aristoteles) eine Renaissance im 12. Jahrhundert. Auch eine Zunahme der Schriftlichkeit ist zu beobachten – diese schlug sich jedoch nicht in die Rechtskultur durch.
Bereits im 11. Jahrhundert nahm das wissenschaftliche Rechtsstudium in Pavia und Bologna seinen Anfang – es fand eine Wiedergeburt der römischen Rechtskultur statt.
Angenommen wird, dass Eicke von Repgow 1180 im anhaltischen Dorf Reppichau geboren wurde. Aus einem ostfälisch-sächsischem Geschlecht stammend, konnte er sich auf einer Domschule umfangreiches Wissen aneignen. In dieser Schule kam er wahrscheinlich in Kontakt mit dem Kirchenrecht, als Schöffe bei Gericht lernte er das Rechtsleben und den Rechtsgebrauch kennen.
Der von Repgow verfasste Sachsenspiegel war das erste umfassende Rechtsbuch und wurde zwischen 1220 und 1230 niedergeschrieben. Das Werk wurde in seiner zweiten Fassung in 5 Bücher unterteilt. Er übte einen enormen Einfluss auf die deutsche Rechtsentwicklung aus – und das obwohl der Sachsenspiegel eine private Rechtsaufzeichnung ohne jedes hoheitliche Gebot war.
Anfangs auf den sächsischen Raum begrenzt, fand der Sachsenspiegel sehr schnell Verbreitung und war Grundlage für Glossen/Kommentare und Abwandlungen (Schwabenspiegel).
Das Landrecht wurde als ein Privileg Karls des Großen ansehen und das Lehenrecht wurde auf Kaiser Barbarossa zurückgeführt. Dementsprechend begriffen Juristen den Sachsenspiegel als gesetztes Recht – Kaiserrecht........
http://geschichte-wissen.de/mittelalter/40-das-alltaegliche-leben/388-der-sachsenspiegel.html