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Vollständige Version anzeigen : Post vom Abmahnanwalt - Was tun?



zoon politikon
20.01.2012, 19:20
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

kandis
20.01.2012, 19:26
Ich habe zwar keine Ahnung von solchen Dingen, habe aber diesen Link zur Rechtsprechung dazu gefunden. http://www.kostenlose-urteile.de/topten.filesharing.htm
Ich würde keine Unterlassungserklärung abgeben und auch die Gebühren nicht zahlen

Deutschmann
20.01.2012, 19:33
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

...

Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

Rumburak
20.01.2012, 19:36
Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

Er ist nicht in der Beweispflicht.

bernhard44
20.01.2012, 19:38
Ignorieren!

Senator74
20.01.2012, 19:38
Wenn dein Freund das Gerät online stehen gelassen hat und eine Bluetooth-Verbindung aktiv war, kann jeder technisch halwegs versierte User sich der Verbindung bedienen und sein Unwesen treiben...
Detail-Info gern privat!!

zoon politikon
20.01.2012, 19:38
Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

Dem Gericht ist das wurscht, ob er das war. Die schauen auf die Liste mit den IP-Adressen und dann ist man dran.

Denk mal an den abartigen Fall mit der Oma, die weder Computer noch Router besitzt, die man wegen Filesharing eines Hooligan-Films (!!!) verurteilt hat...
:-<

JensVandeBeek
20.01.2012, 19:39
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Kein Panik, aber NICHT ignorieren, vorerst schriftlich (Einschreiben + Rückschein) die Beschuldigung (erst Mal ohne Begründung) zurückweisen, auf die Reaktion der Anwalt abwarten. Beweispflicht liegt zunächst bei Anwalt. Daher abwarten was der Anwalt als Beweis bringt. (wenn überhaupt). Weitere Schritte sind davon abhängig.

zoon politikon
20.01.2012, 19:39
Ignorieren!

Droht dann nicht die einstweilige Verfügung mit immensen Kosten?

Rumburak
20.01.2012, 19:40
Wenn dein Freund das Gerät online stehen gelassen hat und eine Bluetooth-Verbindung aktiv war, kann jeder technisch halwegs versierte User sich der Verbindung bedienen und sein Unwesen treiben...
Detail-Info gern privat!!

Blödsinn! Das will ich sehn, wie du auf ein geschütztes Netzwerk zugreifst.

zoon politikon
20.01.2012, 19:41
Kein Panik, aber NICHT ignorieren, vorerst schriftlich (Einschreiben + Rückschein) die Beschuldigung (erst Mal ohne Begründung) zurückweisen, auf die Reaktion der Anwalt abwarten. Beweispflicht liegt zunächst bei Anwalt. Daher abwarten was der Anwalt als Beweis bringt. Weitere Schritte sind davon abhängig.

Ok, klingt vernünftig.

bernhard44
20.01.2012, 19:43
Droht dann nicht die einstweilige Verfügung mit immensen Kosten?

dazu habe ich zu wenig Infos! In der Abmahnung muss ja mindestens stehen wann, was mit welcher IP von welcher Plattform heruntergeladen wurde!

JensVandeBeek
20.01.2012, 19:47
Ok, klingt vernünftig.

Ich schrieb aus eigener Erfahrung. Wenn dein Freund wirklich nichts Falsches gemacht hat, kann nichts passieren. Solche "Anwälte" versuchen möglichst von Anfang den Betroffene einschüchtern. Wenn man "die Zähne zeigen" kann, machen sie Rückzieher.

kandis
20.01.2012, 19:48
Wenn dein Freund das Gerät online stehen gelassen hat und eine Bluetooth-Verbindung aktiv war, kann jeder technisch halwegs versierte User sich der Verbindung bedienen und sein Unwesen treiben...
Detail-Info gern privat!!

Genau! :D :cool2:

bernhard44
20.01.2012, 19:48
Ich schrieb aus eigener Erfahrung. Wenn dein Freund wirklich nichts Falsches gemacht hat, kann nichts passieren. Solche "Anwälte" versuchen möglichst von Anfang den Betroffene einschüchtern. Wenn man "die Zähne zeigen" kann, machen sie Rückzieher.

wenn er wirklich nichts falsches/illegales gemacht hat, kann er den Wisch auch ignorieren! Sollen sie doch klagen!

zoon politikon
20.01.2012, 19:51
dazu habe ich zu wenig Infos! In der Abmahnung muss ja mindestens stehen wann, was mit welcher IP von welcher Plattform heruntergeladen wurde!

Ja, das steht drin, irgendein Porno eines tschechischen Produzenten! :)

Das Problem ist, meiner Meinung nach, dass hier bewußt Fallen gestellt werden und man schneller in einer p2p drinsteckt, als man denkt.

Vielleicht hat er auch was downgeloadet (grausliges Wort), wußte aber nicht, dass es illegal ist. Ich bin da auch kein Experte.

Ich habe damals meine Abmahung wg. angeblichem illegalen Musikdownload auch ignoriert und es ist nie wieder was gekommen.

Rumburak
20.01.2012, 19:51
wenn er wirklich nichts falsches/illegales gemacht hat, kann er den Wisch auch ignorieren! Sollen sie doch klagen!

So seh ich das auch. Da könnte ja Jeder kommen. Pfffffff.

zoon politikon
20.01.2012, 19:52
wenn er wirklich nichts falsches/illegales gemacht hat, kann er den Wisch auch ignorieren! Sollen sie doch klagen!

Naja, ich denke nur an die Oma, die wegen Filesharing verknackt wurde.

Ich will auch nichts falsches raten, am Ende bin ich schuld, wenn er sich lebenslang verschuldet. ?(

derRevisor
20.01.2012, 19:54
Ich schrieb aus eigener Erfahrung. Wenn dein Freund wirklich nichts Falsches gemacht hat, kann nichts passieren. Solche "Anwälte" versuchen möglichst von Anfang den Betroffene einschüchtern. Wenn man "die Zähne zeigen" kann, machen sie Rückzieher.

Diesen abartigen Parasiten sollte man ganz andere Sachen "zeigen".

Es ist unglaublich, dass der Staat diese Form der räuberischen Schutzgelderpressung legalisiert und legitimiert und wirft ein bezeichnendes Bild auf den Staat selbst ab.

zoon politikon
20.01.2012, 19:56
So seh ich das auch. Da könnte ja Jeder kommen. Pfffffff.

Mir wurde von einem Internetexperten gesagt, dass da wahrscheinlich schon was dran ist, er ist wohl nicht unschuldig, aber halt in eine Falle geraten.

Wahrscheinlich hat er nicht mal gemerkt, dass mit dem Download gleichzeitig ein Upload ermöglicht wird.


Das ist alles eine riesen Mafia. Ich verstehe nicht, warum die Politik da nicht aktiv wird. Hier werden unbescholtene Bürger in Angst und Schrecken versetzt für solchen Müll. Unglaublich.

Aber dass die Bunzelrepublik ein Rechtsstaat sein soll, habe ich eh nie geglaubt.

JensVandeBeek
20.01.2012, 19:58
wenn er wirklich nichts falsches/illegales gemacht hat, kann er den Wisch auch ignorieren! Sollen sie doch klagen!

Könnte man auch. Ich hatte damals vorgezogen ordentlich darauf zu reagieren. Daraufhin kamen irgendwelche „Beweise“, die wiederum mir behilflich waren. (Da stimmte nicht Mal die IP-Adresse!). Nach meinem zweiten Brief -in dem ich sogar meine Portokosten angefordert habe- habe nicht mehr von diese "Anwalt" gehört.

zoon politikon
20.01.2012, 19:58
Diesen abartigen Parasiten sollte man ganz andere Sachen "zeigen".

Es ist unglaublich, dass der Staat diese Form der räuberischen Schutzgelderpressung legalisiert und legitimiert und wirft ein bezeichnendes Bild auf den Staat selbst ab.

SO IST ES!! Es ist Parasiten, die kleine Leute abkassieren und mit Serienbriefen Millionen scheffeln.

Ich würde meinem Freund auch raten, zu zahlen, weil man dann seine Ruhe hätte, aber dann hätte dieser Arschxxxxxanwalt mit 5 Minuten "Arbeit" 750 Euro verdient.

Elendes Pack.

frodo
20.01.2012, 19:59
Der Rat von Jens war der richtige.
Ich habe da auch schon meine Erfahrungen gemacht.
Meine Tochter hatte da mal Probleme.
Einspruch erheben per Einschreiben und abwarten.

Entweder sie benützen den Shredder oder sie schreiben noch
ein- bis zweimal, aber dann ist Schluss.
Auf jeden Fall bei Rückmeldungen nicht mehr rühren.

Nicht ängstlich werden, die haben nicht viel in der Hand.

zoon politikon
20.01.2012, 19:59
Könnte man auch. Ich hatte damals vorgezogen ordentlich darauf zu reagieren. Daraufhin kamen irgendwelche „Beweise“, die wiederum mir behilflich waren. (Da stimmte nicht Mal die IP-Adresse!). Nach meinem zweiten Brief -in dem ich sogar meine Portokosten angefordert habe- habe nicht mehr von diese "Anwalt" gehört.

Danke für deine Erfahrungen! Mit den Portokosten das ist gut. :))

frodo
20.01.2012, 20:01
Zum Thema:
Hier muss von der Gesetzgebung ein Riegel vorgeschoben werden.
Findige Gauner bereichern sich mit der Angst der User.
Diese Fallenstellern gehört das Handwerk gelegt.

Geronimo
20.01.2012, 20:01
Mir wurde von einem Internetexperten gesagt, dass da wahrscheinlich schon was dran ist, er ist wohl nicht unschuldig, aber halt in eine Falle geraten.

Wahrscheinlich hat er nicht mal gemerkt, dass mit dem Download gleichzeitig ein Upload ermöglicht wird.


Das ist alles eine riesen Mafia. Ich verstehe nicht, warum die Politik da nicht aktiv wird. Hier werden unbescholtene Bürger in Angst und Schrecken versetzt für solchen Müll. Unglaublich.

Aber dass die Bunzelrepublik ein Rechtsstaat sein soll, habe ich eh nie geglaubt.

Na hör mal. Guck dir doch mal an was die Politiker im "normalen" Leben für Berufe haben. Zu 80% sind das Juristen. Die werden sich und ihren Kollegen doch nicht selbst die dreckigen Geldquellen verstopfen. Tss....

Ich zitiere noch mal Abraham Lincoln: "Wenn wir Amerika besser machen wollen, müssen wir anfangen die Anwälte zu erschießen." Gilt natürlich für jedes Land, der Spruch.

zoon politikon
20.01.2012, 20:04
Na hör mal. Guck dir doch mal an was die Politiker im "normalen" Leben für Berufe haben. Zu 80% sind das Juristen. Die werden sich und ihren Kollegen doch nicht selbst die dreckigen Geldquellen verstopfen. Tss....

Ich zitiere noch mal Abraham Lincoln: "Wenn wir Amerika besser machen wollen, müssen wir anfangen die Anwälte zu erschießen." Gilt natürlich für jedes Land, der Spruch.

Richtig, das hatte ich auch schon vermutet.

Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund? - Ein guter Anfang.

Also nichts gegen Juristen, aber diese Abmahner sind der letzte Dreck.

zoon politikon
20.01.2012, 20:06
Zum Thema:
Hier muss von der Gesetzgebung ein Riegel vorgeschoben werden.
Findige Gauner bereichern sich mit der Angst der User.
Diese Fallenstellern gehört das Handwerk gelegt.

Es ist doch merkwürdig, dass fast keine User im Internet in Foren oder Blogs über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichtet. Man kommt bei Google aber auf tausende Antiabmahnanwaltsseiten...

Tztztz, ein Schelm, der Böses dabei denkt.

DieDeutscheNation
20.01.2012, 20:07
http://www.gulli.com/news/17738-bettlaegerige-muss-auch-ohne-pc-filesharing-abmahnung-bezahlen-kommentar-2011-12-20

Da war doch was... :O

zoon politikon
20.01.2012, 20:10
http://www.gulli.com/news/17738-bettlaegerige-muss-auch-ohne-pc-filesharing-abmahnung-bezahlen-kommentar-2011-12-20

Da war doch was... :O

Soviel zum "Rechtsstaat"...

Sheldon
20.01.2012, 20:14
Blödsinn! Das will ich sehn, wie du auf ein geschütztes Netzwerk zugreifst.

WLAN ist nicht sicher, darum hab ich auch noch ganz altmodisch ein Kabel durch die Wohnung gezogen.

http://www.tomshardware.de/WLAN-Einbruch-Hacken-Brute-Force,testberichte-240879.html

Rumburak
20.01.2012, 20:15
WLAN ist nicht sicher, darum hab ich auch noch ganz altmodisch ein Kabel durch die Wohnung gezogen.

http://www.tomshardware.de/WLAN-Einbruch-Hacken-Brute-Force,testberichte-240879.html

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber das Jeder darauf zugreifen kann, ist Blödsinn.

Registrierter
20.01.2012, 20:29
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Aktuell von letzter Woche:

14.01.2012 13:27
Gericht: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Filesharing-Abmahnung-ist-eine-voellig-unbrauchbare-anwaltliche-Dienstleistung-1413290.html

zoon politikon
20.01.2012, 20:32
Aktuell von letzter Woche:

14.01.2012 13:27
Gericht: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Filesharing-Abmahnung-ist-eine-voellig-unbrauchbare-anwaltliche-Dienstleistung-1413290.html

Danke, das habe ich auch gefunden.
Ist aber für diesen Fall wohl nicht gültig, weil die entsprechenden Daten von der Sekretärin in den Serienbrief eingtragen wurden. :-<

Obwohl es offensichtlich ebenfalls ein Massenbrief ist.

frodo
20.01.2012, 20:33
Kannst du den genauen Text reinstellen?

zoon politikon
20.01.2012, 20:48
Das sind 7 (!) Seiten!

Aber Passagen kann ich sicher zitieren.

Ich fang mal mit einem Abschnitt von Seite 1 an:

"Der Grund meiner Beauftragung ist die Tatsache, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk meines Mandanten begangen haben, indem Sie dieses Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben."

Seite 2

"Am xxxxxx um xxxxx Uhr wurde von dem Internetanschluss, dem die dynamische IP-Adresse xxxxxxx zugewiesen war, der Film xxxxxxxx als Datei anderen Nutzern in einem Bittorrent-Netzwerk zum Download angeboten."

Seite 7

"Um eine nicht zwingend notwendige gerichtliche Auseinandersetzung in Bezug auf die Zahlungsansprüche zu vermeiden, ist mein Mandant bereit, sich mit folgender vergleichsweisen Einigung zufriedenzugeben:"

ich fasse mal zusammen:


Sämliche Zahlungsansprüche ( also 50.000 Euro Schadensersatz + mehrere tausend Euro Anwaltskosten) können für den Superschnäppchenpreis von NUR 750,00 Euro vermieden werden!!!

Warum gibt man sich mit 750,00 Euro zufrieden, wenn einem angeblich 50.000 zustehen?!

Diese Summe ist innerhalb EINER Woche zu zahlen. (Damit man keine Zeit hat, anwaltlichen Rat einzuholen...)

Dieses Dreckspack!

frodo
20.01.2012, 20:50
Hört sich nach einem Massenbriefversender-Anwalt an.

zoon politikon
20.01.2012, 20:54
Ja, der ist bekannt dafür. Einer unter den vielen, die 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschicken, mit 30% Sofortzahlerquote rechnen und so 4500 mal 750 Euro kassieren, nur für das Abschicken eines Briefes...

Rumburak
20.01.2012, 20:56
Hört sich nach einem Massenbriefversender-Anwalt an.

Ich stell mir grad eher die Frage, ob man überhaupt Anwalt sein muß, um auf diese Art mit ängstlichen Menschen Geld zu verdienen.

frodo
20.01.2012, 20:57
Ich stell mir grad eher die Frage, ob man überhaupt Anwalt sein muß, um auf diese Art mit ängstlichen Menschen Geld zu verdienen.

Nicht unbedingt.

Rumburak
20.01.2012, 21:01
Nicht unbedingt.

Manchmal ist es wirklich schade, kein gewissenloses Arschloch zu sein...

zoon politikon
20.01.2012, 21:02
Ich stell mir grad eher die Frage, ob man überhaupt Anwalt sein muß, um auf diese Art mit ängstlichen Menschen Geld zu verdienen.

NIEDER MIT DER BRD! Für unseren Justizapparat gilt das sicher in vielen Fällen!

frodo
20.01.2012, 21:02
Da bin ich lieber arm, als so gewissenlos.

zoon politikon
20.01.2012, 21:04
Manchmal ist es wirklich schade, kein gewissenloses Arschloch zu sein...

Ich frage mich auch, wie man da ruhig schlafen kann? Hat man da noch Freunde? Oder sind das halt auch alles Arschxxxxx??

Erzählt man seinen Kindern, womit man sein Geld verdient? Dass man ein Bauernfänger, Nepper und Schlepper ist?

Ich hoffe, dass diese Leute genug Drohbriefe kriegen.

Rumburak
20.01.2012, 21:05
NIEDER MIT DER BRD! Für unseren Justizapparat gilt das sicher in vielen Fällen!

Ganz ehrlich. Das ist doch einfach geduldeter Betrug!

Rumburak
20.01.2012, 21:08
Ich frage mich auch, wie man da ruhig schlafen kann? Hat man da noch Freunde? Oder sind das halt auch alles Arschxxxxx??

Erzählt man seinen Kindern, womit man sein Geld verdient? Dass man ein Bauernfänger, Nepper und Schlepper ist?

Ich hoffe, dass diese Leute genug Drohbriefe kriegen.

Es gibt so viele Abzocker und Betrüger, die fühlen sich auch noch im Recht. Sieht man an unserer Führung.

zoon politikon
20.01.2012, 21:08
Ganz ehrlich. Das ist doch einfach geduldeter Betrug!

So ist es. Unter den Augen unserer Politiker...

In England gibt es diese Abzocke gar nicht, denn die haben andere Gesetze.

meckerle
20.01.2012, 21:14
wenn er wirklich nichts falsches/illegales gemacht hat, kann er den Wisch auch ignorieren! Sollen sie doch klagen!
Das werden sie nicht tun, denn sie müssten Beweise vorlegen. Die haben sie aber nicht und demnach wird nochmal ein böser Brief von einem weiteren Abmahnanwalt kommen. Wenn man darauf nicht reagiert, ist die Angelegenheit meist erledigt.

Bei mir hat eine dubiose 1+1, 60 € von meinem Konto abgebucht. Woher die meine Kontonummer hatten ist mir schleierhaft. Ich veranlasste Rückbuchung und das wars dann.
Der erste Abmahnanwalt kam aus Hamburg, der zweite aus München.
Gut, bei mir ging es nur um 60 €, aber Haben und Nichthaben sind 120 € ! :))

zoon politikon
20.01.2012, 21:19
Das werden sie nicht tun, denn sie müssten Beweise vorlegen. Die haben sie aber nicht und demnach wird nochmal ein böser Brief von einem weiteren Abmahnanwalt kommen. Wenn man darauf nicht reagiert, ist die Angelegenheit meist erledigt.

Bei mir hat eine dubiose 1+1, 60 € von meinem Konto abgebucht. Woher die meine Kontonummer hatten ist mir schleierhaft. Ich veranlasste Rückbuchung und das wars dann.
Der erste Abmahnanwalt kam aus Hamburg, der zweite aus München.
Gut, bei mir ging es nur um 60 €, aber Haben und Nichthaben sind 120 € ! :))

In dem Fall scheinen sie Beweise zu haben. Die Datenprotokolle haben sie jedenfalls.

meckerle
20.01.2012, 21:21
Na hör mal. Guck dir doch mal an was die Politiker im "normalen" Leben für Berufe haben. Zu 80% sind das Juristen. Die werden sich und ihren Kollegen doch nicht selbst die dreckigen Geldquellen verstopfen. Tss....

Ich zitiere noch mal Abraham Lincoln: "Wenn wir Amerika besser machen wollen, müssen wir anfangen die Anwälte zu erschießen." Gilt natürlich für jedes Land, der Spruch.
Ein Jurastudium muss ebenbürtig sein mit einem Psychostudium, sonst würden nicht so viele den Abschluss schaffen.

meckerle
20.01.2012, 21:29
Ich stell mir grad eher die Frage, ob man überhaupt Anwalt sein muß, um auf diese Art mit ängstlichen Menschen Geld zu verdienen.
Naja, ob diese "Anwälte" auch Anwälte sind, kann man ja nicht nachprüfen. Papier ist bekanntlich geduldig.

meckerle
20.01.2012, 21:36
Es gibt so viele Abzocker und Betrüger, die fühlen sich auch noch im Recht. Sieht man an unserer Führung.
Irgendwer schrieb mal: "warum sollte ich ehrlich sein, wenn ich von Verbrechern regiert werde"!
Wie Recht er hatte.

meckerle
20.01.2012, 21:39
Ganz ehrlich. Das ist doch einfach geduldeter Betrug!
Über sizilianische Verhältnisse machte man sich früher lustig, heute haben wir sie!

Gehirnnutzer
20.01.2012, 22:09
Mal eine kleine Frage, hat der Anwalt den Mandanten, den er vertritt, in dem Schreiben vollständig genannt?

So manche Email-Anfrage bei einem angeblichen Mandanten hat ergeben, das der Anwalt gar nicht vertretungsberechtigt ist.

Deutschmann
20.01.2012, 22:18
Mal eine kleine Frage, hat der Anwalt den Mandanten, den er vertritt, in dem Schreiben vollständig genannt?

So manche Email-Anfrage bei einem angeblichen Mandanten hat ergeben, das der Anwalt gar nicht vertretungsberechtigt ist.

Das, und wenn "ja" ... auch die Aktivlegitimation der Klägerin ist so ne Sache. Anwälte bekommen bspw. eine Vollmacht und "machen einfach mal". Aber ich bin mir sicher dass 99 von 100 Anwälten ihre Abmahnungen weitgehend abgesichert haben. Wäre mal interessant zu wissen wie groß die Abmahn-Kanzlei ist.

zoon politikon
20.01.2012, 22:38
Mal eine kleine Frage, hat der Anwalt den Mandanten, den er vertritt, in dem Schreiben vollständig genannt?

So manche Email-Anfrage bei einem angeblichen Mandanten hat ergeben, das der Anwalt gar nicht vertretungsberechtigt ist.

Ja, hat er. Und er vertritt für diesen Tschechen etliche Filmsachen...

Obwohl ich mir denke, dass das nur Strohmänner sind, die sich als Rechteinhaber ausgeben und die am Gewinst beteiligt werden.

zoon politikon
20.01.2012, 22:43
Das, und wenn "ja" ... auch die Aktivlegitimation der Klägerin ist so ne Sache. Anwälte bekommen bspw. eine Vollmacht und "machen einfach mal". Aber ich bin mir sicher dass 99 von 100 Anwälten ihre Abmahnungen weitgehend abgesichert haben. Wäre mal interessant zu wissen wie groß die Abmahn-Kanzlei ist.

Groß ist die Kanzlei nicht, 2 Anwälte aber 4(!!!) Sekretärinnen, die diese Serienbriefe verschicken.


Aber wenn die nur zwei Anwälte sind, können die unmöglich dauernd Prozesse führen, oder? Zumal Gerichtsstand der Heimatort des Beklagten ist. Die können doch nicht jeden Tag durch die Republik reisen, die schaffen doch nicht mal hundert Prozesse im Jahr. Insofern, vielleicht doch einfach aussitzen??

Was haltet ihr von dieser modifizierten Unterlassungserklärung, soll man die hinschicken oder nicht?
Die kostet allerdings auch ein paar hundert Euro, weil nur mit Anwalt zu erstellen.

Deutschmann
20.01.2012, 23:02
Groß ist die Kanzlei nicht, 2 Anwälte aber 4(!!!) Sekretärinnen, die diese Serienbriefe verschicken.


Aber wenn die nur zwei Anwälte sind, können die unmöglich dauernd Prozesse führen, oder? Zumal Gerichtsstand der Heimatort des Beklagten ist. Die können doch nicht jeden Tag durch die Republik reisen, die schaffen doch nicht mal hundert Prozesse im Jahr. Insofern, vielleicht doch einfach aussitzen??

Was haltet ihr von dieser modifizierten Unterlassungserklärung, soll man die hinschicken oder nicht?
Die kostet allerdings auch ein paar hundert Euro, weil nur mit Anwalt zu erstellen.

Wo sitzt denn der Anwalt? In der Nähe seines Mandanten?

Unterlassungserklärung ist so ne Sache. Die hast du 30 Jahre an der Backe. Und - einmal abgegeben - um die weg zu bekommen, muss man schon gewaltige Klimmzüge machen. Es geht ... aber mit einem riesen Aufwand. Was die anderen Anti-Abmahnanwälte meinen, ist wohl die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Im Grunde bedeutet das m.W. nichts anderes als dass du dich für den aktuellen Fall nicht schuldig siehst, aber für die Zukunft gleichartige Dinge vermeiden wirst. Eine (künftige) "Strafe" wird da trotzdem festgesetzt. (Übrigens .... 50.000 Euro sind da Humbug - das ist eigentlich Ermessenssache). Hast du so eine Erklärung mal abgegeben, haben sie dich beim nächsten Vergehenl am Kragen.

Eine Empfehlung abzugeben ist da schwierig. Die Anwaltskosten für eine Beratung dürften bei dem Streitwert in etwa so hoch sein wie die Forderung der Gegenseite.

Quo vadis
20.01.2012, 23:11
Mir wurde von einem Internetexperten gesagt, dass da wahrscheinlich schon was dran ist, er ist wohl nicht unschuldig, aber halt in eine Falle geraten.

Wahrscheinlich hat er nicht mal gemerkt, dass mit dem Download gleichzeitig ein Upload ermöglicht wird.


Das ist alles eine riesen Mafia. Ich verstehe nicht, warum die Politik da nicht aktiv wird. Hier werden unbescholtene Bürger in Angst und Schrecken versetzt für solchen Müll. Unglaublich.

Aber dass die Bunzelrepublik ein Rechtsstaat sein soll, habe ich eh nie geglaubt.

Sagt einfach Kim Schmitz war es.

Quo vadis
20.01.2012, 23:17
Ja, der ist bekannt dafür. Einer unter den vielen, die 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschicken, mit 30% Sofortzahlerquote rechnen und so 4500 mal 750 Euro kassieren, nur für das Abschicken eines Briefes...

So siehts aus.

Gehirnnutzer
21.01.2012, 00:54
Groß ist die Kanzlei nicht, 2 Anwälte aber 4(!!!) Sekretärinnen, die diese Serienbriefe verschicken.


Aber wenn die nur zwei Anwälte sind, können die unmöglich dauernd Prozesse führen, oder? Zumal Gerichtsstand der Heimatort des Beklagten ist. Die können doch nicht jeden Tag durch die Republik reisen, die schaffen doch nicht mal hundert Prozesse im Jahr. Insofern, vielleicht doch einfach aussitzen??

Was haltet ihr von dieser modifizierten Unterlassungserklärung, soll man die hinschicken oder nicht?
Die kostet allerdings auch ein paar hundert Euro, weil nur mit Anwalt zu erstellen.

Es gäbe vielleicht noch eine Möglichkeit die Kosten zu senken, § 97a Absatz 2 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html).

Fakt ist, deine Angaben zu Grunde legend, das es sich um die erste Abmahnung handelt.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ein simpler Pornofilm ist eine Massenprodukt und keine Hollywoodproduktion, im Grunde genommen vergleichbar mit dem Download eines einfachen Musiktitels aus einer Tauschbörse. Der Aufwand zur Feststellung der Rechtsverletzung ist bei einem Download eines Pornofilms genauso hoch, wie bei einem Download eines Musiktitels.
Das entspricht dann dem Beispiel, das der Gesetzgeber bei Einführung des Paragraphen gemacht hat.
Unstrittig ist auch, das das Ganze im außergeschäftlichen Verkehr stattgefunden hat, eine kommerzielle Verwertung gab es nicht.

Referenzen: Quelle: IT-Recht Kanzlei München
http://www.it-recht-kanzlei.de/100-euro-abmahnung.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/anwendbarkeit-deckelungsgeb%C3%BChr-urheberrechtsverletzung.html
http://openjur.de/u/164278.html

Die ganze Sache ist aber ein zweischneidiges Schwert für deinen Freund, denn wenn er sich auf § 97a Absatz 2 UhrG beruft, gibt er den Rechtsverstoß zu.
Nun könnte der Anwalt zwar versuchen auf seine Kostenrechnung zu bestehen, weil er die Sache anders sieht, jedoch sieht die Sache nach dem Versuch aus ohne großen Aufwand Geld zu machen. Es ist meines Erachtens daher eher unwahrscheinlich, das sich der Anwalt wegen 650 € auf einen Rechtsstreit einlässt, bei dem eine Wahrscheinlichkeit besteht, das er verlieren könnte.

Eine 100%ige Garantie für das Ganze gibt es aber nicht, deswegen ist das dann eine Entscheidung, die dein Freund auf eigene Gefahr treffen muss.

Bellerophon
21.01.2012, 01:09
Rechtsschutzversicherung.

Ist Anwalts liebling.


PS OT - sorry aber weil ich grad mal bei Versicherungen geguckt habe, - und sie gern auch danach gehen ob man Beamter ist - wie bei der Krankenversicherung- in US wurde grad ne Bank an den Pranger gestellt, weil sie für Kredite für Schwarzen höhere Zinsen als von Weißen verlangte.

Das Witzige war, die verlangten von Weißen auch höhere als von Asiaten (also gemäß IQ-Ranking).

Dafür wurden sie nicht belangt.

Vor allem:

Sie verlangten ja von Schwarzen höhere Zinsen als von Asiaten - die die wenigsten zahlen mußten.

Interessierte die europäische Presse aber nicht.

So läuft das.

So was find ich wirklich süß, - weil es alles so schonungslos offenbart.

Der weiße Depp.

Selbst Clint kämpft ja nur für asiatische Chicks gegen Spooks, der weiße Junge ist das verdiente Eierlose-Opfer, das sich selbst zum Wigger macht.

http://www.youtube.com/watch?v=aM8iT1UHnjI

Paul Felz
21.01.2012, 01:15
Es gäbe vielleicht noch eine Möglichkeit die Kosten zu senken, § 97a Absatz 2 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html).

Fakt ist, deine Angaben zu Grunde legend, das es sich um die erste Abmahnung handelt.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ein simpler Pornofilm ist eine Massenprodukt und keine Hollywoodproduktion, im Grunde genommen vergleichbar mit dem Download eines einfachen Musiktitels aus einer Tauschbörse. Der Aufwand zur Feststellung der Rechtsverletzung ist bei einem Download eines Pornofilms genauso hoch, wie bei einem Download eines Musiktitels.
Das entspricht dann dem Beispiel, das der Gesetzgeber bei Einführung des Paragraphen gemacht hat.
Unstrittig ist auch, das das Ganze im außergeschäftlichen Verkehr stattgefunden hat, eine kommerzielle Verwertung gab es nicht.

Referenzen: Quelle: IT-Recht Kanzlei München
http://www.it-recht-kanzlei.de/100-euro-abmahnung.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/anwendbarkeit-deckelungsgeb%C3%BChr-urheberrechtsverletzung.html
http://openjur.de/u/164278.html

Die ganze Sache ist aber ein zweischneidiges Schwert für deinen Freund, denn wenn er sich auf § 97a Absatz 2 UhrG beruft, gibt er den Rechtsverstoß zu.
Nun könnte der Anwalt zwar versuchen auf seine Kostenrechnung zu bestehen, weil er die Sache anders sieht, jedoch sieht die Sache nach dem Versuch aus ohne großen Aufwand Geld zu machen. Es ist meines Erachtens daher eher unwahrscheinlich, das sich der Anwalt wegen 650 € auf einen Rechtsstreit einlässt, bei dem eine Wahrscheinlichkeit besteht, das er verlieren könnte.

Eine 100%ige Garantie für das Ganze gibt es aber nicht, deswegen ist das dann eine Entscheidung, die dein Freund auf eigene Gefahr treffen muss.
Nett, aber ein Anwalt kann keine dynamische IP-Adresse zuordnen. Ignorieren.

Paul Felz
21.01.2012, 01:19
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.
Wegen Zitatfunktion wiederhole ich nochmal. Ein Anwalt kann keine dynamische IP-Adresse zuordnen. Also ignorieren. Selbst eine statische könnte er nicht zuordnen,

Dazu müßte er zunächst Strafanzeige stellen.

Stadtknecht
21.01.2012, 07:06
...
Was macht man in so einem Fall?

...


Gar nichts!

Der Abmahnanwalt kann schreiben was er will, es kann Deinem Freund geflissentlich am Gesäß vorbeigehen.

Nicht ignorieren sollte man jedoch eventuelle Schreiben vom Gericht.
Denn sollten die Forderungen wider Erwarten berechtigt sein, wird der Anwalt dieses gegenüber dem Gericht auch beweisen können.

Das wird er aber nicht können und somit kann man den Brief und auch noch folgende, die meist schärfer formuliert sind und in denen mit Inkassounternehmen, negativen Schufa-Einträgen usw. gedroht wird, getrost zum Altpapier werfen.

Dein Freund kann wenn er will, auch zur Polizei oder zu seinem Rechtsanwalt gehen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges und ggf. Nötigung gegen den Anwalt erstatten.
Das juckt den Anwalt aber nicht sonderlich, denn diese Herrschaften haben oft hunderte bis tausende diesbezügliche Ermittlungsverfahren am Hals.

Ich hatte so ein "Problem" mal mit der Kanzlei "Seiler und Kollegen". Mehr aus Spaß habe ich meine alten Lehrbücher herausgekramt, eine Strafanzeige verfasst und an die zuständige StA verschickt.

Wenn Du willst, suche ich den Text heraus und schicke ihn Dir als PN.


Liebe Grüße,

der Stadtknecht

Stadtknecht
21.01.2012, 07:07
Ich habe zwar keine Ahnung von solchen Dingen, habe aber diesen Link zur Rechtsprechung dazu gefunden. http://www.kostenlose-urteile.de/topten.filesharing.htm
Ich würde keine Unterlassungserklärung abgeben und auch die Gebühren nicht zahlen

Genau!

Stadtknecht
21.01.2012, 07:08
Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann er das nicht.

Stadtknecht
21.01.2012, 07:08
Er ist nicht in der Beweispflicht.

Natürlich ist der Anwalt als Vertreter des Klägers in der Beweispflicht, wer denn sonst?

Stadtknecht
21.01.2012, 07:12
Ich schrieb aus eigener Erfahrung. Wenn dein Freund wirklich nichts Falsches gemacht hat, kann nichts passieren. Solche "Anwälte" versuchen möglichst von Anfang den Betroffene einschüchtern. Wenn man "die Zähne zeigen" kann, machen sie Rückzieher.

Exakt!

Ein Beispiel:
Ein Abmahnanwalt schreibt 100 Briefe an irgendwelche Menschen.

50 zahlen eingeschüchtert sofort.

25 zahlen nach nach einem weiteren, schärfer formulierten, Schreiben.

25 zahlen nicht.


Der Anwalt hat aber in 75 von 100 Abmahnungen Erfolg gehabt.
Guter Schnitt, oder?

Stadtknecht
21.01.2012, 07:14
Diesen abartigen Parasiten sollte man ganz andere Sachen "zeigen".

Es ist unglaublich, dass der Staat diese Form der räuberischen Schutzgelderpressung legalisiert und legitimiert und wirft ein bezeichnendes Bild auf den Staat selbst ab.

Wie immer schreibst Du absoluten Blödsinn!

SAMURAI
21.01.2012, 07:15
Exakt!

Ein Beispiel:
Ein Abmahnanwalt schreibt 100 Briefe an irgendwelche Menschen.

50 zahlen eingeschüchtert sofort.

25 zahlen nach nach einem weiteren, schärfer formulierten, Schreiben.

25 zahlen nicht.


Der Anwalt hat aber in 75 von 100 Abmahnungen Erfolg gehabt.
Guter Schnitt, oder?

Dann gehöre ich zu den 25 Zahlungsverweigerern.

Man darf sich nicht einschüchtern lassen. Jede Auseinandersetzung ist einem Abmahnanwalt unangenehm. Er könnte in die Presse geraten.

Stadtknecht
21.01.2012, 07:20
Ich frage mich auch, wie man da ruhig schlafen kann? Hat man da noch Freunde? Oder sind das halt auch alles Arschxxxxx??

Erzählt man seinen Kindern, womit man sein Geld verdient? Dass man ein Bauernfänger, Nepper und Schlepper ist?

...

Solche Gedanken machen sich nur anständige Menschen mit Selbstachtung und Würde.
Dazu scheinen diese Abmahnanwälte nicht zu gehören.




...

Ich hoffe, dass diese Leute genug Drohbriefe kriegen.


Oder mal Besuch von einem richtig bösen "Opfer".

Ein Unterschenkel ist schnell gebrochen, bzw. ein Zimmermannsnagel ist schnell in eine Kniescheibe geschlagen.


(Nicht, daß ihr mir hier sadistische Phantasien unterstellt. ;) )

Stadtknecht
21.01.2012, 07:23
In dem Fall scheinen sie Beweise zu haben. Die Datenprotokolle haben sie jedenfalls.

Eine IP kann man sich recht einfach besorgen. Außerdem wechselt die ständig.

Keine Panik!

Stadtknecht
21.01.2012, 07:24
Mal eine kleine Frage, hat der Anwalt den Mandanten, den er vertritt, in dem Schreiben vollständig genannt?

So manche Email-Anfrage bei einem angeblichen Mandanten hat ergeben, das der Anwalt gar nicht vertretungsberechtigt ist.

Auch das ist richtig.

Man kann den Anwalt auffordern, die Vertretungsvollmacht zu übersenden.

Stadtknecht
21.01.2012, 07:26
...

Was haltet ihr von dieser modifizierten Unterlassungserklärung, soll man die hinschicken oder nicht?
Die kostet allerdings auch ein paar hundert Euro, weil nur mit Anwalt zu erstellen.

Rausgeschmissenes Geld!

Stadtknecht
21.01.2012, 07:29
Wegen Zitatfunktion wiederhole ich nochmal. Ein Anwalt kann keine dynamische IP-Adresse zuordnen. Also ignorieren. Selbst eine statische könnte er nicht zuordnen,

Dazu müßte er zunächst Strafanzeige stellen.

Exakt!

Die IP-Adresse muß dann von der Kriminalpolizei über den Provider ermittelt werden.

-Die Ermittlung ist schwierig, wenn nicht unmöglich.

-Bei einer Strafanzeige ist der Staatsanwalt im Boot und spätestens der macht bei diesem Abmahnspiel nicht mit.

Stadtknecht
21.01.2012, 07:30
Dann gehöre ich zu den 25 Zahlungsverweigerern.

Man darf sich nicht einschüchtern lassen. Jede Auseinandersetzung ist einem Abmahnanwalt unangenehm. Er könnte in die Presse geraten.

Sag ich ja.

Wenn Du nicht zahlst, verliert der Abmahnanwalt schnell das Interesse.

Deutschmann
21.01.2012, 07:31
Also im Grunde ziehen die Abmahner auch bis vors Gericht wenn die sich ihrer Sache sicher sind. Und selbst wenn man (schwerlich) beweisen kann dass man nicht am Rechner war aber die IP trotzdem nachzuweisen ist, kann man den Prozess nicht gewinnen. Allerhöchstens wird ein Vergleich daraus - mit neuer, vom Gericht formulierter Unterlassungserklärung.

In so einem Fall wäre wohl sinnvoll die Vorwürfe zurück zu weisen und hoffen dass nichts mehr kommt. Wenn die doch Klage einreichen, hat man immer noch die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Gerichte sind überlastet und wollen nicht jeden Scheiß "entscheiden". Deren Interesse ist, dass sich die Leute außergerichtlich einigen.

Aber wie gesagt ... das ist ein heikles Thema und eigentlich wären da Anwälte die richtigen Ansprechpartner.

Affenpriester
21.01.2012, 07:44
Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

Es ist belanglos ob er am PC war, es ist sein PC und damit sein Problem. Da gibt es klare Urteile...

Affenpriester
21.01.2012, 07:48
Ja, das steht drin, irgendein Porno eines tschechischen Produzenten! :)

Das Problem ist, meiner Meinung nach, dass hier bewußt Fallen gestellt werden und man schneller in einer p2p drinsteckt, als man denkt.

Vielleicht hat er auch was downgeloadet (grausliges Wort), wußte aber nicht, dass es illegal ist. Ich bin da auch kein Experte.

Ich habe damals meine Abmahung wg. angeblichem illegalen Musikdownload auch ignoriert und es ist nie wieder was gekommen.

Die Firmen stellen viele Dateien selbst bei solchen Tauschbörsen ein, oft sind es Programme, Pornos oder bestimmte Filme. Da gab es mal eine Liste der Files im Netz. Jeder der sie anklickt wird notiert.
Und wenn du das Glück hast und bei 1&1 oder so bist, dann rücken die sofort deine Daten raus, egal wer da anfragt. Irgendeine zwielichtige Kanzlei die sich darauf spezialisiert, egal.
Ich würde zum Anwalt gehen und das abklären, kluge Ratschläge findet man massenweise im Netz, da wäre ich vorsichtig.

zoon politikon
21.01.2012, 09:19
Rechtsschutzversicherung.

Ist Anwalts liebling.


PS OT - sorry aber weil ich grad mal bei Versicherungen geguckt habe, - und sie gern auch danach gehen ob man Beamter ist - wie bei der Krankenversicherung- in US wurde grad ne Bank an den Pranger gestellt, weil sie für Kredite für Schwarzen höhere Zinsen als von Weißen verlangte.

Das Witzige war, die verlangten von Weißen auch höhere als von Asiaten (also gemäß IQ-Ranking).

Dafür wurden sie nicht belangt.

Vor allem:

Sie verlangten ja von Schwarzen höhere Zinsen als von Asiaten - die die wenigsten zahlen mußten.

Interessierte die europäische Presse aber nicht.

So läuft das.

So was find ich wirklich süß, - weil es alles so schonungslos offenbart.

Der weiße Depp.

Selbst Clint kämpft ja nur für asiatische Chicks gegen Spooks, der weiße Junge ist das verdiente Eierlose-Opfer, das sich selbst zum Wigger macht.

http://www.youtube.com/watch?v=aM8iT1UHnjI

PAHHH, die Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Fälle nicht! Ich hab meine daraufhin auch überprüft: dito. :-<

zoon politikon
21.01.2012, 09:21
Auch das ist richtig.

Man kann den Anwalt auffordern, die Vertretungsvollmacht zu übersenden.

Die ist dabei.

Dieser Anwalt kennt natürlich das Gesetz ganz genau und leider muss man sagen, dass das Gesetz erst diesen Abmahnmissbrauch ermöglicht.

Stadtknecht
21.01.2012, 09:24
Die ist dabei.

Dieser Anwalt kennt natürlich das Gesetz ganz genau und leider muss man sagen, dass das Gesetz erst diesen Abmahnmissbrauch ermöglicht.

Deshalb sollte man darauf gar nicht reagieren.

zoon politikon
21.01.2012, 09:28
Wegen Zitatfunktion wiederhole ich nochmal. Ein Anwalt kann keine dynamische IP-Adresse zuordnen. Also ignorieren. Selbst eine statische könnte er nicht zuordnen,

Dazu müßte er zunächst Strafanzeige stellen.

Das haben die gemacht, die Telekom hat die Daten bereitgestellt.

Aus dem Brief:

"Mein Mandant hat ein uanhängiges Unternehmen damit beauftragt, die einschlägigen Internettauschbörsen hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen an seinen Werken zu überwachen. (...)Weiterhin wurde die ordnungsgemäße Funktionsweise der eingesetzten Software (...) vom Landgericht bestätigt.
(...) Ihr Internet Service Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugewiesen war."

Nur war er zu der Zeit überhaupt nicht am PC. Das kann natürlich keiner beweisen und solange deutsche volksfeindliche Gerichte bettlägerigen Omas das Runterladen von Hooliganfilmen anhängen, solange ist das eine Lizenz zum Gelddrucken für die Anwälte und ihre "Mandanten".

zoon politikon
21.01.2012, 09:30
Deshalb sollte man darauf gar nicht reagieren.

ICH hätte den Brief ungeöffnet entsorgt. Aber man kann das anderen schlecht ohne gute Gründe raten.
Mir scheint, als säße er in der Falle, er hat vielleicht was runtergeladen und unabsichtlich geteilt.
Wenn es eine einstweilige Verfügung gibt, hab ich keine Ahnung, was da für Kosten entstehen. Man will die Leute ja nicht reinreiten.

zoon politikon
21.01.2012, 09:31
Wie immer schreibst Du absoluten Blödsinn!

Wieso, er hat doch Recht?

KTN
21.01.2012, 09:36
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Auf jeden Fall nichts zahlen, denn das gilt als Schuldeingeständnis. Schick ein Einschreiben an den Anwalt, dass du die Vorwürfe (ohne Begründung) zurückweist.

Wie heißt denn der Anwalt? Meist sind diese Anwälte auf solche Betrügereien spezialisiert. Am besten stellst du seinen Namen rein oder googelst nach ihn. Dann findest du viele Seiten mit genau den gleichen Fällen wie bei Dir. Vielleicht findest du auch ein Gerichtsurteil, in dem der Anwalt entweder selbst abgemahnt wurde oder gar ein Prozess verlor.

zoon politikon
21.01.2012, 09:41
Auf jeden Fall nichts zahlen, denn das gilt als Schuldeingeständnis. Schick ein Einschreiben an den Anwalt, dass du die Vorwürfe (ohne Begründung) zurückweist.

Wie heißt denn der Anwalt? Meist sind diese Anwälte auf solche Betrügereien spezialisiert. Am besten stellst du seinen Namen rein oder googelst nach ihn. Dann findest du viele Seiten mit genau den gleichen Fällen wie bei Dir. Vielleicht findest du auch ein Gerichtsurteil, in dem der Anwalt entweder selbst abgemahnt wurde oder gar ein Prozess verlor.

Ok, danke, das klingt gut.

Klar haben wir den Kerl schon gegooglet. Der ist ein bekannter Abmahnanwalt.
Aber leider haben wir nichts zu Prozessen o.ä. gefunden. Das wundert mich ja so. Aber die Abmahnungen sind bekannt, auch mit demselben Wortlaut.

latrop
21.01.2012, 10:40
ICH hätte den Brief ungeöffnet entsorgt. Aber man kann das anderen schlecht ohne gute Gründe raten.
Mir scheint, als säße er in der Falle, er hat vielleicht was runtergeladen und unabsichtlich geteilt.
Wenn es eine einstweilige Verfügung gibt, hab ich keine Ahnung, was da für Kosten entstehen. Man will die Leute ja nicht reinreiten.

Ungeöffnet entsorgt ?

Wenn ich auch nichr darauf reagiere, aber entsorgen - nein.
Die kämen bei mir ad Akta. Somit kann ich immer mal wieder nachsehen .........

KTN
21.01.2012, 10:42
Der ist ein bekannter Abmahnanwalt.

Und vermutlich ist er ein schlechter Anwalt, der sich mit anderen Anwaltstätigkeiten nicht ernähren konnte und deshalb auf diese Betrügermasche zurückgreift. Denn bei diesen Fällen sind seine Gegner meist keine Anwälte, sondern nicht-Juristen und gegen sie kann sich ein Anwalt nur durch Einschüchterung durchsetzen. Und ich glaube, das wird gegenüber deinem Freund der Fall sein.

Vor einigen Jahren gab es schon mal viele unseriöse Anwälte, die diese Masche mit Gewinnspielversprechen, Zeitungsabos und Briefkastenfirmen im Ausland durchzogen. Diese Masche ist zum Teil überholt und auch bekannt, und jetzt läuft seit ein paar Jahren die Masche mit angeblich illegalen Downloads. Beim Internetrecht bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube, hier müssen die Anschlussbesitzer selbst beweisen, dass sie Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um ihren PC sicher zu machen.

Aber ein paar Standards gibt es trotzdem bei diesen Betrügeranwälten.

1.) Meistens sind es sehr lange Briefe - zur Einschüchterung und damit dein Freund ein bißchen wirre gemacht wird. Trotzdem solltet sich dein Freund alle Widersprüche in dem Anwaltsschreiben notieren und Gegenargumente bringen.

2.) Wie heißt eigentlich der Mandant des Anwalts. Kannst ja mal gucken, ob es zwischen der Firma des Mandanten und der Anwaltskanzlei kleine Überschneidungen gibt, z.B. Adresse, Telefonnummer, Prokuristen, MA

3.) Vermutlich hat der Anwalt eine sehr kurze Frist gesetzt (unter zwei Wochen). Für Gerichtsverhandlungen in diesem Fall gibt es aber immer eine Frist von zwei Wochen für Ein- und Widersprüche. Die kurze Frist ist ebenfalls zur Einschüchterung gedacht, damit dein Freund zahlt. Eine Zahlung gilt juristisch als Schuldgeständnis.

Unter zwei Wochen ist außerdem viel zu kurz, da dein Freund den vermutlich erst mal überprüfen muss, ob die Forderungen gerechtfertigt sind und da die Überweisung je nach Bank (von deinem Freund und den Anwalt) auch bis zu drei Tage dauern können. Dein Freund hätte nur ein paar Tage Zeit zur Reaktion gehabt.

4.) Vermutlich ist die Unterschrift nicht leserlich und ein Computerdruck. Vermutlich steht auch der echte Name unter der Unterschrift nicht da. Dein Freund sollte beim Einschreiben darauf drängen und die Frage stellen, welcher Mitarbeiter unterschrieben hat.

5.) Die Diskrepanz zwischen den 700 Euro und den 50.000 Euros ist einfach zu hoch. Vermutlich sind die 50.000 auch nur Einschüchterung, damit dein Freund in weniger als zwei Wochen die 700 Euro zahlt. Wäre ein Schaden von ca. 50.000 Euro entstanden, dann würde der Anwalt ihn jetzt schon fordern. Warum sollte das UN und der Anwalt auf über 49.000 Euro verzichten, wenn es selbst eine "aufwendige Klage" einreichen würde? Das ist aus betrieblicher Sicht Unsinn. Welches mittelständiges UN verzichtet auf soviel Geld ohne die finanziellen Mittel des Angeklagten zu kennen? Faktisch instrumentalisiert der Anwalt ohne gerichtlichen Beschluss das Amtsgericht, um deinen Freund einzuschüchtern.

6.) Habt Ihr nichts über den Anwalt per Verbraucherzentralen erfahren? Meist sammeln die doch Beweise gegen diese Betrüger und stellen sie auf ihre Internetseiten.

7.) Dein Freund sollte mal googeln, ob Beschwerden gegen diesen Anwalt bei der Anwaltskammer oder dem zuständigen Amtsgericht vorliegen.








Aber leider haben wir nichts zu Prozessen o.ä. gefunden. Das wundert mich ja so. Aber die Abmahnungen sind bekannt, auch mit demselben Wortlaut.
1.) Auch ein Zeichen für unseriöses Vorgehen. 2.) Vermutlich wird auch die Beschwerde so behandelt werden,


Droht dann nicht die einstweilige Verfügung mit immensen Kosten?

Wenn der Anwalt gerichtlich vorgehen will, muss er ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Aber keine Sorge. Das Gericht überprüft nicht, ob die Forderung vom Anwalt berechtigt ist oder nicht. Wenn dann das Schreiben über das gerichtliches Mahnverfahren bei deinem Freund ankommt, muss er innerhalb von zwei Wochen widersprechen - keinen Tag später. Das Gericht überprüft auch hier nicht, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Vermutlich wird sich in der Forderung ein neuer Rechnungsbetrag finden. Das soll deinen Freund kirre machen, ist aber nur ein prima Gegenargument gegen diesen Anwalt. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist fast so formal wie ein Bafög-Antrag, nur wissen die meisten nicht, dass im gerichtlichen Mahnverfahren keine Forderungen überprüft werden und es keine Gerichtsverhandlung ist - sie wird von Betrüger-Anwälten meist nur als WEITERE Einschüchterung benutzt.

Erst danach - vermutlich wird sie auch kommen - eine gerichtliche Verhandlung gegen, bei der der Anwalt und dein Freund jeweils zwei Wochen Zeit haben, um auf die SChreiben der Gegenseite zu reagieren. Und für diesen Fall wäre es gut, wenn dein Freund den Anwalt durch Argumente und ähnliche Verfahren als Betrüger darstehen lassen könnte. Deshalb auch die Frage nach anderen Gerichtsprozessen, Beschwerden bei der Anwaltskammer und den Verbraucherzentralen sowie der Unterschrift.

Vermutlich wird es zwischen dem ersten Brief für deinen Freund und dem Anwaltsschreiben fürs Gericht einige Widersprüche geben.

Rumburak
21.01.2012, 10:47
Natürlich ist der Anwalt als Vertreter des Klägers in der Beweispflicht, wer denn sonst?

Ich meinte den Angeschriebenen.

Stadtknecht
21.01.2012, 11:40
Ich meinte den Angeschriebenen.

Nein, der ist nicht in der Beweispflicht.

Cinnamon
21.01.2012, 11:46
Diesen abartigen Parasiten sollte man ganz andere Sachen "zeigen".

Es ist unglaublich, dass der Staat diese Form der räuberischen Schutzgelderpressung legalisiert und legitimiert und wirft ein bezeichnendes Bild auf den Staat selbst ab.

Die Urheberrechtsmafia will ja auch SOPA und PIPA in den USA durchbringen.

Cinnamon
21.01.2012, 11:52
Ok, danke, das klingt gut.

Klar haben wir den Kerl schon gegooglet. Der ist ein bekannter Abmahnanwalt.
Aber leider haben wir nichts zu Prozessen o.ä. gefunden. Das wundert mich ja so. Aber die Abmahnungen sind bekannt, auch mit demselben Wortlaut.

Ganz einfach. Das läuft so: Die schicken irgendwelchen Leuten Abmahnungen, aber würden nie einen Prozess anstrengen. Die Gefahr ist nämlich enorm hoch, dass sie verlieren. Sie nutzen einfach nur die Unbedarftheit und Naivität der Betroffenen aus. Allerdings sollte nun wirklich sattsam bekannt sein, dass man die Finger von P2P lassen sollte. Da ist es nämlich technisch bedingt so, dass du das, was du downloadest auch uploadest, und dich damit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte schuldig machst.

Brotzeit
21.01.2012, 12:25
Aus Erfahrung kann ich Dir nur wohl oder übel empfehlen; wenn du eine gute RSV hast, einen Fachanwalt einzuschalten!

Alles Andere führt zu weiteren Komplikationen, da der "feindliche RA" weiter liebevoll formulierte mit väterlichen Rätschlagen nur gespickte Brieflein schreiben wird ............

Wenn du antwortest bekommst Du weiterhin Post einem RA!
Wenn dein RA richtig antwortet bekommt er irgendwann keine Post mehr von der Biefkastenabmahnfirma! ............

Ausonius
21.01.2012, 13:47
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Prozessieren bringt nichts, da man in 99 % der Fälle nicht Recht bekommen wird. Ignorieren und hoffen, dass der Fall von der Kanzlei nicht weiterverfolgt wird. Und darauf achten, dass man beim nächsten Downloaden keine Spuren hinterlässt. Mein Bruder bekam auch schon solche Schreiben, die daher rührten, dass Musikdateien bei BitTorrent im Upload waren und daher nachverfolgt werden konnten.

Ausonius
21.01.2012, 13:52
Wahrscheinlich hat er nicht mal gemerkt, dass mit dem Download gleichzeitig ein Upload ermöglicht wird.


Manche sagen, dass dies der Hauptgrund ist, dass Leute beim Runterladen erwischt werden. Deswegen sollte man darauf achten, z.B. die Downloadliste bei Bit Torrent öfters zu löschen.

Ausonius
21.01.2012, 14:03
Eine Empfehlung abzugeben ist da schwierig. Die Anwaltskosten für eine Beratung dürften bei dem Streitwert in etwa so hoch sein wie die Forderung der Gegenseite.

Genau. Sogar eine verlorene Verhandlung könnte günstiger sein, weil die Richter bisweilen die geforderte Summe noch etwas runterdrücken. War zumindest mal bei einem meiner Kumpels so.

Skaramanga
21.01.2012, 15:42
Abknallen. Was sonst.

Skaramanga
21.01.2012, 15:47
Die ist dabei.

Dieser Anwalt kennt natürlich das Gesetz ganz genau und leider muss man sagen, dass das Gesetz erst diesen Abmahnmissbrauch ermöglicht.

Das wirklich Interssante ist: Die Gesetze die das ermöglichen stammen im Kern aus der NS Zeit und sind Nazi-Gesetze, erlassen zu dem Zweck jüdische Konkurrenten mit Hilfe willfähriger Juristen aus den Geschäft zu drängen. Jetzt fällt das quasi als Bumerang auf die Deutschen zurück. Und die Politik findet das ganz und gar unproblematisch. Sehr interessant.

FranzKonz
21.01.2012, 15:56
Ignorieren!

Ignorieren ist ganz schlecht. Widersprechen und ggfls. Strafanzeige erstatten, eine ungerechtfertigte Abmahnung kommt einer Nötigung im Sinne des StGB sehr nahe.

Der reguläre Weg ist eine negative Feststellungsklage, aber dazu brauchst Du gleich einen Anwalt.

Paul Felz
21.01.2012, 15:57
Das haben die gemacht, die Telekom hat die Daten bereitgestellt.

Aus dem Brief:

"Mein Mandant hat ein uanhängiges Unternehmen damit beauftragt, die einschlägigen Internettauschbörsen hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen an seinen Werken zu überwachen. (...)Weiterhin wurde die ordnungsgemäße Funktionsweise der eingesetzten Software (...) vom Landgericht bestätigt.
(...) Ihr Internet Service Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugewiesen war."

Nur war er zu der Zeit überhaupt nicht am PC. Das kann natürlich keiner beweisen und solange deutsche volksfeindliche Gerichte bettlägerigen Omas das Runterladen von Hooliganfilmen anhängen, solange ist das eine Lizenz zum Gelddrucken für die Anwälte und ihre "Mandanten".
Das ist ja wohl dreist. Frag einfach m,al am Landgericht an. Das riecht mir sehr nach Betrug.

Poison
21.01.2012, 16:41
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Beten Junge, beten Du bist Christ ..Dein Gott hilft dir aus der Scheiße.

Eins freut mich dennoch ... Dummheit wird bestraft...hi hi

Bettmaen
21.01.2012, 18:17
Ganz einfach. Das läuft so: Die schicken irgendwelchen Leuten Abmahnungen, aber würden nie einen Prozess anstrengen. Die Gefahr ist nämlich enorm hoch, dass sie verlieren. Sie nutzen einfach nur die Unbedarftheit und Naivität der Betroffenen aus. Allerdings sollte nun wirklich sattsam bekannt sein, dass man die Finger von P2P lassen sollte. Da ist es nämlich technisch bedingt so, dass du das, was du downloadest auch uploadest, und dich damit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte schuldig machst.Wie erkennt jemand, ob es sich um P2P handelt?

zoon politikon
21.01.2012, 18:20
Wie erkennt jemand, ob es sich um P2P handelt?

Das lässt sich unter Umständen eben nicht erkennen, weil sich mit dem Download automatisch p2p- Programme installieren.
Das scheint die Methode zu sein.

zoon politikon
21.01.2012, 18:24
Vielen Dank an alle User, die sich hier mit ihren Erfahrungen und Ratschlägen einbringen!

:top::top::top:

Das hilft echt weiter.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

Status quo: Einschaltung eines Fachanwaltes, (danke Brotzeit für deine Meinung!), mal sehen, was der rät.
Leider übernimmt die Rechtsschutzversicherung solche Sachen nicht. X(

Cinnamon
21.01.2012, 18:52
Wie erkennt jemand, ob es sich um P2P handelt?

Ganz einfach: Er lädt mit derselben Methode runter. Dabei sieht er die IPs, die eine Datei anbieten.

Paul Felz
21.01.2012, 19:31
Ganz einfach: Er lädt mit derselben Methode runter. Dabei sieht er die IPs, die eine Datei anbieten.
Ja, der Anbieter.

Ich halte die Sache nach wie vor für einen Betrugsversuch.

Teeernte
21.01.2012, 19:43
Zoon , wichtig - (für Uns alle) ist - wie der Betrug angelegt ist.

(Nach Gesprächen mit meinen Tschechischen Kollegen) : Werden Files - gekauft/selbstgemacht/in Auftrag gegeben - dann "Ausgelegt" - und in einer Tauschbörse dann nach deutschen IP`s geangelt....

Der (nicht)Downloader wollte doch EIGENTLICH eine gaaaaanz andere "Schweinerei" des befreundeten Poppers downloaden ?? ...und hat den Titel "versehentlich" erwischt ?

Gabs den Titel der "Mandantschaft" überhaupt im freien Handel ? - ist ein Copyright eingearbeitet ? (Vorspann) Ist Werbung (Kaufangebot) enthalten?
....(Jemand hat es für Dich möglicherweise bereits "gekauft" - dann darfst Du nach Deutschem Recht "Kopien" für den privaten Gebrauch machen...)

Hast Du vielleicht einen Link zur "Hersteller//Vertriebsfirma"? Titel??....

Dann braucht der Anwalt einen "Feststeller" - der Deine IP "gefischt" hat .... sollte eine Firma sein... Mit Diesem Schreiben MUSS der den Antrag bei der Telekom auf Herausgabe der Daten gemacht worden sein ... (Die Telekom sollte das Schreiben ebenso haben - Dein Anwalt kann das anfordern)

Diese Firma - IP Adresse der Firma...Anschrift, Zeitpunkt .... sollte es geben.

Mit Hilfe des Netzes - und anderer Geschädigter sollte man schon einiges anfangen lassen.

------------------------------------------------------

Dann sollte das Protokoll des Routers//AP gesichert werden ....Einbuchdaten, Mac Adresse....eingebuchte Wlan Clienten...
So man klagen will - eine Firma machen lassen....

------------------------------------------------------

....und dann - wenn man Geld hat - einen "Echten" IT Sachverständigen beiziehen, der in Mehrfamilienhäusern zB. den VERSCHLUSS des Telefonverteilers (Verantwortlich Hausverwaltung oder Beauftragter) prüft - und eventuelle Spuren einer Fremdnutzung der Leitung prüft....
auch die Verteilerschränke auf dem Weg (Verantwortung siehe Aufschrift auf dem Kasten-meistens Telekom) sollten VERSCHLOSSEN sein.

Die Telekom hat auf seltene Anfragen und Kostenersatz auch die Protokolle der DSLAM - DSLModemverbindung mit Macadresse//oder alter NTBBA Nummer.

Dann sollte auch geprüft sein (Deine festgestellte IP Adresse reicht dazu ) - ob "NUR" Deine Zugangsdaten - oder Dein "Anschluss" genutzt wurden.

(Himmelweiter Unterschied = ob "NUR" deine Daten geklaut wurden ->> Zugangsdaten<<- oder DIREKT dein Anschluss genutzt wurde -
das lässt sich an der zugeteilten IP Adresse einigermassen (Ortsnetz) feststellen.)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

=Zahlen..... und P2P (und anderes) im WLAN Sperren.... (fast alle APs haben das)...

Nationalix
21.01.2012, 20:09
Mein Ratschlag: den Anwalt mit einem Baseballschläger besuchen und ihm Kniescheiben und Handgelenke zertrümmern.

zoon politikon
21.01.2012, 20:27
Zoon , wichtig - (für Uns alle) ist - wie der Betrug angelegt ist.

(Nach Gesprächen mit meinen Tschechischen Kollegen) : Werden Files - gekauft/selbstgemacht/in Auftrag gegeben - dann "Ausgelegt" - und in einer Tauschbörse dann nach deutschen IP`s geangelt....

Der (nicht)Downloader wollte doch EIGENTLICH eine gaaaaanz andere "Schweinerei" des befreundeten Poppers downloaden ?? ...und hat den Titel "versehentlich" erwischt ?

Gabs den Titel der "Mandantschaft" überhaupt im freien Handel ? - ist ein Copyright eingearbeitet ? (Vorspann) Ist Werbung (Kaufangebot) enthalten?
....(Jemand hat es für Dich möglicherweise bereits "gekauft" - dann darfst Du nach Deutschem Recht "Kopien" für den privaten Gebrauch machen...)

Hast Du vielleicht einen Link zur "Hersteller//Vertriebsfirma"? Titel??....



So wird es gewesen sein, das haben wir auch schon vermutet.

Im Brief wird ein Tscheche namens "Leos Suchanek" genannt und der Film heißt "Picked up for a smoking BJ".

Teeernte
21.01.2012, 20:42
So wird es gewesen sein, das haben wir auch schon vermutet.

Im Brief wird ein Tscheche namens "Leos Suchanek" genannt und der Film heißt "Picked up for a smoking BJ".

Die Rechte hat Incredipass SRO Jungmannova 16, 85101 Bratislava in der Slovakei - Trailer ....vielleicht ist der Trailer dort verteilt worden und nicht der ganze film ?? http:/ /smokeitbitch.com/trailer/suzie.html?

Leos ist eine Werbefirma.

Bettmaen
21.01.2012, 20:46
Ja, der Anbieter.

[...]
Und der Nutzer? Woher weiß er, dass mit dem Runterladen gleichzeitig auch Hochladen stattfindet? Sieht er irgendwo explizit den Upload?

Paul Felz
21.01.2012, 20:48
Und der Nutzer? Woher weiß er, dass mit dem Runterladen gleichzeitig auch Hochladen stattfindet? Sieht er irgendwo explizit den Upload?
Als DAU nicht. Darum geht es ja auch gar nicht. Es geht nur um das Herunterladen von Dateien. Bei Peer to Peer ist das o.a. gar nicht möglich, eben weil viele PC zwischengeschaltet sind. Du lädst die Dateien also nicht von einem Server, sondern von mehreren privaten Nutzern.

Gottfried
21.01.2012, 21:16
Zum Thema:
Hier muss von der Gesetzgebung ein Riegel vorgeschoben werden.
Findige Gauner bereichern sich mit der Angst der User.
Diese Fallenstellern gehört das Handwerk gelegt.

Die Deutschen sind ein sehr ängstliches, obrigkeitshöriges Volk (German Angst).

Selbst wenn man sehr viele Riegel vorschieben würde - die Angst der Deutschen würde trotzdem bleiben. Das kann aber auch nicht Sinn der Sache sein.

Teeernte
21.01.2012, 21:38
Und der Nutzer? Woher weiß er, dass mit dem Runterladen gleichzeitig auch Hochladen stattfindet? Sieht er irgendwo explizit den Upload?

Heeeee....

Natürlich sind DIE Ordentlich Ausgestattet! Einen//mehrere "Anbieter"PC die die File SELTEN komplett haben - und das 10-fache an "Sauger"N - die die eigene ServerIP Geblockt haben..... Ne grosse File - mit einem reisserischem Namen - und ab geht's.

Die Masche ist berieits in D polizeibekannt - die erste Abmahnwelle ----- und da ist DOKUMENTIERT worden - dass die Rechteinhaber SELBST das "Auslegen" bezahlt haben! Seit dem ists mit dem MUSIKDOWNLOAD - und den Abmahnungen NUR ab 100 Titeln saugen, oder 1 Anbieten in der Abmahnung....

Das geht aber erst auf NACHWEIS - eben - der IP Adresse des - VON - NACH ///Feststeller = 3 IP Adressen. Quelle>Ziel - Feststeller.

Damals waren die "Feststeller" und Ausleger = Russen - durch die Rechteinhaber bezahlte Firmen ....

Mit DEM Programm kann man sich das "anschauen" - 15 Tage trail.....

http://visualroute.visualware.com/

Selbst eine Zip mit nem Leerem umbenannten Dokument auslegen - Datengrösse ungefähr einhalten - und den REISSERISCHEN Namen verwenden - die Guppys werden Dir sicher an die Angel gehen.

Der Ausleger ist ja aktiv....

1
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce10
5 2 15
2
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce9
5 2 15
3
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce8
5 2 15
4
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce7
5 2 15
5
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce6
5 2 15
6
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce5
5 2 15
7
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce4
5 2 15
8
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce3
5 2 15
9
http://tracker.pornoshara.tv:2711/announce2
5 2 15
10
http://tracker.publicbt.com:80/announce
0 0 0
11
http://tracker.istole.it:80/announce2
0 0 0
12
http://tracker.istole.it:80/announce
0 0 0



http://visualroute.visualware.com/ - und den Anbieter im Verzeichnis pornoshara.tv ist sicher der Ausleger......wird dir angezeigt....

Die Angler erkennt man gut - über 90% der Datei - NIE aber 100%!

http://extratorrent.com/torrent_trackers/2516723/SmokeitBitch+-+Suzie+%28Picked+Up+for+a+Smoking+BJ%21%29.html



Heeeee - dannn >>

http://whois.gwebtools.fr/pornoshara.tv ist nur der halbe weg....

Adresse IP:178.162.190.207 (ping traceroute nslookup)Pays: Allemagne


Schwupps - die Karte zeigt die Adresse des bekannten Anwalts.

http://www.ip-adress.com/whois/178.162.190.207

Siehe dringend >>> http://www.netzwelt.de/news/76761-porno-abmahnung-geschaeft-scham.html

Bellerophon
22.01.2012, 01:31
PAHHH, die Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Fälle nicht! Ich hab meine daraufhin auch überprüft: dito. :-<

Mußt du .. äh .. dein Freund mit seinem Anwalt reden.

Kommt drauf an ,was die fordern, allein ein Gegenschreiben mit Briefkopf von einem Anwalt wirkt da oft wunder.

Kann aber auch in die Hose gehen.

Das mit dem "der Freund war zu der Zeit nicht zuhause", geht nur durch, wenn du Südländerin bist, und behauptest, du hättest eine Party zuhause gehabt, und jeder deiner Partygäste hätte an den PC gehen können.

Das ist ein Präzedenzfall der mir einfiele.

Dazu braucht dein Freund natürlich südländische Freunde, die bestätigen das er eine Party gegeben hat.

Deutsche machen so was ja nicht.

Mit W-Lan und Co. braucht man denen nicht kommen.

Die deutsche Post war damals auch unendlicher (!) Kreditgeber (und Geldeintreiber) für alle seine Kunden.

Egal wer da am Telefon war.

Bis dann darauf mal einige Hacker aufmerksam gemacht haben.

Das Mobiltelefon-Geschäft läuft ähnlich - was die meisten nicht wissen - und sie nicht darauf hingewiesen werden - die Sim-Karte ist quasi eine Kreditkarte.

Stadtknecht
22.01.2012, 08:24
Ignorieren ist ganz schlecht. Widersprechen und ggfls. Strafanzeige erstatten, eine ungerechtfertigte Abmahnung kommt einer Nötigung im Sinne des StGB sehr nahe.

Der reguläre Weg ist eine negative Feststellungsklage, aber dazu brauchst Du gleich einen Anwalt.

Wenn mit einem empfindlichen Übel, wie etwa einer Herabsetzung der Kreditwürdigkeit durch einen schlechten Schufa-Eintrag gedroht wird, ist es meines Erachtens eine Nötigung.
Auch ein versuchter Betrug ist zu prüfen.

FranzKonz
22.01.2012, 10:09
Wenn mit einem empfindlichen Übel, wie etwa einer Herabsetzung der Kreditwürdigkeit durch einen schlechten Schufa-Eintrag gedroht wird, ist es meines Erachtens eine Nötigung.
Auch ein versuchter Betrug ist zu prüfen.

Unabhängig von der Rechtslage: Wenn ein Schlawiner Abmahnungen verschickt, wird er sehr schnell den Schwanz einziehen, wenn er von der Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Wenn nicht, ist die Sache ernstzunehmen und der Abgemahnte sollte sich einen Anwalt suchen.

FranzKonz
22.01.2012, 10:13
Die Deutschen sind ein sehr ängstliches, obrigkeitshöriges Volk (German Angst).

Selbst wenn man sehr viele Riegel vorschieben würde - die Angst der Deutschen würde trotzdem bleiben. Das kann aber auch nicht Sinn der Sache sein.

Man könnte meinen, viele wachsen nie aus dem Kindergartenalter raus. Freiheit ist mit Verantwortung verknüpft. Wer für jeden Scheiß nach Papa Staat schreit, darf sich nicht wundern, wenn er gegängelt wird.

Stadtknecht
22.01.2012, 10:17
Unabhängig von der Rechtslage: Wenn ein Schlawiner Abmahnungen verschickt, wird er sehr schnell den Schwanz einziehen, wenn er von der Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Wenn nicht, ist die Sache ernstzunehmen und der Abgemahnte sollte sich einen Anwalt suchen.

Nicht wirklich.

Gegen solche Abmahnanwälte sind oft Hunderte von Ermittlungsverfahren anhängig.

Deshalb: Ignorieren, wie ich schon schrieb.

Sterntaler
22.01.2012, 10:31
den Müll wegschmeissen, oder den ein paar Russen vorbeischicken.

FranzKonz
22.01.2012, 11:21
Nicht wirklich.

Gegen solche Abmahnanwälte sind oft Hunderte von Ermittlungsverfahren anhängig.

Deshalb: Ignorieren, wie ich schon schrieb.

Ignorieren kann teuer werden. Widersprechen und Staatsanwalt informieren kostet gerade mal 2 Briefmarken und ein halbe Stunde.

Teeernte
22.01.2012, 11:58
Ignorieren kann teuer werden. Widersprechen und Staatsanwalt informieren kostet gerade mal 2 Briefmarken und ein halbe Stunde.

...so ists - Der Anwalt - der kostenfrei für den Betroffenen arbeitet....

Damit der aber tätig wird - muss es schon die richtige "Form" haben.

Brotzeit
22.01.2012, 12:29
Ignorieren kann teuer werden. Widersprechen und Staatsanwalt informieren kostet gerade mal 2 Briefmarken und ein halbe Stunde.

Richtig!
Aber einen RA den Brief schreiben lassen , nachdem man sich vorher das "Okay!" von der Rechtsschutzversicherung geholt hat .....
Eine gute RSV sollte; angesichts der progressiven immer offensichtlicheren Degenerationserscheinung in der Gesellschaft und der Justiz, man heute haben ......

Brotzeit
22.01.2012, 12:31
PAHHH, die Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Fälle nicht! Ich hab meine daraufhin auch überprüft: dito. :-<
Meine hat die Kosten nach Übersendung einer Kopie des unverschähmten Schreibens für den einen erforderlichen Brief übernommen; ohne Kommentar oder Rückfrage!

FranzKonz
22.01.2012, 12:32
Richtig!
Aber einen RA den Brief schreiben lassen , nachdem man sich vorher das "Okay!" von der Rechtsschutzversicherung geholt hat .....
Eine gute RSV sollte; angesichts der progressiven immer offensichtlicheren Degenerationserscheinung in der Gesellschaft und der Justiz, man heute haben ......

Ich bezweifle, daß eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Ich hatte vor Jahrzehnten mal eine, und als ich sie das erste Mal brauchte, meinte sie, der Fall sei nicht versichert. Ich habe fristlos gekündigt.

Brotzeit
22.01.2012, 13:09
Ich bezweifle, daß eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Ich hatte vor Jahrzehnten mal eine, und als ich sie das erste Mal brauchte, meinte sie, der Fall sei nicht versichert. Ich habe fristlos gekündigt.

Tja in Bezug auf den Job hat sich diese unsererseits schon bezahlt gemacht .......
"Sorry!" Aber es ist natürlich an jedem selbst das Kleingedruckte genau zu lesen, genaus abzuwägen und zu überlegen , ob es sich rentiert! Deshalb kann ich jedem nur empfehlen genau immer die "essentiellen Punkte des Lebens" in Bezug auf diesen Aspekt bzw. die Notwendigkeit einer RSV zu prüfen und gegebenfalls die persönliche Disposition und die Modalitäten zu modifizieren!

zoon politikon
22.01.2012, 14:04
Meine hat die Kosten nach Übersendung einer Kopie des unverschähmten Schreibens für den einen erforderlichen Brief übernommen; ohne Kommentar oder Rückfrage!

Da hast du aber Glück, das ist keinesfalls selbstverständlich, dass Urheberrechtsstreit und Schadensersatz in der RSV enthalten ist.
Oder es kostet halt entsprechend mehr.

Gottfried
22.01.2012, 16:43
Man könnte meinen, viele wachsen nie aus dem Kindergartenalter raus. Freiheit ist mit Verantwortung verknüpft. Wer für jeden Scheiß nach Papa Staat schreit, darf sich nicht wundern, wenn er gegängelt wird.

Eben. Deswegen würde ich dort auch keinen Riegel vorschieben, denn die German Angst würde ja trotzdem bleiben.

Gottfried
22.01.2012, 16:44
Tja in Bezug auf den Job hat sich diese unsererseits schon bezahlt gemacht .......


Eine Versicherung, die sich lohnt, ist ein schlechtes Geschäft für den Versicherer.

Und Urheberrechtsstreitigkeiten werden grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

kotzfisch
22.01.2012, 22:27
RS Versichrung-Gegenanwalt einschalten.
Falls nicht gedeckt.Abstreiten.
Woher will der windige Advocatus denn die dynamische IP her haben?
Bitte erklären lassen.
Absurd.

kotzfisch
22.01.2012, 22:29
Woher will der den die IP haben-Provider? Gerichtsbeschluß?Wann?Wer?Wo?Was?
Fragen- immer wieder gegenfragen.Einsprüche per Einschreiben mit Rückschein
zustellen, nerven.Dann geben sie es auf.Erfahrung.

zoon politikon
23.01.2012, 09:37
Woher will der den die IP haben-Provider? Gerichtsbeschluß?Wann?Wer?Wo?Was?
Fragen- immer wieder gegenfragen.Einsprüche per Einschreiben mit Rückschein
zustellen, nerven.Dann geben sie es auf.Erfahrung.

Die haben alles, das Schreiben enthält alles.

Fakt ist, er hat was runtergeladen, soweit sind wir schon.

Wie Teeernte schon beschrieb, ist er auf die "Honeypot" -Masche reingefallen.
Tja, dumm gelaufen.
Leider lässt das deutsche Gesetz solche Betrügereien zu.

Rein rechtlich kann er nicht viel machen, außer die Strafsumme versuchen zu mindern - und dazu braucht man einen Fachanwalt. X(

An diesem Fall habe ich auch verstanden, wie die Hersteller solcher drittklassigen Filmchen ihren Schnitt machen - das geht nur über solche Abmahnungen.

kotzfisch
23.01.2012, 14:19
Der windige Abmahner kann normalerweise nur über einen Gerichtsbeschluß die IP rausbekommen.
Ein anderes Vorgehen ist schon mal eine Straftat seinerseits.
Die Honeypot Methode schlage ich erstmal nach.
Verbraucherschutz einschalten hilft manchmal sehr.

luis_m
23.01.2012, 14:27
Das Beste ist nichts machen.
Warten bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann erst mußt du tätig werden und einen Anwalt aufsuchen.

Rockatansky
23.01.2012, 14:29
In Filesharing treibt man sich nicht mehr rum.
Es gibt höchstens noch LEGALE torrents, wenn es sich um große Freeware Dateien handelt.

Sonst ist P2P ZU MEIDEN!

NIE öffentlich uploaden, außer Sachen ohne Copyright (selbst produziert) oder privat FTP.

Wenn man dagegen nur DOWNLOADET von Rapishare, Megaupload (momentan weg) oder etc.pp., dann kann einem beim downloaden nix, wirklich nix passieren.

torun
23.01.2012, 14:34
Das Beste ist nichts machen.
Warten bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann erst mußt du tätig werden und einen Anwalt aufsuchen.

Nee, da legst du Widerspruch ein. Da brauchts erstmal keinen Anwalt.
Und um Klage einzureichen muß der Kläger erstmal die Gerichtskosten vorschießen.
Und dann kanst du ein Versäumnisurteil abwarten. dagegen legst du Widerspruch ein. Und der Kläger muß wiederum in Vorlage treten.
Aber in der Regel geben die beim ersten Widerspruch auf. Denn bis die zum vollstreckbaren Titel kommen, das dauert.

luis_m
23.01.2012, 14:38
Nee, da legst du Widerspruch ein. Da brauchts erstmal keinen Anwalt.
Und um Klage einzureichen muß der Kläger erstmal die Gerichtskosten vorschießen.
Und dann kanst du ein Versäumnisurteil abwarten. dagegen legst du Widerspruch ein. Und der Kläger muß wiederum in Vorlage treten.
Aber in der Regel geben die beim ersten Widerspruch auf. Denn bis die zum vollstreckbaren Titel kommen, das dauert.

Tut mir leid, habe ich vergessen zu erwänen.
Und die Gerichtskosten bei 50 000 sind nicht gerade von Pappe und das noch ein paar 1000 Mal.......


Also da kommt garantiert nichts mehr.

zoon politikon
23.01.2012, 15:33
Der windige Abmahner kann normalerweise nur über einen Gerichtsbeschluß die IP rausbekommen.
Ein anderes Vorgehen ist schon mal eine Straftat seinerseits.
Die Honeypot Methode schlage ich erstmal nach.
Verbraucherschutz einschalten hilft manchmal sehr.

#109 - Teeernte hat das gut beschrieben.

Wir haben den Film samt p2p- Programm auf seinem Rechner gefunden...
Selbstverständlich hatte er nicht vor, diese p2p-Software zu installieren - aber so läuft diese Masche. Das ist eine ganze Mafia, die damit Millionen verdienen- mit Hilfe des deutschen Staates.

Naja, was soll man da sagen?

Der Fachanwalt will nun 190 Euro für die Beratung und die modifizierte Unterlassungserklärung. Die Kosten von 750,- hofft der Anwalt mindestens halbieren zu können, so dass man am Ende insgesamt vielleicht nur 749,99 Euro gezahlt hat. :wacky:

zoon politikon
23.01.2012, 15:33
Tut mir leid, habe ich vergessen zu erwänen.
Und die Gerichtskosten bei 50 000 sind nicht gerade von Pappe und das noch ein paar 1000 Mal.......


Also da kommt garantiert nichts mehr.

Ist es nicht aber so, dass in diesen Fällen der Beklagte die Gerichtskosten erstmal zahlen muss?

luis_m
23.01.2012, 15:38
Ist es nicht aber so, dass in diesen Fällen der Beklagte die Gerichtskosten erstmal zahlen muss?


Soweit ich weiß muß der Kläger in Vorlage gehen!

zoon politikon
23.01.2012, 15:59
Bei Abmahnungen auch? Ich hab das hier gefunden:

"Für sein Tätigwerden verlangt das Gericht bereits im Vorfeld des Verfahrens Gebühren. Diese Gerichtskosten werden dem Schuldner der Forderung jedoch mit dem vom Gericht erlassenen Mahnbescheid in Rechnung gestellt. Die gesamten Gerichtskosten hat der Schuldner, sofern die Forderung berechtigt und der Schuldner nicht zahlungsunfähig ist, zu begleichen. Das bedeutet, auf den Gläubiger kommen in diesem Fall keine Gerichtskosten zu, ein von ihm entrichteter Gerichtskostenvorschuss wird zurückerstattet."

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_023.html

semper_fi
29.01.2012, 15:58
Einfach mal bei Google nach Katzenjens suchen, der kennt sich da aus.

Laut ihm kann man solche Schreiben zunächst ignorieren, erst wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt muss man schnellstmöglich antworten und die Beschuldigungen abstreiten, sonst gleicht es einem Schuldeingeständnis.

Meist ist es jedoch so, dass es gar nicht so weit kommt, weil solche Abzocker vor Gericht keine Chance hätten sparen sie sich die Einreichung bei der Staatsanwaltschaft was nämlch eine Bearbeitungsgebühr von über 30 € mit sich bringt die der Kläger ja erstmal tragen müsste.

semper_fi
29.01.2012, 19:01
http://tv.katzenjens.de/p/auf-einen-blick.html

Stadtknecht
30.01.2012, 07:24
Das was Katzenjens da schreibt ist zwar dürftig aber zutreffend, vor allem der Tipp mit der Meldung an die Bank ist gut!

Ansonsten, wie ich schon schrieb: Ignorieren.

Syntrillium
02.02.2012, 10:34
hi,

du solltest eine modifizierte-unterlassungserklaerung abgeben, ansonsten musst du zahlen.

http://modifizierte-unterlassungserklaerung-muster.de/ ;)

mfg

zoon politikon
06.02.2012, 19:58
Der Stand der Dinge:

Folgendes hat er gemacht: Fachanwalt eingeschaltet, modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und 350 Euro gezahlt. Daraufhin kam von diesem Drecksanwalt wieder ein Brief, in dem stand, dass der nette Herr wegen der "guten Kooperation" seine Ansprüche auf 490,- Euro begrenzen würde...

Der Fachanwalt kostete übrigens 190 Euro.

540 Euro ist er also schon mal los...

kotzfisch
06.02.2012, 21:44
Alle Anwürfe solcher Abmahnauguste habe ich bisher entweder ignoriert, oder aber mit Anzeigen wegen Betruges
beantwortet.Nichts.

zoon politikon
06.02.2012, 21:49
Alle Anwürfe solcher Abmahnauguste habe ich bisher entweder ignoriert, oder aber mit Anzeigen wegen Betruges
beantwortet.Nichts.

Ich bin da auch schmerzfrei, fliegt alles in den Müll...

Aber wenn man erstmal unsicher geworden ist, dann ist es zu spät.

kotzfisch
06.02.2012, 21:51
Eben, Du sagst es- sofort anzeigen und vorsorglich Erklärung abgeben, man wiese alle Ansprüche von sich.

Doc Gyneco
06.02.2012, 22:12
Ich habe zwar keine Ahnung von solchen Dingen, habe aber diesen Link zur Rechtsprechung dazu gefunden. http://www.kostenlose-urteile.de/topten.filesharing.htm
Ich würde keine Unterlassungserklärung abgeben und auch die Gebühren nicht zahlen

Und ist voller Widersprüche !!


Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

Anschlussinhaber muss Familienangehörige bei Internetnutzung nicht überwachen

:)):)):))

Syntrillium
06.02.2012, 22:30
hi,

War eine Liste mit Urheber(Lizenzinhaber), tracknamen, ip,Provider, deine anschlusszeit, ISP, uhrzeit und Datum dabei?
Meistens steckt da wirklich nichts dahinter, man blecht einfach nur für die Dienstleistung des Anwalts und nicht für die gemoppste Ware, falls überhaupt gemoppst wurde.
Heutzutage besorgt man sich das woanders!

mfg

Houseworker
09.02.2012, 00:05
Die haben alles, das Schreiben enthält alles.

Fakt ist, er hat was runtergeladen, soweit sind wir schon.

Wie Teeernte schon beschrieb, ist er auf die "Honeypot" -Masche reingefallen.
Tja, dumm gelaufen.
Leider lässt das deutsche Gesetz solche Betrügereien zu.

Rein rechtlich kann er nicht viel machen, außer die Strafsumme versuchen zu mindern - und dazu braucht man einen Fachanwalt. X(

An diesem Fall habe ich auch verstanden, wie die Hersteller solcher drittklassigen Filmchen ihren Schnitt machen - das geht nur über solche Abmahnungen.



Eben, die haben alles!!! Manche sagen, lieber gleich einen Anwalt einschalten, andere sagen, einfach ignorieren. Die Wahrheit ist, man sitzt in dem Fall echt in der Scheiße! Ist so!

Was viele Nutzer nicht wissen: Auch wer den Download bzw. Upload Ordner nicht freigibt, hält regelmäßig Datein zum Upload bereit.
Und zwar regelmäßig die Datei (bzw. einen Teil hiervon), die gerade heruntergeladen wird.
Der Upload der heruntergeladenen Datei in Tauschbörsen erfolgt automatisch während des Downloads!

Insofern ist es in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen häufig nur von begrenztem Nutzen, die heruntergeladenen Dateien aus dem jeweiligen Ordner (Uploads, Downloads, Incoming etc.) zu löschen oder die Upload-Freigabe des Ordners aufzuheben. Sicherlich sinkt durch ein solches Vorgehen das Risiko, dass Upload-Vorgänge durch die Antipiracy Firmen protokolliert werden können.
Ausgeschlossen ist eine Protokollierung durch die Antipiracy-Firmen aber selbst bei Deaktivieren der Upload bzw. Sende-Funktion häufig noch nicht.

Ich kann da keinen guten Rat geben, aber ich drück Deinem Freund ganz fest die Daumen, daß er heil aus der Geschichte kommt.

Paul Felz
09.02.2012, 00:12
Eben, die haben alles!!! Manche sagen, lieber gleich einen Anwalt einschalten, andere sagen, einfach ignorieren. Die Wahrheit ist, man sitzt in dem Fall echt in der Scheiße! Ist so!

Was viele Nutzer nicht wissen: Auch wer den Download bzw. Upload Ordner nicht freigibt, hält regelmäßig Datein zum Upload bereit.
Und zwar regelmäßig die Datei (bzw. einen Teil hiervon), die gerade heruntergeladen wird.
Der Upload der heruntergeladenen Datei in Tauschbörsen erfolgt automatisch während des Downloads!

Insofern ist es in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen häufig nur von begrenztem Nutzen, die heruntergeladenen Dateien aus dem jeweiligen Ordner (Uploads, Downloads, Incoming etc.) zu löschen oder die Upload-Freigabe des Ordners aufzuheben. Sicherlich sinkt durch ein solches Vorgehen das Risiko, dass Upload-Vorgänge durch die Antipiracy Firmen protokolliert werden können.
Ausgeschlossen ist eine Protokollierung durch die Antipiracy-Firmen aber selbst bei Deaktivieren der Upload bzw. Sende-Funktion häufig noch nicht.

Ich kann da keinen guten Rat geben, aber ich drück Deinem Freund ganz fest die Daumen, daß er heil aus der Geschichte kommt.

Der upload sollte aber über P2P gehen und somit eben nicht rückvefolgbar sein.Wobei es natürlch heller Wahnsinn ist,mit Windoof so etwas zu veranstalten.

Houseworker
09.02.2012, 00:17
Der upload sollte aber über P2P gehen und somit eben nicht rückvefolgbar sein.Wobei es natürlch heller Wahnsinn ist,mit Windoof so etwas zu veranstalten.

Erstens das, und zweitens haben die Abmahnanwälte ihre Pappenheimer, welche u.U. selbst eingeloggt sind, um mit geeigneten Progs zu protokollieren. Schon mal daran gedacht?
Nichts ist unmöglich! :D

Paul Felz
09.02.2012, 00:19
Erstens das, und zweitens haben die Abmahnanwälte ihre Pappenheimer, welche u.U. selbst eingeloggt sind, um mit geeigneten Progs zu protokollieren. Schon mal daran gedacht?
Nichts ist unmöglich! :D
Geht nicht bei P2P wenn man nicht gerade Windoof nutzt. Schon mal probiert?

Houseworker
09.02.2012, 00:38
Geht nicht bei P2P wenn man nicht gerade Windoof nutzt. Schon mal probiert?

Was glaubst Du, welches BS vorinstalliert ist, wenn man nen Rechner kauft? Eben!
Ich hab gelesen, daß schätzungsweise 80% Win nutzen. :D
Von daher............weißt Du, was die Glocke geschlagen hat! :pray:

Paul Felz
09.02.2012, 06:35
Was glaubst Du, welches BS vorinstalliert ist, wenn man nen Rechner kauft? Eben!
Ich hab gelesen, daß schätzungsweise 80% Win nutzen. :D
Von daher............weißt Du, was die Glocke geschlagen hat! :pray:
Wer kauft denn einen PC mit vorinstalliertem BS? OK, Suse ist schon OK, aber sonst?

haihunter
11.02.2012, 21:36
Zum Thema:
Hier muss von der Gesetzgebung ein Riegel vorgeschoben werden.
Findige Gauner bereichern sich mit der Angst der User.
Diese Fallenstellern gehört das Handwerk gelegt.

Richtig. Und es wäre auch ganz einfach zugelen: die erste Abmahnung sowie die Unterlassungserklärung muss kostenfrei sein! Und schon ist Schluss mit diesem Spuk!

Deutschmann
13.03.2012, 22:13
Heute, Akte 20.12 auf Sat1. Beitrag über exakt dieses "Problem".

MANFREDM
15.03.2012, 07:31
Die Verbraucherzentralen raten zum Anwalt:

http://www.welt.de/regionales/koeln/article13922730/Wie-man-auf-Raubkopie-Abmahnungen-reagieren-soll.html

Anwaltskanzleien machen grosse Deals:

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13755698/Millionendeal-mit-Abmahnungen-gegen-Raubkopierer.html

Trantor
11.04.2012, 09:45
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?



Hi wie ist denn der Fall ausgegangen, hast du einen Anwalt damit betraut?

Hatte vor 4 Wochen den gleichen Fall, sollte 1.298Euronen Vergleichswert zahlen, bei einer Schadenssumme von 15.000€
Bin dann zum Anwalt, der dieses Unterlassungsschreiben erstellt hat, habe 190€ für Anwalt gezahlt und 180€ als Vergleich überwiesen.

Schweinebande...:-<

feuermax2
11.04.2012, 09:48
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?

Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
Gab es denn da überhaupt Prozesse?

Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.

Er soll mal Ross und Reiter reinsetzen, dann kann man besser nachforschen. Auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Dann werdens chon mal Gebühren fällig. Bei Google findet er sicher Berichte über Abzockfirmen.

feuermax2
11.04.2012, 09:49
Hi wie ist denn der Fall ausgegangen, hast du einen Anwalt damit betraut?

Hatte vor 4 Wochen den gleichen Fall, sollte 1.298Euronen Vergleichswert zahlen, bei einer Schadenssumme von 15.000€
Bin dann zum Anwalt, der dieses Unterlassungsschreiben erstellt hat, habe 190€ für Anwalt gezahlt und 180€ als Vergleich überwiesen.

Schweinebande...:-<

Zur warnung für andere User wäre es angebracht, wenn Du sagen würdest, wem Du diese Freude gemacht hast!

Nanninga
11.04.2012, 09:51
Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
Was macht man in so einem Fall?


Den Abmahnanwalt bei seinem zuständigen LKA wegen versuchten Betruges anzeigen. Ende der Geschichte!

Suppenkasper
11.04.2012, 10:25
Den Abmahnanwalt bei seinem zuständigen LKA wegen versuchten Betruges anzeigen. Ende der Geschichte!

Genau das.

Stadtknecht
11.04.2012, 11:36
Den Abmahnanwalt bei seinem zuständigen LKA wegen versuchten Betruges anzeigen. Ende der Geschichte!

Nicht beim LKA, sondern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

zoon politikon
11.04.2012, 12:08
Der Stand der Dinge:

Folgendes hat er gemacht: Fachanwalt eingeschaltet, modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und 350 Euro gezahlt. Daraufhin kam von diesem Drecksanwalt wieder ein Brief, in dem stand, dass der nette Herr wegen der "guten Kooperation" seine Ansprüche auf 490,- Euro begrenzen würde...

Der Fachanwalt kostete übrigens 190 Euro.

540 Euro ist er also schon mal los...

Er hat die Restsumme zu den 490 Euro bezahlt, dann den Anwalt und damit ganze 70!!! Euro gespart. :(


Also er hatte zuviel Angst, dass er ansonsten noch viel mehr zahlen müsste. Jetzt scheint Ruhe zu sein.Diese Drecksäcke schüchtern die Leute derartig ein und die deutschen Gerichte machen bei diesen Betrügereien auch noch den Handlanger - DAS ist der eigentliche Skandal.

zoon politikon
11.04.2012, 12:09
Den Abmahnanwalt bei seinem zuständigen LKA wegen versuchten Betruges anzeigen. Ende der Geschichte!

Leider ist das deutsche Recht da auf der Seite der Abzocker! Wenn es so einfach wäre, gäbe es keine Abmahnkanzleien.

zoon politikon
11.04.2012, 12:18
Er soll mal Ross und Reiter reinsetzen, dann kann man besser nachforschen. Auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Dann werdens chon mal Gebühren fällig. Bei Google findet er sicher Berichte über Abzockfirmen.

Lutz Schröder heißt der Anwalt, er treibt für einen Tschechen namens Leos Suchanek das Geld ein.

lupus_maximus
11.04.2012, 12:19
Nicht beim LKA, sondern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Das Beste bei dieser deutschen Abmahnwut ist immer noch, dafür zu sorgen daß man mit dem Einkommen offiziell unter der Pfändungsgrenze bleibt!

Nanninga
11.04.2012, 12:22
Leider ist das deutsche Recht da auf der Seite der Abzocker! Wenn es so einfach wäre, gäbe es keine Abmahnkanzleien.

Jein, viele Anwälte mit zu schlechten Examina, mit denen man ja mittlerweile die Straße pflastern kann, versuchen mit dem Stempel ihrer Kanzlei alte Omas einzuschüchtern und Geld abzuzocken mit Methoden, die völlig außerhalb der Legalität liegen.


Ich darf dir mal ein Beispiel geben, von einem meiner Konten wurde Geld eingezogen von einer dieser Banditenfirmen. Ich kam aus dem Urlaub zurück und kann leider erst die zweite Abbuchung rückgängig machen. Zwei Wochen später liegt ein Schreiben vom Abmahnanwalt bei mir im Briefkasten, drin steht, ich hätte einen Vertrag mit seiner Mandantin (der Gangsterfirma) geschlossen und solle jetzt die ausstehenden Kosten nebat Manhgebühren (ca. 200%) begleichen.

Ich habe den Inhalt seines Schreibens ignoriert, ihm mit einem Brief gedankt, daß ich nun endlich einen Ansprechpartner hätte und seine Mandantin auffordere innerhalb 14 Tage mir das illegal eingezogene Geld nebst 4% Zinsen zurückzuerstatten, ansonsten sähe ich mich gezwungen, Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten. Kam nichts mehr, ich erstatte Anzeige und was kommt raus? Weder die Adresse, noch der Name noch sonst irgendetwas dieses angeblichen Abmahnanwaltes stimmt, eine Strohpuppe, in der Hoffnung, jemandem würde das Hinterteil auf Grundeis gehen, wenn er den Stempel einer angeblichen Anwaltskanzlei sieht.

Trantor
11.04.2012, 16:23
Zur warnung für andere User wäre es angebracht, wenn Du sagen würdest, wem Du diese Freude gemacht hast!

Wieso zur Warnung??

Wenn man bezüglich dieses Themas in den Foren liest, ist bisher nicht eindeutig klar was der beste Weg ist auf so ein Schreiben zu reagieren. Von bis komplett ignorieren bis hin zu einen Gegenanwalt beauftragen und kleine Entschädigung zahlen sind alle Meinungen vertreten. Ich habe nun knapp 400€ antsatt die 1.300 gezahlt, war das nun blöd oder nicht, habe ich dadurch grösseren Schaden abgwendet? Genau beantworten konnte diese Frage noch niemand.

Die abmahnung kam von Schulenberg+Schenk.

Stadtknecht
11.04.2012, 16:45
Wieso zur Warnung??

Wenn man bezüglich dieses Themas in den Foren liest, ist bisher nicht eindeutig klar was der beste Weg ist auf so ein Schreiben zu reagieren. Von bis komplett ignorieren bis hin zu einen Gegenanwalt beauftragen und kleine Entschädigung zahlen sind alle Meinungen vertreten. Ich habe nun knapp 400€ antsatt die 1.300 gezahlt, war das nun blöd oder nicht, habe ich dadurch grösseren Schaden abgwendet? Genau beantworten konnte diese Frage noch niemand.

Die abmahnung kam von Schulenberg+Schenk.


Das Geld hättest Du besser in ein schönes Wochenende investiert.

Suppenkasper
11.04.2012, 16:51
Wieso zur Warnung??

Wenn man bezüglich dieses Themas in den Foren liest, ist bisher nicht eindeutig klar was der beste Weg ist auf so ein Schreiben zu reagieren. Von bis komplett ignorieren bis hin zu einen Gegenanwalt beauftragen und kleine Entschädigung zahlen sind alle Meinungen vertreten. Ich habe nun knapp 400€ antsatt die 1.300 gezahlt, war das nun blöd oder nicht, habe ich dadurch grösseren Schaden abgwendet? Genau beantworten konnte diese Frage noch niemand.

Die abmahnung kam von Schulenberg+Schenk.

So sehen diese beiden Blumen der bundesrepublikanischen Jurisprudenz-Ritterschaft übrigens aus

http://www.sus-law.de/recht/anwalte/

Was für nette Jungens.

Trantor
12.04.2012, 15:50
Das Geld hättest Du besser in ein schönes Wochenende investiert.

kann schon sein, denoch es sind auch schon Leute wegen illegalem Download zu weit höehren Geldstrafen verurteilt worden, von den zus. Gerichtskosten ganz zu schweigen. Wäre mal interessant zu wissen ob es Fälle gibt wo auf die Abmahnung nicht reagiert wurde und ob es ev zur Anklage gekommen ist oder nicht

Trantor
12.04.2012, 15:52
So sehen diese beiden Blumen der bundesrepublikanischen Jurisprudenz-Ritterschaft übrigens aus

http://www.sus-law.de/recht/anwalte/

Was für nette Jungens.

Ja, wie werde ich reich ohne was zu arbeiten...genau so sehn se aus

Skaramanga
12.04.2012, 16:07
In Russland hat es letztes Jahr mal ein dortiger Anwalt mit dieser Abmahnmasche versucht. Er wurde wenig später in seiner Kanzlei erschossen aufgefunden. :D

kotzfisch
12.04.2012, 16:19
Sehr löblich.Der wurde also seinerseits abgemahnt!Final.

Gottfried
12.04.2012, 16:22
In Russland hat es letztes Jahr mal ein dortiger Anwalt mit dieser Abmahnmasche versucht. Er wurde wenig später in seiner Kanzlei erschossen aufgefunden. :D

Ist es dieser Anwalt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Jurjewitsch_Markelow

Skaramanga
12.04.2012, 19:25
Ist es dieser Anwalt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Jurjewitsch_Markelow

Nein, das war ja eine Dissidenten-Verteidiger. Diese andere Sache war nur eine Randnotiz. Relativ uninteressant, für dortige Verhältnisse. Juristen und Reporter haben in Russland generell eine etwas verkürzte Halbwertszeit.

konfutse
12.04.2012, 20:24
Lutz Schröder heißt der Anwalt, er treibt für einen Tschechen namens Leos Suchanek das Geld ein.
Über einen Tschechen habe ich doch was in der c't oder heise gelesen. Fazit: Aus der Luft gegriffene Behauptungen. Also Geld umsonst bezahlt. In der c't waren in den letzten Jahren immer wieder gute Beiträge mit Handlungsanleitungen zum Thema.

zoon politikon
12.04.2012, 20:27
Über einen Tschechen habe ich doch was in der c't oder heise gelesen. Fazit: Aus der Luft gegriffene Behauptungen. Also Geld umsonst bezahlt. In der c't waren in den letzten Jahren immer wieder gute Beiträge mit Handlungsanleitungen zum Thema.

Ich kenn mich da nicht aus, aber es war so, dass er vor Gericht nicht Recht bekommen hätte - er musste zahlen. Das deutsche Recht ist so! Auch wenn es extrem ärgerlich ist.
Natürlich würde dieser Anwalt nicht die komplette Schadensersatzsumme einklagen können, aber da man in dieser Demkratiesimulation als Beschuldigter auf den Gerichtskosten sitzenbleibt, scheut man natürlich solche Auseinandersetzungen.

zoon politikon
12.04.2012, 20:28
Wieso zur Warnung??

Wenn man bezüglich dieses Themas in den Foren liest, ist bisher nicht eindeutig klar was der beste Weg ist auf so ein Schreiben zu reagieren. Von bis komplett ignorieren bis hin zu einen Gegenanwalt beauftragen und kleine Entschädigung zahlen sind alle Meinungen vertreten. Ich habe nun knapp 400€ antsatt die 1.300 gezahlt, war das nun blöd oder nicht, habe ich dadurch grösseren Schaden abgwendet? Genau beantworten konnte diese Frage noch niemand.

Die abmahnung kam von Schulenberg+Schenk.

Genauso sieht es aus. Das deutsche Recht in diesen Dingen ist schändlich und leistet Betrug Vorschub.

zoon politikon
12.04.2012, 20:30
In Russland hat es letztes Jahr mal ein dortiger Anwalt mit dieser Abmahnmasche versucht. Er wurde wenig später in seiner Kanzlei erschossen aufgefunden. :D

Die Russen sind vernünftige Leute. Das muss man neidlos anerkennen.

kotzfisch
12.04.2012, 20:58
Rechtsschutzversicherung, ZP- da zahlst Du nix!

zoon politikon
12.04.2012, 21:01
Rechtsschutzversicherung, ZP- da zahlst Du nix!

Lieber Kotzfisch, das denkst du dir! Aber Urheberrecht wird von RSV nicht übernommen. Tja, da stehste da wie Max in der Sonne. Also sowohl die meines Freundes als auch meine (zwei verschiedene Anbieter) bezahlen in solchen Fällen nicht.

kotzfisch
12.04.2012, 21:05
Oh- böse Vertragslücke.Diese Versicherungshaie.

zoon politikon
12.04.2012, 21:07
Oh- böse Vertragslücke.Diese Versicherungshaie.

Irgendwie is da immer ne Lücke, wenn wirklich mal was is. :(

Paul Felz
12.04.2012, 21:08
Irgendwie is da immer ne Lücke, wenn wirklich mal was is. :(

Genau das ist die Lücke: "Wenn mal was ist, zahlen wir nicht"

zoon politikon
12.04.2012, 21:09
Genau das ist die Lücke: "Wenn mal was ist, zahlen wir nicht"

So isses.

Skaramanga
12.04.2012, 22:10
Diese ganz allgemeinen Feld-Wald-und-Wiesen Rechtsschutzversicherungen sind in der Tat rausgeschmissenes Geld. Ihre Klauseln sind so, dass sie fast nie zahlen müssen. Scheidungen - ausgeschlossenen. Mietstreitigkeiten - Fehlanzeige. Strafverfolgung - niemals. Ordnungswidrigkeitsverfahren - nix. Also, den Blödsinn kann man sich wirklich sparen. Sinn machen zeitlich begrenzte Rechtsschutzversicherungen für spezielle Risiken, vor allem während eines Auslandsaufenthalts, besonders in Verbindung mit einer Kautionsversicherung (bail bond insurance - für einen längeren USA-Aufenthalt ein muss).

feuermax2
16.04.2012, 09:21
Lutz Schröder heißt der Anwalt, er treibt für einen Tschechen namens Leos Suchanek das Geld ein.

Er hat eine ganze Latte ausländischer Klienten, für die er das Verfahren betreibt. Offenbar hat er bisher tatsächliche Vergehen gegen das urherberrecht angeprnagert, so dass ein negatives Urteil über sein Gebaren nicht zu finden ist.

zoon politikon
16.04.2012, 10:50
Er hat eine ganze Latte ausländischer Klienten, für die er das Verfahren betreibt. Offenbar hat er bisher tatsächliche Vergehen gegen das urherberrecht angeprnagert, so dass ein negatives Urteil über sein Gebaren nicht zu finden ist.

Die Frage ist, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht eher bandenmäßiger Betrug. Niemals stehen die Schadensersatzforderungen für den Wert der Filme und m.E. nach werden gezielt diese Filme zum download angeboten, um die Leute nachher zu verklagen.

konfutse
16.04.2012, 13:52
Die Frage ist, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht eher bandenmäßiger Betrug. Niemals stehen die Schadensersatzforderungen für den Wert der Filme und m.E. nach werden gezielt diese Filme zum download angeboten, um die Leute nachher zu verklagen.
Es ist kein Geheimnis und wird von Gerichten auch nicht strafmildernd bewertet, dass Filme durch die Verwertungsgesellschaften als Köder in Tauschbörsen eingestellt werden.

malnachdenken
16.04.2012, 14:11
Es ist kein Geheimnis und wird von Gerichten auch nicht strafmildernd bewertet, dass Filme durch die Verwertungsgesellschaften als Köder in Tauschbörsen eingestellt werden.

Seltsamerweise war, wenn ich mich richtig erinnere, bspw. bei der Diskussion um Alkoholverkauf an Minderjährige der Punkt, daß man ja mittels eines minderjährigen Lockvogels die Verkäufer ja aktiv zum Gesetzesbruch aufforderte, sehr strittig und als Gegenargument für diese Aktion nahm.

Im Grunde ist Dein beschriebenes Vorgehen nicht anders, als wenn Du auf der Straße von einem hinter Dir fahrenden Polizeiauto oder Zivilfahndern mittels Drängeln genötigt wirst schneller zu fahren und dann anschließend eine Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit kassierst.

Widerlich diese Vorgehen.

zoon politikon
16.04.2012, 14:52
Es ist kein Geheimnis und wird von Gerichten auch nicht strafmildernd bewertet, dass Filme durch die Verwertungsgesellschaften als Köder in Tauschbörsen eingestellt werden.

Ja, in der BRD ist der Michel zum Ausnehmen da und das Lumpengesindel wird von der sogenannten Justiz auch noch unterstützt.

konfutse
16.04.2012, 16:07
...
Widerlich diese Vorgehen.
Das ist für mich Verleitung zu einer Straftat wenn nciht gar Anstiftung. Es wird gemutmaßt, dass der größte Teil illegaler Angebote in Tauschbörsen von den Rechteverwertern selbst stammt.

zoon politikon
16.04.2012, 18:48
Das ist für mich Verleitung zu einer Straftat wenn nciht gar Anstiftung. Es wird gemutmaßt, dass der größte Teil illegaler Angebote in Tauschbörsen von den Rechteverwertern selbst stammt.

Ein einziger Sumpf. Man muss sich fragen anhand hanebüchender Urteile fragen, inwieweit der Justizapparat da mit drin steckt.

meckerle
16.04.2012, 19:41
Wie sollte man sich denn verhalten, wenn auf dem Konto 60 € abgebucht werden, mit der "Firma" nie Geschäfte gemacht und auch keine Leistung erhalten hat?
Das war bei mir der Fall im letzten Jahr. Ich liess die Abbuchung wieder stornieren und damit dachte ich, ist der Fall erledigt.
Danach erhielt ich von 8 Anwälten kreuz und quer durch die BRD, Aufforderungen den Betrag zu bezahlen. Das tat ich natürlich nicht.
Es stellte sich im Laufe der Zahlungsaufforderungen raus, dass es von 1+1 ausgelöst wurde. Von denen hatte ich bis dahin nicht mal gewusst, dass sie existieren.
Die Summe die ich bezahlen sollte wurde auch immer höher. Am Schluss waren es 186,60 €, 2 - 3 Wochen später schlug mir ein anderer Anwalt einen Vergleich vor, da solllte ich noch 130 € bezahlen. Das Angebot gelte aber nur für eine Woche. Die ganzen Zahlungsaufforderungen habe ich natürlich gesammelt.
Ich bezahlte natürlich auch diese 130 € nicht. Letzte Woche erhielt ich nun einen Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegte.
Jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht.
Was mich am meisten beschäftigt ist die Frage: wie kommen die an meine Bankdaten?

MANFREDM
16.04.2012, 20:01
Wie sollte man sich denn verhalten, wenn auf dem Konto 60 € abgebucht werden, mit der "Firma" nie Geschäfte gemacht und auch keine Leistung erhalten hat?
Das war bei mir der Fall im letzten Jahr. Ich liess die Abbuchung wieder stornieren und damit dachte ich, ist der Fall erledigt.
Danach erhielt ich von 8 Anwälten kreuz und quer durch die BRD, Aufforderungen den Betrag zu bezahlen. Das tat ich natürlich nicht.
Es stellte sich im Laufe der Zahlungsaufforderungen raus, dass es von 1+1 ausgelöst wurde. Von denen hatte ich bis dahin nicht mal gewusst, dass sie existieren.
Die Summe die ich bezahlen sollte wurde auch immer höher. Am Schluss waren es 186,60 €, 2 - 3 Wochen später schlug mir ein anderer Anwalt einen Vergleich vor, da solllte ich noch 130 € bezahlen. Das Angebot gelte aber nur für eine Woche. Die ganzen Zahlungsaufforderungen habe ich natürlich gesammelt.
Ich bezahlte natürlich auch diese 130 € nicht. Letzte Woche erhielt ich nun einen Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegte.
Jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht. Was mich am meisten beschäftigt ist die Frage: wie kommen die an meine Bankdaten?

Das ist aber kein Abmahnanwalt. Sondern die Firma 1&1 behauptet, einen Vertrag zu haben. Müssen die nachweisen.

meckerle
16.04.2012, 20:05
Das ist aber kein Abmahnanwalt. Sondern die Firma 1&1 behauptet, einen Vertrag zu haben. Müssen die nachweisen.

Und wie kommen 8 Anwälte dazu, mir so eine dubiose Forderung zu stellen? Und wie kommt 1+1 an meine Bankdaten?

MANFREDM
16.04.2012, 20:08
Und wie kommen 8 Anwälte dazu, mir so eine dubiose Forderung zu stellen? Und wie kommt 1+1 an meine Bankdaten?

Das müssen die im Verfahren nachweisen. Wenn die das nicht können, Strafanzeige wegen der Bankdaten stellen, Betrug oder ähnliches. Ferndiagnose ist schlecht.

konfutse
16.04.2012, 20:19
...
Letzte Woche erhielt ich nun einen Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegte.
Jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht.
Was mich am meisten beschäftigt ist die Frage: wie kommen die an meine Bankdaten?
Lehne dich zurück. Spätestens in der Klageschrift müssen die Beweise vorbringen ansonsten sie hinten runter fallen.

meckerle
16.04.2012, 20:29
Das müssen die im Verfahren nachweisen. Wenn die das nicht können, Strafanzeige wegen der Bankdaten stellen, Betrug oder ähnliches. Ferndiagnose ist schlecht.

Ich habe noch nie übers INet irgendwas gekauft, ich habe keine Verträge bei denen ich meine Bankdaten im INet bekanntgegeben habe. Ich mache nicht mal onlinebanking, da bin ich übervorsichtig.
Also woher haben sie meine Bankdaten?

meckerle
16.04.2012, 20:31
Lehne dich zurück. Spätestens in der Klageschrift müssen die Beweise vorbringen ansonsten sie hinten runter fallen.

Da bin ich ja mal gespannt.

Houseworker
31.05.2012, 20:33
Ups! Links auf youtube können 1.000 Euro kosten! :eek:


Ein Urteil des Hamburger Landgerichts eröffnet Abmahnkanzleien ganz neue Möglichkeiten. Deutsche Blogger sammeln innerhalb von 48 Stunden einen fünfstelligen Betrag für das Berufungsverfahren.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106400450/Links-auf-Youtube-Videos-koennen-1000-Euro-kosten.html

Die Aktion Klehranlage: :top:

http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/

MANFREDM
31.05.2012, 20:48
Ups! Links auf youtube können 1.000 Euro kosten! :eek:

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106400450/Links-auf-Youtube-Videos-koennen-1000-Euro-kosten.html

Die Aktion Klehranlage: :top:

http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/

Ihr Penner seid doch selbst schuld. Wer 10 mal mit + 50 km/h durch die Radarfalle fährt, ist schliesslich selbst schuld. Kostet das gleiche.

Houseworker
31.05.2012, 20:50
ihr penner seid doch selbst schuld. Wer 10 mal mit + 50 km/h durch die radarfalle fährt, ist schliesslich selbst schuld. Kostet das gleiche.

hä???

Wenn ich hierzuforum einen Link setze, bin ich ein Penner?
Dankeschön!

MANFREDM
31.05.2012, 20:57
hä??? Wenn ich hierzuforum einen Link setze, bin ich ein Penner? Dankeschön!

Entschuldigung. Ich meine nicht Dich, sondern die Deppen, die 1000 € zahlen wollen.

Thomas1734
31.05.2012, 21:35
Als Unternehmer hatte ich schon öfter in der Vergangenheit Post von Abmahnanwälten im Briefkasten.

Also was ist zu tun? In diesem Fall speziell......

1.) Alle Angaben, Personalien und natürlich auch den Vorwurf des Abmahnanwaltes prüfen lassen (Polizei-Adresse/Gericht-Interna) und sofort reagieren und/oder zum örtlichen Gericht oder einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht gehen, oder durch eine Gerichts-Fachkraft diese Post zunächst beantworten helfen lassen.

Kostet wenig, aber zumeist bekommen solche Anwälte im Nachgang dann noch Post von ihrer Anwaltskammer. Danach zieht Ruhe ein, meistens für immer!

2.) Treffen Sie aber wie ich auf einen Sturkopf von Abmahnanwalt der es wissen will mit seinem Verdienst, weil - manche leben nur noch davon, und sie trotz allen Bemühens geldlich belangen will, sie aber diesen Vorwurf 100%-tig nicht bestätigen können ziehen sie alle Register und antworten diesen in etwa so.

3.) Ich habe den letzen Abmahn-Anwalt nur geantwortet, dass er sich bitte sehr intensiv auf den bevorstehenden Prozess vorbereiten möchte und ihn zugleich mitgeteilt, dass ich gleich mehrere Anwälte für Internet-u. Vertragsrecht mit der Klärung seines Vorwurfs gegen mich beauftragt habe. Ich habe ihn auch mitgeteilt, das er noch persönlich Post von diesen Anwälten bekommt, die da sicher noch viele Fragen vorweg beantwortet haben möchten, was die Beweislage anbetrifft.

Und zum Schluss habe ich nur so nebenbei angemerkt, welcher Schaden nur mir entsteht, sollte es zur Verhandlung kommen bezüglich Reisekosten, Verdienstausfall, entgangener Geschäftsausfall und wie es sich mit der Berechnung der Kosten verhält für die Partei, die ihre Forderung nicht eindeutig belegen, nicht 100%-tig nachweisen kann und letztlich die Prozesskosten alleine zu tragen hat.

(Bei etwas über 15 T€ habe ich es bei den ersten 2 Verhandlungen belassen, nur so als Kosten-Forderungs-Voranschlag zur Kenntnisnahme durch den Kläger. Natürlich mit Stempel vom Steuerbüro und Anwaltskanzlei drauf, als bestätigt und glaubwürdig, sollte ich meine Unternehmung für diese Zeit geschäftlich schließen müssen.) Die Anwälte die mich vertreten, würden, natürlich unabhängig ihre Leistungen noch zusätzlich in Rechnung stellen, als Vorabinfo für spätere Nachfragen.

Ich bekam selbst hiernach noch Post, aber die war schon richtig nett, wobei sich dieser Abmahnanwalt fast "flehentlich" entschuldigte und dies mit einem anderen Vorfall, den er gerade bearbeitet, nun in Verbindung brachte.
Hiernach habe ich dem Abmahnanwalt eine Rechnung von mir für meine Kosten schriftlich per Einschreiben zugesandt. Einschreibekosten, nachgewiesener Einkommensausfall durch berechnete geschäftliche Abwesenheit und Fahrkosten. Zusammen waren es ca. knappe 300 €, die dieser dann später zuerst nicht gleich zahlen wollte.

Hiernach gab ich ihn 14 Tage Zeit (1.+2.Mahnung) darüber nachzudenken um zu einer Entscheidung seines Handeln zu kommen, den mir daraus entstandenen Schaden zu ersetzen - ich anderenfalls gegen ihn gerichtlich antreten würde, um zu meinen Recht zu kommen. Genügend Beweismaterial lag ja vor.
Er hat gezahlt und als ich ihn anrief und mich bedanken wollte, hat mir dieser sogar noch telefonisch gedroht. Als ich ihm am Telefon sagte, was meinen sie wer hier neben mir sitzt - mithört und mitschneidet, war Ruhe - bis heute!

Sicher für den Normalbürger und schwache Gemüter geht so etwas schon an die Nerven, aber der Kläger ist immer in der Beweispflicht. Wer sich sicher ist keine Schuld zu haben, kann den Abmahnanwalt über die Klinge springen lassen bis Vernunft einzieht!

Man sollte wissen, dass die Anwaltskammern selbst gegen diese Machenschaften vorgehen, um ihren Ruf zu wahren und um nicht selbst in solche Auseinandersetzungen mit hinein gezogen zu werden.

Keine Angst bei Drohungen von Abmahnanwälten, wenn man unschuldig ist. Geben sie stattdessen volle Breitseite zurück und lassen ihrebn Gegenpart wisen, wie sehr sie sich auf eine Verhandlung vor Gericht freuen!
Abmahn-Anwälte sind auch nur Menschen die versuchen Geld zu verdienen und ihren Kaffee kochen die auch nur mit Wasser. Es stimmt - einige - die Knallharten - leben allerdings nur noch davon.

zoon politikon
01.06.2012, 12:39
Sicher für den Normalbürger und schwache Gemüter geht so etwas schon an die Nerven, aber der Kläger ist immer in der Beweispflicht. Wer sich sicher ist keine Schuld zu haben, kann den Abmahnanwalt über die Klinge springen lassen bis Vernunft einzieht!



Das hat die Oma, die für das Runterladen eines Hooliganfilms ohne Internetanschluss verurteilt wurde, auch gedacht!

Die deutschen Richter verhöhnen das Volk, das ihnen ihr Gehalt zahlt - oder es zahlt jemand anderes, was ich schon lange im Verdacht habe.

Thomas1734
01.06.2012, 16:03
Hallo zoon politikon ,....

Ich hätte nie gedacht, mit welchen geistigen Qualitäten Sie hier im Forum unterwegs sind. Lesen Sie eigentlich noch was Sie selbst schreiben?

So ein Quatsch, so ein Müll, so ein geistiger Dünnpfiffff:...."Das hat die Oma, die für das Runterladen eines Hooliganfilms ohne Internetanschluss verurteilt wurde, auch gedacht! Die deutschen Richter verhöhnen das Volk, das ihnen ihr Gehalt zahlt - oder es zahlt jemand anderes, was ich schon lange im Verdacht habe."

Stadtknecht
02.06.2012, 08:09
Nochmal:

Warum für viel Geld einen Anwalt bemühen?

1. Das Schreiben des Abmahnanwalts einfach ignorieren.

2. Wenn man sich zu sehr genervt fühlt, das Schreiben des Abmahnanwaltes kopieren und mit einer vorformulierten, im Netz downloadbaren Strafanzeige an den Staatsanwalt schicken.



Etwa so:

Dieter Deutschmann
Y-Straße 1

11111 -A-Stadt


An die
Staatsanwaltschaft X-Stadt

Gerichtsplatz 1
0815 X-Stadt


Strafanzeige


Am 01.01.2012 erhielt ich das als Kopie beiliegende Schreiben der Kanzlei XY in dem ich aufgefordert werde, xxx,yy€ zu zahlen.


- Ich habe keinerlei vertragliche Beziehungen mit der im Schreiben genannten Firma XYZ. Die angebliche Forderung ist nichtig und könnte einen Betrug darstellen.

- Es kann davon ausgegangen werden, daß die Kanzlei XY sich meine Adresse unter Mißachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschafft hat.

- Durch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren soll offenbar Druck im Sinne einer Nötigung auf mich ausgeübt werden.

- Sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die im Schreiben genannten Gebühren vor?

- Da die Mahnung nicht unterschrieben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei gewerbsmäßig derartige Mahnungen verschickt.




Es wird um schriftliche Bestätigung , Mitteilung des Aktenzeichens und etwaige Sachstandsmitteilungen gebeten.

Mit freundlichen Grüssen



Ach ja, ein etwas umformuliertes Schreiben an die zuständige Anwaltskammer des Sitzes der Abmahnkanzlei schicken.

Gehirnnutzer
02.06.2012, 12:39
Nochmal:

Warum für viel Geld einen Anwalt bemühen?

1. Das Schreiben des Abmahnanwalts einfach ignorieren.

2. Wenn man sich zu sehr genervt fühlt, das Schreiben des Abmahnanwaltes kopieren und mit einer vorformulierten, im Netz downloadbaren Strafanzeige an den Staatsanwalt schicken.



Etwa so:

Dieter Deutschmann
Y-Straße 1

11111 -A-Stadt


An die
Staatsanwaltschaft X-Stadt

Gerichtsplatz 1
0815 X-Stadt


Strafanzeige


Am 01.01.2012 erhielt ich das als Kopie beiliegende Schreiben der Kanzlei XY in dem ich aufgefordert werde, xxx,yy€ zu zahlen.


- Ich habe keinerlei vertragliche Beziehungen mit der im Schreiben genannten Firma XYZ. Die angebliche Forderung ist nichtig und könnte einen Betrug darstellen.

- Es kann davon ausgegangen werden, daß die Kanzlei XY sich meine Adresse unter Mißachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschafft hat.

- Durch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren soll offenbar Druck im Sinne einer Nötigung auf mich ausgeübt werden.

- Sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die im Schreiben genannten Gebühren vor?

- Da die Mahnung nicht unterschrieben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei gewerbsmäßig derartige Mahnungen verschickt.




Es wird um schriftliche Bestätigung , Mitteilung des Aktenzeichens und etwaige Sachstandsmitteilungen gebeten.

Mit freundlichen Grüssen



Ach ja, ein etwas umformuliertes Schreiben an die zuständige Anwaltskammer des Sitzes der Abmahnkanzlei schicken.

Auf Grund der rechtlichen Wirkung eine gute Möglichkeit, da die Staatsanwaltschaft gezwungen ist, jeder Anzeige nachzugehen. Das bedeutet, das der Anwalt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommt, mit der Aufforderung zu Klärung der Sachlage. Abzockanwälte schreckt so etwas ab, da der damit verbundene Aufwand sich nicht mehr rechnet.
Das Schreiben ist auch so effizient formuliert, das es keinen Angriffspunkt hat, den man als ungerechtfertigte Anzeige auslegen kann.