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Vollständige Version anzeigen : Gammeldöner - macht schöner



SAMURAI
19.01.2012, 06:39
Gammel-Döne

http://www.tagesspiegel.de/images/21123633/6082158/2.jpg?format=format2 (http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/urteil-nach-fuenf-jahren-bewaehrungsstrafen-im-gammelfleisch-skandal/6082040.html)

Urteil nach fünf Jahren Bewährungsstrafen im Gammelfleisch-Skandal (http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/urteil-nach-fuenf-jahren-bewaehrungsstrafen-im-gammelfleisch-skandal/6082040.html)

Fünf Jahre nach dem Gammelfleisch-Skandal in Berlin sind die drei Angeklagten zu je zwei Jahren Bewährung verurteilt worden. 2006 wurde in ihrer Firma 70 Tonnen verdorbenes Putenfleisch gefunden. Von Kerstin Gehrke mehr (http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/urteil-nach-fuenf-jahren-bewaehrungsstrafen-im-gammelfleisch-skandal/6082040.html)

Urteil - auf Bewährung - nach 5 Jahren - ein Skandal

Die Sau-Spacken dürfen sich weiter bewähren - kein Berufsverbot.



Die drei türkischen Familienväter, die nun auf der Anklagebank saßen, standen schnell als mutmaßliche Ekelfleisch-Täter fest.

Die Angeklagten, 41 bis 51 Jahre alt, hielten es so kurz wie möglich: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Nichts sagten sie zu den konkreten Geschäften oder Gewinnen, kein Wort des Bedauerns kam. „Sie haben sich zusammengetan, um möglichst schnell zu Geld zu kommen“, stand für den Richter fest. Unter dem Mantel der Firma auf dem Großmarkt in Moabit sei das Putenfleisch beschafft worden, um es an Dönerproduzenten zu verkaufen. Um lebensmittelrechtliche Belange hätten sich Mitat Ö., Nogman K. und Ali K. nicht besonders gekümmert. Das Gericht hielt ihnen jedoch zu Gute, dass es keinerlei Hinweise auf Erkrankungen aufgrund verzehrten Putenfleisches aus ihren Geschäften gab.

Paul Felz
19.01.2012, 06:49
[...]
Das Gericht hielt ihnen jedoch zu Gute, dass es keinerlei Hinweise auf Erkrankungen aufgrund verzehrten Putenfleisches aus ihren Geschäften gab.
Ach so ist das. Wenn ich also mit einer .45 auf jemanden schieße, aber nicht treffe, bekomme ich Bewährung. Mit der Auflage eines Schießtrainings.

Libero
19.01.2012, 06:49
Das ist doch Justizwillkür. Mann hätte genau so gut jeden anderen Dönerverkäufer verurteilen können.

SAMURAI
19.01.2012, 07:06
Das ist doch Justizwillkür. Mann hätte genau so gut jeden anderen Dönerverkäufer verurteilen können.

Schwafler - DU musst von dem Döner gegessen haben. Dir hat es offenbar geschadet.

Aber deas Putenfleisch kam ja aus Italien. Warum wundert mich das nicht ?

Libero
19.01.2012, 07:10
Aber deas Putenfleisch kam ja aus Italien. Warum wundert mich das nicht ?
Weil unsere Abfälle grundsätzlich auf eurem Tisch landen?

SAMURAI
19.01.2012, 07:22
Weil unsere Abfälle grundsätzlich auf eurem Tisch landen?

Warum werde ich das Gefühl nicht los dass Italien ein Gammelfriedhof ist.

Puten-Gammel in Öl-Pansche. Bisschen minderwertiger Wein dazu und Gammel-Pasta. Fertig ist das italienische Nationalgericht.

Jetzt weiss ich warum Hitler zum Veganer wurde - der Duce liess anrichten.

http://www.onlinewahn.de/bpics/b-231211.jpg

SAMURAI
19.01.2012, 07:31
http://p4.focus.de/img/gen/P/u/HBPuerB3_Pxgen_r_1100xA.jpg

italienisches Döner

SAMURAI
19.01.2012, 07:35
http://www.onlinewahn.de/bpics/b-211105.jpg

Katz-Macher

Schaschlik
19.01.2012, 08:16
Ach so ist das. Wenn ich also mit einer .45 auf jemanden schieße, aber nicht treffe, bekomme ich Bewährung. Mit der Auflage eines Schießtrainings.

Es gibt auf jeden Fall einen Unterschied zwischen versuchtem Mord und vollendetem Mord. Wenn Du die Waffe nicht in der Absicht auf jemanden zu schießen in die Hand nahmst (wohl wissend, dass eine Waffe gefährlich ist), kann man es auch als fahrlässig einstufen, wenn dabei niemanden was passiert, kommst Du wahrscheinlich auch mit einem blauen Auge davon.

An dem Fall hier gibts nichts schön zu reden. Dennoch macht es schon einen Unterschied, ob jemand dabei zu schaden kam oder nicht. Die Frage, ob Vorsatz im Spiel war, ist für das Strafmaß auch nicht unerheblich. Und Vorsatz (Gammelfleisch verkauft um jemanden zu schaden) dürfte sich schwer nachweisen lassen.

Paul Felz
19.01.2012, 08:56
Es gibt auf jeden Fall einen Unterschied zwischen versuchtem Mord und vollendetem Mord. Wenn Du die Waffe nicht in der Absicht auf jemanden zu schießen in die Hand nahmst (wohl wissend, dass eine Waffe gefährlich ist), kann man es auch als fahrlässig einstufen, wenn dabei niemanden was passiert, kommst Du wahrscheinlich auch mit einem blauen Auge davon.

An dem Fall hier gibts nichts schön zu reden. Dennoch macht es schon einen Unterschied, ob jemand dabei zu schaden kam oder nicht. Die Frage, ob Vorsatz im Spiel war, ist für das Strafmaß auch nicht unerheblich. Und Vorsatz (Gammelfleisch verkauft um jemanden zu schaden) dürfte sich schwer nachweisen lassen.
Also ich bitte Dich! Wie naiv muß man sein, um auch nur ansatzweise annehmen zu können, daß es ein "Versehen" war? Nicht mal Dummheit kann man hier gelten lassen. Der Vorsatz war doch durch die Aussage der Gewinnmaximierung schon klar.

Und damit wurden schwere Erkrankungen (Körperverletzung) bis hin zum Tod (Tot"schlag") mindestens billigend in Kauf genommen. Da niedere Motive hinzu kommen, kann ein Staatsanwalt sehr wohl auch eine Anklage wegen versuchten Mordes durchführen.

Es ist doch ein Witz, wenn versuchter Mord straffrei bleibt, nur weil der Täter "Pech" hate bzw. das potentielle Opfer Glück.

Reilinger
19.01.2012, 11:58
Also ich bitte Dich! Wie naiv muß man sein, um auch nur ansatzweise annehmen zu können, daß es ein "Versehen" war? Nicht mal Dummheit kann man hier gelten lassen. Der Vorsatz war doch durch die Aussage der Gewinnmaximierung schon klar.

Und damit wurden schwere Erkrankungen (Körperverletzung) bis hin zum Tod (Tot"schlag") mindestens billigend in Kauf genommen. Da niedere Motive hinzu kommen, kann ein Staatsanwalt sehr wohl auch eine Anklage wegen versuchten Mordes durchführen.

Es ist doch ein Witz, wenn versuchter Mord straffrei bleibt, nur weil der Täter "Pech" hate bzw. das potentielle Opfer Glück.

Das sehe ich allerdings ähnlich.
Verdorbenes (also giftiges!) Fleisch wissentlich und vorsätzlich zu verkaufen ist genau so ein Verbrechen, wie jemandem vorsätzlich vergifteten Tee zum Trinken anzubieten. In beiden Fällen ist das Opfer ahnungslos und kann, je nach Menge des aufgenommenen Giftes schwer erkranken oder sterben.

kadir
19.01.2012, 12:01
Das sehe ich allerdings ähnlich.
Verdorbenes (also giftiges!) Fleisch wissentlich und vorsätzlich zu verkaufen ist genau so ein Verbrechen, wie jemandem vorsätzlich vergifteten Tee zum Trinken anzubieten. In beiden Fällen ist das Opfer ahnungslos und kann, je nach Menge des aufgenommenen Giftes schwer erkranken oder sterben.

mindestens 10 jahre haft wäre angebracht gewesen.:D

SAMURAI
19.01.2012, 12:04
Das sehe ich allerdings ähnlich.
Verdorbenes (also giftiges!) Fleisch wissentlich und vorsätzlich zu verkaufen ist genau so ein Verbrechen, wie jemandem vorsätzlich vergifteten Tee zum Trinken anzubieten. In beiden Fällen ist das Opfer ahnungslos und kann, je nach Menge des aufgenommenen Giftes schwer erkranken oder sterben.

Wahrscheinlich war das Döner für Türken bestimmt. Türkische Mägen vertragen Gammel-Döner. Daher gibt es mildernde Umstände.