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Vollständige Version anzeigen : "Feindstrafrecht" in der BRD?



Registrierter
14.01.2012, 09:02
Auf dem Weg zum "Feindstrafrecht"?
Ein Kommentar zum unlängst veröffentlichten Blog-Eintrag zum "Gewalt-Argument" der Demokraten veranlasst uns, über einen Begriff nachzudenken, der vielen im Widerstand noch unbekannt sein, bald aber zur größten Beeinträchtigung desselben führen dürfte.

Die Rede ist vom "Feindstrafrecht". Der Begriff geht zurück auf den Juristen Günther Jakobs und war ursprünglich als Konzept angelegt, die Bürgerrechte in einem Staat, ja dessen ganze Rechtsstaatlichkeit, frei von Sondergesetzen und Willkür zu halten, indem man zwischen "Bürgern" und "Feinden" unterscheidet und zwei unabhängige Strafrechtsregime normiert: Ein Bürgerstrafrecht und ein Feindstrafrecht. Bürger sind dabei jene, die vielleicht mal Gesetze verletzen, jedenfalls insgesamt aber die Rechtsordnung nicht in Frage stellen. Feinde hingegen sind die, denen die ganze Rechtsordnung egal ist, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ziele geht. Sie werden in diesem Konzept also faktisch "ausgebürgert", was ihren Rechtsstatus betrifft. Die Debatte um das Feindstrafrecht wurde erstmals im Zuge der RAF-Prozesse geführt.

Hierzulande gibt es (im Gegensatz zu z.B. lateinamerikanischen Staaten) kein explizites Feindstrafrecht. Es wird aber auf Ebene der Rechtsprechung dennoch praktiziert. Hier offenbart sich abermals die demokratische Heuchelei: Gäbe es in der BRD ein allseits bekanntes Feindstrafrecht, wäre jedem klar, welche Rechte ihm nach Straftaten zustünden und welche ihm versagt blieben. So aber ist zunächst jeder "Bürger". Jeder wird gleichermaßen von den Strafrechtsnormen angesprochen. Umso überraschender für den Betroffenen sind sodann oftmals die Gerichtsentscheidungen.
http://spreelichter.info/meldungen/Auf_dem_Weg_zum_Feindstrafrecht-322.html

Götz
14.01.2012, 09:47
Sollte dies zur Anwendung kommen, müßte man konsequenterweise Muslime präventiv abschieben.

Nicht Sicher
14.01.2012, 13:32
Und dann kommt man in den Ghulag 2.0?

McDuff
16.01.2012, 06:18
Moment mal! Wenn, dann sind doch die Bürger der Feind! Alle Gesetze richten sich doch gegen die Bürger, wohingegen die Lieblinge der Politik machen können was sie wollen. Das sieht man nicht nur an diversen Boni-Urteilen, sondern auch am Waffengesetz. Der Bürger darf nichts, die anderen schon.

Registrierter
16.01.2012, 21:16
Moment mal! Wenn, dann sind doch die Bürger der Feind! Alle Gesetze richten sich doch gegen die Bürger, wohingegen die Lieblinge der Politik machen können was sie wollen. Das sieht man nicht nur an diversen Boni-Urteilen, sondern auch am Waffengesetz. Der Bürger darf nichts, die anderen schon.

Die BRD beansprucht für sich das elementare Recht auf Umvolkung.
Da muss man schon mal Fünfe gerade sein lasen und das Existenzrecht des Deutschen Volkes ausser Acht lassen.

Geronimo
16.01.2012, 21:54
Jetzt verstehe ich auch den Ausspruch vom Beckstein. Ich zitiere mal aus dem Kopf:

Gegen Rechts sind wir auch mit Mitteln vorgegangen, die keineswegs vom Recht gedeckt waren. Das hätten wir uns sonst nicht erlauben können.

Alles klar. Ab sofort fühle ich mich vogelfrei. Mit allen Konsequenzen.

Raczek
17.01.2012, 01:13
Unabhängig vom hiesigen Kontext, "Feindstrafrecht" das hat was!