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Vollständige Version anzeigen : Begehrter Deutschpaß auch mit Null deutschen Sprachkenntnissen



Houseworker
04.01.2012, 14:32
Der Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung setzt ausnahmsweise dann keine ausreichenden Deutschkenntnisse voraus, wenn der Ausländer wegen Krankheit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung nicht mehr in der Lage ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

Ob sich ein Einbürgerungsbewerber die entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache in der Vergangenheit hat aneignen können, ist nicht entscheidend.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen (Klägerin) auf Einbürgerungszusicherung bejaht und die Stadt Heilbronn (Beklagte) zur Erteilung dieser Zusicherung verpflichtet.

Die 1949 geborene Klägerin ist Hausfrau und lebt seit 1991 mit ihrem Ehemann und den sechs gemeinsamen Kindern, die mittlerweile deutsche Staatsangehörige sind, im Bundesgebiet. Sie ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Die Klägerin ist Analphabetin und spricht die deutsche Sprache nicht. Im Juni 2009 erlitt sie einen Schlaganfall, ist seither schwerbehindert und leidet unter komplexen kognitiven Störungen. Die Klägerin hatte im März 2010 bei der Beklagten die Einbürgerung beantragt. Diesen Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 05.04.2011 ab, da nicht ersichtlich sei, dass sich die Klägerin in den Jahren vor ihrer Erkrankung hinreichend bemüht habe, die deutsche Sprache zu erlernen.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.12.2011
- 11 K 839/11 -



http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_11-K-83911_Einbuergerungsanspruch-trotz-unzureichender-Deutschkenntnisse.news12819.htm



Es ist festzustellen, daß besonders von den Türken jede kleinste Lücke im Gesetz auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ausgenutzt wird.
Wieder eine überzeugte Neudeutsche mehr! Frechheit kennt keine Grenzen!

Unser BVG entscheidet offenbar immer häufiger zugunsten von Wirtschaftsflüchtlingen. Die begleitende Betreuung scheint zu fruchten, denn seltsamerweise finden die Antragsteller immer einen Weg. Offenbar stehen hier massenhaft beratende Handlanger zur Seite!

Freier Beobachter
04.01.2012, 14:36
Das kann doch nicht wahr sein. das ist keine Lücke im gesetz das ist eine Einladung aller, ohne Deutsch Deutsch zu werden.

-jmw-
04.01.2012, 17:58
Andersrum wird ein Schuh draus: Lebte nicht die halbe Welt hier, bräucht man sich an zwoeinhalb Türkenomas, die für lau die Staatsbürgerschaft bekommen, garnicht aufregen.

KaRol
04.01.2012, 18:30
Hallo zusammen,

als Heilbronner bin ich naturgemäß ziemlich angefressen über das Urteil des Verw.Gerichts in Stuttgart, da ich die Hintergründe etwas besser kenne, als dies im nackten Urteil und der Begründung nachzulesen ist.
Leider kann ich keine Quelle verlinken, da die "Heilbronner Stimme" den betreffenden Artikel mal wieder nur in den Printausgaben veröffentlicht hat - und nicht online.
Bezeichnenderweise auf Seite 3 bei "Region Heilbronn"....:rolleyes:

Demnach beantragte die Türkin bereits Anfang 2000 die Staatsbürgerschaft, die ihr aber abgelehnt wurde, weil "...sie schon seit 2003 laufend und regelmäßig darauf hingewiesen wurde, dass sie sich nicht hinreichend bemüht habe, die dt. Sprache zu erlernen und sie deshalb Deutschkurse belegen muss, wenn sie die dt. Staatsbürgerschaft haben möchte...." ( Dieter Elsäßer, Leiter Ausländer-Staatsangehörigkeitsbehörde Stadt HN )
Sogar "Goldene Brücken" wurden ihr gebaut: selbst für Analphabeten gebe es Kurse, in denen man Grundkenntnisse der dt. Sprache erlangen - und man seinen guten Willen durch die Teilnahme unter Beweis stellen kann.
" Wenn man die dt. Staatsbürgerschaft will, dann sollte man sich im Bus oder beim Arzt wenigstens verständigen können", so Elsäßer.

Aber jahrelang hat die Frau alle Angebote abgelehnt und sich verweigert.

Mich nervt:

Erst als ihre 6 Kinder die dt. Staatsbürgerschaft hatten, entdeckte sie ihre plötzliche Liebe zu Deutschland. Und jetzt, als Schwerstkranke, sind die Vorteile als "Deutsche" plötzlich sogar einklagenswert - und dann findet die Frau auch noch verständnisvolle Richter.
Dies schafft einen Präzedenzfall: Türke und krank - und schon klappt´s auch ohne Sprachkenntnisse.....eine Riesenschweinerei ohnesgleichen.

Deshalb überlegt die Stadt HN auch in Berufung zu gehen....aber bei einem OBürgermeister, der stolz darauf ist, dass 134 Nationen in HN leben und jeder zweite Bürger einen Mig-Hintergrund hat, gehe ich mal davon aus, dass dies eine der üblichen Himmelsbach´schen ( Name des OB´s) Beruhigungspillen ist, die er nur zu gerne in solchen Fällen dem Bürger verabreicht.....


....und in wenigen Tagen ist der Fall eh wieder vergessen....X(




KaRol

Sprecher
04.01.2012, 18:32
Egal, der BRD-Paß hat sowieso nicht mehr das Geringste mit dem Deutschsein zu tun.

Houseworker
04.01.2012, 18:35
Man kann sich in diesem Staat eigentlich nur noch sinnlos besaufen, anders ist das nicht mehr auszuhalten.
Die Schadenfreude der Türken, ob dieses schmachvollen Urteils, mag ich mir garnicht vorstellen!

Antisozialist
04.01.2012, 23:06
Der Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung setzt ausnahmsweise dann keine ausreichenden Deutschkenntnisse voraus, wenn der Ausländer wegen Krankheit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung nicht mehr in der Lage ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

Ob sich ein Einbürgerungsbewerber die entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache in der Vergangenheit hat aneignen können, ist nicht entscheidend.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen (Klägerin) auf Einbürgerungszusicherung bejaht und die Stadt Heilbronn (Beklagte) zur Erteilung dieser Zusicherung verpflichtet.

Die 1949 geborene Klägerin ist Hausfrau und lebt seit 1991 mit ihrem Ehemann und den sechs gemeinsamen Kindern, die mittlerweile deutsche Staatsangehörige sind, im Bundesgebiet. Sie ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Die Klägerin ist Analphabetin und spricht die deutsche Sprache nicht. Im Juni 2009 erlitt sie einen Schlaganfall, ist seither schwerbehindert und leidet unter komplexen kognitiven Störungen. Die Klägerin hatte im März 2010 bei der Beklagten die Einbürgerung beantragt. Diesen Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 05.04.2011 ab, da nicht ersichtlich sei, dass sich die Klägerin in den Jahren vor ihrer Erkrankung hinreichend bemüht habe, die deutsche Sprache zu erlernen.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.12.2011
- 11 K 839/11 -



http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_11-K-83911_Einbuergerungsanspruch-trotz-unzureichender-Deutschkenntnisse.news12819.htm



Es ist festzustellen, daß besonders von den Türken jede kleinste Lücke im Gesetz auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ausgenutzt wird.
Wieder eine überzeugte Neudeutsche mehr! Frechheit kennt keine Grenzen!

Unser BVG entscheidet offenbar immer häufiger zugunsten von Wirtschaftsflüchtlingen. Die begleitende Betreuung scheint zu fruchten, denn seltsamerweise finden die Antragsteller immer einen Weg. Offenbar stehen hier massenhaft beratende Handlanger zur Seite!

Die Schuld tragen die Gesetzgeber, die Ausländergruppen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung verschafft haben, die sich hauptsächlich in unser Sozialsystem integrieren wollen.

svizzera
07.01.2012, 11:39
Super Gerichtsentscheid! Jetzt wissen alle Türken, dass sie sich nur die Zunge rausschneiden müssen, um den Deutschen Pass geschenkt zu bekommen.