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Vollständige Version anzeigen : Sonderrechte für Muslime in Deutschland



SAMURAI
29.12.2011, 08:57
Sonderrechte für Muselmanen


http://michael-mannheimer.info/2011/12/22/sonderrechte-fur-muslime-vom-arbeitsplatz-bis-zur-witwenrente/

Sonderrechte für Muslime: Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente (http://michael-mannheimer.info/2011/12/22/sonderrechte-fur-muslime-vom-arbeitsplatz-bis-zur-witwenrente/)


http://michael-mannheimer.info/wp-content/uploads/2011/12/Sonderrechte-f%C3%BCr-Muslime-in-D-2.jpg (http://michael-mannheimer.info/wp-content/uploads/2011/12/Sonderrechte-f%C3%BCr-Muslime-in-D-2.jpg)

Stirbt ein in Deutschland lebender Muslim, erhalten heute schon alle seine Frauen deutsche Witwenrente – auch wenn sie Deutschland niemals betreten haben
Vorwort von Michael Mannheimer


Den wenigsten Deutschen ist bewusst, dass Muslimen Sonderrechte eingeräumt werden, von denen Deutsche nur träumen können. Besonderen Rechtsschutz etwa genießen Muslime, die in der hierzulande verbotenen Polygamie (Vielehe) leben. Längst gibt es im Bundestag ernstzunehmende Debatten darüber, wie das islamische Barbaren-Recht Scharia hier Einzug halten kann, und wo genau scharistisches Recht anzuwenden ist. Und längst wird die Scharia bereits konkret angewandt (s.Polygamie), womit der Bundestag selbst den Boden unseres Grundgestzes verlassen hat und zum Verräter an Recht und Vaterland geworden ist.

Das Ende des Gleichheitsprinzpis: Muslime haben heute schon mehr Rechte als als Nichtmuslime


Obwohl Polygamie vom Grundgesetz verboten ist, beziehen alle Frauen eines verstorbenen Muslims Witwenrente – ein klarer Verfassungsbruch


Eine Pilgerfahrt nach Mekka hebt alle deutschen Kündigungsgestze auf – ein klarer Verfassungsbruch


In Holland müssen sich islamische Anwälte vor Gericht nicht mehr vor dem Richter erheben – damit hat Holland den Islam als höherwertiges System bestätigt


In England dürfen Polizeibemate muslimische Wohnungen nur noch ohne Schuhe betreten – und Polizeihunde müssen sonderangefertigte Schuhe tragen, wenn sie bei Hausdurchsuchungen nach Rauschgift suchen


In England dürfen sich Muslime weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Umgekehrt ist es eine Straftat


Dank massivem Muslimterror: Parkverbote gelten nur noch für Nichtmuslime


Europas Hauptstadt ist heute schon mehrheitlich muslimisch


Frankreich: Umtauschrecht bei zerrissenemoder fehlendem Jungfernhäutchen


Norwegen: Wenn ein Muslim für Mord/Totschlag/Zerstückelung “gekränkte Ehre” als Grund angibt, gelten besonders milde Strafen für ihn (aber nicht für Nicht-Muslime)


Europäische Juristen fordern immer häufiger die Einführung der Scharia in europäische Gesetze – und kein Staatsanwalt klagt auf deren Berufsverbot wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten:knie::knie::knie:

Sprecher
29.12.2011, 09:13
Daß ausgerechnet ein Jude wie Michael Mannheimer sich über Sonderrechte für andere religiöse Sekten aufregt hat schon etwas Belustigendes.

Sheldon
29.12.2011, 09:13
Wir haben sie gewählt...

SAMURAI
29.12.2011, 09:30
Daß ausgerechnet ein Jude wie Michael Mannheimer sich über Sonderrechte für andere religiöse Sekten aufregt hat schon etwas Belustigendes.

Schlimm, schlimm - de Joden worns.

kotzfisch
29.12.2011, 09:32
Manticor: OH NEIN, WIR HABEN SIE NICHT GEWÄHLT!
Sprecher: Die meisten Sachverhalte des Eingangsposts bezweifle ich.
Die Polygamiekiste ist klar grundgesetzwidrig, falls das so stimmt, klage ich Anfang Januar.Das plündert ja die Rentenkassen.

berty
29.12.2011, 10:03
Sonderrechte für Muselmanen

:knie::knie::knie:

Soviel Blödsinn und einfach ins Forum geschmissen. Haste keinen Abfalleimer daheim?

SAMURAI
29.12.2011, 10:13
Soviel Blödsinn und einfach ins Forum geschmissen. Haste keinen Abfalleimer daheim?

http://relevant.at/chronik/usa/381072/tarzan-affe-cheetah-weihnachtsabend-gestorben.story

Berty, ich wollte Dir schon kondolieren - jetzt lasse ich es sein.

-jmw-
29.12.2011, 10:36
Erstens: Thema gibt's schon irgendwo.

Zwotens @ MOD: Bitte zusammenlegen!

Drittens @

Die Polygamiekiste ist klar grundgesetzwidrig, falls das so stimmt, klage ich Anfang Januar.Das plündert ja die Rentenkassen.
Es ist nicht grundgesetzwidrig, denn es handelt sich lediglich um eine im internationalen Privatrechtsverkehr übliche Anerkennung eines ausländischen zivilrechtlichen Vertrages, durch den bzw. die die deutsche Rechtsordnung nicht wesentlich berührt wird.

Analogie: Ein Paar aus Land A adoptiert in Land A ein Kind. Später reisen sie für einen Urlaub nach Land B. In Land B aber sind dererlei Adoptionen nicht möglich. Sollten die Behörden von Land B das Kind also, solange es sich in B aufhält, als unadoptiert betrachten und in ein Jugendpflegeeinrichtung verbringen?

kotzfisch
29.12.2011, 10:51
Einspruch:Der Gleichheitsgrundsatz könnte berührt sein, dass wäre zu prüfen.

-jmw-
29.12.2011, 11:06
Einspruch:Der Gleichheitsgrundsatz könnte berührt sein, dass wäre zu prüfen.
Der Gleichheitsgrundsatz dürfte darum nicht berührt sein, weil - nehme ich mal an - wohl jeder, der im Ausland legal(!) polygam geheiratet hat, hier anerkannt wird, ganz gleich, ob er Moslem ist, Jude, Christ, Animist oder sonstwas.

kotzfisch
29.12.2011, 11:20
Bezogen auf einen Deutschen, der es unternähme, Polygamie zu treiben, im Ausland heiratete, seine Frauen mitnähme und dann
gleiches Recht einforderte....rein theoretisch.

Chronos
29.12.2011, 11:41
Der Gleichheitsgrundsatz dürfte darum nicht berührt sein, weil - nehme ich mal an - wohl jeder, der im Ausland legal(!) polygam geheiratet hat, hier anerkannt wird, ganz gleich, ob er Moslem ist, Jude, Christ, Animist oder sonstwas.
Der Gleichheitsgrundsatz dürfte sehr wohl berührt sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, vier irgendwo im Ausland angetraute Frauen gleichberechtigt von den deutschen Sozialkassen alimentieren zu müssen (entsprechende Gerichtsurteile sind im Netz vorhanden).

Es ist eine Riesensauerei, was dem Bundesbürger zugemutet wird.

Tantalit
29.12.2011, 12:43
Mannheimer: Islamisierung ist Völkermord

http://www.pi-news.net/2011/12/mannheimer-islamisierung-ist-volkermord/

Aber bestimmt nicht wenn es Deutsche trifft sind ja eh alles Nazis; am Ende werden die Grünen und linken ganz dumm aus der Wäsche schauen wenn schwule und lesben am Kran hängen, die Hälfte der deutschen Männer geköpft sind und deutsche Frauen zu tausenden zwangsverheiratet und mißbraucht werden.

Na ja soll mir keiner kommen und sagen er hätte nix gewußt dann setzt es aber sowas von Hiebe.

SAMURAI
29.12.2011, 12:48
Mannheimer: Islamisierung ist Völkermord

http://www.pi-news.net/2011/12/mannheimer-islamisierung-ist-volkermord/

Aber bestimmt nicht wenn es Deutsche trifft sind ja eh alles Nazis; am Ende werden die Grünen und linken ganz dumm aus der Wäsche schauen wenn schwule und lesben am Kran hängen, die Hälfte der deutschen Männer geköpft sind und deutsche Frauen zu tausenden zwangsverheiratet und mißbraucht werden.

Na ja soll mir keiner kommen und sagen er hätte nix gewußt dann setzt es aber sowas von Hiebe.

Die Herren Muslime werden sie glühenden Zangen umschwulen.

Affenpriester
29.12.2011, 13:18
Hier bekommen doch alle Minderheiten Sonderrechte. Ausländer, Musels, Schwule und Lesben, Behinderte (wobei ich die mal ausklammern würde), usw..
Alles was anders ist, wird gefördert. Mich wundert das alles schon lang nicht mehr...

-jmw-
29.12.2011, 21:08
Bezogen auf einen Deutschen, der es unternähme, Polygamie zu treiben, im Ausland heiratete, seine Frauen mitnähme und dann
gleiches Recht einforderte....rein theoretisch.
Es geschieht rein praktisch gesehen wohl einfach zu selten, dass Nichtmuslime betroffen sind.

-jmw-
29.12.2011, 21:09
Der Gleichheitsgrundsatz dürfte sehr wohl berührt sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, vier irgendwo im Ausland angetraute Frauen gleichberechtigt von den deutschen Sozialkassen alimentieren zu müssen (entsprechende Gerichtsurteile sind im Netz vorhanden).

Es ist eine Riesensauerei, was dem Bundesbürger zugemutet wird.
Es liegt letztlich an den Gerichten, zu entscheiden, ob und wann und inwieweit die Rechtsordnung beeinträchtigt wird.
Was ich sage, ist: Es ist bei der Anerkennung der Polygamie nicht evident.

torun
29.12.2011, 21:15
Es liegt letztlich an den Gerichten, zu entscheiden, ob und wann und inwieweit die Rechtsordnung beeinträchtigt wird.
Was ich sage, ist: Es ist bei der Anerkennung der Polygamie nicht evident.

Ist doch vollkommen piepe unter wievielen Frauen die Witwenrente aufgeteilt wird.

JensVandeBeek
29.12.2011, 21:16
Daß ausgerechnet ein Jude wie Michael Mannheimer sich über Sonderrechte für andere religiöse Sekten aufregt hat schon etwas Belustigendes.

Wer sich von dieser Typ verarschen läßt, ist selber schuld !

JensVandeBeek
29.12.2011, 21:21
Soviel Blödsinn und einfach ins Forum geschmissen. Haste keinen Abfalleimer daheim?

Du solltest dich über "Leid der Anderen" nicht lustig machen. Die Lage ist sehr ernst und es ist eigentlich zum heulen. Da hilft nur noch kollektiven Suizid, denn erträglich ist es nicht.

Sathington Willoughby
29.12.2011, 21:26
Erstens: Thema gibt's schon irgendwo.

Zwotens @ MOD: Bitte zusammenlegen!

Drittens @

Es ist nicht grundgesetzwidrig, denn es handelt sich lediglich um eine im internationalen Privatrechtsverkehr übliche Anerkennung eines ausländischen zivilrechtlichen Vertrages, durch den bzw. die die deutsche Rechtsordnung nicht wesentlich berührt wird.

Analogie: Ein Paar aus Land A adoptiert in Land A ein Kind. Später reisen sie für einen Urlaub nach Land B. In Land B aber sind dererlei Adoptionen nicht möglich. Sollten die Behörden von Land B das Kind also, solange es sich in B aufhält, als unadoptiert betrachten und in ein Jugendpflegeeinrichtung verbringen?
Leider gebe ich dir Recht, denn:
in Südamerika gibt es mindestens einen verrückten Deutschen, der dort Kinder als seine eigenen ausgibt (er muss dort nur erklären, der Vater zu sein) und lässt diese nach Deutschland reisen, wo es ein Rundum-Sorglospaket gibt.
Ja, der Sozialstaat ist ein armes Tier: jeder will ihn - aber nur zum Schlachten. Und Futter und Gutes gibts nur von Leuten, die für diese Gaben verteufelt werden.

-jmw-
29.12.2011, 21:28
Ist doch vollkommen piepe unter wievielen Frauen die Witwenrente aufgeteilt wird.
Würd's aufgeteilt, wär's schnurz, joa.
Wird's denn?
Glaub ich nämlich nicht.
Denn jede der Witwen is' ja Vollwitwe.

-jmw-
29.12.2011, 21:31
Leider gebe ich dir Recht, denn:
in Südamerika gibt es mindestens einen verrückten Deutschen, der dort Kinder als seine eigenen ausgibt (er muss dort nur erklären, der Vater zu sein) und lässt diese nach Deutschland reisen, wo es ein Rundum-Sorglospaket gibt.
Ja, der Sozialstaat ist ein armes Tier: jeder will ihn - aber nur zum Schlachten. Und Futter und Gutes gibts nur von Leuten, die für diese Gaben verteufelt werden.
Hörte ich auch schonmal von, von diesem Herrn.
Naja, er nutzt nur die Lücken, die man ihm lässt, nicht?
Zum Glück muss ich mich ganz so aufregen - ich bin ja gegen Sozialmurks aller Art. :)

torun
29.12.2011, 21:36
Würd's aufgeteilt, wär's schnurz, joa.
Wird's denn?
Glaub ich nämlich nicht.
Denn jede der Witwen is' ja Vollwitwe.
Rentenrechtlich gibt es keine Vielweiberei !
Nehmen wir an, 1000 € Rentenanspruch, die reguläre Altersgrenze ist erreicht, ergibt eine Hinterbliebenenrente von ca 550 €, abzüglich KK und PV. Die auch nur ausgezahlt werden wenn der/die Empfänger-in 45 Jahre alt ist.
Diese Rente wird auch nur auf ein Konto gezahlt, egal wo. Und bei Wohnsitz im Ausland ist es auch vorbei mit der deutschen KV.

berty
29.12.2011, 21:45
Du solltest dich über "Leid der Anderen" nicht lustig machen. Die Lage ist sehr ernst und es ist eigentlich zum heulen. Da hilft nur noch kollektiven Suizid, denn erträglich ist es nicht.

Nur Singen hilft noch. Auch altes deutsches Liedgut. Selbst wenn es ein früher Multikulti-Künstler singt.

http://www.youtube.com/watch?v=lnehZZbZGjs

torun
29.12.2011, 21:46
Hörte ich auch schonmal von, von diesem Herrn.
Naja, er nutzt nur die Lücken, die man ihm lässt, nicht?
Zum Glück muss ich mich ganz so aufregen - ich bin ja gegen Sozialmurks aller Art. :)

Das funktioniert aber nur einmal, ohne DNA Test. Beim 2. Versuch kommt das Wattestäbchen zum Einsatz. Ganz so doof sind unsere Behörden nun auch nicht.

-jmw-
29.12.2011, 22:11
Rentenrechtlich gibt es keine Vielweiberei !
Nehmen wir an, 1000 € Rentenanspruch, die reguläre Altersgrenze ist erreicht, ergibt eine Hinterbliebenenrente von ca 550 €, abzüglich KK und PV. Die auch nur ausgezahlt werden wenn der/die Empfänger-in 45 Jahre alt ist.
Diese Rente wird auch nur auf ein Konto gezahlt, egal wo. Und bei Wohnsitz im Ausland ist es auch vorbei mit der deutschen KV.
Ach?
Na, siehste wohl, dann stellt sich das Problem ja garnicht! :)

torun
29.12.2011, 22:29
Ach?
Na, siehste wohl, dann stellt sich das Problem ja garnicht! :)

So siehts aus !

Deutschmann
29.12.2011, 23:04
Das funktioniert aber nur einmal, ohne DNA Test. Beim 2. Versuch kommt das Wattestäbchen zum Einsatz. Ganz so doof sind unsere Behörden nun auch nicht.

Der tut die Kinder adoptieren. Nicht zeugen. Da ist die DNA völlig egal.

torun
29.12.2011, 23:10
Der tut die Kinder adoptieren. Nicht zeugen. Da ist die DNA völlig egal.

Und ? Auch eine Adoption muß in Deutschland anerkannt werden. Und er im Ausland, Kinder in Deutschland funktioniert nicht !

Deutschmann
29.12.2011, 23:11
Und ? Auch eine Adoption muß in Deutschland anerkannt werden. Und er im Ausland, Kinder in Deutschland funktioniert nicht !

Hmmm... das weiß ich jetzt nicht. Ich gehe davon aus dass die Gesetze der Adoption gelten, in dem Land in dem er wohnt.

torun
29.12.2011, 23:19
Hmmm... das weiß ich jetzt nicht. Ich gehe davon aus dass die Gesetze der Adoption gelten, in dem Land in dem er wohnt.
Grundsätzlich gilt, Geldleistungen werden nur gezahlt wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.
Da kann er 100 Kinder adoptieren, oder die Vaterschaft erklären.

Deutschmann
29.12.2011, 23:21
Grundsätzlich gilt, Geldleistungen werden nur gezahlt wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.
Da kann er 100 Kinder adoptieren, oder die Vaterschaft erklären.

Ja. Die Geschichte ist auch bestimmt schon 10 Jahre alt. Keine Ahnung wie es damals war. Aber ehrlich gesagt traue ich unserem Staat alles zu. Auch dass er Vorschriften oder Gesetze bricht wenn er "gut da steht".

Houseworker
29.12.2011, 23:22
Grundsätzlich gilt, Geldleistungen werden nur gezahlt wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.
Da kann er 100 Kinder adoptieren, oder die Vaterschaft erklären.

Ich hätte da gern mal eine Quelle zu Deinen Ausführungen! Behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist! :rolleyes:

torun
29.12.2011, 23:27
Ich hätte da gern mal eine Quelle zu Deinen Ausführungen! Behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist! :rolleyes:
Frag mal bei deiner Kindergeldkasse, oder beim nächsten Sozialamt. Kannst auch bei irgendeiner Botschaft im Ausland anrufen.
Selbst für EU Bürger wird kein Kindergeld ausgezahlt, wenn die Kinder nicht in Deutschland sind.
Und von der Botschaft gibts nur Geld in Notlage für die Heimreise, natürlich zu erstatten.

Houseworker
29.12.2011, 23:36
Frag mal bei deiner Kindergeldkasse, oder beim nächsten Sozialamt. Kannst auch bei irgendeiner Botschaft im Ausland anrufen.
Selbst für EU Bürger wird kein Kindergeld ausgezahlt, wenn die Kinder nicht in Deutschland sind.
Und von der Botschaft gibts nur Geld in Notlage für die Heimreise, natürlich zu erstatten.

Was soll ich bei meiner Kindergeldkasse fragen, ich habe keine Kinder. Deswegen frag ich ja Dich.
Botschaft anrufen? Ja klar! :vogel:
Solche Querverweise untermauern Deine Behauptungen keinesfalls!

torun
29.12.2011, 23:45
Was soll ich bei meiner Kindergeldkasse fragen, ich habe keine Kinder. Deswegen frag ich ja Dich.
Botschaft anrufen? Ja klar! :vogel:
Solche Querverweise untermauern Deine Behauptungen keinesfalls!

http://www.sozialhilfe24.de/gesetze/sozialhilfe-fuer-deutsche-im-ausland/anzeigen23.html

Houseworker
29.12.2011, 23:51
http://www.sozialhilfe24.de/gesetze/sozialhilfe-fuer-deutsche-im-ausland/anzeigen23.html

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland! Was soll denn der Käse!
Hier gehts um Moslems, welche bevorzugt werden.

torun
29.12.2011, 23:54
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland! Was soll denn der Käse!
Hier gehts um Moslems, welche bevorzugt werden.

Du solltest vielleicht die Beiträge alle lesen, dann weißt du auch wer was gefragt hat.

Houseworker
29.12.2011, 23:58
Du solltest vielleicht die Beiträge alle lesen, dann weißt du auch wer was gefragt hat.

Schon gut. Mir sind halt Deine Ausführungen aufgefallen. Anscheinend finden die Sonderrechte für Muslime Deinen Beifall. Meinen jedenfalls nicht.
Wir werden einfach nur noch komplett verarscht!

torun
30.12.2011, 00:04
Schon gut. Mir sind halt Deine Ausführungen aufgefallen. Anscheinend finden die Sonderrechte für Muslime Deinen Beifall. Meinen jedenfalls nicht.
Wie kommst du darauf, dass angebliche Sonderrechte meinen Beifall finden ?
Kaum schwadroniert hier irgendjemand von irgendwelchen Vorteilen, bar jedweder Kenntnis der Gesetzeslage, und schon jaulen die üblichen Verdächtigen hier auf.

Houseworker
30.12.2011, 00:05
Wie kommst du darauf, dass angebliche Sonderrechte meinen Beifall finden ?
Kaum schwadroniert hier irgendjemand von irgendwelchen Vorteilen, bar jedweder Kenntnis der Gesetzeslage, und schon jaulen die üblichen Verdächtigen hier auf.

.....sagt der Oberjauler! :))

torun
30.12.2011, 00:09
.....sagt der Oberjauler! :))

Zu welcher Sorte Idiot gehörst du eigentlich ?

Houseworker
30.12.2011, 00:39
Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

Für die oben genannten Staatsangehörigen, mit deren Herkunftsstaaten es zwischenstaatliche Abkommen gibt, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unter Umständen auch für Kinder, die im Herkunftsland leben oder nur vorübergehend in Deutschland sind. Diese Sätze sind allerdings deutlich niedriger.


Für Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro und der Türkei liegen die Sätze

für das erste Kind bei 5,11 Euro monatlich,
für das zweite Kind bei 12,78 Euro monatlich,
für das dritte und vierte Kind bei jeweils 30,68 Euro monatlich,
für jedes weitere Kind bei jeweils 35,79 Euro monatlich.

Für Staatsangehörige aus Marokko und Tunesien liegen die Sätze
für das erste Kind bei 5,11 Euro monatlich,
für jedes weitere Kind bei 12,78 Euro monatlich.

http://www.einwanderer.net/Kindergeld.134.0.html

Houseworker
30.12.2011, 00:45
Zu welcher Sorte Idiot gehörst du eigentlich ?

Du behauptest Sachen, die einfach nicht stimmen. Wer ist also jetzt hier der Idiot?

Houseworker
30.12.2011, 01:30
@ Samurei

Den Thread gibts aber auch schon!!!

http://www.politikforen.net/showthread.php?119671-Viele-Sonderrechte-f%FCr-Muslime-Vom-Arbeitsplatz-bis-zur-Witwenrente!

Bruddler
30.12.2011, 04:22
Wir haben sie gewählt...

Wir haben sie angeblich gewählt....

Bruddler
30.12.2011, 04:24
Manticor: OH NEIN, WIR HABEN SIE NICHT GEWÄHLT!
Sprecher: Die meisten Sachverhalte des Eingangsposts bezweifle ich.
Die Polygamiekiste ist klar grundgesetzwidrig, falls das so stimmt, klage ich Anfang Januar.Das plündert ja die Rentenkassen.


Erstens: Thema gibt's schon irgendwo.

Zwotens @ MOD: Bitte zusammenlegen!

Drittens @

Es ist nicht grundgesetzwidrig, denn es handelt sich lediglich um eine im internationalen Privatrechtsverkehr übliche Anerkennung eines ausländischen zivilrechtlichen Vertrages, durch den bzw. die die deutsche Rechtsordnung nicht wesentlich berührt wird.

Analogie: Ein Paar aus Land A adoptiert in Land A ein Kind. Später reisen sie für einen Urlaub nach Land B. In Land B aber sind dererlei Adoptionen nicht möglich. Sollten die Behörden von Land B das Kind also, solange es sich in B aufhält, als unadoptiert betrachten und in ein Jugendpflegeeinrichtung verbringen?

Man kann alles, aber auch wirklich alles schönreden....näch ?!

SAMURAI
30.12.2011, 04:57
Ist doch vollkommen piepe unter wievielen Frauen die Witwenrente aufgeteilt wird.

Irrtum, wenn die Rente nicht reicht wird aufgestockt. 4 Burkas = 4x Sozialhilfe + Kindergeld etc.

schastar
30.12.2011, 06:08
Sonderrechte für Muselmanen

:knie::knie::knie:

Danke für den Link, sehr interessant.

-jmw-
30.12.2011, 11:45
Man kann alles, aber auch wirklich alles schönreden....näch ?!
Mit einer gewissen Intelligenz geht das, ja.

torun
31.12.2011, 00:14
Du behauptest Sachen, die einfach nicht stimmen. Wer ist also jetzt hier der Idiot?

Ach ja ? Wenn du schon die Kindergeldregelung hier anbringst dann aber komplett. Nicht nur das raussuchen was in deinen Kram passt.

Houseworker
31.12.2011, 00:20
Ach ja ? Wenn du schon die Kindergeldregelung hier anbringst dann aber komplett. Nicht nur das raussuchen was in deinen Kram passt.

Es ging um diese Behauptung von Dir:


Grundsätzlich gilt, Geldleistungen werden nur gezahlt wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.

Die hab ich widerlegt, nicht weil sie mir in den Kram passen, sondern weil es eine Tatsache ist.

torun
31.12.2011, 00:22
Irrtum, wenn die Rente nicht reicht wird aufgestockt. 4 Burkas = 4x Sozialhilfe + Kindergeld etc.

Die Rente gibts trotzdem nur einmal, und Kindergeld wird mit der Sozialhife verrechnet.

torun
31.12.2011, 00:27
Es ging um diese Behauptung von Dir:



Die hab ich widerlegt, nicht weil sie mir in den Kram passen, sondern weil es eine Tatsache ist.

Dann hast du auch gelesen, dass eine Vorausetzung für z.B. Kindergeld Erwerbstätigkeit in Deutschland ist.
Aber das ist nichts neues, diese Regelung gibt es seit es Kindergeld gibt, früher wurde nicht mal überprüft ob und wieviele Kinder überhaupt vorhanden sind.

Houseworker
31.12.2011, 00:31
Dann hast du auch gelesen, dass eine Vorausetzung für z.B. Kindergeld Erwerbstätigkeit in Deutschland ist.
Aber das ist nichts neues, diese Regelung gibt es seit es Kindergeld gibt, früher wurde nicht mal überprüft ob und wieviele Kinder überhaupt vorhanden sind.

Habe ich Dich richtig verstanden? Erwerbstätigkeit ist eine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld?
Aha, dann bekommen die Migranten, welche nicht arbeiten, kein Kindergeld? Das ist mir aber sowas von neu!
Oder meinst Du speziell KG-Bezug für im Ausland lebende Kinder?

torun
31.12.2011, 00:35
Habe ich Dich richtig verstanden? Erwerbstätigkeit ist eine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld?
Aha, dann bekommen die Migranten, welche nicht arbeiten, kein Kindergeld? Das ist mir aber sowas von neu!
Oder meinst Du speziell KG-Bezug für im Ausland lebende Kinder?
Kindergeld wird auch bei arbeitslosen Ausländern, die Leistungen beziehen, verrechnet.
Und für den Bezug im Ausland ist Erwerbstätigkeit eine Voraussetzung.

Houseworker
31.12.2011, 00:38
Kindergeld wird auch bei arbeitslosen Ausländern, die Leistungen beziehen, verrechnet.
Und für den Bezug im Ausland ist Erwerbstätigkeit eine Voraussetzung.

Danke für die Antwort.
Ich wünsche Dir einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

torun
31.12.2011, 00:40
Danke für die Antwort.
Ich wünsche Dir einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Ich dir auch !

SAMURAI
31.12.2011, 06:19
Die Rente gibts trotzdem nur einmal, und Kindergeld wird mit der Sozialhife verrechnet.

Kommte es nicht auf die Summe an welche durch diese Regel erschlichen wird. Es geht um die Anspruchsberechtigung "Mehrehe erlaubt" dass sich die Sozialkassen öffnen. Aus welchem Pott die Kohle kommt ist doch nebensächlich.