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Vollständige Version anzeigen : Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen



StaticBool
20.12.2011, 19:05
Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.

Das Internet hat so lange wunderbar funktioniert und niemandem geschadet, bis Politiker und vor allem Juristen ihre Nase daran bekommen haben. Die beiden Berufsgruppen, die sich mit am wenigsten damit beschäftigen bzw. auskennen, treffen die meisten Entscheidungen darüber.

Man muss keine allgemeine Hochschulreife haben, um sich ausrechnen zu können, dass eine Rentnerin ohne Computer wohl eher nicht raubkopiert hat. Juristen scheinen offensichlich dem geflügelten Wort entsprechend ihren gesunden Menschenverstand am Eingang zur Uni abgeben zu müssen.

Abmahnanwälte leisten nichts, wirklich gar nichts Produktives und haben hier eine grundrechtswidrige Möglichkeit, nach Belieben Internetnutzer abzustrafen!

Ich hoffe, die Dame bekommt Unterstützung von der Wolke, geht in Berufung und jeder der daran Beteiligten wird wegen seelischer Grausamkeit zu Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - mal ehrlich, wer kann noch ruhig schlafen und seine Kinder im Netz frei herumlaufen lassen, solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

Vollständig nebst Nachweis (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html)

MANFREDM
20.12.2011, 20:06
... solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

Vollständig nebst Nachweis (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html)

Möglicherweise sollten Sie Ihr Unwesen dort auch nicht mehr treiben:


SERVER-FEHLER 404
Dokument nicht gefunden

Die von Ihnen gewählte Adresse/URL ist auf unserem Server nicht bzw. nicht mehr vorhanden.

Gawen
20.12.2011, 21:25
Möglicherweise sollten Sie Ihr Unwesen dort auch nicht mehr treiben:

Für alle die zu blöd zum googeln sind:

https://www.google.com/search?q=Obwohl+eine+Rentnerin+nach+eigenen+Angabe n+weder+Computer+noch+Router+besitzt%2C+muss+sie+e iner+Anwaltskanzlei+650+Euro+zahlen

derRevisor
20.12.2011, 21:31
Die sollten ohne Bewährung beliebigen U-Bahn-Schlägern zum Fraß vorgeworfen werden.

Paul Felz
20.12.2011, 21:34
Für alle die zu blöd zum googeln sind:

https://www.google.com/search?q=Obwohl+eine+Rentnerin+nach+eigenen+Angabe n+weder+Computer+noch+Router+besitzt%2C+muss+sie+e iner+Anwaltskanzlei+650+Euro+zahlen
Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

Weil das Gericht das alles nicht so genau wissen wollte, reichte schon das Vorhandensein eines Internetanschlusses zusammen mit der IP-Ermittlung, um die computerlose Rentnerin abzumahnen.
Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.

Ruepel
20.12.2011, 21:52
Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.

Viel wichtiger wäre es,der Abmahnkanzlei ein kalte Sanierung zukommen zu lassen.

Gärtner
20.12.2011, 21:53
Das Internet hat so lange wunderbar funktioniert und niemandem geschadet, bis Politiker und vor allem Juristen ihre Nase daran bekommen haben. Die beiden Berufsgruppen, die sich mit am wenigsten damit beschäftigen bzw. auskennen, treffen die meisten Entscheidungen darüber.

Man muss keine allgemeine Hochschulreife haben, um sich ausrechnen zu können, dass eine Rentnerin ohne Computer wohl eher nicht raubkopiert hat. Juristen scheinen offensichlich dem geflügelten Wort entsprechend ihren gesunden Menschenverstand am Eingang zur Uni abgeben zu müssen.

Abmahnanwälte leisten nichts, wirklich gar nichts Produktives und haben hier eine grundrechtswidrige Möglichkeit, nach Belieben Internetnutzer abzustrafen!

Ich hoffe, die Dame bekommt Unterstützung von der Wolke, geht in Berufung und jeder der daran Beteiligten wird wegen seelischer Grausamkeit zu Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - mal ehrlich, wer kann noch ruhig schlafen und seine Kinder im Netz frei herumlaufen lassen, solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

Vollständig nebst Nachweis (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html)

Das Erschreckendste an dieser Geschichte ist die faktische Beweislastumkehr, die das Gericht hier vorgenommen hat. Man muß jetzt beweisen, keinen Wlan-Zugriff zu haben, um nicht unter die Störerhaftung zu fallen. Das ist ein rechtsstaatlicer Skandal erster Güte.

Dieses Unrechtsurteil würde den Instanzenweg nicht überleben.

Teeernte
20.12.2011, 21:54
Nun - wen Oma den programmierten Router verschenkt/weitergegeben/entsorgt hat - ohne die Zugangsdaten zu löschen - DUMM gelaufen.

Dann gibt's ne IP auf ihren Namen....

Da kann man nur schauen - ob zur IP zu dem Zeitpunkt die Regionaldaten passen ......

....und die IP Adresse scannen - wenn "SIE" (bzw. Ihre Zugangsdaten) wieder online sind.... - die Daten dann dem DSLAM und der Leitung >> dem Anschlussinhaber zuordnen....

Paul Felz
20.12.2011, 21:55
Viel wichtiger wäre es,der Abmahnkanzlei ein kalte Sanierung zukommen zu lassen.
Warm, sehr warm

Registrierter
21.12.2011, 00:33
Das Internet hat so lange wunderbar funktioniert und niemandem geschadet, bis Politiker und vor allem Juristen ihre Nase daran bekommen haben. Die beiden Berufsgruppen, die sich mit am wenigsten damit beschäftigen bzw. auskennen, treffen die meisten Entscheidungen darüber.

Man muss keine allgemeine Hochschulreife haben, um sich ausrechnen zu können, dass eine Rentnerin ohne Computer wohl eher nicht raubkopiert hat. Juristen scheinen offensichlich dem geflügelten Wort entsprechend ihren gesunden Menschenverstand am Eingang zur Uni abgeben zu müssen.

Abmahnanwälte leisten nichts, wirklich gar nichts Produktives und haben hier eine grundrechtswidrige Möglichkeit, nach Belieben Internetnutzer abzustrafen!

Ich hoffe, die Dame bekommt Unterstützung von der Wolke, geht in Berufung und jeder der daran Beteiligten wird wegen seelischer Grausamkeit zu Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - mal ehrlich, wer kann noch ruhig schlafen und seine Kinder im Netz frei herumlaufen lassen, solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

Vollständig nebst Nachweis (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html)

Super Link!
Funzt nicht.

Gehirnnutzer
21.12.2011, 04:36
Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.

Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.

henriof9
21.12.2011, 06:50
Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.

Auch wenn das vielleicht rechtlich so ist, etwas Menschenverstand kann man doch wohl von einem Richter bzw. Gericht erwarten.
Es wird ja quasi erwartet, daß jede Internetnutzer das technische Wissen und Verständnis hat was ja selbst manchen Servicetechniker fehlt und im Falle einer pflegebedürftigen Rentnerin hätte etwas Logik seitens des Richters aufgezeigt das ohne Router und PC und auch ohne sonstiges internetfähiges Endgerät kein Download von was auch immer möglich ist.
Da hätte sich die genauere Überprüfung in Bezug auf die IP schon zwangsweise ergeben.

Nationalix
21.12.2011, 07:12
Abmahnanwälte sollte man generell des Nachts mit einem Tonfa besuchen.

FranzKonz
21.12.2011, 07:14
Viel wichtiger wäre es,der Abmahnkanzlei ein kalte Sanierung zukommen zu lassen.

Wieso kalt?

MANFREDM
21.12.2011, 08:46
..., solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

Vollständig nebst Nachweis (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html)

z.B. Sie: SERVER-FEHLER 404
Dokument nicht gefunden

Die von Ihnen gewählte Adresse/URL ist auf unserem Server nicht bzw. nicht mehr vorhanden.

Skaramanga
21.12.2011, 09:11
Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.

Außerdem hat jemand, der einen "Internetanschluss" hat (also Zugang zu einem Provider-Netzwerk hat), nicht "eine IP-Adresse". Die ändert sich ständig, oft alle paar Stunden, Stichwort: DHCP-Server und dynamische IP.

Aber es ist schon so: Due Mehrzahl der deutschen Richter haben überhaupt keine Ahnung worüber sie urteilen wenn sie Internet-Urteile fällen.

Schwer verständlich. Handelsgerichtskammern müssen mit Vollaufleuten besetzt sein; an den Seegerichten sitzen selbstverständlich praxiserfahrene Berufsseefahrer im Offiziersrang zu Gericht. Nur in der sog. "ordentlichen" Gerichtsbarkeit tölpeln ahnungslose Nichtskönner herum und liefern Kabarett-reife Witzvorstellungen.

Gawen
21.12.2011, 22:03
Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.

Eine IP zu spoofen ist nicht trivial, interessanter ist die Frage ob bewiesen werden kann, dass das IP Vergabe Log sachlich richtig ist und korrekte Zeitstempel enthält.

Paul Felz
21.12.2011, 22:07
Eine IP zu spoofen ist nicht trivial, interessanter ist die Frage ob bewiesen werden kann, dass das IP Vergabe Log sachlich richtig ist und korrekte Zeitstempel enthält.
Habe ich ja auch nicht behauptet. Nur, daß es geht. Zum zweiten Satz: wie bitte soll ausgerechnet ein Jurist sowas prüfen können? Ich frage mich die ganze Zeit, wo da denn eigentlich das selbständige Beweisverfahren war, also ein neutraler Gutachter eingeschaltet wurde.

Gerichte werden immer schlampiger (einen Fall habe ich gerade selber live)

Gehirnnutzer
21.12.2011, 22:08
Auch wenn das vielleicht rechtlich so ist, etwas Menschenverstand kann man doch wohl von einem Richter bzw. Gericht erwarten.
Es wird ja quasi erwartet, daß jede Internetnutzer das technische Wissen und Verständnis hat was ja selbst manchen Servicetechniker fehlt und im Falle einer pflegebedürftigen Rentnerin hätte etwas Logik seitens des Richters aufgezeigt das ohne Router und PC und auch ohne sonstiges internetfähiges Endgerät kein Download von was auch immer möglich ist.
Da hätte sich die genauere Überprüfung in Bezug auf die IP schon zwangsweise ergeben.

Muss es nicht unbedingt, eine Möglichkeit gibt es nämlich, hängt aber vom gewählten Anschluss ab. Es gibt Internettarife bei denen die Einwahl nicht an einen bestimmten Telefonanschluss gebunden ist, sondern man kann sich mit seinen Zugangsdaten von "überall" her einwählen. In solchen Fällen steht die vergebene IP nicht in Verbindung mit einem bestimmten Anschluss, sondern mit den Einwahldaten. Das ist zum Beispiel bei einigen Providern der Fall, die Hotspotoptionen bieten.
Ich bezweifle zwar, das dieser Fall ein solcher ist, jedoch gilt hier in Bezug zu den Nutzerdaten ein Äquivalent zur Anschlusshaftung.

Paul Felz
21.12.2011, 22:08
Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
Dir fehlt da die technische Grundkenntnis. Dagegen kannst Du Dich nicht schützen. Jedenfalls nicht als Normalbürger.

Gottfried
21.12.2011, 22:10
[QUOTE=StaticBool;5039106]Das Internet hat so lange wunderbar funktioniert und niemandem geschadet, bis Politiker und vor allem Juristen ihre Nase daran bekommen haben. Die beiden Berufsgruppen, die sich mit am wenigsten damit beschäftigen bzw. auskennen, treffen die meisten Entscheidungen darüber.

Die Juristen sind unser Unglück!


Man muss keine allgemeine Hochschulreife haben, um sich ausrechnen zu können, dass eine Rentnerin ohne Computer wohl eher nicht raubkopiert hat. Juristen scheinen offensichlich dem geflügelten Wort entsprechend ihren gesunden Menschenverstand am Eingang zur Uni abgeben zu müssen.


Braucht sie ja auch nicht. Hier greift die Mitstörerhaftung.

Paul Felz
21.12.2011, 22:13
[QUOTE]

Die Juristen sind unser Unglück!



Braucht sie ja auch nicht. Hier greift die Mitstörerhaftung.
Ähm, nein, Mitstörerhaftung (siehe hier (http://www.stupidedia.org/stupi/Mitst%C3%B6rerhaftung)) setzt ein ogffenes W-Lan voraus

Gottfried
21.12.2011, 22:21
Ähm, nein, Mitstörerhaftung (siehe hier (http://www.stupidedia.org/stupi/Mitst%C3%B6rerhaftung)) setzt ein ogffenes W-Lan voraus

Nein, das stimmt nicht.



Das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006 - Az.: 7 O 62/06) dass der Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer auf Unterlassung haftet.

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070122172224.html

Don Pacifico
21.12.2011, 22:31
[...] Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.

Deine Reaktion finde ich einfach Klasse, besonders die markierte Formulierung :top:


Zum Thema: Mir fehlt das Fachwissen, aber in Udo Vetters Lawblog (derzeit in Urlaub, vertreten durch den Aushilfsblogger) wird dieser Rechtsstreit aktuell als Link geführt. http://www.lawblog.de/ Link 697

In einem Kommentar fand ich einen interessanten Hinweis:
- Offensichtlich wurde die Internet-Box der Frau verkauft oder halt verschenkt (sicher ist die internet-fähige Telefonanlage gemeint oder eine FritzBox (?). Da könne der Erwerber ihre Zugangsdaten auslesen.

Ich weiß nicht, ob das stimmt und dachte eigentlich, Zugangsdaten könne man nur über de Software auf der PC-Festplatte auslesen und ein Modem, eine Box, ein Router seien quasi nur elektronische Schaltteile.

Besitze selber nur eine einfache Telefonanlage und ein Modem.

Gehirnnutzer
21.12.2011, 22:46
Deine Reaktion finde ich einfach Klasse, besonders die markierte Formulierung :top:


Zum Thema: Mir fehlt das Fachwissen, aber in Udo Vetters Lawblog (derzeit in Urlaub, vertreten durch den Aushilfsblogger) wird dieser Rechtsstreit aktuell als Link geführt. http://www.lawblog.de/ Link 697

In einem Kommentar fand ich einen interesanten Hinweis:
- Offensichtlich wurde die Internet-Box der Frau verkauft oder halt verschenkt (sicher ist die internet-fähige Telefonanlage gemeint oder eine FritzBox (?). Da könne der Erwerber ihre Zugangsdaten auslesen.

Ich weiß nicht, ob das stimmt und dachte eigentlich, Zugangsdaten könne man nur über de Software auf der PC-Festplatte auslesen und ein Modem, eine Box, ein Router seien quasi nur elektronische Schaltteile.

Besitze selber nur eine einfache Telefonanlage und ein Modem.

Das ist teilweise richtig Don, wenn es um reine Router geht, jedoch haben wir es bei den meisten Frizboxen und anderen Geräten mit Router-ADSL-Modem-Kombinationen zu tun. Sinn und Zweck dieser Geräte ist es ja, mehreren Rechnern, den Internetzugang zu ermöglichen.
Wenn mehrere Rechner an einem solchen Gerät hängen, hättest du das Problem, wenn die Zugangsdaten in der Einwahlsoftware auf jeden PC liegen, das die PCs nicht erkennen können, ob nicht ein anderer PC schon eingewählt ist. Deswegen sind auf solchen Routern die Zugangsdaten hinterlegt und sobald einer der angeschlossenen PC eine "Anfrage ans Internet stellt" wählt sich der Router ein, wenn noch keiner Verbindung besteht.

Don Pacifico
21.12.2011, 22:50
Schönen Dank für die Info, Gehirnnutzer. Mit derartigen Vernetzungen kenne ich mich noch nicht aus. Möchte das gelegentlich ändern.

Hoffentlich hat die betroffene Frau genug Geldmittel, um in die Revision gehen zu können. Ich denke, daß dieses Urteil zu hohe Ansprüche an die Haftung eines Fritzbox-Besitzers etc. stellt.

Paul Felz
21.12.2011, 22:53
Nein, das stimmt nicht.



http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070122172224.html
Eben. Es gibt gar keinen Anschluß. Kapieren Juristen aber nicht. Zum Vergleich: meinPaket enthält auch TV-Empfang über Kabel. Nur habe ich gar keinen Fernseher.

Paul Felz
21.12.2011, 22:56
Das ist teilweise richtig Don, wenn es um reine Router geht, jedoch haben wir es bei den meisten Frizboxen und anderen Geräten mit Router-ADSL-Modem-Kombinationen zu tun. Sinn und Zweck dieser Geräte ist es ja, mehreren Rechnern, den Internetzugang zu ermöglichen.
Wenn mehrere Rechner an einem solchen Gerät hängen, hättest du das Problem, wenn die Zugangsdaten in der Einwahlsoftware auf jeden PC liegen, das die PCs nicht erkennen können, ob nicht ein anderer PC schon eingewählt ist. Deswegen sind auf solchen Routern die Zugangsdaten hinterlegt und sobald einer der angeschlossenen PC eine "Anfrage ans Internet stellt" wählt sich der Router ein, wenn noch keiner Verbindung besteht.
Möglicherweise hatte sie also einen Router, den sie als solchen gar nicht erkannt hat, weil der nur für Telefon diente.

Bei Fritz!Box Fon z.B. ist es ja möglich, ausschließöich Telefon zu betreiben. Aber wer schaltet versehentlich (leicht knackbares) W-Lan ein? Oder noch wwahrscheinlicher: es läuft alles über Kabel, auch TV.

Wie ich schon schrieb: wo war der neutrale Sachverständige? Das ist ein selbstherrliches Urteil Unwissender.

JetLeechan
22.12.2011, 02:29
Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.

Sehr gut! Aber müsste man sowas nicht auch "abmahnen", das ist ja kriminell von denen.

Ich bin dem File-Sharing in meinem Leben glücklicherweise fast vollständig ferngeblieben. Aber dennoch finde ich dass es einfach nur lächerlich ist, wie man heutzutage mit sowas umspringt. Es wird immer so getan als ob Downloader eine Produkt auch gekauft hätten, wenn sie es sich nicht downgeloadet hätte. Das dem nicht so ist kann ich allein daran festmachen das ich mir selbst früher, Spiele bspw. erstmal bei Freunden genauer angeschaut, und erst dann selbst gekauft habe.
D.h. ich frage mich ernsthaft ob eine positive Wirkung des File-Sharings nicht ebenfalls gegeben ist. Da aber anscheinend einfach mal so angenommen wird, dass jeder Download Schaden anrichtet, kann man doch ebenso annehmen das jeder Download Marketing ist und den Uploader am Gewinn beteiligen. Sagen wir pauschal 150€..
Was mich besonders verblüfft, jedesmal auf neue sind diese hohen Summen. Wie sind denn die 650€ gerechtfertigt? Abschreckende Wirkung?! Bei 1400 Verfahren im Jahr? Ja, da werden sich die richtigen File-Sharer aber echt in die Hose machen... Das ist nichts weiter als Abzocke von diesen gescheiterten Existenzen bei denens nicht für die richtige Anweltkarriere gereicht hat.

Don
22.12.2011, 09:05
Eben. Es gibt gar keinen Anschluß. Kapieren Juristen aber nicht. Zum Vergleich: meinPaket enthält auch TV-Empfang über Kabel. Nur habe ich gar keinen Fernseher.

wie ich das verstanden ohne den ganzen Schmonz durchzulesen hat die Oma einen Router verschenkt oder verkauft der ihre Zugangsdaten enthielt. Offenbar machte da zuvor irgendein Saturn Verkäufer ein tolles Geschäft und drehte ihr Zeugs an das sie nie brauchte.
Wie auch immer, du kannst mit Deinen Providerzugangsdaten von jedem Telephonanschluß der Welt ins Netz. Ich machte das früher sogar von Indien aus, um kurz mal das Bankkonto zu checken oder das Aktiendepot. Und natürlich stehen dann meine Zugangsdaten in Verbindung mit der grade zugeteilten IP, die Verbindungskosten stehen auf meiner Telephonrechnung völlig wurscht in welche Dose auf der Welt ich grade eingestöpselt war und wer die Rechnung für die reine Telephonverbindung bezahlt.

Der frappierenden Ahnungslosigkeit unsrerer Juristen zufolge vermute ich in Zukunft also vermehrt Diebstähle von Routern, um damit mißliebige Personen in den Knast zu bringen oder zumindest selbst aus der Schußlinie zu sein, denn man benutz ja die ihnen zugeordneten IPs was die Richter offenbar für eine Art Fingerabdruck halten.

Paul Felz
22.12.2011, 11:33
wie ich das verstanden ohne den ganzen Schmonz durchzulesen hat die Oma einen Router verschenkt oder verkauft der ihre Zugangsdaten enthielt. Offenbar machte da zuvor irgendein Saturn Verkäufer ein tolles Geschäft und drehte ihr Zeugs an das sie nie brauchte.
Wie auch immer, du kannst mit Deinen Providerzugangsdaten von jedem Telephonanschluß der Welt ins Netz. Ich machte das früher sogar von Indien aus, um kurz mal das Bankkonto zu checken oder das Aktiendepot. Und natürlich stehen dann meine Zugangsdaten in Verbindung mit der grade zugeteilten IP, die Verbindungskosten stehen auf meiner Telephonrechnung völlig wurscht in welche Dose auf der Welt ich grade eingestöpselt war und wer die Rechnung für die reine Telephonverbindung bezahlt.

Der frappierenden Ahnungslosigkeit unsrerer Juristen zufolge vermute ich in Zukunft also vermehrt Diebstähle von Routern, um damit mißliebige Personen in den Knast zu bringen oder zumindest selbst aus der Schußlinie zu sein, denn man benutz ja die ihnen zugeordneten IPs was die Richter offenbar für eine Art Fingerabdruck halten.
Ja, das ist eine weitere Möglichkeit, insbesondere wenn es ein Anschluß über telefonnetz war. Bei Kabel sieht das schon anders aus. Manche Anschlüsse sind allerdings an die Telefonnummer gekoppelt. In dem Falle könnte der Router mit diesen Zugangsdaten nirgendwo anders betrieben werden.

Alles Fragem die hätten geklärt werden müssen, Aber da sind unsere Richter ja zu selbstherrlich für.