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Vollständige Version anzeigen : 900 Euro wegen "Du kommst hier nicht rein"



Bieleboh
17.12.2011, 09:27
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag in zweiter Instanz, dass David G. im November 2010 von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert worden sei. Die Richter sprachen dem 18 Jahre alten Mann eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu und revidierten damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen, das G. kein Geld zugesprochen hatte.

Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien „schon genug Schwarze drin“. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
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„Schon genug Schwarze drin“: Entschädigung wegen Diskriminierung in Disco - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.html
http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.html

Prof. Flimmerich
17.12.2011, 09:38
War der Türsteher Deutscher oder Moslem (im letzteren Falle wäre es gar nicht zur Verhandlung gekommen, weil es Niemanden interessiert hätte)?

lupus_maximus
17.12.2011, 09:41
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag in zweiter Instanz, dass David G. im November 2010 von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert worden sei. Die Richter sprachen dem 18 Jahre alten Mann eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu und revidierten damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen, das G. kein Geld zugesprochen hatte.

Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien „schon genug Schwarze drin“. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
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„Schon genug Schwarze drin“: Entschädigung wegen Diskriminierung in Disco - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.html
http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.htmlMan kann also nur noch Discos für Clubmitglieder machen! Beitrag monatlich 50 Euro, davon kann man dann 30 € über Getränke wieder zurückgeben!

Liba
17.12.2011, 09:55
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag in zweiter Instanz, dass David G. im November 2010 von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert worden sei. Die Richter sprachen dem 18 Jahre alten Mann eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu und revidierten damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen, das G. kein Geld zugesprochen hatte.

Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien „schon genug Schwarze drin“. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
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„Schon genug Schwarze drin“: Entschädigung wegen Diskriminierung in Disco - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.html
http://www.focus.de/panorama/welt/schon-genug-schwarze-drin-entschaedigung-wegen-diskriminierung-in-disco_aid_693482.html

Dummheit muss bestraft werden! (Nur so besteht Hoffnung auf Besserung)

Jeder weiß, dass die BRD ein Polizeistaat geworden ist, wo das "Denken" oft unter Strafe gestellt wird. Wer dennoch äußert, "das schon genug Schwarze drin sind", läuft hierzulande Gefahr, deswegen bestraft zu werden.

Noch sind die Gedanken frei. Man kann also "denken", es sind genug Schwarze drin - aber man sagt einfach "Du kommst hier nicht ´rein!"

Basta!!! - Warum ist egal. Eine Begründung braucht ein Lokalbesitzer nicht.

Sprecher
17.12.2011, 13:51
Wenn weisse Männer nicht in Negerdiskos gelassen werden (die weissen Schlampen sind selbstverständlich hochwillkommen) regt sich natürlich keiner auf.

Paul Felz
17.12.2011, 13:57
Wenn weisse Männer nicht in Negerdiskos gelassen werden (die weissen Schlampen sind selbstverständlich hochwillkommen) regt sich natürlich keiner auf.
Aus diesem Grunde hätte der Türsteher einfach nur sagen sollen: "Es sind schon genug (zuviele) Männer drin"

Das lehrt uns, daß der Staat zum Lügen zwingt. Denn da liegt ja der Witz: es waren schon reichlich Schwarze drin, wie konnte dann einer mehr wegen seiner Hautfarbe diskriminiert sein? Logik und Jura passen nicht wirklich zusammen.

Sprecher
17.12.2011, 13:59
Aus diesem Grunde hätte der Türsteher einfach nur sagen sollen: "Es sind schon genug (zuviele) Männer drin"

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Wenn der Neger dann aber vor Gericht behauptet der Türsteher habe nicht "Männer" sondern "Schwarze" gesagt werden die Gutmenschenreichter in der Regel ihm Glauben schenken.
Also wird der Türsteher in Zukunft Neger grundsätzlich reinlassen und wenn zuviele Männer drin sind nur weisse Männer abwimmeln.

Paul Felz
17.12.2011, 14:00
Wenn der Neger dann aber vor Gericht behauptet der Türsteher habe nicht "Männer" sondern "Schwarze" gesagt werden die Gutmenschenreichter in der Regel ihm Glauben schenken.
Also wird der Türsteher in Zukunft Neger grundsätzlich reinlassen und wenn zuviele Männer drin sind nur weisse Männer abwimmeln.
Richtig, darauf läuft es hinaus. Er darf selbst dann nicht mehr abweisen, wenn die Bude überfüllt ist, und somit gegen jede Brandschutzvorschrift verstoßen wird. Aber wehe, es brennt dann.

Sven71
19.12.2011, 22:22
Richtig, darauf läuft es hinaus. Er darf selbst dann nicht mehr abweisen, wenn die Bude überfüllt ist, und somit gegen jede Brandschutzvorschrift verstoßen wird. Aber wehe, es brennt dann.

Wenn reichlich Schwarze drin sind und es brennt .... dann zeihen einem die Grünen vermutlich einen kleinen Völkermord.

Paul Felz
19.12.2011, 22:25
Wenn reichlich Schwarze drin sind und es brennt .... dann zeihen einem die Grünen vermutlich einen kleinen Völkermord.
Fast richtig. Wenn es brennt, sind alle schwarz. Also bei jedem Brand ein Völkermord.

(Schön, wieder von Dir zu lesen)

Raczek
19.12.2011, 22:28
Wenn der Neger dann aber vor Gericht behauptet der Türsteher habe nicht "Männer" sondern "Schwarze" gesagt werden die Gutmenschenreichter in der Regel ihm Glauben schenken.
Also wird der Türsteher in Zukunft Neger grundsätzlich reinlassen und wenn zuviele Männer drin sind nur weisse Männer abwimmeln.

Im Falle des AGG ist die Beweislast ja ohnehin umgekehrt. Hier muss der Angeklagte beweisen, nicht diskriminiert zu haben und nicht etwa der Kläger, dass er diskriminiert wurde.