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Vollständige Version anzeigen : Die etwas anderen Verfassungsfragen.



Gehirnnutzer
04.12.2011, 10:03
Gleich vorweg, hier geht es nicht um die üblichen Verfassungsdiskussionen, sondern einfach um die Frage, was ihr anerkennen würdet, wenn es durch eine Volksabstimmung mit qualifizierter Mehrheit der Stimmberechtigten bestätigt wird und wo die Grenzen eurer Anerkennung liegen.

Warum? Ganz einfach, wie immer im Leben, stellt man an bestimmte Dinge Bedingungen, jedoch selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kommt man zu keinem Einverständnis.

Die angefügte Umfrage ist bewusst in Ihren Anwortmöglichkeiten eingeschränkt, damit man sich der Frage bzw. den Fragen auch stellt.
Wenn ihr also keine passende Anwortmöglichkeit findet, erläutert ihr dies.

McDuff
05.12.2011, 06:10
Das GG so wie es geschaffen wurde, war nicht schlecht. Nur müssen die Verfälschungen die nachträglich eingefügt wurden und Verwässerungen wie (näheres regeln Gesetze) gestrichen werden. Die Verfassung der USA betrachte ich als Vorbild für eine echte Demokratie.

Chronos
05.12.2011, 06:58
Nur mal so ein Gedanke zwischendurch:

Im Jahre 2000 wurde durch die damalige rot-grüne Koalition das Staatsangehörigkeitsrecht vom Recht der Abstammung (Jus sanguinis) auf das Geburtsortsprinzip (Jus soli) geändert. Damit wurde der Sinn des Artikels 116 im Grundgesetz verfälscht bzw. der 116 praktisch ausgehebelt.

Weshalb ist dazu nicht das Volk befragt worden (hier schreien doch ständig irgendwelche User nach Volksbefragungen, aber anscheinend nur bei Bahnhöfen, jedoch nicht bei essentiellen Fragen).

Wieso machen wir uns Gedanken über die Gültigkeit des Grundgesetzes oder einer davon abgeleiteten Verfassung, wenn in der Berliner Quasselbude zwei Drittel der dort einsitzenden Schwerverbrecher spontan und ganz nach Gutdünken am Grundgesetz herumbasteln?

Deutschmann
05.12.2011, 07:11
Nur mal so ein Gedanke zwischendurch:

Im Jahre 2000 wurde durch die damalige rot-grüne Koalition das Staatsangehörigkeitsrecht vom Recht der Abstammung (Jus sanguinis) auf das Geburtsortsprinzip (Jus soli) geändert. Damit wurde der Sinn des Artikels 116 im Grundgesetz verfälscht bzw. der 116 praktisch ausgehebelt.

Weshalb ist dazu nicht das Volk befragt worden (hier schreien doch ständig irgendwelche User nach Volksbefragungen, aber anscheinend nur bei Bahnhöfen, jedoch nicht bei essentiellen Fragen).

Wieso machen wir uns Gedanken über die Gültigkeit des Grundgesetzes oder einer davon abgeleiteten Verfassung, wenn in der Berliner Quasselbude zwei Drittel der dort einsitzenden Schwerverbrecher spontan und ganz nach Gutdünken am Grundgesetz herumbasteln?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soviel ich weiß wäre eine "Verfassung" unabänderbar und würde nur die grundlegenden Dinge erfassen.

Cinnamon
05.12.2011, 08:09
Ich könnte Punkt 3 nicht anerkennen, wenn daraus etwa eine Abschaffung oder gewaltige Einschränkung wichtiger Grund- und Bürgerrechte resultieren würde, wir eine Monarchie bekämen oder dergleichen.

fatalist
05.12.2011, 08:20
Mir bliebe gar nichts anderes übrig, als das anzuerkennen, was eine qualifizierte Mehrheit volksabgestimmt hat.
Daher ist die Umfrage Nonsense...

Wünschen würde ich mir eine Verfassung mit echten freiheitlichen Grundrechten, wo nicht jedes in Absatz 1 gewährt wird, um dann in den folgenden Absätzen ausgehebelt zu werden. Dazu noch Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.
Nur so ist die Allmacht der Parteien zu brechen und der zerstörerische Lobbyismus durch Grosskapital in die Schranken zu weisen.

George Rico
05.12.2011, 08:23
Direkte Demokratie bedeutet, dass man zunächst einmal auch Entscheidungen akzeptieren muss, deren Folgen man eigentlich ablehnt. Sollten diese Auswirkungen jedoch so gravierend sein, dass sie mein Privatleben radikal beeinflussen oder meinen Überzeugungen direkt entgegenstehen, würde ich mir überlegen, ob ich in einer solchen Gesellschaft noch leben oder nicht lieber auswandern möchte.



---

Paul Felz
05.12.2011, 09:30
Mir bliebe gar nichts anderes übrig, als das anzuerkennen, was eine qualifizierte Mehrheit volksabgestimmt hat.
Daher ist die Umfrage Nonsense...

Wünschen würde ich mir eine Verfassung mit echten freiheitlichen Grundrechten, wo nicht jedes in Absatz 1 gewährt wird, um dann in den folgenden Absätzen ausgehebelt zu werden. Dazu noch Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.
Nur so ist die Allmacht der Parteien zu brechen und der zerstörerische Lobbyismus durch Grosskapital in die Schranken zu weisen.
Den casus cnactus habe ich gefettet. Der grundsätzliche Nachteil einer Mehrheitsentscheidung: die Masse ist strunzdumm.

Daher weiß ich auch keine Antwort, au0er einer zutiefst undemokratischen Lösung: Abstimmen dürfen nach IQ-Test nur diejenigen mit einem Ergebnis > 100. Damit sind 3/4 der Bevölkerung (und 99 % der türkischstämmigen etc.) ausgeschlossen.

Cinnamon
05.12.2011, 09:34
Den casus cnactus habe ich gefettet. Der grundsätzliche Nachteil einer Mehrheitsentscheidung: die Masse ist strunzdumm.

Daher weiß ich auch keine Antwort, au0er einer zutiefst undemokratischen Lösung: Abstimmen dürfen nach IQ-Test nur diejenigen mit einem Ergebnis > 100. Damit sind 3/4 der Bevölkerung (und 99 % der türkischstämmigen etc.) ausgeschlossen.

Du rennst offene Türen ein. Schon Platon war deiner Meinung ;).

FranzKonz
05.12.2011, 09:35
Den casus cnactus habe ich gefettet. Der grundsätzliche Nachteil einer Mehrheitsentscheidung: die Masse ist strunzdumm.

Daher weiß ich auch keine Antwort, au0er einer zutiefst undemokratischen Lösung: Abstimmen dürfen nach IQ-Test nur diejenigen mit einem Ergebnis > 100. Damit sind 3/4 der Bevölkerung (und 99 % der türkischstämmigen etc.) ausgeschlossen.

Ich unterstütze den Antrag.

FranzKonz
05.12.2011, 09:36
Du rennst offene Türen ein. Schon Platon war deiner Meinung ;).

Du darfst nicht abstimmen. :))

Cinnamon
05.12.2011, 09:38
Du darfst nicht abstimmen. :))

Meine bisherigen Ergebnisse bringen mich zu einer anderen Vermutung. Bei dir dagegen sieht es zappenduster aus.

Paul Felz
05.12.2011, 09:47
Du rennst offene Türen ein. Schon Platon war deiner Meinung ;).
Im Grunde ja. Es gilt heute noch oder sogar erst recht.

Paul Felz
05.12.2011, 09:48
Ich unterstütze den Antrag.
Kürzen wir es ab: wir stürzen die Regierung und Du wirst König. Ich mache den Hofnarren.

FranzKonz
05.12.2011, 09:49
Meine bisherigen Ergebnisse bringen mich zu einer anderen Vermutung. Bei dir dagegen sieht es zappenduster aus.

Du bist nicht in der Lage einen Dreizeiler zu erfassen und faselst von Erkenntnis?

Eins muß man Dir lassen: Du bist wirklich putzig. :))

FranzKonz
05.12.2011, 09:50
Kürzen wir es ab: wir stürzen die Regierung und Du wirst König. Ich mache den Hofnarren.

Nein, ich mag nicht König sein. Es wäre mir lästig, ständig darauf zu achten, wer hinter mir steht.

Cinnamon
05.12.2011, 09:51
Du bist nicht in der Lage einen Dreizeiler zu erfassen und faselst von Erkenntnis?

Eins muß man Dir lassen: Du bist wirklich putzig. :))

Junge, ich habe mit 15 schon 1984 durchgelesen. Erzähl mir also nichts vom verstehenden Lesen. Davon verstehst du nämlich nichts!

Cinnamon
05.12.2011, 09:52
Kürzen wir es ab: wir stürzen die Regierung und Du wirst König. Ich mache den Hofnarren.

Eine gute Idee. Der Kluge sollte so tun, als sei er der Narr des größten Dummkopfes der Nation, dann meinen die Dummköpfe nämlich, sie hätten die Macht, während die Klugen im Hintergrund agieren können. Eine gute politische Strategie.

FranzKonz
05.12.2011, 09:54
Junge, ich habe mit 15 schon 1984 durchgelesen. Erzähl mir also nichts vom verstehenden Lesen. Davon verstehst du nämlich nichts!

Und wie alt bist Du jetzt?

umananda
05.12.2011, 09:54
Du bist nicht in der Lage einen Dreizeiler zu erfassen und faselst von Erkenntnis?

Eins muß man Dir lassen: Du bist wirklich putzig. :))

Du scheinst auch nichts anderes in deinem Repertoire zu haben, als deine angeblichen unverstandenen Dreizeiler ... kaum ein User versucht so oft andere als dumm hinzustellen, nur damit seine eigene Dummheit als Intelligenz durchgeht. Dahingehend bist du in der Tat rekordverdächtig, gefolgt von deinem Magengeschwür Paule ...

Servus umananda

Cinnamon
05.12.2011, 09:56
Und wie alt bist Du jetzt?

Wenn du in mein Profil schaust, siehst du es.

hephland
05.12.2011, 10:02
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soviel ich weiß wäre eine "Verfassung" unabänderbar und würde nur die grundlegenden Dinge erfassen.

was an unserer verfassung "unabänderbar" ist kannst du in artikel 79 nachlesen. "aber so viel ich weiß" weißt du nicht viel.

Paul Felz
05.12.2011, 10:05
was an unserer verfassung "unabänderbar" ist kannst du in artikel 79 nachlesen. "aber so viel ich weiß" weißt du nicht viel.
Eben nicht. Fang nochmal von vorne an zu lesen. Die jetzige "Verfassung" ist irrelevant.

Paul Felz
05.12.2011, 10:06
Nein, ich mag nicht König sein. Es wäre mir lästig, ständig darauf zu achten, wer hinter mir steht.
Mist, so leicht bist Du doch nicht reinzulegen.

FranzKonz
05.12.2011, 10:10
Wenn du in mein Profil schaust, siehst du es.

Ich bin zu faul danach zu suchen.

FranzKonz
05.12.2011, 10:11
Mist, so leicht bist Du doch nicht reinzulegen.

Hast Du das wirklich geglaubt?

Chronos
05.12.2011, 10:30
was an unserer verfassung "unabänderbar" ist kannst du in artikel 79 nachlesen. "aber so viel ich weiß" weißt du nicht viel.
Erstens haben wir keine Verfassung, sondern nur das Provisorium, dass das Grundgesetz in den Verfassungsrang erhoben wurde, und zweitens stimmt es nicht, dass das Grundgesetz unabänderbar sei.
Vielleicht solltest du doch mal den Artikel 79 genau und verstehend lesen, um zu sehen, wie einfach es doch geändert werden kann (was in der jüngeren Vergangenheit ja auch oft genug praktiziert wurde):


Artikel 79 des Grundgesetzes (zitiert mit freundlicher Genehmigung der Verfasser desselben):

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Mit anderen Worten: Wenn sich das Gesindel in der Quasselbude in Berlin zweidrittelmäßig einig ist, braucht man also nur ein Gesetz zu erlassen, das den Wortlaut des vorhandenen Grundgesetztextes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

Voilá. Da hammwers doch schon. Easy.

hephland
05.12.2011, 10:32
Erstens haben wir keine Verfassung, sondern nur das Provisorium, dass das Grundgesetz in den Verfassungsrang erhoben wurde, und zweitens stimmt es nicht, dass das Grundgesetz unabänderbar sei.
Vielleicht solltest du doch mal den Artikel 79 genau und verstehend lesen, um zu sehen, wie einfach es doch geändert werden kann (was in der jüngeren Vergangenheit ja auch oft genug praktiziert wurde):


Mit anderen Worten: Wenn sich das Gesindel in der Quasselbude in Berlin zweidrittelmäßig einig ist, braucht man also nur ein Gesetz zu erlassen, das den Wortlaut des vorhandenen Grundgesetztextes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

Voilá. Da hammwers doch schon. Easy.

absatz nr. drei ist der entscheidende. und die dümmliche behauptung, daß wir keine verfassung hätten wird durch gebetsmühlenartige wiederholung nicht weniger dumm.

strategos
05.12.2011, 10:36
Ich unterstütze den Antrag.

Das sehe ich auch so , und mit dem Ausschluß der Türkischstämmigen beantrage ich auch den Ausschluß aller vollidiotischen "Smartphone-Fraktionen" .....:D

Chronos
05.12.2011, 10:37
absatz nr. drei ist der entscheidende. und die dümmliche behauptung, daß wir keine verfassung hätten wird durch gebetsmühlenartige wiederholung nicht weniger dumm.
Du begreifst es wirklich nicht!

Absatz drei zementiert nur unwiderruflich den Föderalismus und die zwingende Beteiligung der Bundesländer, vertreten durch den Bundesrat, an der Gesetzgebung. Sonst nichts.

Und wenn wir eine Verfassung haben, dann zitiere doch mal ein Stück Text daraus, bevor du anderen Usern Dummheit unterstellst.

Ich warte.

Dr Mittendrin
05.12.2011, 10:39
absatz nr. drei ist der entscheidende. und die dümmliche behauptung, daß wir keine verfassung hätten wird durch gebetsmühlenartige wiederholung nicht weniger dumm.

Du hast behuptet das GG sei nicht veränderbar.

hephland
05.12.2011, 10:39
Du begreifst es wirklich nicht!

Absatz drei zementiert nur unwiderruflich den Föderalismus und die zwingende Beteiligung der Bundesländer, vertreten durch den Bundesrat, an der Gesetzgebung. Sonst nichts.

Und wenn wir eine Verfassung haben, dann zitiere doch mal ein Stück Text daraus, bevor du anderen Usern Dummheit unterstellst.

Ich warte.

absatz drei "verewigt" darüber hinaus die grundsätze aus gg art. 1 und 20, darauf kommt es an! verstehendes lesen ist offenbar nicht deine sache.

hephland
05.12.2011, 10:40
Du hast behuptet das GG sei nicht veränderbar.

habe ich nicht. zeige mir wo!

FranzKonz
05.12.2011, 10:41
Das sehe ich auch so , und mit dem Ausschluß der Türkischstämmigen beantrage ich auch den Ausschluß aller vollidiotischen "Smartphone-Fraktionen" .....:D

Wir haben keinen Türkischstämmigen ausgeschlossen. Wir fordern lediglich einen Intelligenznachweis als Zugangsberechtigung zur Wahl.

Dr Mittendrin
05.12.2011, 10:44
habe ich nicht. zeige mir wo!

post 22

hephland
05.12.2011, 10:46
post 22

in post 22 steht nicht, daß das grundgesetz unabänderbar sei.

Paul Felz
05.12.2011, 10:47
Wir haben keinen Türkischstämmigen ausgeschlossen. Wir fordern lediglich einen Intelligenznachweis als Zugangsberechtigung zur Wahl.
Naja, indirekt schon...........

Paul Felz
05.12.2011, 10:48
Hast Du das wirklich geglaubt?
Nein, nur gehofft. Man darf ja noch träumen.

Reilinger
05.12.2011, 10:50
absatz drei "verewigt" darüber hinaus die grundsätze aus gg art. 1 und 20, darauf kommt es an! verstehendes lesen ist offenbar nicht deine sache.

"Ewig" ist, wenn überhaupt, wohl nur Gottes Wort (so man dran glauben möchte). Alles andere ist menschgemachtes Zeug im Spiegel der aktuell vorherrschenden Ideologie.

Chronos
05.12.2011, 10:50
absatz drei "verewigt" darüber hinaus die grundsätze aus gg art. 1 und 20, darauf kommt es an! verstehendes lesen ist offenbar nicht deine sache.
Du quakst hier wirklich einen hirnrissigen Müll zusammen.

In den Artikeln 1 und 20 wird lediglich die freiheitliche und demokratische Grundlage der Bundesrepublik festgeschrieben, aber auch dies könnte mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden, wie auch das gesamte Grundgesetz jederzeit bei entsprechender Zweidrittelmehrheit geändert werden könnte (die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen hatte ich mit dem Text des Artikels 79 bereits zitiert).

So, und wo bleibt jetzt irgendeine Quelle oder ein Zitat zu unserer angeblich existierenden Verfassung?

FranzKonz
05.12.2011, 11:00
Naja, indirekt schon...........

Naja, aber wir sagen's nicht. Wir sind keine Rassisten.

Paul Felz
05.12.2011, 11:13
Naja, aber wir sagen's nicht. Wir sind keine Rassisten.
Nur, wenn es um rassige Frauen geht. Oder ist das auch verboten?

FranzKonz
05.12.2011, 11:23
Nur, wenn es um rassige Frauen geht. Oder ist das auch verboten?

Hmm. Gute Frage. Ich glaube, wir müssen unseren Chefideologen DenkMal konsultieren.

Paul Felz
05.12.2011, 11:26
Hmm. Gute Frage. Ich glaube, wir müssen unseren Chefideologen DenkMal konsultieren.
Bei dem ist ja Frau schon diskriminierend (hat eben die Hühnertheorie nicht verstanden).

Deutschmann
05.12.2011, 13:23
was an unserer verfassung "unabänderbar" ist kannst du in artikel 79 nachlesen. "aber so viel ich weiß" weißt du nicht viel.

Jaaaa ..... Klugscheißer sind nirgends gerne gesehen. :rolleyes:

Gehirnnutzer
05.12.2011, 17:05
Erstens haben wir keine Verfassung, sondern nur das Provisorium, dass das Grundgesetz in den Verfassungsrang erhoben wurde, und zweitens stimmt es nicht, dass das Grundgesetz unabänderbar sei.
Vielleicht solltest du doch mal den Artikel 79 genau und verstehend lesen, um zu sehen, wie einfach es doch geändert werden kann (was in der jüngeren Vergangenheit ja auch oft genug praktiziert wurde):


Mit anderen Worten: Wenn sich das Gesindel in der Quasselbude in Berlin zweidrittelmäßig einig ist, braucht man also nur ein Gesetz zu erlassen, das den Wortlaut des vorhandenen Grundgesetztextes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

Voilá. Da hammwers doch schon. Easy.


Du begreifst es wirklich nicht!

Absatz drei zementiert nur unwiderruflich den Föderalismus und die zwingende Beteiligung der Bundesländer, vertreten durch den Bundesrat, an der Gesetzgebung. Sonst nichts.

Und wenn wir eine Verfassung haben, dann zitiere doch mal ein Stück Text daraus, bevor du anderen Usern Dummheit unterstellst.

Ich warte.

Chronos, das tut der liebe Hephland schon. Du unterliegst leider mehreren Irrtümern Chronos, deswegen solltest du dich mal näher mit Verfassungen auseinandersetzen.

Es spielt keine Rolle, ob eine Verfassung zunächst als Provisorium gedacht wurde, es spielt auch keine Rolle ob eine Verfassung vom Volk beschlossen oder von jemanden anderen beschlossen wurde, es spielt auch keine Rolle ob es ein zentrales Rechtsdokument oder eine Gesetzessammlung ist. Das alles bestimmt nicht ob etwas eine Verfassung ist oder nicht.

Eine Verfassung wird nur über ihre Aufgabe definiert, nämlich der Regelung des Staatsaufbaus, der territorialen Gliederung des Staates, des Verhältnisses des Staates zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten, sowie das Verhältnis des Staates zu seinen Normunterworfenen, deren Rechte und Pflichten.

Hier eine kleine Lektüre zum Verfassungsbegriff (http://www.publiclaw.at/pl/images//verfassungsbegriff%20publiclaw-aktm.pdf) für dich, Chronos.

Verfassungen sind auch nicht unabänderbar, sonst wären schon Gesetzessammlungen wie im Falle Großbritanniens keine Verfassung, jedoch gilt für Verfassungen in der Form eines zentralen Rechtsdokumentes immer eine erschwerte Änderbarkeit (qualifizierte Mehrheiten, Ratifizierung durch eine bestimmte Anzahl der Gliedstaaten etc. pp).
Es gibt zwei Formen der Änderbarkeit, entweder die direkte Änderung eines Artikels oder ähnliches oder die Änderung durch Zusätze.

Richtig ist, das es eine Idealvorstellung der Verfassung gibt, nämlich die Verfassung mit Zustimmung des Volkes

- direkte Zustimmung des Volkes (Volksabstimmung)
- indirekte Zustimmung des Volkes (durch Volksvertreter)

Auch wenn eine Verfassung nicht dieser Vorstellung entspricht, handelt es sich immer noch um eine Verfassung, wenn sie die obengenannten Aufgaben erfüllt.

Noch eine kleine Anmerkung zur Idealvorstellung einer Verfassung, sie legt keinen Wert darauf wie die Verfassung zustandekommt, sondern nur darauf das sie die Zustimmung des Volkes hat.

Chronos, es ist dein gutes Recht das GG abzulehnen, es gibt eine Menge schlüssiger Argumente um diese Meinung zu begründen, nur das Argument, das GG sei keine Verfassung ist falsch.

Du erwähntest die Planung als Provisorium, das ist zwar kein Argument dafür, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, jedoch ist es eine Basis für Argumente für eine neue Verfassung.

FranzKonz
05.12.2011, 18:52
Du scheinst auch nichts anderes in deinem Repertoire zu haben, als deine angeblichen unverstandenen Dreizeiler ... kaum ein User versucht so oft andere als dumm hinzustellen, nur damit seine eigene Dummheit als Intelligenz durchgeht. Dahingehend bist du in der Tat rekordverdächtig, gefolgt von deinem Magengeschwür Paule ...

Servus umananda

Meine Begeisterung für die wunderschöne und treffliche Vokabel "Kunsthysterikerin" scheinst Du mir wirklich übel zu nehmen.

Herzlichen Dank an Xarrion für diese göttliche Wortschöpfung!

Dani007
05.12.2011, 19:48
Den casus cnactus habe ich gefettet. Der grundsätzliche Nachteil einer Mehrheitsentscheidung: die Masse ist strunzdumm.

Daher weiß ich auch keine Antwort, au0er einer zutiefst undemokratischen Lösung: Abstimmen dürfen nach IQ-Test nur diejenigen mit einem Ergebnis > 100. Damit sind 3/4 der Bevölkerung (und 99 % der türkischstämmigen etc.) ausgeschlossen.

Intelligenz mein Freund ist die Anpassungsfähigkeit eines Menschen, Anpassung an Anforderungen, Anpassung an die jeweilige Umgebung, Anpassung des Gehirns an die Anforderungen der Jeweiligen Umgebung. Intelligenz sagt aber nichts darüber aus ob jemand sich in einem Themengebiet gut auskennt oder nicht. Vielleicht hat jemand mit einem niederen Intelligenzquotienten ja trotz alledem das Wissen und die überlegene Intelligenz in einem gewissen Themenkomplex, aber woanders versagt seine Intelligenz weil er sich nicht mit einem anderen Thema auseinandergesetzt hat und somit seine Intelligenz für eine Entscheidung unbrauchbar ist. Die Masse ist nur deshalb "dumm" weil jeder dieser Menschen eine jeweils andere Intelligenz beherbergt und eine intelligente Entscheidung, jeweils immer damit zu tun hat mit was sich ein Mensch auseinandergesetzt hat und da sich die meisten Menschen nur mit ihren eigenen Problemen beschäftigen, können sie keine intelligente Entscheidung dazu treffen, denn die eigenen Probleme betreffen meist nicht eine übergeordnete Einheit als Ganzes, sondern die des jeweiligen Umfeldes und daher kann jemand mit dem IQ von 90, der sich immer nur mit den Problemen des Ganzen beschäftigt eine intelligentere Entscheidung für das Ganze treffen, als ein Mensch mit dem IQ von 120 der sich nur mit seinen eigenen Problemen beschäftigt. Der IQ ist somit eine unbrauchbare Größe beim treffen wichtiger Entscheidungen.

umananda
05.12.2011, 21:10
Meine Begeisterung für die wunderschöne und treffliche Vokabel "Kunsthysterikerin" scheinst Du mir wirklich übel zu nehmen.

Herzlichen Dank an Xarrion für diese göttliche Wortschöpfung!

Du scheinst tatsächlich völlig im Forum aufzublühen und zwar nur dort ... du bist schon eine seltsame "Schöpfung".

Servus umananda

FranzKonz
05.12.2011, 21:12
Du scheinst tatsächlich völlig im Forum aufzublühen und zwar nur dort ... du bist schon eine seltsame "Schöpfung".

Servus umananda

Du schaffst es nicht mal im Forum. Armes Dingelchen. :trost:

umananda
05.12.2011, 21:14
Du schaffst es nicht mal im Forum. Armes Dingelchen. :trost:

Ist schon in Ordnung. Belassen wir es dabei ... im Grunde interessierst du mich viel zu wenig.

Servus baba umananda

Paul Felz
05.12.2011, 21:45
[...]
Der IQ ist somit eine unbrauchbare Größe beim treffen wichtiger Entscheidungen.
Es geht auch nicht um wichtige, sondern um intelligente Entscheidungen. Hast aber gut dargestellt, warum der IQ eben doch ausschlaggebend ist.

Dani007
05.12.2011, 23:12
Ja, die Intelligenz eines Menschen ist schon wichtig, allerdings nicht der Intelligenzquotient, wenn du meinen Beitrag genau gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass auch Personen mit einem niedereren Quotienten intelligente Entscheidungen treffen können, und das ist genau dann der Fall, wenn sich die Menschen mit einem niedereren Quotienten mit dem beschäftigt haben über das sie abstimmen sollen und der höher intelligentere Mensch sich nicht beschäftigt hat mit dem über was er abstimmt, dann hast du das Problem, dass der der sich länger damit beschäftigt hat, die intelligentere Entscheidung trifft, weil der andere sich einfach besser auskennt, daher führt eine blosse Messung des IQ's ins Leere und Abstruße, ich kann noch so viele "intelligente Leute" mit einem höheren IQ abstimmen lassen und sie treffen die falsche Entscheidung weil sie sich nicht damit beschäftigt haben. Daher währe es unabdingbar, die Leute auf ihr Fachwissen zu überprüfen, bevor sie abstimmen dürfen und nicht auf ihren IQ. Was natürlich die Frage aufwirft, soll die Bundesregierung jeden dann auf sein Fachwissen überprüfen lassen? Und das ist Irrsinn, weil die Bundesregierung, weiß ja oft selbst gar nicht so genau wohin sie gehen will, weil sie nicht weiß was das für Auswirkungen hat, siehe Eurokrise... weil selber keine Ahnung haben und jemand dann auf sein Fachwissen zu überprüfen ist Idiotie, außerdem muss man bedenken, über was man bei Volksabstimmungen denn abstimmen kann, mit ja oder nein und wenn sich die Bundesregierung irrt und mit der Fragestellung vertut würden trotzdem nur ganz wenige nicht abstimmen und darauf aufmerksam machen, dass die Fragestellung idiotisch ist, selbst wenn sie nur mit ja oder nein beantwortet werden kann, und dass währen dann die Hyperintelligenten, die sich dann auch noch ein ganzes Leben mit nix anderes beschäftigt haben und das führt das ganze System ad absurdum...

Chronos
06.12.2011, 01:12
Vollzitat #46
Mir ist durchaus bewusst, dass ein Grundgesetz in den Rang einer Verfassung erhoben werden kann. Theoretisch könnte sogar der auf Zigarettenschachteln aufgedruckte Warnhinweis Verfassungsrang erhalten.

Aber hier ging es um die falsche Behauptung, wir hätten eine Verfassung (zumindest der Bezeichnung nach), denn dies stimmt definitiv nicht, wie auch schon Artikel 146 GG klar verdeutlicht:


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da Letzteres noch nicht erfolgt ist, haben wir de jure immer noch keine Verfassung (wenngleich die Definition "von dem deutschen Volk in freier Entscheidung" sehr schwammig ist und Spielraum für Auslegungen offen lässt).

Auch wenn nun das Grundgesetz quasi Verfassungsrang erhielt, gibt es noch einige andere Unterschiede (ohne nun in einem Seminar über Staatsrecht zu versinken):

1. Die Hürden, an einer Verfassung Änderungen durchzuführen, sind üblicherweise höher als jetzt beim Grundgesetz, bei dem schon durch einfachmehrheitlich beschlossene Gesetze Passagen inhaltlich verändert, erneuert oder ergänzt werden können (hier wieder mein Beispiel über das Staatsbürgerrecht). Wir wissen doch, dass laufend am Grundgesetz herumgeändert wird und Anpassungen oder Korrekturen vorgenommen werden. Die vielen erfolgten Änderungen sind bereits Legion.

2. Eine Verfassung ist kein Gesetzeswerk, sondern eine Zusammenfassung der konstituierenden Grundlagen eines Staates, jedoch nicht - wie unser Grundgesetz - bereits eine mehr oder weniger detaillierte Sammlung von Durchführungsverordnungen.

Es ist zwar Wortklauberei, aber wir haben definitiv keine Verfassung. Artikel 146 wurde von den regierenden Parteien unterlaufen, indem man sich die Sache einfach machte und einfach das Grundgesetz in Verfassung umbenannte. Juristisch vielleicht wasserdicht, aber trotzdem eine Entscheidung am Volk vorbei.

-jmw-
06.12.2011, 15:16
Wenn durch Volksabstimmung mit qualifizierter Mehrheit bestätigt, was würdet ihr anerkennen?
Das GG als Verfassung so wie es jetzt ist. - Ja.

Das GG als Verfassung erweitert um Volksabstimmungen auf Bundesebene. - Ja.

Eine neue Verfassung, die aber Dinge enthält, die ihr eigentlich ablehnt. - Ja.

Ganz einfach drum, weil Anerkennung jeder Verfassung, Regel, Verordnung, Anordnung, Führerweisung usw. etc. zukommt in dem Masse, in dem sie für Ruhe und Ordnung sorgt.
Denn genau das ist es ja, was Regeln tun sollen, nicht?
Sie befördern Koordination, Effizienz, Stabilität und manchmal sogar Gerechtigkeit. (Geklaut von J. Rawls.)

Freilich ist eine Gesetzesregel je anerkennenswerter, je mehr Ordnung sie produziert bzw. je weniger Unordnung sie produziert.
In welchem Umfange sie das tut, muss geprüft werden vom gedanklichen Standpunkte höchste gesellschaftlicher Ordnung, also dem einer ordered anarchy (de Jasay), einer reinen Zivilrechtsgesellschaft (Hoppe), in der die Ordnungsproduzenten ("Regierungen") selbst keine Unordnung (Steuern, Gesetze, Zwangsmonopole) verursachen.

-jmw-
06.12.2011, 15:23
Junge, ich habe mit 15 schon 1984 durchgelesen. Erzähl mir also nichts vom verstehenden Lesen. Davon verstehst du nämlich nichts!
Ich darf das toppen?
16 Jahre - München, Hofbräuhaus - Langweile - Ilias.
(Gerngeschehen.)

Bruddler
06.12.2011, 15:29
Leute, hört endlich auf zu träumen und vergesst nicht, dass wir in einer Xenokratie leben !!!

bernhard44
06.12.2011, 15:34
Mir ist durchaus bewusst, dass ein Grundgesetz in den Rang einer Verfassung erhoben werden kann. Theoretisch könnte sogar der auf Zigarettenschachteln aufgedruckte Warnhinweis Verfassungsrang erhalten.

Aber hier ging es um die falsche Behauptung, wir hätten eine Verfassung (zumindest der Bezeichnung nach), denn dies stimmt definitiv nicht, wie auch schon Artikel 146 GG klar verdeutlicht:


Da Letzteres noch nicht erfolgt ist, haben wir de jure immer noch keine Verfassung (wenngleich die Definition "von dem deutschen Volk in freier Entscheidung" sehr schwammig ist und Spielraum für Auslegungen offen lässt).

Auch wenn nun das Grundgesetz quasi Verfassungsrang erhielt, gibt es noch einige andere Unterschiede (ohne nun in einem Seminar über Staatsrecht zu versinken):

1. Die Hürden, an einer Verfassung Änderungen durchzuführen, sind üblicherweise höher als jetzt beim Grundgesetz, bei dem schon durch einfachmehrheitlich beschlossene Gesetze Passagen inhaltlich verändert, erneuert oder ergänzt werden können (hier wieder mein Beispiel über das Staatsbürgerrecht). Wir wissen doch, dass laufend am Grundgesetz herumgeändert wird und Anpassungen oder Korrekturen vorgenommen werden. Die vielen erfolgten Änderungen sind bereits Legion.

2. Eine Verfassung ist kein Gesetzeswerk, sondern eine Zusammenfassung der konstituierenden Grundlagen eines Staates, jedoch nicht - wie unser Grundgesetz - bereits eine mehr oder weniger detaillierte Sammlung von Durchführungsverordnungen.

Es ist zwar Wortklauberei, aber wir haben definitiv keine Verfassung. Artikel 146 wurde von den regierenden Parteien unterlaufen, indem man sich die Sache einfach machte und einfach das Grundgesetz in Verfassung umbenannte. Juristisch vielleicht wasserdicht, aber trotzdem eine Entscheidung am Volk vorbei.

wenn die Väter des Grundgesetzes gewollt hätten, dass das Werk Verfassung heißt und auch deren Status einnimmt, hätten sie es auch Verfassung genannt! Stattdessen heißt es eben Grundgesetz (So wollten es auch die Alliierten) und man hat explizit den Art. 146 angehangen, der eine Verfassung in Aussicht stellt, wenn.......tja wenn!

schauen wir mal auf eine Seite der Bundesregierung:


Das Grundgesetz war keine Verfassung

Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz _hei%DFt.html

Eine Verfassung hätte auch für ganz Deutschland gelten müssen! So wurde es eben nur das Grundgesetz für die BRD!

-jmw-
06.12.2011, 15:40
wenn.......tja wenn!
Wenn die Deutschen den Arsch hochbekommen und eine beschliessen.
Theoretisch nur eine Frage von wenigen Monaten.

Bruddler
06.12.2011, 15:46
Wenn die Deutschen den Arsch hochbekommen und eine beschliessen.
Theoretisch nur eine Frage von wenigen Monaten.

Was mit Deutschland (BRD) geschieht, haben nicht die Deutschen zu entscheiden !
Wir dürfen zwar über einen Bahnhof entscheiden, die wichtigen Entscheidungen obliegen aber nach wie vor nicht den Deutschen !

Gehirnnutzer
06.12.2011, 16:45
Mir ist durchaus bewusst, dass ein Grundgesetz in den Rang einer Verfassung erhoben werden kann. Theoretisch könnte sogar der auf Zigarettenschachteln aufgedruckte Warnhinweis Verfassungsrang erhalten.

Aber hier ging es um die falsche Behauptung, wir hätten eine Verfassung (zumindest der Bezeichnung nach), denn dies stimmt definitiv nicht, wie auch schon Artikel 146 GG klar verdeutlicht:


Da Letzteres noch nicht erfolgt ist, haben wir de jure immer noch keine Verfassung (wenngleich die Definition "von dem deutschen Volk in freier Entscheidung" sehr schwammig ist und Spielraum für Auslegungen offen lässt).

Auch wenn nun das Grundgesetz quasi Verfassungsrang erhielt, gibt es noch einige andere Unterschiede (ohne nun in einem Seminar über Staatsrecht zu versinken):

1. Die Hürden, an einer Verfassung Änderungen durchzuführen, sind üblicherweise höher als jetzt beim Grundgesetz, bei dem schon durch einfachmehrheitlich beschlossene Gesetze Passagen inhaltlich verändert, erneuert oder ergänzt werden können (hier wieder mein Beispiel über das Staatsbürgerrecht). Wir wissen doch, dass laufend am Grundgesetz herumgeändert wird und Anpassungen oder Korrekturen vorgenommen werden. Die vielen erfolgten Änderungen sind bereits Legion.

2. Eine Verfassung ist kein Gesetzeswerk, sondern eine Zusammenfassung der konstituierenden Grundlagen eines Staates, jedoch nicht - wie unser Grundgesetz - bereits eine mehr oder weniger detaillierte Sammlung von Durchführungsverordnungen.

Es ist zwar Wortklauberei, aber wir haben definitiv keine Verfassung. Artikel 146 wurde von den regierenden Parteien unterlaufen, indem man sich die Sache einfach machte und einfach das Grundgesetz in Verfassung umbenannte. Juristisch vielleicht wasserdicht, aber trotzdem eine Entscheidung am Volk vorbei.

Chronos, noch mal zu mitlesen, eine Verfassung wird einzig und allein durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes. Das GG ist eine Verfassung, daran ändert auch nichts der Artikel 146.

Chronos beschäftige dich bitte mal mit den Grundsätzen der Rechtsauslegung, du liest etwas aus dem Artikel 146 GG heraus was dort nicht steht.

Im Artikel 146 GG ist keine Verpflichtung enthalten, sondern nur ein abstrakter Zeitpunkt des Gültigkeitsende des GG, der durch eine Bedingung nicht näher konkretisiert wird, mehr nicht. Verfassungsrechtlich ist er vergleichbar mit z.B. den Revisionsartikeln der eidgenössischen Verfassung der Schweiz.

Den Rest deiner Ausführungen solltest du auch mal überdenken, denn er beweist nur, das du dich nie wirklich mit Verfassungen im allgemeinen beschäftigt hast. Okay, du kannst bei dieser Auffassung bleiben, nur dann ist die Weimarer Verfassung (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html) auch keine Verfassung gewesen, denn sie verweist auch des öfteren auf die Regelung nachrangiger Gesetze.

Chronos, auch ohne ständige Verneinung der klaren Tatsache, das das GG eine Verfassung ist, gibt es genug Argumente, die für eine neue Verfassung sprechen.

GSch
06.12.2011, 17:20
1. Die Hürden, an einer Verfassung Änderungen durchzuführen, sind üblicherweise höher als jetzt beim Grundgesetz, bei dem schon durch einfachmehrheitlich beschlossene Gesetze Passagen inhaltlich verändert, erneuert oder ergänzt werden können.

Wie kommst du darauf? Das erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Gehirnnutzer
06.12.2011, 17:24
wenn die Väter des Grundgesetzes gewollt hätten, dass das Werk Verfassung heißt und auch deren Status einnimmt, hätten sie es auch Verfassung genannt! Stattdessen heißt es eben Grundgesetz (So wollten es auch die Alliierten) und man hat explizit den Art. 146 angehangen, der eine Verfassung in Aussicht stellt, wenn.......tja wenn!

schauen wir mal auf eine Seite der Bundesregierung:



http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz _hei%DFt.html

Eine Verfassung hätte auch für ganz Deutschland gelten müssen! So wurde es eben nur das Grundgesetz für die BRD!

Bernhard, die Betonung liegt auf war. Damals ging es um die Reorganisation eines Teils des Deutschen Staates, wenn ich Carlo Schmid zitieren darf. Mit der Wiedervereinigung wurde aus der Teilreorganisation eine Vollreorganisation.
Aus rechtliche Sicht, sind die Mankos, die selbst der Bundestag in seiner historischen Sicht erwähnt abgestellt, das die Beitrittserklärung der DDR nach dem ursprünglichen Artikel 23 GG gemäß Abstimmung der Volkskammer (gewählte Volksvertreter) mit der Ratifizierung durch die Länderparlamente 1949 gleichzusetzen ist. Die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter ist die indirekte Zustimmung des Volkes.

Im Grunde geht es eigentlich nur darum, der rechtlichen Korrektheit eine, dem subjektiven Rechtsempfinden vieler entsprechende "moralische Korrektheit" hinzuzufügen, entweder dem ursprünglichen Wunsch der Väter des GG
entsprechend mit einer neuen Verfassung oder eine bestätigenen Volksabstimmung über das GG.

-jmw-
06.12.2011, 17:27
Was mit Deutschland (BRD) geschieht, haben nicht die Deutschen zu entscheiden !
Wir dürfen zwar über einen Bahnhof entscheiden, die wichtigen Entscheidungen obliegen aber nach wie vor nicht den Deutschen !
Na, aber sieh's mal so: Würden die Ergebnisse einer demokratischen Nationalversammlung nicht anerkannt, mögen viel mehr Leute als jetzt erkennen, wie der Hase läuft, nicht? :)

bernhard44
06.12.2011, 17:29
Bernhard, die Betonung liegt auf war. Damals ging es um die Reorganisation eines Teils des Deutschen Staates, wenn ich Carlo Schmid zitieren darf. Mit der Wiedervereinigung wurde aus der Teilreorganisation eine Vollreorganisation.
Aus rechtliche Sicht, sind die Mankos, die selbst der Bundestag in seiner historischen Sicht erwähnt abgestellt, das die Beitrittserklärung der DDR nach dem ursprünglichen Artikel 23 GG gemäß Abstimmung der Volkskammer (gewählte Volksvertreter) mit der Ratifizierung durch die Länderparlamente 1949 gleichzusetzen ist. Die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter ist die indirekte Zustimmung des Volkes.

Im Grunde geht es eigentlich nur darum, der rechtlichen Korrektheit eine, dem subjektiven Rechtsempfinden vieler entsprechende "moralische Korrektheit" hinzuzufügen, entweder dem ursprünglichen Wunsch der Väter des GG
entsprechend mit einer neuen Verfassung oder eine bestätigenen Volksabstimmung über das GG.

das sehen aber einige Staatsrechtler etwas anders! Die "Wiedervereinigung" war eben nicht souverän und selbstbestimmt (2+4)! Und damit ist auch das vereinnahmte Grundgesetz weiterhin nur ein Provisorium bis zur Umsetzung des Artikel 146!
Ich würde dir eventuell Recht geben, hätte man diesen Artikel ersatzlos gestrichen.........hat man aber nicht! ;)

Gehirnnutzer
06.12.2011, 17:39
das sehen aber einige Staatsrechtler etwas anders! Die "Wiedervereinigung" war eben nicht souverän und selbstbestimmt (2+4)! Und damit ist auch das vereinnahmte Grundgesetz weiterhin nur ein Provisorium bis zur Umsetzung des Artikel 146!
Ich würde dir eventuell Recht geben, hätte man diesen Artikel ersatzlos gestrichen.........hat man aber nicht! ;)

Unterschiedliche Ansichten gibt es durchaus immer, jedoch würde die von mir besagter Abstimmung in jedem Fall Abhilfe leisten.

GSch
06.12.2011, 19:59
das sehen aber einige Staatsrechtler etwas anders! Die "Wiedervereinigung" war eben nicht souverän und selbstbestimmt (2+4)!

Welche speziell meinst du denn damit?

Efna
06.12.2011, 21:13
Nur mal so ein Gedanke zwischendurch:

Im Jahre 2000 wurde durch die damalige rot-grüne Koalition das Staatsangehörigkeitsrecht vom Recht der Abstammung (Jus sanguinis) auf das Geburtsortsprinzip (Jus soli) geändert. Damit wurde der Sinn des Artikels 116 im Grundgesetz verfälscht bzw. der 116 praktisch ausgehebelt.

Weshalb ist dazu nicht das Volk befragt worden (hier schreien doch ständig irgendwelche User nach Volksbefragungen, aber anscheinend nur bei Bahnhöfen, jedoch nicht bei essentiellen Fragen).

Wieso machen wir uns Gedanken über die Gültigkeit des Grundgesetzes oder einer davon abgeleiteten Verfassung, wenn in der Berliner Quasselbude zwei Drittel der dort einsitzenden Schwerverbrecher spontan und ganz nach Gutdünken am Grundgesetz herumbasteln?

Das abstammungsrecht ist weiterhin verankert, nur mit der Veränderung wurde lediglich den Geburtsortprinzip etwas mehr Bedeutung gegeben als eine weitere Option. Hätten wir das Geburtsrechtsprinzip würde jedes Kind was hier geboren wird egal welche abstammung seine Eltern haben die Staatsbürgerschaft erhalten...

Chronos
07.12.2011, 08:12
Chronos, noch mal zu mitlesen, eine Verfassung wird einzig und allein durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes. Das GG ist eine Verfassung, daran ändert auch nichts der Artikel 146.

Chronos beschäftige dich bitte mal mit den Grundsätzen der Rechtsauslegung, du liest etwas aus dem Artikel 146 GG heraus was dort nicht steht.

Im Artikel 146 GG ist keine Verpflichtung enthalten, sondern nur ein abstrakter Zeitpunkt des Gültigkeitsende des GG, der durch eine Bedingung nicht näher konkretisiert wird, mehr nicht. Verfassungsrechtlich ist er vergleichbar mit z.B. den Revisionsartikeln der eidgenössischen Verfassung der Schweiz.

Den Rest deiner Ausführungen solltest du auch mal überdenken, denn er beweist nur, das du dich nie wirklich mit Verfassungen im allgemeinen beschäftigt hast. Okay, du kannst bei dieser Auffassung bleiben, nur dann ist die Weimarer Verfassung (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html) auch keine Verfassung gewesen, denn sie verweist auch des öfteren auf die Regelung nachrangiger Gesetze.

Chronos, auch ohne ständige Verneinung der klaren Tatsache, das das GG eine Verfassung ist, gibt es genug Argumente, die für eine neue Verfassung sprechen.
Wir drehen uns völlig im Kreis. Natürlich kann jede Form eines Gesetzes zur Verfassung ernannt werden, auch der nette Satz "Wir alle sind liebe Menschen" kann Verfassungsrang erhalten. Im Königreich Butan hat sogar die staatliche Pflicht zum Wühlfühlen aller Bürger Verfassungsrang.

Worum es aber eigentlich geht, ist die Tatsache, dass das Grundgesetz mit Zustimmung des Bundes- und der Länderparlamente (via Bundesrat) zur Verfassung erklärt wurde, während normalerweise eine Verfassung nur durch eine verfassungsgebende Institution verfasst werden kann.
Des Weiteren zeigen die vielen bisher erfolgten Änderungen am Grundgesetz, dass es mittels Zweidrittelmehrheit den Parlamenten möglich ist, Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen (und damit also an der Verfassung), während im allgemeinen Verständnis Verfassungsänderungen entweder ganz untersagt sind oder nur durch verfassungsgebende Vollversammlungen beschlossen werden können.

Artikel 79 GG (Absätze 1 + 2) deutet ja schon die Möglichkeiten von Eingriffen in das Grundgesetz (und damit in unsere Verfassung) durch Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat an.

Gehirnnutzer
07.12.2011, 13:44
Wir drehen uns völlig im Kreis. Natürlich kann jede Form eines Gesetzes zur Verfassung ernannt werden, auch der nette Satz "Wir alle sind liebe Menschen" kann Verfassungsrang erhalten. Im Königreich Butan hat sogar die staatliche Pflicht zum Wühlfühlen aller Bürger Verfassungsrang.

Worum es aber eigentlich geht, ist die Tatsache, dass das Grundgesetz mit Zustimmung des Bundes- und der Länderparlamente (via Bundesrat) zur Verfassung erklärt wurde, während normalerweise eine Verfassung nur durch eine verfassungsgebende Institution verfasst werden kann.
Des Weiteren zeigen die vielen bisher erfolgten Änderungen am Grundgesetz, dass es mittels Zweidrittelmehrheit den Parlamenten möglich ist, Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen (und damit also an der Verfassung), während im allgemeinen Verständnis Verfassungsänderungen entweder ganz untersagt sind oder nur durch verfassungsgebende Vollversammlungen beschlossen werden können.

Artikel 79 GG (Absätze 1 + 2) deutet ja schon die Möglichkeiten von Eingriffen in das Grundgesetz (und damit in unsere Verfassung) durch Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat an.

Mein lieber Chronos, es gibt nirgenwo Regeln und festgeschriebene Normen, wie eine Verfassung zustandekommen muss, weder im Völkerrecht noch sonst wo. Es gibt Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, die besagen das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben soll. Wer sie entwirft ist vollkommen irrelevant, theoretisch könntest du in deinem stillen Kämmerlein eine Verfassung entwerfen und die zur Abstimmung stellen, idealer Weise zur Volksabstimmung, weil wir jetzt einfach mal wert auf die direkte Zustimmung legen. Erhält dein Verfassungsentwurf die Zustimmung in der Volksabstimmung (nach Ansicht der Verfassungsrechtler eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten) sind die Bedingungen des Artikels 146 GG erfüllt und die von dir entworfene Verfassung könnte das GG ersetzen.
Zudem vergißt du immer wieder, das Verfassungen nicht nur ein zentrales Rechtsdokument seien können, wie z.B. ind den USA oder auch in Deutschland, sondern auch Gesetzessammlungen, wie im Falle von Großbritannien.

Verfassungsänderungen sind übrigens nicht untersagt noch an eine verfassungsgebende Vollversammlung gebunden. Die meisten Verfassungen enthalten Regelungen, wie Änderungen an ihr erfolgen müssen. Man unterscheidet zwei Arten von Änderungen, die Änderung von Verfassungstexten selber, wie z.B. beim GG oder die Änderung durch Verfassungszusätze, wie im Beispiel der USA.

Noch einmal zum mitschreiben, eine Verfassung definiert sich nur durch ihre Aufgabe. Alles andere sind Idealvorstellungen aber keine Regeln.

Lieber Chronos beschäftige dich mal mit der Weimarer Verfassung oder der Verfassung des deutschen Kaiserreiches, deren Texte findest du im Internet. Keiner verneint bei diesen Verfassungen, das sie Verfassungen sind. Nimm mal deine gesamten hier im Thread getätigten Aussagen zur Verfassungen und analysiere diese Verfassungen danach. Würdest du mit deinen Aussagen recht haben, wären diese Verfassungen auch keine Verfassungen.

Harry Krischner
07.12.2011, 16:07
Historisch gesehen gab es zwei Möglichkeiten, die BRD und die zusammenbrechende DDR neu zu organisieren:


Beitritt der DDR zum Geltungsbereich der BRD nach Artikel 23
Die Wiedervereinigung Deutschlands nach Artikel 146


Die erste Möglichkeit, also der Beitritt nach Artikel 23, ist schlussendlich aus rein praktischen Erwägungen vorgezogen worden, da so eine schnellere Abwicklung der DDR möglich war. So kam Gaby zügig zu ihrer ersten Banane:

http://static.rp-online.de/layout/showbilder/48709-Titel198911GabyBanane.jpg


Damit war aber die eigentliche Wiedervereinigung per Verfassung nicht vom Tisch und es gab seinerzeit eine durchaus hitzige Debatte.
Die Auswirkungen der Debatte sind heute in Details zu finden, unter anderem:

Der Artikel 146 wurde nicht gestrichen, sondern nur abgeändert.
Das Grundgesetz trägt seinen Namen noch heute
Im Einigungsvertrag wird empfohlen, sich "mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung" zu befassen (bis zum 05.06.1992!)


Die Hintergründe sind im Spiegel-Artikel "Das Volk abgewickelt" (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13682876.html) detailliert beschrieben.

Bleibt also festzustellen, daß es bisher nur einen Beitritt der Bundesländer der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gab und keine Wiedervereinigung, wie sie nach Artikel 146 hätte geschehen können und sollen und heute noch offen ist. Der Begriff falsche Begriff Wiedervereinigung sorgt für die Unklarheiten.

Carlo Schmid äußerte sich grundsätzlich zur Beitrittslösung:

Auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk Inhalt und Form seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird.

Um die "freie Entschließung" sind wir (ganz besonders die Ex-DDRler) bis heute betrogen worden, keine volksgewählte Verfassung, keine Elemente direkter Demokratie, nix dergleichen in Sicht.

-----------

Nun aber zur eigentlichen Frage.
Dort fehlt die Antwortoption, die ich ankreuzen wollen würde:
"Die vom Volk ausgearbeitete und vorgeschlagene Verfassung ist großartig. Ich freue mich auf das wiedervereinigte und souveräne Deutschland".

Wie man so eine liebenswerte Verfassung hinbekommt, kann man aktuell bei der wenig bekannten Verfassungsreform in Island (http://verfassungsblog.de/open-constitutionmaking-island/) beobachten und abschauen!

Würde das Deutsche Volk sich in einer Volksabstimmung für das Abnicken des Grundgesetzes, ggf mit ein wenig direkter Demokratie-Light, also für Option 1 oder 2, entscheiden, dann würde ich mich vehement für die sanfte Euthansie der Deutschen einsetzen.

QueenAnnesRevenge
21.12.2011, 13:40
Ich habe die dritte Möglichkeit ausgewählt ,da das GG als deutsche Verfassung größtenteils unbrauchbar ist bzw. es einfach nur ein Armutszeugnis wäre, wenn wir diese fremdgegebene Verfassung beibehalten würden anstatt uns selbst eine eigene zu geben.

Queerat
23.12.2011, 23:24
Die Frage ist kompliziert.

Wichtigste Frage die ich dazu habe: Was ist qualifizierte Mehrheit?

Um das Grundgesetz zu ändern wäre für mich eine 2/3-Mehrheit erforderlich und ein Mindestmaß an Wahlbeteiligung, wie zB 50%.

Ein Volksentscheid mit einfacher Mehrheit und nicht festgelegter Wahlbeteiligung wäre eine Farce.

Auch der Volksentscheid zum Nichtraucher-Schutz in Bayern wäre bei mir schon an einer Mindestwahlbeteiligung von 50% gescheitert...

Weil wenn nicht einmal 50% der Wahlberechtigten es für wichtig halten ihre Stimme abzugeben, dann ist es der Mehrheit egal und dann muss kein Gesetz geändert werden.