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Vollständige Version anzeigen : Freiwillig unfreiwillig? Kindervorsorgeuntersuchungen



tabasco
11.11.2011, 22:10
Von vorne rein - ich finde die Kindervorsorgeuntersuchungen eine prima Sache. Nicht im Traum würde mir einfallen, mein Kind nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen zu lassen.

Aber nun zum Thema.

Ich bekam heute einen Brief, der mich leicht stutzig machte.

In dem Brief wurde ich an die erst in 4 Monaten anstehende U6 Untersuchung meines Kleinen erinnert, dem Anschreiben lag eine Krate bei, die ich beim Arzt abstempeln lassen soll, um zu bestätigen, dass mein Kind die U6 über sich erfolgreich und termingerecht ergehen ließ.

Ich ging zu dem in Schreiben angegebenen Link

www.hamburg.de/Kindergesundheit

und laß auf der weiterführenden Seite folgendes (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2526310/u6-u7.html):


Ablauf des Erinnerungs- und Meldewesens

Im Rahmen des Modellversuchs werden die Sorgeberechtigten von circa 33.000 Kindern in Hamburg zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 und U7 eingeladen. Dieses Anschreiben wird von der Zentralen Stelle in Neumünster versandt, der das Hamburger Einwohnermelderegister dafür die für das Erinnerungs- und Meldewesen notwendigen Daten aller Kinder im Alter vom achten bis zum achtundzwanzigsten Monat meldet. Dem Erinnerungsschreiben liegt ein Antwortbogen an die Eltern bzw. an die Sorgeberechtigten bei. Dieser Antwortbogen wird der Ärztin/ dem Arzt vorgelegt, diese/r bestätigt die Teilnahme mit einem Praxisstempel und bittet die Sorgeberechtigten, den entsprechend gekennzeichneten, adressierten und frankierten Abschnitt des Antwortbogens an das Landesfamilienbüro („Zentrale Stelle“) zurück zu senden.

Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so werden die Sorgeberechtigten erneut angeschrieben und gebeten, die entsprechende Früherkennungsuntersuchung wahrzunehmen. Bleibt weiterhin eine Rückmeldung aus, wird das zuständige Bezirksamt informiert.

Von dort erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, bei dem die Sorgeberechtigten erneut über das kostenlose Angebot informiert und über den hohen Stellenwert aufgeklärt werden, den die Untersuchung für ein gesundes Aufwachsen hat. Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen.

Und weiter an der anderen Stelle (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2542758/fragen-und-antworten-u6-u7.html)


7. Ist die Teilnahme an der Untersuchung für mein Kind verpflichtend?

Die Entscheidung, ob Ihr Kind an diesen sehr wichtigen Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnimmt, liegt bei Ihnen. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie jedoch keine der für Sie kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen versäumen (Siehe auch Antwort auf Frage Nr. 1).

Was ich aber nicht verstehe:

Wenn die Teilnahme freiwillig ist, geht es nur mich, den Arzt und mein Kind was an, ob die U-Untersuchung gemacht wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden dann (im Falle wenn ich die Karte nicht abschicke) meine Daten an Bezirksamt geleitet?

"Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen" - wie wird diese aussehen? Werden Eltern, die sich weigern, an einen Heizkörper gekettet, solange ein Amtsarzt die Babys untersucht?

Oder wie soll diese "Unterstützung" aussehen? Und auf welcher Rechtsgrundlage noch mal zum Kuckuck, wenn die Kindervorsorgeuntersuchung freiwillig sind?!

Oder missverstehe ich "freiwillig" ?

carpe diem
11.11.2011, 22:15
Frage den Kinderarzt deines Vertrauens!

Knudud_Knudsen
11.11.2011, 22:18
Von vorne rein - ich finde die Kindervorsorgeuntersuchungen eine prima Sache. Nicht im Traum würde mir einfallen, mein Kind nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen zu lassen.

Aber nun zum Thema.

Ich bekam heute einen Brief, der mich leicht stutzig machte.

In dem Brief wurde ich an die erst in 4 Monaten anstehende U6 Untersuchung meines Kleinen erinnert, dem Anschreiben lag eine Krate bei, die ich beim Arzt abstempeln lassen soll, um zu bestätigen, dass mein Kind die U6 über sich erfolgreich und termingerecht ergehen ließ.

Ich ging zu dem in Schreiben angegebenen Link

www.hamburg.de/Kindergesundheit

und laß auf der weiterführenden Seite folgendes (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2526310/u6-u7.html):



Und weiter an der anderen Stelle (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2542758/fragen-und-antworten-u6-u7.html)



Was ich aber nicht verstehe:

Wenn die Teilnahme freiwillig ist, geht es nur mich, den Arzt und mein Kind was an, ob die U-Untersuchung gemacht wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden dann (im Falle wenn ich die Karte nicht abschicke) meine Daten an Bezirksamt geleitet?

"Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen" - wie wird diese aussehen? Werden Eltern, die sich weigern, an einen Heizkörper gekettet, solange ein Amtsarzt die Babys untersucht?

Oder wie soll diese "Unterstützung" aussehen? Und auf welcher Rechtsgrundlage noch mal zum Kuckuck, wenn die Kindervorsorgeuntersuchung freiwillig sind?!

Oder missverstehe ich "freiwillig" ?



Beruhige Dich..in der Vergangenheit hat es zu viele Probleme mit Kindesmisshandlung gegeben..man will die Leute "freiwillig zwingen" Kinder in einem bestimmten Alter dem Arzt vorzustellen..wer sich weigert fällt auf und wird unter die Lupe genommen..es ist sehr sinnvoll zum Schutze der Kinder..nicht jede Mutter ist so liebevoll wie Du wohl..

Knud

tabasco
11.11.2011, 22:25
Beruhige Dich..in der Vergangenheit hat es zu viele Probleme mit Kindesmisshandlung gegeben..man will die Leute "freiwillig zwingen" Kinder in einem bestimmten Alter dem Arzt vorzustellen..wer sich weigert fällt auf und wird unter die Lupe genommen..es ist sehr sinnvoll zum Schutze der Kinder..nicht jede Mutter ist so liebevoll wie Du wohl..

Knud
Danke für die Blumen. Aus welchem Grund werden dann die U-Untersuchungen nicht verpflichtend ? Mich stört dieses "freiwillig unfreiwillig" massiv. Die kriegen von mir keine Karte zugeschickt, basta! Und dem Bezirksamt werde ich schon meine Meinung hierfür erklären können. Deutlich ....

Paul Felz
11.11.2011, 22:28
Danke für die Blumen. Aus welchem Grund werden dann die U-Untersuchungen nicht verpflichtend ? Mich stört dieses "freiwillig unfreiwillig" massiv. Die kriegen von mir keine Karte zugeschickt, basta! Und dem Bezirksamt werde ich schon meine Meinung hierfür erklären können. Deutlich ....
Man will eben - noch - nicht so offen die Diktatur zeigen.

Pegasus
11.11.2011, 22:37
Danke für die Blumen. Aus welchem Grund werden dann die U-Untersuchungen nicht verpflichtend ? Mich stört dieses "freiwillig unfreiwillig" massiv. Die kriegen von mir keine Karte zugeschickt, basta! Und dem Bezirksamt werde ich schon meine Meinung hierfür erklären können. Deutlich ....
Ich kann mit dem Begriff U-Untersuchung jetzt nicht viel anfangen, doch in der DDR gab es auch sowas in der Art, genannt "Mütterberatung" . War ebenso mit 'freiwilligem' Zwang gekoppelt; wer sein Kind nicht monatlich vorstellte, bekam alsbald Besuch von der Fürsorge. Allerdings wurde das Kind dort jedesmal auf Herz und Nieren untersucht, bekam auch gleich seine Impfungen usw, also insgesamt keine dumme Sache.
Im Interesse der Kinder könnte man das gerne wieder einführen.

Mütterchen
13.11.2011, 10:40
...Vollzitat...

Kugelfisch, schon seit zwei Tagen überlege ich mir, ob ich zum Thema Vorsorgeuntersuchungen einen Strang eröffnen sollte. Und eben sehe ich, dass du das schon getan hast. :)
Dann klinke ich mich mal ein: :)

Ich habe einen Termin für meine Tochter vereinbart. Er liegt knapp hinter der empfohlenen Zeitspanne, aber noch im Toleranzbereich. Jetzt habe ich schon das zweite Mal ein Anschreiben von der Uniklinik bekommen, in dem ich angemahnt werde, einen Termin zu vereinbaren und die Klinik darüber zu informieren.
Und darüber ärgere ich mich schon seit Tagen.
Ich habe die Anschreiben jedenfalls direkt durch den Shredder gejagt. Jetzt war ja zwischenzeitlich die Einschulungsuntersuchung für mein Kind und die Schulärztin meinte, von mir auf die Vorsorge angesprochen ( sinngemäß): tun Sie mir doch den Gefallen und rufen an der Klinik an, ansonsten muss von uns jemand auf Hausbesuch kommen.
Ich ärgere mich sehr über diese Bevormundung/Kontrolle. Ich werde der Klinik jedenfalls keine Rückmeldung geben.

BRDDR_geschaedigter
13.11.2011, 11:08
Beruhige Dich..in der Vergangenheit hat es zu viele Probleme mit Kindesmisshandlung gegeben..man will die Leute "freiwillig zwingen" Kinder in einem bestimmten Alter dem Arzt vorzustellen..wer sich weigert fällt auf und wird unter die Lupe genommen..es ist sehr sinnvoll zum Schutze der Kinder..nicht jede Mutter ist so liebevoll wie Du wohl..

Knud

Genau, dem Staat geht es nur um das Wohl der Kinder. Der Witz des Tages.

Mütterchen
13.11.2011, 12:42
Ich kann mit dem Begriff U-Untersuchung jetzt nicht viel anfangen, doch in der DDR gab es auch sowas in der Art, genannt "Mütterberatung" . War ebenso mit 'freiwilligem' Zwang gekoppelt; wer sein Kind nicht monatlich vorstellte, bekam alsbald Besuch von der Fürsorge. Allerdings wurde das Kind dort jedesmal auf Herz und Nieren untersucht, bekam auch gleich seine Impfungen usw, also insgesamt keine dumme Sache.
Im Interesse der Kinder könnte man das gerne wieder einführen.

Pegasus, bist du dir sicher, dass man das Kind jeden Monat 1x vorstellen musste/sollte? Das wäre ja ein unglaublicher Aufwand gewesen.

Das hier sind die einzelnen Untersuchungen, wie sie aktuell durchgeführt werden.


Die einzelnen Untersuchungen

APGAR 1.+ 5. + 10. Lebensminute Es erfolgt eine Bewertung nach dem Apgar-Score. Zur Untersuchung gehört das Messen und Wiegen des Babys, sowie die Untersuchung des Blutes der Nabelschnur.
U1 2.–4. Lebensstunde

U2 3.–10. Lebenstag
U4 3.–4. Lebensmonat
U5 6.–7. Lebensmonat
U6 10.–12. Lebensmonat
U7 21.–24. Lebensmonat
U7a 34.–36. Lebensmonat
U9 60.–64. Lebensmonat
U10 7.–8. Lebensjahr *

Die Untersuchungen sind sehr gründlich, Impfungen werden ggf an diesen Terminen auch verpasst.

Inzwischen gibt es als Erweiterung der Vorsorge noch die Jugend-Untersuchungen. Bei den Jugendlichen, die ich kenne ( besonders bei den Jungs), sehr gefürchtet, weil der Arzt dabei auch einen Blick auf die Genitalien wirft. ( Ich lass' den doch nicht an meine ***** fassen!)

J 13.–15. Lebensjahr .
J2 17.–18.

Falls du nachlesen möchtest, hier wird genauer aufgeführt, was bei den einzelnen Terminen untersucht wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung

Ach ja, und jedes Neugeborene erhält so ein Untersuchungsheft, das bei den jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen vorgelegt wird und in das auch die Befunde eingetragen werden. Das sogenannte U-Heft.

tabasco
13.11.2011, 16:20
VollzitatBa, eine Gleichgesinnte zu treffen erwartete ich nicht. Ich beschäftige mich mit dem Thema erst den zweiten Tag ich muss sagen, mich gruselt's leicht.

Aber erst mal noch ein Artikel aus dem anderen Bundesland:

Hier (http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/kreis_lippe/kreis_lippe/5253218_Heft-Kontrolle_allein_hilft_Kindern_nicht.html) wird man auch zu einer freiwilligen Maßnahme mehr oder weniger unsanft gepresst.


Kreis Lippe/Bielefeld. Kindervorsorgeuntersuchungen sind ein Bestandteil der Gesundheitsprävention. Das sehen viele Eltern so. Doch nicht alle nehmen es mit den "U’s" so genau. Und plötzlich gibt’s Post aus Bielefeld.

Um Kinder vor Verwahrlosung und Gewalt zu schützen, hat die Landesregierung ein Handlungskonzept erarbeitet. Danach müssen Ärzte in NRW seit Sommer 2009 die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren (U5 bis U9) an eine zentrale Stelle in Bielefeld melden, das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA). (...)

Aufgabe des LIGA ist es, die Daten mit den Melderegistern abzugleichen und Eltern anzuschreiben, die die Untersuchung ihres Nachwuchses versäumt haben. In den vergangenen 18 Monaten verschickte das LIGA landesweit insgesamt 212 748 Erinnerungsschreiben. Drei Wochen Zeit haben die Erziehungsberechtigten dann, um die "U" gegenüber der Behörde nachzuweisen. Ist die Bescheinigung in dieser Zeit nicht eingegangen, so übergibt das LIGA die Fälle - von April 2010 bis Oktober 2011 insgesamt 133 459 - den örtlichen Jugendämtern.(...)


- - -

Der sächsische Landes-Datenschutzbeauftragte schreibt in seinem 14. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009:


"Angesichts dessen sehe ich keine für eine verfassungsrechtliche Beurteilung erkennbare Rechtfertigung der geplanten Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen, so dass die vom Gesetz angeordnete Fahndung nach den 4 % Anteilen von Nichtteilnehmern nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts als eine Ermittlung ins Blaue hinein im Sinne der Rasterfahndungsentscheidung (E 115, 360 f. bzw. der Entscheidung zum automatisierten Abgleich von Autokennzeichen (NJW 2008, 1515 rSp.) anzusehen und somit zumindest unverhältnismäßig im engeren Sinne (unangemessen) und daher verfassungswidrig ist."

Sekundärquelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Krankheitsfr%C3%BCherkennungsprogramm#cite_note-7)

- - -

Und noch mal Hamburg (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2526310/u6-u7.html)



An den Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 5 nahmen im Jahr 2009 noch rund 94 Prozent der Kinder in Hamburg teil. In den Vorjahren sank nach diesen Untersuchungen die Teilnahmequote bis zur U 7 auf rd. 91 Prozent. Das zweijährige Modellvorhaben soll nun klären, ob ein systematisches Hinweis- und Kontrollsystem dazu beitragen kann, die Teilnahmeraten zu erhöhen und in Einzelfällen eine Kindeswohlgefährdung früher zu identifizieren.

Verstehe ich das richtig? Es werden die 100% als potenzielle Kindesmisshandler und Kindeswohlgefährder behandelt, weil 9 % (Unterscheid zu den früheren U's also 3% Rückgang) ihre Kinder nicht zu den späteren U's bringen?

Lilly
13.11.2011, 16:40
Beruhige Dich..in der Vergangenheit hat es zu viele Probleme mit Kindesmisshandlung gegeben..man will die Leute "freiwillig zwingen" Kinder in einem bestimmten Alter dem Arzt vorzustellen..wer sich weigert fällt auf und wird unter die Lupe genommen..es ist sehr sinnvoll zum Schutze der Kinder..nicht jede Mutter ist so liebevoll wie Du wohl..

Knud

Dem stimme ich voll zu! Leider darf m. E. davon ausgegangen werden, dass Eltern, welche diese Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen, auch anderweitig nicht sehr achtsam mit ihren Kindern umgehen. Die Folgen kann man immer wieder in der Zeitung lesen.

Xarrion
13.11.2011, 16:45
Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem?
Ihr kassiert doch auch munter Kindergeld und Elterngeld vom Staat.
Also hat der Staat auch das Recht, und vor allem gegenüber der Gemeinschaft der Steuerzahler auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder sich auch vernünftig entwickeln. Dazu gehören eben auch regelmäßige medizinische Untersuchungen, die zudem auch noch kostenfrei sind.

Lilly
13.11.2011, 16:45
Ich kann mit dem Begriff U-Untersuchung jetzt nicht viel anfangen, doch in der DDR gab es auch sowas in der Art, genannt "Mütterberatung" . War ebenso mit 'freiwilligem' Zwang gekoppelt; wer sein Kind nicht monatlich vorstellte, bekam alsbald Besuch von der Fürsorge. Allerdings wurde das Kind dort jedesmal auf Herz und Nieren untersucht, bekam auch gleich seine Impfungen usw, also insgesamt keine dumme Sache.
Im Interesse der Kinder könnte man das gerne wieder einführen.

Mütterberatung hieß es früher bei uns auch. Ich glaube allerdings, dass es freiwillig war und von einer Krankenschwester durchgeführt wurde. Ich müsste mal meine Mutter fragen, die weiß das bestimmt, die hat uns ja von Pontius zu Pilatus geschleppt.

henriof9
13.11.2011, 16:50
Ich kann mit dem Begriff U-Untersuchung jetzt nicht viel anfangen, doch in der DDR gab es auch sowas in der Art, genannt "Mütterberatung" . War ebenso mit 'freiwilligem' Zwang gekoppelt; wer sein Kind nicht monatlich vorstellte, bekam alsbald Besuch von der Fürsorge. Allerdings wurde das Kind dort jedesmal auf Herz und Nieren untersucht, bekam auch gleich seine Impfungen usw, also insgesamt keine dumme Sache.
Im Interesse der Kinder könnte man das gerne wieder einführen.

Also meine Zauberfee hat noch ihr so gen. Impfbuch aus der DDR und sie kann sich nicht daran erinnern, daß sie jeden Monat einem Arzt vorgestellt wurde, auch ihre Mutter mußte dies nicht tun.
Kann es sein, daß dies nur für einen bestimmten Kreis Mütter gegolten hat ?

tabasco
13.11.2011, 17:27
Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem?
Ihr kassiert doch auch munter Kindergeld und Elterngeld vom Staat. Richtig. Knapp 4000/Monat, halbes Jahr lang.

:)



Also hat der Staat auch das Recht, und vor allem gegenüber der Gemeinschaft der Steuerzahler auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder sich auch vernünftig entwickeln. Dazu gehören eben auch regelmäßige medizinische Untersuchungen, die zudem auch noch kostenfrei sind.
Dann sollen die U's zu den Pflichtuntersuchungen werden. Und genau das ich mein Problem. Steht auch als Strang-Überschrift. Auch als Preuße musst Du doch lesen können.

Mütterchen
13.11.2011, 17:31
Ich habe andere Zahlen vorzulegen, wobei ich mich jetzt schon wieder frage, ob da zwischen den einzelnen Bundesländern tatsächlich eine solche Diskrepanz bestehen kann. Ein SPIEGEL-Artikel behauptet jedenfalls, ohne Verpflichtung/Kontrolle läge die Teilnahme der Kontrolluntersuchungen ab der U7 nur noch bei 70%.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,520039,00.html

Im Saarland ist die Teilnahme inzwischen nicht mehr freiwillig, sie ist verpflichtend.

Und für Hamburg habe ich dies hier gefunden:

Während Hamburg modellprojektartig die Vorsorgeuntersuchungen erst ab der U6 – also ab dem 10. bis 12. Lebensmonat – verpflichtend macht, haben Länder wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen Regelungen für ein entsprechendes Teilnahmekontrollsystem und Einladungswesen getroffen.
http://www.kinderschutz-in-deutschland.de/kinderschutzgesetz/eckpunkte/verpflichtende-vorsorgeuntersuchungen/

Demnach wäre auch deine Untersuchung nicht freiwillig, sondern verpflichtend.

Du hast ja noch Zeit. Ich werde dir rechtzeitig sagen können, was passiert, wenn man die Karte nicht absendet. Ich schicke sie nämlich nicht weg.

opppa
13.11.2011, 17:32
Mütterberatung hieß es früher bei uns auch. Ich glaube allerdings, dass es freiwillig war und von einer Krankenschwester durchgeführt wurde. Ich müsste mal meine Mutter fragen, die weiß das bestimmt, die hat uns ja von Pontius zu Pilatus geschleppt.

Heute wird das von den Ämtern auf vollständigkeit überprüft, damit bloß niemand den Amt vorwerfen kann, man habe sich nicht gekümmert!
Also von Amtsseite aus gesehen eine reine Selbstschutzmaßnahme!

:]

tabasco
13.11.2011, 17:33
(...)
Demnach wäre auch deine Untersuchung nicht freiwillig, sondern verpflichtend.

Du hast ja noch Zeit. Ich werde dir rechtzeitig sagen können, was passiert, wenn man die Karte nicht absendet. Ich schicke sie nämlich nicht weg. Mal sehen, was dann passiert.

Nein, siehe Information Länderportal Hamburg


Fragen und Antworten im Internet zu U6/U7

(...)

7. Ist die Teilnahme an der Untersuchung für mein Kind verpflichtend?

Die Entscheidung, ob Ihr Kind an diesen sehr wichtigen Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnimmt, liegt bei Ihnen. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie jedoch keine der für Sie kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen versäumen (...)

Quelle (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2542758/fragen-und-antworten-u6-u7.html)

tabasco
13.11.2011, 17:38
(...)
Du hast ja noch Zeit. Ich werde dir rechtzeitig sagen können, was passiert, wenn man die Karte nicht absendet. Ich schicke sie nämlich nicht weg.

In Abstimmung mit meinen Mann werden wir die Karte ebenfalls nicht abschicken. Unsere U6 ist aber erst in 4 Monaten (gerade U5 gehabt).

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 17:40
Vollzitat...


Das ganze beruht auf §8a SGB VIII und auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html)


§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.


Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 17:41
Ich werde dir rechtzeitig sagen können, was passiert, wenn man die Karte nicht absendet. Ich schicke sie nämlich nicht weg.

Besuch vom Jugendamt. Erstmal.

Mütterchen
13.11.2011, 17:49
Mal davon abgesehen, dass es merkwürdig ist, im Netz unterschiedliche Infos über die Rechtslage in Hamburg zu finden: ich bin mir nicht sicher, über was ich mich mehr ärgern würde: über eine Vorgehenweise, wie sie in Hamburg gehandhabt wird, oder über die saarländische Variante.
Mein Termin ist erst in zwei Wochen. Mal sehen, ob ich bis dahin schon besorgte JA-Mitarbeiter vor der Tür stehen habe.

harlekina
13.11.2011, 17:50
Als verantwortungsbewußte Mutter habe ich selbstverständlich jede U in Anspruch genommen, von anderen außerplanmäßigen Arztbesuchen ganz zu schweigen. Trotzdem muss davon ausgegangen werden, dass es Eltern gibt, die nicht an den regelmäßigen Untersuchungen teilnehmen. Das finde ich verantwortungslos, denn manche Defizite werden erst im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erkannt bzw. kann man eventuellen Verfehlungen der Eltern gegensteuern. Allerdings wäre die Pflicht zur U eine Möglichkeit, Misshandlungen im Vorfeld aufzudecken.

Ich habe etwas gefunden, dass evtl. die Erklärung sein könnte.
Ich bitte um Nachsicht, weil es sich um einen Bild-Bericht (http://www.bild.de/regional/hamburg/kindesmissbrauch/zahl-der-verdachtsfaelle-explodiert-8128646.bild.html) handelt.



In der Stadt sind die Verdachtsfälle auf Kindesmisshandlung explodiert! Das geht aus der Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage hervor. Von Januar 2008 bis Mitte April 2009 bekamen die Behörden demnach 12555 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung.
...
Allein bei den Jugendämtern der Bezirke liefen im vorigen Jahr über 8000 Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung auf. 2006 waren es „nur“ 2000 Fälle. Haupthinweisgeber ist zu 85 % die Polizei, aber auch Schulen und Kitas melden vermehrt Verdachtsfälle.

Xarrion
13.11.2011, 17:53
Richtig. Knapp 4000/Monat, halbes Jahr lang.

:)


Dann sollen die U's zu den Pflichtuntersuchungen werden. Und genau das ich mein Problem. Steht auch als Strang-Überschrift. Auch als Preuße musst Du doch lesen können.

Das sollten sie in der Tat.
Aber dann würdest gerade du wieder laut jammern, von wegen Bevormundung, Zwangsmaßnahme etc.

Mütterchen
13.11.2011, 17:59
Als verantwortungsbewußte Mutter habe ich selbstverständlich jede U in Anspruch genommen, von anderen außerplanmäßigen Arztbesuchen ganz zu schweigen. Trotzdem muss davon ausgegangen werden, dass es Eltern gibt, die nicht an den regelmäßigen Untersuchungen teilnehmen. Das finde ich verantwortungslos, denn manche Defizite werden erst im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erkannt bzw. kann man eventuellen Verfehlungen der Eltern gegensteuern. Allerdings wäre die Pflicht zur U eine Möglichkeit, Misshandlungen im Vorfeld aufzudecken.
Siehst du, Harlekina, ich habe auch alle U-Termine in Anspruch genommen, und, weil ein ziemlicher Zeitrahmen zwischen diesen und den J-Untersuchungen liegt, immer noch eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung vereinbart. Und das, obwohl ich mir eigentlich immer sicher war, dass meine Kinder gesund sind.
Und das hat alles geklappt, ohne dass mir eine Uniklinik dazu auffordert.
Die letzte U war übrigens vor 2 Jahren, ich hätte also ausgiebig Zeit gehabt, meine Tochter durch Sonne, Mond und Sterne zu prügeln.

Mütterchen
13.11.2011, 18:00
Besuch vom Jugendamt. Erstmal.

Tja, mal sehen. Wenn der Herr ( die Dame), nett und höflich ist, bekommt er (sie) vielleicht sogar eine Tasse Kaffee. :)

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:01
Tja, mal sehen. Wenn der Herr ( die Dame), nett und höflich ist, bekommt er (sie) vielleicht sogar eine Tasse Kaffee. :)

Die wollen meist erstmal nur das wieso und warum wissen und sich mal das Kind ansehen. Wegen möglicher blauer Flecken und so etwas.

tabasco
13.11.2011, 18:02
Das ganze beruht auf §8a SGB VIII und auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html)
Prima. Na dann werde ich abwarten, bis Jugendamt wegen Nicht-Abschicken der Karte als Indiz für die " Gefährdung des Wohls eines Kindes" meinen Kleinen in "Obhut" nimmt.

Danke für die Texte!

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:04
Prima. Na dann werde ich abwarten, bis Jugendamt wegen Nicht-Abschicken der Karte als Indiz für die " Gefährdung des Wohls eines Kindes" meinen Kleinen in "Obhut" nimmt.

Danke für die Texte!

Das wird das JA sicherlich nicht gleich als erstes machen. Aber es kann schon passieren das Dich ein Sozialarbeiter des ASD des JA besucht und nach dem wieso und warum fragt und auch einmal das Kind sehen möchte.

Mütterchen
13.11.2011, 18:04
Eher Dame. Im ASD arbeiten meist weibliche Sozialarbeiter. Die wollen nur das wieso und warum wissen.

Und wie das hier so ist, auf dem platten Land, wo alles überschaubare Strukturen hat - wahrscheinlich kenne ich den Sozialarbeiter sowieso. Der darf mir dann ins Gesicht sagen, dass er überprüfen muss, ob bei meiner Tochter das Kindeswohl gefährdet ist. :))

Pillefiz
13.11.2011, 18:04
Mütterberatung gab es hier auch, die war einmal im Monat und man KONNTE dann da hin gehen, zum wiegenlassen, sich Tips holen und Proben mitnehmen. Ausserhalb dieses Termins konnte man aber jederzeit anrufen und die Schwester nach Hause holen. Das war vor der Einführung der U-Untersuchungen.
Der Druck für eine freiwillige Teilnahme ist mir unerklärlich, entweder man muss oder muss nicht. Abgesehen davon, dass man sollte. Das würde ich hinterfragen

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:08
Und wie das hier so ist, auf dem platten Land, wo alles überschaubare Strukturen hat - wahrscheinlich kenne ich den Sozialarbeiter sowieso. Der darf mir dann ins Gesicht sagen, dass er überprüfen muss, ob bei meiner Tochter das Kindeswohl gefährdet ist. :))

Wenn Du ihn persönlich kennst, wird das vermutlich ein Kollege machen den Du nicht persönlich kennst. Eben um solche Momente und eine mögliche Einflussnahme zu umschiffen.

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:10
Mütterberatung gab es hier auch, die war einmal im Monat und man KONNTE dann da hin gehen, zum wiegenlassen, sich Tips holen und Proben mitnehmen. Ausserhalb dieses Termins konnte man aber jederzeit anrufen und die Schwester nach Hause holen. Das war vor der Einführung der U-Untersuchungen.
Der Druck für eine freiwillige Teilnahme ist mir unerklärlich, entweder man muss oder muss nicht. Abgesehen davon, dass man sollte. Das würde ich hinterfragen

Tja, dann lies Dir doch mal die Medienberichte der letzten Jahre über verhungerte und totgeschlagene Kinder durch. Das war der Politik dann irgendwann zu viel und die Regwlungen wurden erlassen.

Mütterchen
13.11.2011, 18:15
Prima. Na dann werde ich abwarten, bis Jugendamt wegen Nicht-Abschicken der Karte als Indiz für die " Gefährdung des Wohls eines Kindes" meinen Kleinen in "Obhut" nimmt.

Danke für die Texte!

Das ist genau das, was mich auch so ärgert. Ich falle unter einen Generalverdacht.

Pillefiz
13.11.2011, 18:16
Tja, dann lies Dir doch mal die Medienberichte der letzten Jahre über verhungerte und totgeschlagene Kinder durch. Das war der Politik dann irgendwann zu viel und die Regwlungen wurden erlassen.

wenn es danach geht, müssten die Abstände zwischen den Terminen kürzer sein. Guck dir mal die Liste an, da bleibt viel Platz für Misshandlungen aller Art. Gerade in der Zeit, in der Babys nicht mehr "neu" sind und anstrengend werden

harlekina
13.11.2011, 18:18
Die wollen meist erstmal nur das wieso und warum wissen und sich mal das Kind ansehen. Wegen möglicher blauer Flecken und so etwas.

Wenn es danach geht, dürften sie nicht wissen, wie meine Tochter im Sommer aussieht.

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:19
wenn es danach geht, müssten die Abstände zwischen den Terminen kürzer sein. Guck dir mal die Liste an, da bleibt viel Platz für Misshandlungen aller Art. Gerade in der Zeit, in der Babys nicht mehr "neu" sind und anstrengend werden

Das ist die Crux an der Sache. Viele Lobbyverbände haben zu Beginn nämlich gegen diese Termine gewettert. Zum Beispiel die Krankenkassen, wegen des lieben Geldes. Oder die Elternverbände, da man ihrer Ansicht nach Eltern unter Generalverdacht stellen würde.

Die jetzigen Regelungen sind quasi der kleinste gemeinsame Nenner.

Mütterchen
13.11.2011, 18:19
Wenn Du ihn persönlich kennst, wird das vermutlich ein Kollege machen den Du nicht persönlich kennst. Eben um solche Momente und eine mögliche Einflussnahme zu umschiffen.

Du willst doch nicht etwa den Sozialarbeitern unterstellen, sie seien so leicht zu beeinflussen?

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:20
Wenn es danach geht, dürften sie nicht wissen, wie meine Tochter im Sommer aussieht.

Dann sag das mal niemandem vom JA. Damit ist nämlich, aus juristischer Sicht, schon ein Anfangsverdacht gegeben und die Behörde muß von Amtswegen her ermitteln.

Pillefiz
13.11.2011, 18:21
es sollte einfach verpflichtend sein, überall. Zum Wohl der Kinder

Mütterchen
13.11.2011, 18:21
Wenn es danach geht, dürften sie nicht wissen, wie meine Tochter im Sommer aussieht.
Wahrscheinlich so, wie ein glückliches Kind, das nicht nur vorm Bildschirm sitzt, aussehen muss: die Beine übersät mit blauen Flecken. :)

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:24
Du willst doch nicht etwa den Sozialarbeitern unterstellen, sie seien so leicht zu beeinflussen?

Der Gesetzgeber will jegliche Art von möglicher Befangenheit ausschliessen. Vergiss nicht das es hierbei um Regelungen des Sozialgesetzbuches handelt und es sich somit um spezielles Verwaltungsrecht, also dem öffentlichen Rechts handelt. Hierbei herrscht ein Über/Unterordnungsverhältnis. Sprich der Bürger ist der Exekutive/ der Behörde grundsätzlich untergeordnet.

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html)


Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

tabasco
13.11.2011, 18:25
Das sollten sie in der Tat.
Aber dann würdest gerade du wieder laut jammern, von wegen Bevormundung, Zwangsmaßnahme etc.

Ich habe Dich als Fake gemeldet. Welch ein Durchblick für einen, der nicht mal drei Monaten da ist, von denen ich anderthalb nicht mehr aktiv schreibe, zu wissen, wann und zu welchem Anlass ich "jammern" werde.

Gelle?

tabasco
13.11.2011, 18:27
Das ist genau das, was mich auch so ärgert. Ich falle unter einen Generalverdacht.
Korrekt. Daher - keine Karte.

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:29
Korrekt. Daher - keine Karte.

Und wer keine Karte zurücksendet macht sich verdächtig. Ist wie einem "freiwilligen" DNA-Test den die Polizei durchführt.

Weiter_Himmel
13.11.2011, 18:29
Von vorne rein - ich finde die Kindervorsorgeuntersuchungen eine prima Sache. Nicht im Traum würde mir einfallen, mein Kind nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen zu lassen.

Aber nun zum Thema.

Ich bekam heute einen Brief, der mich leicht stutzig machte.

In dem Brief wurde ich an die erst in 4 Monaten anstehende U6 Untersuchung meines Kleinen erinnert, dem Anschreiben lag eine Krate bei, die ich beim Arzt abstempeln lassen soll, um zu bestätigen, dass mein Kind die U6 über sich erfolgreich und termingerecht ergehen ließ.

Ich ging zu dem in Schreiben angegebenen Link

www.hamburg.de/Kindergesundheit

und laß auf der weiterführenden Seite folgendes (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2526310/u6-u7.html):



Und weiter an der anderen Stelle (http://www.hamburg.de/u-untersuchungen/2542758/fragen-und-antworten-u6-u7.html)



Was ich aber nicht verstehe:

Wenn die Teilnahme freiwillig ist, geht es nur mich, den Arzt und mein Kind was an, ob die U-Untersuchung gemacht wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden dann (im Falle wenn ich die Karte nicht abschicke) meine Daten an Bezirksamt geleitet?

"Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen" - wie wird diese aussehen? Werden Eltern, die sich weigern, an einen Heizkörper gekettet, solange ein Amtsarzt die Babys untersucht?

Oder wie soll diese "Unterstützung" aussehen? Und auf welcher Rechtsgrundlage noch mal zum Kuckuck, wenn die Kindervorsorgeuntersuchung freiwillig sind?!

Oder missverstehe ich "freiwillig" ?

Hmm ... das Motto nach denen die vorgehen lautet "Quod es negesarium es ligitum" ... .Im Klartext sie machen es einfach und hoffen das niemand auf die Idee kommt dagegen zu klagen.
Ich halte dieses vorgehen für absolut richtig und unterstütze es... .Es geht letztendlich darum den Asis Druck zu machen damit sie ihr Kind dahinn bringen damit es nicht an irgendetwas stirbt oder schwer leidet... .Ob das vor einem Gericht bestand hätte kann ich nicht beurteilen wäre sicherlich zumindest grenzwertig.

tabasco
13.11.2011, 18:30
Wahrscheinlich so, wie ein glückliches Kind, das nicht nur vorm Bildschirm sitzt, aussehen muss: die Beine übersät mit blauen Flecken. :)

Die Beine übersät mit blauen Flecken, aufgeschürfte Knie, zerkratzte Hände, ab und zu eine dicke Lippe oder Beule an der Stirn. Dazu noch mehrere blaue Flecke an dem Rücken - und das Bild ist komplett :))

harlekina
13.11.2011, 18:31
Wahrscheinlich so, wie ein glückliches Kind, das nicht nur vorm Bildschirm sitzt, aussehen muss: die Beine übersät mit blauen Flecken. :)

Nicht nur die Beine.....sie bremst auch manchmal mit der Nase.

harlekina
13.11.2011, 18:33
Die Beine übersät mit blauen Flecken, aufgeschürfte Knie, zerkratzte Hände, ab und zu eine dicke Lippe oder Beule an der Stirn. Dazu noch mehrere blaue Flecke an dem Rücken - und das Bild ist komplett :))

Dieses Problem hatte ein Arbeitskollege von mir, der mit einem seiner Kinder in die Notaufnahme musste, weil sich der Bub irgendetwas verletzt hat. Nachddm der Junge ebenfalls diverse blaue Flecken aufwies, wurde der Vater diskret befragt, ob er seinen Sohn misshandeln würde. Logisch, dass das einer bejaht, der seine Kinder regelmäßig vermöbelt. :rolleyes:
Der behandelnde Arzt hat sich aber verteidigt, er müsse das fragen.

Mütterchen
13.11.2011, 18:33
Die Beine übersät mit blauen Flecken, aufgeschürfte Knie, zerkratzte Hände, ab und zu eine dicke Lippe oder Beule an der Stirn. Dazu noch mehrere blaue Flecke an dem Rücken - und das Bild ist komplett :))

Bei den kleineren Kindern finde ich diese Beschreibung auch zutreffender. Ich vermute aber, dass Harlekinas Tochter schon etwas größer ist, da sehen die ja meistens nicht mehr ganz so demoliert aus. :)

Untergrundkämpfer
13.11.2011, 18:34
Dieses Problem hatte ein Arbeitskollege von mir, der mit einem seiner Kinder in die Notaufnahme musste, weil sich der Bub irgendetwas verletzt hat. Nachddm der Junge ebenfalls diverse blaue Flecken aufwies, wurde der Vater diskret befragt, ob er seinen Sohn misshandeln würde. Logisch, dass das einer bejaht, der seine Kinder regelmäßig vermöbelt. :rolleyes:
Der behandelnde Arzt hat sich aber verteidigt, er müsse das fragen.


Ja, muß er. Er hat eine gesetzliche Meldepflicht.

Mütterchen
13.11.2011, 18:41
Dieses Problem hatte ein Arbeitskollege von mir, der mit einem seiner Kinder in die Notaufnahme musste, weil sich der Bub irgendetwas verletzt hat. Nachddm der Junge ebenfalls diverse blaue Flecken aufwies, wurde der Vater diskret befragt, ob er seinen Sohn misshandeln würde. Logisch, dass das einer bejaht, der seine Kinder regelmäßig vermöbelt. :rolleyes:
Der behandelnde Arzt hat sich aber verteidigt, er müsse das fragen.

Mein zweiter Sohn war im Baby- und Kleinkindalter sehr empfindlich, Krankheiten, die andere Kinder in drei bis vier Tagen wegsteckten, haben ihn oft wochenlang fiebern lassen. Außerdem war er ein sehr schlechter Esser. Und dementsprechend sah er aus: sehr klein und zierlich, mager, durch die sehr helle Haut und das weißblonde Haar wirkte er noch zerbrechlicher. Aber wenn er gerade nicht krank war, platzte er vor Energie aus allen Nähten.
Bei einer Vorsorgeuntersuchung lag er beim Arzt auf dem Tisch. Nackt, dünn und auf der weißen Haut hoben sich schön die Kratzer und blauen Flecken ab. Der Arzt machte plötzlich einen Ausfallschritt auf ihn zu und hob ruckartig den Arm - als wolle er zuschlagen. Als das Kind keine Reaktion zeigte, sagte er: Du hast ja doch eine liebe Mama...!

harlekina
13.11.2011, 18:49
Mein zweiter Sohn war im Baby- und Kleinkindalter sehr empfindlich, Krankheiten, die andere Kinder in drei bis vier Tagen wegsteckten, haben ihn oft wochenlang fiebern lassen. Außerdem war er ein sehr schlechter Esser. Und dementsprechend sah er aus: sehr klein und zierlich, mager, durch die sehr helle Haut und das weißblonde Haar wirkte er noch zerbrechlicher. Aber wenn er gerade nicht krank war, platzte er vor Energie aus allen Nähten.
Bei einer Vorsorgeuntersuchung lag er beim Arzt auf dem Tisch. Nackt, dünn und auf der weißen Haut hoben sich schön die Kratzer und blauen Flecken ab. Der Arzt machte plötzlich einen Ausfallschritt auf ihn zu und hob ruckartig den Arm - als wolle er zuschlagen. Als das Kind keine Reaktion zeigte, sagte er: Du hast ja doch eine liebe Mama...!

Das ist heftig. Was wäre, wenn Dein Kind im Reflex doch gezuckt hätte?

Mütterchen
13.11.2011, 18:59
Das ist heftig. Was wäre, wenn Dein Kind im Reflex doch gezuckt hätte?

Keine Ahnung. Ich glaube nicht, dass wirklich viel passiert wäre. Ein misshandeltes Kind zeigt ja doch deutlichere Symptome. Und außerdem muss ich ehrlicherweise zugeben, dass mein Sohn wirklich ziemlich jämmerlich aussah.
Heute ist er mir über den Kopf gewachsen, von äußerst robuster Gesundheit und er frisst mir die Haare vom Kopf. :))

tabasco
13.11.2011, 19:00
Hm, wenn ich so nachdenke ... über mich muss es bereits Akte geben. Da rief mich vor ca. 5 Monaten eine Dame ausm Amt an, sie wolle vorbei kommen und mich ganz unverbindlich informieren, was man so alles in Hamburg mit Kinder machen kann, wie man einen Elterngeld Antrag ausfüllt und so weiter. Ich lehnte dankend ab, konnte mir aber leicht giftiges "und wollten Sie nicht auch gucken ob's bei mir hübsch ist" nicht verkneifen. Das wird bestimmt Nachwirkungen haben ....

Paul Felz
13.11.2011, 19:03
Hm, wenn ich so nachdenke ... über mich muss es bereits Akte geben. Da rief mich vor ca. 5 Monaten eine Dame ausm Amt an, sie wolle vorbei kommen und mich ganz unverbindlich informieren, was man so alles in Hamburg mit Kinder machen kann, wie man einen Elterngeld Antrag ausfüllt und so weiter. Ich lehnte dankend ab, konnte mir aber leicht giftiges "und wollten Sie nicht auch gucken ob's bei mir hübsch ist" nicht verkneifen. Das wird bestimmt Nachwirkungen haben ....
Kaum. Vor ca. 2 Jahren bekam ich auch so eine Aufforderung. Ich habe gar keine Kinder..................

Mütterchen
13.11.2011, 19:28
Hm, wenn ich so nachdenke ... über mich muss es bereits Akte geben. Da rief mich vor ca. 5 Monaten eine Dame ausm Amt an, sie wolle vorbei kommen und mich ganz unverbindlich informieren, was man so alles in Hamburg mit Kinder machen kann, wie man einen Elterngeld Antrag ausfüllt und so weiter. Ich lehnte dankend ab, konnte mir aber leicht giftiges "und wollten Sie nicht auch gucken ob's bei mir hübsch ist" nicht verkneifen. Das wird bestimmt Nachwirkungen haben ....

Mir schwant Übles für dich und deine Familie, Kugelfisch... :))

Mütterchen
13.11.2011, 19:46
Besuch vom Jugendamt. Erstmal.
Falls es dich interessiert -ich habe gerade nochmal nachgelesen, übliche Vorgehensweise im Saarland ist, es, das Gesundheitsamt zu informieren. Das JA bleibt also erst einmal außen vor.
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/KindFruehUntV_SL_2007.htm

BRDDR_geschaedigter
13.11.2011, 19:48
Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem?
Ihr kassiert doch auch munter Kindergeld und Elterngeld vom Staat.
Also hat der Staat auch das Recht, und vor allem gegenüber der Gemeinschaft der Steuerzahler auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder sich auch vernünftig entwickeln. Dazu gehören eben auch regelmäßige medizinische Untersuchungen, die zudem auch noch kostenfrei sind.

Was bekommt man vom Staat?

Der zieht mir vorher vom Gehalt was ab, gibt mir das Geld wieder zurück und man muss dafür Regelungen einhalten? Der Staat hat nichts.

Xarrion
13.11.2011, 20:05
Ich habe Dich als Fake gemeldet. Welch ein Durchblick für einen, der nicht mal drei Monaten da ist, von denen ich anderthalb nicht mehr aktiv schreibe, zu wissen, wann und zu welchem Anlass ich "jammern" werde.

Gelle?

Herzlichen Glückwunsch, Denunziantin.
Daß es Leute gibt, die vor ihrer Anmeldung hier schon monatelang mitgelesen haben, kommt dir natürlich nicht in den Sinn.

tabasco
13.11.2011, 20:45
Herzlichen Glückwunsch, Denunziantin.
Daß es Leute gibt, die vor ihrer Anmeldung hier schon monatelang mitgelesen haben, kommt dir natürlich nicht in den Sinn.
Doch. Mir fällt vor allem auf, dass dies eine der beliebtesten Fake-Ausreden ist. 15,66 Beiträge pro Tag - des ist doch 'ne Leistung!

:))

Xarrion
13.11.2011, 20:48
Doch. Mir fällt vor allem auf, dass dies eine der beliebtesten Fake-Ausreden ist. 15,66 Beiträge pro Tag - wer bezahlt Dich denn dafür?

Ich bin ja nicht seit 3 Monaten in dem Forum :)

Ich bin Praktikant einer Hasbara-Dienststelle. Da muß man sich eben bemühen; immerhin strebe ich eine Festanstellung an.:D

tabasco
13.11.2011, 20:49
Ich bin Praktikant einer Hasbara-Dienststelle. Da muß man sich eben bemühen; immerhin strebe ich eine Festanstellung an.:D

Gut, Humor haste ;)

iglaubnix+2fel
13.11.2011, 22:32
Gut, Humor haste ;)

Was heißt hier Humor?

DEM hatte ich vertraut und alle Kopien meiner Judaistiksammlung überlassen!

Untergrundkämpfer
14.11.2011, 16:36
Falls es dich interessiert -ich habe gerade nochmal nachgelesen, übliche Vorgehensweise im Saarland ist, es, das Gesundheitsamt zu informieren. Das JA bleibt also erst einmal außen vor.
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/KindFruehUntV_SL_2007.htm

Danke für den Verweis. Eine interessante Regelung. Der Ansatz hat was. Beachte aber auch §9:

§ 9
Meldung an das Jugendamt

(1) Erfolgt trotz der Maßnahmen nach § 8 binnen drei Wochen nach Eingang der Meldung durch das Zentrum für Kindervorsorge keine Kontaktaufnahme oder keine Rückmeldung über die durchgeführte Untersuchung, übermittelt das Gesundheitsamt die in § 8a Absatz 7 des Gesundheitsdienstgesetzes [1] genannten Daten an das für den Wohnsitz der gesetzlichen Vertreterin und/oder des gesetzlichen Vertreters zuständige Jugendamt.

(2) Das Jugendamt trifft die weiteren erforderlichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.

Drei Wochen können im Arbeitsalltag schnell rumm sein.

Mütterchen
17.11.2011, 19:49
Danke für den Verweis. Eine interessante Regelung. Der Ansatz hat was. Beachte aber auch §9:


Drei Wochen können im Arbeitsalltag schnell rumm sein.

Nur um das nochmal klar zu stellen: meinen Vorsorgetermin habe ich ausgemacht. Dazu brauchte ich tatsächlich weder Uniklinik noch Gesundheitsamt noch JA. Also sollen sie mich bitte nicht behelligen.

heide
20.11.2011, 10:20
Man will eben - noch - nicht so offen die Diktatur zeigen.


:top::top::top:

tabasco
18.04.2012, 08:55
Das ist genau das, was mich auch so ärgert. Ich falle unter einen Generalverdacht.

Ich habe soeben den zweiten "Erinnerungsbrief" erhalten.

/:(

Ich schicke die Scheißkarte nicht ab, basta.

Mütterchen
18.04.2012, 08:59
Ich habe soeben den zweiten "Erinnerungsbrief" erhalten.

/:(

Ich schicke die Scheißkarte nicht ab, basta.

Ich habe mich auch nicht gemeldet, kann aber verkünden, dass mein Handeln ohne Folgen geblieben ist. Obwohl meine Tochter dann krank wurde und ich die Untersuchung nochmals um einige Wochen verschieben musste - der angekündigte Kontrollbesuch blieb meiner Haustür fern.
Ich bin mal gespannt, wie es bei dir ausgeht! :)

tabasco
18.04.2012, 09:00
Ich habe mich auch nicht gemeldet, kann aber verkünden, dass mein Handeln ohne Folgen geblieben ist. Obwohl meine Tochter dann krank wurde und ich die Untersuchung nochmals um einige Wochen verschieben musste - der angekündigte Kontrollbesuch blieb meiner Haustür fern.
Ich bin mal gespannt, wie es bei dir ausgeht! :)

Die U-Untersuchung haben wir ja schon vor ca. 2 Monaten gemacht. Nur eben die Karte nicht vom Kinderarzt abstempeln lassen. Sehe ich nicht ein ...

Klopperhorst
18.04.2012, 09:00
Solche Briefe bekommen nur Migranten.
Grund: Migranten schleppen Krankheiten ein, kümmern sich weniger um die Kinder (Zähneputzen vergessen usw.).


Wenn man in die Mäuler kleiner Schwarzköpfe schaut, sieht man verfaulte Gebisse.
Sie werden mit Cola und fettem Billigfraß ernährt, fristen ihr Dasein von der Glotze und im
urbanen Bereich.
Viele kleine Schwarzköpfe kennen die heimische Tier- und Pflanzenwelt nicht mal aus Büchern.


---

tabasco
18.04.2012, 09:02
Solche Briefe bekommen nur Migranten. (...) Nö. In Hamburg - alle. Siehe den Eingangsbeitrag.

Klopperhorst
18.04.2012, 09:04
Nö. In Hamburg - alle. Siehe den Eingangsbeitrag.

Klar, in Hamburg leben ja auch keine deutschen Kinder mehr.

---

Mütterchen
18.04.2012, 09:05
Die U-Untersuchung haben wir ja schon vor ca. 2 Monaten gemacht. Nur eben die Karte nicht vom Kinderarzt abstempeln lassen. Sehe ich nicht ein ...

Das ist noch besser. Jetzt ärgere ich mich fast, dass ich auf diese Idee gar nicht gekommen bin.

harlekina
18.04.2012, 09:07
Die U-Untersuchung haben wir ja schon vor ca. 2 Monaten gemacht. Nur eben die Karte nicht vom Kinderarzt abstempeln lassen. Sehe ich nicht ein ...

Da kann man zweigeteilter Meinung sein. In Anbetracht dessen, dass es leider immer immer noch Eltern gibt, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen, finde ich eine Kontrolle notwendig. Es ist allerdings schwierig, am Schreibtisch einen Unterschied zu machen zwischen verantwortungsbewußter Mutter und Schlampe. Daher kann es nur heißen: Entweder alle oder keine.

tabasco
18.04.2012, 10:04
Da kann man zweigeteilter Meinung sein. In Anbetracht dessen, dass es leider immer immer noch Eltern gibt, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen, finde ich eine Kontrolle notwendig. Es ist allerdings schwierig, am Schreibtisch einen Unterschied zu machen zwischen verantwortungsbewußter Mutter und Schlampe. Daher kann es nur heißen: Entweder alle oder keine.

Korrekt, so geht es mir auch. Es gibt Bundesländer, in denen die U's verpflichtend sind. Das finde ich richtig. In Hamburg ist das aber nicht der Fall. Die U's sind freiwillig, man wird nur penetrant und unfreundlich daran erinnert und wenn man die Karte nicht vom Arzt abstempelt, kommen die Briefe. In dieser Phase bin ich jetzt. Ich habe bei Gesundheitsamt und Einwohnermeldeamt nachgefragt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Karte vom Kinderarzt abgestempelt werden muss, wenn die U's freiwillig sind und erhielt in beiden Fällen die Antwort von wegen "is ja ne gute Sache für die Kinder". Ja, U's sind eine gute Sache. Es besteht für mich aber keine Möglichkeit nachzuweißen, dass die U's gemacht wurden OHNE die Karte abzuschicken. Na dann ... ich lasse es auf mich zukommen.

harlekina
18.04.2012, 10:30
Korrekt, so geht es mir auch. Es gibt Bundesländer, in denen die U's verpflichtend sind. Das finde ich richtig. In Hamburg ist das aber nicht der Fall. Die U's sind freiwillig, man wird nur penetrant und unfreundlich daran erinnert und wenn man die Karte nicht vom Arzt abstempelt, kommen die Briefe. In dieser Phase bin ich jetzt. Ich habe bei Gesundheitsamt und Einwohnermeldeamt nachgefragt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Karte vom Kinderarzt abgestempelt werden muss, wenn die U's freiwillig sind und erhielt in beiden Fällen die Antwort von wegen "is ja ne gute Sache für die Kinder". Ja, U's sind eine gute Sache. Es besteht für mich aber keine Möglichkeit nachzuweißen, dass die U's gemacht wurden OHNE die Karte abzuschicken. Na dann ... ich lasse es auf mich zukommen.

Habt ihr in Hamburg nicht dieses Büchlein, in dem die Untersuchungen mit Datum eingetragen werden?

tabasco
18.04.2012, 10:34
Habt ihr in Hamburg nicht dieses Büchlein, in dem die Untersuchungen mit Datum eingetragen werden?

Gelbes Heft? Ja, natürlich.

harlekina
18.04.2012, 10:35
Da steht doch alles drin, wenn jemand was wissen will.

tabasco
18.04.2012, 10:37
Da steht doch alles drin, wenn jemand was wissen will.

Ich habe gefragt, ob die Kopie der Seite aus dem gelben Heft reichen würde - nö. Würde nicht. Na dann, warte ich auf das Jugendamt.

harlekina
18.04.2012, 11:06
Wenn ich Dich recht verstanden habe, gibt es keine rechtliche Grundlage, aufgrund dessen die Bestätigung von Dir verlangt werden kann, dann haben sie auch keine Grundlage, um Dir das Jugendamt auf den Hals zu hetzen, es sei denn
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat das Verfahren mit den beteiligten Berufsverbänden sowie mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. ist ausreichend. Bezweifle ich.

tabasco
23.04.2012, 09:50
So, es geht weiter.

Ich erhielt am Samstag folgendes Schreiben

http://img33.imageshack.us/img33/5628/85276515.png (http://imageshack.us/photo/my-images/33/85276515.png/)

Daraufhin telefonierte ich mit der auf dem Schreiben angeführten Mitarbeiterin, nennen wir sie Frau P. und hatte mit ihr ein ... spannendes ... Gespräch.

Ich führte mein Anliegen aus und nannte den Grund meiner „Sabotage“: Ich hätte keine andere Möglichkeit meinen politischen Willen, die Kindervorsorgeuntersuchungen verpflichtend zu machen, als eben dieses Halb-Fisch-Halb-Fleisch-Meldewesen in Hamburg zu sabotieren, habe ich gesagt. Es täte mir auch leid, dass ich explizit der an den solchen Entscheidungen nicht unmittelbar beteiligten Stellen wie eben die ihre damit zusätzlichen Aufwand bereite.

Die Frau P. meinte, ich solle doch einfach den Namen des zuständigen Kinderarztes nennen und dann wäre doch alles gut. Ich (geduldig) erklärte noch mal, dass genau das ich ja nicht tun kann. Daraufhin murmelte sie etwas und legte den Hörer auf. Ich wollte aber das Gespräch so nicht stehen lassen und baute ihr eine goldene Brücke. Ich rief noch mal an und entschuldigte mich, dass mein Handy einen Aussetzer hatte und sie aus der Leitung flog. Über die goldene Brücke ist die Frau P. Nicht gegangen, sondern meinte, sie hätte sich verabschiedet und aufgelegt. Zum (zweiten) Abschied meinte sie, man täte meinen Landleuten doch so viel Gutes und wir würden uns aber immer wieder als unkooperativ zeigen. Darauf hin fragte ich sie, wo ich herkomme. Sie konnte die Frage nicht beantworten. Dann fragte ich sie, welche „Landsleute“ sie dann meine. Naja, von den unseren Familiennamen ziehe sie den Schluss, wie kämen aus dem Osteuropäischen Raum. Hier meinte wiederum ich, dass ich das Gespräch so nicht in Ordnung finde und es auch veroffentliche. Tun Sie's, tschüss.

Ich rief bei der Zentrale an und verlangte nach dem Vorgesetzten von der Frau P.. Die Frau K. von der Zentrale war freundlich, hörte aufmerksam zu und versuchte mich in der Tat weiter nach oben zu verbinden. Dann meinte sie, es gehe da keiner ran, sie werde aber den Rückruf arrangieren. Ich bedankte mich eigentlich in der Annahme, das war's jetzt, nie im Leben wird mich jemand zurückrufen ....

Ich habe mich geirrt!

Die Frau K. von der Zentrale hat in der Tat mein Anliegen vorgetragen und ich bekam soeben einen Rückruf von dem Herrn Dr. S., der stellvertretenden Vorsitzenden (der Chefe ist im Urlaub) der entsprechenden Abteilung. Wir hatten einen Gespräch … und ich bin bis jetzt baff ... und erfreut.

Der Herr Dr. S. sagte mir nicht nur, dass ich nicht mehr belangt werde, sondern dass er meine/unsere Initiative (ich erzählte ihn von noch ein Paar Müttern, die ich in den politischen Foren kenne) sehr gut findet und er selbst hält nicht viel von diesem Hamburger Meldewesen. Die Schichten, für die es gedacht wäre, erreicht man nur über den Hebel „Geld“. Und solange auch an die verpflichtenden Untersuchungen keine Geld-Sanktionen geknüpft sind, kann man nur an den Vernunft der Menschen appellieren, was sich eben nicht in allen Fällen wirkungsvoll zeigt. Hamburger Meldewesen sei eine halbgare politische Entscheidung, die keinem nutze, aber irgendwo müsse man ja anfangen.

Die Woche fängt gut an!

Und für die Frau P. wird es noch ein Nachspiel geben. Ich werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen.

:popcorn:

Klopperhorst
23.04.2012, 09:59
...
Und für die Frau P. wird es noch ein Nachspiel geben. Ich werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen.



Lass doch die arme Frau in Ruhe. Die hat doch genug Stress.

---

Mütterchen
23.04.2012, 10:05
...Vollzititat...

Liebe Kugelfisch, danke für den Beitrag, den ich sehr spannend und interessant finde. Wie ich schon schrieb, ich finde deine Vorgehensweise nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig.
Ich weiß nicht, ob ich es schon erwähnt hatte -als die Schuluntersuchung für meine Tochter durchgeführt wurde, kam das Gespräch zwischen Arzt und Mama ja auch auf die verbindlichen U-Termine und deren Kontrolle. Ich hatte den sicheren Eindruck, dass der Arzt meine Ablehnung gegen diese Vorgehensweise sehr gut verstehen konnte. Das ist sicher nicht nur ein Hamburger Problem, denn hier ist die Sachlage ja ähnlich.

harlekina
23.04.2012, 17:32
Ich finde es erfrischend, wie der Chef reagiert hat. Die gute Frau P. ist allerdings auch nur weisungsgebunden und konnte nicht anders reagieren.

Pillefiz
23.04.2012, 17:44
hast auch gleich mal gefragt, warum die so einen Terror veranstalten für eine Sache, die angeblich freiwillig ist? Ansonsten: :top:

tabasco
23.04.2012, 18:10
Ich finde es erfrischend, wie der Chef reagiert hat. Die gute Frau P. ist allerdings auch nur weisungsgebunden und konnte nicht anders reagieren.
Sekündchen. Die Aussage "man täte meinen Landleuten doch so viel Gutes und diese würden sich aber so im Gegenzug umkooperativ zeigen" hat nichts mit der Weisungsgebundenheit zu tun. Sondern mit Sippenhaft und Zuschreibung bestimmter Eigenschaften aufgrund der (angenommen) "Herkunft". Daher wird es eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu Klärung der Frage geben, inwiefern eine Beamtin von unseren Familiennamen auf "meine Landsleute" schließen kann/darf und auch wie diese von unseren Familienamen auf bestimmte Verhaltensweisen kommt und wie genau sich das "so viel Gutes" was "meinen Landleuten getan wird" auf mich persönlich auswirkt: weder habe ich mir im Kontext eine Sonderwurst bestellt noch je erhalten noch bin ich für eine mir wie auch immer geartete und untergeschobene Sonderwurst dankbar noch betrachte ich mich als "Vertreterin" meiner (angenommen) "Landleute".

harlekina
23.04.2012, 18:12
Gut, sorry, da hast Du recht.