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Vollständige Version anzeigen : Absprachen vor Gericht ...



Heiliger
06.11.2011, 07:37
Er behauptet, dass sein Mandant vom Gericht geschont wurde – damit der Täter über die Zustände in der Haft schweigt


Nach dem Freispruch für einen Polizistenkiller diskutiert Deutschland über die milden Urteile der Justiz. Werden die Urteile überhaupt noch im Namen des Volkes gesprochen?

Uwe Krechel zu BILD am SONNTAG: „Der Deal, den mir die Staatsanwaltschaft angeboten hat, war: Keine Attacken der Verteidigung gegen die Missstände in der JVA Siegburg. Dazu ein umfassendes Geständnis. Im Gegenzug wurde mir ein mildes Urteil für meinen Mandanten ins Aussicht gestellt.“

Krechels Vermutung: Weil die Zustände in der JVA Siegburg (Überbelegung, zu wenig Wachleute) den Mord begünstigt haben könnten, habe sogar der Stuhl der damaligen NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gewackelt.


http://www.bild.de/news/inland/jva/siegburg-gab-es-einen-deal-20849220.bild.html


Nun wundert es einen nicht mehr! So und nicht anders läuft die Gerechtigkeit in der Justiz ab!

Von gerechten Urteilen, im Namen des Volkes, ist nichts mehr übrig!

Da wird geschachert und gebogen wie auf einem orientalischen Basar!

:rolleyes::rolleyes:

Bruddler
06.11.2011, 07:41
Wer es immer noch nicht glaubt.....

http://www.flaggenfritze.de/pics/deutschland-bananenrepublik-3977b.gif

Gehirnnutzer
06.11.2011, 08:09
http://www.bild.de/news/inland/jva/siegburg-gab-es-einen-deal-20849220.bild.html


Nun wundert es einen nicht mehr! So und nicht anders läuft die Gerechtigkeit in der Justiz ab!

Von gerechten Urteilen, im Namen des Volkes, ist nichts mehr übrig!

Da wird geschachert und gebogen wie auf einem orientalischen Basar!

:rolleyes::rolleyes:

Nur eine Frage, Heiliger, was kritisierst du, die Absprachen als solche oder den Grund für die Absprache in diesem Fall.

Pegasus
06.11.2011, 09:49
Nur eine Frage, Heiliger, was kritisierst du, die Absprachen als solche oder den Grund für die Absprache in diesem Fall.

Ich für meinen Teil beides. Bei kleineren Delikten mag es noch angehen, doch bei Mord werden dadurch die Relationen verschoben.

Gehirnnutzer
06.11.2011, 10:55
Ich für meinen Teil beides. Bei kleineren Delikten mag es noch angehen, doch bei Mord werden dadurch die Relationen verschoben.

Bevor ich genauer antworte, ein paar sachliche Hinweise zu dem Artikel der Bild-Zeitung. Es wird unterschlagen, das Danny K. unter das Jugendstrafrecht fällt, somit hat er die mögliche Höchststrafe bekommen unabhängig vom Straftatbestand. Die Strafmasse der anderen zeigen auf, das sie wegen Totschlag verurteilt wurden, nicht wegen Mordes. Nun bei Pascal I. macht das vereinfacht gesehen keinen Unterschied, denn ob er die Mindestzeit bei lebenslänglich 15 Jahre oder eine zeitliche Haftstrafe von 15 Jahren absitzt und in Sicherheitverwahrung geht spielt keine Rolle.
Lassen wir Danny K. außen vor, dann ist vollkommen klar, das die Urteile zu milde sind und hier das Instrument der Absprache missbraucht wurde.

Das Instrument der Absprache gibt es eigentlich aus drei Gründen, es soll dazu dienen,

1. kleine Fische zu bewegen, große Fische an den Haken zu liefern.

2. Opfern und Angehörigen in bestimmten Fällen Dinge zu ersparen (Auftritt vor Gericht, etc. pp) bzw. dabei helfen Gewissheit zu erlangen.

3. Prozesse abhängig vom Delikt abzukürzen, damit er sich nicht unnötig in die Länge zieht und Ressourcen geschont werden.

Die Verständigung im Strafverfahren, so der juristische Ausdruck für die Absprache bzw. auch neudeutsch als deal bezeichnet, ist in § 257c StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html) gesetzlich geregelt.

Es ist wie immer, ein eigentlich für positive Zwecke eingeführtes Instrument, steht immer unter der Gefahr missbraucht zu werden, wie in diesem Fall. Bedenklich ist hier aber auch das Verhalten des Richters, denn im Gegensatz zu den USA, wo der Richter an die Grenzen der Absprache gebunden ist, muss sich ein Richter, wenn in § 257c StPO genannte Gründe vorliegen, nicht an die Absprache halten. Solche Gründe liegen aber meines Erachtens selbst für einen Laien verständlich vor. Ob der Richter nun über die wahren Gründe der Absprache informiert war oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Fehler des Landes als Betreiber der JVA, dürfen sich nicht auf Urteile auswirken oder besser gesagt nicht auf die Strafbemessung auswirken.

Dem Verteidiger muss man im Grunde genommen ein Lob aussprechen, denn er hat

a) das beste für seine Mandanten rausgeholt. Das ist, auch wenn es einem zu auf Grund der Straftaten zu wider erscheinen muss, die Aufgabe des Verteidigers und wichtiger Bestandteil des Grundsatzes vom fairen Prozess.

b) trotz seines Berufes die Missstände angeprangert und geht die Gefahr ein, nicht mehr als Pflichtverteidiger berufen zu werden.