PDA

Vollständige Version anzeigen : Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!



BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 14:45
Öffentliche Kritik am Staat macht nun Bürger zu pot. Terroristen. Unter Aufstachelung fallen nun auch friedliche Proteste.

Darunter fallen auch kritische journalistische Kommentare.

http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610


Das Ganze passt auch zum Betteln bei den Chinesen, die nur helfen, wenn Ruhe auf den Straßen herrscht. Ist aber auch im Video thematisiert.

Rocko
29.10.2011, 14:59
Wir sind doch sowieso eine vergrößerte DDR hier mittlerweile.
Ich wünsche mir die alte Bundesrepublik zurück!

Gehirnnutzer
29.10.2011, 15:07
Öffentliche Kritik am Staat macht nun Bürger zu pot. Terroristen. Unter Aufstachelung fallen nun auch friedliche Proteste.

Darunter fallen auch kritische journalistische Kommentare.

http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610


Das Ganze passt auch zum Betteln bei den Chinesen, die nur helfen, wenn Ruhe auf den Straßen herrscht. Ist aber auch im Video thematisiert.

Hast du auch eine andere Quelle als den Koop-Verlag?

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 15:08
Hast du auch eine andere Quelle als den Koop-Verlag?

Die Quelle ist nicht Kopp, sondern die Gesetzesvorlage selbst.

Das man das immer erklären muss.

Gehirnnutzer
29.10.2011, 15:16
Die Quelle ist nicht Kopp, sondern die Gesetzesvorlage selbst.

Das man das immer erklären muss.

Dann kannst du ja sicherlich einen für alle zugänglichenLink zu dieser Gesetzesvorlage posten und dich nicht nur auf ein Werbevideo für einen kostenpflichtigen Newsletter des Kopp-Verlages beziehen.

Silent Phil
29.10.2011, 15:17
Dann frage ich mich, wer uns bald regiert, denn wirklich einverstanden sollten theoretisch alle mitwirkenden Parteien nicht sein (schließlich ist die eine Partei ja besser als die andere...) Andersrum reden die sich ja auch nur nach dem Mund um weiter mitreden zu können.
Meiner Meinung nach hilft da nur ein komplett neues System mit neuer Führung anstatt immer weiter auf dem wackligen Haufen zu bauen. Man kann ein Haus nicht immer weiter restaurieren wenn das Fundament schon schwächelt.

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 15:21
Dann kannst du ja sicherlich einen für alle zugänglichenLink zu dieser Gesetzesvorlage posten und dich nicht nur auf ein Werbevideo für einen kostenpflichtigen Newsletter des Kopp-Verlages beziehen.

Tu das bitte selber, ich bin nicht dein Neger.

Die Tagesschau blendet den Orginaltext auch nicht ein.

Silent Phil
29.10.2011, 15:23
Tu das bitte selber, ich bin nicht dein Neger.

Die Tagesschau blendet den Orginaltext auch nicht ein.

So macht ne Diskussion natürlich sinn O.o

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 15:28
So macht ne Diskussion natürlich sinn O.o

Recherchier doch selber, da habe ich keine Lust mehr. Es stellt sich doch dann eh wieder raus, dass es stimmt.

berty
29.10.2011, 15:34
Ach, und die Regierung bzw. der Bundestag würde sich wieder mal der Blamage aussetzen, dass das Verfassungsgericht ein solch geändertes Gesetz wieder einkassiert? Aber sicher, Kopp hat Kopf und immer Recht.

Warum eigentlich bezeichnet sich der Kopp-Verlag nicht auch als "Öffentlichkeit"? Ist das ein Geheimdienst?

Gawen
29.10.2011, 15:36
Die Quelle ist nicht Kopp, sondern die Gesetzesvorlage selbst.

Das man das immer erklären muss.

Auf was haben die sich bezogen?

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706925.pdf

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 15:46
Auf was haben die sich bezogen?

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706925.pdf

Es bezieht sich auf das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus.

Gawen
29.10.2011, 15:56
Es bezieht sich auf das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus.

Falsch. "Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG)."

Wo genau steht es denn nun? Ordentliche Zitierung bitte.

Der Gesetzentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706925.pdf

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 16:01
Falsch. "Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG)."

Wo genau steht es denn nun? Ordentliche Zitierung bitte.

Der Gesetzentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706925.pdf

In dem Link von dir steht nur die Änderung drin, aber nicht das Orginalgesetz. Dort werden Paragraphen gestrichen steht da. Jetzt müsste man das im Orginalgesetz nachschaun.

berty
29.10.2011, 16:06
Auf was haben die sich bezogen?

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706925.pdf

Auf den Entwurf hier ganz unten als Link:

http://www.wkdis.de/rechtsnews/anti-terror-gesetze-sollen-um-vier-jahre-verlaengert-werden-bundesregierung-legt-entsprechenden-gesetzentwurf-vor-206456

Den begleitenden Texten mehrerer Seiten gemäß ist eigentlich keine Verschärfung damit geplant. Nur eine Verlängerung. Und nicht für alle Maßnahme des 2007 beschlossenen Gesetzes.

Gehirnnutzer
29.10.2011, 16:28
Tu das bitte selber, ich bin nicht dein Neger.

Die Tagesschau blendet den Orginaltext auch nicht ein.

Denn steht hier nur eine unbelegte Behauptung des Kopp-Verlages, deren Wahrheitsgehalt aus zwei Gründen zweifelhaft ist, zum einen die klare Zielgruppe des Kopp-Verlages und zum anderen, der Verweis auf den kostenpflichtigen Newsletter.
Es ist weithin bekannt das Medien und damit meine ich nicht nur den Kopp-Verlag, aus kommerziellen gerne dazu neigen, allgemeingültige Regeln der Rechtsauslegung zu missachten um Dinge aufzubauschen oder vollkommen anders darzustellen. Hinzukommt noch der Versuch, die Unwissenheit des Bürgers auszunutzen, um Dinge als strafbar darzustellen, die erst durch zusätzliche Umstände strafbar werden.
Die allseits bekannte Bild-Zeitung hat schon des öfteren versucht deren Lesern weiß zu machen, das Filesharing über Bittorrent oder Onlinepoker grundsätzlich illegal sind.



- Filesharing ist nur dann illegal, wenn urheberrechtlich geschütztes Material geshared wird.

- Onlinepoker ist nur dann illegal, wenn dies mit Echtgeldeinsatz von Deutschland aus gespielt wird.

Wie sehr man auch gewissen Aussagen zugeneigt ist, man sollte sie immer durch mehrere Quellen verifizieren.

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 16:32
Denn steht hier nur eine unbelegte Behauptung des Kopp-Verlages, deren Wahrheitsgehalt aus zwei Gründen zweifelhaft ist, zum einen die klare Zielgruppe des Kopp-Verlages und zum anderen, der Verweis auf den kostenpflichtigen Newsletter.
Es ist weithin bekannt das Medien und damit meine ich nicht nur den Kopp-Verlag, aus kommerziellen gerne dazu neigen, allgemeingültige Regeln der Rechtsauslegung zu missachten um Dinge aufzubauschen oder vollkommen anders darzustellen. Hinzukommt noch der Versuch, die Unwissenheit des Bürgers auszunutzen, um Dinge als strafbar darzustellen, die erst durch zusätzliche Umstände strafbar werden.
Die allseits bekannte Bild-Zeitung hat schon des öfteren versucht deren Lesern weiß zu machen, das Filesharing über Bittorrent oder Onlinepoker illegal grundsätzlich illegal sind.

Wie sehr man auch gewissen Aussagen zugeneigt ist, man sollte sie immer durch mehrere Quellen verifizieren.

- Filesharing ist nur dann illegal, wenn urheberrechtlich geschütztes Material geshared wird.

- Onlinepoker ist nur dann illegal, wenn dies mit Echtgeldeinsatz von Deutschland aus gespielt wird.

Das kann sein, muss aber nicht. Man müsste jetzt die Änderungen durchwälzen.

Und warum zur Hölle darf der Kopp Verlag kein Geld verdienen? Niemand wird gezwungen das zu kaufen, im Gegensatz zur GEZ.

Oder arbeitest du umsonst, um der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun? Außerdem spricht das Argument für den Kommerz nicht gegen einen Journalismus da diese Journalisten im Gegensatz zur Zwangs - GEZ ihr Geld per Markt verdienen müssen.

Gawen
29.10.2011, 18:12
Auf den Entwurf hier ganz unten als Link:

http://www.wkdis.de/rechtsnews/anti-terror-gesetze-sollen-um-vier-jahre-verlaengert-werden-bundesregierung-legt-entsprechenden-gesetzentwurf-vor-206456

Den begleitenden Texten mehrerer Seiten gemäß ist eigentlich keine Verschärfung damit geplant. Nur eine Verlängerung. Und nicht für alle Maßnahme des 2007 beschlossenen Gesetzes

Der Link dort verweist auf das selbe Dokument, das ich oben schon verlinkt habe.

Als strammer Rechter traue ich unseren Blockflöten zwar einiges zu, aber in diesem Falle ist noch nichts erkennbar.

Da hilft nur den endgültigen Text des TBEG im Bundesanzeiger abzuwarten.

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=

Gawen
29.10.2011, 18:57
Die Kritik kommt anscheinend von einem Verfassungsrechtler

"Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha ... warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag.
...
Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde wohl offline genommen. :D

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/tagesordnungen/TO_052_oeffentlich.pdf

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 20:28
Hartgeld.com meldet es auch:

http://www.hartgeld.com/filesadmin/images/cartoons/JB-DER-SCHOSS-IST-FRUCHTBAR.jpg

Kanute
29.10.2011, 20:31
In der DDR zahlte man nur 20 Mark Ost für die Miete auf freiwilligem Basis - heute zahlt man fast die hälfte von seinem Gehalt an die Miete....und dass muss gezahlt werden sonst fliegt man raus.

Mit China geht die Demokratie baden und die Diktatur wird realisiert, das was China ist ist nix anderes als Kapitalismus mit einem kommunistischen Mantel.

Gehirnnutzer
29.10.2011, 20:41
Das kann sein, muss aber nicht. Man müsste jetzt die Änderungen durchwälzen.

Und warum zur Hölle darf der Kopp Verlag kein Geld verdienen? Niemand wird gezwungen das zu kaufen, im Gegensatz zur GEZ.

Oder arbeitest du umsonst, um der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun? Außerdem spricht das Argument für den Kommerz nicht gegen einen Journalismus da diese Journalisten im Gegensatz zur Zwangs - GEZ ihr Geld per Markt verdienen müssen.

Ich sage nicht, das der Kopp-Verlag kein Geld verdienen soll. Es geht nicht um den Kopp-Verlag, sondern was ich fordere ist, das der Informationsnehmer, also wir, unabhängig von der politischen Einstellung, sich bewußt ist, das Information immer manipuliert ist und sich der tatsächliche Inhalt einer Information erst ergibt, wenn man mehrere Informationsquellen analysiert und sich selbständig auch über Grundlegendes informiert.

latrop
29.10.2011, 20:43
Interessant ist auch der Passus auf Seite 13 rechts in dem Entwurf :

Nach der Neuregelung ermöglicht
es § 93 Absatz 8 Satz 2 der Abgabenordnung, durch
Bundesgesetz weitere Fälle vorzusehen, in denen über das
Bundeszentralamt für Steuern ein Kontostammdatenabruf
zulässig ist.
Durch Buchstabe c wird nunmehr ein neuer § 8a Absatz 2a
in das Bundesverfassungsschutzgesetz eingefügt, der dem
Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis einräumt,
über das Bundeszentralamt für Steuern bei den Kreditinstituten
die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten
Daten abrufen zu lassen (Satz 1). Bei diesen Daten handelt
es sich um diejenigen, die in § 24c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes
benannt sind, auf den § 93b Absatz1 der Abgabenordnung
verweist.


Das eröffnet dem Gesetzgeber je nach Gutdünken alles auszuforschen, wie es ihm beliebt.

Scourge
29.10.2011, 20:43
Der Verbrecherstaat lässt mit diesem Gesetz endgültig die Maske fallen!
DDR 2.0 lässt grüßen

Nächstes Jahr gibts dann das Ministerium für Staatsschutz (Um zumindest namentlich anders zu klingen als die Stasi).

BRDDR_geschaedigter
29.10.2011, 20:47
Ich sage nicht, das der Kopp-Verlag kein Geld verdienen soll. Es geht nicht um den Kopp-Verlag, sondern was ich fordere ist, das der Informationsnehmer, also wir, unabhängig von der politischen Einstellung, sich bewußt ist, das Information immer manipuliert ist und sich der tatsächliche Inhalt einer Information erst ergibt, wenn man mehrere Informationsquellen analysiert und sich selbständig auch über Grundlegendes informiert.

Was soll Kopp denn manipulieren? Die sind nicht beim Staatsfunk.

Sie würden sich selbst schaden und Geld verlieren, da die Leute die Manipulation ja dann merken und das Produkt nicht mehr kaufen. Genau das sehen wir ja bei den Mainstreammedien, die immer mehr Auflage verlieren.

Gehirnnutzer
29.10.2011, 21:39
Es schein angebracht mal etwas über die Natur des Terrorismusbekämpfungsgesetzes bzw. seine Verlängerung das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz zu sagen, bzw. darüber zu informieren, insbesondere im Bezug auf die Aussage des Kopp-Verlages.

Die meisten hier werden denken, das TBG bzw. das TBEG ist ein Gesetz, das direkt Maßnahmen und Handlungsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung enthält. Genau auf diese Ansicht zielt die Aussage des Kopp-Verlages teilweise ab. Nur ist es so, das das TBG und das TBEG keine direkten Maßnahmen enthält, sondern jeder Artikel dieses Gesetzes enthält Änderungen anderer bereits bestehender Gesetze, Bundesverfassungsschutzgesetz, AZR-Gesetz, BND-Gesetz, MAD-Gesetz etc. pp., die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Kann jeder im Entwurf (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/077/1407727.pdf) und im Gesetz von 2007 (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl107s0002.pdf%27%5D) nachlesen.

Als weiteres geht der Kopp-Verlag davon aus, das ein Großteil derjeniger, die sich zumindest der Natur des TBG und des TBEG bewußt sind, sich nicht die Mühe machen, in den entsprechenden Gesetzen nachzuschlagen, welche Auswirkung diese Änderung haben, schließlich ist der Mensch sehr bequem.

Zu dem kann der Kopp-Verlag davon ausgehen, das diejenigen, die von vornherein sein Publikationen positiv gegenüber stehen, die Aussagen als 100%ig richtig hinnehmen.
Es tut mir leid BRDDR_geschaedigter, aber zu dieser Personengruppe rechne ich dich.

Nun der Entwurf und auch das ursprüngliche Gesetz, enthält Änderungen anderer Gesetze, die ich persönlich für bedenklich halte, jedoch keine Bestätigung der Aussage des Kopp-Verlages.

Ach ja, BRDDR_geschaedigter, etwas weiß ich ohne es nachzulesen. Du wirst dir nicht die Mühe machen, das TBG oder das TBEG durchzulesen, noch in die von diesen Änderungen betroffenen Gesetze zu schauen, du wirst weiterhin die Aussage des Kopp-Verlages als 100%ig richtig ansehen.

Gehirnnutzer
29.10.2011, 22:17
Was soll Kopp denn manipulieren? Die sind nicht beim Staatsfunk.

Sie würden sich selbst schaden und Geld verlieren, da die Leute die Manipulation ja dann merken und das Produkt nicht mehr kaufen. Genau das sehen wir ja bei den Mainstreammedien, die immer mehr Auflage verlieren.

Mein lieber BRDDR_geschaedigter, du hast wie jeder eine politische Grundeinstellung. Aus dieser Grundeinstellung resultiert bei jedem ein gewisse Erwartungshaltung hinsichtlich Informationen. Diese Erwartungshaltung ist bei jedem unterschiedlich ausgeprägt. Diese Erwartungshaltung ist für jeden, der kommerziell Informationen anbietet wichtig aus zwei Gründen:

1. Nur wenn der Informationsanbieter die Erwartungshaltung seiner Zielgruppe bedient, bindet er Kunden langfristig an sich und hat kommerziellen Erfolg.

2. Je besser er die Erwartungshaltung bedient, desto weniger wird sein Information geprüft und verifiziert.

Sei ehrlich zu dir selbst, BRDDR_geschaedigter, würdest du den Kopp-Verlag weiter beachten, wenn er neben negativen Informationen über das System auch positive Informationen über das System bringt, bzw. wenn das Verhältnis dieser Informationen auf der Positiv-Seite größer wäre?

Ganz besonders siehst du das Bedienen von Erwartungshaltungen bei den Medien mit breiter Zielgruppe, der Boulevardpresse. Die Bild-Zeitung ist das Beispiel dazu.
Nimm das Hartz-IV-Thema, herrscht eine negative Stimmung gegenüber Hartz-IV-Empfängern in der Bevölkerung, wird diese Erwartungshaltung mit Informationen über faule Arschlöcher wie Arno-Dübel, Missbrauch von Leistungen etc. bedient und zwar in der Form, das der Eindruck ensteht, das alle Hartz-IV-Empfänger so sind. Ist die Stimmung umgekehrt, dann gibt es die am Hungertuch nagende Hartz-IV-Familie, Fehler der jobcenter, Missbrauch von 1 € Jobbern etc.pp.

Um die Erwartungshaltung zu bedienen wird das Informationsangebot und der Informationsinhalt manipuliert. Man darf nicht vergessen, das die Pressefreiheit nicht mit einer Wahrheitpflicht gleichzusetzen ist. Solange nicht Gesetze verletzt oder Personen gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorgehen (siehe Gegendarstellung), solange ist der Wahrheitsgehalt einer Information nachrangig. Auf diesen Umstand beruhen ganze Pressebereiche, z.b. die Klatschpresse.

Gawen
29.10.2011, 22:19
Zu dem kann der Kopp-Verlag davon ausgehen, das diejenigen, die von vornherein sein Publikationen positiv gegenüber stehen, die Aussagen als 100%ig richtig hinnehmen.
Es tut mir leid BRDDR_geschaedigter, aber zu dieser Personengruppe rechne ich dich.

Die Kernaussage kommt nicht von Kopp, sondern vom Verfassungsrechtler Martin Kutscha, getätigt in einer Anhörung des BT.


Die Kritik kommt anscheinend von einem Verfassungsrechtler

"Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha ... warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag.
...
Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde wohl offline genommen. :D

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/tagesordnungen/TO_052_oeffentlich.pdf

Die Petze
29.10.2011, 22:41
Was soll´s....
Die Exekutive darf doch sowieso machen was sie will....Stichwort: Bundestrojaner....
Die Gesetze sind je nach Fall nach gutdünken interpretierbar........
...im GG zB, werden die Paragraphen durch Folgeparagraphen/Absätze relativiert....

Wenn sie euch ficken wollen, dann braucht´s keine Gesetze...sie machen es einfach......

BÜCKT EUCH ! :D

Gehirnnutzer
30.10.2011, 08:27
Die Kernaussage kommt nicht von Kopp, sondern vom Verfassungsrechtler Martin Kutscha, getätigt in einer Anhörung des BT.

Gawen, die Aussage des Kopp-Verlages stimmt mit der Aussage Kutscha nicht überein. Kopp sagt klar Strafbarkeit und das stimmt nicht. Die entsprechenden Gruppen geraten in den Focus der Beobachtung, Untersuchungen und Ermittlungen.
Das ist bedenklich und überaus kritikwürdig, wie ich bereits gesagt habe, jedoch handelt es sich entgegen der Aussage von Kopp, nicht um eine neuen Straftatbestand und die wird auch klar wenn man das tut was ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe.

Auch wenn es bedenklich und kritikwürdig ist, es legitimiert kein Manipulation von Information, in diesem Fall die Falschdarstellung eines Sachverhaltes durch Übertreibung.

Gawen
30.10.2011, 08:37
Auch wenn es bedenklich und kritikwürdig ist, es legitimiert kein Manipulation von Information, in diesem Fall die Falschdarstellung eines Sachverhaltes durch Übertreibung.

Der Weg zur "geistigen terroristischen Vereinigung" ist da nicht mehr weit und von Strafbarkeit steht im Kopp Artikel nichts.

"28.10.2011

Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen
Torben Grombery

Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt. Lesen Sie die erschreckenden Einzelheiten.

Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv."

http://www.kopp-online.com/hintergruende/deutschland/torben-grombery/terrorbekaempfung-als-vorwand-regierung-will-kritiker-mundtot-machen.html

BRDDR_geschaedigter
30.10.2011, 08:42
Es schein angebracht mal etwas über die Natur des Terrorismusbekämpfungsgesetzes bzw. seine Verlängerung das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz zu sagen, bzw. darüber zu informieren, insbesondere im Bezug auf die Aussage des Kopp-Verlages.

Die meisten hier werden denken, das TBG bzw. das TBEG ist ein Gesetz, das direkt Maßnahmen und Handlungsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung enthält. Genau auf diese Ansicht zielt die Aussage des Kopp-Verlages teilweise ab. Nur ist es so, das das TBG und das TBEG keine direkten Maßnahmen enthält, sondern jeder Artikel dieses Gesetzes enthält Änderungen anderer bereits bestehender Gesetze, Bundesverfassungsschutzgesetz, AZR-Gesetz, BND-Gesetz, MAD-Gesetz etc. pp., die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Kann jeder im Entwurf (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/077/1407727.pdf) und im Gesetz von 2007 (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl107s0002.pdf%27%5D) nachlesen.

Als weiteres geht der Kopp-Verlag davon aus, das ein Großteil derjeniger, die sich zumindest der Natur des TBG und des TBEG bewußt sind, sich nicht die Mühe machen, in den entsprechenden Gesetzen nachzuschlagen, welche Auswirkung diese Änderung haben, schließlich ist der Mensch sehr bequem.

Zu dem kann der Kopp-Verlag davon ausgehen, das diejenigen, die von vornherein sein Publikationen positiv gegenüber stehen, die Aussagen als 100%ig richtig hinnehmen.
Es tut mir leid BRDDR_geschaedigter, aber zu dieser Personengruppe rechne ich dich.

Nun der Entwurf und auch das ursprüngliche Gesetz, enthält Änderungen anderer Gesetze, die ich persönlich für bedenklich halte, jedoch keine Bestätigung der Aussage des Kopp-Verlages.

Ach ja, BRDDR_geschaedigter, etwas weiß ich ohne es nachzulesen. Du wirst dir nicht die Mühe machen, das TBG oder das TBEG durchzulesen, noch in die von diesen Änderungen betroffenen Gesetze zu schauen, du wirst weiterhin die Aussage des Kopp-Verlages als 100%ig richtig ansehen.

Wir werden es sehen.

Es stehen ja Änderungen drinnen, da du ja so ein Experte bist, möchte ich dich fragen, welche Auswirkungen diese Änderungen haben?

BRDDR_geschaedigter
30.10.2011, 08:43
Mein lieber BRDDR_geschaedigter, du hast wie jeder eine politische Grundeinstellung. Aus dieser Grundeinstellung resultiert bei jedem ein gewisse Erwartungshaltung hinsichtlich Informationen. Diese Erwartungshaltung ist bei jedem unterschiedlich ausgeprägt. Diese Erwartungshaltung ist für jeden, der kommerziell Informationen anbietet wichtig aus zwei Gründen:

1. Nur wenn der Informationsanbieter die Erwartungshaltung seiner Zielgruppe bedient, bindet er Kunden langfristig an sich und hat kommerziellen Erfolg.

2. Je besser er die Erwartungshaltung bedient, desto weniger wird sein Information geprüft und verifiziert.

Sei ehrlich zu dir selbst, BRDDR_geschaedigter, würdest du den Kopp-Verlag weiter beachten, wenn er neben negativen Informationen über das System auch positive Informationen über das System bringt, bzw. wenn das Verhältnis dieser Informationen auf der Positiv-Seite größer wäre?

Ganz besonders siehst du das Bedienen von Erwartungshaltungen bei den Medien mit breiter Zielgruppe, der Boulevardpresse. Die Bild-Zeitung ist das Beispiel dazu.
Nimm das Hartz-IV-Thema, herrscht eine negative Stimmung gegenüber Hartz-IV-Empfängern in der Bevölkerung, wird diese Erwartungshaltung mit Informationen über faule Arschlöcher wie Arno-Dübel, Missbrauch von Leistungen etc. bedient und zwar in der Form, das der Eindruck ensteht, das alle Hartz-IV-Empfänger so sind. Ist die Stimmung umgekehrt, dann gibt es die am Hungertuch nagende Hartz-IV-Familie, Fehler der jobcenter, Missbrauch von 1 € Jobbern etc.pp.

Um die Erwartungshaltung zu bedienen wird das Informationsangebot und der Informationsinhalt manipuliert. Man darf nicht vergessen, das die Pressefreiheit nicht mit einer Wahrheitpflicht gleichzusetzen ist. Solange nicht Gesetze verletzt oder Personen gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorgehen (siehe Gegendarstellung), solange ist der Wahrheitsgehalt einer Information nachrangig. Auf diesen Umstand beruhen ganze Pressebereiche, z.b. die Klatschpresse.

Das ist Quatsch in meinem Falle. Ich bin auch gegen den Sozialstaat, mag aber die Bild nicht.

Ich "mag" überhaupt kein Medium, ich sehe mit die Informationen an und entscheide dann, ob das beschriebene wahrscheinlich oder zutreffend ist.

Doppelagent
30.10.2011, 10:13
Öffentliche Kritik am Staat macht nun Bürger zu pot. Terroristen. Unter Aufstachelung fallen nun auch friedliche Proteste.

Darunter fallen auch kritische journalistische Kommentare.

http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610


Das Ganze passt auch zum Betteln bei den Chinesen, die nur helfen, wenn Ruhe auf den Straßen herrscht. Ist aber auch im Video thematisiert.

kopp-verlag? da hatten sie doch auch schon die "erkenntnis" her, dass im august 2010 ein grosser nahostkrieg losbrechen wird, der dann in den dritten weltkrieg mündet. *lol*

Gawen
30.10.2011, 10:17
kopp-verlag? da hatten sie doch auch schon die "erkenntnis" her, dass im august 2010 ein grosser nahostkrieg losbrechen wird, der dann in den dritten weltkrieg mündet. *lol*

Urheber der Kritik ist Martin Kutscha. :]


Die Kritik kommt anscheinend von einem Verfassungsrechtler

"Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha ... warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag.
...
Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde wohl offline genommen. :D

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/tagesordnungen/TO_052_oeffentlich.pdf

Gehirnnutzer
30.10.2011, 10:35
Der Weg zur "geistigen terroristischen Vereinigung" ist da nicht mehr weit und von Strafbarkeit steht im Kopp Artikel nichts.

"28.10.2011

Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen
Torben Grombery

Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt. Lesen Sie die erschreckenden Einzelheiten.

Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv."

http://www.kopp-online.com/hintergruende/deutschland/torben-grombery/terrorbekaempfung-als-vorwand-regierung-will-kritiker-mundtot-machen.html

Gawen, du kapierst es nicht, weil du etwas nicht verstehst. Das ist das, was ich gesagt habe. Kopp schreibt von Strafbarkeit, es wird aber kein neuer Straftatbestand geschaffen. Das ganze ist abgegrenzt von der normalen Strafverfolgung zu sehen auch wenn sie aus der ganzen Sache resultieren kann.

Es wird hierbei eine bedenkliche Vereinfachung der Grundvoraussetzungen (Verdachtsmomente) geschaffen, ab wann der Bundesverfassungsschutz, die Verfassungsschutzämter der Länder, BND und MAD ihre Untersuchungs- und Ermittlungstätigkeiten aufnehmen dürfen und damit die entsprechenden Maßnahmen zur Datenermittlung, die z.B. auch in dem Gesetz genannt werden, legitimiert werden.

Diese Verdachtsmomente sind auch ohne die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen weit aus geringer als die in der Strafverfolgung bekannten Verdachtsstufen.

Im Gegensatz zu dem zur Auslösung eines Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren - Zwischenverfahren - Hauptverfahren (Prozeß)) zureichenden tatsählichen Anfangsverdacht (§ 152 Absatz 2 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/152.html)), der tatsächliche Beweise und Indizien benötigt, die darauf deuten das jemand eine verfolgbare Straftat begangen hat, reicht es bei den oben beschriebenen Verdachtsmomenten, das sie auf die bloße Möglichkeit von Bestrebungen deuten, die genannte Behörden zu untersuchen haben (siehe z.b. Bundesverfassungsschutz § 3 BVerfSchG (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__3.html)).
Natürlich unterliegen auch diese Verdachtsmomente gewissen Einschränkungen und Definitionen, sie sind wie gesagt aber geringer als bei der Strafverfolgung.
Mit dem Gesetzesentwurf werden die Definitionen erweitert und die Einschränkungen weiter verringert.

Das ist wie gesagt, mehr als nur bedenklich und kritikwürdig, geht in Richtung orwellscher Vorstellungen, hat mit der von Kopp behaupteten Strafbarkeit aber nichts zu tun.

Ich sage nach mal, das Vorhaben mit dem Gesetzentwurf ist falsch, aber genauso ist die bewußte Falschdarstellung des Kopp-Verlages falsch.

Ordentlicher Journalismus muss in der Beurteilung von Sachlagen nicht objektiv sein, jedoch hat er die Sachlagen nicht zu verfälschen und z.B. wie der Kopp-Verlag von einer Strafbarkeit reden, wo kein ist.

Gawen, ich frage dich, hätte die Darstellung der tatsächlichen Sachlage nicht gereicht um richtig zu informieren?

Sloth
30.10.2011, 10:43
Man Leute. Wie kann man Diskutieren, wenn die Quelle kritisiert wird und nicht der Inhalt? Ob Kopp oder Bild, Systemmedien oder was weiß ich, da kann man ja gar keinen Link mehr posten. Ich wette, 99% der User her erahnen nicht einmal im Traum, was sich hinter dem bild.de Link in meiner Signatur verbirgt :)

Gawen
30.10.2011, 10:58
Gawen, du kapierst es nicht, weil du etwas nicht verstehst. Das ist das, was ich gesagt habe. Kopp schreibt von Strafbarkeit, es wird aber kein neuer Straftatbestand geschaffen. ...

Ordentlicher Journalismus muss in der Beurteilung von Sachlagen nicht objektiv sein, jedoch hat er die Sachlagen nicht zu verfälschen und z.B. wie der Kopp-Verlag von einer Strafbarkeit reden, wo kein ist.

Gawen, ich frage dich, hätte die Darstellung der tatsächlichen Sachlage nicht gereicht um richtig zu informieren?

Wo zur Hölle steht im Kopp Artikel was von Strafbarkeit? Brille -> Fielmann! :D

Da geht es um Verdachtsmomente aufgrund von freien Meinungsaußerungen und welche Konsequenzen die haben sollen.

"28.10.2011

Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen
Torben Grombery

Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt. Lesen Sie die erschreckenden Einzelheiten.

Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv."


In einer präventionsorientierten Gutmenschendiktatur hat der Verdacht Terrorist zu sein schon strafähnliche Folgen, kann dann schwierig werden mit dem Urlaubsflug nach Malle, wenn man über das Mörkel lästert, Flugsicherheit geht ja vor! :D

Gehirnnutzer
30.10.2011, 12:26
Wo zur Hölle steht im Kopp Artikel was von Strafbarkeit? Brille -> Fielmann! :D

Da geht es um Verdachtsmomente aufgrund von freien Meinungsaußerungen und welche Konsequenzen die haben sollen.

"28.10.2011

Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen
Torben Grombery

Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt. Lesen Sie die erschreckenden Einzelheiten.

Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv."


In einer präventionsorientierten Gutmenschendiktatur hat der Verdacht Terrorist zu sein schon strafähnliche Folgen, kann dann schwierig werden mit dem Urlaubsflug nach Malle, wenn man über das Mörkel lästert, Flugsicherheit geht ja vor! :D

Gawen, schau dir mal den Link (http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610) des Eingangsbeitrages dieses Threads an, das Kästchen Textinhalt des Videos, da steht nämlich als Text und Link auf den eigentlichen Artikel "Gesetzesänderung: »Aufstacheln« gegen Staat wird strafbar".

Wo wirst du mundtot gemacht? Mundtot wirst du nur durch die Angst gemacht, die der Kopp-Verlag mit seiner manipulierenden Strafbarkeitsaussage macht. Es geht um Untersuchungen und Ermittlungen, nicht um ein Strafprozeß vor Gericht. Was sollen diese Untersuchungen bei einem normalen Menschen, auch wenn er den Staat kritisiert an strafrechtlich relevanten zu Tage bringen, oder hast du etwa irgendwie Dreck am stecken, Gawen?:D

Aber Spaß bei Seite, Gawen, das Thema ist zu ernst dazu.

Natürlich kann man das ganze absolut nicht gutheißen, jedoch wenn man sich bewußt ist, das jeder Bürger dieses Staates des öfteren Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens mit tatsächlichem strafrechtlichem Hintergrund war oder ist, ohne dies zu wissen oder jemals direkt zu erfahren, geht man mit gewissen Dingen ganz oder teilweise pragmatischer um.

-In dem Moment wo ein Unfall an dem du beteiligt bist von der Polizei aufgenommen wird, führt das automatisch vollkommen unabhängig von deiner Schuld oder Unschuld am Unfall zu einem Ermittlungsverfahren gegen dich, das meist zu einem Zeitpunkt bevor dir ein solches Verfahren mitzuteilen ist, eingestellt wird.

-Du verkaufst dein etwas luxeriöseres Auto für 16000€ in bar und zahlst dieses Geld auf dein Konto ein, schwupp wird man das ganze auf Grund des Geldwäschegesetz untersuchen und auch das Finanzamt wird die Sache unter die Lupe nehmen. Davon kriegst du nichts mit, solange sich keine Anhalte für eine Straftat ergeben.

etc. pp. und so weiter und sofort.

Ich weiß, Gawen, die wirst jetzt mit dem Argument kommen, man könnte ja auf Grund der Gesetzesänderung etwas konstruieren, tschuldige bitte, diese Möglichkeit besteht immer, auch ohne Gesetzesänderung.

Im Grunde genommen ist es übrigens naiv zu glauben, das besagte Zielgruppe der Gesetzänderung nicht schon jetzt Bestandteil von Untersuchungen und Ermittlungen ist. Die ganze Geschichte dient nur dem Zweck besagte Praktiken im nachhinein zu legitimieren um Unmut zu verhindern, sollte etwas belegbar an die Öffentlichkeit geraten (siehe Investigationjournalismus).
Man sorgt dafür, das man in solchem Fall immer sagen kann, der Bundesverfassungsschutz hat im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt.

Gawen
30.10.2011, 14:40
Wo wirst du mundtot gemacht? Mundtot wirst du nur durch die Angst gemacht, die der Kopp-Verlag mit seiner manipulierenden Strafbarkeitsaussage macht. Es geht um Untersuchungen und Ermittlungen, nicht um ein Strafprozeß vor Gericht. Was sollen diese Untersuchungen bei einem normalen Menschen, auch wenn er den Staat kritisiert an strafrechtlich relevanten zu Tage bringen, oder hast du etwa irgendwie Dreck am stecken, Gawen? :D
...

Im Grunde genommen ist es übrigens naiv zu glauben, das besagte Zielgruppe der Gesetzänderung nicht schon jetzt Bestandteil von Untersuchungen und Ermittlungen ist. Die ganze Geschichte dient nur dem Zweck besagte Praktiken im nachhinein zu legitimieren um Unmut zu verhindern, sollte etwas belegbar an die Öffentlichkeit geraten (siehe Investigationjournalismus).

Man sorgt dafür, das man in solchem Fall immer sagen kann, der Bundesverfassungsschutz hat im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt.

Du wärest wahrscheinlich unter jedem Regime ein guter Systemling gewesen. Frag dich mal, was die Weisse Rose wohl von solchem Gedankengut hielt.

Man sorgte damals schon dafür, dass man in gewissen Fällen immer sagen konnte, die Gestapo habe im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt.


Du weisst so gut wie ich, dass der Weg von der Gefährderliste zur Deportationsliste sehr kurz ist in einem Maßnahmenstaat. ;)

Gottfried
30.10.2011, 20:33
Oder arbeitest du umsonst, um der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun?

Er arbeitet doch gar nicht.

Gehirnnutzer
30.10.2011, 20:52
Du wärest wahrscheinlich unter jedem Regime ein guter Systemling gewesen. Frag dich mal, was die Weisse Rose wohl von solchem Gedankengut hielt.

Man sorgte damals schon dafür, dass man in gewissen Fällen immer sagen konnte, die Gestapo habe im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt.


Du weisst so gut wie ich, dass der Weg von der Gefährderliste zur Deportationsliste sehr kurz ist in einem Maßnahmenstaat. ;)

Du schreibst so schön Systemling, weißt du, das das so schön scheinheilig ist.
Ich beschreibe nur was in allen Staaten Gang und Gebe ist ob nun frei oder Diktatur, denn entsprechende Behörden dehnen Gesetze oder missachten Gesetze nach dem Muster der Zweck heiligt die Mittel.
Auch der Versuch, gewisse Dinge nachträglich gesetzlich zu legitimieren, ist überall Gang und Gebe.
Warum sage ich, das du scheinheilig handelst?
Ganz einfach, weil du den Inhalt des Gesetzesentwurfes vollkommen befürworten würdest, wäre unsere Regierung und unser Parlament konservativ in deinem Sinne ausgerichtet.
Schauen wir uns doch die ach so freien USA an, weil man die Maßnahmen in dem Gesetzesentwurf schön subjektiv als PATRIOT ACT light sehen kann.
Von welchen Kräften ging die Initiative zum PATRIOT ACT aus, von den konservativen.

Maßnahmen nicht als solche abzulehnen, sondern nur weil sie nicht aus den eigenen Reihen kommen, ist scheinheilig.

Gehirnnutzer
30.10.2011, 20:54
Er arbeitet doch gar nicht.

Und woraus schließt du das?

sibilla
30.10.2011, 21:12
was habt ihr eigentlich?

in der überschrift steht "wird nun" strafbar, und diesbezüglich bin ich mir sicher, daß das in der bunzelrepublik so sicher kommt, wie das amen in der noch vorhandenen kirche, näch?

grüßle s.

schastar
30.10.2011, 21:25
Öffentliche Kritik am Staat macht nun Bürger zu pot. Terroristen. Unter Aufstachelung fallen nun auch friedliche Proteste.

Darunter fallen auch kritische journalistische Kommentare.

http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610


Das Ganze passt auch zum Betteln bei den Chinesen, die nur helfen, wenn Ruhe auf den Straßen herrscht. Ist aber auch im Video thematisiert.

Ging schneller als ich dachte.

Gawen
30.10.2011, 22:09
Ich beschreibe nur was in allen Staaten Gang und Gebe ist ob nun frei oder Diktatur, denn entsprechende Behörden dehnen Gesetze oder missachten Gesetze nach dem Muster der Zweck heiligt die Mittel. Auch der Versuch, gewisse Dinge nachträglich gesetzlich zu legitimieren, ist überall Gang und Gebe.

Mit der Haltung hättest Du auch bei der Wannsee-Konferenz eine gute Figur gemacht, Scheinheiliger! ;)

nethead
31.10.2011, 11:06
Als weiteres geht der Kopp-Verlag davon aus, das ein Großteil derjeniger, die sich zumindest der Natur des TBG und des TBEG bewußt sind, sich nicht die Mühe machen, in den entsprechenden Gesetzen nachzuschlagen, welche Auswirkung diese Änderung haben, schließlich ist der Mensch sehr bequem.

Nachdem ich diese Kopp-Meldung gelesen hatte, habe ich mir sofort den originaltext des Gesetzesaenderungsvorschlages durchgelesen. In mehreren anderen Gesetzestexten die Aenderungen nachzuvollziehen ist fuer den Laien allerdings eine halb-tages Aufgabe oder mehr.

Hier benoetigt es Leute wie dich, die den Krams mit Sicherheit deutlich schneller auseinandergenommen bekommen.

nethead
31.10.2011, 11:09
Frage: Muss man mir auf Anfrage hin das Protokoll der öffentlichen Sitzung zur Verfuegung stellen?

BRDDR_geschaedigter
31.10.2011, 11:13
Gawen, schau dir mal den Link (http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=610) des Eingangsbeitrages dieses Threads an, das Kästchen Textinhalt des Videos, da steht nämlich als Text und Link auf den eigentlichen Artikel "Gesetzesänderung: »Aufstacheln« gegen Staat wird strafbar".

Wo wirst du mundtot gemacht? Mundtot wirst du nur durch die Angst gemacht, die der Kopp-Verlag mit seiner manipulierenden Strafbarkeitsaussage macht. Es geht um Untersuchungen und Ermittlungen, nicht um ein Strafprozeß vor Gericht. Was sollen diese Untersuchungen bei einem normalen Menschen, auch wenn er den Staat kritisiert an strafrechtlich relevanten zu Tage bringen, oder hast du etwa irgendwie Dreck am stecken, Gawen?:D

Aber Spaß bei Seite, Gawen, das Thema ist zu ernst dazu.

Natürlich kann man das ganze absolut nicht gutheißen, jedoch wenn man sich bewußt ist, das jeder Bürger dieses Staates des öfteren Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens mit tatsächlichem strafrechtlichem Hintergrund war oder ist, ohne dies zu wissen oder jemals direkt zu erfahren, geht man mit gewissen Dingen ganz oder teilweise pragmatischer um.

-In dem Moment wo ein Unfall an dem du beteiligt bist von der Polizei aufgenommen wird, führt das automatisch vollkommen unabhängig von deiner Schuld oder Unschuld am Unfall zu einem Ermittlungsverfahren gegen dich, das meist zu einem Zeitpunkt bevor dir ein solches Verfahren mitzuteilen ist, eingestellt wird.

-Du verkaufst dein etwas luxeriöseres Auto für 16000€ in bar und zahlst dieses Geld auf dein Konto ein, schwupp wird man das ganze auf Grund des Geldwäschegesetz untersuchen und auch das Finanzamt wird die Sache unter die Lupe nehmen. Davon kriegst du nichts mit, solange sich keine Anhalte für eine Straftat ergeben.

etc. pp. und so weiter und sofort.

Ich weiß, Gawen, die wirst jetzt mit dem Argument kommen, man könnte ja auf Grund der Gesetzesänderung etwas konstruieren, tschuldige bitte, diese Möglichkeit besteht immer, auch ohne Gesetzesänderung.

Im Grunde genommen ist es übrigens naiv zu glauben, das besagte Zielgruppe der Gesetzänderung nicht schon jetzt Bestandteil von Untersuchungen und Ermittlungen ist. Die ganze Geschichte dient nur dem Zweck besagte Praktiken im nachhinein zu legitimieren um Unmut zu verhindern, sollte etwas belegbar an die Öffentlichkeit geraten (siehe Investigationjournalismus).
Man sorgt dafür, das man in solchem Fall immer sagen kann, der Bundesverfassungsschutz hat im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt.

Überwacht zu werden ist keine Strafe? Meine Güte.

Rattenschwanz
31.10.2011, 12:11
Wer hat dir denn ins Gehirn geschissen?

nethead
31.10.2011, 13:34
Ganz einfach, weil du den Inhalt des Gesetzesentwurfes vollkommen befürworten würdest, wäre unsere Regierung und unser Parlament konservativ in deinem Sinne ausgerichtet.
Schauen wir uns doch die ach so freien USA an, weil man die Maßnahmen in dem Gesetzesentwurf schön subjektiv als PATRIOT ACT light sehen kann.
Von welchen Kräften ging die Initiative zum PATRIOT ACT aus, von den konservativen.

Solche Massnahmen sind Grundsaetzlich abzulehnen da sie die Einleitung zum Faschismus und/oder Diktatur sind. Scheiss egal obs von links oder rechts kommt.

dZUG
31.10.2011, 13:38
Wie gut, dass es noch die Option FIRMA gibt, was einer Wirtschafts und Verwaltungseinheit am nächsten kommt.
Dazu passend die Normen (DIN A3, DIN A4 usw.)
Ich beschränke mich ausschließlich auf Firma und Normenkontrollrat :hihi:

tosh
31.10.2011, 19:47
Gawen, die Aussage des Kopp-Verlages stimmt mit der Aussage Kutscha nicht überein. Kopp sagt klar Strafbarkeit und das stimmt nicht. Die entsprechenden Gruppen geraten in den Focus der Beobachtung, Untersuchungen und Ermittlungen.
Das ist bedenklich und überaus kritikwürdig, wie ich bereits gesagt habe, jedoch handelt es sich entgegen der Aussage von Kopp, nicht um eine neuen Straftatbestand und die wird auch klar wenn man das tut was ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe.

Auch wenn es bedenklich und kritikwürdig ist, es legitimiert kein Manipulation von Information, in diesem Fall die Falschdarstellung eines Sachverhaltes durch Übertreibung*.
In dem Artikel des Kopp-Verlages steht nichts von Straftatbestand:


Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen
Torben Grombery

Von der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt soll der Begleittext des umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus (TBEG) abgeändert werden. Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen.

Wer Menschen gegen die Regierung »aufstachelt«, der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des »Aufstachelns« werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des »Terrorismus« gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des »Aufstachelns« beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen »geistigen Wirkung« erfasst. Juristen sind entsetzt. Lesen Sie die erschreckenden Einzelheiten.

*Übertreibung? Wie schnell aus geheimer Überwachung Verhaftung und Bestrafung werden können, wissen wir aus Erfahrungen mit GeStaPo und StaSi.

P.S. Sorry, ich hatte beim Schreiben noch nicht alle Beiträge gelesen.

Gehirnnutzer
31.10.2011, 20:37
Frage: Muss man mir auf Anfrage hin das Protokoll der öffentlichen Sitzung zur Verfuegung stellen?

Diese Protokolle sind immer nur kurz im Netz verfügbar und werden nach einer gewissen Zeit durch Stellungnahmen der Beteiligten ersetzt, findest du im Archiv.

Staatsfeind
02.11.2011, 08:17
Wir sind schon lange ALLE 129 sowie a und b !!

Tantalit
02.11.2011, 09:00
Gott was sind hier einige für Korinthenkacker, wo die Reise hingeht werden die meisten wohl erst merken wenn sie einen Schlagstock beim Frühstück mit Mutti in die Fresse kriegen wegen Falschparkens.

Deutschland, seine Kultur und so etwas wie die Restedemokratie wird schleichend abgeschafft, da plärren die einen nach links aus Faulheit oder Dummheit wie auch immer und die anderen stellen die Quelle erst mal per se in Frage weil die Meldung nicht von Mama und zwar der eigenen kommt wissen aber das da meist was dran ist.

Hebt doch mal die Diskussionen sofort über Pisa Niveau anstatt nur rumzunölen.

1 Schritt: Meldung lesen drüber nachdenken kann das sein ist das möglich.
Wenn ja googlen oder bingen oder Ask Sam.
Informationen, zusammnentragen, verifizieren und analysieren. Nachdenken dann "eigene" Erkenntnisse austauschen und, oder wenn möglich konsens herstellen.

Wenn nein: einfach weiter pennen oder was ihr gerade auch immer gemacht habt.

Wenn ich jetzt behaupten würde es gibt keine Götter fragt bestimmt 1 Sekunde später einer nach dem betreffenden link.

Mr.Smith
13.11.2011, 17:53
Solche Massnahmen sind Grundsaetzlich abzulehnen da sie die Einleitung zum Faschismus und/oder Diktatur sind. Scheiss egal obs von links oder rechts kommt.

Nur dumm, daß gerade der Linksfaschismus von der Politmischpoke in Berlin gefördert wird. Zum Beispiel durch die finanzielle Unterstützung von kriminellen Organisationen wie der Antifa oder durch die Leugnung eines neuen Linksterrorismus.
Wie werden noch schneller DDR-Verhältnisse bekommmen, als uns lieb ist.

urz
12.12.2011, 19:03
Dann frage ich mich, wer uns bald regiert, denn wirklich einverstanden sollten theoretisch alle mitwirkenden Parteien nicht sein (schließlich ist die eine Partei ja besser als die andere...) Andersrum reden die sich ja auch nur nach dem Mund um weiter mitreden zu können.
Meiner Meinung nach hilft da nur ein komplett neues System mit neuer Führung anstatt immer weiter auf dem wackligen Haufen zu bauen. Man kann ein Haus nicht immer weiter restaurieren wenn das Fundament schon schwächelt.

Keine Panik ! Niemand hat vor eine Mauer zu Bauen.

urz
12.12.2011, 19:13
Wir sollen alle Mundtot gemacht werden.
Klappt doch auch bei den meisten.

Otti71
16.12.2011, 19:13
Und keiner hats gemerkt.

Diese klitzekleine Gesetzesänderung wird nirgendwo in den Medien bekanntgegeben.

Immer klammheimlich, wie Diebe in der Nacht kommen sie daher.

Gehirnnutzer
16.12.2011, 20:12
Und keiner hats gemerkt.

Diese klitzekleine Gesetzesänderung wird nirgendwo in den Medien bekanntgegeben.

Immer klammheimlich, wie Diebe in der Nacht kommen sie daher.

Weil im Gegensatz zur Meinung des Threaderstellers die Gesetzesänderung um die es geht, nichts strafbar macht, also keinen neuen Straftatbestand schafft, sondern "nur" Ausgangsbedigungen für Ermittlungsverfahren in bestimmten verändert.
Das Gesetz kann nichts strafbar machen, was nicht schon strafbar ist, es verändert nur Bedingungen für den Anfangsverdacht, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren notwendig ist.
Ist das Resultat dieses Ermittlungsverfahren, das es keine Beweise oder Indizien für einen bestehenden Straftatbestand gibt, passiert gar nichts.

Es ist zwar bedenklich, das hier Eingangsvoraussetzungen geändert werden, es wird wie bereits gesagt aber nicht ein Straftatbestand "Aufstacheln gegen den Staat geschaffen".

Die Änderung hat Einfluss auf Straftatbestände des dritten, vierten, fünften, siebten und elften Abschnittes des StGBs (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html).

Entfernungsmesser
18.12.2011, 08:43
Tu das bitte selber, ich bin nicht dein Neger.

Die Tagesschau blendet den Orginaltext auch nicht ein.

LOL

Richtig. Man muss nicht immer für jeden Heini den Erklärbären geben.