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SAMURAI
25.10.2011, 13:59
(http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html)http://d1.stern.de/bilder/stern_5/digital/2011/KW43/bgh_maxpane_180_120.jpg (http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html) (http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html)
BGH-Urteil zu Beleidigungen im Internet Blog-Plattformen müssen Beiträge nicht vorab prüfen (http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html)

(http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html) Aufatmen bei Webhostern und Blog-Providern: Sie müssen nicht für Beleidigungen haften, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden. Die Anbieter müssen Nutzer-Beiträge nicht vorab prüfen, sondern erst reagieren, wenn sie konkrete Hinweise erhalten haben. mehr... (http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html)

Nachbar
25.10.2011, 14:09
Das hier ist wichtig, aus dem zitierten Artikel entnommen:


"Auch besteht keine Pflicht von Google, Tatsachenbehauptungen quasi "auf Zuruf" des sich in seinen Rechte verletzt Fühlenden zu entfernen."
Damit habe der BGH eine Lanze für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet gebrochen.

Quelle: http://http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-beleidigungen-im-internet-blog-plattformen-muessen-beitraege-nicht-vorab-pruefen-1742908.html

Tatsachenberichte - nun kann eine echte Diskussion begonnen werden, ohne daß jemand meint, abermals seine "Dieses-Nicht-Keule" oder sonstigen Schmiss vergewaltigend bemühen zu müssen.

Meinungsfreiheit die ich meine, ist die ... Meinungsfreiheit, und nicht die gewillkürte interessenbezogene.

Nachbar4523

Houseworker
25.10.2011, 21:34
Richtungsweisende Entscheidung für Forenbetreiber und Webhoster: Provider sind nicht für jede Beleidigung haftbar, die Dritte auf ihren Plattformen veröffentlichen - sie müssen nicht vorab prüfen, sondern erst nach konkreten und nachvollziehbaren Hinweisen aktiv werden. (Az:VI ZR 93/10)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,793899,00.html

Paul Felz
25.10.2011, 21:37
Es geht um Provider, nicht um Betreiber. Und der Provider hier sitzt in Texas, den interessieren BGH-Urteile nicht.

Frank
25.10.2011, 21:39
Selbst Die Piraten sind doch heute umgezogen - nach Island.

Houseworker
25.10.2011, 22:22
Es geht um Provider, nicht um Betreiber. Und der Provider hier sitzt in Texas, den interessieren BGH-Urteile nicht.

Paulchen, das weiß ich doch. War nur als Info gedacht! :)

Paul Felz
25.10.2011, 22:36
Paulchen, das weiß ich doch. War nur als Info gedacht! :)
Nun, schön wäre es gewesen, wäre der Betreiber vom Urteil betroffen.

henriof9
26.10.2011, 08:48
Es geht um Provider, nicht um Betreiber. Und der Provider hier sitzt in Texas, den interessieren BGH-Urteile nicht.

So ist es.
Da fragt man sich dann aber doch wie deutsche Richter eigentlich Urteile fällen wenn sie selbst nicht mal den Unterschied wissen. :rolleyes:


Richtungsweisende Entscheidung für Forenbetreiber und Webhoster: Provider sind nicht für jede Beleidigung haftbar, die Dritte auf ihren Plattformen veröffentlichen - sie müssen nicht vorab prüfen, sondern erst nach konkreten und nachvollziehbaren Hinweisen aktiv werden.


Ich setzte jetzt nämlich einfach mal voraus, daß Spiegel Online diesen Unterschied kennt.