Vollständige Version anzeigen : Was haltet ihr von diesem Aufbau?
Gehirnnutzer
15.10.2011, 13:22
1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.
b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.
c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.
d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.
2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.
3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.
5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben
- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)
als weiteres sind Volksabstimmungen möglich
-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.
- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
derRevisor
15.10.2011, 13:54
Klingt gut. Probleme sehe ich nur bei der Einteilung der Wahlkreise. nach welchem Muster soll das geschehen?
Wer Staatsangestellter ist, sollte zudem für die Dauer des Zustands sein aktives Wahlrecht verlieren.
Bruddler
15.10.2011, 13:58
Man könnte die Zahl der Abgeordneten drastisch reduzieren, da letztendlich sowieso "Fraktionszwang" herrscht.... :whis:
Wem willst Du das vorbringen? Wo glaubst Du jemanden zu finden, der genug Einfluß hat, dies zur Diskussion einzubringen? Und selbst wenn - zaubert das unseren selbstgerechten "Vertretern" max. ein müdes lächeln ins Gesicht, bevor man sich wieder dem Tagesgeschäft ~Phrasen dreschen und nichtstun~ hingibt.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 14:00
- Verstöße gegen das Waffenrecht
Das ist Käse.
Bruddler
15.10.2011, 14:01
Wem willst Du das vorbringen? Wo glaubst Du jemanden zu finden, der genug Einfluß hat, dies zur Diskussion einzubringen? Und selbst wenn - zaubert das unseren selbstgerechten "Vertretern" max. ein müdes lächeln ins Gesicht, bevor man sich wieder dem Tagesgeschäft ~Phrasen dreschen und nichtstun~ hingibt.
Genaugenommen müsste man bei dem Saustall Laden schon längst die finale Reset-Taste drücken....
Gehirnnutzer
15.10.2011, 18:09
Man könnte die Zahl der Abgeordneten drastisch reduzieren, da letztendlich sowieso "Fraktionszwang" herrscht.... :whis:
Bruddler, du scheinst nicht richtig gelesen zu haben, es gibt nur die Direktwahl der Abgeordneten, kein Verhältniswahlrecht mit dem Abgeordnete über eine Liste ins Parlament kommen. Das heißt Fraktionszwang ist nur noch bedingt möglich. Ob ein Abgeordneter auch in der nächsten Legislaturperiode im Parlament sitzt, ist wesentlich mehr vom Bürger abhängig. Eine Partei kann zwar auf die Wiederaufstellung des Abgeordneten im Wahlkreis verzichten und einen anderen Kandidaten aufstellen, aber ob der das Vertrauen der Bürger dann hat, ist ein Risiko für die Partei.
Wer direkt vom Bürger gewählt wird, ist auch für die Wiederwahl vom Bürger abhängig. Ein solcher Abgeordneter ist eher "Volksvertreter" als was momentan im Bundestag sitzt.
Gehirnnutzer
15.10.2011, 18:13
Klingt gut. Probleme sehe ich nur bei der Einteilung der Wahlkreise. nach welchem Muster soll das geschehen?
Wer Staatsangestellter ist, sollte zudem für die Dauer des Zustands sein aktives Wahlrecht verlieren.
Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?
Das ist Käse.
Würdest du bitte deine Antwort begründen.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 18:24
Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?
Würdest du bitte deine Antwort begründen.
Weil das heutige Waffenrecht kein Recht ist. Es verstößt gegen das Eigentumsrecht.
derRevisor
15.10.2011, 18:47
Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?.
Damit der Bock nicht zum Gärtner wird.
Man sollte den möglichen Neuanfang dazu nutzen, um ein Korrumpieren und eine Verselbstständigung und stetige Vergrößerung des Staates so gut es geht zu vermeiden. Da der Staat also unter keinen Umständen zum Selbstzweck werden soll, müssen alle die durch das Gewaltmonopol des Staates versorgt werden, ohne Einfluß auf politische Gestaltung sein. Sie sind eben dann wirkliche Staatsdiener.
Cinnamon
15.10.2011, 20:51
Der Bundeskanzler ist wie seine Minister auch Berufsbeamter auf Zeit, also sollte er für die Dienstzeit entsprechend Pension erhalten. Der Bunderat sollte aus je 2 Abgeordneten je Land bestehen, die direkt gewählt werden müssen. Außerdem würde ich die judikative Gewalt der parlamentarischen Kontrolle unterwerfen, indem Richter nicht mehr nur durch Richterspruch aus dem Amt entfernt werden können, sondern durch Parlamentsbeschluss. Außerdem sollte eine Regelung eingeführt werden, dass Berufung/Revision gegen einen erfolgten Freispruch unzulässig sollte.
Insgesamt würde ich das GG also nach dem Vorbild der Constitution of the United States of America umstricken.
Cinnamon
15.10.2011, 20:52
Damit der Bock nicht zum Gärtner wird.
Man sollte den möglichen Neuanfang dazu nutzen, um ein Korrumpieren und eine Verselbstständigung und stetige Vergrößerung des Staates so gut es geht zu vermeiden. Da der Staat also unter keinen Umständen zum Selbstzweck werden soll, müssen alle die durch das Gewaltmonopol des Staates versorgt werden, ohne Einfluß auf politische Gestaltung sein. Sie sind eben dann wirkliche Staatsdiener.
Auch Staatsangestellte sind Bürger. Sie müssen dasselbe Recht haben ihre Interessen im Staate vertreten zu lassen wie jeder andere auch.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 20:54
Auch Staatsangestellte sind Bürger. Sie müssen dasselbe Recht haben ihre Interessen im Staate vertreten zu lassen wie jeder andere auch.
Ein Rechtsstaat hat nicht die Aufgaben, irgendwelche Interessen zu vertreten. Er soll dem Gesetz und dem Recht unterstellt sein.
Felix Krull
15.10.2011, 20:56
1. Bundestag [..]
Deine wirren Überlegungen lassen außer acht, daß die Deutschen zu einer Grundlegenden Reform ihres politischen Systems gar nicht berechtigt sind.
Diese Überlegungen sind also eher was fürs Märchenbuch.
Cinnamon
15.10.2011, 20:56
Ein Rechtsstaat hat nicht die Aufgaben, irgendwelche Interessen zu vertreten. Er soll dem Gesetz und dem Recht unterstellt sein.
Ja, und dazu müssen alle Bürger gleichermaßen vertreten sein. Das folgt zwingend aus "No taxiation without representation". Eine Regierung, die nicht vom gesamten mündigen Staatsvolke legitimiert ist hat auch kein Recht, über die zu bestimmen, die sie nicht legitimiert haben.
Erik der Rote
15.10.2011, 20:58
zuerst sollte geklärt werden wieso die Mächtigen den überhaupt diese Dinge ändern sollten?
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 21:12
Ja, und dazu müssen alle Bürger gleichermaßen vertreten sein. Das folgt zwingend aus "No taxiation without representation". Eine Regierung, die nicht vom gesamten mündigen Staatsvolke legitimiert ist hat auch kein Recht, über die zu bestimmen, die sie nicht legitimiert haben.
Damals hatten Frauen kein Wahlrecht.
Der Staat soll das Recht durchsetzen und schützen.
m 19. Jahrhundert breitete sich das parlamentarische Prinzip immer weiter aus. Das Wahlrecht war jedoch meistens durch Bedingungen an Stand, Besitz (Kurienwahlrecht), Bildung oder Steuerleistung (Zensuswahlrecht) auf einen kleineren Teil der Gesamtbevölkerung beschränkt. Frühe Ausnahmen waren die USA (seit 1830), die Schweiz (1848) und Deutschland (1871), wo das allgemeine Wahlrecht (für Männer) galt. Es wurde in Österreich 1907 eingeführt.
Das Wahlrecht sollte auch so gestaltet werden, dass hier indirekt die anderen Rechte nicht gefähredt werden (z.B. Eigentum). Es macht keinen Sinn, Empfängern von staatlichen Hilfen wählen zu lassen.
Beamte zahlen auch real keine Steuern.
Cinnamon
15.10.2011, 21:15
Damals hatten Frauen kein Wahlrecht.
Der Staat soll das Recht durchsetzen und schützen.
Das Wahlrecht sollte auch so gestaltet werden, dass hier indirekt die anderen Rechte nicht gefähredt werden (z.B. Eigentum). Es macht keinen Sinn, Empfängern von staatlichen Hilfen wählen zu lassen.
Beamte zahlen auch real keine Steuern.
Es geht nicht nur um Steuern :rolleyes:. Mit welchem Recht würde der Staat ein überhaupt mich betreffendes Gesetz erlassen, ohne mir eine angemessene Repräsentation einzuräumen?
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 21:18
Es geht nicht nur um Steuern :rolleyes:. Mit welchem Recht würde der Staat ein überhaupt mich betreffendes Gesetz erlassen, ohne mir eine angemessene Repräsentation einzuräumen?
Welches Recht haben Repräsentanten von Wählern die staatliche Leistungen beziehen, Gesetze zu verabschieden, die dem Arbeiter im Stahlwerk noch mehr Kohle abpressen?
Cinnamon
15.10.2011, 21:31
Welches Recht haben Repräsentanten von Wählern die staatliche Leistungen beziehen, Gesetze zu verabschieden, die dem Arbeiter im Stahlwerk noch mehr Kohle abpressen?
Dafür gibt es Grundrechte und die Möglichkeit, vors Verfassungsgericht zu ziehen.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 21:34
Dafür gibt es Grundrechte und die Möglichkeit, vors Verfassungsgericht zu ziehen.
Wie willst du diese Grundrechte schützen, wenn z.B. über 50% der Leute staatliche Subventionen bekommen?
Cinnamon
15.10.2011, 21:40
Wie willst du diese Grundrechte schützen, wenn z.B. über 50% der Leute staatliche Subventionen bekommen?
Indem man die Zahl der Subventionsempfänger abbaut.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 21:41
Indem man die Zahl der Subventionsempfänger abbaut.
Wie soll man das schaffen, wenn über 50% der Parlamentarier die Subventionsempfänger repräsentieren und wiedergewählt werden wollen?
Cinnamon
15.10.2011, 21:45
Wie soll man das schaffen, wenn über 50% der Parlamentarier die Subventionsempfänger repräsentieren und wiedergewählt werden wollen?
Weil aus den Subventionsempfängern danach Steuerzahler werden. Und die wollen natürlich von ihren Abgeordneten repräsentiert sein.
BRDDR_geschaedigter
15.10.2011, 21:47
Weil aus den Subventionsempfängern danach Steuerzahler werden. Und die wollen natürlich von ihren Abgeordneten repräsentiert sein.
Kapier ich nicht.
Indem man die Zahl der Subventionsempfänger abbaut.
Welches Interesse sollten die Geschenkeverteiler daran haben?
Cinnamon
15.10.2011, 22:44
Welches Interesse sollten die Geschenkeverteiler daran haben?
Dann machen sie nur andere Geschenke.
Dann machen sie nur andere Geschenke.
Zum Beispiel?
Voortrekker
15.10.2011, 23:24
Parteien abschaffen, Parlamente abschaffen, Wahlen abschaffen.
Das ist ein Plan.
Harry Krischner
15.10.2011, 23:35
Parteien abschaffen, Parlamente abschaffen, Wahlen abschaffen.
Das ist ein Plan.
Parteien abschaffen ... gerne sofort. Auf ein Parlament und Wahlen (Sach- und Personenwahlen, nicht Parteiwahlen) möchte ich auf keinen Fall verzichten.
Artikel 146 GG einlösen wäre ein Plan.
Das vom Volk unmittelbar gewählte Staatsoberhaupt ist eine Konstruktion, die in der Weimarer Republik zu großen Problemen führte. Der Reichspräsident wurde zu einer Art Nebenregierung. Nur unterlag er keiner parlamentarischen oder sonstwie gearteten Kontrolle, was dazu führte, dass einflussreiche konservative Kreise über eine Art "Küchenkabinett" maßgeblichen Einfluss in ihrem Sinne auf Hindenburg ausüben konnten.
Es hat schon seinen Grund, dass der Parlamentarische Rat das Staatsoberhaupt auf eine rein repräsentative Funktion zurechtgestutzt hat. Damals wurde sogar ernsthaft diskutiert, überhaupt keinen Bundespräsidenten einzuführen, sondern ein Kollegium, das aus den Spitzen der übrigen Verfassungsorgane bestehen sollte. Im Entwurf von Herrenchiemsee standen jedenfalls beide Alternativen nebeneinander drin.
In den USA führt eine ähnliche Konstruktion (sowohl Kongress als auch Präsident werden vom Volk gewählt) zu einem Dauerkonflikt zwischen Weißem Haus und Kapitol, der viel Energie verbraucht.
Voortrekker
16.10.2011, 10:11
Parteien abschaffen ... gerne sofort. Auf ein Parlament und Wahlen (Sach- und Personenwahlen, nicht Parteiwahlen) möchte ich auf keinen Fall verzichten.
Artikel 146 GG einlösen wäre ein Plan.
Nur Parlamentswahlen werden abgeschafft. Volksabstimmungen ueber bestimmte Themen werden eingefuehrt.
Parteien abschaffen ... gerne sofort. Auf ein Parlament und Wahlen (Sach- und Personenwahlen, nicht Parteiwahlen) möchte ich auf keinen Fall verzichten.
Artikel 146 GG einlösen wäre ein Plan.
Na, nix einfacher als das!
In Anlehnung an die Herren de Puydt, Molinari, Long u.a. schlage ich vor, dass wir die gemeinschaftliche Ordnung so verfassen, dass niemand Dich zwingen darf, auf ein Parlament und Wahlen zu verzichten.
Fairerweise müsstest Du dann Unwilligen die Möglichkeit der Nichtteilnahme zubilligen.
So hätte jeder, was er meint, brauchen zu müssen und alle wären einigermassen zufrieden.
Deal? :D
Parteien abschaffen, Parlamente abschaffen, Wahlen abschaffen.
Das ist ein Plan.
Nur Parlamentswahlen werden abgeschafft. Volksabstimmungen ueber bestimmte Themen werden eingefuehrt.
Ins Auto steigen, zum Baumarkt fahren, sich einen neuen Hammer kaufen und damit die eigenen Zehen zu Matsch hauen ist auch ein Plan.
Nur kein sehr sinnvoller.
Und während hier die Alternative recht einfach ist, nämlich es zu lassen, wird es schwieriger, wenden wir uns Deinem Plan zu.
Denn, immerhin, durch Abschaffung weder von Parteien noch von Wahlen noch von Parlamenten erübrigt sich die Notwendigkeit, mal ganz allgemein gesprochen: Koordination, Effizienz und Stabilität im Gemeinwesen durch Regeln zu sichern.
Doch von wem sollen sie kommen?
Du schreibst von Volksabstimmungen .
Es stellen sich dann die Fragen: Worüber und worüber nicht?
Von wem veranstaltet?
Wann veranstaltet?
Von wem umgesetzt?
Haben wir hier an sowas wie einen plebizitären Präsidentialismus zu denken?
fatalist
17.10.2011, 08:47
Es würde vollkommen genügen, eine Demokratie nach Schweizer Vorbild einzuführen.
Man muss nicht immer das Rad neu erfinden wollen.
feuermax2
17.10.2011, 08:48
Man könnte die Zahl der Abgeordneten drastisch reduzieren, da letztendlich sowieso "Fraktionszwang" herrscht.... :whis:
Drastisch reduzieren? Da sind wir beisammen. Aber stattdessen wurde bei der letzten Wahl dank Überhangmandat 622 anstatt 598 Abgeordnete gewählt. Die fielen auf die CDU (21) und CSU (3) Überhangmandate. Kein Wunder, dass schwarzgelb diesen "Vorteil" nicht aufgeben will. Die Opposition will dagegen klagen.
Aber ich finde ja auch, dass schon 598 Abgeordnete zuviel sind. 300 würden ja genügen. Aber trotz der "hohen Arbeitsbelastung" streben soviele Parteigenossen an den Trog. Deshab wird sich da wohl nichts oder nicht viel ändern
Es würde vollkommen genügen, eine Demokratie nach Schweizer Vorbild einzuführen.
Man muss nicht immer das Rad neu erfinden wollen.
:top: :top: :top:
Daß dieses Thema nie auf den Tisch kommt, und Schweizer Volksabstimmungen totgeschwiegen werden, zeigt uns, daß man damit den Lügner- und Betrüger, Mörder- und Verbrecherstaat OMF-BRD in die Luft jagen könnte.
FranzKonz
17.10.2011, 08:56
1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.
Großer Bockmist. Dadurch wird die Macht der Parteien noch mehr gestärkt, eine Piratenpartei hätte nicht mehr die Möglichkeit, zum Wadlbeisser der Etablierten ins Parlament zu kommen.
b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.
Warum diese Einschränkungen? Bürger, die keinen Dreck am Stecken haben, sind ausreichend vorhanden.
c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.
d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.
Darin sehe ich keinen Sinn. Ich würde eher die Bezüge der Politiker verdreifachen und dafür eine persönliche Haftung aufnehmen.
2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.
Den Bundesrat würde ich abschaffen. Der ist zum reinen Blockadeinstrument der Parteien verkommen.
3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
Wer den Grüßaugust wählt, ist unerheblich.
4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.
Wenn schon eine Änderung, dann die Verfassungsrichter von den Richtern wählen lassen. Die haben wenigstens die nötige Fachkompetenz.
5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben
- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)
als weiteres sind Volksabstimmungen möglich
-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.
- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
Das Misstrauensvotum gegen eine Person leuchtet mir nicht ein, obwohl ich das Merkel nur allzugern zum Teufel jagen würde. Sinniger vielleicht ein Misstrauensvotum gegen die Regierung um damit Neuwahlen zu erzwingen.
Davon abgesehen: Ich möchte meine Abgeordneten selbst auf die Liste stellen. Daß alle Parteien mit konstanter Boshaftigkeit die größten Drecksäcke auf die oberen Listenplätze packt, stinkt mir gewaltig. Kumumlieren und panaschieren für den Bundestag ist die Minimalforderung.
FranzKonz
17.10.2011, 08:59
Es würde vollkommen genügen, eine Demokratie nach Schweizer Vorbild einzuführen.
Man muss nicht immer das Rad neu erfinden wollen.
Das kann ich nur unterschreiben. :top:
fatalist
17.10.2011, 09:00
:top: :top: :top:
Daß dieses Thema nie auf den Tisch kommt, und Schweizer Volksabstimmungen totgeschwiegen werden, zeigt uns, daß man damit den Lügner- und Betrüger, Mörder- und Verbrecherstaat OMF-BRD in die Luft jagen könnte.
SIC !!!
Anstatt auf Bewährtes zurück zu greifen, und das ist das Schweizer Modell, werden dauernd Fantasienummern diskutiert.
Die Sache ist ganz einfach: In der BRD werden Entscheidungen GEGEN 80% der Bürger getroffen, in der Schweiz nicht.
Darauf kommt es an, nämlich ob der Wille der Mehrheit gleich der politischen Entscheidungen ist.
In der BRD ist das offenkundig nicht so.
Also muss man das System ändern.
Überhangmandate und andere Detailfragen lösen das Grundproblem nicht.
Deshalb sind sie unwichtig, Nebenkriegsschauplätze sind es, aber prima geeignet um den Blick auf die Kernfrage zu vernebeln:
Wie erreicht man es, dass der Souverän entscheidet?
Das geht nur mit Volksabstimmungen zu Sachfragen.
Bruddler
17.10.2011, 13:39
Drastisch reduzieren? Da sind wir beisammen. Aber stattdessen wurde bei der letzten Wahl dank Überhangmandat 622 anstatt 598 Abgeordnete gewählt. Die fielen auf die CDU (21) und CSU (3) Überhangmandate. Kein Wunder, dass schwarzgelb diesen "Vorteil" nicht aufgeben will. Die Opposition will dagegen klagen.
Aber ich finde ja auch, dass schon 598 Abgeordnete zuviel sind. 300 würden ja genügen. Aber trotz der "hohen Arbeitsbelastung" streben soviele Parteigenossen an den Trog. Deshab wird sich da wohl nichts oder nicht viel ändern
Je mehr Abgeordnete ("Volksvertreter") desto stärker ist der Eindruck, wir hätten eine Demokratie....
(Das Volk will eben verarscht sein)
Bruddler
17.10.2011, 13:41
Es würde vollkommen genügen, eine Demokratie nach Schweizer Vorbild einzuführen.
Man muss nicht immer das Rad neu erfinden wollen.
:no_no: Das würde man uns Deutschen niemals erlauben !
Harry Krischner
17.10.2011, 14:23
Na, nix einfacher als das!
In Anlehnung an die Herren de Puydt, Molinari, Long u.a. schlage ich vor, dass wir die gemeinschaftliche Ordnung so verfassen, dass niemand Dich zwingen darf, auf ein Parlament und Wahlen zu verzichten.
Die oben genannten kenne ich leider nicht (Bildungslücke?), geben Sie mir doch bitte ein paar Literaturempfehlungen.
Die oben genannten kenne ich leider nicht (Bildungslücke?), geben Sie mir doch bitte ein paar Literaturempfehlungen.
Nein, eine Bildungslücke ist das ganz sicher nicht.
Es sind Randfiguren der Ideengeschichte, (leider) leider und (hoffentlich nur) noch.
Und wer erst seit dem 23.09. hier ist, hat auch keine Chance, den dahinterstehenden Anflug von Humor zu erkennen, weil ihm ja noch kaum bekannt sein kann, wo er mich zu verorten hat.
Insofern allzu verständlich, dass eher Bahnhof als sonstwas verstanden wir.
Ein bisschen wird dem abgeholfen werden können durch de.wiki wie folgt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_%C3%89mile_de_Puydt
http://de.wikipedia.org/wiki/De_Molinari
http://de.wikipedia.org/wiki/Panarchismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchokapitalismus
Dort ist auch Literatur zu finden.
Wenn sie nicht gefällt, einfach nachfragen bei mir, gebe gerne Hinweise, soweit in der Lage dazu. :)
Gehirnnutzer
19.10.2011, 20:51
Das vom Volk unmittelbar gewählte Staatsoberhaupt ist eine Konstruktion, die in der Weimarer Republik zu großen Problemen führte. Der Reichspräsident wurde zu einer Art Nebenregierung. Nur unterlag er keiner parlamentarischen oder sonstwie gearteten Kontrolle, was dazu führte, dass einflussreiche konservative Kreise über eine Art "Küchenkabinett" maßgeblichen Einfluss in ihrem Sinne auf Hindenburg ausüben konnten.
Es hat schon seinen Grund, dass der Parlamentarische Rat das Staatsoberhaupt auf eine rein repräsentative Funktion zurechtgestutzt hat. Damals wurde sogar ernsthaft diskutiert, überhaupt keinen Bundespräsidenten einzuführen, sondern ein Kollegium, das aus den Spitzen der übrigen Verfassungsorgane bestehen sollte. Im Entwurf von Herrenchiemsee standen jedenfalls beide Alternativen nebeneinander drin.
In den USA führt eine ähnliche Konstruktion (sowohl Kongress als auch Präsident werden vom Volk gewählt) zu einem Dauerkonflikt zwischen Weißem Haus und Kapitol, der viel Energie verbraucht.
Mein lieger Gsch, vergleiche mal die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz hinsichtlich Reichs- bzw. Bundespräsident. In der Weimarer Republik lag das Manko nicht in der Direktwahl, sondern in den Rechten des Reichskanzlers.
Gehirnnutzer
19.10.2011, 21:07
Großer Bockmist. Dadurch wird die Macht der Parteien noch mehr gestärkt, eine Piratenpartei hätte nicht mehr die Möglichkeit, zum Wadlbeisser der Etablierten ins Parlament zu kommen.
Irrtum, da die Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen per Mehrheitswahlsystem gewählt werden, sind sie viel abhängiger vom Wählerwillen als von ihrer Partei.
Warum diese Einschränkungen? Bürger, die keinen Dreck am Stecken haben, sind ausreichend vorhanden.
Sind sie zwar, aber es werden diverse Kandidaten aufgestellt, die Dreck am Stecken haben. Das ganze soll auftreten und Verhalten der Kandidaten beeinflussen.
Darin sehe ich keinen Sinn. Ich würde eher die Bezüge der Politiker verdreifachen und dafür eine persönliche Haftung aufnehmen.
Was soll die Haftung bringen? Sie wäre ein Hemmnis. Ob gute oder schlechte Entscheidungen getroffen werden, ist relativ vom Auge des Betrachters, jedoch ist eine schlechte Entscheidung immer noch besser als gar keine Entscheidung.
Den Bundesrat würde ich abschaffen. Der ist zum reinen Blockadeinstrument der Parteien verkommen.
Eine Vertretung der Länderinteressen ist wichtig. Das Manko, was du kritisierst, soll durch die Wahl der Vertreter ausgeglichen werden.
Wer den Grüßaugust wählt, ist unerheblich.
Auch Symboliken haben ihren Wert.
Wenn schon eine Änderung, dann die Verfassungsrichter von den Richtern wählen lassen. Die haben wenigstens die nötige Fachkompetenz.
Fachkompetenz bedeutet nicht automatisch neutrale auf das Recht bezogene Entscheidungen. Zwar gilt dies auch für mein System, jedoch ist der Bürger einbezogen.
Das Misstrauensvotum gegen eine Person leuchtet mir nicht ein, obwohl ich das Merkel nur allzugern zum Teufel jagen würde. Sinniger vielleicht ein Misstrauensvotum gegen die Regierung um damit Neuwahlen zu erzwingen.
Ist eine Möglichkeit.
Davon abgesehen: Ich möchte meine Abgeordneten selbst auf die Liste stellen. Daß alle Parteien mit konstanter Boshaftigkeit die größten Drecksäcke auf die oberen Listenplätze packt, stinkt mir gewaltig. Kumumlieren und panaschieren für den Bundestag ist die Minimalforderung.
Eine Liste gibt es nur beim Verhältniswahlrecht.
Registrierter
21.10.2011, 05:57
1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.
b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.
c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.
d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.
2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.
3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.
5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben
- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)
als weiteres sind Volksabstimmungen möglich
-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.
- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
Wozu müssen wir uns 2000 Abgeordnete leisten?
China hat mit seinen anderthalb Milliarden Menschen auch nur 5000 Abgeordnete.
Nationalix
21.10.2011, 06:00
1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.
b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.
c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.
d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.
2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.
3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.
5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben
- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)
als weiteres sind Volksabstimmungen möglich
-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.
- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
Ich war schon immer für eine zentralistische Regierung mit einer Mischung aus Kaiser und Führer an der Spitze. Den Abgeordnetenquatsch kann man sich sparen.
Bergischer Löwe
21.10.2011, 07:22
Ein Paar Ergänzungen und Änderungen zu Gehirnnutzers Vorschlägen:
1. Wegfall des Bundespräsidenten:
Die Aufgaben des Bundespräsidenten übernimmt der Bundeskanzler. Bundespräsidialamt und das Amt des Präsidenten an sich fallen ersatzlos weg.
2. Verlängerung der Legislaturperiode:
Die Legislaturperiode wird von 4 auf 6 Jahre verlängert.
3. Direkte Demokratie:
Volksabstimmungen auf Bundesebene können grundsätzlich zu JEDEM Gesetzentwurf durch die Einbringung von mindestens 250.000 Befürwortungen durch die Initiatoren binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt veranlasst werden. Volksabstimmungen zu Änderungen des Grundgesetzes bedürfen 1 Million Befürwortungen, um zulassungsfähig zu sein. Die für bestimmte Grundrechte verankerte "Ewigkeitsklausel" fällt ersatzlos weg.
4. Bindung der Bürger an den Staat:
Um die Bindung und Identifikation der Bürger an den Staat zu erhöhen ist die Schaffung einer überparteilichen und rechtlich unangreifbaren staatlichen Institution wünschenswert. Diese könnte ein konstitutioneller Monarch sein. Die Umwandlung Deutschlands in eine konstitutionelle Monarchie muß durch das Volk in freier und geheimer Wahl erfolgen.
Kandidaten für den Thron stellen sich dann nach erfolgter Entscheidung den Bürgern zur Wahl. Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Abstammung aus einer Familie, die bereits eine deutsche Krone getragen hat (Habsburger, Wittelsbacher, Hohenzollern).
Großadmiral
21.10.2011, 11:49
1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.
b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.
c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.
d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.
2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.
3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.
5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben
- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)
als weiteres sind Volksabstimmungen möglich
-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.
- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
5.3 Wahlpflicht ist ungünstig umsetzung ?
4. Das Interresiert eh kaum jemanden wer dort sitzt aber OK. Die Verfassungsrichter sind doch eher unbekannt.
2. Zu kompliziert der Bundesrat ist eh nur beratend ergänzend Wichtig zur Vertrettung der der Länder von daher lieber gleiche Sitzanzahl für alle Länder.
1 a und d OK
B und C besser nicht.
Großadmiral
21.10.2011, 11:52
Klingt gut. Probleme sehe ich nur bei der Einteilung der Wahlkreise. nach welchem Muster soll das geschehen?
Wer Staatsangestellter ist, sollte zudem für die Dauer des Zustands sein aktives Wahlrecht verlieren.
Wieso sollten Staatsangestellte nicht wählen dürfen?
Wahlkreiseinteilung ist doch kein Problem jeder bekommt ca. die gleiche Wähleranzahl also so wie bisher auch bei direktwahle.
Großadmiral
21.10.2011, 11:55
Ja, und dazu müssen alle Bürger gleichermaßen vertreten sein. Das folgt zwingend aus "No taxiation without representation". Eine Regierung, die nicht vom gesamten mündigen Staatsvolke legitimiert ist hat auch kein Recht, über die zu bestimmen, die sie nicht legitimiert haben.
Es bestimmt wer derjenige der seinen Willen defacto durchsetzen kann jegliche weitere legitimation ist nur Zierde.
Großadmiral
21.10.2011, 11:58
Parteien abschaffen, Parlamente abschaffen, Wahlen abschaffen.
Das ist ein Plan.
Auch gut wenn dann die Richtigen an die macht kommen.
Großadmiral
21.10.2011, 12:01
Das vom Volk unmittelbar gewählte Staatsoberhaupt ist eine Konstruktion, die in der Weimarer Republik zu großen Problemen führte. Der Reichspräsident wurde zu einer Art Nebenregierung. Nur unterlag er keiner parlamentarischen oder sonstwie gearteten Kontrolle, was dazu führte, dass einflussreiche konservative Kreise über eine Art "Küchenkabinett" maßgeblichen Einfluss in ihrem Sinne auf Hindenburg ausüben konnten.
Es hat schon seinen Grund, dass der Parlamentarische Rat das Staatsoberhaupt auf eine rein repräsentative Funktion zurechtgestutzt hat. Damals wurde sogar ernsthaft diskutiert, überhaupt keinen Bundespräsidenten einzuführen, sondern ein Kollegium, das aus den Spitzen der übrigen Verfassungsorgane bestehen sollte. Im Entwurf von Herrenchiemsee standen jedenfalls beide Alternativen nebeneinander drin.
In den USA führt eine ähnliche Konstruktion (sowohl Kongress als auch Präsident werden vom Volk gewählt) zu einem Dauerkonflikt zwischen Weißem Haus und Kapitol, der viel Energie verbraucht.
Ja dieser Konflikt nennt sich Gewaltenteilung ich sehe da keinen grundsätzliche Nachteil gegenüber unserer Gewaltenverschränkung.
Gehirnnutzer
21.10.2011, 13:36
5.3 Wahlpflicht ist ungünstig umsetzung ?
Großadmiral, bei normalen Wahlen sehe ich die Wahlpflicht als Einschränkung und Bruch der Wahlgrundsätze an, jedoch geht es hier um die Verfassung. Die Idealvorstellung einer Verfassung sieht die Zustimmung des Volkes als Voraussetzung. Zwar kann diese Zustimmung direkter, indirekter oder geistiger Natur sein, jedoch halte ich es für richtig, wenn man das Volk in die Änderungen des Grundgesetzes mit einbezieht und man die Auswirkungen einer solchen Änderung auf das Volk sieht, das man zumindest alle Möglichkeiten ausschöpft, um Faulheit, Bequemlichkeit und Desintresse bei solchen Entscheidungen zu begegnen.
Auf das selbe Problem würdest du auch bei einer neuen Verfassung nach Artikel 146 GG treffen.
4. Das Interresiert eh kaum jemanden wer dort sitzt aber OK. Die Verfassungsrichter sind doch eher unbekannt.
Die Verfassungsrichter fällen aber Urteile, die sehr große Auswirkungen auf das Volk haben.
2. Zu kompliziert der Bundesrat ist eh nur beratend ergänzend Wichtig zur Vertrettung der der Länder von daher lieber gleiche Sitzanzahl für alle Länder.
Nun, die Regelung habe ich nur deswegen eingeworfen, weil der Bundesrat bisher des öfteren als Blockadeinstrument genutzt wurde und nicht als Ländervertretung.
B und C besser nicht.
Und warum nicht?
Großadmiral
21.10.2011, 16:01
Großadmiral, bei normalen Wahlen sehe ich die Wahlpflicht als Einschränkung und Bruch der Wahlgrundsätze an, jedoch geht es hier um die Verfassung. Die Idealvorstellung einer Verfassung sieht die Zustimmung des Volkes als Voraussetzung. Zwar kann diese Zustimmung direkter, indirekter oder geistiger Natur sein, jedoch halte ich es für richtig, wenn man das Volk in die Änderungen des Grundgesetzes mit einbezieht und man die Auswirkungen einer solchen Änderung auf das Volk sieht, das man zumindest alle Möglichkeiten ausschöpft, um Faulheit, Bequemlichkeit und Desintresse bei solchen Entscheidungen zu begegnen.
Auf das selbe Problem würdest du auch bei einer neuen Verfassung nach Artikel 146 GG treffen.
Die Verfassungsrichter fällen aber Urteile, die sehr große Auswirkungen auf das Volk haben.
Nun, die Regelung habe ich nur deswegen eingeworfen, weil der Bundesrat bisher des öfteren als Blockadeinstrument genutzt wurde und nicht als Ländervertretung.
Und warum nicht?
1. Bei der Verfassungänderung sollte eine Mindestwahlbeteiligung vorgeschrieben sein eine Teilnahmepflicht wäre aber auch hier Unverhältnissmäßig da nur schwer kontrollierbar und es die entscheidung eines jeden ist nicht abzustimmen hiermit bewirkt der Wähler auch etwas Mindesbeteiligung vorraussgesetzt.
2. Ist klar trotzdem wäre soetwas nur eine Reine formalie da sich die meisten kaum damit beschäftigen würden welchen hintergrund solch eine Person hat beschäftigen würde da deren Befugnisse zu Abstrakt sind um von der Masse verstanden zu werden. Das eine Vergabe nach Parteibuch wir zur Zeit abzulehnen ist sehe ich aber auch.
3.Es wäre besser die Kompetenzen von Bund und Ländern stärker zu trennen um diese Blockade möglichkeit zu veringern bzw. den Bundesrat nur im bereich der konkurieren Gesetzgebung mitreden zu lassen Gesetze der ausschließlichen Gesetzgebung sollten ihm nicht mal zugehen müssen.
Großadmiral
21.10.2011, 16:08
Und warum nicht?
Wen das Volk einen Kanidaten in direkter Wahl mehrheitlich wählt dann ist es irrelevant ob derjenige vorbestraft ist das Volk hat dann halt gewält.
Was die Versorgung angeht halte ich es für besser man würde es entweder Ehrenamtlich machen oder man beläst es beim heutigen Sytem. Für Beamte wird meines Wissens nach nicht ihr Platz freigehalten sie haben nur Anspruch auf eine Amtsangemessene verwendung bei ihrem Dienstherrn, sofern ihre Dienstzeit wärend ihres Mandates nicht auslief, was vermeiden soll das sich für sie ein Nachteil aus ihrer Politischen betätigung ergibt.
Gehirnnutzer
21.10.2011, 19:23
Was die Versorgung angeht halte ich es für besser man würde es entweder Ehrenamtlich machen oder man beläst es beim heutigen Sytem. Für Beamte wird meines Wissens nach nicht ihr Platz freigehalten sie haben nur Anspruch auf eine Amtsangemessene verwendung bei ihrem Dienstherrn, sofern ihre Dienstzeit wärend ihres Mandates nicht auslief, was vermeiden soll das sich für sie ein Nachteil aus ihrer Politischen betätigung ergibt.
Großadmiral, ich spreche nicht von der Höhe der Diäten, es geht darum eine Diskrepanz zum normalen Volk zu löschen. Es kann einfach nicht angehen, das eine Person nach 2 bis Legislaturperioden einen Pensionsanspruch erhält, also nach 8 bis 12 Jahren, den der Großteil der Bevölkerung selbst nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht an Rentenanspruch erreicht.
Ob es nun Platz freihalten oder nur ein Anspruch ist, es ist eine Bevorteilung von Beamten gegenüber Politikern mit normalen Berufen aus der freien Wirtschaft.
Mein lieger Gsch, vergleiche mal die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz hinsichtlich Reichs- bzw. Bundespräsident. In der Weimarer Republik lag das Manko nicht in der Direktwahl, sondern in den Rechten des Reichskanzlers.
Es lag eher darin, dass der Reichspräsident zu stark gegenüber dem Parlament war. Notverordnungen konnte er auch erlassen - nicht nur eine Nebenregierung, sondern auch ein Nebenparlament.
Ich war schon immer für eine zentralistische Regierung mit einer Mischung aus Kaiser und Führer an der Spitze. Den Abgeordnetenquatsch kann man sich sparen.
Du bist, mit anderen Worten, dafür, dass wir in der Politik diejenige Methode übernehmen, mit der die Sowjets ihre Wirtschaft betrieben haben?
Wozu müssen wir uns 2000 Abgeordnete leisten?
China hat mit seinen anderthalb Milliarden Menschen auch nur 5000 Abgeordnete.
Und wie nah ist der chinesische Abgeordnete an seiner Wahlkreisbevölkerung dran?
Bei 65 Millionen Wählern und 650 Parlamentariern hätt man einen auf 100.000;
man bräuchte also 1300 für 50.000;
und hätte man einen Abgeordneten für jede Kleinstadt, jedes Viertel o.ä. mit 5000 Einwohnern, womit wir bei einer Grösse wären, mit der Menschen noch halbwegs klarkommen, dann wären wir bei 13.000 Herren und Damen im Parlament. :)
ragnaroek
21.10.2011, 22:57
:top: :top: :top:
Daß dieses Thema nie auf den Tisch kommt, und Schweizer Volksabstimmungen totgeschwiegen werden, zeigt uns, daß man damit den Lügner- und Betrüger, Mörder- und Verbrecherstaat OMF-BRD in die Luft jagen könnte. Da ist sicher was dran. Allerdings ist die Schweiz substanziell kleiner als Bayern oder Baden-Württemberg alleine.
Gehirnnutzer
22.10.2011, 08:48
Es lag eher darin, dass der Reichspräsident zu stark gegenüber dem Parlament war. Notverordnungen konnte er auch erlassen - nicht nur eine Nebenregierung, sondern auch ein Nebenparlament.
Entschuldige bitte, Gsch, aber das ist doch genau das was ich gesagt habe. Einen Artikel 48 wie in der Weimarer Verfassung gibt es nicht im GG und die Notstandsgesetze sind damit nicht vergleichbar.
Entschuldige bitte, Gsch, aber das ist doch genau das was ich gesagt habe. Einen Artikel 48 wie in der Weimarer Verfassung gibt es nicht im GG und die Notstandsgesetze sind damit nicht vergleichbar.
Ist ja auch völlig richtig, und es hat seinen guten Grund, dass der Parlamentarische Rat die Rechte des Staatsoberhaupt auf nahezu Null beschnitten hat. Das funktioniert auch sehr gut so. Daher halte ich überhaupt nichts davon, das Staatsoberhaupt wieder unmittelbar durch das Volk wählen zu lassen. Diese gewichtigere Legitimation müsste dann auch durch erweiterte Kompetenzen ersetzt werden (siehe USA oder Frankreich sowie die zahlreichen Präsidialrepubliken in aller Welt). Und das gibt Probleme. Jede Machtverschiebung zu Lasten des Parlaments ist bedenklich. Warum zu etwas zurückkehren, was schon mal nicht geklappt hat?
Nationalix
22.10.2011, 10:14
Du bist, mit anderen Worten, dafür, dass wir in der Politik diejenige Methode übernehmen, mit der die Sowjets ihre Wirtschaft betrieben haben?
Ich bin für eine Politik, die in den Jahren von 1871 bis 1914 und von 1933 bis 1939 zur Blüte Deutschlands geführt hat.
Gehirnnutzer
22.10.2011, 11:50
Ist ja auch völlig richtig, und es hat seinen guten Grund, dass der Parlamentarische Rat die Rechte des Staatsoberhaupt auf nahezu Null beschnitten hat. Das funktioniert auch sehr gut so. Daher halte ich überhaupt nichts davon, das Staatsoberhaupt wieder unmittelbar durch das Volk wählen zu lassen. Diese gewichtigere Legitimation müsste dann auch durch erweiterte Kompetenzen ersetzt werden (siehe USA oder Frankreich sowie die zahlreichen Präsidialrepubliken in aller Welt). Und das gibt Probleme. Jede Machtverschiebung zu Lasten des Parlaments ist bedenklich. Warum zu etwas zurückkehren, was schon mal nicht geklappt hat?
Sehe ich nicht so. Warum sollte das Volk nicht entscheiden, wer es nach außen hin repräsentiert. Eine Kompetenzerweiterung ist meiner Meinung nach nicht notwendig. Der Vergleich mit den USA hinkt meiner Meinung nach etwas, weil dort Staats- und Regierungsoberhaupt in einer Person vereint sind.
Das ganze ist zwar eine mehr formale Angelegenheit, aber auch Formalien können durchaus nützlich sein, als erste Weg, das Volk mit seinen im Vergleich zum jetzigen System erweiterten Rechten vertraut zu machen.
Gehirnnutzer
22.10.2011, 11:52
Ich bin für eine Politik, die in den Jahren von 1871 bis 1914 und von 1933 bis 1939 zur Blüte Deutschlands geführt hat.
Welche Politik will denn das Volk, mein lieber Nationalix?
Nationalix
22.10.2011, 12:16
Welche Politik will denn das Volk, mein lieber Nationalix?
Ich habe "ich", nicht "das Volk" geschrieben.
Gehirnnutzer
22.10.2011, 12:23
Ich habe "ich", nicht "das Volk" geschrieben.
Es gibt noch Zeichen und Wunder, ein Nationalist, der seine Vorstellungen nicht mit dem Volkswillen gleichsetzt.:D
Spaß bei Seite, ich stimme dir in soweit zu, das Deutschland unter bismarckscher Politik zur Blüte kam.
Die Geschichte wäre anders abgelaufen, wäre Bismarck nicht gegangen worden und hätte jemand seine Außenpolitik weitergeführt.
Ich bin für eine Politik, die in den Jahren von 1871 bis 1914 und von 1933 bis 1939 zur Blüte Deutschlands geführt hat.
Ich sehe da keine eine, sondern zwei Politiken, wenn nicht mehr.
Nicht nur, aber - von wegen "Blüte" - auch in der Wirtschaftspolitik unterscheidet sich das frühe Bismarckreich vom späteren, das nach-Bismarck-Reich von beiden und Hitlerdeutschland nochmal wieder.
Gleiches gilt für die Sozialpolitik, die Gesellschaftspolitik und viele andere Bereiche.
Nationalix
23.10.2011, 09:48
Ich sehe da keine eine, sondern zwei Politiken, wenn nicht mehr.
Nicht nur, aber - von wegen "Blüte" - auch in der Wirtschaftspolitik unterscheidet sich das frühe Bismarckreich vom späteren, das nach-Bismarck-Reich von beiden und Hitlerdeutschland nochmal wieder.
Gleiches gilt für die Sozialpolitik, die Gesellschaftspolitik und viele andere Bereiche.
Du bist aber kleinkariert. Ich hingegen habe das Ganze und Große im Blick. :)
Du bist aber kleinkariert. Ich hingegen habe das Ganze und Große im Blick. :)
Mag sein, dass ich hier kleinkariert bin.
Mag aber auch sein, dass ich schlicht keine Ahnung habe, an was genau Du denkst, wenn Du "das Ganze und Große" siehst.
Rein das Ergebnis wird es kaum sein, denn positive Ergebnisse wollen ja alle. :)
Nationalix
23.10.2011, 10:08
Mag sein, dass ich hier kleinkariert bin.
Mag aber auch sein, dass ich schlicht keine Ahnung habe, an was genau Du denkst, wenn Du "das Ganze und Große" siehst.
Rein das Ergebnis wird es kaum sein, denn positive Ergebnisse wollen ja alle. :)
Ich denke an ein Deutschland in etwa diesen Grenzen, wobei Österreich, das Elsass und einige andere Teile gerne dabei sein dürfen.
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2005/0531/img/005_strom_02_gr.jpg
Dazu ein deutsches Volk mit etwa 120 bis 150 Mio. Menschen, wirtschaftlich und natürlich militärisch äußerst stark, keine EU- und keine Nato-Mitgliedschaft, sondern bilaterale Bündnisse mit ausgewählten Staaten.
Dieses Ziel werde ich wohl kaum noch erleben, aber wünschen darf man sich alles. :)
Mag alles angehen, doch verstehe ich nicht, wie da ein Führer-Kaiser sonderlich bei helfen könnte;
und sehe ich auch nicht, dass meine Kritik, nämlich: Machtkonzentration bei einer Person bedeutet immer auch weiteste Ausstrahlung ihrer etwaigen Unzulänglichkeiten, durch Grenzverschiebung irgendwie geändert wird.
Ich denke an ein Deutschland in etwa diesen Grenzen, wobei Österreich, das Elsass und einige andere Teile gerne dabei sein dürfen.
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2005/0531/img/005_strom_02_gr.jpg
Dazu ein deutsches Volk mit etwa 120 bis 150 Mio. Menschen, wirtschaftlich und natürlich militärisch äußerst stark, keine EU- und keine Nato-Mitgliedschaft, sondern bilaterale Bündnisse mit ausgewählten Staaten.
Dieses Ziel werde ich wohl kaum noch erleben, aber wünschen darf man sich alles. :)
PS: Das Deutschland auf der Karte, wie dem Historiker sofort auffällt, ist nicht das von 1914: Eupen und Malmedy stimmt nicht, Memelland/Ostpreussen nicht, Norschleswig nicht. ;) :D
PPS: Vielleicht sowas wie die Herren um Stauffenberg?
http://img219.imageshack.us/img219/8283/37834661.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/219/37834661.jpg/)
Uploaded with ImageShack.us (http://imageshack.us)
?
Ich denke an ein Deutschland in etwa diesen Grenzen, wobei Österreich, das Elsass und einige andere Teile gerne dabei sein dürfen.
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2005/0531/img/005_strom_02_gr.jpg
Dazu ein deutsches Volk mit etwa 120 bis 150 Mio. Menschen, wirtschaftlich und natürlich militärisch äußerst stark, keine EU- und keine Nato-Mitgliedschaft, sondern bilaterale Bündnisse mit ausgewählten Staaten.
Dieses Ziel werde ich wohl kaum noch erleben, aber wünschen darf man sich alles. :)
Hast Du Dir auch schon mal Gedanken darüber gemacht, wie lange wir dann unsere Solidarität mit den "zurückgewonnenen" Gebieten durch Zahlung eines weiteren Solidaritätszuschlags zum Ausdruck bringen müssen?
:D
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