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Vollständige Version anzeigen : "Remote Forensic Software" kann und tut viel mehr, als die Verfassung erlaubt!



Ganz_unten
08.10.2011, 22:59
Anbei die Analyse einer Regierungs-Malware durch den Chaos Computer Club.
http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf
Es liegt ein klarer Verstoß gegen die Verfassung vor.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/ccc-bundestrojaner-onlinedurchsuchung


Wie stehen die Verantwortlichen im Innenministerium zu der
Tatsache, daß die möglicherweise sensiblen Daten ausgespähter deutscher
Bürger und Firmen durch die Netzwerke eines Landes geleitet werden, welches aktiv Wirtschaftsspionage in Deutschland betreibt?



Es ist beispielsweise ausgesprochen fragwürdig, bei einer Telekommunikationsüberwachung Screenshots eines E-Mail-Programmes oder anderer Editoren für eine Beweissicherung anzufertigen, da nicht nachgewiesen werden kann, ob die Texte überhaupt
versendet wurden, also eine Kommunikation stattfand.

Alles, was im aktiven Bildschirmfenster passiert, zu Kommunikation umzudefinieren und dann mit einer „Quellen-TKÜ“ abzugreifen, sollte auch intellektuell weniger Begabten als dreiste Nummer ins Auge fallen. Eine
E-Mail kann nach dem Verfassen nochmals überarbeitet und anderslautend verschickt worden sein, oder der Benutzer kann es sich auch anders überlegen
und die E-Mail verwerfen. Und daß nebenher per Screenshot auch noch aufgezeichnet wird, was der Betroffene sonst so anklickt, grenzt an staatlichen
Voyeurismus.

Letztlich erfaßt die Schadsoftware Gedankengänge des Computerbenutzers.
Sein digitales Tagebuch, erstellt mit einer browserbasierten Textverarbeitung,
enthält Überlegungen, die vielleicht nie seine Festplatte verlassen sollten, aber
durch den Einsatz der Computerwanze als belastendes Indiz herangezogen
werden können. Wenn das kein Eingriff in die digitale Intimsphäre ist, was
dann?

Geronimo
08.10.2011, 23:00
Thema gibts schon.

Ganz_unten
08.10.2011, 23:02
Thema gibts schon.

Habe ich übersehen.
Admin, bitte mit dem betreffenden Strang zusammenlegen.