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Vollständige Version anzeigen : Untervermietung



Springpfuhl
03.10.2011, 10:46
Ich habe eine relaiv grosse Wohnung in Berlin /Zehlendorf. Vor kurzem habe ich eine saftige Mieterhöhung bekommen. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, einen meiner Räume an einen Studenten zu vemieten. Brauche ich dafür ubedingt eine Genehmigung des Eigentümers? Hat jemand Erfahrung mit Untervermietung? Wenn ja, dann bitte ich um Rat.

SAMURAI
03.10.2011, 10:50
Untervermietung ist genehmigungspflichtig.

tabasco
03.10.2011, 10:55
(...) Brauche ich dafür ubedingt eine Genehmigung des Eigentümers? (...) Ja.


(...) Hat jemand Erfahrung mit Untervermietung? ...) Ja.


(...)Wenn ja, dann bitte ich um Rat.Lass es lieber.

PS: Prüfe doch mal, ob Deine Mieterhöhung in gesetzlichen Rahmen ist.

henriof9
03.10.2011, 10:55
Ich habe eine relaiv grosse Wohnung in Berlin /Zehlendorf. Vor kurzem habe ich eine saftige Mieterhöhung bekommen. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, einen meiner Räume an einen Studenten zu vemieten. Brauche ich dafür ubedingt eine Genehmigung des Eigentümers? Hat jemand Erfahrung mit Untervermietung? Wenn ja, dann bitte ich um Rat.

Schau mal hier nach : http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm

Soweit ich weiß muß der Vermieter zustimmen, sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.
Beachte aber auch die rechtlichen Folgen : http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/rechtliche-besonderheiten-untermiete-und-wg_600188_685676.html

Springpfuhl
03.10.2011, 11:10
Schau mal hier nach : http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm

Soweit ich weiß muß der Vermieter zustimmen, sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.
Beachte aber auch die rechtlichen Folgen : http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/rechtliche-besonderheiten-untermiete-und-wg_600188_685676.html
Ganz herzlichen Dank für Deine Mühe.
Ich rief letzte Woche bei der Freien Universität an und erkundigte mich nach wochungssuchenden Studenten. Es gibt offensichtlich grossen Bedarf. Einen Untermieter würde ich also schnell finden, die Frage ist nun, ob der Eigentümer seine Zustimmung erteilt wird.

In der Abendschau war kürzlich zu sehen, dass in einigen Teilen Berlins die Mieten bis zu 30% erhöht worden sind. Das ist ja schon sintflutartig.

Springpfuhl
03.10.2011, 11:17
Untervermietung ist genehmigungspflichtig.

Ich hatte schon einbisschen gegoogelt, uner anderem las ich, dass der Vermieter sogar Schadensersatz geltend machen kann, wenn man ohne seine Genehmigung untervermietet. Lächerlich.

Springpfuhl
03.10.2011, 11:21
Ja.

Ja.

Lass es lieber.

PS: Prüfe doch mal, ob Deine Mieterhöhung in gesetzlichen Rahmen ist.
Ich denke, man kann dabei nicht viel falsch machen, zumal man nur eine kurze Kündigungsfrist von nur einem Monat einhalten muss. Vielen Dank für Deinen Rat.

henriof9
03.10.2011, 11:38
Ganz herzlichen Dank für Deine Mühe.
Ich rief letzte Woche bei der Freien Universität an und erkundigte mich nach wochungssuchenden Studenten. Es gibt offensichtlich grossen Bedarf. Einen Untermieter würde ich also schnell finden, die Frage ist nun, ob der Eigentümer seine Zustimmung erteilt wird.

In der Abendschau war kürzlich zu sehen, dass in einigen Teilen Berlins die Mieten bis zu 30% erhöht worden sind. Das ist ja schon sintflutartig.

Gegen wirtschaftliche Gründe kann/wird sich auch ein Vermieter nicht sträuben und, je nach dem wie gut oder schlecht Dein Draht zum Vermieter ist, es sicherlich auch nicht verbieten bzw. lange darüber diskutieren.
Trotzdem solltest Du Dir ganz genau der rechtlichen Folgen bewußt sein und diese auch entsprechend vertraglich absichern, soweit es geht, denn Du allein bleibst Deinem Vermieter die Miete schuldig.
Trotzdem sollte dies Dich nicht dazu verleiten Deinen Untermieter mit als Hauptmieter in Deinen Hauptmietvertrag mit aufnehmen zu lassen.

henriof9
03.10.2011, 11:41
Ich hatte schon einbisschen gegoogelt, uner anderem las ich, dass der Vermieter sogar Schadensersatz geltend machen kann, wenn man ohne seine Genehmigung untervermietet. Lächerlich.

Nein, das ist nicht lächerlich.
Stell Dir nur mal vor Du bist vereist und Dein Untermieter macht aus der Hütte ´ne mexikanische Würfelbude.
Wer meinst Du denn kommt dann dafür auf ?
Nicht der Untermieter sondern DU als Hauptmieter, ergo hat der Vermieter gegen Dich dann auch den Schadensersatzanspruch.

lupus
03.10.2011, 11:42
Das ist richtig....

Springpfuhl
03.10.2011, 11:48
Gegen wirtschaftliche Gründe kann/wird sich auch ein Vermieter nicht sträuben und, je nach dem wie gut oder schlecht Dein Draht zum Vermieter ist, es sicherlich auch nicht verbieten bzw. lange darüber diskutieren.
Trotzdem solltest Du Dir ganz genau der rechtlichen Folgen bewußt sein und diese auch entsprechend vertraglich absichern, soweit es geht, denn Du allein bleibst Deinem Vermieter die Miete schuldig.
Trotzdem sollte dies Dich nicht dazu verleiten Deinen Untermieter mit als Hauptmieter in Deinen Hauptmietvertrag mit aufnehmen zu lassen.

Eher ziehe ich um, als dass ich jemanden zum Mit-Mieter mache. Das ginge nicht gut.

Springpfuhl
03.10.2011, 11:52
Nein, das ist nicht lächerlich.
Stell Dir nur mal vor Du bist vereist und Dein Untermieter macht aus der Hütte ´ne mexikanische Würfelbude.
Wer meinst Du denn kommt dann dafür auf ?
Nicht der Untermieter sondern DU als Hauptmieter, ergo hat der Vermieter gegen Dich dann auch den Schadensersatzanspruch.

Das ist schon klar, da ich als Hauptmieterin ja ohnehin die Verantwortung trage.
Ich dachte, der Vermieter könnte allein schon wegen Untervermietung an sich Schadensersatz geltend machen.
Im Bezirksamt Zehlendorf am Teltower Damm gibt es Anwälte, die kostenlose Beratung anbieten, ich werde morgen dort vorbeischauen.

henriof9
03.10.2011, 11:59
Das ist schon klar, da ich als Hauptmieterin ja ohnehin die Verantwortung trage.
Ich dachte, der Vermieter könnte allein schon wegen Untervermietung an sich Schadensersatz geltend machen.

Eben nicht, deswegen hatte ich Dir ja auch die Seiten verlinkt welche auf das Rechtsverhältnis eingehen.


Im Bezirksamt Zehlendorf am Teltower Damm gibt es Anwälte, die kostenlose Beratung anbieten, ich werde morgen dort vorbeischauen.

Mach das, auch wenn ich jetzt mal vermute, daß dies nicht unbedingt auf Untervermietung bezogen ist sondern her auf sozial- rechtliche Dinge bezogen ist, und berichte.
Und damit Du nicht umsonst losmarschierst; hier die Termine dafür.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/buergeraemter/listenundverzeichnisse/quartal_iv__11.pdf?start&ts=1317282326&file=quartal_iv__11.pdf

Miet- und Arbeitsrecht > wöchentlich donnerstags > 16:15 – 18:00 > Raum A 103 > W

W = : Bitte 30 Minuten vor Beginn der Sonderberatung in die beim Pförtner ausliegende Warteliste eintragen.

Bruddler
03.10.2011, 12:03
Ich hatte schon einbisschen gegoogelt, uner anderem las ich, dass der Vermieter sogar Schadensersatz geltend machen kann, wenn man ohne seine Genehmigung untervermietet. Lächerlich.

Unerlaubte Untervermietung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung !

Springpfuhl
03.10.2011, 12:09
Eben nicht, deswegen hatte ich Dir ja auch die Seiten verlinkt welche auf das Rechtsverhältnis eingehen.



Mach das, auch wenn ich jetzt mal vermute, daß dies nicht unbedingt auf Untervermietung bezogen ist sondern her auf sozial- rechtliche Dinge bezogen ist, und berichte.
Und damit Du nicht umsonst losmarschierst; hier die Termine dafür.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/buergeraemter/listenundverzeichnisse/quartal_iv__11.pdf?start&ts=1317282326&file=quartal_iv__11.pdf

Miet- und Arbeitsrecht > wöchentlich donnerstags > 16:15 – 18:00 > Raum A 103 > W

W = : Bitte 30 Minuten vor Beginn der Sonderberatung in die beim Pförtner ausliegende Warteliste eintragen.

Das ist sehr sehr lieb von Dir, dass Du mir so viel Infos gepostet hast. Ich wohne nur einen Katzensprung vom Bezirksamt entfernt. Es ist eine sehr schöne Gegend hier, ich wohne schon seit 2002 in Zehlendorf (davor wohnte ich in Steglitz) und kann mir gar nicht vorstellen, in einen anderen Bezirk umzuziehen. Zehlendorf ist der schönste Bezirk in Berlin. Wannsee ist in der Nähe, auch Potsdam. Du wohnst ja auch in der Nähe. Wir sind Nachbarn. :)

Springpfuhl
03.10.2011, 12:11
Unerlaubte Untervermietung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung !

Um Gottes Willen. Dann werde ich mich hüten. Dank auch an Dich.

Bruddler
03.10.2011, 12:14
Um Gottes Willen. Dann werde ich mich hüten. Dank auch an Dich.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-mieter/unerlaubte-untervermietung-konsequenzen-kuendigung-schadensersatz-abmahnung.html

Meriwan
03.10.2011, 13:46
Ganz herzlichen Dank für Deine Mühe.
Ich rief letzte Woche bei der Freien Universität an und erkundigte mich nach wochungssuchenden Studenten. Es gibt offensichtlich grossen Bedarf.

Großen Bedarf gibt es immer, gerade in einem Bezirk wie Zehlendorf dürfte es das kleinste Problem sein. Mach dir neben den anderen Fragen auch mal Gedanken darüber, ob du überhaupt für eine WG geschaffen bist. Für mich käme höchstens ein/e Pendler/in infrage, also Leute von denen ich wenigstens am Weekend meine Ruhe hätte.:D