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Vollständige Version anzeigen : Innenministerium verbietet Gefangenenhilfsorganisation HNG



Untergrundkämpfer
22.09.2011, 17:14
Innenministerium verbietet Gefangenenhilfsorganisation HNG (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b69f010b03.0.html)


BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörigen“ (HNG) verboten. Gleichzeitig durchsuchte die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen und Büros der seit 1979 bestehenden Organisation, die mit rund 600 Mitgliedern laut dem Ministerium den „bundesweit größten Neonazi-Verein“ darstelle.

„Es war nicht länger hinnehmbar, daß inhaftierte Rechtsextreme durch die HNG in ihrer aggressiven Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestärkt werden“, begründete Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Verbot. Mit „Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung“ habe die HNG „die rechtsextremistische Szene als Ganzes“ gestärkt und gefestigt.

Linksextremes Vorbild hat es leichter

Die Rechtsextremismus-Sprecherin der Grünen im Bundestag, Monika Lazar, zeigte sich über das Verbot „als wichtige Maßnahme gegen den organisierten Rechtsextremismus“ erfreut. Die HNG habe den Tätern nicht „beim Aufarbeiten ihrer Straftaten“ geholfen, sondern ihnen ein Weltbild vermittelt, „in dem sie die ‘unschuldig Verfolgten’ sind, die sich gegen das System wehren müssen“.

Die HNG wurde nach dem Vorbild der wesentlich älteren linksextremen Roten Hilfe gegründet. Diese sorgte vor einem Jahr für Aufsehen, als sie einem so genannten „Antifaschisten“ die Prozeßkostenhilfe kürzte, da sich der Mann im Prozeß für seine unüberlegte Tat entschuldigt hatte. Die Rote Hilfe wird vom Verfassungsschutz beobachtet, ist aber nicht verboten.

Aber die Rote Hilfe hält sich natürlich an alle Regeln des Rechtsstaates in der Auslegung der BRD... Ja klar...

Stadtknecht
22.09.2011, 17:17
Ja und?

Wen interessieren 600 Nazigreise, die eh schon mit einem Fuß im Grab stehen?

Pegasus
22.09.2011, 17:44
Die HNG habe den Tätern nicht „beim Aufarbeiten ihrer Straftaten“ geholfen, sondern ihnen ein Weltbild vermittelt, „in dem sie die ‘unschuldig Verfolgten’ sind, die sich gegen das System wehren müssen“.

Paßt doch auch 1:1 auf unsere migrantäre Kuscheljustiz vs. Strafverfolgung Deutscher.


Er wollte sich das vereinte Berlin ansehen. Am Alex trifft er auf zwei, überwiegend türkische Jugendgangs. Man ist auf „Nazijagd". Sie umringen den 18-jährigen und schlagen mit Baseballschlägern so lange auf den am Boden liegenden ein, bis er stirbt. Die Täter werden gefaßt. Im Urteil hieß es: „Mit großer Übermacht, in feigster Art und Weise" hätten die Täter auf den, hilflos am Boden liegenden Jens Zimmermann eingeschlagen. Das Gerichtsurteil: Zwei Jahre auf Bewährung. Tagesspiegel 13.09.1991
Dagegen immer wieder bezeichnend, der Fall Sven G. :

Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.Aber war G. denn nicht das Opfer, als ihn S. attackierte? Für die Strafkammer liegt der Fall klar: Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt. "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", wirft er dem Angeklagten vor. Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2009

Fiji Mermaid
22.09.2011, 17:47
Paßt doch auch 1:1 auf unsere migrantäre Kuscheljustiz vs. Strafverfolgung Deutscher.
Er wollte sich das vereinte Berlin ansehen. Am Alex trifft er auf zwei, überwiegend türkische Jugendgangs. Man ist auf „Nazijagd". Sie umringen den 18-jährigen und schlagen mit Baseballschlägern so lange auf den am Boden liegenden ein, bis er stirbt. Die Täter werden gefaßt. Im Urteil hieß es: „Mit großer Übermacht, in feigster Art und Weise" hätten die Täter auf den, hilflos am Boden liegenden Jens Zimmermann eingeschlagen. Das Gerichtsurteil: Zwei Jahre auf Bewährung. Tagesspiegel 13.09.1991


Was haben die Kanaken für den Mord bekommen?

Pegasus
22.09.2011, 18:07
Was haben die Kanaken für den Mord bekommen?

Diese Gendertalente haben die volle Härte unseres demokratischen 'Rechtsstaates' zu spüren bekommen.
Das Gerichtsurteil: Zwei Jahre auf Bewährung.

Fiji Mermaid
22.09.2011, 18:12
Diese Gendertalente haben die volle Härte unseres demokratischen 'Rechtsstaates' zu spüren bekommen.


Sag mir bitte, dass das nicht wahr ist :eek: und das schon Anfang der Neunziger!
Dieses Land ist am Arsch, verlaßt diesen verrottenden Kadaver besser, solange ihr noch könnt...

Pegasus
22.09.2011, 18:33
Sag mir bitte, dass das nicht wahr ist :eek: und das schon Anfang der Neunziger!
Dieses Land ist am Arsch, verlaßt diesen verrottenden Kadaver besser, solange ihr noch könnt...
Interessant, was? Wenn man bedenkt, daß ein H.Mahler (http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/justiz/Holocaust-Leugner-Mahler-verliert-Zulassung-als-Anwalt_aid_747252.html) allein für HK-Leugnung (also weder jemanden psychisch noch physisch geschadet) 6 Jahre in den Bau mußte, sind die Urteile für bereichernden Mord und Totschlag schon bemerkenswert.