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Vollständige Version anzeigen : Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich



MANFREDM
19.09.2011, 14:43
http://www.faz.net/artikel/C30176/nach-suizid-eines-jugendlichen-lokfuehrer-erhaelt-schmerzensgeld-von-den-eltern-30689134.html

Die Zivilklage war erfolgreich. Ich begrüsse das ausdrücklich.

Stadtknecht
19.09.2011, 15:20
Recht so!

schastar
19.09.2011, 15:23
http://www.faz.net/artikel/C30176/nach-suizid-eines-jugendlichen-lokfuehrer-erhaelt-schmerzensgeld-von-den-eltern-30689134.html

Die Zivilklage war erfolgreich. Ich begrüsse das ausdrücklich.

Kollektivhaftung jetzt ganz offiziell.

Wenn Politiker das Volk verraten ist es in Zukunft in Ordnung Polizisten zu schlagen?

schastar
19.09.2011, 15:27
...Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden.
...

Ich sehe keinen Grund warum sich jemand, ein sich von Politikern betrogen Fühlender, nicht einen Staatsbeamteten zur Verantwortung ziehen sollte. Wir mal wieder einer in seinem Büro erschossen, ich werde mich daran erinnern.:]

Stadtknecht
19.09.2011, 15:42
Ich sehe keinen Grund warum sich jemand, ein sich von Politikern betrogen Fühlender, nicht einen Staatsbeamteten zur Verantwortung ziehen sollte. Wir mal wieder einer in seinem Büro erschossen, ich werde mich daran erinnern.:]

Ein Satz, drei Rechtschreib- und ein Kommafehler!

In der Tat, so was wie Dich muß jeder Beamte fürchten! :))

wobbels
19.09.2011, 16:27
1) Ein außergerichtlicher Vergleich ist keine erfolgreiche Klage.
2) Eine Schmerzensgeldforderung gegenüber den Eltern ist und bleibt eine moralische Perversion.
3) Hätte es zur Klageabweisung kommen müssen - oder kann ich jetzt die sterbenden, verhungernden Kinder in Afrika verklagen, weil mich ihr Elend schlecht schlafen läßt?

Abstrus!

schastar
19.09.2011, 19:37
Ein Satz, drei Rechtschreib- und ein Kommafehler!

In der Tat, so was wie Dich muß jeder Beamte fürchten! :))

Mich muß kein Beamter fürchten, zumal ich es ja nicht bin der diesen belästigt, sondern eher dieser mich.

Cinnamon
19.09.2011, 19:48
1) Ein außergerichtlicher Vergleich ist keine erfolgreiche Klage.
2) Eine Schmerzensgeldforderung gegenüber den Eltern ist und bleibt eine moralische Perversion.
3) Hätte es zur Klageabweisung kommen müssen - oder kann ich jetzt die sterbenden, verhungernden Kinder in Afrika verklagen, weil mich ihr Elend schlecht schlafen läßt?

Abstrus!

Warum ist das moralische Perversion? Der Mann hat durch das Handeln des Sohnes der Beklagten psychische Schäden davongetragen. Es ist nur gerecht, wenn sie als Erben zahlen müssen. Der Lokführer hat nämlich im Gegensatz zu diesen Eltern überhaupt keine Schuld am Geschehen. Warum ist es den Eltern bitte nicht aufgefallen, dass der Junge Selbstmordabsichten hatte?

schastar
19.09.2011, 20:13
Warum ist das moralische Perversion? Der Mann hat durch das Handeln des Sohnes der Beklagten psychische Schäden davongetragen. ......

Welche Schäden? Sich außerplanmäßig rühren zu müssen und den Notstopknopf zu drücken?


....... Es ist nur gerecht, wenn sie als Erben zahlen müssen. ......

Und wenn sie das Erbe ablehnen?


.......Der Lokführer hat nämlich im Gegensatz zu diesen Eltern überhaupt keine Schuld am Geschehen. ......

Klar, wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt hat automatisch 10% Mitschuld, alleine durch die Teilnahme.
Hat der Richter meiner Schwester erklärt als ihr so ein Vollpfosten mit dem Rad vor das Auto fuhr.


....... Warum ist es den Eltern bitte nicht aufgefallen, dass der Junge Selbstmordabsichten hatte?

Weil manche sich sozusagen ganz spontan dafür entscheiden. Und wenn, Reisende soll man ziehen lassen.

Cinnamon
19.09.2011, 20:16
Welche Schäden? Sich außerplanmäßig rühren zu müssen und den Notstopknopf zu drücken?



Und wenn sie das Erbe ablehnen?



Klar, wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt hat automatisch 10% Mitschuld, alleine durch die Teilnahme.
Hat der Richter meiner Schwester erklärt als ihr so ein Vollpfosten mit dem Rad vor das Auto fuhr.



Weil manche sich sozusagen ganz spontan dafür entscheiden. Und wenn, Reisende soll man ziehen lassen.

Man merkt wieder mal: Du hast keine Ahnung von irgendeiner Materie, willst aber überall deinen total unqualifizierten Senf dazugeben.


http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

schastar
19.09.2011, 20:21
Man merkt wieder mal: Du hast keine Ahnung von irgendeiner Materie, willst aber überall deinen total unqualifizierten Senf dazugeben.


http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

Zwei Fragen und keine Antwort. Da hättest dir dein nutzloses Kommentar auch sparen können.

wobbels
19.09.2011, 20:31
Warum ist das moralische Perversion? Der Mann hat durch das Handeln des Sohnes der Beklagten psychische Schäden davongetragen. Es ist nur gerecht, wenn sie als Erben zahlen müssen. Der Lokführer hat nämlich im Gegensatz zu diesen Eltern überhaupt keine Schuld am Geschehen. Warum ist es den Eltern bitte nicht aufgefallen, dass der Junge Selbstmordabsichten hatte?

Man hätte es vielleicht besser formulieren können, allerdings hat schastar inhaltlich recht - und Dein Ahnungsspruch gilt in dem Fall für Dich.
Oder kennst Du die psychische Situation des Jungen oder der Eltern (mir ist die nämlich unbekannt - vielleicht haben sie es schlicht nicht verhindern können?).
Die Eltern haben einen Sohn verloren, was unter normalen Umständen ein ziemlich traumatisches Erlebnis darstellt - wohl mehr als das des Lockführers.
Schienenunfälle oder Selbstmorde gehören leider zum Berufsbild und eine psychologische Betreuung ist meiner Kenntnis nach durch den Arbeitgeber gewährleistet.
Das traumatische Erlebnis des Lokführers dürfte wohl eher das Schaschlik an sich sein, welches er sehen mußte und weniger die Erkenntnis, daß er sich absichtlich davor geworfen hat - was, so blöd es klingt, im Normalfall eher lindernd wirken müßte, als die Erkenntnis, daß der das auch nicht wollte (bei einem Unfall).
Ein seelisches Trauma ist nicht mit Geld zu behandeln. Da Arbeitsplatz und Betreuung jedoch gewährleistet sind, ist das Erklagen von Schmerzensgeld von den Eltern, die (unter normalen Gesichtspunkten) wohl mehr unter dem Verlust ihres Sohnes leiden, als der Lockführer von dem unangenehmen Anblick, pure Geldschneiderei -> für mich ist das moralische Perversion.

Cinnamon
19.09.2011, 20:49
Man hätte es vielleicht besser formulieren können, allerdings hat schastar inhaltlich recht - und Dein Ahnungsspruch gilt in dem Fall für Dich.
Oder kennst Du die psychische Situation des Jungen oder der Eltern (mir ist die nämlich unbekannt - vielleicht haben sie es schlicht nicht verhindern können?).
Die Eltern haben einen Sohn verloren, was unter normalen Umständen ein ziemlich traumatisches Erlebnis darstellt - wohl mehr als das des Lockführers.
Schienenunfälle oder Selbstmorde gehören leider zum Berufsbild und eine psychologische Betreuung ist meiner Kenntnis nach durch den Arbeitgeber gewährleistet.
Das traumatische Erlebnis des Lokführers dürfte wohl eher das Schaschlik an sich sein, welches er sehen mußte und weniger die Erkenntnis, daß er sich absichtlich davor geworfen hat - was, so blöd es klingt, im Normalfall eher lindernd wirken müßte, als die Erkenntnis, daß der das auch nicht wollte (bei einem Unfall).
Ein seelisches Trauma ist nicht mit Geld zu behandeln. Da Arbeitsplatz und Betreuung jedoch gewährleistet sind, ist das Erklagen von Schmerzensgeld von den Eltern, die (unter normalen Gesichtspunkten) wohl mehr unter dem Verlust ihres Sohnes leiden, als der Lockführer von dem unangenehmen Anblick, pure Geldschneiderei -> für mich ist das moralische Perversion.

Es geht letztlich darum, endlich mal die Zurückweisung jeglicher Verantwortung durch die Beteiligten zu bekämpfen. Und natürlich ist es ein tief traumatisches Erlebnis zu wissen, dass man einen Menschen überfahren und damit seinen Tod mitverursacht zu haben, auch wenn er sich aus freiem Willen vor den Zug geworfen hat.

wobbels
19.09.2011, 21:12
Es geht letztlich darum, endlich mal die Zurückweisung jeglicher Verantwortung durch die Beteiligten zu bekämpfen. Und natürlich ist es ein tief traumatisches Erlebnis zu wissen, dass man einen Menschen überfahren und damit seinen Tod mitverursacht zu haben, auch wenn er sich aus freiem Willen vor den Zug geworfen hat.
Falls es Dir darum geht, möglicherweise mitschuldige Eltern zu bestrafen, ist das aber der völlig falsche Ansatz.
Juristisch wie Gesellschaftlich. Denn der Umweg übers Erbrecht könnte auch minderjährige Kinder treffen.

Ehrlich, ich glaube Du hast schlicht nicht überlegt, bevor Du gepostet hast.