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Vollständige Version anzeigen : Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?



Registrierter
19.09.2011, 12:44
Ich bin eben darauf aufmerksam geworden, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm 2007 ersatzlos aufgehoben wurde.

Daraus ergibt sich, dass für das OWiG kein räumlicher Geltungsbereich mehr definiert ist, was aber in der BRD für jedes Gesetz definiert sein muss. Einzig §5 im OWiG sagt etwas über eine zusätzliche räumliche Geltung

§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen

http://www.buzer.de/gesetz/5827/a80347.htm

Die räumliche Geltung innerhalb der BRD ist aber nirgendwo geregelt. Bedeutet das nun, dass wir unsere Strafzettel und Verwarnungen nicht mehr bezahlen müssen?

Das OWiG hat einen ersten Abschnitt zum Geltungsbereich, der ja aufgehoben wurde.

OWiG
Ausfertigungsdatum: 24.05.1968

Vollzitat: “Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007(BGBl. I S. 1786)“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 7.8.2007 I 1786

Fußnote: Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV, nicht mehr anzuwenden.

Dieses Gesetz ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968

Registrierter
19.09.2011, 18:03
Hat hier jemand seit 2007 erfolgreich Strafzettel abwehren können?

Untergrundkämpfer
19.09.2011, 18:10
Jetzt fang Du nicht auch noch mit so einem Müll an. Den gleichen Scheiß hat schon Fatalist verzapft. Nein, sie sind nicht ungültig und nein, das OWiG gilt weiterhin!

Ich wäre Dir sehr dankbar wenn Du auch mal Themen eröffnen würdest die auch mal einen Sinn hätten und nicht nur unglaublich viel Speicherplatz dieses Forums vergeuden.

Kuchenhuber
19.09.2011, 18:22
und nicht nur unglaublich viel Speierplatz dieses Forums vergeuden.

Ein Speier ist aber was anderes! Und falls es mit dem verplemperten Speicher nicht rechtens ist, werden sich die Blauen schon darum kümmern.

Manche sind aber auch nur am meckern:P

Untergrundkämpfer
19.09.2011, 18:25
Ein Speier ist aber was anderes! Und falls es mit dem verplemperten Speicher nicht rechtens ist, werden sich die Blauen schon darum kümmern.

Manche sind aber auch nur am meckern:P

Danke das Du mich auf den Schreibfehler aufmerksam gemacht hast. Jetzt musst Du unseren registrierten nur noch auf seinen Denkfehler aufmerksam machen. :P :D

fatalist
19.09.2011, 18:28
Jetzt fang Du nicht auch noch mit so einem Müll an. Den gleichen Scheiß hat schon Fatalist verzapft. Nein, sie sind nicht ungültig und nein, das OWiG gilt weiterhin!


Zement mal :(

Ich hatte von Erfahrungsberichten aus meiner Umgebung berichtet, dass die Sache funktioniert, mehrfach mit genau der Begründung wie sie Registrierter hier postete.

Mehr nicht. Und was ich schrieb war nicht gelogen.

Untergrundkämpfer
19.09.2011, 18:31
Zement mal :(

Ich hatte von Erfahrungsberichten aus meiner Umgebung berichtet, dass die Sache funktioniert, mehrfach mit genau der Begründung wie sie Registrierter hier postete.

Mehr nicht. Und was ich schrieb war nicht gelogen.

Ich lege es mal positiv für Dich aus und glaube Dir. Aber das Du damit durchgekommen bist hat wahrscheinlich ganz nadere Gründe. Die Dir aber wahrscheinlich nicht mitgeteilt wurden. Denn in eigen Fällen muss man Verwaltungsentscheidungen die zugunsten eines Bürgers ergangen sind nicht begründen.

fatalist
19.09.2011, 18:36
Ich lege es mal positiv für Dich aus und glaube Dir. Aber das Du damit durchgekommen bist hat wahrscheinlich ganz nadere Gründe. Die Dir aber wahrscheinlich nicht mitgeteilt wurden. Denn in eigen Fällen muss man Verwaltungsentscheidungen die zugunsten eines Bürgers ergangen sind nicht begründen.

Das ist nett von Dir, aber ich selbst habe keinen Einspruch mit solcher Begründung geschrieben.
Ich wunderte mich jedoch sehr, dass 2 Leute gesamt 4 Mal damit durchgekommen sind.

Untergrundkämpfer
19.09.2011, 18:40
Das ist nett von Dir, aber ich selbst habe keinen Einspruch mit solcher Begründung geschrieben.
Ich wunderte mich jedoch sehr, dass 2 Leute gesamt 4 Mal damit durchgekommen sind.

Das ist gar nicht mal so ungewöhnlich, da bei sowohl bei der Geschwindigkeitsmessung als auch bei der Kontrolle von Falschparkern oft Fehler begangen werden.

GSch
19.09.2011, 21:59
Kann mir eigentlich jemand ein Gesetz sagen, dessen Geltungsbereich explizit geregelt ist? Es kann sich dann eigentlich nur um eines handeln, bei dem dieser Geltungsbereich nicht identisch mit dem Bundesgebiet ist. So einen Fall gibt es etwa beim Strafgesetzbuch.

Stadtknecht
20.09.2011, 10:18
1. Den Strang gab es schon mal.

2. Ich habe 2007 so viele Strafzettel verhängt, daß die Druckerei kaum nachkam.

Registrierter
20.09.2011, 11:16
Danke das Du mich auf den Schreibfehler aufmerksam gemacht hast. Jetzt musst Du unseren registrierten nur noch auf seinen Denkfehler aufmerksam machen. :P :D

Ich wäre Dir unendlich dankbar, wenn Du nicht durch Deine Themenshredderei so unglaublich viel Speicherplatz vergeuden würdest.
Könntest du bitte kurz und knapp zum Thema zurückkehren?
Sachdienliche Argumente hast Du bisher kein einziges vorgebracht.

Wiesbaden
19.11.2014, 02:47
https://www.youtube.com/watch?v=lmf1WoQvyxg

:dg:

INDV
19.11.2014, 02:49
Nun die Gemeinden wissen davon das Sie im Unrecht sind doch wenn Sie es fallen lassen sind Sie Ihren Job los also was machen SIe?
Einfach weiter als wäre nichts passiert, das haben mir nun schon 2 Ordnungsamtsleiter gesagt!

alberich1
19.11.2014, 03:04
Ich bin eben darauf aufmerksam geworden, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm 2007 ersatzlos aufgehoben wurde.

Daraus ergibt sich, dass für das OWiG kein räumlicher Geltungsbereich mehr definiert ist, was aber in der BRD für jedes Gesetz definiert sein muss. Einzig §5 im OWiG sagt etwas über eine zusätzliche räumliche Geltung

§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen

http://www.buzer.de/gesetz/5827/a80347.htm

Die räumliche Geltung innerhalb der BRD ist aber nirgendwo geregelt. Bedeutet das nun, dass wir unsere Strafzettel und Verwarnungen nicht mehr bezahlen müssen?

Das OWiG hat einen ersten Abschnitt zum Geltungsbereich, der ja aufgehoben wurde.

OWiG
Ausfertigungsdatum: 24.05.1968

Vollzitat: “Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007(BGBl. I S. 1786)“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 7.8.2007 I 1786

Fußnote: Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV, nicht mehr anzuwenden.

Dieses Gesetz ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968

Wenn Du auf der Autobahn zu schnell fährst und von einem Starenkasten in der Stadt geblitzt wirst, dann ist der Strafzettel ungültig.

Nikolaus
19.11.2014, 04:22
Wenn Du auf der Autobahn zu schnell fährst und von einem Starenkasten in der Stadt geblitzt wirst, dann ist der Strafzettel ungültig.Genau. Der Starenkasten hat ja garkeinen Gültigkeitsbereich. Und ist sowieoso nur zur Beherbergung von Staren befugt.