Vollständige Version anzeigen : Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH -BBG §185
Registrierter
19.09.2011, 12:34
die armen Dorfpolizisten haben keinerlei Durchblick über ihren Dienstherren:
Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH
http://www.youtube.com/watch?v=zr_ZGuIbEwE
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
Stadtknecht
19.09.2011, 16:16
die armen Dorfpolizisten haben keinerlei Durchblick über ihren Dienstherren:
Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH
http://www.youtube.com/watch?v=zr_ZGuIbEwE
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
Polizisten sind Landes- und keine Bundesbeamte!
Heiliger
19.09.2011, 17:34
Polizisten sind Landes- und keine Bundesbeamte!
Wieso? Gibt doch auch Bundespolizisten!
Quo vadis
19.09.2011, 18:05
Polizisten sind Landes- und keine Bundesbeamte!
Dass dein Dienstherr das Deutsche Reich ist, weißt du aber, oder?
Und damit die kommissarische Reichsregierung.... hm, welche genau eigentlich? :D
kotzfisch
19.09.2011, 18:41
Ich bin der Reichskanzler- interessiert nur kein Schwein!
Dass dein Dienstherr das Deutsche Reich ist, weißt du aber, oder?
.. und das Deutsche Reich ist nie untergegangen,- sondern lediglich zur Zeit handlungsunfähig !
Und in diesem Punkt unterscheiden sich die Politikkasperle in Berlin
kein bißchen vom Deutschen Reiche.....
George Rico
19.09.2011, 20:25
Solang' das deutsche Reich besteht, werden Schrauben rechts gedreht!
---
Stadtknecht
20.09.2011, 11:21
Wieso? Gibt doch auch Bundespolizisten!
Die allerdings nicht auf dem Dorf für Recht und Ordnung sorgen. Das machen Landesüpolizisten.
Stadtknecht
20.09.2011, 11:21
Dass dein Dienstherr das Deutsche Reich ist, weißt du aber, oder?
Nein, erklär mal!
Registrierter
20.09.2011, 14:04
Polizisten sind Landes- und keine Bundesbeamte!
Da hast Du recht. Deswegen finden wir auch keine Polizisten im Bundestag, weil die nicht nach verlorener Wiederwahl wieder in den alten Berufsstand eintreten können, während Landesbeamte keinerlei Risiko eingehen, ihre "Karriere" mal für eine Schnarchperiode im Reichstag zu unterbrechen.
Registrierter
20.09.2011, 14:04
Das BBG endet bei § 147.
Leseschwäche?
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
BBG §§ 178 bis 202
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
Der aktuelle Gesetzestext endet bei §147. Du hast sicher schon mal was davon gehört, dass Gesetze von Zeit zu Zeit überarbeitet oder komplett neugefasst werden, oder?
Stadtknecht
20.09.2011, 16:25
Da hast Du recht. Deswegen finden wir auch keine Polizisten im Bundestag, weil die nicht nach verlorener Wiederwahl wieder in den alten Berufsstand eintreten können, während Landesbeamte keinerlei Risiko eingehen, ihre "Karriere" mal für eine Schnarchperiode im Reichstag zu unterbrechen.
Jeder Beamte kann nach Parlamentszugehörigkeit in seinen Dienst zurückkehren.
Da darf man nur keinen Perso vorzeigen, sondern eine Bankkarte, macht echt einen riesen Unterschied.
Registrierter
20.09.2011, 19:28
Jeder Beamte kann nach Parlamentszugehörigkeit in seinen Dienst zurückkehren.
Das hat mir aber ein Polizist anders erzählt, der aus einer Laufbahunerbrechung Nachteile inkaufnehmen sollte und sich deshalb gegen die Politik entschied.
Registrierter
20.09.2011, 19:30
Der aktuelle Gesetzestext endet bei §147. Du hast sicher schon mal was davon gehört, dass Gesetze von Zeit zu Zeit überarbeitet oder komplett neugefasst werden, oder?
Willst Du uns jetzt mit Deinem Ablenkungsmanöver versuchen zu erklären, dass sich die Reichsgrenzen geändert haben, weil das BBG um ein paar lausige Paragrafen gekürzt wurde?
Du bist echt die Lachnummer hier.
Willst Du uns jetzt mit Deinem Ablenkungsmanöver versuchen zu erklären, dass sich die Reichsgrenzen geändert haben, weil das BBG um ein paar lausige Paragrafen gekürzt wurde?
Du bist echt die Lachnummer hier.
Und du bist ein Traumtänzer.
Für die BRD Rechtsnorm bis ´90 und bis 2+4 galten die Reichsgrenzen von ´37 noch als völkerrechtlich legitime Grenzen des deutschen Staatsgebiets, entsprechend auch die Bestimmungen in §185 BBG. Was gibt es daran nicht zu verstehen bzw. was soll daran so aufregend sein?
Mit 2+4 haben beide deutschen Staaten auf sämtliche territorialen Rückgabeansprüche verzichtet, du wirst also schon die Macht erlangen und eine Armee aufstellen müssen, um die Ostgebiete zurückzuerobern.
Cinnamon
20.09.2011, 22:53
Dass dein Dienstherr das Deutsche Reich ist, weißt du aber, oder?
Nein. Das Deutsche Reich ist kein Dienstherr mehr. Von niemandem. Die Bundesrepublik Deutschland schon. Aber auch nur der Bundesbeamten. Kommunalbeamte standen selbst zu Reichszeiten nie in einem Dienstverhältnis mit dem Reich.
Cinnamon
20.09.2011, 22:54
Willst Du uns jetzt mit Deinem Ablenkungsmanöver versuchen zu erklären, dass sich die Reichsgrenzen geändert haben, weil das BBG um ein paar lausige Paragrafen gekürzt wurde?
Du bist echt die Lachnummer hier.
Umgekehrt. Nur weil es in einem lausigen Paragraphen stand, waren die Grenzen von 1945 nie inexistent.
Registrierter
20.09.2011, 23:35
Und du bist ein Traumtänzer.
Für die BRD Rechtsnorm bis ´90 und bis 2+4 galten die Reichsgrenzen von ´37 noch als völkerrechtlich legitime Grenzen des deutschen Staatsgebiets, entsprechend auch die Bestimmungen in §185 BBG. Was gibt es daran nicht zu verstehen bzw. was soll daran so aufregend sein?
Mit 2+4 haben beide deutschen Staaten auf sämtliche territorialen Rückgabeansprüche verzichtet, du wirst also schon die Macht erlangen und eine Armee aufstellen müssen, um die Ostgebiete zurückzuerobern.
Da liegst Du eben verkehrt.
Das Deutsche Reich existiert unbeirrt und nach wie vor in den Grenzen vom 31.12.1937, ist eben nur nicht handlungsfähig.
Es geht nicht um Eroberung, sondern Klarstellung der völkerrechtlich verbindlichen Tatsachen, allein schon um den Polen und Russen klarzumachen, dass sie auf geliehenem Land operieren und sich keine grosse Hoffnung machen sollen, dass das auf alle Ewigkeit so bleibt.
Wenn erst einmal festgestellt ist, dass es deutscher Boden ist, kann man i Verhandlungen treten.
Das Druckmoment sitzt dann endlich mal auf unserer Seite.
Endlich dürfen wir dann auch mal vom Opferstatus zehren und Opferbonusmeilen sammeln.
Im übrigen war bereits die Landnahme nach dem WK1 gegen jedes internationale Recht.
Nichts für ungut, aber welche Praxisrelevanz hat dieses Reichsidiotengewäsch eigentlich?
Es gibt kein deutsches Reich mehr, allem pingelichen und zugleich überflüssigen Völkerrechtsformalismus zum Trotz, allein schon aus der normativen Kraft des Faktischen! Tatsächlich gibt es nur noch eine Bundesrepublik Deutschland! Wenn du ein neues deutsches Reich konstituieren willst, dann lass dich zum Bundeskanzler wählen oder führe einen Staatsstreich, schreibe dann anschließend eine neue Reichsverfassung. Eine andere Option hast du nicht, so einfach ist das!
Und welche Verhandlungen denn und was für "Druckmittel"? Staatsgebiet hat schon immer den Eigentümer gewechselt. Nenne doch mal einen realistischen Grund, warum Polen und Russen deinem "Verhandlungsanliegen" nicht einfach mit Gelächter begegnen sollten? Hast du irgendwelche Druckmittel in der Hand, die besagte Länder an den Verhandlungstisch zwingen könnten? Nicht wirklich, oder?
Was dieses sogenannte internationale Recht betrifft, dass war schon immer sehr geduldiges Papier, dazu gab es erst kürzlich eine Lehrstunde im Irak und zuvor in Restjugoslawien. Es wussten schon die alten Römer, dass allein der Sieger die Geschichte schreibt und ferner bestimmt was Recht ist und was nicht. Vae Victis, heißt es dazu!
Stadtknecht
21.09.2011, 10:37
Das hat mir aber ein Polizist anders erzählt, der aus einer Laufbahunerbrechung Nachteile inkaufnehmen sollte und sich deshalb gegen die Politik entschied.
Nun ja, wenn überhaupt ruht das Beamtenverhältnis für eine Parlamentszugehörigkeit und der Karriereknick dürfte vernachlässigbar sein.
Registrierter
21.09.2011, 13:39
Nun ja, wenn überhaupt ruht das Beamtenverhältnis für eine Parlamentszugehörigkeit und der Karriereknick dürfte vernachlässigbar sein.
Nein, hier liegst Du verkehrt.
Der Polizist erklärte mir:
Ein Bundesbeamter könne das Beamtenverhältnis ruhen lasen, ein Landesbeamter müsse dieses aufkündigen, wenn er in die Politik gehen will.
Kein Handwerksmeister, kein Arzt kann seinen Betrieb, seine Praxis etc einfach ruhen lassen, um sich mal 4, 8 oder 12 Jahre im Bundestag auszuschlafen.
Dieses Privileg besetzen wohl einzig die Bundesbeamten.
@ #23
So sieht es wohl aus, ja.
Wobei das gleichzeitig bedeutet, dass, wenn es gelingt, sich auf's DR und auf die WRV zu berufen, daran nix auszusetzen wäre.
Klappt's, dann klappt's!
Und man mag daraus seinen Vorteil ziehen.
Nein, hier liegst Du verkehrt.
Der Polizist erklärte mir:
Ein Bundesbeamter könne das Beamtenverhältnis ruhen lasen, ein Landesbeamter müsse dieses aufkündigen, wenn er in die Politik gehen will.
Es kommt aufs Land an. Man muss ins jeweilige Abgeordnetengesetz sehen. In manchen Ländern können Beamte einfach nicht Abgeordnete sein, und basta. Anderswo können sie es, wenn ihr Dienstherr es erlaubt, allerdings ruht das Beamtenverhältnis für die Dauer des Abgeordnetenmandats, und Bezüge gibt's auch nicht.
Der Grund ist, dass man nicht zugleich Mitglied der Exekutive und der Legislative sein kann.
Dein Polizist hat sich wohl einfach das falsche Land ausgesucht.
Registrierter
22.09.2011, 23:57
Es kommt aufs Land an. Man muss ins jeweilige Abgeordnetengesetz sehen. In manchen Ländern können Beamte einfach nicht Abgeordnete sein, und basta. Anderswo können sie es, wenn ihr Dienstherr es erlaubt, allerdings ruht das Beamtenverhältnis für die Dauer des Abgeordnetenmandats, und Bezüge gibt's auch nicht.
Der Grund ist, dass man nicht zugleich Mitglied der Exekutive und der Legislative sein kann.
Dein Polizist hat sich wohl einfach das falsche Land ausgesucht.
Danke für die Aufklärung.
Man kann hier also doch hin und wieder was lernen...:cool2:
Bellerophon
24.09.2011, 02:42
Nichts für ungut, aber welche Praxisrelevanz hat dieses Reichsidiotengewäsch eigentlich?
Es gibt kein deutsches Reich mehr, allem pingelichen und zugleich überflüssigen Völkerrechtsformalismus zum Trotz, allein schon aus der normativen Kraft des Faktischen! Tatsächlich gibt es nur noch eine Bundesrepublik Deutschland! Wenn du ein neues deutsches Reich konstituieren willst, dann lass dich zum Bundeskanzler wählen oder führe einen Staatsstreich, schreibe dann anschließend eine neue Reichsverfassung. Eine andere Option hast du nicht, so einfach ist das!
Und welche Verhandlungen denn und was für "Druckmittel"? Staatsgebiet hat schon immer den Eigentümer gewechselt. Nenne doch mal einen realistischen Grund, warum Polen und Russen deinem "Verhandlungsanliegen" nicht einfach mit Gelächter begegnen sollten? Hast du irgendwelche Druckmittel in der Hand, die besagte Länder an den Verhandlungstisch zwingen könnten? Nicht wirklich, oder?
Was dieses sogenannte internationale Recht betrifft, dass war schon immer sehr geduldiges Papier, dazu gab es erst kürzlich eine Lehrstunde im Irak und zuvor in Restjugoslawien. Es wussten schon die alten Römer, dass allein der Sieger die Geschichte schreibt und ferner bestimmt was Recht ist und was nicht. Vae Victis, heißt es dazu!
Exakt.
Es gibt auch kein GG mehr, sondern die EZB oder EES oder wie auch immer der, noch über dem ZK der EUDSSR gestellte, Wohlfahrtsausschuss heißen wird.. der deutschen Fron an französische Banken leiten wird, während teutsche Linke und englische Zeitungen erzählen werden Dummschland regiere/okkupiere Europa....
Und der teutsche Michel wirds schlucken ,wie Heine es schon beschrieben hat...
http://www.youtube.com/watch?v=4XJOgTucHZM
Untergrundkämpfer
24.02.2012, 18:52
http://www.youtube.com/watch?v=jZC1sr3kayA&feature=share
Untergrundkämpfer
24.02.2012, 18:57
Nichts für ungut, aber welche Praxisrelevanz hat dieses Reichsidiotengewäsch eigentlich?
Es gibt kein deutsches Reich mehr, allem pingelichen und zugleich überflüssigen Völkerrechtsformalismus zum Trotz, allein schon aus der normativen Kraft des Faktischen! Tatsächlich gibt es nur noch eine Bundesrepublik Deutschland! Wenn du ein neues deutsches Reich konstituieren willst, dann lass dich zum Bundeskanzler wählen oder führe einen Staatsstreich, schreibe dann anschließend eine neue Reichsverfassung. Eine andere Option hast du nicht, so einfach ist das!
Und welche Verhandlungen denn und was für "Druckmittel"? Staatsgebiet hat schon immer den Eigentümer gewechselt. Nenne doch mal einen realistischen Grund, warum Polen und Russen deinem "Verhandlungsanliegen" nicht einfach mit Gelächter begegnen sollten? Hast du irgendwelche Druckmittel in der Hand, die besagte Länder an den Verhandlungstisch zwingen könnten? Nicht wirklich, oder?
Was dieses sogenannte internationale Recht betrifft, dass war schon immer sehr geduldiges Papier, dazu gab es erst kürzlich eine Lehrstunde im Irak und zuvor in Restjugoslawien. Es wussten schon die alten Römer, dass allein der Sieger die Geschichte schreibt und ferner bestimmt was Recht ist und was nicht. Vae Victis, heißt es dazu!
Da stimme ich Dir vorbehaltlos und unumwunden zu. Nur wird es weder die Bundesregierung, noch der Bundestag, noch die Presse in der BRD zulassen das Menschen wie wir sich zu einer demokratischen Wahl aufstellen lassen können. Da weiterhin sich das deutsche Volk kaum von selbst aufraffen wird um die herrschenden Cliquen aus Berlin zu vertreiben, bleibt wohl nur noch eine Möglichkeit übrig und diese bedeutet faktisch die Balkanisierung der BRD im großen Maßstab. Und das was dann kommt, dagegen werden der 30 jährige Krieg, der I. und der II. Weltkrieg aussehen wie ein Kindergeburtstag.
Gehirnnutzer
24.02.2012, 21:47
Leseschwäche?
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
BBG §§ 178 bis 202
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
Mein lieber Registrierter, seit 2009 gilt ein neues Bundesbeamtengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html), darauf weist selbst die Seite (http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185) hin, auf die du dich beziehst (Link BBG).
Also was sollen wir über einen Paragraphen diskutieren, der kein Gültigkeit mehr hat.
die armen Dorfpolizisten haben keinerlei Durchblick über ihren Dienstherren:
Polizeischulung Rechtslage BRD-GmbH
http://www.youtube.com/watch?v=zr_ZGuIbEwE
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
Es gibt die behauptete BRD-GmbH nur als Beraterfirma. Die Lügen über den Fortbestand des Deutschen Reichs sind lächerlich, an den Haaren herbei gezogen und die Fakten leugnend.
Gehirnnutzer
25.02.2012, 21:55
Es gibt die behauptete BRD-GmbH nur als Beraterfirma. Die Lügen über den Fortbestand des Deutschen Reichs sind lächerlich, an den Haaren herbei gezogen und die Fakten leugnend.
Elfer, sei vorsichtig mit dem was du argumentierst, nicht alles was den Eindruck einer Lüge erweckt, ist eine.
Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH können wir dabei außer acht lassen, weil deren Verwendung durch Registrierter und seiner Klientel nur damit beweisen, das sie weder Ahnung von GmbHs haben, vom GmbH-Gesetz, von Handelsregistern etc. pp. und Namen allein für eine Aufgabe halten. Die rechtliche Bedeutung und Wirkung von Gesetzesnormen erfasst er sowieso nicht, wie der Hinweis auf den nicht mehr gültigen § 185 BBG zeigt.
Eins ist jedoch richtig, der Fortbestand des Deutschen Reiches, ist sogar eine höchstrichterliche Feststellung in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundlagenvertrag. Aber keine Sorge, so schlimm ist das nicht, Elfer, denn das gleiche Urteil stellt dazu noch folgendes fest, "Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern mit ihm identisch................".
Elfer, sei vorsichtig mit dem was du argumentierst, nicht alles was den Eindruck einer Lüge erweckt, ist eine.
Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH können wir dabei außer acht lassen, weil deren Verwendung durch Registrierter und seiner Klientel nur damit beweisen, das sie weder Ahnung von GmbHs haben, vom GmbH-Gesetz, von Handelsregistern etc. pp. und Namen allein für eine Aufgabe halten. Die rechtliche Bedeutung und Wirkung von Gesetzesnormen erfasst er sowieso nicht, wie der Hinweis auf den nicht mehr gültigen § 185 BBG zeigt.
Eins ist jedoch richtig, der Fortbestand des Deutschen Reiches, ist sogar eine höchstrichterliche Feststellung in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundlagenvertrag. Aber keine Sorge, so schlimm ist das nicht, Elfer, denn das gleiche Urteil stellt dazu noch folgendes fest, "Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern mit ihm identisch................".
Was heißt „sei vorsichtig“?
Ich habe das Lügenkonstrukt geprüft, daher kann ich mir das Urteil erlauben.
Die GmbH ist eine Beraterfirma, die restlichen Geschichten darum sind konstruiert. Ebenso ist der Fortbestand des Deutschen Reiches konstruiert und von vielen Lügenpropheten verbreitet worden.
Deutschland ist der Souverän des deutschen Volkes, das Deutsche Reich ist nicht existent.
Das BVerfG hat nie den Fortbestand des Deutschen Reiches festgestellt.
Wie wäre es, wenn Du die Leitsätze veröffentlichst und wir reden darüber. Das Urteil hat schon zu vielen propagandistischen Fehlinterpretationen geführt.
Gehirnnutzer
25.02.2012, 22:47
Das BVerfG hat nie den Fortbestand des Deutschen Reiches festgestellt.
Elfer, ich zitiere aus dem Urteil BVerfGE 36,1 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)
1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das DeutBVerfGE 36, 1 (15)BVerfGE 36, 1 (16)sche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", -
Das ist eine Feststellung, mein lieber Elfer, die zwar nicht Verfahrensgegenstand war, aber im Bezug auf den Verfahrensgegenstand steht. Leitsätze eines Urteils beziehen sich direkt auf den Verfahrensgegenstand.
Im Übrigen gehen die Dienstleistungen der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH über die einer Beraterfirma hinaus. (siehe Handelsregister (http://www.david-kirberich.de/blog/wp-content/uploads/hrb_51441_a.png)).
Elfer, wenn ein Lügenkonstrukt auf Basis von verifizierbaren Fakten aufgestellt wird, bringt man dieses Konstrukt nicht zum Einsturz, in dem diese Fakten zusammen mit diesem Konstrukt verneint, sondern nur in dem man die wahre Bedeutung dieser Fakten aufzeigt.
Es geht nicht darum, ein Lügenkonstrukt zu erkennen, das ist einfach, sondern anderen aufzuzeigen, das es ein Lügenkonstrukt ist.
Was heißt „sei vorsichtig“?
Ich habe das Lügenkonstrukt geprüft, daher kann ich mir das Urteil erlauben.
Die GmbH ist eine Beraterfirma, die restlichen Geschichten darum sind konstruiert. Ebenso ist der Fortbestand des Deutschen Reiches konstruiert und von vielen Lügenpropheten verbreitet worden.
Deutschland ist der Souverän des deutschen Volkes, das Deutsche Reich ist nicht existent.
Das BVerfG hat nie den Fortbestand des Deutschen Reiches festgestellt.
Wie wäre es, wenn Du die Leitsätze veröffentlichst und wir reden darüber. Das Urteil hat schon zu vielen propagandistischen Fehlinterpretationen geführt.
Ach Elfer, gib doch endlich mal Ruhe, wenn ich an Dich im letztlich geschlossenen Politik.de Forum denke, erhöht sich mein Wohlgefühl echt nicht, es sinkt und sinkt ....
Das BBG §185 hat sehr wohl Gültigkeit, den die BRvD ist nicht berechtigt Reichsgesetze zu verändern oder gar zu löschen!Abgesehen davon wurde dieses Gesetz erst am 11.02.2009 von der BRvD aufgehoben! Somit steht mal fest das das Deutsche Reich bis zu diesem Tage 11.02.2009 existiert! Vor allem existiert das Deutsche Reich Völkerrechtlich weiter die BRvD dagegen hat niemals existiert!!
Das BBG §185 hat sehr wohl Gültigkeit, den die BRvD ist nicht berechtigt Reichsgesetze zu verändern oder gar zu löschen!
Was heißt hier Reichsgesetz - das Gesetz stammt ja ursprünglich erst von 1953. Wer sich darauf beruft, begeht Hochverrat am Reich und an seinen Beamten.
Abgesehen davon wurde dieses Gesetz erst am 11.02.2009 von der BRvD aufgehoben!
Du wirst dich freuen, zu hören, dass es dieses Gesetz bis heute gibt. Allerdings hat die aktuelle Fassung nur 147 Paragraphen.
Somit steht mal fest das das Deutsche Reich bis zu diesem Tage 11.02.2009 existiert!
Kann ich nicht finden, auch bis 2009 stand ja nur drin, dass es früher mal ein Reichsgebiet gab, dessen Grenzen zuletzt 1937 völkerrechtlich unumstritten waren.
Vor allem existiert das Deutsche Reich Völkerrechtlich weiter die BRvD dagegen hat niemals existiert!!
Völkerrecht ist, was die Staaten tun und vereinbaren. Kein Staat dieser Welt hat einen Botschafter im (von der Bundesrepublik verschiedenen) Deutschen Reich oder nach 1945 mit diesem einen Vertrag geschlossen, alle dagegen haben einen in die Bundesrepublik Deutschland geschickt. Auch in den UN kennt man nur ein Deutschland, und dessen Vertreter wird von der Bundesregierung benannt.
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.