Irmingsul
11.09.2011, 16:20
Das hat er jetzt davon: Wieder im Landtag und schon beginnen die (Sch[w]ein)Demokraten mit ihrer Art der "inhaltlichen Auseinandersetzung" mit der NPD. Udo Pastörs wird wiedereinmal für die üblichen Dingen angeklagt, neu ist, daß es diesmal um eine Rede im Plenarsaal geht.
Im Nordkurier.de ist zu lesen:
...Laut Anklage soll Pastörs in einer Rede "bewusst wahrheitswidrig den Holocaust als frei erfunden bezeichnet haben und im Weiteren die Opfer des Holocaust verunglimpft und verächtlich gemacht haben." Angezeigt hatte die Linksfraktion Pastörs. Bei der Landtagssitzung am 28. Januar 2010, so die Linke, habe der NPD-Mann in einem Zwischenruf die "Vernichtung des jüdischen Bolschewismus" als "gute Idee" bezeichnet. ...
...Dass die Justiz jetzt die Hauptverhandlung gegen Pastörs zugelassen hat, könnte ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik sein: "Eine Anklage im Zusammenhang mit Äußerungen im Plenarsaal hat es im Bundestag seit 1949 noch nicht gegeben", sagte gestern eine Sprecherin des Parlamentes. Auch für die Landtage scheint ein solcher Akt neu: "Aus der veröffentlichten Literatur ist mir kein Fall bekannt", sagte Landtagsdirektor Armin Tebben. Laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit für Äußerungen im Parlament zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahme sind verleumderische Beleidigungen. ...http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.nachrichten.m-v&id=869195
In dieser (Sch[w]ein)Demokratie scheint alles möglich.
Im Nordkurier.de ist zu lesen:
...Laut Anklage soll Pastörs in einer Rede "bewusst wahrheitswidrig den Holocaust als frei erfunden bezeichnet haben und im Weiteren die Opfer des Holocaust verunglimpft und verächtlich gemacht haben." Angezeigt hatte die Linksfraktion Pastörs. Bei der Landtagssitzung am 28. Januar 2010, so die Linke, habe der NPD-Mann in einem Zwischenruf die "Vernichtung des jüdischen Bolschewismus" als "gute Idee" bezeichnet. ...
...Dass die Justiz jetzt die Hauptverhandlung gegen Pastörs zugelassen hat, könnte ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik sein: "Eine Anklage im Zusammenhang mit Äußerungen im Plenarsaal hat es im Bundestag seit 1949 noch nicht gegeben", sagte gestern eine Sprecherin des Parlamentes. Auch für die Landtage scheint ein solcher Akt neu: "Aus der veröffentlichten Literatur ist mir kein Fall bekannt", sagte Landtagsdirektor Armin Tebben. Laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit für Äußerungen im Parlament zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahme sind verleumderische Beleidigungen. ...http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.nachrichten.m-v&id=869195
In dieser (Sch[w]ein)Demokratie scheint alles möglich.