Erik der Rote
31.08.2011, 12:39
das Religionsfreiheit in der BRD gilt könnte man annehmen ist aber nicht unbedingt gängig die FRAge sit immer wer sie nutzt
natürlich hat man nichts gegen Prunkmoscheen, Fastenbrechen, Hindutempel und Sekten
bloß wenn ein christlicher Gottesdienst für Rudolf Hess angemeldet wird gehen die Verbotsmühlen los
doch nicht nur das Wunsiedel den Gottesdienst verbot auch das Aufbauen eines rein christlichen Infostandes wurde verhindert
wieder eine Politposse der BRD wo man erkennt das diese ganze Rechte nur eingeschränkt gelten !
Am 13. August sollte bekanntlich in Wunsiedel ein Gottesdienst für Rudolf Heß stattfinden, der vom selbsternannten “Evangelisten” Christian Bärthel angemeldet worden war, dann aber am 9. August von der Stadt Wunsiedel verboten wurde.
Bärthel erschien am 13. August zwar dennoch in Wunsiedel, um zumindest mit einem Infostand auf sein Anliegen aufmerksam zu machen, wurde aber von der Polizei der Stadt verwiesen. Seine Erlebnisse an diesem Tag schildert er folgendermaßen:
“…Vielfach wurde ich gefragt, was denn nun am Samstag, den 13.08.2011 in Wunsiedel los war.
Da in etwa 20 Zeitungen in Deutschland, im Videotext und über verschiedene Radiosender bekanntgegeben wurde, dass der von mir angemeldete Gottesdienst durch die Stadt verboten wurde, reisten eine ganze Reihe von Mitstreitern gar nicht erst an.
Gemäß dem, was ich der Stadtverwaltung Wunsiedel bereits im Brief vom 09.08.2011 mitteilte, musste ich in dem Fall laut Apostelgeschichte 5:27-31 Gott mehr gehorchen als den Menschen und wollte es mir nicht nehmen lassen, das Evangelium auf dem Marktplatz zu verkündigen.
So baute ich mit etwas Verspätung (da wir vorher am Katharinenberg durch die Polizei zwecks Feststellung der Personalien am Rande einer Gedenkstunde länger festgehalten wurden) meinen Campingtisch auf, wurde aber sofort von den anwesenden Polizeikräften daran gehindert, dort christliche Schriften auszulegen.
Der herbeigerufene Einsatzleiter erteilte mir einen Platzverweis, den ich mir schriftlich geben ließ und in dem es heißt „Am 13.08.2011, um 14.45h wurde Herrn Bärthel auf dem Marktplatz in Wunsiedel ein Platzverweis erteilt, da er ohne Sondernutzungserlaubnis der Stadt Wunsiedel einen Info-Stand zur Verbreitung christlicher Schriften betrieb.“
Als ich den ca. 20-30 Uniformierten, die mich umringten, klarzumachen versuchte, dass hier entgegen dem Grundgesetz unzulässigerweise die ungestörte Religionsausübung behindert wird, beklagten sich auch vorbeilaufende Passanten über die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik und solidarisierten sich spontan mit meinem Anliegen.
http://altermedia-deutschland.info/wp-content/uploads/2011/08/StaWu08.08.2011-1.jpg
natürlich hat man nichts gegen Prunkmoscheen, Fastenbrechen, Hindutempel und Sekten
bloß wenn ein christlicher Gottesdienst für Rudolf Hess angemeldet wird gehen die Verbotsmühlen los
doch nicht nur das Wunsiedel den Gottesdienst verbot auch das Aufbauen eines rein christlichen Infostandes wurde verhindert
wieder eine Politposse der BRD wo man erkennt das diese ganze Rechte nur eingeschränkt gelten !
Am 13. August sollte bekanntlich in Wunsiedel ein Gottesdienst für Rudolf Heß stattfinden, der vom selbsternannten “Evangelisten” Christian Bärthel angemeldet worden war, dann aber am 9. August von der Stadt Wunsiedel verboten wurde.
Bärthel erschien am 13. August zwar dennoch in Wunsiedel, um zumindest mit einem Infostand auf sein Anliegen aufmerksam zu machen, wurde aber von der Polizei der Stadt verwiesen. Seine Erlebnisse an diesem Tag schildert er folgendermaßen:
“…Vielfach wurde ich gefragt, was denn nun am Samstag, den 13.08.2011 in Wunsiedel los war.
Da in etwa 20 Zeitungen in Deutschland, im Videotext und über verschiedene Radiosender bekanntgegeben wurde, dass der von mir angemeldete Gottesdienst durch die Stadt verboten wurde, reisten eine ganze Reihe von Mitstreitern gar nicht erst an.
Gemäß dem, was ich der Stadtverwaltung Wunsiedel bereits im Brief vom 09.08.2011 mitteilte, musste ich in dem Fall laut Apostelgeschichte 5:27-31 Gott mehr gehorchen als den Menschen und wollte es mir nicht nehmen lassen, das Evangelium auf dem Marktplatz zu verkündigen.
So baute ich mit etwas Verspätung (da wir vorher am Katharinenberg durch die Polizei zwecks Feststellung der Personalien am Rande einer Gedenkstunde länger festgehalten wurden) meinen Campingtisch auf, wurde aber sofort von den anwesenden Polizeikräften daran gehindert, dort christliche Schriften auszulegen.
Der herbeigerufene Einsatzleiter erteilte mir einen Platzverweis, den ich mir schriftlich geben ließ und in dem es heißt „Am 13.08.2011, um 14.45h wurde Herrn Bärthel auf dem Marktplatz in Wunsiedel ein Platzverweis erteilt, da er ohne Sondernutzungserlaubnis der Stadt Wunsiedel einen Info-Stand zur Verbreitung christlicher Schriften betrieb.“
Als ich den ca. 20-30 Uniformierten, die mich umringten, klarzumachen versuchte, dass hier entgegen dem Grundgesetz unzulässigerweise die ungestörte Religionsausübung behindert wird, beklagten sich auch vorbeilaufende Passanten über die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik und solidarisierten sich spontan mit meinem Anliegen.
http://altermedia-deutschland.info/wp-content/uploads/2011/08/StaWu08.08.2011-1.jpg