Houseworker
30.08.2011, 17:26
Currywurst mit Sitzplatz künftig teurer!
http:////i54.tinypic.com/23w7crb.jpg
Für die Höhe der Umsatzsteuer auf Speisen an Imbissständen hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich folgendes entschieden:
Entscheidend ist nun, ob Currywürste und andere "einfach zubereitete Speisen" im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden.
Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich "behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen" wie Ablagebretter an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben.
19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.
(AZ: V R 35/08 und V R 18/10)
http://money.de.msn.com/service/skurrile-steuern?cp-documentid=154758225&page=2
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Für die Höhe der Umsatzsteuer auf Speisen an Imbissständen hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich folgendes entschieden:
Entscheidend ist nun, ob Currywürste und andere "einfach zubereitete Speisen" im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden.
Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich "behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen" wie Ablagebretter an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben.
19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.
(AZ: V R 35/08 und V R 18/10)
http://money.de.msn.com/service/skurrile-steuern?cp-documentid=154758225&page=2