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Vollständige Version anzeigen : Prozeßbeginn gegen U-Bahnschläger in Berlin



Zeitgeist1
26.08.2011, 09:23
Im Saal 700 des Berliner Landgerichts tritt ein schlaksiger Gymnasiast mit hellblauem Hemd und Scheitel auf. Torben P., aus scheinbar intaktem Elternhaus im bürgerlichen Stadtteil Heiligensee, hat in der Nacht zu Karsamstag auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße alles dafür getan, um das Leben eines anderen und auch sein eigenes zu zerstören. Er hat den ihm unbekannten 29-jährigen Markus P. zu Boden geschlagen und mehrfach auf den Kopf getreten. Weil eine Überwachungskamera die Tat aufzeichnete, hat sich inzwischen millionenfach über das Internet verbreitet, wie brutal er dabei vorging.

Vor Gericht will der 18-Jährige nun alles richtig machen - und das Bild des skrupellosen Schlägers relativieren. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags. Er hat eine Erklärung vorbereitet, die er deutlich und ohne zu stocken nach der Verlesung der Anklage vorträgt. "Hohes Gericht, meine Damen und Herren", beginnt er gestelzt sein Geständnis. Dann gesteht er ein, dass die Vorwürfe gegen ihn zutreffen: "Ich kann und möchte meine Taten weder rechtfertigen noch entschuldigen." Bis heute habe er keine Erklärung dafür. Ich bin ja mal gespannt auf das Urteil. Diese Meldung wurde nur von Welt Online kurz auf der Hauptseite gezeigt und ist nur durch die Suchfunktion zu finden. Merkwürdig, daß sich die Systemmedien da so zurückhalten.

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13561967/Der-wortgewandte-U-Bahn-Schlaeger.html

http://www.welt.de/videos/panorama/article13253879/April-2011-Brutale-Attacke-in-U-Bahn.html#autoplay

berty
26.08.2011, 09:37
Ich bin ja mal gespannt auf das Urteil. Diese Meldung wurde nur von Welt Online kurz auf der Hauptseite gezeigt und ist nur durch die Suchfunktion zu finden. Merkwürdig, daß sich die Systemmedien da so zurückhalten.

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13561967/Der-wortgewandte-U-Bahn-Schlaeger.html

http://www.welt.de/videos/panorama/article13253879/April-2011-Brutale-Attacke-in-U-Bahn.html#autoplay

Also ich habe diese Meldung gestern oder gar schon vorgestern in diversen Online-Ausgaben von Zeitungen gelesen. Alle aus der BDZV-Liste und somit System.

schastar
26.08.2011, 09:39
Ich bin ja mal gespannt auf das Urteil. Diese Meldung wurde nur von Welt Online kurz auf der Hauptseite gezeigt und ist nur durch die Suchfunktion zu finden. Merkwürdig, daß sich die Systemmedien da so zurückhalten.

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13561967/Der-wortgewandte-U-Bahn-Schlaeger.html

http://www.welt.de/videos/panorama/article13253879/April-2011-Brutale-Attacke-in-U-Bahn.html#autoplay

20 Jahre Knast sollten reichen.

rechtsvonlinks
26.08.2011, 11:54
20 Jahre Knast sollten reichen.

Ist das nicht ein bisschen viel? Der arme Junge hat sich doch eine günstige Sozialprognose gestellt:


Torben P. hat an Ostern einen Mann fast zu Tode geprügelt. Zu Prozessbeginn stellt er sich nun eine günstige Sozialprognose (http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13561967/Der-wortgewandte-U-Bahn-Schlaeger.html)Man darf ihm doch seine Zukunft nicht verbauen. :no_no:

schastar
26.08.2011, 13:19
Ist das nicht ein bisschen viel? Der arme Junge hat sich doch eine günstige Sozialprognose gestellt:

Man darf ihm doch seine Zukunft nicht verbauen. :no_no:

Die Richter werden es wohl so sehen, wäre ich das Opfer würde ich dies wohl ganz anders bewerten.

Zeitgeist1
26.08.2011, 16:10
20 Jahre Knast sollten reichen.

Das wird wohl nur ein Traum bleiben. Heutzutage wird nach der Befindlichkeit und den Motivations-Hintergründen des Täters geurteilt und nicht nach der Tat.

rechtsvonlinks
27.08.2011, 07:31
Das wird wohl nur ein Traum bleiben. Heutzutage wird nach der Befindlichkeit und den Motivations-Hintergründen des Täters geurteilt und nicht nach der Tat.

... und vor allem nicht nach dem Opfer. Das ist nur lästiges Beiwerk. :(

Cinnamon
27.08.2011, 09:12
Das Pech des Täters ist es hier, dass er nicht arm ist, kein Migrant, keiner sonstwie "diskriminierten" Gruppe angehört. Was nicht heißen soll, dass ich ihm nicht die Höchststrafe für seinen Mordversuch wünsche. Wer so brutal auf sein Opfer eintritt wie der, will den Tod des Opfers und dafür sollte eigentlich Lebenslang verhängt werden.

Cinnamon
27.08.2011, 09:14
Die Richter werden es wohl so sehen, wäre ich das Opfer würde ich dies wohl ganz anders bewerten.

Nein, die Richter werden es nicht so sehen. Hier ist kein Hartz-4-Kind, kein Migrant, kein was weiß ich angeklagt, sondern ein deutscher Junge aus scheinbar gutem Hause, der auch noch aufs Gymnasium geht. Das Feindbild des gemeinen 68ers also.

Zeitgeist1
27.08.2011, 14:14
... und vor allem nicht nach dem Opfer. Das ist nur lästiges Beiwerk. :(

Ich weiß, was Du meinst. Trotzdem hat eine Verurteilung nach der Tat und deren Auswirkungen auf das Opfer zu erfolgen und nicht nach der Person und persönlichen Befindlichkeiten des Täters!

schastar
27.08.2011, 14:41
Nein, die Richter werden es nicht so sehen. Hier ist kein Hartz-4-Kind, kein Migrant, kein was weiß ich angeklagt, sondern ein deutscher Junge aus scheinbar gutem Hause, der auch noch aufs Gymnasium geht. Das Feindbild des gemeinen 68ers also.


Das Feindbild jedes anständigen Bürgers. Wer nebenbei und aus Spaß Unschuldigen zu Krüppeln schlägt muß weg.

Cinnamon
27.08.2011, 14:56
Das Feindbild jedes anständigen Bürgers. Wer nebenbei und aus Spaß Unschuldigen zu Krüppeln schlägt muß weg.

Ich rede von der Gruppenzugehörigkeit, nicht der Tat. Wäre er ein Migrant, zB, kannst du sicher sein, dass der Richter sofort rührige Worte des Mitleids für das arme diskriminierte Hascherl finden würde. Ich bin nicht gegen eine hohe Strafe in diesem Fall, sondern gegen lasche Strafen in ähnlichen.

schastar
27.08.2011, 15:15
Ich rede von der Gruppenzugehörigkeit, nicht der Tat. Wäre er ein Migrant, zB, kannst du sicher sein, dass der Richter sofort rührige Worte des Mitleids für das arme diskriminierte Hascherl finden würde. Ich bin nicht gegen eine hohe Strafe in diesem Fall, sondern gegen lasche Strafen in ähnlichen.

gut und richtig

Zeitgeist1
27.08.2011, 15:18
Ich rede von der Gruppenzugehörigkeit, nicht der Tat. Wäre er ein Migrant, zB, kannst du sicher sein, dass der Richter sofort rührige Worte des Mitleids für das arme diskriminierte Hascherl finden würde.

Und genau das muß endlich aufhören! Eine Tat ist zu be- und verurteilen!

Wen interessiert die Gruppenzugehörigkeit oder sonstige Befindlichkeiten des Täters???

Conger71
27.08.2011, 16:05
Wen interessiert die Gruppenzugehörigkeit oder sonstige Befindlichkeiten des Täters???

Unsere linksverseuchten rotgrünen Gutmenschen! Und genau sie sind es, die unsere Gesetzgebung in eine "zweiklassige Rechtsprechung" aufgeweicht haben, in der einige (mit Migrationshintergrund) gleicher sind als gleich. Ein weiterer Beweis für meine These ist das Quotengeschisse, welches jetzt in etlichen Bereichen zugunsten der Mihigrüler und zu ungunsten der Autochthonen eingeführt werden soll. Zudem hat diese zweigeteilte Rechtsprechung noch einen anderen Zweck. Die an schweren Straftaten beteiligten Täter aus dem Muselkreis würden bei einer gerechten Rechtsprechung überdurchschnittlich häufig in der Kriminalstatitik auftauchen, was logischerweise zu Unruhen im Volk führen würde. Das muss auf alle Fälle vermieden werden. Spricht man für eine ähnliche Tat eines deutschen Täters eine höhere Strafe aus, relativiert sich alles wieder in der Statitik. Und genau das ist von den Gutmenschen gewollt.

Zeitgeist1
27.08.2011, 16:42
Gab es da nicht mal eine Vorgabe "Ohne Ansehen der Person"?

Reilinger
27.08.2011, 16:52
Gab es da nicht mal eine Vorgabe "Ohne Ansehen der Person"?

Grau ist alle Theorie...

Zeitgeist1
28.08.2011, 15:24
Unsere linksverseuchten rotgrünen Gutmenschen! Und genau sie sind es, die unsere Gesetzgebung in eine "zweiklassige Rechtsprechung" aufgeweicht haben, in der einige (mit Migrationshintergrund) gleicher sind als gleich.

M.E. sind das verkappte Kommunisten, die unser Land mit ihrer verqueren Ideologie überziehen wollen, ganz im Sinn von Rußland im Kampf gegen die USA. Sie versprechen sich davon, daß sie ihre Minderwertigkeitskomplexe und ihr Schuldbewußtsein loswerden, weil sie ja dann bestimmen würden, was Recht und was Unrecht ist. Die Anfänge davon erleben wir ja jetzt. Es wird Zeit, diese Entwicklung zu stoppen und wieder umzukehren.

Zeitgeist1
28.08.2011, 15:26
Grau ist alle Theorie...

Dann sollten wir die Verantwortlichen mal wieder daran erinnern, daß sie nicht in einem Wolkenkuckucksheim leben, sondern in der Realität.

Heinrich_Kraemer
28.08.2011, 15:50
Das Pech des Täters ist es hier, dass er nicht arm ist, kein Migrant, keiner sonstwie "diskriminierten" Gruppe angehört. Was nicht heißen soll, dass ich ihm nicht die Höchststrafe für seinen Mordversuch wünsche. Wer so brutal auf sein Opfer eintritt wie der, will den Tod des Opfers und dafür sollte eigentlich Lebenslang verhängt werden.

Soweit ich mich erinnere ist das die Brut eines Rechtsanwalts. Von daher dürfte nicht viel dabei rauskommen.

Cinnamon
28.08.2011, 15:51
Soweit ich mich erinnere ist das die Brut eines Rechtsanwalts. Von daher dürfte nicht viel dabei rauskommen.

Hast du ne Ahnung. Polizisten-, Anwalts- und Richterkinder dürften es eher am schwersten haben. Da will die Justiz nämlich beweisen, dass sie keine Boni vergibt.

Schwarzes-K
28.08.2011, 15:54
das pech des täters ist, das das opfer kein rechter war, dann würde er noch nen orden bekommen für diese tat.
leider darf man sowas ja heut nicht mehr mit geniockschuss von seinem elend befreien, schade!

Heinrich_Kraemer
28.08.2011, 15:55
Hast du ne Ahnung. Polizisten-, Anwalts- und Richterkinder dürften es eher am schwersten haben. Da will die Justiz nämlich beweisen, dass sie keine Boni vergibt.

Ein bisschen Ahnung hab ich da schon, sofern ein Freund von mir Richter am Amtsgericht Tiergarten ist und dessen Nachwuchs nicht gerade der vorbildlichste Staatsbürger ist.

Heinrich_Kraemer
28.08.2011, 16:13
p.s. War der Delinquent angetrunken (was er wohl war), keine besondere Schwere der Tat, kein Vorsatz (im Gegensatz zum Hooliganismus, bösen Rechtsextremen Taten z.B.), Provokation (wie auch immer) durch das Opfer und die Sache ist gegessen. Dazu die überfüllten Knäste in Berlin führen im Gros nur noch bei direkter Gefährdung der Allgemeinheit hinter Gitter.

Dazu die günstige Sozialprognose und Jugendstrafrecht (wohnt wohl noch bei den) Alten, mit Papa als Rechtsanwalt.

Das wird höchstwahrscheinlich ein bisschen Sozialstunden geben mit vielleicht Bewährung.

Strandwanderer
28.08.2011, 16:24
[ . . . ]

Das wird höchstwahrscheinlich ein bisschen Sozialstunden geben mit vielleicht Bewährung.

Ich nehme an, du meinst: eine Gefängnisstrafe, die unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zeitgeist1
28.08.2011, 16:25
Was mich immer wieder wundert: Auch hier wird nur über den Täter nachgedacht und nicht über die Tat und die Auswirkungen auf das Opfer. So, als wäre das nur ein notwendiges Übel.

Sind wir alle schon so abgestumpft, daß wir diese Sicht der Dinge bereits verinnerlicht haben?

Ruepel
28.08.2011, 16:33
Die Richter werden es wohl so sehen, wäre ich das Opfer würde ich dies wohl ganz anders bewerten.

Durchgreifende Richter/innen die soetwas anders sehen,landen sonst in den Berliner Bäumen.

Zeitgeist1
28.08.2011, 16:46
Durchgreifende Richter/innen die soetwas anders sehen,landen sonst in den Berliner Bäumen.

Vergiß dabei eines nicht: Auch hier wird mitgelesen von den Verantwortlichen im Justizministerium und der Richterschaft. Wenn wir uns nicht auf die Seite der Opfer stellen, ist das ein untrügliches Zeichen für diese, so weiterzumachen wie bisher.

An alle Verantwortlichen:

Macht endlich Schluß mit diesem Rumgeeiere wegen der Täter. Ihr habt "ohne Ansehen der Person" nach der Tat und deren Auswirkungen (dem Schaden, der dadurch entstanden ist) zu urteilen!!!

Zeitgeist1
01.09.2011, 07:49
Eine magere Meldung zur Fortsetzung des Prozesses:


Der Prozess gegen zwei junge Männer wegen der brutalen Attacke auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße ist mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt worden. Eine 17-jährige Mitschülerin sagte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht aus, dass der Hauptangeklagte Torben P. ihr nach der Tat demonstriert habe, wie er mit der Flasche auf das Opfer eingeschlagen und dann auf den Kopf getreten habe.

Der 18-Jährige hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Der Gymnasiast gab aber an, sich an die Tritte nicht erinnern zu können. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/berlin-prozess-gegen-u-bahn-schlaeger-fortgesetzt_aid_660347.html

Zeitgeist1
01.09.2011, 19:09
p.s. War der Delinquent angetrunken (was er wohl war), keine besondere Schwere der Tat, kein Vorsatz (im Gegensatz zum Hooliganismus, bösen Rechtsextremen Taten z.B.), Provokation (wie auch immer) durch das Opfer und die Sache ist gegessen. Dazu die überfüllten Knäste in Berlin führen im Gros nur noch bei direkter Gefährdung der Allgemeinheit hinter Gitter.

Dazu die günstige Sozialprognose und Jugendstrafrecht (wohnt wohl noch bei den) Alten, mit Papa als Rechtsanwalt.

Das wird höchstwahrscheinlich ein bisschen Sozialstunden geben mit vielleicht Bewährung.

Man fragt sich doch, was eigentlich vor Gericht verhandelt wird. Die Befindlichkeiten des Täters oder die Tat???

Bellerophon
01.09.2011, 19:56
Das Pech des Täters ist es hier, dass er nicht arm ist, kein Migrant, keiner sonstwie "diskriminierten" Gruppe angehört. Was nicht heißen soll, dass ich ihm nicht die Höchststrafe für seinen Mordversuch wünsche. Wer so brutal auf sein Opfer eintritt wie der, will den Tod des Opfers und dafür sollte eigentlich Lebenslang verhängt werden.

Andernfalls wäre der Fall ja auch nicht so ewig am Laufen - ähnlich wie bei dem Brunner.

So ein Fall in Hamburg mit Südländer... wenns hoch kommt, 1,5 Jahre auf Bewährung und 20 Sozialstunden - also eine Woche beim DRK-Rettungsdienst abhängen und Rauchen - vielleicht mal mit nem Hochdruckreiniger kurz n Wagen abspritzen - betont nachlässig... danach noch die DRK-Deppen mit dem Handy filmen, wie sie sich zum Affen machen.

Zeitgeist1
02.09.2011, 07:05
Und schon kommt wieder die Forderung nach einer Bewährungsstrafe:


Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe befürwortet eine Bewährungsstrafe für den 18-jährigen Berliner U-Bahnschläger. "Der Schüler unterscheidet sich deutlich vom typischen Gewalttäter", erklärte die Behördenmitarbeiterin im Prozess vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts. Der Schüler habe sich eingehend mit seiner Tat auseinandergesetzt und sei bereit, die Konsequenzen zu tragen, betonte die Zeugin. Soso, er "sei bereit, die Konsequenzen zu tragen"... Na, dann wäre eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung, wohl die falsche Maßnahme.

Polemi
02.09.2011, 08:38
Und schon kommt wieder die Forderung nach einer Bewährungsstrafe:

Soso, er "sei bereit, die Konsequenzen zu tragen"... Na, dann wäre eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung, wohl die falsche Maßnahme.
Tja, wer sich so alles außern darf - z.B. auch "sachverständige Mediziner (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,783881,00.html)":
"Einer Sachverständigen zufolge bestand für das Opfer zwar eine "potenzielle Lebensgefahr", doch die Verletzungen durch die Tritte seien wegen der "weichen Gummisohle" nicht lebensgefährlich gewesen, sagte die Ärztin."

Bienenstich
06.09.2011, 20:09
Thorben P. ist wahrscheinlich als schuldunfähig einzustufen, nachdem er mit 3,11 Promille auf einem Bahnsteig einen Mann fast totgeprügelt hat...
http://www.focus.de/panorama/welt/prozess-gegen-u-bahn-schlaeger-zweifel-an-schuldfaehigkeit-des-u-bahn-schlaegers_aid_662705.html

Leute: sauft´s Euch einen an, am besten mit harten Sachen, geht raus und prügelt am besten zu zweit auf einen bereits am Boden liegenden Menschen ein - es kann Euch NIX passieren!?(

Kopfschüttel...:-<

Sathington Willoughby
06.09.2011, 20:15
Ach du Scheiße, aber es ist bisher nur ein Testballon des Anwaltes. Was an den Familienverhältnissen so schwer sn soll leuchtet mir nicht ein.

Paul Felz
06.09.2011, 20:38
Ach du Scheiße, aber es ist bisher nur ein Testballon des Anwaltes. Was an den Familienverhältnissen so schwer sn soll leuchtet mir nicht ein.
Nein, das war die Gutachterin (http://www.med-kolleg.de/arzt/psychotherapie/2640.html). Noch Fragen?

Casus Belli
06.09.2011, 20:39
Als ich das heut beim Autofahren im Radio hörte hätte ich ausrasten können. Das darf doch nicht wahr sein.

Paul Felz
06.09.2011, 20:42
Als ich das heut beim Autofahren im Radio hörte hätte ich ausrasten können. Das darf doch nicht wahr sein.
Ein Wort: PsychotherapeutIN

Casus Belli
06.09.2011, 20:47
Ein Wort: PsychotherapeutIN

Soweit ich weiß gibt es keinen Einwandfreien Bluttest der den genauen Einfluss von Alkohol beweist, also was will diese QuacksalberIN?

Wer Saufen kann, der kann auch für die Taten im Suff voll verantwortlich gemacht werden, zumindest seh ich das so.

Paul Felz
06.09.2011, 20:53
Soweit ich weiß gibt es keinen Einwandfreien Bluttest der den genauen Einfluss von Alkohol beweist, also was will diese QuacksalberIN?

Wer Saufen kann, der kann auch für die Taten im Suff voll verantwortlich gemacht werden, zumindest seh ich das so.
Genau das habe ich gehofft zu lesen.

Für was bitte braucht man da überhaupt einen Gutachter?

cougar
06.09.2011, 21:16
Genau das habe ich gehofft zu lesen.

Für was bitte braucht man da überhaupt einen Gutachter?

na um den beiden armen kindern nicht die zukunft zu verbauen.

rechtsvonlinks
07.09.2011, 07:41
Thorben P. ist wahrscheinlich als schuldunfähig einzustufen, nachdem er mit 3,11 Promille auf einem Bahnsteig einen Mann fast totgeprügelt hat...
http://www.focus.de/panorama/welt/prozess-gegen-u-bahn-schlaeger-zweifel-an-schuldfaehigkeit-des-u-bahn-schlaegers_aid_662705.html

Leute: sauft´s Euch einen an, am besten mit harten Sachen, geht raus und prügelt am besten zu zweit auf einen bereits am Boden liegenden Menschen ein - es kann Euch NIX passieren!?(

Kopfschüttel...:-<

Man sollte dann jedoch zwingend vermeiden, mit dem Auto den Tatort zu verlassen. Denn dann ist man dran!

harlekina
07.09.2011, 07:46
Soweit ich weiß gibt es keinen Einwandfreien Bluttest der den genauen Einfluss von Alkohol beweist, also was will diese QuacksalberIN?

Wer Saufen kann, der kann auch für die Taten im Suff voll verantwortlich gemacht werden, zumindest seh ich das so.

Und wenn ich weiß, dass ich im Suff regelmäßig austicke, müßte ich so helle sein, die Finger vom Stoff zu lassen.

Schaschlik
07.09.2011, 07:53
Die strafmildernde Wirkung von Alkoholeinfluss habe ich noch nie richtig verstanden. 1996 hat im Nachbarort ein Besoffener (auch >3 promille) eine junge Lehrerin und Mutter von 2 Kleinkindern mit 140 Sachen an der Ortseinfahrt über den Haufen gefahren (mit Todesfolge). Der Typ bekam eine Bewährungsstrafe und als Auflage eine Therapie, welche aber nicht erfolgreich gewesen sein kann, denn ich seh den Typen auf jedem Stadtfest besoffen rumtorkeln.

Mütterchen
07.09.2011, 08:05
Und wenn ich weiß, dass ich im Suff regelmäßig austicke, müßte ich so helle sein, die Finger vom Stoff zu lassen.

Da er aber in der Lage war, trotz dieses sehr hohen Alkoholpegels noch gezielte Tritte und Schläge auszuteilen, müsste er eher ein geübter Trinker sein.

henriof9
07.09.2011, 08:05
Genau das habe ich gehofft zu lesen.

Für was bitte braucht man da überhaupt einen Gutachter?

Wei der feststellt, daß Du als Kind keinen bunten Baller hattest und das dafür verantwortlich dafür ist, daß Du als Erwachsener deswegen für nichts verantwortlich bist.
Ach ja, sehr hilfreich dabei ist auch wenn Deine Mutter Hure und Dein Vater Säufer war. :rolleyes:

henriof9
07.09.2011, 08:06
Die strafmildernde Wirkung von Alkoholeinfluss habe ich noch nie richtig verstanden. 1996 hat im Nachbarort ein Besoffener (auch >3 promille) eine junge Lehrerin und Mutter von 2 Kleinkindern mit 140 Sachen an der Ortseinfahrt über den Haufen gefahren (mit Todesfolge). Der Typ bekam eine Bewährungsstrafe und als Auflage eine Therapie, welche aber nicht erfolgreich gewesen sein kann, denn ich seh den Typen auf jedem Stadtfest besoffen rumtorkeln.

Das mußt Du verstehen; der Führerscheinentzug war da doch schon Strafe genug. :umkipp:

harlekina
07.09.2011, 08:10
Da er aber in der Lage war, trotz dieses sehr hohen Alkoholpegels noch gezielte Tritte und Schläge auszuteilen, müsste er eher ein geübter Trinker sein.

Definitiv. Du und ich wären bei 3,11 mausetot.

harlekina
07.09.2011, 08:12
Die strafmildernde Wirkung von Alkoholeinfluss habe ich noch nie richtig verstanden. 1996 hat im Nachbarort ein Besoffener (auch >3 promille) eine junge Lehrerin und Mutter von 2 Kleinkindern mit 140 Sachen an der Ortseinfahrt über den Haufen gefahren (mit Todesfolge). Der Typ bekam eine Bewährungsstrafe und als Auflage eine Therapie, welche aber nicht erfolgreich gewesen sein kann, denn ich seh den Typen auf jedem Stadtfest besoffen rumtorkeln.
Das ist leider meistens so. Leider steigen sie auch immer noch besoffen ins Auto. Das Makabere daran ist: jeder weiß es, jeder schaut weg.

Strandwanderer
07.09.2011, 08:55
U-Bahn-Treter Torben - das arme Opfer

"Torben P. sah sich immer als Opfer

Plötzlich brechen die Tränen aus ihm heraus. Er versteckt sein Gesicht hinter seinen Händen, reibt sich die Augen.

Der fünfte Prozesstag. Zum ersten Mal zeigte Torben P. (18) im Gerichtssaal Gefühle.Am Dienstag stellte die Berliner Ärztin Cornelia Mikolaiczyk (40) das psychologische Gutachten vor. Es zeigt, dass sich der U-Bahn-Prügler sein Leben lang als Opfer sah. Seine Familie: Seit sich Torben P. erinnern kann, sind seine Eltern Frührentner. Beide leiden an Diabetes, der Vater hat Parkinson, die Mutter Herzprobleme. „Die Krankheiten der Eltern waren immer präsent“, so die Psychologin. Oft seien sie gar nicht ansprechbar gewesen.

Auch in der Nachbarschaft hat das große, dünne Kind Schwierigkeiten. „Er hat sich als Prügelknabe gesehen“, sagt Mikolaiczyk. In der Pubertät spricht der Sohn wochenlang nicht mit seinem Vater. Im Sommer 2010 zieht er im Streit für wenige Monate zu seiner Schwester. Seine Schulzeit: „Es zieht sich wie ein roter Faden durch: Herr P. hat sich immer als Opfer gesehen“, so die Gutachterin. [ . . . ]

Torben P. besucht in elf Jahren sechs verschiedene Schulen. Der negative Höhepunkt für ihn: Die Eltern ignorieren seinen Wunsch, das Internat zu verlassen – bis er anfängt, sich zu ritzen. Seine Tat: „Todesaggressiv und schnaufend“ – so hat U-Bahn-Prügler Torben P. der Psychologin gegenüber nicht etwa sich selbst, sondern sein Opfer Markus P. (30) beschrieben. Er habe Angst gehabt und sei dann ausgerastet.

An die vier Tritte auf den Kopf seines Opfers will er sich nicht erinnern können, er sei zu betrunken gewesen. Hätte Torben P. so viel Alkohol getrunken wie er angab, hätte er laut Gutachterin „einen Promillewert von 12,65 haben müssen“. Fest steht: Der Angeklagte war mindestens angetrunken – aber immer noch in der Lage, viermal auf den Kopf seines Opfers zu treten. Die Expertin: „Herr P. war in seinem Verhalten deutlich enthemmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass seine Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert war."

Seine Psyche: „Zum Zeitpunkt der Begutachtung war Herr P. schwer depressiv und suizidgefährdet“, erklärt Mikolaiczyk. Zu Beginn habe er das Gutachten als „abgekartetes Spiel“ bezeichnet. Sie stellte beim Angeklagten eine hohe Selbstaggression fest. Auch vor der Tat sei er phasenweise depressiv gewesen."

http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/torben-p-sah-sich-immer-als-opfer-article1265866.html
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Welches Auge bleibt bei der Auflistung dieser schweren Schicksalsschläge trocken?

Warum hat man eigentlich seine Aknepickel nicht erwähnt?

Na gut: ein viewöchiger Südsee-Segeltörn (allinclusive) ist ihm sowieso sicher.

Adunaphel
07.09.2011, 08:59
Ein Gefäß für meine Tränen bitte....

Zeitgeist1
07.09.2011, 09:17
Dagegen reichen zwei Sätze für das Opfer:


Das inzwischen 30-jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann hat bis heute psychisch mit den Folgen des Überfalls zu kämpfen. Das ist eine Schande für die deutsche Justiz, die die Tat und deren Folgen zu beurteilen hat und nicht die Befindlichkeiten des Täters!

Wer zahlt dem Opfer die Therapie?

http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-u-bahn-schlaeger-vermindert-schuldfaehig_aid_662684.html

Stadtknecht
07.09.2011, 09:31
Thorben P. ist wahrscheinlich als schuldunfähig einzustufen, nachdem er mit 3,11 Promille auf einem Bahnsteig einen Mann fast totgeprügelt hat...
http://www.focus.de/panorama/welt/prozess-gegen-u-bahn-schlaeger-zweifel-an-schuldfaehigkeit-des-u-bahn-schlaegers_aid_662705.html

Leute: sauft´s Euch einen an, am besten mit harten Sachen, geht raus und prügelt am besten zu zweit auf einen bereits am Boden liegenden Menschen ein - es kann Euch NIX passieren!?(

Kopfschüttel...:-<

Das ist aber rechtlich so.
Der Täter war so besoffen, daß er schuldunfähig war.

Es stellt sich die Frage, was muß das für ein Mensch sein, der mit 3,11 Promille noch in der Lage ist jemanden zu verprügeln.
Ich wäre bei so einem Wert auf der Intensivstation oder im Leichenschauhaus.

Verurteilt werden kann der Mann jedoch wegen Vollrausches gemäß § 323a StGB


§ 323a StGB Vollrausch.


(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Stadtknecht
07.09.2011, 09:42
Die strafmildernde Wirkung von Alkoholeinfluss habe ich noch nie richtig verstanden. 1996 hat im Nachbarort ein Besoffener (auch >3 promille) eine junge Lehrerin und Mutter von 2 Kleinkindern mit 140 Sachen an der Ortseinfahrt über den Haufen gefahren (mit Todesfolge). Der Typ bekam eine Bewährungsstrafe und als Auflage eine Therapie, welche aber nicht erfolgreich gewesen sein kann, denn ich seh den Typen auf jedem Stadtfest besoffen rumtorkeln.

Das ist in der Tat schwer nachvollziehbar.

Bewährung für fahrlässige Tötung pp in erheblich alkoholisiertem Zustand ist schon hart.

Stadtknecht
07.09.2011, 09:43
Hat man Torben P. nach seiner Tat eigentlich festgenommen und wurde eine Blutprobe entnommen?

harlekina
07.09.2011, 10:00
Tja, wer sich so alles außern darf - z.B. auch "sachverständige Mediziner (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,783881,00.html)":
"Einer Sachverständigen zufolge bestand für das Opfer zwar eine "potenzielle Lebensgefahr", doch die Verletzungen durch die Tritte seien wegen der "weichen Gummisohle" nicht lebensgefährlich gewesen, sagte die Ärztin."
Welch ein Glück für das Opfer, dass der Täter so vorausschauend war.

Bienenstich
08.09.2011, 19:35
"Wegen des Rausches sei nicht auszuschließen, dass er die Situation verkannt habe und das Gefühl hatte, sich verteidigen zu müssen, argumentierte der Anwalt. "

Nachzulesen hier:
http://www.ksta.de/html/artikel/1314765887400.shtml

Ach ja. Nun denn. Eigentlich sollte man doch direkt das Opfer vor Gericht stellen, oder? Wie kann der sich da auch auf den Boden legen nach so einem kleinen Flaschenangriff? Memme!:ohno:

Sowas kann auch nur schiefgehen, das muß man doch wissen!

Ich muß gleich spucken..:-<

Paul Felz
08.09.2011, 20:09
Hat man Torben P. nach seiner Tat eigentlich festgenommen und wurde eine Blutprobe entnommen?
Soweit ich mich erinnere, hat er sich selbst gestellt. Wie lange nach der Tat, weiß ich nicht. In dunkler Erinnerung habe ich den nächsten Tag.

Also: wie bitte wurde die Alk-Kontentration festgestellt? Nach Aussagen?

harlekina
08.09.2011, 20:18
Soweit ich mich erinnere, hat er sich selbst gestellt. Wie lange nach der Tat, weiß ich nicht. In dunkler Erinnerung habe ich den nächsten Tag.

Also: wie bitte wurde die Alk-Kontentration festgestellt? Nach Aussagen?
Vielleicht durch Hochrechnung aufgrund des Restalks.

Bellerophon
08.09.2011, 20:27
Im Spiegel wurde neulich auch noch mal von einem Experten klargestellt das Bewährungsstrafen in solchen Fällen üblich sind - falls der geneigte Leser es mir nicht glauben will.

Aber das geht dem Michel nicht in die Birne.

Ermittlungsverfahren bei "leichten Verletzungen" ( also gebrochene Nase, Kiefer) und Raubüberfällen mit oder ohne Körperverletzung, werden ansonsten nach ungefähr zwei bis drei Wochen Schamfirst eingestellt (wegen mangelnden öffentlichen Interesses*)- ausser man hat Glück und es wurde gefilmt.

Gut, das unsere Behörden an gewisse Tatverdächtige auch mal "Vorladungen" verschicken, mit dem sozusagen Interesse diese zur Flucht in die Heimatländer zu animieren .... so wie die deutsche Polizei an gewisse Leute ja auch Informationsblätter bezüglich unliebsamer Demos schickt, um diese Leute zu animieren, dort störend einzugreifen... geschenkt.

Da kann sich der Michel wohl im schlimmsten Alptraum nicht vorstellen - seine liebe Polizei....



*öffentliches Interesse gibt es z.E wenn ein schwarzer Mitarbeiter der Ami-Botschaft bei einem Fußballspiel Bier über den Kopf geschüttet bekommt - dann schreibt der Botschafter unser Brüder und Freunde gleich ne Protestnote, und die Medien berichten.

Also Recht und Gesetz richten sich danach, ob man eine Lobby hat - oder Eskalationspotential.

Dann kooperiert z.E. die Polizei mit dir - wie mit der Antifa.

So sieht das aus, in Schland.

FranzKonz
08.09.2011, 20:28
Das ist aber rechtlich so.
Der Täter war so besoffen, daß er schuldunfähig war.

Es stellt sich die Frage, was muß das für ein Mensch sein, der mit 3,11 Promille noch in der Lage ist jemanden zu verprügeln.
Ich wäre bei so einem Wert auf der Intensivstation oder im Leichenschauhaus.

Verurteilt werden kann der Mann jedoch wegen Vollrausches gemäß § 323a StGB


§ 323a StGB Vollrausch.


(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.


Wenn ich derart besoffen mit dem Auto eine Omma über den Haufen fahre, die regelwidrig mitten auf der Straße am ratschen ist, krieg' ich den Schoppen strafverschärfend auf's Urteil geschmiert, schlag' ich die gleiche Omma im Suff mit einem Holzscheit tot, wird der Schoppen strafmildernd wirksam.

Du kannst mir sagen, was Du willst, aber diese Juristen gehören durch die Bank in eine geschlossene Anstalt, zu allererst die aus dem Bundestag.

Zeitgeist1
10.09.2011, 15:08
"Angeklagter tut sich in erster Linie selbst Leid"

Erinnerungslücken und angebliche Volltrunkenheit nehmen die Staatsanwälte dem Berliner U-Bahn-Schläger Torben P. nicht ab. Sie fordern vier Jahre Jugendstrafe. [...]

Die beiden Verteidiger von Torben P., Alexander Sättele und Boris Hube, versuchten in ihrem Plädoyer, das Bild des „Hasstreters“ zu relativieren. P. sei bis zur Tat „ein junger Mann wie jeder andere“ gewesen – strafrechtlich unauffällig, integriert, höflich. Die Verteidiger bestritten, dass P. mit einem Tötungsvorsatz handelte. [...]

Sättele und Hube forderten für ihren Mandanten deshalb zwei Jahre Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13593422/Angeklagter-tut-sich-in-erster-Linie-selbst-Leid.html

Na klar, Bewährung.... damit der Täter auch weiß, daß er weitermachen darf... /:(

Wer stellt sich freiwillig für "die zweite Chance" zur Verfügung? Die Richter? Die Anwälte?

Wer zahlt eigentlich solchen Gewalttätern mehrere Anwälte???

Zeitgeist1
19.09.2011, 13:58
Und wieder mal ein Kuschelurteil:


Berliner U-Bahn-Schläger zu Haftstrafe verurteilt
Das Berliner Landgericht verurteilte den 18-jährige Schüler Torben P. am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Es befand den Angeklagten des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.http://www.focus.de/panorama/welt/zwei-jahre-und-zehn-monate-berliner-u-bahn-schlaeger-zu-haftstrafe-verurteilt_aid_666862.html

Was im Focus online - Artikel allerdings nicht erwähnt wird:


Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Zugleich ordnete das Gericht an, die Haftverschonung für Torben P. vorerst unter Auflagen aufrecht zu erhalten. http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/5285zdg-haftstrafe-fuer-u-bahn-schlaeger

Er mußte auch nicht in Untersuchungshaft. Also läuft er weiterhin frei herum!


In der Öffentlichkeit war kritisiert worden, dass der Gymnasiast von der Untersuchungshaft verschont und nicht wegen versuchten Mordes angeklagt worden war. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13613542/Haftstrafe-fuer-18-jaehrigen-U-Bahn-Schlaeger.html

Heinrich_Kraemer
20.09.2011, 14:08
Was diese Jurisprudenzbrut eher schwerer treffen könnte ist das Zivilverfahren, in welchem die Ansprüche des Opfers geltend gemacht werden. Wenn berufsunfähig oder eingeschränkt heißts lebenslang zahlen.

Wobei jedoch, sofern Brut eines Rechtsanwalts, da nicht viel dabei rauskommen könnte: Es wird studiert, dann am Existenzminimum rumgesandelt, die Kohle unter anderem Namen und anderen Wegen verschoben, daß der Handwerker leer ausgehen könnte.

Zeitgeist1
20.09.2011, 16:12
Das muß man sich mal vorstellen. Da wird ein Mensch von so einem Bürschchen mutwillig fast totgetreten und der Täter verbringt keinen einzigen Tag im Knast! Nein, er wird verschont!

Ich wünsche dem Vater des Bürschchens und den Richtern, daß sie dafür bezahlen müssen, aber nicht nur finanziell. Nein, es soll sie an der empfindlichsten Stelle treffen, so daß sie mal begreifen, was sie da getan haben: Einen Gewaltverbrecher geschützt und quasi freigesprochen!

Zeitgeist1
20.09.2011, 16:17
Was diese Jurisprudenzbrut eher schwerer treffen könnte ist das Zivilverfahren, in welchem die Ansprüche des Opfers geltend gemacht werden. Wenn berufsunfähig oder eingeschränkt heißts lebenslang zahlen.

Wobei jedoch, sofern Brut eines Rechtsanwalts, da nicht viel dabei rauskommen könnte: Es wird studiert, dann am Existenzminimum rumgesandelt, die Kohle unter anderem Namen und anderen Wegen verschoben, daß der Handwerker leer ausgehen könnte.

Hoffentlich klagt das Opfer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz!

Zeitgeist1
24.09.2011, 18:17
Der U-Bahnschläger geht in Revision! Hoffentlich fällt die Strafe jetzt härter aus und er muß sofort zum Haftantritt. Würde das öfter gemacht, dann wäre endlich Ruhe mit diesem "Durchprozessieren bis zum Freispruch"!

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13623207/Verteidiger-von-Torben-P-legte-Revision-ein.html

http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-berliner-u-bahnschlaeger-geht-in-revision_aid_668641.html

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/248718k-u-bahn-schlaeger-will-revision

Zeitgeist1
25.09.2011, 01:18
Merkwürdig, wie die Systempresse diese Artikel neuerdings versteckt, so daß man sie nur über die Suche finden kann.

Daphne
30.09.2011, 04:37
"Wir stören uns daran, dass das Gericht Tötungsvorsatz angenommen hat" so der Anwalt des Schlägers.

Was soll es den anderes sein als Tötungsvorsatz wenn man jemand immer und immer wieder brutal gegen den Kopf tritt?

Mütterchen
30.09.2011, 06:20
U-Bahn-Treter Torben - das arme Opfer

"Torben P. sah sich immer als Opfer
.......
Plötzlich brechen die Tränen aus ihm heraus.Todesaggressiv und schnaufend“ – so hat U-Bahn-Prügler Torben P. der Psychologin gegenüber nicht etwa sich selbst, sondern sein Opfer Markus P. (30) beschrieben. Er habe Angst gehabt und sei dann ausgerastet.
......


( gekürzt durch mich)

Wird an anderer Stelle einmal erwähnt, wie sich der Mann, der zusammengeschlagen wurde, zuvor verhalten hat?

Zeitgeist1
30.09.2011, 10:04
( gekürzt durch mich)

Wird an anderer Stelle einmal erwähnt, wie sich der Mann, der zusammengeschlagen wurde, zuvor verhalten hat?

Hast Du das Video denn nicht gesehen?

Mütterchen
30.09.2011, 15:14
Hast Du das Video denn nicht gesehen?

Falls du den im Eingangsbeitrag verlinkten Ausschnitt meinst - den habe ich gesehen.

Zeitgeist1
30.09.2011, 22:22
Falls du den im Eingangsbeitrag verlinkten Ausschnitt meinst - den habe ich gesehen.

Das Video kannst Du hier anschauen:

http://www.welt.de/videos/panorama/article13253879/April-2011-Brutale-Attacke-in-U-Bahn.html#autoplay

Ging tagelang durch Presse und TV.

Mütterchen
01.10.2011, 06:53
Das Video kannst Du hier anschauen:

http://www.welt.de/videos/panorama/article13253879/April-2011-Brutale-Attacke-in-U-Bahn.html#autoplay

Ging tagelang durch Presse und TV.

Danke für den Link, aber den Ausschnitt kannte ich. Darauf sieht man aber nicht, was sich zuvor abgespielt hat. Es interessiert mich ja nur deshalb, weil der Schläger - ich hatte das zitiert - sein Opfer als aggressiv bezeichnet hat.

Zeitgeist1
01.10.2011, 13:59
Danke für den Link, aber den Ausschnitt kannte ich. Darauf sieht man aber nicht, was sich zuvor abgespielt hat. Es interessiert mich ja nur deshalb, weil der Schläger - ich hatte das zitiert - sein Opfer als aggressiv bezeichnet hat.

Hätte der Schläger Deiner Meinung nach mehr Recht gehabt, das Opfer so zu behandeln, wenn es vorher Streit gegeben hätte???

Mütterchen
01.10.2011, 14:16
Hätte der Schläger Deiner Meinung nach mehr Recht gehabt, das Opfer so zu behandeln, wenn es vorher Streit gegeben hätte???


Falls du jetzt witterst, ich versuchte, die Schläge und Tritte zu entschuldigen, dann kann ich dir versichern, dem ist nicht so. Mir ist lediglich diese eine Stelle im Text aufgefallen - und nur in diesem einen Text - wo davon gesprochen wurde, das spätere Opfer habe sich zuvor aggressiv verhalten.

Und, auch wenn ich damit keine Schläge gegen den Kopf rechtfertigen möchte, es macht für mich schon einen Unterschied, ob jemand ahnungslos und friedfertig auf meine U-Bahn warte und dann plötzlich angegriffen werde, oder ob er zuvor selbst aggressiv war.
Deswegen meine Frage.

Zeitgeist1
01.10.2011, 14:20
Und, auch wenn ich damit keine Schläge gegen den Kopf rechtfertigen möchte, es macht für mich schon einen Unterschied, ob jemand ahnungslos und friedfertig auf meine U-Bahn warte und dann plötzlich angegriffen werde, oder ob er zuvor selbst aggressiv war.
Deswegen meine Frage.

Keine Sorge, wenn das so gewesen wäre, hätte der Anwalt des Täters schon längst die Videostelle - das Überwachungsvideo lief ja nicht erst seit den Schlägen und Tritten - eingereicht und veröffentlichen lassen.

Ganz_unten
02.10.2011, 21:03
Echte Zivilicourage gegenüber "Entscheidungsträgern" !

http://www.stadtmorgen.de/bezirke/eklat-am-liebfrauengymnasium-%e2%80%93-lehrer-weigern-sich-%e2%80%9eu-bahntreter%e2%80%9c-torben-p-zu-unterrichten/22490.html

Zeitgeist1
02.10.2011, 22:38
Echte Zivilicourage gegenüber "Entscheidungsträgern" !

http://www.stadtmorgen.de/bezirke/eklat-am-liebfrauengymnasium-%e2%80%93-lehrer-weigern-sich-%e2%80%9eu-bahntreter%e2%80%9c-torben-p-zu-unterrichten/22490.html

Danke für den Link. Zitat aus dem Artikel:



Eklat am Liebfrauengymnasium – Lehrer weigern sich „U-Bahntreter“ Torben P. zu unterrichten

Die Strafkammer des Landgerichts Berlin – Jugendkammer – hatte den 18jährigen Torben P. wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt (http://www.stadtmorgen.de/panorama/urteil-jugendstrafe-fur-torben-p-wegen-gewaltatacke-am-u-bahnhof-friedrichstrase/22045.html). Bisher musste er die Strafe noch nicht antreten und geht dem Alltag eines Jugendlichen nach. Dazu gehört eben auch der Besuch einer Schule.

Torben P. besucht seit dieser Woche, bis zu seinem Haftantritt, das katholische Liebfrauengymnasium. Das gefällt einigen Lehrern überhaupt nicht. Sie weigern sich den „U-Bahntreter“ zu unterrichten. Worte wie Streik und fristlose Kündigung sollen gefallen sein. Den Lehrern sollte man einen Orden verleihen!