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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsurteil: Hartz-IV-Kind darf Geldgeschenk der Oma behalten



Candymaker
23.08.2011, 13:31
Fast fünf Jahre lang haben die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin aus Leipzig vor Gericht darum gekämpft, Geldgeschenke ihrer Großmutter behalten zu dürfen.

Erst nach der Verhandlung in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei jungen Menschen müssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben.

http://www.welt.de/wirtschaft/article13560725/Hartz-IV-Kind-darf-Geldgeschenk-der-Oma-behalten.html

Gurken-maske
23.08.2011, 17:35
Erschütternd!

Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!

NationalDemokrat
23.08.2011, 17:38
Erschütternd!

Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!

Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

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Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!

Fiji Mermaid
23.08.2011, 17:42
Ekelhaft, passt aber wunderbar zur BRD!

Don
23.08.2011, 17:43
In einem Land das so etwas ernsthaft zustandebringt, nicht weiter verwunderlich.
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf

Landogar
23.08.2011, 17:48
Wurde mittlerweile eigentlich geklärt, ob Kinder aus Hartz4-Familien selbst verdientes Geld behalten dürfen? Da gabs doch mal den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die nur eine halbe Stelle hatte, und deswegen aufstocken musste. Ihre Tochter hatte in den Sommerferien gearbeitet, und sich von dem Geld eine Gitarre gekauft. Die ARGE hat daraufhin den Verdienst der Tochter voll mit den Bezügen verrechnet, und den entsprechenden Betrag von der Mutter zurückgefordert.

Gurken-maske
24.08.2011, 13:07
Wurde mittlerweile eigentlich geklärt, ob Kinder aus Hartz4-Familien selbst verdientes Geld behalten dürfen? Da gabs doch mal den Fall einer alleinerziehenden Mutter, die nur eine halbe Stelle hatte, und deswegen aufstocken musste. Ihre Tochter hatte in den Sommerferien gearbeitet, und sich von dem Geld eine Gitarre gekauft. Die ARGE hat daraufhin den Verdienst der Tochter voll mit den Bezügen verrechnet, und den entsprechenden Betrag von der Mutter zurückgefordert.

An den Fall erinnere ich mich auch, habe aber Weiteres nicht darüber lesen können.......

haihunter
24.08.2011, 13:15
Erschütternd!

Und zusätzlich wegen 570 € einen Prozess zu verursachen, der den Steuerzahler mehr als die Ursprungssumme kostet.

Das Jobcenter sollte sich in Grund und Boden schämen!!

Nicht nur das, die sollten mal den entsprechenden Sachbearbeiter austauschen, ihm oder ihr vorher aber noch die Prozesskosten vom gehalt abziehen.

haihunter
24.08.2011, 13:16
Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

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Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!

Nationalsozialisten, die Kinder in Gaskammern geschickt haben, noch weit mehr.

Gurken-maske
24.08.2011, 13:19
Nicht nur das, die sollten mal den entsprechenden Sachbearbeiter austauschen, ihm oder ihr vorher aber noch die Prozesskosten vom gehalt abziehen.

Der tut auch nur das, was sein Vorgesetzter ihm sagt..........

haihunter
24.08.2011, 13:40
Der tut auch nur das, was sein Vorgesetzter ihm sagt..........

Dann muss man eben auch den Vorgesetzten entsorgen.

George Rico
24.08.2011, 13:43
Nationalsozialisten, die Kinder in Gaskammern geschickt haben, noch weit mehr.
Das ist zwar völlig korrekt, aber was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?



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haihunter
24.08.2011, 13:46
Das ist zwar völlig korrekt, aber was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

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Lies den Beitrag dieses Rechtsextremisten, der ja bekanntermassen Hitler und das 3. Reich verehrt und verherrlicht und dann verstehst Du vielleicht, was ich damit bezwecken wollte.

KaRol
24.08.2011, 17:25
Oh Leutz...

dass der Nationale mal wieder einen Anfall von Bekehrungssucht hat und gerade mal wieder seinen Hass gegen Land und Leute propagiert, das übergehe ich jetzt mal...:rolleyes:

Das ihr aber nicht bemerkt habt, dass es sich um einen Altfall handelt, der vor 5 Jahren nicht eindeutig geregelt war, das gibt mir doch zu denken.

Gesetze werden erlassen - sind aber nicht ausgereift. Deshalb gibt es Erläuterungen dazu, Ausführungen und jede Menge Klagen, wenn sich die Parteien uneinig sind. Das war immer so, ist immer so und wird immer so sein...

In diesem (Alt) Fall betrifft es Berechnungen für Kinder, die damals nicht geregelt waren - und es seit etwas über 1 Jahr sind.
Also wurden den Kids keine Geldgeschenke der Oma angerechnet - und gut ist´s.
Seit etwa 1 Jahr ist geregelt, dass:

Kinder von H IV-Empfängern 4 Wochen maximal im Jahr arbeiten können und 1.200 Euro vom Verdienst anrechnungsfrei bleiben. Irgendwo gibt es noch jur. Tricks ( mit den 4 Wochen) die einen höheren Freibetrag ermöglichen; muss man ggfs ergoogeln...

Ausserdem können H IV Kids/Jugendliche sich so um die 140 Euro im Monat dazuverdienen ( z.B. durch Zeitungsaustragen etc. , die anrechnungsfrei bleiben....

Für Geldgeschenke gilt: der Betrag muß angemessen und vernünftig sein...der Huni von Omi zum Geburtstag zählt dazu, ebenso Weihnachtsgratifikation, Oster/Geburtstagszuwendungen, bei Konfirmation/Kommunion sind es m.W. bis 3.000 Euro...

Also kein Grund, sich künstlich aufzuregen.....

....und das junge Mädchen durfte natürlich ihre Gitarre behalten...anrechnungsfrei...:rolleyes::rolleyes:

Habt einmal etwas Verständnis für die Sachbearbeiter in den Behörden; die finden keine gesetzliche Regelung, fragen den Cheffe, der sich nicht die Finger klemmen will und "Ablehnen" anordnet. Die Gericht entscheidet pro - die nächste Instanz contra und irgendwann muß ein Grundsatzurteil her - so wie in diesem Fall.

Was ist daran schlimm? Das Geld wurde nicht angerechnet, weil während des Verfahrens jede Einbehaltung untersagt ist....aber die Behörde sichert sich so gegen Verjährung ab, falls sie doch in letzter Instanz obsiegen würde.
Den Klägern entstand so kein Schaden - so what??

Und einen Fall bis zum Ende durchzuziehen kostet allemal weniger, als laufend in gleicher Sache vor Gericht zu dackeln...


KaRol

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Registrierter
24.08.2011, 18:52
Nationalsozialisten, die Kinder in Gaskammern geschickt haben, noch weit mehr.

was wäre ein Tag in der BRD ohne die unausläßlichen Gaskammern?

Rutt
24.08.2011, 19:18
War nicht anderst zu erwarten. Die Anrechnung war zwar rechtlich zulässig, aber eben nur bei den Kindern und nicht - wie hier geschehen - bei den Eltern. Damit war der Bescheid formal falsch.

Die dazu überall zu lesende Behauptung: Geschenke "ihm Rahmen des Üblichen", die nach April 2011 ausgezahlt worden sind, würden grundsätzlich nicht mehr als Einkommen gelten, ist allerdings falsch. Es gibt weder im SGB II noch in der ALG II-V eine derartige Festlegung.
Lediglich Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe sind i.H.v. von insgesamt max. 3.100 Euro lt. § 1 Abs. 1 Nr. 12 ALG II-V nicht anzurechnen. Weder Weihnachten noch Geburtstage sind davon umfasst.

Die Bagatellklausel in § 11a Abs. 5 SGB II beinhaltet (absichtlich) keinerlei Summe. Allerdings wurde die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V festgelegte Bagatellgrenze auf 10 Euro im Monat gemindert.
Ein Bescheid, der sich auf § 11a Abs. 5 SGB II i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V bezieht und Geldgeschenke über 10 Euro/Monat anrechnet, wäre somit rechtlich OK.

mfg
rutt

Rutt
24.08.2011, 19:22
Nicht nur das, die sollten mal den entsprechenden Sachbearbeiter austauschen, ihm oder ihr vorher aber noch die Prozesskosten vom gehalt abziehen.


Wow, ich bin voll und ganz deiner Meinung!
Die sollte man zum Toilettenschruben für 1 Euro schicken und zwar mit Zahnbürste!



mfg
rutt

D-Moll
24.08.2011, 19:27
Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

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Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!


Mehr als widerlich. Geschenk ist Geschenk und sollte in jedem FAll unantastbar sein.

Aber spenden sollen dürfen die Deutschen ohne Begrenzung für Afirka usw. wo die Gelder , wie man weiß doc meist zweckentfremdet werden (für Waffen usw.) nicht für die Hungernden selber.

Geronimo
24.08.2011, 19:31
Das ist zwar völlig korrekt, aber was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?



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Dabei geht der rückgratlosen Ratte einer ab.

Kanute
24.08.2011, 19:32
Es ist keine gute Erziehung, wenn man kleine Geschenke nicht behalten darf oder eine Schülerin von ihrem Ferienjob ihr Geld abgeben muss, - dabei sollte doch Hass 4 Fördern und Fordern.

Rutt
24.08.2011, 19:40
Dann muss man eben auch den Vorgesetzten entsorgen.

Nochmal meine Zustimmung!
Jetzt kannste dir ja vorstellen wie Arbeitssuchende und Aufstocker über denn Tisch gezogen werden!
Die werden mit Vorsatz schikaniert, Hilfe zur Selbsthilfe gibt es nicht!
Weißt du wie die handeln:" Wo kein Kläger da kein Richter"
Das führt zu den vielen Klagen vor dem Sozialgerichten, kein Wunder wenn man ehemalige Postbeamte
oder Gartenbauverwaltungsangestellte plötzlich zu Fallmanagern oder Arbeitsvermittlern macht.

Die haben schlicht und einfach keine Ahnung vom Sozialrecht.

Der ganze Dreck gehört abgeschafft und durch eine bessere Alternative ersetzt,
für die Betroffenen, für die Menschen!

Ach übrigens gibt es ca. 8,9 Millionen Unterbeschäftigte die gerne
Vollzeit Arbeiten würden. (Es gibt schlicht zu wenig Stellen!)

Die wahre Arbeitslosenzahl liegt bei ca. 4,8 Millionen (ALG2)
und ca. 1,2 Millionen Alg1 Empfänger!

Google hilft dir! habe den ganzen Tag malocht, hab jetzt keinen Bock
zu suchen, sonst hätte ich sie dir rausgesucht!

mfg
rutt

haihunter
25.08.2011, 11:19
was wäre ein Tag in der BRD ohne die unausläßlichen Gaskammern?

Nur dann, wenn rechtsextreme Dummschwätzer einmal mehr gegen Deutschland hetzen.

haihunter
25.08.2011, 11:22
Dabei geht der rückgratlosen Ratte einer ab.

Bin ja kein Nazi, dass mir bei so was einer abgeht. Das passiert ja wohl eher bei Dumpfbacken wir Dir. Dein sinnentleerter Beitrag zeigt auch einmal mehr, dass Du und Deinesgleichen echte Probleme mit "verstehendem Lesen" haben. Aber gut, dass es Typen wie Dich gibt, sonst wäre das Forum hier echt langweilig. :))

Cinnamon
25.08.2011, 11:28
Der Sachbearbeiter ist der, der noch am wenigsten dafür kann. Der ist an Weisungen der Vorgesetzten gebunden. Warum hat etwa die Rechtsabteilung der Behörde nicht einen Riegel vorgeschoben und gesagt, dass dieser Prozess mehr Geld kosten als einbringen wird?

Registrierter
25.08.2011, 12:40
Nur dann, wenn rechtsextreme Dummschwätzer einmal mehr gegen Deutschland hetzen.

Gegen Deutschland hetzen täglich unmündige BRD-Vasallen.

Registrierter
25.08.2011, 12:40
Bin ja kein Nazi, dass mir bei so was einer abgeht. Das passiert ja wohl eher bei Dumpfbacken wir Dir. Dein sinnentleerter Beitrag zeigt auch einmal mehr, dass Du und Deinesgleichen echte Probleme mit "verstehendem Lesen" haben. Aber gut, dass es Typen wie Dich gibt, sonst wäre das Forum hier echt langweilig. :))

ein weiteres inhaltsbefreites Posting.

haihunter
25.08.2011, 13:29
Gegen Deutschland hetzen täglich unmündige BRD-Vasallen.

Wer oder was sind "unmündige BRD-Vasallen"? Entschuldige bitte die Frage, aber ich bin mit diesem Neonazi-Geschwätz nicht so vertraut.

haihunter
25.08.2011, 13:30
ein weiteres inhaltsbefreites Posting.

Schön, und wieder outet sich ein weiterer merkbefreiter Rechtsextremer mit Schwierigkeiten beim "verstehenden Lesen"! :))

Beobachter
25.08.2011, 13:32
Der Idiot mal wieder am rumspammen. :))

Adunaphel
25.08.2011, 13:41
Der Sachbearbeiter ist der, der noch am wenigsten dafür kann. Der ist an Weisungen der Vorgesetzten gebunden. Warum hat etwa die Rechtsabteilung der Behörde nicht einen Riegel vorgeschoben und gesagt, dass dieser Prozess mehr Geld kosten als einbringen wird?

Weil die Rechtslage in dieser Hinsicht erst in diesem Jahr durch die Schaffung des § 11a Abs. 5 SGB II sich zu Gunsten der Beschenkten geändert hat. Vorher waren solche ZUwendungen anzurechnendes Einkommen. Das JobCenter hat nach Änderung der Gesetzeslage auch sofort anerkannt und dadurch den Rechtsstreit beendet.

Cinnamon
25.08.2011, 14:08
Gegen Deutschland hetzen täglich unmündige BRD-Vasallen.


ein weiteres inhaltsbefreites Posting.

Wenns Inhaltsleer ist, warum gehst du dann darauf ein?

NationalDemokrat
25.08.2011, 14:39
Vollzitat
-

Spiel es nicht herunter!

Die Jobcenter der BRD haben den Auftrag, bei den ärmsten zu sparen, dass ist fast täglicher Fakt, mit dem ich mich auch oft auseinandersetzen muss, ja weil, weil die NPD auch Beistand leistet für Bürger.

So verstösst in den meisten Fällen das Jobcenter gegen §45 Abs. 2 SGB X und versucht in vielen Fällen Gelder nachträglich hereinzuholen! Es ist somit erstaunlich, dass geltendes Recht immer wieder erst vor dem Sozialgericht durchgesetzt werden muss!!!!!!!

Brotzeit
25.08.2011, 20:43
Wir wissen Alle; bis auf wenige Blauäuige, daß dieser parasitäre Staat; diese "Demokratur" streng genommen ; unter normalen Bedigungen und finanz - wirtschaftlichen Aspekten schon längst bankrott ist! ..
Also wo soll er dann das Geld bekommen ausser es aus seinen Bürgern zu pressen ?
.........................

KaRol
25.08.2011, 20:56
@NationalDemokrat:

Spiel du dich nicht zum Retter der Bürger auf...


Das Jobcenter hat den Auftrag Steuergelder sinnvoll einzusetzen und zu Unrecht erhaltene Leistungen i.S.d. Steuerzahlers zurückzufordern.

Wie sonst, wenn nicht nachträglich soll das Geld wieder hereingeholt werden, wenn z.B. gegen einen Bescheid geklagt wird und das Klageverfahren u.U. 1-2 Jahre dauert - und das Gericht die Auffassung der Behörde bestätigt?
Wie sonst wenn nicht nachträglich soll das Geld wieder hereingeholt werden, wenn z.B. erst nachträglich bekannt wurde, dass der Leistungsempfänger Einkommen erzielt hatte und dies zu spät bekanntgegeben hat?

Also: erst informieren - dann propagieren...:rolleyes:


KaRol

Hay
25.08.2011, 21:34
Nein, nicht nur das Jobcenter sondern auch, die BRD Bürger die dementsprechend gewählt haben und dies immer wieder!!!!!!

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Eine BRD die Kindern Geldgeschenke nehmen möchte, ist mehr als widerlich!!!!!

Na, ganz so einseitig kann man die Sache nicht sehen. Über den Umweg "Geldgeschenke für Kinder" könnte man jede Geldzuwendung an die Erziehungsberechtigten der Eltern weitergeben, ohne daß sich die Unterstützung des Staates wegfallen oder sich wenigstens reduzieren würde.

Man denke nur, ein Bezieher von Sozialleistungen mit vielen Brüddan und Cousins und der ganzen Großfamilie und natürlich vielen eigenen Kindern würde Sozialleistungen beziehen und im Bereich Ludengeschäft ein wenig schwarz beim Cousin mitarbeiten. Der wiederum würde ihm keinen Lohn auszahlen (weil möglicherweise die Arbeit illegal ist, er aber sicherlich die Sozialabgaben und Steuern sparen wollte in trauter Übereinstimmung mit dem Cousin, der bei ihm arbeitet) und statt dessen den Kindern regelmäßig Geldgeschenke machen, auf die der Staat keinen Zugriff hätte.

NationalDemokrat
27.08.2011, 18:38
@NationalDemokrat:

Spiel du dich nicht zum Retter der Bürger auf...


Das Jobcenter hat den Auftrag Steuergelder sinnvoll einzusetzen und zu Unrecht erhaltene Leistungen i.S.d. Steuerzahlers zurückzufordern.

Wie sonst, wenn nicht nachträglich soll das Geld wieder hereingeholt werden, wenn z.B. gegen einen Bescheid geklagt wird und das Klageverfahren u.U. 1-2 Jahre dauert - und das Gericht die Auffassung der Behörde bestätigt?
Wie sonst wenn nicht nachträglich soll das Geld wieder hereingeholt werden, wenn z.B. erst nachträglich bekannt wurde, dass der Leistungsempfänger Einkommen erzielt hatte und dies zu spät bekanntgegeben hat?

Also: erst informieren - dann propagieren...:rolleyes:


KaRol

Blödsinn! Hättest Du in den § hinein gesehen:

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Aber in den Fällen die eben NICHT mit diesen Ausnahmen kommen, versucht dennoch das Jobcenter WISSENTLICH Gelder einzutreiben, darum gehts!