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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Jugendämter - Geschäft mit Kindern



RedSkin
04.08.2011, 18:29
Jugendämter in Deutschland: Das Geschäft mit Kindern
Da werden Eltern, die in Not geraten, die Kinder durch die Jugendämter weggenommen und zu sog. Pflegeeltern gebracht, zB dem Kindergeschäftsbetrieb: Backhaus, welche dann um ca. 5700 Euro pro Monat aus Steuergeldern bekommen.

Unsere Verfassung schreibt aber vor, Eltern zu helfen und nicht den Eltern die Kinder wegzunehmen. So wurden in einem Falll ca. 812 000 Euro an die "Pflegeeltern" vom Jugendamt gezahlt, also vom Steuerzahler.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,...126070,00.html

Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern

Wer kontrolliert das Jugendamt?

In den Zuständigkeitsbereichen der Jugendämter Münster und Osnabrück gibt es auffallend viele Fälle, in denen Kinder weggenommen werden und die Eltern sie nicht zurückbekommen. Das klingt nach System. Doch was steckt dahinter?

16.05.2004

Aktion Rechte für Kinder e.V.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner (Kurzfassung)

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner

"Es wird vom Jugendamt recherchiert, ohne das Wissen der Eltern. Es wird ein Gutachter eingesetzt. Die Kinder werden plötzlich und ohne Ankündigung aus der Familie gerissen und an einen unbekannten Ort gebracht", so Dr. Christian Wolff, Gutachter für Familienrecht.

"Profi-Eltern" für die Kinder
Der 17-jährigen Pia aus Osnabrück wurde ihr Baby noch auf der Säuglingsstation weggenommen wegen ihrer "labilen Persönlichkeit und nicht altersgemäßen Entwicklung". In Münster wurden der Familie Haase sieben Kinder entzogen. Auch hier wurde das Jüngste direkt aus der Säuglingsstation heraus abgeholt.

Gerhard und Marianne Backhaus vermitteln "Profi-Eltern"
Und die Kutzners waren sieben Jahre getrennt von den eigenen Kindern, weil sie, so das zuständige Jugendamt aus Osnabrück, "zu wenig intelligent für die Erziehung seien". Skandalöse Fälle, die auffällig oft in der Region Münster/Osnabrück vorkamen. Bei den Kutzners in Osnabrück trennte das Jugendamt die beiden Kinder Corinna und Nicola von ihren Eltern und brachte sie in die Einrichtung "Backhaus", ein Unternehmen, das Kinder an so genannte "Profi-Eltern" vermittelt. Gerhard und Marianne Backhaus leiten die Einrichtung: "Das sind Fachleute mit pädagogischen Hintergründen. Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Erzieher, die ein Kind in ihrer Familie aufnehmen können."

Kritik von Kinderschützer
Das Pädagogen-Ehepaar Backhaus beschäftigt 150 dieser "Profi-Eltern" und betreibt sieben pädagogische Zentren, in denen die Ersatzeltern ausgebildet und regelmäßig betreut werden. Das kostet das Jugendamt und damit die Steuerzahler viel Geld. Beispiel Corinna Kutzner: Hier kassierte "Backhaus" mehr als 2700 Euro monatlich. Davon wurde die Profi-Familie bezahlt. Mindestens 870 Euro aber flossen an das Unternehmen "Backhaus" selbst. Monat für Monat, sieben Jahre lang. Ihre Erklärung dazu: "Wir würden das auch gerne billiger machen, wenn wir das könnten."

Aktion Rechte für Kinder e.V.
Heimunterbringung oder "Neubeelterung", wie sie die Unterbringung bei "Profi-Eltern" nennen, "Backhaus" hat alles unter Kontrolle. Sie stellen die Gutachter, und sie bereiten in ihrer hauseigenen so genannten "Clearingstelle" die Entscheidungskriterien für die Beamten vor, alles im Auftrag des Jugendamtes. Eine Praxis, die schon lange von Kinderschützern wie Volker Laubert von der Aktion Rechte für Kinder e.V. kritisiert wird. Aber das Ehepaar Backhaus sieht darin keinen Interessenkonflikt: "In jedem Krankenhaus gibt es erst mal eine Diagnostik. Und wenn das in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Genauso ist das bei uns."

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2126373,00.html


Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern

Wer kontrolliert das Jugendamt? (Teil 2)

Auftraggeber von "Backhaus" ist unter anderem das Jugendamt Kreis Osnabrück. ML Mona Lisa will wissen, wie und in welcher Form die Behörde das Unternehmen kontrolliert. Dazu aber wollen die Beamten vor der Kamera nichts sagen, hüllen sich in Schweigen und berufen sich in allen Fällen auf den Datenschutz.

14.05.2004

Familie Haase kämpft um ihre Kinder

Neu-Beelterung

Aktion Rechte für Kinder e.V.

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner (Kurzfassung)

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner
Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase
Prof. Dr. Uwe Jopt, Gutachter

Dazu der Psychologe und langjährige Gutachter für Familien- und Strafrecht an der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Uwe Jopt: "Faktisch haben die Jugendämter keinen Kontrolleur außer ihrem Dienstvorgesetzten." Bei den Dienstvorgesetzten in Land und Kreis, ebenfalls Fehlanzeige. Die Behörden verweisen immer wieder zurück ans Jugendamt.

Staatlicher Kinderklau
Dass die Beamten ihrer Pflicht nach Paragraph 1666a BGB ordnungsgemäß nachkommen, darf zu Recht bezweifelt werden. Nämlich alles zu tun, um die leiblichen Eltern zu unterstützen. Auch ist Mona Lisa kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die "neubeelterten" Kinder ihren leiblichen Eltern zurückzugeben. Das riecht nach Methode. Dazu Jopt: "Hier werden mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Eltern getrennt, so dass ich ohne Not davon spreche, dass hier in Einzelfällen staatlicher Kinderklau stattgefunden hat."

Umstrittene Ansichten der Autoren

Prof. Jopt beobachtet dieses Phänomen, vor allem auch in der Zuständigkeit der Jugendämter Münster/Osnabrück schon seit geraumer Zeit: "Es muss zu tun haben mit dem Geist von Nienstedt und Westermann, die überall vermitteln, dass Eltern verwirkt haben, wenn ihre Kinder in Not geraten sind und dass man dann schauen muss, wie man für diese Kinder schnellstmöglich dauerhaft Ersatzeltern bekommt. Und die leiblichen Eltern stören nur, sind quasi Bedrohung für die weitere Entwicklung des Kindes, die man fernhalten muss. Das spiegelt sich dann in den Maßnahmen der Jugendämter in der Region wieder. Ich finde das menschenverachtend und zynisch."

Verstoß gegen Menschenrechte
Was für Eltern Leid und Verzicht bedeutet, kostet den Steuerzahler auch noch horrende Summen, wie der Fall Haase zeigt. Das Jugendamt in Münster entschied, die Haases seien überfordert mit der Aufgabe, ihre sieben Kinder selbst zu erziehen. Deshalb fielen 4000 Euro Kosten pro Kind an. Für sieben Kinder also 28.000 Euro monatlich. Und das schon seit über zwei Jahren, ergibt bislang die Summe von 812.000 Euro. Und zwei Tage nachdem ihnen die Kinder entrissen wurden, bekamen die Haases Post vom Jugendamt. Darin wurden sie aufgefordert, sich an den Unterbringungskosten ihrer Kinder zu beteiligen.

Literaturtipp
Josef Faltermeier:
Verwirkte Elternschaft?
Juventa-Verlag, 2001
ISBN 3-779-91814-5

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner
Erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben die Kutzners und Haases Recht bekommen. Die Urteile sind in beiden Fällen klare Niederlagen für die zuständigen Jugendämter. Die Trennung der Kutzner-Kinder zum Beispiel wurde Ende 2003 nach sieben Jahren wieder aufgehoben.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase

Im Fall Haase urteilte der Gerichtshof im April 2004: "Die Wegnahme der Kinder war ein drastischer Verstoß gegen die Menschenrechte." Nun muss die Bundesrepublik dafür noch einmal kräftig in die Tasche greifen. Familie Haase steht jetzt Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro zu. Das ist die bislang höchste Summe, die für eine derartige Menschenrechtsverletzung in Deutschland verhängt wurde. Diesmal geht das Geld wenigstens an die Eltern. Zahlen muss aber wieder der Steuerzahler.

konfutse
04.08.2011, 18:46
Ist schlimm, was in der Sache alles läuft. Und dann gibts ja noch die Fälle, in denen die Kinder ihren Eltern nach zig Jahren Gerichtsmarathon wieder zugesprochen werden, aber dennoch nicht zurück dürfen, weil die Rückführung den Kindern nicht zuzumuten wäre. Schließlich wären ihre Eltern ihnen nach den vielen Jahren Entzug entfremdet und sie würden bei der Trennung von ihren Pflegefamilien Schaden nehmen.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 18:56
Jugendämter in Deutschland: Das Geschäft mit Kindern
Da werden Eltern, die in Not geraten, die Kinder durch die Jugendämter weggenommen und zu sog. Pflegeeltern gebracht, zB dem Kindergeschäftsbetrieb: Backhaus, welche dann um ca. 5700 Euro pro Monat aus Steuergeldern bekommen.

Unsere Verfassung schreibt aber vor, Eltern zu helfen und nicht den Eltern die Kinder wegzunehmen. So wurden in einem Falll ca. 812 000 Euro an die "Pflegeeltern" vom Jugendamt gezahlt, also vom Steuerzahler.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,...126070,00.html

Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern

Wer kontrolliert das Jugendamt?

In den Zuständigkeitsbereichen der Jugendämter Münster und Osnabrück gibt es auffallend viele Fälle, in denen Kinder weggenommen werden und die Eltern sie nicht zurückbekommen. Das klingt nach System. Doch was steckt dahinter?

16.05.2004

Aktion Rechte für Kinder e.V.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner (Kurzfassung)

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner

"Es wird vom Jugendamt recherchiert, ohne das Wissen der Eltern. Es wird ein Gutachter eingesetzt. Die Kinder werden plötzlich und ohne Ankündigung aus der Familie gerissen und an einen unbekannten Ort gebracht", so Dr. Christian Wolff, Gutachter für Familienrecht.

"Profi-Eltern" für die Kinder
Der 17-jährigen Pia aus Osnabrück wurde ihr Baby noch auf der Säuglingsstation weggenommen wegen ihrer "labilen Persönlichkeit und nicht altersgemäßen Entwicklung". In Münster wurden der Familie Haase sieben Kinder entzogen. Auch hier wurde das Jüngste direkt aus der Säuglingsstation heraus abgeholt.

Gerhard und Marianne Backhaus vermitteln "Profi-Eltern"
Und die Kutzners waren sieben Jahre getrennt von den eigenen Kindern, weil sie, so das zuständige Jugendamt aus Osnabrück, "zu wenig intelligent für die Erziehung seien". Skandalöse Fälle, die auffällig oft in der Region Münster/Osnabrück vorkamen. Bei den Kutzners in Osnabrück trennte das Jugendamt die beiden Kinder Corinna und Nicola von ihren Eltern und brachte sie in die Einrichtung "Backhaus", ein Unternehmen, das Kinder an so genannte "Profi-Eltern" vermittelt. Gerhard und Marianne Backhaus leiten die Einrichtung: "Das sind Fachleute mit pädagogischen Hintergründen. Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Erzieher, die ein Kind in ihrer Familie aufnehmen können."

Kritik von Kinderschützer
Das Pädagogen-Ehepaar Backhaus beschäftigt 150 dieser "Profi-Eltern" und betreibt sieben pädagogische Zentren, in denen die Ersatzeltern ausgebildet und regelmäßig betreut werden. Das kostet das Jugendamt und damit die Steuerzahler viel Geld. Beispiel Corinna Kutzner: Hier kassierte "Backhaus" mehr als 2700 Euro monatlich. Davon wurde die Profi-Familie bezahlt. Mindestens 870 Euro aber flossen an das Unternehmen "Backhaus" selbst. Monat für Monat, sieben Jahre lang. Ihre Erklärung dazu: "Wir würden das auch gerne billiger machen, wenn wir das könnten."

Aktion Rechte für Kinder e.V.
Heimunterbringung oder "Neubeelterung", wie sie die Unterbringung bei "Profi-Eltern" nennen, "Backhaus" hat alles unter Kontrolle. Sie stellen die Gutachter, und sie bereiten in ihrer hauseigenen so genannten "Clearingstelle" die Entscheidungskriterien für die Beamten vor, alles im Auftrag des Jugendamtes. Eine Praxis, die schon lange von Kinderschützern wie Volker Laubert von der Aktion Rechte für Kinder e.V. kritisiert wird. Aber das Ehepaar Backhaus sieht darin keinen Interessenkonflikt: "In jedem Krankenhaus gibt es erst mal eine Diagnostik. Und wenn das in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Genauso ist das bei uns."

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2126373,00.html


Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern

Wer kontrolliert das Jugendamt? (Teil 2)

Auftraggeber von "Backhaus" ist unter anderem das Jugendamt Kreis Osnabrück. ML Mona Lisa will wissen, wie und in welcher Form die Behörde das Unternehmen kontrolliert. Dazu aber wollen die Beamten vor der Kamera nichts sagen, hüllen sich in Schweigen und berufen sich in allen Fällen auf den Datenschutz.

14.05.2004

Familie Haase kämpft um ihre Kinder

Neu-Beelterung

Aktion Rechte für Kinder e.V.

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner (Kurzfassung)

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner
Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase
Prof. Dr. Uwe Jopt, Gutachter

Dazu der Psychologe und langjährige Gutachter für Familien- und Strafrecht an der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Uwe Jopt: "Faktisch haben die Jugendämter keinen Kontrolleur außer ihrem Dienstvorgesetzten." Bei den Dienstvorgesetzten in Land und Kreis, ebenfalls Fehlanzeige. Die Behörden verweisen immer wieder zurück ans Jugendamt.

Staatlicher Kinderklau
Dass die Beamten ihrer Pflicht nach Paragraph 1666a BGB ordnungsgemäß nachkommen, darf zu Recht bezweifelt werden. Nämlich alles zu tun, um die leiblichen Eltern zu unterstützen. Auch ist Mona Lisa kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die "neubeelterten" Kinder ihren leiblichen Eltern zurückzugeben. Das riecht nach Methode. Dazu Jopt: "Hier werden mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Eltern getrennt, so dass ich ohne Not davon spreche, dass hier in Einzelfällen staatlicher Kinderklau stattgefunden hat."

Umstrittene Ansichten der Autoren

Prof. Jopt beobachtet dieses Phänomen, vor allem auch in der Zuständigkeit der Jugendämter Münster/Osnabrück schon seit geraumer Zeit: "Es muss zu tun haben mit dem Geist von Nienstedt und Westermann, die überall vermitteln, dass Eltern verwirkt haben, wenn ihre Kinder in Not geraten sind und dass man dann schauen muss, wie man für diese Kinder schnellstmöglich dauerhaft Ersatzeltern bekommt. Und die leiblichen Eltern stören nur, sind quasi Bedrohung für die weitere Entwicklung des Kindes, die man fernhalten muss. Das spiegelt sich dann in den Maßnahmen der Jugendämter in der Region wieder. Ich finde das menschenverachtend und zynisch."

Verstoß gegen Menschenrechte
Was für Eltern Leid und Verzicht bedeutet, kostet den Steuerzahler auch noch horrende Summen, wie der Fall Haase zeigt. Das Jugendamt in Münster entschied, die Haases seien überfordert mit der Aufgabe, ihre sieben Kinder selbst zu erziehen. Deshalb fielen 4000 Euro Kosten pro Kind an. Für sieben Kinder also 28.000 Euro monatlich. Und das schon seit über zwei Jahren, ergibt bislang die Summe von 812.000 Euro. Und zwei Tage nachdem ihnen die Kinder entrissen wurden, bekamen die Haases Post vom Jugendamt. Darin wurden sie aufgefordert, sich an den Unterbringungskosten ihrer Kinder zu beteiligen.

Literaturtipp
Josef Faltermeier:
Verwirkte Elternschaft?
Juventa-Verlag, 2001
ISBN 3-779-91814-5

Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Kutzner
Erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben die Kutzners und Haases Recht bekommen. Die Urteile sind in beiden Fällen klare Niederlagen für die zuständigen Jugendämter. Die Trennung der Kutzner-Kinder zum Beispiel wurde Ende 2003 nach sieben Jahren wieder aufgehoben.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Haase

Im Fall Haase urteilte der Gerichtshof im April 2004: "Die Wegnahme der Kinder war ein drastischer Verstoß gegen die Menschenrechte." Nun muss die Bundesrepublik dafür noch einmal kräftig in die Tasche greifen. Familie Haase steht jetzt Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro zu. Das ist die bislang höchste Summe, die für eine derartige Menschenrechtsverletzung in Deutschland verhängt wurde. Diesmal geht das Geld wenigstens an die Eltern. Zahlen muss aber wieder der Steuerzahler.


krass, der Film oder was es auch war wohin der Link führen sollte ist nicht mehr... Backhaus kennt seine Rechte. Das ganze ist ein Fall für den Staatsschutz und für die Kriminalpolizei, meiner Meinung nach. Offenbar geht es hier um etwas, was ich besser nicht aussprechen will. Sehr heftig!

http://www.schaunichtweg.com/kinderklau.htm


http://www.myvideo.de/watch/1297584/Legalisierter_Kinderklau

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 18:58
Ist schlimm, was in der Sache alles läuft. Und dann gibts ja noch die Fälle, in denen die Kinder ihren Eltern nach zig Jahren Gerichtsmarathon wieder zugesprochen werden, aber dennoch nicht zurück dürfen, weil die Rückführung den Kindern nicht zuzumuten wäre. Schließlich wären ihre Eltern ihnen nach den vielen Jahren Entzug entfremdet und sie würden bei der Trennung von ihren Pflegefamilien Schaden nehmen.


http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw&feature=player_detailpage

RedSkin
04.08.2011, 19:08
Danke für eure Antworten, - einer Frau wurde ihr Kind weggenommen , weil Sie osteuropäierin ist und nur zu wenig Geld verdiente, das war alles, - auf diese Beamten habe ich so einen Hass, ...dass ich Sie am liebsten heute....

Es ist ein TabuThema und bin froh dass endlich mal solche Abartigkeiten der öffentlichkeit präsentieren....

Adunaphel
04.08.2011, 19:09
Mit der Erlaubnis der Verfasserin darf ich in diesem Rahmen einen von mehreren Briefen an das JA einstellen. Das JA tat nichts.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf unser in der letzten Woche geführtes Telefonat möchte ich auf diesem Wege noch einmal meine Eindrücke über die in der Familie X herrschenden Verhältnisse schildern.

Wie Sie ja wissen, ist Frau X allein verantwortlich für die Versorgung und Erziehung der Kinder. Über Herrn X ist lediglich anzumerken, dass Herr X spielsüchtig ist. Frau X versteckt Geld vor ihrem Ehemann in ihrem BH, in den Windeln der Kinder oder im Kratzbaum der Katzen. Weitere Worte über Herrn X möchte ich nicht verlieren, da er Ihnen ja bestens bekannt ist.

Auf Grund dessen ist Frau X völlig überfordert. Ich habe es in morgendlichen Telefonaten regelmäßig miterlebt, dass Frau X Zuflucht suchte in Geschrei und auch in Ohrfeigen, um der morgendlichen Situation mit 4 schulpflichtigen Kindern und zwei Kindergartenkindern Herr zu werden. Meistens gab es zwischen den beiden großen Mädchen Streit oder sie wollten sich nicht schnell genug anziehen etc. Die drei Kleinen waren dann auch schon wach. Aus dem Zimmer konnten die drei nicht gelangen, da an der Innenseite der Tür die Klinke abmontiert ist. So nutzten die drei die Zeit, bis die Mutter ins Zimmer kam, um das Zimmer zu verwüsten oder mit Kot aus ihren Windeln voll zu schmieren. Besonders schlimm waren dann auch die Abende. Nachdem die Kinder ins Bett gebracht wurden, begann für Frau X erneut die Hausarbeit. Unterstützung hat sie von ihrem Mann nicht erfahren.

Für die Verfassung von Frau X möchte ich kurz zwei Beispiele anführen:
Im Januar, als ich an einem Samstag bei X zu Besuch war, brachten die größeren Kinder Kekse in das Zimmer der Kleinen. Natürlich wurde der Boden vollgekrümelt. Frau X begann zu schreien, als sie das sah. Ich half beim Fegen des Raums. Frau X wollte wischen. Die kleine Nr. 7 war noch im Zimmer und saß auf einer kleinen Bank. Als sie, während Frau X wischte, aufstehen wollte, nahm Frau X das Mädchen, schrie es an und setzte es wieder mit Gewalt auf die Bank .
Nach einem Ausflug in den Kaisergarten in Oberhausen warteten wir gemeinsam auf den Bus. Nr. 7 weinte. Sie war an diesem Tag quengelig. Frau X schrie Nr. 7 mit den Worten an: „Halt die Fresse, du Scheissblag“.

Frau X ist auch im letzten Jahr auf dem Schulhof der XY Schule von Schülern gesehen worden, wie sie Nr. 5 und Nr. 6 verprügelt hat. Das war so heftig, dass sich ältere Schüler eingemischt haben und Frau X mitteilten, wenn sie nicht sofort mit dem Schlagen aufhöre, würden die Schüler die Polizei rufen.

Nun möchte ich kurz zu den Kindern Stellung nehmen.

Nr. 1 verbringt seine freie Zeit ausschließlich vor dem PC. Dass er nur ein Abgangszeugnis der Hauptschule hat, dürfte Ihnen bekannt sein.

Nr. 2 wird oft als „Blödmann“ und „Bettpisser“ bezeichnet. Er nässt aus Trotz ins Bett. Schläft er woanders, nässt er nicht ein.
Soll er für seine Mutter einkaufen gehen, bringt er schon mal das Falsche mit. Dann wird er angeschrien und mit Worten wie „Vollidiot“ bedacht. In der Vergangenheit wurde Nr. 2 oft wegen kleiner Vorfälle mit mehreren Wochen Fernsehverbot bestraft. Nr. 2 wird zunehmend aggressiver und schlägt massiv seine Geschwister.

Nr. 3 leidet nach Einschätzung von Frau X an Legasthenie. Frau X wollte Nr. 3 dahingehend testen lassen. Ich hoffe sehr, dass Nr. 3 umgehend getestet wird. Sonst ist der weitere schulische Werdegang von ihr vorgezeichnet. Nr. 3 ist ein Kind, das unter teilweisen heftigen Wutanfällen leidet, die sich dann in Türenknallen und Geschrei äußern. Das Kind ist völlig überfordert mit der häuslichen Situation. Mir gegenüber hat Nr. 3 mal geäußert, dass „sie einfach zu viele“ wären. Auch wurde Nr. 3 bereits ihrer Mutter gegenüber handgreiflich.

Nr. 4 versucht, die Aufmerksamkeit ihrer Mutter durch Bockigkeit zu erreichen. Dazu zerstört Nr. 4 bewusst Gegenstände oder weigert sich konsequent, Anweisungen ihrer Mutter auszuführen. Oftmals sind Schläge dann die Reaktion. Zu ihrem Vater besteht gar kein gutes Verhältnis. Gegenüber Nr. 4 wird der Ton von Herrn X aggressiv.

Die Verfassung von Nr. 5 ist Ihnen ja bekannt. Ich möchte in Bezug auf Nr. 5 nur einen Vorfall schildern. An einem Samstag, es war der Samstag, an dem die oben beschriebene Sache mit den Keksen passierte, konnte ich erleben, wie Nr. 5 mehrere schwere Wutanfälle bekam. Es ging soweit, dass er die kleinen Stühle im Kinderzimmer durch die Gegend warf und versuchte, Nr. 7s Bett zu zerstören. Die Wutanfälle bessern sich nicht. Sie nehmen im Gegenteil noch zu.

Bei Nr. 6 hat mir Frau X mitgeteilt, dass sie sie mal so geschlagen hat, dass Frau X die Hand wehtat. Bei Besuchen kam Nr. 6 immer zu mir und wir mussten dann immer mindestens eine halbe Stunde kuscheln. Nr. 6 schlägt mittlerweile ihre Mutter.

Nr. 7 versucht die Aufmerksamkeit durch Geschrei und Weinen auf sich zu ziehen.

Nr. 8 entwickelt sich genau wie Nr. 5 und zeigt die gleichen Verhaltensweisen.

Die hygienische Situation ist bedenklich. In den Toilettentöpfen befinden sich oftmals Kotreste. Die Katzenklos werden nicht regelmäßig gereinigt. Als Nr. 5 und Nr. 6 noch Windeln trugen, liefen sie öfters stundenlang mit vollgekoteten Windeln herum. Auch habe ich mehrmals bei Nr. 6 und Nr. 7 Windelausschläge gesehen. Beim Wechseln der Windeln wurden die Urinreste nicht mit Feuchttüchern vom Körper der Kinder abgewaschen. Die Kinder stanken nach Urin. Nach dem Baden wurden die Kinder nur eingecremt, wenn sie zu der Kinderärztin mussten. Die Haut der Kinder war überwiegend rau und schuppig. Es wurden auch abends keine Zähne geputzt. Ich hoffe sehr, dass Frau X mit Nr. 5 und Nr. 6 mittlerweile beim Zahnarzt war. Sie hatte Löcher in den Backenzähnen von Nr. 5 und Nr. 6 festgestellt. Bei Nr. 6 sieht man auch Löcher zwischen den beiden Schneidezähnen oben.

Ich kann Sie nur noch einmal eindringlich bitten, die Beschwerden von Nachbarn über die Familie im Interesse der Kinder ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

FranzKonz
04.08.2011, 19:17
Mit der Erlaubnis der Verfasserin darf ich in diesem Rahmen einen von mehreren Briefen an das JA einstellen. Das JA tat nichts.

Vermutlich ist Frau X ein Huhn. Es ist allerhöchste Zeit, daß die Allgemeine Hühnertheorie auch in der Praxis von Jugendämtern angewandt wird, sonst wächst eine neue Generation von Hühnern heran.

Wahrscheinlich ist der/die SachbearbeiterIn des Jugendamts ebenfalls ein Huhn. Die Anwendung der Allgemeinen Hühnertheorie bei der Rekrutierung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ist überfällig!

PS: Für die GegnerInnen der Allgemeinen Hühnertheorie:
Hätte ich meine Meinung zu diesem Thema ohne Inanspruchnahme der Allgemeinen Hühnertheorie verfassen müssen, wäre dieser Beitrag ohne Anwendung von Fäkalsprache nicht ausgekommen.

Paul Felz
04.08.2011, 19:29
Mit der Erlaubnis der Verfasserin darf ich in diesem Rahmen einen von mehreren Briefen an das JA einstellen. Das JA tat nichts.

mit 4 schulpflichtigen Kindern und zwei Kindergartenkindern
Die kleine Nr. 7 Verstehe ich das jetzt richtig? Es sind also 7 Kinder, von denen Nr. 7 noch zu klein für den Kindergarten ist?

Übrigens ist eine Bekannte von mir beim JA (kein Huhn!). Wenn es nach ihr ginge, würde sie noch mehr Kinder aus Familien holen. Es ist nun mal so, daß sich die Dummheit am meisten vermehrt. Heutzutage von Hartz IV noch gefördert.

Adunaphel
04.08.2011, 20:35
Verstehe ich das jetzt richtig? Es sind also 7 Kinder, von denen Nr. 7 noch zu klein für den Kindergarten ist?

Übrigens ist eine Bekannte von mir beim JA (kein Huhn!). Wenn es nach ihr ginge, würde sie noch mehr Kinder aus Familien holen. Es ist nun mal so, daß sich die Dummheit am meisten vermehrt. Heutzutage von Hartz IV noch gefördert.

Es sind insgesamt 8 Kinder.

Paul Felz
04.08.2011, 20:38
Es sind insgesamt 8 Kinder.
Danke. Ein Onkel von mir hat sogar 10 Kinder. Als Sonderschullehrer hat er die aber ganz gut hinbekommen. Obwohl ich mich mit den meisten von denen ständig streite.

Nur mit einer nicht: sie fährt Rallies ;)

Um Parallelen zu einem anderen Strang zu ziehen: er ist aus einem anderen Zweig der Familie, streng katholisch (Frau jüdisch) und lebt in der Eifel.

Marx
04.08.2011, 20:43
Ist schlimm, was in der Sache alles läuft. Und dann gibts ja noch die Fälle, in denen die Kinder ihren Eltern nach zig Jahren Gerichtsmarathon wieder zugesprochen werden, aber dennoch nicht zurück dürfen, weil die Rückführung den Kindern nicht zuzumuten wäre. Schließlich wären ihre Eltern ihnen nach den vielen Jahren Entzug entfremdet und sie würden bei der Trennung von ihren Pflegefamilien Schaden nehmen.

Deswegen klaut das Jugendamt ja auch die Kinder.

Marx
04.08.2011, 20:48
Verstehe ich das jetzt richtig? Es sind also 7 Kinder, von denen Nr. 7 noch zu klein für den Kindergarten ist?

Übrigens ist eine Bekannte von mir beim JA (kein Huhn!). Wenn es nach ihr ginge, würde sie noch mehr Kinder aus Familien holen. Es ist nun mal so, daß sich die Dummheit am meisten vermehrt. Heutzutage von Hartz IV noch gefördert.

Bekommt er beim JA noch nicht genug Geld von den kirchlichen Einrichtungen für die der Kinderklau gemacht wird.

Marx
04.08.2011, 20:52
Danke. Ein Onkel von mir hat sogar 10 Kinder. Als Sonderschullehrer hat er die aber ganz gut hinbekommen. Obwohl ich mich mit den meisten von denen ständig streite.

Nur mit einer nicht: sie fährt Rallies ;)

Um Parallelen zu einem anderen Strang zu ziehen: er ist aus einem anderen Zweig der Familie, streng katholisch (Frau jüdisch) und lebt in der Eifel.

Die hätten lieber verhüten sollen, 2 Kinder reichen auch, es gibt bereits genug menschen auf der Erde. Aber vom Kindergeld kann man bekanntlich gut leben und brauch nicht mehr arbeiten gehen. Heutzutage brauch keiner mehr soviel Gören sich anschaffen.

Adunaphel
04.08.2011, 21:00
Danke. Ein Onkel von mir hat sogar 10 Kinder. Als Sonderschullehrer hat er die aber ganz gut hinbekommen. Obwohl ich mich mit den meisten von denen ständig streite.

Nur mit einer nicht: sie fährt Rallies ;)

Um Parallelen zu einem anderen Strang zu ziehen: er ist aus einem anderen Zweig der Familie, streng katholisch (Frau jüdisch) und lebt in der Eifel.

Streng katholisch? Daher der viele Nachwuchs?

Bist Du mal mit Deiner Cousine Rallie gefahren?

Stadtknecht
05.08.2011, 14:08
Ich habe erst vor ein paar Tagen einen kleinen Jungen seiner Mutter weggenommen, weil diese mit 1,6 Promille auf dem Kessel mehrmals zusammen mit dem Kinderwagen umgefallen ist.

Der kleine Hosenscheißer ist immer noch in der Pflegefamilie und er scheint sich dort richtig wohl zu fühlen.

Der Schlampe von Mutter wurde vorübergehend das Sorgerecht entzogen.

Paul Felz
05.08.2011, 14:11
Streng katholisch? Daher der viele Nachwuchs?

Bist Du mal mit Deiner Cousine Rallie gefahren?
Nee, gegen :))

Paul Felz
05.08.2011, 14:12
Die hätten lieber verhüten sollen, 2 Kinder reichen auch, es gibt bereits genug menschen auf der Erde. Aber vom Kindergeld kann man bekanntlich gut leben und brauch nicht mehr arbeiten gehen. Heutzutage brauch keiner mehr soviel Gören sich anschaffen.
Blödsinn, das ist seine Sache und Kindergeld gab es damals nicht so reichlich. Da beide Beamte sind, war die Versorgung ja auch kein Problem. Gleicht eben 5 Ehepaare ohne Kinder aus.

direkt
05.08.2011, 14:19
Ist schlimm, was in der Sache alles läuft. Und dann gibts ja noch die Fälle, in denen die Kinder ihren Eltern nach zig Jahren Gerichtsmarathon wieder zugesprochen werden, aber dennoch nicht zurück dürfen, weil die Rückführung den Kindern nicht zuzumuten wäre. Schließlich wären ihre Eltern ihnen nach den vielen Jahren Entzug entfremdet und sie würden bei der Trennung von ihren Pflegefamilien Schaden nehmen.

Pflegegeld und sonstige finanzielle Leistungen

Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie ist ein Angebot des Jugendamtes an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Kindes. Die Pflegeeltern stellen sich dem Jugendamt zur Verfügung, um ein solches Angebot überhaupt möglich zu machen. Das Jugendamt geht mit der Unterbringung des Kindes in eine Pflegefamilie somit auch die Verpflichtung ein, den Unterhalt des Kindes in dieser Familie zu gewährleisten und sicherzustellen. Aus diesem Grund erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld für ihr Pflegekind. Das Kind hat Anspruch auf dieses Geld. Deshalb können Pflegeeltern diesen Anspruch auch nicht einfach ablehnen.
Das Pflegegeld setzt sich aus zwei Hauptbereichen zusammen:
aus dem materiellen Teil, der der Unterhaltssicherung des Kindes dient,
aus dem so genannten Erziehungsgeld, das den Pflegeeltern für ihre erzieherische Arbeit zusteht.
Die zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer erlassen jährlich eine Verordnung, die das Pflegegeld neu festsetzt.
Für Nordrhein-Westfalen wurde die Beträge für das Jahr 2002 wie folgt festgelegt:
Kinder von Unterhaltsanteil Erziehungsanteil Gesamt
0 - 7 Jahren 406 EUR 194 EUR 600 EUR
8 - 14 Jahren 465 EUR 194 EUR 659 EUR
15 - 18 Jahre 564 EUR 194 EUR 758 EUR
Das Pflegegeld soll nur die laufenden regelmäßigen Kosten des Kindes abdecken. Die monatlichen laufenden Unterhaltszahlungen für das Pflegekind können sich dann erhöhen, wenn das Kind regelmäßigen Mehrbedarf hat, z.B. aufgrund bestimmter Problematik oder Behinderung. Besonderer Bedarf, der nicht regelmäßig anfällt , ist im monatlichen Pflegegeld nicht enthalten und kann beim Jugendamt durch die Pflegeeltern gesondert beantragt werden.
Dies gilt besonders für: Professionelle Pflegefamilien, d.h. Pflegefamilien, in denen mindestens ein Elternteil eine pädagogische oder psychologische Ausbildung hat, werden auch Sonderpflegestellen oder Erziehungsstellen genannt. Diese professionellen Pflegefamilien erhalten aufgrund ihrer Professionalität ein erhöhtes Pflegegeld. Oft ist sowohl der Unterhaltsanteil des Pflegegeldes und der Erziehungsanteil um 50 % oder mehr erhöht, meist jedoch ist nur der Erziehungsanteil heraufgesetzt. Zusätzlich erhalten die meisten dieser professionellen Pflegeeltern einen Zuschuss zur Altervorsorge. Diese spezielle Beihilfe gewähren bisher nur sehr wenige Jugendämter ihren "normalen" Pflegefamilien.
Weiterlesen: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=352
Da in dieser Bananenrepublik Deutschland (BRD) lug um Betrug an der Tagesordnung ist. Gerade im Sozialbereich wird gelogen und betrogen, und das ist für viele sozial Institutionen eine unerschöpfliche Geldquelle. Und gerade was die Pflege von Kindern bei Pflegeeltern betrifft ist das mit Sicherheit möglich.
Kann mir gut vorstellen, dass sich da eine Kinderpflegegeldindustrie etabliert hat. Ich für meine Person kenne eine Familie, die ihren gesamten Lebensunterhalt nur mit Pflegekindern finanziert.

Stadtknecht
05.08.2011, 14:29
Deswegen klaut das Jugendamt ja auch die Kinder.

Genau!

Pöööööhses Jugendamt!

konfutse
05.08.2011, 15:57
Genau!

Pöööööhses Jugendamt!
Im Osnabrück scheint das tatsächlich so sein, weil die Häufung der Entzugsfälle schon auffällig ist. Wirst du kaum bestreiten können. Auch geben die Zahlungen an "Backhaus" Anlass zum Nachdenken. Mit dem Geld hätte man eine luxuriöse vor-Ort-Betreuung der Kinder organisieren können, wenn an den Angaben zur mangelnden Erziehungsfähigkeit der Eltern wirklich was dran sein sollte.

Stadtknecht
06.08.2011, 16:02
Im Osnabrück scheint das tatsächlich so sein, weil die Häufung der Entzugsfälle schon auffällig ist. Wirst du kaum bestreiten können. Auch geben die Zahlungen an "Backhaus" Anlass zum Nachdenken. Mit dem Geld hätte man eine luxuriöse vor-Ort-Betreuung der Kinder organisieren können, wenn an den Angaben zur mangelnden Erziehungsfähigkeit der Eltern wirklich was dran sein sollte.

Die Kinder müssen komplett aus der asozialen Familie und dem Umfeld herausgenommen werden.

konfutse
08.08.2011, 16:57
Die Kinder müssen komplett aus der asozialen Familie und dem Umfeld herausgenommen werden.
Wird behauptet und das auffällig oft in Osnabrück. Aber zum Glück haben ab und zu Gerichte eine andere Meinung was asozial ist. Gibt dir nicht zu denken wieviel Geld diese eine Firma für die Vermittlung und Betreuung der entzogenen Kinder bekommt? Für mich ist das ein asoziales Geschäftsmodell.

Stadtknecht
08.08.2011, 17:12
Wird behauptet und das auffällig oft in Osnabrück. Aber zum Glück haben ab und zu Gerichte eine andere Meinung was asozial ist. Gibt dir nicht zu denken wieviel Geld diese eine Firma für die Vermittlung und Betreuung der entzogenen Kinder bekommt? Für mich ist das ein asoziales Geschäftsmodell.

Nö, das gibt mir nicht zu denken.

Für die Kinder ist es das Beste was ihnen passieren kann und das die Pflegefamilien Geld für die Versorgung bekommen ist absolut legitim.

konfutse
08.08.2011, 17:19
Nö, das gibt mir nicht zu denken.

Für die Kinder ist es das Beste was ihnen passieren kann und das die Pflegefamilien Geld für die Versorgung bekommen ist absolut legitim.
Gibt dir in den Fällen überhaupt was zu denken? Nicht einmal, dass Gerichte Jahre später Menschenrechtsverletzungen feststellen müssen oder dass sich in Osnabrück offenbar das fähigste Jugendamt befindet?

Stadtknecht
08.08.2011, 17:28
Gibt dir in den Fällen überhaupt was zu denken? Nicht einmal, dass Gerichte Jahre später Menschenrechtsverletzungen feststellen müssen oder dass sich in Osnabrück offenbar das fähigste Jugendamt befindet?

Das Einzige was mir in diesen Fällen zu denken gibt, ist das Wohl des Kindes! Der Rest interessiert nicht.

konfutse
08.08.2011, 17:31
Das Einzige was mir in diesen Fällen zu denken gibt, ist das Wohl des Kindes! Der Rest interessiert nicht.
Als Stadknecht ist man vermutlich obrigkeitshörig und denkt nicht nach.

Stadtknecht
08.08.2011, 17:37
Als Stadknecht ist man vermutlich obrigkeitshörig und denkt nicht nach.

Als ein guter und pflichtbewußter Beamter weiß ich, was zu tun ist.

konfutse
08.08.2011, 18:49
Als ein guter und pflichtbewußter Beamter weiß ich, was zu tun ist.
Das sehe ich ebenso. Aber außerhalb der Dienstzeit darf er schon sein Hirn einschalten.

Marx
08.08.2011, 19:39
Die Kinder müssen komplett aus der asozialen Familie und dem Umfeld herausgenommen werden.

Wer legt den fest ob die Familie und deren Umfeld asozial ist? Solche Hirnlosen Beamten wie sie sich in den Ämtern zu massen rumtreiben. Es wird nicht umsonst die Forderung immer lauter das Jugendamt und seine Handlanger aufzulösen und die Mitarbeiter für ihr Handeln vor Gericht zu stellen. Sogar unter diesen bürgerlichen § sind sie Straftäter. Jugendamt = kriminelle Vereinigung = Kinderklau

Ali Ria Ashley
08.08.2011, 21:46
Nö, das gibt mir nicht zu denken.

Für die Kinder ist es das Beste was ihnen passieren kann und das die Pflegefamilien Geld für die Versorgung bekommen ist absolut legitim.

sehe ich ähnlich... und unterstütze den Antrag.

Tobias Claren
09.08.2011, 02:09
Für so etwas gibt es Flashmobs.
Veranstaltet anprangernde Flashmobs vor den WOhnungen oder Häusern dieser Beamten.
Vom kleinen Jugenamtsbeamten bis zum Leiter. Natürlich nur die an einem Fall kjonkret beteiligten, aber dann darf keiner sicher ein.
Im Chor rufen oder singen die dann vor deren Türe deren Namen und Vergehen.
Dazu schreiben sie noch mit Kreide (soll ja keine Sachbeschädigung sein) deren Namen und Vergehen auf die Straße, inkl. Pfeil.
Natürlich muss mindestens einer die Aktione(en) filmen und bei YouTube und Co. hochladen.

Was das gibt es nicht?
Ich erinnere mich an so einen Fall gegen einen Sozialfahnder.
Da wusste dann auch der letzte Nachbar wer der ist, und was der macht...

Dazu können Leute aus der Gegend noch DinA4-Flugblätter hinter ihrer Heckscheibe/Seitenscheibe umherfahren.


Bei YouTube findet sich ein Fall von polnischen Eltern in Deutschland, denen das Kind weggenommen wurde, weil sie mit ihm polnisch redeten.
Das sei schädlich für das Kind.

Wenn Deutsche bzw. Englische Eltern ihr Kind zweisprachig Englisch/Deutsch (bis zu 6 Sprachen durch 6 Personen sind für ein Kind kein Problem) erziehen würden, würde sich wohl kein Jugendamt einmischen...
Das polnische Fernsehen ist da zumindest nicht so verweichtlicht und zurückhaltend wie RTL und Co., ich glaube die haben NICHTS verfremdet als die die Beamten vorführten.
Da dürfte es für Stadtknecht und Co. auch schwer werden dagegen zu klagen, hehehe...

Stadtknecht
09.08.2011, 07:18
Das sehe ich ebenso. Aber außerhalb der Dienstzeit darf er schon sein Hirn einschalten.

Ein Beamtenhirn funktioniert immer und überall!
Sonst wäre der Eigentümer dieses Hirns ja kein Beamter geworden.

Stadtknecht
09.08.2011, 07:22
Wer legt den fest ob die Familie und deren Umfeld asozial ist? Solche Hirnlosen Beamten wie sie sich in den Ämtern zu massen rumtreiben. Es wird nicht umsonst die Forderung immer lauter das Jugendamt und seine Handlanger aufzulösen und die Mitarbeiter für ihr Handeln vor Gericht zu stellen. Sogar unter diesen bürgerlichen § sind sie Straftäter. Jugendamt = kriminelle Vereinigung = Kinderklau

Normalerweise macht das das Jugendamt.

Nach Dienstschluß und an Wochenenden der Bereitschaftsdienst, also manchmal auch ich.

Und meine getroffenen Maßnahmen, vom Baumfällen, Anordnen einer Betriebsstilllegung bis zur Inobhutnahme von Kindern waren bis jetzt immer rechtmäßig.


Und abgesehen davon, in NRW muß jede behördliche Inobhutnahme von Kindern umgehend dem zuständigen Vormundschaftsgericht gemeldet werden.

Stadtknecht
09.08.2011, 07:27
Für so etwas gibt es Flashmobs.
Veranstaltet anprangernde Flashmobs vor den WOhnungen oder Häusern dieser Beamten.
Vom kleinen Jugenamtsbeamten bis zum Leiter. Natürlich nur die an einem Fall kjonkret beteiligten, aber dann darf keiner sicher ein.
Im Chor rufen oder singen die dann vor deren Türe deren Namen und Vergehen.
Dazu schreiben sie noch mit Kreide (soll ja keine Sachbeschädigung sein) deren Namen und Vergehen auf die Straße, inkl. Pfeil.
Natürlich muss mindestens einer die Aktione(en) filmen und bei YouTube und Co. hochladen.

Was das gibt es nicht?
Ich erinnere mich an so einen Fall gegen einen Sozialfahnder.
Da wusste dann auch der letzte Nachbar wer der ist, und was der macht...

Dazu können Leute aus der Gegend noch DinA4-Flugblätter hinter ihrer Heckscheibe/Seitenscheibe umherfahren.


Bei YouTube findet sich ein Fall von polnischen Eltern in Deutschland, denen das Kind weggenommen wurde, weil sie mit ihm polnisch redeten.
Das sei schädlich für das Kind.

Wenn Deutsche bzw. Englische Eltern ihr Kind zweisprachig Englisch/Deutsch (bis zu 6 Sprachen durch 6 Personen sind für ein Kind kein Problem) erziehen würden, würde sich wohl kein Jugendamt einmischen...
Das polnische Fernsehen ist da zumindest nicht so verweichtlicht und zurückhaltend wie RTL und Co., ich glaube die haben NICHTS verfremdet als die die Beamten vorführten.
Da dürfte es für Stadtknecht und Co. auch schwer werden dagegen zu klagen, hehehe...

Vergiß nicht, daß Du mit solchen Aktionen schnell im Bereich der Beleidigung, üblen Nachrede usw. bist.

Auch Beamte, Staatsanwälte und die Polizei lesen Facebook, Twitter und Co.

Und ich kann nur davor warnen, sich eine Behörde zum Feind zu machen!

Tobias Claren
09.08.2011, 13:37
Wo kein Anklagbarer, da kein Kläger...

Ich kann nur davor warnen sich einen oder mehrere entschlossene Bürger zum Fein zu machen.
Der Bürger sitzt diesbezüglich am längeren Hebel.

Der Bürger hat die freie Wahl so etwas wie beschrieben zu machen, und auf solche Gesetze zu *********.
Das Gleiche macht der Chinesische Dissident im Internet. Er verstößt gegen Gesetze.
Aber das wirft ihm hier keiner vor. Er ist stattdessen der Held.
Für Ausländer die so etwas mitbekämen wäre auch der Deutsche Beamtenanprangerer ein solcher Held.

Das Amt hat diese Wahlmöglichkeit NIE. Das ist der längere Hebel des (anonymen) Bürgers.

Und auch bei Facebook und YouTube kann man anonym sein.
Auch dann noch, wenn die IPs rausgeben.
Denn es ist nicht schwer seine IP zu verschleiern. Auch vor den bestausgerüsteten Behörden inkl. dem neuen "Cyberabwehrzentrum".
Haben Die die falsche IP, können auch die besten Behörden und Geheimdienste der Welt nichts ermitteln.


Der beste Beweis dass die Behörden KEINE CHance haben ist doch iShareGossip.
Die Umfrage ist nur SHow, die hat niemand identifiziert. Mit den zwei Popups lässt sich wohl aktuell noch genug Geld machen, und evtl. nutzen sie die Zeit die Seite etwas ergonomischer und Detailreicher zu gestallten.
Deteilrain wäre z.B. einzelne Schulen und darin einzelne Lehrer und Schüler mit eigenem Strang zu versehen.
Viel erfolgreicher als belangloser Schülertratsch wäre aber eine Seite dieser Art gegen Beamte.
Und wenn sie nur eine Kopie von Rottenneighbor aufmachen würden.
Das würde auf jeden Fall erfolg versprechen.
Und mit der Nadel auf dem Jugendamt könnte man auch Einzelne Beamte eintragen.
Natürlich auch auf anderen Ämtern wie JobCenter/Arge (keine persönliche Erfahrung, aber man liest die "tollsten" Storys), oder Polizeidienststellen.

Das Prinzip funktionierte sehr gut, und ist für jemand der ein wenig programmieren kann wohl nicht schwer zu kopieren.
Google bietet per API kostenloses Zugang zu Google Maps.
Auch eine Seite wie iShareGossip würde von Google unbehelligt bleiben, auch wenn ein Staatsanwalt Google auffordert denen den Zugang zu Maps zu sperren. War bei Rottenneighbor nicht anders.

Und da der Server im Ausland stünde, und die Domain im Ausland verwaltet würde, gäbe es nie die Macht Google zu beweisen dass es sich um einen Deutschen Staatsbürger handelt.
Nur dann hätte man gegen Google evtl. ein Druckmittel (die haben ja in Hamburg eine Vertretung).

konfutse
09.08.2011, 17:15
Ein Beamtenhirn funktioniert immer und überall!
Sonst wäre der Eigentümer dieses Hirns ja kein Beamter geworden.
Besonders belastbar scheinen Beamtenhirne aber nicht zu sein, ansonsten es nicht derart viele Frühpensionierungen gäbe.

Stadtknecht
09.08.2011, 18:36
Besonders belastbar scheinen Beamtenhirne aber nicht zu sein, ansonsten es nicht derart viele Frühpensionierungen gäbe.

Beamte leisten ja auch enorm viel und tragen immense Verantwortung.

Stadtknecht
09.08.2011, 18:36
Wer oder was ist dieser Tobias Claren? Was schreibt der da? Was ist ein Gossip? Nimmt Tobias Drogen?

Ali Ria Ashley
10.08.2011, 00:26
http://www.youtube.com/watch?v=VXs5-ltUulU&feature=player_embedded

Ali Ria Ashley
10.08.2011, 01:01
Besonders belastbar scheinen Beamtenhirne aber nicht zu sein, ansonsten es nicht derart viele Frühpensionierungen gäbe.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/kindesentzug-durch-jugendamter/#comment-583


http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=sQlmHeM_aMw

Marx
12.08.2011, 22:44
Normalerweise macht das das Jugendamt.

Nach Dienstschluß und an Wochenenden der Bereitschaftsdienst, also manchmal auch ich.

Und meine getroffenen Maßnahmen, vom Baumfällen, Anordnen einer Betriebsstilllegung bis zur Inobhutnahme von Kindern waren bis jetzt immer rechtmäßig.


Und abgesehen davon, in NRW muß jede behördliche Inobhutnahme von Kindern umgehend dem zuständigen Vormundschaftsgericht gemeldet werden.

Amtswillkür als rechtmäßig zu bezeichnen ist ein unding, Ämter haben ihre eigenen Gesetze die nichts mit der Gesetzgebung zu tun haben. Am schlimmsten sind da die Jugendämter, wird deswegen auch schon als kriminelle "Vereinigung" bezeichnet. Es kann da nur eine Forderung umgesetzt werden, Jugendämter schließen und die Leute in die Wüste schicken, sollen sie in der Produktion zeigen was sie können, da fliegen sie in der heutigen Gesellschaft schnell wieder raus.

Stadtknecht
13.08.2011, 12:54
Amtswillkür als rechtmäßig zu bezeichnen ist ein unding, Ämter haben ihre eigenen Gesetze die nichts mit der Gesetzgebung zu tun haben. Am schlimmsten sind da die Jugendämter, wird deswegen auch schon als kriminelle "Vereinigung" bezeichnet. Es kann da nur eine Forderung umgesetzt werden, Jugendämter schließen und die Leute in die Wüste schicken, sollen sie in der Produktion zeigen was sie können, da fliegen sie in der heutigen Gesellschaft schnell wieder raus.

Jawoll Genosse! Viva la revolucion! :)) :)) :)) :)) :))

Brotzeit
18.08.2011, 19:29
Amtswillkür als rechtmäßig zu bezeichnen ist ein unding .......

Was viel schlimmer ist ; daß ist die sozialistische Willkür ( gewesen ) !

Gegen Amtswillkür im Westen kannst du zumindest versuchen mit juristischen Mitteln dagegen vorzugehen.
Z. B in der soooooooooooooooo sozialen und sozialistischen DDR wurdest zumindest von der StaSi dafür schinaniert und/ oder nach Bautzen verfrachtet!

Brotzeit
18.08.2011, 19:33
Beamte leisten ja auch enorm viel und tragen immense Verantwortung.

Deshalb haben sie auch jeden Tag ein Beamtenpuzzle aus zwei zerschnittenen Bierdeckeln mit einer Lösungsvorlage vor sich liegen! ..........

"Gelle ?"

Marx
30.08.2011, 21:14
Was viel schlimmer ist ; daß ist die sozialistische Willkür ( gewesen ) !

Gegen Amtswillkür im Westen kannst du zumindest versuchen mit juristischen Mitteln dagegen vorzugehen.
Z. B in der soooooooooooooooo sozialen und sozialistischen DDR wurdest zumindest von der StaSi dafür schinaniert und/ oder nach Bautzen verfrachtet!

Wie habe ich im Urlaub Deine Westhuldigung doch vermisst.
Die Westdeutsche, heute Gesamt-Deutsche, Beamtenwillkür mit juristischen Mittel zu bekämpfen erfordert viel Geld und gute Nerven, das zweite ist da, das erste nicht.