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Vollständige Version anzeigen : Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen



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Gärtner
04.08.2011, 11:12
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...





Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html



Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.

marcus1011
04.08.2011, 11:26
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...





Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu



Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html



Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.



Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.

schastar
04.08.2011, 11:29
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...





Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html



Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.


Die Mehrheit des Volkes will es so, das beweisen alle paar Jahre die Wahlergebnisse.

Pegasus
04.08.2011, 11:30
Saustall BRD.

Houseworker
04.08.2011, 11:31
Der Steuerzahler darf die 3.000 €uronen berappen. Schiebt das Geld dem Mistkerl ganz weit in den Rachen, damit er dran erstickt!!!

marcus1011
04.08.2011, 11:34
Der Steuerzahler darf die 3.000 €uronen berappen. Schiebt das Geld dem Mistkerl ganz weit in den Rachen, damit er dran erstickt!!!

Sei bei dem Sche***kerl mal nicht so human und kostspielig. In den normalen Vollzug stecken reicht völlig aus!!!

dimu
04.08.2011, 11:52
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...



[INDENT][INDENT][COLOR="dimgray"][B]Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu




Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.

da läuft nichts schief.
die systemideologie hat ihr hirn gefressen.

Alfred
04.08.2011, 11:52
Das ist die Demokratie der Neuzeit...Kindermörder bekommen Kohle. Meine Meinung über die Arschlöcher in den Roben die sich anmaßen Recht zu Sprechen wird durch solch eine Verarscherei nicht wirklich zum besseren gewendet.

fatalist
04.08.2011, 11:58
Selber schuld, was droht ihm die Polizei auch Folter an?

George Rico
04.08.2011, 12:02
Selber schuld, was droht ihm die Polizei auch Folter an?
Um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren? Daschner hat völlig richtig gehandelt und es ist meiner Meinung nach ein veritabler Skandal, dass einer wie Gäfgen, der kaltblütig ein Kind getötet hat, nun das Opfer spielt und damit sogar noch Erfolg hat. Bleibt nur zu hoffen, dass die Prozesskosten, die er zu tragen hat, höher als die ihm zugesprochene Entschädigung sind. Aber wie ich Gäfgen mittlerweile einschätze, reichen ihm die 3.000 Euro nicht.



---

berty
04.08.2011, 12:06
Ein Grenzfall, sicher. Auch weil er einem widerlichen Täter Schmerzensgeld zubilligt. Aber auch dem Widerling steht die Menschenwürde zu. Trotzdem, wenn ich Richter gewesen wäre und wäre mit dem Fall konfrontiert worden, ich glaube, ich hätte mich krank gemeldet. Zur Not jahrelang. Insofern zeigt das Gericht mehr Mut als ich.

Cash!
04.08.2011, 12:07
Das ist Justiz a la' BRD...

Gefährliche Kinderschänder werden reihenweise aus dem Gefängnis entlassen, Kindermörder erhalten großzügige Geldzuwendungen...

Und da wundert sich noch jemand, warum es kaum noch Kinder in Deutschland gibt.

Im übrigen, nur mal nebenbei...Horst Mahler sitzt 12 Jahre (!!!) weil er eine falsche Meinung hatte.

Alfred
04.08.2011, 12:12
Um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren? Daschner hat völlig richtig gehandelt und es ist meiner Meinung nach ein veritabler Skandal, dass einer wie Gäfgen, der kaltblütig ein Kind getötet hat, nun das Opfer spielt und damit sogar noch Erfolg hat. Bleibt nur zu hoffen, dass die Prozesskosten, die er zu tragen hat, höher als die ihm zugesprochene Entschädigung sind. Aber wie ich Gäfgen mittlerweile einschätze, reichen ihm die 3.000 Euro nicht.



---

Interessant ist auch das der EU-Gerichtshof für Täterrechte und Opferverarsche dem Magnus die Treue hält...

fatalist
04.08.2011, 12:13
Der Richter hat einen Pflock eingeschlagen: Folter und auch die blosse Drohung damit ist unzulässig.

Oder ist etwa Guantanamo ok?
Sollte man Breivik foltern?

Der Anschlagsplaner des 11. September ist übrigens geständig.
Nach über 180 mal water boarding...

cajadeahorros
04.08.2011, 12:18
Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.

Wäre es dir lieber, die Gerichte würden wieder nach dem "gesunden Volksempfinden" urteilen?

Das deutsche Rechtssystem kennt das sog. Abstraktionsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als daß das eine mit dem anderen NICHTS zu tun hat. Die Drohung durch den Polizisten nichts mit der Entführung. Zwei Paar Stiefel.

George Rico
04.08.2011, 12:21
Der Richter hat einen Pflock eingeschlagen: Folter und auch die blosse Drohung damit ist unzulässig.

Oder ist etwa Guantanamo ok?
Sollte man Breivik foltern?

Der Anschlagsplaner des 11. September ist übrigens geständig.
Nach über 180 mal water boarding...
Warum sollte man Breivik foltern? Dieser "Mensch" hat doch bereits alles zugegeben. Im Fall Gäfgen ging es darum, den Aufenthaltsort des möglicherweise noch lebenden Kindes zu erfahren. Ich halte es für moralisch vertretbar, einem mutmaßlichen Täter Folter anzudrohen, wenn dadurch möglicherweise ein Leben gerettet werden könnte. Bei Breivik und Atta hingegen gab's nicht mehr zu retten.



---

Alfred
04.08.2011, 12:25
Wäre es dir lieber, die Gerichte würden wieder nach dem "gesunden Volksempfinden" urteilen?

Das deutsche Rechtssystem kennt das sog. Abstraktionsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als daß das eine mit dem anderen NICHTS zu tun hat. Die Drohung durch den Polizisten nichts mit der Entführung. Zwei Paar Stiefel.

Ich denke eher das ein Rechtssystem, das die Tötung von Menschen ausdrücklich erlaubt die Kaugummi essen, nicht mehr diese Bezeichnung verdient. Ebenso wenn es das Foltern von Kindern, die Entführung von Kindern zum Zwecke der Vergewaltigung und das Töten von Kranken Jugendlichen ausdrücklich erlaubt.

Wenn wir nun noch den Typ des Intensivtäters dazu nehmen, also Kriminelle die von der Justiz einen Freibrief bekommen haben für ihre Taten, ja dann kann man davon ausgehen das die Justiz der BRD ein Riesiger Haufen Scheiße ist...nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Alfred
04.08.2011, 12:26
Warum sollte man Breivik foltern? Dieser "Mensch" hat doch bereits alles zugegeben. Im Fall Gäfgen ging es darum, den Aufenthaltsort des möglicherweise noch lebenden Kindes zu erfahren. Ich halte es für moralisch vertretbar, einem mutmaßlichen Täter Folter anzudrohen, wenn dadurch möglicherweise ein Leben gerettet werden könnte. Bei Breivik und Atta hingegen gab's nicht mehr zu retten.



---

/sign.

dimu
04.08.2011, 12:29
Wäre es dir lieber, die Gerichte würden wieder nach dem "gesunden Volksempfinden" urteilen?

Das deutsche Rechtssystem kennt das sog. Abstraktionsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als daß das eine mit dem anderen NICHTS zu tun hat. Die Drohung durch den Polizisten nichts mit der Entführung. Zwei Paar Stiefel.
irrtum von dir.

bestenfalls zwei stiefel, ein paar.
beide stiefel gehören zusammen.

Edmund
04.08.2011, 12:35
DAS setzt dem Ganzen die Krone auf.
Ist es nicht schon unerträglich genug, dieses Schwein bis zum Ende seines erbärmlichen Lebens durchfüttern zu müssen??

Alfred
04.08.2011, 12:35
Wäre es dir lieber, die Gerichte würden wieder nach dem "gesunden Volksempfinden" urteilen?



Das ist und bleibt eigentlich deren Aufgabe. Immerhin ist das Volk auch der leidtragende der Täter. Aber die BRD Justiz und das eigene Volk....diese Ratten hassen ihre eigenen Landsleute wie die Pest.

Alfred
04.08.2011, 12:37
DAS setzt dem ganzen die Krone auf.

Die Gutmenschen sind schier unersätlich in ihrem Wahn die Täter zu Belohnen...


Ist es nicht schon unerträglich genug, dieses Schwein bis zum Ende seines erbärmlichen Lebens durchfüttern zu müssen??

Das Belohnen von Kindermördern nennt man einen Zivilisatorischen Fortschritt...ich lebe daher gern in der Barbarei.

cajadeahorros
04.08.2011, 12:58
irrtum von dir.

bestenfalls zwei stiefel, ein paar.
beide stiefel gehören zusammen.

Juristisch nicht.

latrop
04.08.2011, 13:01
Der Richter hätte die Anklage auch abweisen können.
Man sollte m.E. jetzt beiden gelinde gesagt den Hals langsam rum drehen, bis sie sich selbst von hinten sehen könnten.

Bruddler
04.08.2011, 13:02
Kein Tag vergeht, an dem nicht irgendein Drecksack unseren Staat vorführt..... :(

erkinool
04.08.2011, 13:10
Wenn Moral und Recht soweit auseinanderklaffen, ist wirklich etwas schief gelaufen.

Traurig, dass das dann auch noch so hingenommen wird.

Candymaker
04.08.2011, 13:18
http://autoimg.static-fra.de/autoimg/379571/300x169/image.jpg

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat Anspruch auf 3.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Das Landgericht Frankfurt entschied am Donnerstag, Gäfgens Menschenwürde sei im Polizei-Verhör schwer verletzt worden.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_42230931

^Fenestrelle
04.08.2011, 13:19
Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.
Papier mit Paragrafen ist das eine, die Realität das andere. Papier ist geduldig.

Polemi
04.08.2011, 13:31
Um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren? Daschner hat völlig richtig gehandelt und es ist meiner Meinung nach ein veritabler Skandal, dass einer wie Gäfgen, der kaltblütig ein Kind getötet hat, nun das Opfer spielt und damit sogar noch Erfolg hat. Bleibt nur zu hoffen, dass die Prozesskosten, die er zu tragen hat, höher als die ihm zugesprochene Entschädigung sind. Aber wie ich Gäfgen mittlerweile einschätze, reichen ihm die 3.000 Euro nicht.



---
Ich schrieb dazu schon einmal an anderer Stelle:

Die Rettung des Kindes wäre natürlich wünschenswert gewesen, auch zu Lasten der Gesundheit von Gäfgen. Trotzdem hat Daschner a) gegen geltendes Recht verstoßen und b) gibt es ein Folterverbot ja nicht ohne Grund. Auch wenn sich die emotionale Bewertung verständlicher Weise bei derart gelagerten Fällen etwas anders darstellt, muss ich aus gesellschaftlicher Perspektive stets gegen den Einsatz von Mitteln außerhalb des geltenden Rechts argumentieren.

Unabhängig von seinem Erfolg sage ich daher: Ja, Daschner ist ein mutiger Mann, der moralisch richtig gehandelt hat - aber das kann er nur sein, weil er einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat, für den er zu verurteilen ist.

Gurken-maske
04.08.2011, 13:37
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer und Mörder des Bankierssohn Metzler erhält nach Urteil des Frankfurter Landgerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € plus Zinsen.. Zahlen muss dies das Land Hessen.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide

Man erinnere sich:

Gäfgen wurde vom damaligen Vize-Polizeichef Daschner Prügel angedroht, falls dieser nicht das Versteck des entführten Jungen preisgebe. Diese Androhung geschah in der Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden. Daschner und ein Kollege erhielten seinerzeit eine Geldbusse.Schon damals empörte ganz Deutschland über diese Vorgehensweise der Justiz....

Aber das heutige Urteil schlägt wirklich dem Fass den Boden aus! :-<


Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, so Richter Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter den Forderungen Gäfgens zurück, der 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz wegen Folterdrohungen gefordert hatte. Die Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.


Wie beschreibt n-tv das Urteil?:


WIDERLICH UND ABSTOSSEND!!!!!

http://www.n-tv.de/panorama/Gaefgen-bekommt-Schmerzensgeld-article3975046.html

Ich kann mir für Gäfgen nur wünschen, daß er recht "nette" Zellennachbarn hat!!! http://smilys.net/boese_smilies/smiley4632.gif

Nachsatz: Ich sehe gerade, daß hierzu schon ein Strang existiert. Bitte dorthin verschieben.....

Abendländer
04.08.2011, 13:39
Wäre es dir lieber, die Gerichte würden wieder nach dem "gesunden Volksempfinden" urteilen?

Das deutsche Rechtssystem kennt das sog. Abstraktionsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als daß das eine mit dem anderen NICHTS zu tun hat. Die Drohung durch den Polizisten nichts mit der Entführung. Zwei Paar Stiefel.

Was hätte die Ablehnung des "Schmerzensgeld" bezw. diesen Fall überhaupt anzunehmen, mit dem gesunden Volksempfinden zu tun?
Es ist erschreckend, was die Linken für ein menschenverachtendes Weltbild haben.
Der Junge hätte eher qualvoll sterben sollen, als sich eine mündliche Drohung von den Polizisten anzuhören.
Gerade aber diese Spezies sitzen in Politik, Medien, Universitäten und Antifa

cougar
04.08.2011, 13:42
Was hätte die Ablehnung des "Schmerzensgeld" bezw. diesen Fall überhaupt anzunehmen, mit dem gesunden Volksempfinden zu tun?
Es ist erschreckend, was die Linken für ein menschenverachtendes Weltbild haben.
Der Junge hätte eher qualvoll sterben sollen, als sich eine mündliche Drohung von den Polizisten anzuhören.
Gerade aber diese Spezies sitzen in Politik, Medien, Universitäten und Antifa


leider viel zu viele von diesen verrätern.

Strandwanderer
04.08.2011, 13:42
Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 EUR zahlen. Die Polizei hatte mit ihrer Gewaltdrohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn retten wollen.

ausführlicher Bericht: http://www.welt.de/vermischtes/article13525670/3000-Euro-Schmerzensgeld-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html

Nachdem der Killer diesen Betrag eingestrichen hat, werden die Eltern des ermordeten Kindes hoffentlich umgehend eine eigene Forderung auf Zahlung eines vielfach höheren Schmerzengelds durchsetzen.

Ich nehme an, Gäfgen wird weiterhin die Vorzüge einer Unterbringung in Einzelhaft ohne Kontakt zu anderen Insassen zu schätzen wissen.

franz
04.08.2011, 13:48
dieses Urteil war zu erwarten. Unsere Gesetze sind von Verbrechern und Gaunern für Ihresgleichen gemacht und von Ihresgleichen durchgeführt. Schaut euch nur die Div. Gerichtsuteile an.

Gruß franz

franz
04.08.2011, 13:52
Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 EUR zahlen. Die Polizei hatte mit ihrer Gewaltdrohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn retten wollen.

ausführlicher Bericht: http://www.welt.de/vermischtes/article13525670/3000-Euro-Schmerzensgeld-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html

Nachdem der Killer diesen Betrag eingestrichen hat, werden die Eltern des ermordeten Kindes hoffentlich umgehend eine eigene Forderung auf Zahlung eines vielfach höheren Schmerzengelds durchsetzen.

Ich nehme an, Gäfgen wird weiterhin die Vorzüge einer Unterbringung in Einzelhaft ohne Kontakt zu anderen Insassen zu schätzen wissen.

Du kannst zu 99% annehmen das eine Klage der Eltern des ermordeten Kindes, sollte sie eine diesbezül. Klage erheben mit Pauken und Trompeten hinten runter fallen.
Deine Vermutung auf Einzelhaft und dergl. werden die Gutmenschen schon zu verhindern wissen.

Gruß franz

Zinsendorf
04.08.2011, 14:06
dieses Urteil war zu erwarten. Unsere Gesetze sind von Verbrechern und Gaunern für Ihresgleichen gemacht und von Ihresgleichen durchgeführt. Schaut euch nur die Div. Gerichtsuteile an.

Gruß franz

Leider kann man sich heute nicht mehr auf das "unerfindliche Schicksal" verlassen, wie noch bei Baader und Meinhoff.

Und was die Behandlung solcher Straftäter im heutigen Vollzug betrifft, hört man in diesen Zusammenhang schon öfters ´mal: "Es war nicht alles schlecht in der DDR"!

Ruepel
04.08.2011, 14:43
Find ich toll,wie man diesen Staat verarschen kann.

MANFREDM
04.08.2011, 14:57
Ihr seid's alle zu blöd das Urteil zu lesen:

Herr Gäfgen hat einen Grossteil der Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wesentliche Forderungen des Herrn Gäfgen sind abgelehnt worden, z.B. die nach Schadenersatz.
Lediglich Entschädigung vom Land Hessen muss gezahlt werden.

Ergo: Herr Gäfgen hat das Verfahren in wesentlichen Teilen verloren.

s. FAZ:
Die Vertreter des Landes Hessen nahmen das Urteil am Donnerstag positiv auf. „Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das Gericht weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zugesprochen hat“, sagte der Anwalt des beklagten Bundeslands, Thomas Kittner. Das Gericht habe „keine Verletzung von Körper und Seele“ bei Gäfgen festgestellt.

Euer dämliches Gejaule einiger hier wegen des Urteils passt perfekt zum populistischen Gejaule sog. Politiker wie: der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach.

Gärtner
04.08.2011, 15:03
Ich schrieb dazu schon einmal an anderer Stelle:

Die Rettung des Kindes wäre natürlich wünschenswert gewesen, auch zu Lasten der Gesundheit von Gäfgen. Trotzdem hat Daschner a) gegen geltendes Recht verstoßen und b) gibt es ein Folterverbot ja nicht ohne Grund. Auch wenn sich die emotionale Bewertung verständlicher Weise bei derart gelagerten Fällen etwas anders darstellt, muss ich aus gesellschaftlicher Perspektive stets gegen den Einsatz von Mitteln außerhalb des geltenden Rechts argumentieren.

Unabhängig von seinem Erfolg sage ich daher: Ja, Daschner ist ein mutiger Mann, der moralisch richtig gehandelt hat - aber das kann er nur sein, weil er einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat, für den er zu verurteilen ist.
http://img96.imageshack.us/img96/3080/58121312.gifin weiser Beitrag. Es gibt Situationen, in denen man ins unrettbare Dilemma gerät. Man muß das Recht brechen, um ein anderes Rechtsgut zu retten. Bewahre mich Gott davor, vor eine solche Entscheidung gestellt zu werden. Persönlich habe ich jedes Verständnis für Daschner, aber wenn sein Verhalten zum Präzedenzfall würde, wären der Folter Tür und Tor geöffnet. Und das wäre kein Rechtssystem, in dem ich gern leben würde.

RedSkin
04.08.2011, 15:05
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/707yp1i-entschaedigung-fuer-gaefgen

Da wurde der Bock zum Gärtner gemacht ....

henriof9
04.08.2011, 15:11
Die Mehrheit des Volkes will es so, das beweisen alle paar Jahre die Wahlergebnisse.

Als wenn ein anderes Wahlergebnis die Rechtsprechung ändern würde.

Was haben eigentlich die Hinterbliebenen seines Opfers an Schmerzensgeld von ihm bekommen ?

Paul Felz
04.08.2011, 15:16
Ihr seid's alle zu blöd das Urteil zu lesen:

Herr Gäfgen hat einen Grossteil der Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wesentliche Forderungen des Herrn Gäfgen sind abgelehnt worden, z.B. die nach Schadenersatz.
Lediglich Entschädigung vom Land Hessen muss gezahlt werden.

Ergo: Herr Gäfgen hat das Verfahren in wesentlichen Teilen verloren.

s. FAZ:

Euer dämliches Gejaule einiger hier wegen des Urteils passt perfekt zum populistischen Gejaule sog. Politiker wie: der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach.
Dann lese selbst richtig:

Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.
Dafür hat er 3000 Euro - ja was denn? - bekommen. Wie nennt man das denn, wenn nicht Schadenersatz oder Entschädigung?

Davon abgesehen, hat er seine Menschenwürde selbst verwirkt. Ganz alleine, ohne fremde Hilfe.

Paul Felz
04.08.2011, 15:17
Als wenn ein anderes Wahlergebnis die Rechtsprechung ändern würde.

Was haben eigentlich die Hinterbliebenen seines Opfers an Schmerzensgeld von ihm bekommen ?
zzgl. Entschädigung. Oder wird denen der Tod des Kindes als eingesparte Kosten angerechnet?

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:20
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...





Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html



Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.


Man kann für jeden Unfug einen Strang eröffnen, lieber Gelehrte. Da bleibt nicht viel für Zigaretten übrig, wenn er 4/5 von den Prozesskosten tragen muss. Die Justiz macht mal wieder kleine Scherze. :))

MANFREDM
04.08.2011, 15:37
Man kann für jeden Unfug einen Strang eröffnen, lieber Gelehrte. Da bleibt nicht viel für Zigaretten übrig, wenn er 4/5 von den Prozesskosten tragen muss. Die Justiz macht mal wieder kleine Scherze. :))

Einige hier im Strang sind zu blöd, das zu begreifen. Jeder Mörder darf wegen Rechtsverstössen klagen. Und dass diese Sache ein Rechtsverstoss war, ist klar.

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:39
Einige hier im Strang sind zu blöd, das zu begreifen. Jeder Mörder darf wegen Rechtsverstössen klagen. Und dass diese Sache ein Rechtsverstoss war, ist klar.

Genau. Selbst wenn man diesem Scheißkerl die Hölle auf Erden wünscht, bleibt das Rechtssystem doch intakt. :]

Paul Felz
04.08.2011, 15:41
Einige hier im Strang sind zu blöd, das zu begreifen. Jeder Mörder darf wegen Rechtsverstössen klagen. Und dass diese Sache ein Rechtsverstoss war, ist klar.
Hier ist nur einer zu blöd. Es wurde nicht Daschner wegen Rechtsverstößen verklagt, sondern das Land. Und das zahl ihm wegen "Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung (die Du abstreitest) von 3000 €. Welche Menschenwürde hat ein Kindermörder?

Paul Felz
04.08.2011, 15:41
Genau. Selbst wenn man diesem Scheißkerl die Hölle auf Erden wünscht, bleibt das Rechtssystem doch intakt. :]
Offensichtlich nicht. Das Verfahren gegen Daschner war ein ganz anderes.

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:42
Hier ist nur einer zu blöd. Es wurde nicht Daschner wegen Rechtsverstößen verklagt, sondern das Land. Und das zahl ihm wegen "Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung (die Du abstreitest) von 3000 €. Welche Menschenwürde hat ein Kindermörder?

Weil das Land der Dienstherr ist. :rolleyes:

Finch
04.08.2011, 15:43
Da sind wir doch wieder beim alten Thema: Sind Menschenrechte absolut objektiv? Davon ausgehend kann man auch hier wieder nichts machen. Obwohl es absolut ungerecht ist.
Trotzdem will ich mal die Frage in den Raum werfen, was Gäfgen diese 3000 Euro im Endeffekt bringen? Wenn ich auf Lebenszeit einsitzen würde, wären mir 3000 Euro sowas von egal. . .

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:44
Offensichtlich nicht. Das Verfahren gegen Daschner war ein ganz anderes.

Hier geht es aber nicht um den Daschner-Prozess. :rolleyes:

Paul Felz
04.08.2011, 15:44
Weil das Land der Dienstherr ist. :rolleyes:
Ach was? Hätte ich nie erraten. Und wo ist die Menschenwürde durch das Land verletzt?

Begreift ihr eigentlich nicht, was das bedeutet? Die Androhung von Schmerzen ist eine Verletzung der Menschenwürde. Und jetzt Hirn einschalten.

MANFREDM
04.08.2011, 15:45
Hier ist nur einer zu blöd. Es wurde nicht Daschner wegen Rechtsverstößen verklagt, sondern das Land. Und das zahl ihm wegen "Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung (die Du abstreitest) von 3000 €. Welche Menschenwürde hat ein Kindermörder?

Ihre Aussage ist eine Lüge. Ich streite gar nichts ab. Wenn Du zu blöd bist zu lesen, dann mach doch einen Kursus.

Bruddler
04.08.2011, 15:46
Wie wär's, wenn der Kindermörder Gäfgen die 3000 Euro für seine vom Steuerzahler finanzierten Unterbringungskosten beisteuert ?! :rolleyes:

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:47
Ach was? Hätte ich nie erraten. Und wo ist die Menschenwürde durch das Land verletzt?

Begreift ihr eigentlich nicht, was das bedeutet? Die Androhung von Schmerzen ist eine Verletzung der Menschenwürde. Und jetzt Hirn einschalten.

Wenn das Gericht das so sieht ist es auch so. Begreifst du das nicht? Du plapperst hier doch nur über deine eigene moralische Einstellung. Was hat das mit dem Hirn zu tun. Moral kommt nicht aus dem Hirn, sondern im Gegenteil, sie schaltet das Hirn aus. :2faces:

MANFREDM
04.08.2011, 15:48
Wie wär's, wenn der Kindermörder Gäfgen die 3000 Euro für seine vom Steuerzahler finanzierten Unterbringungskosten beisteuert ?! :rolleyes:

Von dem Geld sieht Gäfgen nichts. Er zahlt fast die gesamten Kosten des Verfahrens.

Chronos
04.08.2011, 15:48
Da sind wir doch wieder beim alten Thema: Sind Menschenrechte absolut objektiv? Davon ausgehend kann man auch hier wieder nichts machen. Obwohl es absolut ungerecht ist.
Trotzdem will ich mal die Frage in den Raum werfen, was Gäfgen diese 3000 Euro im Endeffekt bringen? Wenn ich auf Lebenszeit einsitzen würde, wären mir 3000 Euro sowas von egal. . .
In einer Reportage berichtete ein Kenner der Szene, dass Gäfken mittlerweile sein Jura-Studium abgeschlossen habe und nun durch ständig neue Verfahrensanträge seine Langeweile bekämpfen wolle.

Dem geht es offenbar gar nicht um die 3.000 Euro, sondern um juristische Praxis-Übungen.

Und: Gäfken wird nicht lebenslang einsitzen. Spätestens nach 15 Jahren wird er wieder frei sein, wenn nicht wegen guter Führung schon bereits nach zwei Dritteln abgesessener Zeit.

berty
04.08.2011, 15:49
Da sind wir doch wieder beim alten Thema: Sind Menschenrechte absolut objektiv? Davon ausgehend kann man auch hier wieder nichts machen. Obwohl es absolut ungerecht ist.
Trotzdem will ich mal die Frage in den Raum werfen, was Gäfgen diese 3000 Euro im Endeffekt bringen? Wenn ich auf Lebenszeit einsitzen würde, wären mir 3000 Euro sowas von egal. . .


Geistig anspruchsvolle Beschäftigung. Das jahrelange Einsitzen in Gefängnissen scheint entgegen landläufiger Meinung doch nicht nur Zuckerschlecken zu sein.

zoon politikon
04.08.2011, 15:50
Einige hier im Strang sind zu blöd, das zu begreifen. Jeder Mörder darf wegen Rechtsverstössen klagen. Und dass diese Sache ein Rechtsverstoss war, ist klar.

Nö, ist überhaupt nicht klar.

Und ich denke auch nicht, dass man sich zu Unrecht darüber aufregt, dass diesem Asozialen überhaupt Klagerecht zugestanden wird.
Langsam aber sicher beginnen sich nämlich die Bürger, die diesen Scheiß bezahlen müssen, von der Demokratiesimulation BRD zu verabschieden.
Der Staat hat auch in der Rechtsprechung dafür zu sorgen, dass das Volksempfinden nicht unnötig provoziert wird und der Bürger das Vertrauen in den Staat, dem er ja nur leihweise seine Rechte abgetreten hat, verliert.

Solche Urteile entfremden den Bürger vom Staat, was gesellschaftlich schlecht ist.

Bruddler
04.08.2011, 15:50
In einer Reportage berichtete ein Kenner der Szene, dass Gäfken mittlerweile sein Jura-Studium abgeschlossen habe und nun durch ständig neue Verfahrensanträge seine Langeweile bekämpfen wolle.

Dem geht es offenbar gar nicht um die 3.000 Euro, sondern um juristische Praxis-Übungen.

Und: Gäfken wird nicht lebenslang einsitzen. Spätestens nach 15 Jahren wird er wieder frei sein, wenn nicht wegen guter Führung schon bereits nach zwei Dritteln abgesessener Zeit.

Es geht ihm hauptsächl. darum, wie er am besten unseren Staat und dessen Kuscheljustiz vorführen kann....

Gärtner
04.08.2011, 15:50
Genau. Selbst wenn man diesem Scheißkerl die Hölle auf Erden wünscht, bleibt das Rechtssystem doch intakt. :]

http://img220.imageshack.us/img220/7010/90285216.gifenau hier liegt der Hund begraben. Ich halte die These vom intakten Rechtssystem für ein frommes Märchen. Dieses Rechtssystem funktioniert nämlich nur solange, wie es auch dem Rechtsfrieden dient. Und das tut das in Rede stehende Urteil ganz gewiß nicht. Ich will sicher nicht auf die schweigende Mehrheit rekurieren, aber derlei Urteile stellen für den Rechtsfrieden im Lande eine nicht minder große Gefahr dar als das Geschrei nach Lynchjustiz, das hier manche erheben.

Wenn und solange Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden, müssen sich diese zumindest mittelbar auch im Rechtsempfinden der Bevölkerung wiederfinden bzw daran orientieren, die ja zugleich als demokratischer Souverän auch Herrin der juristischen Gesetzgebung ist. Richter wie jetzt am Frankfurter Landgericht kündigen diesen stillschweigenden Konsens geradezu auf und unterminieren letztlich einen Vertrag, den die Gesellschaft mit den bewaffneten Organen des Staats geschlossen hat: die Bürger sind solange bereit, die Ausübung von Gewalt an das staatliche Gewaltmonopol zu übertragen, als der Staat umgekehrt für die Sicherheit seiner Bürger sorgt. Deshalb sind Urteile wie das jetzige, das auf manche fast wie eine Ermunterung zu weiteren Straftaten wirkt, so gemeingefährlich.

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:51
Geistig anspruchsvolle Beschäftigung. Das jahrelange Einsitzen in Gefängnissen scheint entgegen landläufiger Meinung doch nicht nur Zuckerschlecken zu sein.

Ist es mit Sicherheit nicht. Aber mir tut dieser Scheißkerl nicht leid. Ich verstehe sogar die Polizeibeamte, die diesem Sack Gewalt angedroht haben. Aber wir haben Gesetze und dir gelten nun einmal für alle Menschen. Kann man nix machen. :shrug:

zoon politikon
04.08.2011, 15:51
Von dem Geld sieht Gäfgen nichts. Er zahlt fast die gesamten Kosten des Verfahrens.

Darum geht es nicht!

Es geht um die moralische Qualität dieses Anspruchs überhaupt, darüber regen sich die Leute zu Recht auf!

Und der Staat unterstützt diese amoralische Anmaßung durch dieses Urteil auch noch.

MANFREDM
04.08.2011, 15:51
Und: Gäfken wird nicht lebenslang einsitzen. Spätestens nach 15 Jahren wird er wieder frei sein, wenn nicht wegen guter Führung schon bereits nach zwei Dritteln abgesessener Zeit.

Diese Aussage ist falsch, s. Wiki. Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren entgegensteht.

Daran sieht man wieder, was hier für ein Blödsinn gelabert wird.

MANFREDM
04.08.2011, 15:53
Darum geht es nicht!

Es geht um die moralische Qualität dieses Anspruchs überhaupt, darüber regen sich die Leute zu Recht auf!

Und der Staat unterstützt diese amoralische Anmaßung durch dieses Urteil auch noch.

Krankes Gelaber. Das Urteil ist völlig korrekt. Du bist nur zu dumm das zu begreifen.

Maxvorstadt
04.08.2011, 15:53
http://img220.imageshack.us/img220/7010/90285216.gifenau hier liegt der Hund begraben. Ich halte die These vom intaketn Rechtssystem für ein frommes Märchen. Dieses Rechtssystem funktioniert nämlich nur solange, wie es auch dem Rechtsfrieden dient. Und das tut das in Rede stehende Urteil ganz gewiß nicht. Ich will sicher nicht auf die schweigende Mehrheit rekurieren, aber derlei Urteile stellen für den Rechtsfrieden im Lande eine nicht minder große Gefahr dar als das Geschrei nach Lynchjustiz, das hier manche erheben.

Wenn und solange Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden, müssen sich diese zumindest mittelbar auch im Rechtsempfinden der Bevölkerung wiederfinden bzw daran orientieren, die ja zugleich als demokratischer Souverän auch Herrin der juristischen Gesetzgebung ist. Richter wie jetzt am Frankfurter Landgericht kündigen diesen stillschweigenden Konsens geradezu auf und unterminieren letztlich einen Vertrag, den die Gesellschaft mit den bewaffneten Organen des Staats geschlossen hat: die Bürger sind solange bereit, die Ausübung von Gewalt an das staatliche Gewaltmonopol zu übertragen, als der Staat umgekehrt für die Sicherheit seiner Bürger sorgt. Deshalb sind Urteile wie das jetzige, das auf manche fast wie eine Ermunterung zu weiteren Straftaten wirkt, so gemeingefährlich.

Klingt intressant. Aber leider muss ich jetzt arbeiten. Morgen melde ich mich und gehe darauf ein. Bis bald. :wink:

zoon politikon
04.08.2011, 15:53
Diese Aussage ist falsch, s. Wiki. Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren entgegensteht.

Daran sieht man wieder, was hier für ein Blödsinn gelabert wird.

Mittlerweile sind durch das Urteil des EUGH schon ganz andere Leute wieder frei gekommen.

zoon politikon
04.08.2011, 15:54
Krankes Gelaber. Das Urteil ist völlig korrekt. Du bist nur zu dumm das zu begreifen.

Das Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat und das musst du mal begreifen.

Wie der Gelehrte schon richtig sagte, der Rechtsfrieden wird durch solche Urteile empfindlich gestört.

Bruddler
04.08.2011, 15:55
Diese Aussage ist falsch, s. Wiki. Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren entgegensteht.

Daran sieht man wieder, was hier für ein Blödsinn gelabert wird.

Wetten, dass Leute wie Gäfgen schon sehnsüchtig darauf warten, dass endlich die Roten und die Grünen wieder an's Ruder kommen ?! :rolleyes:

Steiner
04.08.2011, 15:55
Ist es mit Sicherheit nicht. Aber mir tut dieser Scheißkerl nicht leid. Ich verstehe sogar die Polizeibeamte, die diesem Sack Gewalt angedroht haben. Aber wir haben Gesetze und dir gelten nun einmal für alle Menschen. Kann man nix machen. :shrug:

Natürlich kann ma da was machen. Man muss nur die entsrpechenden Strafgesetze verschärfen. Ich schlage für derartige Grausamkeiten, die Einführung des elektr. Stuhles vor. Lasst uns Gäfgen grillen :2faces:

berty
04.08.2011, 15:56
Ist es mit Sicherheit nicht. Aber mir tut dieser Scheißkerl nicht leid. Ich verstehe sogar die Polizeibeamte, die diesem Sack Gewalt angedroht haben. Aber wir haben Gesetze und dir gelten nun einmal für alle Menschen. Kann man nix machen. :shrug:

Mit tut der auch nicht leid. Wenn es nach mir ginge, könnte der bis ans Lebensende einsitzen. Im übrigen hat es Polemi weiter vorne schon sehr gut und verständlich ausgedrückt.

bernhard44
04.08.2011, 15:58
nun ja, der Gäfgen ist zwar ein Psychopath, scheint aber ein ganz pfiffiges Kerlchen zu sein! Er hat im Knast sein Jurastudium mit dem Staatsexamen abgeschlossen (ja das geht in unseren Gefängnissen). Seit 2002 beschäftigt dieser Psycho die Gerichte in Deutschland und auch den Europäischen Gerichtshof! Die spielen dieses Spiel auch noch mit und verhelfen Gäfgen zu der Bühne und der Aufmerksamkeit die er so dringend sucht!
2006 hat Gäfgen schon mal vorbeugend Verbraucherinsolvenz angemeldet. Die jetzt eigentlich durch sein müsste.
Die Eltern des ermordeten Jungen sollten diesen Bastard auf Schmerzensgeld und Entschädigung verklagen dass ihm Hören und Sehen vergeht!

Gärtner
04.08.2011, 15:59
Natürlich kann ma da was machen. Man muss nur die entsrpechenden Strafgesetze verschärfen. Ich schlage für derartige Grausamkeiten, die Einführung des elektr. Stuhles vor. Lasst uns Gäfgen grillen :2faces:

http://img198.imageshack.us/img198/4368/80226033.giferlei Unsinn ist höchstens geeignet, das Ressentiment des Pöbels zu bedienen. Eine wirksame Strafjustiz im Sinne von Prävention und Reduzierung der Straftaten hat damit nicht im Mindesten etwas zu tun.

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:00
Was mich noch mehr erschreckt als alles, was dazu bisher gesagt wurde:

Ein Grewaltverbrecher erhält also "Schmerzensgeld" für nicht erlittene Schmerzen! Nur auf einer Drohung basierend. Sind wir schon soweit in diesem Land, das von den EU-Schergen befehligt wird, daß jeder, der im Zorn sagt "Ich bring Dich um!", verhaftet und abgeurteilt wird, als hätte er die Tat wirklich begangen?

Paul Felz
04.08.2011, 16:03
Wenn das Gericht das so sieht ist es auch so. Begreifst du das nicht? Du plapperst hier doch nur über deine eigene moralische Einstellung. Was hat das mit dem Hirn zu tun. Moral kommt nicht aus dem Hirn, sondern im Gegenteil, sie schaltet das Hirn aus. :2faces:
Alles klar, keine weitere Diskussuion mehr nötig. Heute schon gebuckelt?

Paul Felz
04.08.2011, 16:03
Was mich noch mehr erschreckt als alles, was dazu bisher gesagt wurde:

Ein Grewaltverbrecher erhält also "Schmerzensgeld" für nicht erlittene Schmerzen! Nur auf einer Drohung basierend. Sind wir schon soweit in diesem Land, das von den EU-Schergen befehligt wird, daß jeder, der im Zorn sagt "Ich bring Dich um!", verhaftet und abgeurteilt wird, als hätte er die Tat wirklich begangen?
Wenigstens einer hat es verstanden. Schrieb ich oben ja schon.

RedSkin
04.08.2011, 16:04
Unser Genosse Mielke hatte Recht als er mal sagte:

„Wir sind nicht gefeit leider, dass auch mal ein Schuft noch unter uns sein kann, wir sind nicht gefeit dagegen, leider. Wenn ich das schon jetzt wüsste, dann würde er ab morgen schon nicht mehr leben. Ganz kurz — Prozess. Aber weil ich Humanist bin, deshalb habe ich solche Auffassungen. Lieber Millionen Menschen vor’m Tode retten als wie einen Banditen leben lassen, der also uns dann also die Toten bringt. [… unverständlich …] mal richtig erklären, warum man so hart sein muss. All das Geschwafel von wegen nicht Hinrichten und nicht Todesurteil — alles Käse is' Genossen. Hinrichten den Menschen ohne […

Steiner
04.08.2011, 16:05
http://img198.imageshack.us/img198/4368/80226033.giferlei Unsinn ist höchstens geeignet, das Ressentiment des Pöbels zu bedienen. Eine wirksame Strafjustiz im Sinne von Prävention und Reduzierung der Straftaten hat damit nicht im Mindesten etwas zu tun.

Also ich finde schon, dass die Hinrichtung eines Kinderschänders ein gutes Abschreckungs- sowie Präventionspotential besitzt.:]

Für mich hat dieser Kindermörder jedes Recht auf Leben verloren, da er auf grausamste Art und Weise das Leben eines Kindes geraubt hat.

Berwick
04.08.2011, 16:05
Entsetzt reagierte die Polizeigewerkschaft auf die Entscheidung für eine Entschädigung zugunsten des verurteilten Kindsmörders. "Es ist ein absoluter Skandal, dass ein selbstverliebter Gewaltverbrecher und Kindsmörder jetzt auch noch Geld bekommt", sagte der hessische Vorsitzende Heini Schmitt. "Wir finden es widerlich und abstoßend, dass Gäfgen immer wieder auf andere zeigen und bei staatlichen Institutionen auf Unterstützung hoffen kann."


http://www.n-tv.de/panorama/Moerder-Gaefgen-bekommt-Entschaedigung-article3975046.html

Ja, dieses Urteil ist ein Skandal.

Eine Pervertierung der Gerechtigkeit.

Und da es eine Pervertierung der Gerechtigkeit ist, wird es von den üblichen Gutmenschen in anderen Foren bereits bejubelt.

Passt ....

bernhard44
04.08.2011, 16:05
Unser Genosse Mielke hatte Recht als er mal sagte:

„Wir sind nicht gefeit leider, dass auch mal ein Schuft noch unter uns sein kann, wir sind nicht gefeit dagegen, leider. Wenn ich das schon jetzt wüsste, dann würde er ab morgen schon nicht mehr leben. Ganz kurz — Prozess. Aber weil ich Humanist bin, deshalb habe ich solche Auffassungen. Lieber Millionen Menschen vor’m Tode retten als wie einen Banditen leben lassen, der also uns dann also die Toten bringt. [… unverständlich …] mal richtig erklären, warum man so hart sein muss. All das Geschwafel von wegen nicht Hinrichten und nicht Todesurteil — alles Käse is' Genossen. Hinrichten den Menschen ohne […

Rothaut, du scheinst hier einiges durcheinander zubringen!

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:05
Wenigstens einer hat es verstanden. Schrieb ich oben ja schon.

Sorry, aber ich hab nicht alle Beiträge gelesen.

Finch
04.08.2011, 16:05
Was mich noch mehr erschreckt als alles, was dazu bisher gesagt wurde:

Ein Grewaltverbrecher erhält also "Schmerzensgeld" für nicht erlittene Schmerzen! Nur auf einer Drohung basierend. Sind wir schon soweit in diesem Land, das von den EU-Schergen befehligt wird, daß jeder, der im Zorn sagt "Ich bring Dich um!", verhaftet und abgeurteilt wird, als hätte er die Tat wirklich begangen?

Drohung ist auch ein Verbrechen, wenn auch (in meinen Augen) kein wirklich Schlimmes.

Paul Felz
04.08.2011, 16:07
Sorry, aber ich hab nicht alle Beiträge gelesen.
War ja nicht böse gemeint, im Gegenteil.

Paul Felz
04.08.2011, 16:07
Drohung ist auch ein Verbrechen, wenn auch (in meinen Augen) kein wirklich Schlimmes.
Prima, dann verklage ich das Finanzamt.

RedSkin
04.08.2011, 16:08
In einem normalem Rechtsstaat ist es so dass Demokratie herrscht und das das Gericht die Strafe und nicht die Rache zu vollziehen hat, anscheinend haben das einige Foristen nicht richtig begriffen.

Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:09
Drohung ist auch ein Verbrechen, wenn auch (in meinen Augen) kein wirklich Schlimmes.

Na super, dann können ja jetzt endlich alle verhaftet und eingebuchtet werden, die "Isch Disch messa" schreien!

Bruddler
04.08.2011, 16:09
Prima, dann verklage ich das Finanzamt.

Eine Sammelklage wäre in diesem Fall wohl besser...ich bin dabei ! :]

Gärtner
04.08.2011, 16:10
Also ich finde schon, dass die Hinrichtung eines Kinderschänders ein gutes Abschreckungs- sowie Präventionspotential besitzt.:]

Für mich hat dieser Kindermörder jedes Recht auf Leben verloren, da er auf grausamste Art und Weise das Leben eines Kindes geraubt hat.

http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch kann das gut nachvollziehen. Aber das Beispiel von Ländern mit drakonischer Strafjustiz ist nicht sonderlich ermunternd. 10.000 Morde in den USA per annum sprechen eine deutliche Sprache.

Marine Corps
04.08.2011, 16:11
Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.[/B]

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)[/COLOR]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html[/INDENT][/INDENT]

Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.


Da läuft alles bestens: Die führen nur ihren Auftrag aus! Deutschland schafft sich ab!

Es ist doch nicht seit gestern so, dass in IRRSISTAN ausschließlich die Täter gehätschelt werden und die Opfer scheißegal sind.
Dieses Dreckschwein war der "Betreuer" von dem kleinen Jungen und hatte sein Vertrauen.
So eine Figur würde in JEDEM gesunden Land eine Kugel in den Kopf bekommen und Ende.

Deine Zeitschrift hat viel für diese Zustände in IRRSISTAN getan und nun heul nicht, sondern freu dich.

###edit###

Bruddler
04.08.2011, 16:12
In einem normalem Rechtsstaat ist es so dass Demokratie herrscht und das das Gericht die Strafe und nicht die Rache zu vollziehen hat, anscheinend haben das einige Foristen nicht richtig begriffen.

Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.

Hier, extra für Dich, links die Äpfel, rechts die Birnen :

http://www.edelbrand-mang.de/Images/aepfel-300.jpg http://erna-obstundgemuese.de/Williams-Birnen.jpg

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:12
War ja nicht böse gemeint, im Gegenteil.

Hab ich auch richtig verstanden. Es scheint aber den meisten hier am A**** vorbeizugehen, daß da eine Entschädigung gezahlt wurde für "NICHTS"!

zoon politikon
04.08.2011, 16:13
In einem normalem Rechtsstaat ist es so dass Demokratie herrscht und das das Gericht die Strafe und nicht die Rache zu vollziehen hat, anscheinend haben das einige Foristen nicht richtig begriffen.

Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.

Hä? In Afrika sterben Kinder, weil irgendwelche Despoten und Warlords Bürgerkriege anzetteln und sich keiner um die Bevölkerungsexplosion kümmert.

Komm mal in der Realität an.

PS: Was hat das jetzt mit Gäfgen zu tun??

Chronos
04.08.2011, 16:13
....Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.
:rofl: :rofl: :rofl:

Was für ein Vergleich! Da fliegen einem ja glatt die Schuhe weg. Und zwar aus doppeltem Grund. Allein schon die Grammatik ist waffenscheinpflichtig... :))

Gärtner
04.08.2011, 16:14
Da läuft alles bestens: Die führen nur ihren Auftrag aus! Deutschland schafft sich ab!

Es ist doch nicht seit gestern so, dass in IRRSISTAN ausschließlich die Täter gehätschelt werden und die Opfer scheißegal sind.
Dieses Dreckschwein war der "Betreuer" von dem kleinen Jungen und hatte sein Vertrauen.
So eine Figur würde in JEDEM gesunden Land eine Kugel in den Kopf bekommen und Ende.

Deine Zeitschrift hat viel für diese Zustände in IRRSISTAN getan und nun heul nicht, sondern freu dich.

Es könnte allerdings irgendwann passieren, dass das Volk wie in der DDR und anderswo die Schnauze mal echt voll hat. Dann Gnade euch Gott.
http://img198.imageshack.us/img198/4368/80226033.gifu solltest weniger trinken. Dann hörst du auch auf, im Suff Leute zu bedrohen, die für die Zustände nun wirklich nichts können.

:vogel:

Paul Felz
04.08.2011, 16:17
Na super, dann können ja jetzt endlich alle verhaftet und eingebuchtet werden, die "Isch Disch messa" schreien!
Exakt das meinte ich mit Hirn einschalten. Oder eben Finanzamt. Das droht mir auch immer.

berty
04.08.2011, 16:17
Drohung ist auch ein Verbrechen, wenn auch (in meinen Augen) kein wirklich Schlimmes.

Angedrohte Schmerzen können für den Bedrohten viel schlimmer sein als ein angedrohter Tod. Mit dem Tod endet er aber Schmerzen muss er ertragen (können).

Auch ein Grund, dass ich Gefängnisstrafen gegenüber der Todesstrafe bevorzuge.

zoon politikon
04.08.2011, 16:19
Angedrohte Schmerzen können für den Bedrohten viel schlimmer sein als ein angedrohter Tod. Mit dem Tod endet er aber Schmerzen muss er ertragen (können).

Auch ein Grund, dass ich Gefängnisstrafen gegenüber der Todesstrafe bevorzuge.

Ja, den Eltern des kleine Jakob blieb da leider keine Wahl - sie müssen die Schmerzen bis an ihr Lebensende ertragen...

Da hat der gute Herr G. doch auch gleich mal Tatsachen geschaffen.

Das ist ein Grund, weshalb ich in einigen Fällen für die Todesstrafe bin.

Berwick
04.08.2011, 16:24
Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.

?( ?( ?(

Chronos
04.08.2011, 16:25
Ja, den Eltern des kleine Jakob blieb da leider keine Wahl - sie müssen die Schmerzen bis an ihr Lebensende ertragen...

Da hat der gute Herr G. doch auch gleich mal Tatsachen geschaffen.

Das ist ein Grund, weshalb ich in einigen Fällen für die Todesstrafe bin.
Und ich bin dafür, dass in solchen Sonderfällen (Gäfgen war als Entführer klar, er wollte ja nur das Versteck nicht mitteilen) ein Polizist in Anwesenheit eines Staatsanwalts und eines Richters auch mal hinlangen darf.

Heil Daschner!

bernhard44
04.08.2011, 16:28
Angedrohte Schmerzen können für den Bedrohten viel schlimmer sein als ein angedrohter Tod. Mit dem Tod endet er aber Schmerzen muss er ertragen (können).

Auch ein Grund, dass ich Gefängnisstrafen gegenüber der Todesstrafe bevorzuge.

das mag in einem Rambo- Film oder bei "Missing in Action" so sein, aber nicht in einer deutschen Amtsstube! Und angedrohte Schmerzen bleiben nur angedrohte Schmerzen, rein virtuelle.....
Sie sind also nicht messbar, nicht greifbar! Wobei man sich bei einem angedrohten Tod schon vorstellen kann, wie das im finalen Ergebnis dann aussieht!

franz
04.08.2011, 16:30
http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch kann das gut nachvollziehen. Aber das Beispiel von Ländern mit drakonischer Strafjustiz ist nicht sonderlich ermunternd. 10.000 Morde in den USA per annum sprechen eine deutliche Sprache.

es ist richtig dass in den USA teilweise die Todesstrafe praktiziert wird, darum wird von Mördern gern ein Staatenwechsel zur umgehung derselben vorgenommen. Darum sage ich auch, die Todesstrafe wird nicht verhindern können, dass weiter gemordet wird, ich denke aber, wenn jeder Straftäter, sei es aus Habgier oder sexueller Lust mordet, durch die Todesstrafe gehindert wird eine Widerholung zu begehen, was so manches Menschen-Leben gerettet hätte.
Schon alleine die Tatsache dass ein solches Ungeheuer auf Steuerzahlers Kosten studieren kann und ein Begabtes Kind weil die Eltern faule Hz4ler sind meist auch in der Gosse landet, mit sicherheit so gewollt, es sei den dass Politisch daraus etwas gemacht werden kann.

Gruß franz

Paul Felz
04.08.2011, 16:31
Und ich bin dafür, dass in solchen Sonderfällen (Gäfgen war als Entführer klar, er wollte ja nur das Versteck nicht mitteilen) ein Polizist in Anwesenheit eines Staatsanwalts und eines Richters auch mal hinlangen darf.

Heil Daschner!
Eben. Ich halte das Handeln für Daschner für legitim. Jetzt muß es nur noch als legal erklärt werden. Der Gelehrte nannte ja schon das entscheidende Stichwort: "Rechtsgüterabwägung". Wobei das verharmlosend ist, dafür, daß es um Leben und Tod ging. Jedenfalls dachte Daschner das.

berty
04.08.2011, 16:33
das mag in einem Rambo- Film oder bei "Missing in Action" so sein, aber nicht in einer deutschen Amtsstube! Und angedrohte Schmerzen bleiben nur angedrohte Schmerzen, rein virtuelle.....
Sie sind also nicht messbar, nicht greifbar! Wobei man sich bei einem angedrohten Tod schon vorstellen kann, wie das im finalen Ergebnis dann aussieht!

Vollkommen gleich, ob die Veranstaltung in deutschen Amsstuben oder in amerikanisch geführten Gefängnissen im Irak stattfindet. Für jede dieser Drohungen (oder auch Folter) gilt erstmal, dass sie im Gehirn des Bedrohten umgesetzt werden. Das ist auch volle Absicht.

Chronos
04.08.2011, 16:34
es ist richtig dass in den USA teilweise die Todesstrafe praktiziert wird, darum wird von Mördern gern ein Staatenwechsel zur umgehung derselben vorgenommen. Darum sage ich auch, die Todesstrafe wird nicht verhindern können, dass weiter gemordet wird, ich denke aber, wenn jeder Straftäter, sei es aus Habgier oder sexueller Lust mordet, durch die Todesstrafe gehindert wird eine Widerholung zu begehen, was so manches Menschen-Leben gerettet hätte.
Schon alleine die Tatsache dass ein solches Ungeheuer auf Steuerzahlers Kosten studieren kann und ein Begabtes Kind weil die Eltern faule Hz4ler sind meist auch in der Gosse landet, mit sicherheit so gewollt, es sei den dass Politisch daraus etwas gemacht werden kann.
So ist es!

Niemand weiss, wie hoch die Quote an Kapitalverbrechen in den USA wäre, wenn es keine Todesstrafe gäbe.

Es ist reine Hypothetisiererei, mittels Konjunktiven zu mutmaßen.

Finch
04.08.2011, 16:34
Prima, dann verklage ich das Finanzamt.

Mahnungen, die du vom Finanzamt bekommst, sind nicht mit ernsthaften Drohungen zu vergleichen. Du weißt genau was ich meine, also stell nicht so dumm. . .

bernhard44
04.08.2011, 16:35
Gäfgen, hatte auch nie vor den entführten Jungen am Leben zu lassen! Es war klar dass dieser ihn identifizieren wird, da er ihn ja kannte! Er musste also sterben.
Nur die Hoffnung der Eltern und der Ermittler, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch am Leben ist, trieb sie zu dieser Zwangshandlung. Hätte Gäfgen gestanden und die Wahrheit erzählt, wäre ihm das auch erspart geblieben. Letztendlich ist es aber auch nur Pillepalle und ein Fliegenschiss was ihm da widerfahren ist und die Effekthascherei eines Soziopathen der im Rampenlicht stehen möchte!

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:37
Vollkommen gleich, ob die Veranstaltung in deutschen Amsstuben oder in amerikanisch geführten Gefängnissen im Irak stattfindet. Für jede dieser Drohungen (oder auch Folter) gilt erstmal, dass sie im Gehirn des Bedrohten umgesetzt werden. Das ist auch volle Absicht.

Dann können jetzt alle Drohungen, z. B. "isch Disch messa!" bestraft werden? Wie schön, da fließt aber Geld in die private Kasse!!!

Finch
04.08.2011, 16:37
Na super, dann können ja jetzt endlich alle verhaftet und eingebuchtet werden, die "Isch Disch messa" schreien!

Verhaftet? Nein. Einbuchten? Nein?
Trotzdem könntest du bei einer solchen Drohung vor Gericht gehen. Ob es sich für dich lohnt sei mal dahingestellt.

Paul Felz
04.08.2011, 16:40
Mahnungen, die du vom Finanzamt bekommst, sind nicht mit ernsthaften Drohungen zu vergleichen. Du weißt genau was ich meine, also stell nicht so dumm. . .
Du beziehst offensichtlich Hartz IV. Halte Dich aus Sachen besser heraus, von denen Du nichts verstehst.

Chronos
04.08.2011, 16:40
Dann können jetzt alle Drohungen, z. B. "isch Disch messa!" bestraft werden? Wie schön, da fließt aber Geld in die private Kasse!!!
Das ist eine hervorragende Idee!

Nur - fürchte ich - werden die Gerichte wegen Überlastung zusammenbrechen, wenn dieser Ansatz Schule machen sollte... :D

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:40
Verhaftet? Nein. Einbuchten? Nein?
Trotzdem könntest du bei einer solchen Drohung vor Gericht gehen. Ob es sich für dich lohnt sei mal dahingestellt.

Da widersprichst Du Dir aber. Wenn schon, dann müssen alle gleich behandelt werden. Warum soll ich dafür kein Schmerzensgeld erhalten? Schließlich wurde meine Seele dadurch immens verletzt.

RedSkin
04.08.2011, 16:41
Todesstrafe ist keine Strafe sondern nur Rache und das ist mit den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht zu vereinen......zumal wir in einer normalen Basisdemokratie leben die sich zu den Manifesten des Grundgesetztes und der UN Charta verpflichtet hat.

In Norwegen trägt die höchststrafe 21 Jahre, das ist auch gut, dann es soll nur um Strafe - und nicht um Rache gehen......

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:42
Das ist eine hervorragende Idee!

Nur - fürchte ich - werden die Gerichte wegen Überlastung zusammenbrechen, wenn dieser Ansatz Schule machen sollte... :D

Genau das sollte geschehen!

berty
04.08.2011, 16:42
Gäfgen, hatte auch nie vor den entführten Jungen am Leben zu lassen! Es war klar dass dieser ihn identifizieren wird, da er ihn ja kannte! Er musste also sterben.
Nur die Hoffnung der Eltern und der Ermittler, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch am Leben ist, trieb sie zu dieser Zwangshandlung. Hätte Gäfgen gestanden und die Wahrheit erzählt, wäre ihm das auch erspart geblieben. Letztendlich ist es aber auch nur Pillepalle und ein Fliegenschiss was ihm da widerfahren ist und die Effekthascherei eines Soziopathen der im Rampenlicht stehen möchte!

Zu dieser Zwangshandlung hat, ich verweise nochmals darauf, Polemi sehr zutreffend was geschrieben.

Die Diskussion über die "Pillepalle" währt nun schon zig Threads und dieser hier über 100 Beiträge lang. Offenbar geht es eindeutig mehr als um Fliegenschiss.

Paul Felz
04.08.2011, 16:42
Da widersprichst Du Dir aber. Wenn schon, dann müssen alle gleich behandelt werden. Warum soll ich dafür kein Schmerzensgeld erhalten? Schließlich wurde meine Seele dadurch immens verletzt.
Deine Menschenwürde.

Finch
04.08.2011, 16:44
Du beziehst offensichtlich Hartz IV. Halte Dich aus Sachen besser heraus, von denen Du nichts verstehst.

ahaha, ja sicher. Ich bin ab 2012 Student und bin grad n Jahr im Ausland. . . Wahrscheinlich haste das Finanzamt oder sonstwen um 5 Euro beschissen und es ist aufgefallen. Ich verwette meinen Arsch darauf, dass du von Sozialleistungen lebst. à propos Wetten. Ich bin immernoch hier du Spacken. Hattest du diesbezüglich keine Wette am laufen?
Du bist echt lustig, alter Mann :D

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:45
Todesstrafe ist keine Strafe sondern nur Rache und das ist mit den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht zu vereinen......zumal wir in einer normalen Basisdemokratie leben die sich zu den Manifesten des Grundgesetztes und der UN Charta verpflichtet hat.

In Norwegen trägt die höchststrafe 21 Jahre, das ist auch gut, dann es soll nur um Strafe - und nicht um Rache gehen......

Dein Schlagwort "Rache" kannst Du vergessen. Hierbei geht es darum, die Gesamtbevölkerung zu schützen vor weiteren Verbrechen eines bestimmten Individuums. In früheren Zeiten wurden solche aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und irgendwo ausgesetzt, wo sie keinen Schaden mehr anrichten konnten. Heutzutage ist die Welt leider überbevölkert, so daß es keine solchen Plätze mehr gibt.

Finch
04.08.2011, 16:45
Da widersprichst Du Dir aber. Wenn schon, dann müssen alle gleich behandelt werden. Warum soll ich dafür kein Schmerzensgeld erhalten? Schließlich wurde meine Seele dadurch immens verletzt.

Stellst Du dich absichtlich blöd oder ist das deine Art von Humor? Schalt mal den Kopp ein. . .

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:45
Deine Menschenwürde.

Genau. Danke!

Sterntaler
04.08.2011, 16:46
für die pervierte BRD Täterschutzjustiz ein symthomatisches und folgerichtiges Urteil, ich hoffe das eines Tages solche" Richter " zur Verantwortung gezogen werden.

Paul Felz
04.08.2011, 16:46
ahaha, ja sicher. Ich bin ab 2012 Student und bin grad n Jahr im Ausland. . . Wahrscheinlich haste das Finanzamt oder sonstwen um 5 Euro beschissen und es ist aufgefallen. Ich verwette meinen Arsch darauf, dass du von Sozialleistungen lebst. à propos Wetten. Ich bin immernoch hier du Spacken. Hattest du diesbezüglich keine Wette am laufen?
Du bist echt lustig, alter Mann :D
Dachte ich mir doch. Keine Ahnung, aber mitreden wollen.
Mach Dich erst mal schlau, das ist nicht meine Aufgabe.

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:46
Stellst Du dich absichtlich blöd oder ist das deine Art von Humor? Schalt mal den Kopp ein. . .

Mir scheint eher, daß DU mit zweierlei Maß messen willst...

Finch
04.08.2011, 16:48
Dachte ich mir doch. Keine Ahnung, aber mitreden wollen.
Mach Dich erst mal schlau, das ist nicht meine Aufgabe.

Werd mal konkreter alter Mann. . .

Gehirnnutzer
04.08.2011, 16:49
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...





Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html



Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.


Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.


Die Mehrheit des Volkes will es so, das beweisen alle paar Jahre die Wahlergebnisse.


Saustall BRD.

Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.

Paul Felz
04.08.2011, 16:50
Dein Schlagwort "Rache" kannst Du vergessen. Hierbei geht es darum, die Gesamtbevölkerung zu schützen vor weiteren Verbrechen eines bestimmten Individuums. In früheren Zeiten wurden solche aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und irgendwo ausgesetzt, wo sie keinen Schaden mehr anrichten konnten. Heutzutage ist die Welt leider überbevölkert, so daß es keine solchen Plätze mehr gibt.
Doch, die Gefängnisse. Aber die sind überfüllt und eben keine Dauerlösung. Nach wie vor gilt: wer tot ist, bringt garantiert keinen mehr um und vergewaltigt auch nicht mehr. Kinder kann er auch nicht mehr schänden. Garantiert.

Alternativ: echtes lebenslänglich. In Sibirien ist noch viel Platz.

Sterntaler
04.08.2011, 16:51
Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.

ja wir wissen , das du deine antideutsche BRD Täterschutzjustiz verteidigst und schönredest , der das Urteil gefältt hat, sollte man wegen Rechtsbeugung und Strafbegünstigung hinter Gittern bringen.

Paul Felz
04.08.2011, 16:53
Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
Das ist schon klar. Mir geht es darum, daß eine reine Drohung als Verletzung der Menschenwürde aufgefaßt wird. Er hat ja nicht tatsächlich einen Schaden erlitten. Wenn überhaupt, ja angeblich durch die Tötung selbst (sagt ein Psychologe.....).

Andererseits kennen wir jetzt auch den materiellen Wert der Menschenwürde: 3000 €. Ist das eigentlich inkl Umsatzsteuer?

zoon politikon
04.08.2011, 16:53
Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.

Wenn ein Notarzt die StVO verletzt, weil es um Leben und Tod geht, wird der auch nicht angeklagt.

bernhard44
04.08.2011, 16:54
Zu dieser Zwangshandlung hat, ich verweise nochmals darauf, Polemi sehr zutreffend was geschrieben.

Die Diskussion über die "Pillepalle" währt nun schon zig Threads und dieser hier über 100 Beiträge lang. Offenbar geht es eindeutig mehr als um Fliegenschiss.

ja klar, um Kohle und den Geltungstrieb eines Soziopathen! Und wie man sieht viel Verständnis für den Täter. Oslo ist nicht weit.....

Paul Felz
04.08.2011, 16:56
Werd mal konkreter alter Mann. . .
Nicht meine Aufgabe. Verdien erst mal Geld. Aber selbst dann wirst Du es als angestellter Bückling ohnehin nicht begreifen.

berty
04.08.2011, 16:57
ja klar, um Kohle und den Geltungstrieb eines Soziopathen! Und wie man sieht viel Verständnis für den Täter. Oslo ist nicht weit.....

Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

Sterntaler
04.08.2011, 16:58
nur psychisch Gestörte verteidigen die Mistratte und Kindesmörder, und dann immer das gleiche politische Klieentel.

Zeitgeist1
04.08.2011, 16:59
Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

berty, laß mal Deine Pillen weg, die schaden Dir nur....

Paul Felz
04.08.2011, 16:59
Wenn ein Notarzt die StVO verletzt, weil es um Leben und Tod geht, wird der auch nicht angeklagt.
Gutes Beispiel. Auch hier wieder eine Abwägung.

Don
04.08.2011, 17:04
Das ist schon klar. Mir geht es darum, daß eine reine Drohung als Verletzung der Menschenwürde aufgefaßt wird. Er hat ja nicht tatsächlich einen Schaden erlitten. Wenn überhaupt, ja angeblich durch die Tötung selbst (sagt ein Psychologe.....).

Andererseits kennen wir jetzt auch den materiellen Wert der Menschenwürde: 3000 €. Ist das eigentlich inkl Umsatzsteuer?

Das ist in diesem Fall nicht die Schuld der Richter, sondern die der Politik. Menschenrechte werden nicht durch die Jurisdiktion definiert sonder durch die Legislative die sich blind und gehorsam irgendwelchen Schwätzern irgendwelcher Kommissionen, Konvents und ähnlichen überflüssigen Veranstaltungen unterwirft.
Es ist müßig sich über diesen Unfug weiter auszulassen, die Richter haben in diesem Fall im Rahmen ihrer Möglichkeiten respektabel geurteilt. Insbesondere verweigerten sie ein SCHMERZENSGELD.

Katranka
04.08.2011, 17:06
Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

Nochmal zum Mitschreiben, Gäfgen wurde nicht das Opfer von Folter, sondern sie wurde ihm nur angedroht. Dazu noch in einer höchst brikären Situation. Ein treffender Vergleich (Notarzt vs StVO) wurde bereits genannt. Nach diesem Urteil muss man sich fragen, was ist ein Menschenleben in der BRD eigentlich wert? Ist die Menschenwürde eines (zu diesem Zeitpunkt potentiellen) Kindermörders mehr wert als das Leben eines Kindes? Was die Menschenwürde eines Kinderschänders wert ist, wissen wir jetzt: 3000€ (und für meinen Geschmack sind das 3000€ zuviel).

Don
04.08.2011, 17:06
Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

Verhöhne gefälligst hier nicht wirkliche Folteropfer durch die Bezeichnung Gäfgens als solches.

bernhard44
04.08.2011, 17:09
Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

ach "berty" du verfällst auch immer nur in deine Stereotypen! Ein paar Floskeln, eine Nebelkerze hier, eine Verdrehung da und etwas Modbashing reichen auf Dauer nicht um ernst genommen zu werden!

Pegasus
04.08.2011, 17:12
Richtig, ich hatte viel Verständnis für den Täter Daschner. Aber hier ging es ja nicht um ihn. Sondern um den Fall, auch noch Zivilklage, des Folteropfers "Kindermörder Gäfgen". Auch als Moderator solltest du die zeit aufbringen, die Beiträge zu lesen, die deiner Meinung nach einer Antwort würdig sind.

TÄTER ?( Was hat er getan?

Sterntaler
04.08.2011, 17:14
ich hätte die Kindsmörderratte noch ganz anders ran genommen.

Mariko
04.08.2011, 17:14
Die scheinbar überraschte Empörung in Medien und Politik über dieses Urteil ist albern und heuchlerisch. Dass Gäfgen seinerzeit rechtswidrig behandelt wurde, steht spätestens seit der Verurteilung der beteiligten Beamten 2004 fest. Und dass man dann auch einen zivilrechtlichen Anspruch einklagen kann, sollte eigentlich jedem klar sein - das sind letztlich nur zwei Seiten derselben Medaille.

Finch
04.08.2011, 17:14
Nicht meine Aufgabe. Verdien erst mal Geld. Aber selbst dann wirst Du es als angestellter Bückling ohnehin nicht begreifen.

Ich bin vermutlich mit meinen 18 Jahren weiter gekommen, als du jemals kommen wirst. Denk mal drüber nach Opa. ;)

Ausonius
04.08.2011, 17:15
Da sind wir doch wieder beim alten Thema: Sind Menschenrechte absolut objektiv? Davon ausgehend kann man auch hier wieder nichts machen. Obwohl es absolut ungerecht ist.
Trotzdem will ich mal die Frage in den Raum werfen, was Gäfgen diese 3000 Euro im Endeffekt bringen? Wenn ich auf Lebenszeit einsitzen würde, wären mir 3000 Euro sowas von egal. . .

Gäfgen kämpft schon seit seinem ersten Tag im Knast um seine Rehabilitation. Der Typ ist schon ein Soziopath...

Ausonius
04.08.2011, 17:17
Wie wär's, wenn der Kindermörder Gäfgen die 3000 Euro für seine vom Steuerzahler finanzierten Unterbringungskosten beisteuert ?! :rolleyes:

Keine Angst, der steht laut Zeitungsberichten beim Land mit sechsstelliger Summe in der Kreide. Wobei es das auch nicht besser macht...

Menetekel
04.08.2011, 17:17
Komme eben an die Technik und lese diese Meldung.
Da verschlägt es dem denkenden Menschen die Sprache.
Nur in Deutschland möglich.
Zum Erbrechen!

latrop
04.08.2011, 17:17
Ich schrieb dazu schon einmal an anderer Stelle:

Die Rettung des Kindes wäre natürlich wünschenswert gewesen, auch zu Lasten der Gesundheit von Gäfgen. Trotzdem hat Daschner a) gegen geltendes Recht verstoßen und b) gibt es ein Folterverbot ja nicht ohne Grund. Auch wenn sich die emotionale Bewertung verständlicher Weise bei derart gelagerten Fällen etwas anders darstellt, muss ich aus gesellschaftlicher Perspektive stets gegen den Einsatz von Mitteln außerhalb des geltenden Rechts argumentieren.

Unabhängig von seinem Erfolg sage ich daher: Ja, Daschner ist ein mutiger Mann, der moralisch richtig gehandelt hat - aber das kann er nur sein, weil er einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat, für den er zu verurteilen ist.

Das du nicht alle Tassen im Schrank hast, beweist doch dein Geschreibe.
Wie kann man moralisch nur so verblödet sein, dem Mörder die Stange zu halten.
Wo hat Daschner denn Folter angewendet ? Er hat sie nur angedroht.

Ausonius
04.08.2011, 17:21
In einer Reportage berichtete ein Kenner der Szene, dass Gäfken mittlerweile sein Jura-Studium abgeschlossen habe und nun durch ständig neue Verfahrensanträge seine Langeweile bekämpfen wolle.

Dem geht es offenbar gar nicht um die 3.000 Euro, sondern um juristische Praxis-Übungen.


Nicht nur. Der will die ganze Welt bzw. zumindest die deutsche Öffentlichkeit überzeugen, dass er doch kein Schwein ist. Er hat auch eine Autobiografie geschrieben: "Allein mit Gott - der Weg zurück." Meiner Ansicht nach ein extremer Narzist. Hier wäre es eigentlich angebracht, dass Journalisten ihn oder seine Anwälte nicht mehr interviewen, dass die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden etc.

latrop
04.08.2011, 17:21
Ihr seid's alle zu blöd das Urteil zu lesen:

Herr Gäfgen hat einen Grossteil der Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wesentliche Forderungen des Herrn Gäfgen sind abgelehnt worden, z.B. die nach Schadenersatz.
Lediglich Entschädigung vom Land Hessen muss gezahlt werden.

Ergo: Herr Gäfgen hat das Verfahren in wesentlichen Teilen verloren.

s. FAZ:

Euer dämliches Gejaule einiger hier wegen des Urteils passt perfekt zum populistischen Gejaule sog. Politiker wie: der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach.

Du bist auch ein Freund des Mörders !!

bernhard44
04.08.2011, 17:22
Die scheinbar überraschte Empörung in Medien und Politik über dieses Urteil ist albern. Dass Gäfgen seinerzeit rechtswidrig behandelt wurde, steht spätestens seit der Verurteilung der beteiligten Beamten 2004 fest. Und dass man dann auch einen zivilrechtlichen Anspruch einklagen kann, sollte eigentlich jedem klar sein - das sind letztlich nur zwei Seiten derselben Medaille.

und auch du weißt, dass hier, in diesem Staat, Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind! Gäfgen eine ungesetzliche Behandlung zu attestieren ist die eine Seite, kann man machen muss es aber nicht! Ihm eine Entschädigung, für was auch immer, zu zahlen ist eine Attacke auf das Rechtsempfinden der Bürger und ein völlig falsches Signal!
Hier widersprechen sich sogar die beiden Urteile (Europäischer Gerichtshof und das vom Landgericht Frankfurt am Main).

latrop
04.08.2011, 17:22
Als wenn ein anderes Wahlergebnis die Rechtsprechung ändern würde.

Was haben eigentlich die Hinterbliebenen seines Opfers an Schmerzensgeld von ihm bekommen ?

Er wird die wahrscheinlich ausgelacht haben.

latrop
04.08.2011, 17:25
Einige hier im Strang sind zu blöd, das zu begreifen. Jeder Mörder darf wegen Rechtsverstössen klagen. Und dass diese Sache ein Rechtsverstoss war, ist klar.

Hoffentlich verstösst sich mal einer an dich. Dann lach ich nur noch.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 17:26
und auch du weißt, dass hier, in diesem Staat, Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind! Gäfgen eine ungesetzliche Behandlung zu attestieren ist die eine Seite, kann man machen muss es aber nicht! Ihm eine Entschädigung, für was auch immer, zu zahlen ist eine Attacke auf das Rechtsempfinden der Bürger und ein völlig falsches Signal!
Hier widersprechen sich sogar die beiden Urteile (Europäischer Gerichtshof und das vom Landgericht Frankfurt am Main).

Todsünde: Gier

Magnus wäre heute vermutlich ein angesehener Reichsanwalt... trauriges Schicksal // Für alle beteiligten //

bernhard44
04.08.2011, 17:27
Keine Angst, der steht laut Zeitungsberichten beim Land mit sechsstelliger Summe in der Kreide. Wobei es das auch nicht besser macht...

daher auch sein Gang in die Privatinsolvenz! Wie gesagt, dumm ist er nicht ...eher das Gegenteil!

bernhard44
04.08.2011, 17:27
Todsünde: Gier

Magnus wäre heute vermutlich ein angesehener Reichsanwalt... trauriges Schicksal // Für alle beteiligten //

oder ein Serienkiller!

latrop
04.08.2011, 17:30
Wetten, dass Leute wie Gäfgen schon sehnsüchtig darauf warten, dass endlich die Roten und die Grünen wieder an's Ruder kommen ?! :rolleyes:

So wie ManfredM mit Hammer und Sichel im Ava ?
Daran erkannt man schon seine Einstellung :
menschenverachtend.

Mariko
04.08.2011, 17:30
Hier widersprechen sich sogar die beiden Urteile (Europäischer Gerichtshof und das vom Landgericht Frankfurt am Main).

Inwiefern?

Sterntaler
04.08.2011, 17:38
für solche, wie Gäfgen, wäre das Fallbeil angemessen.

Erik der Rote
04.08.2011, 17:45
das krasse wäre noch wenn die Eltern so geschockt sind das sie nicht mehr berufstätig sind und unter der Brücke leben !

haben die Eltern eigentlich schon Entschädigungsgeld gesehen ??? krasse Justiz in anderen Ländern würden sie für 3000 Euro ihm die Eier abquetschen und das Geld unter den Henkern verteilen !

BRD ist total krank in solchen Sachen !

berty
04.08.2011, 17:47
ach "berty" du verfällst auch immer nur in deine Stereotypen! Ein paar Floskeln, eine Nebelkerze hier, eine Verdrehung da und etwas Modbashing reichen auf Dauer nicht um ernst genommen zu werden!

Du hast mir in Beitrag # 128 Verständnis für den Soziopathen unterstellt und damit das Bashing eröffnet. Soll ich nun die andere Wange ebenfalls hinhalten, weil du nicht in der Lage ist, verstehend zu lesen? Lass doch endlich mal als User sein, was dir als Moderator eine Herzensangelegenheit sein sollte. Nicht die Diskussion über User sondern die über die Themen.

bernhard44
04.08.2011, 17:49
Du hast mir in Beitrag # 128 Verständnis für den Soziopathen unterstellt und damit das Bashing eröffnet. Soll ich nun die andere Wange ebenfalls hinhalten, weil du nicht in der Lage ist, verstehend zu lesen? Lass doch endlich mal als User sein, was dir als Moderator eine Herzensangelegenhei sein sollte. Nicht die Diskussion über User sondern die über die Themen.

lass es sein, du machst es nur noch schlimmer.................!

berty
04.08.2011, 17:51
lass es sein, du machst es nur noch schlimmer.................!

So kenne ich dich.

henriof9
04.08.2011, 17:56
Die Mehrheit des Volkes will es so, das beweisen alle paar Jahre die Wahlergebnisse.


Zu dieser Zwangshandlung hat, ich verweise nochmals darauf, Polemi sehr zutreffend was geschrieben.

Die Diskussion über die "Pillepalle" währt nun schon zig Threads und dieser hier über 100 Beiträge lang. Offenbar geht es eindeutig mehr als um Fliegenschiss.

Ja warum wohl ?

Weil es jedem normal denkenden Menschen nicht in den Kopf will, daß ein Mörder allein durch die Androhung von Folter/Gewalt in seiner Menschenwürde verletzt wurde und dafür eine Entschädigung bekommt.
Als das Urteil gesprochen wurde hätte man in dem Gerichtsall mal die Fenster weit öffnen und die Gerechtigkeit hereinlassen sollen.

RedSkin
04.08.2011, 18:04
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen eben alle Dinge berücksichtigt werden, dass ist so in einer Demokratie.

Sterntaler
04.08.2011, 18:06
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen eben alle Dinge berücksichtigt werden, dass ist so in einer Demokratie.

:lach: , zu viel Hitze ins Oberstübchen gekrochen?

Denkpoli
04.08.2011, 18:06
Nicht nur. Der will die ganze Welt bzw. zumindest die deutsche Öffentlichkeit überzeugen, dass er doch kein Schwein ist.

Mit diesem Verhalten?

Denkpoli
04.08.2011, 18:08
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen eben alle Dinge berücksichtigt werden, dass ist so in einer Demokratie.

...abgesehen, von dem was das Volk will!

Katranka
04.08.2011, 18:09
Ja warum wohl ?

Weil es jedem normal denkenden Menschen nicht in den Kopf will, daß ein Mörder allein durch die Androhung von Folter/Gewalt in seiner Menschenwürde verletzt wurde und dafür eine Entschädigung bekommt.
Als das Urteil gesprochen wurde hätte man in dem Gerichtsall mal die Fenster weit öffnen und die Gerechtigkeit hereinlassen sollen.

Unter den Talaren den Muff von 43 Jahren :rolleyes:

Skaramanga
04.08.2011, 18:12
Na gut. Dann sollen die Eltern des ermordeten Kindes ihn jetzt auf einen drei-stelligen-Millionenbetrag verklagen. Mal sehen was den Gerichten dazu einfällt. Oder haben Eltern keine Menschenrechte? Ach ja ...

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 18:13
In einem demokratischen Rechtsstaat müssen eben alle Dinge berücksichtigt werden, dass ist so in einer Demokratie.

Oh, ein Demokrat offenbar im Forum... einer der wenigen: Höchst erfreut Kollega!

Polemi
04.08.2011, 18:14
Das du nicht alle Tassen im Schrank hast, beweist doch dein Geschreibe.
Wie kann man moralisch nur so verblödet sein, dem Mörder die Stange zu halten.
Wo hat Daschner denn Folter angewendet ? Er hat sie nur angedroht.
Nunja, ich weiß, dass das Lesen, gerade das verständige, eine Hürde darstellt, die so mancher Kleingeist nicht überwinden mag - dein Beitrag ist ein schönes Beispiel hierfür, denn, um dort Sympathien für Gäfgen oder gar moralische Unterstützung dieses Mannes herauszulesen, muss man schon ganz schön - wie nanntes du es - verblödet sein...

berty
04.08.2011, 18:15
Nochmal zum Mitschreiben, Gäfgen wurde nicht das Opfer von Folter, sondern sie wurde ihm nur angedroht. Dazu noch in einer höchst brikären Situation. Ein treffender Vergleich (Notarzt vs StVO) wurde bereits genannt. Nach diesem Urteil muss man sich fragen, was ist ein Menschenleben in der BRD eigentlich wert? Ist die Menschenwürde eines (zu diesem Zeitpunkt potentiellen) Kindermörders mehr wert als das Leben eines Kindes? Was die Menschenwürde eines Kinderschänders wert ist, wissen wir jetzt: 3000€ (und für meinen Geschmack sind das 3000€ zuviel).

Nenn es Rettungsfolter oder Nötigung oder was anderes. Es ist mir wurscht. Das Ergebnis war, dass Daschner und sein Untergebener vom Gericht verurteilt wurden. Und beide, was ich ihnen hoch anrechne, ebenso hoch wie der Versuch, das Leben des Kindes zu retten, keine Rechtsmittel dagegen einlegten.

Dies und die Tatsache, dass die Ermittlungen gegen Daschner eigentlich aufgrund einer von ihm selbst verfassten Aktennotiz zustande kamen, zeigt schon, dass die Charakter hier beteiligter Personen (Daschner, Beamte, und anderseits Gäfgen) unterschiedlicher nicht sein könnten.

Silencer
04.08.2011, 18:15
Das töten eines Kindes wird durch die BRD Justiz mit 3000 € belohnt - so ist mein Eindruck.

Jetzt gehe ich in ein anderes Gutmenschen-Staat, Norwegen. Dort wird wohl das töten von Jugendlichen noch höher bewertet als in der armen BRD, somit kann ich daraus schliessen, dass Breivik bereits ein sehr reicher Mann ist und die ihn verhörende Polizisten sollen sich schon gut überlegen welche Fragen sie ihm stellen, denn bei gleicher Justiz wie in der BRD könnte daran Norwegen pleite gehen.

Eridani
04.08.2011, 18:16
Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.

JA - Einfach unglaublich:

Bei Honnecker = Lebenslänglich
Beim Führer = Rübe ab
In China = Kopfschuß
In vielen USA-Staaten = Giftspritze, El.Stuhl, Gaskammer

in der BRD = Luxusknast und 3000,-€ "Prämie"
Dieses Land ist sowas von krank.........................

E:

Paul Felz
04.08.2011, 18:19
Ich bin vermutlich mit meinen 18 Jahren weiter gekommen, als du jemals kommen wirst. Denk mal drüber nach Opa. ;)
Wieder falsch. Mit 18 war ich schon da, wo Du niemals hinkommen wirst.

Topas
04.08.2011, 18:20
Die scheinbar überraschte Empörung in Medien und Politik über dieses Urteil ist albern und heuchlerisch. Dass Gäfgen seinerzeit rechtswidrig behandelt wurde, steht spätestens seit der Verurteilung der beteiligten Beamten 2004 fest. Und dass man dann auch einen zivilrechtlichen Anspruch einklagen kann, sollte eigentlich jedem klar sein - das sind letztlich nur zwei Seiten derselben Medaille.

Würdest du das auch noch behaupten, wenn Gäfgen dein Kind auf dem Gewissen hätte? X(

Paul Felz
04.08.2011, 18:24
Würdest du das auch noch behaupten, wenn Gäfgen dein Kind auf dem Gewissen hätte? X(
Interessanter wäre seine Reaktion anstelle Daschners, wenn das Opfer auch noch Daschners Sohn gewesen wäre. Da hört das Folterverbot nämlich ganz plötzlich auf.

GnomInc
04.08.2011, 18:27
Nenn es Rettungsfolter oder Nötigung oder was anderes. Es ist mir wurscht. Das Ergebnis war, dass Daschner und sein Untergebener vom Gericht verurteilt wurden. Und beide, was ich ihnen hoch anrechne, ebenso hoch wie der Versuch, das Leben des Kindes zu retten, keine Rechtsmittel dagegen einlegten.

1.Jetzt kann man in etwa schlussfolgern , Ja , Daschner und sein Kripo-Beamter haben die Konsequenz für ihre Verletzung der Rechtsordnung hingenommen - aber sie können sich jeden Morgen im Spiegel ansehen....

2.Der Umkehrschluss : Offenbar kann Gäfgen sich ebenfalls jeden Morgen im Spiegel ansehen und kaltlächelnd die Inkonsequenz der in 1. angewendeten Rechtsordnung ausnutzen , um das gesamte Rechtssystem zu diskreditieren.

3. Das es genau so stattfindet, beweist die öffentliche Rezeption und Reaktion.


"Something was rotten in the state of denmark "......so könnte es sein......

berty
04.08.2011, 18:36
1.Jetzt kann man in etwa schlussfolgern , Ja , Daschner und sein Kripo-Beamter haben die Konsequenz für ihre Verletzung der Rechtsordnung hingenommen - aber sie können sich jeden Morgen im Spiegel ansehen....

2.Der Umkehrschluss : Offenbar kann Gäfgen sich ebenfalls jeden Morgen im Spiegel ansehen und kaltlächelnd die Inkonsequenz der in 1. angewendeten Rechtsordnung ausnutzen , um das gesamte Rechtssystem zu diskreditieren.

3. Das es genau so stattfindet, beweist die öffentliche Rezeption und Reaktion.


"Something was rotten in the state of denmark "......so könnte es sein......

Ich bin Laie und kann in kranke Hirne nicht reinschauen. Ich kann für mich die Handlungen beurteilen. Danach gehören Daschner und den Ermittlern meine Sympathien.


Das Rechtssystem hat Gäfgen genutzt, von mir aus auch ausgenutzt. Aber es wurde in meinen Augen keinesfalls diskreditiert.

cougar
04.08.2011, 18:38
hätte man das richtig urteil über diesen vogel gefällt und rasch ausgeführt, würde man sich das ganze theater erspart haben.

china ist ein gutes beispiel für ein richtiges urteil bei solchen kreaturen.

leute die solchen scheiß noch richtig finden sind doch im kopf nicht ganz klat mM nach.

dZUG
04.08.2011, 18:42
Also wenn ein angehender Jurist zu so etwas fähig ist, dann möcht ich erst gar nicht wissen zu was die anderen im Stande sind.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 18:42
Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.

Du verdrehst hier die Begriffe zu deinen Gunsten bzw. deiner politischen Auffassung und das weißt du auch ganz genau. Er wird mitnichten "belohnt", sondern entschädigt und das ist auch richtig so.

Ich folge der Entscheidung der Richter! Denn: Wenn wir als Verfassungstreue uns auf die Stufe von Mördern herablassen, indem wir ihnen eben Folter androhen oder Terror mit Terror beantworten, dann haben wir versagt und dann beginnt ein Mechanismus, der nicht mehr auf zu halten wäre. Deswegen war es absolut richtig den Geschädigten zu entschädigen. Damit habe ich als konservativer Demokrat in keinster Weise ein Problem.

http://www.derwesten.de/omg/325566-579838500/530_530_0023712287-0053566919.JPG.jpg

GnomInc
04.08.2011, 18:43
Das Rechtssystem hat Gäfgen genutzt, von mir aus auch ausgenutzt. Aber es wurde in meinen Augen keinesfalls diskreditiert.

Wurde es nicht ?

Hast du schonmal davon gehört , welchem vorrangigem Zweck Rechtssysteme dienen ? Nein ? dann sag ich es dir :

Sie sollen den Rechtsfrieden wieder herstellen und bewahren !

Falls dies mit dem Urteil so geschehen sein sollte , dann leide ich vermutlich an
Hypersensibilität .......:(

bernhard44
04.08.2011, 18:44
alles Dummköpfe?

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1980746/Hessen-muss-zahlen-3000-Euro-fuer-Magnus-Gaefgen.html

Daphne
04.08.2011, 18:52
Gäffgen sollte sich vielleicht mal in einer ruhigen Minute überlegen was Schamgefühl ist und ob ihm selbiges völlig abgeht.

In ein paar Jahren kommt der raus und ich fürchte dann kriegt die Öffentlichkeit die volle Dröhnung Gäffgen ... den der ist so skrupellos dass er mit seiner Story noch Geld macht.
Und die Medien werden sich begeistert drauf stürzen .... machen sie ja eh schon wegen jedem Furz vom Gäffgen ohne Rücksicht auf die Familie von Metzler die auch heute wieder einmal in allen Medien die Fratze des Mörders ihres Sohnes sehen mussten.

dZUG
04.08.2011, 18:56
3000 Euro ist jetzt gerade nicht viel dafür lohnt sich der ganz Aufwand doch gar nicht :D

Paul Felz
04.08.2011, 18:56
alles Dummköpfe?

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1980746/Hessen-muss-zahlen-3000-Euro-fuer-Magnus-Gaefgen.html
Daraus:

Dieter Wiefelspütz betonte: „Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat.“
Unsinn. Man müßte nur die Gesetze entsprechend ändern und Folter genauer definieren. Wohlgemerkt, es geht nicht um Folter, sondern um die Androhung von Schmerzen. Zwischen einer Folterung (Bambusschaukel, Waterboarding etc.) und einer bloßen Androhung von (einmaligem) Schmerz liegen Welten.

Gehirnnutzer
04.08.2011, 18:57
Ja warum wohl ?

Weil es jedem normal denkenden Menschen nicht in den Kopf will, daß ein Mörder allein durch die Androhung von Folter/Gewalt in seiner Menschenwürde verletzt wurde und dafür eine Entschädigung bekommt.
Als das Urteil gesprochen wurde hätte man in dem Gerichtsall mal die Fenster weit öffnen und die Gerechtigkeit hereinlassen sollen.

Recht und Gerechtigkeit gehören zwar zu einer gemeinsamen Wortfamilie haben aber meistens nichts miteinander zu tun. Nicht alles was recht ist, ist auch gerecht und umgekehrt.

Gerechtigkeit ist zu dem meist eine subjektive Empfindung. Bei Gäfgen handelt es sich um eine Kindesmörder, somit wird die Entscheidung als ungerecht empfunden, was sie auch meiner Meinung ist. Aber wie sieht es bei einer etwas anderen Konstellation aus?
Nehmen wir mal einen Bankräuber und der Polizist droht die Folter an, um zu erfahren wo die Beute ist, oder nehmen wir an, anstatt Gäfgen wäre einem Verdächtigen, der aber unschuldig ist, die Folter angedroht worden?

Was haben alle drei gemeinsam? Bei allen dreien wurde das Folterverbot gebrochen. Wo wurde es mehr und wo wurde es weniger gebrochen? Nirgendwo, entweder es wird gebrochen oder nicht.

Bei welchen dieser drei Personen hat die Androhung von physischer Gewalt keine Auswirkung? Das kannst weder du oder ich wirklich beantworten, weil es von der Person selber abhängig ist und nicht davon ob eine und welche Straftat begangen wurde.

Warum ist es gerecht, wenn der Unschuldige wegen einem durch den Bruch des Folterverbotes verletzten Rechtsgut, Schmerzensgeld bekommt, bei Gäfgen und dem Bankräuber nicht?

Damit Recht in sich selber funktionieren kann und auch seinen Grundsätzen folgt, muss es sich an objektiven Gesichtspunkten orientieren.

Objektiv ist folgendes:

Gäfgen und der Bankräuber haben eine Straftat begangen und werden bzw. sind dafür zu einer Strafe verurteilt worden.

Bei allen dreien wurde das Folterverbot gebrochen. Egal welche Beweggründe zu diesem Bruch geführt haben, objektiv betrachtet steht immer der Bruch des Folterverbotes.

Wenn der Bruch des Folterverbotes eine Verletzung eines Rechtsgutes darstellt, dann kann es nur für alle drei gleich gelten. Würde man nun über die Verletzung des Rechtsgutes bei Gäfgen oder dem Bankräuber hinweggehen, wäre das eine doppelte Bestrafung.

Das ist zwar nicht gerecht, verdienen tut Gäfgen das Geld nicht, selbst bei dem Bankräuber hätte ich meine Zweifel, aber vom Recht her betrachtet, auf Basis der Rechtsgrundsätze und objektiven Fakten, rechtens.

Anders könnte das Rechtssystem auch nicht funktionieren. Ich bin aber der Meinung, das man solche im Falle Gäfgen widerlichen, systembedingten Ungerechtigkeiten, durch die zwingende Zuführung solcher Gelder zu einem "Täter-Opferausgleich" ausgleichen und obwohl rechtens, zum größten Teil verhindern, denn wer sowieso nichts von dem Geld sieht, ist viel weniger bereit darauf zu klagen.

Eridani
04.08.2011, 18:57
Du verdrehst hier die Begriffe zu deinen Gunsten bzw. deiner politischen Auffassung und das weißt du auch ganz genau. Er wird mitnichten "belohnt", sondern entschädigt und das ist auch richtig so.

Ich folge der Entscheidung der Richter! Denn: Wenn wir als Verfassungstreue uns auf die Stufe von Mördern herablassen, indem wir ihnen eben Folter androhen oder Terror mit Terror beantworten, dann haben wir versagt und dann beginnt ein Mechanismus, der nicht mehr auf zu halten wäre. Deswegen war es absolut richtig den Geschädigten zu entschädigen. Damit habe ich als konservativer Demokrat in keinster Weise ein Problem.
[.......BILD.........]


Hast Du Tränentüte schon mal daran gedacht, dass eine Rechtssprechung ala DDR, eine Kriminalität, wie sie heute herrscht in diesem Lande, unmöglich machen würde?
Damit meine ich nicht, dass ich die DDR wiederhaben möchte, aber warum kann diese Weich-Ei Republik Mörder und anderen Abschaum nicht mal etwas härter anpacken?

Warum wird in diesem Lande das Opfer verhöhnt, der Selbstverteidiger bestraft und der Mörder belohnt?!
Das versteht Niemand-----jedesfalls kein normaler Mensch!

E:

berty
04.08.2011, 18:59
Wurde es nicht ?

Hast du schonmal davon gehört , welchem vorrangigem Zweck Rechtssysteme dienen ? Nein ? dann sag ich es dir :

Sie sollen den Rechtsfrieden wieder herstellen und bewahren !

Falls dies mit dem Urteil so geschehen sein sollte , dann leide ich vermutlich an
Hypersensibilität .......:(

Es geht hier nicht um eine Offene-Posten-Liste. Sondern um ein anderes Verfahren als das Strafverfahren gegen Gäfgen oder den Prozess gegen Daschner und den Ermittler. Alle diese Verfahren, Punkt für Punkt, wurden abgearbeitet und führten zu jeweils einem Urteil.

dZUG
04.08.2011, 19:03
Ich find den Gäfgen einfach dumm, als fertiger Anwalt hätte er auch so absahnen können.
Also ich mein blöder geht es ja schon gar nicht mehr :D :D

latrop
04.08.2011, 19:07
In einem normalem Rechtsstaat ist es so dass Demokratie herrscht und das das Gericht die Strafe und nicht die Rache zu vollziehen hat, anscheinend haben das einige Foristen nicht richtig begriffen.

Der Tod von Jakob von Metzlers mag zwar bedauerlich sein, aber das ist nix im Vergleich zu den Kindern die in Afrika an Hunger , Aids und Bürgerkriegen sterben muss, weil sich ein paar Familien und Muttersöhnchen aus Frankfurt am Main in ihren Villen auf Kosten der Armen ein tolles Leben machen...darüber sollte man auch mal nachdenken.

Schwachsinn in höchster Potenz.
Aber was soll man von dir erwarten ?

Paul Felz
04.08.2011, 19:09
[..]
Nehmen wir mal einen Bankräuber und der Polizist droht die Folter an, um zu erfahren wo die Beute ist, oder nehmen wir an, anstatt Gäfgen wäre einem Verdächtigen, der aber unschuldig ist, die Folter angedroht worden?

Was haben alle drei gemeinsam? Bei allen dreien wurde das Folterverbot gebrochen. Wo wurde es mehr und wo wurde es weniger gebrochen? Nirgendwo, entweder es wird gebrochen oder nicht.

[...]
Falsch. Das Folterverbot wurde eben nicht gebrochen, weil es keine gab. Und bitte definiere Folter.

Paul Felz
04.08.2011, 19:09
Schwachsinn in höchster Potenz.
Aber was soll man von dir erwarten ?
Noch nicht gemerkt? Ein weiterer Fall von zu heiß gewaschenem Gehirn. Das häuft sich in letzter Zeit.

Berwick
04.08.2011, 19:11
Bei diesem Fall und bei diesem Richter bewahrheitet sich wieder mal, was Ludwig Thoma über Juristen gesagt hat.

Nach meiner Erinnerung ging der Spruch so:

"Assessor Karlchen war ein Einser-Jurist, und auch sonst von mäßigem Verstand."

Ludwig Thoma war selbst ein Jurist, und wusste, wovon er sprach.

Wer nur dumpf und dumm Paragraphen auswendig lernen kann, aber nicht versteht, sie zu interpretieren und dem Sinne nach anzuwenden, wer also nur dumpf und dumm dem Buchstaben folgt, der sollte irgendwo in einem Archiv als Bürotrottel arbeiten, aber keine Urteile sprechen dürfen.

Und schon gar nicht "im Namen des Volkes".

Zeitgeist1
04.08.2011, 19:12
Na gut. Dann sollen die Eltern des ermordeten Kindes ihn jetzt auf einen drei-stelligen-Millionenbetrag verklagen. Mal sehen was den Gerichten dazu einfällt. Oder haben Eltern keine Menschenrechte? Ach ja ...

Das sollten die Eltern unbedingt machen!!!

henriof9
04.08.2011, 19:12
Recht und Gerechtigkeit gehören zwar zu einer gemeinsamen Wortfamilie haben aber meistens nichts miteinander zu tun. Nicht alles was recht ist, ist auch gerecht und umgekehrt.

Gerechtigkeit ist zu dem meist eine subjektive Empfindung. Bei Gäfgen handelt es sich um eine Kindesmörder, somit wird die Entscheidung als ungerecht empfunden, was sie auch meiner Meinung ist. Aber wie sieht es bei einer etwas anderen Konstellation aus?
Nehmen wir mal einen Bankräuber und der Polizist droht die Folter an, um zu erfahren wo die Beute ist, oder nehmen wir an, anstatt Gäfgen wäre einem Verdächtigen, der aber unschuldig ist, die Folter angedroht worden?

Was haben alle drei gemeinsam? Bei allen dreien wurde das Folterverbot gebrochen. Wo wurde es mehr und wo wurde es weniger gebrochen? Nirgendwo, entweder es wird gebrochen oder nicht.

Bei welchen dieser drei Personen hat die Androhung von physischer Gewalt keine Auswirkung? Das kannst weder du oder ich wirklich beantworten, weil es von der Person selber abhängig ist und nicht davon ob eine und welche Straftat begangen wurde.



< gekürzt >

Sieh es mir nach aber überführte Straftäter haben, zumindest für mich, ihre Menschenwürde verloren da sie genauso gestellt sein sollte wie ihre Opfer.
Es kann nicht sein, daß die Menschenwürde der Opfer mit Füßen getreten wird während sich Straftäter genau auf diese berufen können- und das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Unabhängig mal davon, nicht nur das, in diesem Fall, der Täter ein angehender Jurist gewesen ist und demzufolge genau wußte das Folter nicht statthaft ist und als Realtat nie eine Option gewesen wäre, sehe ich allein in der Androhung dieser, also der rein verbalen Äußerung, keinen Straftatbestand- auch wenn es das Gesetz anders sieht.
Wird einem Menschen zu Unrecht während eines Verhörs mit Folter gedroht, also stellt sich später heraus, daß er kein Täter oder Mittäter ist, dann hat dieser selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung- ein verurteilter Straftäter aber eben nicht.

Skaramanga
04.08.2011, 19:14
Ich hätte ihm keine Folter angedroht. Ich hätte ihm auch keine Schmerzen zugefügt. Ich hätte ihn einfach abgeknallt.

Ich weiß - ich bin viel zu human.

dZUG
04.08.2011, 19:16
Ich hätte ihm keine Folter angedroht. Ich hätte ihm auch keine Schmerzen zugefügt. Ich hätte ihn einfach abgeknallt.

Ich weiß - ich bin viel zu human.

Es stand eben noch im Raum ob das Kind lebe.

Denkpoli
04.08.2011, 19:17
Du verdrehst hier die Begriffe zu deinen Gunsten bzw. deiner politischen Auffassung und das weißt du auch ganz genau. Er wird mitnichten "belohnt", sondern entschädigt und das ist auch richtig so.

Doch, er wird belohnt, denn ohne die Tat wäre er zu dem Geld nie gekommen!

Paul Felz
04.08.2011, 19:18
< gekürzt >

Sieh es mir nach aber überführte Straftäter haben, zumindest für mich, ihre Menschenwürde verloren da sie genauso gestellt sein sollte wie ihre Opfer.
Es kann nicht sein, daß die Menschenwürde der Opfer mit Füßen getreten wird während sich Straftäter genau auf diese berufen können- und das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Unabhängig mal davon, nicht nur das, in diesem Fall, der Täter ein angehender Jurist gewesen ist und demzufolge genau wußte das Folter nicht statthaft ist und als Realtat nie eine Option gewesen wäre, sehe ich allein in der Androhung dieser, also der rein verbalen Äußerung, keinen Straftatbestand- auch wenn es das Gesetz anders sieht.
Wird einem Menschen zu Unrecht während eines Verhörs mit Folter gedroht, also stellt sich später heraus, daß er kein Täter oder Mittäter ist, dann hat dieser selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung- ein verurteilter Straftäter aber eben nicht.
Richtig. ich schrieb ja schon anfangs, daß er seine Menschenwürde mit dem Mord verwirkt hat. Achtung! Das ist eine Meinung. Wie Menschenwürde selbst auch nur eine Meinung ist.

Aber, Henri, Du vergißt etwas Wesentliches: es war längst unstrittig bekannt, daß er der Täter ist. Es ging um Leben und Tod des Kindes. Nach dem Wissensstand von Daschner.

Was wäre wohl passiert, wenn das Kind gerade wegen der Folterandrohung gerade noch hätte gerettet werden können?

Damit sind die Vergleiche des Gehirnnutzers nur hinkend, aber nicht passend:
1. Es geht nicht um Beute, sondern um das Leben eines Kindes --> 1. Vergleich hinfällig
2. unschuldig kommt nicht in Frage -> 2. Vergleich hinfällig

Topas
04.08.2011, 19:18
Interessant ist dieser Link von 2003.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...

Zeitgeist1
04.08.2011, 19:18
Hier ein Kommentar auf der Seite der ARD, der m.E. die Situation genau trifft:


Menschenrechte und Interessenkonflikt
Do, 04.08.2011 - 17:04 — BotschafterSarek

Immer wenn zwei Menschen Rechte haben, die miteinander kollidieren, muß eine Abwägung dieser Rechte erfolgen. Auch Grundrechte können eingeschränkt werden, diese Möglichkeit steht sogar in den einzelnen Grundgesetzartikeln mir drin. So heißt es zum Beispiel in Artikel 2 (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." und dann eben auch "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Ich rufe den Gesetzgeber auf, diese Möglichkeit zu im Interesse der Opfer zu nutzen. Wenn die Rechte eines (wenn auch noch nicht verurteilten, aber doch polizeilich überführten) Täters mit den Rechten eines in akuter Gefahr befindlichen Opfers kollidieren, dann haben die Rechte des Opfers Vorrang zu haben. Der Täter hat sich schließlich selbst in diese Situation gebracht, das Opfer nicht.

Paul Felz
04.08.2011, 19:21
Hier ein Kommentar auf der Seite der ARD, der m.E. die Situation genau trifft:



Super! Auf den Punkt gebracht.

latrop
04.08.2011, 19:22
daher auch sein Gang in die Privatinsolvenz! Wie gesagt, dumm ist er nicht ...eher das Gegenteil!

Ich hatte auch mal einen Nachbarn, der konnte reden, reden und reden. Da meinte man wunders, wen man da vor sich hatte.
Aber wie heisst es so schön ?

Genie und Wahnsinn liegen ganz knapp beieinander.

dZUG
04.08.2011, 19:23
Also soviel ich weiß gibt es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe noch.
Leider ist die BRD erst 2007 erloschen, was nicht heißt das die Landesverfassung nicht mehr gilt :D :D
Hat ja schließlich jedes Bundesland eine eigene Verfassung :D

latrop
04.08.2011, 19:26
Nunja, ich weiß, dass das Lesen, gerade das verständige, eine Hürde darstellt, die so mancher Kleingeist nicht überwinden mag - dein Beitrag ist ein schönes Beispiel hierfür, denn, um dort Sympathien für Gäfgen oder gar moralische Unterstützung dieses Mannes herauszulesen, muss man schon ganz schön - wie nanntes du es - verblödet sein...

Sehr schön, dass du dich angesprochen gefühlt hast. So erkennt man deinen wahren Charakter :

Täterschutrz geht vor Opferschutz.

Gehirnnutzer
04.08.2011, 19:30
Falsch. Das Folterverbot wurde eben nicht gebrochen, weil es keine gab. Und bitte definiere Folter.

Rechtlich gesehen, bedeutet schon die Androhung den Bruch des Folterverbotes, denn das kann man schon als psychische Folter werten.

latrop
04.08.2011, 19:30
Du verdrehst hier die Begriffe zu deinen Gunsten bzw. deiner politischen Auffassung und das weißt du auch ganz genau. Er wird mitnichten "belohnt", sondern entschädigt und das ist auch richtig so.

Ich folge der Entscheidung der Richter! Denn: Wenn wir als Verfassungstreue uns auf die Stufe von Mördern herablassen, indem wir ihnen eben Folter androhen oder Terror mit Terror beantworten, dann haben wir versagt und dann beginnt ein Mechanismus, der nicht mehr auf zu halten wäre. Deswegen war es absolut richtig den Geschädigten zu entschädigen. Damit habe ich als konservativer Demokrat in keinster Weise ein Problem.


Wie, du als Türke ? Jetzt lach ich mal kräftig.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 19:31
Doch, er wird belohnt, denn ohne die Tat wäre er zu dem Geld nie gekommen!

Das Wort "belohnt" kommt vom Stammbegriff "Lohn"... Gafgen wird hier für keine tat entlohnt oder irgendwie belohnt, sondern er wird entschädigt.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen...

Gehirnnutzer
04.08.2011, 19:33
< gekürzt >

Wird einem Menschen zu Unrecht während eines Verhörs mit Folter gedroht, also stellt sich später heraus, daß er kein Täter oder Mittäter ist, dann hat dieser selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung- ein verurteilter Straftäter aber eben nicht.

Nun du sagst, ein verurteilter Straftäter sollte kein Anrecht auf Entschädigung haben. Nehmen wir nun mal der Unschuldige ist ein verurteilter Mörder, der seine 15 Jahre abgesessen hatte und auf Bewährung freigekommen ist?

Was ist diese Person? Unschuldig oder Straftäter?

Topas
04.08.2011, 19:34
Siehe: # 200

Zeitgeist1
04.08.2011, 19:36
Rechtlich gesehen, bedeutet schon die Androhung den Bruch des Folterverbotes, denn das kann man schon als psychische Folter werten.

Dann sei doch so gut und definiere den Begriff "Folter", wie es Paul Felz schon angesprochen hat.

Und teile uns bitte noch mit, wie es zu werten ist, wenn einem jemand mit "isch Disch messa!" droht. Das ist eine Morddrohung!

Paul Felz
04.08.2011, 19:36
Rechtlich gesehen, bedeutet schon die Androhung den Bruch des Folterverbotes, denn das kann man schon als psychische Folter werten.
Kann, muß aber nicht. Meiner Ansicht nach ist das lächerlich. Gerade einem Juristen mit "Folter" zu drohen. Als ob der sich davon einschüchtern ließe. Er hat es damals schon drauf angelegt.

Und bitte definiere Folter. Ist eine Haftandrohung bei vergessener Umsatzsteuervoranmeldung auch Folter?

MANFREDM
04.08.2011, 19:39
Hier ein Kommentar auf der Seite der ARD, der m.E. die Situation genau trifft:

Menschenrechte und Interessenkonflikt
Do, 04.08.2011 - 17:04 — BotschafterSarek

Immer wenn zwei Menschen Rechte haben, die miteinander kollidieren, muß eine Abwägung dieser Rechte erfolgen. Auch Grundrechte können eingeschränkt werden, diese Möglichkeit steht sogar in den einzelnen Grundgesetzartikeln mir drin. So heißt es zum Beispiel in Artikel 2 (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." und dann eben auch "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."


Und damit ist das Urteil völlig korrekt laut GG. Es gibt nämlich kein Gesetz, das in die körperliche Unversehrtheit von Tätern, die sich bereits im Gewahrsam von Sicherheitsbehörden befinden, eingreift. Jedes derartige Gesetz würde Artikel 1 GG widersprechen.

http://netzwerk-regenbogen.de/doku030308.html

Und deswegen ist der Kommentar kompletter Stuß.

henriof9
04.08.2011, 19:40
Nun du sagst, ein verurteilter Straftäter sollte kein Anrecht auf Entschädigung haben. Nehmen wir nun mal der Unschuldige ist ein verurteilter Mörder, der seine 15 Jahre abgesessen hatte und auf Bewährung freigekommen ist?

Was ist diese Person? Unschuldig oder Straftäter?

Ich beziehe mich dabei nur um einen jeweils aktuelle Straftat.
In diesem Fall hätte der Unschuldige selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung, da er in einem aktuellen Fall ja nicht der Straftäter ist.

Im übrigen finde ich es genauso ein Ding der Unmöglichkeit wenn z.B. ein überführter Einbrecher hinterher noch eine Entschädigung dafür bekommt das sein Opfer ihn z.B. verprügelt hat als es den Täter beim Einbruch erwischte.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 19:41
Hier ein Kommentar auf der Seite der ARD, der m.E. die Situation genau trifft:




Das Argument ist gut, sicher, aber es führt ins leere bzw. direkt in die Vorhölle des Terrorstaates, denn, auch wenn der Täter unrecht begangen hat, so haben wir Gesetze, die solche Angelegenheiten minutiös regeln. Wir dürfen uns niemals so benehmen, wie ein Mörder oder wie ein Terrorist es tut, sonst beginnt ein Kreislauf, der nicht mehr auf zu halten wäre.

Sprich: Unrechtsstaat läßt grüßen. Was ich nicht so ganz Begreife ist, warum etliche Rechtsdrehe sich so sehr gegen diese Entschädigung stellen und einen auf empört machen. Ausgerechnet jene, die von morgens bis abends andere Menschen oft und gerne als "Abschaum", als "Dreck" oder als "Ratten, die von Pferden totgetreten werden sollen" etc. bezeichnen / darstellen.

Geht es um Moral, um Ethik... darf ich mal lachen?

MANFREDM
04.08.2011, 19:42
und auch du weißt, dass hier, in diesem Staat, Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind! Gäfgen eine ungesetzliche Behandlung zu attestieren ist die eine Seite, kann man machen muss es aber nicht! Ihm eine Entschädigung, für was auch immer, zu zahlen ist eine Attacke auf das Rechtsempfinden der Bürger und ein völlig falsches Signal!
Hier widersprechen sich sogar die beiden Urteile (Europäischer Gerichtshof und das vom Landgericht Frankfurt am Main).

Die Urteile widersprechen sich nicht.

Gehirnnutzer
04.08.2011, 19:43
Kann, muß aber nicht. Meiner Ansicht nach ist das lächerlich. Gerade einem Juristen mit "Folter" zu drohen. Als ob der sich davon einschüchtern ließe. Er hat es damals schon drauf angelegt.

Und bitte definiere Folter. Ist eine Haftandrohung bei vergessener Umsatzsteuervoranmeldung auch Folter?

Paul Felz, was hat das mit diesem Thema zu tun, denn das musste das Gericht nicht feststellen, das haben höhere Gerichte getan, dieses Gericht musste feststellen, ob dadurch ein Rechtsgut Gäfgens verletzt wurde und ob daraus ein Anspruch entsteht und in welcher Höhe.

Zappa
04.08.2011, 19:43
Jetzt mal ein Beispiel für alle, die hier die Menschenrechte auch in so einem Ausnahmefall meinen Hochhalten zu müssen:
Nehmen wir an, Gäfgen wäre vor der Polizei, mit der Knarre an der Schläfe des Kindes gestanden.
In diesem Fall ist es der Polizei erlaubt, ja geboten dem Täter zuerst Gewalt anzudrohen ("Waffe runter oder wir schießen!"), und ihn, sofern er nicht nachgibt Gewalt anzuwenden (gehen wir einfach davon aus, dass sie freie Schusslinie auf ihn hätten, ohne das Kind zu verletzen).
Aber wenn der Polizist bei der Vernehmung davon ausgeht, dass noch etwas zu retten ist, muss er ihn lieb fragen wo der Junge sich aufhält, nur weil der Täter das Glück hatte, sich erst nach der Tat von der Polizei erwischen zu lassen?
Ich sehe einfach nicht ein, dass es eine Verletzung der Menschenwürde sein soll, in einem solchen Ausnahmefall lediglich Gewalt anzudrohen. Und nein, ich bin gegen Folterung.

MANFREDM
04.08.2011, 19:45
Im übrigen finde ich es genauso ein Ding der Unmöglichkeit wenn z.B. ein überführter Einbrecher hinterher noch eine Entschädigung dafür bekommt das sein Opfer ihn z.B. verprügelt hat als es den Täter beim Einbruch erwischte.

Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden.

Selbst dazu seid Ihr zu blöd. 2 unterschiedliche Tatbestände zu differenzieren.

Gehirnnutzer
04.08.2011, 19:47
Ich beziehe mich dabei nur um einen jeweils aktuelle Straftat.
In diesem Fall hätte der Unschuldige selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung, da er in einem aktuellen Fall ja nicht der Straftäter ist.

Im übrigen finde ich es genauso ein Ding der Unmöglichkeit wenn z.B. ein überführter Einbrecher hinterher noch eine Entschädigung dafür bekommt das sein Opfer ihn z.B. verprügelt hat als es den Täter beim Einbruch erwischte.

Was ist denn, wenn das Opfer den Täter überwältigt hat und ihm dann die Hand abhakt?

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 19:48
Ich beziehe mich dabei nur um einen jeweils aktuelle Straftat.
In diesem Fall hätte der Unschuldige selbstverständlich auch ein Anrecht auf Entschädigung, da er in einem aktuellen Fall ja nicht der Straftäter ist.

Im übrigen finde ich es genauso ein Ding der Unmöglichkeit wenn z.B. ein überführter Einbrecher hinterher noch eine Entschädigung dafür bekommt das sein Opfer ihn z.B. verprügelt hat als es den Täter beim Einbruch erwischte.

Das kommt vor, wenn eine Gewaltanwendung nicht gerechtfertigt war. Wenn z.B der Täter bereits auf dem Boden lag oder änliches oder sich ergeben hat. Aber grundsätzlich gild § 32 StGB Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Rechtsprechung zu § 32 StGB findest du hier:

http://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

MANFREDM
04.08.2011, 19:48
Was ist denn, wenn das Opfer den Täter überwältigt hat und ihm dann die Hand abhakt?

Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden.

Selbst dazu seid Ihr zu blöd. 2 unterschiedliche Tatbestände zu differenzieren.

Gehirnnutzer
04.08.2011, 19:50
Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden.

Selbst dazu seid Ihr zu blöd. 2 unterschiedliche Tatbestände zu differenzieren.

ManfredM, das ist kein Stuss, weil es nicht um Gäfgen ging, sonden eine Entgegnung auf sein Posting war, um weiterleitend auf eine gewisse Problematik aufmerksam zu machen.

Zeitgeist1
04.08.2011, 19:52
Und damit ist das Urteil völlig korrekt laut GG. Es gibt nämlich kein Gesetz, das in die körperliche Unversehrtheit von Tätern, die sich bereits im Gewahrsam von Sicherheitsbehörden befinden, eingreift. Jedes derartige Gesetz würde Artikel 1 GG widersprechen.

http://netzwerk-regenbogen.de/doku030308.html

Und deswegen ist der Kommentar kompletter Stuß.


Das Argument ist gut, sicher, aber es führt ins leere bzw. direkt in die Vorhölle des Terrorstaates, denn, auch wenn der Täter unrecht begangen hat, so haben wir Gesetze, die solche Angelegenheiten minutiös regeln. Wir dürfen uns niemals so benehmen, wie ein Mörder oder wie ein Terrorist es tut, sonst beginnt ein Kreislauf, der nicht mehr auf zu halten wäre.

Sprich: Unrechtsstaat läßt grüßen. Was ich nicht so ganz Begreife ist, warum etliche Rechtsdrehe sich so sehr gegen diese Entschädigung stellen und einen auf empört machen. Ausgerechnet jene, die von morgens bis abends andere Menschen oft und gerne als "Abschaum", als "Dreck" oder als "Ratten, die von Pferden totgetreten werden sollen" etc. bezeichnen / darstellen.

Geht es um Moral, um Ethik... darf ich mal lachen?

Euch beiden antworte ich jetzt mal zusammen, denn der Stuß, den ihr absondert, gleicht sich auf's Haar.

Ein Täter, der die gesetzlich garantierte "Unversehrtheit" und die "Menschenwürde" eines anderen Menschen mit Füßen getreten hat, dem steht keine Berufung auf die beiden Begriffe zu, denn er hat sich selbst damit "entmenschlicht". Punkt.

henriof9
04.08.2011, 19:54
Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden.

Selbst dazu seid Ihr zu blöd. 2 unterschiedliche Tatbestände zu differenzieren.

Nun sammle Dich mal und lies bitte meinen Beitrag noch mal gaaaaanz langsam und richtig.
Wenn Du das geschafft hast wird Dir auffallen warum Deine obige Einlassung Blödsinn ist.

Ach ja, im übrigen ist es nicht gerade zielführend User als blöde zu bezeichnen nur weil sie eine andere Meinung zu einem Thema haben, aber vielleicht bist Du, wie hast Du es formuliert .... zu blöde, um damit umzugehen. :]

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 19:54
Paul Felz, was hat das mit diesem Thema zu tun, denn das musste das Gericht nicht feststellen, das haben höhere Gerichte getan, dieses Gericht musste feststellen, ob dadurch ein Rechtsgut Gäfgens verletzt wurde und ob daraus ein Anspruch entsteht und in welcher Höhe.

Richtig... das Urteil ist ein Sieg für den Rechtsstaat, eine Blamage zweifelsohne ohne für den Kindermörder. Denn dadurch hat er sich noch einmal gesellschaftlich degradiert...

Paul Felz
04.08.2011, 19:58
Paul Felz, was hat das mit diesem Thema zu tun, denn das musste das Gericht nicht feststellen, das haben höhere Gerichte getan, dieses Gericht musste feststellen, ob dadurch ein Rechtsgut Gäfgens verletzt wurde und ob daraus ein Anspruch entsteht und in welcher Höhe.
Das hat mit dem Thema zu tun, weil hier dauernd von Folter - die nicht stattgefunden hat - die Rede ist. Von mir aus kannst Du auch gerne die Definition des "höheren" Gerichtes (Hallo? Das sind auch nur Menschen. Naja, fast: Juristen, eine Vorstufe des Menschen) von Folter einstellen. Ich hätte aber lieber Deine persönliche Meinung.

henriof9
04.08.2011, 19:58
Das kommt vor, wenn eine Gewaltanwendung nicht gerechtfertigt war. Wenn z.B der Täter bereits auf dem Boden lag oder änliches oder sich ergeben hat. Aber grundsätzlich gild § 32 StGB Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Rechtsprechung zu § 32 StGB findest du hier:

http://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html


Ali Ria, ich benötige keine Hilfe was die Rechtsprechung betrifft; mir ist die Argumentation völlig klar.
Es ändert aber nichts daran, daß es Blödsinn ist weil jemand der angegriffen wird nicht erst überlegt ob sein Angreifer auch wirklich einen Kopf größer ist als er selbst und wenn der " nur " ein Messer in der Hand hält, er sich deswegen nicht mit einem Baseballschläger verteidigen darf.

Paul Felz
04.08.2011, 19:59
Nun sammle Dich mal und lies bitte meinen Beitrag noch mal gaaaaanz langsam und richtig.
Wenn Du das geschafft hast wird Dir auffallen warum Deine obige Einlassung Blödsinn ist.

Ach ja, im übrigen ist es nicht gerade zielführend User als blöde zu bezeichnen nur weil sie eine andere Meinung zu einem Thema haben, aber vielleicht bist Du, wie hast Du es formuliert .... zu blöde, um damit umzugehen. :]
Als Anregung sei einmal der finale Todesschuß genannt. Klagt der Täter dann auch?

Zeitgeist1
04.08.2011, 20:00
@ Ali Ria Ashley,

auch wenn Du Antworten auf Deine kruden Theorien blockst, antworte ich trotzdem darauf.

Was meinst Du eigentlich dauernd mit "Rechtsstaat"??? Ein Rechtsstaat hätte den Täter sofort "entsorgt".

Paul Felz
04.08.2011, 20:01
Ali Ria, ich benötige keine Hilfe was die Rechtsprechung betrifft; mir ist die Argumentation völlig klar.
Es ändert aber nichts daran, daß es Blödsinn ist weil jemand der angegriffen wird nicht erst überlegt ob sein Angreifer auch wirklich einen Kopf größer ist als er selbst und wenn der " nur " ein Messer in der Hand hält, er sich deswegen nicht mit einem Baseballschläger verteidigen darf.
Da stellt sich aber die Frage, ob Daschner nicht in Notwehr, sozusagen stellvertretend, gehandelt hat.

henriof9
04.08.2011, 20:03
Was ist denn, wenn das Opfer den Täter überwältigt hat und ihm dann die Hand abhakt?

Jetzt kommen wir ja in den Bereich der Selbstjustiz.
Ich weiß, es geht natürlich um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, aber wie ich gerade an Aliria geschrieben hatte; ein Opfer sollte nicht erst lange überlegen müssen ob er sich in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befindet.
Die Hand abzuhaken gehört aber eindeutig nicht dazu.

MANFREDM
04.08.2011, 20:03
Was ist denn, wenn das Opfer den Täter überwältigt hat und ihm dann die Hand abhakt?

Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei. Und dort gilt GG Artikel 1.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:04
Euch beiden antworte ich jetzt mal zusammen, denn der Stuß, den ihr absondert, gleicht sich auf's Haar.

Ein Täter, der die gesetzlich garantierte "Unversehrtheit" und die "Menschenwürde" eines anderen Menschen mit Füßen getreten hat, dem steht keine Berufung auf die beiden Begriffe zu, denn er hat sich selbst damit "entmenschlicht". Punkt.

Vorsicht! Du begibst dich auf dünnes Eis... ich meine damit folgendes: Wenn es Taten in einem Staat geba, der einen Menschen jeglicher rechte berauben würde, so befänden wir uns in einer hyperdiktatur. Wenn sich der Rechtsstaat auf die Stufe von Mördern stellen würde, was du ja verlangst, dann, ja dann würde der Staat sich auf diese gleiche Stufe begeben.

Das gild genauso für Terrorakte oder Terroristen... wenn ein Rechtsstaat Terrorakte mit Terrorakte beantwortet, so wird sich dieser Staat ganz schnell da befinden, wo er eigentlich nicht hinwollte als Rechtsstaats: Nämlich auf der Stufe von Terroristen oder von Mördern oder von beidem. Deutschland hat viel hinter sich... hatte viel ausprobiert, gewollt oder ungewollt und das, was heute ist, ist das Ergebniss von Jahrhunderten voll mit Kriegen und Blutvergießen.

Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:04
Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei. Und dort gilt GG Artikel 1.

richtig...

MANFREDM
04.08.2011, 20:05
Jetzt kommen wir ja in den Bereich der Selbstjustiz.
Ich weiß, es geht natürlich um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, aber wie ich gerade an Aliria geschrieben hatte; ein Opfer sollte nicht erst lange überlegen müssen ob er sich in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befindet. Die Hand abzuhaken gehört aber eindeutig nicht dazu.

Genau dort: in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befinden wir uns nicht. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei.

Paul Felz
04.08.2011, 20:05
richtig...
Nein, denn das gilt auch für das Kind. Aber das geht nur mit einem Verstoß gegen GG1.

Paul Felz
04.08.2011, 20:06
Genau dort: in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befinden wir uns nicht. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei.
Ja, und das Kind im "Gewahrsam" Gäfgens. Fang endlich an zu denken, ist ja peinlich.

MANFREDM
04.08.2011, 20:07
Nein, denn das gilt auch für das Kind. Aber das geht nur mit einem Verstoß gegen GG1.

Das ist eine Lüge. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei. Und die hat sich an Recht und Gesetz zu halten.

Polemi
04.08.2011, 20:07
Sehr schön, dass du dich angesprochen gefühlt hast. So erkennt man deinen wahren Charakter :

Täterschutrz geht vor Opferschutz.
Mhh... Da mag man ja doch über deine Lebensumstände Vermutungen anstellen, wenn es dich überrascht, dass sich Leute, die du direkt ansprichst (in Foren bspws. über die Zitierfunktion) auch tatsächlich angesprochen fühlen. Daran erkennt man deinen wahren "Charakter"...

Spannender als die Adresse der Einrichtung, in der du wohnst, ist allerdings die Frage, wie du auf solch absurde Behauptungen wie die letzte kommst - wahrscheinlich, weil du wieder einen Beitrag nicht verstanden hast...

henriof9
04.08.2011, 20:07
Da stellt sich aber die Frage, ob Daschner nicht in Notwehr, sozusagen stellvertretend, gehandelt hat.

Wenn es nach meinem Rechtsempfinden gegangen wäre hätte Daschner gar nicht erst verurteilt werden dürfen, da es für mich auch dabei um die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegangen ist, also hier ein Kindesentführer bei welchem der Tod seines Opfers droht und da der Polizist bei welchem eine verbale Drohung ausgesprochen wird, wohlwissend das es nie zur Ausführung derselben kommt.

Zeitgeist1
04.08.2011, 20:08
Vorsicht! Du begibst dich auf dünnes Eis... ich meine damit folgendes: Wenn es Taten in einem Staat geba, der einen Menschen jeglicher rechte berauben würde, so befänden wir uns in einer hyperdiktatur. Wenn sich der Rechtsstaat auf die Stufe von Mördern stellen würde, was du ja verlangst, dann, ja dann würde der Staat sich auf diese gleiche Stufe begeben.

Das gild genauso für Terrorakte oder Terroristen... wenn ein Rechtsstaat Terrorakte mit Terrorakte beantwortet, so wird sich dieser Staat ganz schnell da befinden, wo er eigentlich nicht hinwollte als Rechtsstaats: Nämlich auf der Stufe von Terroristen oder von Mördern oder von beidem. Deutschland hat viel hinter sich... hatte viel ausprobiert, gewollt oder ungewollt und das, was heute ist, ist das Ergebniss von Jahrhunderten voll mit Kriegen und Blutvergießen.

Wer skrupellos handelt, der hat auch mit skrupelloser Reaktion zu rechnen. Sonst denkt derjenige noch, er könne immer so weitermachen. Da kannst Du Dir Deinen Weicheier-Staat sonstwohin stecken.

MANFREDM
04.08.2011, 20:08
Ja, und das Kind im "Gewahrsam" Gäfgens. Fang endlich an zu denken, ist ja peinlich.

Sie sind ein Lügner. Das Kind befand sich zum Zeitpunkt der Bedrohung von Gäfgen durch die Polizei nicht iim "Gewahrsam" Gäfgens.

Bruddler
04.08.2011, 20:08
Schlicht Stuss. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei. Und dort gilt GG Artikel 1.

Seit wann ist Kindermörder Gäfgen ein "Herr" ?....Hallo, geht's noch ?!

MANFREDM
04.08.2011, 20:09
Wer skrupellos handelt, der hat auch mit skrupelloser Reaktion zu rechnen. Sonst denkt derjenige noch, er könne immer so weitermachen. Da kannst Du Dir Deinen Weicheier-Staat sonstwohin stecken.

Dann schaffen Sie das Grundgesetz ab.

pw75
04.08.2011, 20:09
Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.

nur entschädigt...


Warum sollte man Breivik foltern? Dieser "Mensch" hat doch bereits alles zugegeben. Im Fall Gäfgen ging es darum, den Aufenthaltsort des möglicherweise noch lebenden Kindes zu erfahren. Ich halte es für moralisch vertretbar, einem mutmaßlichen Täter Folter anzudrohen, wenn dadurch möglicherweise ein Leben gerettet werden könnte. Bei Breivik und Atta hingegen gab's nicht mehr zu retten.


aha..und wo setzen wir Grenze..?!
wenn man dort Folter anwenden darf, dann vielleicht auch bei Schuldbekenntnis/Geständnis....?!

sicher, als Mensch möchte ich nicht wirklich verraten, was ich alles mit Kindermörder/Ficker anstellen würde...aber akademisch betrachtet..habe ich dann doch eher Lust auf eine Justizia die ohne Folter Verbrechen aufklärt...




Aber das heutige Urteil schlägt wirklich dem Fass den Boden aus! :-<


welchen Fass?

doch nur den emotionalen Fass....und bei Muttis wohl stärker als bei Pappis...

man hat nun mal Gesetze, an die jeder zu halten hat..egal ob Mörder oder Polizist...

also ich fühle mich, wie schon erwähnt, besser in einem Rechtssystem, welches mich nicht unbedingt der Willkür des Beamten aussetzt..sondern mich vor dieser auch Schützt...

wer was anders möchte, kann gleich nach Iran auswandern...


ja...emotional gesehen ist es ein Skandal...
ansonsten zeigt die Deutsche Justiz..dass alle gleich sind....

MANFREDM
04.08.2011, 20:10
Seit wann ist Kindermörder Gäfgen ein "Herr" ?....Hallo, geht's noch ?!

Ich muss mir von Ihnen keine Belehrung über die Bezeichnung von Tätern geben lassen.

henriof9
04.08.2011, 20:10
Genau dort: in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befinden wir uns nicht. Herr Gäfgen befand sich im Gewahrsam der Polizei.

Mensch, kannst Du nicht mal den Beiträgen in ihrem Zusammenhang folgen ?
Ich wäre Dir dankbar wenn Du Dich dann nicht in die Diskussion zwischen mir und Gehirnnutzer einklinken würdest, Du bringst ja alles durcheinander dabei. :umkipp:

Bruddler
04.08.2011, 20:10
Seit wann ist Kindermörder Gäfgen ein "Herr" ?....Hallo, geht's noch ?!


Ich muss mir von Ihnen keine Belehrung über die Bezeichnung von Tätern geben lassen.

Glaube mir, er ist schlichtweg eine widerliche Drecksau !